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Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025 20. 02. 2009 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2009 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 36, 37 Bender, Birgitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 6 Bonde, Alexander (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 48 Brüderle, Rainer (FDP) .................. 21, 22 Claus, Roland (DIE LINKE.) ................ 49 Dag˘delen, Sevim (DIELINKE.) ............... 2 Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.) .... 46, 50 Golze, Diana (DIE LINKE.) ................ 7, 8 Hermann, Winfried (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 51, 52, 53 Hill, Hans-Kurt (DIE LINKE.) ............ 23, 24 Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) .............. 9 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) ................ 25 Dr. Jahr, Peter (CDU/CSU) .............. 26, 27 Dr. Kolb, Heinrich L. (FDP) ................. 32 Kopp, Gudrun (FDP) ....................... 28 Koppelin, Jürgen (FDP) ............... 10, 11, 12 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 41 Lenke, Ina (FDP) ....................... 13, 14 Liebing, Ingbert (CDU/CSU) ................ 47 Löning, Markus (FDP) ................... 29, 30 Niebel, Dirk (FDP) ........................ 31 Scheel, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 15, 16 Schindler, Norbert (CDU/CSU) ........... 38, 39 Schneider, Volker (Saarbrücken) (DIE LINKE.) ...................... 17, 18, 19 Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) ................ 1 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) ....... 54, 55 Dr. Solms, Hermann Otto (FDP) ............. 20 Spieth, Frank (DIE LINKE.) ........... 33, 34, 35 Dr. Stadler, Max (FDP) ...................... 3 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 4 Tauss, Jörg (SPD) ................. 42, 43, 44, 45 Vogel, Volkmar Uwe (CDU/CSU) ............ 40 Dr. Wissing, Volker (FDP) ................... 5 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag16. Wahlperiode

Drucksache 16/1202520. 02. 2009

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 16. Februar 2009eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 36, 37

Bender, Birgitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 6

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 48

Brüderle, Rainer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22

Claus, Roland (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 2

Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.) . . . . 46, 50

Golze, Diana (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8

Hermann, Winfried(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 51, 52, 53

Hill, Hans-Kurt (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 23, 24

Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 9

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Dr. Jahr, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27

Dr. Kolb, Heinrich L. (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Kopp, Gudrun (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Koppelin, Jürgen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 41

Lenke, Ina (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14

Liebing, Ingbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Löning, Markus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30

Niebel, Dirk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Scheel, Christine(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 15, 16

Schindler, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 38, 39

Schneider, Volker (Saarbrücken)(DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . 54, 55

Dr. Solms, Hermann Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . 20

Spieth, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 33, 34, 35

Dr. Stadler, Max (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 4

Tauss, Jörg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43, 44, 45

Vogel, Volkmar Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 40

Dr. Wissing, Volker (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.)Maßnahmen zur Unterstützung des Zielsder tschechischen EU-Ratspräsidentschaft„Europa ohne Barrieren“ . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Geltende Regelung bezüglich des Antrags-stichtages bei der Umsetzung der Altfall-regelung des Aufenthaltsgesetzes . . . . . . . . . . 1

Dr. Stadler, Max (FDP)Kosten für den Bundeshaushalt infolge desScheiterns des von der Agentur MediaEvent erstellten Konzepts für ein zentralesdreitägiges Bürgerfest in Berlin zum60. Jahrestag des Grundgesetzes am23. Mai 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Str�bele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erläuterung der Bemerkung über die alliier-ten Vorbehaltsrechte im Buch „Die deut-sche Karte – Das verdeckte Spiel der gehei-men Dienste“ von Gerd-Helmut Komossa . . 2

Dr. Wissing, Volker (FDP)Entwicklung der Anzahl der beamtetenStaatssekretärinnen, Abteilungs- bzw. Un-terabteilungsleiterinnen in den Bundesmi-nisterien seit 1989 im Vergleich zu denmännlichen Führungskräften . . . . . . . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Bender, Birgitt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haltung der Bundesregierung zur Auffas-sung der Bayerischen Staatsregierung zurUmsatzsteuerpflicht von nicht medizinischindizierten Schwangerschaftsabbrüchen . . . . 4

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Golze, Diana (DIE LINKE.)Vergabeverfahren für die Mittel aus demKonjunkturpaket II in den einzelnen Bun-desländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Dr. H�ll, Barbara (DIE LINKE.)Entlastungswirkungen aus der Senkung derKrankenversicherungsbeiträge im Rahmendes Konjunkturpakets II bei Ermittlung derEntlastung im Vergleich zum Jahr 2008und unter Zugrundelegung des durch-schnittlichen Beitragssatzes von 14 Prozent . . 6

Koppelin, J�rgen (FDP)Verteilung der Zuwendungen und Beschaf-fungsaufträge des Bundes im Jahr 2008 aufdie einzelnen Bundesländer . . . . . . . . . . . . . . 6

Lenke, Ina (FDP)Bemessungsgrenze für die Verrechnung desKinderbonus mit dem Kinderfreibetrag beider Einkommensteuer und Information da-rüber im Einkommensteuerbescheid 2009 . . . 8

Scheel, Christine(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einkommensteuerpflicht für die Einnah-men aus der Stromeinspeisung einer priva-ten Photovoltaikanlage in das allgemeineStromnetz und damit verbundene Renten-kürzung als Investitionshemmnis im Ver-hältnis zu den Steuerfreibeträgen für Zins-einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Schneider, Volker (Saarbrücken)(DIE LINKE.)

Gründe für die Entsendung von Vertreterndes deutschen Bank- und Versicherungswe-sens in die europäische „ExpertengruppeFinanzwissen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Auswirkungen der Schuldenbremse auf dieSicherheit und die Rendite von Kapitalan-lagen, insbesondere von Altersvorsorge-produkten und Bedeutung von Staatsanlei-hen in diesem Zusammenhang . . . . . . . . . . . 12

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – II –

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Dr. Solms, Hermann Otto (FDP)Erhöhung der steuerfreien Entschädigungfür Dienstreisen mit dem eigenen Pkw ineinigen Bundesländern für Beschäftigte imöffentlichen Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Br�derle, Rainer (FDP)Anwendung eines so genannten Debt-Equi-ty-Swaps bei der Schaeffler-Gruppe undmögliche Auswirkungen auf dieBeschäftigungsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . 14

Anzahl der bisher durch die Umweltprä-mie geförderten Neuwagen . . . . . . . . . . . . . . 15

Hill, Hans-Kurt (DIE LINKE.)Wärmeenergieverbrauch im Jahr 2007 undprozentuale Verteilung der jeweils einge-setzten Brennstoffe bzw. Bereitstellungs-energien sowie voraussichtliche Ver-brauchsminderung bis 2020 bzw. 2030durch die im Rahmen der MesebergerBeschlüsse umgesetzten Maßnahmen . . . . . . 15

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)Förderung des Ausbaus von Breitbandnet-zen in einzelnen Kommunen im Rahmender Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserungder regionalen Wirtschaftsstruktur“ . . . . . . . 17

Dr. Jahr, Peter (CDU/CSU)Zahl der auf dem Gebiet der örtlichenEnergieversorgung tätigen selbstständigenGremien sowie Auswahlverfahren für denzuständigen örtlichen Netzbetreiber inFrankreich, Großbritannien, Italien undPolen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Kopp, Gudrun (FDP)Aufstellung der finanziellen Mittel aus derGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur“ oder ausanderen Bundesförderprogrammen für dieSchaeffler Gruppe in den letzten zehnJahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

L�ning, Markus (FDP)Haltung der Bundesregierung zu einemEU-Sondergipfel zu den wettbewerbsver-zerrenden protektionistischen Tendenzeninfolge des französischen Rettungspaketsfür die Automobilindustrie . . . . . . . . . . . . . . 19

Niebel, Dirk (FDP)Prüfung des Verkaufs von MAN Ferro-staal AG an IPIC Abu Dhabi nach demAußenwirtschaftsgesetz und Schlussfolge-rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Dr. Kolb, Heinrich L. (FDP)Zahl der seit dem Jahr 2000 bei der Deut-schen Rentenversicherung Bund abhanden-gekommenen Computer . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Spieth, Frank (DIE LINKE.)Zusätzliche finanzielle Belastungen für pri-vat krankenversicherte Grundsicherungs-bezieher aufgrund fehlender Rückkehrmög-lichkeit in die gesetzliche Krankenversiche-rung; damit verbundene Besserstellung derprivat Krankenversicherten . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verhältnis zwischen Gebühren und Kostenbei der Zulassung von Pflanzenschutzmit-teln und Konsequenzen für die zukünftigeGestaltung der Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Kosten der BerichterstatterfunktionDeutschlands bei der Wirkstoffzulassungund -bewertung nach der Richtlinie 91/414/EWG in den Jahren 2000 bis 2007und zu zahlende Gebühren für die Wirk-stoffbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– III –

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Seite Seite

Schindler, Norbert (CDU/CSU)Maßnahmen der Bundesregierung zur Er-haltung der bewährten Absatzförderung fürden deutschen Wein vor dem Hintergrunddes Urteils des Bundesverfassungsgerichtszur Absatzförderung der deutschen Land-und Ernährungswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . 23

Vogel, Volkmar Uwe (CDU/CSU)Anzahl der als Nutztiere gehaltenen Was-serbüffel in den einzelnen Bundesländern . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sicherstellung von Beratungen beim Aus-stieg aus dem rechtsextremen Milieu nachSchließung des Aussteigerprojekts „Straf-fällig gewordene rechte Jugendliche“ inBautzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Tauss, J�rg (SPD)Haltung der Bundesregierung zu einemGutachten des wissenschaftlichen Dienstesdes Deutschen Bundestages zu den geplan-ten Zugangssperren im Internet; Notwen-digkeit einer gesetzlichen Regelung zurSperrung von strafrechtlich relevantenInhalten auf ausländischen Servern . . . . . . . 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.)Zahl der Jugendlichen ab dem 18. Lebens-jahr ohne Anspruch auf Mitversicherung inder Familienversicherung und rückwirken-de Versicherungspflicht zum 1. April 2007aufgrund der Regelungen der Gesundheits-reform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Maßnahmen der Bundesregierung zur Er-möglichung einer grenzüberschreitendenPatientenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haltung der Bundesregierung zu alternati-ven Trassenführungen und deren Mehrkos-ten beim Ausbau der Rheintalbahn im Teil-abschnitt Offenburg-Riegel . . . . . . . . . . . . . . 29

Claus, Roland (DIE LINKE.)Höhe der im Jahr 2008 vom BMVBS undvom Bundeskanzleramt im Rahmen derTitelgruppe 511 einschließlich Titelgruppe511 55 des Bundeshaushalts in Ost- undWestdeutschland vergebenen Mittel . . . . . . . 30

Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.)Rechtliche Grundlage der im Jahr 1984 ge-gebenen Zusage zur Übernahme der Kos-ten für den Rückbau der Transrapidver-suchsanlage Emsland durch den Bund . . . . . 30

Hermann, Winfried(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alternative Streckenführung der Bundes-straße 465 über die Landesstraße 267zwischen Warthausen und dem Knoten-punkt Jordanbad; Ausbau des nachgeord-neten Straßennetzes und Konsequenzen fürdie Querspange Mettenberg . . . . . . . . . . . . . 31

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Umsetzung der geplanten lärmsanierendenMaßnahmen auf der Schienenstrecke derMünchner S-Bahnlinie 1 vor dem Hinter-grund der Einrichtung einer zusätzlichenExpress-S-Bahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – IV –

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 1 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneterDr. Ilja

Seifert

(DIE LINKE.)

