Schleswig-Holstein Der echte Norden Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015...
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Schleswig-HolsteinDer echte NordenGesetz zurNeuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2015-Gemeindeseminare-
Leck, 20. November 2014
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2
Neuordnung erforderlich
• FAG historisch gewachsen, immer wieder einzelne Stellschrauben geändert
• Offen war, ob Finanzausgleich noch zu den heutigen kommunalen Aufgaben passt
• Gesetz außerdem oft intransparent, kaum noch nachvollziehbar
• Umfassende Gesamtschau und Überarbeitung fällig
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3
Kommunale Finanzentwicklung heterogen
Aufgelaufene Defizite
in Mio. Euro
(Planungsdaten 2012)Quelle: Bericht des Innenministeriums zur Finanzsituation der
Kommunen in Schleswig-Holstein vom 5. September 2014, Ziffer B. 2. Seite 7 und 8.
Die Prognose ist für die Ist-Zahlen 2012
etwas günstiger, da die Planzahlen
erfahrungsgemäß höher sind: Es werden
rd. 1.200 Mio. Euro aufgelaufenes Defizit
erwartet.
kreisfreie Städte
kreisangeh. Gemeinden
Kreise-880
-375
-250
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4
Umfassender Dialog vorausgegangen
• Gremien: Beirat für den kommunalen Finanzausgleich (§ 36 FAG), Arbeitsgruppe
Kommunaler Finanzausgleich
• Beteiligt: Innenministerium, Gemeindetag, Landkreistag, Städtebund, Städtetag,
Finanzministerium, als Gast Landesrechnungshof
• Umfassende schriftliche Unterlagen des Innenministeriums, Erörterung aller Themen.
Auch im Internet ausführliche Erläuterungen und Informationen Datenlage und
Berechnung.
• Stets hohe Transparenz, Bereitstellung diverser Daten und Auswertungen
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Schaubild - viele Stellschrauben-Übersicht FAG-Entwurf mit Werten 2014
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6
Neue Teilschlüsselmassen (1)
• Neuaufteilung der Schlüsselzuweisungen (2015 rd.1,28 Mrd. Euro) beruht auf den
tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte und der Zentralen
Orte
• Grundlage für Neuaufteilung: Gutachten NIW. Neue Quoten berücksichtigen außerdem
Überführung 51 Mio. Euro Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte, die bisher außerhalb
FAG geleistet wurden (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld)
• Grundlage sind die Ist-Zuschussbedarfe aller kommunalen Aufgaben aus amtlicher
Finanzrechnung der Kommunen
• Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte bei Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung bereits herausgerechnet, weil künftig Kostenübernahme durch Bund
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Neue Teilschlüsselmassen (2)
Ergebnis (neues FAG):
Anteil für Gemeindeaufgaben zwar niedriger als im alten FAG:
35,11 %, unter Einbeziehung der KdU-Entlastung aber höhere Mittel für die
Gemeindeaufgaben – wie Gutachten-Ergebnis
Anteil für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte nun höher:
49,33 %, unter Berücksichtigung weiterer Zahlungsströme trotzdem kleiner Rückgang
– wie Gutachten-Ergebnis
Anteil für übergemeindliche Aufgaben deutlich höher:
15,56 %, mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Stufen Zentraler Orte
– wie Gutachten-Ergebnis
Hinweis: Die Quoten des Gutachtens sind Basis für weitere Berechnungen. Das Ergebnis dieser
Berechnungen sind die Quoten im Gesetzentwurf.
