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Schulprogramm der Heinrich-Schüren-Schule - Verlässliche GS mit Schulkindergarten und ganztägiger Hortbetreuung Schulprogramm der Heinrich - Schüren - Schule Verlässliche Grundschule mit Schulkindergarten und ganztägigem Hort Sedanstraße 33 - 49076 Osnabrück Unser Logo: Schule und mehr - Schule - Hort - Förderverein Stand: 22. 09. 2006

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Schulprogramm der Heinrich-Schüren-Schule - Verlässliche GS mit Schulkindergarten und ganztägiger Hortbetreuung

Schulprogramm

der

Heinrich - Schüren - Schule

Verlässliche Grundschule mit Schulkindergarten und ganztägigem Hort

Sedanstraße 33 - 49076 Osnabrück

Unser Logo: Schule und mehr - Schule - Hort - Förderverein Stand: 22. 09. 2006

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Leitgedanken

Wir (Eltern, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kollegium, Schülerinnen und Schüler) möchten … - dass alle an der Schule Beteiligten sich an unserer Schule wohl fühlen - so zusammenarbeiten, dass es alle Schülerinnen und Schüler weiter voran trägt - für jeden da sein - jeden Menschen wichtig nehmen - Stärken und Schwächen anderer Menschen akzeptieren - die Qualität des Unterrichts sicherstellen - Fortbildung als Prinzip der Qualifizierung ansehen - erreichen, dass Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit unserer Schule identifizieren, sie gemeinsam tragen und fördern. - dass wir an unserem Standort nicht nur Schule, sondern „Schule und mehr“ anbieten können

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Inhaltsverzeichnis

WESHALB EIN SCHULPROGRAMM? 6

ÜBER DIE GRUNDSCHULE 7

ÜBER DEN SCHULKINDERGARTEN 7

ORGANISATIONSPLAN DER SCHULE 9

QUALITÄTSENTWICKLUNG VON UNTERRICHT 10

SOZIALES LERNEN 10

Schulinterne und –externe Fortbildungen 11

BERATUNG IN DER SCHULE 11

Sprachunterricht vor der Einschulung 12

Förderung von besonders begabten Kindern 13

Förderkonzept 16

INDIVIDUELLER FÖRDERPLAN 23

FÖRDERKONZEPT BEI TEILLEISTUNGSSCHWÄCHE IN MATHEMATIK (DYSKALKULIE) 25

FÖRDERKONZEPT BEI LESE-RECHTSCHREIBSCHWÄCHE 41

INTEGRATIONSKONZEPT 46

VERTRETUNGSKONZEPT 50

KONZEPT ZUM UMGANG MIT HAUSAUFGABEN 51

WAHLFREIE ANGEBOTE IN DEN KLASSEN 1 UND 2 (BETREUUNGSKONZEPT) 55

PROJEKTE 56

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN 59

LESEN MACHT SPAß – UNSERE SCHULBIBLIOTHEK 59

IT – GESTÜTZTES LERNEN 60

Computer und Unterricht 60

Betreuung 60

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Qualifizierung des Kollegiums 60

Medienkonzept 61

Technisches Konzept 64

Konzept über den Erwerb von PC-Kenntnissen der SchülerInnen 64

SICHERHEITSKONZEPT DER HEINRICH-SCHÜREN-SCHULE 66

SCHULORDNUNG 73

KONFESSIONSÜBERGREIFENDER UNTERRICHT 74

SCHULANMELDUNGEN UND ERSTKONTAKTE MIT ELTERN 74

WIEDERKEHRENDE BESONDERE TAGE: 75

Der Einschulungstag 75

Die Weihnachtsfeier 76

Bundesjugendspiele 76

Waldjugendspiele 77

KLASSENFAHRTEN 77

ELTERNSPRECHTAGE UND SPRECHSTUNDEN DER LEHRKRÄFTE 78

KOOPERATION MIT ANDEREN SCHULEN 79

FRÜHES FREMDSPRACHENLERNEN 79

KOOPERATION MIT AUßERSCHULISCHEN EINRICHTUNGEN 80

GESUNDHEITSFÖRDERUNG IN DER GRUNDSCHULE - KLASSE 2000 82

GESUNDHEITSKONZEPT 82

GESUNDHEITSFÖRDERUNG IN DER GRUNDSCHULE - KLASSE 2000 82

DIE SCHULLAUFBAHNEMPFEHLUNG 83

SCHULE, HORT, FÖRDERVEREIN 86

Der Förderverein 86

Eine Schule für den ganzen Tag! 87

Der Hort 87

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DIE SCHULE STELLT SICH DAR 89

SINUS – TRANSFER 90

RAUCHEN IN DER SCHULE 92

ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN SCHULE UND KINDERGARTEN 93

WEITERENTWICKLUNG DER SCHULISCHEN ARBEIT 95

RIK - REGIONALES INTEGRATIONS-KINZEPT 95

KOOPERATIONSVERTRAG MIT DER MONTESSORISCHULE 95

ÜBERPRÜFUNGSMECHANISMEN 96

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Weshalb ein Schulprogramm? Mit der Erarbeitung und Veröffentlichung eines Schulprogramms verfolgen wir folgende Ziele: - Ein Schulprogramm dient der Eigenreflexion und Bestimmung des pädagogischen Standortes - Es hat Informationscharakter über Leben und Lernen in der Schule, informiert und ist Diskussionsgrundlage für Gespräche mit Eltern, Schulträger, Schulinspektion und Schulaufsicht. - Es trägt dazu bei, im Kollegium Bilanz zu ziehen und Perspektiven für künftige Arbeit aufzuzeigen. - Das Schulprogramm zeigt Schwerpunkte der Innovation, aber auch der Beständigkeit und der Verlässlichkeit. Ein Schulprogramm kann nur eine Momentaufnahme sein, weil der Wechsel von Personen oder neue äußere Gegebenheiten das Profil der Schule verändern, eine Fortschreibung ist deshalb unumgänglich. Eine transparente Darstellung der Schularbeit kann dazu beitragen, sich beständig im Interesse der uns anvertrauten Kinder vorwärts zu bewegen.