Mit welchen konkreten Maßnahmen unter-stützt die Bundesregierung mit Blick auf diegerade ratifizierte VN-Behindertenrechtskon-vention das Motto der tschechischen EU-Rats-präsidentschaft „Europa ohne Barrieren“?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler

vom 13. Februar 2009

Das Motto der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft „Europa ohneBarrieren“ bezieht sich nicht auf die VN-Konvention über die Rechtevon Menschen mit Behinderungen, sondern es betrifft Fragen dergrenzüberschreitenden Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Ge-meinschaft. Die am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutsch-land unterzeichnete VN-Konvention über die Rechte von Menschenmit Behinderungen ist durch das entsprechende Bundesgesetz zum1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

2. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Wie ist die Aussage des Vertreters der Bundes-regierung in der Sitzung des Innenausschussesdes Deutschen Bundestages vom 28. Januar2009 in der Debatte zur Umsetzung der Alt-fallregelung des Aufenthaltsgesetzes, die Fristfür die Antragstellung sei noch nicht abgelau-fen, zu verstehen, vor dem Hintergrund, dassin den vorläufigen Anwendungshinweisendes Bundesministeriums des Innern zum EU-Richtlinienumsetzungsgesetz bzw. auch imEntwurf der Verwaltungsvorschriften zumAufenthaltsgesetz der 1. Juli 2008 als Antrags-stichtag genannt wird, und welche Regelunggilt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 16. Februar 2009

Der Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz istin Bezug auf die gesetzliche Altfallregelung am 13. Januar 2009 Ge-genstand einer Bund-Länder-Besprechung gewesen. Hierbei habensich dort vertretene Länder dafür ausgesprochen, das Aufenthaltsge-setz dahingehend auszulegen, dass die Frist für die Antragstellungnicht zum 1. Juli 2008 endet, und hierzu auf ihre entsprechende lan-desinterne Anwendungspraxis verwiesen. Das Bundesministerium desInnern hat dies zum Anlass einer Überprüfung seiner bisherigen Posi-tion genommen und entschieden, seine Auslegung zu ändern und dies

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 2 –

in die weiteren Besprechungsrunden zur Abstimmung der Verwal-tungsvorschriften einzubringen.

3. AbgeordneterDr. Max

Stadler(FDP)

Zu welchen Kostenbelastungen für den Bun-deshaushalt führt das Scheitern des von derAgentur Media Event im Auftrag der Bundes-regierung erstellten Konzepts „Deutschlandfeiert“ für ein zentrales dreitägiges Bürgerfestin Berlin zum 60. Jahrestag des Grundgesetzesam 23. Mai 2009 (vgl. DIE WELT vom11. Februar 2009)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 19. Februar 2009

Die Agentur Media Event hat das Konzept für ein Bürgerfest nicht imAuftrag der Bundesregierung erstellt, sondern ist bei diesem Vorha-ben durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt unterstützt wor-den. Für die Konzipierung und Umsetzung des Bürgerfestes wurdeeine Gesamtförderung von bis zu 2 Mio. Euro (Deckelung) in Aus-sicht gestellt. Tatsächlich zugewendet wurden Fördermittel in Höhevon 1 Mio. Euro. Das Projekt ist nunmehr unter Berücksichtigung derdem Zuwendungsempfänger bislang entstandenen Kosten abzuwi-ckeln. Dabei ist die Verwendung der zugewendeten Mittel durch dieAgentur Media Event im Einzelnen nachzuweisen. Erst nach Ab-schluss dieser Prüfung sind Aussagen über die beim Bundeshaushaltverbleibende Kostenlast möglich.

4. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit trifft die Behauptung des früherenChefs des Amtes für Sicherheit der Bundes-wehr (ASBW) und Präsidenten des Amtesfür den Militärischen Abschirmdienst Gerd-Helmut Komossa zu („Die deutsche Karte –Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste“,2. Auflage 2008, S. 21 f.), wonach die alliiertenSiegermächte in „Geheimer Staatsvertrag vom21. Mai 1949“ Deutschland kurz vor derGrundgesetzverabschiedung Souveränitätsvor-behalt bis 2099 u. a. „über deutsche Zeitungs-und Rundfunkmedien“ auferlegt hätten, diedeutschen Goldreserven weiter gepfändet hiel-ten sowie jeden künftigen Bundeskanzler vordessen Amtseid zur Unterzeichnung einer sog.Kanzlerakte verpflichtet hätten, und was be-inhalte etwaige diesbezügliche Vorbehaltsrech-te der Alliierten insgesamt?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 3 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 18. Februar 2009

Ein geheimer Staatsvertrag dieser Art existiert nicht. Im Übrigen sindmit dem am 15. März 1991 in Kraft getretenen Vertrag vom 12. Sep-tember 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutsch-land (sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag) (BGBl. 1990 II S. 1317) sämtlichealliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin undDeutschland als Ganzes beendet worden.

5. AbgeordneterDr. Volker

Wissing

(FDP)

Wie hat sich seit 1998 bezogen auf die Bundes-ministerien die Anzahl der beamteten Staats-sekretärinnen, Abteilungs- bzw. Unterabtei-lungsleiterinnen geändert, und wie stellt sichderen Anzahl im Vergleich zu den männlichenStaatssekretären, Abteilungs- bzw. Unterabtei-lungsleitern der Bundesministerien dar?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 19. Februar 2009

Die Anzahl der Staatssekretäre, Abteilungs- und Unterabteilungsleitereinschließlich vergleichbarer Funktionen in den Bundesministerienseit 1998 wurde anhand der beim Statistischen Bundesamt verfügba-ren Daten (jeweils zum Stichtag 30. Juni eines Jahres) und einer Res-sortabfrage ermittelt.

Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der männlichen undweiblichen Funktionsträger seit 1998 dar.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 4 –

n/

Jahr

Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre

Abteilungsleiterinnen/ Abteilungsleiter

UnterabteilungsleiterinneUnterabteilungsleiter

Männlich Weiblich Männlich Weiblich Männlich Weiblich

1998 22 1 108 2 228 16

1999 21 2 93 8 215 20

2000 21 2 98 8 215 18

2001 23 1 98 7 211 25

2002 23 1 94 8 202 26

2003 24 _ 98 7 203 36

2004 24 _ 99 8 207 40

2005 24 _ 98 10 201 40

2006 25 _ 94 11 205 37

2007 26 _ 94 15 210 37

2008 26 _ 95 15 209 43

2009 24 1 95 15 201 47

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

6. AbgeordneteBirgitt

Bender

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie steht die Bundesregierung zu der Auffas-sung der Bayerischen Staatsregierung, wonacheine Umsatzsteuerpflicht von nicht medizi-nisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchenden verfassungsrechtlich und strafrechtsdog-matisch entwickelten Grundsätzen eines um-fassenden Schutzkonzeptes für schwangereFrauen widerspreche und kein Unterschied inder Art der heilberuflichen Tätigkeit bei recht-mäßigen bzw. rechtswidrigen Schwanger-schaftsabbrüchen zu erkennen sei, weil es sichbei den unter der Voraussetzung des § 218aAbs. 1 und des § 219 des Strafgesetzbuchs(StGB) durchgeführten Schwangerschaftsab-brüchen nach der Beratungsregelung wie beiden zu Lasten der gesetzlichen Krankenver-sicherung durchgeführten rechtmäßigen Ab-brüchen aufgrund einer medizinischen bzw.kriminologischen Indikation nach § 218aAbs. 2 und 3 StGB um ärztliche Tätigkeiten,die der Linderung von Leiden bei schwangerenFrauen dienen, handele?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 5 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 13. Februar 2009

Die in der Frage erwähnte Auffassung der Bayerischen Staatsregie-rung ist im Kreis der obersten Finanzbehörden des Bundes und derLänder erörtert worden. Die obersten Finanzbehörden des Bundesund der Länder haben mehrheitlich entschieden, dass in allen Fälleneines Schwangerschaftsabbruchs nach § 218a StGB entsprechendeärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes vonder Umsatzsteuer freigestellt sind.

Die Bundesregierung hat deshalb keine Veranlassung, sich mit derAuffassung der Bayerischen Staatsregierung in dieser Frage zu befas-sen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

7. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Wird das Verfahren der LandesregierungBrandenburg, die die Mittel aus dem Konjunk-turpaket II ausschließlich über die bestehendenFörderrichtlinien des Landes umsetzen undnicht als zweckgebundene Investitionspauscha-le an die Landkreise und Kommunen weiterge-ben will, nur in diesem Bundesland angewen-det, oder wird dies auch in anderen deutschenLändern so praktiziert (diese bitte auflisten)?

8. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Wie erfolgt die Mittelvergabe in den Bundes-ländern, die nicht wie das Land Brandenburgverfahren (bitte jeweils die Regelungen proBundesländer auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 17. Februar 2009

Das am 27. Januar 2009 von der Bundesregierung beschlossene Zu-kunftsinvestitionsgesetz befindet sich noch in den parlamentarischenBeratungen. Die Länder bemühen sich derzeit, zusammen mit ihrenKommunen Regelungen zu finden, die eine den Zielen des Gesetzent-wurfs entsprechende Mittelbereitstellung für zusätzliche Investitionenermöglichen. Für die Weiterleitung an die kommunale Ebene kom-men dabei unterschiedliche Wege in Frage. Im Land Brandenburgstreben Landesregierung und Kommunen mit Stand vom 9. Februar2009 eine Regelung an, die sowohl pauschale als auch zweckgebunde-ne Mittel für Investitionen in kommunale Aufgaben vorsieht.

Die Regelungen der Länder zur Umsetzung und Durchführung desZukunftsinvestitionsgesetzes, die auch der parlamentarischen Bera-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 6 –

tung bedürfen, sind noch nicht abschließend geklärt. Eine Auflistungder Regelungen der Bundesländer ist daher derzeit nicht möglich.

