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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Dezember 2009 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Alpers, Agnes (DIE LINKE.) .......... 63, 64, 65 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 50 Bonde, Alexander (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 34 Brase, Willi (SPD) ......................... 66 Brunkhorst, Angelika (FDP) ................. 51 Fell, Hans-Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 18, 67 Fricke, Otto (FDP) ......................... 52 Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 10, 11 Golze, Diana (DIE LINKE.) .............. 7, 8, 9 Hacker, Hans-Joachim (SPD) ............. 39, 40 Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.) ....... 68, 69 Herlitzius, Bettina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 41 Höfken, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 30, 42, 43 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 31 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 44, 45, 46 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ................... 3 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ............ 23, 24 Körber, Sebastian (FDP) ................. 70, 71 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 53, 54 Kurth, Undine (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 55, 56, 57 Leidig, Sabine (DIE LINKE.) ............. 47, 48 Lösekrug-Möller, Gabriele (SPD) .......... 25, 26 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......... 1, 2, 35 Mast, Katja (SPD) ...................... 12, 13 Dr. Miersch, Matthias (SPD) ................. 49 Nahles, Andrea (SPD) ...................... 36 Röspel, René (SPD) ............... 72, 73, 74, 75 Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 76 Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . 19, 20, 21, 22 Dr. Scheer, Hermann (SPD) .............. 4, 5, 6 Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) ............... 27 Dr. Sieling, Carsten (SPD) ................ 14, 15 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) ....... 16, 17 Steiner, Dorothea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 58 Dr. Terpe, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 37, 38 Vogt, Ute (SPD) .................. 59, 60, 61, 62 Dr. Volkmer, Marlies (SPD) .............. 32, 33 Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) ....... 28, 29 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/30218. 12. 2009

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 14. Dezember 2009eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Alpers, Agnes (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 63, 64, 65

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 50

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 34

Brase, Willi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Brunkhorst, Angelika (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 18, 67

Fricke, Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 10, 11

Golze, Diana (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9

Hacker, Hans-Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . 39, 40

Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.) . . . . . . . 68, 69

Herlitzius, Bettina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 41

Höfken, Ulrike(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 30, 42, 43

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 31

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 44, 45, 46

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 23, 24

Körber, Sebastian (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 53, 54

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 55, 56, 57

Leidig, Sabine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 47, 48

Lösekrug-Möller, Gabriele (SPD) . . . . . . . . . . 25, 26

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 1, 2, 35

Mast, Katja (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13

Dr. Miersch, Matthias (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Nahles, Andrea (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Röspel, René (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73, 74, 75

Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 76

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . 19, 20, 21, 22

Dr. Scheer, Hermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 6

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 27

Dr. Sieling, Carsten (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . 16, 17

Steiner, Dorothea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 58

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 37, 38

Vogt, Ute (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61, 62

Dr. Volkmer, Marlies (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) . . . . . . . 28, 29

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Förderung zentraler Einrichtungen zur Ar-chivierung und Sammlung der Frauenbewe-gungsgeschichte in Deutschland . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Stand der Klagen von NS-Opfern voritalienischen Gerichten seit Beantwortungder Kleinen Anfrage der FraktionDIE LINKE. (Bundestagsdrucksache16/11307) zu diesem Thema im Dezember2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Dr. Scheer, Hermann (SPD)Ergebnisse der Kontrollen von Waffenbesit-zern nach der Novellierung des Waffen-rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Golze, Diana (DIE LINKE.)Verfahren ohne Anwaltszwang gemäß § 78Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahrenin Familiensachen und in den Angelegen-heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) mit fehlender Beiordnung einesRechtsanwalts trotz Antrag des/der Betei-ligten; resultierende Benachteiligung vonwirtschaftlich schlechter Gestellten undFrauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswirkungen der durch das Wachstumsbe-schleunigungsgesetz veränderten umsatz-steuerlichen Behandlung einer unselbständi-gen Nebenleistung im Verhältnis zurHauptleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Einnahmeausfälle für Bund, Länder undKommunen durch die geplante Geltend-machung der privaten Steuererklärungbeim Finanzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Mast, Katja (SPD)Aufnahme des Bereichs der Wirtschaftsför-derung in den Katalog der Dauerverlustge-schäfte in § 8 Absatz 7 Satz 2 des Körper-schaftsteuergesetzes zur Unterstützung derKommunen im Bereich der Strukturanpas-sung der Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Dr. Sieling, Carsten (SPD)Finanzielle Ausstattung des so genanntenMittelstandsfonds durch die Privatbanken . . . 7

Staatliche Unterstützung zur Wiederbele-bung des Verbriefungsmarktes . . . . . . . . . . . . 7

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Deutsche und griechische Brutto- und Net-tobeitragszahlungen an die EU in den letz-ten fünf Jahren; Unterstützung für Grie-chenland aus EU-Programmen sowie jewei-liger deutscher Finanzierungsanteil . . . . . . . . 8

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fehler bei den Eintragungen im Photovol-taik-Anlagenregister der Bundesnetzagen-tur sowie Gewährung von Übergangsfristenfür Anlagenbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – II –

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Sch�fer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Den Rüstungsexportgenehmigungen nachMexiko zugrunde liegende Endverbleibser-klärungen sowie für die Rüstungsexporteseit 2000 insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Kipping, Katja (DIE LINKE.)Mögliche Verfassungswidrigkeit der bisheri-gen Höhe der Regelleistung für Kinder undJugendliche sowie für Erwachsene nachdem SGB II und SGB XII; Gewährleistungder Nachzahlung der entsprechendenLeistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Bedeutung des Heizspiegels für die Ange-messenheit von Heizkosten . . . . . . . . . . . . . . 14

L�sekrug-M�ller, Gabriele (SPD)Genehmigung von Fortbildungsmaßnah-men bei der Bundesagentur für Arbeit inVerbindung mit einer verbindlichen Zusageauf einen Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.)Ernennung der/des Behindertenbeauftrag-ten der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.)Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung vonSchwerbehindertenausweisen . . . . . . . . . . . . 16

Praxis des Bundesverwaltungsamtes beider Bearbeitung der Anträge des Bundes-programms Kommunal-Kombi . . . . . . . . . . 17

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

H�fken, Ulrike(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorschlag zur Regionalisierung der Land-wirtschaft in der EU; Kürzungen des EU-Agrarhaushalts nach 2013 . . . . . . . . . . . . . . . 18

H�hn, B�rbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Aus dem Handel gezogene Spielzeuge we-gen bedenklicher PAK-Werte (polyzyk-lische aromatische Kohlenwasserstoffe); Be-ginn der entsprechenden Untersuchungenerst im Jahr 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Dr. Volkmer, Marlies (SPD)Schlussfolgerungen aus den Untersuchungs-ergebnissen zur Antibiotika-Resistenzbil-dung durch silberhaltige Nanopartikel . . . . . 19

Studien zu gesundheitlichen Auswirkungender Lebensmittel- und Futtermitteljodie-rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verzicht auf vertraglich zugesicherte Rech-te bei den anstehenden Verhandlungen zurBeschaffung des TransportflugzeugsA400M . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bewilligung des Antrags vom 10. März2009 auf Bundesförderung zentraler Ein-richtungen zur Archivierung und Samm-lung der Frauenbewegungsgeschichte inDeutschand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Nahles, Andrea (SPD)Erbringung von Teilen der Pflegeleistungdurch Betreuungskräfte nach § 87b Ab-satz 3 SGB XI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alleinverantwortliche Weiterführung derArbeitsgemeinschaft Influenza durch dasRobert Koch-Institut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– III –

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Ausweitung der Impfempfehlung der Stän-digen Impfkommission gegen die neue In-fluenza A(H1N1) auf alle Bevölkerungs-gruppen ab einem Alter von sechs Mona-ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Hacker, Hans-Joachim (SPD)Angleichung der Anforderungen an dieLärmsanierung bei Bundesautobahnen . . . . 24

Herlitzius, Bettina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anpassung des Entwurfs des ArchitektenFranco Stella zum Wiederaufbau des Berli-ner Stadtschlosses (Humboldt-Forum) andie festgesetzte Kostenobergrenze . . . . . . . . 25

H�fken, Ulrike(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Finanzierung der Bauarbeiten für den Ab-schnitt Bundesstraße 50 (neu) zwischendem Autobahnkreuz Wittlich und Long-kamp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorlage eines Referentenentwurfs zur För-derung des Carsharings durch Privilegie-rung bei der Stellplatzausweisung insbeson-dere in der Nähe des öffentlichenPersonennahverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Termin und Inhalt der Ausschreibungender Beratungsleistungen im Vorfeld der Pi-lotausschreibungen zu den Betreibermodel-len für den mehrstreifigen Autobahn-ausbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Anwendung des Grundsatzes Ausbau vorNeubau beim Bau der Bundesautobahn 94zwischen Forstinning und Heldenstein . . . . 27

Leidig, Sabine (DIE LINKE.)Zum Betreibervertrag über die Lkw-Mautabgeschlossene Ergänzungsverträge mit derToll Collect GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Kenntnis des BMVBS über die aktualisier-te Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnun-gen von Stuttgart 21 und die Neubau-strecke Wendlingen–Ulm sowie Vorlagebeim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . 29

Dr. Miersch, Matthias (SPD)Finanzierung des Baus des Containerbahn-hofs „Mega-Hub“ in Lehrte sowie der Pro-jektplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Benachteiligung des Verkehrsträgers Schie-ne durch CO2-Emissionshandel und Ener-giebesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Brunkhorst, Angelika (FDP)Umsetzung eines ökologischen Modellvor-habens mit dem Berliner Dienstsitz desBMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Fricke, Otto (FDP)Fehlende Aufführung von aufgeständertenAnlagen in § 32 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Untersuchungen zu sicherheitsrelevantenAuswirkungen der mittel- bis langfristigenLastfolgebetrieb-Anwendung beiAtomkraftwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Dokumentation der bei der Öl- und Gas-förderung anfallenden radioaktiven Rück-stände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Biotopenverbund integrierte Flächender Bundesländer und Bewertung hinsicht-lich der angestrebten naturschutzfachlichenVerbesserungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Entwicklung und Kriterien für die Mes-sung unzerschnittener verkehrsarmer Räu-me . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Steiner, Dorothea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Radioaktive Altlasten aus der Öl- und Gas-förderung sowie im Rahmen der Strahlen-schutzverordnung beauftragte Entsorgungs-unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – IV –

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Vogt, Ute (SPD)Ernennung von Gerald Hennenhöfer zumAbteilungsleiter Reaktorsicherheit desBMU vor dem Hintergrund seiner Tätig-keiten für Atomkraftwerksbetreiber . . . . . . . 38

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Alpers, Agnes (DIE LINKE.)Ziele und geplante Vereinbarungen derBundeskanzlerin auf dem am 16. Dezember2009 vorgesehenen Bildungsgipfel . . . . . . . . 39

Konsequenzen aus dem ersten Zwischen-bericht über die „Qualifizierungsinitiativefür Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Vorlage des Zwischenberichts zur „Qualifi-zierungsinitiative für Deutschland“ . . . . . . . 40

Brase, Willi (SPD)Zukünftiger Umgang mit dem Projekt Be-rufsbildungsPISA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Baukosten und Inbetriebnahme des Fu-sionsforschungsreaktors Wendelstein 7-X inGreifswald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.)Einladungskriterien für den Bildungsgipfelbei der Bundeskanzlerin am 16. Dezember2009 sowie vorgesehene Tagesordnung . . . . 42

K�rber, Sebastian (FDP)Reform der Architektenausbildung durchdie Erhöhung der Mindestausbildungszeitund die Aufnahme neuer Fächer . . . . . . . . . 43

R�spel, Ren� (SPD)Bewilligte Projekte in der zivilen Sicher-heitsforschung innerhalb des Kooperations-programms mit Israel; Ergebnisse sowie Be-teiligung der Fachhochschulen an der För-derung durch dieses Programm . . . . . . . . . . 44

Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeits-gruppe zur Anerkennung ausländischer Ab-schlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– V –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteNicole

Maisch(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was spricht dagegen, dass die Archive, die– unter der Federführung des Archivs derdeutschen Frauenbewegung, Kassel – ein Kon-zept zur Bundesförderung von zentralen Ein-richtungen zur Archivierung und Sammlungder Frauenbewegungsgeschichte in Deutsch-land vorgelegt haben, durch den Bundesbeauf-tragten für Kultur und Medien gefördert wer-den?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumannvom 17. Dezember 2009

Soweit sich die Frage an den Beauftragten der Bundesregierung fürKultur und Medien (BKM) richtet, ist darauf hinzuweisen, dass es imHaushalt des BKM keinen in Betracht kommenden Fördertitel gibt.Die Tatsache, dass das Bundesarchiv mit dem gesetzlichen Auftrag,das amtliche Schriftgut des Bundes zu verwahren, als nachgeordneteBehörde beim BKM ressortiert, begründet keine generelle Zuständig-keit für Archivangelenheiten. Die Förderung des Bacharchivs in Leip-zig, der Deutschen Schillergesellschaft in Marbach, des Deutschen Ka-barettarchivs in Mainz/Bernburg sowie des Goethe- und Schillerar-chivs in der „Klassik Stiftung Weimar“ erfolgt nicht wegen ihres Ar-chivcharakters, sondern wegen der Förderung der deutschen Musikund der deutschen Sprache durch BKM.

2. AbgeordneteNicoleMaisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ressorts kommen neben dem Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen undJugend noch für eine Förderung dieser Archi-ve infrage?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann

vom 17. Dezember 2009

Wie der Fragestellerin in dieser Frage durch Schreiben vom 3. Juli2009 mitgeteilt wurde, haben BKM und das Bundesministerium fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vereinbart, dassBMFSFJ wegen der Bedeutung des Archivs für die Forschung mitdem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Kontaktaufnimmt. Ein Ergebnis liegt hierzu noch nicht vor.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 2 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

3. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche Entwicklungen hat es seit Beantwor-tung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIELINKE. „Klage der Bundesregierung gegendie Italienische Republik vor dem Internationa-len Gerichtshof in Sachsen NS-Opfer-Entschä-digung“ (Bundestagsdrucksache 16/11307)vom Dezember 2008 hinsichtlich von Klagenvon NS-Opfern vor italienischen Gerichtengegeben (dabei bitte die Zahl der anhängigenVerfahren, Urteile bzw. Entscheidungen nen-nen und eine Einschätzung der seither neuergangenen Urteile/Entscheidungen vorneh-men)?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 14. Dezember 2009

Seit Dezember 2008 sind vor Zivilgerichten sieben Einzelklagen vonehemaligen Zwangsarbeitern sowie drei Schadenersatzklagen vonNachkommen von Opfern von Massakern hinzugekommen, die imLaufe des Jahres 2009 zugestellt wurden. Es sind somit zehn Verfah-ren im Bezugszeitraum hinzugekommen, mehrheitlich steht der ersteVerhandlungstermin aus.