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Über die Grundschule Die Heinrich-Schüren-Schule ist eine öffentliche 2-zügige "Verlässliche Grundschule" mit Schulkindergarten. Z. Zt. wird sie von 209 Kindern besucht. Sie ist eine Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse. Das Gebäude liegt westlich der Innenstadt Osnabrücks, direkt unterhalb der Universität nördlich des Westerberges an der Sedanstraße. Die Heinrich-Schüren-Schule bietet ihren Schülern über den Förderverein als privater Träger des Hortes nach dem Unterricht ein umfassendes Nachmittagsangebot an pädagogischen Spiel-, Freizeit- und Fördermöglichkeiten an. Am Hortangebot nehmen etwa 70 Kinder teil. Eine gesonderte Anmeldung ist notwendig. Die Schule bietet in allen Jahrgängen sonderpädagogische Grundversorgung für Kinder mit besonderem Bedarf an und erteilt bei Bedarf Unterricht nach den Richtlinien der Schule für Lernhilfe. In den Klassen 3 und 4 werden jeweils zwei Unterrichtsstunden Englisch als Pflichtfremdsprache erteilt. Die Sozialstruktur der Schule ist gut gemischt, 12 % der Schülerschaft sind Kinder von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Unterrichtszeiten liegen in dem Zeitraum von 7.45 Uhr - 12.45 Uhr. Die Schule unterstützt eine Zusammenarbeit mit der benachbarten Universität. Die Heinrich-Schüren-Schule beteiligt sich im Rahmen eines Kooperationsverbundes mit dem Ratsgymnasium und der Grundschule Elisabethschule an der Förderung hochbegabter Kinder. Ein entsprechender Antrag wurde von den beteiligten Schulen bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt und mit Beginn des Schuljahres 2002-03 genehmigt. (Siehe auch Abschnitt „Besonders begabte Kinder!“) Die Schule arbeitet nach der Organisationsform der „Verlässlichen Grundschule“. Über den Schulkindergarten Seit 1994 gibt es an der Heinrich-Schüren-Schule wieder einen Schulkindergarten. Im Schulkindergarten werden schulpflichtige Kinder unterrichtet, die noch nicht schulfähig sind. Zu seinem Einzugsgebiet gehören außer dem regulären Schulbezirk die Schulbezirke der GS Atter, GS Eversburg, GS Hellern und GS Pye. Die Kinder werden nach Beratungen mit den Erziehungsberechtigten von der zuständigen Grundschule vom Schulbesuch zurückgestellt und anschließend in den Schulkindergarten eingewiesen. Dieser Wechsel erfolgt seit Schuljahr 2005/06 sofort zu Beginn des Schuljahres. Eine spätere Rückstellung ist nicht mehr möglich. Die Rückstellung vom Schulbesuch kann nur einmal erfolgen. Unser Schulkindergarten ist integrierter Teil der Heinrich-Schüren-Schule. Die Kinder erhalten täglich vier Stunden Unterricht. Danach können sie im Rahmen der Betreuung der „verlässlichen Grundschule“ an den wahlfreien Angeboten der Klassen 1 teilnehmen. Auch der Besuch des Horts ist möglich. Die Kinder nehmen im Verlauf des Schuljahrs an allen schulischen Veranstaltungen teil. Hierzu zählen u. a. die Bundesjugendspiele, Theateraufführungen, Schul- und Hortfeste. Die Eltern haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Grundschuleltern.

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Der Schulkindergarten wird von einer Lehrerin geleitet und erhält zusätzlich eine sonderpädagogische Grundversorgung. Dafür steht eine Sonderschullehrerin zur Verfügung. Das Förderprogramm wird gemeinsam aufgestellt und von beiden Lehrkräften konsequent durchgeführt. Der Schulkindergarten bietet damit die Möglichkeit, die schulpflichtigen aber noch nicht schulreifen Kinder so zu fördern, dass sie durch individuelles, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Lernen die notwendige Schulreife erwerben. In jedem Schuljahr gibt es Schulanfänger, die in der ersten Klasse noch nicht erfolgreich mitarbeiten können, da sie lieber spielen statt lernen möchten. Sie können noch nicht zuhören und Dinge außerhalb des Unterrichtsgeschehens sind ihnen wichtiger. Ihre Schulfähigkeit muss gefördert werden, weil - sie sich nur kurze Zeit konzentrieren können - sie viele Dinge anfangen und nicht beenden - sie noch Probleme mit der Fein- und / oder Grobmotorik haben - sie sich unkoordiniert bewegen - sie sich nichts zutrauen - sie in ihrer Sprachentwicklung verzögert sind - sie noch keine mathematischen Grundvorstellungen haben - sie vielleicht Einzelgänger sind und sich noch nicht in Gruppen einordnen können - sie immer nur die Hauptrolle spielen wollen - sie nur erwachsenenorientiert handeln Diesen Kindern bietet der Schulkindergarten die Chance, das Lernen mit dem Spielen zu verbinden, um im Verlauf des Jahres möglichst viele Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die ein erfolgreiches Mitarbeiten im ersten Schuljahr erlauben. Jedes Kind wird in vielen Bereichen gefördert - Wahrnehmung und Orientierung - Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit - Konzentration und Ausdauer - Sprachliche Entwicklung und mathematisches Verständnis - Umweltbewusstsein - Soziale Beziehungen und Gruppenstruktur - Emotionale Entwicklung und Stabilität - Entspannungsübungen - Motorik und Bewegungserziehung Besondere Rücksicht finden dabei die individuellen Lebensbedingungen, sowie die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Wünsche, Gefühle und Interessen des einzelnen Kindes. Bei den Kindern des Schulkindergartens ist es ein wichtiges Prinzip, das Lernen mit allen Sinnen anzuregen. Der Stundenplan hat einen festen zeitlichen Rahmen. Darin sind folgende Lernbereiche enthalten, die sich aus den beschriebenen Förderbedürfnissen ergeben: - Bewältigung täglich wiederkehrender Alltagssituationen - Soziales Lernen - Sprachförderung - Mathematische Frühförderung - Sachthemen aus dem unmittelbaren Lebensbereich der Kinder

