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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737 21. 09. 2012 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. September 2012 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) ........... 20 Beck, Marieluise (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 40, 41 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 21 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) ..... 54, 55, 68, 69 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) .......... 70, 71 Brähmig, Klaus (CDU/CSU) ........... 22, 23, 24 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) ........... 45 Dag˘delen, Sevim (DIELINKE.) ....... 2, 6, 56, 57 Dittrich, Heidrun (DIE LINKE.) .......... 59, 60 Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) ....... 72, 73, 74 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) .............. 25, 26 Fell, Hans-Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 42, 97 Gerster, Martin (SPD) ................... 7, 8, 9 Hacker, Hans-Joachim (SPD) ................ 75 Herzog, Gustav (SPD) ............. 76, 77, 78, 79 Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) ............. 27 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 80, 81 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ................ 3 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ................ 1, 10 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 100, 101 Kelber, Ulrich (SPD) .................. 102, 103 Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 11, 58 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 82, 83, 84 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 28, 98 Kramme, Anette (SPD) .................. 46, 47 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 99 Kumpf, Ute (SPD) ................ 29, 30, 31, 32 Dr. Lauterbach, Karl (SPD) ........ 62, 63, 64, 65 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 43 Liebing, Ingbert (CDU/CSU) ................ 85 Mast, Katja (SPD) ......................... 86 Mattheis, Hilde (SPD) ...................... 66 Menzner, Dorothee (DIE LINKE.) ........... 33 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4 Paula, Heinz (SPD) ..................... 87, 88 Pitterle, Richard (DIE LINKE.) .............. 34 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ............... 61 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 44, 48, 49 Rawert, Mechthild (SPD) .................... 12 Rix, Sönke (SPD) .......................... 13 Roth, Karin (Esslingen) (SPD) ......... 89, 90, 91 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 5, 35, 36, 37 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/1073721. 09. 2012

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 17. September 2012eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) . . . . . . . . . . . 20

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 40, 41

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 21

Behrens, Herbert (DIE LINKE.) . . . . . 54, 55, 68, 69

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 70, 71

Brähmig, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 22, 23, 24

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 45

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.) . . . . . . . 2, 6, 56, 57

Dittrich, Heidrun (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 59, 60

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . 72, 73, 74

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 42, 97

Gerster, Martin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9

Hacker, Hans-Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 75

Herzog, Gustav (SPD) . . . . . . . . . . . . . 76, 77, 78, 79

Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 27

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 80, 81

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 10

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 100, 101

Kelber, Ulrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103

Kilic, Memet(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 11, 58

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 82, 83, 84

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 28, 98

Kramme, Anette (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 99

Kumpf, Ute (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31, 32

Dr. Lauterbach, Karl (SPD) . . . . . . . . 62, 63, 64, 65

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 43

Liebing, Ingbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Mast, Katja (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Mattheis, Hilde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Menzner, Dorothee (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 33

Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4

Paula, Heinz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88

Pitterle, Richard (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 34

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 61

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 44, 48, 49

Rawert, Mechthild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Rix, Sönke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Roth, Karin (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . 89, 90, 91

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 5, 35, 36, 37

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . 38, 39

Strässer, Christoph (SPD) . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 53

Voß, Johanna (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 92, 93

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 14, 15, 16

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 94, 95

Winkler, Josef Philip(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 67

Ziegler, Dagmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 96

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) . . . . . . . 51, 52

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – II –

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Verbleib der vom Bundesnachrichten-dienst an Gruppen der bewaffneten syri-schen Opposition gelieferten Sanitätsmate-rialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Auffassung der Rede des UN-General-sekretärs Ban Ki-moon zum Syrien-Kon-flikt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Verhör des Gefangenen Abdul Hakim Bel-hadj durch deutsche Behörden in liby-schen Gefängnissen; deutsche Beteiligungan der Verschlepplung gesuchter Personennach Libyen in den letzten zehn Jahren . . . . 2

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verbleib der afghanischen Ortskräfte ausTaloqan mit Anstellung beim AuswärtigenAmt und der Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . 3

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausgestaltung des künftigen MehrjährigenFinanzrahmens 2014 bis 2020 des EU-Haushalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Ausspähung des „Thüringer Heimatschut-zes“ und anderer Neonazistrukturen bzw.der Neonaziszene in den westlichen Bun-desländern durch V-Personen, Informan-ten und verdeckte Ermittler . . . . . . . . . . . . . 4

Gerster, Martin (SPD)Finanzierung und Personalausstattungder Nationalen Anti Doping-AgenturDeutschland sowie Durchführung geplan-ter Dopingtests 2012 und 2013 . . . . . . . . . . . 5

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Vorschläge zur Aufnahme und Umvertei-lung syrischer Flüchtlinge in der EU . . . . . . 6

Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ku-Klux-Klan-Verwicklungen von Polizei-beamten des Bundes und der Länder . . . . . . 7

Rawert, Mechthild (SPD)Anzahl und Ergebnisse der Flughafenasyl-verfahren von 2011 bis August 2012 . . . . . . 7

Rix, Sönke (SPD)Einführung des angekündigten Gütesie-gels für Sportvereine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorgehensweise der Bundespolizei beimAufgreifen von Flüchtlingen; Vormund-schaft für unbegleitete minderjährigeFlüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Strässer, Christoph (SPD)Anzahl der Ermittlungsverfahren gegenSoldaten wegen Straftaten im Rahmeneines Auslandseinsatzes seit 1990 . . . . . . . . 11

Anzahl der Anklagen bei Ermittlungsver-fahren gegen Soldaten wegen Straftateninnerhalb eines Auslandseinsatzes . . . . . . . 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD)Neue Verfahren zwischen Finanzämternund Kommunen bei der Erhebung der Ge-werbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– III –

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Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fehlende Gegenäußerung der Bundesre-gierung zur Stellungnahme des Bundesra-tes zum Entwurf des Jahressteuergesetzes2013 zur Gleichstellung der eingetragenenLebenspartnerschaften mit der Ehe imSteuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Brähmig, Klaus (CDU/CSU)Einhaltung der Zusage Griechenlands ausdem zweiten Hilfspaket zur Erzielung von15 Mrd. Euro aus Privatisierungserlösenbis Ende 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Höhe der aufgelaufenen staatlichen undprivatwirtschaftlichen Außenstände Grie-chenlands gegenüber Deutschland . . . . . . . 18

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Entwicklung des Zentralbankguthabensbei der Europäischen Zentralbank (EZB)der in der Eurozone ansässigen Bankenseit 2008 sowie von der EZB gezahlteZinssätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Anteil von Staats- und Bankanleihen beider Altersvorsorge der Versorgungsan-stalt des Bundes und der Länder (VBL)bzw. des Versorgungsverbands bundes-und landesgeförderter Unternehmen e. V.(VBLU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.)Umgang mit deutschen Vermögenswertenohne Feststellbarkeit einer nutzungsbe-rechtigten Person im Rahmen des Abkom-mens zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Schweizerischen Eid-genossenschaft über Zusammenarbeit inden Bereichen Steuern und Finanzmarkt . . 20

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anzahl ausländischer Unternehmen beider Bewerbung um den Rückbau desAtomkraftwerks Greifswald; Bestätigungder vertraglichen Zuständigkeit der Ener-giewerke Nord GmbH für den Rückbau . . 21

Kumpf, Ute (SPD)Mehr- bzw. Mindereinnahmen bei Ände-rung der §§ 58, 63, 65 und 68 der Abga-benordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Menzner, Dorothee (DIE LINKE.)Kreditantrag der ukrainischen Regierungfür das Nuclear Power Plant Safety Up-grade Program SUP bei der EuropäischenBank für Wiederaufbau und Entwicklung . . 24

Pitterle, Richard (DIE LINKE.)Verstoß der derzeitigen Umsatzbesteue-rung gegen geltendes EU-Recht sowie ge-plante Änderungen durch das Jahres-steuergesetz 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verhandlung der Legislativvorschläge derEuropäischen Kommission für eine ver-stärkte Bankenaufsicht im Mitentschei-dungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Einhaltung bestehender Empfehlungenim Rahmen europäischer Überwachungs-verfahren für Ankäufe von Staatsanleihendurch die EZB; Wahrung der Haushalts-verantwortung des Deutschen Bundesta-ges; stärkere Beteiligung des Europäi-schen Parlaments . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Finanzierung Griechenlands seit MitteAugust 2012 nach der fälligen Tilgungeiner von der EZB gehaltenen Anleihe . . . 30

Voraussetzungen für Anleiheaufkäufe derEZB bei beantragenden Staaten . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verstoß bei der Lieferung deutscher Mo-dellmotoren zum Bau von Drohnen nachBelarus gegen EU-Sanktionsbestimmungen 31

Verstoß bei einer Lieferung von Pistolendes Modells P 226 nach Belarus durchden Waffenhersteller SIG SAUERGmbH & Co. KG im September/Okto-ber 2011 gegen EU-Sanktionsbestimmun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – IV –

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Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entschädigungszahlungen an Betreiber fürfertiggestellte bzw. noch im Bau oder inPlanung befindliche Offshore-Windparkswegen fehlenden Netzanschlusses . . . . . . . 32

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwendung von Bundeshaushaltsmittelnaus dem Etat für Forschung und Entwick-lung zur Förderung von Kleinunterneh-men im Zeitraum 1990 bis 2011 . . . . . . . . . 33

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kontakte mit Investoren, dem Insolvenz-verwalter oder Gläubigern wegen der„Karstadt-Rettung“ nach dem Schreibenvom 6. August 2010 an die Gesellschaftervon „Highstreet“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Vertrauensschutz bei der Anwendung desFremdrentengesetzes bezüglich der Alters-versorgung von DDR-Flüchtlingen . . . . . . 36

Kramme, Anette (SPD)Anrechnung des Taschengeldes nach demBundesfreiwilligendienstgesetz auf Leis-tungen nach dem SGB II . . . . . . . . . . . . . . 36

Entwicklung der Förderzahlen nach Neu-fassung der Regelungen zum Gründungs-zuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgliederung der Arbeitsmarktstatistikfür die Jahre 2009 bis 2011 für Ost- undWestdeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Anteil des Niedriglohnsektors in Ost-bzw. Westdeutschland im Jahr 2010 undDurchschnittsverdienst sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigter für 2009 und2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Ziegler, Dagmar (SPD)Anschlussfinanzierung für das Projekt„ANNA2“ in Cottbus nach dem Ende desProgramms „Netzwerke wirksamer Hilfenfür Alleinerziehende“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.)Auswirkungen des Streiks bei der S Di-rekt-Marketing GmbH & Co. KG in Halleauf von der Arbeitsagentur vermittelteund befristet eingestellte Arbeitskräfte;Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Ar-beitskampfmaßnahmen nach § 320SGB III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Rückschlüsse aus Glyphosatrückständenin Getreideprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Nutzungsumfang der Standortübungsplät-ze Schwanewede und Garlstedt seit Über-arbeitung des Truppenübungsplatzkon-zepts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Mandate der Bundeswehr in der Côted’Ivoire 2009 bis 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

EU-Krisenmanagementübung „MultiLayer 2012“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Weiterhin bestehende Existenz der vomMAD verdeckt eingesetzten und als Mit-glied im Thüringer Heimatschutz geführ-ten Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– V –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dittrich, Heidrun (DIE LINKE.)Vorlage des Ersten Engagementberichts2012 im Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . 50

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Fazit aus dem Modellprojekt „Anonymi-sierte Bewerbungsverfahren“ für Frauen,Migranten und Menschen mit Behinde-rung im Zeitraum von November 2010 bisDezember 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Dr. Lauterbach, Karl (SPD)Gewährleistung des gesetzlichen An-spruchs auf eine besondere hausärztlicheVersorgung durch die gesetzlichen Kran-kenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Mattheis, Hilde (SPD)Einsatz der Elektrokrampftherapie beiDepressionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Winkler, Josef Philip(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anzahl genehmigter ambulanter Kuren inden letzten zehn Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Erkenntnisse über die auf der havarierten„MSC Flaminia“ transportierten Gefahr-stoffe; Import illegaler Chemikalien durchFrachter unter deutscher Flagge . . . . . . . . . 55

Belastung der Sicherheit und der Umweltdurch die im JadeWeserPort liegende„MSC Flaminia“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Planungsstand der Ausbauarbeiten derBundesstraße 180 zwischen Frankenbergund Flöha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Konsequenzen aus dem Urteil des Bun-desverwaltungsgerichts zum Planfest-stellungsbeschluss zur OrtsumgehungFreiberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU)Schlussanträge des Generalanwalts desEuropäischen Gerichtshofs in der Rechts-sache Schweiz gegen Kommission; etwai-ger Zusammenhang mit dem Staatsvertragzwischen Deutschland und der Schweizzum Anflugverkehr auf den FlughafenZürich-Kloten und Auswirkungen auf denRatifizierungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Hacker, Hans-Joachim (SPD)Gleichzeitige Einführung der zentralenUnfalldatenbank für Unfälle auf Wasser-straßen mit dem Inkrafttreten der novel-lierten Sportbootführerscheinverordnung-See; Durchführung der vorgesehenenEvaluierung der neuen Sportbootführer-scheinregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Herzog, Gustav (SPD)Baureife Projekte zur Verbesserung derSchifffahrt der Bundeswasserstraßen undjeweils veranschlagte Kosten . . . . . . . . . . . 59

Vorlage des Netzzustandsberichts für dieBundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Zeitplan für notwendige Investitionen indie zweite Schleusenkammer der Mosel . . . 60

Entscheidungstermin über die Bestellungdes Präsidenten für die zu schaffendeGeneraldirektion für Wasserstraßen undSchifffahrt; Einstufung als Mittelbehörde . . 61

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Streichung der Verlängerungen der U4bzw. U5 in München aus dem Bundespro-gramm des Gemeindeverkehrsfinanzie-rungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Zeitplan und Finanzierung der Ortsum-fahrung Seubersdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vertragliche und gesetzliche Grundlagender Bewirtschaftung einer staatlichen Bil-dungseinrichtung (ehemalig Zivildienst-schule) durch die DB Services GmbH,Regionalbereich Südost . . . . . . . . . . . . . . . 62

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – VI –

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Umsatz und Gewinn der DB ServicesGmbH, Regionalbereich Südost 2009 bis2011 und Einfluss der Bundesregierungauf die Tätigkeit dieser GmbH . . . . . . . . . . 63

Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Konsequenzen aus dem Fall der„MSC Flaminia“ zur künftigen Regelungder Abschleppung havarierter Schiffe innahegelegene Notliegeplätze . . . . . . . . . . . . 63

Mast, Katja (SPD)Auswirkungen der Mittelkürzungen beiBundesfernstraßenprojekten auf den Aus-bau der A 8 bei Mutschelbach und Rem-chingen sowie auf die AnschlussstellenPforzheim-Nord und -Ost . . . . . . . . . . . . . . 64

Paula, Heinz (SPD)Finanzierung und Realisierung von Stra-ßenbauprojekten im RegierungsbezirkSchwaben seit 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Roth, Karin (Esslingen) (SPD)Verfassungskonformität des Umbaus derWSV und Vorlage einer verfassungsrecht-lichen Bewertung beim Deutschen Bun-destag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Voß, Johanna (DIE LINKE.)Reaktionen der Regierungen aus Großbri-tannien, Frankreich, Spanien und Irlandangesichts der Ereignisse um die„MSC Flaminia“ und Auswirkungen derHavarie auf die Einweihung des JadeWe-serPorts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bewertungskriterien der Jury für die Be-werbungen zum „EBUS Award“ des Fo-rums für Verkehr und Logistik e. V. . . . . . . 68

Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Baueines Saalekanals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Ziegler, Dagmar (SPD)Zeitplan für den Bau der OrtsumgehungKuhbier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Grundlage für die Aussage von Bundesmi-nister Peter Altmaier am 24. August 2012zur Verteuerung des Stroms im Herbst2012 durch den schnellen Ausbau der So-larenergie; Anteil des ermittelten Zubausinstallierter Photovoltaikleistung von Ja-nuar bis Juli 2012 an der EEG-Umlage-erhöhung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Persönliche Schreiben der damaligen Bun-desministerin für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit, Dr. AngelaMerkel, in der 13. Wahlperiode zu End-lagerprojekten und zum AtommülllagerAsse II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Konsequenzen aus der Reduzierung desFreigabewertes auf 0,6 Bq/kG Boden/Grundwasser für den Rückbau desJülicher AVR-Reaktors und Erreichen desRückbaus zur „grünen Wiese“ . . . . . . . . . . 71

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kosten des Tsunami-Frühwarnsystems„PROTECTS“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Reaktion auf die Infragestellung der Ef-fektivität der Mikrofinanzierung bei derArmutsbekämpfung durch die Studie vonDuvendack et al. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– VII –

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Kelber, Ulrich (SPD)Aufstockung der Mitarbeiter der Deut-schen Gesellschaft für Internationale Zu-sammenarbeit (GIZ) GmbH am StandortBonn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – VIII –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteUlla

Jelpke(DIE LINKE.)

Kann die Bundesregierung definitiv ausschlie-ßen, dass die laut „DER SPIEGEL“ vom Bun-desnachrichtendienst (BND) an Gruppen derbewaffneten syrischen Opposition geliefertenSanitätsmaterialien in die Hände von auf derEU- bzw. UN-Terrorliste genannten Gruppie-rungen wie Al Qaida innerhalb dieser bewaff-neten Opposition geraten, und befürwortetedie Bundesregierung andernfalls die Einleitungeines Ermittlungsverfahrens nach § 129b desStrafgesetzbuchs (StGB) oder wegen Versto-ßes gegen § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes(AWG) gegen die verantwortlichen BND-Mit-arbeiter (www.welt.de/newsticker/news1/article109106986/Berlin-kooperiert-angeblich-mit-Freier-Syrischer-Armee.html)?

Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chefs

des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla,

vom 20. September 2012

Zu hypothetischen, die Zukunft betreffenden Fragen äußert sich dieBundesregierung nicht. Im Übrigen liegen ihr keine Erkenntnisse da-rüber vor, dass Gruppierungen, die auf der Terrorliste der Europäi-schen Union bzw. der Vereinten Nationen aufgeführt sind, innerhalbder bewaffneten syrischen Opposition operieren.

Daneben wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die KleineAnfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10619 verwiesen.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

2. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Teilt die Bundesregierung die in den Medienvielfach zum Ausdruck gebrachte Auffassung,dass UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in sei-ner Rede vor der UN-Vollversammlung am4. September 2012 dem „Sicherheitsrat . . . inungewöhnlich deutlichen Worten Untätigkeitim Syrien-Konflikt“ vorwarf (http://bazonli-ne.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/Paris-un-terstuetzt-von-Rebellen-gehaltene-Staedte/story/29470568) und geäußert hätte, dass „[d]ie Läh-mung des Gremiums . . . nicht nur den Men-schen in Syrien, sondern auch der Reputationdes Sicherheitsrates“ schade und „das Konzeptder Vereinten Nationen zum Schutz von Zivi-listen in Konfliktgebieten“ schwäche, oder teilt

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 2 –

die Bundesregierung die Auffassung, dassseine Rede im veröffentlichten Wortlaut(www.un.org/apps/news/infocus/sgspeeches/statments_full,asp?statID=1640) vielmehr einenAppell an alle Mitgliedstaaten enthielt (mehrhumanitäre Hilfe bereitstellen, Waffenlieferun-gen an beide Seiten einstellen, beide Seiten zumGewaltverzicht und einer Verhandlungslösungaufrufen), wobei sich sein Appell an den Sicher-heitsrat lediglich darauf beschränkte, eine „ge-meinsame Grundlage zu finden, damit dem syri-schen Volk dabei geholfen werden kann, einenWeg zu einer inklusiven, friedlichen und Demo-kratischen Transition“ zu beschreiten“?

Antwort des Staatsministers Michael Link

vom 18. September 2012

Die Bundesregierung bedauert die derzeitige Untätigkeit des Sicher-heitsrates der Vereinten Nationen im Syrien-Konflikt, die durch dieHaltung der Russischen Föderation und der Volksrepublik Chinaverursacht wird. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. GuidoWesterwelle, hat dies mehrfach zum Ausdruck gebracht. Die Bundes-regierung engagiert sich in den Gremien der Vereinten Nationen– darunter im Sicherheitsrat und der Vollversammlung – für einepolitische Lösung des Syrien-Konflikts und stimmt sich dabei engmit ihren Partnern an. Sie unterstützt die Bemühungen des Generals-ekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, und des Gemeinsa-men Sonderbeauftragten der Generalsekretäre der Vereinten Natio-nen und der Liga der Arabischen Staaten, Lakhdar Brahimi, dieGrundlagen für eine inklusive, friedliche demokratische Transitionzu schaffen. Damit die Vereinten Nationen darüber hinaus eine kon-struktive Rolle bei der Beendigung der Gewalt in Syrien spielen kön-nen, ist jedoch eine Überwindung der Blockadehaltung im VN-Si-cherheitsrat unabdingbar.

Die Bundesregierung leistete bisher bereits mit ca. 23 Mio. Euro Hil-fe in Syrien und den Nachbarländern, um die Not der Menschen zulindern. Damit ist Deutschland einer der größten Geber in der Sy-rien-Krise.

3. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Welche weiteren Angaben kann die Bundesre-gierung zum Verhör des Gefangenen AbdulHakim Belhadj durch deutsche Beamte bzw.Behörden in libyschen Gefängnissen machen,wo dieser schwer misshandelt und gefoltertwurde, wie es der Bericht „Delivered intoEnemy Hands“ von Human Rights Watchbeschreibt (www.hrw.org/sites/default/files/reports/libya0912webwcover_1.pdf), und inwelchen Fällen war die Bundesregierung inden letzten zehn Jahren daran beteiligt, mitoder ohne Haftbefehl gesuchte Personen nachLibyen zu überstellen oder zu verschleppen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 3 –

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 17. September 2012

Abdul Hakim Belhadj wurde in libyschen Gefängnissen nicht, wie indem Bericht von Human Rights Watch dargestellt, durch deutscheBeamte oder Behörden verhört. Losgelöst von dem hier angespro-chenen Fall sind deutsche Beamte und Behörden auch bei ihren Akti-vitäten im Ausland rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Stan-dards verpflichtet. Der Bundesregierung liegen keine Informationenzu weiteren Vorgängen im Sinne der Anfrage vor.