Ein Zwangsvollstreckungsverfahren des griechischen „Distomo“-Ur-teils wurde in zwei getrennte, aber inhaltlich identische Drittschuld-pfändungsanträge aufgeteilt; in diesen Verfahren ist keine abschließen-de Entscheidung ergangen. Am 2. Oktober 2009 wurde durch dasLandgericht Rom ein Pfändungsbeschluss in das Vermögen einesDritten in Italien aufgehoben.

In den Militärgerichtsverfahren ist keine neue Entscheidung ergan-gen.

Bezüglich der Zivilklagen der ehemaligen Zwangsarbeiter ist eine Ent-scheidung ergangen: Eine Sammelklage wurde durch Urteil vom19. November 2009 wegen Verjährung abgewiesen. Aufgrund derVerjährung der Straftatbestände im Zusammenhang mit der Deporta-tion, so das Gericht, seien auch alle diesbezüglichen Schadenersatzan-sprüche verjährt. Dieses Urteil könnte sich auf die anderen Zwangsar-beiterklagen auswirken.

Im Ergebnis wurden in zwei Verfahren die Klägeranträge abgewiesen(„Distomo“-Verfahren und o. g. Sammelklage); Entscheidungen zulas-ten der Bundesrepublik Deutschland wurden nicht getroffen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 3 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

4. AbgeordneterDr. Hermann

Scheer

(SPD)

Welche Ergebnisse haben die Kontrollen vonWaffenbesitzern in den Bundesländern seit In-krafttreten der Neuregelungen im Waffenrechtam 25. Juli 2009 ergeben (Gesamtzahl derKontrollen im häuslichen Bereich und Anzahlder dabei erfolgten Beanstandungen?

5. AbgeordneterDr. Hermann

Scheer

(SPD)

Welche Verstöße wurden dabei hauptsächlichbeanstandet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ole Schrödervom 17. Dezember 2009

Die Durchführung des Waffengesetzes (WaffG) liegt in der Zustän-digkeit der Länder. Sie sind nicht verpflichtet, statistische Daten zu er-heben oder dem Bund zu berichten. Die mit der Änderung des Waf-fengesetzes am 25. Juli 2009 in Kraft getretene Neuregelung in § 36Absatz 3 WaffG wird in den Ländern – soweit bekannt – angesichtsder hohen Zahl von Waffenbesitzern und der begrenzten personellenRessourcen stufenweise umgesetzt. Waffenbesitzer werden zunächstaufgefordert, soweit nicht schon geschehen, den Nachweis der für einesichere Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition getroffenen Maß-nahmen zu erbringen. Daran sollen sich – auch verdachtsunabhän-gig – Kontrollen anschließen.

Lediglich aus Baden-Württemberg sind Ergebnisse aus ersten Kontrol-len nach § 36 Absatz 3 WaffG bekannt. Hier wurden 1 073 Waffenbe-sitzer zu Hause aufgesucht, bei denen die Waffenbehörden Zweifelhatten, dass sie ihre Waffen und Munition den Vorschriften entspre-chend aufbewahren, was sich durch die Zahl der Beanstandungen (et-wa 50 Prozent) bestätigt hat. Weitergehende Informationen liegendem Bundesministerium des Innern nicht vor.

6. AbgeordneterDr. Hermann

Scheer

(SPD)

Welche Ergebnisse hat die ebenfalls seit 25. Ju-li 2009 geltende Amnestieregelung (§ 58 Ab-satz 8 WaffG) bisher erbracht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ole Schröder

vom 17. Dezember 2009

Die am 25. Juli 2009 in Kraft getretene Amnestieregelung in § 58 Ab-satz 8 WaffG läuft erst am 31. Dezember 2009 aus. Der Bund wird

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 4 –

Anfang 2010 alle Länder bitten, zum Ergebnis der Amnestie zu be-richten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

7. AbgeordneteDianaGolze

(DIE LINKE.)

In wie vielen Verfahren ohne Anwaltszwanggemäß § 78 Absatz 2 des Gesetzes über dasVerfahren in Familiensachen und in den Ange-legenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) wurde nach Kenntnis der Bundesre-gierung dem/der Beteiligten trotz Antrag keinRechtsanwalt/keine Rechtsanwältin beigeord-net, und wie wurde dies begründet (bitte auf-schlüsseln nach Zahl der Antragstellungen ge-mäß § 78 Absatz 2 FamFG, Anzahl der Ableh-nungen und Gründe der Ablehnungern, d. h.in welchen Fällen wurde die Sach- und Rechts-lage nicht als schwierig angesehen)?

8. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

In wie vielen Fällen waren hiervon Frauen,und in wie vielen Männer betroffen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Max Stadler

vom 16. Dezember 2009

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angele-genheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist am 1. Septem-ber 2009 in Kraft getreten. Daher liegen zum jetzigen Zeitpunkt nochkeine statistischen Erhebungen über dieses Gesetz vor. Der Statistiküber die freiwillige Gerichtsbarkeit werden sich die erbetenen, sehr de-taillierten Angaben zu den Gründen der Versagung einer anwaltlichenBeiordnung im Wege der Verfahrenskostenhilfe gemäß § 78 Absatz 2FamFG und zu dem Geschlecht der antragstellenden Person aber oh-nehin nicht entnehmen lassen. Diese Informationen könnten nur mitunverhältnismäßigem Aufwand von der gerichtlichen Praxis erhobenwerden.

9. AbgeordneteDianaGolze

(DIE LINKE.)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritikvieler Nichtregierungsorganisationen, dasshiervon oft wirtschaftlich schlechter gestelltePersonen und besonders häufig Frauen betrof-fen sind?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 5 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Max Stadler

vom 16. Dezember 2009

Der Bundesregierung ist die in der Frage angeführte Kritik nicht be-kannt. Die Bundesregierung hält eine solche Kritik auch nicht für be-rechtigt. § 78 Absatz 2 FamFG bestimmt, dass es für die Beiordnungeiner Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts im Wege der Verfah-renskostenhilfe in Verfahren, die nicht dem Anwaltszwang unterlie-gen, ausschließlich auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage imEinzelfall ankommt. Gemäß § 76 Absatz 1 FamFG in Verbindung mit§ 115 der Zivilprozessordnung ist gewährleistet, dass wirtschaftlichschlechter gestellte Personen zur Durchsetzung ihrer Rechte Verfah-renskostenhilfe erhalten. Für die Frage der Beiordnung einer Rechts-anwältin oder eines Rechtsanwalts kommt es dagegen auf die wirt-schaftlichen Verhältnisse des oder der Verfahrensbeteiligten nicht an.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

10. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche fiskalischen und juristischen Folgen er-wartet die Bundesregierung, wenn durch dieVerabschiedung des Wachstumsbeschleuni-gungsgesetzes die bisherige Praxis, dass eineunselbständige Nebenleistung umsatzsteuer-rechtlich so zu behandeln ist wie die Hauptleis-tung, der sie anhängig ist, per Gesetz durch-brochen wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 14. Dezember 2009

Die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehene Neuregelungdes § 12 Absatz 2 Nummer 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)schließt sämtliche Leistungen des Unternehmers in die Steuerer-mäßigung ein, die unmittelbar der Vermietung von Wohn- und Schlaf-räumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden oder der kurz-fristigen Vermietung von Campingflächen dienen. Ein unmittelbarerZusammenhang mit der Vermietung kann dann für Leistungen ange-nommen werden, wenn diese als Nebenleistungen gegenüber derVermietung nebensächlich sind, mit ihr eng – im Sinne einer wirt-schaftlich gerechtfertigten Abrundung oder Ergänzung – zusammen-hängen und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommen. Davon istinsbesondere auszugehen, wenn die Leistung keinen eigenen Zweckerfüllt und aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers dazu dient,die Vermietung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu neh-men. Solche Nebenleistungen sind bei Hotels z. B. die Überlassungvon Bettwäsche und Handtüchern, die Nutzung des Fernsehgerätsund des Radioweckers sowie die Nutzung des Fahrstuhls.

Dienen bestimmte Leistungen im Einzelfall (auch) anderen Zweckenals der Vermietung, besteht der unmittelbare Zusammenhang nicht.

Page 12: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 6 –

Dies betrifft insbesondere die Verpflegung, den Zugang zu Kommuni-kationsnetzen, Wellnessangebote oder die Überlassung von Tagungs-räumen. Soweit diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietungabgegolten sein sollten, sieht der Gesetzentwurf in § 12 Absatz 2 Num-mer 11 Satz 2 UStG eine entsprechende Aufteilung des einheitlichenEntgelts vor. Die Regelung im Wachstumsbeschleunigungsgesetzgreift insoweit nicht in die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze zurHaupt- und Nebenleistung ein, fiskalische oder juristische Auswirkun-gen sind somit nicht zu erwarten.

11. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Einnahmeausfälle für Bund, Länderund Kommunen erwartet die Bundesregie-rung, wenn das Versprechen aus dem Koali-tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP,dass die private Steuererklärung wieder beimFinanzamt geltend gemacht werden kann, indie Praxis umgesetzt wird, und welche sachli-che Begründung für diese geplante Maßnahmesieht die Bundesregierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 14. Dezember 2009

Die Steuermindereinnahmen aus der Wiedereinführung des Sonder-ausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten belaufen sich in dervollen Jahreswirkung auf eine Größenordnung von ca. 400 Mio. Euro.Davon entfallen 180 Mio. Euro auf den Bund, 160 Mio. Euro auf dieLänder und 60 Mio. Euro auf die Kommunen.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahme der Wiedereinfüh-rung des steuerlichen Abzugs privater Steuerberatungskosten lässtsich mit Steuervereinfachung begründen, weil die streitanfällige Ab-grenzung zwischen dem privaten und dem betrieblichen Bereich ent-fiele.

12. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Erwägt die Bundesregierung, den Bereich derWirtschaftsförderung in den Katalog der unter§ 8 Absatz 7 Satz 2 des Körperschaftsteuer-gesetzes (KStG) genannten Dauerverlustge-schäfte aufzunehmen, und wie begründet dieBundesregierung ihre Haltung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Dezember 2009

Für Wirtschaftsförderungsgesellschaften sieht § 5 Nummer 18 desKörperschaftsteuergesetzes bereits seit dem Jahr 1993 eine eigenstän-dige Befreiungsnorm vor, weshalb es nach Auffassung der Bundes-regierung einer weitergehenden Begünstigung nicht bedarf.

Page 13: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 7 –

13. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Kom-munen, beispielsweise die Stadt Pforzheim, diedas europäische EFRE-Programm im Bereichder Wirtschaftsförderung angesiedelt haben,durch den Ausschluss der Wirtschaftsförde-rung in § 8 Absatz 7 Satz 2 KStG erheblicheUmsetzungsschwierigkeiten haben, und welchesteuerlichen Maßnahmen will die Bundesregie-rung ergreifen, um sicherzustellen, dass diefinanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunenbei der Aufgabe Strukturanpassung der Wirt-schaft nicht überlastet wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 18. Dezember 2009

Der beschriebene Vorgang ist der Bundesregierung nicht bekannt. ImÜbrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 12.

14. AbgeordneterDr. Carsten

Sieling

(SPD)

Hält die Bundesregierung die von den Privat-banken auf dem „Kreditgipfel“ am 3. Dezem-ber 2009 angekündigte finanzielle Ausstattungeines „Mittelstandsfonds“ in Höhe von 100 bis300 Mio. Euro für ausreichend, und wennnein, welche Anstrengungen hat die Bundesre-gierung unternommen, die Privatbanken zueiner Erhöhung dieses Betrages zu veranlas-sen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 15. Dezember 2009

Der Vorschlag des Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bank,durch die Vergabe eigenkapitalähnlicher Darlehen über einen so ge-nannten Mittelstandsfonds ohne staatliche Unterstützung die Refinan-zierungssituation bzw. Eigenkapitalausstattung von mittelständischenUnternehmen zu verbessern, wird von der Bundesregierung begrüßt.Sobald der Bundesregierung Details zu dem Modell vorliegen, wirdsie eine Einschätzung vornehmen. Die Deutsche Bank hat angekün-digt, das Konzept in den kommenden Tagen vorzulegen.

15. AbgeordneterDr. Carsten

Sieling

(SPD)

Plant die Bundesregierung staatliche Unter-stützungen zur Wiederbelebung des Verbrie-fungsmarktes, beispielsweise im Hinblick aufVerbriefungsgarantien, und wenn ja, soll diesweiter auf Grundlage des bisher geltendenRechts geschehen, oder existieren Überlegun-gen zu der Schaffung eines einheitlichen deut-schen Verbriefungsgesetzes?

Page 14: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 8 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 15. Dezember 2009

Eine Unterstützung des Verbriefungsmarktes durch den Bund inForm von Garantien wird von der Kreditwirtschaft vielfach gefordert.Allerdings sollten die Banken grundsätzlich nicht aus der Eigenverant-wortung entlassen werden, das Kreditvergabe- und -verbriefungsge-schäft zu beleben. Sollte sich jedoch herausstellen, dass trotz intensiverBemühungen der Banken der Verbriefungsmarkt nicht wieder belebtwerden kann und daraus eine Kreditklemme droht, erscheint ein Ein-greifen geboten.

Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit der KfW Bankengruppesowie Vertretern der Wirtschaft und der Finanzwirtschaft, ob esweitere geeignete Ansätze zur kurzfristigen Schaffung zusätzlicherSpielräume für die Mittelstandsfinanzierung gibt und ob es dafür einerstaatlichen Unterstützung bedarf. Dieser Prüfauftrag umfasst auchhaushaltsrechtliche und EU-rechtliche Aspekte.

Geprüft werden soll insbesondere die Verknüpfung des bewährtenFörderinstruments Globaldarlehen mit so genannten Portfoliogaran-tien. Bei diesen würde die KfW Bankengruppe gegen eine marktmäßi-ge, risikoadäquate Garantieprämie den Kreditinstituten einen Teil derAusfallrisiken eines bereits bestehenden Portfolios von Mittelstands-krediten abnehmen und würde vom Bund eine Rückgarantie aus demWirtschaftsfonds Deutschland erhalten. Die Geschäftsbank würdedann über das Globaldarlehen verpflichtet, freigesetztes Eigenkapitalfür neue Mittelstandskredite einzusetzen. Ergebnisse dieser Prüfungsollen bis Februar 2010 vorliegen.

Darüber hinaus prüft die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertragvereinbart – die Möglichkeiten, durch ein Verbriefungsgesetz eineneinheitlichen und transparenten Standard zu setzen.

16. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Wie hoch waren bzw. sind die Brutto- und Net-tobeitragszahlungen Deutschlands an die Eu-ropäische Union in den letzten fünf Jahren inabsoluten Zahlen und Prozenten am EU-Haus-halt, und wie hoch waren die Brutto- und Net-tobeitragszahlungen Griechenlands an die EUim gleichen Zeitraum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 16. Dezember 2009

Die erbetenen Angaben bitte ich den folgenden Tabellen zu entneh-men. Die entsprechenden Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum2004 bis 2008, da Daten über die Rückflüsse für das laufende Jahr ge-genwärtig noch nicht verfügbar sind.

