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Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147 07. 04. 2000 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. April 2000 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Barthle, Norbert (CDU/CSU) ............. 10, 11 Baumeister, Brigitte (CDU/CSU) ....... 45, 46, 47 Dr. Blüm, Norbert (CDU/CSU) ............. 1, 2 Brudlewsky, Monika (CDU/CSU) ......... 48, 49 Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) ............. 50 Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) .... 12, 13, 51 Dr. Friedrich, Hans-Peter (CDU/CSU) ..... 19, 20 Graf, Günter (Friesoythe) (SPD) ........ 64, 65, 66 Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU) . . 14, 15, 21, 22 Helias, Siegfried (CDU/CSU) ................ 23 Holetschek, Klaus (CDU/CSU) ............... 42 Hollerith, Josef (CDU/CSU) ................. 24 Jelpke, Ulla (PDS) ........................ 5, 6 Kalb, Bartholomäus (CDU/CSU) ............. 25 Kirschner, Klaus (SPD) ..................... 16 Dr. Laufs, Paul (CDU/CSU) .............. 67, 68 Lippmann, Heidi (PDS) .................... 3, 4 Lüth, Heidemarie (PDS) .............. 26, 43, 44 Marschewski, Erwin (Recklinghausen) ...... 17, 18 (CDU/CSU) Müller, Elmar (Kirchheim) ......... 27, 28, 52, 53 (CDU/CSU) Reichard, Christa (Dresden) (CDU/CSU) 54, 55, 56 Reinhardt, Erika (CDU/CSU) ....... 29, 30, 31, 32 Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm (CDU/CSU) . 34, 35, 36 Schild, Horst (SPD) ..................... 7, 8, 9 Dr. Schwall-Düren, Angelica (SPD) ........ 33, 69 Sebastian, Wilhelm Josef (CDU/CSU) ......... 57 Sehn, Marita (F.D.P.) .................... 37, 38 Sterzing, Christian ...................... 58, 59 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strobl, Thomas (Heilbronn) (CDU/CSU) .... 39, 40 Tappe, Joachim (SPD) ................... 60, 61 Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) .......... 41, 62, 63 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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  • Deutscher Bundestag14. Wahlperiode

    Drucksache 14/314707. 04. 2000

    Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 3. April 2000

    eingegangenen Antworten der Bundesregierung

    Barthle, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10, 11

    Baumeister, Brigitte (CDU/CSU) . . . . . . . 45, 46, 47

    Dr. Blüm, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1, 2

    Brudlewsky, Monika (CDU/CSU) . . . . . . . . . 48, 49

    Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 50

    Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) . . . . 12, 13, 51

    Dr. Friedrich, Hans-Peter (CDU/CSU) . . . . . 19, 20

    Graf, Günter (Friesoythe) (SPD) . . . . . . . . 64, 65, 66

    Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU) . . 14, 15, 21, 22

    Helias, Siegfried (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23

    Holetschek, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 42

    Hollerith, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

    Jelpke, Ulla (PDS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6

    Kalb, Bartholomäus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25

    Kirschner, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

    Dr. Laufs, Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68

    Lippmann, Heidi (PDS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4

    Lüth, Heidemarie (PDS) . . . . . . . . . . . . . . 26, 43, 44

    Marschewski, Erwin (Recklinghausen) . . . . . . 17, 18(CDU/CSU)

    Müller, Elmar (Kirchheim) . . . . . . . . . 27, 28, 52, 53(CDU/CSU)

    Reichard, Christa (Dresden) (CDU/CSU) 54, 55, 56

    Reinhardt, Erika (CDU/CSU) . . . . . . . 29, 30, 31, 32

    Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm (CDU/CSU) . 34, 35, 36

    Schild, Horst (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9

    Dr. Schwall-Düren, Angelica (SPD) . . . . . . . . 33, 69

    Sebastian, Wilhelm Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . 57

    Sehn, Marita (F.D.P.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38

    Sterzing, Christian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Strobl, Thomas (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . 39, 40

    Tappe, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61

    Voûhoff, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 41, 62, 63

    Verzeichnis der Fragenden

    Abgeordnete Nummerder Frage

    Abgeordnete Nummerder Frage

  • Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

    Seite Seite

    Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

    Dr. Blüm, Norbert (CDU/CSU)Maûnahmen gegen Menschenrechtsverlet-zungen im Sudan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

    Lippmann, Heidi (PDS)Terroristische Aktivitäten von kosovo-alba-nischen Extremisten in Südserbien unterBeteiligung der UCK; Gegenmaûnahmen . . . 3

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

    Jelpke, Ulla (PDS)Altfallregelung für Aufenthaltsgenehmigun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

    Schild, Horst (SPD)Grundgesetzänderung betr. Gesetzgebungs-kompetenz der Länder für das Besoldungs-recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

    Barthle, Norbert (CDU/CSU)Kosten der Anzeige des BMF in der BILD-Zeitung zur Unternehmensteuerreform . . . . . 6

    Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Aufklärung über die Finanzierung des Bausneuer EU-Parlamentsgebäude in Brüssel . . . . 7

    Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU)Situation Ecuadors nach Einführung desUS-Dollars als Landeswährung . . . . . . . . . . . 8

    Kirschner, Klaus (SPD)Mittel aus einzelnen Titeln der Bundeshaus-halte 1998 und 1999 für Baden-Württem-berg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

    Marschewski, Erwin (Recklinghausen)(CDU/CSU)

    Anpassung der Erstattungssätze gemäû § 6Bundesreisekostengesetz an die weiterenStufen der Mineralölsteuererhöhungen . . . . 10

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie

    Dr. Friedrich, Hans-Peter (CDU/CSU)Antidumping-Zölle auf Vliesfasern in Höhevon 41 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

    Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU)Hermes-Bürgschaften für den Bau des Ma-heshwar-Staudamms in Indien; Arbeitsplät-ze in Deutschland, Russland und anderenProduktionsstandorten durch diese Ent-scheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

    Helias, Siegfried (CDU/CSU)Fertigung eines Teils der durch Hermes-Bürgschaften gedeckten Ausrüstung für dasindische Staudammprojekt durch russischeFirmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

    Hollerith, Josef (CDU/CSU)Berücksichtigung ökologischer und sozialerAspekte bei Hermes-Bürgschaften . . . . . . . . 14

    Kalb, Bartholomäus (CDU/CSU)Mittelabfluss für das 100 000-Dächer-Solar-strom-Programm 1999 bis 2013 . . . . . . . . . . 15

    Lüth, Heidemarie (PDS)Zusammenhang zwischen der Erhöhungder Erdgaspreise und dem Eurokurs gegen-über dem Dollarkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

    Müller, Elmar (Kirchheim) (CDU/CSU)Verlängerung der Exklusivlizenz der Deut-schen Post für den Briefverkehr . . . . . . . . . . 17

    Verzicht auf Preisgenehmigungen im Tele-kommunikationssektor . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± II ±

  • Reinhardt, Erika (CDU/CSU)Vereinbarkeit der Vergabe von Hermes-Bürgschaften für drei von 14 Atomkraft-werken im Ausland mit dem Ausstieg ausder Atomenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

    Dr. Schwall-Düren, Angelica (SPD)Informationskampagne für das 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm . . . . . . . . . . . 19

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten

    Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm (CDU/CSU)Altersgrenze bei der Schlachtprämie fürMastkälber, Haltung Schleswig-Holsteinszu diesem Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

    Sehn, Marita (F.D.P.)Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiterfür den Bereich Pflanzenschutz im Steilla-gen-Weinanbau im Institut Siebeldingen . . . 21

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Arbeit und Sozialordnung

    Strobl, Thomas (Heilbronn) (CDU/CSU)Regelsätze der Sozialhilfe nach Auslaufender Übergangsregelung des Bundessozial-hilfegesetzes ab 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

    Voûhoff, Andrea (CDU/CSU)Zukunft des BundeswehrstandortsDamsdorf/Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . 23

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Holetschek, Klaus (CDU/CSU)Gesetzliche Voraussetzungen für eine Emp-fehlung des Europäischen Rates zur Förde-rung der transnationalen Mobilität Freiwil-liger, insbesondere im Rahmen des Pro-gramms ¹Europäischer Freiwilligendienstª . 24

    Lüth, Heidemarie (PDS)Einheitliche Handhabung des Aufenthalts-status hinsichtlich von Sozialleistungen fürAsylbewerberfamilien in allen Bundeslän-dern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

    Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

    Baumeister, Brigitte (CDU/CSU)Nichtberücksichtigung des Ausbaus derA 81 zwischen Böblingen und dem Auto-bahnkreuz Herrenberg/Gärtringen im Anti-Stau-Programm; Freigabe des Standstrei-fends als dritte Spur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

    Brudlewsky, Monika (CDU/CSU)Realisierung von Bauabschnitten der Bun-desstraûe B 6n zwischen den Bundeslän-dern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen . . . 27

    Dörflinger, Thomas (CDU/CSU)Bau der Ortsumgehung Wehr im Zuge derB 518 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

    Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Konzentration des sozialen Wohnungsbausauf Gebiete mit hohem Mietenniveau . . . . . 28

    Müller, Elmar (Kirchheim) (CDU/CSU)Auslegung des § 35 Abs. 7 Straûenverkehrs-ordnung hinsichtlich einer Inanspruchnah-me von Sonderrechten durch die Post AG . 29

    Reichard, Christa (Dresden) (CDU/CSU)Finanzielle Unterstützung von nicht durch§ 2 GVFG geförderten Verkehrsbauvorha-ben in innerstädtischen Bereichen; Ergeb-nisse des Forschungsvorhabens ¹Führungdes ÖPNV in angebauten und anbaufreienHauptverkehrsstraûenª; Aufnahme neuerFördertatbestände in das GVFG . . . . . . . . . 30

    Sebastian, Wilhelm Josef (CDU/CSU)Privatfinanzierung von Straûenbauvorha-ben, insbesondere zur Beschleunigung desBaus der Ortsumgehung Bad Hönningenim Zuge der B 257 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

    Seite Seite

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± III ±

  • Seite Seite

    Sterzing, Christian (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN)

    Aufhebung der Anordnung gemäû § 10bAbs. 2 Verkehrssicherstellungsgesetz fürStreckenabschnitte seit 1998; Mittel für diestreckenbezogenen Verpflichtungen an dieDeutsche Bahn AG seit 1994 . . . . . . . . . . . . 32

    Tappe, Joachim (SPD)Maûnahmen zum Schutz vor Eisschlag imBereich der Bergshäuser Brücke der Auto-bahn A 44 bei Fuldabrück-Bergshausen . . . 32

    Voûhoff, Andrea (CDU/CSU)Reduzierung der zulässigen Grenzwerte fürsog. Mischgebiete in der Verkehrslärm-schutzverordnung (16. BImSchV); Lärm-schutz für die Anwohner der A 2 im Be-reich Grebs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Graf, Günter (Friesoythe) (SPD)Erlass einer Rechtsverordnung über in denAnwendungsbereich des Gesetzes für denVorrang Erneuerbarer Energien fallendeStoffe und technische Verfahren bei Bio-masse; Festschreibung von Umweltanforde-rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    Dr. Laufs, Paul (CDU/CSU)Nutzung der Verordnungsermächtigungender Euratom-Richtlinien zum Strahlen-schutz; Veränderung bestehender Strahlen-schutzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

    Dr. Schwall-Düren, Angelica (SPD)Verwendung umweltfreundlicher Reifenfür Dienstwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± IV ±

  • Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

    1. AbgeordneterDr. NorbertBlüm(CDU/CSU)

    Was gedenkt die Bundesregierung gegen diemenschenverachtende Politik der sudanesi-schen Regierung gegenüber der eigenen Be-völkerung zu unternehmen, die sich erst jüngstwieder am 8. Februar 2000 darin manifes-tierte, dass bei einem Bombenangriff auf Re-bellen in den Nuba-Bergen eine Schule zer-stört und dabei 19 Kinder getötet wurden?

    Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 31. März 2000

    Die Bundesregierung verurteilt jegliche Bombardierungen der Zivilbe-völkerung im Sudan und hat bei der sudanesischen Regierung bereitsmehrfach die sofortige Einstellung dieser durch nichts zu rechtferti-genden Angriffe gefordert.

    Dies gilt auch für den von Ihnen genannten Bombenangriff auf eineSchule in den Nuba-Bergen und einen weiteren Bombenangriff aufeine Schule in Nimule im Süd-Sudan.

    Auch mit unseren EU-Partnern werden wir diese Zwischenfälle noch-mals aufnehmen, um gemeinsam gegenüber der sudanesischen Regie-rung auf Einstellung derartiger Aktionen zu drängen.

    Auf der 55. Sitzung der VN-Menschenrechtskommission im Frühjahr1999 in Genf hat die Bundesregierung, wie bereits in den Jahren zu-vor, eine Resolution mit eingebracht, die die tiefe Sorge über schwereMenschenrechtsverletzungen wie Erschieûungen, Haft ohne Gerichts-verfahren, Vertreibungen, Folter und Bombardierungen der Zivilbe-völkerung ausdrückt.

    Bei der 56. Sitzung der VN-Menschenrechtskommission im Frühjahr2000 in Genf wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieForderung nach Einstellung der Bombenangriffe auf die Zivilbevölke-rung im Sudan im Resolutionstext erneut ausdrücklich genannt wird.

    Die Bundesregierung bringt ihre groûe Sorge über das Andauern desBürgerkriegs mit seinen schrecklichen Folgen für die Zivilbevölke-rung immer wieder in bilateralen Gesprächen mit Vertretern der suda-nesischen Regierung zum Ausdruck. Zuletzt hat BundesministerJoseph Fischer bei seinem Gespräch mit dem sudanesischen Auûen-minister Ismail am 1. Dezember 1999 in Berlin nachdrücklich an dieVerpflichtung der sudanesischen Regierung zur Beachtung der Men-schenrechte erinnert.

    Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung gemeinsam mit deneuropäischen Partnern auf die sudanesische Regierung einzuwirken,um eine Verbesserung der Menschenrechtslage zu erreichen. Im Rah-men des Dialogs zwischen EU und sudanesischer Regierung werdenauch Menschenrechtsfragen erörtert. Die entwicklungspolitische Zu-sammenarbeit, sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU, wurde

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 1 ±

  • bereits nach dem Militärputsch 1989 und der sich danach rapide ver-schlechternden Menschenrechtslage eingestellt und bislang nicht wie-der aufgenommen.

    2. AbgeordneterDr. NorbertBlüm(CDU/CSU)

    Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngs-ten Veränderungen innerhalb der sudanesi-schen Regierung, und nimmt sie diese undauch die Friedensinitiative des benachbarten¾gypten zum Anlass, das ihr Mögliche zu ei-ner Befriedigung des innerstaatlichen Kon-flikts beizutragen?

    Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 31. März 2000

    Durch die Ausrufung des Ausnahmezustandes durch StaatspräsidentBeshir am 12. Dezember 1999 hat sich im Land kaum etwas verän-dert. Hier handelt es sich um einen Machtkampf zwischen Staatspräsi-dent Beshir und dem Führer der Regierungspartei (National Con-gress) Hassan el Turabi. Staatspräsident Beshir kam mit seiner Aktioneiner weiteren Machtverschiebung zu seinen Lasten zuvor.

    Am 31. Dezember 1999 löste Staatspräsident Beshir zusätzlich seinKabinett auf. Er kündigte gleichzeitig eine ¾nderung des Parteien-gesetzes und eine umfassende Zulassung politischer Parteien an. Beider Kabinettsumbildung vom 24. Januar 2000, wurden die engstenVertrauten Turabis aus der sudanesischen Regierung entfernt.

    Am 12. März 2000 wurde der Ausnahmezustand durch die sudanesi-sche Regierung bis Ende 2000 verlängert. Damit wird es Staatspräsi-dent Beshir möglich, seine Machtposition weiter zu konsolidieren. Obdas gleichzeitig verkündete neue Parteiengesetz zu Fortschritten beider Demokratisierung des Landes führen wird, bleibt abzuwarten.

    Die Ausrufung des Ausnahmezustandes durch Staatspräsident Beshirhat die Friedensbemühungen der ostafrikanischen Regionalorganisa-tion IGAD (Inter Governmental Authority on Development) nichtbeeinträchtigt. Staatspräsident Beshir hat sich nach Ausrufung desAusnahmezustandes auch ausdrücklich für eine Fortsetzung derIGAD-Friedensverhandlungen ausgesprochen.

    Eine Einbeziehung der ägyptisch-libyschen Initiative in die IGAD-Friedensgespräche wird bisher von der SPLM/A und den IGAD-Mit-gliedstaaten abgelehnt. IGAD ist somit weiterhin das einzige Organ,das für eine Vermittlung im Sudankonflikt von allen Seiten anerkanntwird. Sollte es künftig zu einer von allen Seiten befürworteten Einbe-ziehung der ägyptisch-libyschen Initiative in die IGAD-Friedensver-handlungen kommen, würde die Bundesregierung diese Entscheidungselbstverständlich respektieren.

    Zur Unterstützung der IGAD-Friedensbemühungen engagiert sichdie Bundesregierung, wie die überwiegende Mehrheit unserer EU-Partner, aktiv im IGAD-Partners-Forum (IPF). Ziel der IGAD-Part-ner ist es, sich um internationale Unterstützung für die IGAD-Staaten

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 2 ±

  • zu bemühen und Druck auf die sudanesischen Konfliktparteien aus-zuüben, damit eine friedliche Lösung für den Bürgerkrieg erreichtwerden kann.

    3. AbgeordneteHeidiLippmann(PDS)

    Treffen nach Erkenntnissen der Bundesregie-rung Meldungen zu, wonach Kosovo-albani-sche Extremisten, darunter ehemalige Angehö-rige der UCK, in Südserbien terroristische Ak-tivitäten entwickeln und dabei logistisch durchdie ehemalige UCK bzw. durch ehemaligeUCK-Kämpfer unterstützt werden?

    Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 30. März 2000

    Der Bundesregierung liegen Berichte vor, die auf Aktivitäten bewaff-neter Personen im Presevo-Tal (Südserbien, auûerhalb der ProvinzKosovo) schlieûen lassen. Die Gruppierung nennt sich selbstUCPMB. Es liegen keine zuverlässigen Erkentnisse vor, welche Per-sonen an diesen Aktivitäten beteiligt sind. Einzelne Kosovo-Albaneräuûerten sich öffentlich, dass sie als ehemalige UCK-Angehörige denKosovo-Albanern im Presevo-Tal Beistand leisten würden. In einemFall ist ein ehemaliger UCK-Angehöriger wegen des Verdachts aufUnterstützung der UCPMB aus dem ¹Kosovo Protection Corpsª ent-lassen worden.

    4. AbgeordneteHeidiLippmann(PDS)

    Welche Maûnahmen wurden und werden sei-tens KFOR und UNMIK unternommen, umdiese Aktivitäten, insbesondere die Versor-gung aus dem Kosovo, zu unterbinden?

    Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 30. März 2000

    KFOR und UNMIK haben die Überwachung der betreffendenGrenzabschnitte des Kosovo deutlich verstärkt. Ferner sind durch ge-zielte Durchsuchungsaktionen Waffen- und Sprengstofflager inGrenznähe ausgehoben worden. Diese Operationen werden fortge-setzt. KFOR hat klar gemacht, dass vom Kosovo ausgehende provo-kative Aktivitäten mit allen verfügbaren Mitteln unterbunden werden.Der NATO-Rat hat am 22. März 2000 hierzu beschlossen, eine mögli-che Intensivierung militärischer Maûnahmen im Rahmen der verfüg-baren Mittel prüfen zu lassen. Mit der mazedonischen Regierung wur-de Kontakt aufgenommen, um Möglichkeiten zu identifizieren, wiedie Grenze Südserbien/Mazedonien verstärkt gesichert werden kann.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 3 ±

  • Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

    5. AbgeordneteUllaJelpke(PDS)

    Wie viele Personen haben nach Kenntnis derBundesregierung auf Grund der am 18./19. November 1999 auf der Innenminister-konferenz beschlossenen so genannten Altfall-regelung zum Stichtag 29. Februar 2000 einenAntrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt(bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

    6. AbgeordneteUllaJelpke(PDS)

    Wie viele Personen bekamen bis zum Stichtag29. Februar 2000 eine solche Aufenthaltsge-nehmigung (bitte nach Ländern aufschlüs-seln)?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Cornelie Sonntag-Wolgastvom 3. April 2000

    Die Anzahl der gestellten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbe-fugnis nach der Altfallregelung beträgt, soweit erhoben:

    9 996.

    Die Anzahl der bisher erteilten Aufenthaltsbefugnisse nach der Alt-fallregelung beträgt, soweit erhoben:

    2 268.

    Die Angaben zur Durchführung der Altfallregelung in den Ländernzum Stichtag 29. Februar 2000 sind im Einzelnen der nachstehendenListe zu entnehmen. Im Hinblick auf die Anzahl der erteilten Aufent-haltsbefugnisse ist zu brücksichtigen, dass die Mehrzahl der gestelltenAnträge bislang nicht bearbeitet wurde. Teilweise liegen noch keineStatistiken zur Altfallregelung vor. Zu der Frage 5 nehmen nicht alleLänder statistische Erhebungen vor.

    Land Antrag auf Aufent-haltsgenehmigung

    Aufenthaltsgeneh-migung nach derAltfallregelung

    Baden-Württemberg 903 46Bayern Keine Erhebung 128Berlin 1 255 6Brandenburg 226 24Bremen 150 22Hamburg 572 37Hessen 4 597 585Mecklenburg-Vorpommern 114 4Niedersachsen Keine Erhebung 1 289

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 4 ±

  • Land Antrag auf Aufent-haltsgenehmigung

    Aufenthaltsgeneh-migung nach derAltfallregelung

    Nordrhein-Westfalen Erste StatistikAugust 2000

    Erste StatistikAugust 2000

    Rheinland-Pfalz (Stand 31. 1.) Keine Angaben 426Saarland 795 13Sachsen (Stand 1. 3.) 418 19Sachsen-Anhalt 201 1Schleswig-Holstein 765 168Thüringen Keine Angaben Voraussichtlich

    unter 50Gesamt 9 996 2 768

    7. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

    Mit welchen Begründungen hat der Bundesge-setzgeber die Verfassungsänderung für die Ge-setzgebungskompetenz des Bundes für das Be-soldungsrecht geschaffen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. April 2000

    Mit Artikel 74a, der durch das 28. Gesetz zur ¾nderung des Grundge-setzes vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 206) in das Grundgesetz einge-fügt worden ist, sollte das damals zu verzeichnende Auseinanderlau-fen der Besoldungsentwicklung in Bund und Ländern (¹Besoldungs-wettlaufª) zugunsten einer bundeseinheitlichen Besoldung vermiedenwerden (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung,Drucksache VI/1009, S. 3f); die einheitliche Besoldung sollte ein ge-genseitiges ¹Hochschaukelnª der Bezüge verhindern.