9. AbgeordneteDr. Barbara

Höll(DIE LINKE.)

Wie hoch sind die – auf der Internetseite desBundesministeriums der Finanzen unter derÜberschrift „Das Richtige tun“ ausgewiesenen– Entlastungswirkungen aus der Senkung derKrankenversicherungsbeiträge im Rahmen desKonjunkturpakets II, wenn die Ermittlung derEntlastungswirkungen hieraus im Vergleichzum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung desdurchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzesaller Kassen von 14 Prozent (Angaben desBundesministeriums der Finanzen in der Be-antwortung meiner schriftlichen Frage 37 aufBundestagsdrucksache 16/11955) vorgenom-men wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 13. Februar 2009

Aus Sicht der Bundesregierung ist der von Ihnen erfragte Vergleichmit dem durchschnittlichen Beitragssatz 2008 nicht aussagefähig. Dieunterschiedlichen Beitragssätze der einzelnen Krankenkassen reichtenim Jahr 2008 von 11,3 bis 16,5 Prozent (jeweils zuzüglich 0,9 Prozentals vom Mitglied allein zu tragender Zusatzbeitragssatz). Aus diesemGrund ist eine generelle Aussage zu Entlastungen bzw. Mehrbelastun-gen nicht möglich.

10. AbgeordneterJürgen

Koppelin(FDP)

Wie verteilen sich die Zuwendungen und Be-schaffungsaufträge des Bundes im Jahr 2008auf die einzelnen Bundesländer (Darstellungnach Ländern)?

11. AbgeordneterJürgen

Koppelin

(FDP)

Wie hoch waren die Bundesmittel, die den ein-zelnen Bundesländern aus den Investitionsmit-teln des Bundes insgesamt im Jahr 2008 zuge-flossen sind, aufgeteilt nach Bundesländern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 19. Februar 2009

Die Aussagen im Bundeshaushalt werden in ihrer Verwendung grund-sätzlich nicht einzelnen Bundesländern oder Regionen zugeordnet.Auf der Basis der mir zur Verfügung stehenden Daten des automati-sierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesendes Bundes (HKR-Verfahren) ist daher eine Übermittlung in der ange-forderten, differenzierten Form für den gesamten Bundeshaushaltnicht möglich. Zudem konnte in der für die Beantwortung zur Verfü-gung stehenden Zeit eine aufwändige Ressortabfrage nicht durchge-führt werden.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 7 –

Zu den von Ihnen verwendeten Begriffen Zuwendungen und Beschaf-fungsaufträge des Bundes weise ich auf Folgendes hin:

Nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung sind Zuwendungen Leistun-gen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung be-stimmter Zwecke. Die Veranschlagung und Leistung von Zuwendun-gen kann bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen erfolgen. Schwer-punktmäßig sind dies Titel der Hauptgruppe 6 (Ausgaben für Zuwei-sungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen). Allerdingssind Zuwendungen nach dem Gruppierungsplan zur Haushaltssyste-matik nicht abschließend einer einzelnen Gruppe oder Obergruppezugeordnet. Vor diesem Hintergrund ist die Angabe einer Summe fürZuwendungen für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 auf der Basisdes HKR-Verfahrens nicht möglich.

Der Begriff des Beschaffungsauftrags verschließt sich ebenfalls einerkonkreten Eingrenzung auf Basis der Haushaltssystematik. Entspre-chende Ausgaben können sowohl in Titeln der Hauptgruppe 5 (Säch-liche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen ...) oder derHauptgruppe 8 (Sonstige Ausgaben für Investitionen ...) veranschlagtoder geleistet werden. Ein Schwerpunkt der Beschaffungsaufträge desBundes im nichtmilitärischen Bereich dürfte bei Titeln der Obergrup-pe 81 (Erwerb von beweglichen Sachen) abgewickelt werden. Aus-weislich des HKR-Verfahrens beliefen sich die entsprechenden Ist-Ausgaben 2008 auf 918,1 Mio. Euro. Davon entfielen auf den Erwerbvon Fahrzeugen (Gruppe 811) 347,9 Mio. Euro.

Die Investitionen des Bundes, die nach der Haushaltssystematik alsSumme der Hauptgruppen 7 (Baumaßnahmen) und 8 (Sonstige Aus-gaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) defi-niert werden, beliefen sich ausweislich des HKR-Verfahrens im Haus-haltsjahr 2008 auf 24,316 Mrd. Euro. Entsprechend der Definitionsind hier nicht die Ausgaben für die militärischen Beschaffungen ent-halten, auf die bei der Beantwortung der Frage 12 näher eingegangenwird.

12. AbgeordneterJürgen

Koppelin

(FDP)

Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes fürInvestitionen, bei denen Aufträge in die Bun-desländer gingen, aufgeteilt nach Bundeslän-dern und den jeweiligen Ausgabearten Vertei-digung und Verkehr im Jahr 2008?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 19. Februar 2009

Ich habe Ihre Frage dahingehend interpretiert, dass – bezogen aufdie Investitionen des Bundes in den Bereichen Verteidigung und Ver-kehr – eine Regionalisierung der Ist-Ausgaben 2008 nach Auftragneh-mern in den einzelnen Bundesländern vorgenommen werden soll. Wiebereits zuvor dargelegt, sind entsprechende Daten im HKR-Verfahrennicht verfügbar.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat die angefügte Zusam-menstellung vorgelegt. Demnach betragen im Bereich der militä-rischen Beschaffungen (Obergruppe 55) die Ist-Ausgaben 2008 für

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 8 –

Rüstungsinvestitionen (Gruppen 551 und 554) sowie für Bauinvesti-tionen (Gruppe 558) insgesamt 3,861 Mrd. Euro.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatmitgeteilt, dass keine Regionalisierung der Ist-Ausgaben für 2008 nachdem Kriterium „Auftragnehmer in den einzelnen Bundesländern“vorliegt und deren aufwändige Erstellung auch keinen verwertbarenErkenntnisgewinn verspricht, weil es im investiven Bereich des Einzel-plans 12 der Regelfall ist, dass Auftragnehmer weitere Unterauftrag-nehmer binden, über die der Auftraggeber üblicherweise keine Kennt-nis hat und insofern auch eine Regionalisierung der investiven Ausga-ben nach dem Firmensitz des Auftragnehmers keine Aussage über dieregionale Zuordnung der Wertschöpfung zulässt.

hmen

65.961

83.835

88.875

92.320

74.322

17.282

90.030

41.984

42.650

38.172

96.96596.965

68.743

50.177

69.068

69.108

43.731

33.223

Berlin 244 402 51 22

Ausgaben für InvestitionenHHJ - 2008

Entwicklung/Erprobung (551) - Beschaffung (554) - Baumaßnahmen (558)Bundesländer

Bundesland Entwicklung Beschaffung Baumaßna

Schleswig-Holstein 16.194.516 213.972.056 78.0

Hamburg 6.597.307 347.834.330 12.1

Niedersachsen 16.709.217 81.988.273 145.2

Bremen 25.015.415 149.984.900 4.1

Nordrhein-Westfalen 45.254.056 462.048.635 56.0

Hessen 10.944.914 142.101.895 48.7

Rheinland-Pfalz 1.330.441 166.719.166 33.9

Baden-Württemberg 208.763.502 374.663.428 106.2

Bayern 152.094.798 547.549.214 191.1

Saarland 963.239 27.701.106 3.7

Berlin 3.244.4023. . 51.083.872.083.872 22.4.4

Brandenburg 180.111 1.323.836 35.5

Mecklenburg-Vorpommern 46.418 3.050.670 19.7

Sachsen 553.491 3.352.646 20.9

Sachsen-Anhalt 196.141 666.486 5.0

Thüringen 4.360.028 11.2

Gesamtsummen 488.087.968 2.578.400.541 794.7

Ausgaben für Investitionen insgesamt: 3.861.221.732

13. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

Werden die Bezieher des Kinderbonus im Ein-kommensteuerbescheid 2009 darüber infor-miert, dass der Kinderbonus mit dem Kinder-freibetrag verrechnet und dadurch teilweiseoder vollständig abgezogen wird?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 9 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 18. Februar 2009

Es ist beabsichtigt, durch einen neuen Erläuterungstext im Einkom-mensteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2009 auf die Ein-beziehung des Kinderbonus in die Vergleichsberechnung nach § 31des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Familienleistungsausgleich) zuverweisen.

14. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

Ab welchem Einkommen wird der Kinderbo-nus in welcher Höhe mit dem Kinderfreibetragverrechnet (jeweils für Grund- und Splitting-tarif)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 18. Februar 2009

Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes ein-schließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildungwird im Rahmen des Familienleistungsausgleiches entweder durch dieFreibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG (in 2009 3 012 Euro jeKind und Elternteil) oder als Steuervergütung vorab durch das Kin-dergeld bewirkt (in 2009 164 Euro monatlich für das erste und zweiteKind, 170 Euro monatlich für das dritte und 195 Euro monatlich fürjedes weitere Kind). Der Kinderbonus von 100 Euro je Kind im Jahr2009 wird hierbei wie das Kindergeld behandelt.

In 2009 ergeben sich folgende Grenzen des zu versteuernden Einkom-mens (zvE), ab denen die Steuerfreistellung nicht allein durch das Kin-dergeld zuzüglich Kinderbonus erfolgt, sondern durch die Freibeträgefür Kinder (FB), die in der Folge mit dem Anspruch auf Kindergeldzuzüglich Kinderbonus verrechnet werden.

SplittingtarifFB kommen zur Anwendung

ab einem zvE von… €

2009

erstes Kind 74 718 €zweites Kind 80 742 €drittes Kind 91 978 €viertes Kind 119 792 €

GrundtarifFB kommen zur Anwendung

ab einem zvE von… €

2009

erstes Kind 37 359 €zweites Kind 40 371 €drittes Kind 45 989 €viertes Kind 59 896 €

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 10 –

Bei den Berechnungen wurden die geplanten Änderungen im Bereichdes Einkommensteuertarifes (§ 32a EStG) gemäß dem Entwurf einesGesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutsch-land berücksichtigt. Bei mehreren Kindern ist die Grenze angegeben,ab der die Freibeträge für Kinder für alle Kinder zur Anwendungkommen.

15. AbgeordneteChristine

Scheel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung die Tatsache für einInvestitionshindernis, dass ein in Altersteilzeitbefindlicher 60-jähriger Rentner für seine ge-plante Investition in eine Photovoltaikanlageauf dem Dach eines Hauses eine Rentenkür-zung hinnehmen muss, weil er für die Einnah-men aus der Einspeisung des produziertenStroms in das allgemeine Stromnetz einkom-mensteuerpflichtig wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 13. Februar 2009

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der in Ihrer Frage angesproche-nen Person um einen Bezieher einer vorgezogenen Altersrente nachder Altersteilzeitphase handelt, weil sich Altersteilzeit und Altersrenteaus der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließen. In diesem Fallsind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bestimmte Hinzuver-dienstgrenzen zu beachten.