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- Musik und Rhythmik - Bildnerisches Gestalten - Sport Das Schulkindergartenjahr soll von den Kindern ganzheitlich als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum erlebt werden. Der Aspekt des Lernens durch strukturiertes Spielen wird besonders beachtet. Nach intensiven Arbeitsphasen können die Kinder mithilfe des vorhandenen didaktischen Spielmaterials ihr erlerntes Wissen selbstständig vertiefen und aufarbeiten. Auch für die Arbeit im Schulkindergarten sind Leistung und Erfolg wichtig. Sie werden durch das pädagogische Prinzip von verständnisvoller, prozessorientierter Lernbegleitung und durch die Bereitschaft zur Konsequenz gefördert. Eine konstruktive, von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit mit den Eltern trägt zum Erreichen der Ziele des Schulkindergartens bei. Organisationsplan der Schule Ab 01. 08. 2004 wird gemäß der neuen Stundentafel für unsere Schule folgender Organisationsplan gelten: Zeit

Klassen 1 und 2 bei je 21 Stunden / Woche

Aufsicht Klassen 3 und 4 bei 26 Stunden / Woche

07.45-08.00 Förderband 15 Minuten Aufsicht ab 7.35 Förderband 15 Minuten 08.00-0 8.45 45 Min. Unterricht 45 Min. Unterricht 08.45-08.50 5 Minuten Wechselpause Alle Lehrkr.

aufsichtspflichtig5 Minuten Wechselpause

08.50-09.45 Unterricht 55 Minuten Unterricht 55 Minuten 09.45-10.05 1. große Pause 20 Minuten 2 x Aufsicht 1. große Pause 20 Minuten 10.05-10.50 Unterricht 45 Minuten Unterricht 45 Minuten 10.50-10.55 5 Minuten Wechselpause Alle Lehrkr.

aufsichtspflichtig5 Minuten Wechselpause

10.55-11.40 45 Minuten Unterricht 45 Minuten Unterricht 11.40-12.00 2. große Pause 2 x Aufsicht 2. große Pause 12.00-12.45 45 Minuten Angebote 45 Minuten Unterricht Auswertung Kernunterricht: 190 Min. Kernunterricht: 235 Förderunterricht: 15 Min. Förderunterricht: 15 Min. Pausenzeit insgesamt: 50

min Pausenzeit insgesamt: 50

min Angebote: 45 Minuten Die Schule macht von der im Erlass unter 4.1.2 gegebenen Möglichkeit auf Erteilung von je 21 Unterrichtsstunden in den Jahrgängen 1 und 2 Gebrauch.

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Am Ende der 2. Stunde findet im Rahmen der Sozialerziehung ein 10-minutiges gemeinsames Frühstück statt. (Wird als eine Wochenstunde ( 5 x 10 Minuten) auf die Stunden des Sachunterrichtes angerechnet; Themen: gesundes Frühstück, richtige Ernährung, Sozialerziehung, Zahnpflege, Hygieneerziehung usw.) Unterrichtszeit ist von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr. Förderunterricht findet als Partnerunterricht, als Unterricht in kurzen Zeiteinheiten (7.45 – 8.00 Uhr) und als Unterricht neben den freien Angeboten statt. Innerhalb der freien Angebote wird die dritte Sportstunde (Bewegung) angeboten. (siehe Punkt „wahlfreie Angebote in den Klasse 1 und 2“) Die wahlfreien Angebote in den Klassen 1 und 2 werden täglich mit je 45 Minuten durchgeführt. Um 12.45 Uhr ist der Beginn der Hortzeit. Qualitätsentwicklung von Unterricht Soziales Lernen Das soziale Lernen in Verbindung mit einem gemeinsamen Schulleben ist erklärter Schwerpunkt unserer Arbeit. Erzieherische und soziale Aufgaben greifen demzufolge im Zusammenleben und – arbeiten der Kinder und mit Erwachsenen unterschiedlichster Herkunft und Voraussetzungen ineinander. Ziel des sozialen Lernens ist es, die Identifikationsfindung unserer Schüler und Schülerinnen zu fördern und soziale Erfahrungen zu ermöglichen. Die folgenden Punkte finden hierin ihre Einbindung: - das Erlernen und Einhalten von Umgangsformen und abgesprochenen Regeln, - ein friedfertiges, hilfsbereites und rücksichtsvolles Handeln, - ein bewusster Umgang mit Konflikten, - Aktionen zur Gewaltprävention und gegen Gewalt. Im Unterricht werden diese Fähigkeiten unter anderem durch den gezielten Einsatz von Partner- und Gruppenarbeiten sowie durch Freiarbeitsphasen erlernt. Regelmäßige gemeinsame Vorhaben der einzelnen Klassen und der gesamten Schule fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und somit auch einen freundlichen Umgang miteinander. Zu diesen gemeinsamen Aktivitäten gehören beispielsweise: - die Klassenfahrten des dritten Schuljahres (siehe Abschnitt Klassenfahrten). - Projekttage bzw. –wichen (soziale Projekte, Kunstprojekte, Sportprojekte, Theaterprojekte). - laufende Projekte, wie „Klasse 2000“, „Fit fürs Leben“, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Osnabrück. - Theaterfahrten und Ausflüge aller Schüler und Lehrer sowie einzelner Klassen. - gemeinsame Feiern (Karneval, Einschulung, Verabschiedung der vierten Klassen, das Schulfest, Flohmärkte, Sponsoringveranstaltungen), - ein gemeinsamer Abschluss aller Klassen vor den Weihnachtsferien. - Theaterproben und -vorführungen einzelner Klassen. - das tägliche gemeinsame Frühstück im Klassenzimmer. - Spielgeräte für aktive Pausen.