    8. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

    Gibt es Gründe davon auszugehen, dass einesolche Bundeskompetenz heute nicht mehr er-forderlich ist?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. April 2000

    Nein. Die Bundeskompetenz hat sich grundsätzlich bewährt.

    Die Bundesregierung hat sich mit ihrem am 1. Dezember 1999 verab-schiedeten Programm ¹Moderner Staat ± Moderne Verwaltungª aberauch zum Ziel gesetzt, bundesrechtliche Vorgaben abzubauen und ±wo möglich ± Entscheidungsfreiräume zu schaffen. Die Handlungs-spielräume der Länder sollen erhöht und die kommunale Selbstver-waltung gestärkt werden. Zur Umsetzung dieser Vorgaben ist auchdas Besoldungsrecht zugunsten aller Dienstherren zu flexibilisieren.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 5 ±

  • Nachdem mit dem Dienstrechtsreformgesetz von 1997 eine erste vor-sichtige Lockerung der starren Besoldungsstruktur eingeleitet wordenist, bereitet die Bundesregierung deshalb zurzeit einen Gesetzentwurfzur weiteren Modernisierung der Besoldungsstruktur vor. Den einzel-nen Dienstherren soll u. a. ermöglicht werden, eine gröûere Band-breite bei der Bezahlung nutzen zu können.

    Darüber hinaus wird der Gesetzentwurf vorsehen, die Regelungskom-petenz für die Stellenobergrenzen auf die Länder zu übertragen.

    9. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

    Wann wird die Bundesregierung gegebenen-falls einen Vorschlag für die Rückführung die-ser Gesetzgebungskompetenz auf die Ländervorlegen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 3. April 2000

    Siehe Antwort zu Frage 8.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

    10. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

    Wie hoch waren die Kosten für die ganzseitigeAnzeige des Bundesministeriums der Finan-zen in der BILD-Zeitung vom 22. März 2000zum Thema Unternehmensteuerreform?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 30. März 2000

    Die Kosten für die ganzseitige Anzeige des Bundesministeriums derFinanzen in der BILD-Zeitung vom 22. März 2000 zum Thema¹Steuerreform 2000ª betragen 418 388,10 DM.

    11. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

    Gab es weitere Anzeigen in überregionalenZeitungen, und stehen nach Ansicht der Bun-desregierung die Kosten in Relation zum In-formationsgehalt der Anzeige?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 30. März 2000

    Im Rahmen der Informationskampagne zur ¹Steuerreform 2000ª desBundesministeriums der Finanzen wurden Anzeigen in folgenden

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 6 ±

  • überregionalen Zeitungen und Zeitschriften geschaltet: Stern, DerSpiegel, Focus, Capital, Impulse, Bild am Sonntag, BILD, FinancialTimes Deutschland, Handelsblatt, Handwerk Magazin, Markt +Mittelstand, Mittelstandsmagazin, Wirtschaft + Markt, UnternehmerMagazin.

    Wie die Übersicht über die Medien verdeutlicht, ist es das Ziel der In-formationskampagne, die Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Be-schlussfassung des Gesetzes im Sommer über die Einzelheiten der ge-planten Reform umfassend und frühzeitig zu informieren. DiesemZweck dient auch die in den Anzeigen angebotene weiterführende In-formation mittels Broschüre und Internet. Ein solcher Anstoû zur Dis-kussion und eine derart breite Information der Öffentlichkeit wäreüber andere Vertriebswege (z. B.: Broschüren oder reine Textanzei-gen) nicht zu erreichen gewesen.

    Umgerechnet auf die mit der Informationskampagne erreichtenBürgerinnen und Bürger belaufen sich die anfallenden Kosten pro er-reichter Person auf weniger als 20 Pfennig. Die Bundesregierung hältdiesen Betrag für gerechtfertigt angesichts der Notwendigkeit, in ei-nem demokratischen Gemeinwesen die Menschen angemessen zu in-formieren.

    12. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

    Welche Schritte hat die Bundesregierung imMinisterrat unternommen, um Bau und Finan-zierung neuer EU-Parlamentsgebäude in Brüs-sel während der Amtszeit des früheren EU-Parlamentspräsidenten ± die ohne öffentlicheAusschreibung errichtet worden sein sollenund bei denen Bau und Finanzierung durchein Bankenkonsortium erfolgt sein sollen, indem die Eigentümer des Gebäudes mit vertre-ten sind ± aufzuklären, und mit welchem Er-gebnis, auch hinsichtlich des finanziellen Scha-dens, ist diese Aufklärung ggf. erfolgt?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. April 2000

    Unter deutscher Präsidentschaft wurde mit Verabschiedung der Ver-ordnung (EG) Nr. 1073/99 des Europäischen Parlaments und desRates das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung als eine von denEU-Organen und -Institutionen unabhängige Behörde zur intensive-ren Bekämpfung von Betrug, Korruption und allen sonstigen rechts-widrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen derEuropäischen Gemeinschaft geschaffen. Nach den in der Verordnungfestgelegten Zielen und Aufgaben hat das Amt in diesem Bereich dieUntersuchungsbefugnis. Der Bundesregierung liegen keine eigenenErkenntnisse über etwaige Unregelmäûigkeiten beim Bau und der Fi-nanzierung des neuen EU-Parlamentsgebäudes in Brüssel vor. DasAmt hat aber mitgeteilt, dass es vom Europäischen Parlament undder Europäischen Kommission bereits gebeten wurde zu prüfen, obeine förmliche Untersuchung in diesem Fall durchzuführen sei. DiesePrüfung ist noch nicht abgeschlossen.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 7 ±

  • 13. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

    Was wird die Bundesregierung veranlassen,um darauf hinzuwirken, dass möglicherweiseerfolgte Rechtsverstöûe künftig unterbundenwerden?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 4. April 2000

    Die Bundesregierung wird ± wie in der Vergangenheit ± alle Vorschlä-ge der Europäischen Kommission unterstützen, die darauf hinwirken,dass möglicherweise erfolgte Rechtsverstöûe künftig unterbundenwerden.

    14. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

    Welchen Einfluss haben die sich rapide ver-schärfende ecuadorianische Wirtschaftskriseund die damit zusammenhängende Einfüh-rung des US-Dollars als Landeswährung aufdie Entwicklung des jährlichen ecuadoriani-schen Pro-Kopf-Einkommens als wichtigesKriterium für eine Berücksichtigung Ecuadorsim Rahmen von Umschuldungs- und Entschul-dungsinitiativen?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 4. April 2000

    Anhand der vorliegenden Daten zur wirtschaftlichen Lage Ecuadorsist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

    15. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

    Welche Meinung vertritt die Bundesregierungbezüglich der Strategie von InternationalemWährungsfonds, Interamerikanischer Ent-wicklungsbank und Entwicklungsbank Corpo-racion Andina de Formento, die Dollarumstel-lung mit einer milliardenschweren, die Ver-schuldung Ecuadors drastisch erhöhendenFinanzspritze zu begleiten?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 4. April 2000

    Der vorgesehene Kredit des Internationalen Währungsfonds dient derwirtschaftlichen Stabilisierung des Landes, insbesondere der Überwin-dung der Bankenkrise und der Sanierung des Haushalts. Auch soll diezerrüttete Geldverfassung durch die Umstellung auf US-Dollar aufeine stabile Grundlage gestellt und so die Voraussetzungen für Wachs-tum und für eine Verbesserung der Lage der ärmsten Bevölkerungs-schichten geschaffen werden. Die Interamerikanische Entwicklungs-

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 8 ±

  • bank (IDB) plant, das Reformprogramm mit begleitenden Maûnah-men in verschiedenen Sektoren zu unterstützen (u. a. soziale Siche-rung, Umweltschutz, Finanzsektor). Dem Exekutivdirektorium derBank liegen bislang noch keine Beschlussvorlagen vor. Die Bundesre-gierung wird etwaige Anträge zur gegebenen Zeit sorgfältig prüfen.

    16. AbgeordneterKlausKirschner(SPD)

    Wie viele der in den Bundeshaushalten 1998und 1999 eingestellten Mittel sind aus den Ti-teln für Bundesfernstraûen, Wissenschaft undForschung, regionale Wirtschaftsförderung,Bauwesen, Gesundheit, Umwelt- und Natur-schutz sowie Ernährung, Landwirtschaft undForsten einzeln aufgeführt jeweils 1998 und1999 nach Baden-Württemberg geflossen?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 3. April 2000

    Der Haushalt des Bundes wird grundsätzlich nicht nach regionalenGesichtspunkten aufgestellt und ausgeführt. Dem Bundesministeriumder Finanzen liegen daher keine Übersichten vor, die die vollständigeregionale Verteilung des Abflusses der Bundesmittel darstellen. Ledig-lich die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Län-dern (nach § 91a GG), für die Finanzhilfen an die Länder (nach§ 104a Abs. 4 GG), für die Geldleistungsgesetze und für einige we-sentliche Bundeszuständigkeiten (Bundesfernstraûen, Bundeswasser-straûen, ...) werden in der nachstehenden jährlich zweimal erstelltenListe ¹Wesentliche Leistungen aus dem Bundeshaushalt an die Län-derª aufgeführt.

    Wesentliche Leistungen aus dem Bundeshaushaltan Land: Baden-Württemberg

    Art der Leistung Ist 1998± in Mio. DM ±Soll 1999

    ± in Mio. DM ±1 2 3

    1. Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91a GG:± Agrarstruktur und Küstenschutz 153,5 159,7± Aus- und Neubau von Hochschulen einschlieûlich der Hoch-

    schulkliniken 278,0 246,0

    2. Zusammenwirken von Bund und Land aufgrund von Vereinbarungennach Artikel 91b GG:± Bildungsplanung 5,7 5,8± Wissenschaftliche Forschung (einschlieûlich Projektförderung) 434,3 467,9± Förderung der Groûforschung 556,8 552,5± Hochschulsonderprogramme/Erneuerungsprogramm 43,3 37,5

    3. Finanzhilfen nach Artikel 104a Abs. 4 GG:± Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden 388,8 378,3± Städtebau

    a) Verpflichtungsrahmen 11,6 11,6

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 9 ±

  • Art der Leistung Ist 1998± in Mio. DM ±Soll 1999

    ± in Mio. DM ±1 2 3

    b) Geldansatz 24,9 11,6± Sozialer Wohnungsbau einschl. Modernisierungs- und Instand-

    setzungsmaûnahmen an Wohngebäudena) Verpflichtungsrahmen 126,2 107,6b) Geldansatz 306,8 256,8

    4. Geldleistungsgesetze nach Artikel 104a Abs. 3 GG:± Ausbildungsförderung (BAföG) 151,4 162,5± Wohngeld 249,1 265,3± Erziehungsgeld 896,3 890,8± Gasölverbilligung Landwirtschaft 77,1 77,0± Sozialversicherung Behinderter 172,0 175,0± Sicherung des Unterhalts von Kindern 60,4 63,4± Unrechtsbereinigungsgesetze ± 1,1

    5. sonstige Bundeszuständigkeiten:± Bundesfernstraûen 684,0 571,3± Bundeswasserstraûen 67,5 67,0± Mittelstand 121,9 121,6

    darunter:· Eigenkapitalhilfeprogramm 15,2 14,0

    ± Verteidigungsausgabendarunter:· Infrastrukturmaûnahmen (ohne NATO-Infrastruktur) 204,6 161,7· Beschaffung 839,1 951,2· Forschung und Entwicklung 357,2 362,2

    ± Wohnungsfürsorgea) Verpflichtungsrahmen 1,0 1,0b) Geldansatz 0,4 0,4

    ± Regionalisierungsgesetz 1 309,9 1 307,8

    17. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

    Wann zieht die Bundesregierung die Konse-quenz aus ihrer in der Antwort auf die KleineAnfrage ¹Negative Folgen des Tanktouris-musª (Antwort: Drucksache 14/2855) darge-legten Erkenntnis, dass pro Kilometer PKW-Fahrleistung Kosten in Höhe von 0,64 DMentstehen, und passt in entsprechendem Um-fang die in § 6 Bundesreisekostengesetz ge-nannten Erstattungssätze an?

