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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440 22. 02. 2013 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Februar 2013 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) .......... 10, 33, 34 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) ........... 15 Barthel, Klaus (SPD) ....................... 35 Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) .......... 16 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 43 Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 17, 18 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 38, 39 Griese, Kerstin (SPD) ................... 40, 41 Hacker, Hans-Joachim (SPD) ................ 53 Haßelmann, Britta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 19, 20 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ................ 5 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 66, 67 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 45, 46 Kieckbusch, Susanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 54 Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 11 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 21, 22 Koenigs, Tom (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 47 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 61 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 62 Krumwiede, Agnes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 55 Kumpf, Ute (SPD) ......................... 23 Kurth, Undine (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 44, 48, 63 Lay, Caren (DIE LINKE.) ................ 36, 37 Liebich, Stefan (DIE LINKE.) ............ 56, 57 Mast, Katja (SPD) ......................... 50 Maurer, Ulrich (DIE LINKE.) ............ 1, 2, 3 Movassat, Niema (DIE LINKE.) .............. 6 Dr. Mützenich, Rolf (SPD) ................... 7 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ............... 42 Poß, Joachim (SPD) ..................... 24, 25 Rawert, Mechthild (SPD) .................... 51 Röspel, René (SPD) .................. 26, 52, 65 Roth, Karin (Esslingen) (SPD) ............... 68 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 8 Dr. Schick, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 27, 28, 29, 30 Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD) ........... 58, 59 Steffen, Sonja (SPD) .................. 12, 13, 14 Steiner, Dorothea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 64 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 4 Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) ........... 31, 32 Werner, Katrin (DIE LINKE.) ............. 9, 49 Dr. Wilms, Valerie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 60 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/1244022. 02. 2013

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 18. Februar 2013eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 10, 33, 34

Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) . . . . . . . . . . . 15

Barthel, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 16

Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 43

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 17, 18

Gehring, Kai(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 38, 39

Griese, Kerstin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41

Hacker, Hans-Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Haßelmann, Britta(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 19, 20

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 66, 67

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 45, 46

Kieckbusch, Susanne(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 54

Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 11

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 21, 22

Koenigs, Tom (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 47

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 61

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 62

Krumwiede, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 55

Kumpf, Ute (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 44, 48, 63

Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37

Liebich, Stefan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 56, 57

Mast, Katja (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Maurer, Ulrich (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3

Movassat, Niema (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 6

Dr. Mützenich, Rolf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 42

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25

Rawert, Mechthild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Röspel, René (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 52, 65

Roth, Karin (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 68

Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 8

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 27, 28, 29, 30

Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD) . . . . . . . . . . . 58, 59

Steffen, Sonja (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14

Steiner, Dorothea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 64

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 4

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 31, 32

Werner, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 9, 49

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 60

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Maurer, Ulrich (DIE LINKE.)Rolle des Bundesnachrichtendienstes(BND) bei den Terroranschlägen derNationalen Befreiungsfront (FLN)während der Jahre 1958 und 1959 inSüdfrankreich und Auswirkungen auf diedeutsch-französischen Beziehungen . . . . . . . 1

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründe für die ausbleibende Warnung desBND im Jahr 1958/1959 vor bevorstehen-den Anschlägen der algerischen FLN-Be-wegung in Südfrankreich und Verhinde-rung einer möglichen Beeinträchtigungder Beziehungen zu Frankreich . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Informationen über das Joint InteragencyCounter-Trafficking Center (JICTC) derUS-Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Movassat, Niema (DIE LINKE.)Handlungsbedarf gegen Kontoführungs-verwehrung für iranische Mitbürger . . . . . . . 4

Dr. Mützenich, Rolf (SPD)Notifizierung von Kampfdrohnen . . . . . . . . 5

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vereinbarkeit der ungarischen Verfas-sungsänderungen mit europäischem Recht . 6

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Vereinbarkeit der Eröffnung eines Flugha-fens in der Sezessionsrepublik Berg-Kara-bach mit dem Völkerrecht und Auswir-kungen auf den OSZE-Friedensprozess . . . . 6

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Vereinbarungen zur Einbindung derKüstenwache in deutsche Ausbildungs-programme zur Modernisierung dessaudischen Grenzschutzes . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kilic, Memet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Erhalt der deutschen und türkischenStaatsbürgerschaft des Hauptverdächtigender tödlichen Prügelattacke am BerlinerAlexanderplatz am 14. Oktober 2012 . . . . . . 8

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Steffen, Sonja (SPD)Handlungsbedarf bezüglich der Regelun-gen über die Nacherfüllung im Kaufrechtund Berücksichtigung der geplanten Vor-schriften der §§ 474a und 474b des Bür-gerlichen Gesetzbuchs im Referentenent-wurf eines Gesetzes zur Umsetzung derVerbraucherrechterichtlinie, zur Ände-rung des Verbrauchsgüterkaufrechts undzur Änderung des Gesetzes zur Regelungder Wohnungsvermittlung . . . . . . . . . . . . . . 8

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD)Versetzung von Mitarbeitern der Fami-lienkassen in die Bundesagentur für Arbeitund Übernahme zentraler Aufgaben . . . . . 10

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.)Gültigkeit und Auswirkungen der Schul-denbremse bei öffentlichen Energieeffi-zienzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Solvabilitätsquote des Neubestandes vonVersicherungen bei Lebensversicherungs-unternehmen und Entwicklung der Quo-ten seit dem Jahr 1994 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – II –

Haßelmann, Britta(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Intention der im Jahr 1994 gesetzlich an-geordneten Trennung des Versichertenkol-lektivs in einen Alt- und Neubestand imRahmen der freien Rückstellung für Bei-tragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zustellung des Bewirtschaftungsschrei-bens zum Energie- und Klimafonds(EKF); Mittelfreigabe für Programme ausdem EKF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Kumpf, Ute (SPD)Voraussetzungen zum Erhalt der Übungs-leiterpauschale für bürgerschaftlichEngagierte eines gemeinnützigen Klein-gartenvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Poß, Joachim (SPD)Höhe der finanzausgleichsrelevantenSteuermehreinnahmen bei den ausgleichs-pflichtigen Ländern sowie Veränderungbei den Ausgleichszahlungen gegenüber2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Röspel, René (SPD)Jüngste Ablehnung der Vorschläge desBundesrates zur Steuervereinfachung ent-gegen der im Koalitionsvertrag zwischenCDU, CSU und FDP vereinbarten steuer-lichen Förderung von Forschung und Ent-wicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entwicklung der RfB aus Alt- und Neu-beständen bei Lebensversicherungsunter-nehmen seit 1994 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Entwicklung der RfB bei Lebensversiche-rungsunternehmen bei getrennt bleiben-den Alt- und Neubeständen . . . . . . . . . . . . 17

Maximaler Verlust an RfB pro Versicher-ten aus dem Altbestand bei Lebensversi-cherungsunternehmen durch Zusammen-legung der Bestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.)Anstieg der Staatsverschuldung durch Un-terstützungsmaßnahmen im Rahmen derFinanzkrise seit 2009; Empfänger undHöhe der abgeflossenen Mittel . . . . . . . . . . 18

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Genehmigungen für Rüstungsexporte andie Staaten des Golfkooperationsrates unddie Maghreb-Staaten im Jahr 2012 . . . . . . . 20

Barthel, Klaus (SPD)Beantwortung des Fragebogens über dieUmsetzung der UN-Leitprinzipien fürWirtschaft und Menschenrechte . . . . . . . . . 21

Lay, Caren (DIE LINKE.)Ausschluss der Wasserversorgung vomAnwendungsbereich der EU-Konzessions-richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Anzahl und Ausbildungsstand jungerMenschen ohne Anspruch auf Berufsaus-bildungshilfe nach § 59 Absatz 2 SGB IIIund Erweiterung des anspruchsberechtig-ten Personenkreises auf Ausbildungsförde-rung nach § 8 Absatz 2 Satz 2 BAföG(Bundesausbildungsförderungsgesetz) . . . . 23

Griese, Kerstin (SPD)Erwähnung der sozialen Ziele der Strate-gie „Europa 2020“ im Nationalen Re-formprogramm 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Einbindung des Deutschen Bundestagesin den Nationalen Sozialbericht . . . . . . . . . 24

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Anteil der Frauen im Saarland mit Bezugeiner Altersrente bzw. einer Erwerbsmin-derungsrente unterhalb der Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderungund bundesweiter Vergleich . . . . . . . . . . . . 25

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– III –

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einschätzung der Europäischen Kommis-sion bzw. anderer EU-Staaten gegenübergeplanten Änderungen der Honigrichtlinie 26

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtliche Regelung von Tierversuchenmit Wirbeltieren oder Kopffüßlern zuAus- und Weiterbildungszwecken nachbereits erprobten Verfahren . . . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Finanzielle Mittel und Vernetzung der Fa-milienbetreuungsstellen der Bundeswehr . . 28

Koenigs, Tom(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Förderung der Achtung der Menschen-rechte beim Einsatz malischer Sicherheits-kräfte durch die EU-Ausbildungsmission . . 30

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bauvorhaben der Bundeswehr im Vogel-schutzgebiet der Colbitz-Letzlinger Heide . 30

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Anzahl der Aufnahmen unter 18-jährigerJugendlicher in den freiwilligen Wehr-dienst der Bundeswehr im Jahr 2012 undDienstbeendigungen innerhalb der Probe-zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Mast, Katja (SPD)Geplante Änderung von § 45 SGB V überdie Erhöhung der Altersgrenze auf zwölfJahre bei dem Erhalt von Krankengeld beiErkrankung des Kindes . . . . . . . . . . . . . . . 31

Rawert, Mechthild (SPD)Sicherung der Existenz und Leistungsfä-higkeit der Krankenhäuser auf hohemQualitätsniveau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Röspel, René (SPD)Import von Stammzelllinien und Einver-ständniserklärung der Spender für dieNutzung zu Forschungszwecken . . . . . . . . 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Hacker, Hans-Joachim (SPD)Rechtsgrundlage zur Verhinderung desEinleitens von Fäkalien und anderen Ab-fällen in Bundeswasserstraßen im Bereichdes Wassertourismus und der Schifffahrt . . 34

Kieckbusch, Susanne(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausbau des Bahnabschnitts Neudieten-dorf–Eisenach der Strecke 6340 . . . . . . . . . 35

Krumwiede, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lärmschutzmaßnahmen an der Auto-bahn 9 in den Bereichen Ingolstadt Nord,Ingolstadt Süd und Manching . . . . . . . . . . 36

Liebich, Stefan (DIE LINKE.)Ausbau des Flughafens Berlin-Tegel; Ent-schädigung für Fluglärmbelastung . . . . . . . 36

Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD)Anzahl der Anwendungen der Ausnahme-regelung gemäß der Zweihundertzwan-zigsten Durchführungsverordnung zurLuftverkehrs-Ordnung seit Inkrafttreten . . 37

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erste Verordnung zur Änderung derBinnenschiffsuntersuchungsordnung . . . . . 38

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – IV –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zeitplan des Stresstests für Atommüllzwi-schenlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umsetzung der Besondere-Ausgleichs-regelung-Gebührenverordnung und Höheder Gebühren für Antragsteller . . . . . . . . . 39

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genehmigungserteilungen der Länder fürVorhaben mit Eingriff erheblicher Beein-trächtigung im Sinne des BNatSchG . . . . . 40

Steiner, Dorothea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Übersetzung und Veröffentlichung derStudie „Late lessons from early warnings:science, precaution, innovation“ derEuropean Environment Agency . . . . . . . . . 41

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Röspel, René (SPD)Höhe der Kofinanzierung des FET-Flag-ship-Programms und etwaige Anhebungder Zuwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anteil und Mitteleinsatz für behinderten-spezifische- bzw. inklusive entwicklungs-politische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Roth, Karin (Esslingen) (SPD)Förderung verschiedener Projekte imRahmen des develoPPP-Programms undentwicklungspolitischer Mehrwert . . . . . . . 43

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– V –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterUlrich

Maurer(DIE LINKE.)

Kann die Bundesregierung bestätigen oder de-mentieren, dass der Bundesnachrichtendienst(BND) 1958/1959 über seinen damaligen Resi-denten in Tunis, R. C., vorab Kenntnis überbevorstehende Terroranschläge der NationalenBefreiungsfront (FLN) in Südfrankreich – wieden Anschlag gegen den Staudamm von Mal-passet – hatte (vergleiche: „Der steinige Wegzur Freundschaft, ARTE, 22. Januar 2013,22 Uhr)?

2. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Sieht die Bundesregierung angesichts der Em-pörung über die Verwicklung des BND in denTerroranschlag gegen den Staudamm von Mal-passet in Südfrankreich und angesichts desgroßen öffentlichen Interesses in Frankreichdie Notwendigkeit, die unabhängige Histori-kerkommission des BND mit der damaligenRolle des BND und seines Residenten R. C.zu befassen?

Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef

des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla,

vom 15. Februar 2013

Eine Recherche in den bislang erschlossenen Altunterlagen desBND hat keine Bestätigung dafür ergeben, dass der BND 1958/1959vorab Kenntnis über bevorstehende Terroranschläge der FLN inSüdfrankreich hatte. Eine abschließende Aussage dazu ist aber mitBlick auf die umfangreichen, bislang archivisch nicht erschlossenenAktenbestände des BND und die erst beginnende Forschung derzeitnicht möglich.

Vor diesem Hintergrund hat die Unabhängige Historikerkommissionzur Erforschung der Geschichte des BND (UHK), die die Frühge-schichte des BND bis 1968 erforscht, mitgeteilt, sie sei bereit, auchdem – in den hier aufgeworfenen Fragen angesprochenen – Themen-komplex wissenschaftlich nachgehen zu wollen. Die Bundesregierungund der BND werden die UHK dabei nach Kräften unterstützen.

3. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Inwieweit haben die jüngsten Veröffentlichun-gen über die Kenntnis des BND des Anschlagsgegen den Staudamm von Malpasset Auswir-kungen auf die deutsch-französischen Bezie-hungen?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 2 –

Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef

des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla,

vom 15. Februar 2013

Auswirkungen auf die bilateralen deutsch-französischen Beziehungenkann die Bundesregierung nicht feststellen.

4. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum hat der BND, nachdem er durch sei-nen damaligen Residenten in Tunis, R. C.,1958/1959 von bevorstehenden Anschlägender algerischen FLN-Bewegung in Südfrank-reich erfuhr – wie etwa gegen Raffinerien undden Staudamm von Malpasset mit 412 Todes-opfern – (vgl. ARTE vom 22. Januar 2013/22 Uhr), nicht rechtzeitig französische Behör-den gewarnt, und welche Maßnahmen wird dieBundesregierung angesichts der kritischen öf-fentlichen Kommentierung dieser neueren Er-kenntnisse in Frankreich (vgl. etwa Le Mondevom 24. Januar 2013) sowie angesichts dermöglichen Beeinträchtigung der deutsch-fran-zösischen Beziehungen hierdurch nun treffenneben der naheliegenden Beauftragung derUHK mit diesem Thema?

Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef

des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla,

vom 21. Februar 2013

Eine Recherche in den bislang erschlossenen Altunterlagen desBND hat keine Bestätigung dafür ergeben, dass der BND von der inder Frage genannten Person oder auf andere Weise in den Jahren1958/1959 von bevorstehenden Anschlägen der FLN-Bewegung inSüdfrankreich Kenntnis erhalten hat.

Die UHK hat sich bereit erklärt, diesem Themenkomplex nachgehenzu wollen.

Die deutsch-französischen Beziehungen wurden dadurch nicht be-rührt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 3 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

5. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Inwieweit ist es der Bundesregierung gelungen,Details über das Joint Interagency Counter-Trafficking Center (JICTC) in Erfahrung zubringen, das nach Auffassung der US-Regie-rung als „ziviles Gefolge im Sinne des NATO-Truppenstatuts“ einzuordnen ist, dies aber vonder Bundesregierung mangels Zuarbeit undwegen erst später erfolgter Unterrichtungdurch die US-Regierung nicht überprüft wer-den konnte und wozu deshalb um weitere aus-führliche Informationen gebeten wurde (Ant-wort der Bundesregierung zu Frage 5 derKleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache17/11540), und mit welchem Ergebnis hat sichdie Bundesregierung, wie in der Antwort dar-gelegt, seit dessen Errichtung „anlassbezogen“und „im Rahmen der vertrauensvollendeutsch-amerikanischen Zusammenarbeit“über das JICTC ausgetauscht, womit ihr mitt-lerweile also mehr zu „konkreten Maßnahmendes JICTC seit dessen Einrichtung“ (Antwortder Bundesregierung zu den Fragen 10, 17und 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-drucksache 17/11540) oder die Kooperationmit dem AFRICOM bekannt sein dürfte, dasebenfalls „über zivile Mitarbeiter“ anderer Be-hörden verfügt?

Antwort des Staatsministers Michael Link

vom 19. Februar 2013

Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin hatauf Frage des Auswärtigen Amts offiziell mitgeteilt, dass für dasJICTC ausschließlich schon zuvor am U. S. European Command(EUCOM) stationiertes Personal tätig sei. Das JICTC habe bereitsvorhandene Gebäude in den Patch Barracks in Stuttgart-Vaihingenbezogen. Das JICTC-Personal sei überwiegend aus der bereits vor-handenen EUCOM-Abteilung für Drogenbekämpfung gewonnenworden. Hinzu seien Stellen aus dem EUCOM-Militärstab gekom-men. Die amerikanische Seite wies hierbei auf das Recht des Entsen-destaats auf interne Umstrukturierungen im Rahmen des geltendenStationierungsrechts hin.

Für das JICTC sind nach Angaben der US-Botschaft 33 Personen tä-tig, hierunter Soldaten, zivile Mitarbeiter des US-Verteidigungsminis-teriums und vier befristet eingestellte Bedienstete. Weitere Beschäf-tigte der US-Regierung aus der EUCOM-Abteilung für die Zusam-menarbeit mit anderen US-Regierungsbehörden könnten zusätzlichdas JICTC unterstützen, ohne vom JICTC angestellt zu sein.

Die Aktivitäten des JICTC erfolgen demnach zur Unterstützung derSicherheitszusammenarbeit, die US-Botschaftspersonal in Staatendes EUCOM-Zuständigkeitsbereichs durchführe. Diese Unterstüt-

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 4 –

zungs- und Ausbildungsmaßnahmen für bestimmte Länder in Euro-pa erfolgten auf Nachfrage und in der Verantwortung der jeweiligenamerikanischen Botschaft. Es handele sich hierbei vor allem um Si-cherheitszusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung undder Strafverfolgung. Die Regierung der Vereinigten Staaten vonAmerika beabsichtige nach Angaben der US-Botschaft nicht, durchdie Errichtung des JICTC neue Befugnisse nach dem NATO-Trup-penstatut zu begründen. Das JICTC sei im Rahmen bereits bestehen-der Befugnisse tätig, Unterstützung im Sicherheitsbereich imEUCOM-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Die Schwerpunktlegungauf die Drogenbekämpfung sei bereits seit vielen Jahren Teil desAuftrags von EUCOM. Das JICTC sei nicht exekutiv tätig. EineKooperation des JICTC mit dem U. S. Africa Command(AFRICOM) ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Die Bundesregierung hat sich mit der amerikanischen Regierungüber die Aufgaben und die Struktur des JICTC ausgetauscht. Ausder Tätigkeit des JICTC wurde kein Anlass bekannt, der erforderthätte, sich mit der amerikanischen Regierung darüber hinaus überdas JICTC auszutauschen.

6. AbgeordneterNiemaMovassat

(DIE LINKE.)

Welche Schritte unternimmt die Bundesregie-rung, um den Zustand zu beenden, dass entge-gen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsge-setz in Deutschland verschiedene BankinstituteKonten von mehr als 1 500 Menschen mit ira-nischem Pass gekündigt und in zahlreichenweiteren Fällen Menschen mit iranischem Passdie Eröffnung eines Kontos verweigert haben,wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 12. Febru-ar 2013 berichtete, oder wird es lediglich beider Empfehlung des Beauftragten für Men-schenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe derBundesregierung, Markus Löning, bleiben, derden Betroffenen rät: „Lassen Sie sich nicht ein-schüchtern. Gehen Sie zu einer anderen Bankund versuchen Sie es immer wieder“?

Antwort des Staatsministers Michael Linkvom 21. Februar 2013

Der Bundesregierung sind Berichte über verweigerte Kontoeröffnun-gen bzw. Kündigungen bestehender Kontoführungsverträge durchdeutsche Geschäftsbanken für iranische bzw. iranischstämmigeBankkunden in Deutschland bekannt. Die von Ihnen zitierten Zah-len kann die Bundesregierung nicht bestätigten.

Nach deutschem und europäischem Recht gibt es keine Verbote hin-sichtlich der Eröffnung und Führung von Konten für iranische bzw.iranischstämmige Personen in Deutschland, es sei denn, diese Perso-nen sind ausdrücklich durch die Europäische Union gelistet. Konten,die für iranische Staatsbürger geführt werden, unterliegen den gesetz-lichen Vorgaben in Bezug auf Transaktionen und Geschäftsbeziehun-gen mit sog. Risikoländern (§ 25c des Kreditwesengesetzes – KWG),dem Geldwäschegesetz und den Anforderungen der Verordnung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 5 –

(EU) Nr. 267/2012 des Rates in der Fassung vom 22. Dezember2012 (v. a. Artikel 30 Absatz 6) sowie den Vorgaben der „FinancialAction Task Force“ (FATF).

Die Bundesregierung steht zu diesem Themenkomplex im Kontaktsowohl mit Betroffenen bzw. mit Organisationen, die diese vertreten,als auch mit der deutschen Kreditwirtschaft. Die Staatssekretärin desAuswärtigen Amts, Dr. Emily Haber, hat sich dazu in Abstimmungmit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministe-rium für Wirtschaft und Technologie bereits am 12. September 2012schriftlich an den Verband „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ bzw.dessen Mitgliedsverbände gewandt und um erneute Prüfung derMöglichkeiten einer Kontoeröffnung und -führung für iranischebzw. iranischstämmige Personen, die in Deutschland leben, gebeten.

7. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Gemäß welchen Verpflichtungen Deutsch-lands aus den verschiedenen Rüstungskontroll-abkommen beabsichtigt die Bundesregierung,nach der Beschaffung von Kampfdrohnen die-se entsprechend zu notifizieren?

Antwort des Staatsministers Michael Link

vom 19. Februar 2013

Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für Transparenz undBerechenbarkeit in Bezug auf Streitkräfte sowie ihre Waffen undAusrüstung ein. Eine Einführung von bewaffneten unbemanntenFlugsystemen darf aus Sicht der Bundesregierung nicht den erreich-ten rüstungskontrollpolitischen Acquis aufweichen. Daher solltengrundsätzlich auch unbemannte Systeme in bestehenden wie künfti-gen Rüstungskontrollabkommen und vertrauens- und sicherheits-bildenden Maßnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung verfügt gegenwärtig nicht über bewaffnete un-bemannte Flugsysteme. Sie wird sich zunächst gegenüber Partnerndafür einsetzen, ein möglichst breites gemeinsames Verständnis füreine rüstungskontrollpolitische Berücksichtigung bewaffneter unbe-mannter Systeme zu erzielen und diese analog zu bewaffneten be-mannten Systemen zu behandeln. Sie wird diese Gespräche bezüg-lich des Wiener Dokuments, des weltweiten Austausches militä-rischer Informationen sowie des Waffenregisters der VereintenNationen in den zuständigen Gremien führen.

Die Bundesregierung arbeitet weiter mit Nachdruck an einer umfas-senden und tiefgreifenden Modernisierung der konventionellen Rüs-tungskontrolle in Europa, die aktuellen militärischen EntwicklungenRechnung trägt. Ein neues Regime sollte aus Sicht der Bundesregie-rung grundsätzlich auch bewaffnete unbemannte Systeme einbezie-hen. Zwischenzeitlich wird die Bundesregierung den – in wesentli-chen Teilen veralteten – Vertrag über konventionelle Streitkräfte inEuropa (KSE-Vertrag) weiter vollständig umsetzen und zu gegebe-ner Zeit die Meldung eigener bewaffneter unbemannter Systeme prü-fen.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 6 –

8. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die Vorschläge für eine Änderung der un-garischen Verfassung, die laut Medienberich-ten am Freitag, den 8. Februar 2013 ins unga-rische Parlament eingebracht wurden (dasNachrichtenportal pesterlloyd.net spricht voneinem 26-seitigen Papier, das am 12. Februar2013 zum ersten Mal vom Parlament beratenwerden soll), und welche Erkenntnisse hat dieBundesregierung über die Vereinbarkeit derVorschläge mit geltendem Europarecht?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 19. Februar 2013

Seit dem 12. Februar 2013 befasst sich das ungarische Parlament inerster Lesung mit mehreren aus dem Kreis der Regierungsparteieneingebrachten Gesetzentwürfen, die eine Änderung der Verfassungzur Folge hätten. Die geplanten Änderungen betreffen die Arbeits-weise und die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes selbst sowieeine Reihe neuer materieller Normen, die in die Verfassung aufge-nommen werden sollen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wirddie Beratung bis Mitte März 2013 andauern. Der parlamentarischeProzess ist mithin noch nicht abgeschlossen.

Als Hüterin der Verträge wird es der Europäischen Kommission ob-liegen, etwaige Verfassungsänderungen auf ihre Vereinbarkeit mitdem EU-Acquis zu überprüfen.

Dazu gehört auch die Einhaltung grundlegender Werte wie Rechts-staatlichkeit und Gewaltenteilung.

Die Bundesregierung wird ihre bilateralen Kontakte mit der ungari-schen Regierung nutzen, um auf die Einhaltung dieser Werte hinzu-weisen.

9. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichtsder Mitgliedschaft Deutschlands in der Mins-ker Gruppe der Organisation für Sicherheitund Zusammenarbeit in Europa (OSZE) dieangekündigte Eröffnung eines Flughafens inder international nicht anerkannten Sezes-sionsrepublik Berg Karabach aus völkerrecht-licher Perspektive und hinsichtlich der mög-lichen Auswirkungen auf den OSZE-Friedens-prozess?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 22. Februar 2013

Eine Aufnahme des Flugverkehrs auf dem Flughafen in Stepanakertohne Zustimmung der aserbaidschanischen Seite würde dem Geistder Waffenstillstandsvereinbarung von 1994 zwischen Armenien und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 7 –

Aserbaidschan widersprechen und die Gefahr einer Eskalation desBerg-Karabach-Konflikts in sich bergen.

Die Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE erklärten am13. Juli 2012, dass eine Inbetriebnahme des Flughafens in Stepana-kert nicht dazu dienen dürfe, eine Änderung des Status von Berg Ka-rabach geltend zu machen, und forderten alle Seiten auf, nach einerdiplomatischen Lösung zu suchen und im Einklang mit internationa-lem Recht zu handeln.

Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit ihren Partnern inder Europäischen Union die Minsker Gruppe der OSZE in ihremBestreben, gegenüber Armenien und Aserbaidschan die Notwendig-keit zu verdeutlichen, alles zu unterlassen, was die Spannungen wei-ter verschärfen könnte, und auf eine friedliche Konfliktlösung hinzu-arbeiten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

10. AbgeordneterJan van

Aken

(DIE LINKE.)

Wurden im Zusammenhang mit der Moderni-sierung des saudischen Grenzschutzes und derEinbindung der deutschen Bundespolizei inAusbildungsprogramme bzw. Ausbildungsko-operationen für saudische Grenzschützerzwischen saudischen und deutschen BehördenGespräche geführt und/oder Vereinbarungengetroffen, die auch die Küstenwache betreffen,und wenn ja, was beinhalten sie?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 21. Februar 2013

Das Engagement der Bundespolizei im Königreich Saudi-Arabienwar bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen. De-tails hierzu gehen insbesondere aus den Bundestagsdrucksachen17/6102 vom 8. Juni 2011, 17/6863 vom 26. August 2011 sowie17/10358 vom 20. Juli 2012 hervor.

Das Engagement der Bundespolizei in der Nordregion Saudi-Ara-biens (Landgrenze zum Irak) wird zeitnah abgeschlossen. Die Aus-weitung des Modernisierungsprojektes und damit auch des Engage-ments der Bundespolizei auf andere Regionen des Landes wird der-zeit konzeptionell vorbereitet. Wesentliche Elemente dieser konzep-tionellen Vorbereitung waren sog. Site Surveys und eine Trainings-bedarfsanalyse. Die Erörterung der Ergebnisse dieser konzeptionel-len Vorbereitung und des daraus resultierenden zukünftigen Engage-ments der Bundespolizei in dem Projekt dauert noch an und schließtdie maritime Komponente des saudi-arabischen Grenzschutzes ein.

Wie bereits in der Nordregion des Landes wird auch zukünftig dasEngagement der Bundespolizei darauf ausgerichtet sein, Standard-

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 8 –

maßnahmen der Grenzüberwachung sowie die Methodik von Füh-rungs- und Entscheidungsprozessen zu schulen; Menschenrechte undrechtsstaatliche Grundsätze werden dabei weiterhin zu den Kursin-halten gehören.

11. AbgeordneterMemet

Kilic

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat O. U.,der sich in der Türkei aufhaltende Hauptver-dächtige der tödlichen Prügelattacke am Berli-ner Alexanderplatz in der Nacht zum 14. Okto-ber 2012, die deutsche Staatsangehörigkeit imJahr 1996 erhalten, und wann hat er nachKenntnis der Bundesregierung die türkischeStaatsangehörigkeit beantragt und erlangt (vgl.„Türkei liefert Hauptverdächtigen O. U. nichtaus“ in der BERLINER MORGENPOSTvom 8. Februar 2013)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 21. Februar 2013

Das Staatsangehörigkeitsrecht wird von den Ländern nach den Arti-keln 83 und 84 des Grundgesetzes (GG) als eigene Angelegenheitenausgeführt. Insoweit sind diese auch für die Einbürgerung von Aus-ländern zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ha-ben. Nach Auskunft des Landes Berlin hat O. U. die deutsche Staats-angehörigkeit im Jahr 1996 als Minderjähriger gemeinsam mit seinerMutter auf der seinerzeitigen Rechtsgrundlage von § 86 Absatz 2 desAusländergesetzes im Wege der Miteinbürgerung unter Verlust dertürkischen Staatsangehörigkeit erworben. Darüber, ob und gegebe-nenfalls wann O. U. die türkische Staatsangehörigkeit wiedererwor-ben haben könnte, liegen der Bundesregierung keine Informationenvor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

12. AbgeordneteSonja

Steffen

(SPD)

Aus welchem Grund sind die im Referenten-entwurf vom 19. September 2012 für ein Ge-setz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-richtlinie, zur Änderung des Verbrauchsgüter-kaufrechts und zur Änderung des Gesetzes zurRegelung der Wohnungsvermittlung ursprüng-lich geplanten Vorschriften der §§ 474a und474b BGB-E (BGB = Bürgerliches Gesetz-buch), vor allem aber des § 474a BGB-E(Sonderbestimmungen für die Nacherfüllung),in dem entsprechenden Gesetzentwurf derBundesregierung vom 21. Dezember 2012(Bundesratsdrucksache 817/12) nicht mehrenthalten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 9 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 21. Februar 2013

Der noch im Referentenentwurf vom 19. September 2012 enthalteneVorschlag zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Ge-richtshofs (EuGH) vom 16. Juni 2011 (C 65/09 und C 87/09) zumUmfang des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs eines Ver-brauchers (§§ 474a und 474b BGB-E) hat sehr unterschiedliche Stel-lungnahmen zu der Frage ausgelöst, ob und ggf. wie die Entschei-dung des EuGH umzusetzen ist. Damit die Diskussion um diesesThema nicht die rechtzeitige Umsetzung der Verbraucherrechtericht-linie gefährdet, hat die Bundesregierung entschieden, den Vorschlagzur Umsetzung der Entscheidung des EuGH aus dem Gesetzentwurfherauszunehmen. Während die Mitgliedstaaten die zur Umsetzungder Verbraucherrechterichtlinie erforderlichen Rechtsvorschriftenbis zum 13. Dezember 2013 erlassen müssen, besteht für eine mögli-che Umsetzung der Entscheidung des EuGH keine vergleichbareFrist. Die Herausnahme des Vorschlags zur Umsetzung der Ent-scheidung des EuGH aus dem Gesetzentwurf erlaubt es, das Ob undggf. Wie einer solchen Umsetzung noch einmal gründlich und ohneZeitdruck unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnah-men und Diskussionsbeiträge zu diesem Thema zu prüfen.

13. AbgeordneteSonja

Steffen

(SPD)

Sieht die Bundesregierung nach den Urteilendes EGH vom 16. Juni 2011 (C 65/09 und C87/98, auf Vorlage des Bundesgerichtshofs– BGH – VIII ZR 70/08) sowie des BGH vom17. Oktober 2012 (VIII ZR 226/11) keinen ge-setzgeberischen Handlungsbedarf mehr bezüg-lich der Regelungen über die Nacherfüllungim Kaufrecht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 21. Februar 2013

Der BGH hat der Entscheidung des EuGH in seinen Urteilen vom21. Dezember 2011 (Az.: VIII ZR 70/08) und 17. Oktober 2012(Az.: VIII ZR 226/11) bereits auf der Grundlage des bestehendenGesetzes volle Geltung verschafft. Einen dringenden gesetzgeberi-schen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung daher derzeitnicht. Das Ob und ggf. Wie einer Umsetzung der Entscheidung desEuGH kann noch einmal sorgfältig geprüft werden.

14. AbgeordneteSonja

Steffen

(SPD)

Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischenHandlungsbedarf bezüglich der Regelungenüber die Nacherfüllung im Kaufrecht außer-halb des Verbrauchsgüterkaufs, also z. B. zwi-schen Unternehmern?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 10 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 21. Februar 2013

Die Frage, ob ein um die Aus- und Einbauleistungen erweiterterNacherfüllungsanspruch nur für Verbrauchsgüterkäufe oder weiter-gehend auch für Kaufverträge zwischen zwei Unternehmen oder füralle Kaufverträge eingeführt werden sollte, stand im Mittelpunkt derStellungnahmen und Diskussionsbeiträge zu den im Referentenent-wurf vorgeschlagenen §§ 474a und 474b BGB-E. Vor einer etwaigenUmsetzung der Entscheidung des EuGH wird die Bundesregierunginsbesondere diese Frage noch einmal sorgfältig prüfen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

15. AbgeordneteSabine

Bätzing-

Lichtenthäler

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung – auch un-ter dem Gesichtspunkt der Mittelherkunft –das Verhalten der Bundesagentur für Arbeit(BA), die Mitarbeiter der Familienkassen indie BA zu versetzen und die Aufgaben derFamilienkassen in der BA zentralisiert zu über-nehmen, und welche Reaktion plant die Bun-desregierung hierauf?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 19. Februar 2013

Nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 Satz 2 des Finanzverwaltungsgeset-zes stellt die BA dem Bundeszentralamt für Steuern ihre Dienststel-len als Familienkassen zur Verfügung und führt nach § 7 Absatz 2des Bundeskindergeldgesetzes unter der Bezeichnung „Familienkas-se“ das Bundeskindergeldgesetz durch. Der Vorstand der BA kanninnerhalb seines Zuständigkeitsbereichs über die örtliche Zuständig-keit von Finanzbehörden die Entscheidung über den Anspruch aufKindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigteneiner anderen Familienkasse übertragen (§ 5 Absatz 1 Nummer 11Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes, § 13 Absatz 3 des Bundes-kindergeldgesetzes). Im Zuge der derzeitigen Zusammenfassung der102 Familienkassen zu 14 Familienkassenverbünden werden die ört-lichen Familienkassen aus der Besonderen Dienststelle Familien-kasse ausgegliedert und in die Organisationsstruktur der Arbeits-agentur eingegliedert. Die Mitarbeiter der Familienkassen warenund sind gleichwohl Mitarbeiter der BA. Die von der BA geplanteOrganisationsänderung dient einer effektiven und wirtschaftlichenAufgabenerfüllung.

In den größeren Organisationseinheiten können Belastungsschwan-kungen und Personalausfälle besser als bisher ausgeglichen werden.Sie ermöglichen darüber hinaus notwendige Spezialisierungen, diekünftig durch die elektronische Akte unterstützt werden können. In

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 11 –

den größeren Organisationseinheiten ergeben sich für die Beschäftig-ten verbesserte Möglichkeiten der Personalentwicklung.

16. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter(DIE LINKE.)

Fallen nach Ansicht der Bundesregierung auchbetriebswirtschaftlich rentable öffentliche In-vestitionen in Energieeffizienzmaßnahmen un-ter die so genannte Schuldenbremse, dürfenalso von Bund, Ländern und Kommunen auchdann, wenn sich solche Klimaschutzinvestitio-nen nach wenigen Jahren amortisieren und auflängere Sicht zusätzliche Erträge erwirtschaf-ten, keine Schulden für Energieeffizienzprojek-te aufgenommen werden, und wenn ja, wasplant die Bundesregierung, um zu verhindern,dass die Schuldenbremse ökologisch sinnvolleund darüber hinaus rentable Investitionen aus-bremst?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 15. Februar 2013

Artikel 109 Absatz 3 Satz 1 GG legt fest, dass die Haushalte vonBund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten aus-zugleichen sind. In diesem Rahmen können auch Investitionen jeder-zeit finanziert werden.

17. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch wäre die Solvabilitätsquote des Neu-bestandes, wenn man heute das Eigenkapitalder Lebensversicherungsunternehmen anteiligauf Alt- und Neukunden aufteilt und dieses so-wie die freien Rückstellungen für Beitrags-rückerstattungen (RfB) den Deckungsrückstel-lungen aus Neubestand gegenüberstellt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 19. Februar 2013

Die hypothetische Solvabilitätsquote des Neubestandes wäre – basie-rend auf den Berechnungsgrundlagen des Fragestellers – 112,8 Pro-zent. Die Vorgaben des Fragestellers decken sich allerdings nicht mitden gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Solvabilitätsquote.

18. AbgeordneterDr. Thomas

Gambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wurden die auf Alt- und Neubestand aufgeteil-ten Solvabilitätsquoten seit 1994 regelmäßigabgefragt, und wenn ja, wie haben sich dieseQuoten seit 1994 entwickelt?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 12 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 19. Februar 2013

Die Berechnung der Solvabilitätsquote und der Nachweis der Eigen-mittel sind der Aufsichtsbehörde jährlich zusammen mit dem aufge-stellten Jahresabschluss und Lagebericht vorzulegen (§ 53c Absatz 4des Versicherungsaufsichtsgesetzes – VAG). Dabei wird die Solvabi-litätsspanne der Lebensversicherungsunternehmen gemäß § 4 derKapitalausstattungs-Verordnung des Bundesministeriums der Finan-zen ausschließlich auf das gesamte Versicherungsgeschäft bezogenberechnet. Eine Trennung nach Alt- und Neubestand ist nicht vorge-sehen.

19. AbgeordneteBrittaHaßelmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

War die Intention der Bundesregierung bei derim Jahr 1994 gesetzlich angeordneten Tren-nung des Versichertenkollektivs in einen Alt-und einen Neubestand, dass die freie RfBaus Altbeständen gegenüber den Deckungs-rückstellungen für dieselben Bestände massivansteigt, und wenn nicht, warum hat die Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) nicht ihren Einfluss dahingehend aus-geübt, dass die RfB den ausscheidenden Versi-cherten aus dem Altbestand ratierlich zugeteiltwurde, um die Quote freie RfB/Deckungsrück-stellungen in etwa stabil zu halten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Bis 1994 war die Versicherungsaufsicht in der Europäischen Unionnoch weitgehend national geregelt. Durch die sog. Dritten Versiche-rungsrichtlinien wurde eine weitgehende Vereinheitlichung der Auf-sicht nach dem Grundsatz der Mindestharmonisierung herbeige-führt. Für Deutschland bedeutete dies, dass die bis dahin geltendevorherige behördliche Genehmigung der Allgemeinen Versiche-rungsbedingungen und der Rechnungsgrundlagen in der Lebensver-sicherung zum 1. Juli 1994 abgeschafft werden musste. Ausweislichder Begründung der Bundesregierung zum Dritten Durchführungs-gesetz/EWG zum VAG (Bundestagsdrucksache 12/6959, S. 58)diente die Trennung des Versicherungsgeschäfts der Lebensversiche-rungsunternehmen in Alt- und Neubestand dem Schutz der beiInkrafttreten des Gesetzes bestehenden Versicherungsverträge.