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Die Grundschule hat das Ziel, alle Kinder im entsprechenden Alter bei all ihren persönlichen Unterschieden und Voraussetzungen bestmöglich zu fördern. Die Kinder sollen ihre Persönlichkeit entwickeln, körperliche, seelische und geistige Kräfte trainieren, praktische Fähigkeiten entfalten und Freude an der Schule bekommen und behalten. Bei den menschlichen Unterschieden der Kinder, Eltern und Lehrer ist eine freundliche, dem Kind zugewandten Atmosphäre eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute Grundschulzeit, in der jedes Kind das Recht hat, in seiner Persönlichkeit angenommen und ernst genommen zu werden. Dort, wo Menschen zusammen arbeiten, treten mitunter auch Konflikte auf. Alle Beteiligten sollten sich bemühen, Probleme offen und ehrlich anzugehen und im Interesse des Kindes zu besprechen und zu lösen. Die Beratungslehrerin an unserer Schule, die von Schülern, Eltern und Lehrern aufgesucht werden kann, wird hierbei unterstützend wirksam werden. So lernen wir, uns in einem friedlichen Miteinander zu verstehen und Achtung vor dem Anderen zu haben. Wir wollen einüben: - aufmerksam und sensibel zu werden für eigene und fremde Probleme. - lernen, andere Meinungen zu tolerieren und einander mit unseren Stärken und Schwächen anzunehmen. - in Streitfällen Schuld einzugestehen und Formen der Verzeihung und Versöhnung zu praktizieren. - Verantwortung in der Klassen- und Schulgemeinschaft zu übernehmen. - zu erfahren, wie andere Kinder auf dieser Erde leben und sich für ihre Belange interessieren und einsetzen. Schulinterne und –externe Fortbildungen Die Fortbildungen werden an der Heinrich-Schüren- Schule prozessbezogen und nach den verschiedenen Interessen der Fachlehrer/innen wahrgenommen. Es finden in der Schule regelmäßig Fortbildungen der Lehrkräfte im Bereich EDV statt. Fortbildungen werden im Bereich der Fächer Sport, Englisch, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik und Religion besucht. Außerdem besuchen Lehrkräfte Kurse zur -Sprachförderung -Persönlichkeitsbildung von Kindern -Förderung der Hochbegabten -Umgang mit hyperaktiven Kindern (Problematik ADHS) -Konfliktlotsen -Förderung auditiver Wahrnehmungsfähigkeiten -Erste Hilfe-Ausbildung -Rechenschwäche- Dyskalkulie -Tanz und Bewegung. Beratung in der Schule Der Punkt „Beratung“ hängt eng mit dem Auftrag der Förderung zusammen, Aus diesem Grund haben wir ihn an diese Stelle des Schulprogramms gestellt, nämlich vor dem Förderkonzepten. Beratung für Lehrer, Eltern und Schüler ist „Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrags der Schule und ist die Aufgabe eines jeden Lehrers.“ Sie bezieht sich auf alle Fragen und Probleme, die sich aus dem Schulbesuch ergeben.