Page 15: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

08

15,327,9

,0,1

8 * 36,001,0

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 9 –

Bruttoleistungen (Zahlungen an den EU-Haushalt): 2004 2005 2006 2007 20

- in Mio. € - D 20.229,8 20.136,3 20.501,2 21.710,0 22.2GR 1.742,3 1.801,6 1.834,1 3.019,9 2.3

- in % am EU-Haushalt - D 21,3 20,0 20,0 19,7 20GR 1,8 1,8 1,8 2,7 2

Operative Nettosalden: 2004 2005 2006 2007 * 200

D - 7.140,2 - 6.064,4 - 6.325,2 - 6.521,5 -7.8GR 4.163,3 3.900,5 5.102,3 5.382,9 6.2

* Berechnung auf Basis des neuen Eigenmittelbeschlusses

Quelle: EU-Kommission - Finanzbericht zum EU-Haushalt 2008

17. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Welche finanzielle Unterstützung hat Grie-chenland in den letzten fünf Jahren aus EU-Programmen (aufgeschlüsselt nach den einzel-nen Programmen) erhalten, und wie hoch warder deutsche Finanzierungsanteil an den jewei-ligen Programmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 16. Dezember 2009

Die erbetenen Zahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Derdeutsche Finanzierungsanteil an den einzelnen Programmen ent-spricht stets dem auf Basis des Eigenmittelbeschlusses berechnetendeutschen Anteil an der Finanzierung des EU-Haushalts. Es gibt fürdie aus dem EU-Haushalt finanzierten Politikbereiche und Program-me also nur einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel, der in der letz-ten Zeile der folgenden Tabelle aufgeführt ist:

Page 16: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

008

05,7

12,4

44,7

16,7

-

4,6

14,0

0,0

üglichen

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 10 –

2004 2005 2006 2007 2Rückflüsse an GR aufgeteilt nach Rubriken des EU-Haushalts in Mio. €

Rubrik1 a**

Wettbewerbsfähigkeit

- - - 145,3 2

1 b Kohäsion

2.843,1 2.652,0 3.590,5 4.591,0 4.7

2Landwirtschaft

2.779,8 2.755,7 3.071,2 3.644,4 3.4

3Interne Politiken

164,6 167,2 148,0 19,1 1

4Äußere Politiken

- - - -

5Verwaltung

20,7 21,4 24,0 29,2 3

Summe 5.808,1 5.596,3 6.833,7 8.429,1 8.5D - Finanzierungsanteil am EU-Haushalt in % 21,3 20,0 20,0 19,7 2

** Rubrik 1 a (Wettbewerbsfähigkeit) wurde mit der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 einführt. Zuvor waren die diesbezProgramme der Rubrik 3 „Interne Politiken“ zugeordnet.

Quelle: EU-Kommission - Finanzbericht zum EU-Haushalt 2008

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

18. AbgeordneterHans-Josef

Fell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Fehler sind der Bundesregierung beiEintragungen im Photovoltaik-Anlagenregisterder Bundesnetzagentur bekannt geworden (bit-te unterscheiden nach Doppelzählungen, nachAnlagen, die zwar angemeldet wurden, abernicht im Register aufgelistet sind, sowie nachnicht- bzw. zu spät gemeldeten Anlagen), undbefürwortet die Bundesregierung aufgrund desgeringen Bekanntheitsgrades der gesetzlichenVerpflichtungen den Anlagenbetreibern, die esbislang versäumt haben, ihre Anlage rechtzei-tig bei der Bundesnetzagentur zu melden, rück-wirkend eine Übergangsfrist einzuräumen, sodass ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahmeeine Vergütung des eingespeisten Stroms mög-lich ist?

Page 17: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 11 –

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 15. Dezember 2009

Die Erhebung der Meldungsdaten für Photovoltaikanlagen ist einMassengeschäft, welches dadurch erschwert wird, dass ein nicht uner-heblicher Teil der Datenmeldungen doppelt an die Bundesnetzagenturversandt wird (z. B. vorab per Fax, anschließend per Brief). Hinzukommen Korrekturmeldungen in nicht unerheblichem Umfang, dieteils nicht direkt als solche gekennzeichnet sind, sondern den Anscheinvon neuen Datenmeldungen erwecken. Von Januar bis Ende Septem-ber 2009 wurden rund 77 000 Datenmeldungen erfasst, die für dieAuswertung zu berücksichtigen waren. Der tatsächliche Dateneingangaufgrund von Doppel- und Korrekturmeldungen lag in diesem Zeit-raum bei etwa 90 000. Die bei der Bundesnetzagentur eingegangenenMeldungen von Photovoltaikanlagen werden automatisch plausibili-siert und abgeglichen. Identische Datenmeldungen werden dabei iden-tifiziert, überprüft und bereinigt. Zusätzlich erfolgt bei der Auswer-tung der Daten ein weiterer manueller Abgleich der Daten auf mög-liche Doppelungen. Trotz dieser Vorkehrungen kann aufgrund derMasse an Datenmeldungen nicht ausgeschlossen werden, dass es ineiner geringen Zahl zu Fehlerfassungen gekommen sein kann. Bisherist nur ein Fall einer Doppelerfassung bekannt. Es liegen keine Hin-weise auf Anlagen vor, die gemeldet, aber nicht im Register erfasstwurden. Ob Anlagen ggf. nicht oder verspätet gemeldet wurden, istkeine Frage einer fehlerhaften Datenerhebung. Es ist Aufgabe desNetzbetreibers vor Zahlung der Vergütung zu prüfen, ob eine Photo-voltaikanlage an die Bundesnetzagentur gemeldet wurde, andernfallsdarf der Netzbetreiber keine Vergütung nach den §§ 32, 33 desErneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) i. V. m. § 16 Absatz 2 Satz 2EEG leisten. Anlagenbetreiber sollten deshalb ein Interesse an einerzur Inbetriebnahme zeitnahen Datenmeldung haben.

Das Meldeerfordernis für Photovoltaikanlagen wurde zum 1. Januar2009 neu eingeführt. Ein geringer Bekanntheitsgrad der klar formu-lierten Regelung in § 16 Absatz 2 Satz 2 EEG kann aus Sicht der Bun-desregierung nicht bestätigt werden. Sowohl das Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als auch die Bundes-netzagentur informieren auf ihren Internetseiten über die Melde-pflicht. Die Bundesnetzagentur hat zudem alle Netzbetreiber vondiesem Verfahren in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus haben der Bun-desverband Solarwirtschaft (BSW e. V. ) und der Bundesverband derEnergie- und Wasserwirtschaft (BDEW e. V.) sowie weitere Verbändeihre Mitgliedsunternehmen über das Verfahren mehrfach informiert.Es ist beabsichtigt, die Regelung im nächsten Erfahrungsbericht zumEEG zu überprüfen.

19. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Mit welchem Datum hat die Bundesregierungjeweils den Export von sechs Gewehren desTyps G36, die Mexiko im Jahr 2006 importier-te, den Export von 2 605 G36, die Mexiko2007 erreichten, und von 2 828 G36, die Mexi-ko 2008 erreichten, genehmigt, und wie vieleGewehre umfassen diese Genehmigungen ins-gesamt?

Page 18: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 12 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 14. Dezember 2009

Vorbemerkung zu den Fragen 19 und 20

Importzahlen anderer Staaten werden seitens der Bundesregierungnicht erfasst. Daher kann die Bundesregierung die genannten Mengenvon G36 und MP5, welche Mexiko in den Jahren 2006 bis 2008 im-portiert haben soll bzw. welche Mexiko in diesen Jahren erreicht ha-ben sollen, nicht bestätigen. Die Bundesregierung erfasst Daten überAusfuhrgenehmigungen sowie tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaf-fen aus Deutschland, welche auch in den jährlichen Rüstungsexportbe-richten der Bundesregierung veröffentlicht werden.

Ausfuhrgenehmigungen werden in der Regel für einen Zeitraum er-teilt, der sich über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt. Daher kann inder zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung stehenden Zeit aufder Basis der im EDV-System des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie erfassten Daten nicht jede einzelne Ausfuhr nachMexiko anhand eines unbestätigten Eingangszeitraums im Empfän-gerland einer bestimmten Genehmigung zugeordnet werden. Viel-mehr bleiben diese Genehmigungen so lange bestehen, bis sie ausge-nutzt oder durch Zeitablauf ungültig geworden sind.

2006 wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von fünf G36 nachMexiko erteilt, im Jahr 2007 für 6 667 G36 und im Jahr 2008 für1 393 G36.

20. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Mit welchem Datum hat die Bundesregierungjeweils den Export von zwei Maschinenpisto-len des Typs MP5, die Mexiko im Jahr 2006importierte, den Export von 912 MP5, dieMexiko 2007 erreichten, und von 1 221 MP5,die Mexiko 2008 erreichten, genehmigt, undwie viele MP5 umfassen diese Genehmigungeninsgesamt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 14. Dezember 2009

Im Jahr 2007 wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von 3 336MP5 nach Mexiko erteilt, während in den Jahren 2006 und 2008keine entsprechenden Genehmigungen ergingen.

21. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Lagen diesen Exportgenehmigungen Endver-bleibserklärungen zugrunde, in denen seitensder mexikanischen Empfänger ein Endverbleibdieser Waffen in ganz Mexiko bestätigt wurde,oder wurde ein Endverbleib zugesichert, derein Endverbleib der Waffen in Teilen des mexi-kanischen Staatsgebietes ausschloss, und wennja, in welchen Teilen des mexikanischen Staats-gebietes?

Page 19: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 13 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 14. Dezember 2009

Die den vorstehend genannten Genehmigungsfällen zugrunde liegen-den Endverbleibserklärungen sind unterschiedlich gefasst.

So wurde im Fall von Genehmigungen für Lieferungen an die mexika-nischen Streitkräfte keine weitergehende Differenzierung nach Teilendes mexikanischen Staatsgebietes vorgenommen, sondern der End-verbleib in Mexiko bestätigt.

In weiteren Endverbleibserklärungen – bei Lieferungen an Sicher-heitskräfte von Bundesstaaten – wurden die empfangenden Staatsre-gierungen konkret benannt.

22. AbgeordneterPaulSchäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

In welchen anderen Fällen hat die Bundesre-gierung seit 2000 Exportgenehmigungen er-teilt, bei denen Endverbleibserklärungen vor-gelegt wurden, die nicht das ganze Staatsgebietdes Empfängerlandes umfassten (bitte unterAngabe des Empfängers, der Rüstungsgüter,deren Menge und des Genehmigungsjahres)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 14. Dezember 2009

Im von dieser Frage erfassten Zeitraum wurden auch in weiteren Fäl-len Exportgenehmigungen erteilt, bei denen die vorgelegte Endver-bleibserklärung nicht das gesamte Staatsgebiet eines Empfängerlandesumfasste. Hierbei handelt es sich jeweils um Einzelfälle, die in denEDV-Systemen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo-gie und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nichtgesondert erfasst werden. Dementsprechend müssten alle seit demJahr 2000 erteilten Genehmigungen händisch überprüft werden. Diesist innerhalb des Zeitraumes, der zur Beantwortung der Frage zur Ver-fügung steht, nicht leistbar.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

23. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Wie hat sich die neue Bundesregierung auf denFall vorbereitet, dass durch das Bundesverfas-sungsgericht (Verfahren 1 BvL 1/09 sowie1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) die Höhe der Re-gelleistung für Kinder und Jugendliche undErwachsene (separat beantworten) nach demZweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unddem SGB XII für die Vergangenheit als verfas-sungswidrig erklärt wird, und wie gewährleistetdie neue Bundesregierung, dass alle betroffe-

Page 20: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 14 –

nen Leistungsbeziehenden in diesem Fall dievorenthaltenen Leistungen nachgezahlt be-kommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 15. Dezember 2009

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat in der mündlichenVerhandlung am 20. Oktober 2009 in den in der Frage genannten Ver-fahren den Hinweis gegeben, dass keine Werte in einer Entscheidungbenannt würden. Daher ist die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die inhalts-gleiche Schriftliche Frage 33 aus dem September 2009 (Bundestags-drucksache 16/14113, S. 29) verwiesen.

24. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dasssich mit dem Urteil des Bundessozialgerichtesvom 2. Juli 2009 (B 14 AS 36/08 R), welchesbei Überschreitung der Obergrenze des bun-desweiten Heizspiegels ein Indiz für einen un-angemessenen Heizaufwand sieht, Einzelfall-prüfungen der Angemessenheiten von Heiz-kosten obsolet werden oder sich eine Beweis-lastumkehr hinsichtlich der Angemessenheitergibt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 15. Dezember 2009

Die Bundesregierung schließt sich den Ausführungen des Bundesso-zialgerichtes (BSG) an. Danach sind auch zukünftig noch Einzelfall-prüfungen der Angemessenheit der Heizkosten durchzuführen, kehrtsich aber bei einer Überschreitung bestimmter Grenzwerte die Beweis-last um. Entsprechende Grenzwerte können aus „Kommunalen“ bzw.dem „Bundesweiten Heizspiegel“ gewonnen werden.

Dies ergibt sich im Einzelnen – wie im Urteil des BSG ausgeführt –aus folgenden Überlegungen:

Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 des SGB II sind die Kosten der Heizung– ebenso wie die Kosten der Unterkunft – in Höhe der tatsächlichenAufwendungen zu erbringen, soweit sie angemessen sind. Bei der An-gemessenheitsprüfung ist ein konkret-individueller Maßstab anzule-gen. Die Angemessenheitsprüfung der Heizkosten hat getrennt vonder Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erfolgen.Grundsätzlich sind die tatsächlich anfallenden Heizkosten als ange-messen anzusehen, soweit sie nicht einen Grenzwert überschreiten,der unangemessenes Heizen indiziert.

Für die Praxis bedeutet dies, dass als tatsächliche Aufwendungen fürdie Heizung i. S. d. § 22 SGB II bei Mietwohnungen grundsätzlich diegegenüber dem Vermieter geschuldeten, in monatlichen Abschlägen

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 15 –

zu zahlenden Heizkostenvorauszahlungen zu übernehmen sind. Dabeisind Heizkosten nicht in jedem Fall und in jeder Höhe zu überneh-men. Auch die Heizkosten stehen unter dem Leistungsvorbehalt der„Angemessenheit“. Eklatant kostspieliges oder unwirtschaftliches Hei-zen ist vom Träger der Grundsicherung nicht zu finanzieren. Anhalts-punkte dafür, dass die Heizkosten unangemessen hoch sind, könnensich insbesondere daraus ergeben, dass die tatsächlich anfallendenKosten die durchschnittlich aufgewandten Kosten aller Verbraucherfür eine Wohnung der den abstrakten Angemessenheitskriterien ent-sprechenden Größe signifikant überschreiten.

Zur Bestimmung eines solchen Grenzwertes hält es auch die Bundes-regierung für möglich, primär auf die „Kommunalen Heizspiegel“,die für Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern erstellt werden können,zurückzugreifen. Ist ein solcher nicht vorhanden, kann der vom BSGin Bezug genommene „Bundesweite Heizspiegel“ (abrufbar unterwww.heizspiegel.de) herangezogen werden.