In den vergangenen zehn Jahren haben keine Überstellungen nachLibyen stattgefunden.

4. AbgeordneterOmidNouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Informationen hat die Bundesregie-rung über den Verbleib der afghanischen Orts-kräfte, die in Taloqan für das Auswärtige Amtsowie für die Bundeswehr angestellt waren?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 21. September 2012

Mit Stand 31. März 2012 wurden in der Liegenschaft Taloqan 72 af-ghanische Ortskräfte durch die Bundeswehr beschäftigt. SämtlichenOrtskräften wurde im Zuge der Aufgabe der Liegenschaft eine Wei-terbeschäftigung am Standort Kundus angeboten. 52 Ortskräftekonnten somit nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis über-führt werden. Zwei Ortskräfte kündigten. Die 18 verbleibenden Orts-kräfte befinden sich noch bis zur endgültigen Auflösung der Liegen-schaft in Taloqan und werden anschließend am Standort Kundusweiterbeschäftigt.

Der für das Auswärtige Amt im ehemaligen Regionalen Beraterteam(PAT) Taloqan als Ortskraft tätige afghanische Sprachmittler wurdeimmer als Mitarbeiter des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT)Kundus geführt. Er ist auch weiterhin im PRT Kundus beschäftigt.

5. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auswirkungen hat die Zusage der Bun-desregierung, „dass es [in den Verhandlungenzum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen]nicht zu Kürzungen zu Lasten von Investitio-nen in den Struktur- und Kohäsionsfonds so-wie im Europäischen Sozialfonds kommensoll“ (vgl. Pressemitteilung der Bundesregie-rung vom 21. Juni 2012, Pakt für nachhaltigesWachstum und Beschäftigung) und die vonder Bundesregierung vertretene Position, denkünftigen Finanzrahmen auf 1 Prozent desBruttonationaleinkommens der EU-27 zu be-grenzen, auf die Höhe des Budgets für den Be-reich Gemeinsame Europäische Agrarpolitik,und stimmt die Bundesregierung der Forde-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 4 –

rung der Europäischen Kommission zu, dassForschung und Entwicklung in Zukunft einewichtige Rolle spielen und stärker finanziellausgestattet werden müssten?

Antwort des Staatsministers Michael Linkvom 10. September 2012

Die Bundesregierung wird sich weiterhin in geeigneter Weise für dieUmsetzung der vereinbarten Ziele zum EU-Finanzrahmen und fürdie Stärkung von Beschäftigung, Wachstum, Innovation, Technolo-gie, Ausbildung, Forschung und Entwicklung einsetzen, wie im Paktfür nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung vom 21. Juni 2012 be-schrieben. Die Bundesregierung hat sich zusammen mit weiterenEU-Mitgliedstaaten und im Gleichklang mit den Konsolidierungser-fordernissen der nationalen Haushalte das Ziel gesetzt, den Finanz-rahmen der EU in den Jahren 2014 bis 2020 auf 1 Prozent desBruttonationaleinkommens der EU zu begrenzen. Die Bundesregie-rung betrachtet den Vorschlag der Europäischen Kommission alsVerhandlungsgrundlage und begrüßt das Bemühen, den EU-Haus-halt stärker auf die Förderung eines intelligenten, nachhaltigen, in-tegrativen und beschäftigungsfördernden Wachstums in Europa aus-zurichten.

Zusammen mit anderen Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung eingemeinsames Konzept zum „Better Spending“ vorgelegt. Darin sindMaßnahmen enthalten, durch die sichergestellt werden soll, dass dievorhandenen Gelder aus allen Fonds, die unter den GemeinsamenStrategischen Rahmen fallen, einen deutlichen Beitrag zur Förde-rung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbs-fähigkeit leisten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

6. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Inwieweit kann, wie im Fall des „ThüringerHeimatschutzes“ (THS), noch von einer Be-obachtung durch die Nachrichtendienste ge-sprochen werden, wenn von den geschätzten140 bis 160 dieser Organisation angehörigenNeonazis etwa 35 bis 45 von ihnen und damit„jedes vierte THS-Mitglied V-Mann, Spitzeloder Informant gewesen“ ist (www.spiegel.de/panorama/nsu-40-v-leute-im-thueringer-heimat-schutz-a-853927.html), und wie ist es zu erklä-ren, dass angeblich – vorausgesetzt, dass dieVerfassungsschutzämter und der MilitärischeAbschirmdienst (MAD) andere Neonazistruk-turen bzw. die Neonaziszene zumindest in denwestlichen Bundesländern ähnlich stark mitV-Personen, Informanten oder verdeckten Er-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 5 –

mittlern ausspäht(e) – keinerlei Informationenbeispielsweise über die Anschläge von Möllnund Solingen gehabt haben will?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergnervom 14. September 2012

Aus evidenten Geheimschutzgründen äußert sich die Bundesregie-rung grundsätzlich nicht zu konkreten, den nachrichtendienstlichenQuelleneinsatz betreffenden Fragen.

Im Fall des Bekanntwerdens derartiger Sachverhalte wäre nicht nurder operative Kernbereich staatlicher Aufgabenerfüllung tangiert. Sodrohte beispielsweise der Verlust von gerade in Bezug auf gewaltbe-reite Gruppierungen unabdingbaren Informationszugängen auf-grund des Wegfalls der Vertrauensbasis auf Grundlage jeder Quel-lenarbeit. In diesem Zusammenhang wäre des Weiteren eine reelleGefahr für Leib und Leben der V-Leute zu befürchten.

7. AbgeordneterMartin

Gerster

(SPD)

Welche zusätzlichen Einnahmequellen konntedas Bundesministerium des Innern im Jahr2012 bis heute für die Sicherstellung einer aus-reichenden Finanzierung der Nationalen AntiDoping-Agentur Deutschland erschließen?

8. AbgeordneterMartin

Gerster

(SPD)

Muss sich die NADA im Laufe dieses Jahresbzw. zu Beginn des Jahres 2013 von Personaltrennen, und wenn ja, in welchem Umfang?

9. AbgeordneterMartin

Gerster

(SPD)

Kann die NADA trotz fehlender Finanzie-rungsmittel alle geplanten Dopingtests quanti-tativ wie qualitativ in 2012 und 2013 durchfüh-ren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergner

vom 19. September 2012

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Finanzierung derNADA von allen Trägern der Stiftung – Bund, Länder, Sport undWirtschaft – sicherzustellen und nicht allein Aufgabe des Bundesmi-nisteriums des Innern ist. Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat im Februar 2012 zur gemeinsamen Erörterungder künftigen Finanzierung der NADA einen Runden Tisch mit die-sen Partnern durchgeführt. Zielrichtung war, die Partner an die ge-meinsame Verantwortung zur Stützung der NADA zu erinnern undeine anteilige ausgewogene (Viertel-)Finanzierung zu prüfen. Dieseanteilige Finanzierung wurde vom Bund und Sport akzeptiert, von

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 6 –

den Ländern (Sportministerkonferenz) und der Wirtschaft in derFolge weitgehend abgelehnt – mit nachfolgenden Ausnahmen –, wasaußerordentlich bedauert wird. Die Bundesregierung ist gleichwohlweiterhin bestrebt, Lösungen für die Finanzierung des Defizits in2013 und in den nachfolgenden Jahren mit anderen Partnern sicher-zustellen.

Zu Frage 7

Das Land Baden-Württemberg hat Zuwendungen an die NADA von128 000 Euro über drei Jahre ab 2013 zugesagt. Das Land Mecklen-burg-Vorpommern hat für ein Jahr eine Zuwendung von 7 500 Euroder NADA zugesagt. Diese beiden Länder kommen der grundsätzli-chen Verantwortung zur Finanzierung der NADA nach und doku-mentieren damit, dass die Zuwendung weder rechtlich noch faktischunzulässig ist, was einige Länder behaupten. Professor Hans GeorgNäder (Otto Bock HealthCare GmbH) hat der NADA eine jährlicheZuwendung von 100 000 Euro für drei Jahre zugesagt.

Zu Frage 8

Soweit dem Bundesministerium des Innern bekannt, nein.

Zu Frage 9

Die Anzahl der Tests in 2012 wird wie vorgesehen erfolgen. Die Fra-ge, in welchem Umfang die NADA in 2013 Dopingkontrollen durch-führen wird, lässt sich erst nach Vorliegen des vom NADA-Auf-sichtsrat gebilligten Haushalts für das Jahr 2013 beantworten.

10. AbgeordneteUlla

Jelpke(DIE LINKE.)

Wird die Bundesregierung beim Rat „Justizund Inneres“ (JI) am 20. September 2012beim Tagesordnungspunkt des GemischtenAusschusses „Illegale Einwanderung und Ent-wicklung im östlichen Mittelmeer“ bei den an-deren EU-Staaten für eine Aufnahme syrischerFlüchtlinge aus der Krisenregion (resettle-ment) bzw. eine zügige Umverteilung inner-halb der EU (relocation) werben, um insbeson-dere Griechenland und Zypern zu entlasten,und welche weiteren Vorschläge wird die Bun-desregierung dort zur Reaktion auf steigendeZahlen syrischer Flüchtlinge im östlichen Mit-telmeer machen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 20. September 2012

Die JI-Ratssitzung am 20. September 2012 findet nicht statt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 7 –

11. AbgeordneterMemet

Kilic

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ku-Klux-Klan-Verwicklungen von Po-lizeibeamten des Bundes und der Bundeslän-der sind der Bundesregierung bekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 18. September 2012

Auf die Antwort der Bundesregierung (auf Bundestagsdrucksache17/10688) zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIELINKE. vom 12. September 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10568vom 28. August 2012) wird verwiesen.

12. AbgeordneteMechthildRawert

(SPD)

Wie viele Flughafenasylverfahren nach § 18ades Asylverfahrensgesetzes wurden 2011 biszum 31. August 2012 durchgeführt, und mitwelchem Ergebnis (bitte nach Jahren undFlughäfen differenzieren)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 21. September 2012

Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Hinweis: Die Summe der Fälle, in denen eine Mitteilung nach § 18aAbsatz 6 des Asylverfahrensgesetzes erfolgte oder die offensichtlichunbegründet oder eingestellt worden sind, entspricht nicht exakt derZahl der Asylanträge, weil klassifizierte Sachverhalte nicht immer indasselbe Kalenderjahr fallen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 8 –

13. AbgeordneterSönke

Rix

(SPD)

Weshalb wurde das von der Bundesregierungim Januar 2011 angekündigte Gütesiegel fürSportvereine noch nicht eingeführt, und zuwelchem Zeitpunkt soll es eingeführt werden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Christoph Bergner

vom 17. September 2012

Die Einführung eines Gütesiegels für Sportvereine ist eine von meh-reren Empfehlungen des Handlungskonzepts, das der Kampagne„Foul von Rechtsaußen – Sport und Politik verein(t) für Toleranz,Respekt und Menschenwürde“ zugrunde liegt. Wann und in welcherWeise ein Gütesiegel für Sportvereine eingeführt wird, ist deshalbeine Entscheidung aller Kampagnenträger, die in einem Beratungs-netzwerk zusammengeschlossen sind. Dies sind neben den Bundes-ministerien des Innern (BMI) und für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) die Bundeszentrale für politische Bildung bpb,das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus undGewalt (BfDT), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), dieDeutsche Sportjugend im DOSB e. V. (dsj), der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB), Landessportbünde, die Sportministerkonferenz(SMK) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund e. V.(DStGB). Das Beratungsnetzwerk ist der Auffassung, dass zunächstbestimmte Voraussetzungen für die Einführung eines Gütesiegels ge-schaffen werden müssen; dazu zählen eine stärkere Sensibilisierungder Vereine und ein sportspezifisches Unterstützungsangebot, aberauch finanzielle Ressourcen, da ein Gütesiegel hinsichtlich Vergabe-verfahren und Überprüfung aufwendig ist.

14. AbgeordneteBeate

Walter-

Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lauten die innerdienstlichen Handlungs-anweisungen, nach welchen die Bundespolizeibeim Aufgreifen von Flüchtlingen vorgeht,und wie ist die Kommunikation mit denFlüchtlingen bezüglich der Fremdsprachenver-ständlichkeit gewährleistet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 21. September 2012

Zur Umsetzung der für den Umgang mit Flüchtlingen einschlägigeneuropäischen Rechtsakte bzw. nationalen Gesetze bestehen bei derBundespolizei folgende innerdienstlichen Regelungen:

• BRAS 120 (BRAS steht für Bestimmungen, Richtlinie, Anweisun-gen, Kataloge, Nachschlagewerk) Band I, Abschnitt 2 – Bestim-mungen zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung;

• vorläufige Hinweise zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechts-anwendung bei der Anwendung des Schengener Grenzkodex.

Grundsätzlich ist von Amts wegen ein Dolmetscher, Übersetzer odersonstiger Sprachmittler hinzuzuziehen, wenn der Ausländer der deut-schen Sprache nicht hinreichend kundig ist.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 9 –

15. AbgeordneteBeate

Walter-

Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Informationen müssen vonseiten derBundespolizei den Flüchtlingen mitgeteilt wer-den, wenn diese aufgegriffen werden, und wiewird die Kommunikation bzw. der Informa-tionsvorgang dokumentiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 21. September 2012

Der Umfang der dem Asylsuchenden durch die Bundespolizei mitzu-teilenden Informationen hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Gegenüber einem asylsuchenden Ausländer wird im allgemeinenAsylverfahren seitens der Bundespolizei grundsätzlich bestätigt, dasser in der Bundesrepublik Deutschland um die Gewährung von Asylnachgesucht hat und damit geltend macht, in Deutschland Schutzvor Verfolgung zu suchen. Ihm wird ferner dargelegt, dass eine Prü-fung seines Asylbegehrens und ggf. eine Anerkennung als Asylbe-rechtigter nur möglich ist, wenn er einen förmlichen Asylantragstellt. Ihm wird zudem verdeutlicht, dass er verpflichtet ist, diesenAntrag persönlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtesfür Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen, und erst danachdas Asylverfahren durchgeführt werden kann. Dem Asylsuchendenwird angekündigt, dass er im Rahmen einer Anhörung dort die Gele-genheit erhalten wird, seinen Asylantrag zu begründen. Ihm wirdauch dargelegt, dass er nach Antragstellung zur Durchführung desAsylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung bekommen wird, die esihm erlaubt, sich in dem Bezirk der zuständigen Ausländerbehördeaufzuhalten. Nach dieser Darstellung des ihn erwartenden Verfah-rens wird ihm dargelegt, dass er nun an eine Aufnahmeeinrichtungweitergeleitet wird, die der Unterkunft von Asylbewerbern währendder Durchführung des Asylverfahrens dient. Ihm wird schließlich er-läutert, dass ihm in der Aufnahmeeinrichtung die Außenstelle desBAMF genannt wird, bei der er seinen Asylantrag stellen muss. Diehierzu einzuhaltende Frist wird ihm genannt und er wird auf die Fol-gen hingewiesen, wenn er die Frist nicht einhält.

Im sog. Flughafenasylverfahren wird dem Asylsuchenden dargelegt,dass das Asylverfahren bereits auf dem Flughafen durchgeführtwird.

Wenn der Asylsuchende einen Asylantrag stellen möchte, wird ihmgrundsätzlich mitgeteilt, dass

• er zunächst beim BAMF einen Asylantrag stellen muss;

• sein Asylantrag durch die Außenstelle des BAMF auf dem Flug-hafen geprüft wird;

• er zu jedem Zeitpunkt des Asylverfahrens die Möglichkeit hat,einen Rechtsanwalt seiner Wahl beizuziehen;

• ihm die Einreise in das Bundesgebiet zur Durchführung des Asyl-verfahrens gestattet wird, wenn sich das BAMF nicht in der Lage

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 10 –

sieht, über seinen Asylantrag innerhalb von zwei Tagen nach derAntragstellung zu entscheiden;

• ihm die Bundespolizei dann die Fahrt in die nächstgelegene Auf-nahmeeinrichtung ermöglicht;

• er sich sodann dort melden muss, um das Verfahren im Weiterenwie oben dargelegt durchzuführen;

• ihm dort ferner erläutert wird, zu welcher für ihn zuständigen Auf-nahmeeinrichtung er sich dann begeben muss;

• er nach der Asylantragstellung von einem Mitarbeiter des BAMFzu seinen Asylgründen angehört wird und bei dieser Anhörungggf. auch ein Dolmetscher anwesend sein wird;

• er in der Anhörung Gelegenheit haben wird, seinen Asylantrag zubegründen;

• er hierzu vortragen muss, welche Gründe ihn bewogen haben, seinHerkunftsland zu verlassen, und welche Gründe einer Rückkehrin seinen Herkunftsstaat entgegenstehen;

• es wichtig ist, dass er sein persönliches Schicksal und die ihm beieiner Rückkehr konkret drohenden Gefahren vollständig undwahrheitsgemäß darlegt und er entsprechende Unterlagen ggf.dem Mitarbeiter des BAMF aushändigen soll;

• die Anhörung der für ihn wichtigste Teil des Asylverfahrens ist.

Gegebenenfalls wird auch hier von Amts wegen ein Dolmetscher,Übersetzer oder sonstiger Sprachmittler hinzugezogen, wenn derAusländer der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig ist.

Die Dokumentation der entsprechenden Maßnahmen erfolgt durchdas bundespolizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem „@rtus-Bund“(Artus-Bund) und ist Bestandteil der Vorgangsakte.

16. AbgeordneteBeate

Walter-

Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Art der Vormundschaft wird bei denunbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen amhäufigsten vertreten, und welche Fallzahlenfallen im Durchschnitt auf die verschiedenenArten der Vormünder?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 21. September 2012

Die Grenzbehörde soll bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindesvorrangig berücksichtigen. Die Grenzbehörde trifft insoweit diePflicht zur unverzüglichen Information des Jugendamtes. Das Ju-gendamt ist nach § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Achten BuchesSozialgesetzbuch (SGB VIII) verpflichtet, einen ausländischen Min-derjährigen, der unbegleitet nach Deutschland kommt, in seine Ob-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 11 –

hut zu nehmen, wenn sich weder Personen- noch Erziehungsberech-tigte im Inland aufhalten.

Im Jahr 2011 wurden bundesweit 3 482 unbegleitete minderjährigeFlüchtlinge von den Jugendämtern in Obhut genommen.

Sobald das Jugendamt vom Sorgebedarf für einen unbegleitetenMinderjährigen erfährt, ist die Bestellung eines Vormunds durch dasFamiliengericht zu veranlassen, § 42 Absatz 3 Satz 4 in Verbindungmit Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB VIII. Die Auswahl und Bestel-lung eines Vormunds für unbegleitete asylsuchende Minderjährigeunterscheiden sich weder inhaltlich noch vom Verfahren her von derVormundschaft für inländische Kinder, die nicht unter elterlicherSorge stehen. Der Vormund wird vom Familiengericht ausgesuchtund bestellt, §§ 1779, 1789 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).Überwiegend kommt es zur Bestellung des Jugendamtes als Amts-vormund, § 1791b BGB. Möglich ist auch die Bestellung eines Vor-mundschaftsvereins als Vereinsvormund, § 1791a BGB. Ist eine ge-eignete Person vorhanden, die die Vormundschaft ehrenamtlichübernimmt, hat sie Vorrang vor der Bestellung des Jugendamtesoder eines Vormundschaftsvereins. Gerade in Fällen unbegleiteterKinder und Jugendlicher bestehen mit ehrenamtlichen Vormünderngute Erfahrungen.

Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Be-treuungsrechts vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306) wurde imSGB VIII eine Fallzahlobergrenze in der Amtsvormundschaft festge-schrieben. Nach § 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII soll ein vollzeitbe-schäftigter Beamter oder Angestellter, der nur mit der Führung vonVormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, höchstens nurnoch 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben ent-sprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen.Diese Änderung des § 55 SGB VIII ist zum 5. Juli 2012 in Kraft ge-treten.

Der bestellte gesetzliche Vertreter ist in allen aufenthalts- bzw. asyl-rechtlichen Angelegenheiten zu beteiligen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

17. AbgeordneterChristophSträsser

(SPD)

Wie viele Ermittlungsverfahren gab es seit1990 pro Jahr gegen Soldaten wegen Straf-taten, die innerhalb eines Auslandseinsatzesbegangen wurden, und wegen welcher Deliktebzw. Deliktsgruppen wurde in dem betreffen-den Zeitraum ermittelt?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 12 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 17. September 2012

Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) liegen bis auf die vomGeneralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) geführtenVerfahren keine Übersichten zu Ermittlungsverfahren gegen Solda-ten vor.

Gesonderte Statistiken zu Ermittlungsverfahren gegen Soldatinnenund Soldaten wegen Straftaten, die während eines Auslandseinsatzesbegangen wurden, werden in der Bundeswehr nicht geführt. DemEinsatzführungskommando der Bundeswehr wurden im Zeitraumvon Anfang 2002 bis 12. September 2012 insgesamt 196 Ermittlungs-verfahren bekannt. Diese Zahl ist insoweit zu relativieren, als dasEinsatzführungskommando der Bundeswehr nicht immer Kenntnisvon Ermittlungsverfahren erhält, die nach der Beendigung des Aus-landseinsatzes der Soldatin oder des Soldaten in Bezug auf den Aus-landseinsatz von den Strafverfolgungsbehörden eingeleitet werden.Bei den bekanntgewordenen Fällen handelt es sich vornehmlich umErmittlungen wegen des Verdachts von Eigentumsdelikten, vonStraftaten nach dem Wehrstrafgesetzbuch, von Straftaten gegen diesexuelle Selbstbestimmung, von Betäubungsmitteldelikten, des Ver-dachts der fahrlässigen Tötung und Verdachts von Straftaten nachdem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).