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Durch den Einsatz von Beratungslehrern, die durch den Erwerb spezieller Kompetenzen während einer Weiterbildungsmaßnahme in der Lage sind, die Tätigkeiten der Lehrer und Schulpsychologen zu effektivieren und zu unterstützen, wurde das Beratungsangebot an vielen Schulen deutlich verbessert. Die Beratertätigkeit soll Eltern, Schüler und Lehrern beim Lösen ihrer Probleme unterstützen. Unsere Schule ist eine der wenigen Grundschulen, die eine Beratungslehrerin in ihrem Kollegium hat. Sie kann bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Ansprechpartnerin für Schüler, Eltern und Lehrer sein. Sie führt dann genauere Beobachtungen und Untersuchungen durch und schlägt Maßnahmen zur Behebung der Schwierigkeiten vor. Sie achtet ferner auf die Durchführung der für einzelne Schüler vorgeschlagenen und mit Eltern und Lehrern vereinbarten Maßnahmen. Eine wichtige Aufgabe der Beratungslehrerin an unserer Schule ist die Betreuung besonders begabter Schüler. Die Beratung in unserer Schule wird vervollständigt durch die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit außerschulischen Erziehungsberatungsstellen und dem schulpsychologischen Dienst. Mit unserer Beratungslehrerin kann jederzeit ein Gesprächstermin vereinbart werden. Für die Zusammenarbeit in der Schule ist es sinnvoll, den Einsatz der Beratungslehrerin zu strukturieren. Die Beratungslehrerin wird tätig - a) auf Anforderung durch eine Lehrkraft unter vorheriger Information und Einvernehmen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Wird kein Einvernehmen hergestellt, entscheidet die Schulleitung nach Anhörung der beteiligten Lehrkräfte. b) auf Wunsch der Erziehungsberechtigten in Absprache und Unterrichtung der Schulleitung und weitgehende Einbeziehung der Lehrkräfte. c) auf Bitte der Schulleitung unter Einbeziehung der Klassen- oder Fachlehrkraft. Die Gesamtkonferenz legt den Arbeitsschwerpunkt für dieses Schuljahr wie folgt fest: Der Arbeitsschwerpunkt der Beratungslehrerin im Schuljahr 2005/06 soll in der Unterstützung bei der Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern liegen. Welche Möglichkeiten hat die Schule? Organisation einer schulinternen Fortbildung Oberster Grundsatz ist Offenheit und kollegiale Zusammenarbeit zum Wohle der betreffenden Kinder. In allen Angelegenheiten hat die Frage, was einem Kind wann und wodurch am besten hilft, Priorität Sprachunterricht vor der Einschulung Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, ist in den letzten Jahren beständig gestiegen. Es gibt daher kaum noch Schulen, die sich der Aufgabe, Schülergruppen nicht deutscher Erstsprache schulisch zu integrieren, nicht stellen müssen. Für Lehrkräfte und Schulleitungen ist dieses mit erheblichen pädagogischen, fachlichen und organisatorischen Anstrengungen verbunden.

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Durch die Einführung der Sprachüberprüfung verändert sich der Termin der Schulanmeldung. Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre Kinder bereits im September, also ca. 10 Monate vor der Einschulung, an der zuständigen Grundschule anzumelden. Diese stellt die deutschen Sprachkenntnisse der zum folgenden Schuljahr schulpflichtigen Kinder fest. Die Feststellung erfolgt jeweils nach einem vom Kultusministerium festgelegten landesweit einheitlichen Verfahren. Die Grundschulen richten für diese Kinder zum 1.Februar des Einschulungsjahres besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein. Als inhaltliche Grundlage für die Sprachfördermaßnahmen sind folgende fünf Situationsfelder vorgesehen: - Ich und du - Sich orientieren - Miteinander leben - Was mir wichtig ist - Sich wohl fühlen Sprachförderung ist Bestandteil ganzheitlicher Förderung und nicht isoliert zu betrachten. Lernen findet dabei durch Forschen, Beobachten, Ausprobieren und Experimentieren statt. Kinder lernen in Spiel- und Handlungssituationen unter Einbeziehung des Körpers und aller Sinne. Hierbei verstehen sich die Kindertagesstätten und die Grundschule als Partner, jedoch wird die Sprachförderung in der Verantwortung der Grundschule durchgeführt. Sie kann am Vormittag oder am Nachmittag stattfinden. Um zu gewährleisten, dass die Sprachfördermaßnahmen auf den Bedarf der Kinder abgestimmt sind, wird eine Dokumentation der individuellen Lernentwicklung geführt. Sprachentwicklung erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Voraussetzung dafür ist die gegenseitige Information. An unserer Schule werden elf Kinder von zwei Lehrkräften betreut, die dazu in verschiedenen Sprachförderfortbildungen qualifiziert wurden. Die Sprachförderung findet in den Kindergärten des Schulbezirks – Markus und St.Barbara –statt. Die Sprachförderung vor der Einschulung ist eine Chance für die zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger, insbesondere für Migranten und Ausländerkinder, um mit besseren Deutschkenntnissen und besserem Aufgabenverständnis erfolgreicher in der Grundschule mitarbeiten zu können. Gegebenenfalls wird die Sprachförderung in der Grundschule fortgesetzt. Förderung von besonders begabten Kindern In unserer modernen globalisierten Leistungsgesellschaft spielt es eine herausragende Rolle, dass jeder in die Lage versetzt wird, sein Bestmögliches zu leisten. Deshalb besteht ein besonderes Anliegen unserer Schule darin, die Entfaltung der Begabungen des Einzelnen zu fördern und zu unterstützen. Aus diesem Grunde fühlt sich unsere Schule der Förderung von Hochbegabungen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen wie sie sich bei unseren Schülern im Unterricht zeigen, verpflichtet. Wir bemühen uns, dem Potenzial und den Bedürfnissen auch besonders begabter Kinder gerecht zu werden. Aus diesem Grunde haben wir uns im Jahre 2002 mit der Grundschule Elisabethschule, der Hans-Calmeyer-Orientierungsstufe, der Orientierungsstufe Belm und dem Ratsgymnasium

