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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012 31.10.2014 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2014 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ............. 40, 41 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) .............. 20 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 25 Dag˘delen, Sevim (DIELINKE.) ........ 15, 16, 17 Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 60 Dröge, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 2, 3 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ............... 4, 26 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 61, 62 Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.) . 63, 64, 65, 66 Held, Marcus (SPD) ................ 5, 27, 49, 50 Höger, Inge (DIE LINKE.) .................. 42 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6, 39 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ................ 7 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) .................. 43 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 8 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ............ 34, 35 Klein, Volkmar (CDU/CSU) .............. 28, 29 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 9 Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ............ 44, 45 Lay, Caren (DIE LINKE.) ................... 10 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 51, 52 Liebing, Ingbert (CDU/CSU) .......... 46, 47, 53 Meiwald, Peter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 54, 55, 59 Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 21 Nord, Thomas (DIE LINKE.) ................ 30 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 18, 19 Pau, Petra (DIE LINKE.) ................... 22 Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 1 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 23, 31 Schlecht, Michael (DIE LINKE.) .... 11, 12, 32, 36 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 37 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 13 Tank, Azize (DIE LINKE.) .................. 38 Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) ............ 24, 33 Walter-Rosenheimer, Beate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 14 Weinberg, Harald (DIE LINKE.) ............. 48 Dr. Wilms, Valerie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 56, 57, 58 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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  • Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

    Drucksache 18/301231.10.2014

    Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 27. Oktober 2014eingegangenen Antworten der Bundesregierung

    Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 40, 41

    Behrens, Herbert (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 20

    Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25

    Dağdelen, Sevim (DIE LINKE.) . . . . . . . . 15, 16, 17

    Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 60

    Dröge, Katharina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 2, 3

    Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 4, 26

    Gehring, Kai(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 61, 62

    Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.) . 63, 64, 65, 66

    Held, Marcus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 27, 49, 50

    Höger, Inge (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

    Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6, 39

    Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 7

    Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

    Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 8

    Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 34, 35

    Klein, Volkmar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29

    Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 9

    Kunert, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 44, 45

    Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

    Lemke, Steffi(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 51, 52

    Liebing, Ingbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 46, 47, 53

    Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 54, 55, 59

    Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 21

    Nord, Thomas (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 30

    Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 18, 19

    Pau, Petra (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

    Roth, Claudia (Augsburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 1

    Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 23, 31

    Schlecht, Michael (DIE LINKE.) . . . . 11, 12, 32, 36

    Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 37

    Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 13

    Tank, Azize (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

    Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 24, 33

    Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 14

    Weinberg, Harald (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 48

    Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56, 57, 58

    Verzeichnis der Fragenden

    Abgeordnete Nummerder Frage

    Abgeordnete Nummerder Frage

  • Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

    Seite Seite

    Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

    Roth, Claudia (Augsburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Beteiligungsmöglichkeiten beim G7/G8-Gipfel im Jahr 2015 für die Zivilgesell-schaft, das Parlament und die Wirtschaft . . . 1

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Energie

    Dröge, Katharina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Regelungen zur öffentlichen Auftragsver-gabe im TiSA-Abkommen . . . . . . . . . . . . . . 1

    Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Aufschlüsselung der Klagesumme imSchiedsverfahren Vattenfall gegen dieBundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . 2

    Held, Marcus (SPD)Förderung des Tourismus im ländlichenRaum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

    Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Einsatz von intelligenten Stromzählernmit Prepaid-Funktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

    Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Im Ausland übernommene Aufträgedurch das deutsche UnternehmenA.G.S.G. und mögliche Rechtsverstößeim Rahmen der Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . 4

    Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Vereinbarkeit der Exportgenehmigungenfür Rüstungsgüter und Kriegswaffen nachÄgypten mit den Politischen Grundsätzender Bundesregierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

    Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kosten im Zusammenhang mit demSchiedsgerichtsverfahren „13. Atomge-setznovelle“ des Internationalen Zen-trums zur Beilegung von Investitions-streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

    Lay, Caren (DIE LINKE.)Einfluss der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die Umlage nachdem Erneuerbare-Energien-Gesetz imJahr 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

    Schlecht, Michael (DIE LINKE.)Angehobene Schätzung für den Brutto-inlandsprodukt-Deflator für die Jahre2014 bis 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

    Rückgang der Exporte in die Ukraineund nach Russland seit Beginn derUkraine-Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

    Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Mögliche Waffenkäufe durch mit Visa derdeutschen Botschaft in Bagdad ausgerüste-te Mitglieder des irakischen Geheimdiens-tes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

    Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Gespräche zur geplanten Allianz für Aus-und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

    Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

    Dağdelen, Sevim (DIE LINKE.)Todesurteil gegen den oppositionellenschiitischen Geistlichen Nimr al-Nimr inSaudi-Arabien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

    Verantwortliche für den Absturz dermalaysischen Passagiermaschine(Flug MH17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

    Todesumstände der US-amerikanischenReporterin Serena Shim in der Türkeiund Informationen über unbehelligteÜbertretungen der türkisch-syrischenGrenze durch Kämpfer des IslamischenStaates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

    Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Informationen über den in Saudi-Arabienzum Tode verurteilten schiitischen Geistli-chen Sheikh Nimr Baqir al-Nimr . . . . . . . . 12

    Benennung von in Deutschland eingesetz-tem Personal durch Nachrichtendiensteanderer Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

    Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – II –

  • Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

    Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Geschätzte Kosten durch die Einführungder De-Mail in Ämtern und Behörden desBundes und der Länder . . . . . . . . . . . . . . . . 14

    Mihalic, Irene(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Beteiligte Unternehmen an der Produk-tion des biometrischen/elektronischen Rei-sepasses, des Personalausweises und desFührerscheins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

    Pau, Petra (DIE LINKE.)Umgang des Bundesamtes für Migrationund Flüchtlinge mit Fällen des so genann-ten Kirchenasyls hinsichtlich der Auswir-kungen eines vermeintlichen Untertau-chens auf Überstellungsfristen im EU-Dublin-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

    Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Lärmbelästigungsstreit zwischen der Bun-despolizei und dem Veranstalter „Stell-werk“ am Bahnhof Hamburg-Harburg . . . 18

    Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Abschiebestopp in die von der Ebola-Ka-tastrophe betroffenen Länder Guinea, Li-beria und Sierra Leone . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

    Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Ausnahme der Sparkassen und Genossen-schaftsbanken von der Mitfinanzierungdes Bankenabwicklungsfonds . . . . . . . . . . . 20

    Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Einstufung bestimmter Lobbyorganisatio-nen der Rüstungsindustrie als gemeinnüt-zige Vereine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

    Held, Marcus (SPD)Gewerbesteuerliche Hinzurechnung aufReiseleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

    Klein, Volkmar (CDU/CSU)Durch Steuerverzicht bei privaten Spen-den generierter öffentlicher Beitrag an derEntwicklungsfinanzierung und Berück-sichtigung bei der Berechnung der sog. Öf-fentlichen Entwicklungszusammenarbeit . . 22

    Nord, Thomas (DIE LINKE.)Gewährleistung der Einlagensicherung beiBankeninsolvenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

    Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Rückzahlung von Krediten des Europä-ischen Finanzstabilisierungsmechanismusund der Europäischen Finanzstabilisie-rungsfazilität durch Portugal und Irland . . 25

    Schlecht, Michael (DIE LINKE.)Etwaige Ausgabenkürzungen zur Siche-rung eines ausgeglichenen Haushalts imJahr 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

    Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Einführung eines staatlichen Absiche-rungsfonds für die freiwilligen Ebola-Hel-fer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Arbeit und Soziales

    Kipping, Katja (DIE LINKE.)Regelungen bezüglich des Anspruchs aufLeistungen zur Sicherung des Lebensun-terhalts von BAföG-beziehenden Personen 28

    Rechtsprechung bei der Verweigerungvon Drogentests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

    Schlecht, Michael (DIE LINKE.)Auswirkungen des Mindestlohns auf dieBeschäftigtenzahl, den Privatkonsum unddie Steuereinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

    Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Fertigstellung des Referentenentwurfs zurRechtsvereinfachung der passiven Leis-tungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch 30

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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– III –

  • Seite Seite

    Tank, Azize (DIE LINKE.)Informationen über das Berliner Pro-gramm „Vertiefte Berufsorientierung fürSchülerinnen und Schüler“ . . . . . . . . . . . . . 30

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürErnährung und Landwirtschaft

    Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Begrenzung der Tiertransportzeiten . . . . . . 32

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

    Aken, Jan van (DIE LINKE.)Export von Kriegsschiffen nach Israel undZusage einer Teilfinanzierung . . . . . . . . . . 33

    Höger, Inge (DIE LINKE.)Benachrichtigung der kurdischen Autono-mieregierung über Gesundheits- und Um-weltrisiken der gelieferten MILAN-Rake-ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

    Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Karrierecenter bzw. gleichwertige Einrich-tungen der Bundeswehr außerhalb militär-ischer Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Aus dem Einzelplan 14 aufgewendeteFinanzmittel für die Katastrophenhilfe seitdem Jahr 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    Fehlende Untersuchungen bestimmterRüstungsprojekte in der Studie derFirmen KPMG, P3Group und TaylorWessing zur Bestandsaufnahme undRisikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte . 35

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend

    Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Kostenbeteiligung des Bundes und derLänder am Bundesprogramm zur Finan-zierung der künstlichen Befruchtung . . . . . 36

    Förderung von Familienhebammen inden Jahren 2012 und 2013 in Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit

    Weinberg, Harald (DIE LINKE.)Ent- bzw. Belastungen der Beitragszahlerin der gesetzlichen Krankenversicherung . . 37

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr und digitale Infrastruktur

    Held, Marcus (SPD)Sachstand in Bezug auf den Grunderwerbzur Realisierung der Bundesstraße 47-Südumgehung Worms . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

    Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Versailler Vertrag als rechtliche Grundla-ge für die von der Tschechischen Republikgeforderte garantierte Schiffbarkeit derElbe und Gewährleistung der Fahrrinnen-tiefe von 1,60 m . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

    Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Baureife Projekte des Bundesfernstraßen-baus in Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . 40

    Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kosten des Projekts A 33-Nord (An-schlussstelle Belm – A 1) und prognosti-zierte Nutzerzahlen für Pkw und Lkw . . . . 40

    Ersatz für das Wetterradar in Emden/Krummhörn auf Borkum . . . . . . . . . . . . . . 40

    Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Entwicklung des „Finanzbeitrags an dieSeeschifffahrt“ seit dem Jahr 2003 . . . . . . . 41

    Wegfall der Kategorie „VordringlicherBedarf Plus“ im neuen Bundesverkehrs-wegeplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

    Zeitplan für die Erarbeitung eines neuenVerordnungsentwurfs zur Neuregelungder Beförderung von Fahrgästen auf denBinnenschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . 42

    Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – IV –

  • Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz, Bau undReaktorsicherheit

    Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Bereitstellung von Daten der ÖffentlichenEntwicklungszusammenarbeit für dasDatenregister der International AidTransparency Initiative . . . . . . . . . . . . . . . . 43

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung

    Deligöz, Ekin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Deutsche Beiträge für Cash Contributionsim Rahmen der europäischen InitiativeEuropean and Developing CountriesClinical Trials Partnership . . . . . . . . . . . . . 43

    Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Bundesweite Kompatibilität beim Online-Antragstellungs- und Bewilligungsverfah-ren für Leistungen nach dem Bundesaus-bildungsförderungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . 44

    Vorlage der Initiative zur Reform und Er-höhung des Aufstiegsfortbildungsförde-rungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

    Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.)Finanzielle Kürzungen und zukünftigeFörderkonzeption beim Berufsorientie-rungsprogramm der Bundesregierung . . . . 46

    Seite Seite

    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– V –

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 1 –

    Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

    1. AbgeordneteClaudiaRoth(Augsburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Welche konkreten Beteiligungsmöglichkeitensind für den G7/G8-Gipfel im bayerischen El-mau im Jahr 2015 für die Zivilgesellschaft, dasParlament und die Wirtschaft geplant, und wiewird die kontinuierliche Beteiligung der Zivil-gesellschaft an den Ergebnissen der deutschenPräsidentschaft sichergestellt?