18. AbgeordneterChristoph

Strässer

(SPD)

Wie viele Ermittlungen erfolgten wegen Straf-taten mit Bezug zum Völkerstrafgesetzbuchgegen Soldaten eines Auslandseinsatzes?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 17. September 2012

Der GBA hat wegen des Anfangsverdachts einer Straftat nach demVStGB in zehn Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 23 Beschul-digte ermittelt.

Voraussetzung der Zuständigkeit des GBA für Straftaten von Solda-ten im Auslandseinsatz ist das Vorliegen eines internationalen odernichtinternationalen bewaffneten Konflikts (§ 8 VStGB). Die alleini-ge Zuständigkeit des GBA bei Verdacht von Straftaten nach demVStGB ergibt sich aus § 142a Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 120 Absatz 1Nummer 8 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

19. AbgeordneterChristoph

Strässer

(SPD)

In wie vielen Fällen von Ermittlungsverfahrengegen Soldaten wegen Straftaten, die innerhalbeines Auslandseinsatzes begangen wurden,kam es zur Anklage, und mit welchem Aus-gang?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 13 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 17. September 2012

In den vom GBA geführten Verfahren wurden bislang keine Ankla-gen erhoben. Im Übrigen liegen dem BMJ keine Übersichten zuStrafverfahren gegen Soldaten vor.

Dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr sind 14 Fälle be-kannt, in denen eine Anklage erhoben wurde. Davon endeten dreiVerfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die jeweilszur Bewährung ausgesetzt wurde, neun Verfahren führten zu einerVerurteilung zu einer Geldstrafe und zwei Verfahren endeten mitFreisprüchen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

20. AbgeordneteSabine

Bätzing-

Lichtenthäler

(SPD)

Prüft die Bundesregierung, ob es zwischen denFinanzämtern und den Kommunen neue Ver-fahren bei der Erhebung der Gewerbesteuergeben sollte, weil der bisherige Austausch derGewerbesteuermessbescheide fehleranfällig seiund dies insofern zu Steuerausfällen führenkann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 14. September 2012

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen dasVerfahren zur Übermittlung des Inhalts des Gewerbesteuermessbe-scheids an die Gemeinden (vgl. § 184 Absatz 3 der Abgabenord-nung) fehleranfällig ist. Sie sieht deshalb keine Veranlassung, dasVerfahren zu ändern.

21. AbgeordneterVolkerBeck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum hat die Bundesregierung in ihrer Ge-genäußerung zur Stellungnahme des Bundesra-tes zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013vom 6. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10604) zur Gleichstellung der eingetragenenLebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuer-recht (Nummer 65) keine Äußerung abgege-ben, und wie wird die Bundesregierung derverfassungsrechtlich gebotenen Bitte des Bun-desrates nachkommen?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 14 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 19. September 2012

Es steht der Bundesregierung frei, ob und in welchem Umfang siesich zur Stellungnahme des Bundesrates äußert und dessen Anregun-gen aufgreift.

22. AbgeordneterKlaus

Brähmig

(CDU/CSU)

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnis-se, ob und inwieweit die griechische Staatsre-gierung sich an die Zusagen aus dem zweitenHilfspaket, 15 Mrd. Euro aus Privatisierungs-erlösen bis Ende 2015 zu erzielen, hält?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 19. September 2012

Nach Angaben der Europäischen Kommission in dem zuletzt imMärz dieses Jahres vorgelegten Überprüfungsbericht – „Das zweitewirtschaftliche Anpassungsprogramm für Griechenland“ – wird ge-schätzt, dass sich die seit Juni 2011 erzielten Privatisierungserlöse bisEnde 2012 auf mindestens 5,2 Mrd. Euro, bis Ende 2013 auf mindes-tens 9,2 Mrd. Euro und bis Ende 2014 auf mindestens 14 Mrd. Eurobelaufen werden.

Die Troika aus Vertretern der Europäischen Kommission, der Euro-päischen Zentralbank (EZB) und des Internationalen Währungs-fonds wird sich im Rahmen der laufenden Überprüfungsmissionauch mit der Frage der Umsetzung der Privatisierungsziele durchGriechenland eingehend beschäftigen und über die hierbei gefunde-nen Ergebnisse berichten.

23. AbgeordneterKlaus

Brähmig(CDU/CSU)

Verfügt die Bundesregierung über eine konkre-te Liste von verkauften Unternehmen, denKäufern und den einzelnen Verkaufserlösen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 19. September 2012

Der nachstehenden Tabelle I aus dem vorgenannten Überprüfungs-bericht vom März 2012 kann der Stand der bisherigen Transaktionenim Rahmen des griechischen Privatisierungsplans entnommen wer-den. Über den Stand der für dieses Jahr geplanten Vorhaben infor-miert Aufstellung II. Eine aktuelle Auflistung der verkauften Unter-nehmen, der Käufer und der hierbei erzielten Verkaufserlöse wirdim nächsten Troika-Bericht erwartet.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 15 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 16 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 17 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 18 –

24. AbgeordneterKlaus

Brähmig

(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,wie hoch aktuell die aufgelaufenen Außenstän-de des Staates Griechenland und von griechi-schen Privatunternehmen beim deutschenStaat bzw. deutschen Privatunternehmen sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 19. September 2012

Wie der nachstehenden Übersicht III zu entnehmen ist, lagen dieZahlungsrückstände des griechischen Gesamtstaats per Ende Juli2012 bei rund 6,7 Mrd. Euro. Die höchsten Zahlungsrückstände be-standen bei Krankenhäusern und Sozialversicherungsträgern gegen-über Lieferanten von Arzneimitteln und anderen Medizinprodukten.Der Bundesregierung liegt keine Aufgliederung der griechischenZahlungsrückstände nach Forderungen gegenüber einzelnen Län-dern vor. Auch der konkrete Umfang offener Forderungen deut-scher Unternehmen gegenüber dem griechischen Staat und den grie-chischen Unternehmen ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Das zweite Anpassungsprogramm sieht einen Abbau der Zahlungs-rückstände vor. Der Oberste Rechnungshof Griechenlands hat einenKoordinierungsausschuss einberufen, der die Umsetzung der Ver-pflichtungskontrollen zu überwachen und zu verbessern hat, und so-mit die Entstehung weiterer Zahlungsrückstände verhindern soll.Auch zu der Frage, inwieweit Griechenland beim Abbau der Zah-lungsrückstände Erfolge zu verzeichnen hat, wird der nächste Troi-ka-Bericht Erkenntnisse liefern.

25. AbgeordneterKlausErnst

(DIE LINKE.)

Wie hat sich das Zentralbankguthaben der inder Eurozone ansässigen Banken bei der EZBseit September 2008 entwickelt, und welcheZinssätze hat die EZB dafür gezahlt (bittequartalsweise und nach den jeweiligen Zinssät-zen aufschlüsseln)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 19 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 18. September 2012

Untenstehend finden Sie eine Tabelle mit den erbetenen Daten. Zu-sätzlich ist dort auch die aggregierte Mindestreserve-Verpflichtung(Reservesoll) der Banken aufgeführt, da die Zentralbankguthabender Geschäftsbanken nur in Höhe dieser Mindestreserve-Verpflich-tung verzinst werden.

Grundsätzlich ist zur Berechnung der Mindestreserve-Verzinsung zusagen, dass diese jeweils zum durchschnittlichen Hauptrefinanzie-rungssatz pro Reserveperiode in der Regel 28 Tage lang erfolgt.

Für die Quartalsbetrachtung wurde jeweils der Durchschnitt proQuartal berechnet.

Im Übrigen ist die Verzinsung der Zentralbankguthaben in Höhe derMindestreserve-Verpflichtung für die Geschäftsbanken aggregiert imEurosystem kostenneutral bzw. keine Einnahmequelle, da die Ge-schäftsbanken den Liquiditätsbedarf aus der Mindestreserve-Ver-pflichtung aggregiert über Refinanzierungsgeschäfte bei den Natio-nalen Zentralbanken des Eurosystems decken müssen. Dabei ent-sprechen die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte derVerzinsung den gehaltenen Mindestreserven der Geschäftsbankenbei der Zentralbank.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 20 –

26. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Wie hoch ist der Anteil von Staats- und Bank-anleihen im Portfolio für die Altersvorsorgeder Versorgungsanstalt des Bundes und derLänder (VBL) bzw. des Versorgungsverbandsbundes- und landesgeförderter Unternehmene. V. (VBLU), und wie schlüsseln sich die An-leihen nach Ländern innerhalb und außerhalbder Eurozone auf?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 19. September 2012

Die VBL investiert schwerpunktmäßig in Investmentfonds sowie inSchuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und Inhaber-schuldverschreibungen, bei denen es sich überwiegend um Titel ausdem deutschen Bankensektor handelt. Der Geschäftsbericht derVBL enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Kapi-talanlagen. Er ist z. B. auf der Internetseite der VBL veröffentlicht.

Aufgrund der dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) insbe-sondere auf Grundlage der Geschäftsberichte und der Teilnahme anden Gremiumssitzungen der VBL vorliegenden Erkenntnisse bestehtkeine Indikation, dass die VBL gegen die Vorgaben der Mischungund Streuung ihrer Vermögensanlagen verstoßen haben könnte.Weitreichende Befugnisnorm zur Vorlage von Unterlagen sieht dieSatzung der VBL, nach der sich die Aufsicht des BMF über die VBLrichtet, nicht vor.

Zur Zusammensetzung der Vermögensanlagen des Versorgungsver-bandes bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. (VBLU),die jedoch nicht unter Bundes- oder Länderaufsicht stehen, liegenkeine Erkenntnisse vor.

27. AbgeordneteDr. Barbara

Höll

(DIE LINKE.)

Wie kann im konkreten Einzelfall eine nichtfeststehende wirtschaftliche Berechtigung anPersonenverbindungen, Vermögenseinheiten,Trusts oder Stiftungen festgestellt werden, wo-durch nach Artikel 2 Buchstabe h des Abkom-mens zwischen der Bundesrepublik Deutsch-land und der Schweizerischen Eidgenossen-schaft über Zusammenarbeit in den BereichenSteuern und Finanzmarkt eine in der Bundes-republik Deutschland ansässige natürliche Per-son nicht als betroffene Person gilt und somitdas Steuerabkommen nicht greift, und wie istin Fällen hinsichtlich der Ermittlung der be-troffenen Person zu verfahren, in denen beiVermögenswerten keine nutzungsberechtigtePerson festgestellt werden kann (bitte mit Be-gründung)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 21 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 19. September 2012

Die schweizerische Zahlstelle hat gestützt auf die geltenden schweize-rischen Sorgfaltspflichten unter Berücksichtigung sämtlicher bekann-ter Umstände in den in der Frage beschriebenen Sachverhalten dienutzungsberechtigte Person zu ermitteln.

Die Sorgfaltspflichten der Zahlstellen ergeben sich in erster Linie ausdem schweizerischen Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997;die Pflichten zur Identifikation der Vertragspartei und Feststellungdes wirtschaftlich Berechtigten sind außerdem in der Vereinbarungüber die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der schweizerischen Ban-ken vom 7. April 2008 festgelegt (VSB 08). Ich verweise hinsichtlichder Einzelheiten hierzu auf Ausführungen zu Artikel 2 Buchstabe hin der Denkschrift zum Deutsch-Schweizerischen Abkommen (Bun-destagsdrucksache 17/10059, S. 33 f.).

Gemäß Artikel 4 VSB 08 hat die schweizerische Zahlstelle in den inder Frage beschriebenen Sachverhalten zur Identifizierung einenHandelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument zu verlan-gen. Zudem ist zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten mit-tels gesonderter Formulare – sog. Formular A und T – Auskunft da-rüber zu geben, wer an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berech-tigter ist. In den entsprechenden Formularen wird darauf hingewie-sen, dass das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieser Formulare nach Ar-tikel 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches als Urkundenfäl-schung strafbar ist.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach Auffas-sung der Bundesregierung auf Discretionary Trusts sowie Liechten-steinischen Ermessensstiftungen die Besteuerung nach dem Deutsch-Schweizerischen Abkommen zunächst Anwendung findet, wenn füreinen in Anlage T angeführten Beteiligten Deutschland als Domizil-land, d. h. Ansässigkeitsstaat, angeführt wird. Denn die Wahl derarti-ger Rechtsformen bezweckt nach Auffassung der Bundesregierungtypischerweise die Umgehung des Deutsch-Schweizerischen Steuer-abkommens. Sofern der Trust oder die Stiftung gegenüber der zu-ständigen deutschen Behörde darlegen kann, dass keine in Deutsch-land ansässige Person wirtschaftlich berechtigt ist, ist der einbehal-tene Steuerbetrag von der deutschen Behörde zu erstatten.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass es in der Praxis keinen Fallgibt, bei dem keine Person an den auf den Konten oder Depots ver-buchten Vermögenswerten eine Nutzungsberechtigung besitzt. Denntatsächlich hat zunächst der Konto- oder Depotinhaber die tatsächli-che Verfügungsmacht, es sei denn, diese ist auf Grund vertraglicheroder anderer tatsächlicher Verhältnisse einem anderen zugewiesen.

28. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele ausländische Unternehmen habensich in dieser Wahlperiode um den Rückbaudes Atomkraftwerks (AKW) Greifswald be-worben (bitte auch mit Angabe des jeweiligenDatums und Unternehmens), und kann dieBundesregierung bestätigen, dass die Energie-werke Nord (EWN) GmbH die rechtlich/ver-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 22 –

traglich garantierte Zuständigkeit für denRückbau des AKW Greifswald innehaben (bit-te mit Angabe der rechtlichen Regelung dieserZuständigkeit und Datum)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 18. September 2012

In dieser Wahlperiode hat sich kein ausländisches Unternehmen umden Rückbau des AKW Greifswald beworben; das BMF hat eine Über-tragung der Rückbauverantwortung auf Dritte auch nicht erwogen.

Es gab lediglich Anfragen von Unternehmen über eine mögliche Zu-sammenarbeit mit der EWN GmbH am Standort Lubmin; diese in-formellen, unverbindlichen Gespräche wurden aber nicht weiter ver-folgt.

Die EWN GmbH ist als Eigentümer der Anlagen für den Rückbauder atomaren Anlagen in Lubmin zuständig und gemäß § 9a in Ver-bindung mit § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (Fassung vom 15. Juli1985, zuletzt geändert am 24. Februar 2012) hierzu rechtlich ver-pflichtet.

29. AbgeordneteUte

Kumpf(SPD)

Mit Mehr- bzw. Mindereinnahmen in welcherHöhe rechnet die Bundesregierung, wenn § 58der Abgabenordnung (AO) um eine Nummer 2mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: „[. . .]eine Körperschaft ausschließlich Anteile aneiner anderen ebenfalls steuerbegünstigten Ka-pitalgesellschaft hält“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 21. August 2012

Die Neuformulierung vermittelt den steuerbegünstigten Körper-schaften nur durch das Halten von Beteiligungen an anderen steuer-begünstigten Körperschaften die Steuervergünstigung nach den§§ 51 ff. AO. Dies begründet eine grundlegende Abkehr vom Gebotder Unmittelbarkeit. Insbesondere wird mit dieser Regelung die tat-sächliche Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicherZwecke in Frage gestellt. Der Formulierungsvorschlag führt zu nichtbezifferbaren Steuermindereinnahmen.

30. AbgeordneteUte

Kumpf

(SPD)

Mit Mehr- bzw. Mindereinnahmen in welcherHöhe rechnet die Bundesregierung, wenn in§ 63 AO ein Absatz 5 mit folgendem Wortlautneu eingefügt wird:„Körperschaften im Sinne des § 10b Absatz 1Satz 2 Nummer 2 und 3 des Einkommensteuer-gesetzes dürfen Zuwendungsbestätigungen imSinne des § 50 Absatz 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nur ausstellen,

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 23 –

1. wenn die Einhaltung der satzungsmäßigenVoraussetzungen durch Bescheinigung imSinne des § 60 Absatz 1 Satz 3 bestätigtworden ist und das Datum der Ausstellungder Bescheinigung nicht länger als drei Jah-re zurückliegt oder

2. wenn die Körperschaft durch Gemeinnüt-zigkeitsbescheid nach § 180 Absatz 1 Num-mer 4 als steuerbegünstigt anerkannt istoder anerkannt werden könnte, wenn sieinländische Einkünfte erzielen würde, unddas Datum dieses Grundlagenbescheidesnicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Die nachträgliche Ausstellung einer Zuwen-dungsbestätigung gilt abweichend von § 175 Ab-satz 2 Satz 2 als rückwirkendes Ereignis“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 21. August 2012

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Ausstellung vonZuwendungsbestätigungen sind klar und eindeutig. Die vorläufigeBescheinigung bzw. der Freistellungsbescheid über die Körperschaft-steuer enthält Ausführungen über die Möglichkeiten zur Ausstellungvon Zuwendungsbestätigungen. Die Reorganisation des bisherigenVerwaltungsverfahrens sowie die Einführung gesetzlicher Ausnah-men in diesem Bereich werden tendenziell negativen Einfluss auf dasSteueraufkommen haben.

31. AbgeordneteUteKumpf

(SPD)

Mit Mehr- bzw. Mindereinnahmen in welcherHöhe rechnet die Bundesregierung, wenn § 65Nummer 3 AO wie folgt neu formuliert undum einen neuen Satz 2 ergänzt wird:„3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nach

den konkreten Umständen vor Ort zunicht begünstigten Betrieben derselbenoder ähnlicher Art nicht in großem Um-fang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfül-lung der steuerbegünstigten Zwecke unver-meidbar ist.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten nichtfür Zweckbetriebe im Sinne der §§ 66 bis 68“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 21. August 2012

Die vorgeschlagene Formulierung definiert als Maßstab für das Kri-terium „Zweckbetrieb“ die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.Diese Regelung könnte zu einer signifikanten Erweiterung der wirt-schaftlichen Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften führenmit der Folge wesentlicher negativer Auswirkungen auf den inländi-schen und europäischen Wettbewerb und die Preisgestaltung. Darü-ber hinaus bestehen unionsrechtliche Risiken. Der Formulierungs-vorschlag führt nicht zu bezifferbaren Steuermindereinnahmen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 24 –

32. AbgeordneteUte

Kumpf

(SPD)

Mit Mehr- bzw. Mindereinnahmen in welcherHöhe rechnet die Bundesregierung, wenn § 68Nummer 1a AO wie folgt neu formuliert wird:„Zweckbetriebe sind auch:1a. Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime,

Wohn-, Pflege- und Betreuungseinrichtun-gen, Erholungsheime, Mahlzeitendienste,Hausnotrufdienste, Einrichtungen des be-treuten Wohnens und des Behindertenfahr-dienstes, wenn sie in besonderem Maß denin § 53 genannten Personen dienen (§ 66Absatz 3)“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 21. August 2012

Die Erweiterung des gesetzlichen Katalogs wirtschaftlicher Ge-schäftsbetriebe, die auch Zweckbetriebe sind, muss auch wettbe-werbsrechtlichen Anforderungen standhalten. Negative Auswirkun-gen auf die Entwicklung der Steuereinnahmen sind denkbar.

33. AbgeordneteDorothee

Menzner(DIE LINKE.)

Wann erwartet die Bundesregierung bei derEuropäischen Bank für Wiederaufbau undEntwicklung (EBWE) eine Entscheidung zumKreditantrag der ukrainischen Regierung fürdas Nuclear Power Plant Safety Upgrade Pro-gram (SUP), und wie ist die Position der Bun-desregierung zu diesem Kreditantrag?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 18. September 2012

Die Entscheidung der EBWE zum Kreditantrag der ukrainischenRegierung für das SUP ist in der Sitzung des Exekutivdirektoriumsder Bank am 17. Oktober 2012 vorgesehen. Die Bundesregierungwird ihre Position nach Eingang der konkreten Entscheidungsvorla-ge der EBWE festlegen.

Aus Sicht der Bundesregierung sollten grundsätzlich alle Maßnah-men, die zur Erhöhung der Sicherheit von in Betrieb befindlichen uk-rainischen Kernkraftwerken erforderlich sind, zum Schutz der Bevöl-kerung und der Umwelt zum frühestmöglichen Zeitpunkt realisiertwerden.

Die sicherheitserhöhenden Maßnahmen des SUP sind auf die Besei-tigung noch vorhandener Abweichungen von den sich weiterentwi-ckelnden nationalen und internationalen Anforderungen ausgerich-tet. Die Ukraine ist aktiver Partner der EU bei der Zusammenarbeitim Bereich Kernenergiesicherheit und hat sich an der umfassendenRisiko- und Sicherheitsbewertung europäischer Kernkraftwerke (sogenannte EU-Stresstests) beteiligt. Die Gewährung von Kreditenund die Verfolgung der sachgerechten Implementierung der Maß-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 25 –

nahmen sind vor diesem Hintergrund ein geeignetes Mittel, die mög-lichst zeitnahe Verbesserung der Sicherheit der ukrainischen Kern-kraftwerke noch wirksamer zu gestalten.

Die für den Energiesektor gültige Politik der EBWE lässt ausschließ-lich Maßnahmen zur Erhaltung der nuklearen Sicherheit zu. DieBank beteiligt sich nicht an Projekten mit dem Ziel einer Verlänge-rung der Laufzeit bestehender Anlagen.

34. AbgeordneterRichard

Pitterle

(DIE LINKE.)