Als Hinzuverdienst berücksichtigt werden das (Brutto-)Arbeitsentgeltaus Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätig-keit und vergleichbares Einkommen. § 15 des Vierten Buches Sozial-gesetzbuch (SGB IV) regelt einheitlich für alle Zweige der Sozialversi-cherung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen aus einer selbst-ständigen Tätigkeit anzusehen ist. Danach ist Arbeitseinkommen dernach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkom-mensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätig-keit. Hieraus folgt die Parallelität von Einkommensteuerrecht und So-zialversicherungsrecht sowohl hinsichtlich der Zuordnung des erziel-ten Einkommens als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeitals auch hinsichtlich der Höhe des erzielten Arbeitseinkommens.

Zu diesen Einkommen gehören auch die gewerblichen Einkünfte nach§ 15 EStG, die ein Steuerpflichtiger mit dem Betrieb einer Photovol-taikanlage erzielt.

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind die Einkünfte aus Gewerbebetriebder Gewinn, den der Betreffende aus dem Betrieb der Photovoltaikan-lage erzielt. Dieser ermittelt sich in diesem Fall nach § 4 Abs. 3EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebs-ausgaben. Als Einnahmen gelte bei einer Photovoltaikanlage regelmä-ßig die Einspeisevergütung und die private Nutzungsentnahme, alsAusgaben fällt als größter Posten die Abschreibung der Anlage an.Da bei Photovoltaikanlagen in der Regel hohe Anfangsinvestitionenanfallen, die über längere Abschreibungsräume abgeschrieben wer-den, wird insbesondere bei Privatpersonen der steuerpflichtige Ge-winn aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Regel nur sehrgering sein.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 11 –

16. AbgeordneteChristine

Scheel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum macht die Bundesregierung die Geld-anlage auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkon-to durch den Steuerfreibetrag für Zinseinnah-men attraktiver als die ökologisch sinnvolle In-vestition in eine Photovoltaikanlage, die durchihren Betrieb regenerativ erzeugten Strom indas Stromnetz einspeist der in Höhe seinerEinnahmen einkommensteuerpflichtig ist?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 13. Februar 2009

Der Gesetzgeber und die Bundesregierung unterstützen finanziell so-wohl die eigenverantwortliche Vorsorge der Bürger durch Sparen alsauch die Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, auch wenndies auf unterschiedlichen Wegen erfolgt.

So fördert der Gesetzgeber seit langem mit dem Sparerfreibetrag imRahmen der Einkommensteuer die eigenverantwortliche Vorsorge desBürgers in Form einer Steuervergünstigung. Der Sparerfreibetragdient zudem der Steuervereinfachung.

Für den Bau von Photovoltaikanlagen hat der Gesetzgeber durch einanderes Förderinstrument einen starken Anreiz gesetzt. Das Erneuer-bare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht durch vorrangige Abnahme-verpflichtungen und die im Gesetz festgelegten Vergütungssätze, dieüber einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt werden, einen wirtschaftli-chen Betrieb von Photovoltaikanlagen. Die Vergütungssätze im EEGwerden dabei regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Dabei werdenwirtschaftliche Einflussfaktoren, wie z. B. steigende Kosten, Zinsenund Steueraspekte, berücksichtigt. Weiterhin haben Anlagenbetreibervon Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, verbilligte Investitionskredi-te des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ in Anspruch zu neh-men.

17. AbgeordneterVolker

Schneider

(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Warum hat die Bundesregierung in die „Ex-pertengruppe Finanzwissen“, welche die Eu-ropäische Kommission im Bereich der Ver-mittlung von Finanzwissen berät, um Men-schen mit geringem Finanzwissen davor zu be-wahren, gerade im Bereich der privaten Alters-vorsorge falsche und für sie ungünstige Ent-scheidungen zu treffen, drei Vertreter aus demBankenbereich bzw. der privaten Versiche-rungswirtschaft entsandt, wodurch Deutsch-land im Gegensatz zu anderen Ländern nichtdurch eine neutrale Institution vertreten ist,was beim Präsidenten der Deutschen Renten-versicherung Bund, Dr. Herbert Rische, Zwei-fel hervorruft, ob damit eine unabhängige Be-ratung der Europäischen Kommission im Be-reich des Finanzwissens und der privaten Al-tersvorsorge sichergestellt ist (vgl. RVaktuell1/2009, S. 6), angesichts der Tatsache, dass dasdeutsche Bankwesen die derzeitige Finanzkrise

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 12 –

nicht erkennen und verhindern konnte, wo-durch die eben dargestellten Zweifel vonDr. Herbert Rische an einer optimalen Bera-tung der Europäischen Kommission ihre Be-rechtigung finden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 17. Februar 2009

Die Bundesregierung hatte auf die Besetzung der „Expertengruppe Fi-nanzwissen“ bei der Europäischen Kommission keinen Einfluss. DerBesetzung dieser Expertengruppe lag eine öffentliche Ausschreibungzugrunde, die sich an die Behörden der Mitgliedstaaten, Hochschul-einrichtungen, Finanzdienstleister, Verbraucherverbände und sonstigeGruppen gerichtet hatte. Aus den eingegangenen Bewerbungen ausden Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission in eigener Ver-antwortung eine Auswahl zur Ernennung der 25 ad personam benann-ten Mitglieder getroffen, die ein breites Spektrum an öffentlichen undprivaten Interessengruppen repräsentieren und die die EuropäischeKommission unabhängig von externen Weisungen beraten.

18. AbgeordneterVolker

Schneider(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Welche Auswirkungen hätte nach Auffassungder Bundesregierung eine – wie aktuell vonder Bundesregierung und den Ländern ausge-handelte – Schuldenbremse und damit einher-gehende Entschuldung des Staates auf dieSicherheit und Rendite von Kapitalanlagen,insbesondere von Altersvorsorgeprodukten,und welche Auswirkungen würden sich erge-ben, wenn sich alle Staaten weltweit auf einevergleichbare Entschuldungsautomatik einlie-ßen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 17. Februar 2009

Die Sicherheit und Rendite von Kapitalanlagen hängt sowohl untermikroökonomischen wie unter makroökonomischen Gesichtspunktenvon einer Vielzahl von Faktoren ab. Die Bundesregierung geht davonaus, dass die sog. Schuldenbremse verglichen mit den sonstigen Ein-flussfaktoren auf Kapitalanlagen zu keiner messbaren Änderungführt.

Nähere Ausführungen zu den möglichen Einflüssen, zu denen insbe-sondere die demographische Entwicklung gehört, finden sich z. B. imMonatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom Ju-ni 2008 (S. 37: „Zum Zweiten Bericht zur Tragfähigkeit der öffentli-chen Finanzen“) oder im Monatsbericht der Deutschen BundesbankDezember 2004 (S. 15: „Demographische Belastungen für Wachstumund Wohlstand in Deutschland“). Die Einschätzung wird auch vonunabhängigen Untersuchungen geteilt (vgl. z. B. Hans-Böckler-Stiftung, Arbeitspapier 128, Düsseldorf 2007: „Bedroht die künftigedemographische Entwicklung die Vermögenswerte kapitalgedeckterAltersversorgungssysteme?“).

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 13 –

Seriöse Abschätzungen über die Folgen einer weltweiten Einführungvergleichbarer Verschuldungsbegrenzungen lassen sich angesichts dergroßen Unterschiede in den wirtschaftlichen und politischen Verhält-nissen der einzelnen Staaten nicht anstellen.

19. AbgeordneterVolker

Schneider

(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Würde die Bundesregierung zustimmen, dassStaatsanleihen als sichere Anlageprodukte miteiner relativ hohen Rendite in kapitalgedeckteAltersvorsorge eine bedeutende Rolle für dieStabilität, Sicherheit und garantierte Renditespielen, und stehen vergleichbare Anlagefor-men in einer notwendigen Größenordnung zurVerfügung, wenn einerseits die Menschen ge-zwungen werden, verstärkt privat vorzusorgenund gleichzeitig die Forderung aufgestelltwird, dass die Staaten sich entschulden sollen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 17. Februar 2009

Vermögensanlagen, insbesondere solche für Zwecke der Altersversor-gung, sollten niemals nur auf eine Anlageform beschränkt sein, son-dern eine Mischung verschiedener Anlageformen und eine Streuungauf verschiedene Schuldner vorsehen. Es gibt keine plausiblen Anzei-chen dafür, dass es zu einer Knappheit an geeigneten Anlagen für eindiversifiziert angelegtes Altersvorsorgevermögen kommen könnte. ImÜbrigen ist auch insoweit mit einer Reihe gegenwärtig noch nichtquantifizierbarer Einflussfaktoren zu rechnen. Zum Beispiel gehenviele Studien von einer aufgrund der demographischen Entwicklungtendenziell zurückgehenden Ersparnisbildung aus (vgl. Deutsche Bun-desbank, a. a. O.).

20. AbgeordneterDr. Hermann Otto

Solms

(FDP)

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dassin einigen Bundesländern die Entschädigungan Beschäftigte im öffentlichen Dienst fürDienstreisen mit dem eigenen Pkw ab dem1. Januar 2009 von 30 auf 35 Cent/km erhöhtwurde und diese erhöhten Beträge auch steuer-und sozialabgabenfrei gezahlt werden können,während bei Beschäftigten der Privatwirtschaftnach wie vor nur Erstattungen bis zur Höhevon 30 Cent/km steuerfrei möglich sind?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 13. Februar 2009

Ja. Soweit nach den jeweiligen reisekostenrechtlichen Vorschriften derLänder erhöhte Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen festge-setzt wurden, sind diese für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 13 EStGmaßgebend.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 14 –

Entstehen einem Arbeitnehmer aus Anlass einer beruflichen Aus-wärtstätigkeit (Dienstreise) durch die persönliche Benutzung eines Be-förderungsmittels Fahrtkosten, können diese mit den tatsächlichenAufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Benutztder Arbeitnehmer dafür sein eigenes Fahrzeug, ist der Teilbetrag derjährlichen Gesamtkosten dieses Fahrzeugs anzusetzen, der dem Anteilder zu berücksichtigenden beruflichen Fahrten an der Jahresfahrleis-tung entspricht. Der Arbeitnehmer kann aufgrund der für einen Zeit-raum von zwölf Monaten ermittelten Gesamtkosten einen Kilometer-satz errechnen, der solange angesetzt werden darf, bis sich die Verhält-nisse wesentlich ändern. Aus Vereinfachungsgründen können dieFahrtkosten auch mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt wer-den. Dieser Wert richtet sich nach der höchsten Wegstrecken- undMitnahmeentschädigung, die nach dem Bundesreisekostengesetz fest-gesetzt wurde. Derzeit können dafür 0,30 Euro je Kilometer angesetztwerden. Eine Anhebung ist zurzeit nicht geplant.

