Schöffenamt Öffentliche Gemeinderatssitzung

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08. März 2018 - KW 10 Nr. 5 Öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt am Montag, den 12. März 2018 um 20.00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses Tagesordnung : 1. Bekanntgaben 2. Bürgerfragestunde 3. Sanierung Gemeindeverbindungsstraße: Anschlussbeauftra- gung 4. Beitritt des Zweckverbandes Kommunale Informationsver- arbeitung Baden-Franken (KIVBF) zur Datenzentrale BW und Fusion zum Gesamtzweckverband 4 IT 5. Bauhofplanung: Beratung über weiteres Vorgehen 6. Auftragsvergabe Bodendämmung Speicher Schulhaus 7. Anfragen der Gemeinderäte Die Bevölkerung wird zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Helmut Kima Bürgermeister Schöffenamt Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Ju- gendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Hasel insgesamt 1 Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsge- richt in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deut- sche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Er- mittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruf- licher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resul- tieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, son- dern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sit- zungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kri- minalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungs- bewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Ange- klagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Waldwegsperrung An der Anschlussstelle des Windparkanschlusskabels im Wald auf Wehrer Gemarkung haben die Verlegearbeiten für den Breitband- anschluss Hasel begonnen. In den nächsten drei Wochen wird der Waldweg bis zum Hummelbergweg ständig abschnittsweise ge- sperrt sein. Wir bitten die Land- und Forstwirte um Berücksichtigung und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Hasel

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08. März 2018 - KW 10 Nr. 5

Öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt am

Montag, den 12. März 2018 um 20.00 Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses

Tagesordnung : 1. Bekanntgaben

2. Bürgerfragestunde

3. Sanierung Gemeindeverbindungsstraße: Anschlussbeauftra-gung

4. Beitritt des Zweckverbandes Kommunale Informationsver-arbeitung Baden-Franken (KIVBF) zur Datenzentrale BW und Fusion zum Gesamtzweckverband 4 IT

5. Bauhofplanung: Beratung über weiteres Vorgehen

6. Auftragsvergabe Bodendämmung Speicher Schulhaus 7. Anfragen der Gemeinderäte Die Bevölkerung wird zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Helmut KimaBürgermeister

Schöffenamt Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Ju-gendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Hasel insgesamt 1 Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsge-richt in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deut-sche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Er-mittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruf-licher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resul-tieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, son-dern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sit-zungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kri-minalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungs-bewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Ange-klagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Waldwegsperrung An der Anschlussstelle des Windparkanschlusskabels im Wald auf Wehrer Gemarkung haben die Verlegearbeiten für den Breitband-anschluss Hasel begonnen. In den nächsten drei Wochen wird der Waldweg bis zum Hummelbergweg ständig abschnittsweise ge-sperrt sein.

Wir bitten die Land- und Forstwirte um Berücksichtigung und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Hasel

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Seite 2 Donnerstag, 08. März 2018 Hasel

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöf-fenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Ur-teilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommuni-kations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) richten Ihre Bewerbung bis zum 15.03.18 an die Gemeinde Hasel, Hofstraße 2, 79686 Hasel. Für Rückfragen steht Ihnen Horst Weiß unter Tel. 07762-8068913 oder per Mail [email protected] zur Verfügung. Ein Formular kann von der Inter-netseite http://www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Be-werbung bis zum 15.03.18 an die Gemeinde Hasel, Hofstraße 2, 79686 Hasel. Für Rückfragen steht Ihnen Horst Weiß unter Tel. 07762-8068913 oder per Mail [email protected] zur Verfügung. Ein Formular kann von der Internetseite http://www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Abfallwirtschaft Landreis Lörrach Sammlung von Möbelholz Die nächste Möbelholzabfuhr in Hasel findet am Montag, 19.03. statt. Bitte das Möbelholz rechtzeitig am Straßenrand zur Abho-lung bereitstellen. (Siehe Abfallkalender Seite 24) Sperrmüllabfuhr Am Dienstag, 20. März wird in Hasel der Sperrmüll abgeholt. Auch hier bitte den Sperrmüll rechtzeitig bereitstellen. (Siehe Ab-fallkalender Seite 22) Grünschnitt-Annahme Samstag, 24. März, 10 - 12 Uhr Parkplatz Erdmannshöhle