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zum Kooperationsverbund zur Förderung Hochbegabter zusammengeschlossen. Die Genehmigung zur Einrichtung des Kooperationsverbundes erfolgte durch das Kultusministerium. Innerhalb dieses Kooperationsverbundes findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt, so dass auch nach dem Besuch dieser Grundschule eine weitere Förderung in der nächsten Schulstufe gewährleistet ist. Nach der Auflösung der Orientierungsstufen zum 1. 8. 2004 besteht der Verbund noch aus den Grundschulen Elisabethschule, Heinrich-Schüren-Schule und dem Ratsgymnasium. Unserer Schule stehen zur Förderung von Hochbegabten ab Schuljahr 2004/05 insgesamt 6 Stunden zur Verfügung. Besonders begabten Schülern wird bei uns durch die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen die Möglichkeit gegeben, einige ihrer vorhandenen Talente zu entwickeln. Neben binnendifferenzierendem Unterricht der Klassen- und Fachlehrer werden in verschiedenen kleinen Arbeitsgruppen sowohl fremdsprachliche als auch mathematisch-naturwissenschaftliche, künstlerische aber auch gesellschaftspolitische Interessen und Fähigkeiten unterstützt. Diese zusätzlichen Angebote finden parallel zum regulären Unterricht statt. 1 Sehr leistungsfähigen Schülern wird das Überspringen von Klassen ermöglicht und durch stützende Maßnahmen erleichtert. Außerdem gibt es das Angebot, bevor eine Klasse ganz übersprungen wird, entsprechende Schüler an einzelnen Fächern für eine gewisse Phase am Unterricht der höheren Jahrgangsstufen teilnehmen zu lassen. Es besteht ferner die Möglichkeit in der weiterführenden Schule des Kooperationsverbundes an einzelnen Fächern oder an Arbeitsgemeinschaften schon während der Grundschulzeit teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler aus anderen Schuleinzugsbezirken, die aus Gründen einer Hochbegabung unsere Schule besuchen möchten, müssen sich einem Testverfahren durch den schulpsychologischen Beratungsdienst unterziehen. Die Auswahl wird mit Hilfe des folgenden Checkbogens vorgenommen:

1 Im Schuljahr 2003/2004 haben folgende Fördermaßnahmen in Form von Klein- und Kleinstgruppen stattgefunden: Niederländisch, Mathematisch-logische Grundstrukturen, Ethik und Gesellschaftskunde, Aquarellmalerei.

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Teilnahme an der Förderung begabter Kinder ( Schuljahr………… )

Jede Fach- oder Klassenlehrkraft kann Vorschläge zur Teilnahme an einer Förderung machen. Wünsche können auch von den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern eingebracht werden. Die Vorschläge werden durch die Klassenlehrkraft bearbeitet. Schülerin / Schüler: ……………………………………………… Klasse: …………….. Angebote: Mathematisch – logische Themen (3./4. Klasse) ………………………………………………….. Römische Sagen …………………………………………………………. …………………… Aquarellmalerei ………………………………………………………………………………. Niederländisch ………………………………………………………………………………. Naturwissenschaftliche Schwerpunkte im Sachunterricht ( 3./4. Klasse) …………………………. Entdecken, Erforschen und Erklären in Mathematik (spez. 2. Klasse) …………………………… Checkliste: I Klassendienstbesprechung vom ……….. stimmt zu! Zustimmung der Lehrkraft des zusätzlichen Angebots liegt vor! ………………………………… II Wenn das parallel liegende Fach Deutsch, Englisch oder Mathematik ist: ………………………. Wurde die ausdrückliche Zustimmung der Fachlehrkraft eingeholt und durch Unterschrift bestätigt? ……………………………….. ggf. Bemerkung: …………………………………………………………. Unterschrift der Lehrkraft III Zustimmung der Schülerin oder des Schülers liegt vor! ………………………………………… Sie / Er wurde belehrt, dass sie / er Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nach- bzw. erarbeiten muss! IV Erziehungsberechtigte sind einverstanden, wurden informiert, dass ggf. Unterrichtsinhalte ……. selbstständig nachzuarbeiten sind und stimmen zu! Bestehen Hinderungsgründe oder Einsprüche? Wenn ja, welche? (Wichtig, wenn die Dienstbesprechung nur mehrheitlich entschieden hat!) ……………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………… ……………………… …………………… ……………………. Klassenlehrer/in Koordinator/in Schulleitung

einstimmig mehrheitlich

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Im laufenden Schuljahr werden ca. 25 Schülerinnen und Schüler gefördert. Folgende Angebote bestehen: 1. Römische Sagen 2. Mathematisch-logische Förderung 3. Niederländisch 4. Aquarellmalerei 5. Erkunden und Entdecken 6. Naturwissenschaftliche Entdeckungen im Sachunterricht Förderkonzept Die Heinrich-Schüren-Schule hat einen Schulbezirk mit sehr unterschiedlichen sozialen Strukturen. Der Anteil der Kinder mit mittlerer und guter Begabung überwiegt Es gibt aber auch Kinder aus sozial benachteiligten Familien, deren Probleme unter anderem durch den an der Schule angesiedelten Hort aufgefangen werden. Die Kinder im Grundschulalter aus einem Frauenhaus, die in diesem Haus vorübergehend oder auch mittelfristig wohnen, werden in der Heinrich-Schüren-Schule versorgt. Die vorgenannten Bedingungen führen auch zu einer relativ hohen Schülerfluktuation. Kinder kommen aus anderen Sozialkreisen in die einzelnen Lerngruppen, der Lernstand muss festgestellt werden, Lücken müssen geschlossen werden, um eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht zu ermöglichen. Hinzu kommen die Kinder, die kein oder nur wenig deutsch sprechen, in deren Elternhaus vorwiegend eine andere Sprache als deutsch gesprochen wird und die Kinder der russischen Aussiedler. Um möglichst häufige Förderphasen zu erhalten, wird ein Teil der Förderung in die Vorlaufphase gelegt und auch außerhalb des Klassenraumes erteilt (Konferenzbeschluss). Die Schule bietet an: Sprachunterricht vor der Einschulung (siehe vorhergehende Ausführungen) Förderunterricht für ausländische Kinder Förderunterricht für ausgesiedelte Kinder Förderunterricht für Kinder mit Lernschwierigkeiten in Deutsch Förderunterricht für Kinder mit Lernschwierigkeiten in Mathematik Im Rahmen des Schulkindergartens kognitive Förderung Förderunterricht nach Förderkonzept Der Förderunterricht wird auf der Grundlage folgender Erlasse erteilt: Die Arbeit in der Grundschule, Erlass des MK vom 3.2.2004 – 301.2-31020 – - VORIS 22410 - Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache RdErl. d. MK v. 21.7.2005 - 26 - 81 625 - VORIS 22410 Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK vom 04.10.2005 – 26 – 81631-05 VORIS 22410 Der Förderunterricht nach Förderkonzept wird auf Grund einer Schülerbeurteilung erteilt. Die Klassen- und Fachlehrer stellen mit Hilfe einer gemeinsam erarbeiteten Analyse die Zahl der Kinder mit Förderbedarf fest. Jeder Klasse werden 2 zusätzliche Förderstunden zugewiesen.