Inwieweit verstößt die derzeit geltende Um-satzbesteuerung der in Artikel 132 Absatz 1Buchstabe i der Richtlinie 2006/112/EG ge-nannten Umsätze gegen geltendes EU-Recht,und welche diesbezüglichen Unterschiede bzw.Ausweitungen oder Einschränkungen derSteuerbefreiung ergeben sich zukünftig nachden geplanten Änderungen durch das Jahres-steuergesetz 2013 (bitte differenziert nach deneinzelnen in Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe ider Richtlinie 2006/112/EG genannten Umsät-zen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 17. September 2012

Nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe i der Richtlinie 2006/112/EGbefreien die Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Mehr-wertsteuer „Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- undHochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Um-schulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferun-gen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts,die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungenmit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarerZielsetzung.“

Nach Artikel 44 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011(ABl. L 77 vom 23.3.2011, S. 1) umfassen die Dienstleistungen derAusbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung, die unterden Voraussetzungen des Artikels 132 Absatz 1 Buchstabe i derRichtlinie 2006/112/EG erbracht werden, Schulungsmaßnahmen mitdirektem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jeglicheSchulungsmaßnahmen, die dem Erwerb oder der Erhaltung berufli-cher Kenntnisse dienen. Die Dauer der Ausbildung, Fortbildungoder beruflichen Umschulung für die Steuerbefreiung ist hierfür un-erheblich.

Die derzeit geltenden Regelungen des § 4 Nummer 21 des Umsatz-steuergesetzes (UStG) und des § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStGsind insoweit nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, als die Umsatz-steuerbefreiung auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zurErlangung einer beruflichen Qualifikation führt, bzw. auf Ausbil-dung im Hinblick auf eine Berufstätigkeit beschränkt ist. Danebenhängt die Umsatzsteuerbefreiung nach derzeitiger Verwaltungsauf-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 26 –

fassung – nicht EU-rechtskonform – von der Dauer der Bildungs-maßnahme ab. Danach ist insbesondere die Veranstaltung einzelnerVorträge oder Vortragsreihen umsatzsteuerpflichtig.

Gemäß den genannten EU-rechtlichen Vorgaben soll die Neufassungdes § 4 Nummer 21 UStG-E Leistungen befreien, die Bestandteil desöffentlichen Schul- und Hochschulunterrichts sind, sowie Schulungs-maßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Be-ruf oder solche, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicherKenntnisse dienen. In der Übersicht sind beispielhaft einige Kurseund deren derzeitige und künftige umsatzsteuerliche Behandlung ausSicht des BMF dargestellt. Künftig wird zwischen folgenden Fall-gruppen unterschieden:

1. reine Bildungsleistungen, die anbieterunabhängig immer steuer-frei sind,

2. Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen und – auf-grund der unionsrechtlichen Vorgaben – zwingend immer steuer-pflichtig zu behandeln sind,

3. Bildungsleistungen, die auch der Freizeitgestaltung dienen, diedann umsatzsteuerfrei sind, wenn der Leistungserbringer eineöffentliche Einrichtung ist bzw. keine Gewinnerzielungsabsichtanstrebt.

Eine Differenzierung nach den einzelnen in Artikel 132 Absatz 1Buchstabe i der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ge-nannten Umsätze ist aufgrund der Überschneidung z. B. in denBereichen Schulunterricht und Ausbildung bzw. Fortbildung nichtmöglich.

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35. AbgeordneterManuelSarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafüreinsetzen, dass die Legislativvorschläge derEuropäischen Kommission für eine verstärkteBankenaufsicht (Proposal to grant supervisorypowers to the ECB; Proposal to amend Regu-lation 1093/2010 establishing the EuropeanBanking Authority to associate the MemberStates outside the eurozone with this supervi-sion) ähnlich wie bei den Verhandlungen umdas sogenannte six-pack im Paket und damitals sogenanntes gentlement agreement, also imMitentscheidungsverfahren verhandelt wer-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 18. September 2012

Die Verordnung 1093/2010 fußt auf Artikel 114 des Vertrages überdie Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der dem Mit-entscheidungsverfahren unterliegt. Der Verordnungsvorschlag zurÜbertragung der Bankenaufsicht auf die EZB wird auf Artikel 127Absatz 6 AEUV gestützt, der eine Anhörung des Europäischen Par-laments vorsieht. In diesem Rahmen wird das Europäische Parla-ment entsprechend seiner im Vertrag vorgesehenen Rolle in die Ver-handlungen über die gemeinsame europäische Bankenaufsicht einbe-zogen.

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36. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern wäre es für die Bundesregierungeine Option, dass als Auflage für die Ankäufevon Staatsanleihen durch die EZB (Entschei-dung des EZB-Rates vom 6. September 2012)die Einhaltung bereits bestehender Empfehlun-gen im Rahmen europäischer Überwachungs-verfahren (Europäisches Semester, Defizit-verfahren, makroökonomisches Ungleichge-wichtsverfahren) ausreicht bzw. nicht weiterezusätzliche Auflagen in ein vom Gouverneurs-rat beschlossenes Memorandum of Understan-ding (MoU) überführt werden müssen, bevordie EZB auf dem Sekundärmarkt tätig wird,und wie soll nach Einschätzung der Bundesre-gierung bei eventuellen Verzahnungen vonEntscheidungen von EZB, Europäischer Ban-kenaufsichtsbehörde und Europäischem Stabi-litätsmechanismus (ESM) die Haushaltsverant-wortung des Deutschen Bundestages gewahrtwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 18. September 2012

Einen möglichen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen so-wie die hierfür notwendigen Voraussetzungen trifft die EZB unab-hängig. Die Konditionalität für Hilfsprogramme der EuropäischenFinanzstabilisierungsfazilität (EFSF)/des ESM richtet sich nach derArt des beantragten EFSF-/ESM-Instruments, unabhängig von mög-lichen Beschlüssen der EZB. Für die Beschlussfassung über EFSF-/ESM-Programme einschließlich der damit verbundenen im MoUfestgehaltenen Konditionalität gelten die Vorschriften des Stabilisie-rungsmechanismusgesetzes (StabMechG) und des ESM-Finanzie-rungsgesetzes. Die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundes-tages bleibt somit gewahrt.

37. AbgeordneterManuel

Sarrazin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern würde sich die Bundesregierung da-für einsetzen, dem Europäischen Parlament imRahmen der europäischen Überwachungsver-fahren (Europäisches Semester, Defizitverfah-ren, makroökonomisches Ungleichgewichtsver-fahren) eine stärkere Rolle zu übertragen, undwäre in diesem Zusammenhang beispielsweiseeine stärkere Beteiligung des Europäischen Par-laments bei Ratsbeschlüssen über Empfehlun-gen innerhalb der genannten Überwachungs-verfahren für die Bundesregierung denkbar?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 18. September 2012

Die Mitwirkung des Europäischen Parlaments im Rahmen der euro-päischen Überwachungsverfahren (Europäisches Semester, Defizit-verfahren, makroökonomisches Ungleichgewichteverfahren) befin-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 30 –

det sich in Einklang mit den Bestimmungen des AEUV. Die Bundes-regierung achtet die vertraglichen Grundlagen der europäischenÜberwachungsverfahren und setzt sich dafür ein, die Bestimmungenvertragsgetreu anzuwenden.

38. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Wie hat Griechenland nach Kenntnis der Bun-desregierung die Zeit seit Mitte August 2012finanziell überbrückt, da die Bundesregie-rung in ihrer Antwort auf die SchriftlichenFragen 28 und 29 auf Bundestagsdrucksache17/9855 mitgeteilt hatte, „dass Griechenlandbis Mitte August 2012 die Freigabe der zwei-ten Tranche benötigt, da Mitte August 2012die Tilgung einer von der EZB gehaltenen An-leihe fällig wird“, und insbesondere auf welcheWeise wurde Griechenland von Seiten derEZB geholfen, z. B. mit einer Fälligkeitsver-schiebung oder Zwischenfinanzierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 19. September 2012

Aufgrund der Wahlen in Griechenland und der daraus resultieren-den Verzögerungen bei der Programmumsetzung hat sich die Über-prüfung der Programmfortschritte durch die Troika verschoben. DieFreigabe der zweiten Tranche in Höhe von 31,3 Mrd. Euro wirdnicht vor einem Bericht der Troika zur Erfüllung der Programmauf-lagen erfolgen. Derzeit wird die Umsetzung der Programmauflagendurch die Troika geprüft.

Griechenland überbrückt die durch diese Verzögerung entstandeneFinanzierungslücke über kurzfristige Refinanzierungen am Geld-markt. Das Land war in diesem Jahr bereits 16-mal am Geldmarktaktiv und hat T-Bills mit Laufzeiten von drei und sechs Monaten imUmfang von mehr als 30 Mrd. Euro verkauft. Es erfolgte keine Zwi-schenfinanzierung oder Verschiebung von Fälligkeiten durch dieEZB. Die Tilgung der in EZB-Besitz befindlichen Anleihen in Höhevon 3,2 Mrd. Euro erfolgte planmäßig am 20. August 2012. Die da-für notwendigen Mittel hat Griechenland bei Geldmarktauktionenam 14. August 2012 eingenommen. Eine weitere Geldmarktauktionfand am 18. September 2012 statt.

39. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Stimmen nach Kenntnis der Bundesregierungaktuelle Zeitungsberichte (u. a. DERTAGESSPIEGEL vom 12. September 2012),nach denen die von der EZB beschlossenenAnleiheaufkäufe bereits nur bei der bloßen Be-antragung einer sogenannten vorsorglichenKreditlinie (ECCL) getätigt werden, insbeson-dere wäre damit eine ledigliche Absichtserklä-rung des betroffenen Staates, sich an die Haus-haltsvorgaben der Europäischen Kommissionhalten zu wollen, als Voraussetzung notwen-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 31 –

dig, nicht jedoch, dass tatsächlich Mittel ausdieser Kreditlinie in Anspruch genommen wer-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 20. September 2012

Die EZB handhabt das so genannte Outright Menotary Transaction-Programm unabhängig in der Erfüllung ihres Mandats. Sie hat in ih-rer Stellungnahme vom 6. September 2012 erläutert, dass das Pro-gramm einer Störung im Mechanismus der Übertragung der Geld-politik entgegenwirke. Voraussetzung für entsprechende Maßnah-men sei die strenge Konditionalität eines EFSF-/ESM-Programms,entweder in Form eines makroökonomischen Anpassungspro-gramms oder einer vorsorglichen Kreditlinie mit ergänzenden Aufla-gen.

Die Konditionalität für Hilfsprogramme der EFSF/des ESM richtetsich nach der Art des beantragten EFSF-/ESM-Instruments, unab-hängig von möglichen Beschlüssen der EZB. Für die Beschlussfas-sung zu EFSF-/ESM-Programmen einschließlich der in einem MoUfestzuhaltenden Konditionalität gelten die Vorschriften von Stab-MechG und ESM-Finanzierungsgesetz.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

40. AbgeordneteMarieluise

Beck

(Bremen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verstößt nach Ansicht der Bundesregierungdie Lieferung von Flugmotoren der deutschen3-W-Modellmotoren GmbH nach Belarus fürden Bau der neu entwickelten Drohne �����-�� (Sterch-BM) gegen die Sanktionsbestim-mungen der Europäischen Union, wonach Lie-ferungen von Ausrüstungen, die zur innerenUnterdrückung eingesetzt werden können, un-tersagt sind angesichts der Tatsache, dass diebelarussische Drohne für militärische Zwecke,aber auch die Luftüberwachung bei Demonst-rationen eingesetzt werden kann und auchnach Kuba und Venezuela geliefert werdensoll, und was unternimmt die Bundesregierunggegebenenfalls, um die Lieferung von deut-schen Modellmotoren zum Bau von Drohnennach Belarus zu unterbinden?

Antwort der Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 19. September 2012

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Ausfuhrvon Flugmotoren durch das Unternehmen 3-W-Modellmotoren

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 32 –

GmbH nach Belarus vor. Sollten der Bundesregierung konkrete Hin-weise auf eine mögliche Lieferung von Motoren eines deutschenHerstellers an militärische Drohnenprojekte in Belarus übermitteltwerden, würden unmittelbar exportkontrollrechtliche Maßnahmeneingeleitet werden.

41. AbgeordneteMarieluise

Beck

(Bremen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass derdeutsch-schweizerische Waffenhersteller SIGSAUER GmbH & Co. KG im September/Ok-tober 2011 Pistolen des Modells P 226 zur Be-waffnung der 3. Spezialbrigade der Inländi-schen Truppen des belarussischen Innenminis-teriums, der Militäreinheit Nummer 3214,nach Belarus lieferte, und verstößt nach An-sicht der Bundesregierung diese Waffenliefe-rung gegen die Sanktionsbestimmungen derEuropäischen Union angesichts der Tatsache,dass die betroffene Einheit bei den Protestengegen Wahlfälschung 2006 und 2010 gegenfriedliche Demonstranten eingesetzt wurde(vgl. euobserver.com/foreign/117489)?

Antwort der Staatssekretärin Anne Ruth Herkesvom 19. September 2012

Die Ausfuhr von Pistolen des Modells P 226 aus Deutschland nachBelarus ist genehmigungspflichtig nach dem AWG. Innerhalb desZeitraums von 2000 bis heute wurden keine Genehmigungen fürdiese Waffen erteilt. Seit dem 21. Juni 2011 besteht ein Waffenem-bargo.

42. AbgeordneterHans-Josef

Fell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch sind nach Erkenntnis der Bundesre-gierung die Entschädigungszahlungen an dieBetreiber für fertiggestellte, aber noch nichtans Netz angeschlossene Offshore-Windparks,welche bereits aufgelaufen sind, und mit wel-chen Entschädigungszahlungen rechnet dieBundesregierung für bereits im Bau oder inPlanung befindliche Offshore-Windparks, wel-che absehbar nicht rechtzeitig ans Netz ange-schlossen werden (mit der Bitte um Aufzäh-lung der betroffenen Offshore-Windparks)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 17. September 2012

Der genaue Umfang der zukünftig anfallenden Entschädigungszah-lungen für Offshore-Windparks kann noch nicht beziffert werden.Dieser ist im Wesentlichen davon abhängig, in welchem UmfangEntschädigungsfälle eintreten und ob der Betreiber der Offshore-An-lage die Entschädigung in Anspruch nimmt oder eine Verschiebungbzw. Verlängerung der EEG-Förderung (EEG = Erneuerbare-Ener-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 33 –

gien-Gesetz) um den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit der An-bindungsleitung vorzieht. Bislang hat der anbindungsverpflichteteNetzbetreiber TennetT TSO GmbH für die ClusteranbindungenDolWin I, BorWin II und HelWin I den betroffenen Offshore-Wind-parks Borkum West II (erster Bauabschnitt), Global Tech 1, Meer-wind Süd/Ost, Nordsee Ost und Veja Mate Verzögerungen gegen-über dem ursprünglichen Anbindungstermin aus der unbedingtenNetzanbindungszusage mitgeteilt. Vorausgesetzt, dass die betroffe-nen Offshore-Windparks nicht selbst im Bau verzögert sind und mög-liche Kosten nicht durch Schadensminderungsmaßnahmen abgewen-det oder reduziert werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt nach dem Ge-setzentwurf der Bundesregierung für die genannten Offshore-Wind-parks Entschädigungszahlungen von etwa 1 Mrd. Euro zu erwarten.

43. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Mittel für Forschung und Entwick-lung wurden im gleichen Zeitraum zur Förde-rung von Kleinunternehmen bereitgestellt, undwelche Bedingungen für die Antragsteller wa-ren an diese Förderung geknüpft?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 18. September 2012

Die Bundesregierung hat in den Bundesberichten Forschung und In-novation 2010 und 2012 ausgeführt, dass im Zeitraum von 2005 bis2011 zusammengefasst Mittel in Höhe von 7,166 Mrd. Euro direkt anKMU (kleine und mittlere Unternehmen) oder in Maßnahmen zu-gunsten von KMU ausgezahlt wurden. Hinsichtlich Definitionen undErläuterungen wird auf die genannten Berichte verwiesen. Für denZeitraum 1990 bis 2004 liegen leider nur teilweise in etwa vergleichba-re Angaben vor, insbesondere da in technologiespezifischen Program-men die KMU-Eigenschaft des Empfängers nicht durchgängig erfasstworden ist. Von daher kann lediglich geschätzt werden, dass im besag-ten Zeitraum weitere ca. 8 Mrd. Euro für KMU verausgabt wurden.

Da KMU an einer Vielzahl von Förderprogrammen teilnehmen kön-nen, sind die Förderbedingungen nicht einheitlich. Exemplarisch seiauf die aktuellen KMU-spezifischen Programme Zentrales Innova-tionsprogramm Mittelstand (ZIM) und KMU-innovativ verwiesen.

ZIM ist ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm desBMWi für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammen-arbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Gefördert wer-den einzelbetriebliche FuE-Projekte (FuE = Forschung und Entwick-lung) von Unternehmen, FuE-Kooperationsprojekte zwischen Un-ternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen so-wie Kooperationsnetzwerke als Einheit von Netzwerkmanagementund FuE-Projekten. Seit 1. Juli 2012 wurde befristet bis zum 31. De-zember 2013 die Antragsberechtigung auf Unternehmen mit bis zu500 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen) erwei-tert. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Mit der Förderinitiative KMU-innovativ soll KMU mit Spitzenfor-schung der Einstieg in anspruchsvolle Forschungs- und Entwick-lungsvorhaben im Kontext der Fachprogramme erleichtert werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 34 –

KMU-innovativ ist innerhalb der zentralen Technologiefelder desBMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) themenof-fen und richtet sich an KMU nach der EU-Definition. Es sind Einzel-wie auch Verbundvorhaben mit Forschungspartnern oder anderenUnternehmen möglich. Das Verfahren ist mit zwei jährlichen Stichta-gen (15. April und 15. Oktober), kurzen Entscheidungsfristen undeinem Online-Skizzentool auf KMU zugeschnitten.

44. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Kontakte, Briefwechseloder Gespräche welchen Inhalts hat es im Rah-men der „Karstadt-Rettung“ zwischen Vertre-terinnen/Vertretern der Bundesregierung undmöglichen Investoren, dem Insolvenzverwalteroder Gläubigern über das Schreiben vom6. August 2010 an die Gesellschafter von „TheHighStreetG“ (siehe Handelsblatt, 7. August2012) hinaus gegeben?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 17. September 2012

Für die Zeit nach Beginn der Investorensuche für Karstadt (Öffnungdes Datenraums für potentielle Investoren am 10. Februar 2010)konnten auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vor-handener Unterlagen und Aufzeichnungen über das genannte Schrei-ben hinaus folgende Kontakte, Briefwechsel oder Gespräche derBundeskanzlerin, Bundesministerinnen und Bundesminister, Staats-ministerinnen und Staatsminister bzw. Staatssekretärinnen undStaatssekretäre mit möglichen Investoren, dem Insolvenzverwalteroder Gläubigern ermittelt werden:

19. April 2010 Auf Bitte des Abgeordneten Dr. MichaelFuchs fand in seinem Beisein ein Gesprächdes damaligen Bundesministers RainerBrüderle und Staatssekretär Dr. BernhardHeitzer mit dem Karstadt-Bieter Triton statt.Triton stellte sein Konzept vor.

11. Juni 2010 Gespräch von Staatsminister Bernd Neumannmit Nicolas Berggruen; Gegenstand des Ge-sprächs war das Museum Berggruen in Berlin-Charlottenburg.

11. Juni 2010 Auf Bitten von Nicolas Berggruen fand einGespräch mit Bundesministerin Dr. Ursulavon der Leyen zum beabsichtigten Investi-tionsvorhaben statt.

14. Juni 2010 Schreiben an Bruno Roger als Vertreter derInvestoren The HighStreetGroup durch Bun-desministerin Dr. Ursula von der Leyen zumStand der Verhandlungen.

25. Juni 2010 Gespräch von Bundesministerin Dr. Ursulavon der Leyen mit Betriebsratsvorsitzenden

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 35 –

der Berliner Karstadt-Häuser und der stell-vertretenden ver.di-Vorsitzenden MargretMönig-Raane mit anschließendem Statementzum Stand der Verhandlungen um die Zu-kunft von Karstadt.

2. Juli 2010 Schreiben von Bundesministerin Dr. Ursulavon der Leyen an Nicolas Berggruen mit derBitte um Informationen zum Sachstand derVerhandlungen.

9. Juli 2010 Auf Bitte von Nicolas Berggruen fand ein Ge-spräch mit Bundesminister Rainer Brüderlezum beabsichtigten Investitionsvorhaben statt.

11. und 12. Juli 2010 Auf Wunsch der beteiligten Verhandlungs-partner fanden mit Bundesministerin Dr.Ursula von der Leyen Vermittlungsgesprächein Sachen Vermietung statt. Teilnehmer warenVertreter der Valovisbank und der NicolasBerggruen Holdings GmbH sowie diestellvertretende ver.di-Vorsitzende MargretMönig-Raane.

9. August 2010 Schreiben von Maurizio Borletti an Bundes-minister Rainer Brüderle mit dem Hinweis,dass dem Insolvenzverwalter ein Kaufangebotübermittelt worden ist.

23. August 2010 E-Mail der Persönlichen Referentin vonNicolas Berggruen an die Leiterin des Bürosder Bundeskanzlerin mit der Bitte um einenTermin von Nicolas Berggruen bei der Bun-deskanzlerin. Ein Termin hat nicht stattgefun-den. In Reaktion auf die Anfrage hat es einTelefonat des damaligen Abteilungsleiters imBundeskanzleramt, Jens Weidmann, gegeben.

4. Oktober 2010 Schreiben des damaligen Insolvenzverwalters,Dr. Klaus Hubert Görg, an die Bundeskanzle-rin zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.Eine Antwort auf den Brief ist nicht erfolgt.

8. Oktober 2010 Antwortschreiben von Bundesministerin Dr.Ursula von der Leyen auf ein Schreiben derBorletti Group vom 10. September 2010 zumAbschluss der Verhandlungen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 36 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

45. AbgeordneteDr. Martina

Bunge(DIE LINKE.)