Evang. Kirchengemeinde

Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes

Lukas 9, 62

Gottesdienste

Sonntag, 11. März 2018 9.15 Uhr Gottesdienst in Schwörstadt mit Pfarrer Ickelheimer 10.30 Uhr Gottesdienst in Hasel mit Taufe von Annika Geiger mit Pfarrer Ickelheimer Sonntag, 18. März 2018 10.00 Uhr Konfi-Gespräch in Hasel

Sonntag, 25. März 2018 9.15 Uhr Gottesdienst in Nordschwaben mit Pfarrer Ickelheimer 10.30 Uhr Gottesdienst in Hasel mit Pfarrer Ickelheimer Termine für die Konfirmanden Freitag, 16. März 2018 19.00 Uhr Konfi-Elternabend in Hasel im Hinblick auf die Konfirmation Samstag, 17. März 2018 9.30 Uhr Konfi-Tag in Hasel – Vorbereitung Konfi-Gespräch Plauderstündli Das nächste Plauderstündli findet am 13. März um 14.30 Uhr im evang. Gemeindehaus statt. Herr Kammerer wird das Plauderstündli besuchen. Öffnungszeiten Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist am Mittwoch 7. März, 14. März und 21. März nicht besetzt. Bitte rufen Sie in dringenden Fällen das Pfarrbüro Dossenbach, Tel. 07762 8846 an und sprechen Sie auf den AB. Herr Ickelhei-mer ruft dann umgehend zurück. Gemeinsamer Mittagstisch im katholischen Pfarrzentrum im Wehr Zusammen mit anderen Senioren immer am Montag , Mittwoch und Freitag um 12 Uhr im kath. Pfarrzentrum Wehr. Ein Mittagessen kostet 4,90 Euro, der Fahrdienst 3,00 Euro. Das erste Essen –Schnupperessen – ist kostenlos. Für Hol- und Bringdienst, auch nach Hasel, wird gesorgt. Anmeldung unter Tel. 0151 276 54 190. Der Kirchenbezirk Markgräflerland hat eine Website. Sie können uns im Internet erreichen unter www.ekimgl.de. Wenn Sie die Gemeinde Hasel anklicken, erhalten Sie Gottesdienste und Veranstaltungen. Evang. Pfarramt Hasel Hauptstraße 7 Tel. 707009, Fax.707011, E-Mail: [email protected] Bürozeit: Mittwochs von 9-12 Uhr Fair mit Flair“: Der ökumenischer Weltladen in der Storchenstraße 5 in Wehr lädt ein zum Einkauf von fair gehandelten Produkten! Öffnungszeiten:Di. & Do. & Sa 9.00 - 12.30 Uhr, Do. & Fr.14.30 - 18.30 Uhr

Gottesdienstordnung für die Seelsorgeeinheit der katholischen Pfarrgemeinden St. Martin, Wehr St. Ulrich, Wehr-Öflingen St. Clemens und Urban, Schwörstadt Gemeindeblatt Nr. 11-12 vom 10.03. – 25.03.2018 Gedanken für die neue Woche Jesus sprach zu Nikodemus: Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht zugrunde geht, sondern das ewige Leben hat. (Joh 3,16) Eine besinnliche und ruhige Fastenwoche wünscht Ihnen allen von Herzen Ihr Pfarrer Matthias Kirner Gottesdienstzeiten: Abkürzungen: W = Wehr Ö = Öflingen S = Schwörstadt SE = Seelsorgeeinheit Samstag, 10. März 2018 – Samstag der dritten Fastenwoche Ö 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Sonntag

Sonntag, 11. März 2018 – Vierter Fastensonntag - Laetare W 9.00 Uhr Eucharistiefeier S 10.30 Uhr Eucharistiefeier

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Hasel Donnerstag, 08. März 2018 Seite 3