Auch ein Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes kann somitseinem Arbeitnehmer einen höheren Kilometersatz nach § 3 Nr. 16EStG steuer- und sozialabgabenfrei erstatten, wenn dieser entspre-chend glaubhaft gemacht wurde.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

21. AbgeordneterRainer

Brüderle

(FDP)

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung ge-gen die Anwendung eines so genannten Debt-Equity-Swaps als Möglichkeit zur Bilanzberei-nigung und mithin zur Beseitigung einer vor-handenen oder drohenden Überschuldungs-lage bei der Schaeffler Gruppe, und stimmt dieBundesregierung der Auffassung zu, dass beiAnwendung dieser Restrukturierungsmethodekeine unmittelbaren Gefahren für bestehendeBeschäftigungsverhältnisse entstehen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 19. Februar 2009

Ein Dept-Equity-Swap ist eine Möglichkeit, um einer eventuellenÜberschuldungslage bei der Schaeffler Gruppe entgegenzuwirken.Die Entscheidung über ein Lösungskonzept obliegt jedoch dem Unter-nehmen. Die Bundesregierung kann nicht beurteilen, ob und in wel-chem Umfang derzeit Beschäftigungsverhältnisse bedroht sind undwie sich veränderte Eigentümerstrukturen auf die Sicherheit derBeschäftigungsverhältnisse auswirken würden.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 15 –

22. AbgeordneterRainer

Brüderle

(FDP)

Wie viele Neuwagen aufgeschlüsselt nach Mar-ken und Modellen werden bislang durch die sogenannte Umweltprämie gefördert?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otrembavom 19. Februar 2009

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird eine Eva-luierung der mit Hilfe der Umweltprämie geförderten Fahrzeuge vor-nehmen. Eine Auswertung ist jedoch erst möglich, wenn tatsächlichAnträge bearbeitet und beschieden werden. Das ist bislang nicht derFall. Grund dafür ist das noch ausstehende Inkrafttreten des Gesetzeszur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungs-fonds“. Erst mit diesem Gesetz werden die für die Umweltprämie er-forderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt. Sobald der Bundesratdem Gesetzentwurf zugestimmt hat, wird die Förderrichtlinie für dieUmweltprämie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tagdanach in Kraft. Damit ist der Weg frei, um Anträge zu bescheidenund die gewonnenen Daten auszuwerten.

23. AbgeordneterHans-Kurt

Hill(DIE LINKE.)

Wie hoch war im Jahr 2007 in Deutschlandder Verbrauch an Wärmeenergie, angegebenin Terrajoule, jeweils in den Sektoren Indust-rie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen undsonstige Kleinverbraucher (GHD) und Privat-haushalte sowie insgesamt, und wie stellte sichdabei jeweils die prozentuale Verteilung dereingesetzten Brennstoffe bzw. Bereitstellungs-energien dar (Erdgas, Mineralöl, Kohle, er-neuerbare Energien, Strom, Fernwärme)?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 17. Februar 2009

Zum Endenergieverbrauch für Wärme wird neben der Raumwärmeund der Warmwasserbereitung üblicherweise auch die Prozesswärmegezählt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wärme für Fer-tigungsprozesse in Industrie und Gewerbe. Hierin enthalten ist derEndenergieverbrauch für die Elektrolyse, z. B. für die Herstellung vonNE-Metallen (Aluminium, Zink usw.) oder Chlor. Zur Prozesswärmezählen aber auch Wärmeprozesse im privaten Haushalt, besonders derAnwendungsbereich der Lebensmittelzubereitung (z. B. Kochen).

Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirt-schaft (BDEW)-Projektgruppe Nutzenergiebilanzen stellt sich derEndenergieverbrauch in Deutschland für das Jahr 2007 wie folgt dar:

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 16 –

t

.374

.256

.714

.194

.427

.786

.018

.893

.225

.187.966

.463.152.609.794.935.516.897.402

.707

.357

private Haushalte Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Industrie Verkehr gesam

gesamt 2.054.491 914.410 1.831.750 11.723 4.812Raumwärme 1.652.971 539.267 199.294 11.723 2.403 - davon Öl 392.727 108.440 52.754 8.792 562 - davon Vorräte aus Öl 117.232 43.962 0 0 161 - davon Gas 750.285 269.634 102.578 2.931 1.125 - davon Strom 61.547 29.308 2.931 0 93 - davon Fernwärme 114.301 76.201 20.516 0 211 - davon Kohle 29.308 11.723 5.862 0 46 - davon Sonstige 187.571 0 14.654 0 202nachrichtlich erneuerbare Energien 213.948 13.482 17.878 879 246Warmwasser 278.426 123.094 23.446 0 424nachrichtlich erneuerbare Energien 23.153 8.499 3.810 0 35sonstige Prozesswärme 123.094 252.049 1.609.009 0 1.984 - davon Öl 0 43.962 99.647 0 143 - davon Gas 17.585 117.232 720.977 0 855 - davon Strom 99.647 73.270 211.018 0 383 - davon Fernwärme 0 0 20.516 0 20 - davon Kohle 0 0 427.897 0 427 - davon Sonstige 5.862 17.585 128.955 0 152nachrichtlich erneuerbare Energien 19.929 29.015 166.763 0 215

nachrichtlich erneuerbare Energien gesamt 257.031 50.996 188.450 879 497

Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereichen im Wärmebereichin Terajoule

t

049

9

3

8

3

private Haushalte Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Industrie Verkehr gesam

gesamt 100,00 100,00 100,00 100,00 100,0

Raumwärme 80,46 58,97 10,88 100,00 49,9

- davon Öl 19,12 11,86 2,88 75,00 11,6

- davon Vorräte aus Öl 5,71 4,81 0,00 0,00 3,35

- davon Gas 36,52 29,49 5,60 25,00 23,3

- davon Strom 3,00 3,21 0,16 0,00 1,95

- davon Fernwärme 5,56 8,33 1,12 0,00 4,38

- davon Kohle 1,43 1,28 0,32 0,00 0,97

- davon Sonstige 9,13 0,00 0,80 0,00 4,20

nachrichtlich erneuerbare Energien

10,41 1,47 0,98 7,50 5,12

Warmwasser 13,55 13,46 1,28 0,00 8,83

nachrichtlich erneuerbare Energien

1,13 0,93 0,21 0,00 0,74

sonstige Prozesswärme 5,99 27,56 87,84 0,00 41,2

- davon Öl 0,00 4,81 5,44 0,00 2,98

- davon Gas 0,86 12,82 39,36 0,00 17,7

- davon Strom 4,85 8,01 11,52 0,00 7,98

- davon Fernwärme 0,00 0,00 1,12 0,00 0,43

- davon Kohle 0,00 0,00 23,36 0,00 8,89

- davon Sonstige 0,29 1,92 7,04 0,00 3,17

nachrichtlich erneuerbare Energien

0,97 3,17 9,10 0,00 4,48

nachrichtlich erneuerbare Energien gesamt

12,51 5,58 10,29 7,50 10,3

Quelle: AG Energiebilanzen, BDEW AG Nutzenergiebilanzen

Endenergieverbrauch nach Anwendungsbereichen im Wärmebereichin Prozent des Energieverbrauchs

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 17 –

24. AbgeordneterHans-Kurt

Hill

(DIE LINKE.)

Welche Verbrauchsminderungen im Wärme-bereich, angegeben in Terrajoule, erwartet dieBundesregierung jeweils in den Sektoren In-dustrie, GHD und Privathaushalte sowie insge-samt jeweils bis zu den Jahren 2020 und 2030durch die im Rahmen der Meseberger Be-schlüsse umgesetzten Maßnahmen, und wiehoch wird dabei der Anteil erneuerbarer Ener-gien sein?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 17. Februar 2009

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat dieBundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichereund klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zu-gleich hat sie Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effi-zienten Klimaschutz festgelegt. Darunter befinden sich auch Maßnah-men zur Verbrauchsminderung im Wärmebereich.

Laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 5. Dezember 2007 werdendie an der Umsetzung des IEKP beteiligten Ressorts im November2010 einen Bericht vorlegen, der die Wirkungen des IEKP darstellt.

Bezüglich des Anteils erneuerbarer Energien soll laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Anteil erneuerbarer Energien am End-energieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2010 auf 14 Prozent erhöhtwerden.

25. AbgeordneterKlaus

Hofbauer

(CDU/CSU)

Wie kann im Rahmen der Gemeinschaftsauf-gabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“ der Ausbau von Breitbandnet-zen in einzelnen Kommunen gefördert werden(Förderbedingungen, Förderhöhe, Zuständig-keit für Antragstellung, Antragsvoraussetzun-gen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 17. Februar 2009

Das Bundeskabinett wird am 18. Februar 2009 die „Breitbandstrate-gie der Bundesregierung“ beschließen. Wichtiger Bestandteil dieserBreitbandstrategie ist die Schließung der weißen Flecken. Soweit diesnicht über den Markt erfolgt, können hierfür Mittel der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) eingesetzt werden.

Die Breitbandförderung der GRW unterliegt EU-beihilferechtlichenBestimmungen. Voraussetzung für die Förderung ist daher zunächst,dass eine EU-beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommissionvorliegt. Die Genehmigung wird für Ende Februar/Anfang März2009 erwartet.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 18 –

Wir werden Sie und die Mitglieder des Unterausschusses RegionaleWirtschaftspolitik im Deutschen Bundestag über die Umsetzung derBreitbandförderung in der GRW sehr zeitnah informieren.

26. AbgeordneterDr. PeterJahr

(CDU/CSU)

Wie viele selbstständige Gemeinden sind selbstauf dem Gebiet der örtlichen Energieversor-gung tätig?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 17. Februar 2009

Nach Angaben des VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.gibt es in Deutschland circa 950 kommunale Energieversorgungsun-ternehmen.

27. AbgeordneterDr. Peter

Jahr

(CDU/CSU)

Wie wird in Frankreich, Großbritannien, Ita-lien und Polen der zuständige örtliche Netz-betreiber (Verteilernetzbetreiber) ausgewählt;wird insbesondere das Modell der Auswahldes örtlichen Energienetzbetreibers (Verteiler-netzbetreiber) über die Vertragspartnerwahlhinsichtlich der Einräumung von kommunalenWegerechten zur Leitungsverlegung und zumLeitungsbetrieb – wie es in Deutschland nach§ 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ge-handhabt wird – auch in anderen Mitgliedstaa-ten der EU praktiziert?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 17. Februar 2009

Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, ob und aufwelche Weise Kommunen in anderen EU-Mitgliedstaaten Energiever-sorgungsunternehmen Wegerechte zur Verlegung von Energieleitun-gen einräumen.