Im Weiteren obliegt es bei Überschreiten der genannten Grenzwertedem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen und nachzuweisen, wa-rum seine Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert lie-gen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als angemessen an-zusehen sind. Demnach findet weiterhin eine Einzelfallprüfung derHeizkosten statt. Die Beweislast ist hierbei allerdings ab einem be-stimmten Grenzwert umgekehrt.

25. AbgeordneteGabriele

Lösekrug-Möller

(SPD)

Trifft es zu, dass die Agentur für Arbeit dieGenehmigung von Fortbildungsmaßnahmen,z. B. bei Steuerfachangestellten, davon abhän-gig macht, dass der Antragsteller/die Antrag-stellerin eine verbindliche Zusage auf einenArbeitsvertrag vorlegt?

26. AbgeordneteGabriele

Lösekrug-Möller

(SPD)

Sollte diese Anweisung vorliegen, seit wannwird sie angewendet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 16. Dezember 2009

Arbeitnehmer können im Rahmen der beruflichen Weiterbildung ge-mäß § 77 ff. SGB III gefördert werden, wenn die Weiterbildung not-wendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder umeine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder weil bei ihnen we-gen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit anerkannt ist. DieFörderung der beruflichen Weiterbildung zielt daher darauf ab, durchdie Verbesserung der beruflichen Qualifikation eine berufliche Einglie-derung zu erreichen. Im Rahmen der dezentralen Verantwortung undHandlungskompetenz entscheidet die Vermittlungs- und Beratungs-fachkraft der Agentur für Arbeit vor Ort über die Weiterbildungsför-derung.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 16 –

Zentrale Weisungen zur Vorlage einer Einstellungszusage eines poten-ziellen Arbeitgebers vor der Ausgabe eines Bildungsgutscheines beste-hen nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit nicht. Es trifft aberzu, dass die Agenturen für Arbeit bei Unsicherheiten über den Integ-rationserfolg die Förderung vom konkreten Nachweis der Einstel-lungsbereitschaft eines Arbeitgebers im Anschluss an die Weiterbil-dung abhängig machen. Dies geschieht im Interesse aller Beteiligtenan einer effektiven Mittelverwendung und einer zügigen beruflichenEingliederung.

27. AbgeordneterDr. Ilja

Seifert

(DIE LINKE.)

Wann wird die Bundesregierung die Beauftrag-te/den Beauftragten der Bundesregierung fürdie Belange behinderter Menschen einsetzen,damit deren/dessen Aufgabe nach § 15 des Be-hindertengleichstellungsgesetzes, nämlich dasHinwirken darauf, dass die Verantwortung desBundes für gleichwertige Lebensbedingungenfür Menschen mit und ohne Behinderungen zusorgen, in allen Bereichen des gesellschaftli-chen Lebens erfüllt werden kann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtelvom 11. Dezember 2009

Die oder der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen wirdnach § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Men-schen von der Bundesregierung bestellt. Nach Verständigung auf eineKandidatin oder einen Kandidaten ist seitens des Bundesministeriumsfür Arbeit und Soziales dem Kabinett ein Vorschlag zur Bestellung zuunterbreiten.

Die Personalie wurde inzwischen mit der neuen Bundesministerin fürArbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, abgestimmt. Mit einerWiederbesetzung der Funktion der/des Beauftragten der Bundesregie-rung für die Belange behinderter Menschen kann in Kürze gerechnetwerden.

28. AbgeordneteSabine

Zimmermann(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierunghinsichtlich der Bearbeitungszeiten bei derAusstellung von Schwerbehindertenausweisenseit den Antworten der Bundesregierung aufmeine Fragen (Frage 49 auf Bundestagsdruck-sache 16/12356, Plenarprotokoll 16/207S. 22388D und Frage 46 auf Bundestagsdruck-sache 16/11351), und erwägt die Bundesregie-rung für den Fall, dass die Bearbeitung immernoch viel Zeit in Anspruch nimmt, die Frist,bis zu der Menschen mit Behinderung ihrenAusweis ausgestellt bekommen, gesetzlich zuregeln?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 17 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 14. Dezember 2009

Die Bundesregierung hat keine neuen Erkenntnisse über die Bearbei-tungszeiten bei der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, dieeinen Handlungsbedarf auf Bundesebene begründen. Die Beseitigungeventueller Vollzugsdefizite bei der Ausstellung von Schwerbehinder-tenausweisen ist Aufgabe des jeweiligen für den Vollzug des NeuntenBuches Sozialgesetzbuch zuständigen Landes.

29. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnis hat die Bundesregierungdarüber, dass zahlreiche Anträge des Bundes-programms Kommunal-Kombi vom Bundes-verwaltungsamt nicht mehr bearbeitet wurden,wie z. B. vom Vogtlandkreis, wo alle Antrag-steller in Schriftform am 2. Dezember 2009eine entsprechende Mitteilung für alle nochvorliegenden Anträge (auch aus dem Septem-ber 2009) erhielten, und welchen Einfluss wirddie Bundesregierung auf die Bearbeitungspra-xis des Bundesverwaltungsamts nehmen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Ralf Brauksiepe

vom 16. Dezember 2009

Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass das Bun-desverwaltungsamt Anträge aus Sachsen oder anderen Bundesländernnicht bearbeitet hat. Vielmehr ging aus dem Bundesland Sachsen eineerhebliche Anzahl von Anträgen ein, die eine Kofinanzierung durchdas Land auswiesen. Die Zahl der mit Landeskofinanzierung bean-tragten Stellen war aber höher als das Landeskontingent. Das Bundes-verwaltungsamt musste daher bei zahlreichen dieser Anträge aus Sach-sen davon ausgehen, dass die Gesamtfinanzierung nicht gesichert istund die Anträge somit nicht bewilligungsreif waren. In Abstimmungmit dem Land musste in aufwändiger Nachermittlungsarbeit festge-stellt werden, welche der gestellten Anträge die Kofinanzierung tat-sächlich in Anspruch nehmen können und ob das Bundesland Sachsenin der Lage ist, zusätzliche Landesmittel zur Verfügung zu stellen. En-de November 2009 teilte das Bundesland Sachsen mit, dass es keineweiteren Mittel über die bisher zugesagten hinaus zur Kofinanzierungdes Bundesprogramms Kommunal-Kombi bereitstellen wird. DasBundesverwaltungsamt informierte daraufhin die betroffenen Antrag-steller, dass ihre Anträge abgelehnt werden müssen, sofern die Ge-samtfinanzierung nicht anderweitig gesichert werden kann. Das Bun-desverwaltungsamt kommt somit seiner Pflicht zur ordnungsgemäßenund sorgfältigen Bearbeitung und Prüfung der Anträge nach. DieBundesregierung sieht keine Notwendigkeit, auf die Bearbeitungspra-xis Einfluss zu nehmen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 18 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

30. AbgeordneteUlrike

Höfken(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vor-schläge des designierten EU-KommissarsGünther Oettinger bezüglich einer Regionali-sierung des Gründungsthemas Landwirtschaft,und wie positioniert sich die Bundesregierungin der Debatte um mögliche Kürzungen desEU-Agrarbudgets nach 2013?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 16. Dezember 2009

Aus Sicht der Bundesregierung braucht die EU auch künftig eine Ge-meinsame Agrarpolitik, um eine vielfältige Landwirtschaft zu erhal-ten. Sie soll allerdings vereinfacht werden und sich an den Bedingun-gen des Marktes orientieren. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und FDP spricht sich für eine wirkungsstarke 1. Säule und2. Säule aus. Da die Verhandlungen zum künftigen Finanzrahmen imGesamtpaket erfolgen, können Vorfestlegungen für einzelne Politikbe-reiche zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht getroffen werden.

31. AbgeordneteBärbelHöhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Spielzeuge wurden nach Wissen derBundesregierung von den Bundesländern auf-grund bedenklicher PAK-Werte (polyzyklischearomatische Kohlenwasserstoffe) in diesemJahr aus dem Handel gezogen, und warumwird es erst 2010 einen Untersuchungsschwer-punkt der zuständigen Behörden zu PAKs inSpielzeugen geben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Julia Klöcknervom 17. Dezember 2009

Die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen beiSpielzeug obliegt als Vollzugsaufgabe den Ländern. Der Bundesregie-rung liegen keine statistischen Informationen zur Anzahl von Spiel-zeugen vor, die wegen bedenklicher Gehalte an polyzyklischen aroma-tischen Kohlenwasserstoffen Anlass zu Beanstandungen gaben undGegenstand behördlicher Marktaufsichtsmaßnahmen waren.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in verbrauchernahenProdukten aus Elastomeren und weichen Kunststoffen, einschließlichSpielzeug, bildeten im Jahr 2008 einen Untersuchungsschwerpunkt imBundesweiten Überwachungsplan (BÜp).

PAK waren und sind dauerhaft Gegenstand von Forschungsvorhabendes Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), um weitere Daten zurExpositionsabschätzung und gesundheitlichen Risikobewertung zu ge-winnen. Ein noch laufendes, mehrjähriges Forschungsprojekt des BfRhat die Entwicklung einer praktikablen Methode zum Ziel, die die

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 19 –

Quantifizierung der Migration von PAK aus Bedarfsgegenständenund Spielzeug unter realitätsnahen Expositionsbedingungen ermög-licht.

32. AbgeordneteDr. MarliesVolkmer

(SPD)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-regierung aus den Untersuchungsergebnissenzur Antibiotika-Resistenzbildung durch silber-haltige Nanopartikel, die der Bund kürzlichveröffentlicht hat, und wie beabsichtigt sieggf., die Forderung nach Registrierung undKennzeichnung von nanopartikelhaltigen All-tagsgegenständen zu erfüllen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Julia Klöckner

vom 15. Dezember 2009

Die Möglichkeit der Herausbildung von Resistenzen im Zusammen-hang mit der Verwendung von antimikrobiell wirksamen Stoffen istder Bundesregierung bekannt. Sie ist daher der Auffassung, dass der-artige Stoffe sehr sorgsam einzusetzen sind. Im Hinblick auf Alltagsge-genstände ist festzuhalten, dass die Kinetik der Silberfreisetzung auchaus Nanomaterialien in vielen Fällen der weiteren Klärung bedarf.

Die Bundesregierung begleitet die Entwicklungen in der Nanotechno-logie daher sehr intensiv durch eine Vielzahl an Forschungsaktivitä-ten. Dabei misst sie der Fortführung einer gemeinsamen Forschungs-strategie eine besondere Bedeutung bei. Unter der Federführung desBundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit(BMU) leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag in der WPMN(Working Party on Manufactured Nanomaterials) der OECD (Orga-nisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit). Indiesem Rahmen gibt es ein Programm, in dem vorgesehen ist, die 14meist eingesetzten Nanomaterialien zu testen. Nanosilber ist einesdieser Materialien. Speziell im Hinblick auf die Sicherheit von Nano-silber wird in naher Zukunft vom Bundesministerium für Bildung undForschung (BMBF) das Projekt „Umsicht“ gestartet. Auch die Frage,inwieweit durch einen zunehmenden Einsatz von „Nanosilber“ in All-tagsprodukten es vermehrt zu Resistenzbildungen kommen könnte,bedarf der weiteren Begleitung in den auf verschiedenen Ebenen erfol-genden Forschungsaktivitäten.

Die Frage der Kennzeichnung von verbrauchernahen Produkten, dieNanomaterialien enthalten, wird gegenwärtig in Deutschland und aufEU-Ebene intensiv diskutiert. Für eine abschließende Haltung derBundesregierung ist daher der weitere Verlauf des Diskussionsprozes-ses maßgebend.

33. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer(SPD)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Men-schen mit der Schilddrüsenerkrankung Hashi-moto und Menschen mit Jodüberempfindlich-keit unter der Jodprophylaxe mit Speisesalzund Futtermitteln leiden, insbesondere weil siedas Mineral wegen mangelnder Kennzeich-nung der Lebensmittel nicht meiden können,

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 20 –

und welche Studien zu dieser Problematik hatdie Bundesregierung in Auftrag gegeben oderwird sie beauftragen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 15. Dezember 2009

Jod ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, das regelmäßig mit derNahrung aufgenommen werden muss. Um eine ausreichende Jodzu-fuhr sicherzustellen, ist nach den geltenden Vorschriften die Jodierungvon Speisesalz zugelassen. Die Salzjodierung und die Verwendungvon jodiertem Speisesalz bei der Herstellung von Lebensmitteln sindfreiwillig. In der Tierernährung werden Spurenelemente wie Jod zurbedarfsgerechten Ergänzung der Futterrationen zugesetzt.

Das BfR hat in seiner Stellungnahme vom 1. Juni 2004 Nutzen undRisiken der Jodprophylaxe in Deutschland auf der Basis des wissen-schaftlichen Kenntnisstandes und unter Auswertung zahlreicher wis-senschaftlicher Studien bewertet. Aufgrund der festgelegten Jod-höchstmengen sowohl bei der Herstellung von jodiertem Speisesalzals auch bei der Jodergänzung von Futtermitteln kann ein Überschrei-ten der als sicher erachteten Gesamttageszufuhr von 500 mg Jod durchdie alimentäre Jodzufuhr mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossenwerden. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass durch die Verwendungvon Jodsalz oder durch den Verzehr von jodhaltigen tierischen Le-bensmitteln infolge der Jodergänzung von Futtermitteln eine beste-hende Schilddrüsenerkrankung verschlimmert oder Folgeerkrankun-gen ausgelöst würden. Dies gilt auch für den Morbus Hashimoto. Die-se Auffassung des BfR zur Jodprophylaxe wird von anderen nationa-len und internationalen Institutionen geteilt. Im Hinblick auf den gesi-cherten wissenschaftlichen Kenntnisstand sind derzeit keine Studiender Bundesregierung beabsichtigt.

Durch die Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung wird sicherge-stellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verwendungvon Jodsalz in einem vorverpackten Lebensmittel unterrichtet werden.Bei unverpackt oder in Gaststätten abgegebenen Lebensmitteln kön-nen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verwendungvon Jodsalz entweder beim Verkaufs- oder Küchenpersonal oder überetwaig ausliegende Kladden informieren. Hiermit wird dem ZielRechnung getragen, einerseits dem berechtigten Informationsbedürf-nis der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung zu tragen, an-dererseits aber die erforderliche Jodprophylaxe nicht zu erschweren.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 21 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

34. AbgeordneterAlexander

Bonde

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schließt die Bundesregierung aus, dass sie beiden anstehenden Verhandlungen über die Be-schaffung des Transportflugzeugs A400M zuLasten des Bundes bezüglich wesentlicher Ver-einbarungen wie etwa Preis, Stückzahl, Leis-tung und Lieferterminen abweicht, und auswelchen Gründen käme ein Verzicht auf ver-traglich zugesicherte Rechte in Frage?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt

vom 15. Dezember 2009

Der Bedarf an 60 forderungsgerechten Luftfahrzeugen vom TypA400M ist für Deutschland unverändert gegeben. Die politische Ent-scheidung Deutschlands für A400M, welche im Jahr 2000 im europäi-schen Kontext getroffen wurde und 2003 zum Vertragsabschluss ge-führt hat, war damals wie heute folgerichtig. Dementsprechend hatDeutschland ein großes Interesse an einer Einigung zwischen Auftrag-nehmer und Auftraggeber und an einer langfristigen Stabilisierungdes Projekts, um die Forderungen des Bedarfsträgers zu erfüllen.