Die BaFin existiert erst seit 2002. Über die Entscheidungsvorgängeinnerhalb des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen imJahr 1994 hat die Bundesregierung keine aktuelle Kenntnis. Die rele-vanten Unterlagen aus der damaligen Zeit sind mittlerweile archi-viert, soweit sie aufbewahrt wurden, und können innerhalb der Fris-ten für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage nicht beschafftwerden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 13 –

20. AbgeordneteBritta

Haßelmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die ursprüngliche Intention der Bundes-regierung war, dereinst die RfB aus Alt- sowieNeubeständen zusammenzulegen, warum wur-de das nicht schon 1994 so im Gesetz ver-merkt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Über mögliche „ursprüngliche“ Intentionen der Bundesregierung lie-gen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zuFrage 19 verwiesen.

21. AbgeordneterSven-Christian

Kindler(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchen Gründen wurde das für Januar2013 zugesagte Bewirtschaftungsschreibenzum Energie- und Klimafonds (EKF) den zu-ständigen Haushaltsberichterstattern bishernoch nicht zugestellt, und wann ist mit der Zu-stellung zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 19. Februar 2013

Derzeit laufen noch regierungsinterne Beratungen zur Mittelzuwei-sung für das Wirtschaftsjahr 2013. Das Bewirtschaftungsrundschrei-ben 2013 wird umgehend nach Beendigung dieser Beratungen ver-sendet werden.

22. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist es richtig, dass aufgrund der bisher nicht er-folgten Zustellung des Bewirtschaftungsschrei-bens an die mittelverwaltenden Ressorts kei-nerlei Mittel für die Programme aus dem EKFabfließen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 19. Februar 2013

Den Ressorts wurden Ende Januar 2013 vorab die für Zahlungen imersten Quartal 2013 notwendigen Barmittel im Wege der Zuweisungzur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage haben die Ressorts bisMitte Februar 2013 Zahlungen in Höhe von rund 30 Mio. Euro ausdem EKF vorgenommen.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 14 –

23. AbgeordneteUte

Kumpf

(SPD)

Erfüllen bürgerschaftlich Engagierte, die sichin einem gemeinnützigen Kleingartenvereinengagieren, die Voraussetzungen, um in denGenuss der sogenannten Übungsleiterpau-schale zu kommen, wenn sie im Rahmen ihresEngagements pädagogisch bzw. betreuerischtätig sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 22. Februar 2013

Nach § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes können die Ein-nahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Pfleger, Betreuer oder einervergleichbaren Tätigkeit, aus einer künstlerischen Tätigkeit oder Pfle-ge alter, kranker oder behinderter Menschen steuerfrei sein. Aller-dings nur dann, wenn die Tätigkeit nebenberuflich im Dienst oderim Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts odereiner steuerbegünstigten Körperschaft zur Förderung gemeinnützi-ger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke erfolgt.

Nach § 52 Absatz 2 Nummer 23 der Abgabenordnung ist die Förde-rung der Kleingärtnerei ein gemeinnütziger Zweck.

Damit können bürgerschaftlich Engagierte bei nebenberuflicher Aus-übung der vorgenannten Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einersteuerbegünstigten Körperschaft zur Förderung gemeinnützigerZwecke die so genannte Übungsleiterpauschale in Anspruch neh-men.

24. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Wie hoch waren 2012 die finanzausgleichs-relevanten Steuermehreinnahmen bei den aus-gleichspflichtigen Ländern gegenüber demVorjahr (2011)?

25. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Wie hoch waren die Veränderungen gegenüber2011 bei den Ausgleichszahlungen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Die ausgleichspflichtigen Länder im Länderfinanzausgleich 2012 wa-ren Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Gegenüber 2011 be-trugen 2012 die finanzausgleichsrelevanten Steuermehreinnahmenvon Baden-Württemberg 3 381 Mio. Euro, von Bayern 2 850 Mio.Euro und von Hessen 533 Mio. Euro. Dabei erhöhten sich die Aus-gleichszahlungen von Baden-Württemberg um 916 Mio. Euro undvon Bayern um 241 Mio. Euro; die Ausgleichszahlungen von Hessengingen demgegenüber um 477 Mio. Euro zurück. Den Angaben lie-gen die vorläufigen Abrechnungen zum Finanzausgleich der Jahre2011 und 2012 zugrunde.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 15 –

26. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Wie passt die Aussage der Bundesregierungzur Frage nach einer – im Koalitionsvertragzwischen CDU, CSU und FDP angekündig-ten – Realisierung einer steuerlichen Förde-rung von Forschung und Entwicklung (FuE)in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zu-kunft der Mobilität – Entwicklung der Mobili-tätsforschung des Bundes“ (Bundestagsdruck-sache 17/12119), laut der „die Mehrheit desBundesrates gegenwärtig allen Gesetzentwür-fen, die zu Steuermindereinnahmen führen,ihre Zustimmung verweigert“, zur jüngstenAblehnung der Vorschläge des Bundesrateszur Steuervereinfachung (und zu den sichhieraus ergebenden Steuermindereinnahmen)durch die Bundesregierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 15. Februar 2013

Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen der Ant-wort zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage zur „Zukunftder Mobilität – Entwicklung der Mobilitätsforschung des Bundes“(Bundestagsdrucksache 17/12119) und der Stellungnahme zur Geset-zesinitiative der Länder zum Entwurf eines Gesetzes zur weiterenVereinfachung des Steuerrechts (Bundestagsdrucksache 17/12197).An ihrer Einschätzung zur gegenwärtigen Realisierbarkeit einersteuerlichen Förderung von FuE entsprechend der gegebenen Ant-wort hält die Bundesregierung angesichts der sich hieraus ergeben-den Belastungen der öffentlichen Haushalte, d. h. Steuerminderein-nahmen, fest.

Die Gesetzesinitiative der Länder zum Steuervereinfachungsgesetz2013 weist in der Gesamtbetrachtung Steuermehreinnahmen von10 Mio. Euro aus. Die in der Fragestellung angesprochenen Steuer-mindereinnahmen betreffen lediglich die Kassenjahre 2016/2017und nicht die volle Jahreswirkung. Insofern trifft es nicht zu, dassder Ländergesetzentwurf in der Gesamtwirkung Steuerminderein-nahmen akzeptiert.

27. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch sind bei Lebensversicherungsunter-nehmen die RfB aus den Altbeständen (Zah-lenwerk bitte aufgeschlüsselt nach „insgesamt“und „im Durchschnitt pro Versicherten diesesBestandes“), und wie haben sich diese beidenGrößen seit 1994 entwickelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Zu Ihrer Frage ergeben sich die erbetenen Angaben aus der nachfol-genden Tabelle:

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 16 –

Ich weise darauf hin, dass die Höhe der RfB – bezogen auf die einzel-nen Versicherungsnehmer – von der Höhe der individuell vereinbar-ten Versicherungssumme abhängt.

28. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch sind die RfB im Neubestand (Zah-lenwerk bitte aufgeschlüsselt nach „insgesamt“und „im Durchschnitt pro Versicherten diesesBestandes“), und wie haben sich diese beidenGrößen seit 1994 entwickelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Zu Ihrer Frage ergeben sich die erbetenen Angaben aus der nachfol-genden Tabelle:

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 17 –

Es wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der RfB – bezogen aufdie einzelnen Versicherungsnehmer – von der Höhe der individuellvereinbarten Versicherungssumme abhängt.

29. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie würden sich diese Größen voraussichtlichentwickeln, wenn es keine Zusammenlegung(vgl. § 56b Absatz 2 VAG-E, SEPA-Begleitge-setz) gäbe?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Die Frage unterstellt, dass eine vollständige Zusammenlegung vonAlt- und Neubestand erfolgt. Dies ist nicht vorgesehen. Stattdessenwird den Versicherungsunternehmen erlaubt, einen zusätzlichen„kollektiven“ Teil der RfB einzurichten.

Wie die künftige Entwicklung der erfragten Größen aussehen wird,hängt von diversen Faktoren wie z. B. der Entwicklung des Neuge-schäfts und der Kapitalerträge ab, so dass diesbezüglich noch keinebelastbare Aussage möglich ist.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 18 –

30. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist im Durchschnitt und wie hoch istmaximal der Verlust an RfB pro Versichertenaus dem Altbestand durch Zusammenlegungder Bestände?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 18. Februar 2013

Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Darüberhinaus ist darauf hinzuweisen, dass sich der Anteil eines Versichertenan den bestehenden RfB seines Versicherers durch die Einrichtungeines kollektiven Teils der RfB nicht ändert.

31. AbgeordneterDr. AxelTroost

(DIE LINKE.)

Um welchen Betrag haben Stützungsmaßnah-men zugunsten von Finanzinstitutionen im Zu-sammenhang mit der Finanzkrise jeweils inden Jahren 2009, 2010, 2011 sowie vorläufigeSchätzungen 2012 den Schuldenstand desdeutschen Staates (Gebietskörperschaften undSozialversicherungen) erhöht, und an wen sinddiese Mittel (bitte aufschlüsseln nach Höhe inEuro) geflossen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 20. Februar 2013

Die folgende Tabelle stellt jeweils die kumulierten Effekte der Maß-nahmen im Rahmen der Finanzmarktkrise auf den gesamtstaatlichenSchuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung in den Jahren 2009 bis2012 dar. Die Beträge sind nach Empfänger und staatlicher Ebenegegliedert. Für 2012 liegen noch keine Ist-Daten vor, daher wird nurder Schätzwert für das Jahr 2012 insgesamt angegeben, der von denIst-Daten abweichen kann.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 19 –

32. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Welchen dieser Anteile stehen Forderungen(und in welcher Höhe) gegenüber, welchennicht?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 20 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 20. Februar 2013

Der Schuldeneffekt der Maßnahmen ergibt sich aus der notwendigenKreditaufnahme für Rekapitalisierungsmaßnahmen sowie rein statis-tisch durch Zuordnung von zuvor dem Bankensektor zugerechnetenVerbindlichkeiten in den Staatssektor. Da der Maastricht-Schulden-stand eine Bruttogröße ist, werden gleichzeitig entstandene Forde-rungen dort nicht gegengerechnet. Den in der Tabelle genanntenstaatlichen Verbindlichkeiten stehen zum Jahresende 2012 Forderun-gen in Höhe von schätzungsweise rund 264 Mio. Euro gegenüber.Die Differenz ist der in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun-gen bis einschließlich 2012 gebuchte Defiziteffekt. Dieser Defizit-effekt ist weder mit Bilanzpositionen der einzelnen Institutionen ver-gleichbar, noch sind in dieser Höhe Zahlungen seitens des Staatesgeflossen. Mit Rückzahlung der Rekapitalisierungen bzw. Abwick-lung der Portfolien werden Forderungen und Verbindlichkeiten desStaates zurückgehen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

33. AbgeordneterJan vanAken

(DIE LINKE.)

In welcher Höhe wurden 2012 Genehmigun-gen für Rüstungsexporte an die Staaten desGolfkooperationsrates erteilt (bitte nach Län-dern aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Otto

vom 18. Februar 2013

Im Jahr 2012 wurden nach vorläufiger Auswertung Genehmigungenin folgender Höhe für die Ausfuhr von in Teil I Abschnitt A der Aus-fuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) gelisteten Rüs-tungsgütern in Staaten des Golfkooperationsrates erteilt:

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 21 –

Da es sich hierbei um eine vorläufige Auswertung handelt, sind Ab-weichungen im künftigen Bericht der Bundesregierung über ihre Ex-portpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2012 möglich.

34. AbgeordneterJan vanAken

(DIE LINKE.)

In welcher Höhe wurden 2012 Genehmigun-gen für Rüstungsexporte an die Maghreb-Staa-ten erteilt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Otto

vom 18. Februar 2013

Im Jahr 2012 wurden nach vorläufiger Auswertung Genehmigungenin folgender Höhe für die Ausfuhr von in Teil I Abschnitt A der Aus-fuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) gelisteten Rüs-tungsgütern in Staaten des Maghreb (Algerien, Libyen, Marokko,Mauretanien und Tunesien) erteilt:

Da es sich hierbei um eine vorläufige Auswertung handelt, sind Ab-weichungen im künftigen Bericht der Bundesregierung über ihre Ex-portpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2012 möglich.

35. AbgeordneterKlausBarthel

(SPD)

Hat die Bundesregierung den von der UN-Ar-beitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrech-te zugesandten Fragebogen über die Umset-zung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaftund Menschenrechte (www.ohchr.org/Docu-ments/Issues/Business/ForumSession1/Ques-tionnaireMemberStates_en.pdf) beantwortet,und wenn ja, mit welchen Aussagen, und wennnein, bis wann beabsichtigt die Bundesregie-rung den Fragebogen noch zu beantworten?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 22 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 15. Februar 2013

Der von der UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechtezugesandte Fragebogen über die Umsetzung der UN-Leitprinzipienfür Wirtschaft und Menschenrechte wurde von der Bundesregierungnicht beantwortet.

36. AbgeordneteCaren

Lay

(DIE LINKE.)