28. AbgeordneteGudrun

Kopp

(FDP)

In welcher Höhe wird und zu welchem Zeit-punkt wurden in den letzten zehn Jahren finan-zielle Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ oder aus anderen Bundesförderpro-grammen an ein oder mehrere Unternehmenoder Unternehmensteile der Schaeffler Grup-pe ausgereicht?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 19 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 17. Februar 2009

Die Veröffentlichung konkreter Angaben über Investitionsförderun-gen aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist erst seit dem Jahr 2007zulässig.

Die zur Schaeffler Gruppe gehörende INA Drives & MechatronicsGmbH & Co. oHG hat im Jahr 2008 für Investitionen in ihre Be-triebsstätten in Suhl und Rohr (beide Thüringen) GRW-Bundesförder-mittel in Höhe von insgesamt 1 098 125 Euro erhalten.

Außerhalb der GRW-Förderung hat die Schaeffler Gruppe im Rah-men des Verbundprojekts „Intelligenter Radsatz 2000 Plus“ zwischen2001 und 2008 Bundesfördermittel in Höhe von insgesamt766 118,77 Euro erhalten.

29. AbgeordneterMarkus

Löning

(FDP)

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung dieInitiative der tschechischen Ratspräsident-schaft zu einem EU-Sondergipfel am 1. März2009 gegen den Wettbewerb verzerrende pro-tektionistische Tendenzen infolge des französi-schen Rettungspaketes für die Automobilin-dustrie, und sollte sie die Initiative nicht unter-stützen, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 20. Februar 2009

Am 1. März 2009 findet ein Sondertreffen der Staats- und Regierungs-chefs statt, zu dem die tschechische Ratspräsidentschaft einlädt. Die-ses Treffen bietet eine weitere Gelegenheit, gemeinsam die wirtschaft-liche Lage zu bewerten und die Frühjahrstagung des EuropäischenRates vorzubereiten. Gerade in der Wirtschafts- und Finanzkrise istein funktionierender Binnenmarkt wichtig. Deutschland begrüßt des-halb die Initiative der tschechischen Ratspräsidentschaft.

30. AbgeordneterMarkus

Löning

(FDP)

Inwiefern teilt die Bundesregierung die An-sicht, dass es sich beim französischen Ret-tungspaket für die Automobilindustrie um eineden Wettbewerb verzerrende protektionisti-sche Maßnahme auf Kosten anderer EU-Staa-ten handelt, die auch die deutsche Automobil-industrie im Wettbewerb benachteiligt, undwenn sie diese Ansicht nicht teilt, warumnicht?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 20 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 20. Februar 2009

Die nationalen Konjunkturpakete müssen mit dem Europarecht ver-einbar sein. Die Prüfung obliegt letztendlich der Europäischen Kom-mission. Dies gilt auch für das französische Maßnahmenpaket.

31. AbgeordneterDirk

Niebel

(FDP)

Wer hat den Verkauf von MAN FerrostaalAG an IPIC Abu Dhabi nach dem Außenwirt-schaftsgesetz mit welchen Schlussfolgerungengeprüft?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 17. Februar 2009

Eine Prüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist nicht erfolgt. DerErwerb unterliegt keiner Meldepflicht. MAN Ferrostaal AG ist als In-dustriedienstleister kein Hersteller von Kriegswaffen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

32. AbgeordneterDr. Heinrich L.

Kolb

(FDP)

Wie viele Computer sind seit dem Jahr 2000bei der Deutschen Rentenversicherung Bundverschwunden, gestohlen worden oder sonstunbeabsichtigt abhanden gekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 13. Februar 2009

Im fraglichen Zeitraum wurde bei der Deutschen RentenversicherungBund bei einem Gesamtbestand von durchschnittlich 25 000 Arbeits-platzcomputern (APC) ein Fehlbestand von 48 APC festgestellt. Ver-sicherungs- und rentenrechtliche Daten von Versicherten bzw. Rent-nern werden bei der gesamten deutschen Rentenversicherung in kei-nem Fall auf APCs gespeichert. Wegen der Kürze der Zeit hat dasBundesministerium für Arbeit und Soziales von einer Umfrage beiden anderen Rentenversicherungsträgern abgesehen.

33. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Liegt die Versicherungskammer Bayern richtigmit ihrer Einschätzung, dass ein Grundsiche-rungsbezieher bei Vorliegen einer generellenHilfebedürftigkeit im Basistarif der privatenKrankenversicherung gar keine Beiträge zah-len müsste, da die Versicherungsunternehmensich dann mit einem Beitrag in der gleichenHöhe (um 120 Euro) begnügen müssen wie die

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 21 –

gesetzliche Krankenversicherung (GKV), derdann vom Grundsicherungsträger bezahltwird, und falls nein, um wieviel werden dieprivaten Versicherer bessergestellt als die ge-setzliche Krankenversicherung, da die Grund-sicherungsbezieher aus ihrem Regelsatz herausnoch einen Differenzbetrag zahlen müssen,und diese daher weniger als 351 Euro monat-lich zur Verfügung haben, sofern sie keine Er-sparnisse haben oder Schulden machen kön-nen?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 16. Februar 2009

Die von Ihnen angesprochene Äußerung der VersicherungskammerBayern ist nicht bekannt. Entgegen der dort offenbar geäußerten Auf-fassung tragen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung fürArbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), die in der privaten Krankenver-sicherung (PKV) pflichtversichert sind, die Beiträge selbst. Die im Ba-sistarif der PKV versicherten Hilfebedürftigen haben nach § 12Abs. 1c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nur den hälftigenBeitrag zu entrichten. Hierzu erhalten sie einen Zuschuss zum Arbeits-losengeld II; dieser ist begrenzt auf den Betrag, der für einen gesetz-lich krankenversicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II zu entrich-ten ist. Wie Sie zutreffend feststellen, deckt der Zuschlag die Versiche-rungsbeiträge in der PKV in einem Teil der Fälle nicht ab. Festzustel-len ist jedoch, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzmini-mum des Bedürftigen – wozu im Falle der Hilfebedürftigkeit eine Ver-sorgung im Krankheitsfall auf dem Niveau der GKV gehört – nichtangegriffen werden kann. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig,wie eventuell entstehenden Problemen abgeholfen werden kann.

34. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Ist es richtig, dass privat Krankenversichertebei Eintreten einer Hartz-IV-Bedürftigkeitnicht mehr wie bisher zwischen einer Rück-kehr zur gesetzlichen Krankenversicherungund dem Verbleib bei der privaten Kranken-versicherung entscheiden können, und wieviele Menschen betrifft dies in etwa monatlich/jährlich?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 16. Februar 2009

Nach der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Rechtslage bleiben privatkrankenversicherte Personen, die hilfebedürftig im Sinne des SGB IIwerden, auch bei Bezug von SGB-II-Leistungen privat krankenversi-chert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf Ihre schriftliche Fra-ge 63 auf Bundestagsdrucksache 16/11525). Für eine exakte Prognoseder künftigen Anzahl privat krankenversicherter Arbeitslosengeld-II-Bezieher fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 22 –

35. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Was genau versteht die Bundesregierung unterdem verfassungsrechtlich garantiertem Exis-tenzminimum des Bedürftigen (vgl. Antwortder Bundesregierung auf meine schriftlicheFrage 63 auf Bundestagsdrucksache 16/11525), und wie vermeidet die Bundesregie-rung eine Unterschreitung des Existenzmini-mums, wenn einkommenslose privat Kranken-versicherte im SGB-II-Bezug, die keine Wech-selmöglichkeit zur gesetzlichen Krankenversi-cherung haben, einen Teil ihres Regelsatzes(351 Euro) zur Aufrechterhaltung ihres Kran-kenversicherungsschutzes zahlen müssen?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 16. Februar 2009

Die Antwort der Bundesregierung zu Ihrer schriftlichen Frage 63 aufBundestagsdrucksache 16/11525 zielte darauf ab, dass zum verfas-sungsrechtlich garantierten Existenzminimum im Rahmen des SGB IIund des SGB XII – neben Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haus-rat, den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens, Unterkunftund Heizung – im Krankheitsfall auch eine Versorgung auf dem Ni-veau der GKV gehört. Dies wird bei privat krankenversicherten Hilfe-bedürftigen durch die Möglichkeit, in den Basistarif der PKV zu wech-seln, gewährleistet. Die Leistungen im Basistarif entsprechen denjeni-gen der GKV. Diese Leistungen sind unabhängig davon, ob die privatversicherten Hilfebedürftigen die entsprechenden Beiträge entrichtethaben, zu erbringen; ein Ruhen der Leistungen ist bei Hilfebedürftig-keit ausgeschlossen (§ 193 Abs. 6 S. 5 des Versicherungsvertragsgeset-zes). Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 33.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

36. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Decken die Gebühren der Pflanzenschutzmit-tel-Gebührenverordnung die Kosten, die demBundesministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz (BMELV), demBundesamt für Verbraucherschutz und Le-bensmittelsicherheit (BVL) und den anderenan der Zulassung beteiligten Behörden – Um-weltbundesamt (UBA), Bundesinstitut für Risi-kobewertung (BfR) und Julius Kühn-Institut(JKI) – durch die Zulassung von Pflanzen-schutzmitteln entstehen, und wenn nein, wel-che Konsequenzen zieht die Bundesregierungdaraus für die zukünftige Gestaltung der Pflan-zenschutzmittel-Gebührenverordnung)?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 23 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen

vom 17. Februar 2009

Die Gebühreneinnahmen für die Zulassung oder die Genehmigungder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln decken die entstehendenKosten nicht vollständig. Die in der Pflanzenschutzmittel-Gebühren-verordnung festgelegten Gebühreneinnahmen werden regelmäßigüberprüft und ggf. durch eine Änderung der Pflanzenschutzmittel-Ge-bührenverordnung angepasst.

37. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren die Kosten, die Deutschlandin seiner Funktion als Berichterstatter bei derWirkstoffzulassung und -bewertung nach derRichtlinie 91/414/EWG in den Jahren 2000bis 2007 entstanden sind (zusammengefassteKosten der in der vorhergehenden Frage ge-nannten Behörden), und welche Gebührenmuss der Antragsteller infolgedessen für dieWirkstoffbewertung zahlen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen

vom 17. Februar 2009

Die insgesamt entstandenen Kosten für die Tätigkeit als Berichterstat-ter in den Jahren 2000 bis 2007 können nicht beziffert werden. Mitder Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbrin-gen von Pflanzenschutzmitteln durch das Pflanzenschutzgesetz(PflSchG) 1998 wurde in § 37 PflSchG festgelegt, dass Gebühren nurfür die Überprüfung so genannter Altwirkstoffe (Wirkstoffe, die zweiJahre nach Inkrafttreten der Richtlinie bereits im Handel waren) erho-ben werden, nicht jedoch für die Überprüfung neuer Wirkstoffe. Mitder letzten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vom 12. März 2008wurde § 37 so geändert, dass nun auch Gebühren für neue Wirkstoffeerhoben werden können. Eine entsprechende Änderung der Pflanzen-schutzmittel-Gebührenverordnung ist in Vorbereitung und wird inKürze verkündet werden. Der Gebührenrahmen für die Überprüfungvon Altwirkstoffen liegt je Antrag bei 86 000 bis 143 000 Euro. Derkünftige Gebührenrahmen für die Überprüfung von neuen Wirkstof-fen und von Altwirkstoffen soll bei 86 000 bis 150 000 Euro je Antragliegen.

38. AbgeordneterNorbert

Schindler

(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung unter Be-rücksichtigung des Urteils des Bundesverfas-sungsgerichts zur Absatzförderung der deut-schen Land- und Ernährungswirtschaft (2 BvL54/06) die Voraussetzungen im Wein(wirt-schafts)recht für die gesetzliche Abgabenerhe-bung von (Wein-)Produzenten und Vermark-tern zur Förderung und Werbung für dasProdukt Wein sowohl für den DeutschenWeinfonds (§ 43 des Weingesetzes – WeinG)nach Anbaufläche oder Inverkehrbringen vonWein als auch für die gebietliche Absatzförde-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 24 –

rung (§ 46 WeinG) nach Landesgesetz, wo-nach die Abgabe für die einzelnen bestimmtenAnbaugebiete eines Landes in unterschied-licher Höhe festgesetzt werden kann, und mit-tels welcher geeigneter Maßnahmen kann dieBundesregierung sicherstellen, dass die be-währte Absatzförderung für den deutschenWein erhalten bleibt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 19. Februar 2009

Die Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds nach § 43des Weingesetzes ist nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverfas-sungsgerichts (2 BvL 54/06) vom 3. Februar 2009. Die Bundesregie-rung prüft derzeit unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher undtatsächlicher Unterschiede die Übertragbarkeit der Entscheidung desBundesverfassungsgerichts auf den Deutschen Weinfonds. Insofernerscheinen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnah-men erforderlich, um die Absatzförderung für den deutschen Weinaufrechtzuerhalten.

Eine Bewertung in Bezug auf die gebietliche Absatzförderung nach§ 46 des Weingesetzes ist mangels Bundeskompetenz nicht möglich.

39. AbgeordneterNorbert

Schindler

(CDU/CSU)

Plant die Bundesregierung nach der Analysedes o. a. Urteils des Bundesverfassungsgerichtseine Änderung der gesetzlichen Vorgaben fürdie Förderung des Absatzes landwirtschaft-licher Sonderprodukte wie Wein oder Holzund der damit verbundenen Abgaben, undfalls ja, wie sollen sich die von der Abgabe be-troffenen Hersteller/Vermarkter, die landwirt-schaftlichen (Steuer-)Berater, die Landwirt-schaftskammern oder die Fonds vorsorglichdarauf einstellen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 19. Februar 2009

Unter Berücksichtigung der vorstehend gemachten Ausführungensieht die Bundesregierung derzeit keinen akuten Handlungsbedarf imHinblick auf eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Förde-rung des Absatzes von Wein und der damit verbundenen Abgaben.Dies gilt auch hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben für die Förde-rung des Absatzes von Holz. Es gibt nach Auffassung der Bundesre-gierung Unterschiede zwischen dem Holzabsatzfonds und dem Ab-satzfonds, auch im Hinblick auf die Gruppennützigkeit der Sonderab-gabe. Deshalb hält die Bundesregierung es für angemessen, zunächstden Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zum Holzabsatz-fonds abzuwarten.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 25 –

40. AbgeordneterVolkmar Uwe

Vogel

(CDU/CSU)

Kann die Bundesregierung Angaben zur An-zahl von für die Nutztierhaltung gehaltenenWasserbüffeln in Deutschland machen, undwie verteilen sich die Zahlen auf die einzelnenBundesländer zum 31. Januar 2009?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 19. Februar 2009

Nach einer Auswertung des Projektleiters der HIT-Datenbank imBayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ergibtsich für den von Ihnen genannten Termin folgender Bestand anWasserbüffeln in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Geschlecht undBundesland:

Bundesland männlich weiblichSH 26 43NI 157 310NW 47 100HE 17 38RP 9 4BW 86 303BY 26 52SL 6 10BE 4 8BB 101 186MV 22 39SN 124 310ST 7 7TH 21 48Gesamtergebnis 653 1.449Summe 2.102

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

41. AbgeordneteMonikaLazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen,dass es auch nach der Schließung des Aus-steigerprojektes „Straffällig gewordene rechteJugendliche“ des Bautzener Vereins „Gesell-schaft Bürger und Polizei e. V.“ Beratungsan-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 26 –

gebote und Unterstützung beim Ausstieg ausdem rechtsextremen Milieu für rechtsorientier-te Jugendliche in dieser Region geben wird,und wie hoch sind die eingeplanten finanziel-len Mittel?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 17. Februar 2009

Das Projekt „Straffällig gewordene rechte Jugendliche“ wurde auf Ini-tiative des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz im Jahr 2001 imLandgerichtsbezirk Bautzen ins Leben gerufen. Später wurde das Pro-jekt in freie Trägerschaft bei dem Verein „Gesellschaft Bürger & Poli-zei e. V.“ überführt.

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Land Sachsen ein eige-nes behördliches Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten ein-gerichtet, welches beim dortigen Landesamt für Verfassungsschutzangesiedelt ist.

Beratungsangebote und Unterstützung beim Ausstieg aus dem rechts-extremen Milieu für rechtsorientierte Jugendliche sind in Sachsen anzuständiger und kompetenter Stelle vorhanden.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialessein Engagement gegen Rechtsextremismus intensiviert und im De-zember 2008 ein neues XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Ein-stieg“ aufgelegt. Im Mittelpunkt der Projektförderung steht dabei diezusätzliche arbeitsmarktliche Unterstützung von potentiellen Ausstei-gern aus der rechtsextremen Szene im Hinblick auf eine erfolgreicheIntegration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Die erstenProjekte des Sonderprogramms „Ausstieg zum Einstieg“ werden abApril 2009 mit der Arbeit beginnen. Insgesamt stehen hierfür 5 Mio.Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und 2 Mio. Euro aus Bundes-mitteln zur Verfügung.

Im Übrigen betreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Aus-steigerprogramm, das als Beitrag des Bundesministeriums des Innernzum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Rechtsextremis-mus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt zu verstehenist.

42. AbgeordneterJörg

Tauss

(SPD)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung derSprecherin des Bundesministeriums für Fami-lie, Senioren, Frauen und Jugend, welche sichMedienberichten zufolge „verärgert zeigte [. . .]über Meldungen, wonach ein Gutachten deswissenschaftlichen Dienstes des DeutschenBundestages die geplanten Zugangssperrensehr kritisch sehe“ und dass diese „Studie [. . .]einseitig ausgelegt und zudem interessengelei-tet“ sei?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 27 –

43. AbgeordneterJörg

Tauss

(SPD)

Aufgrund welcher Erkenntnisse kommt dieBundesregierung bzw. das Bundesministeriumfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudieser Einschätzung?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Hermann Kues

vom 18. Februar 2009

Die Fragen 42 und 43 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Seit dem 23. Januar 2009 tagt unter der Federführung des Bundes-ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Arbeits-gruppe bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern,des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundes-kriminalamts, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstech-nik und der acht großen deutschen Internetprovider sowie den Ver-bänden BITKOM, eco und FSM. Ziel und Auftrag der Arbeitsgruppeist es zunächst, einen Vertragsentwurf zwischen dem Bundeskriminal-amt und den Zugangsprovidern über die Zusammenarbeit bei derErschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten imInternet zu erarbeiten.

In diesem Zusammenhang haben sich in den Medien kritische Stim-men gemeldet, die sich zum Teil auf Aussagen in einer Ausarbeitungdes wissenschaftlichen Dienstes zum Thema „Sperrverfügungen gegenInternet-Provider“ stützen. Dabei wird häufig übersehen, dass die inder Ausarbeitung geäußerten rechtlichen Bedenken nicht die derzeitangedachte Vorgehensweise betreffen. Die Ausarbeitung bezieht sichauf Sperrverfügungen gegen Internetprovider. Die derzeitigen Aktivi-täten der Bundesregierung sind hingegen auf den Abschluss freiwilli-ger vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Internetprovidern unddem Bundeskriminalamt gerichtet. Die Ausarbeitung ist somit – unge-achtet der nach Auffassung der Bundesregierung teilweise unzutref-fenden Tatbestandsaufnahme, Feststellungen und Bewertungen – imHinblick auf das angestrebte Verfahren überwiegend nicht einschlä-gig.

44. AbgeordneterJörgTauss

(SPD)

Strebt die Bundesregierung eine Sperrung vonstrafrechtlich relevanten Inhalten auf ausländi-schen Servern auf der Grundlage einer Verein-barung mit den Access-Providern auf freiwilli-ger Basis an, oder teilt die Bundesregierungdie Auffassung, dass dies lediglich auf gesetzli-cher Grundlage erfolgen könne?

45. AbgeordneterJörg

Tauss(SPD)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dasses zur Sperrung von kinderpornographischenInhalten, die auf ausländischen Servern bereit-gehalten werden, einer spezialgesetzlichen Re-gelung und keiner Regelung im Telemedien-recht bedarf, um den Ausnahmecharakter

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 28 –

eines solchen Ultima-Ratio-Instrumentes fürschwerstkriminelle und international geächteteInhalte wie Kinderpornographie darzulegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kuesvom 18. Februar 2009

Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Im Rahmen des – vor der Einrichtung der o. g. Arbeitsgruppe geführ-ten – Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich BundesministerDr. Wolfgang Schäuble, Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyenund Bundesminister Michael Glos mit Vertretern der großen Internet-anbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren geeinigt. Umzügig zu einer Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internetzu gelangen, soll die Sperrung zunächst auf der Grundlage von ver-bindlichen Vereinbarungen zwischen den Internetanbietern und demBundeskriminalamt erfolgen, bevor in einem zweiten Schritt eine aufden Bereich Kinderpornographie bezogene, in der Wirkung zwingen-de gesetzliche Regelung geschaffen wird.