Dienstag, 13. März 2018 W 10.00 Uhr Pflegeheim: Wortgottesfeier mit Kommunionaus-

teilung Ö 18.30 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 14. März 2018 S 14.00 Uhr Eucharistiefeier mit der Frauengemeinschaft, W 18.30 Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, 15. März 2018 W 9.00 Uhr Stille Anbetung vor dem Allerheiligsten W 9.45 Uhr Gebetsstunde vor dem Allerheiligsten für Priester-

und Ordensberufe S keine Eucharistiefeier Freitag, 16. März 2018 W 18.30 Uhr Ackerrainkapelle: Eucharistiefeier Samstag, 17. März 2018 – Samstag der vierten Fastenwoche – Misereor-Kollekte S 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Sonntag Sonntag, 18. März 2018 – Fünfter Fastensonntag – Misereor-Kollekte Ö 9.00 Uhr Eucharistiefeier W 10.30 Uhr Eucharistiefeier SE 11.30 Uhr Suppensonntag im Pfarrzentrum Wehr mit Bewir-

tung und Verkaufsständen SE 17.00 Uhr Bußfeier auf Ostern in der St. Martinskirche Wehr Montag, 19. März 2018 – Hl. Josef, Bräutigam der Gottesmutter Maria W 18.00 Uhr St. Josefskapelle: Festgottesdienst zum Patrozini-

um der Kapelle im Enkendorf Dienstag, 20. März 2018 W 15.00 Uhr Fest der Versöhnung – Erstbeichte der Kommuni-

ongruppe von Hasel W 10.00 Uhr Pflegeheim: Eucharistiefeier Mittwoch, 21. März 2018 W 18.30 Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, 22. März 2018 W 9.00 Uhr Stille Anbetung vor dem Allerheiligsten W 9.45 Uhr Gebetsstunde vor dem Allerheiligsten für Priester-

und Ordensberufe S 18.30 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 23. März 2018 W 18.30 Uhr St. Wolfgangskapelle: Eucharistiefeier Samstag, 24. März 2018 Ö 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Palmsonntag Sonntag, 25. März 2018 – Palmsonntag – Feier des Einzugs Chris-ti in Jerusalem – Kollekte für das Heilige Land S 9.00 Uhr Palmweihe und Eucharistiefeier W 10.30 Uhr Palmweihe auf dem Kirchplatz, Palmprozession,

Eucharistiefeier W 11.30 Uhr Kuchenverkauf mit Kaffeeausschank der Hemma-

Gruppe auf dem Kirchplatz SE 15.00 Uhr Flurkreuzweg am Humbel in Öflingen SE 18.00 Uhr Kirchenkonzert in der St. Martinskirche Wehr mit

dem Gesangsensemble „Voix Celeste“ zur Einstim-mung auf die Karwoche

Mitteilungen für die Pfarrgemeinde Hasel Frauenbibelkreis: Zusammenkunft jeden Donnerstag um 20.00 Uhr im Pfarrzentrum/Bücherei Pfarrgemeinderat: Öffentliche Sitzung am Mittwoch, 14.03.2018 um 19.30 Uhr im Pfarrsaal Öflingen

Suppensonntag in der Pfarrgemeinde St. Martin Wehr: Am Mise-reor-Sonntag, 18.03.2018 lädt der Suppenkreis in das Pfarrzentrum ein. Ab 11.30 Uhr gibt es Mittagessen und Kaffee und Kuchen. Ausgabe der Erstkommuniongewänder für die Kinder von Wehr und Hasel: Die Gewänder werden ausgegeben am Freitag, 16.03.2018 ab 15.00 Uhr im Pfarrzentrum/Untergeschoss. Die Ausga-be erfolgt gruppenweise. Bitte die Miet- und Reinigungsgebühr von 20,00 € passend mitbringen. Erstkommunion 2018 – Fest der Versöhnung – Erstbeichte der Erstkommunionkinder von Hasel: Die Erstbeichte erfolgt gruppenweise in der St. Martinskirche Wehr. Die Gruppe von Hasel ist am Dienstag, 20.03.2018 um 15.00 Uhr ein-geladen. Bitte das Beichtbüchlein mitbringen. Probe für Palmsonntag: Die Erstkommunionkinder treffen sich zu einer wichtigen Probe am Donnerstag, 22.03.2018 um 17.00 Uhr in der St. Martinskirche Wehr. Palmsträußchenbinden für Palmsonntag: Die Erstkommuni-onkinder basteln am Samstag, 24.03.2018 von 9.00 – 10.30 Uhr im Pfarrzentrum Wehr. Ab 10.30 Uhr kommen die Kleinkinder vom Kin-dergottesdienst mit ihren Eltern zum Basteln. Feier des Palmsonntag: Die Erstkommunionkinder treffen sich mit ihren Katechetinnen auf dem Kirchplatz Wehr zur Palmweise und Palmprozession in die Kirche am Sonntag, 25.03.2018 um 10.15 Uhr. Kuchenverkauf mit Kaffeeausschank am Palmsonntag auf dem Kirchplatz: Im Anschluss an den Gottesdienst am Palmsonntag, 25.03.2018 bie-tet die Hemma-Gruppe auf dem Kirchplatz selbstgebackene Kuchen und Torten zum Mitnehmen an. Es wird auch Kaffee ausgeschenkt. Kirchenkonzert mit dem Gesangsensemble „Voix Celestes“ am Sonntag 25.03.2018 um 18.00 Uhr: Das bekannte Gesangsensemble ist in unserer St. Martinskirche Wehr zu Gast. Am Palmsonntag wird der junge Chor ein besinnliches Kirchenkonzert zur Einstimmung auf die Karwoche geben. Der Ein-tritt ist frei. Es wird eine Körbchenkollekte durchgeführt.