Die Bundesregierung steht dabei weiterhin zu ihrer bisherigen Posi-tion, dass eine Lösung zur Fortführung des Programms im Rahmendes gegebenen Vertragskonstrukts erreicht werden muss. Die bishereingetretenen Programmverzögerungen haben zwangsläufig Einflussauf die Zulaufplanung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

35. AbgeordneteNicoleMaisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie weit ist die Prüfung des Antrags auf För-derung durch den Bund, der von den Archivenam 10. März 2009 beim Bundesministeriumfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend ge-stellt wurde, gediehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 17. Dezember 2009

Der Antrag ging im Sommer 2009 beim BMFSFJ ein. Aufgrund feh-lender Haushaltsmittel beim BMFSFJ wurde ein Gespräch mit demBeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gesucht,um dortige Förderungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Prüfung ergab,dass eine Förderung nicht möglich ist. Deswegen erläuterte dasBMFSFJ im Juli 2009 den Vertreterinnen des Archivs der deutschenFrauenbewegung, dass keine Haushaltsmittel für eine Förderung zur

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 22 –

Verfügung stehen und zudem eine institutionelle Förderung, wie siedie Archive anstreben, nicht zu realisieren ist, da grundsätzlich keineneuen institutionellen Förderungen begonnen werden sollen und be-stehende abgebaut werden müssen.

Die Möglichkeiten einer Projektförderung durch andere Bundesres-sorts werden geprüft.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

36. AbgeordneteAndrea

Nahles

(SPD)

Wie schätzt die Bundesregierung die gängigePraxis ein, dass Teile der Pflegeleistung durchBetreuungskräfte nach § 87b Absatz 3 SGB XIerbracht werden, und was gedenkt die Bundes-regierung dagegen zu tun?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAnnette Widmann-Mauz

vom 18. Dezember 2009

Die Grundpflege der Pflegeheimbewohner bzw. die Erbringung dereigentlichen Pflegeleistung gehört nicht zu den Aufgaben der Be-treuungskräfte nach § 87b SGB XI. Im Alltag können jedoch im Rah-men der Betreuungsmaßnahmen von zusätzlichen Betreuungskräftenimmer wieder Situationen entstehen bzw. sind Situationen unvermeid-lich, in denen Pflegekräfte, die für die Erbringung der eigentlichenPflegeleistung zuständig sind, nicht für eine sofortige Hilfeleistung zurVerfügung stehen, z. B. für eine unaufschiebbare Begleitung beimToilettengang. In § 2 Absatz 4 der Richtlinien zu § 87b Absatz 3SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichenBetreuungskräften in Pflegeheimen vom 19. August 2008 heißt es des-halb ausdrücklich:

„Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auchdie Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Akti-vierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind,wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.“

Diese Passage stellt klar, dass das Pflegen und damit auch die Grund-pflege im Grundsatz nicht zu den Aufgaben der Betreuungskräfte zuzählen sind. Jedoch dürfen Betreuungskräfte den Pflegebedürftigenunaufschiebbare grundpflegerische Einzelhilfen nicht verweigern,wenn eine Pflegekraft im Ausnahmefall nicht verfügbar ist.

In Fällen, in denen Betreuungskräfte pflegebedürftigen Personen zuUnrecht grundpflegerische Hilfen haben angedeihen lassen, solltendie Pflegekassen informiert werden, damit diese – insbesondere alsSachwalter der Interessen der Pflegebedürftigen und als Vertragspart-ner des Pflegeheims – die Fälle zeitnah aufgreifen und für umgehendeAbhilfe sorgen können.

Page 29: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 23 –

37. AbgeordneterDr. Harald

Terpe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchem Grund führt das Robert Koch-Institut die Arbeitsgemeinschaft Influenza abder Wintersaison 2009/2010 alleinverantwort-lich weiter, und welche Kooperationen mitpharmazeutischen Unternehmen sind in die-sem Zusammenhang weiterhin beabsichtigt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 14. Dezember 2009

Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) wurde 1992 von vier phar-mazeutischen Unternehmen und dem Deutschen Grünen Kreuz etab-liert. Seit 2001 wurde sie als Public Private Partnership geführt undvom Robert Koch-Institut (RKI) wissenschaftlich geleitet. Anfänglichwurde die Überwachung nur in den Wintermonaten durchgeführt.Seit 2006 gibt es zusätzlich eine Surveillance in den Sommermonaten,die seit ihrem Beginn ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziertwird.

Da es sich bei der Influenzasurveillance – wie gerade die derzeitige In-fluenzapandemie zeigt – um eine wichtige öffentliche Überwachungs-aufgabe handelt, die auf stabiler Basis langfristig gesichert sein muss,wurde auch das Sentinel in den Wintermonaten im Jahr 2009 auf dieWahrnehmung in ausschließlich staatlicher Verantwortung umgestellt.

Eine zukünftige Kooperation mit pharmazeutischen Unternehmen istnicht geplant.

38. AbgeordneterDr. Harald

Terpe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchem Grund wurde die Empfehlungder Ständigen Impfkommission (STIKO) fürdie Impfung gegen die neue Influenza A(H1N1) trotz sinkender Erkrankungszahlenund vergleichsweise mildem Krankheitsverlaufauf alle Bevölkerungsgruppen ab einem Altervon sechs Monaten ausgeweitet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 14. Dezember 2009

Nach der Bewertung klinischer Daten zur neuen Influenza A/H1N1kommt die Ständige Impfkommission (STIKO) zu dem Schluss, dass– neben dem medizinischen Personal, Personen mit Grunderkrankun-gen und Schwangeren – alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfunggegen die neue Influenza profitieren können.

Infektionen mit dem neuen Influenzavirus A/H1N1 betreffen ver-mehrt jüngere Altersgruppen. Jüngere Personen bis 24 Jahre zeigenein zwei- bis dreifach höheres Risiko für eine Hospitalisierung im Ver-gleich zur Gesamtbevölkerung. Zudem zeigen internationale Daten,dass besonders Kinder unter einem Jahr sowie Personen zwischen 25und 59 Jahren häufig intensivmedizinisch behandelt werden mussten.Im Vergleich zur saisonalen Influenza verstarben überdurchschnittlich

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 24 –

viele Kinder. Personen über 60 Jahre erkranken zwar seltener, beieiner Infektion mit dem neuen Influenzavirus A/H1N1 haben sie aberein erhöhtes Risiko, einen schweren Verlauf zu erleiden oder zu ver-sterben. Dies trifft auch für Personen mit Grunderkrankungen undSchwangere zu. Personen, die aus medizinischen Gründen oder ausGründen der Zulassungsbeschränkung auf ein Alter über sechs Mona-te nicht geimpft werden können, sollten durch eine Impfung der Per-sonen, mit denen im eigenen Haushalt ständig Kontakt gepflegt wird,einen indirekten Schutz erhalten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

39. AbgeordneterHans-JoachimHacker

(SPD)

Auf welcher Grundlage erfolgt die Lärmsanie-rung an Bundesautobahnen im Bereich der „al-ten Länder“, und gibt es Abschnitte im betref-fenden Autobahnnetz, bei denen Lärmschutz-sanierungsmaßnahmen aufgrund der geltendenRechtslage ausgeschlossen sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 11. Dezember 2009

Die Lärmsanierung an Bundesautobahnen erfolgt bundesweit un-terschiedslos auf der Grundlage der Erläuterungen zu den Titeln741 89-721, 741 39-721 und 821 39-721 des Straßenbauplans – Anlagezu Kapitel 12 10 des Bundeshaushaltsplans – im Rahmen der zur Ver-fügung gestellten Mittel.

40. AbgeordneterHans-Joachim

Hacker(SPD)

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarfhinsichtlich nachträglicher Lärmsanierung imBereich von Autobahnen auf dem Gebiet der„neuen Länder“, bei deren Bau mindere Lärm-schutzstandards nach DDR-Recht zu berück-sichtigen waren, wodurch heute ein unter-schiedliches Niveau bei Lärmschutzmaßnah-men an einer Autobahn besteht (z. B. Bundes-autobahn 24)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 25 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 11. Dezember 2009

Beim Bau und Ausbau von Straßen sind nach der Verkehrslärmschutz-verordnung (16. BImSchV) die gegenüber den Auslösewerten für dieLärmsanierung an bestehenden Straßen deutlich anspruchsvollerenGrenzwerte der Lärmvorsorge einzuhalten. Um die daraus bundes-weit resultierenden Unterschiede im Lärmschutzniveau an Bundes-fernstraßen in seiner Baulast abzubauen, beabsichtigt der Bund, dieAuslösewerte für die Lärmsanierung schrittweise den Lärmvorsorge-werten anzunähern. Eine Differenzierung nach Ländern wäre nicht zubegründen.

41. AbgeordneteBettina

Herlitzius

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wurde der Entwurf des Architekten FrancoStella zum Wiederaufbau des Berliner Stadt-schlosses (Humboldt-Forum) mittlerweile andie Kostenobergrenze von 552 Mio. Euro an-gepasst, und an welchen Stellen des Entwurfssollen die Kosten eingespart werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 16. Dezember 2009

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das vom Deutschen Bun-destag beschlossene Programm zum Wiederaufbau des BerlinerSchlosses – Bau des Humboldt-Forums – innerhalb der vom Parla-ment dazu festgesetzten Kostenobergrenze (552 Mio. Euro, Preis-stand: Juli 2007) realisiert wird. Über das vom Deutschen Bundestagbeschlossene Bauprogramm hinausgehende Anforderungen und Wün-sche sind nicht innerhalb des festgelegten verbindlichen Kostenrah-mens umsetzbar und können insoweit auch nicht Gegenstand der lau-fenden Planungen sein.

42. AbgeordneteUlrike

Höfken

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchen Haushaltstiteln werden die ak-tuellen Bauarbeiten für den Abschnitt Bundes-straße 50 (neu) zwischen dem AutobahnkreuzWittlich und Longkamp, den so genanntenHochmoselübergang, finanziert, und handeltes sich dabei um Mittel aus den Konjunktur-programmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 16. Dezember 2009

Die Bauarbeiten für die Bundesstraße 50 (neu) zwischen Platten undLongkamp (so genannter Hochmoselübergang) sollen mit Mautmit-teln aus dem Haushaltstitel 741 52 des Kapitels 12 02 des Bundes-haushaltsplans finanziert werden. Mittel könnten im Bedarfsfall aberauch aus dem Haushaltstitel 741 22 des Kapitels 12 10 (Bundesfern-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 26 –

straßen) zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme wird somitnicht mit Mitteln aus den Konjunkturprogrammen finanziert.

Darüber hinaus übernimmt das Land Rheinland-Pfalz einen Mitfinan-zierungsanteil aus dem Landeshaushalt.

43. AbgeordneteUlrike

Höfken

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch sind die eingestellten Mittel, und wieund durch wen erfolgt die Mittelfreigabe?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 16. Dezember 2009

Mit Einstellung einer Bundesfernstraßenmaßnahme in den Straßen-bauplan (Anlage zum Bundeshaushalt) erfolgt auch eine grundsätz-liche Mittelfreigabe. Die jährliche Mitteldotierung ist dann abhängigvom geplanten Bauablauf, der in gemeinsamen Finanzierungspro-grammbesprechungen zwischen Bund und Land abgestimmt wird.

Die Maßnahme Bundesstraße 50 (neu) zwischen Platten und Long-kamp wurde für das Jahr 2009 nachträglich mit 3,5 Mio. Euro (ein-schließlich Grunderwerb) in den Straßenbauplan eingestellt. Im Ent-wurf des Straßenbauplans 2010 sind für das Jahr einschließlichGrunderwerb Ausgaben in Höhe von 22,8 Mio. Euro vorgesehen. AufGrund der Deckungsfähigkeit können sich die Beträge im Rahmendes dem Land Rheinland-Pfalz jährlich zur Verfügung stehenden Ge-samtplafonds aber noch verändern.

44. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Stand hat die Arbeit an der abge-stimmten Formulierung in Sachen Förderungdes Carsharings durch Privilegierung von Car-Sharing-Unternehmen bei der Stellplatzauswei-sung insbesondere in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen (ÖPNV: öffentlicher Personen-nahverkehr) erreicht, und wann kann mit derVorlage eines Referentenentwurfs gerechnetwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuervom 9. Dezember 2009

Um für Carsharing-Fahrzeuge Stellplätze im öffentlichen Straßen-raum zu reservieren, wäre zunächst eine Änderung des Straßen-verkehrsgesetzes (StVG) notwendig. Ein Antrag der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. Mai 2009 („Carsharing-Stell-plätze baldmöglichst privilegieren“, Bundestagsdrucksache 16/12863,Beschlussempfehlung, Bundestagsdrucksache 16/13582) wurde am

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 27 –

2. Juli 2009 vom 16. Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Frak-tionen der CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt.

45. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann sind vor Beginn der Pilotprojektaus-schreibungen zu den Betreibermodellen fürden mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Mo-dell) Beratungsleistungen zur Begleitung beider Vorbereitung und Durchführung der Ver-gabeverfahren von bis zu zehn Betreibermo-dellprojekten europaweit ausgeschrieben wor-den, und wie lautete der Ausschreibungstext?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 9. Dezember 2009

Der Ausschreibungstext der Vergabebekanntmachung lautete:

1. Entwicklung eines strukturierten Verhandlungsverfahrens für Be-treibermodelle im Bundesfernstraßenbau (A- und F-Modell).

2. Erarbeitung projektspezifischer Vergabeunterlagen auf Basis vor-handener Musterregelungen.

3. Betreuung der Projekte von der Vergabevorbereitung bis zur Zu-schlagerteilung (Mitwirkung am Vergabeverfahren).

Als Vergabeverfahren für die Beauftragung einer Gutachtergruppewurde ein Verhandlungsverfahren entsprechend § 5 Absatz 1 VOF,Anhang II mit vorheriger Vergabekanntmachung gewählt. Die Be-kanntmachung erfolgte beim Amt für amtliche Veröffentlichungender Europäischen Gemeinschaften und im Bundesausschreibungsblattam 2. Juli 2003.

Als erstes von vier Pilotprojekten wurde dann beim A-Modell Bundes-autobahn 8 (Augsburg–München) am 18. März 2005 der Teilnahme-wettbewerb (Präqualifikation) gestartet.

46. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit wird beim Bau der Bundesauto-bahn 94 zwischen Forstinning und Heldensteinnach dem Grundsatz Ausbau vor Neubau ver-fahren, nachdem der Bundesminister für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. PeterRamsauer, beim letzten Lückenschluss derBundesautobahn 96 diese als ein herausragen-des Beispiel dafür gelobt hat, dass mit demGrundsatz Ausbau vor Neubau eine allen An-forderungen entsprechende Straßenverbin-dung im Bestand hergestellt werden konnteund Eingriffe in Natur und Landschaft in be-hutsamen Maße erfolgten, und inwieweit teiltdie Bundesregierung die Auffassung, dass dieTrasse Haag (Bundesautobahn 12) gegenüberder Trasse Dorfen nicht nur im Bau, sondern

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 28 –

auch im Unterhalt wegen der ungleich geringe-ren Zahl von Großbrücken deutlich kosten-günstiger wäre?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuervom 16. Dezember 2009

Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 als Anlagezum Fernstraßenausbaugesetz ist der Neubau der Bundesautobahn 94im Streckenabschnitt Forstinning bis Heldenstein in der höchstenDringlichkeitsstufe, dem Vordringlichen Bedarf, enthalten.

Der Entscheidung zum Neubau der Bundesautobahn 94 auf einerTrasse Dorfen sind ein Raumordnungsverfahren, eine Linienbestim-mung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung und ein Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung allerumweltrelevanten Aspekte und Ergebnisse der Umweltverträglich-keitsprüfung vorangegangen. Die damit verbundenen Auswirkungenauf Bau- und spätere Betriebskosten sind dabei berücksichtigt worden.

Auch in Kenntnis der Möglichkeit einer abschnittsweisen Herstellungund Inbetriebnahme einer Bundesautobahn 94 auf einer Trasse Haagals Trassenalternative fiel die Entscheidung für einen Neubau derBundesautobahn 94 auf einer Trasse Dorfen. Gerichtlich wurde mitt-lerweile der im Bau befindliche Abschnitt Forstinning–Pastetten bestä-tigt. Im vorliegenden Fall hat sich in der Gesamtheit aller abzuwägen-den Belange der Neubau vorteilhafter als der Ausbau und damit alsvorzugswürdig erwiesen.

47. AbgeordneteSabine

Leidig(DIE LINKE.)

Wann und zu welchem Aspekt des Betreiber-vertrages zwischen der Bundesregierung undder Toll Collect GmbH über die Lkw-Mautwurden Ergänzungsverträge geschlossen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 11. Dezember 2009

Zum „Vertrag über die Erhebung von Maut für die Benutzung vonAutobahnen durch schwere Lkw und die Errichtung und den Betriebeines Mautsystems zur Erhebung von Autobahnmaut für schwereLkw (Betreibervertrag)“ vom 20. September 2002 zwischen der Bun-desrepublik Deutschland und dem Toll-Collect-Konsortium wurdenfolgende Ergänzungsverträge geschlossen:

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 29 –

Datum Vertragsinhalt

14.11.2002 Ergänzungsvereinbarung: Anpassung des Betreibervertra-

ges im Hinblick auf die Integration der AGES International

GmbH & Co. KG als Zahlungsdienstleister in das Maut-

system

23.04.2004 Umsetzungsvereinbarung: Anpassung des Betreibervertra-

ges im Hinblick auf die stufenweise Inbetriebnahme des

Mautsystems: ab 01.01.2005 Mautbetrieb mit OBU1; ab

01.01.2006 Mautbetrieb mit OBU2

14.12.2004 Beitrittsvereinbarung: Beitritt der Betreibergesellschaft

Toll Collect GmbH zum Betreibervertrag

48. AbgeordneteSabine

Leidig

(DIE LINKE.)

Hat das BMVBS als Vertreter des Eigentü-mers der Deutschen Bahn AG (DB AG) dieErgebnisse der nach dem Amtsantritt vonDr. Rüdiger Grube veranlassten Überprüfun-gen der Kostenrechnungen und der Wirt-schaftlichkeitsberechnung von Stuttgart 21und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm er-halten (Begründung), und wann wird dasBMVBS den Deutschen Bundestag über dieseErgebnisse unterrichten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Enak Ferlemann

vom 11. Dezember 2009

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat beschlos-sen, dass in seiner 3. Sitzung am 16. Dezember 2009 eine aktuelleKosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung der DB AG zu Stuttgart 21in Anwesenheit eines Vertreters der DB AG thematisiert wird.

49. AbgeordneterDr. Matthias

Miersch

(SPD)

Trifft die Feststellung zu, wonach, bezogen aufdie Verlautbarung des BMVBS vom Dezember2008, für die Projektplanung des Container-bahnhofs „Mega-Hub“ in Lehrte, Niedersach-sen, Mittel der Mautmehreinnahmen der Jahre2009 bis 2010 zur Verfügung gestellt werdenund die Finanzierungsvereinbarung Bestandhat, und hat die unklare Lage zur Bundesfinan-zierung des Projektes Y-Trasse (vgl. Bundes-tagsdrucksache 17/78) Auswirkungen auf dieFinanzierung des „Mega-Hubs“?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 30 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Enak Ferlemann

vom 10. Dezember 2009

Die Finanzierungsvereinbarung zum Neubau des UmschlagbahnhofsLehrte („Mega-Hub“) befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess.Die Finanzierung des Bedarfsplanvorhabens Ausbaustrecke/Neubau-strecke Bremen/Hamburg–Hannover (Y-Trasse), für die noch in die-sem Jahr eine Planungskostenfinanzierungsvereinbarung unterzeich-net werden soll, hat hierauf keinen Einfluss.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

50. AbgeordneteVeronikaBellmann

(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die einseiti-ge Belastung des Schienenverkehrs durch denCO2-Emmissionshandel, und wie kann die ein-seitige Benachteiligung des VerkehrsträgersSchiene bzw. die Doppelbelastung aus Emis-sionshandel und Energiebesteuerung beendetbzw. der Wettbewerbsverzerrung zu Lastender Schiene entgegengewirkt werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 15. Dezember 2009

Die Belastung der einzelnen Verkehrsträger resultiert aus einer Viel-zahl verschiedener Instrumente. Die Bundesregierung setzt sich fort-laufend dafür ein, den Rahmen für einen fairen Wettbewerb der Ver-kehrsträger zu schaffen. Die indirekte Belastung infolge der Kohlendi-oxid-Einpreisung, die aus dem Emissionshandel für den Schienenver-kehr resultiert, ist nicht isoliert zu bewerten, sondern muss im Kontextauch anderer Instrumente (z. B. Maut, Mineralölsteuer, Sonderrege-lung Ökosteuer) gesehen werden.

51. AbgeordneteAngelika

Brunkhorst

(FDP)

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagedes damaligen Parlamentarischen Staatssekre-tärs im BMU, Michael Müller, der zukünftigeBerliner Dienstsitz des BMU sei „ein hervor-rangendes Beispiel dafür, wie ein sanierter Alt-bau und ein ergänzender Neubau (...) ein öko-logisch vorbildliches Ensemble bilden können“(BMU-Pressedienst Nr. 206/08 vom 25. Sep-tember 2008), vor dem Hintergrund der ak-tuellen Kritik des Bundesrechnungshofs, dieBaumaßnahme werde dem vom BMU selbstformulierten Anspruch an ein ökologischesModellvorhaben nicht gerecht, das BMU habeseine Komfort- und Repräsentationsansprüche

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 31 –

höher bewertet, als die an ein ökologischesModellvorhaben zu stellenden Ansprüche unddie Baumaßnahme sei als ökologisches Modell-vorhaben ungeeignet?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinUrsula Heinen-Esser

vom 16. Dezember 2009

Die Aussage des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Mi-chael Müller anlässlich des Richtfestes des Bauvorhabens für dasBMU am 25. September 2008 trifft nach wie vor zu.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem neuen Dienstsitz für dasBMU in Berlin der Herausforderung gestellt, ein energetisch und öko-logisch hochwertiges und damit seiner politischen Programmatik inden Bereichen Umweltschutz und nachhaltiges Bauen entsprechendesGebäude zu schaffen. In der Stresemannstraße 128 entsteht das der-zeit energieeffizienteste Bürogebäude der Bundesregierung in Berlin.

Das Bauvorhaben, ein Gebäudeensemble aus denkmalgeschütztem re-konstruiertem Altbau und Neubau, ist in vielfacher Hinsicht ökolo-gisch modellhaft

• durch Errichtung des Neubaus im Passivhausstandard,

• durch ein vorbildliches Energieversorgungskonzept: Nutzung vonFernwärme und Fernkälte aus Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, Pho-tovoltaik, Brennstoffzelle und Abwasserwärmepumpe,

• durch einen ökologischen Bauprozess, d. h. Minimierung des Ver-brauchs von Energie und Ressourcen, eine möglichst geringe Belas-tung des Naturhaushaltes und die Verwendung gesundheitsverträg-licher Materialien,

• durch Material- und Energiemonitoring und

• durch vorbildliche Ausführungsstandards für den baulichen Wär-meschutz auch im Bestandsgebäude sowie die akustische Gebäude-qualität.

Die Integration des denkmalgeschützten Altbaus und die Weiterfüh-rung des Wettbewerbsentwurfs, der ursprünglich für das Bundes-ministerium für Gesundheit erstellt wurde, sowie die innerstädtischeLage am Potsdamer Platz sind dabei wesentliche Eckpunkte dieserkomplexen Planung. Die Zielsetzung des Passivhausstandards für denNeubauteil des Bauvorhabens bedingte naturgemäß weitergehendeMaßnahmen, als dies für andere Bundesministerien bislang der Fallwar.

Zur Sicherstellung des hohen ökologischen Standards für das Bauvor-haben war bereits im Vorentwurfstadium ein Pflichtenheft erstellt wor-den. Hierin sind alle energetischen, bauökologischen und sonstigenNachhaltigkeitsaspekte untersucht und Maßgaben für die weitere Pla-nung aufgestellt worden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 32 –

Der technische Aufwand für die arbeitsrechtlich erforderlichen Innen-raumbedingungen ist notwendig und steigert die Nutzbarkeit undFunktionalität des Gebäudes erheblich. Insgesamt mindern die ener-getischen Maßnahmen auch die Energiekosten und entlasten dauer-haft den Bundeshaushalt. Die Bundesregierung kommt mit diesemwichtigen und nachhaltigen Modellvorhaben ihrer Vorbildfunktionzur Umsetzung innovativer Konzepte zur Energie- und CO2-Einspa-rung nach.

Zu berücksichtigen ist auch, dass das von der Bundesregierung ver-folgte anspruchsvolle Ziel, den Neubau im Passivhausstandard zu er-richten, bisher beispiellos ist. Damit wird modellhaft unter Beweis ge-stellt, dass Energieeffizienz und Bauökologie bei Büro- und Verwal-tungsgebäuden nicht nur auf freien Flächen außerhalb der Städtemöglich sind.

52. AbgeordneterOtto

Fricke

(FDP)

Mit welcher Begründung werden in § 32Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG) nicht auch aufgeständerte Anlagen, diesich im sog. unbeplanten Innenbereich i. S. v.§ 34 des Baugesetzbuches (BauGB) befinden,erfasst, obwohl die tatsächliche Umgebungsla-ge identisch zu derjenigen sein kann, die imBereich eines Bebauungsplanes nach § 30BauGB liegt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 14. Dezember 2009

Ein Anspruch auf Vergütung nach § 32 EEG besteht nur für solcheAnlagen, die im Bereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30BauGB oder auf einer Fläche errichtet worden sind, für die ein Ver-fahren nach § 38 Satz 1 BauGB durchgeführt worden ist. Hiermitwollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass ökologisch sensible Flächennicht überbaut werden und eine möglichst große Akzeptanz in der Be-völkerung vor Ort erreicht werden kann. Das Planungserfordernis er-möglicht es der Bevölkerung, einerseits im Rahmen der Satzungsent-scheidung der zuständigen Gebietskörperschaft über ihre gewähltenGemeinde- oder Stadträte und andererseits durch die vorgeschriebeneÖffentlichkeitsbeteiligung Einfluss zu nehmen. So kann die jeweiligeGemeinde die Gebiete bestimmen, auf denen die Anlagen errichtetwerden sollen. Diese Möglichkeit würde sich bei der Erstreckung derRegelung auf Photovoltaikanlagen im unbeplanten Innenbereich imSinne des § 34 BauGB nicht bieten.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 33 –

53. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Untersuchungen – insbesondere zuwelchen konkreten Fragestellungen – hat dieBundesregierung zu möglichen sicherheitsrele-vanten Auswirkungen der mittel- bis langfristi-gen Lastfolgebetrieb-Anwendung bei Atom-kraftwerken veranlasst (vgl. Antwort vom4. Dezember 2009 auf meine schriftliche Fragevom 27. November 2009), und welches weitereVorgehen ist bezüglich der Untersuchungs-ergebnisse geplant (bitte mit Angabe, bis wanndiese voraussichtlich vorliegen werden und obsie veröffentlicht werden sollen)?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinUrsula Heinen-Esser

vom 14. Dezember 2009

Das BMU hat Untersuchungen des Bundesamts für Strahlenschutzund der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit veranlasst.Es wird zunächst ermittelt, welche deutschen Kernkraftwerke im Last-folgebetrieb betrieben werden, wie die jeweiligen Betriebsvorschriftendiese Betriebsart erfassen und wie die Regelung des Reaktors jeweilserfolgt.

Hinsichtlich möglicher zusätzlicher Belastungen der Werkstoffe wirduntersucht, für welche Komponenten die Lastwechsel Auswirkungenauf die Bauteilintegrität und Alterungsphänomene (z. B. Ermüdung,Korrosion) haben können und inwieweit diese Betriebsweise in derNachweisführung bezüglich der Bauteilintegrität berücksichtigt wur-de. Insgesamt soll untersucht werden, welche möglicherweise sicher-heitstechnisch bedeutsamen Aspekte sich aus dem Lastfolgebetrieb er-geben.

Das BMU rechnet damit, dass erste Ergebnisse dieser Untersuchun-gen bis Ende Februar 2010 vorliegen. Auf dieser Basis wird das BMUüber das weitere Vorgehen entscheiden.

54. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Weise – also von wem und wie –werden Mengen und Aktivitäten von radioakti-ven Rückständen, die bei der Öl- und Gasför-derung in Deutschland anfallen, am Entste-hungsort erfasst und dokumentiert, und sindder Bundesregierung in diesem Zusammen-hang Hinweise auf eine unzureichende Erfas-sung/Dokumentation bekannt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 17. Dezember 2009

Die Erfassung der Mengen und Aktivitäten der Rückstände erfolgtbei den Industriebetrieben. Hinweise auf eine unzureichende Erfas-sung liegen der Bundesregierung nicht vor. Das BMU hat die für den

Page 40: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 34 –

Vollzug des Strahlenschutzrechtes zuständigen Länderbehörden gebe-ten über die ihnen vorliegenden Daten zu berichten.