Wann und wie gedenkt die Bundesregierungdie Voten des Petitionsausschusses (vgl. Bun-destagsdrucksache 17/10137) und des Deut-schen Bundestages (Plenarprotokoll 17/187)zur Petition 3-16-11-8222-015348 zu berück-sichtigen, die bezüglich der Altersversorgungvon DDR-Flüchtlingen für Vertrauensschutzbei der Anwendung des Fremdrentengesetzesplädieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtelvom 18. September 2012

Die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägungübersandte Petition 3-16-11-8222-015348 zur Thematik der Rentenfür DDR-Flüchtlinge ist erneut geprüft worden. Das Ergebnis derPrüfung ist dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mitSchreiben vom 13. September 2012 mitgeteilt worden.

46. AbgeordneteAnetteKramme

(SPD)

Wie begründet die Bundesregierung, dass dasTaschengeld nach dem Bundesfreiwilligen-dienstgesetz bei Leistungsbeziehern nach demSGB II nur bis zu einem Betrag von 175 Europauschal nicht auf Leistungen nach demSGB II angerechnet wird, und wie ließe sichein höherer Freibetrag begründen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 18. September 2012

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sieht die Arbeitslosen-geld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) seit dem 1. Januar 2012einen zusammengesetzten Absetzbetrag für das Taschengeld im Rah-men eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligen-dienstes in Höhe von 175 Euro vor. Zuvor betrug der Freibetrag60 Euro. Die Höhe des Absetzbetrages wurde in Analogie zu dem in§ 11b Absatz 2 Satz 3 und 4 SGB II vorgesehenen Absetzbetrag fürBezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26bEStG steuerfrei sind, festgelegt. Die Absetzung höherer nachgewie-sener Aufwendungen ist damit allerdings nicht abgeschnitten.

Damit ist das Taschengeld durch die in § 1 Absatz 7 Alg II-V getrof-fene Regelung bereits gegenüber Einnahmen aus Erwerbstätigkeitprivilegiert, für die ein pauschaler Absetzbetrag von 100 Euro mo-natlich gilt. Weitere Privilegierungen wären vor diesem Hintergrund

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 37 –

nicht gerechtfertigt, zumal es sich bei dem Taschengeld grundsätzlichum frei verfügbares und daher – zumindest auch – für den Lebensun-terhalt einzusetzendes Einkommen handelt.

47. AbgeordneteAnetteKramme

(SPD)

Wie haben sich seit dem Inkrafttreten der Neu-fassung der Regelungen zum Gründungs-zuschuss (SGB III) die Förderzahlen entwi-ckelt, und wie bewertet die Bundesregierungdiesen Sachverhalt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 18. September 2012

Seit Anfang des Jahres 2012 bis einschließlich August 2012 gab es15 222 Zugänge im Gründungsausschuss. Die Zahlen von Juni bisAugust 2012 sind noch vorläufig und hochgerechnet. Gegenüberdem Vorjahreszeitraum ist dies ein deutlicher Rückgang.

Gleichwohl bleibt der Gründungszuschuss auch nach den gesetzli-chen Änderungen ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrumentzur Integration in Beschäftigung. Sollte die Kundin oder der Kundein absehbarer Zeit nicht in eine versicherungspflichtige Stelle vermit-telt werden können, stellt der Gründungszuschuss – neben anderenLeistungen des SGB III – eine weitere Ermessensentscheidung dar,die von der Vermittlerin oder dem Vermittler vor Ort genutzt werdenkann.

48. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren die Arbeitslosenquote, Unter-beschäftigungsquote und Hilfequote (hilfe-bedürftige Leistungsberechtigte nach demSGB II, bezogen auf die Bevölkerung) jeweilsin den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Ost-bzw. in Westdeutschland, und wie hoch warder Anteil der erwerbstätigen Arbeitslosen-geld-II-Empfänger an den erwerbsfähigen Ar-beitslosengeld-II-Empfängern jeweils in denJahren 2009, 2010 und 2011 in Ost- bzw. West-deutschland (wenn möglich, bitte differenziertnach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Ralf Brauksiepe

vom 19. September 2012

Die gewünschten Angaben zur Arbeitslosen- und Unterbeschäfti-gungsquote können den Tabellen 10.1 bis 10.3 auf S. 114 ff. des Mo-natsberichts der Bundesagentur für Arbeit (BA) „Der Arbeits- undAusbildungsmarkt in Deutschland – Dezember und das Jahr 2011“entnommen werden. Der Bericht ist auf den Internetseiten der Sta-tistik der BA (http://statistik.arbeitsagentur.de) unter der Rubrik„Arbeitsmarktberichte“ abrufbar.

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Die Angaben zur Hilfsquote können ebenfalls dem Internetangebotder Statistik der BA entnommen werden. Sie sind in dem Produkt„Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach demSGB II – Deutschland mit Ländern“ enthalten, das über den obengenannten Link in der Rubrik „Statistik nach Themen“, „Grundsi-cherung für Arbeitsuchende (SGB II)“, „Überblick“ aufgerufen wer-den kann.

Angaben zum Anteil der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Empfän-ger können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. EineDifferenzierung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung ist aufgrundder Umstellung des Tätigkeitsschlüssels im Meldeverfahren zur So-zialversicherung für Zeiträume ab dem zweiten Halbjahr 2011 unddamit entsprechend auch für das Gesamtjahr 2011 nicht möglich.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 39 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 40 –

49. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch war der Anteil der Beschäftigten inOst- bzw. in Westdeutschland, die im Jahr2010 einen Bruttostundenlohn von weniger als6 Euro, 7 Euro bzw. 8,50 Euro erhielten, undwie viel verdienten sozialversicherungspflichtigBeschäftigte in Ost- bzw. Westdeutschlanddurchschnittlich in den Jahren 2009 und 2010(wenn möglich, bitte arithmetisches Mittel undMedian angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 19. September 2012

Aus der amtlichen Statistik liefern die Vierteljährlichen Verdienst-erhebungen (VVE) und die Verdienststrukturerhebung regelmäßigDaten zu Bruttoverdiensten und Arbeitszeiten. Dabei werden aller-dings nur Betriebe mit zehn beziehungsweise fünf und mehr Arbeit-nehmern und die Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirt-schaftszweige (WZ 2008) erfasst.

Aus den nachfolgenden Tabellen können die vorhandenen Informa-tionen zu den Stundenlöhnen und Jahresverdiensten entnommenwerden. Ein Medianwert wird vom Statistischen Bundesamt nicht er-rechnet.

50. AbgeordneteDagmar

Ziegler

(SPD)

Plant die Bundesregierung eine Anschlussfi-nanzierung des Projekts „ANNA2“ in Cottbusnach dem Ende der Laufzeit des Programms„Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerzie-hende“, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 17. September 2012

Die Bundesregierung plant keine Anschlussfinanzierung des Projekts„ANNA2“ in Cottbus. Bei dem Projekt „ANNA2“ handelt es sichum eines der bundesweit 102 Projekte des Programms „Netzwerkewirksamer Hilfen für Alleinerziehende“, mit dem Ansätze wirksamer

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 41 –

Kooperationen zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit mitder Kinder- und Jugendhilfe, den Organisationen der freien Wohl-fahrtspflege, Bildungsträgern und der Wirtschaft ausgebaut und ver-tieft werden sollen. Ziel des Programms ist es, die Dienstleistungsan-gebote der Netzwerkakteure für Alleinerziehende vor Ort besser zukoordinieren, zu verknüpfen und weiterzuentwickeln. Der Transferder Projektergebnisse in Regelabläufe war von Anfang an als aus-drückliches Programmziel formuliert. Die Projekte sind daher aufge-fordert, Konzepte zu entwickeln, wie eine Übernahme der im Netz-werk gemeinsam entwickelten Unterstützungsangebote durch dieJobcenter, die kommunalen oder regionalen Akteure nach dem Endeder Programmlaufzeit sichergestellt werden kann.

51. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(DIE LINKE.)

Inwiefern wurden seit Beginn des Streiks beider S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG inHalle am 9. Juli 2012 von der örtlichen Ar-beitsagentur Arbeitskräfte in das Unterneh-men vermittelt vor dem Hintergrund, dass esnach Berichten von Beschäftigten des Unter-nehmens in der Anfangsphase des Streiks zuVermittlungen gekommen ist, während zu-gleich befristete Verträge von Streikendennicht verlängert wurden, und dass zugleich dieörtliche Arbeitsagentur am 2. August 2012eine Presseinformation zur Anzeigepflicht beiStreiks veröffentlichte (anders als bei der in-haltlich gleichlautenden Frage 71 auf Bundes-tagsdrucksache 17/10606 bitte ich um konkre-te Beantwortung der Frage, wenn möglich mitNennung der Anzahl und Zeiträume der Ver-mittlungen), und inwiefern hat das Unterneh-men S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG ge-gen die Anzeigepflicht bei Arbeitskampfmaß-nahmen nach § 320 SGB III verstoßen?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 14. September 2012

Die BA hat mitgeteilt, dass der Arbeitskampf am 2. August 2012 an-gezeigt wurde. Nach der Anzeige des Arbeitskampfes wurden durchdie BA 13 Vermittlungsvorschläge erstellt. Die Vermittlung sei vonden Arbeitsuchenden und der Arbeitgeberin trotz Hinweises auf denArbeitskampf verlangt worden (vgl. § 36 Absatz 3 des SGB III). Obein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei einem Arbeitskampf vor-liegt, wird derzeit durch die BA geprüft.

52. AbgeordneteSabineZimmermann

(DIE LINKE.)

Welche Sanktionen drohen Unternehmen, diegegen die Anzeigepflicht bei Arbeitskampf-maßnahmen nach § 320 SGB III verstoßen,und was sind die Gründe dafür, dass auf derWebsite der Arbeitsagentur Halle die am2. August 2012 erschienene Presseinformationzur Anzeigepflicht bei Streiks nachträglich ent-fernt wurde?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 42 –

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 14. September 2012

Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, habengemäß § 320 Absatz 5 SGB III bei dessen Ausbruch und Beendigungder Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige zu erstatten. Wer ent-gegen § 320 Absatz 5 SGB III eine Anzeige nicht, nicht richtig, nichtvollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig(§ 404 Absatz 2 Nummer 25 SGB III). Die Ordnungswidrigkeit kannbei vorsätzlichem Handeln mit einer Geldbuße bis zu 2 000 Euro, beiFahrlässigkeit bis zu 1 000 Euro geahndet werden (§ 404 Absatz 3SGB III i. V. m. § 17 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrig-keiten).

Nach Auskunft der BA hat die Agentur für Arbeit Halle ihre Presse-mitteilung vom 2. August 2012 „Streiks unverzüglich anzeigen!“ anlokale Medien versandt. Diese haben die Pressemitteilung zum Teilihren Medienbeiträgen zugrunde gelegt. Die Agentur für ArbeitHalle hat diese Pressemitteilung nach eigenen Angaben nicht auf ih-rer Website veröffentlicht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

53. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregie-rung aus den Testergebnissen der Zeitschrift„ÖKO-TEST“ (Ausgabe September 2012) zuGlyphosatrückständen in Getreideprodukten,insbesondere bezüglich der Häufigkeit und derVerantwortbarkeit der Praxis der Sikkation, al-so der Anwendung dieses Herbizids ohne vor-handene oder zu erwartende Schadenssitua-tion?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 17. September 2012

Die Annahme, die Sikkationsanwendung eines Pflanzenschutzmittelserfolge ohne vorhandene oder zu erwartende Schadenssituation,trifft nicht zu. In Getreide sind im Wesentlichen zwei Zweckbestim-mungen für die späte Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutz-mittel zu nennen:

– Aufgrund von Trockenheit oder Auswinterungsschäden an Getrei-de kann es zu einem erhöhten Nachauflauf von Getreidepflanzen,aber auch von Unkräutern und Ungräsern kommen. Zudem ent-stehen erhöhte Reinigungs- und Trocknungskosten aufgrund desAnteils unerwünschter Samen (giftige und ungiftige Unkrautsa-men) oder unreifen Getreides im Erntegut.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 43 –

– Auf schwächeren Standorten und dort, wo das Getreide bereitseinmal vertrocknet ist, kann Zwiewuchs (Gemenge von weitge-hend reifen und grünen Ähren oder Rispen) auftreten, der in die-sem Jahr besonders stark festgestellt wurde. Eine Ernte von gra-vierend zwiewüchsigen Beständen gestaltet sich schwierig undkann im Extremfall unmöglich sein. Sind mehr als 10 bis 15 Pro-zent der Fläche betroffen, kann der Einsatz eines glyphosathalti-gen Mittels erfolgen, um die Ernte zu erleichtern und die Befeuch-tung des Erntegutes beim Druschvorgang zu vermeiden.

Der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide sieben bis 14 Tage vor derErnte bewirkt die Bekämpfung von grünem Unkrautbesatz und– zur Sikkation in Problembeständen – eine gleichmäßige Abreife,geringere Kornfeuchte, höhere Druschleistung und weniger Schwarz-besatz (verdorbene Körner, Unkrautsamen – giftig/ungiftig –,Mutterkorn, sonstige Verunreinigungen und Spelzen).

Die Notwendigkeit einer späten Behandlung mit glyphosathaltigenHerbiziden lässt sich zum Anwendungszeitpunkt gut beurteilen. DerBundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass sol-che Anwendungen in Deutschland unnötig durchgeführt würden.

Im Vorfeld der Zulassung für beantragte Pflanzenschutzmittelanwen-dungen ist EU-weit ein Rückstandshöchstgehalt festzusetzen. Dabeiwird im Rahmen von Rückstandsversuchen aus den dort gefundenenRückständen im Erntegut abgeleitet, welcher (unvermeidliche) Rück-stand bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung desPflanzenschutzmittels im Erntegut verbleibt. Die Rückstände sind inden einzelnen Kulturen unterschiedlich hoch, u. a. bedingt durch dieDosierung, den Anwendungszeitpunkt und die Eigenschaften derKultur. Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass die auftreten-den Rückstände nicht zu akuten oder chronischen gesundheitlichenSchäden der Verbraucher und Verbraucherinnen führen können,wird ein entsprechender Rückstandshöchstgehalt in Höhe der beipraxisüblicher Anwendung auftretenden Rückstände festgesetzt.

Anwendungen des Wirkstoffs Glyphosat zur Sikkation in Getreidesind sowohl durch die Mitgliedstaaten der EU als auch internationalbewertet worden. Es liegen in großer Zahl Verarbeitungsstudien vor,aus denen hervorgeht, um welchen Faktor sich die Rückstände inverarbeiteten Erzeugnissen anreichern oder abreichern. Bei der Be-wertung des Risikos, das von Rückständen ausgeht, sind diese Infor-mationen von den an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln betei-ligten Behörden berücksichtigt worden.

Aus den Verarbeitungsstudien war unter anderem bekannt, dassRückstände in Getreide auch in dem daraus hergestellten Mehl bzw.Brot auftreten können. Daher kommt ein Nachweis geringer Rück-stände in Backwaren nicht überraschend.

Die Testergebnisse der von „ÖKO-TEST“ veröffentlichten Untersu-chungen von verschiedenen Getreideerzeugnissen auf den Pflanzen-schutzmittelwirkstoff Glyphosat ergaben, wie auch von „ÖKO-TEST“ selbst ausgeführt, dass Glyphosat nur in Spuren in den unter-suchten Getreideprodukten nachweisbar war und die gefundenenGehalte weit unter den gesetzlichen Rückstandshöchstgehalten la-gen. Unter Verwendung der Verarbeitungsfaktoren für die im Her-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 44 –

stellungsprozess stattfindende An- oder Abreicherung kann damitdie Rückstandshöchstgehaltsausschöpfung der von „ÖKO-TEST“untersuchten Produkte in grober Näherung auf 0,4 bis 3,3 Prozentgeschätzt werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

54. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

In welchem Umfang wurde der Standort-übungsplatz Schwanewede (Landkreis Oster-holz), der im Jahr 2015 geschlossen wird unddessen weitere Nutzung ungeklärt ist, seit derÜberarbeitung des Truppenübungsplatzkon-zepts genutzt (von welchen Nutzern, mit wel-chen Fahrzeugen, für welche Übungen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 14. September 2012

Der Bundeswehrstandort Schwanewede wird gemäß der Stationie-rungsentscheidung vom 26. Oktober 2011 aufgegeben. Die Aufgabeeines Bundeswehrstandortes ist nicht gleichzusetzen mit der Rückga-be aller Liegenschaften der Bundeswehr, die sich auf dem Gebiet derKommune befinden, an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben(BImA). Eine Rückgabe erfolgt nur dann, wenn die Liegenschaftenfür Verteidigungszwecke auf Dauer entbehrlich sind. Am 12. Juni2012 wurden die Schließungszeitpunkte von aufzugebenden Liegen-schaften der Bundeswehr veröffentlicht. Für den Standort Schwa-newede ist beabsichtigt, die beiden Liegenschaften Lützow-Kaserneund das Dienstgebäude Bundeswehr-Dienstleistungszentrum im Jahr2015 an die BImA zurückzugeben. Über den StandortübungsplatzSchwanewede und die Sammelstandortschießanlage Schwanewedeist noch nicht entschieden, entsprechende Untersuchungen sind ein-geleitet worden.

Standortübungsplätze sind regionale Übungsplätze der Bundeswehr,die den am Standort stationierten und/oder regional zugeordnetenTruppenteilen standortnah die erforderliche Ausbildungsinfrastruk-tur (z. B. Kraftfahrzeuggeländelehrbahn, Biwakplatz, Übungsräume)zur Herstellung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft bieten. Im Ge-gensatz dazu weisen Truppenübungsplätze grundsätzlich ein überre-gionales Einzugsgebiet und ein anderes Nutzungsprofil – dargestelltim Nutzungskonzept für Truppenübungsplätze in Deutschland – auf.Das Nutzungskonzept für Truppenübungsplätze in Deutschland be-zieht sich nicht auf Standortübungsplätze; daher bleibt es im Rahmender nachfolgenden Ausführungen unberücksichtigt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 45 –

Die angefragten Daten sind vollständig und belastbar nur durch Aus-wertung der für die Nutzung des Standortübungsplatzes erstellten Si-cherheitsbefehle und Übungsgenehmigungen (soweit erforderlich) zuerheben. Aufgrund der festgelegten Archivierungszeiträume stehendiesbezüglich vollständige Daten ab September 2011 zur Verfügung.

Der Standortübungsplatz Schwanewede wurde seitdem an 180 Ta-gen genutzt; Hauptnutzer war die Logistikschule der Bundeswehr(LogSBw) aus dem nahegelegenen Standort Osterholz-Scharmbeck.Der Schwerpunkt der durchgeführten Ausbildungen lag bei derAus-/Weiterbildung von Kraftfahrlehrern, Sachverständigen, Prü-fern und Kraftfahrern der Bundeswehr auf eingeführten geländegän-gigen sowie geschützten Rad- und Kettenfahrzeugen.

Eine detaillierte Aufstellung aller Ausbildungsvorhaben, Nutzer undeingesetzten Fahrzeuge enthält folgende Tabelle:

Sonstige sbildung (z.B. tungsmarsch)

5

9

1

Nutzung Standortübungsplatz Schwanewede Zeitraum 31. August 2011 bis 1. September 2012

Nutzer

Fahrzeug Ausbildungsvorhaben Radfahr-

zeug Kettenfahr-

zeug Infanteristische

Ausbildung Kraftfahrzeug

Aus-/ Weiterbildung

AuLeis

AufklBtl 6 12 0 1 CIMIC-Zentrum Nienburg

34 0 7

EloKaBtl 912 145 0 15 FJgBtl 152 44 0 7 FlgAbt 151 30 0 3 FlgHStff JEVER 2 0 1 FschJgBtl 313 3 3 FschJgBtl 373 40 12 HFlgInstStff 100 2 1 Kdo SES 302 25 94 KfAusbZ Delmenhorst

4 2

KfAusbZ Aachen 6 3 LLAufklKp 310 22 4 1 LLPiKp 270 24 3 1 LLUstgBtl 272 60 10 LogBtl 141 30 3 3 LogBtl 161 99 13 LogBtl 162 30 2 LogBtl 3 32 4 LogSBw 1269 27 39 192 ObjSRgtLw 38 1 7 SanZ Bremerhaven

6 3

SanZ Nordholz

3 1

SpezPiBtl 164 28 4 TrspBtl 165 130 8 12

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 46 –

55. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

In welchem Umfang wurde der Standort-übungsplatz Garlstedt (Landkreis Osterholz)seit der Überarbeitung des Truppenübungs-platzkonzepts genutzt (bitte angeben, von wel-chen Nutzern, mit welchen Fahrzeugen, fürwelche Übungen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 14. September 2012

Hinsichtlich des Nutzungskonzepts für Truppenübungsplätze inDeutschland und der Datenbasis verweise ich auf die Ausführungenzu Frage 54.

Der Standortübungsplatz Garlstedt wurde seit September 2011 an259 Tagen genutzt; Hauptnutzer war die LogSBw.

Neben allgemein-militärischer und militärfachlicher Ausbildung wur-de ebenfalls Kraftfahrausbildung durchgeführt.