E I N L A D U N G zur 149. Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hasel alle aktiven Feuerwehrangehörigen, Veteranen, Aktive der Jugend-feuerwehr, Vereinsvertreter, Herrn Bürgermeister Kima und alle Ge-meinderäte am

Samstag, den 24.03.2018 um 20.00 Uhr im Gemeindesaal in Hasel ein. Tagesordnung: TOP. 1. Begrüßung TOP. 2. Totenehrung TOP. 3. Protokollbericht des ersten Kommandanten TOP. 4. Bericht des Schriftführers TOP. 5. Bericht des Rechners TOP. 6. Jugendfeuerwehr a. Protokollbericht des ersten Jugendwartes b. Bericht des Schriftführers c. Bericht des Rechners TOP. 7. Ehrungen / Beförderungen TOP. 8. Die Gäste haben das Wort TOP. 9. Bürgermeister Kima hat das Wort TOP.10. Wünsche und Anträge / Vorschau 2018 Michael Gebhardt Kommandant Feuerwehr Hasel

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Seite 4 Donnerstag, 08. März 2018 Hasel

In diesem Jahr feiert die Freiwillige Feuerwehr Hasel ihr 150 jäh-riges Bestehen. Dieses Jubiläum werden wir vom 20 bis 22 Juli 2018 feiern. Ich lade die Bürger/innen von Hasel jetzt schon dazu ein dieses Jubiläum mit uns zu feiern. Merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor.... Karten für den Samstagabend können in der Bäckerei Geiger er-worben werden. Hier unser geplantes Programm:

HABUFA 2018 An dieser Stelle möchten wir uns bei allen unermüdlichen Helfern al-ler beteiligten Vereine für das Gelingen der HABUFA 2018 bedanken. In diesem Jahr haben wir wieder ein Rückgang der freiwilligen Helfer zu verzeichnen, die zum Aufbau bzw. Aufräumen kamen. Nur den wenigen, immer gleichen, Helfern ist es zu verdanken, dass am Fol-geabend die nächste Veranstaltung stattfinden kann. Es ist nicht im-mer einfach die Hinterlassenschaften des Vorabends zu beseitigen.Wir möchten uns bei allen Akteuren bedanken, die uns bei der Ge-staltung des „Tratschobends “ unterstützt haben.

Am Montag konnten wir die Kinder in vielen verschiedenen schönen Verkleidungen begrüßen, der Kinderumzug konnte in diesem Jahr wieder durchgeführt werden. Erwähnen möchten wir noch die vielen geschmückten Häuser ent-lang des Umzugswegs, und bedanken uns bei den Bewohnern der Häuser an der Umzugsstrecke. Um den Erhalt der traditionellen HABUFA beibehalten bitten wir nun um neue Ideen, Verbesserungen und Hinweise. Diese richten Sie bit-te an einen der 3 Vorstände oder direkt an Rainer Rödel Tel. 2426. Möglichkeit besteht auch über die E-Mail-Adresse auf der Home-page : www.habufa.info