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Die Stunden werden sowohl für kurze Fördersequenzen für einzelne Schüler, eine Gruppe oder Klasse als auch als „Teamteaching-Stunden" eingesetzt. In den Kurzsequenzen orientiert sich der Förderunterricht an der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler, während in den Doppelbesetzungen auf den Bedarf der einzelnen Gruppe eingegangen wird. Hier wird auch kurzfristiger Förderunterricht als unmittelbare Hilfe bei punktuell auftretenden Lernschwierigkeiten eingesetzt. In den Klassen 1 und 2 findet zusätzlich ein Klassen übergreifendes Fördermodell statt, getrennt nach Deutsch und Mathematik, welches parallel zur täglichen Betreuungsstunde durchgeführt wird. Bei den Stunden in Doppelbesetzung finden Absprachen zwischen den Fachlehrkräften und Förderlehrkräften statt. Die inhaltliche Förderung orientiert sich nach dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler. Hier wird unterschieden zwischen einer langfristig angelegten Förderung und einem akut entstandenen Förderbedarf. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nach Einschätzung der Klassenlehrkräfte einer langfristigen Förderung bedürfen, liegt nach der durchgeführten Analyse in jeder Lerngruppe über der im Erlass aufgeführten Untergrenze. Die Schule hat mit dem durchgeführten Förderkonzept gute Erfahrungen gemacht. Förderunterricht kann bei Bedarf langfristig angesetzt werden, kurzfristig bei plötzlich auftretendem Bedarf, bei neu hinzukommenden Kindern und bei Kindern, die aus dem Ausland kommen und nicht die deutsche Sprache beherrschen. Angesichts der Tatsache, dass die Förderstunden für die vorschulische Sprachförderung aus dem Stundenpool der Schule entnommen wurden, ohne einen entsprechenden Ersatz zu stellen, muss mit den Förderstunden flexibel umgegangen werden. Aus diesem Grund ist eine genaue Absprache zwischen den Fachlehrern, den Lehrkräften in der Frühförderung und der Klassenlehrkraft notwendig.

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Die Organisation der Förderzeiten Die Klassenlehrkraft stellt einen Stundenpool zusammen, in dem sie alle zur Verfügung stehenden Unterrichtszeiten auflistet (siehe Tabelle). Sie ist für die Organisation des Förderunterrichtes innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeiten verantwortlich. Die Organisation von zusätzlichen Zeiten muss mit der Schulleitung vereinbart werden. Diese versucht durch Umverteilung an Brennpunkten zu helfen. Diese Zeiteinheiten setzen sich zusammen aus:

a) den Zeiten der Frühförderung (5 x 15 Minuten pro Woche) Die 4. Klassen erhalten auf Grund des Schwimmunterrichts 4 x 15 Minuten pro Woche.

b) den Stunden der Doppelbesetzungen c) den Jahrgangsübergreifenden Förderstunden (Klassen 1 und 2)

Förderzeiten Zeitpunkt Lehrkraft Deutsch Mathematik Montag-Früh 7.45 – 8.00 Dienstag-Früh 7.45 – 8.00 Mittwoch-Früh 7.45 – 8.00 Donnerst.-Früh 7.45 – 8.00 Freitag-Früh 7.45 – 8.00 Doppelbesetzung Jahrgangsübergreifend Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf wird im individuellen Förderplan dokumentiert. Bei längerfristiger oder regelmäßiger Teilnahme am Förderunterricht müssen die Eltern informiert sein. Die kurzfristige Teilnahme (z. B. wegen Fehlens) wird wöchentlich zwischen der Klassenlehrkraft, der Mathematiklehrkraft und der Förderlehrkraft vereinbart. Die Zeiten der Frühförderung kann auch für die gesamte Lerngruppe verwendet werden, wenn der Unterricht innerhalb dieser Zeit speziell auf die Wiederholung und Nacharbeitung von Defiziten in Deutsch oder Mathematik ausgerichtet ist. Der Förderbedarf einer Klasse wird in einer Klassenübersicht dokumentiert. Nur der Inhalt und der Verlauf der besonderen Förderung werden im schuleigenen individuellen Förderplan festgehalten. Dieser Plan gilt so lange, bis eine verbindliche Regelung vorgegeben wird. Nachfolgend werden die Klassenübersicht und der schuleigene individuelle Förderplan dargestellt.