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 10 ±

  • Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. April 2000

    Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die in § 6 Bundesreisekostenge-setz genannten Erstattungssätze erhöht werden. Es ist noch keine Ent-scheidung darüber gefallen, ob und wann in das notwendige Abstim-mungsverfahren zur Rechtsänderung eingetreten werden soll, dessenAusgang insbesondere wegen der hohen finanziellen Auswirkungnoch nicht abschätzbar ist. Ferner bedarf es auch gemäû § 94 Bundes-beamtengesetz der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Beam-ten- und Richtervereinigungen. Der insgesamt notwendige Zeitbedarfzur rechtlichen Umsetzung der künftigen Anpassung betrüge unab-hängig von der Höhe der neuen Sätze mindestens drei Monate.

    18. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

    Zu welchem Ergenis ist das Bundesministeri-um der Finanzen hinsichtlich der Überprü-fung der Kraftfahrzeugkosten unter Berück-sichtigung des aktuellen Preisniveaus gekom-men, und werden bei der daraus folgenden Er-höhung der reisekostenrechtlichen Wegstre-ckenentschädigung die weiteren Stufen dervon der Bundesregierung beschlossenen Mine-ralölsteuererhöhungen berücksichtigt?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 5. April 2000

    Bei der Neuberechnung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenent-schädigung (vgl. Frage 17) sind die maûgeblichen Erhöhungen derMineralölsteuer zum 1. Januar 2000 einkalkuliert worden. Eine Be-rücksichtigung der noch anstehenden Mineralölsteuererhöhungenwird sich in einer Neukalkulierung der reisekostenrechtlichen Weg-streckenentschädigung niederschlagen.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

    19. AbgeordneterDr. Hans-PeterFriedrich(CDU/CSU)

    Teilt die Bundesregierung die Einschätzung,dass die EU-Kommission Anti-Dumping-Zöllevon 41 Prozent auf Vliesfasern erhebt, obwohles Hersteller dieser Fasern innerhalb der Eu-ropäischen Union, die durch niedrige Fasern-preise geschädigt werden könnten, überhauptnicht gibt?

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 11 ±

  • Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Die EU-Kommission hat auf Antrag der europäischen Hersteller imApril 1999 ein Antidumping- und ein Antisubventionsverfahren einge-leitet:

    ± Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Polyester-spinnfasern mit Ursprung in Australien, Indonesien und Thailand

    ± Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Polyester-spinnfasern mit Ursprung in Australien, Indonesien, der RepublikKorea, Taiwan und Thailand

    Nach eingehender Untersuchung des Sachverhalts und nach Konsul-tation der Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission in eigener Zustän-digkeit im Januar 2000 vorläufige Antidumping-Zölle in Höhe von6 % (Australien) und 1,5 % (Taiwan) festgesetzt. Gegenüber Indone-sien, Korea und Thailand wurden keine Antidumping-Maûnahmengetroffen.

    Im Antisubventionsverfahren setzte die Kommission vorläufige Aus-gleichszölle von 13,6 % (Australien), 20,8 % (Indonesien) und 36,6 %(Thailand) fest. In Thailand sind zwei Firmen von dem Ausgleichzollbefreit und eine Firma mit einem niedrigeren Ausgleichzoll belegt.

    Gemäû den geltenden EU-Regeln hat der Rat im Antisubventionsver-fahren spätestens im April 2000 und im Antidumpingverfahren spä-testens im Juni 2000 über die Verhängung von endgültigen Zöllen zuentscheiden, wenn die EU-Kommission einen entsprechenden Vor-schlag dazu vorlegt. Der Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit.

    Die Kommission benutzt den Begriff Vliesfasern nicht. Sie hat die vonden Verfahren betroffenen Waren auf Antrag der Hersteller andersdefiniert, und zwar als Synthetische Polyester-Spinnfasern (sog. Stapel-fasern, KN-Code 55032000), die sowohl für Spinnzwecke als auch fürandere Verarbeitungen verwendet werden. Nach Angaben der EU-Kommission ist eine Trennung der Polyesterspinnfasern nach ihremVerwendungszweck von der Gemeinschaftsindustrie nicht beantragtworden und von einzelnen Verwendern erst gefordert worden, als dieUntersuchung bereits abgeschlossen gewesen ist.

    20. AbgeordneterDr. Hans-PeterFriedrich(CDU/CSU)

    Was wird die Bundesregierung in dieser Frageunternehmen, um den durch die Zölle mögli-cherweise entstehenden Wettbewerbsnachteilvon EU-Vliesstoffherstellern gegenüber auûer-europäischer Konkurrenz zu vermeiden?

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 12 ±

  • Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Falls die EU-Kommission dem Rat endgültige Maûnahmen vorschla-gen wird, wird die Bundesregierung alle Aspekte prüfen, die für odergegen die Verhängung von Maûnahmen sprechen, und dabei auch dieArgumente der Verwender berücksichtigen. Derzeit liegt ein Vor-schlag der EU-Kommission für endgültige Maûnahmen noch nichtvor.

    21. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

    Welche konkrete Entscheidung hat der Inter-ministerielle Ausschuss der Bundesregierung(IMA) in seiner Sitzung in der 10. Kalender-woche dieses Jahres zu den beantragten Her-mes-Bürgschaften für den Bau des Mahesh-war-Staudamms in Indien getroffen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Die Bundesregierung hat bisher noch keine Entscheidung über dieGewährung einer Hermes-Deckung zu dem indischen Wasserkraft-werk Maheshwar getroffen.

    22. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

    Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland, Russ-land und anderen Produktionsstandorten wür-de eine positive Bescheidung der o. g. Hermes-Bürgschaften und die daraus resultierendenExportaufträge für wie lange sichern?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Zum Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der antragstel-lenden Unternehmen können von der Bundesregierung leider keineAngaben zu den konkreten Deckungsanträgen gemacht werden (§ 30Verwaltungsverfahrensgesetz).

    23. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

    Trifft es zu, dass im Rahmen der geplantenHermes-Bürgschaft für den Maheshwar-Stau-damm in Indien ein beträchtlicher Teil der zudeckenden Ausrüstung (u. a. Turbinen undGeneratoren) gar nicht in Deutschland, son-dern von russischen Firmen in St. Petersburggefertigt werden soll?

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 13 ±

  • Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Unter Bezugnahme auf Bekanntgaben des Antragstellers wird bestä-tigt, dass ein Teil der zur Deckung beantragten Ausrüstung für das in-dische Wasserkraftwerk Maheshwar in Russland gefertigt werden soll.Der Antragsteller hat bekannt gegeben, dass die aus Russland zu be-ziehenden Komponenten in Deutschland nicht hergestellt werden.

    Die Einbeziehung erforderlicher, d. h. aus technologischen oder sons-tigen z. B. preislichen Wettbewerbsgründen, gebotener ausländischerZulieferungen ermöglicht häufig erst eine Auftragsvergabe nachDeutschland und damit auch die Sicherung von Arbeitsplätzen inDeutschland. Als Konsequenz stärkerer internationaler Arbeitsteilungwerden ausländische Zulieferungen daher immer häufiger in den De-ckungsschutz mit einbezogen. Die anderen staatlichen Exportkredit-versicherer verhalten sich ebenso.

    24. AbgeordneterJosefHollerith(CDU/CSU)

    Wie gedenkt die Bundesregierung ± in Anbe-tracht der zahlreichen Beispiele aus der Verga-bepraxis von Hermes-Bürgschaften, die ge-zeigt haben, dass verbürgte Exportgeschäftenegative ökologische und soziale Folgen be-wirken können ± das Hermes-Instrumentari-um zu reformieren?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 5. April 2000

    1. Die Bundesregierung nimmt mögliche Auswirkungen deutscherExporte auf Mensch und Umwelt in den Empfängerländern sehrernst. Der weitaus überwiegende Anteil der jährlich rund 30 000neu gedeckten Auftragswerte ist umweltpolitisch unbedenklich.Aufgrund des hohen Stands der Umwelttechnik in Deutschlandleisten viele gedeckte Exportgeschäfte sogar einen ausgesprochenpositiven Beitrag für die Umwelt der Bestellerländer. Auch im Hin-blick darauf, dass diese Exporte in Deutschland mehrere hundert-tausend Arbeitsplätze sichern, erfordert die von Ihnen verlangte¾nderung des Instrumentariums gröûte Sorgfalt. Bei 30 000 Anträ-gen, die zu 85 % dem Mittelstand zugute kommen, darf es kein um-ständlich-bürokratisches Verfahren geben.

    2. Seit ihrem Regierungsantritt verfolgt die jetzige Bundesregierungihr Ziel einer umfassenderen Berücksichtigung von ökologischen,sozialen und entwicklungsverträglichen Gesichtspunkten im Rah-men der staatlichen Exportkreditversicherung gleichzeitig auf na-tionaler wie auf internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene wer-den Umweltbelange heute systematisch und wesentlich umfassen-der berücksichtigt als vor 1998. Um die sozial- und umweltpolitischsensitiven Projekte zu ermitteln, wird in Deutschland ein Scree-ning-Verfahren eingesetzt. Auch Kanada und Groûbritannien ha-

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 14 ±

  • ben inzwischen vergleichbare Verfahren eingeführt, Schwedenplant dies für April dieses Jahres.

    Bei den als sensitiv erkannten Projekten setzen die im Interministe-riellen Ausschuss vertretenen Ressorts Bundesministerium fürWirtschaft und Technologie, Bundesministerium der Finanzen,Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung sowie die MandatargesellschaftenHermes Kreditversicherungs-AG und PwC Deutsche Revision sichin Zusammenarbeit mit dem Exporteur für Verbesserungen desProjektes ein, bis am Ende dieses Prozesses eine Indeckungnahmedes Geschäftes verantwortet werden kann. Die Vorschriften undStandards des Bestellerlandes sind dabei in jedem Fall einzuhalten.Bei einer Beteiligung anderer staatlicher Exportkreditversichereran einem Multi-Sourcing-Projekt stimmen wir uns zu den Umwelt-aspekten ab.

    3. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung einen internationalenAnsatz. Der Bereich der Exportkreditversicherung ist durch star-ken internationalen Wettbewerb geprägt. Alle Industrie- und einTeil der Schwellenländer verfügen über vergleichbare Instrumente.Eine enge internationale Abstimmung ist daher sinnvoll und erfor-derlich, was im Übrigen auch der Sachverständigenrat für Umwelt-fragen in seinem gerade vorgelegten Jahresgutachten bestätigt. DieBundesregierung setzt sich deshalb insbesondere im Rahmen derOECD für die Entwicklung international abgestimmter Verfahrenzur Berücksichtigung von Umweltbelangen durch alle staatlichenExportkreditagenturen ein. Alle wichtigen Exportkreditagenturenhaben sich bereits im OECD-Rahmen verpflichtet, Umweltbelangezu berücksichtigen. Im Mai 1999 wurde auf Ministerebene die Ent-wicklung gemeinsamer Herangehensweisen vereinbart. Dies wirdinzwischen ± auch im Rahmen von Sondersitzungen der zuständi-gen OECD-Arbeitsgruppe ± umgesetzt.