Wir freuen uns auf das nächste Jahr am 7.-11. März 2019 HABUFA GbdR

Einladung Zur diesjährigen Jugendversammlung des Sportverein Hasel e.V., am Freitag, 16. März 2018 um 18.00 Uhr im Sportheim lädt die Jugendvorstandschaft alle Jugendspieler, Mitglieder, Eltern, Freunde und Gönner recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung2. Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte3. Feststellung der Wahlberechtigten und Wahl eines Wahllei-

ters4. Entlastung der Vorstandschaft5. Neuwahlen6. Terminvorschau7. Wünsche und Anträge Anträge müssen bis spätestens am Samstag, 10. März 2017 in Schriftform beim Jugendleiter, Martin Schick, eingegangen sein. Die Jugendvorstandschaft Einladung Zur diesjährigen 61.Generalversammlung des Sportverein Ha-sel e.V., am Samstag, 17. März 2018 um 20.00 Uhr im Sportheim lädt die Vorstandschaft alle Mitglieder, Ehren- und Passivmit-glieder, Freunde und Gönner des Vereins, alle Vertreter der ört-lichen Vereine und Organisationen sowie die Gemeindeverwal-tung mit Herrn Bürgermeister Kima recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung2. Totenehrung3. Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte4. Feststellung der Wahlberechtigten und Wahl eines Wahllei-

ters5. Entlastung der Vorstandschaft6. Neuwahlen7. Terminvorschau8. Wünsche und Anträge Anträge müssen bis spätestens am Samstag, 10. März 2018 in Schriftform beim 1.Vorsitzenden, Herrn Rainer Hartl, eingegan-gen sein. Die Vorstandschaft aus dem Jugendbereich... Termine: E- Junioren: Mi.14.03. 18.00 Uhr TuS Maulburg - SV Hasel Sa.24.03. 13.00 Uhr SV Hasel - SG Todtmoos Mi.18.04. 18.00 Uhr SV Eichsel - SV Hasel Die F-Junioren beginnen ihr erstes Frühjahrturnier am Samstag, 14.April 2018 um 10.30 Uhr beim FC Wehr. aus dem Aktivbereich... Termine: So.11.03. 10.30 Uhr SG Niederhof/Binzg.3 - SV Hasel So.18.03. 15.00 Uhr SV Hasel - SV Schwörstadt 2 Sa.24.03. 17.30 Uhr SpVgg Wehr - SV Hasel Sa.31.03. 16.00 Uhr SV Hasel - SV Karsau 2 So.08.04. 15.00 Uhr SV Hasel - DTFV Bad Säckingen

Aktuelles... wie immer unter www.sv-hasel.de

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Hasel Donnerstag, 08. März 2018 Seite 5

TTC Hasel Bezirkspokal – Sieg und Niederlage der Hasler Teams In den letzten Wochen fanden die Pokal-Halbfinalspiele der Herren B statt. Im ersten Halbfinalspiel gewann Hasel I in Eichsel knapp mit 4:3. Die Punkte für Hasel holten Christian Franosz (2), Jonas Suhr (1) und das Doppel Franosz/Suhr. Leider konnte sich jedoch das zwei-te Hasler Team nicht für das Finale qualifizieren. Das Team mit Ralf Bachthaler, Kai-Uwe Marx und Mirco Kima unterlag dem sehr star-ken Team aus Laufenburg mit 1:4. Den Ehrenpunkt holte Mirco Kima. Somit trifft am Freitag, den 23.03.2018, im Pokalfinale in Bad Sä-ckingen unsere erste Mannschaft auf den Favoriten aus Laufenburg. Wir wünschen unserem Team viel Erfolg und drücken die Daumen. Nach einer kurzen Fasnachts-Pause ist die Rückrunde wieder in vollem Gange. Die erste Jugendmannschaft ist in der Verbandsliga trotz einer 4:8-Niederlage gegen Konstanz-Wollmatingen nach ei-nem 8:4-Erfolg am vergangenen Wochenende weiterhin auf Halb-finalkurs. Im nächsten Spiel bei Tabellenführer Offenburg wird sich zeigen, ob die Mannschaft weiterhin Chancen auf einen Finaleinzug hat. Die erste Herrenmannschaft hat in der Bezirksliga die Aufstiegsspiele weiterhin fest im Visier. Nach einem 9:3-Erfolg gegen Kandern folg-te gegen Schopfheim-Fahrnau II ein klarer 9:2-Sieg. Unsere zweite Mannschaft musste leider gegen die zwei bestplatzierten Teams der Bezirksklasse zwei knappe Niederlagen einstecken. Bei den Spielen gegen Rickenbach (6:9) und Wehr (7:9) fehlte immer nur ein wenig Glück und man hätte sich über einen Punkt freuen können – gegen Wehr gingen beispielsweise alle 6 Fünfsatzspiele mit zwei Punkten Unterschied im Entscheidungssatz an den Gegner. Die dritte Herrenmannschaft gewann nach dem 5:5-Unentschieden gegen Hauingen am vergangenen Wochenende klar mit 9:1 gegen das Team aus Lauchringen und liegt somit weiterhin auf Platz 4 in der Kreisklasse C. Unsere Schülermannschaft liegt nach einer knap-pen Niederlage gegen Schopfheim-Fahrnau (4:6) und dem 5:5-Un-entschieden gegen Eichsel/Herten mit einem ausgeglichenen Punk-tekonto auf Platz 4 in der Bezirksliga der Schüler. Bezirksendrangliste Am Sonntag, den 25.2.2018, richtete der TTC Hasel die Bezirksen-drangliste der Jugend und Schüler in Schopfheim aus. Der TTC Hasel nahm mit 10 Spielern daran teil und konnte 2 Titel gewinnen. Lina Suhr gewann bei den Mädchen U12 und Manuel Raimann bei den Jungen U18. Levin Marino (Jungen U14), Simon Girnus (Jungen U15) und Lajos Burdack (Jungen U18) erreichten jeweils den 3. Platz. Da-durch haben sich Lina und Manuel direkt und Levin, Simon und Lajos als Ersatzspieler für die südbadischen Top-16-Ranglisten qualifi-ziert. Die nächsten Spiele: Fr, 09.03.2018 19:00 Uhr TTC Wehr – Jugend U18 2 Sa, 10.03.2018 14:00 Uhr Jugend U18 2 – TTC Laufenburg 18:30 Uhr Herren 2 – TTC Lauchringen So, 11.03.2018 10:30 Uhr Herren 2 – TTC Schopfheim/Fahrnau III Sa, 17.03.2018 12:00 Uhr DJK Offenburg – Jugend U18 1 13:30 Uhr TTC Laufenburg – Schüler U15 18:00 Uhr FC Bad Säckingen – Herren 2 18:00 Uhr SV Rickenbach II – Herren 3

Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung des Höhlen- und Heimatverein Hasel e.V.

am Samstag, dem 24. März 2018, 19 Uhr, im Gasthaus Pflug

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende2. Bericht des Schriftführers3. Bericht des Kassierers4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung6. Wahl der Vorstandschaft

7. Terminvorschau8. Wünsche und Anträge Wir würden uns freuen, bei der Hauptversammlung neben den Mit-gliedern auch viele Gäste begrüßen zu dürfen. Ursula Jost, 1. Vorsitzende

Traumberuf Erzieher/in – Möglichkeiten (auch) für Quereinsteiger/innen

Eine Veranstaltung von BiZ & Donna der Arbeitsagentur Erzieher/innen sind sehr gefragt. Um zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, gibt es verschiedene Qualifizierungsmöglichkeiten für Erwachsene, die durch die Arbeitsagentur und die Jobcen-ter unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden können. Insbesondere für Wiedereinsteigende nach ei-ner längeren Familienphase kann die Ausbildung zur ErzieherIn eine gute Alternative bieten.

Am Dienstag, 13.03.2018 informiert Gabriele Marx (Fachabteilungs-leitung Sozialpädagogik und Altenpflege der Mathilde-Planck-Schule Lörrach) über die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) mit Ausbildungsvergütung und Lisa Albrecht (Kursleiterin Stiftung Ler-nen-Fördern-Arbeiten) über den Vorbereitungskurs in Teilzeit auf die Schulfremdenprüfung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in. Hierbei werden unter anderem Themen wie: Zugangsvoraussetzun-gen, Ablauf der Ausbildung, sowie Förderungsmöglichkeiten durch die Arbeitsagentur oder Jobcenter behandelt. Die Veranstaltung fin-det von 09:15 bis 11:15 Uhr im Berufsinformationszentrum E. 14, der Arbeitsagentur Lörrach, Brombacher Str. 2 statt. Anschließend stehen die Referentinnen und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit für wei-tere Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Schopfheim e.V. Der Kinderschutzbund Schopfheim bietet ab 15. März 2018 wieder einen Ausbildungskurs für Familienpaten an. Deshalb suchen wir dringend neue ehrenamtliche Familienpaten. In rund drei Monaten erhalten Sie eine kostelose Ausbildung, um im Anschluss ehrenamtlich Familien in einer besonderen Belastungssi-tuation zu betreuen.