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8
Soziale Lasten & Demographie-Faktor
• Bei den Aufgaben der Kreise und kreisfreie Städte dominieren die sozialen Lasten
(Kosten der Unterkunft (KdU), Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe)
• Sehr geeigneter externer Indikator: Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften
• Entlastung kreisangehöriger Gemeinden mit ungünstiger Sozialstruktur: keine
Beteiligung mehr an KdU (Kreisaufgabe; Aufgabe wird im Gegenzug voll bei
Teilschlüsselmasse für Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt)
• Gemeinden mit rückläufiger Einwohnerzahl werden entlastet: einwohnerbezogene
Schlüsselzuweisungen sinken nicht so schnell
• Zeitgewinn für Anpassung an den demographischen Wandel
• Betroffen insbesondere ländliche Räume
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9
Transparenter und nachvollziehbarer (1)
• Abschaffung der Gemeindesonderschlüsselzuweisungen:
Sonderfall war systemwidrig zum Regelfall geworden. Stattdessen jetzt echte
Mindestgarantie für besonders steuerschwache Gemeinden: mindestens 80 % des
Betrags, den eine nicht abundante Gemeinde erreichen kann
• Überführung der zusätzlichen Kreisumlage in die Finanzausgleichsumlage:
Bisher zwei ähnliche Instrumente nebeneinander, jetzt zusammengeführt. Besonders
steuerstarke Gemeinden tragen dadurch nachvollziehbarer zur interkommunalen
Solidarität bei
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10
Transparenter und nachvollziehbarer (2)
• Abschaffung historischer Festbeträge bei den Schlüsselzuweisungen an die Kreise
und kreisfreien Städte:
Intransparente Sonder-Aspekte werden aufgehoben, darunter die Zahlungen zum
Ausgleich der Zonenrandlage des Kreises Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt
Lübeck
• Die intransparenten Zuführungs- und Abzugsbeträge bei der Finanzausgleichsmasse
werden bereinigt:
Zugleich wird eine bisherige gesonderte Zahlung an die Kreise und kreisfreien Städte
einbezogen (Weitergabe Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld, jährlich 51 Mio.
Euro). Die Verbundquote der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes erhöht
sich durch diese Maßnahmen von 17,74 % auf 17,83 % (künftig dadurch für die
Kommunen etwas höheres Plus bei Steigerungen)
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Vorwegabzüge
• Die Vorwegabzüge bilden weiterhin den kleineren Teil des FAG
• Die bisherigen Vorwegabzüge bleiben bestehen.
• Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie für das Büchereiwesen werden
angehoben, und zwar bis 2018 jährlich um 1,5 %
Rd. 1,28 Mrd. Euro
Rd. 240 Mio. Euro
FAG 2015
Schlüssel-zuweisun-genVorweg-abzüge
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Finanzielle Auswirkungen-Schlüsselzuweisungen
Reformergebnisse in den Jahren 2014 und 2015 Referat IV 30
Hinweis: Im Reformergebnis werden jeweils die Zuweisungen, die Umlagen und weitere FAG-relevante Zahlungsströme berücksichtigt Stand 17.11.2014
Ergebnisse zusammen
Reformergebnis 2015altes => neues Recht
(Anlage 2 - 30.10.2014)
Reformergebnis 2015altes => neues Recht
(Anlage 2 neu)
Veränderung der Reformsalden
2014 (altes Recht)=> 2015 (neues Recht)
Nachrichtlich:Veränderung
FAG-Ist-Aufkommen*2014 => 2015
ErhöhungSchulsozialarbeit
ErhöhungInfrastrukurlasten
Reformsaldo 2015Tatsächliche Veränderung2014 => 2015
Nachrichtlich:GruSi-Entlastung
2015 ggü. 2011