    25. AbgeordneterBartholomäusKalb(CDU/CSU)

    In welcher Höhe sind im Haushaltsjahr 1999für das 100 000-Dächer-Solarstrom-Programmaus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 09 Titel892 30-620) Mittel zur Förderung des Pro-gramms im Einzelnen abgeflossen, und in wel-cher Höhe werden Mittel zur Förderung desProgramms in den Haushaltsjahren 2000 bis2013 jeweils im Einzelnen abflieûen (Nachfra-ge zur Antwort auf Frage 47 in Drucksache14/2879)?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 3. April 2000

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Rahmen des100 000-Dächer-Solarstrom-Programms im Jahr 1999 (Stand 13. De-zember 1999) Darlehen in Höhe von insgesamt 106 Mio. DM ausge-reicht.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 15 ±

  • Für die im Rahmen dieses Programms vorgesehene Verbilligung derim Jahr 1999 ausgereichten Darlehen hat das Bundesministerium fürWirtschaft und Technologie (BMWi) bis Ende des Jahres 1999 keineHaushaltsmittel aufwenden müssen. Die KfW ist für die in diesemZeitraum angefallenen Zinszuschüsse vereinbarungsgemäû in Vorleis-tung getreten.

    Die bis zum Jahr 2008 insgesamt anfallenden 32 644 474 DM, die so-wohl die Zinszuschüsse wie auch den voraussichtlichen, zum Ende desneunten Vertragsjahres vorgesehenen Restschulderlass beinhalten,werden in den nachstehenden jährlichen Tranchen abflieûen:

    1999 0 DM 2002 2 973 134 DM 2005 1 742 872 DM2000 4 118 714 DM 2003 2 563 047 DM 2006 1 332 784 DM2001 3 280 700 DM 2004 2 152 959 DM 2007 992 697 DM

    2008 13 557 566 DM

    In welcher Höhe die Bundesmittel in diesem und in den nachfolgen-den Haushaltsjahren abflieûen, hängt von der jährlichen Inanspruch-nahme des Programms ab. Die derzeit gültige mittelfristige Finanzpla-nung des Bundes sieht bis 2003 folgende Ansätze vor:

    2001: 20 Mio. DM2002: 30 Mio. DM2003: 40 Mio. DM

    Durch das Inkrafttreten des ¹Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)ªerwarten wir einen deutlichen Antragszuwachs, der es notwendigmacht, die derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesfür das Programm vorgesehenen Mittelansätze und die Programmge-staltung zu überprüfen, was zurzeit geschieht.

    Über die tatsächlich notwendigen Haushaltsmittel kann daher immererst nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres Auskunft gegebenwerden.

    26. AbgeordneteHeidemarieLüth(PDS)

    Sieht die Bundesregierung einen Zusammen-hang zwischen der Erhöhung der KWh-Preisefür Erdgas duch Gasanbieter und dem Euro-Kurs gegenüber dem Dollarkurs und wenn ja,welchen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 4. April 2000

    Die Bundesregierung sieht einen derartigen Zusammenhang aufGrund folgender Eigenheit des Gaspreisbildungsmechanismus.

    Die Gaspreisentwicklung ist in der Regel im Wege einer sog. Preis-gleitklausel an die Entwicklung des Preises für Extra-leichtes Heizöl(HEL) gekoppelt. Der Preis für das HEL wiederum wird zum einendurch Angebot und Nachfrage nach HEL und zum anderen, da HEL

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 16 ±

  • am Weltmarkt in Dollar abgerechnet wird, durch die Entwicklung desDollarkurses bestimmt. Die feste Ankopplung der DM an den Eurobewirkt, dass die Veränderung der Euro/Dollar-Parität auch einegleichgerichtete Veränderung der DM/Dollar-Wechselkurs-Paritätmit sich bringt.

    Die derzeit zu verzeichnenden Gaspreissteigerungen sind aber weni-ger die Auswirkung der Verschlechterung des Wechselkurses vonDM/Euro zu Dollar, sondern vielmehr Ausdruck der Ölverknap-pungspolitik der OPEC-Länder, die wesentlich zu dem Preisanstiegdes HEL gegenüber dem I. Quartal 1999 von knapp 70 % geführt ha-ben. Davon sind nur ca. 10 % auf den gegenüber dem Dollar gesunke-nen Wert des Euro/der DM zurückzuführen.

    27. AbgeordneterElmarMüller(Kirchheim)(CDU/CSU)

    Beabsichtigt die Bundesregierung, abweichendvon den Übergangsbestimmungen des Postge-setzes die Exklusivlizenz der Deutschen PostAG für Standardprodukte (Brief, Postkarte,Kataloge etc.) über den 31. Dezember 2002hinaus zu verlängern?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 4. April 2000

    Die Bundesregierung sieht die Beendigung der gesetzlichen Exklusiv-lizenz im Zusammenhang mit weiteren Liberalisierungsschritten inden europäischen Postmärkten. Die Frage einer Verlängerung der ge-setzlichen Exklusivlizenz über den 31. Dezember 2002 hinaus stelltsich für die Bundesregierung daher dann, wenn es innerhalb der Euro-päischen Union nicht zu den angekündigten weitreichenden Marktöff-nungsschritten kommt.

    28. AbgeordneterElmarMüller(Kirchheim)(CDU/CSU)

    In welchen Teilmärkten ist nach Ansicht derBundesregierung die bislang erforderlichePreisgenehmigung im Telekommunikations-markt verzichtbar?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 4. April 2000

    Das Telekommunikationsgesetz sieht eine Preisgenehmigung nurdann vor, wenn Unternehmen im Bereich des Sprachtelefondienstesoder des Angebotes von Übertragungswegen (Lizenzklassen 3 und 4)über marktbeherrschende Stellungen verfügen. Mit zunehmenderWettbewerbsintensität werden solche marktbeherrschenden Stellun-gen aufgelöst und damit die Regulierungsintensität quasi automatischvermindert.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 17 ±

  • Es ist nun Aufgabe der Regulierungsbehörde für Telekommunikationund Post die Märkte zu identifizieren, auf denen keine Marktbeherr-schung mehr vorliegt und auf denen somit die Genehmigungspflichtentfallen kann.

    Dies könnte, ohne einer Prüfung der Regulierungsbehörde für Tele-kommunikation und Post vorgreifen zu wollen, in absehbarer Zeitmöglicherweise auf einigen Märkten für Auslandsverbindungen derFall sein.

    29. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

    Wie vereinbart die Bundesregierung die Ver-gabe von Hermes-Bürgschaften für drei von14 Atomkraftprojekten im Ausland mit demangekündigten Ausstieg aus der Atomenergiein der Bundesrepublik Deutschland?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Die durch Hermes-Bürgschaften gesicherten Lieferungen umfassenzum groûen Teil Maschinen und Ausrüstungen, bei denen es sichnicht um Nukleartechnologie im engeren Sinn handelt (z. B. Elektro-und Leittechnik, Komponenten für Notstromanlagen). Diese könnenauch in konventionellen Kraftwerken oder anderen, nicht-nuklearenProjekten verwendet werden. Bei den Entscheidungen spielten Sicher-heitserwägungen sowie der Vertrauensschutzgedanke gegenüber demExporteur wie auch gegenüber den Bestellerländern eine wesentlicheRolle.

    30. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

    Um welche elf Atomkraftprojekte im Auslandhandelt es sich bei den derzeit auf Eis gelegtenHermes-Bürgschaften?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Es liegen einige Hermes-Deckungsanträge vor, die nicht positiv ent-schieden werden konnten. Hierbei handelt es sich u. a. um Zulieferun-gen für Kernkraftwerke in Russland, der Ukraine und Kasachstan.

    31. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

    Beabsichtigt die Bundesregierung in einemzweiten Schritt einzelne der elf derzeit nichtrealisierten Hermes-Bürgschaften zu verge-ben?

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 18 ±

  • Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Die Bundesregierung zieht eine Vergabe von Hermes-Bürgschaftenüber die im Rahmen der politischen Abstimmung definierten Projektehinaus nicht in Betracht.

    32. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

    Wird die Bundesregierung zukünftig Hermes-Bürgschaften für Atomkraftprojekte im Aus-land ausschlieûen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Hermes-Bürgschaften werden im jeweiligen Einzelfall unter Berück-sichtigung der Förderungswürdigkeit und des finanziellen Risikos ent-schieden. Dabei sind neben der politischen Willensbildung gesamt-wirtschaftliche, sicherheitsrelevante, umwelt- und entwicklungspoliti-sche Belange einschlieûlich der Interessenlage der Exporteure und Be-stellerländer zu berücksichtigen.

    33. AbgeordneteDr. AngelicaSchwall-Düren(SPD)

    Plant die Bundesregierung eine erneute Initia-tive zur Information bezüglich der 100 000-Dächer-Kampagne, um noch mehr Bürger fürdieses Umweltprojekt zu gewinnen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 31. März 2000

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unddie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werben kontinuierlich fürdas 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm. Die KfW hat bereitsmehrfach Groûanzeigen in ausgewählten Tageszeitungen geschaltetund veröffentlicht Artikel in Fachzeitschriften. Darüber hinaus infor-miert sie auf Vortragsveranstaltungen und Messen über das Pro-gramm.

    In der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi zum Thema ¹Zukünftige Ener-gieversorgungª ist das Programm ein Schwerpunkt. Das Bundesmi-nisterium für Wirtschaft und Technologie informiert in seiner Bro-schüre ¹Jetzt ± Erneuerbare Energien nutzenª umfassend über dasProgramm.

    Auch im Internet-Angebot des BMWi können sich Interessenten überdas Programm informieren. Weitere Publikationen des BMWi zurEnergiepolitik, in dem das Programm dargestellt wird, sind derzeit inVorbereitung.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 19 ±

  • Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten

    34. AbgeordneterHeinrich-WilhelmRonsöhr(CDU/CSU)

    Aus welchen Gründen wird für Mastkälber,die entsprechend den Wünschen des Markteserst mit sieben Monaten das erforderlicheSchlachtgewicht erreicht haben und geschlach-tet werden, keine Schlachtprämie gewährt, ob-wohl sich in einigen Landschaften dieses Mast-verfahren als auûerordentlich erfolgreich eta-bliert hat und wesentlich zum Einkommen derRindfleischerzeuger beiträgt?

    35. AbgeordneterHeinrich-WilhelmRonsöhr(CDU/CSU)

    Kann nach dem zugrunde liegenden EU-Recht das nationale Prämiensystem dahin ge-hend geändert werden, dass die Altersbegren-zung abgeschafft wird, um das Problem fürdie betroffenen Landwirte zu entschärfen, undwenn ja, beabsichtigt dies die Bundesregie-rung?

    36. AbgeordneterHeinrich-WilhelmRonsöhr(CDU/CSU)

    Wie ist die Haltung der LandesregierungSchleswig-Holstein bei der Verabschiedungder zugrunde liegenden nationalen Verord-nung zu diesem Problem gewesen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 3. April 2000

    Mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Marktorganisation fürRindfleisch im Rahmen der Agenda 2000 wurden die Rahmenbedin-gugnen für die Gewährung von Rinderprämien geändert. Die Anhe-bung der Rinderprämien erfolgte als Ausgleich für mögliche Einkom-mensverluste aus der Senkung der Stützpreise. Gerade dieser Teil derVerhandlungen gestaltete sich wegen der weit auseinanderliegendenInteressen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU äuûerst schwierig.