    Antwort des Staatsministers Dr. Helge Braunvom 27. Oktober 2014

    Der Austausch mit gesellschaftlichen Gruppen ist zu einem festenBestandteil des G7-Prozesses geworden. Auch im Rahmen der ak-tuellen deutschen G7-Präsidentschaft 2014/2015 ist ein umfassenderDialog mit unterschiedlichen Gruppen der Zivilgesellschaft vorgese-hen. Einzelheiten der Beteiligungsmöglichkeiten werden derzeit inAbstimmung mit den Gesprächspartnern erarbeitet. Der DeutscheBundestag wird in geeigneter Form über das Präsidentschafts-programm informiert. Vorgesehen ist u. a. eine Regierungserklä-rung. Die G7-Präsidentschaft war zudem bereits Gegenstand derAussprache des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundes-tages mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 8. Oktober2014. Die Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an den Ergebnissender deutschen Präsidentschaft kann erst geplant werden, wenn dieErgebnisse im Einzelnen feststehen.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

    2. AbgeordneteKatharinaDröge(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wie lässt sich die Antwort der Bundesregie-rung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bun-destagsdrucksache 18/2309, in der sie geant-wortet hat, „Regelungen zur öffentlichen Auf-tragsvergabe werden nicht Gegenstand desTiSA-Abkommens sein“, mit den auf Seite 4Nummer 7 im TiSA-Mandat („Entwurf vonRichtlinien für die Aushandlung eines pluri-lateralen Übereinkommens über den Handelmit Dienstleistungen“, datiert auf den 8. März2013) formulierten Zielen der Verhandlungenin Einklang bringen (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/endox/dokumentInhalt?id=79467&latestVersion=true&type=5)?

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 2 –

    3. AbgeordneteKatharinaDröge(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wie lässt sich die Antwort der Bundesregie-rung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bun-destagsdrucksache 18/2309, in der sie geant-wortet hat „Regelungen zur öffentlichen Auf-tragsvergabe werden nicht Gegenstand desTiSA-Abkommens sein“, damit in Einklangbringen, dass die Europäische Kommission am2. August 2013 einen Vorschlag in die TiSA-Verhandlungen eingebracht hat, der heißt„Draft EU proposal on government procure-ment for the negotiations on a Trade in Ser-vices Agreement“ sowie mit dem Vorschlagder Europäischen Kommission vom 11. Juni2014 für einen „Annex on GovernmentProcurement“ sowie „Appendix to the Annexon Government Procurement“ in TiSA(http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=91384&latestVersion=true&type=5; http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/endox/dokumentInhalt?id=116089&latestVersion=true&type=5)?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 28. Oktober 2014

    Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2309 gab den damaligen und aktuellen Stand wieder, dass Regelun-gen zur öffentlichen Auftragsvergabe bisher nicht Bestandteil deskünftigen plurilateralen Dienstleistungsabkommens TiSA sind. Zwarwird im Rahmen der Verhandlungen zu TiSA über die Frage disku-tiert, ob ein Kapitel über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Govern-ment Procurement) neu aufgenommen werden soll. Angesichts desWiderstands vieler der beteiligten Staaten ist allerdings die Wahr-scheinlichkeit hierfür nicht sehr groß.

    Da die Europäische Union (EU) bereits Vertragspartei des Govern-ment Procurement Agreement (GPA) ist und das EU-Vergaberechtebenso wie das deutsche Vergaberecht den Vorgaben des GPA ent-sprechen, bleiben nationale Gesetze und Regelungen zur öffentlichenAuftragsvergabe unberührt.

    4. AbgeordneterKlausErnst(DIE LINKE.)

    Wie schlüsselt sich die in der Antwort aufdie Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilteKlagesumme im Schiedsverfahren Vattenfallgegen die Bundesrepublik Deutschland von4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) ge-nau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwarteteGewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sichdie Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd.Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März2013) erhöht?

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 3 –

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 28. Oktober 2014

    Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufendenSchiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesum-me im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Be-triebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vat-tenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Disposi-tionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

    5. AbgeordneterMarcusHeld(SPD)

    Welche Planungen bzw. Strategien gibt es sei-tens der Bundesregierung, den Tourismus imländlichen Raum zu fördern?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 23. Oktober 2014

    Die Entwicklung des Tourismus in ländlichen Räumen gehört zu dentourismuspolitischen Schwerpunkten der Bundesregierung für die18. Legislaturperiode.

    Von 2011 bis 2013 hatte die Bundesregierung bereits das Projekt„Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ finanziell unter-stützt, das durch den Deutschen ReiseVerband e. V. (DRV) gemein-sam mit weiteren Partnern erfolgreich durchgeführt wurde. Die fürzehn Bereiche entwickelten Handlungsempfehlungen sind in einemLeitfaden festgehalten (www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=546280.html) und wurden durch Roadshow-Veranstaltungen indie Fläche getragen. Die Bundesregierung hat dem Wunsch desParlaments entsprochen und setzt die Roadshow mit zehn weiterenVeranstaltungen auch im Jahr 2014 in verschiedenen ländlichenRegionen fort. Außerdem prüft die Bundesregierung zurzeit, unterwelchen Voraussetzungen ein weiteres Projekt zur Entwicklung desTourismus in ländlichen Räumen auf den Weg gebracht werdenkann.

    6. AbgeordneteBärbelHöhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Bis wann plant die Bundesregierung den (ggf.flächendeckenden) Einsatz von intelligentenStromzählern mit Prepaid-Funktion, und ziehtsie dabei die Möglichkeit in Erwägung, Pre-paid-Zähler auch gegen den Willen der Strom-kunden zu installieren?

    Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypriesvom 27. Oktober 2014

    Ein bundesweiter verpflichtender Einbau von intelligenten Zählernbzw. intelligenten Messsystemen mit Prepaid-Funktion ist nicht ge-plant. Natürlich können aber intelligente Messsysteme nach den§§ 21d und 21e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und intelli-gente Zähler nach § 21c Absatz 5 EnWG eine technische Basis auch

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 4 –

    für Prepayment-Funktionen darstellen. Inwieweit der Einbau von in-telligenten Messsystemen und Zählern staatlich unterstützt werdensollte, wird Gegenstand eines Verordnungspakets Intelligente Netzesein, welches diese Themenschwerpunkte hat. Von den Verordnungs-ermächtigungen des § 21i EnWG soll dabei umfangreich Gebrauchgemacht werden. Die maßgeblichen Regelungen des Verordnungs-pakets bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

    Hiervon zu trennen ist die Frage einer Aktivierung von Prepayment-Funktionen. Dies ist im Rahmen der Grundversorgung nach gelten-dem Recht gegen den Willen des Kunden nur dann möglich, wenndie Voraussetzungen des § 14 der Stromgrundversorgungsverord-nung (StromGVV) vorliegen.

    7. AbgeordneterAndrejHunko(DIE LINKE.)

    Welche Aufträge hat die deutsche FirmaA.G.S.G. nach Kenntnissen der Bundesregie-rung seit dem Jahr 2010 im Ausland übernom-men (bitte nach Ländern aufschlüsseln), undwelche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber mögliche Rechtsverstöße im Rahmen derGeschäfte dieser Firma, wie beispielsweise dieVerletzung des Waffenembargos in Somalia?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 28. Oktober 2014

    Über Aufträge, die die fragliche Firma im Ausland übernommenhat, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu laufen-den Gerichtsverfahren äußert sich die Bundesregierung nicht.

    8. AbgeordneteKatjaKeul(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wie lassen sich die aktuellen Exportgenehmi-gungen für Rüstungsgüter und Kriegswaffennach Ägypten mit den politischen Grundsät-zen der Bundesregierung für den Export vonKriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüternvereinbaren vor dem Hintergrund, dass Ägyp-ten an einer bewaffneten Auseinandersetzungin Libyen durch Luftschläge beteiligt sein soll(vgl. AP/dpa vom 15. Oktober 2014)?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 24. Oktober 2014

    Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsgüter richten sich nachden „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Exportvon Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr2000, dem „Gemeinsamen Standpunkt der EU betreffend gemeinsa-me Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie undMilitärgütern“ aus dem Jahr 2008 sowie seit dem 2. April 2014 auchnach den Artikeln 6 und 7 des Vertrags über den Waffenhandel.

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 5 –

    Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich bestätigt worden, dass beiRüstungsexportentscheidungen in so genannte Drittländer die Politi-schen Grundsätze für das Regierungshandeln verbindlich sind. JederEinzelfall wird danach unter Abwägung aller Umstände, einschließ-lich der außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands,sehr sorgfältig geprüft. Neben der Vereinbarkeit des Exports mit in-ternationalen Verpflichtungen ist nach den Politischen Grundsätzender Bundesregierung insbesondere auch die innere Lage im End-bestimmungsland sowie die Lage in der Region zu berücksichtigen.

    Ausweislich des ersten Berichts der Bundesregierung über ihre Ex-portpolitik für konventionelle Rüstungsgüter hat die Bundesregie-rung im ersten Halbjahr 2014 14 Genehmigungen für die Ausfuhrvon sonstigen Rüstungsgütern nach Ägypten mit einem Gesamtwertvon 1 036 564 Euro erteilt. Bei der Prüfung dieser Anträge sind – wieauch sonst – alle Kriterien der Politischen Grundsätze und des Ge-meinsamen Standpunkts in die Prüfung einbezogen worden.

    Die Bundesregierung kennt die Presseberichte, hat aber selbst keinegesicherten Erkenntnisse darüber, ob, und wenn ja, in welcher Form,Ägypten an einer bewaffneten Auseinandersetzung in Libyen durchLuftschläge beteiligt ist. Die Bundesregierung beobachtet die Situa-tion in Ägypten und in der Region mit großer Sorgfalt.