Eine detaillierte Aufstellung aller Ausbildungsvorhaben, Nutzer undeingesetzten Fahrzeuge enthält folgende Tabelle:

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Sonstige sbildung (z.B. tungsmarsch)

2 5

124 23

12

16 9

1 1 3 2

9

kräfte.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 47 –

Nutzung Standortübungsplatz Garlstedt Zeitraum 31. August 2011 bis 1. September 2012

Nutzer

Fahrzeugtyp Ausbildungsvorhaben Radfahr-

zeuge Kettenfahr-

zeuge Infanteristische

Ausbildung Kraftfahrzeug

Aus-/ Weiterbildung

AuLeis

CIMIC-Zentrum Nienburg

28 5

EloKaBtl 912 37 3 4 FlaRakGrp 26 90 6 FschJgBtl 272 2 1 FschJgBtl 313 24 2 FschJgBtl 373 329 13 11 Kdo SES 11 4 LKdo HB 9 3 LLAufklKp 310 6 12 3 LLUstgBtl 272 60 3 2 LogBtl 161 68 5 LogSBw 4456 288 31 413 Marine Flieger Geschwader 3

16 6

Offizierschule der Marine

121 12 1

ObjSRgtLw 80 4 Polizei 168 4 Reservisten-kameradschaft 3

240* 15*

SanKdo I 40 SpezPiBtl 164 134 14 THW 17 1 TrspBtl 165 94 6 zivile Feuerwehr Landkreis (Osterholz-Scharnbeck)

8 1

Zoll 124 6

* Patenschaft mit Niederländischen Streitkräften - Fahrzeuge werden gestellt durch Niederländische Streit

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 48 –

56. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Mit welchem Mandat befand sich Oberstleut-nant Andreas Schnebelt vom zur DivisionLuftbewegliche Operationen gehörenden Si-cherungsbataillon 12 in Hardheim im Jahr2010 in der Côte d’Ivoire (www.fnweb.de/region/neckar-odenwald/hardheim-hopfingen/in-afghanistan-wichtige-arbeit-geleistet-1.705618), und welche weiteren Angehörigender Bundeswehr befanden sich seit Beginn desJahres 2009 (bitte jeweils unter Angabe desMandats, der Einheit und des Zeitraums) inder Côte d’Ivoire?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsThomas Kossendey

vom 20. September 2012

Oberstleutnant Andreas Schnebelt wurde vom 15. bis zum 28. De-zember 2010 als Angehöriger des Einsatzführungskommandos derBundeswehr im Dezernat für Nationale Krisenvorsorge als stellver-tretender Leiter eines dreiköpfigen zivil-militärischen Krisenunter-stützungsteams (KUT) zur deutschen Botschaft nach Abidjan (Elfen-beinküste) entsandt. Der Leiter des KUT verblieb aufgrund weiterenBeratungsbedarfs der Botschaft noch bis zum 8. Januar 2011 inAbidjan. Die Entsendung wurde aus Anlass der dortigen Krise undder daraus resultierenden möglichen Gefährdung deutscher Staats-bürger durch das Auswärtige Amt angefordert. Grundlage hierfür istdie im Jahr 2000 zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundes-ministerium der Verteidigung abgeschlossene Ressortvereinbarungzur „Entsendung von Krisenunterstützungsteams an deutsche Aus-landsvertretungen“. Zweck ihrer Entsendung ist das Optimieren derMaßnahmen zur Krisenvorsorge für deutsche Staatsbürger im Aus-land. Sie werden entweder präventiv oder kurzfristig bei sich entwi-ckelnden oder akuten Krisen unter Federführung des AuswärtigenAmts entsendet. Dabei handelt es sich nicht um einen Einsatz be-waffneter deutscher Streitkräfte im Ausland.

Aufgabe war neben der Beratung der Botschaft in Sicherheitsfragendie Abstimmung mit den französischen Streitkräften in Abidjan.Frankreich hatte sich im Fall einer möglichen Verschlechterung derSicherheitslage als verantwortlich für eine Evakuierung europäischerStaatsbürger erklärt.

Vom 5. bis 13. Januar 2011 übernahm der für die Elfenbeinküste ne-benakkreditierte deutsche Verteidigungsattaché aus Abuja (Nigeria)die militärische und militärpolitische Beratung der Botschaft sowiedie Pflege der militärischen Kontakte. Im Nachgang erfolgte in 2011weitere Unterstützung für die Botschaft vom 29. Januar bis zum2. Februar, vom 7. bis zum 9. September sowie vom 4. bis zum5. Dezember.

Darüber hinaus kam der deutsche Verteidigungsattaché in 2009vom 3. bis zum 4. Februar, vom 8. bis zum 10. September; in 2010vom 19. bis zum 22. Mai und im Jahr 2012 vom 13. bis zum 15. Fe-bruar seinen Aufgaben in Abidjan nach.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 49 –

57. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Welches Szenario liegt der für Oktober 2012geplanten EU-Krisenmanagementübung „Mul-ti Layer 2012“ zugrunde, für welche das Kom-mando Operative Führung Einsatzkräfte Ulmin Potsdam-Geltow das Operations Head-quarter stellen und Generalleutnant MarkusBentler die Funktion des Operation Com-manders übernehmen wird, und die EU-Dele-gationen welcher Länder werden daran betei-ligt sein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 20. September 2012

Das für die Übung Multi Layer 2012 gewählte Szenario sieht einekrisenhafte Entwicklung in der fiktiven „African North EasternQuarter“ (ANEQ) Region vor. Um realistische und verfügbare kar-tographische, klimatologische und meteorologische Daten nutzen zukönnen, wurde der Raum Sudan/Süd-Sudan als geographischeÜbungsgrundlage gewählt. Neben den innenpolitischen Herausfor-derungen, denen sich ein junger Staat nach einem unfriedlich verlau-fenen Unabhängigkeitsprozess gegenübersieht, wirken ungeklärteGrenzfragen sowie Streitigkeiten bezüglich des Zugangs zu Ressour-cen und illegale Aktivitäten bewaffneter Gruppierungen auf die Re-gion destabilisierend. In der Folge verschlechtert sich die humanitäreSituation im Land, insbesondere die Lage in den zahlreichen Flücht-lingscamps.

Auf Grund eines Mandats der Vereinten Nationen und in enger Ko-ordination mit der Afrikanischen Union plant die EuropäischeUnion (EU) die Verlegung von zivilen und militärischen Kräften indie Region. Dabei sollen alle der EU zur Verfügung stehenden Mittelim Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes zur Wirkung kommen, umzur Stabilisierung der Lage vor Ort beizutragen und den Einsatzeiner Folgemission der Afrikanischen Union zu ermöglichen.

Im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit sind neben Deutsch-land folgende Nationen an der Übung beteiligt bzw. im OperationsHeadquarter vertreten: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Ir-land, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Tsche-chien, Ungarn und Zypern. Gleichfalls sind an der Übung die EU-Delegationen bei der Afrikanischen Union und den Vereinten Natio-nen sowie im Sudan, Süd-Sudan, Uganda, in der Zentralafrikani-schen Republik und im Tschad beteiligt.

58. AbgeordneterMemet

Kilic(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die verdeckt eingesetzte Person (die sog.Quelle), die vom MAD als Mitglied im Thürin-ger Heimatschutz geführt wurde, noch am Le-ben (vgl. Antwort der Bundesregierung aufmeine Schriftliche Frage 52 auf Bundestags-drucksache 17/8509)?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 50 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 18. September 2012

Ja.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

59. AbgeordneteHeidrun

Dittrich

(DIE LINKE.)

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, denam 22. August 2012 von der Bundesministerinfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Kristina Schröder, in Empfang genomme-nen Ersten Engagementbericht 2012 im Parla-ment vorzustellen bzw. den inhaltlichen undfachlichen verantwortlichen Abgeordnetenvorzulegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 18. September 2012

Das Bundeskabinett hat am 22. August 2012 den Ersten Engage-mentbericht 2012 behandelt und die dazu unter Federführung desBMFSFJ erarbeitete Stellungnahme der Bundesregierung beschlos-sen. Im Anschluss an die Kabinettbefassung wurde der Erste Enga-gementbericht ebenfalls am 22. August 2012 dem Präsidenten desDeutschen Bundestages zugeleitet.

Mit Interesse erwartet die Bundesregierung die parlamentarische Be-handlung des Berichts.

Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deut-schen Bundestages hat die Vorstellung und Diskussion der Ergebnis-se des Ersten Engagementberichts 2012 für seine Sitzung am 17. Ok-tober 2012 auf die Tagesordnung gesetzt.

60. AbgeordneteHeidrun

Dittrich

(DIE LINKE.)

In welcher Form wird der Erste Engagement-bericht den Abgeordneten zugänglich gemacht(bitte begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 18. September 2012

Der Erste Engagementbericht 2012 steht seit dem 22. August 2012auf der Internetseite des BMFSFJ unter www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=187960.html öffentlich zur Verfügung. Von Seiten der

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 51 –

Bundestagsverwaltung wird zurzeit eine Bundestagsdrucksache desErsten Engagementsberichts erstellt, die dann im üblichen Verfahrenallen Abgeordneten zugänglich gemacht wird.

61. AbgeordneteYvonnePloetz

(DIE LINKE.)

Welche Vor- und Nachteile für Frauen, Mi-grantinnen und Migranten und Menschen mitBehinderung lässt das Pilotprojekt „Anonymi-sierte Bewerbungsverfahren“ im Zeitraum vonNovember 2010 bis Dezember 2011 mit ano-nymisierten Bewerbungsverfahren erkennen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 18. September 2012

Es gibt in der wissenschaftlichen Forschung und in der Beratungs-praxis der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes(ADS) hinreichend Belege dafür, dass Menschen mitunter trotz ho-her Qualifizierung aufgrund von Vorurteilen keine erste Chance imBewerbungsverfahren erhalten. Dies betrifft vor allem Ältere,Frauen mit Kindern und Menschen mit Migrationshintergrund.Anonymisierte Bewerbungsverfahren tragen nach Überzeugung derADS dazu bei, die Gerechtigkeit bei der Auswahl von Bewerberin-nen und Bewerbern zu erhöhen. Sie schaffen Chancengleichheit, zueinem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dort das Aus-wahlgremium durch Qualifikation überzeugen zu können.

Unter anonymisierten Bewerbungen versteht die ADS, dass in derersten Phase der Bewerbung auf ein Foto, den Namen, die Adresse,das Geburtsdatum oder Angaben zum Familienstand der sich be-werbenden Person verzichtet wird. Bei anonymisierten Bewerbungs-verfahren steht die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbersim Mittelpunkt. Erst wenn die Entscheidung über die Einladung zumVorstellungsgespräch gefallen ist, erhalten die Personalmitarbeiterin-nen und -mitarbeiter die kompletten Unterlagen. Gemeinsam mitden am Modellprojekt mitwirkenden Unternehmen und Institutio-nen hat die ADS hierfür unter wissenschaftlicher Begleitung standar-disierte Formulare entwickelt. Grundsätzlich zielt die ADS nicht aufeine gesetzliche Verpflichtung, sondern setzt auf Freiwilligkeit undÜberzeugung.

Von November 2010 bis Februar 2012 haben fünf Unternehmenund drei öffentliche Arbeitgeber verschiedene Methoden der Anony-misierung getestet. Sie wurden während der gesamten Dauer wissen-schaftlich begleitet und evaluiert durch das Institut zur Zukunft derArbeit (IZA) und den Verein zur Förderung der Kooperation vonWissenschaft und Arbeitswelt e. V. (KOWA) an der Europa-Univer-sität Viadrina in Frankfurt (Oder). Bei den Teilnehmerinnen undTeilnehmern handelte es sich um die Deutsche Post AG, die Deut-sche Telekom AG, das Kosmetikunternehmen L’Oréal, den Ge-schenkdienstleister Mydays, den Konsumgüterkonzern Procter &Gamble sowie das BMFSFJ, die BA für Nordrhein-Westfalen unddie Stadtverwaltung Celle.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 52 –

Die Ergebnisse der qualitativen wie quantitativen Evaluierung desModellprojekts wurden am 17. April 2012 im Rahmen einer Presse-konferenz vorgestellt. Die ADS bewertet die Ergebnisse uneinge-schränkt positiv. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass anonymisierte Be-werbungsverfahren praktikabel sind und Chancengleichheit im Be-werbungsprozess sicherstellen. Vor allem Frauen und Menschen mitMigrationshintergrund können davon im Vergleich zum klassischenVerfahren profitieren. Für Menschen mit Behinderung ist es auch imanonymisierten Bewerbungsverfahren möglich, bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt zu werden (SGB IX). Nachteile des anony-misierten Bewerbungsverfahrens sieht die ADS keine.

Für genauere Informationen verweist die ADS auf den frei zugängli-chen Abschlussbericht zu anonymisierten Bewerbungsverfahren, deram 17. April 2012 vorgestellt wurde und auf der Internetseite derADS abrufbar ist.

Die ADS hat darüber hinaus begleitend zum Pilotprojekt einen Leit-faden für Arbeitgeber veröffentlicht, der Hinweise für die Umset-zung von anonymisierten Bewerbungsverfahren gibt.

Weiterhin sind mehrere Workshops für Arbeitgeber in der ADS ge-plant, in denen anonymisierte Bewerbungsverfahren vorgestellt unddiskutiert werden können. Die ersten beiden von insgesamt fünf ge-planten Workshops werden in der zweiten Jahreshälfte 2012 angebo-ten. Außerdem ist die ADS mit mehreren Unternehmen und Kom-munen im Gespräch, die auf anonymisierte Bewerbungsverfahrenumstellen wollen. Die ADS berät darüber hinaus die Länder Rhein-land-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bei ihren an-gekündigten eigenen Modellprojekten zum Thema.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

62. AbgeordneterDr. Karl

Lauterbach

(SPD)

Wie vielen gesetzlich Krankenversichertensteht der gesetzliche Anspruch auf das Ange-bot einer besonderen hausärztlichen Versor-gung nach § 73b SGB V zur Verfügung, invom Hundert aller gesetzlich Versicherten?

63. AbgeordneterDr. Karl

Lauterbach(SPD)

Wie viele Krankenkassen erfüllen den gesetzli-chen Auftrag nach § 73b SGB V und bieten ih-ren Versicherten eine besondere hausärztlicheVersorgung an?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 53 –

64. AbgeordneterDr. Karl

Lauterbach

(SPD)

Wie viele Schiedsverfahren werden derzeitbundesweit bezüglich einer besonderen haus-ärztlichen Versorgung nach § 73b SGB V anwie vielen Schiedsämtern geführt, und wie lan-ge dauert durchschnittlich ein Verfahren?

65. AbgeordneterDr. Karl

Lauterbach

(SPD)

Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-rung treffen, um den vom Gesetzgeber für2009 beschlossenen Anspruch für alle Versi-cherten zu gewährleisten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 21. September 2012

Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be-antwortet.

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Daten zum konkretenSachstand der von den einzelnen Krankenkassen nach § 73b Ab-satz 4 SGB V zu schließenden Verträge über eine hausarztzentrierteVersorgung vor. Aus diesem Grund ist auch nicht bekannt, wie vielegesetzliche Versicherte derzeit ihren Anspruch auf Teilnahme aneiner hausarztzentrierten Versorgung nutzen können. Der Bundesre-gierung liegen auch keine Zahlen darüber vor, wie viele Schiedsver-fahren derzeit, an wie vielen Schiedsämtern mit welcher Dauer ge-führt werden. Es ist Aufgabe der jeweils zuständigen Aufsichtsbehör-de, die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zuüberwachen.

Unabhängig hiervon beabsichtigt das Bundesministerium für Ge-sundheit – wie auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU undFDP vorgesehen –, zum Ende dieses Jahres eine Bestandsaufnahmezum Sachstand bei den Verträgen über eine hausarztzentrierte Ver-sorgung durchzuführen. Gegenstand dieser Bestandsaufnahme wirdinsbesondere auch die Frage sein, ob, und wenn ja, aus welchenGründen Krankenkassen ihren Versicherten entgegen der gesetzli-chen Vorgabe keine Teilnahme an einem hausarztzentrierten Versor-gungsvertrag anbieten.

66. AbgeordneteHilde

Mattheis(SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatzder Elektrokrampftherapie (EKT) bei an De-pression erkrankten Menschen und deren Ein-satzhäufigkeit in deutschen Kliniken in Bezugauf die Abwägung zwischen Erfolgsaussichtenund Nebenwirkungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 20. September 2012

Grundsätzlich bemisst sich der Einsatz medizinischer Verfahren undMethoden an der breiten Akzeptanz in der medizinischen Fachwelt.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 54 –

Die EKT wird als ein nichtmedikamentöses somatisches Therapie-verfahren überwiegend bei an Depression erkrankten Menschen mittherapieresistentem Krankheitsverlauf angewandt. Entsprechend dernationalen Versorgungsleitlinie „Unipolare Depression“ kommt dieEKT darüber hinaus auch bei einer schweren depressiven Episodemit psychotischen Symptomen bzw. mit psychosomatischer Verlang-samung, bedrohlichem depressionsbedingtem Gewichtsverlust oderakuter suizidaler Gefährdung in Betracht. Daneben gilt sie als Mittelder ersten Wahl bei der akuten lebensbedrohlichen (perniziösen) Ka-tatonie und kommt nach einer Stellungnahme der Bundesärztekam-mer auch nach erfolgloser Behandlung einer akuten Exazerbationeiner schizophrenen Psychose oder einer therapieresistenten mani-schen Episode in Frage.

Die EKT gilt als ein wirksames und sicheres Behandlungsverfahren.Insbesondere wird für ältere Menschen, Schwangere oder Patientenmit Medikamentenunverträglichkeiten ein im Vergleich zur medika-mentösen Therapie geringeres Risiko angenommen.

Daten zur Anwendungshäufigkeit der EKT in Deutschland ergebensich aus einer aktuellen Publikation von Loh et al. (Loh N, Nickl-Jockschat T, Sheldrick AJ, Grözinger M, 2012. Accessibility, stan-dards and challenges of electroconvulsive therapy in Western in-dustrialized countries: A German example. World J Biol Psychiatry).Danach wendeten in Deutschland im Jahr 2008 43 Prozent der psy-chiatrischen Kliniken die EKT an und es wurden 2 800 Patienten mitdiesem Verfahren behandelt, davon 80 Prozent wegen einer depressi-ven Störung. Dies entspricht ungefähr 1 Prozent der wegen Depres-sion stationär behandelten Patienten. Insgesamt kommt die EKT inDeutschland erheblich seltener als in anderen industrialisierten Län-dern wie Australien, Dänemark, Großbritannien oder den USA zumEinsatz.

67. AbgeordneterJosef Philip

Winkler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele ambulante Kuren, gegliedert nachgesetzlicher Krankenversicherung (GKV) undprivater Krankenversicherung (PKV), gab esin Deutschland in den letzten zehn Jahren jeJahr?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 17. September 2012

Die amtliche Statistik der GKV erfasst sowohl ambulante Vorsorge-leistungen in anerkannten Kurorten als auch ambulante Rehabilita-tionsmaßnahmen. Die Entwicklung dieser Maßnahmen lässt sich derfolgenden Tabelle entnehmen:

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 55 –

Zur Entwicklung ambulanter Kuren in der PKV liegen der Bundes-regierung keine Zahlen vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

68. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die auf der „MSC Flaminia“ transportier-ten Gefahrstoffe, die dem Havariekommandomit der Ladungsliste vorliegen (siehe auchwww.odin.tc/2012/mscflaminiaen.asp), vonder Reederei jedoch nicht veröffentlicht wer-den (bitte jeweils unter Angabe von Art,Menge, Gefährlichkeit und Zulässigkeit der ge-ladenen Gefahrenstoffe gemäß internationalenRegelungen wie dem Rotterdamer Überein-kommen über den internationalen Handel mitgefährlichen Chemikalien), und wie bewertetsie den Import von in der EU möglicherweiseillegalen Chemikalien durch Frachter unterdeutscher Flagge?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 18. September 2012

Die Beförderung gefährlicher verpackter Güter mit Seeschiffen er-folgt auf der Grundlage der Bestimmungen des International Mari-time Dangerous Goods Code (IMDG-Code). Danach sind in einemBeförderungsdokument Angaben zu UN-Nummern, Klasse, Name,Menge etc. zu machen.

Diesbezügliche Informationen werden im Zusammenhang mit derKleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10613 vom 6. Sep-tember 2012 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durcheinen Antwortbeitrag gemäß aktuellem Stand der dem Bundesminis-terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorliegen-den Ladeliste bearbeitet und beantwortet und dem Deutschen Bun-destag zur Kenntnis gegeben.

Erkenntnisse zum illegalen Import von Chemikalien durch die MSCFlaminia liegen dem BMVBS zurzeit nicht vor.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 56 –

69. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierungdie Sicherheit der Bevölkerung in Wilhelmsha-ven, der See- und Hafenarbeiter und Einsatz-kräfte um die „MSC Flaminia“ im JadeWeser-Port gewährleistet, in dem sich neben allen Ge-fahrenstoffen laut NDR vom 12. September2012 weiter Glutnester befinden, die nicht ge-löscht werden können, und wie soll die Entsor-gung all dieser Gefahrenstoffe, insbesonderedie 20 000 Tonnen belasteten Löschwassers oh-ne Belastung der Stadt Wilhemshaven gewähr-leistet werden, wo weder ein Regelbetrieb desHafens noch eine fertige Bahntrasse existie-ren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 18. September 2012

Der gesamte Einsatz wird Schritt für Schritt abgearbeitet. An Bordder MSC Flaminia werden fortlaufend Luft-, Wasser- und Wischpro-ben genommen, um Gefährdungen von Einsatz- und Arbeitskräftenauszuschließen. Die Berufsgenossenschaft für Transport und Ver-kehrswirtschaft – Dienststelle Schiffssicherheit –, das zuständige Ge-werbeaufsichtsamt, das Wilhelmshavener Gesundheitsamt und dieBehörde für Hafengesundheit sind vor Ort und überwachen sämtli-che Maßnahmen. An den Containern, die Glutnester enthalten, wer-den fortlaufend Temperaturmessungen durchgeführt, um den Inhaltrechtzeitig herunterkühlen zu können.

Für die fach- und umweltgerechte Entsorgung des Löschwassers istder erste Teil eines Konzepts erstellt worden. Das Konzept wird ent-sprechend der Entwicklung fortgeschrieben.

Auch die Entsorgung des Löschwassers wird von den zuständigenBehörden vor Ort überwacht.

70. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Welchen Planungsstand haben die Ausbauar-beiten der Bundesstraße 180 zwischen derStadt Frankenberg und der Stadt Flöha insbe-sondere in der Ortslage Altenhain, die vor eini-ger Zeit wegen der Entschärfung von Unfall-schwerpunkten von den Straßenbaubehördendes Freistaates Sachsen für notwendig erklärtwurden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 17. September 2012

Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes (GG) planen,bauen und unterhalten die Länder im Rahmen der Auftragsverwal-tung des Bundes die Bundesfernstraßen. Zu diesen Aufgaben gehö-ren auch die vorbereitenden Planungen sowie die Durchführung dergesetzlich vorgeschriebenen planungsrechtlichen Verfahren zumAusbau von Bundesfernstraßen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 57 –

Nach Auskunft der zuständigen Auftragsverwaltung Sachsen wirdderzeit das Planfeststellungsverfahren für das Ausbauvorhaben„B 180, Ausbau südlich Frankenberg“ zwischen der Stadt Franken-berg und der Stadt Flöha durchgeführt. Der Ausbauabschnitt be-ginnt kurz nach dem Ortsausgang Frankenberg mit dem Ausbau desKnotenpunktes B 180/Pappelallee und endet am Ortseingang Alten-hain. Die Notwendigkeit der Ausbaumaßnahme resultiert nach An-gabe des Landes aus der Unfallsituation im Bereich der freien Stre-cke zwischen Frankenberg und Altenhain.

Der Erörterungstermin hat am 25. April 2012 stattgefunden. Auf-grund von Einwendungen wurden nach dem Termin nochmalige Ab-stimmungen vor Ort notwendig. Bis Ende Oktober 2012 werden Tek-turunterlagen zum Verfahren erarbeitet. Das Baurecht wird frühes-tens Mitte 2013 erwartet.

71. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Welchen Sachstand hat nach Kenntnis derBundesregierung die Heilung der Rechtsmän-gel durch die Planungsbehörden des Freistaa-tes Sachsen aus dem Planfeststellungsbeschlusszur Ortsumgehung Freiberg, die das Bundes-verwaltungsgericht in seinem Urteil vom14. Juli 2011 festgestellt hat und die zumNichtvollzug des Planfeststellungsbeschlussesgeführt haben, und welche grundsätzlich neuenLinienführungen insbesondere im Bereich dersog. Osttrasse B 173/Halsbrücker Straße sindim Zuge dieser Rechtsmängelheilung oder au-ßerhalb derselben geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mückevom 20. September 2012

Derzeit werden von der sächsischen Straßenbauverwaltung die er-gänzenden faunistischen Untersuchungen für Fledermäuse undZauneidechsen durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisseerfolgt anschließend die Überarbeitung des Artenschutzfachbeitra-ges, der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung und des Land-schaftspflegerischen Begleitplanes.

Ziel ist es, mit den überarbeiteten Unterlagen Mitte 2013 eine Plan-änderung bei der Planfeststellungsbehörde, der LandesdirektionSachsen, zu beantragen. Nach Angaben der Straßenbauverwaltungdes Freistaates Sachsen sind im Zuge der Rechtsmängelheilung oderaußerhalb derselben im Rahmen des gerichtlich festgestellten Über-arbeitungsbedarfs der Unterlagen nach derzeitigem Kenntnisstandkeine grundsätzlichen neuen Linienführungen beabsichtigt.

72. AbgeordneterThomasDörflinger

(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schluss-anträge des Generalanwalts des EuropäischenGerichtshofs (EuGH) in der RechtssacheC-547/10 P (Schweizerische Eidgenossenschaftgegen Kommission) vom 13. September 2012,mit denen der Generalanwalt die Klage der

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 58 –

Schweiz zur Abweisung empfiehlt und damitdie uneingeschränkte Vereinbarkeit der213. Durchführungsverordnung zur Luftver-kehrsordnung und der Folgeverordnungen mitgeltendem nationalen und internationalenRecht feststellt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 21. September 2012

Gegenstand der Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssa-che C-547/10 P (Schweizerische Eidgenossenschaft gegen Kommis-sion) ist die Entscheidung der Europäischen Kommission zu dendeutschen Regelungen des An-/Abflugverkehrs Zürich im deutschenLuftraum, wie sie in der 213. Durchführungsverordnung festgestelltwaren. Der Generalanwalt bestätigt das erstinstanzliche Urteil, wasdie Bundesregierung erwartet hatte.

73. AbgeordneterThomas

Dörflinger

(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung in den Schlussanträ-gen des Generalanwalts einen inhaltlichen Zu-sammenhang mit dem zwischen Deutschlandund der Schweiz mittlerweile unterschriebenenStaatsvertrag betreffend den Anflugverkehrauf den Flughafen Zürich-Kloten, und wennja, welchen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 21. September 2012

Nein.

74. AbgeordneterThomas

Dörflinger(CDU/CSU)

Welche Auswirkung hat das zu erwartende Ur-teil in diesem Rechtsstreit für den Ratifizie-rungsprozess des Staatsvertrages betreffendden Anflugverkehr auf den Flughafen Zürich-Kloten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 21. September 2012

Aus Sicht der Bundesregierung sind keine Auswirkungen zu erwar-ten, weil mit dem Staatsvertrag weiter reichende einvernehmliche Re-gelungen die bisherigen einseitigen Maßnahmen ablösen sollen.

75. AbgeordneterHans-Joachim

Hacker

(SPD)

Wird die Bundesregierung die geplante zentra-le Unfalldatenbank für Unfälle auf Wasserstra-ßen gleichzeitig mit dem geplanten Inkrafttre-ten der im Hinblick auf eine erweiterte Führer-scheinfreiheit novellierten Sportbootführer-scheinverordnung-See in Betrieb nehmen, und

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 59 –

wenn nein, auf welcher anderen Datenbasiswird die Bundesregierung die in der Novellevorgesehene Evaluierung der neuen Sportboot-führerscheinregelungen durchführen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 17. September 2012

Die geplante Schiffsunfalldatenbank wird nicht gleichzeitig mit demInkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinregelungen in Betriebgenommen. Zur Evaluierung der neuen Regelungen werden Unfällemit Beteiligung eines oder mehrerer Sportboote ab 1. Oktober 2012jedoch bereits vorab von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionenund den Wasserschutzpolizeien mit Hilfe eines besonderen Melde-blatts erfasst.

76. AbgeordneterGustav

Herzog

(SPD)

Welche baureifen Projekte (bitte tabellarischauflisten) sind der Bundesregierung bekannt,die die Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßendurch Anpassung der Brückendurchfahrthö-hen, Abladetiefen und Schleusenlängen verbes-sern würden, und welche Kosten werden fürdiese Projekte jeweils veranschlagt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 20. September 2012

Der Neubau der zweiten Schleusenkammer in Trier ist das einzigebaureife Projekt im Sinne der Fragestellung. Die Kosten belaufensich auf ca. 50 Mio. Euro.

Daneben gibt es eine Vielzahl von kleineren Maßnahmen (z. B. Brü-ckenmaßnahmen), die die Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen er-halten oder verbessern werden, die aber in der gegebenen Frist nichttabellarisch aufgelistet werden können.

Im Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplansfür das Haushaltsjahr 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/10200 inAnlage 1 zu Kapitel 12 03 (S. 73 bis 80) sind die veranschlagtenMaßnahmen an Bundeswasserstraßen mit Angabe der Gesamtausga-ben und der jeweiligen Finanzierungsscheiben aufgelistet.

77. AbgeordneterGustavHerzog

(SPD)

Wann wird die Bundesregierung dem Deut-schen Bundestag den bereits mit der Antwortdes Parlamentarischen Staatssekretärs EnakFerlemann vom 19. März 2012 auf die Schrift-liche Frage 85 (Bundestagsdrucksache 17/9085)angekündigten Netzzustandsbericht für die Bun-deswasserstraßen vorlegen?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 60 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 20. September 2012

Bereits heute gibt es zum aktuellen Zustand der Verkehrsinfrastruk-tur umfangreiche Darstellungen, z. B. im Verkehrsinvestitionsberichtdes BMVBS, der jährlich dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.Die angekündigte Zusammenfassung in Form eines Netzzustandsbe-richts für Bundeswasserstraßen befindet sich in Bearbeitung undwird im Herbst 2012 fertiggestellt.

78. AbgeordneterGustav

Herzog

(SPD)

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie drin-gend notwendige Investitionen in die zweiteSchleusenkammer der Mosel, laut Katalogisie-rung der Bundesregierung eine Bundeswasser-straße der höchsten Katgorie A des Kernnet-zes, mit der Begründung fehlender Finanzie-rungsmittel zurückstellt, während sie die Be-reitstellung des Bundesanteils der veranschlag-ten 144 Mio. Euro für einen Stichkanal derKategorie C (nur Erhaltungsmaßnahmen) laut„Deutscher Verkehrs-Zeitung“ vom 21. Au-gust 2012 als reine Formsache bezeichnet, undwelchen alternativen Zeitplan verfolgt die Bun-desregierung jetzt für Beginn und Abschlussder zweiten Schleusenkammer der Mosel?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 20. September 2012

Die begrenzten Investitionsmittel, die dem Bund für Infrastruktur-maßnahmen an Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehen, zwingenzur Priorisierung von Maßnahmen und Konzentration der Investi-tionsmittel auf dringende Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen.

Aus dem verfügbaren Budget müssen mit erster Priorität die bereitslaufenden Maßnahmen, d. h. laufende Bauverträge, sowie indis-ponible Ersatzmaßnahmen finanziert und begonnene Projekte voll-endet werden. Bei solchen Projekten haben im Übrigen Maßnahmenselbst in der Kategorie C Vorrang gegenüber verkehrsbezogenenAusbaumaßnahmen in Kategorie A.

Bei der bereits begonnenen Maßnahme an der Schleuse im Stichka-nal Salzgitter handelt es sich um eine solche Maßnahme.

Zum Ausbau des Mittellandkanals einschließlich der Stichkanäle– so auch der Stichkanal Salzgitter – gibt es darüber hinaus eine Ver-einbarung mit den Partnern Niedersachsen und Hamburg, die einDrittel der Ausbaukosten finanzieren. Das BMVBS hat stets betont,dass unabhängig von der jeweiligen Kategorisierung der Wasserstra-ße bestehende Vereinbarungen erfüllt bzw. nur einvernehmlich mitden Vereinbarungspartnern geändert werden. Der Ausbau steht je-doch unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel,auch bei den Finanzierungspartnern.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 61 –

Beim Bau der zweiten Schleusenkammer Trier handelt es sich dem-gegenüber um einen verkehrsbezogenen Ausbau, der ausschließlichder Verbesserung der Schiffbarkeit dient, da hier Engpässe beseitigtwerden. Die zweite Schleusenkammer in Trier ist das einzige baurei-fe Projekt im Sinne der Fragestellung, mit dessen Realisierung mitder vorbereitenden Maßnahme, dem Bau der Vorhäfen, schon be-gonnen wurde.

Der Bau der Hauptmaßnahme wird begonnen, wenn die haushalteri-sche Grundlage sichergestellt ist.

79. AbgeordneterGustav

Herzog

(SPD)

Wann hat die Bundesregierung über die Bestel-lung des Präsidenten für die neu in Bonn zuschaffende Generaldirektion für Wasserstra-ßen und Schifffahrt (GDWS) entschieden, undwie begründet die Bundesregierung ihre Ein-schätzung, dass es sich bei der GDWS laut5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bun-destag zur Reform der Wasser- und Schiff-fahrtsverwaltung des Bundes (WSV) um eineMittel- und nicht um eine Bundesoberbehördehandelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 20. September 2012

Eine Bestellung des Präsidenten der GDWS kann es vor deren orga-nisatorischer Einrichtung nicht geben.

Die GDWS verfügt über nachgeordnete Unterbehörden (Wasser-und Schifffahrtsämter). Sie nimmt bestimmte Steuerungsaufgabendes BMVBS sowie Aufgaben der heutigen Wasser- und Schifffahrts-direktionen wahr. Das BMVBS bleibt als oberste Bundesbehörde fürdie Aufgabenerledigung der WSV verantwortlich.

80. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchem Grund sind die Verlängerungender U4 bzw. U5 in München nicht mehr imGVFG-Bundesprogramm (GVFG = Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz) enthalten, undsieht die Bundesregierung einen Zusam-menhang mit der Finanzierung der zweitenS-Bahn-Stammstrecke in München?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 17. September 2012

Der Freistaat Bayern hat im Zuge der Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms für den Zeitraum 2012 bis 2016 keine Bundes-finanzhilfen für die beiden angesprochenen Vorhaben angemeldet.Daher sind diese Vorhaben auch nicht im laufenden Programm 2012bis 2016 ausgewiesen. Der Freistaat Bayern entscheidet in eigener

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 62 –

Verantwortung, für welche Vorhaben Bayern Bundesfinanzhilfen imRahmen des GVFG-Bundesprogramms angemeldet werden. Es stehtdem Bund nicht zu, diese Entscheidung zu bewerten.

81. AbgeordneterDr. AntonHofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält der Bund es für erforderlich, dass dieOrtsumfahrung Seubersdorf der vergleichswei-se mäßig belasteten B 8 noch in der Baulastdes Bundes realisiert wird, obwohl diese Bun-desstraße bis 2015 zwischen der B 299 bei Neu-markt (Oberpfalz) und der A 3 bei Rosenhofzur Staatsstraße herabgestuft wird, und wennja, welcher Zeitplan ist hierfür angedacht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuervom 17. September 2012

Zur Abstufung vorgesehene Straßen sind in einem dem regelmäßi-gen Verkehrsbedürfnis entsprechenden ordnungsgemäßen Zustandzu übergeben. Hierfür ist zu gegebener Zeit eine Zustandsbewertungdurchzuführen und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen fest-zulegen.

Die nach den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2010 mitüber 4 200 Fahrzeugen am Tag belastete Bundesstraße 8 bei Seubers-dorf ist Teil des autobahnparallelen Streckenzuges B 8, Neumarkti. d. OPf.–Rosenhof. Gemäß einer Vereinbarung des Bundes mitdem Freistaat Bayern zur Abstufung von nicht mehr fernverkehrsre-levanten Bundesstraßen ist dieser Abschnitt bis Ende 2015 abzustu-fen. Hierzu können neben Erhaltungsmaßnahmen punktuell auchkleinere Um- oder Ausbaumaßnahmen erforderlich sein.

Ob in diesem Rahmen der Bau der Verlegung der B 8 bei Seubers-dorf weiterhin durch den Bund zu verfolgen ist, wird durch dasBMVBS noch geprüft.

82. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf Basis welcher vertraglichen und gesetzli-chen Grundlagen bewirtschaftet die DB Servi-ces GmbH, Regionalbereich Südost nachKenntnis der Bundesregierung ein staatlichesBildungszentrum (ehemalig Zivildienstschule)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 17. September 2012

Vertragliche Basis zur Bewirtschaftung des Bildungszentrums ist derVertrag vom 17. November 2008, Vertragsbeginn 1. Januar 2009, ab-geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertretendurch das BMFSFJ, dieses vertreten durch das Bundesamt für denZivildienst (BAZ), Köln und DB SERVICES SÜDOST GMBH, seit1. Januar 2011 DB Services GmbH, Regionalbereich Südost.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 63 –

83. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Umsatz/Gewinn hat die DB ServicesGmbH, Regionalbereich Südost in den Jahren2009, 2010 und 2011 nach Kenntnis der Bun-desregierung gemacht, und welchen Teil hatsie an den Bund abgeführt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. September 2012

Die DB Services GmbH, Regionalbereich Südost erzielte für den be-trachteten Zeitraum einen Umsatz von ca. 90 Mio. Euro p. a. miteiner Rendite von ca. 2 Prozent p. a. Eine Gewinnabführung an denBund findet nicht statt, da keine direkten gesellschaftsrechtlichen Be-ziehungen zum Bund bestehen.

84. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Arbeitet die DB Services GmbH, Regionalbe-reich Südost nach Kenntnis der Bundesregie-rung gewinnmaximierend, und welchen Ein-fluss hat die Bundesregierung auf sie?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. September 2012

Die DB Services GmbH, Regionalbereich Südost ist ein Wirtschafts-unternehmen und erzielt eine Umsatzrendite von ca. 2 Prozent. Sieist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB DienstleistungenGmbH. Die Bundesregierung hat keinen direkten Einfluss auf dieDB Services GmbH.

85. AbgeordneterIngbert

Liebing

(CDU/CSU)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus dem Fall der „MSC Flaminia“, um si-cherzustellen, dass in Zukunft havarierte Schif-fe in nahegelegene Notliegeplätze bzw. -häfengeschleppt werden und nicht – wie im Fall der„MSC Flaminia“ geschehen – sich einzelne eu-ropäische Staaten dieser Aufgabe entziehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 17. September 2012

Der sehr schwere Seeunfall der „MSC Flaminia“ wird sorgfältig un-tersucht und nachbereitet, und zwar durch die bereits unmittelbarnach dem Unfall von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung(BSU) eingeleitete amtliche Seeunfalluntersuchung nach Abschnitt 3des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes und außerdem durcheine eingehende Nachbereitung der Einsatzmaßnahmen durch dasHavariekommando. Nach Vorlage der entsprechenden Berichte wirddie Bundesregierung entscheiden, ob und ggf. welche Konsequenzendaraus zu ziehen sind.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 64 –

86. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Welche Auswirkungen – auch bezüglich desBaubeginns und der Fertigstellung – haben diegeplanten Kürzungen der Mittel für Bundes-fernstraßenprojekte auf den Ausbau der A 8bei Mutschelbach und Remchingen sowie aufden Ausbau der A 8 zwischen den Anschluss-stellen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Ost(Enztalquerung)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 17. September 2012

Bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestags-drucksache 17/10696 wurde klargestellt, dass die Aussage, dass dieFinanzmittel für Bundesfernstraßenprojekte gekürzt werden, nichtzutreffend ist.

Da bereits für die Fertigstellung der laufenden Maßnahmen – wiedem angesprochenen sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Karls-bad und Pforzheim West – Umschichtungen aus anderen Ausgaben-bereichen erforderlich sind, die auch durch erhebliche vom Land vor-gelegte Kostensteigerungen verursacht sind, kann derzeit nicht abge-schätzt werden, wann Finanzmittel für Neubeginne wie den sechs-streifigen Ausbau der A 8 zwischen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Ost (Enztalquerung) zur Verfügung stehen.

87. AbgeordneterHeinz

Paula

(SPD)

Welche Mittel hat der Bund in den Jahren seit2002 jeweils für Straßenbauprojekte im Regie-rungsbezirk Schwaben aufgewendet?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Andreas Scheuer

vom 19. September 2012

Der Bund hat im Regierungsbezirk Schwaben seit dem Jahr 2002 fol-gende Mittel investiert:

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 65 –

88. AbgeordneterHeinz

Paula

(SPD)

Welche Straßenbauprojekte werden im Regie-rungsbezirk Schwaben derzeit realisiert, undwelche Bundesmittel wendet der Bund dafürauf?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Andreas Scheuer

vom 19. September 2012

Für sämtliche, in Bau befindliche Bundesfernstraßenvorhaben imRegierungsbezirk Schwaben sind im Jahr 2012 folgende Mittel ver-anschlagt:

– für Bundesautobahnen rund 59,3 Mio. Euro,

– für Bundesstraßen rund 36,2 Mio. Euro.

Hiervon sind folgende Maßnahmen im Straßenbauplan gesondertverankert (mit Gesamtkosten über die Projektlaufzeit):

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 66 –

89. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)

(SPD)

Wie begründet die Bundesregierung, die nachArtikel 87 Absatz 1 Satz 1 GG festgelegteWSV nach Maßgabe des Artikels 89 GG alseigene Bundesverwaltung von einer „Ausfüh-rungsverwaltung“ zu einer „Gewährleistungs-verwaltung“ umzubauen und teilzuprivatisie-ren (insbesondere die Privatisierung der Ver-gaben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 18. September 2012

Die Frage unterstellt einen Sachverhalt, der nicht gegeben ist. DieWSV war bisher weder eine reine „Ausführungsverwaltung“ nochsoll sie in eine reine „Gewährleistungsverwaltung“ umgebaut wer-den. Aufgrund ihrer umfassenden Zuständigkeit für die Wasserstra-ßeninfrastruktur und die Ordnung des Schiffsverkehrs ist sie eineVerwaltung, die bestimmte Aufgaben durch eigenes Personal unmit-telbar erledigt und andere Aufgaben an Dritte vergibt (z. B. Baueiner Schleuse, Entwicklung einer speziellen IT-Anwendung.). Daranwird sich durch die WSV-Reform nichts ändern. Eine Privatisierungder WSV ist ebenso wenig vorgesehen wie Teilprivatisierungen unddie Vergabe der Auftragsvergabe an private Dritte.

Die WSV soll auch künftig ein fachlich kompetenter Auftraggeberund Bauherr bleiben.

90. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)

(SPD)

Verstößt der vorgesehene Umbau der WSV ge-gen die in Artikel 87 GG festgeschriebene aus-schließliche Bundeszuständigkeit mit einemeigenen Verwaltungsunterbau, so dass die Ein-richtung der selbständigen Oberbehörde (Zen-tralamt) nicht den Anforderungen des Arti-kels 87 Absatz 1 GG entspricht, und wennnein, warum nicht?

91. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)

(SPD)

Hat die Bundesregierung dem Parlament ihreverfassungsrechtliche Bewertung hinsichtlichdes geplanten Umbaus der WSV vorgelegt,und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 18. September 2012

Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be-antwortet.

Im Zuge der WSV-Reform ist die Einrichtung einer selbständigenBundesoberbehörde nicht vorgesehen. Die WSV ist und bleibt auchnach dem Modernisierungskonzept eine bundeseigene Verwaltung

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 67 –

mit eigenem Verwaltungsunterbau. Deshalb sieht die Bundesregie-rung keine Veranlassung, dem Parlament eine verfassungsrechtlicheBewertung des Behördenkonzepts vorzulegen.

92. AbgeordneteJohannaVoß

(DIE LINKE.)