    Kälber im Alter von sieben Monaten erhalten weder nach der frühe-ren Regelung noch nach der Neuregelung eine Prämie. Auch die Ab-senkung der Stützpreise bei Rindfleisch dürfte nur geringe Auswir-kungen auf das Erzeugerpreisniveau für Schlachtkälber haben. Dievon der abnehmenden Seite gefragten schwereren Kälber im Altervon sieben Monaten können ihren Erlös für die Erzeuger wie bisheram Markt erwirtschaften. Die Einschätzung, dass sich die Erzeugungder Kälberkategorien, die keine Prämie erhalten, allein durch die Ver-kaufserlöse lohnt, bestätigt sich am Markt, da die Zahl der Kälber-schlachtungen im ersten Agenda-Jahr 2000 bis jetzt der Vorjahreszahlentspricht.

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 20 ±

  • Die Umsetzung der Agenda im Rindfleischbereich funktioniert bishersehr gut. Es gibt deshalb zurzeit keine Veranlassung, die unter derMaûgabe der stärkeren Marktorientierung vorgenommene Neugestal-tung der Prämienverteilung von deutscher Seite aus in Frage zu stel-len, zumal dies in mehreren Mitgliedstaaten erhebliche Widerständehervorrufen dürfte.

    Der Umfang der Gewährung von Prämien für Kälber wird in der Ge-meinsamen Marktordnung Rindfleisch abschlieûend festgelegt. Er istdamit kein Regelungsgegenstand der nationalen Rinder- und Schaf-prämien-Verordnung. Die Frage, welche Haltung die Landesregie-rung Schleswig-Holstein zum Problem der Gewährung von Prämienfür Kälber eingenommen hat, stellt sich damit nicht.

    37. AbgeordneteMaritaSehn(F.D.P.)

    Ist der Bericht des Bundesministeriums fürErnährung, Landwirtschaft und Forsten anden Haushaltsausschuss zum Rahmenkonzeptfür die Bundesforschungsanstalten im Ge-schäftsbereich des Ministeriums (Ausschuss-Drs. 14/86) so zu verstehen, dass mit Blick aufdie Schlieûung des ForschungsstandortesBernkastel-Kues wissenschaftliche Mitarbeiterfür den Bereich Pflanzenschutz im Steillagen-Weinanbau in dem Institut Siebeldingen einge-stellt werden?

    38. AbgeordneteMaritaSehn(F.D.P.)

    Falls nein, wie ist die in dem Bericht getrof-fene Aussage zu verstehen, es sei ¹sicherge-stellt, dass spezielle Fragestellungen in Bezugauf den Pflanzenschutz im Weinbau im Steilla-genanbau auch weiterhin wissenschaftlich be-arbeitet werdenª?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 30. März 2000

    Im Zuge der beabsichtigten Schlieûung des ForschungsstandortesBernkastel-Kues der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forst-wirtschaft (BBA) ist geplant, die derzeit in Bernkastel-Kues beschäf-tigten Wissenschaftler nach Siebeldingen umzusetzen, während fürdie übrigen Mitarbeiter sozialverträgliche Lösungen im Raum Bern-kastel gefunden werden sollen.

    Spezielle Fragestellungen in Bezug auf den Pflanzenschutz im Steilla-gen-Weinbau werden weiterhin wissenschaftlich bearbeitet. Dabei sol-len im Forschungsbereich ¹Pflanzenschutz im Weinbauª künftig rd.25 % der wissenschaftlichen Personalkapazität für Pflanzenschutzpro-bleme im Steillagen-Weinbau eingesetzt werden. Im Übrigen ist dasDeutsche Rote Kreuz nach der vorgesehenen Übernahme der Liegen-schaft und des technischen Personals in Bernkastel-Kues bereit und inder Lage, im Auftrag der BBA und unter ihrer Aufsicht bestimmte

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 21 ±

  • Versuchsanstellungen an der Mosel durchzuführen; hierzu gehöreninsbesondere Versuche zur Begrünung in Steillagen und zu besonde-ren Schadproblemen.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Sozialordnung

    39. AbgeordneterThomasStrobl(Heilbronn)(CDU/CSU)

    Besteht nach Auffassung der Bundesregierungnoch die politische Geschäftsgrundlage für dieam 23. April 1999 beschlossene und bis heutegültige Übergangsregelung des Bundessozial-hilfegesetzes, nach der sich die Regelsätze derSozialhilfe um den Vomhundertsatz erhöhen,um den sich die Renten aus der gesetzlichenRentenversicherung im Bundesgebiet ohnedas im Artikel 1 Abs. 1 im Einigungsvertraggenannte Gebiet und ohne Berücksichtigungder Veränderung der Belastung bei Renten än-dern?

    Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbachvom 31. März 2000

    Ja. Im Siebten Gesetz zur ¾nderung des Bundessozialhilfegesetzesvom 25. Juni 1999 (BGBl. I S. 1442) wurde festgelegt, dass sich dieRegelsätze zum 1. Juli 2000 um den Vomhundertsatz erhöhen, umden sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversiche-rung verändert. Diese Regelung wurde im Rahmen des Gesetzespa-kets zur Haushaltssanierung vom 22. Dezember 1999 um ein weiteresJahr bis 2001 verlängert. In diesem Gesetzespaket hat der DeutscheBundestag gleichzeitig beschlossen, die Anpassung des Bemessungs-entgelts in der Rentenversicherung für die Jahre 2000 und 2001 anden Anstieg der Inflationsrate des jeweils vergangenen Kalenderjah-res zu koppeln. Es ist also davon auszugehen, dass es der Wille desGesetzgebers war, die Regelsätze der Sozialhilfe entsprechend derPreissteigerungsrate zu erhöhen.

    40. AbgeordneterThomasStrobl(Heilbronn)(CDU/CSU)

    Nach welchen Bestimmungen sollen die Regel-sätze der Sozialhilfe ab dem Jahr 2001 festge-legt und verändert werden, wenn die derzeitgeltende Übergangsregelung für die Jahre1999 und 2000 ausgelaufen ist?

    Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbachvom 31. März 2000

    Durch das Gesetz zur ¾nderung des Wohngeldgesetzes und andererGesetze vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2671) wurde § 22 Abs. 6

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 22 ±

  • Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) so geändert, dass sichnach dessen geltender Fassung die Regelsätze auch zum 1. Juli 2001um den Vomhundertsatz erhöhen, um den sich der aktuelle Renten-wert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Ab dem Jahr2002 wird die Höhe der Regelsätze jeweils zum 1. Juli eines Jahresnach § 22 Abs. 2 Satz 1 BSHG wieder von den Landesregierungendurch Rechtsverordnung im Rahmen der Rechtsverordnung nach§ 22 Abs. 5 BSHG festgesetzt, die bis dahin reformiert werden soll.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

    41. AbgeordneteAndreaVoûhoff(CDU/CSU)

    In welcher Weise wird die Bundesregierungden in der Kaserne Damsdorf/Brandenburgbeschäftigten 200 Soldaten und 70 Zivilbe-schäftigten Planungssicherheit hinsichtlich desweiteren Schicksals ihres Standorts verschaf-fen, und befürwortet die Bundesregierung ins-besondere die weitere Aufrechterhaltung desStandortes?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinBrigitte Schultevom 4. April 2000

    Bereits in den Stationierungsentscheidungen vom 30. März 1993 wur-de festgelegt, dass der Standort Damsdorf nicht für eine Dauernut-zung vorgesehen ist. Seither ist vorgesehen Damsdorf nur vorüberge-hend durch Truppenteile zu nutzen, deren Stationierung für Beelitzfestgelegt wurde. Sobald die Infrastruktur in Beelitz verfügbar ist,werden diese Truppenteile dorthin verlegt, der Standort Damsdorfwird dann aufgegeben.

    Diese Entscheidung, die unverändert gilt, wurde in der Sitzung desVerteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 24. März1993 bekannt gegeben.

    Ob die künftigen Strukturentscheidungen möglicherweise Auswirkun-gen auf diese Truppenteile haben werden, ist derzeit noch nicht abseh-bar.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 23 ±

  • Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

    42. AbgeordneterKlausHoletschek(CDU/CSU)

    Wie sind die gegenwärtigen gesetzlichen Vor-aussetzungen in der Bundesrepublik Deutsch-land in Bezug auf die Mitteilung der EU-Kom-mission an den Europäischen Rat zum Vor-schlag für eine Empfehlung des Rates zur För-derung der transnationalen Mobilität Freiwilli-ger insbesondere im Rahmen des Programms¹Europäischer Freiwilligendienstª und demdarin im Anhang aufgeführten Bezugsrahmenmit von den Mitgliedstaaten künftig einzuhal-tenen Leitlinien?

    Antwort des Staatssekretärs Peter Hauptvom 3. April 2000

    Das Programm ¹Europäischer Freiwilligendienst für junge Men-schenª ist am 31. Dezember 1999 ausgelaufen. In modifizierter Formist der Europäische Freiwilligendienst jetzt als Aktion 2 des im Ver-mittlungsverfahren beschlossenen Aktionsprogramms Jugend 2000bis 2006 enthalten. Es muss noch förmlich vom Europäischen Parla-ment und Rat verabschiedet werden und tritt nach seiner Veröffentli-chung im Amtsblatt der Europäischen Union (wahrscheinlich EndeApril 2000) in Kraft.

    Derzeit liegt dem Rat der Entwurf der EU-Kommission ¹Vorschlagfür eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Ratesüber die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehendenPersonen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Ge-meinschaftª vom 21. Januar 2000 ± KOM (1999) 708 endgültig vor.

    Der Anhang der Empfehlung enthält Definitionen der Personengrup-pen, für die die Empfehlung gilt, sowie einen Finanzbogen.

    Die Bundesregierung sieht die Initiative als grundsätzlich positivenBeitrag zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums, zur interna-tionalen Öffnung des Bildungswesens und zur Attraktivitätserhöhungdes Bildungsstandortes Deutschland. Einzelne Vorschläge zu aufent-halts-, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sind in der vorliegendenForm noch nicht zustimmungsfähig. Derzeit wird in Brüssel im Bil-dungsausschuss des Rates über die Modifikationen verhandelt. Mit ei-nem gemeinsamen Standpunkt des Rates ist frühestens gegen Ende2000 zu rechnen. Der Rechtsdienst des Rates hat zu verschiedenenPunkten des Empfehlungsentwurfs Zweifel an der Rechtsgrundlageim EG-Vertrag angemeldet.

    43. AbgeordneteHeidemarieLüth(PDS)

    Auf welcher Grundlage hat eine Asylbewer-berfamilie, die Tagegeld erhält, den Status ei-nes gewöhnlichen Aufenthaltes und stehen ihrdemnach auch Sozialleistungen wie Elternbei-trag zu?

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 24 ±

  • Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Edith Niehuisvom 30. März 2000

    Ein Ausländer bzw. eine Ausländerin, der oder die um Asyl nach-sucht, hat für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens nach§ 55 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz eine Aufenthaltsgestattung. Nach§ 1 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer bzw. Auslän-derinnen, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrens-gesetz besitzen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsbe-rechtigt.

    Soweit mit dem Begriff ¹Elternbeitragª der Kostenbeitrag der Elternfür die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder gemeintsein sollte, so handelt es sich insoweit nicht um eine Sozialleistung,sondern um ein Entgelt, das vom Träger der öffentlichen Jugendhilfeerhoben wird, aber im Einzelfall nach Maûgabe von § 90 Abs. 3 und 4SGB VIII ± Kinder- und Jugendhilfe ± erlassen bzw. ± bei der Inan-spruchnahme von Einrichtungen freier Träger ± vom Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe übernommen werden kann. Der Teilnahmebei-trag soll nach § 90 Abs. 3 SGB VIII vom Träger der öffentlichen Ju-gendhilfe ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden,wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Für die Feststel-lung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 76 bis 79, 84 und 85 desBundessozialhilfegesetzes entsprechend, soweit nicht Landesrechteine andere Regelung trifft (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Dies bedeutet,dass bei Empfängern bzw. Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensun-terhalt nach dem BSHG der Elternbeitrag erlassen bzw. übernommenwird.