    9. AbgeordneteSylviaKotting-Uhl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Welche Kosten hatte der Bund bislang im Zu-sammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfah-ren „13. Atomgesetznovelle“ des Internatio-nalen Zentrums zur Beilegung von Investi-tionsstreitigkeiten (bitte nach Personal-, Pro-zess-, Mandatskosten etc. differenzieren), undvon welchen künftigen derartigen Kosten gehtdie Bundesregierung für die Jahre 2014 und2015 aus (bitte analog differenzieren)?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 24. Oktober 2014

    Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundes-haushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt3 227 940,76 Euro (Stand: 17. Oktober 2014) getätigt. Davon entfälltder Gegenwert von 200 000 US-Dollar auf Gerichtskosten. Die übri-gen Ausgaben betreffen Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowienotwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumen-tenmanagement.

    Die Einschätzung zu erwartender Kosten unterliegt der Ungewiss-heit, dass sie vom Prozessverhalten der Klägerinnen, der weiterenVerfahrensgestaltung durch das Schiedsgericht sowie der Verfahrens-dauer abhängen. Auch für die Jahre 2014 und 2015 werden voraus-sichtlich Gerichtskosten in Höhe von jeweils 100 000 US-Dollar an-fallen. Die Bundesregierung geht auf Basis derzeitiger Annahmenvon möglichen Gesamtkosten in der Größenordnung von ca. 9 Mio.Euro aus.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 6 –

    Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fallen für diesechs Personen, die derzeit in dem für das Schiedsgerichtsverfahren13. Atomgesetznovelle zuständigen Referat tätig sind, in Anwendungder vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Personalkos-tensätze Personalkosten einschließlich Personalnebenkosten undVersorgungszuschläge in Höhe von 515 000 Euro jährlich an. Da dieBundesministerien keine Kosten-Leistungs-Rechnung durchführen,die eine konkrete Zuordnung des gesamten Personalaufwands derBundesregierung zu dem Verfahren erlauben würde, können die Ge-samtkosten für die Bereitstellung von Personal nicht angegeben wer-den. Im Rahmen der Beteiligung anderer Ressorts fallen jedoch auchin diesen Ressorts Personalkosten in nicht näher spezifizierbarer Hö-he an.

    10. AbgeordneteCarenLay(DIE LINKE.)

    Teilt die Bundesregierung bezüglich der Ab-senkung der EEG-Umlage (EEG – Erneuer-bare-Energien-Gesetz) im Jahr 2015 um0,07 Cent im Vergleich zum Vorjahr die Auf-fassung des Bundesministers für Wirtschaftund Energie, Sigmar Gabriel, dass die jüngsteEEG-Reform einen „unmittelbar dämpfendenEinfluss auf die EEG-Umlage 2015“ hat, oderteilt sie die des Staatssekretärs beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,Rainer Baake, dass die Absenkung „nichts mitder [EEG-]Reform zu tun“ habe (Quelle: tazvom 16. Oktober 2014, S. 2, bitte begründen)?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 23. Oktober 2014

    Der Artikel in der „taz“ beruht auf einem Pressehintergrundge-spräch des Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaftund Energie Rainer Baake am 15. Oktober 2014. Bei diesem Presse-hintergrundgespräch hat der Staatssekretär Rainer Baake deutlichgemacht, dass die EEG-Novelle und insbesondere die Reform derBesonderen Ausgleichsregelung sich kostendämpfend auf dieUmlage ausgewirkt haben. Dies geht auch aus den Dokumentenhervor, die der Staatssekretär Rainer Baake während des Pressehin-tergrundgesprächs an die Journalisten verteilt und danach auf derWebsite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie(BMWi) veröffentlicht hat (http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/Informationen-zur-eeg-umlage-2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf und http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/B/besondere-ausgleichsregelung-fakten-und-hintergruende,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf). Der Staatssekretär Rainer Baake wird also in dem„taz“-Artikel, auf den Bezug genommen wird, falsch zitiert. Die Aus-sagen des Bundesministers Sigmar Gabriel und des StaatssekretärsRainer Baake stimmen vollständig überein.

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 7 –

    11. AbgeordneterMichaelSchlecht(DIE LINKE.)

    Wie erklärt die Bundesregierung die angeho-bene Schätzung für den BIP-Deflator (BIP –Bruttoinlandsprodukt) für die Jahre 2014 bis2018 in der aktuellen Herbstprojektion derBundesregierung 2014 gegenüber der Früh-jahrsprojektion 2014?

    Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypriesvom 27. Oktober 2014

    Die Wachstumsrate des BIP-Deflators wurde in der Herbstprojek-tion gegenüber den Erwartungen aus der Frühjahrsprojektion fürdas Jahr 2014 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,9 Prozent und für dasJahr 2015 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent angehoben. Zentra-le Ursache für diese Korrektur ist die Entwicklung der Importpreise,die in diesem Jahr stärker zurückgingen und im kommenden Jahrweniger zunehmen dürften als dies noch im Frühjahr 2014 erwartetworden war.

    Hinzu kommt, dass durch die Einbeziehung von Forschung und Ent-wicklung in die „sonstigen Anlageinvestitionen“ (gemäß dem Euro-päischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010) derDeflator dieses Aggregats merklich höher ausfällt als in der bisheri-gen Konzeption. Dies trägt zu einem um 0,1 Prozentpunkte höherenBIP-Deflator im mittelfristigen Projektionszeitraum bei.

    12. AbgeordneterMichaelSchlecht(DIE LINKE.)

    Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,wie sich der Rückgang der Exporte in dieUkraine und nach Russland seit Beginn derUkraine-Krise auf die einzelnen Bundesländerverteilt (wenn ja, bitte aufführen)?

    Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypriesvom 27. Oktober 2014

    Die Entwicklung der Ausfuhren in die Russische Föderation und dieUkraine nach Bundesländern für die Monate Januar bis August2014 ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 8 –

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 9 –

    13. AbgeordneterHans-ChristianStröbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Inwieweit treffen Berichte (vgl. DER SPIE-GEL Nr. 41/2014, S. 76 bis 79 und Nr. 42/2014, S. 18) zu, dass im Jahr 2011 neunMitglieder des irakischen GeheimdienstesIraqi National Intelligence Service (INIS) mitVisa der deutschen Botschaft in Bagdad undmit Kenntnis des Bundesnachrichtendienstes(BND) zu einer Waffenfirma reisten, sich dortam Kauf von Schusswaffen wie Sturmgewehreinteressiert zeigten, die ihnen hernach von de-ren Luxemburger Tochterfirma für 40 Mio.US-Dollar angeboten wurden, und was wirddie Bundesregierung gegen die mögliche Um-gehung deutschen Waffenexportrechts z. B.durch Lieferung via Kanada, USA, Luxem-burg sowie dahin gehende Ratschläge aus demBundeswirtschaftsministerium nebst nachge-ordnetem Bereich tun?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 24. Oktober 2014

    Dem Bundeskanzleramt und dem für die Exportkontrolle vonKriegswaffen zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft undEnergie sowie dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministeriumdes Innern lagen bis zu einer Anfrage des Nachrichtenmagazins„DER SPIEGEL“ vom 29. September 2014 keine Informationenüber eine Delegationsreise des INIS im Jahr 2011 nach Deutschlandmit der Intention, sich über Waffenkäufe zu informieren, vor. DerBND hatte Kenntnis von einer Delegationsreise des INIS im Jahr2011 nach Deutschland mit der genannten Intention.

    Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Inhaltder geführten Gespräche vor. Insofern ist ihr auch nichts darüber be-kannt, ob über eine mögliche Lieferung von Waffen durch die Lu-xemburger Tochterfirma des Unternehmens ein Angebot unterbrei-tet wurde.

    Bei Lieferungen von ausländischen Tochterunternehmen deutscherUnternehmen sind die einschlägigen Genehmigungsvorschriften fürRe-Exporte zu beachten, sofern Zulieferungen von Rüstungsgüternaus Deutschland erfolgen. Darüber hinaus unterliegen ausländischeTochterunternehmen allein den Exportkontrollgesetzen ihres jeweili-gen Sitz-Landes.

    Ratschläge des Bundeswirtschaftsministeriums oder aus dem nachge-ordneten Bereich, statt Lieferungen aus Deutschland Lieferungendurch oder über ausländische Staaten oder Unternehmen vorzuneh-men, hat es nach vorliegendem Kenntnisstand nicht gegeben.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 10 –

    14. AbgeordneteBeateWalter-Rosenheimer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Wer hat sich vonseiten der Bundesministerienseit Abschluss des Koalitionsvertrages zwi-schen CDU, CSU und SPD wann zu Gesprä-chen zur geplanten Allianz für Aus- und Wei-terbildung getroffen (bitte unter Nennung derDaten, der Teilnehmer, der Tagesordnung undder möglichen Verhandlungsergebnisse)?

    Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnigvom 24. Oktober 2014

    Nach dem Koalitionsvertrag wird der derzeit laufende „NationalePakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland(2010–2014)“ gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländernzur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt. UnterFederführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energiehaben hierzu seit Februar 2014 eine Vielzahl an Gesprächen undthemenspezifischen Workshops zwischen den künftigen Partnern der„Allianz“ auf Arbeits- wie auch auf Spitzenebene stattgefunden (bei-spielsweise erste „Ideenfindung“ am 19./20. Februar 2014, Works-hops zum „Ausbildungspfad“ am 11. April 2014 sowie zu möglichenstatistischen Indikatoren der „Allianz“ am 16. Juli 2014).

    An den Gesprächen beteiligen sich die Bundesregierung (das Bun-desministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und For-schung, das Bundeskanzleramt, die Beauftragte der Bundesregierungfür Migration, Flüchtlinge und Integration, die Beauftragte der Bun-desregierung für die Belange behinderter Menschen), die Bundes-agentur für Arbeit sowie die Länder; für die Wirtschaft verhandeltder Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V., für die Ge-werkschaften der Deutsche Gewerkschaftsbund. Derzeit befasst sichein kleiner Kreis der Verhandlungsführer von Bund, Wirtschaft, Ge-werkschaft und Ländern mit der Ausformulierung des Textentwurfsfür eine „Allianz“-Vereinbarung und der Erarbeitung von Zielen undmöglicher Beiträge der künftigen Partner für die „Allianz“. Angabenzu Ergebnissen sind aufgrund laufender Verhandlungen nicht mög-lich.

    Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

    15. AbgeordneteSevimDağdelen(DIE LINKE.)

    Inwieweit hat der Bundesminister des Auswär-tigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, bei seinerkürzlich erfolgten Reise (13. Oktober 2014)nach Saudi-Arabien den Prozess gegen den op-positionellen führenden schiitischen Geistli-chen Nimr al-Nimr, der sich für mehr Rechtefür die schiitische Minderheit im sunnitisch-whabitisch geprägten Saudi-Arabien einsetzt,gegenüber saudi-arabischen Offiziellen ange-sprochen, und was gedenkt die Bundesregie-

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 11 –

    rung angesichts dessen Verurteilung zum Todedurch Enthauptung sowie der daran anschlie-ßenden von der Staatsanwaltschaft gefordertenöffentlichen Kreuzigung (www.zeit.de/politik/ausland/2014-10/saudi-arabien-todesstrafe-schiiten-proteste) zu unternehmen?

    Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 24. Oktober 2014

    Das Urteil gegen Ayatollah Nimr al-Nimr erging am 15. Oktober2014 und damit nach dem Besuch des Bundesministers des Auswärti-gen Dr. Frank-Walter Steinmeier in Saudi-Arabien. Das Urteil istnoch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat den Fall Nimral-Nimr mit den saudischen Stellen aufgenommen und wird auch dieweitere Entwicklung des Falles aufmerksam verfolgen.

    16. AbgeordneteSevimDağdelen(DIE LINKE.)

    Inwieweit kann die Bundesregierung dieErkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes(BND) bestätigen, wonach dieser in einer de-taillierten Analyse zu dem Schluss kommt,dass prorussische Rebellen für den Absturzder malaysischen Passagiermaschine, FlugMH17, in der Ostukraine verantwortlich seien,und BND-Präsident Gerhard Schindler am8. Oktober 2014 in einem Vortrag vor den Mit-gliedern des Parlamentarischen Kontrollgre-miums vermeintlich umfangreiche Belege prä-sentiert haben soll, darunter eine Auswertungvon Satellitenaufnahmen und verschiedenenFotos (DER SPIEGEL, 43/2014, S. 17), undwieso hat die Bundesregierung die entspre-chende Frage 5 der Kleinen Anfrage der Frak-tion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache18/2920 – die nach (auch geheimdienstlichen)Kenntnissen der Bundesregierung fragt – diesenicht (zumindest als Verschlusssache mit Ge-heimhaltungsgrad) korrekt beantwortet?

    Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 28. Oktober 2014

    Hinsichtlich der Erkenntnisse der Bundesregierung im Zusammen-hang mit dem Absturz des Flugzeuges der Malaysian Airlines MH17am 17. Juli 2014 wird auf Bundestagsdrucksachen 18/2920, 18/2521sowie 18/2372 verwiesen. Die Bundesregierung hat bei ihren Ant-worten und Stellungnahmen zu diesem Thema die vorhandenen Er-kenntnisse zugrunde gelegt.

    Die Bewertung des BND erfolgte auf der Grundlage einer Plausibili-täts- und Wahrscheinlichkeitsabwägung. Neuere Erkenntnisse liegender Bundesregierung nicht vor.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 12 –

    17. AbgeordneteSevimDağdelen(DIE LINKE.)

    Inwieweit hat die Bundesregierung Informatio-nen (auch nachrichtendienstliche) über die To-desumstände in der Türkei der US-amerikani-schen Reporterin des iranischen TV-SendersPress TV, Serena Shim, die sich bedroht fühlteund befürchtete, eingesperrt zu werden, nach-dem sie vom türkischen Geheimdienst alsSpionin aufgrund ihrer Berichte über denNachschub für den Islamischen Staat (IS) ausder Türkei und die Reisebewegungen des ISüber die türkisch-syrische Grenze in die Kon-fliktgebiete (http://mobile2.tagesanzeiger.ch/articles/5444c22f87da8b5f68000001) beschul-digt wurde, und inwieweit hat die Bundesregie-rung (auch nachrichtendienstliche) Kenntnissedarüber, dass IS-Kämpfer nach wie vor ohneVer- bzw. Behinderung durch türkische Solda-ten die türkisch-syrische Grenze passieren kön-nen (www.ibtimes.com/fight-against-isis-us-needs-turkey-stop-flow-money-supplies-foreign-fighters-1688282)?

    Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 24. Oktober 2014

    Die Bundesregierung verfügt zu den Todesumständen der US-ameri-kanischen Reporterin über keine eigenen Erkenntnisse.

    Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse darübervor, dass IS-Kämpfer ohne Ver- bzw. Behinderung durch türkischesMilitär die türkisch-syrische Grenze passieren können.

    18. AbgeordneterOmidNouripour(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Welche Informationen liegen der Bundesregie-rung über das Schicksal von Sheikh NimrBaqir al-Nimr vor, auf dessen Fall AmnestyInternational am 15. Oktober 2014 hinwies(www.amnesty.org/en/news/saudi-arabia-appelling-death-sentence-against-shi-cleric-must-be-quashed-2014-10-15), und was unter-nimmt die Bundesregierung, um die Rechtedieses schiitischen Geistlichen zu schützen undauf seinen Fall aufmerksam zu machen?

    Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 24. Oktober 2014

    Am 15. Oktober 2014 sprach ein Sonderstrafgerichtshof in Riad dasTodesurteil in erster Instanz gegen Ayatollah Nimr al-Nimr aus. Erwurde für schuldig befunden, gegen die Regierungsgewalt des Herr-schers aufbegehrt, bei seiner Verhaftung bewaffneten Widerstand ge-gen Sicherheitskräfte geleistet, die nationale Einheit Saudi-Arabiensuntergraben und den Aufstand in Bahrain unterstützt zu haben. DieStaatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert. Das Umfeld von Nimral-Nimr hat bereits angekündigt, dass er in Berufung gehen wolle.

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 13 –

    Es ist nunmehr das sechste Todesurteil gegen einen schiitischen Op-positionellen in den letzten Jahren. Keines dieser Urteile wurde bis-lang vollstreckt. Drei schiitische Oppositionelle gingen erfolgreich inBerufung, bei zwei weiteren läuft das Berufungsverfahren noch.

    Die Bundesregierung hat den Fall Nimr al-Nimr mit den saudischenStellen aufgenommen und wird die weitere Entwicklung des Fallesaufmerksam verfolgen.

    19. AbgeordneterOmidNouripour(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Welche Länder haben nicht auf die, in Verbal-note 7/2014 (https://fragdenstaat.de/files/foi/19659/20140806_RundnoteID_17_2014.pdf;vom 12. August 2014) formulierte Aufforde-rung reagiert, bis zum 31. August 2014 das inder Bundesrepublik Deutschland eingesetztePersonal von Nachrichtendiensten zu benen-nen, und wie wirkt die Bundesregierung aufdiese Länder ein, zeitnah der Forderung nach-zukommen?

    Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinleinvom 29. Oktober 2014

    Diejenigen Staaten, die bislang auf die Verbalnote 7/2014 nicht ge-antwortet haben, können aus Gründen des Staatswohls nicht benanntwerden.

    Die diplomatische Kommunikation über nachrichtendienstliche Be-lange ist von höchster Sicherheitsrelevanz. Sie erfordert zwingendeinen äußerst sensiblen Umgang mit den jeweiligen Staaten, um da-bei die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ange-messen zu wahren.

    Die Nichtbeantwortung offenzulegen, würde zu einer schweren Be-lastung der bilateralen Beziehungen zu diesen Staaten führen. Siewürde darüber hinaus generell die künftige Kommunikation derBundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten bezüglich nach-richtendienstlicher Tätigkeiten erschweren.

    Ob und in welcher Form die Bundesregierung auf Staaten einwirkenwird, die die Rundnote nicht beantworten, wird in Abwägung allerGesichtspunkte in jedem Einzelfall zu entscheiden sein. GenerelleAussagen hierzu können nicht getroffen werden.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 14 –

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

    20. AbgeordneterHerbertBehrens(DIE LINKE.)

    Wie hoch sind die (geschätzten) Kosten derEinführung der De-Mail in Ämtern und Behör-den des Bundes und der Länder (soweit be-kannt), und in welcher Höhe stehen Förder-mittel für diesen Zweck bereit?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 29. Oktober 2014

    Gemäß E-Government-Gesetz sind alle Bundesbehörden verpflich-tet, spätestens ein Jahr nach Verfügbarkeit des zentralen De-Mail-Gateways des Bundes den Zugang für De-Mail zu eröffnen.

    Für die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen (zentraleBeschaffung von De-Mail-Diensten für die Bundesverwaltung, Inbe-triebnahme des „De-Mail-Gateways“, Unterstützung der Bundesbe-hörden bei der technischen und organisatorischen Anbindung an De-Mail) entstehen folgende (geschätzte) Kosten:

    • für die Inbetriebnahme des zentralen Gateway: ca. 250 000 Euro(brutto);

    • für den jährlichen Betrieb für alle angeschlossenen Bundesbehör-den ca. 170 000 Euro (brutto) p. a.;

    • für die Unterstützung der Behörden und Einrichtungen des Bun-des (mehr als 200) bei der technischen und organisatorischen An-bindung an De-Mail durch externe Berater ca. 700 000 Euro;

    • für weitergehende Pilotprojekte bei der Umsetzung von Anwen-dungsfällen mit hohen Fallzahlen im Postausgang ca. 800 000 Eu-ro.

    Darüber hinaus entstehen in den einzelnen Behörden Aufwände inden IT- und Organisationsbereichen zur Umsetzung der initialen An-bindung in technischer und organisatorischer Hinsicht.

    Im einfachsten Fall bestehen diese Aufwände darin, dass zum einenüber eine Konfiguration des bestehenden E-Mail-Servers der Be-hörde E-Mails mit De-Mail-Empfänger-Adressen an das zentraleDe-Mail-Gateway ausgeleitet werden und zum anderen der Be-reich der Behörde im zentralen De-Mail-Gateway so adminis-triert wird, dass dort eingehende De-Mails an eine definierte E-Mail-Empfänger-Adresse der Behörde weitergeleitet werden (z. B. [email protected]). In der Gesamtschau wird daher davon aus-gegangen, dass die Kosten der einzelnen Behörde in der Regel zuvernachlässigen sind. Bei Behörden, die gezielt den Postausgang fürattraktive Anwendungsfälle öffnen, wird damit gerechnet, dass diezusätzlichen entstehenden Kosten (z. B. automatisierte Anbindungvon Fachverfahren/fachlichen IT-Anwendungen) aufgrund der ho-hen Einsparungen pro versandter De-Mail von ca. 0,50 bis 0,60 Europro über De-Mail ersetztem Papierbrief schnell gedeckt werden. För-dermittel wurden nicht zur Verfügung gestellt. Zu den Einführungs-

  • * DasHabin dGeh

    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 15 –

    kosten in den Ländern und Kommunen können derzeit keine kon-kreten Aussagen getroffen werden.

    21. AbgeordneteIreneMihalic(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Bundesministerium des Iner vom 31. Oktober 2014 aer Bundestagsdrucksache weimschutzstelle des Deutsch

    Welche Firmen waren an der Produktion desbiometrischen/elektronischen Reisepasses, desPersonalausweises und des Führerscheins be-teiligt (bitte alle Zulieferer, für Soft- und Hard-ware, für Lesegeräte etc. benennen), und wiehoch war das Auftragsvolumen?

    Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 31. Oktober 2014

    Die Aufträge zur Herstellung, Personalisierung und Auslieferungdes biometrischen Reisepasses, des Personalausweises mit Online-ausweisfunktion sowie des Führerscheins wurden an die Bundesdru-ckerei GmbH vergeben.

    Für die Zeit seit Einführung des biometrischen Reisepasses im No-vember 2005 bis dato wird das Auftragsvolumen auf etwa 1,2 Mrd.Euro brutto geschätzt.

    Das Auftragsvolumen für den Personalausweis mit Onlineausweis-funktion seit Einführung im November 2010 bis dato beträgt etwa670 Mio. Euro brutto. Das Auftragsvolumen für den Führerscheinbeträgt seit dem Jahr 2011 bis dato etwa 31,5 Mio. Euro brutto.

    Die genannten hoheitlichen Dokumente werden direkt in der Bun-desdruckerei hergestellt. Dazu erhält sie Zulieferungen an Hard- undSoftware sowie sonstige Leistungen.

    Die zugleich erfragte Übersicht der eingesetzten Zulieferer bezüglichder Aufträge Reisepass und Personalausweis kann nur durch Ein-sichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestagesübermittelt werden, weil sie nach § 2 Nummer 3 der Verschluss-sachenanweisung des Bundes (VSA) und nach § 2a der Geheim-schutzordnung des Deutschen Bundestages als Verschlusssache desGeheimhaltungsgrades GEHEIM eingestuft ist.*

    Nach § 3 Nummer 2 VSA werden Verschlusssachen als GEHEIMeingestuft, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit der Bun-desrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schwerenSchaden zufügen kann.

    Die Bekanntgabe der Unterauftragnehmer für diese wichtigen Auf-träge über die Herstellung von Identitätsdokumenten lässt Rück-schlüsse auf eingesetzte Materialien, Technologien und Verfahrenund damit verwendete Sicherheitsmerkmale in den ID-Dokumentenzu.

    nern hat Teile der Antwort der Staatssekretärin Dr. Emilyls „VS – GEHEIM“ eingestuft. Von einer Veröffentlichungird abgesehen. Abgeordnete haben die Möglichkeit, in deren Bundestages Einsicht in die Antwort zu nehmen.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 16 –

    Dies gilt umso mehr, als einzelne Leistungen nur bei einer Quelle be-zogen werden können bzw. einzelne Quellen nur eine bestimmteLeistung am Markt anbieten (Single Source). Damit wird durch Ver-öffentlichung der Unterauftragnehmer die Fälschungssicherheit derDokumente erheblich beschädigt, namentlich Verfälschungen undFälschungen durch Unbefugte zu nachrichtendienstlichen, terroristi-schen oder anderen kriminellen Zwecken, ebenso gezielte Ausfor-schung, Sabotage und Korrumpierung der ID-Dokumente vermittelsEinflussnahme auf den Hersteller oder seine Unterauftragnehmer er-möglicht. Dies gefährdet die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch-land und fügt ihren Interessen zur Abwehr der genannten Gefahrenschweren Schaden zu. Vor diesem Hintergrund sind wirksame Vor-kehrungen zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen zutreffen, die es ermöglichen, dem Informationsanspruch des Deut-schen Bundestages unter Wahrung der Geheimhaltungsinteressen zuentsprechen. Dem trägt die Einstufung als VS – GEHEIM in ange-messener Weise Rechnung.

    Nach § 2a der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestageskönnen wichtige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als VS – GE-HEIM eingestuft werden, deren Kenntnis durch Unbefugte dem Be-rechtigten schweren Schaden zufügen würde. Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsa-chen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nureinem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nicht-verbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Zu derar-tigen Geheimnissen werden unter anderem Bezugsquellen, Markt-strategien und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte ge-zählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebsmaßgeblich bestimmt werden können (BVerfG Beschluss vom14. März 2006 – 1 BvR 2087/03 – 1 BvR 2111/03).

    Die Angabe der Unterauftragnehmer gibt Auskunft über die Bezugs-quellen sowie die Marktstrategie und gehört damit zu den Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen der Bundesdruckerei GmbH. Dies giltumso mehr, als in Beantwortung der Frage eine Gesamtübersicht al-ler Bezugsquellen für drei ihrer Aufträge in ihrem Kernsegmentgleichzeitig entsteht.

    Es handelt sich auch um wichtige Betriebs- und Geschäftsgeheimnis-se, da ihre Kenntnisnahme durch Unbefugte der BundesdruckereiGmbH schweren Schaden zufügen würde: Zum einen soll eineKenntnisnahme durch Wettbewerber verhindert werden, die aus denListen – über Rückschlüsse auf Bezugsquellen hinaus – Rückschlüsseauf das Know-how der Bundesdruckerei GmbH, nämlich Materia-lien, Technologien und Verfahren und damit kalkulationsrelevanteFaktoren ziehen können.

    Durch den Verlust der Vertraulichkeit dieser Informationen könntedie Bundesdruckerei GmbH ihrer Alleinstellungsmerkmale verlustiggehen oder gezielt unterboten werden, wodurch sie ihre Marktstel-lung im Segment hochsicherer ID-Dokumente verlöre. Zum anderenhat die Bundesdruckerei GmbH ein eigenes Interesse daran, die ausSicht des Bundes aus Sicherheitsgründen geheimhaltungsbedürftigenInformationen über bezogene Materialien, Technologien und Ver-fahren wirksam vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schüt-zen und den Kreis der Kenntnishabenden so klein wie möglich zu

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 17 –

    halten. Denn die Geheimhaltung von Materialien, Technologien undVerfahren dient auch dem Schutz von eingesetzten Sicherheitsmerk-malen der ID-Dokumente (vgl. dazu bereits oben). Denn die Kor-rumpierung von durch die Bundesdruckerei GmbH erstellten ID-Do-kumenten würde ihren Ruf und damit ihre Marktstellung als Anbie-ter von Hochsicherheitslösungen im öffentlichen Sektor erheblich be-schädigen.

    Durch GEHEIM-Einstufung und Beschränkung der Einsichtnahmekann das grundrechtlich geschützte Interesse der BundesdruckereiGmbH an der Geheimhaltung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheim-nisse (Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes) einerseits mit dem ver-fassungsrechtlich gewährleisteten Informationsanspruch des Deut-schen Bundestages, andererseits im Wege der praktischen Konkor-danz so in Einklang gebracht werden, dass beide Güter so weit alsmöglich ihre Wirkung entfalten.

    Zu den Namen der Nachunternehmer bezüglich des Auftrags Kar-tenführerschein liegen der Bundesregierung keine Informationenvor. Der Vertrag zur Herstellung des Kartenführerscheins sieht dieÜbermittlung dieser Informationen an den Auftraggeber (Bund)nicht vor.

    22. AbgeordnetePetraPau(DIE LINKE.)

    Mit welcher inhaltlichen bzw. rechtlichen Be-gründung ändert das Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge (BAMF) seinen Umgang mitFällen des so genannten Kirchenasyls hinsicht-lich der Auswirkungen eines vermeintlichenUntertauchens auf Überstellungsfristen imEU-Dublin-Verfahren (www.migazin.de/2014/09/25/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-will-kirchenasyl-aushebeln), undwas hat sich gegenüber der Einschätzung desBAMF, wie sie auf der Ausländerreferentenbe-sprechung vom Frühjahr 2013 (Bundestags-drucksache 17/13724, Frage 9) geäußert wur-de, geändert, was nun eine andere Praxis undRechtsauffassung begründen würde?

    Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 23. Oktober 2014

    Das Kirchenasyl ist kein eigenes Rechtsinstitut, sondern eine Auf-nahme von schutzsuchenden Personen in den sakralen Räumlichkei-ten einer Kirchengemeinde unter Ausübung des Hausrechts. Durchdie Aufnahme in die sakralen Räume wird kein Aufenthaltsrecht ge-schaffen. Sie vermag an der Verpflichtung eines Ausländers, auf-grund einer bestands- und rechtskräftigen hoheitlichen Entscheidungaus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, nichts zu ändern.Gleichwohl respektieren die Vollzugsbehörden mit Rücksicht auf diebesondere Stellung der Kirchen in der Verfassungsordnung die Auf-nahme in die sakralen Räume und sehen von einem Betreten dieserzwecks Vollzugs einer Überstellung im sog. Dublin-Verfahren grund-sätzlich ab. Eine Änderung dieser Praxis ist nicht beabsichtigt. Vordem Hintergrund der Überstellungsfristen in der Dublin-III-Verord-

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 18 –

    nung ist allerdings die Rechtsfrage von Bedeutung, inwieweit sichder Ausländer durch den Gang in das Kirchenasyl dem Zugriff derBehörden entzieht. Dies wird derzeit durch die Bundesregierung ge-prüft.

    23. AbgeordneterManuelSarrazin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Warum verweigert sich die Bundespolizei nachmir vorliegenden Unterlagen einer gütlichenEinigung im Streit um die angebliche Lärmbe-lästigung der Bundespolizeiwache im BahnhofHamburg-Harburg mit der im Bahnhofsgebäu-de Hamburg-Harburg über den Gleisen dreiund vier befindlichen preisgekrönten Kultur-und Veranstaltungseinrichtung „Stellwerk“,und hält es die Bundespolizei gegenüber denHarburgerinnen und Harburgern für vertret-bar, die Schließung einer der wenigen wirt-schaftlichen Kultureinrichtungen in Harburgherbeizuführen, gerade vor dem Hintergrund,dass durch Dutzende Güterzüge im HarburgerBahnhof bereits eine massive Lautstärkebeläs-tigung besteht, eine gütliche Einigung betref-fend einer angemessenen Nutzung des Veran-staltungsorts aufgrund von angeblichem Lärmjedoch nicht möglich sein soll?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 27. Oktober 2014

    Die Bundespolizei verweigert sich einer gütlichen Einigung nicht.Vielmehr wurden bereits im Jahr 2012 Gespräche aufgenommen,um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    Das Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg befindet sich direkt un-terhalb des sog. „Stellwerks“. Beim „Stellwerk“ handelt es sich umeinen ehemaligen Jazzclub, der nach einem Betreiberwechsel seinVeranstaltungsprogramm dahin gehend umgestellt hat, dass teilweisesehr lautstarke und bassintensive Veranstaltungen durchgeführt wer-den (z. B. Techno).

    Nachdem über Jahre hinweg das Nachbarschaftsverhältnis reibungs-los lief, haben diese Veranstaltungen dann immer wieder zu (teilwei-se massiven) Störungen im Geschäftsbetrieb des Bundespolizeire-viers geführt, bis hin zu Gefährdungsanzeigen durch einzelne Mitar-beiter. In der Folge dieser Mitarbeiterbeschwerden sind u. a. die Per-sonalvertretung, der Beauftragte für den Arbeitsschutz, die Fach-kraft für Arbeitssicherheit (BPOLP) und die Unfallkasse des Bundeseingebunden worden.