Seit 2001 haben Industriebetriebe, bei denen Rückstände aus der Pro-duktion anfallen, Dokumentations- und Mitteilungspflichten über de-ren Art und Menge gegenüber den zuständigen Strahlenschutzbehör-den der Länder. Wie im konventionellen Abfallrecht müssen zum Bei-spiel auch Rückstandskonzepte und Rückstandsbilanzen erstellt wer-den. Die in Anlage XII der Strahlenschutzverordnung genanntenüberwachungsbedürftigen Rückstände werden nach § 98 der Strahlen-schutzverordnung auf Antrag durch die zuständige Strahlenschutzbe-hörde in Abstimmung mit der zuständigen Abfallbehörde des Landeszum Zwecke einer bestimmten Verwertung oder Beseitigung aus deratom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen. Infor-mationen über entlassene Rückstände, deren Mengen sowie derenVerbleib liegen den zuständigen Landesbehörden vor.

Abschätzungen zu Art und Umfang von NORM-Rückständen aufGrund von Studien im Rahmen des Umweltforschungsplanes (Vorha-ben SR 2416):

und ommen

lwert)

le:

NORM-Rückstände Pro Jahr anfallende Mengen Spezifische AktivitätenMassenanteil am Aufk

Produktionsschlämme 50 – 250 Tonnen 50 – 100 Bq/g: 30%20 – 50 Bq/g: 20%<20 Bq/g: 50%

Trockene, reine Scales 20 – 60 Tonnen 100 – 200 Bq/g (MitteMaximal 900 Bq/g

Anlagenteile mit Scales 20 – 400 Tonnen Scales plus Anlagentei<10 Bq/g (Mittelwert)Scales: 100 – 200 Bq/g(Mittelwert)

55. AbgeordneteUndine

Kurth(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel Prozent der Fläche eines jeden Bun-deslandes sind derzeit bereits in das nach § 20des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts desNaturschutzes und der Landschaftspflege zuschaffende Netz verbundener Biotope integ-riert, und wie bewertet die Bundesregierungden vorhandenen Biotopverbund im Hinblickauf die mit diesem laut § 21 Absatz 1 ange-strebten naturschutzfachlichen Verbesserun-gen?

Page 41: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 35 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 14. Dezember 2009

Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und deren Vernet-zung zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen sindfür die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung.Daher spricht sich die Bundesregierung für die Vernetzung ökologischbesonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. In derMehrzahl der Bundesländer existieren zum Biotopverbund spezifischeplanerische Vorstellungen oder befinden sich in der Entwicklung. In-formationen dazu, inwieweit identifizierte Flächen derzeit bereitsrechtlich gesichert sind, liegen der Bundesregierung im angefragtenDetaillierungsgrad jedoch nicht vor.

56. AbgeordneteUndine

Kurth

(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie haben sich innerhalb der letzten zehn Jah-re Fläche und Flächenanteil unzerschnittenerverkehrsarmer Räume (UZVR) in Deutsch-land entwickelt (Angaben erbeten insgesamtund aufgeschlüsselt nach Ländern)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 17. Dezember 2009

Die aktuelle Verteilung der UZVR sowie die Werte der effektiven Ma-schenweite (meff) ergeben sich wie folgt (Quelle: Daten zur Natur2008, Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg 2008):

Page 42: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

ozentanteil der Landes-che

65,30,34

93,74

,8861,2615,68,30,18,28

,45

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 36 –

Verteilung der Unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume (UZVR) sowie Werte der effektiven Maschenweite in

Deutschland 1

UZVR > 100 km² Bundesland Landesfläche [km²] 2

Einwohner je km² 2

Effektive Ma-schenweite [km²] 3 Anzahl 4 Fläche [km²] Pr

anflä

Baden-Württemberg 35.751,65 299 34,72 18 2.736,19 7,

Bayern 70.549,19 176 68,55 86 15.026,11 21

Brandenburg 29.477,16 87 154,67 85 16.608,37 56

Hessen 21.114,72 288 37,95 12 2.096,94 9,

Mecklenburg-Vorpommern

23.174,17 75 172,28 81 14.771,11 63

Niedersachsen 47.618,24 168 95,58 106 17.085,11 35

Nordrhein-Westfalen 34.083,52 530 27,93 5 1.230,0 3,

Rheinland-Pfalz 19.847,39 204 60,00 22 3.822,62 19

Saarland 2.568,65 413 19,38 0 55,27 2,

Sachsen 18.413,91 235 69,93 22 4.175,50 22

Sachsen-Anhalt 20.445,26 123 112,17 40 7.218,00 35

Schleswig-Holstein 15.763,18 179 71,35 21 3.181,77 20

Thüringen 16.172,14 147 102,70 33 6.189,98 38

Deutschland 357.030,32 231 83,75 562 94,426,95 26

Fußnoten: 1 Die Kreisstraßenzählungen liegen nicht für alle Bundesländer flächende-

ckend vor. Alle verfügbaren Zähldaten der Kreisstraßen wurden jedoch bei den Berechnungen berücksichtigt und kartografisch dargestellt.

2 Statistisches Bundesamt (2005) 3 Esswein, H. & Schwarz-v.Raumer, H.-G. (2005) 4 31 UZVR > 100 km² liegen im Grenzbereich zwischen den Bundesländern

und werden in ihrer Fläche jeweilig anteilig dem jeweiligen Bundesland zugerechnet., in der Summe für Deutschland jedoch nur einmal gezählt.

Da in Abstimmung mit der Länderinitiative für einen einheitlichenKernindikatorensatz umfangreiche methodische Änderungen erfolgtsind, ist ein unmittelbarer Vergleich mit Daten aus Vorjahren inhalt-lich und methodisch unzutreffend (siehe Antwort zu Frage 57).

57. AbgeordneteUndine

Kurth

(Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ent-wicklung, und welche Zerschneidungskriterienliegen den Kernindikatoren für die Messungunzerschnittener verkehrsarmer Räume inDeutschland zugrunde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 17. Dezember 2009

In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (2002) hat die Bundesre-gierung das Ziel verankert, Freiräume zu erhalten und die Flächenin-anspruchnahme und Flächenzerschneidung systematisch zurückzufüh-

Page 43: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 37 –

ren. Die Bundesregierung hat außerdem in der Nationalen Strategiezur biologischen Vielfalt (2007) das Ziel festgelegt, dass der derzeitigeAnteil der UZVR > 100 km2 erhalten bleibt. Die Bundesregierung be-wertet vor diesem Hintergrund den Entwicklungstrend der UZVR alskonstant.

Der Berechnung der UZVR und der meff liegen folgende, einheitlicheKriterien zugrunde:

• Mindestgröße 100 km2,

• keine Zerschneidung durch Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-,Landes- oder Kreisstraßen) mit einer durchschnittlichen täglichenVerkehrsmenge von mehr als 1 000 Kfz,

• keine Zerschneidung durch mehrgleisige und/oder elektrifizierteBahnstrecken,

• keine Zerschneidung durch Schifffahrtskanäle der Klasse IV undgrößer und

• Ausschluss von großen Siedlungsflächen (> 93 ha).

Die Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) hat in intensiver Abstim-mung mit dem Bundesamt für Naturschutz den Indikator „Land-schaftszerschneidung“ als einen von 24 Kernindikatoren für die nach-haltige Entwicklung verabschiedet. Da die Methodik zur Erhebungund Berechnung des Indikators fortentwickelt wurde, ist eine Ver-gleichbarkeit der Daten mit denen aus vorangegangenen Erhebungen(vergleiche beispielsweise Daten zur Natur 2000 und 2004) nicht gege-ben.

58. AbgeordneteDorothea

Steiner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber radioaktive Altlasten aus der Öl- und Gas-förderung in Deutschland – differenziert nachSchlämmen, Ablagerungen und Schrott –, undwelche Unternehmen sind mit der Entsorgungder radioaktiven Abfallprodukte aus der Öl-und Gasförderung in Deutschland im Rahmender Strahlenschutzverordnung betraut (auf-schlüsseln nach Firma, Menge und Entsor-gungsstandort)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 17. Dezember 2009

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über radioaktive Alt-lasten vor, die durch Rückstände aus der Öl- und Gasförderung ent-standen sind.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 38 –

59. AbgeordneteUte

Vogt

(SPD)

Wie lässt sich die Ernennung von GeraldHennenhöfer, ehemals Generalbevollmächtig-ter der E.ON Energie AG und zuständigfür die Atompolitik des Konzerns, zum Abtei-lungsleiter Reaktorsicherheit des Bundesminis-teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit mit der Integrität und Neutralitätder öffentlichen Verwaltung vereinbaren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 16. Dezember 2009

Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer ist als Bundesbeamter Rechtund Gesetz strikt verpflichtet. Zum politischen Handlungsrahmen ge-hören die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung und damit auch diedort unterstrichene Einhaltung der strengen nationalen und internatio-nalen Sicherheitsstandards bei der Kernkraftnutzung. Die Integritätund Interessenunabhängigkeit der Bundesaufsicht nach dem Atomge-setz sind jederzeit gewährleistet.

60. AbgeordneteUte

Vogt

(SPD)

Wie will die Bundesregierung das Vertrauender Bürger in die Sicherheit von Atomkraft-werken zurückgewinnen, wenn der für atoma-re Sicherheit und Atomaufsicht zuständige Ab-teilungsleiter Gerald Hennenhöfer jahrelangdie Interessen eines Betreiberunternehmens inFragen der Atompolitik vertreten hat?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 16. Dezember 2009

Die Bürgerinnen und Bürger können selbstverständlich weiter auf einesichere Nutzung der Kernenergie vertrauen. MinisterialdirektorGerald Hennenhöfer hat von 1994 bis 1998 als für Reaktorsicherheitverantwortlicher Abteilungsleiter im BMU mit hervorragender fach-licher Kompetenz für die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerkeauf hohem Niveau gesorgt. Der Umstand, dass er nach seiner Verset-zung in den einstweiligen Ruhestand in der Energiewirtschaft und alsRechtsanwalt tätig war, verändert seine strikte Sicherheitsorientierungnicht.

61. AbgeordneteUte

Vogt(SPD)

Wie will die Bundesregierung angesichts derErnennung von Gerald Hennenhöfer zum Ab-teilungsleiter Reaktorsicherheit sicherstellen,dass bei den geplanten Gesprächen mit derAtomwirtschaft über die Bedingungen derLaufzeitverlängerung die Atomwirtschaft dasAngebot der Bundesregierung mitformuliertund die Atomwirtschaft regelmäßig über dieinterne Verhandlungsstrategie der Bundesre-gierung informiert ist?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 39 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 16. Dezember 2009

Die Frage arbeitet mit Unterstellungen, die entschieden zurückzu-weisen sind.

62. AbgeordneteUte

Vogt

(SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung die politi-sche Verantwortung Gerald Hennenhöfers fürseine Untätigkeit, als er während seines letztenAmtsjahrs 1998 als früherer Abteilungsleiterfür Reaktorsicherheit über das Problem radio-aktiv verunreinigter Castorbehälter informiertwar, aber keine besonderen Kontrollen der Be-hälter veranlasste, und welches sicherheitspoli-tische Signal will die Bundesregierung mit die-ser Personalentscheidung setzen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 16. Dezember 2009

Das BMU ist erstmals am 24. April 1998 von in Frankreich festgestell-ten Kontaminationen über die französischen Behörden unterrichtetworden. Bereits am 25. Mai 1998 hat das BMU einen 10-Punkte-Planzur Aufarbeitung und Bewertung der aufgetretenen Kontaminationvorgelegt. Teil dieses Plans war auch der Stopp der Transporte be-strahlter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich undGroßbritannien und im Inland, solange keine vollständige Klärungder Ursachen herbeigeführt werden konnte und Informationssystemezwischen Frankreich, Großbritannien und Deutschland eingeführtund funktionstüchtig waren.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

63. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

Welche Ziele verfolgt die Bundeskanzlerin mitdem Bildungsgipfel, und welche verbindlichenVereinbarungen über konkrete Maßnahmenund finanzielle Perspektiven strebt sie am16. Dezember 2009 an (bitte einzeln auffüh-ren)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 11. Dezember 2009

Am 16. Dezember 2009 trifft sich die Bundeskanzlerin mit der Regie-rungschefin und den Regierungschefs der Länder zu einer regulärenBesprechung. Als ein Tagesordnungspunkt ist das 10-Prozent-Ziel für

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 40 –

Bildung und Forschung vorgesehen. Gegenstand der Beratungen wirddie Frage der Finanzierung und des Wegs zur Erreichung dieses Zielsin 2015 sein. Die Bundesregierung ist bereit, zusätzliche Anstrengun-gen zu unternehmen, um ihren Beitrag zu erbringen. Bis 2013 wirdder Bund seine Ausgaben für Bildung und Forschung insgesamt um12 Mrd. Euro anheben. Klar ist aber auch, dass die Erreichung des10-Prozent-Ziels einen politischen Kraftakt erfordert, der nur von al-len Akteuren gemeinsam geleistet werden kann.

64. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierungaus dem ersten Zwischenbericht über die„Qualifizierungsinitiative für Deutschland“,und welche konkreten Maßnahmen ergebensich daraus (bitte aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 11. Dezember 2009

Der von den Regierungschefs der Länder bei ihrem Treffen am29./30. Oktober dieses Jahres vorgelegte Zwischenbericht machtdeutlich, dass ein Jahr nach dem Dresdener Qualifizierungsgipfel be-reits eine Vielzahl von Initiativen eingeleitet und konkrete Maßnah-men ergriffen wurden, um Bildung, Wissenschaft und Forschung inDeutschland nachhaltig zu stärken. Dazu gehört insbesondere die am4. Juni 2009 beschlossene Fortführung von Hochschulpakt, Exzellenz-initiative und Pakt für Forschung und Innovation. Die Zwischenbilanzzeigt darüber hinaus weitere notwendige Umsetzungsschritte auf, umdie gemeinsam angestrebten Ziele zu erreichen. Hierzu zählen dieDeckung des erforderlichen Fachkräftebedarfs in der frühkindlichenBildung, die Optimierung des Übergangssystems in die beruflicheBildung, die Verbesserung der Betreuungsrelation an den Hochschu-len, der Aufbau eines nationalen Stipendiensystems, die Weiterent-wicklung des BAföG sowie der Ausbau berufsbegleitender Studienan-gebote. Konkrete Maßnahmenvorschläge für diese Handlungsfeldersind im Koalitionsvertrag vereinbart.

65. AbgeordneteAgnes

Alpers(DIE LINKE.)

Wann wird der Zwischenbericht zur „Qualifi-zierungsinitiative für Deutschland“ den Parla-mentariern des Deutschen Bundestages zurVerfügung stehen, der laut der Beantwortungeiner Kleinen Anfrage vom Juli 2009 für EndeOktober 2009 angekündigt worden ist (Bun-destagsdrucksache 16/13866, S. 6: „Die Regie-rungschefs der Länder haben die Kultusminis-terkonferenz und die Gemeinsame Wissen-schaftskonferenz beauftragt, über die Umset-zung der von den Regierungschefs von Bundund Ländern beschlossenen Maßnahmen zurQualifizierungsinitiative bis zur Jahreskonfe-renz der Regierungschefs der Länder vom28. bis 30. Oktober 2009 einen ersten Zwi-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 41 –

schenbericht vorzulegen“), und welche wesent-lichen Ergebnisse beinhaltet er (bitte einzelnaufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 11. Dezember 2009

Der für die Regierungschefs der Länder erstellte erste Zwischenbe-richt wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Nach-gang zur Besprechung der Bundeskanzlerin mit der Regierungschefinund den Regierungschefs der Länder am 16. Dezember 2009 zur Ver-fügung gestellt. Hinsichtlich seines Inhalts wird auf die Beantwortungder vorigen Frage verwiesen.