Nach Auffassung der an der o. g. Arbeitsgruppe beteiligten Ressortsist die Sperrung kinderpornographischer Inhalte auf der Grundlageeines Vertrages in Verbindung mit den für die Vertragsbeziehungender Internetanbieter mit ihren Kunden geltenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen möglich.

Der Regelungsstandort für eine künftige gesetzliche Reglung ist nochoffen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

46. AbgeordneteDr. Dagmar

Enkelmann

(DIE LINKE.)

Wie viele Jugendliche ab dem 18. Lebensjahrverloren aufgrund der Gesundheitsreformihren Anspruch auf Mitversicherung in derFamilienversicherung und wurden in demZusammenhang aufgefordert, sich rückwir-kend zum 1. April 2007 in der gesetzlichenKrankenversicherung zu versichern, und wiehoch waren im Schnitt die entsprechendenNachforderungen der Krankenkassen pro neu-em Versicherten?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 29 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Marion Caspers-Merk

vom 16. Februar 2009

Keine, da die Regelungen des § 10 des Fünften Buches Sozialgesetz-buch zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV) weder durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetznoch durch das GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz geän-dert wurden. Entsprechend sind Jugendliche ab dem 18. Lebensjahrweiterhin unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen (§ 10Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB V) familienversichert.

47. AbgeordneterIngbert

Liebing(CDU/CSU)

Welche rechtlichen Regelungen stehen zurzeitnoch einer grenzüberschreitenden medizini-schen Patientenversorgung im Bereich der ge-setzlichen Krankenversicherung entgegen, undwelche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung, um eine grenzüberschreitende Patienten-versorgung zu ermöglichen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Marion Caspers-Merk

vom 18. Februar 2009

Bereits nach geltendem Recht ist Versicherten der gesetzlichen Kran-kenversicherung die Inanspruchnahme von Leistungserbringern imAnwendungsbereich des EU-Vertrages bzw. des Europäischen Wirt-schaftsraums möglich. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofeszur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wurden bereits mitdem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in § 13 Abs. 4 bis 6des Fünften Buches Sozialgesetzbuch umgesetzt. Danach können am-bulante Leistungen auch im Ausland in Anspruch genommen werden,ohne dass es einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkassebedarf. Krankenhausleistungen können nur nach vorheriger Zustim-mung durch die Krankenkasse des Versicherten in Anspruch genom-men werden.

Die Änderung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

48. AbgeordneterAlexander

Bonde

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie steht die Bundesregierung beim Ausbauder Rheintalbahn im Teilabschnitt Offenburg–Riegel zu alternativen Trassenführungen unddamit verbundenen Mehrkosten, nachdem sichdie baden-württembergische Landesregierungvergangene Woche gegen die ursprünglicheBahnplanung entlang der bestehenden Gleiseund stattdessen für einen Güterzugtunnel in

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 30 –

Offenburg sowie einer autobahnparallelenTrasse zwischen Offenburg und Riegel ausge-sprochen hat?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 16. Februar 2009

Zur Trassierung der Eisenbahn-Neubau-/Ausbaustrecke Karlsruhe–Basel im Abschnitt Offenburg-Kenzingen hat die Bundesregierung inihren Antworten vom 13. und 23. Oktober 2008 zu Ihren Fragen 40auf Bundestagsdrucksache 16/10649 und 49 auf Bundestagsdrucksa-che 16/10733 bereits Stellung bezogen.

Die Bundesregierung hält es zunächst einmal für erforderlich, dass dielaufenden Planfeststellungsverfahren zu Ende gebracht werden, damitdeutlich wird, welche Baumaßnahmen zum Erreichen der gesetzlichfestgeschriebenen Schutzziele, z. B. in Bezug auf Lärm erforderlichsind. Diese werden auch vom Bund finanziert. Darüber hinausgehen-de Forderungen, die nicht durch Rechtsvorschriften legitimiert sind,dürfen vom Bund aufgrund der Bestimmungen der Bundeshaushalts-ordnung (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) nicht finanziert werden.Wenn Dritte diese Forderungen aufstellen, so sind sie auch von ihnenzu finanzieren.

49. AbgeordneterRoland

Claus

(DIE LINKE.)

Wie hoch waren die Mittel, die das Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung und das Bundeskanzleramt (ohne Bundes-presseamt, Bundesnachrichtendienst, Beauf-tragter für Kultur und Medien, Bundesbeauf-tragte für die Unterlagen des Staatssicherheits-dienstes der ehemaligen Deutschen Demokra-tischen Republik, Bundesarchiv) im Jahr 2008im Rahmen der Titelgruppe 511 (inklusiveTitelgruppe 511 55) des Bundeshaushalts inOstdeutschland und in Westdeutschland verga-ben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 12. Februar 2009

Der Bundeshaushalt wird nicht nach regionalen Gesichtspunkten auf-gestellt und ausgeführt. Daher können Angaben über eine regionaleVerteilung von Haushaltsmitteln auf die einzelnen Bundesländer nichtohne eine aufwändige und umfangreiche Recherche ermittelt werden.

50. AbgeordneteDr. Dagmar

Enkelmann

(DIE LINKE.)

Auf welcher rechtlichen Grundlage hat welchePerson im Jahr 1984 die Zusage gegeben(vgl. die Antwort der Bundesregierung aufmeine Frage 62 auf Bundestagsdrucksache16/11816), dass der Bund die Kosten für einenRückbau der Transrapidversuchsanlage Ems-land übernimmt?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 31 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 16. Februar 2009

Die Zusage zur Finanzierung des Rückbaus der Transrapidversuchs-anlage Emsland erfolgte aufgrund einer vertraglichen Vereinbarungzwischen dem damals zuständigen Bundesministerium für Bildungund Forschung und der MVP Versuchs- und Planungsgesellschaft fürMagnetbahnsysteme mbH.

51. AbgeordneterWinfried

Hermann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit hat das Bundesministerium für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung einer alterna-tiven Streckenführung im Zuge der Bundes-straße 465 über die Landesstraße 267 zwischenWarthausen und dem Knotenpunkt Jordanbadzugestimmt, und ab wann gilt diese alternativeStreckenführung?

52. AbgeordneterWinfried

Hermann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit ist diese alternative Streckenführungan den verkehrsgerechten Ausbau der Landes-straße 267 und den Ausbau des nachgeordne-ten Straßennetzes gebunden, und in wessenBauträgerschaft haben diese Ausbauten zu er-folgen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Rothvom 16. Februar 2009

Die Fragen 51 und 52 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) hat mit Schreiben vom 26. August 2008 dem vom Innenmi-nisterium Baden-Württemberg vorgeschlagenen Netzkonzept nördlichvon Biberach a. d. Riß unter dem nachfolgenden Vorbehalt zuge-stimmt. Das vorgeschlagene Netzkonzept beinhaltet die Verbindungder beiden Bundesstraßen 465 und 30 mit der Realisierung der Orts-umgehung Warthausen bis zur Landesstraße 267 und deren Auf-stufung zur Bundesstraße 465 bis zur Bundesstraße 30 KnotenpunktJordanbad.

Das Innenministerium Baden-Württemberg wurde gebeten, das vorge-schlagene Netzkonzept zu gegebener Zeit, jedenfalls vor Realisierungdes Vorhabens Bundesstraße 465, Ortsumgehung Warthausen auf Ak-tualität zu prüfen und mit dem BMVBS abzustimmen. Insbesonderewurde um vertiefte Prüfung gebeten, ob und inwieweit ggf. Investi-tions- und Betriebskosten zu Lasten des Bundes für zu Bundesstraßenaufzustufende Straßenabschnitte durch das Umstufungskonzept ent-stehen und diese in eine Abwägung mit entsprechenden Kosten evtl.Alternativen einzubeziehen.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12025 – 32 –

53. AbgeordneterWinfried

Hermann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dieQuerspange Mettenberg aus dem Bedarfsplanherausgenommen werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 16. Februar 2009

Es ist nicht beabsichtigt, das Vorhaben Bundesstraße 465, QuerspangeMettenberg, das im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Weite-ren Bedarf eingestuft ist, aus dem geltenden Bedarfsplan herauszuneh-men.

54. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Wann ist konkret damit zu rechnen, dass dieSchienenstrecke, auf der u. a. die MünchnerS-Bahnlinie S1 vom Hauptbahnhof Münchenzum Flughafen München fährt, aufgrund derbereits erfolgten Aufnahme in das freiwilligeProgramm zur Lärmsanierung des Bundesmi-nisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung die seit langem notwendige lärmsanieren-den Maßnahmen erhalten wird, und welchezeitliche Prioritätsänderung würde sich beieiner Ausweitung der Nutzung z. B. durcheine zusätzliche Express-S-Bahn ergeben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 13. Februar 2009

Die Strecke München Moosach–Freising ist mit einer Prioritätskenn-zahl von 2,9 im Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten undliegt damit im mittleren Bereich der noch zu beginnenden Lärmsanie-rungsmaßnahmen. Eine Aktualisierung der Gesamtkonzeption derLärmsanierung ist alle fünf Jahre, das nächste Mal im Jahr 2010, vor-gesehen, um zwischenzeitlich realisierte Lärmsanierungsmaßnahmenund ggf. geänderte Verkehrsbelastungen berücksichtigen zu können.

55. AbgeordneterJohannes

Singhammer(CDU/CSU)

Ist der Bund alleine für die Lärmsanierung aufdieser vor allem auch vom öffentlichen Perso-nennahverkehr genutzten Schienenstrecke ver-antwortlich, und würde sich bei einer Auswei-tung der Nutzung z. B. durch eine zusätzlicheExpress-S-Bahn bezüglich der Verantwortungfür die Lärmsanierung eine Änderung erge-ben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 13. Februar 2009

Eine Bestellung des Freistaates Bayern für einen Flughafen-Express-Light liegt bislang noch nicht vor. Der Freistaat Bayern führt derzeit

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12025– 33 –

Gespräche mit allen Beteiligten. Eine rechtliche Notwendigkeit fürden Vorhabenträger, Lärmvorsorgemaßnahmen zu ergreifen, wärenur infolge eines planfeststellungspflichtigen erheblichen baulichenEingriffs mit einer wesentlichen Änderung des Schienenweges zu prü-fen. Außerhalb entsprechender rechtlicher Ansprüche gewährt derBund auf haushaltsrechtlicher Basis finanzielle Zuwendungen fürLärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen der DB Netz AG imRahmen der hierfür verfügbaren Mittel und einer Prioritätenreihung.Diese wird aufgrund der vergleichsweise hohen Lärmemission vonGüterwagen wesentlich vom Güterverkehrsaufkommen bestimmt.

Berlin, den 20. Februar 2009

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