    Zuletzt hat die Bundespolizei auf Einladung des BezirksamtsleitersHarburg Ende August 2014 an einem Runden Tisch teilgenommen,bei dem auch die Deutsche Bahn AG als gemeinsamer Vermietervon Bundespolizei und „Stellwerk“ vertreten war, ebenso wie dieBetreiber des „Stellwerks“, die Hamburger Kulturbehörde und dieLandespolizei Hamburg. Die Bundespolizei hat in diesem Zusam-menhang – wie auch vor und nach dieser Besprechung – darauf hin-

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 19 –

    gewiesen, dass eine Schließung des „Stellwerks“ von ihr aus nie ge-fordert oder angestrebt worden ist.

    Allerdings wurde auch deutlich gemacht, dass die Bundespolizeieinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen habe, der nicht durch Lärm-beeinträchtigungen vereitelt werden dürfe. So müsse z. B. eine Kom-munikation per Funk oder Telefon möglich sein. Darüber hinaus ha-be die Bundespolizei insbesondere gegenüber Personen, die in Ge-wahrsam genommen werden, eine Garantiepflicht. Die Vorgabender Gewahrsamsordnung seien nicht disponibel und müssten einge-halten werden. Zudem bestehe auch eine Fürsorgepflicht gegenüberden eigenen Mitarbeitern.

    Im April 2014 wurde durch das „Fachamt Verbraucherschutz, Ge-werbe und Umwelt“ des Bezirksamtes Harburg eine Lärmmessungin den Räumlichkeiten des Bundespolizeireviers Hamburg-Harburgdurchgeführt. Diese Messung hat ergeben, dass bei Volllast der (vor-deren) Musikanlage des „Stellwerks“ insbesondere im Bereich derArrestzellen der maximal zulässige Schalldruckpegel deutlich über-schritten wurde. Das Bezirksamt sprach die Empfehlung aus, das„Stellwerk“ möge einen Limiter einbauen, der die Musikanlageauf 85 bis 90 db(A) einpegle, damit die Lärmimmissionswerte derTechnischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm im Bundespolizei-revier eingehalten werden. Dies hätte nach Ansicht des Bezirksamteszur Folge, dass Musikveranstaltungen im „Stellwerk“ mit Einschrän-kungen durchführbar seien.

    Eine weitere Messung der hinteren Musikanlage des „Stellwerks“soll noch im Oktober 2014 durch das Bezirksamt Harburg durchge-führt werden.

    Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Runden Tisches EndeAugust 2014 vereinbart und belegt, dass die Bundespolizei interes-siert ist, die Diskussion auf eine sachliche Grundlage zurückzuführenund anhand objektiver Daten eine Lösung zu finden. Zudem gibtes aktuell Gespräche zwischen der Leitung der Bundespolizeidi-rektion Hannover und der Kultursenatorin der Stadt Hamburg,Prof. Barbara Kisseler, zu diesem Thema. Die Kulturbehörde ver-sucht zu vermitteln, wofür die Bundespolizei aufgeschlossen ist.

    24. AbgeordneteKathrinVogler(DIE LINKE.)

    Was unternimmt die Bundesregierung, um mitden Landesregierungen einen Abschiebestoppin die von der Ebola-Katastrophe meistbetrof-fenen Länder Guinea, Liberia und Sierra Leo-ne auszuhandeln, und wann rechnet sie miteinem Ergebnis?

    Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 22. Oktober 2014

    Es besteht Einigkeit zwischen Bund und Ländern, dass derzeit keineRückführungen in die von Ebola maßgeblich betroffenen Staatenvollzogen werden sollen. Nach Ansicht der Bundesregierung bedarfes hierzu keines formalen Abschiebungsstopps.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 20 –

    Nach geltender Rechtslage können die Länder aus völkerrechtlichenoder humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Inte-ressen der Bundesrepublik Deutschland die Abschiebung von Aus-ländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise be-stimmten Ausländergruppen für die Dauer von sechs Monaten aus-setzen. Erst nach diesem Zeitraum ist das erforderliche Einverneh-men mit dem Bundesministerium des Innern einzuholen. NachKenntnis der Bundesregierung hat bisher noch kein Land einen Ab-schiebungsstopp erlassen.

    Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund derzeit keineNotwendigkeit, im Sinne der Fragestellung an die Länder heranzu-treten.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

    25. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

    Was unternimmt die Bundesregierung, damitSparkassen und Genossenschaftsbanken, dasheißt Kreditinstitute mit eigenen Sicherungs-systemen sowie stabilen und transparenten Ge-schäftsmodellen, von der Europäischen Kom-mission nicht als „systemrelevant“ eingestuftund damit nicht zur Mitfinanzierung des vonder Europäischen Kommission geplanten sog.Bankenabwicklungsfonds durch eigene Beiträ-ge herangezogen werden können, und inwie-fern werden Anstrengungen unternommen,die Institutssicherungssysteme von Sparkassenund Genossenschaftsbanken zumindest bei-tragsmindernd anzuerkennen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meistervom 22. Oktober 2014

    Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2014 Entwürfe zuder detaillierten Ausgestaltung der Europäischen Bankenabgabe vor-gelegt. Diese Details werden zum einen festgelegt in einem delegier-ten Rechtsakt der Kommission für alle 28 Mitgliedstaaten, der dieGrundzüge der Berechnung enthält, und zum anderen in einemDurchführungsrechtsakt des Rates auf Vorschlag der Kommission,der die Anwendung innerhalb der Eurozone regelt, wenn ab demJahr 2016 der gemeinsame Abwicklungsfonds aufgebaut wird. ImZuge der Arbeiten an den Rechtstexten hat die Europäische Kom-mission die Mitgliedstaaten konsultiert, ist aber nicht an die Diskus-sionsergebnisse gebunden. Der für alle 28 Mitgliedstaaten geltendedelegierte Rechtsakt zur Bankenabgabe bedarf keiner Zustimmungdurch die Mitgliedstaaten, sondern könnte nur mit qualifizierterMehrheit im Rat blockiert werden.

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 21 –

    Die „systemische Relevanz“ eines Instituts wird von der Aufsichtsbe-hörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beurteilt. Diese Beurteilunghat jedoch keinen Einfluss, ob eine Bank zur Finanzierung des euro-päischen Abwicklungsfonds herangezogen wird. Eine völlige Frei-stellung einzelner Institute lassen die EU-Basisrechtstexte nicht zu.Demzufolge sollen in den vorliegenden Rechtsakten alle Institute derEurozone zur Finanzierung des gemeinsamen Abwicklungsmecha-nismus herangezogen werden. Die Bundesregierung hat sich in denKonsultationen mit der Europäischen Kommission dafür ausgespro-chen, dass Größe und Systemrelevanz die maßgeblichen Kriterienfür die Erhebung der Bankenabgabe sind. Die Bundesregierung hatsich zudem dafür eingesetzt, dass die Mitgliedschaft in einem Insti-tutssicherungssystem beitragsmindernd berücksichtigt wird. So kön-nen Verbindlichkeiten innerhalb eines Institutssicherungssystemsvon der Bemessungsgrundlage für die Beiträge abgezogen werden.Darüber hinaus gilt die Mitgliedschaft in einem Institutssicherungs-system wie das der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als bei-tragsmindernder Risikofaktor.

    Ferner gibt es für kleine Banken ein Pauschalsystem. Banken, derenBemessungsgrundlage weniger als 300 Mio. Euro beträgt und derenBilanzsumme gleichzeitig geringer als 1 Mrd. Euro ist, zahlen ledig-lich Pauschalbeträge. Einer Schätzung der Kommission zufolge wer-den diese Banken durch die Pauschalbeträge insgesamt um bis zucirca 70 Prozent entlastet werden. Die Bundesregierung hat darüberhinaus erreicht, dass in den Mitgliedstaaten dieses Pauschalsystemauf alle Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu 3 Mrd. Euro an-gewendet werden kann. Diese Entlastung würde in Deutschland ins-besondere den Großteil der Volksbanken und die überwiegende Zahlder Sparkassen begünstigen.

    26. AbgeordneterKlausErnst(DIE LINKE.)

    Welche Charakteristiken, die zur Einstufungals gemeinnützige Vereine führen, weisen nachKenntnis der Bundesregierung die Lobbyorga-nisationen der Rüstungsindustrie „FörderkreisDeutsches Heer e. V.“, „Deutsche Gesell-schaft für Wehrtechnik e. V.“ und „Gesell-schaft für Wehr- und Sicherheitstechnik e. V.“auf, in denen nahezu alle maßgeblichen Unter-nehmen der Rüstungsindustrie versammeltsind, wie zum Beispiel Rheinmetall, EADS,Krauss-Maffei-Wegmann oder Thyssen Krupp,und Zulieferer, wie Carl Zeiss, T-Systems In-ternational, MAN SE, MTU, SAP, Siemensund die Commerzbank (vgl. www.dwt-sgw.deund www.fkhev.de), sowie Abgeordnete desVerteidigungs- und des Haushaltsausschussesdes Deutschen Bundestages, die über Rüs-tungskäufe des Bundesministeriums der Vertei-digung mitentscheiden (vgl. Bundestagsdruck-sache 17/1414), im Unterschied zum globali-sierungskritischen Verein Attac, dem – wiekürzlich bekannt wurde (Frankfurter Rund-schau vom 17. Oktober 2014, FAZ vom18. Oktober 2014) – der Status der Gemein-nützigkeit rückwirkend bis zum Jahr 2010

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 22 –

    aberkannt wurde, und kann die Bundesregie-rung ausschließen, dass die Gewährung desStatus der Gemeinnützigkeit durch die Bun-desländer politischen Vorgaben folgt?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meistervom 28. Oktober 2014

    Für die Durchführung der Steuergesetze bzw. die Verwaltung derSteuern und die Entscheidung in steuerlichen Einzelsachverhaltensind nach Artikel 108 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes die Landes-finanzbehörden zuständig. Die steuerrechtliche Beurteilung konkre-ter Sachverhalte obliegt dabei den jeweils zuständigen Finanzämternunter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. DieVoraussetzungen für die Gewährung der so genannten Gemein-nützigkeit sind in der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) festgelegt.Die Finanzbehörden entscheiden über die Gewährung von Steuer-vergünstigungen und überwachen die Einhaltung der maßgeblichenRegelungen.