Infos unter 07622-63929 oder [email protected]

Motivieren für Schule und Ausbildung Landkreis Lörrach sucht Individuelle Lernbegleitende / Jugend-liche für den Übergang zwischen Schule und Beruf stärken und fördern Landkreis Lörrach. Lernen fällt nicht allen Jugendlichen leicht, sie bringen deshalb schlechte Noten nach Hause und sind gefährdet, die Schule nicht zu schaffen. Um diese jungen Menschen zu unter-stützen und ihnen zu helfen, einen Schulabschluss zu schaffen sowie eine Ausbildung zu beginnen, koordiniert das Kreisjugendreferat die „Individuelle Lernbegleitung“ (ILB). Hierfür sucht der Landkreis eh-renamtliche Lernbegleitende mit der Motivation, ihr Wissen an Ju-gendliche weiterzugeben.

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Seite 6 Donnerstag, 08. März 2018 Hasel

Die Lernbegleitenden treffen sich in der Regel einmal pro Woche für eine Stunde mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, um bei-spielsweise gemeinsam für bevorstehende Klassenarbeiten durch Wiederholungs- und Vertiefungsübungen zu lernen. Ferner besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Einüben von Lernstrategien und der Förderung sozialer Schlüsselkompetenzen. Abgesehen von der individuellen Hilfestellung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch ist ein weiteres Ziel der ILB, die Jugendlichen beim Über-gang in eine Ausbildungsstelle zu unterstützen. Die Begleitung und Förderung durch die ILB ist ein ergänzendes An-gebot zur Schule und findet außerhalb der Unterrichtszeiten in den Räumlichkeiten der Schule statt. Die dafür benötigten Lernmittel und Informationen werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung aller Lernbegleitenden werden Austauschrun-den und themenspezifische Fortbildungsveranstaltungen durch das Kreisjugendreferat angeboten. Derzeit werden im Landkreis Lörrach Schülerinnen und Schüler an vier Schulen in Lörrach, Rheinfelden, Weil am Rhein und Schopf-heim begleitet. Um das Netzwerk der individuellen Unterstützung auszubauen, werden weitere Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. Für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Lernbegleitung sind keine spe-zifischen Fachkenntnisse notwendig. Von Vorteil sind das Interesse und die Freude an der Zusammenarbeit und Unterstützung von Ju-gendlichen, um sie in ihren Kompetenzen zu stärken und zu fördern. Weitere Informationen können Interessierte beim Kreisjugendrefe-rat einholen: Anja Ebner, Telefon: 07621/410-5292, E-Mail: [email protected]

Ehrenamtliche Bewährungshilfe:

Wir suchen Sie für unser Team in Lörrach! Nicht jeder Straftäter muss gleich ins Gefängnis: mit der Bewäh-rungsstrafe gibt ihm die Gesellschaft eine zweite Chance. Weil oft die äußeren Bedingungen ungünstig sind, ist es besonders wichtig, dass dem straffälligen Menschen jemand zur Seite steht und bei der Lösung seiner Probleme umsichtig hilft. Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb unseres Ge-meinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Be-währungshelfer, die ihre Klienten dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention und schützen mögliche Opfer.

Ehrenamtliche Bewährungshelfer führen persönliche Gespräche mit den Klienten. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Der Bewährungshelfer dokumentiert dies und informiert das Gericht über den Verlauf der Bewährung. Er unterstützt seinen Klienten auch bei Behördengän-gen oder im Kontakt mit anderen Beratungsstellen. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Seine selbstständige Arbeit wird durch einen hauptamtlichen Teamleiter begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Faller E-Mail: [email protected] Tel. 07621/57801-11 www.bgbw.landbw.de

IMPRESSUMHerausgeber: Bürgermeisteramt, Hofstraße 2, 79686 Hasel

Tel. 07762 806 89-0, Fax 07762 806 89-20, [email protected]

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Helmut Kima oder Stellvertreter.

Für den Anzeigenteil/Druck:Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KGMeßkircher Str. 45,78333 Stockach Tel. 07771/93 17-11, Fax: 07771/93 17-40.E-Mail: [email protected] | Homepage:: www.primo-stockach.de

Bitte beachten Sie den nachstehenden Termin: Ausgabe Nr. 6 / KW 12 / 2018 Redaktionsschluss: Montag, 19.03.2018, 10.00 Uhr Später eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden!

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Kiefermuskel-Entspannungskurs statt.

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