Welche Position nimmt die Bundesregierungein bezüglich der Reaktionen der Regierungenaus Großbritannien, Frankreich, Spanien undIrland in Verbindung mit dem europäischenNothafenkonzept und dem geltenden EU-Recht, nachdem ein havariertes Schiff soschnell wie möglich in den nächstgelegenen si-cheren Hafen gebracht werden muss, insbeson-dere wenn Gefahr für Mensch oder Umweltbesteht, angesichts der Ereignisse um die„MSC Flaminia“, und welche Konsequenzenzieht die Bundesregierung hieraus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 20. September 2012

Das geltende EU-Recht schreibt in Richtlinie 2002/59/EG bzw.2009/17/EG nicht verbindlich vor, dass ein havariertes Schiff soschnell wie möglich in den nächstgelegenen Hafen gebracht werdenmuss. Im Wesentlichen muss/müssen eine oder mehrere zuständigeBehörde/Behörden bestimmt (Artikel 20) und Pläne erstellt werdenfür die Aufnahme von Schiffen, die auf Hilfe angewiesen sind undsich in Gewässern aufhalten, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbe-fugnisse haben (Artikel 20a).

Die Bundesregierung wird die Havarie der „MSC Flaminia“ auf derGrundlage der amtlichen Seeunfalluntersuchung durch die Bundes-stelle für Seeunfalluntersuchung und der Nachbereitung des Einsat-zes durch das Havariekommando sorgfältig auswerten, um dann zuentscheiden, ob und ggf. welche Konsequenzen auf europäischerEbene zu ziehen sind.

93. AbgeordneteJohanna

Voß

(DIE LINKE.)

Unter welchen Bedingungen wird die bereitsverschobene Einweihung des JadeWeserPortsam 21. September 2012 mit 1 000 Gästen nunangesichts eines rauchenden Chemiewrack-Frachters mit unbekannten Gefahrenstoffenam Kai stattfinden, und in welcher Form wirddarauf reagiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 20. September 2012

Der JadeWeserPort wird am 21. September 2012 wie geplant eröff-net. Für die Feierlichkeiten wurde ein Ort auf dem Hafengelände ge-wählt, der einige 100 Meter vom Sicherheitsbereich der „MSC Fla-minia“ entfernt liegt. An Bord des Schiffes werden fortlaufend Luft-,Wasser- und Wischproben genommen, um Gefährdungen von Men-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 68 –

schen und Umwelt auszuschließen. Die Berufsgenossenschaft fürTransport und Verkehrswirtschaft, Dienststelle Schiffssicherheit, daszuständige Gewerbeaufsichtsamt, das Wilhelmshavener Gesundheits-amt und die Behörde für Hafengesundheit sind vor Ort und überwa-chen sämtliche Maßnahmen.

94. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach welchen Kriterien hat die Jury des„EBUS Award“ des Forums für Verkehr undLogistik e. V., an welcher der Staatssekretärim BMVBS, Rainer Bomba, beteiligt ist, dieBewertung der Bewerbungen vorgenommen(bitte angeben, wie stark Marktfähigkeit, CO2-Ausstoß und Herkunft des Herstellers gewich-tet wurden), und gab bzw. gibt es ein Aus-schlusskriterium für Fahrzeuge bzw. Konzep-te, die keine Förderung aus dem Bundeshaus-halt erhalten haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 17. September 2012

Bundesminister Dr. Peter Ramsauer hat die Schirmherrschaft überden „EBUS Award“ übernommen, um beim Thema Elektromobilitätden öffentlichen Personennahverkehr noch stärker ins Blickfeld zunehmen. Staatssekretär Rainer Bomba hat seine Mitwirkung an derAuswahljury zugesagt.

Die Sitzung der Jury hat noch nicht stattgefunden. Zu den Auswahl-kriterien und zur Bewertung der Bewerbungen wird auf die ausloben-de Organisation verwiesen, d. h. das Forum für Verkehr und Logistike. V. mit den Gründern Verband Deutscher Verkehrsunternehmene. V. und DEVK Versicherungen.

95. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wieso soll es erneut ein Wirtschaftlichkeitsgut-achten zum Bau eines Saalekanals geben, nach-dem erst im August 2012 die Unternehmensbe-ratung Planco Consulting GmbH im Auftragdes BMVBS zu dem Ergebnis gekommen war,dass das 100-Millionen-Projekt unwirtschaft-lich ist (vgl. Deutsche Verkehrs-Zeitung vom11. September 2012), und wer trägt die Kostenfür diese Gutachten (bitte angeben, wer dasGutachten erstellt, zu welchem Preis und wo-rin sich das neue Gutachten vom Planco-Gut-achten unterscheidet)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 69 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 19. September 2012

Bei dem angesprochenen Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Baueines Saalekanals dürfte es sich um die Expertise handeln, die dasLand Sachsen-Anhalt in Auftrag gegeben hat.

Das BMVBS war nicht involviert.

96. AbgeordneteDagmar

Ziegler

(SPD)

Welches Ergebnis hat die am 27. August 2012geendete Ausschreibungsfrist für den Bau derOrtsumgehung Kuhbier, und welches weiterezeitliche Verfahren zum Bau selbiger ist nunvorgesehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 14. September 2012

Für die weiteren Schritte des bei der zuständigen Auftragsverwaltungdes Landes Brandenburg wiederaufgenommenen Vergabeverfahrenswurde ein ehrgeiziger knapper Zeitplan abgestimmt. Bekanntes Zielist die Zuschlagserteilung bzw. der Vertragsabschluss eines Funk-tionsbauvertrages B 189 Ortsumgehung Kuhbier möglichst noch imNovember 2012.

Unmittelbar mit Vertragsabschluss beginnt der im Vergabewettbe-werb anzubietende und für den obsiegenden Vertragspartner maßge-bende Zeitraum bis zur Baufertigstellung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

97. AbgeordneterHans-Josef

Fell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Daten (mit der Bitte um Quellenanga-ben) liegen dem Bundesminister für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Alt-maier, vor, die die Einschätzung des Bundes-ministers in dem Interview mit der „Rheini-schen Post“ vom 24. August 2012 belegen,dass der schnelle Ausbau der Solarenergie imHerbst 2012 eine Verteuerung des Stroms miteiner „Preiserhöhung um 5 Prozent erwarten“lasse, obwohl die Bundesregierung auf meineSchriftliche Frage 73 auf Bundestagsdruck-sache 17/10583 mitteilte, dass sie den Anteilan der Erhöhung der EEG-Umlage durch denZubau von Photovoltaik in diesem Jahr nichtabschätzen kann, und wie hoch schätzt dieBundesregierung den Anteil an der EEG-Um-lageerhöhung, der durch den ermittelten Zu-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 70 –

bau von 5 Gigawatt installierter Photovoltaik-leistung im Zeitraum Januar bis Juli 2012 ver-ursacht wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reichevom 17. September 2012

Der Sachverhalt wird in der Frage verzerrt wiedergegeben. Die Fra-ge der „Rheinischen Post“ in dem angesprochenen Interview lautete:„Der schnelle Ausbau der Solarenergie wird im Herbst zu einer Ver-teuerung des Stroms führen. Mit welcher Größe rechnen Sie?“ Aufdiese Frage hat Bundesminister Peter Altmaier geantwortet: „Daslegt die Energiewirtschaft fest. Es gibt Experten, die eine Preiserhö-hung von fünf Prozent erwarten. Ich hoffe, dass wir etwas darunterliegen können.“

Zum einen bezieht sich also die Frage der „Rheinischen Post“ aufdie zu erwartende Strompreiserhöhung insgesamt und nicht auf dievon der Photovoltaik verursachte Strompreiserhöhung; der Ausbauder Photovoltaik wird in der Frage lediglich als eine der Ursachenfür den Anstieg genannt. Zum anderen hat der Bundesumweltminis-ter nicht die Erwartung geäußert, dass ein Anstieg der Strompreisevon 5 Prozent zu erwarten ist, sondern er hat wiedergegeben, wassich aus den von ihm in den letzten Wochen und Monaten geführtenzahlreichen Gesprächen als Größenordnung ergeben könnte; im Üb-rigen hat er darauf hingewiesen, dass dies von der Energiewirtschaftfestgelegt wird.

Was den zweiten Teil der Frage angeht, so beteiligt sich die Bundes-regierung nicht an Spekulationen. Die EEG-Umlage für das Jahr2013 wird von den Übertragungsnetzbetreibern spätestens am15. Oktober 2012 bekannt gegeben. Aus den dann vorliegenden Da-ten, die veröffentlicht werden, kann jeder nachvollziehen, welcheTechnologie in welchem Maße zur EEG-Umlage beiträgt.

Unabhängig davon lassen sich die Differenzkosten für den im Jahr2012 bis Ende Juli erfolgten Zubau bei der Photovoltaik wie folgt ab-schätzen: Unterstellt man eine durchschnittliche Vergütung von etwa19 ct/kWh (die im fraglichen Zeitraum installierten Anlagen werdenzum großen Teil noch nach altem Recht vergütet), Jahresvolllaststun-den von 950 h und einen Börsenpreis von 4,5 ct/kWh (entspricht et-wa dem bisherigen Durchschnitt in 2012), so ergeben sich pro JahrDifferenzkosten von rund 690 Mio. Euro, über 20 Jahre also rund13,8 Mrd. Euro (nominal). Hinzu kämen die Differenzkosten ausdem Jahr 2012, für die zur Vereinfachung ein Durchschnittswert vonacht Monaten zugrunde gelegt wird, so dass sich für 2012 rund460 Mio. Euro ergeben. Insgesamt ergeben sich somit über die ge-samte Vergütungsdauer Differenzkosten i. H. v. rund 14,3 Mrd. Eu-ro. Der Anteil dieser Kosten an der Entwicklung der EEG-Umlagehängt davon ab, wie sich die Umlage insgesamt entwickelt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 71 –

98. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche persönlichen Schreiben von der dama-ligen Bundesministerin für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit, Dr. AngelaMerkel, gab es laut der digitalen Erfassung derLeitungsregistratur des Bundesministeriumsfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit in der 13. Legislaturperiode zu Endlager-projekten und zum Atommülllager Asse II (bit-te mit Angabe aller von der Leitungsregistraturdigital erfassten Aspekte wie Betreff, Empfän-ger, Aktenzeichen, Absendedatum usw.)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 20. September 2012

Von der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, sind abgehende Schreibenunter keinem der in der Fragestellung genannten Aspekte von der di-gitalen Registratur erfasst worden.

99. AbgeordneterOliver

Krischer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen (Rückbaukonzept,Rückbauziel, Kosten, Zeitplan etc.) hat die imRahmen der Novellierung der Strahlenschutz-verordnung erfolgte Reduzierung des Freiga-bewertes von 2 Bq/kg auf 0,6 Bq/kg Boden/Grundwasser für den Rückbau des JülicherAVR-Reaktors (AVR = ArbeitsgemeinschaftVersuchsreaktor GmbH), und ist der Rückbauzur „grünen Wiese“ mit vollständiger Freigabeangesichts einer im Untergrund gemessenenStrahlung von 1 200 Bq/kg nach heutigemKenntnisstand überhaupt erreichbar?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 19. September 2012

Nach Auskunft der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehördein Nordrhein-Westfalen sind durch die Novellierung der Strahlen-schutzverordnung und die Reduzierung des Freigabewertes von der-zeit 2 Bq/kg auf 0,6 Bq/kg keine Konsequenzen hinsichtlich desRückbaukonzepts und des Rückbauziels (grüne Wiese) beim AVR-Reaktor zu erwarten, wohl aber wird sich die Menge an zu entsor-gendem Abfall erhöhen.

Auf dem der Messung und Beprobung zugänglichen Betriebsgeländedes AVR-Reaktors wurde nicht mit offenen radioaktiven Stoffen um-gegangen. Eine Bodenkontamination – wie in der Fragestellung dar-gelegt – wurde bislang nicht festgestellt. Kontaminationen werdenunter den derzeit nicht repräsentativ beprobbaren Fundamentstruk-turen des Reaktorgebäudes und der Ringanbauten im Bereich desAltbereichs der Warmen Werkstatt vermutet. Im Zuge des weiteren

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 72 –

Abbaus wird dies berücksichtigt und die zuständige atomrechtlicheAufsichtsbehörde entsprechende Regelungen treffen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

100. AbgeordneterUwe

Kekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum wurden die Kosten für das Nachsorge-projekt des Tsunami-Frühwarnsystems „PRO-TECTS“ in Höhe von 7,3 Mio. Euro nicht imBundeshaushalt 2012 ordnungsgemäß veran-schlagt (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/indonesien-tsunami-warnsystem-wird-fuer-deutschland-teurer-a-854618.html), und welcheweiteren Mittel werden bis zum Abschluss desTsunami-Frühwarnsystems von der Bundesre-gierung veranschlagt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 18. September 2012

Das Projekt „PROTECTS“ in Höhe von insgesamt 7,275 Mio. Euroin den Jahren 2011 bis 2014 war und ist ordnungsgemäß als Nach-sorgeprojekt im Bundeshaushalt im Titel 30 04 Kapitel 894 40 veran-schlagt. Bedauerlicherweise geben die Erläuterungen an dieser Stelleim Bundeshaushalt nicht den Bewilligungsstand wieder. Die An-gaben werden im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung desDruckstücks wie folgt korrigiert werden: 2012 3,143 Mio. Euro,2013 1,873 Mio. Euro, 2014 ff. 0,342 Mio. Euro.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

101. AbgeordneterUweKekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus den Ergebnissen der durch das briti-sche Entwicklungsministerium mitfinanziertenStudie von Duvendack et al. (vgl. www.dfid.gov.uk/R4D/PDF/Outputs/SystematicReviews/Microfinance2011Duvendackreport.pdf), wel-che die wissenschaftliche Beweislage zur Mi-krofinanzierung als Mittel zur effektiven Ar-mutsbekämpfung grundsätzlich in Frage stellt,wobei sie u. a. die Ergebnisse der in früherenAntworten der Bundesregierung zitierten Stu-dien (Bundestagsdrucksache 17/4619, S. 3)aufgrund ihrer wissenschaftlichen Mängel kri-tisiert, und welche Schritte wird die Bundesre-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 73 –

gierung ergreifen, um die Effektivität von Mi-krofinanzierung als geeignetes Mittel zur Ar-mutsbekämpfung zu evaluieren)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 19. September 2012

Die Studie What is the evidence of the impact of microfinance on thewell-being of poor people? von Duvendack et al. (2011) untersuchtexistierende Untersuchungen zum Thema Wirkungen von Mikro-finanzierung und kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Studienmethodische Mängel aufweisen. Eine armutsreduzierende Wirkungvon Mikrofinanzierung sei durch die untersuchten Studien im Allge-meinen nicht nachweisbar, wohl aber eine positive Wirkung auf dieGeschäftsaktivitäten wie Unternehmensgründungen oder die An-schaffung langlebiger Güter. Gleichzeitig stellen die Autoren fest,dass sich aus den vorhandenen Ergebnissen nicht schließen lässt,dass Mikrofinanzierung nicht wirkt. Jedoch sind die Wirkungsketteder Intervention und ihr Beitrag zur Armutsreduzierung schwierigzu belegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Anstieg vonGeschäftstätigkeiten und die Anschaffung langlebiger Güter in derRegel zumindest partiell armutsreduzierende Wirkung entfalten. Dadiese Wirkung nicht dem Mikrofinanzprodukt eindeutig zuzuordnenist, sondern auch von anderen Faktoren, wie z. B. dem Bildungs-niveau eines Haushalts, beeinflusst wird, kann die Wirkungskettenicht vollständig belegt werden. Auch die Bundesregierung hatte invorigen Antworten bereits darauf hingewiesen, dass die Wirkungenvon Mikrofinanzierung differenziert beurteilt werden müssen.

Wichtig ist jedoch anzumerken, dass die Mehrzahl der in der vonDuvendack et al. (2011) untersuchten Studien lediglich die Wirkungvon Mikrokrediten misst. Die Bundesregierung verfolgt im Bereichder Finanzsystementwicklung jedoch einen systemischen Ansatz.Demnach beinhaltet die Förderung der Mikrofinanzierung auch Spa-ren, Versicherungen und Geldtransfers. Über die Wirkung dieserProdukte auf Armut trifft die Studie keine Aussage.

Eine erste Zusammenstellung und Analyse der Ergebnisse von nachder als robuste Methode akzeptierten Randomized Control Trials(RCT) erstellten Studien kommt zu einem positiven Bild der Wirkun-gen von Mikrofinanzierung (CGAP – Consultative Group of Assistthe Poor – Forum Paper No. 2, December 2011). Demnach ist beiMikrokrediten eine positive Wirkung auf Unternehmen nachweisbar,bei Sparprodukten eine positve Wirkung auf Haushalte. Diese Ergeb-nisse zeigen, dass der Zugang zu den jeweils passenden Finanzdienst-leistungen – Sparen, Versicherungen, Geldtransfers und Kredit –die Vulnerabilität von Haushalten reduziert. Die Lebenssituation vonHaushalten mit Zugang zu Finanzdienstleistungen ist verbessert wor-den. Die Fähigkeit, auf Krankheit, Ernteausfälle oder andere Unwäg-barkeiten zu reagieren, wird durch adäquate Spar- und Versiche-rungsprodukte erhöht; Schulgebühren können kurzfristig über kleineKredite oder Erspartes bezahlt werden; Geldüberweisungen erfolgenkostengünstig über Mobiltelefone oder andere technische Lösungenund können finanzielle Engpässe überbrücken. Zu einem ähnlichenBild kommt auch Pande et al. (2012) im neuesten sytematic reviewzur Wirkung von Mikrofinanz auf Haushaltseinkommen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/10737 – 74 –

In den vergangenen Jahren wurden mehrere Evaluierungen im Be-reich Mikrofinanzierung durchgeführt. Eine 2007 durchgeführte Un-tersuchung des Geberkonsortiums CGAP, das vom Bundesministe-rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)und 33 anderen bi- und multilateralen Gebern unterstützt wird, derso genannte SmartAid Review, hat gezeigt, dass die deutsche Ent-wicklungszusammenarbeit im internationalen Vergleich bereits da-mals weitreichende Evaluierungsanstrengungen unternommen hat.Gleichwohl wurden die darüber hinausgehenden Empfehlungen ausden SmartAid Reviews sehr ernst genommen und haben zu weiterenAnstrengungen geführt, die Wirkungsmessungen weiter zu verbes-sern. 2009 wurde das Mikrofinanzportfolio der Deutschen Gesell-schaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unabhängigevaluiert. In der KfW Bankengruppe wurden allein seit 2007 93 Fi-nanzsektorvorhaben, darunter 65 Vorhaben der Mikro- und KMU-Finanzierung ex post evaluiert (Erfolgsquote 93 Prozent). Der fürdiese Evaluierungen angewandte Evaluierungsansatz erlaubt esi. d. R. nicht, die Wirkungen auf Mikrokreditnehmer rigoros zu mes-sen. Aktuell finanziert die KfW Bankengruppe daher unter anderemeine Studie zur rigorosen Messung von Überschuldungswirkungenbei Mikrokreditnehmern in Uganda. Darüber hinaus hat die Bundes-regierung mit dem kürzlich gegründeten Evaluierungsinstitut für diedeutsche Entwicklungszusammenarbeit auch die Möglichkeit, dieAnsätze von KfW Bankengruppe und GIZ im deutschen Mikrofi-nanzportfolio extern zu evaluieren.

Neben der konkreten Evaluierungsarbeit gestaltet Deutschland auchdie internationale Diskussion zur Wirkungsmessung der Mikrofinan-zierung aktiv mit. So erarbeitet CGAP regelmäßig in Zusammenar-beit mit internationalen Akademikern Ergebnisse zur Wirkung vonMikrofinanzierung und stellt diese als öffentliches Gut zur Verfü-gung. Das BMZ fördert darüber hinaus den Austausch zwischenWissenschaft und Praxis und steht für die Umsetzung verantwor-tungsvoller Finanzierungspraktiken ein.

102. AbgeordneterUlrich

Kelber(SPD)

Trifft es zu, dass die GIZ mittelfristig bis zu1 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter amStandort Bonn beschäftigen will, und was heißtin diesem Zusammenhang „mittelfristig“ ge-nau (Monat/Jahr)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 14. September 2012

Mit der Entscheidung zu einem Neubau in Bonn hat die GIZ in Ab-stimmung mit der Bundesregierung ein deutliches Signal für die wei-tere Stärkung des Standorts Bonn gesetzt. Mit der Fertigstellung desNeubaus wird die GIZ in Bonn über eine Raumkapazität von rd.1 100 Arbeitsplätzen verfügen. Neben bereits anderweitig in Bonnuntergebrachten und bis 2015 neu hinzukommenden Arbeitsplätzenwird hierdurch auch eine (untervermietbare) Raumreserve für denkünftigen weiteren Aufwuchs am Standort Bonn geschaffen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/10737– 75 –

103. AbgeordneterUlrich

Kelber

(SPD)

Von wie vielen Arbeitsplätzen spricht Staats-sekretär Hans-Jürgen Beerfeltz genau, wenn ervon einem „überproportionalen Anstieg“ beider GIZ in Bonn in den Jahren 2012 und 2013spricht, und wie sind die Planungen für die bei-den darauffolgenden Jahre?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 14. September 2012

Mit dem Vorstand der GIZ wurde vereinbart, dass die Zahl der Be-schäftigten der GIZ in der Region Bonn überproportional zur Ent-wicklung des Personalbestandes des Unternehmens wachsen soll.Dieser Personalaufwuchs soll durch das angestrebte Wachstum derGIZ insbesondere in den in Bonn angesiedelten innovativen Ge-schäftsfeldern erreicht werden. Die Entwicklung der Personalstärkeder GIZ hängt stark von der künftigen Auftragslage und Realisie-rung neuer Geschäftschancen ab. Mittelfristige Prognosen zur ge-nauen Anzahl der Arbeitsplätze sind daher wenig aussagefähig.

Berlin, den 21. September 2012

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