    44. AbgeordneteHeidemarieLüth(PDS)

    Wird eine einheitliche Umsetzung der entspre-chenden Regelungen in den einzelnen Bundes-ländern gewährleistet und wenn ja, wie?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Edith Niehuisvom 30. März 2000

    Die Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist Aufgabe derJugendbehörden in den Ländern. Die Aufgaben werden im Rahmender kommunalen Selbstverwaltung ausgeführt und unterliegen inso-weit der Rechtsaufsicht der staatlichen Behörden.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 25 ±

  • Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

    45. AbgeordneteBrigitteBaumeister(CDU/CSU)

    Aus welchen Gründen hat die Bundesregie-rung den Ausbau der A 81 zwischen Böblin-gen und dem Autobahnkreuz Herrenberg/Gärtringen nicht in das vom Bundesministerfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,Reinhard Klimmt, vorgelegte ¹Anti-Stau-Pro-grammª einbezogen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 30. März 2000

    Bei der Projektauswahl für das ¹Anti-Stau-Programmª mussten nebenden streng objektiven verkehrstechnischen Kriterien auch die be-grenzten zusätzlichen Mittel beachtet werden. Aus diesem Grund wares nicht möglich, alle Abschnitte in das Anti-Stau-Programm aufzu-nehmen, die die verkehrstechnischen Kriterien erfüllen. In Baden-Württemberg wurde den im europäischen Maûstab wichtigen Ver-kehrsachsen A 6 und A 8 der Vorrang eingeräumt.

    46. AbgeordneteBrigitteBaumeister(CDU/CSU)

    Wie beurteilt die Bundesregierung die Not-wendigkeit eines raschen Ausbaus der mit der-zeit täglich rund 100 000 Fahrzeugen belaste-ten Bundesautobahn A 81 zwischen Böblingenund dem Autobahnkreuz Herrenberg/Gärtrin-gen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 30. März 2000

    Die BAB A 81 ist im angesprochenen Abschnitt im VordringlichenBedarf des aktuellen Bedarfsplans ausgewiesen.

    Im Zuge der eingeleiteten Überarbeitung des Bundesverkehrswege-plans (BVWP) und der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bun-desfernstraûen ist davon auszugehen, dass für Maûnahmen, die einenvergleichbaren Planungsstand wie der Abschnitt der A 81 zwischenBöblingen und Gärtringen haben, nach noch festzulegenden Rahmen-bedingungen und Vorgaben die Dringlichkeit neu festgestellt wird.

    47. AbgeordneteBrigitteBaumeister(CDU/CSU)

    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung, als Sofortmaûnahme die Standstreifender A 81 zwischen Böblingen und dem Auto-bahnkreuz Herrenberg/Gärtringen als dritteSpur dauerhaft oder zumindest zur Engpass-

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 26 ±

  • beseitigung in Spitzenzeiten für den Verkehrfreizugeben, solange kein sechsspuriger Aus-bau durchgeführt wird?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 30. März 2000

    Die Straûenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat fürden genannten Abschnitt der A 81 zwischen Gärtringen bis Böblin-gen/Hulb einen Vorschlag für ein dreistreifiges Provisorium erarbei-tet. Hierzu müsste der vorhandene Standstreifen an der A 81 baulichverstärkt werden. Auûerdem ist für einen ausreichenden Verkehrssi-cherheitsstandard neben der äuûeren Fahrspur ein auch vom Lkw-Verkehr benutzbarer Nothaltestreifen unverzichtbar, so dass eine ent-sprechende Verbreiterung erforderlich wäre. Für eine solche Maûnah-me, deren Kosten zwischen 5 und 10 Mio. DM liegen dürften, wirdallerdings derzeit angesichts der engen Finanzsituation keine Finan-zierungsmöglichkeit gesehen.

    48. AbgeordneteMonikaBrudlewsky(CDU/CSU)

    In welcher zeitlichen Abfolge plant die Bun-desregierung die Realisierung welcher Bauab-schnitte der Bundesstraûe B 6n zwischen denBundesländern Sachsen-Anhalt und Nieder-sachsen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 31. März 2000

    Die Gesamtfertigstellung der B 6n von Niedersachsen bis Wernigero-de ist für Ende 2001 geplant. Der Baubeginn von Wernigerode bisBenzingerode erfolgt voraussichtlich noch in diesem Jahr und vonBenzingerode bis Westerhausen sowie von Hoym bis Ascherslebenvoraussichtlich im Jahr 2001. Anschlieûend folgen die Restabschnitte.

    49. AbgeordneteMonikaBrudlewsky(CDU/CSU)

    Welche Hindernisse stehen aus Sicht der Bun-desregierung dem Abschluss des gesamtenStreckenverlaufs der Baumaûnahme B 6n inden beiden Bundesländern zurzeit noch entge-gen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 31. März 2000

    In Niedersachsen keine.

    In Sachsen-Anhalt erfolgt die Fertigstellung der B 6n in Abhängigkeitvom Baurecht und den verfügbaren Mitteln.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 27 ±

  • 50. AbgeordneterThomasDörflinger(CDU/CSU)

    Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass dieBauarbeiten an der B 518/OrtsumfahrungWehr vor wenigen Tagen eingestellt wurden,obwohl das Vorhaben sowohl Gegenstand desInvestitionsprogramms des Bundesministeri-ums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenals auch im geltenden Bedarfsplan Bundes-fernstraûen enthalten ist, vor dem Hinter-grund der Tatsache, dass mit der Fertigstel-lung des Bauabschnitts eigentlich in wenigenMonaten hätte gerechnet werden können?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 30. März 2000

    Für die laufenden Arbeiten an der Wehra-Brücke werden vom Bundin diesem Jahr 7,2 Mio. DM investiert. Zur Fertigstellung des nördli-chen Bauabschnittes und seiner Inbetriebnahme über einen provisori-schen Anschluss fehlen noch Lärmschutzwände sowie die Markierungund Beschilderung dieses Streckenabschnittes. Dafür sind nach Mit-teilung des Landes Mittel in der Gröûenordnung von rd. 1 Mio. DMnotwendig; derzeit werden Möglichkeiten der Restfinanzierung ge-prüft.

    Allerdings hat das Land Baden-Württemberg aus Gründen, die hiernicht nachvollziehbar sind, Anfang November 1999 ein Ausschrei-bungs- und Vergabestopp verfügt. Dadurch können bei Baumaûnah-men Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden, die allerdings vomLand Baden-Württemberg zu verantworten sind.

    51. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

    Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förder-mittel für den sozialen Wohnungsbau auf Ge-biete mit überdurchschnittlichem Mietpreisni-veau zu konzentrieren, und falls ja, in welchemZeitraum soll dies geschehen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAchim Groûmannvom 3. April 2000

    Die Finanzhilfen zur Förderung des Wohnungswesens, mit denen sichder Bund gemäû Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an den För-derprogrammen der Länder beteiligt, werden nach einem allgemeinenSchlüssel verteilt, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfas-sungsgerichts zwischen dem Bund und den Ländern zu vereinbarenist. Eine ¾nderung des derzeitigen Verteilungsschlüssels, der sichnach den Bevölkerungsanteilen der Länder bemisst, steht nicht zurDiskussion. Der Einsatz der Fördermittel nach regionalen oder sonsti-gen Kriterien wird eigenverantwortlich durch die Länder gesteuert.

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 28 ±

  • 52. AbgeordneterElmarMüller(Kirchheim)(CDU/CSU)

    Wie beurteilt die Bundesregierung hinsichtlichder Auslegung des § 35 Abs. 7 Straûenver-kehrsordnung die Inanspruchnahme von Son-derrechten durch die Post AG und deren Sub-unternehmer, und wie beurteilt sie Bedenkenhinsichtlich der vom Bund-Länder-Fachaus-schuss für den Straûenverkehr und die Ver-kehrspolizei einvernehmlich beschlossenenOpportunitätsprinzipsregelung, wonach einsei-tig bei Fahrzeugen der Post AG und derenSubunternehmer von Ordnungswidrigkeitsan-zeigen abgesehen werden solle?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKurt Bodewigvom 3. April 2000

    Der durch das Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz vom17. Dezember 1997 geänderte § 35 Abs. 7 StVO eröffnete zunächstAuslegungsprobleme. So war insbesondere zu klären, wie der Begriff¹Grundversorgungsleistungen nach dem Postgesetzª im Hinblick aufdie Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straûenverkehr auszule-gen ist. Für die Dauer dieses Klärungsprozesses war die von den In-nenministerien der Länder zugesagte befristete Anwendung des Op-portunitätsprinzips angezeigt und hilfreich, um ansonsten zu besor-gende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    53. AbgeordneterElmarMüller(Kirchheim)(CDU/CSU)

    Teilt die Bundesregierung die Auffassung,dass eine etwaige Neuregelung so gefasst seinmuss, dass die Bevorzugung eines einzelnenWettbewerbsunternehmens im Rahmen desVerwaltungsvollzugs ausgeschlossen ist?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKurt Bodewigvom 3. April 2000

    Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Eine entsprechende Neu-regelung des § 35 Abs. 7 StVO wird in eine derzeit vorbereitete No-velle zur StVO eingestellt und soll möglichst noch in diesem Jahr inKraft treten.

    Die Bundesregierung ist zugleich der Auffassung, dass die Post AGfür die Dauer der gesetzlichen Exklusivlizenz nach § 51 PostG eng be-grenzter Ausnahmen von straûenverkehrsrechtlichen Regelungen zurBedienung der im Unterschied zu allen anderen Wettbewerbern nurvon ihr unterhaltenen Briefkästen bedarf, u. a. zum Entleeren vonBriefkästen in Fuûgängerzonen auûerhalb zulässiger Zeiten des Be-fahrens mit Kraftfahrzeugen. Dem soll durch eine Ausnahmegeneh-migung Rechnung getragen werden. Sobald diese ± voraussichtlich imMai d. J. ± erteilt sein wird, besteht keine Veranlassung mehr für dieAufrechterhaltung der Opportunitätsverabredung.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 29 ±

  • 54. AbgeordneteChristaReichard(Dresden)(CDU/CSU)

    Wie gedenkt die Bundesregierung Verkehrs-bauvorhaben in innerstädtischen Bereichenmit begrenzten räumlichen Ressourcen, dieentsprechend den Grundsätzen moderner Ver-kehrspolitik stadtverträglich, umweltverträg-lich, sparsam und verkehrsverbessernd ange-legt sind, jedoch nicht vom Fördertatbestanddes § 2 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG) gedeckt sind, finanziell zu unterstüt-zen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKurt Bodewigvom 5. April 2000

    Für Verkehrsbauvorhaben sind die jeweiligen Baulastträger zustän-dig.

    Die abschlieûende Aufzählung förderfähiger Vorhaben im § 2 GVFGfolgt aus dem Zweck des Gesetzes, nämlich mit investiven Finanzhil-fen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beizu-tragen. Dies geschieht jährlich mit 3,262 Mrd. DM. Zusätzlich wer-den den Ländern nach dem Regionalisierungsgesetz pro Jahr rd.12,1 Mrd. DM Bundesmittel für den ÖPNV, insbesondere den Schie-nenpersonennahverkehr (SPNV), zugewiesen.

    Eine weitere Förderung durch den Bund ist nicht beabsichtigt.