66. AbgeordneterWilliBrase

(SPD)

Aus welchen inhaltlichen Gründen ist das Pro-jekt BerufsbildungsPISA in den LändernDänemark, Finnland, Norwegen, Österreich,Schweden und Slowenien trotz der Zusage derKostenübernahme von deutscher Seite vorerstgescheitert, und wie gedenkt das BMBF zu-künftig mit diesem Projekt umzugehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 11. Dezember 2009

Bei dem geplanten Vorhaben Large-Scale-Assessment in VET (VET-LSA, ursprünglicher Arbeitstitel: BerufsbildungsPISA) handelte essich um ein gemeinschaftlich zu finanzierendes Forschungsprojekt inder Berufsbildung, welches das Ziel hatte, berufliche Kompetenzenam Ende einer Berufsausbildung zu messen und diese Kompetenzre-sultate auf europäischer Ebene miteinander zu vergleichen.

Nach intensiver Abstimmung über die inhaltliche Ausgestaltung diesesProjektvorhabens auf Arbeitsebene wurden alle an diesem Prozess be-teiligten Länder (Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen,Schweiz, Österreich und Slowenien) durch die BundesministerinDr. Annette Schavan schriftlich aufgefordert, ihre inhaltliche und ins-besondere ihre finanzielle Beteiligung an diesem Projekt mitzuteilen.

Da vier Länder ihre Teilnahme aus finanziellen Gründen absagtenund die restlichen Länder Bedingungen an ihre Teilnahme knüpften(z. B. Mitwirkung nur unter der Voraussetzung, wenn mindestens fünfLänder teilnehmen), konnte kein plausibles und evidentes Forschungs-design konzipiert werden. Insoweit ist VET-LSA in seiner ursprüngli-chen Form derzeit nicht zu realisieren.

Das BMBF hat allerdings zahlreiche Signale von einzelnen Staaten er-halten, in kleinerem Maßstab bei Kompetenzmessprojekten zur beruf-lichen Bildung mitzuwirken, weshalb solche Kooperationsmöglichkei-ten weiterverfolgt werden.

Die Resonanz der Sozialpartner und der Ländervertreter zu den Er-gebnissen der Vorstudien zu VET-LSA war ebenfalls positiv. Aus die-sem Grunde plant das BMBF derzeit die Initiierung einer nationalen

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 42 –

Forschungsinitiative mit internationalen Anknüpfungspunkten zur(technologieorientierten) Kompetenzmessung in der beruflichen Bil-dung.

67. AbgeordneterHans-JosefFell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Baukosten (bitte aufgliedern nachKostenträgern, insbesondere des Bundes) undwelchem Zeitpunkt der Inbetriebnahme rech-net die Bundesregierung derzeit für denFusionsforschungsreaktor Wendelstein 7-X inGreifswald?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 16. Dezember 2009

Die Bundesregierung rechnet nach derzeitigem Planungsstand weiter-hin mit einer ersten Inbetriebnahme des Fusionsexperimentes Wendel-stein 7-X im Jahr 2014. Nach ersten Experimenten mit kurzen Pulsenist ein Ausbau für den sogenannten Langpulsbetrieb vorgesehen. Die-ser wird 2019 möglich sein. Nach neuesten Kostenschätzungen wer-den die Baukosten rund 794 Mio. Euro betragen. Der Anteil der Bun-desmittel erhöht sich leicht auf rund 470 Mio. Euro und der Anteil dersonstigen Mittel auf rund 324 Mio. Euro. Der moderaten Steigerung(Bundesanteil plus 5 Mio. Euro) bei den Baukosten steht ein leichterRückgang bei den Betriebskosten gegenüber.

68. AbgeordneteDr. Rosemarie

Hein

(DIE LINKE.)

Welche Personen hat die Bundeskanzlerinzum Bildungsgipfel am 16. Dezember 2009eingeladen (bitte aufschlüsseln nach Bundes-bzw. Landesebene sowie nach externen Exper-ten), und nach welchen inhaltlichen bzw. insti-tutionellen Kriterien erfolgte diese Einladung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braunvom 11. Dezember 2009

Am 16. Dezember 2009 trifft sich die Bundeskanzlerin mit der Regie-rungschefin und den Regierungschefs der Länder zu einer regulärenBesprechung, an der ausgewählte Fachminister wie die Bundesminis-terin Dr. Annette Schavan teilnehmen. Da es sich um eine reguläreBesprechung der Regierungschefs von Bund und Ländern handelt, isteine Beteiligung weiterer Akteure nicht vorgesehen.

69. AbgeordneteDr. Rosemarie

Hein

(DIE LINKE.)

Welche Themen stehen auf der Tagesordnungdes Bildungsgipfels (bitte aufschlüsseln nachUnterthemen)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 43 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 11. Dezember 2009

Aus den Bereichen Bildung und Forschung stehen folgende Themenauf der Tagesordnung:

• Bericht der Bund-Länder-Strategiegruppe zum 10-Prozent-Ziel fürBildung und Forschung,

• Abstimmung zwischen Bund und Ländern über Strategien zur Er-reichung des 3-Prozent-Ziels im Bereich Forschung und Entwick-lung.

70. AbgeordneterSebastian

Körber

(FDP)

Unterstützt die Bundesregierung Forderungenzur schrittweisen Erhöhung der Mindestausbil-dungszeit für die Architektenausbildung ange-sichts der Tatsache, dass bereits in 25 EU-Staa-ten eine zehnsemestrige Ausbildung festge-schrieben ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 17. Dezember 2009

Regelungen zur Mindestausbildungszeit von Architekten (Studiumund berufspraktische Ausbildung) sind in den Architektengesetzender Länder enthalten, die die Voraussetzungen für die Eintragung indie Architektenliste (des jeweiligen Landes) festlegen, die ihrerseitsVoraussetzung für die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“und die entsprechende Berufsausübung ist. Die Länder nehmen ihreGesetzgebungsbefugnis eigenverantwortlich wahr.

71. AbgeordneterSebastian

Körber

(FDP)

Wird sich die Bundesregierung dafür einset-zen, dass wichtige neue Fächer, wie z. B.„nachhaltiges, ökologisches, kostengünstigesPlanen und barrierefreies und seniorengerech-tes Bauen“, in die Architektenausbildung auf-genommen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 17. Dezember 2009

Die Architektengesetze der Länder legen fest, welche Studiengängefür die Architektenausbildung in Frage kommen. Die nähere Ausge-staltung der Studiengänge, insbesondere die Festlegung einzelner Stu-dieninhalte, erfolgt in der Verantwortung der Hochschulen nach Maß-gabe des Landesrechts. Die Hochschulgesetze der Länder sehen inso-weit u. a. vor, dass die Inhalte des Studiums den je aktuellenAnforderungen entsprechen müssen. Eine kontinuierliche Aktualisie-rung und Modernisierung von Studien- und anderen Ausbildungsgän-gen ist auch nach Auffassung der Bundesregierung geboten.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 44 –

72. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Welche Projekte in welchem finanziellen Um-fang sind innerhalb des Kooperationspro-gramms in der zivilen Sicherheitsforschungzwischen Deutschland und Israel bisher inDeutschland bzw. in Israel bewilligt worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 16. Dezember 2009

Im Rahmen der deutsch-israelischen Kooperation in der zivilen Si-cherheitsforschung wurden bisher zwei Pilotprojekte bewilligt. BeideVorhaben wurden zunächst als nationale Projekte im Rahmen derFörderbekanntmachungen „Detektion von Gefahrstoffen“ bzw.„Schutzsysteme für Sicherheits- und Rettungskräfte“ gefördert und imRahmen der Kooperation um israelische Partner erweitert.

Im Forschungsverbund Chip-basierte photonische Gassensoren fürdie Sicherheitstechnik (ChipSenSiTek) werden die deutschen Koope-rationspartner mit einer Fördersumme von ca. 1,2 Mio. Euro vomBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die israe-lischen Partner mit ca. 200 000 Euro vom israelischen Wissenschafts-ministerium (Ministry of Science and Technology, MOST) gefördert.

Im Forschungsverbund Intelligentes sicherndes Lokalisierungssystemfür Rettung und Bergung von Verschütteten (I-LOV) werden die deut-schen Kooperationspartner vom BMBF mit ca. 3,6 Mio. Euro geför-dert. Die israelischen Kooperationspartner nehmen als assoziiertePartner ohne Förderung teil.

Weitere Forschungsprojekte aus der gemeinsamen Förderbekanntma-chung mit Israel werden derzeit ausgewählt.

73. AbgeordneterRenéRöspel

(SPD)

Inwieweit konnte ein Ziel des Bundesministe-riums für Bildung und Forschung, den Anteilder Fachhochschulen in der Forschungsförde-rung zu erhöhen, im Rahmen dieses Koopera-tionsprogramms erreicht werden, und welchenAnteil nehmen die Fachhochschulen an derFörderung durch dieses Programm ein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 16. Dezember 2009

Die Gesamtbeteiligung der Fachhochschulen an den Fachprogram-men hat sich im Jahr 2009 erheblich gesteigert, was sich 2010 fortset-zen wird.

Im Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit werden Fachhoch-schulen in allen Förderbekanntmachungen explizit zur Antragstellungaufgefordert. Aus den bisherigen Förderbekanntmachungen wurdenacht Verbundprojekte unter Beteiligung von Fachhochschulen bewil-ligt, weitere sechs Projekte befinden sich im Bewilligungsverfahren.Dies entspricht einem Anteil von ca. 10 Prozent der Hochschulen, diesich als Partner an den Forschungsverbünden beteiligen. 16 For-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/302– 45 –

schungsprojekte zur Sicherheitsforschung werden zusätzlich aus demflankierenden BMBF-Programm „Forschung an Fachhochschulen“gefördert.

74. AbgeordneterRenéRöspel

(SPD)

Welche Bedrohungs- und Bedarfsanalysenwurden den bewilligten Projekten zugrundegelegt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 16. Dezember 2009

Bedrohungs- und Bedarfsanalysen zu den Forschungsthemen des Si-cherheitsforschungsprogramms sind als Ergebnis eines ausführlichenAgenda-Prozesses mit Wissenschaft, Wirtschaft und Endnutzern indie Programmerstellung eingeflossen.

Konkrete Bedrohungs- und Bedarfsanalysen sind darüber hinaus Be-standteil der Projekte. Die Antragsteller werden in allen Förderbe-kanntmachungen im Rahmen des zivilen Sicherheitsforschungspro-gramms aufgefordert, belastbare Bedrohungs- und Bedarfsanalysenfür ihre Entwicklungen darzustellen. Sie gehen in die Bewertung undAuswahl der Projektvorschläge ein. Die Orientierung am Bedarf wirdzudem durch die Einbindung der Endnutzer (Behörden und Rettungs-kräfte wie Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk u. a. sowie Be-treiber kritischer Infrastrukturen im Bereich Verkehr, Wasser, Ener-gieversorgung u. a.) bei der Entwicklung der Sicherheitslösungen ge-währleistet.

75. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Wann ist mit ersten Ergebnissen der Förde-rung im Rahmen des Kooperationsprogramms„Forschung für die zivile Sicherheit“ zu rech-nen, und wann wird es eine erste Evaluationdes Kooperationsprogramms geben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 16. Dezember 2009

Im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms wurden bisher achtForschungsthemen sukzessive in Förderbekanntmachungen ausge-schrieben. Ergebnisse aus Projekten der ersten Technologie-Bekannt-machung „Detektion von Gefahrstoffen“ liegen Mitte bis Ende desJahres 2010, aus Projekten der ersten szenarienorientierten Bekannt-machung „Schutz von Verkehrsinfrastrukturen“ Anfang bis Mitte desJahres 2011 vor. Eine Evaluation des Sicherheitsforschungspro-gramms soll mit Blick auf aussagefähige Schlussfolgerungen zumin-dest einen überwiegenden Teil der geförderten Forschungsthemenund Projektergebnisse umfassen und ist deshalb nach Einschätzungdes BMBF nicht vor dem Jahr 2012 zweckmäßig.

Page 52: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/17/003/1700302.pdfDeutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/302 18. 12. 2009 Schriftliche Fragen mit den

Vertrieb: Bu

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/302 – 46 –

76. AbgeordneteKrista

Sager

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesamtherstellung: H. Heenemann Gmndesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, A

Wie lauten die Empfehlungen der Bund-Län-der-Arbeitsgruppe im Bereich „Anerkennungausländischer Abschlüsse“, die – laut Aussagedes Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Helge Braun in seiner Rede im Plenumam 3. Dezember 2009 – seit September 2009vorliegen, und in welchen Punkten gehen dieEmpfehlungen inhaltlich über die Eckpunkteder Bundesregierung „Verbesserung der Fest-stellung und Anerkennung im Ausland erwor-bener beruflicher Qualifikationen und Ab-schlüsse“ vom 18. Juni 2009 hinaus bzw. unter-scheiden sie sich?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 17. Dezember 2009

Die am 22. Oktober 2008 von den Regierungschefs von Bund undLändern in Dresden beschlossene Qualifizierungsinitiative fürDeutschland sieht vor, dass Bund und Länder mit Blick auf den sichabzeichnenden Fachkräftebedarf gemeinsam über mögliche Verbesse-rungen der Rechtsgrundlagen und der Verfahren zur Anerkennungvon nicht in Deutschland erworbenen beruflichen Qualifikationen ent-scheiden. Da die Zuständigkeit für die Anerkennungsverfahren sowiein bestimmten Berufen – z. B. bei Lehrern und den Sozialberufen –auch die für die Berufsrechtssetzung bei den Ländern liegt, ist eineumfassende Neuregelung des Anerkennungswesens nur gemeinsammit den Ländern zu erreichen.

Zur Vorbereitung dieser Entscheidung wurde Anfang 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die im September 2009 detaillierteEmpfehlungen vorgelegt hat. Diese Empfehlungen beziehen sich aufdas Thema in seiner ganzen Breite: auf die Verbesserung der Datenla-ge, die Ausweitung von Rechtsansprüchen, die Optimierung der Ver-fahren, die Anpassung der institutionellen Strukturen, den Ausbauvon Beratungsangeboten und Verfahrensbegleitung sowie den Ausbauund die Differenzierung der Angebote für Ergänzungs- und Anpas-sungsqualifizierungen.

Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die am 9. Dezember2009 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkte „Verbesserungder Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruf-lichen Qualifikationen und Abschlüssen“ ergänzen einander, wobeisich die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in weiten Teilen auf Zustän-digkeiten der Länder und an einigen Stellen auch auf die der Kam-mern beziehen und insofern über die Eckpunkte des Bundes hinausge-hen.

Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird dem Ausschuss desBundestages für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzungkurzfristig zur Verfügung gestellt.

Berlin, den 18. Dezember 2009

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