Inwiefern hat sich die Bundesregierung bisherim EU-Rat und anderen vorbereitenden Ar-beitsgruppen bei den Verhandlungen zurRichtlinie über die Konzessionsvergabe(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)dafür eingesetzt, dass die Wasserversorgungvom Anwendungsbereich der Richtlinie ausge-nommen wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Otto

vom 18. Februar 2013

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen zurRichtlinie über die Vergabe von Konzessionen dafür eingesetzt, dassdas kommunale Selbstverwaltungsrecht gewahrt wird. Kommunensollen auch in Zukunft frei darüber entscheiden können, ob sie öf-fentliche Aufgaben wie z. B. die Wasserversorgung selbst erbringenwollen. Sofern sie sich aber dafür entscheiden, ein privates Unterneh-men einzuschalten, soll die Konzession grundsätzlich in einem trans-parenten und diskriminierungsfreien Verfahren vergeben werden.

37. AbgeordneteCaren

Lay(DIE LINKE.)

Wird sich die Bundesregierung im weite-ren Abstimmungs- und Verhandlungsver-fahren über die EU-Konzessionsrichtlinie(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)innerhalb des Rates dafür einsetzen, dass dieWasserversorgung vom Anwendungsbereichder Richtlinie ausgenommen wird, und fallsnein, für welche Veränderungen der Richtliniezugunsten der öffentlichen Wasserversorgungwird sie sich einsetzen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans-Joachim Otto

vom 18. Februar 2013

Die Bundesregierung wird sich auch in den weiteren Verhandlungendafür einsetzen, dass Kommunen frei darüber entscheiden können,ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen oder ein privates Un-ternehmen einschalten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 23 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

38. AbgeordneterKai

Gehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber die Anzahl junger Menschen, die auf-grund des geforderten vierjährigen ununter-brochenen rechtmäßigen, gestatteten oder ge-duldeten Aufenthalts derzeit in Deutschland le-ben, aber keinen Anspruch auf Berufsausbil-dungsbeihilfe nach § 59 Absatz 2 des DrittenBuches Sozialgesetzbuch (SGB III) haben, undwie viele von ihnen befinden sich derzeit den-noch in einer betrieblichen Ausbildung?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Ralf Brauksiepe

vom 20. Februar 2013

Der Bundesregierung liegen hierzu keine hinreichenden Daten vor.Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) kann statistisch nicht er-mittelt werden, wie lange Personen eine Aufenthaltsgestattung odereine Duldung besitzen, sondern nur, ob sie zum Auswertungsstichtag(z. B. 31. Dezember 2012) ein entsprechendes Aufenthaltsrecht besa-ßen.

Danach haben sich zum 31. Dezember 2012 18 734 junge Ausländerim Alter von 15 bis unter 25 Jahre gestattet und weitere 10 230 ge-duldet mit einer Aufenthaltsdauer von null bis unter vier Jahre inDeutschland aufgehalten. Mit erfasst sind dabei allerdings auch Per-sonen, die sich nicht ununterbrochen rechtmäßig aufgehalten haben.Die Zahlen geben daher allenfalls einen groben Anhaltspunkt füreine Obergrenze an.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie vieledieser Menschen sich derzeit in einer betrieblichen Berufsausbildungbefinden.

39. AbgeordneterKai

Gehring

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf wie viele Fälle würde sich der anspruchs-berechtigte Personenkreis nach § 8 Absatz 2Satz 2 BAföG (Bundesausbildungsförderungs-gesetz) bzw. § 59 Absatz 2 SGB III für die andas BAföG gekoppelte Berufsausbildungsbei-hilfe erweitern, wenn der Anspruch auf Ausbil-dungsförderung nach einem ununterbrochenenrechtmäßigen, gestatteten oder geduldetenAufenthalt in Deutschland bereits nach einemJahr gewährt würde?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 24 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 20. Februar 2013

Es wird auf die systematischen Erläuterungen zu Frage 38 verwie-sen.

Von den oben genannten jungen Menschen haben sich zum 31. De-zember 2012 8 022 gestattet und weitere 7 027 geduldet mit einerAufenthaltsdauer von ein bis unter vier Jahre in Deutschland aufge-halten. Mit erfasst sind dabei wiederum auch Personen, die sich nichtununterbrochen rechtmäßig aufgehalten haben. Die Zahlen gebendaher ebenfalls höchstens einen groben Anhaltspunkt für eine Ober-grenze.

40. AbgeordneteKerstin

Griese

(SPD)

Warum berichtet die Bundesregierung in ih-rem im Entwurf vorliegenden Nationalen Re-formprogramm 2013 nicht über die sozialenZiele der Strategie „Europa 2020“, obwohl dieBundesregierung eine solche Berichterstattungausweislich ihrer Antwort zu Frage 3 der Klei-nen Anfrage der Fraktion der SPD auf Bun-destagsdrucksache 17/11640 auch nach Ein-führung der Berichterstattung im Rahmen derNationalen Sozialberichte für erforderlichhielt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 18. Februar 2013

Der Entwurf zum Nationalen Reformprogramm 2013 ist noch nichtzwischen den Ressorts abgestimmt. Inwieweit im Nationalen Re-formprogramm 2013 über das im Entwurf enthaltene Maß und überdie Strategien zur Förderung der Eingliederung vor allem durch dieVerringerung von Armut hinaus über die sozialen Ziele der StrategieEuropa 2020 berichtet wird, kann daher zum jetzigen Zeitpunktnoch nicht gesagt werden.

41. AbgeordneteKerstin

Griese(SPD)

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, denDeutschen Bundestag an der Erstellung desNationalen Sozialberichtes 2013 und der fol-genden Jahre angemessen und über die Be-richterstattung der Bundesregierung im Aus-schuss für Arbeit und Soziales des DeutschenBundestages hinaus zu beteiligen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 25 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 18. Februar 2013

Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag an der Erstel-lung der Nationalen Sozialberichte weiterhin angemessen beteiligen.Über das konkrete Verfahren im Jahr 2013 ist noch nicht entschie-den, da zunächst die Vorgaben des Sozialschutzausschusses zur Be-richterstattung im Jahr 2013 abgewartet werden müssen.

42. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregie-rung im Saarland jeweils der Anteil vonFrauen, die eine Altersrente bzw. eine Er-werbsminderungsrente unterhalb des Niveausder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung beziehen, und wie verhält sich dieseSituation im Vergleich zu den anderen 15 Bun-desländern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 20. Februar 2013

Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf in der Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderung der Leistungsbeziehendenaußerhalb von Einrichtungen betrug Ende 2011 686 Euro. Der An-teil der Rentnerinnen und Rentner – nach Geschlecht und Bundes-land differenziert –, die Ende 2011 eine Rente aus der gesetzlichenRentenversicherung mit einem Zahlbetrag unterhalb dieses Betragserhielten, sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt.

Die dargestellten Anteile sind allerdings zur Beurteilung der Einkom-menssituation von Rentnerinnen und Rentnern ungeeignet. VieleAltersrenten sind aufgrund von kurzen versicherungspflichtigenBeschäftigungszeiten (beispielsweise von Personen, die später ver-beamtet wurden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommenhaben) gering, was bei der Durchschnittsbildung zu vergleichsweisegeringen Durchschnittsrenten führt.

Das gesamte Nettoeinkommen im Alter resultiert zudem auch ausweiteren Quellen. So zeigt die Analyse der Alterseinkommen der ge-genwärtigen Rentnerinnen und Rentner anhand der Datenbasis „Al-terssicherung in Deutschland (ASID) 2011“, dass geringe Rentenbei-träge in der Regel durch zusätzliche Einkunftsarten oder das Ein-kommen des Ehepartners ausgeglichen werden und infolgedessenkein Indiz für niedrige Gesamteinkommen sind. Tatsächlich liegt derAnteil der Personen, die im Alter auf Leistungen der Grundsiche-rung angewiesen sind, lediglich bei 2,6 Prozent (Frauen 2,9 Prozent).

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 26 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

43. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit liegen der Bundesregierung als Er-gebnis der ersten Sitzung der Brüsseler Rats-Arbeitsgruppe „Lebensmittel“ am 18. Januar2013 inzwischen Erkenntnisse bezüglich Ein-schätzungen der Europäischen Kommissionbeziehungsweise anderer EU-Staaten vor, wo-nach die geplante Änderung der Honigrichtli-nie dazu führen würde, dass Honig mit Pollenvon gentechnisch veränderten Organismen(GVO), welche als Lebensmittel in der EU zu-gelassen sind, entgegen der Intention des Ho-nig-Urteils des EuGH in der Praxis nicht alsgenetisch verändert kennzeichnungspflichtigwäre, und falls solche Erkenntnisse vorliegen,wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsa-che hinsichtlich der faktischen Konsequenzenfür die Wahlfreiheit der Verbraucher sowie derChancen zur Geltendmachung von Schadens-ersatz durch die Imkerverbände bei Verunrei-nigungen ihres Honigs durch GVO-Bestand-teile?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 27 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 18. Februar 2013

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Ände-rung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig wurde inden Sitzungen der Rats-Arbeitsgruppe „Lebensmittel“ am 18. Januarund 12. Februar 2013 beraten. Nach den Erläuterungen der Europäi-schen Kommission führt ihr Vorschlag zur Richtlinienänderungdazu, dass Honig mit als Lebensmittel zugelassenen gentechnischveränderten Pollen nicht als „genetisch verändert“ zu kennzeichnenwäre. Die Europäische Kommission begründet dies damit, dass ge-mäß der Honigrichtlinie der Anteil wasserunlöslicher Bestandteile,zu denen auch Pollen gehören, in Honig einen Maximalgehalt von0,1 Prozent (Presshonig 0,5 Prozent) nicht überschritten werden darfund damit der Anteil des gentechnisch veränderten Pollens am Ho-nig selbst dann, wenn der gesamte Pollen gentechnisch verändert wä-re, unter dem Kennzeichnungsschwellenwert des EU-Gentechnik-rechts von 0,9 Prozent für zufällige oder technisch unvermeidbareEinträge liege. Dies wird auch wiedergegeben in dem Bericht desRatssekretariats an die Rats-Arbeitsgruppe „Lebensmittel“ vom4. Februar 2013 (Ratsdok. 5965/13). Enthielte der Honig dagegengentechnisch veränderten Pollen, der in der EU nicht als Lebensmit-tel zugelassen sei, sei der Honig im EU-Binnenmarkt nicht verkehrs-fähig.

Nach eingehender Diskussion hat sich in der Sitzung der Rats-Ar-beitsgruppe „Lebensmittel“ am 12. Februar 2013 auf ausdrücklicheNachfrage des irischen Vorsitzes kein Mitgliedstaat gegenüber die-sem Teil des Kommissionsvorschlags ablehnend geäußert, wobei al-lerdings einige wenige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland,noch einen Prüfvorbehalt aufrechterhielten. In der Rats-Arbeitsgrup-pensitzung wurde auch deutlich, dass es keine zuverlässige und ge-richtsfeste Analysemethode gibt, um den Anteil des gentechnisch ver-änderten Pollens am Gesamtpollen des Honigs zu ermitteln. Zudemwürden auch bei den ökologischen Lebensmitteln und den nationalenOhne-Gentechnik-Kennzeichnungen, die es in einigen Mitgliedstaa-ten gebe, minimale Spuren von in der EU als Lebensmittel zugelasse-nen gentechnisch veränderten Bestandteilen toleriert, ohne dass diesfür die Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Kennzeich-nung sichtbar gemacht würde.

Die Auswirkungen auf die Wahlfreiheit der Verbraucher scheinen al-lenfalls gering, da derzeit trotz des Urteils des EuGH eine Kenn-zeichnung des Pollens oder des gentechnisch veränderten Pollens alsZutat auch wegen der fehlenden Analysemethoden nicht erfolgt, derKommissionsvorschlag also die gegenwärtige Praxis fortschreibt.

Welche Auswirkungen der Vorschlag der Europäischen Kommissionauf mögliche Schadensersatzansprüche von Imkern bei Eintrag vongentechnisch verändertem Pollen in ihren Honig hat, wird gegenwär-tig innerhalb der Bundesregierung geprüft. Dabei ist zu berücksich-tigen, dass nach dem Maßstab des Gentechnikgesetzes nicht grund-sätzlich jegliche, sondern nur wesentliche Beeinträchtigungen derdurch das Gentechnikgesetz geschützten Rechtsgüter und Belangezu vermeiden sind.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 28 –

44. AbgeordneteUndine

Kurth

(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umfasst der in der Richtlinie zum Schutz derin wissenschaftlichen Verfahren verwendetenTiere 2010/63/EU in Artikel 42 Absatz 1 ge-nannte Begriff „regulatorische Anforderun-gen“ nach Auffassung der Bundesregierungauch die in § 8a Absatz 1 Nummer 4 des Drit-ten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzge-setzes genannten Tierversuche, in denen Wir-beltiere oder Kopffüßler zu Aus-, Fort- undWeiterbildungszwecken nach bereits erprobtenVerfahren verwendet werden, und wie begrün-det sie ihre Auffassung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleservom 19. Februar 2013

Tierversuche zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken dienen ne-ben dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, wie sie auch inverschiedenen Rechtsvorschriften gefordert werden, insbesondereauch dazu, vorgeschriebene Nachweise über die Durchführung be-stimmter Eingriffe oder über die Teilnahme an vorgeschriebenenLehrveranstaltungen zu erhalten. Das Vorliegen derartiger Nachwei-se wiederum ist in zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungenals Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie denErwerb von Abschlüssen oder Qualifikationen zwingend vorgesehen.Daneben wird zum Teil auch während einer Berufstätigkeit die Vor-lage von Nachweisen über aktuelle Kenntnisse hinsichtlich derDurchführung bestimmter Eingriffe beziehungsweise die regelmäßi-ge Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gefordert. Daher die-nen Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung auch der Einhal-tung regulatorischer Anforderungen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

45. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält es die Bundesregierung für ausreichend,dass die Familienbetreuungsstellen (FBSt) derBundeswehr für ihre Arbeit mit den Angehöri-gen der im Einsatz befindlichen Soldaten ledig-lich 5 bzw. 4 Euro pro Veranstaltung zur Ver-fügung haben, und wie hält sie dies mit ihrerFürsorgepflicht für vereinbar?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 19. Februar 2013

Der bisherige Mittelansatz zur Durchführung von Informations- undBetreuungsveranstaltungen der FBSt wurde, auch aus Gründen derFürsorge, als nicht mehr ausreichend betrachtet. Daher wurden die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 29 –

finanziellen Mittel für eine „Kleine Informationsveranstaltung“ von4 Euro auf 5 Euro und für eine „Große Informationsveranstaltung“von 5 auf 6 Euro pro Person erhöht. Der künftige Mittelansatz ent-spricht der Forderung des Leit-Familienbetreuungszentrums (Leit-FBZ) und wird eine angemessene, finanziell hinreichend ausgestatte-te Durchführung von Informations- und Betreuungsveranstaltungenermöglichen.

46. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum lässt die Bundesregierung die Leiterder FBSt der Bundeswehr nicht ebenfalls anden Vernetzungstreffen der FBZ teilhaben, ob-wohl die Stellenleiter aufgrund der geographi-schen Verteilung der Betroffenen ebenso aufeine gute Vernetzung angewiesen sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 19. Februar 2013

Die im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr vorgenomme-nen Änderungen von Strukturen und Zuständigkeiten im Bundesmi-nisterium der Verteidigung (BMVg) sowie im Einsatzführungskom-mando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw) haben auch Auswirkungenauf die Familienbetreuungsorganisation. So wurde beispielsweise dieLeitung des Leit-FBZ beim EinsFüKdoBw durch Einrichtung einesStabsoffizier-Dienstpostens neu organisiert. Um die aus der Neuaus-richtung resultierenden Folgerungen für die Arbeit der Familienbe-treuungsorganisation zu diskutieren, ist durch die neue Leitung desLeit-FBZ vom 11. bis 13. März 2013 eine „Leitertagung der Fami-lienbetreuungsorganisation“ geplant. Absicht des Leiters des Leit-FBZ ist es, sich mit dem über langjährige Erfahrung verfügenden,hauptamtlich in der Familienbetreuung eingesetzten Personal, d. h.den Leitern der FBZ, auszutauschen, zu beraten und abzustimmen.Im Vorfeld der Tagung wurden den Leitern der FBZ die vorgesehe-nen Themen und Fragestellungen übermittelt, so dass sie sich persön-lich vorbereiten und die Expertise der Leiterinnen und Leiter dertemporär eingerichteten FBSt einbeziehen können.

Da diese Tagung im Wesentlichen auf Grundlagenarbeit abzielt, wur-de auf die Teilnahme der Leiterinnen und Leiter der FBSt in dieserPhase zunächst verzichtet. Die mit der Tagung verbundene Zielset-zung wäre bei Einbeziehung aller FBZ und FBSt und einer damitverbundenen Teilnehmerzahl von nahezu 70 Leitern unterschied-lichster Zusammensetzung kaum zu erreichen gewesen. Die Weiter-gabe der aus der Tagung resultierenden Informationen an die denFBZ fachlich unterstellten FBSt erfolgt jeweils durch die Leiter derFBZ.

Es ist vorgesehen, bei künftigen Tagungen des Leit-FBZ, bei denendie Informationsvermittlung und der Erfahrungsaustausch im Mittel-punkt stehen, auch die Leiterinnen und Leiter der FBSt einzuladen.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 30 –

47. AbgeordneterTom

Koenigs

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Lehrmitteln plant die Bundesre-gierung gemeinsam mit ihren europäischenPartnern durch die EU-Ausbildungsmissiondazu beizutragen, dass malische Sicherheits-kräfte ihre Verpflichtungen aus dem internatio-nalen Menschenrechtsschutz und dem humani-tären Völkerrecht achten und keine Übergriffeund Racheakte im Norden verüben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 15. Februar 2013

Die europäische Ausbildungsmission EUTM Mali (European UnionTraining Mission in Mali) befindet sich zurzeit im Ausbildungs- undAufbauprozess. Die derzeitige Planung sieht eine Aufnahme derAusbildung für Anfang April 2013 vor.

Gemäß der politischen Zielsetzung der EUTM Mali ergeben sich fol-gende Lehrinhalte, die im noch nicht gebilligten Entwurf des Mis-sionsplanes für die Phase 2 der Mission („Advise and Train“) explizitaufgeführt sind:

„. . . Menschenrechte und Gender Issues . . .“ sowie „. . . internatio-nales Recht, Menschen- und Flüchtlingsrecht wie auch Schutz vonZivilisten, insbesondere die Schutzbedürftigkeit von Frauen undKindern . . .“.

Eine Aussage bezüglich der hierzu verwendeten Lehrmittel kannzum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

48. AbgeordneteUndine

Kurth(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

War dem BMVg zum Zeitpunkt des Erlassesvom 27. April 2012, mit dem eine Ausnahmefür das Bauvorhaben Schnöggersburg und dieNutzung des „urbanen Ballungsraums“ in derColbitz-Letzlinger Heide gebilligt und Kohä-renzmaßnahmen zur Sicherung des Zusam-menhangs des Europäischen Netzes Natura2000 veranlasst wurden, bekannt, dass es sichbei der Colbitz-Letzlinger Heide derzeit umein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, undwenn nein, teilt die Bundesregierung die Ein-schätzung, dass unter Berücksichtigung diesesFaktes eine Zulassung des Projektes mit Be-zugnahme auf § 34 Absatz 3 und 4 des Bundes-naturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht mög-lich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 19. Februar 2013

Dem BMVg war zum Zeitpunkt der Billigung der Ausnahme für dieBaumaßnahmen „Urbaner Ballungsraum“ auf dem Truppenübungs-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 31 –

platz Altmark bekannt, dass die Colbitz-Letzlinger Heide als Vogel-schutzgebiet ausgewiesen ist. Nach konkreter Prüfung der Zulässig-keit des Ausnahmeverfahrens wurde festgestellt, dass die Ausnahme-gründe des § 34 Absatz 3 und 4 BNatSchG vorlagen.

49. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Wie viele unter 18-jährige Jugendliche wurdenim zurückliegenden Jahr 2012 im Rahmen desfreiwilligen Wehrdienstes in die Bundeswehraufgenommen, und wie viele von ihnen habeninnerhalb der ersten sechs Monate (Probezeit)den Dienst wieder beendet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 21. Februar 2013

Im Kalenderjahr 2012 hatten 693 freiwilligen Wehrdienst Leistendeam Tag ihres Dienstantritts das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.Mit Stand vom 7. Februar 2013 sind hiervon 251 innerhalb der ers-ten sechs Monate vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden. Ergän-zend wird darauf hingewiesen, dass ein Ausscheiden innerhalb derersten sechs Monate – z. B. bei Einstellung im Oktober 2012 – auchnoch bis zum 31. März 2013 möglich ist.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

50. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Plant die Bundesregierung eine Änderung des§ 45 SGB V (Krankengeld bei Erkrankung desKindes) dahingehend, die Altersgrenze vonderzeit zwölf Jahren zu verändern, um auchEltern schwer kranker, älterer Kinder dieMöglichkeit zu geben, ihre Kinder ohne finan-zielle Einbußen zu begleiten, und wenn nein,warum sieht die Bundesregierung hier keinenHandlungsbedarf?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 21. Februar 2013

Gemäß § 45 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kranken-geld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zurBeaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versi-cherten Kindes der Arbeit fernbleiben und das Kind das zwölfte Le-bensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Altersgrenze lag bis 1991bei acht Jahren. Der Gesetzgeber hat diese Altersgrenze zum 1. Ja-nuar 1992 auf zwölf Jahre erhöht. Für behinderte und auf Hilfe ange-wiesene Kinder gilt die genannte Altersgrenze nicht (§ 45 Absatz 1und 2 SGB V).

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 32 –

Für schwerstkranke Kinder gibt es in § 45 Absatz 4 SGB V eine ab-weichende Regelung. Danach haben Versicherte einen zeitlich unbe-fristeten Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung,Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes derArbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr nochnicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Vo-raussetzung ist zudem, dass das Kind nach ärztlichem Zeugnis aneiner Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bereits ein weitfortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausge-schlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig odervon einem Elternteil erwünscht ist und die lediglich eine begrenzteLebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwartenlässt. Der Anspruch besteht nur für einen Elternteil.

Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach § 45 SGB V habenfür die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruchauf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht ausdem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.Der Freistellungsanspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossenoder beschränkt werden. Besteht der Anspruch nach § 45 Absatz 4SGB V auch nach Vollendung des zwölften Lebensjahres, greift auchein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Insgesamt ist die Regelung zum Anspruch auf Kinderkrankengelddavon geprägt, dass das Krankengeld nach § 45 SGB V eine fami-lienpolitische Leistung und somit nicht primär auf die Aufgabener-füllung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgerichtetist. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung zum Kinderkranken-geld im SGB V ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen.

51. AbgeordneteMechthild

Rawert

(SPD)

Mit welchen gesetzlichen, finanziellen, struktu-rellen, organisatorischen und qualifikatori-schen Regelungen und Maßnahmen sichert dieBundesregierung die Existenz der 2 045 Kran-kenhäuser für das kommende Jahrzehnt, damitdiese „jederzeit mit hochqualifizierten Leistun-gen bereitstehen und ein Höchstmaß an medi-zinischer und pflegerischer Qualität erbringen,dies alles mit einer hohen Zuwendung zumPatienten“ (DKG – Deutsche Krankenhaus-gesellschaft e. V. –, Pressemitteilung vom4. Februar 2013 „Kampagne ist Appell an diePolitik: Für eine faire Krankenhausfinan-zierung!“), und auf welche konkreten Heraus-forderungen reagiert die Bundesregierung imEinzelnen mit ihren Regelungen und Maßnah-men, damit „eine flächendeckende und wohn-ortnahe Versorgung der Bevölkerung aufrecht-zuerhalten ist – bei freier Arztwahl und freiemZugang zu den Ressourcen des Gesundheits-wesens, wenn es notwendig ist“ (DKG-Presse-mitteilung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 33 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 18. Februar 2013

Mit dem Psych-Entgeltgesetz vom 21. Juli 2012 hat die Regierungs-koalition verschiedene Maßnahmen beschlossen, mit denen die Fi-nanzausstattung der Krankenhäuser deutlich verbessert wird. Hierzuzählen insbesondere die anteilige Tariflohnrefinanzierung für dasJahr 2012 sowie die Ablösung der Grundlohnrate durch den anteili-gen Orientierungswert als Obergrenze für den Preisanstieg im Be-reich der Allgemeinkrankenhäuser. Saldiert erhalten die Kranken-häuser nach der Einschätzung des Gesetzgebers in den Jahren 2012bis 2014 hierdurch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund630 Mio. Euro. Dabei sind die aus heutiger Sicht noch nicht genauabschätzbaren finanziellen Auswirkungen des anteiligen Orientie-rungswertes im Jahr 2014 nicht berücksichtigt.

Daneben hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner auf Bun-desebene (DKG, GKV-Spitzenverband, PKV – Verband der Priva-ten Krankenversicherung e. V.) mit dem Psych-Engeltgesetz mit derVergabe eines gemeinsamen Forschungsauftrags zur Leistungsent-wicklung beauftragt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses For-schungsauftrags, die bis zum 30. Juni 2013 zu veröffentlichen sind,ist ggf. über gesetzgeberische Maßnahmen zu entscheiden.

Darüber hinaus wurden die Krankenhäuser – nach der vorläufigenBilanz des GKV-Spitzenverbandes vom 30. Juni 2012 – durch dasPflegestellen-Förderprogramm in den Jahren 2009 bis 2011 bei derEinstellung von ca. 14 500 Vollzeitkräften unterstützt und insgesamtallein in diesem Zeitraum eine Zusatzfinanzierung in Höhe von über1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Da die zusätzlichen Mittel denKrankenhäusern dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, ist das Fi-nanzierungsvolumen auch für die Zukunft erhöht.

Vor dem Hintergrund dieser von der christlich-liberalen Koalitionbeschlossenen Maßnahmen beobachtet die Bundesregierung die wirt-schaftliche und personelle Situation der Krankenhäuser und derenEntwicklung weiterhin aufmerksam.

Strukturelle und organisatorische Maßnahmen fallen in die Rege-lungskompetenz der Länder. Die bedarfsgerechte und ordnungsge-mäße Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Kranken-häusern fällt in deren Sicherstellungsauftrag. Die Länder nehmenden Sicherstellungsauftrag als öffentliche Aufgabe im Rahmen deröffentlichen Daseinsvorsorge eigenverantwortlich im jeweiligenLand wahr. Sie erfüllen den Sicherstellungsauftrag im Rahmen ihrerKrankenhausplanung mit der Festlegung spezifischer Versorgungs-aspekte sowie durch Versorgungsaufträge an die jeweiligen Kranken-häuser. Die Prüfung sowie Feststellung von Versorgungsaspektenobliegen den Ländern.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes undweiterer Gesetze wurde u. a. eine Übergangsvorschrift bis zum31. Dezember 2016 eingeführt, um die Qualifizierung und personelleAusstattung mit Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern undhygienebeauftragten Ärzten in Krankenhäusern gemäß der Empfeh-lung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprä-

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 34 –

vention zu ermöglichen. Modellprojekte zeigen, dass durch die Be-schäftigung von entsprechendem Fachpersonal im Bereich Hygieneim Krankenhaus enorme Kosten, die bei der Behandlung nosoko-mialer Infektionen insbesondere mit resistenten Erregern entstehenwürden, eingespart werden können. Im Interesse der Patientinnenund Patienten müssen aber vorrangige Ziele die Vermeidung noso-komialer Infektionen und die Eindämmung resistenter Infektionser-reger sein.

52. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Sind nach Informationen der Bundesregierungunter den 49 Stammzelllinien, für die lautFachmagazin „Cell Stem Cell“ (Wilkerson/Amy, Wongsatittham/Kathaliya, Johnston/Jo-sephine „The NIH Stem Cell Registry: An Ab-sence of Gamete Donor Consent“ Volume 12,Issue 2, vom 7. Februar 2013, S. 147 bis 148)keine hinreichende Einverständniserklärungder Spender für eine Nutzung zu Forschungs-zwecken vorliegen, auch Zelllinien, welchenach Deutschland importiert worden sind, undfalls ja, um welche Zelllinien handelt es sichhierbei?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 20. Februar 2013

In dem genannten Artikel werden keine humanen embryonalenStammzelllinien (hES-Zell-Linien) konkret benannt. Daher ist esnicht möglich, festzustellen, ob und wenn ja, für welche der 49 hES-Zell-Linien in der Vergangenheit Genehmigungen zur Einfuhr nachDeutschland und ihre Verwendung für Forschungsarbeiten erteiltworden sind.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

53. AbgeordneterHans-Joachim

Hacker

(SPD)

Wie wird durch Rechtsnorm und praktischesVerwaltungshandeln gesichert, dass beim Be-trieb von Transportschiffen und Schiffen bzw.Booten im Bereich des Wassertourismus aufBundeswasserstraßen Fäkalien und andere Ab-fälle nicht in die öffentlichen Gewässer gelan-gen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 35 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 21. Februar 2013

Das am 1. November 2009 in Kraft getretene Übereinkommen überdie Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein-und Binnenschifffahrt (CDNI), das in Deutschland durch das Gesetzzu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Samm-lung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnen-schifffahrt vom 13. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II S. 1799) und dasAusführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in derRhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I,S. 2642) umgesetzt ist, verbietet die Einleitung von Schiffsabfällenund Teilen der Ladung aus der gewerblichen Schifffahrt in die Was-serstraße. Das Einleitungsverbot gilt auch für die Einleitung vonhäuslichem Abwasser (u. a. Fäkalien) für Fahrgastschiffe mit mehrals 50 Fahrgästen oder Kabinenschiffe mit mehr als 50 Betten. Füralle anderen Schiffe der gewerblichen Schifffahrt hingegen erlaubtdas CDNI explizit eine Einleitung. Auf deutsche Initiative hin wirdin den Gremien des CDNI ein Einleitungsverbot auch für Fahrgast-schiffe mit weniger als 50 Fahrgästen oder Kabinenschiffe mit weni-ger als 50 Betten diskutiert werden. Gemäß Anwendungsbereich desCDNI in Deutschland sind hier alle Bundeswasserstraßen einge-schlossen. Da das CDNI dem Rechtskreis des Abfallrechts zuzuord-nen ist, obliegt die Verwaltungszuständigkeit für das CDNI denLändern im Rahmen der landeseigenen Verwaltung nach den Arti-keln 83 und 84 Absatz 1 GG. Diese bestimmen auch die zuständigenBehörden für den Vollzug des Bundesrechts. Lediglich für den Voll-zug der Bußgeldvorschriften des Ausführungsgesetzes hat der Bunddie Verwaltungszuständigkeit bei sich begründet und hiermit die je-weils zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen beauftragt.Sportboote sind nicht vom CDNI erfasst. Hier gelten u. a. die schiff-fahrtspolizeilichen Bestimmungen und die Bestimmungen des Was-serhaushaltsgesetzes (WHG), wobei der Vollzug der Bestimmungendes WHG ebenfalls bei den Ländern liegt.

54. AbgeordneteSusanneKieckbusch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis wann soll der Bahnabschnitt Neudieten-dorf–Eisenach (Strecke 6340) für eine Stre-ckenhöchstgeschwindigkeit von 200 km/h aus-gebaut sein, und welche Einzelmaßnahmensind dafür noch umzusetzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 22. Februar 2013

Die genannte Strecke ist Bestandteil der derzeit im VordringlichenBedarf eingeordneten Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS)Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt. 2012 wurde das Vorhaben in dieSammelvereinbarung zur Planungskostenvorfinanzierung aufgenom-men. Damit wird derzeit die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) durchgeführt.

Im Rahmen der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans,der im Jahr 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, wirddie ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt – ebenso wie auch

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 36 –

alle anderen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (BMVBS) gemeldeten Projekte – einer detaillierten Prü-fung entsprechend dem neukonzipierten Bewertungsverfahren fürdie Bundesverkehrswegeplanung unterzogen.

Über die zeitliche Umsetzung des in diesem Bedarfsplanvorhabenvorgesehenen Ausbaus im Streckenabschnitt (Erfurt–)Neudieten-dorf–Eisenach können daher derzeit keine Angaben gemacht wer-den.

55. AbgeordneteAgnes

Krumwiede

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Lärmschutzmaßnahmen sind an derAutobahn 9 in den Bereichen Ingolstadt Nord,Ingolstadt Süd und Manching geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 19. Februar 2013

Im Bereich von Ingolstadt wurde im vergangenen Jahr auf der A 9die Brückenhälfte der Donaubrücke Ingolstadt in FahrtrichtungNürnberg saniert. In diesem Zusammenhang wurde dort eine lärm-geminderte Fahrbahnübergangskonstruktion eingebaut, um dieLärmsituation zu verbessern. In diesem Jahr werden dort zusätzlichdie Gussasphaltdecke und der südlich angrenzende 400 m lange Stre-ckenbereich mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag überbaut,um eine weitere Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen.

Des Weiteren wird 2013 auch die andere Brückenhälfte in Fahrtrich-tung München saniert. Hier werden ebenfalls eine lärmgeminderteFahrbahnübergangskonstruktion sowie ein lärmmindernder Fahr-bahnbelag auf der Brücke und dem südlich angrenzenden 400 m lan-gen Streckenbereich eingebaut.

Alle durchgeführten bzw. noch durchzuführenden Lärmschutzmaß-nahmen erfolgen im Rahmen der Lärmsanierung auf haushaltsrecht-licher Grundlage.

Im Bereich von Manching sind Grenzwertüberschreitungen im Rah-men der Lärmsanierung trotz vorhandener aktiver Einrichtungen(Wall-Wand-Kombination) gegeben. Mittelfristig ist als Lärmsanie-rungsmaßnahme der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelagsim Rahmen einer grundhaften Erneuerung vorgesehen.

56. AbgeordneterStefan

Liebich

(DIE LINKE.)

Werden die Vertreter der Bundesregierung imAufsichtsrat der Berliner FlughafengesellschaftmbH (BFG) dem vorgeschlagenen Ausbau– der Ertüchtigung – des Flughafens Berlin-Tegel zustimmen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 37 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 19. Februar 2013

Die Beratungen des Aufsichtsrates der BFG sind vertraulich und un-terliegen der aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Die erfor-derlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines reibungslosen Be-triebs des Verkehrsflughafens Berlin-Tegel liegen in der operativenAlleinverantwortlichkeit der Geschäftsführung der BFG. Die Ge-schäftsführung prüft zurzeit anstehende Ertüchtigungsmaßnahmenund wird diese gegebenenfalls satzungsgemäß zur Entscheidung brin-gen.

57. AbgeordneterStefan

Liebich(DIE LINKE.)

Welchen Vorschlag erwarten die Vertreter derBundesregierung im Aufsichtsrat vom Vor-stand für die Entschädigung der durch denAusbau noch stärker durch Fluglärm belaste-ten Anwohnerinnen und Anwohner in Berlin-Spandau, Berlin-Reinickendorf und Berlin-Pankow?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 19. Februar 2013

Die Prüfung der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen liegt inder operativen Zuständigkeit der Geschäftsführung, der Aufsichtsratist damit nicht befasst worden. Die BFG hat hierzu mitgeteilt, dasssie in Abstimmung mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des LandesBerlin nach den gesetzlichen Vorschriften verfahre. Die Überprü-fung der bisher eingegangenen Beschwerden habe ergeben, dass „diegesetzlichen Regelungen eingehalten werden und damit keine Not-wendigkeit weiterer Schallschutzmaßnahmen über die bereits ergrif-fenen hinaus besteht“.

58. AbgeordneteRita

Schwarzelühr-

Sutter

(SPD)

Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft vonder Ausnahmeregelung gemäß § 2 Absatz 7der Zweihundertzwanzigsten Durchführungs-verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung vom10. März 2005 seit deren Inkrafttreten Ge-brauch gemacht wurde (bitte nach Jahr undGrund auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mückevom 19. Februar 2013

Die Schweizer Stellen übermitteln regelmäßig die Informationen zurInanspruchnahme der Ausnahmeregelung. Die Aufbereitung der an-gefragten Daten über den mehrjährigen Zeitraum zur Beantwortungder Frage ist jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 38 –

59. AbgeordneteRita

Schwarzelühr-

Sutter

(SPD)

Wird die Bundesregierung über die Inan-spruchnahme dieser Ausnahmeregelung durchdie DFS Deutsche Flugsicherung GmbH re-gelmäßig informiert, und werden diese Anga-ben seitens der Bundesregierung überprüft?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 19. Februar 2013

Ja. Eine Überprüfung der Angaben erfolgt in Stichproben.

60. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchen Gründen erfolgte die aktuelleÄnderung der Binnenschifffahrtsuntersuchungs-ordnung (Erste Verordnung zur Änderungder Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung)durch die Bundesregierung, und wie stellt siesicher, dass die Regelung auch Ausnahmen,z. B. für Kanuverleih und sonstige kleinereSchiffe, vorsieht sowie einen fairen Wettbe-werb ermöglicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 19. Februar 2013

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsunter-suchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriftenvom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2802) wurde die entgeltlicheoder sonstige geschäftsmäßige oder erwerbsmäßige Beförderung vonPersonen ausschließlich Fahrgastschiffen, Fähren und Barkassen zu-gewiesen, um im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste der mitSportbooten betriebenen verdeckten Fahrgastschifffahrt zu begeg-nen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Gestellung eines Boots-führers bei zur Vermietung vorgesehenen Sportbooten abgeschafft,weil es ansonsten durch rechtliche Konstruktionen weiterhin möglichgewesen wäre, diese Sportfahrzeuge als Fahrgastschiffe einzusetzen.

Die neue Regelung enthält einige Ausnahmetatbestände. So könnenz. B. die Wasser- und Schifffahrtsämter zur Vermeidung einer unbilli-gen Härte auf Antrag des Eigentümers ggf. unter Auflagen weiterhindie Beförderung von Fahrgästen mit einem Sportboot in Fahrtgebie-ten zulassen, in denen keine oder geringe Fahrgastschifffahrt betrie-ben wird.

Die normale Vermietung von Sportbooten an wechselnde Mieterwird von der Neuregelung nicht berührt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 39 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

61. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lautet der aktuelle Zeitplan des Stresstestsfür Atommüllzwischenlager und andere Anla-gen der Ver- und Entsorgung im Atombereich,den die Entsorgungskommission (ESK) imAuftrag der Bundesregierung seit Sommer2011 durchführt (bitte mit zeitlicher Angabealler wesentlichen künftigen Meilensteine,Etappen etc.), und warum ist der Stresstestnoch nicht abgeschlossen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 20. Februar 2013

Durch die von der ESK eingerichtete Ad-hoc-Arbeitsgruppe Sicher-heitsüberprüfung wurde am 30. Januar 2013 der Entwurf einer Stel-lungnahme der ESK u. a. für Anlagen der Ver- und Entsorgung so-wie Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und radioaktive Ab-fälle aus der Wiederaufarbeitung verabschiedet, der der ESK für ihreSitzung am 14. März 2013 vorgelegt werden soll (vgl. hierzu die Ant-wort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Februar 2013, Bun-destagsdrucksache 17/12364). Eine weitere Stellungnahme der ESKsoll die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung von Einrichtungenzur Be- und Verarbeitung sowie zur Zwischenlagerung von schwach-und mittelradioaktiven Abfällen behandeln.

Die ESK kann derzeit noch keinen festen Termin für den Abschlussihrer Arbeiten zu den nach Art, Größe und Inventar sehr unter-schiedlichen Lagereinrichtungen und Behandlungseinrichtungen fürschwach- und mittelaktive Abfälle nennen, da mehr Aufwand als ur-sprünglich erwartet erforderlich ist, um eine einheitliche sicherheits-technische Beurteilung zu erreichen.

62. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (BAGebV) umgesetzt,und welches verringerte Entlastungsvolumenmacht die Gebührenerhebung für die Antrag-steller jeweils aus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 21. Februar 2013

Der Entwurf der BAGebV wird derzeit in der Bundesregierung ab-schließend abgestimmt. Die Verordnung soll im März 2013 in Krafttreten.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 40 –

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Stromverbrauch des An-tragstellers im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, so dass die Ge-bührenlast entsprechend dem erwarteten Entlastungsvolumen steigt.Sie beträgt nach dem Entwurf 65 Euro je angefangener Gigawatt-stunde an der betreffenden Abnahmestelle. Der Einfluss der Gebüh-renerhebung auf das voraussichtliche Entlastungsvolumen typischerAntragsteller zeigt folgende Tabelle:

63. AbgeordneteUndine

Kurth

(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist es nach Auffassung der Bundesregierungzulässig, dass Länder das Genehmigungserfor-dernis nach § 17 Absatz 3 BNatSchG rechtlichnicht umsetzen und damit keine gesetzlicheRegelung für die Genehmigung von Verfahrentreffen, die keiner behördlichen Zulassung undkeiner Anzeige nach anderen Rechtsvorschrif-ten bedürfen, und wie bewertet die Bundesre-gierung, dass es in diesem Fall den Vorhaben-trägern selbst überlassen bleibt, zu entschei-den, ob es sich bei ihrem Vorhaben um einenEingriff mit „erheblicher Beeinträchtigung“ imSinne von § 14 BNatSchG handelt, der eineGenehmigungspflichtigkeit nach sich zieht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 18. Februar 2013

Die Regelung über die subsidiäre Genehmigungsbedürftigkeit vonEingriffen in Natur und Landschaft in § 17 Absatz 3 BNatSchG stellt– wie alle übrigen Bestimmungen des am 1. März 2010 in Kraft ge-tretenen BNatSchG – eine unmittelbar geltende Vorschrift dar, diekeiner weiteren legislatorischen Umsetzung durch die Länder bedarf.Dass es zunächst dem Vorhabenträger obliegt, die Genehmigungs-bedürftigkeit seines Vorhabens zu klären, ist der Regelfall. In Zwei-felsfällen wird er sich an die zuständige Behörde wenden. Wird einEingriff ohne die erforderliche Genehmigung vorgenommen, hat die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 41 –

zuständige Behörde nach § 17 Absatz 8 BNatSchG die weitereDurchführung des Eingriffs in der Regel zu untersagen.

64. AbgeordneteDorothea

Steiner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung derzeit, die Studie„Late lessons from early warnings: science,precaution, innovation“ der European Envi-ronment Agency ins Deutsche zu übersetzenund zu veröffentlichen, und wenn nein, warumnicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 19. Februar 2013

Grundsätzlich sieht es die Bundesregierung als Aufgabe der Institu-tionen der Europäischen Union an, ihre Schriften zu übersetzen. Diesehr beschränkten Mittel im Bundeshaushalt lassen eine eigene Über-setzung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zu, so dass leider vieleSchriften, bei denen eine weitere Verbreitung wünschenswert wäre,nur auf Englisch zugänglich sind. Das gilt auch für die Studie „LateLessons“.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

65. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastun-gen des Bundeshaushalts rechnet die Bundesre-gierung zur Kofinanzierung des FET-Flagship-Programms (FET = Future and EmergingTechnologies), welches laut EuropäischerKommission neben Geldern aus dem EU-Haushalt auch durch finanzielle Mittel von pri-vaten Partnern, Universitäten, der Industrie-und Mitgliedstaaten finanziert werden soll,und plant die Bundesregierung eine zusätzlicheAnhebung der Zuwendungen etwa an die au-ßeruniversitären Forschungsorganisationen inReaktion auf die deutschen Erfolge beim EU-Flagship-Programm?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 15. Februar 2013

Nach der Auswahl von zwei Projektvorschlägen ist das FET-Flag-ship-Programm im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (EU-FRP)abgeschlossen. Die hierfür notwendige zweieinhalb Jahre umfassen-de Förderung wird die Europäische Kommission aus Mitteln deslaufenden 7. EU-FRP übernehmen. Inwiefern das FET-Flagship-Programm im neuen EU-FRP „Horizont 2020“ fortgeführt wird,

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 42 –

steht noch nicht fest, da die Verhandlungen hierzu noch nicht abge-schlossen sind. Die Bundesregierung rechnet nicht mit zusätzlichenfinanziellen Belastungen des Bundeshaushaltes zur Kofinanzierungdes FET-Flagship-Programms.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

66. AbgeordneterUwe

Kekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist der Anteil der entwicklungspoliti-schen Maßnahmen, die behindertenspezifischsind, und wie hoch ist der Anteil der entwick-lungspolitischen Maßnahmen, die inklusiv sind(bitte in Prozentangaben und absolut)?

67. AbgeordneterUweKekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch sind die deutschen ODA-Mittel(ODA: Official Development Assistance oderÖffentliche Entwicklungszusammenarbeit) fürentwicklungspolitische Maßnahmen, die behin-dertenspezifisch sind, und wie hoch sind dieMittel für entwicklungspolitische Maßnahmen,die inklusiv sind?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 20. Februar 2013

Im Jahr 2012 hatten 49 entwicklungspolitische Maßnahmen des Bun-desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-lung (BMZ) einen behindertenspezifischen Fokus. Dies bedeutet,dass Menschen mit Behinderung in diesen Maßnahmen die primäreZielgruppe waren. Dies entspricht im Verhältnis zur Gesamtanzahlaller entwicklungspolitischen Maßnahmen etwa 2,5 Prozent. Die da-mit verbundenen ODA-Mittel für behindertenspezifische Projekteentsprachen im Jahr 2012 ca. 26 Mio. Euro.

Aussagen über den Anteil aller behinderteninklusiven Maßnahmenkönnen derzeit nicht gemacht werden, da diese Maßnahmen nicht imRahmen eines OECD-/DAC-Markers erfasst werden. Behindertenin-klusive Maßnahmen sind dabei solche, in denen Menschen mit Be-hinderung zwar nicht die primäre Zielgruppe sind, welche allerdingsdie Belange von Menschen mit Behinderung sukzessiv „mitdenken“.

Das BMZ hat in seinem kürzlich verabschiedeten Aktionsplan zurInklusion von Menschen mit Behinderung festgelegt, einen Ansatzzur Erfassung der inklusiven Ausgestaltung von Entwicklungsmaß-nahmen zu entwickeln.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 43 –

68. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)

(SPD)

Mit welcher Begründung vereinbart die Bun-desregierung eine Förderung folgender Projek-te im Rahmen des develoPPP-Programms,also mit Geldern des BMZ (siehe Antwort derBundesregierung auf die Schriftliche Frage 155,Bundestagsdrucksache 17/6164): S. 135 „Trans-formation von der Magnet- zur Chipkarte imchinesischen Bankensektor“, Unternehmenaus der Schweiz, gefördert mit 192 996 Euro;S. 135 „Steigerung der Schweineproduktion inChina“, gefördert mit 180 000 Euro; S. 133„Förderung des Vertriebs spanischer Photo-voltaikanlagen“, gefördert mit 75 000 Euro;S. 137 und 139 „Qualifizierung von Seeleutenund Lastwagenfahrern in der Ukraine“ durchein Unternehmen aus Zypern, gefördert mit je200 000 Euro; S. 137 zweimal das gleiche Pro-jekt zur „Einführung einer nachhaltigen Befi-schung auf den Philippinen“ durch ein Unter-nehmen aus der Schweiz und einmal aus denNiederlanden, jeweils 200 000 Euro; S. 139„Einführung von Kunststoffabfallbehälternnach EU-Norm in Jordanien“, gefördert mit138 000 Euro, mit ihrem Anspruch, deutscheUnternehmen und Entwicklungsländer in ihrerEntwicklung zu unterstützen, und wo liegt derentwicklungspolitische Mehrwert der geförder-ten Maßnahmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 22. Februar 2013

Das DeveloPPP-Programm des BMZ wendet sich an deutsche Un-ternehmen und Unternehmen aus anderen europäischen Staaten. Al-le genannten Projekte erfüllen die develoPPP.de-Kriterien.

Zum Mehrwert der einzelnen von Ihnen angesprochenen Projektesiehe unten stehende Ausführungen:

Projekt 2010 00014 2010 – Unterstützung des chinesischen Banken-sektors bei der Transformation vom Magnetkarteneinsatz zur we-sentlich sicheren Chipkarte – Giesecke&Devnent/Schweiz in China

Ziel des Projektes ist es, den unabhängigen Partner China UnionPay (CUP) so zu qualifizieren, dass er kleinen und mittleren Bankenin China bei der Umstellung von Magnet- auf die sicheren Chipkar-ten unterstützen kann. Der Mehrwert des Projektes liegt in der An-hebung von Sicherheitsstandards im Bankenwesen. Da der Servicedirekt an jeden Kunden der Bank weitergegeben wird, wird einehohe Breitenwirksamkeit erzielt. Über 30 CUP-Mitarbeiter werdenim Umgang mit der Chipkartensoftware qualifiziert.

Projekt 2010 00018 2010 – Produktivitätssteigerung in der Schweine-produktion in China – BusinessConcepts Verwaltungs GmbH

Das Projekt befördert die Existenzsicherung von kleinbäuerlichenBetrieben in Shanxi/China durch Einführung neuer Schweinerassen

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12440 – 44 –

und Futtermittel. Die Qualitätssteigerung der operativen Mittel führtmittelfristig zu einer Verbesserung der Einkommensstruktur sowiezur Verbesserung der Nahrungsmittelqualität und Nahrungsmittelsi-cherheit durch Verfahrensanpassungen und Modernisierung des Be-triebsmanagements.

Projekt 2009 00045 2009 – Verkauf von Photovoltaikanlagen mittelsLeasingverträgen in Gambia – Energes Gestion Medioanbiental SL/Spanien

Die Bereitstellung der Leasingfinanzierung als innvoative Finanzie-rungsform ermöglicht vielen kleinen und mittleren Unternehmen(KMU) die Anschaffung eines Photovoltaiksystems und trägt so zurVerbreitung der Photovoltaiktechnologie in Gambia bei. Mit derEinführung von Photovoltaikinselsystemen wird eine flexible undeinfach auf den Bedarf anzupassende Stromversorgung in netzfernenGebieten ermöglicht. Durch die Bereitstellung verlässlicher Strom-versorgung mittels Photovoltaiksystemen wird ein wesentlicherProduktionsengpass für die KMU beseitigt. Zugleich wird durch dieumweltfreundlichere und kostengünstigere Stromproduktion durchPhotovoltaik, die die Stromerzeugung durch Dieselgeneratoren er-setzt, der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert.

Projekt 2010 0034 2010 – Qualifizierung von Seeleuten MaritimesRessourcenmanagement – Marlow Navigation Co. Ltd/Zypern inder Ukraine

Hinter den Philippinen und Russland stellt die Urkaine die drittgröß-te Zahl von Seeleuten. Der größte Teil fährt bei internationalen Ree-dereien, darunter sind viele deutsche. Das Bildungssystem für ukrai-nische Seeleute nach International-Maritime-Organization-Standardund Wachdienst (STCM) erfüllt die industriellen Mindeststandards.Marlow Navigation kooperiert mit dem „Kherson state MaritimeInstitute“ (KSMI), das die gesamte nautische Kette abdeckt. DieEntwicklungspartnerschaft verbessert und modernisiert das Niveauder Lehre am KSMI. Die Qualifizierung der Seeleute erhöht dieSicherheit des Gütertransports, die Anzahl schwerer Schiffsunfällewird reduziert. Die ukrainischen Seefahrtsschulen profitieren vomKnow-how-Transfer in Soft Skills und Didaktik. Die Ausbildungs-standards werden erhöht.

Projekt 2010 00060 210 – Simulatortraining für Schwerlasttrans-porte – Marlow Navigation Co. Ltd./Zypern in der Ukraine

Für den Bau und Betrieb von Offshore-Windparks werden speziellgeschulte Seeleute zur sicheren Be- und Entladung von Schwerlastgü-tern auf Schwerlastschiffen benötigt. Auch für den Einsatz beim Bauvon Offshore-Windparks benötigen diese speziellen Kenntnisse. DieEntwicklungspartnerschaft steigert die Lehrqualität durch eine enge-re Verzahnung von Ausbildung und Praxisanforderung in diesen Be-reichen und trägt somit zur Bereitstellung von qualifizierten Arbeits-kräften für Schwerlast- und Offshore-Arbeiten bei und unterstützt da-mit auch den Ausbau regenerativer Energien.

2010 00032 2010 – Einführung einer nachhaltigen Befischung aufden Philipinen – Sea Fresh BV/Niederlandeund 2010 00036 2010 – Einführung einer nachhaltigen Befischungauf den Philippinen – Bell Holding AG/Schweiz

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12440– 45 –

Es handelt sich um zwei eigenständige Entwicklungspartnerschaftenmit zwei unterschiedlichen Unternehmen. Die Umsetzung erfolgt inunterschiedlichen Regionen. Die Entwicklungspartnerschaft mit SeaFresh BV wird im Golf von Lagony umgesetzt, die mit der Bell Hol-ding AG auf der Insel Mindoro.

Zielsetzungen beider Entwicklungspartnerschaften sind jeweils dieEinführung einer nachhaltigen Befischung durch Implementierungeiner „Marine-Stewardship-Council“-Zertifizierung (MSC) bei derHandleinen-Fischerei des Gelbflossen-Thunfisches sowie die Verbes-serung der Wertschöpfungskette. Zugleich wird die Einführung einerFischereimethode mit einer geringeren Umweltbelastung gefördertund ein Beitrag zur Existenzsicherung von Subsistenzwirtschaftlernund Fischereibetrieben geleistet.

2010 00071 2010 – Einführung von Kunststoffabfallbehältern ent-sprechend EU-Normen – Rheinwerk

Die Entwicklungspartnerschaft leistet einen Beitrag zum Aufbaueiner stoffstromorientierten Abfallwirtschaft und zum umweltscho-nenden Umgang mit Wertstoffen in Jordanien. Positive Umwelt-effekte wie eine bessere Grundwasser- und Luftqualität und Verrin-gerung der Treibhausgasemissionen werden durch die Vermeidungbzw. Reduzierung der Deponierung erzielt.

Berlin, den 22. Februar 2013

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333