    27. AbgeordneterMarcusHeld(SPD)

    Welchen Stand der Positionierung gibt es sei-tens der Bundesregierung in Bezug auf die ge-werbesteuerliche Hinzurechnung auf Reiseleis-tungen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meistervom 23. Oktober 2014

    Zur Hinzurechnung von Hoteleinkäufen bei Reiseveranstaltern istbeim Finanzgericht Münster unter Az. 9 K 1472/12 G ein Muster-verfahren anhängig. Das Bundesministerium der Finanzen hat mitden obersten Finanzbehörden der Länder die bundesweit einheit-liche Verfahrensweise abgestimmt, nach der Reiseveranstaltern, dieunter Verweis auf dieses Verfahren Einsprüche gegen die Hinzurech-nung der Hotelkosten einlegen, auf Antrag Aussetzung der Vollzie-hung zu gewähren ist. Mit der Gewährung der Aussetzung der Voll-ziehung erfolgen keine Steuerzahlungen auf die gewerbesteuerlichenHinzurechnungen. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage würdeeine mehrheitliche Zustimmung der Länder erfordern. Diese ist der-zeit nicht ersichtlich.

    28. AbgeordneterVolkmarKlein(CDU/CSU)

    Wie hoch ist der durch Steuerverzicht generier-te öffentliche Beitrag an der Entwicklungsfi-nanzierung, der dadurch entsteht, dass dasnach Angaben des Deutschen Spendenrats(vgl. dazu Pressemitteilung vom 5. März 2014)jährlich bei 4 bis 5 Mrd. Euro liegende Spen-denaufkommen der Deutschen durch diesteuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden bun-desdeutscher Bürgerinnen und Bürger in Ent-

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 23 –

    wicklungsländer und entsprechend reduzierteSteuereinnahmen durch die öffentlichen Haus-halte gefördert wird?

    29. AbgeordneterVolkmarKlein(CDU/CSU)

    Was tut die Bundesregierung, um den Einsatzdieser durch Mindereinnahmen von Steuerngeleisteten direkten öffentlichen Ausgaben anEntwicklungsländer, die nach den derzeit gel-tenden Kriterien des Entwicklungsausschussesder Organisation für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (DAC) bei der Be-rechnung der so genannten Öffentlichen Ent-wicklungszusammenarbeit (ODA) bislang kei-ne Berücksichtigung finden, künftig als ODAzu erfassen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meistervom 23. Oktober 2014

    Der aktuellsten verfügbaren Einkommensteuerstatistik ist zu entneh-men, dass das Gesamtvolumen der steuerlich berücksichtigten Spen-den nach § 10b des Einkommensteuergesetzes im Veranlagungszeit-raum 2010 rund 4,2 Mrd. Euro betrug. Unterstellt man einen durch-schnittlichen Grenzsteuersatz von 30 Prozent, ergeben sich aus die-sem Gesamtabzugsvolumen Steuermindereinnahmen von knapp1,3 Mrd. Euro.

    Das für den Bereich der Entwicklungsarbeit steuerlich berücksichtig-te Volumen und die damit in Zusammenhang stehenden Steuermin-dereinnahmen deutscher Spender lassen sich nicht beziffern, da Zu-wendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) statistisch nicht nachihren spezifischen Zwecken unterteilt erfasst werden.

    Für die Anrechnung finanzieller Mittel als ODA müssen gemäß derODA-Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenar-beit und Entwicklung die Mittel aus öffentlichen Finanzquellen stam-men und für Entwicklungszwecke in Entwicklungsländer fließen. Pri-vate Mittel wie z. B. Spenden sind demnach nicht ODA-fähig. Dasgibt auch für Steuermindereinnahmen, welche einem privaten Spen-der im Nachgang zu seiner Spende zukommen, zumal – wie obendargelegt – keine separate steuerliche Erfassung solcher Spenden zugemeinnützigen Zwecken dahin gehend erfolgt, ob und mit welchemAnteil sie gemeinnützigen Zwecken im In- oder Ausland zukommen.

    30. AbgeordneterThomasNord(DIE LINKE.)

    Wie will die Bundesregierung bei einer Schul-denlast des Staates von über 2 Billionen Eurodie von der Bundeskanzlerin Dr. AngelaMerkel für den Fall von Bankeninsolvenzenzugesagte Einlagensicherung von 100 000 Eu-ro konkret sicherstellen?

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 24 –

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meistervom 22. Oktober 2014

    Die Bundesregierung hat seit der Finanzkrise zahlreiche Maßnah-men auf den Weg gebracht, die die Finanzstabilität erhöhen und dasRisiko von Bankeninsolvenzen verringern. Mit Umsetzung von Ba-sel III durch das so genannte CRD-IV-Paket gelten zum Beispiel abdiesem Jahr schrittweise höhere Eigenkapitalanforderungen undstrengere Liquiditätsstandards für Banken. Mit den Regelungen überdie Sanierung und Abwicklung von Banken sowie über einen gemein-samen Abwicklungsmechanismus werden zudem die Voraussetzun-gen für eine effiziente und rechtssichere Abwicklung von Banken inSchieflage geschaffen. Das neue Bankenabwicklungsrecht ordnet dieVorrangigkeit von gesetzlich gesicherten Einlagen auch im Insol-venzverfahren an. Dies bedeutet, dass Verluste nicht nur durchEigenkapital, sondern auch durch Heranziehung sonstiger Verbind-lichkeiten zu decken sind. Gesetzlich gesicherte Einlagen sind dem-gegenüber von der Bail-in-Anwendung ausgenommen.

    Der Schutz von Einlagen bis zu 100 000 Euro wird darüber hinausdurch das bestehende deutsche Einlagensicherungssystem sicherge-stellt. Mit Umsetzung der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie(Umsetzung bis 3. Juli 2015) wird das Einlagensicherungssystemkünftig insgesamt noch leistungsfähiger.

    Durch die Regelungen des derzeit geltenden Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetzes werden Einlagen im Entschädi-gungsfall pro Institut bis zu einem Betrag von 100 000 Euro gesetz-lich geschützt. Kreditinstitute sind grundsätzlich verpflichtet, ihreEinlagen durch Zugehörigkeit zu einer der beiden gesetzlichenEntschädigungseinrichtungen (Entschädigungseinrichtung deutscherBanken GmbH und Entschädigungseinrichtung des Bundesverban-des Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.) zu sichern. Die Ent-schädigungseinrichtungen haben Mittel für die Durchführung derEntschädigung vorzuhalten. Ausgenommen von der Zugehörigkeits-pflicht sind nach der bestehenden Rechtslage Sparkassen, Landes-banken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken. Diesegehören den institutssichernden Systemen des Deutschen Sparkas-sen- und Giroverbandes e. V. bzw. Bundesverbandes der DeutschenVolksbanken und Raiffeisenbanken e. V. an. Diese institutssichern-den Systeme sollen die ihnen angeschlossenen Institute vor Insolvenzund Liquidation bewahren. Kunden von Instituten, die einer insti-tutssichernden Einrichtung angehören, werden dadurch im Ergebnisvor Verlust ihrer Einlagen geschützt.

    Mit der am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union ver-öffentlichten Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie werdendie Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssystemeweitgehend harmonisiert. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umset-zung der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie sieht unter ande-rem eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Einlagensi-cherungssysteme durch Aufbau eines Mindestvermögens in Höhevon 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen vor. Auch Mitglieder insti-tutssichernder Systeme müssen künftig einem gesetzlichen Einlagen-sicherungssystem angehören. Institutssichernde Systeme können sichaber als ein solches anerkennen lassen. Sie müssen dann alle gesetzli-

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 25 –

    chen Vorgaben erfüllen. Hierzu gehört auch die Pflicht, oben ge-nanntes Mindestvermögen aufzubauen. Sie können auch künftig prä-ventive Stützungsmaßnahmen zum Schutz ihrer Mitgliedsinstitutevornehmen.

    31. AbgeordneterManuelSarrazin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ab und bis wann werden Portugal und Irlanddie von dem Europäischen Finanzstabilisie-rungsmechanismus (EFSM) und der Europäi-schen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ge-währleisteten Kredite zurückzahlen (bitte ta-bellarische Auflistung nach Jahren und Sum-me)?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 27. Oktober 2014

    Ihre Frage beantworte ich mit folgenden Tabellen:

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 26 –

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 27 –

    32. AbgeordneterMichaelSchlecht(DIE LINKE.)

    Zieht die Bundesregierung zur Sicherung einesausgeglichenen Haushaltes im Jahr 2015 Aus-gabenkürzungen in Betracht?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 24. Oktober 2014

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Entwurf eines Ge-setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-haltsjahr 2015 wurde am 8. August 2014 an den Präsidenten desDeutschen Bundestages übersandt. Damit befindet sich der Gesetz-entwurf im parlamentarischen Verfahren. Ab diesem Zeitpunktnimmt der Deutsche Bundestag sein Budgetrecht und seine haus-haltspolitische Gesamtverantwortung durch Verhandlung und Be-schlussfassung wahr. Das Verfahren endet mit der 2./3. Lesung zumHaushaltsgesetz 2015, die im Zeitraum vom 25. bis 28. November2014 vorgesehen sind.

    33. AbgeordneteKathrinVogler(DIE LINKE.)

    Erwägt die Bundesregierung zur Absicherungder freiwilligen Ebola-Helferinnen und -Helferdie Einführung eines staatlichen Absicherungs-fonds, wenn sich bestätigt, dass es bei demVersuch, private Lebensversicherungen abzu-schließen, Probleme seitens der Versicherungs-unternehmen gibt, und welche Ausgleichszah-lungen (im Fall selbständiger Ebola-Helferin-nen und -Helfer für den Verdienstausfall, imFall abhängig beschäftigter Ebola-Helferinnenund -Helfer an die Arbeitgeberinnen und -ge-ber für den Arbeitsausfall) sieht die Bundesre-gierung vor?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 23. Oktober 2014

    Nach einer der Bundesregierung vorliegenden Bestätigung des Ge-samtverbands der Versicherungswirtschaft werden Ebola-Erkrankun-gen von allen gängigen Versicherungen im Rahmen der regelmäßiggeltenden Vertragsbedingungen abgedeckt. Es gibt daher derzeit kei-nen Anlass für die Einrichtung eines staatlichen Absicherungsfonds.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 28 –

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

    34. AbgeordneteKatjaKipping(DIE LINKE.)

    Welche Regelungen im Zweiten Buch Sozial-gesetzbuch (SGB II) klären jenseits von Aus-nahme- und Härtefällen den vom Bundesver-fassungsgericht ausgeführten Anspruch aufLeistungen zur Sicherung des Lebensunter-halts nach dem SGB II für Personen, die Leis-tungen nach dem Bundesausbildungsförde-rungsgesetz erhalten und einen nicht ausbil-dungsbedingten Bedarf haben, der nicht auseigenen Mitteln gedeckt werden kann (vgl.Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvL10/12 vom 23. Juli 2014, Rn. 106), und welcheKonsequenzen hat der verfassungsrechtlichgrundsätzlich festgestellte Sachverhalt für den§ 7 Absatz 5 SGB II aus der Sicht der Bundes-regierung?

    Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussenvom 22. Oktober 2014

    Nach § 7 Absatz 5 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildungim Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der§§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grundenach förderungsfähig ist, über die Leistungen nach dem § 27 SGB IIhinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensun-terhalts.