001 Flensburg 4.970.000 5.149.000 7.516.000 -4.500.000 664.000 37.000 5.850.000 8.217.000 7.007.000002 Kiel 8.665.000 9.269.000 31.161.000 -30.355.000 2.219.000 71.000 11.559.000 33.451.000 20.231.000003 Lübeck 6.286.000 6.547.000 4.360.000 24.417.000 1.985.000 129.000 8.661.000 6.474.000 17.214.000004 Neumünster 4.774.000 4.907.000 7.319.000 1.192.000 577.000 20.000 5.504.000 7.916.000 5.249.000Zusammen 24.694.000 25.872.000 50.356.000 -9.246.000 5.445.000 257.000 31.574.000 56.058.000 49.701.000051 Dithmarschen 7.360.000 7.216.000 9.057.000 7.522.000 560.000 998.000 8.774.000 10.615.000 4.704.000053 Herzogtum Lauenburg 1.077.000 866.000 8.444.000 -746.000 744.000 909.000 2.519.000 10.097.000 5.332.000054 Nordfriesland -4.084.000 -4.271.000 -2.209.000 5.370.000 744.000 1.689.000 -1.838.000 224.000 5.377.000055 Ostholstein 69.000 -170.000 264.000 6.617.000 735.000 794.000 1.359.000 1.793.000 7.457.000056 Pinneberg -604.000 -1.082.000 260.000 11.574.000 894.000 289.000 101.000 1.443.000 10.224.000057 Plön -2.123.000 -2.257.000 -4.937.000 7.894.000 503.000 658.000 -1.096.000 -3.776.000 3.856.000058 Rendsburg-Eckernförde -6.758.000 -7.051.000 317.000 727.000 972.000 1.484.000 -4.595.000 2.773.000 8.741.000059 Schleswig-Flensburg -986.000 -1.218.000 1.500.000 6.373.000 850.000 1.612.000 1.244.000 3.962.000 7.059.000060 Segeberg -6.732.000 -6.974.000 -9.328.000 22.522.000 744.000 1.265.000 -4.965.000 -7.319.000 8.322.000061 Steinburg 1.070.000 942.000 -649.000 9.524.000 360.000 784.000 2.086.000 495.000 4.346.000062 Stormarn -11.504.000 -11.742.000 699.000 -11.584.000 648.000 761.000 -10.333.000 2.108.000 5.614.000Zusammen -23.215.000 -25.741.000 3.422.000 65.793.000 7.755.000 11.243.000 -6.743.000 22.420.000 71.032.000
53.778.000 56.547.000 13.200.000 11.500.000 24.831.000 78.478.000 120.733.000
Kreise / kreisfreie Städte / Gemeinden nach
Kreisergebnis
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Gemeindeschlüsselzuweisungen-Berechnung der Schlüsselzuweisungen
70 %
Differenz
abzüglich
Summe
x Nivellierungshebesatz
=
/ Hebesatz
Steuerkraftzahl
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil EkSt, USt u. Sonderausgleich
Steuerkraftmesszahl
Ausgangsmesszahl
sog. Schlüsselzahl Schlüsselzuweisung
Messbetrag
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Ist-Aufkommen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil EkSt, USt u. Sonderausgleich
x
Grundbetrag
Einwohner
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Schlüsselzuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte-Berechnung der Schlüsselzuweisungen
abzüglich
=x
85 %
Differenz
abzüglich
Differenz
x Nivellierungssatz Umlagekraftmesszahl
Ausgangsmesszahl
sog. integrierte Messzahl
sog. Schlüsselzahl Schlüsselzuweisung
UmlagegrundlagenSteuerkraftmesszahl (Gem.) +Gemeindeschlüsselzuweisung –Finanzausgleichsumlage
Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften
3.411 Euro Soziallastenmesszahl
x
Grundbetrag
Einwohner
Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15
Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte-Berechnung der Schlüsselzuweisungen
(4) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 1 werden auf die Oberzentren im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen (§ 30 Absatz 1) aufgeteilt.
198,5 Mio. Euro ≙ 15,56% der Schlüsselmasse 2015
Oberzentren 111,7 Mio. Euro
andere ZO
86,7 Mio. Euro
56,3 %43,7 %
(5) Die Mittel nach Absatz 3 Nummer 2 werden so auf die anderen Zentralen Orte verteilt, dass die Zuweisung für
der Zuweisung für ein Mittelzentrum beträgt, das nicht im Verdichtungsraum liegt.
1. Mittelzentrum im Verdichtungsraum / Unterzentrum mit Teilfunktionen eines
60%
2. Stadtrandkern I. Ordnung mit Teilfunktionen eines Mittelzenztrums / Unterzentrum
30%
3. Ländlicher Zentralort / Stadtrandkern I. Ordnung 15%
4. Stadtrandkern II. Ordnung 7,50%
Flensburg 15.646.944 €
Landeshauptstadt Kiel 43.699.452 €
Hansestadt Lübeck 38.470.728 €
Neumünster 13.920.480 €
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Fazit
• Umfassender Dialog mit der kommunalen Familie
• Neuer kommunaler Finanzausgleich wird den Kommunen gerecht
• An den tatsächlichen kommunalen Aufgaben ausgerichtet
• Soziallasten werden besonders berücksichtigt
• Transparent und effizient
• Künftig anlassbezogene und regelmäßige Evaluationen und Anpassungen