    55. AbgeordneteChristaReichard(Dresden)(CDU/CSU)

    Wie werden von Seiten der Bundesregierungdie Ergebnisse des Forschungsvorhabens FE77394/96 ¹Führung des ÖPNV in angebautenund anbaufreien Hauptverkehrsstraûenª desBundesministeriums für Verkehr, Bau- undWohnungswesen vom Dezember 1997 bewer-tet, und welche Konsequenzen ergeben sichdaraus für die Förderpolitik der Bundesregie-rung?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKurt Bodewigvom 5. April 2000

    Die Ergebnisse des Forschungsprojektes haben bei den Verkehrsun-ternehmen und den Baulastträgern z. B. dazu beigetragen, möglichstvon Haltestellenauslegungen abzusehen, die keine Systemeinheit mitder Niederflurtechnik ermöglichen. Entsprechende Empfehlungensind auch in die Handbücher der BMVBW-Schriftenreihe ¹direktªeingeflossen.

    Weil die Entscheidungen die örtlichen Bedingungen aufnehmen müs-sen, verbieten sich Ausschlieûlichkeits-Bewertungen für einzelne Hal-testellenformen, demzufolge auch Konsequenzen für den Förderkata-log des GVFG.

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 30 ±

  • 56. AbgeordneteChristaReichard(Dresden)(CDU/CSU)

    Wie steht die Bundesregierung zu Forderun-gen von Kommunen, kommunalen Verbändenund Verkehrsunternehmen zur Aufnahme neu-er Fördertatbestände in das GVFG?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKurt Bodewigvom 5. April 2000

    Die Bundesregierung ist gegenüber Vorschlägen aufgeschlossen, dieeine einheitliche Grundlage für sämtliche Bundesmittel betreffen, diezugunsten des ÖPNV und des kommunalen Straûenbaus zur Verfü-gung gestellt werden.

    Die Bundesregierung beabsichtigt aber nicht, durch weitere Einzeltat-bestände das GVFG mit dem Ziel zu verändern, daraus ein umfassen-des Verkehrsförderungsgesetz für die Gemeinden zu machen.

    57. AbgeordneterWilhelm JosefSebastian(CDU/CSU)

    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung, den Bau der Ortsumgehung Hönningenim Zuge der B 257 durch eine private Finan-zierung der Maûnahme zu beschleunigen, undwelche grundsätzliche Haltung nimmt dieBundesregierung zur Ausweitung der Privatfi-nanzierung von Straûenbauvorhaben des Bun-des ein?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKurt Bodewigvom 3. April 2000

    Seit September 1994 sind mit dem Fernstraûenbauprivatfinanzie-rungsgesetz (FStrPrivFinG) die rechtlichen Voraussetzungen zur An-wendung des Betreibermodells im Bundesfernstraûenbau gegeben.Aufgrund der europäischen Rahmenbedingungen ist das Betreiber-modell derzeit beschränkt auf neu zu errichtende

    · Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobah-nen und Bundesstraûen,

    · mehrstreifige Bundesstraûen mit getrennten Fahrbahnen für denRichtungsverkehr (autobahnähnlich ausgebaute ± zweibahnige ±Bundesstraûen).

    Auf der Grundlage des FStrPrivFinG können der Bau, die Erhaltung,der Betrieb und die Finanzierung von Bundesfernstraûen an Privateübertragen werden. Zur Refinanzierung erhält der Private das Rechtzur Erhebung von Mautgebühren.

    Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben besteht derzeit keine Möglich-keit für eine Privatfinanzierung der B 257, Ortsumgehung Hönnin-gen, da es sich nicht um eine zweibahnige Bundesstraûe handelt.

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 31 ±

  • Entsprechend den Beratungen im Bundeskabinett am 23. Juni 1999und der erforderlichen Haushalts-Konsolidierung sollen neue Finan-zierungsformen für die Bundesverkehrswege von einer unabhängigenKommission aufgezeigt und so rasch wie möglich zum Einsatz ge-bracht werden. Ergebnisse sollen bereits bis Mitte 2000 zur Beratungdes Entwurfs für den Haushalt 2001 vorliegen.

    58. AbgeordneterChristianSterzing(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Bei welchen Eisenbahnstrecken bzw. Strecken-abschnitten wurde seit dem 1. Mai 1998 dieAnordnung gemäû § 10b Abs. 2 Verkehrssi-cherstellungsgesetz zurückgenommen?

    59. AbgeordneterChristianSterzing(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    In welcher Höhe erhielt die Deutsche BahnAG seit 1994 streckenbezogen Mittel, um dieVerpflichtungen aus dem Verkehrssicherstel-lungsgesetz für die in der Antwort auf Fra-ge 58 genannten Eisenbahnstrecken zu erfül-len?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 29. März 2000

    Die erbetene Auflistung der Strecken sowie die Kostenangaben kön-nen in der kurzen Frist, die für die Beantwortung der schriftlichenFragen zur Verfügung steht, nicht erbracht werden. Ich werde Ihnendeshalb die erwünschten Daten in einem gesonderten Schreiben über-mitteln.

    60. AbgeordneterJoachimTappe(SPD)

    Hat die Bundesregierung Kenntnis von poten-tiellen Gefahren, die in den Wintermonatendurch Autobahn-Brückenbauten und LKW-Verkehr ausgelöst zu Eisschlag führen?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 31. März 2000

    Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.

    61. AbgeordneterJoachimTappe(SPD)

    Welche Schutzmaûnahmen sind vorgesehen,um im Bereich der Bergshäuser Brücke derAutobahn A 44 die Bürgerinnen und Bürgervor herabschlagendem Eis zu schützen, wenndiese Gefahr vom Brückenbauwerk selbst aus-geht, und welche Schutzmaûnahmen sind hier-für vorgesehen, wenn Eis von den Aufbautender querenden Lastkraftwagen herabschlägt

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 32 ±

  • und die unter der Brücke befindlichen Anwoh-ner und Immobilien verletzt bzw. beschädigtwerden?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 31. März 2000

    Die angesprochene Problematik ist ein Einzelfall und auf örtliche ex-treme Randbedingungen wie z. B. starker Wind zurückzuführen. Einemögliche Gefährdung der Anwohner durch Eisschlag wird ausschlieû-lich durch die die Brücke querenden LKW verursacht.

    Nach Beschwerden von Anwohnern wurden durch das Amt für Stra-ûen- und Verkehrswesen in Kassel zwei Maûnahmen untersucht:

    ± Errichtung einer Schutzwand. Dies ist jedoch aus statischen Grün-den nicht möglich, da erhebliche Verstärkungsmaûnahmen amFachwerk des Stahlbauwerkes vorgenommen werden müssten.

    ± Anbringen eines Netzes anstatt der Schutzwand. Hiergegen hat dieNaturschutzbehörde aus Gründen des Vogelschutzes Bedenken er-hoben.

    Eine Lärmschutzwand an der Strecke bietet bereits gewissen Schutz,auch vor herabfallenden Gegenständen. Des Weiteren wird die zu-lässige Geschwindigkeit auf der Brücke mittels einer Radaranlageüberwacht.

    Zwischenzeitlich wurde das Amt für Straûen- und Verkehrswesen inKassel beauftragt, die Ursachen für den Eisschlag nochmals zu unter-suchen und mögliche Schutzmaûnahmen vorzuschlagen.

    62. AbgeordneteAndreaVoûhoff(CDU/CSU)

    Wird die Bundesregierung die nach § 2 Abs. 1Nr. 3 der 16. BImSchV zulässigen Grenzwer-te für sog. Mischgebiete von derzeit 64 dB amTage und 54 dB in der Nacht reduzieren, umdie Lärmbelästigung von Bewohnern solcherMischgebiete künftig zu vermindern?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 29. März 2000

    Nach der Koalitionsvereinbarung ist es das Ziel der Bundesregierung,den Schutz vor Verkehrslärm, besonders während der Nachtruhe, aufeine verbesserte gesetzliche Grundlage zu stellen. Entsprechend einge-leitete Prüfungen der zuständigen Ressorts sind noch nicht abge-schlossen.

    Ob und inwieweit eine Reduzierung der in der Sechzehnten Verord-nung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ± Verkehrslärmschutzver-

    Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/3147± 33 ±

  • ordnung ± festgelegten Immissionsgrenzwerte in Betracht kommt,kann zurzeit noch nicht abschlieûend beurteilt werden.

    63. AbgeordneteAndreaVoûhoff(CDU/CSU)

    Welche Möglichkeiten haben die Anwohnerder A 2 im Bereich Grebs bereits heute, umeinen verbesserten Lärmschutz zu erhalten?

    Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 29. März 2000

    Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 2 wurden nach dem inder Verkehrslärmschutzverordnung festgelegten Berechnungsverfah-ren die Lärmimmissionen ermittelt und entsprechende Schutzmaû-nahmen nach den Regelungen der Lärmvorsorge vorgesehen. Diedaraus sich ergebenden aktiven und passiven Maûnahmen sind Be-standteil des Planfeststellungsbeschlusses als Ergebnis des vorausge-gangenen Planfeststellungsverfahrens, in der auch Anwohner ihre be-rechtigten Belange haben einbringen können.

    Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

    64. AbgeordneterGünterGraf(Friesoythe)(SPD)

    Wann ist damit zu rechnen, dass das Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-aktorsicherheit im Einvernehmen mit demBundesministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten sowie dem Bundesministe-rium für Wirtschaft und Technologie eineRechtsverordnung erlässt, die der Zustim-mung des Deutschen Bundestages bedarf undVorschriften beinhaltet, welche Stoffe undtechnische Verfahren bei Biomasse in den An-wendungsbereich des Gesetzes für den Vor-rang erneuerbarer Energien fallen?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGila Altmannvom 3. April 2000

    Die Biomasse-Verordnung im Rahmen des Gesetzes für den VorrangErneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz ± EEG) wirdvom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit derzeit mit hoher Priorität erarbeitet; sie wird schnellstmöglichabgestimmt und erlassen werden.

    Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/3147 ± 34 ±

  • 65. AbgeordneterGünterGraf(Friesoythe)(SPD)

    Welche Umweltanforderungen werden an dieVerwertung von Biomasse im Allgemeinenund an die Verwertung von organischen Abfäl-len aus der Tierhaltung im Besonderen festge-schrieben werden?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGila Altmannvom 3. April 2000

    Die zu stellenden Umweltanforderungen werden derzeit erarbeitet.Aus heutiger Sicht sollen sie sich in erster Linie auf Anforderungenbeziehen, die dem Immissionsschutzrecht und dem Abfall- und Kreis-laufwirtschaftsrecht entsprechen.

    66. AbgeordneterGünterGraf(Friesoythe)(SPD)

    Wird in der Rechtsverordnung sichergestellt,dass die künftig einzuhaltenden Umweltanfor-derungen einen wirtschaftlichen Betrieb, vorallem von kleineren Anlagen, nicht er-schweren?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGila Altmannvom 3. April 2000

    Der wesentliche Faktor für den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagenzur Stromerzeugung aus Biomasse ist die neue Vergütung nach demEEG. Es ist nicht geplant, die Umweltanforderungen der in Arbeit be-findlichen Biomasse-Verordnung so zu stellen, dass der wirtschaftlicheBetrieb von Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse erschwertwird.

    67. AbgeordneterDr. PaulLaufs(CDU/CSU)

    In welcher Weise wird die Bundesregierungdie bei der Umsetzung der Euratom-Richt-linien zum Strahlenschutz neu geschaffenenVerordnungsermächtigungen im Einzelnennutzen?

    Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGila Altmannvom 4. April 2000

    Die mit dem Gesetz zur ¾nderung atomrechtlicher Vorschriften fürdie Umsetzung von Euratom-Richtlinien zum Strahlenschutz neugeschaffenen Ermächtigungsgrundlagen werden