    Für die nicht ausbildungsbedingten Bedarfe Auszubildender, die un-ter den Leistungsausschluss des § 7 Absatz 5 SGB II fallen, sind in§ 27 Absatz 2 SGB II Leistungen in Höhe der Mehrbedarfe nach§ 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 sowie in Höhe der Leistungen nach § 24Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB II vorgesehen. Zudem besteht unterden Voraussetzungen des § 27 Absatz 3 SGB II Anspruch auf einenZuschuss zu den grundsätzlich ausbildungsgeprägten angemessenenAufwendungen für Unterkunft und Heizung. Das in der Fragestel-lung genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nach An-sicht der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Regelung des§ 7 Absatz 5 SGB II.

    35. AbgeordneteKatjaKipping(DIE LINKE.)

    Auf welche konkrete Rechtsprechung beziehtsich die Bundesregierung in ihrer Antwort aufdie Kleine Anfrage „Drogentests der Arbeits-agenturen“ (Bundestagsdrucksache 18/2696),in der zum Bereich des Dritten Buches Sozial-gesetzbuch (SGB III) ausgesagt wird, dass der„Eintritt einer Sperrzeit wegen Verweigerungdes Drogentests [. . .] nicht möglich [wäre], daes sich nach der Rechtsprechung um einehöchstpersönliche Entscheidung handelt, obman sich einer Untersuchung unterzieht odernicht“, und wie rechtfertigt die Bundesregie-

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 29 –

    rung angesichts dieser Begründung die unter-schiedlichen Folgen einer Verweigerung desDrogentests im SGB II (Bestrafung der Ver-weigerung mit Sanktionen) und im SGB III(keine Sperrzeiten als Strafe für die Verweige-rung)?

    Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussenvom 22. Oktober 2014

    Nach den Regelungen des SGB III liegt ein Sperrzeittatbestand u. a.dann vor, wenn die oder der Arbeitslose einer Aufforderung derAgentur für Arbeit, zu einem ärztlichen oder psychologischen Unter-suchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfol-gen nicht nachkommt oder nicht nachgekommen ist (Sperrzeit beiMeldeversäumnis – § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB III). EineSperrzeit tritt jedoch dann nicht ein, wenn die oder der Arbeitsloseeinen wichtigen Grund für sein Verhalten hat (§ 159 Absatz 1 Satz 1SGB III). Nach der ständigen sozialgerichtlichen Rechtsprechungsind bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes die Interessen deroder des Arbeitslosen mit den Interessen der Versichertengemein-schaft abzuwägen (vgl. u. a. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Au-gust 2011, Az. B 11 AL 30/10 R). Die grundsätzliche Ablehnungeiner ärztlichen Untersuchung stellt einen wichtigen Grund im Sinneder Sperrzeitregelung dar und führt nicht zum Eintritt einer Sperr-zeit, weil die Teilnahme an einer Untersuchung infolge des Selbstbe-stimmungsrechts der Betroffenen nur mit deren Einwilligung mög-lich ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der KleinenAnfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8846).

    Etwas anderes gilt dann, wenn die betreffende Person mit der Unter-suchung einverstanden ist, den Untersuchungstermin aber aus ande-ren Gründen nicht wahrnimmt bzw. versäumt. In diesem Falle isteine Sperrzeit bei Meldeversäumnis zu prüfen. Die Tatsache, dassbei Ablehnung einer ärztlichen Untersuchung keine Sperrzeit ein-tritt, bedeutet jedoch nicht, dass eine Weigerung folgenlos bleibt. Indiesen Fällen sind nach dem Recht des Ersten Buches Sozialgesetz-buches die Folgen fehlender Mitwirkung zu prüfen. Insoweit wirdauf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10c der Kleinen An-frage „Drogentests der Arbeitsagenturen“ auf Bundestagsdrucksa-che 18/2696 verwiesen.

    Bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrageauf Bundestagsdrucksache 17/8846 wurde zu den Fragen 8 bis 10darauf hingewiesen, dass die Ablehnung eines sozialmedizinischenoder psychologischen Gutachtens bzw. die Weigerung, an einer Un-tersuchung oder Begutachtung mitzuwirken, keinen Sanktionstatbe-stand im Sinne des § 31 SGB II darstellt. Im Übrigen gelten die vor-stehenden Ausführungen zum Meldeversäumnis und zu den Folgenfehlender Mitwirkung entsprechend für das SGB II.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 30 –

    36. AbgeordneterMichaelSchlecht(DIE LINKE.)

    Von welcher Wirkung geht die Bundesregie-rung durch die Einführung des beschlossenengesetzlichen Mindestlohns auf die Zahl der Be-schäftigten, den privaten Konsum sowie dieSteuereinnahmen aus?

    Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 27. Oktober 2014

    Die konkreten Auswirkungen auf Beschäftigung, privaten Konsumund Steuereinnahmen lassen sich im Vorhinein wegen der hohenKomplexität bezüglich der Anpassungsreaktionen der Betroffenennicht quantifizieren. Sie hängen von einer Reihe von Faktoren ab,für die sich angesichts fehlender Erfahrungswerte keine validen An-nahmen treffen lassen. Es müssten Annahmen über die Reaktionenganzer Branchen, einzelner Unternehmen sowie der Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer, aber auch Annahmen zu Marktkonstellatio-nen und Wettbewerbssituationen getroffen werden.

    Die Mindestlohnkommission evaluiert nach § 9 Absatz 4 des Min-destlohngesetzes laufend die Auswirkungen des Mindestlohns. Zu-dem ist das Mindestlohngesetz nach § 23 im Jahr 2020 zu evaluieren.

    37. AbgeordneterDr. WolfgangStrengmann-Kuhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Bis wann plant die Bundesregierung die Fertig-stellung des Referentenentwurfs zur Rechts-vereinfachung der passiven Leistungen imSGB II, und bis wann plant die Bundesregie-rung, einen Gesetzentwurf dazu in den Deut-schen Bundestag einzubringen?

    Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 27. Oktober 2014

    Ein Referentenentwurf zur Umsetzung der Beschlüsse der „Arbeits-gruppe Rechtsvereinfachung im SGB II“ befindet sich derzeit nochin der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Danach wirddas Gesetzgebungsverfahren in Angriff genommen. Verlässliche zeit-liche Festlegungen hierzu sind derzeit nicht möglich.

    38. AbgeordneteAzizeTank(DIE LINKE.)

    Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber das von den Berliner Bundesagenturenfür Arbeit geförderte Programm „Vertiefte Be-rufsorientierung für Schülerinnen und Schü-ler“ (BVBO), und wann wurden die Zahlungenan die für die Koordination zuständigen Treu-händer der Trägerschaften vorgenommen?

  • Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3012– 31 –

    Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrechtvom 29. Oktober 2014

    Das Programm BVBO ist nach Angaben der Bundesagentur fürArbeit eine seit Herbst 2007 bestehende gemeinsame Initiative derSenatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie Ar-beit, Integration und Frauen des Landes Berlin, der Agenturen fürArbeit in Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zurerweiterten und vertieften Berufsorientierung.

    Die Kooperationspartner haben im Jahr 2013 die Fortsetzung derInitiative beschlossen. Etwa 27 000 Schülerinnen und Schüler abKlassenstufe 8 bis Klassenstufe 13 an 112 allgemeinbildenden Schu-len in allen Berliner Bezirken erhielten damit ein modulares Angebotzur vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. DieBerliner Agenturen für Arbeit beteiligten sich mit rund 49 Prozentan den Projektkosten, die Finanzierung im Übrigen hat das LandBerlin sichergestellt.

    Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit hat die Senatsverwal-tung für Arbeit, Integration und Frauen zur Umsetzung der Maß-nahme einen Dienstleister (SPI Consult) mit der organisatorischenund finanztechnischen Gesamtkoordination beauftragt. Die Auszah-lung der Mittel der Bundesagentur für Arbeit erfolgte erstmalig am20. Dezember 2013 rückwirkend ab 1. September 2013 an die Se-natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Zuwendungs-empfängerin) und darauf folgend auf Anforderung unter Nachweisder verbrauchten Mittel. Die Senatsverwaltung leitete die Mittel anden Dienstleister zweckgebunden weiter.

    Im Bewilligungszeitraum 2013/2014 gab es vier Mittelabforderungenvom Senat für Arbeit, Integration und Frauen, die wie folgt ausge-zahlt wurden:

    1. Mittelabforderung: 16. Dezember 2013,Kassenanordnung am 20. Dezember 2013;

    2. Mittelabforderung: 1. April 2014,Kassenanordnung am 22. April 2014;

    3. Mittelabforderung: 17. Juni 2014,Kassenanordnung am 4. Juli 2014;

    4. Mittelabforderung: 24. September 2014,Kassenanordnung am 26. September 2014.

  • Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3012 – 32 –

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

    39. AbgeordneteBärbelHöhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    * Verordnung (EG) Nr. 1/2005Tieren beim Transport und dader Richtlinie 64/432/EWG un(ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1).

    Wie will die Bundesregierung konkret die vomBundesminister für Ernährung und Landwirt-schaft Christian Schmidt geforderte Begren-zung der Tiertransportzeiten auf „in der Regelacht Stunden“ (Quelle: www.topagrar.com/news/Home-top-News-Schmidt-fuer-Stallumbau-und-Begrenzung-der-Tiertransporte-1576235.html) auf den Weg bringen, und plantdie Bundesregierung ergänzend auch eine Be-grenzung der nationalen Transportzeiten, z. B.auf vier Stunden?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Maria Flachsbarthvom 28. Oktober 2014

    Die Vorschriften über die Transport- und Ruhezeiten von Tieren imZusammenhang mit gewerblichen Tiertransporten sind im EU-Rechtin der Verordnung (EG) Nr. 1/2005* verankert und gelten somit füralle Mitgliedstaaten gleichermaßen und unmittelbar. Zudem findenlange Tiertransporte über acht Stunden häufig mitgliedstaatenüber-greifend statt. Solche Tiertransporte können gemäß Artikel 1 derVerordnung (EG) Nr. 1/2005 von den Mitgliedstaaten grundsätzlichnicht über die Verordnung hinaus reglementiert werden. Vor diesemHintergrund ist eine Änderung der Transport- und Ruhezeiten nureffektiv und zielführend, wenn sie im unmittelbar geltenden EU-Recht vorgenommen wird. Deutschland plant, gemeinsam mit Däne-mark und den Niederlanden an die Europäische Kommission heran-zutreten und diese aufzufordern, einen Entwurf zur Änderung derVerordnung (EG) Nr. 1/2005 vorzulegen.

    Eine darüber hinausgehende Begrenzung der Transportzeiten auf na-tionaler Ebene ist derzeit nicht geplant. Eine Begrenzung der Trans-portzeiten auf maximal vier Stunden hält die Bundesregierungzudem nicht für sachgerecht. Da die Be- und Entladezeiten Bestand-teile der Transportzeit sind, be