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Klassenübersicht zum Förderbedarf Klasse: _________ Schuljahr _______

Legende: ++ = sehr stark + = stark o = keine Auffälligkeiten ! = Förderbedarf !! = erhöhter Förderbedarf !

Name, Vorname AV SV DE RS S+F EN SA RE MA WE TE SP

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Maschinelle Umsetzung der Klassenübersicht zum Förderbedarf

Die vorstehende Klassenübersicht haben wir programmiert, so dass wir sie mit unserem Zeugnisdruckprogramm bearbeiten können. Hier links ist die maschinelle Umsetzung abgebildet. Diese Unterlage wird zum Beginn eines jeden Schulhalbjahres ausgedruckt, in der Klasse 1, sobald Erkenntnisse vorliegen. Sie dient als Leistungs- und Förderübersicht, als Unterlage zur Organisation des Förderunterrichtes durch die Klassenlehrkräfte und wird halbjährlich neu angelegt auf der Grundlage der in den Zeugnissen dokumentierten Leistungen.

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Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Lernausgangslage - Schülerbogen Name, Vorname:

Nach der Anmeldung

1. Schuljg. Herbst

1. Schjg. Jan/Feb

1. Schjg. Apr/Mai

2. Schjg Herbst.

2. Schjg. Frühj.

3. Schjg. Herbst

3. Schjg. Frühj.

4. Schjg. Herbst

4. Schjg. Januar

Sozialverhalten

Arbeitsverhalten

Deutsch

Mathematik

Musisch-kulturelle Bildung

Sport

Englisch

Religion

Individuelle Stärken

Selbsteinschätzung

Zusammenarbeit Schule/Erziehungsber.

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

besondere Maßnahmen

Elterngespräch am:

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Auch diesen Plan haben wir mit unserem Zeugnisdruckprogramm gelöst, so dass auch er maschinell verarbeitet werden kann:

Hier das Beispiel für die Klassen 3 und 4. Das Formular für die Klassen 1 und 2 enthält den entsprechenden Fächerkanon.

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Individueller Förderplan Ab 01.08.2006 wird für allgemein bildende Schulen die Führung eines individuellen Förderplans für alle Schüler verbindlich, beginnend mit den Anfangsklassen der jeweiligen Schulform. Für uns bedeutet das, dass nunmehr für alle Schülerinnen und Schüler ein individueller Förderplan geführt werden muss. Wir haben uns bei der Umsetzung des Individuellen Förderplans nach den Handreichungen des MK gerichtet: „Die Leistungsüberprüfung und -bewertung und die Dokumentation ergänzen einander: Mit der Benotung werden Leistungen bezogen auf die Bildungsstandards bzw. die in den Kerncurricula ausgewiesenen Kompetenzen gemessen und im Zeugnis festgehalten. Die Leistungsbewertung erfolgt kriterien- und normbezogen und lässt Aussagen über Leistungen zu bestimmten Zeitpunkten zu. Die Dokumentation erfasst prozessual die Entwicklung individueller Lernstände einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst die individuellen Entwicklungspotentiale und die Lernentwicklung und verfolgt u. a. das Ziel, durch entsprechende Unterrichtsplanung Lernangebote und Lernstände miteinander abzustimmen. Dabei bezieht sie auch überfachliche Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler ein.“ (Handreichungen des MK) Die Dokumentation enthält Aussagen - zur Lernausgangslage, - zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, - zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und - zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler. Einige Kernbereiche sind unverzichtbar und müssen unabhängig von den Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Schulen erfasst werden. Dadurch wird auch gewährleistet, dass beim Übergang einer Schülerin oder eines Schülers an eine andere Schulform oder einem Schulwechsel die Dokumentation aussagekräftig für die aufnehmende Schule ist. - Arbeits- und Sozialverhalten - Lese- und Schreibkompetenz - mathematische Kompetenz - fremdsprachliche Kompetenz Über die verbindlichen Kernbereiche hinaus sollten bei Bedarf weiter fachliche Kompetenzen ausgewiesen werden. Welche Aspekte hierbei erfasst werden und wie eingehend dies geschieht, ist der Entscheidung der einzelnen Schule überlassen. Eine spontan gebildete, informelle Arbeitsgruppe hat der Gesamtkonferenz folgendes Ergebnis vorgestellt, das die Konferenz ab sofort als IFP für die weitere Arbeit in der Schule übernahm. Das Formblatt wurde von uns für das Zeugnisprogramm WinZep geschrieben, so dass es auch maschinell verwaltet werden kann. Die Konferenz beschloss die Erprobung für ein halbes Schuljahr. Die Eingabemöglichkeiten wurden für die Klassen 1 - 2 und 3 - 4 jeweils an den geltenden Fächerkanon angepasst. Der vorhergehende, kurze Förderplan wird in dieser Zeit nicht mehr genommen, sondern nur noch der ausführliche.

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Förderkonzept bei Teilleistungsschwäche in Mathematik (Dyskalkulie) Um der Rechenschwäche Dyskalkulie begegnen zu können, muss man sie diagnostizieren. Es gibt eine Reihe von Symptomen, die den Verdacht auf eine vorliegende Rechenschwäche erwecken. Folgende oder ähnliche Symptome können bei einer Dyskalkulie auftreten: - Sie/Er kann nur mit Hilfsmitteln wie Fingern oder Bausteinen rechnen - Grundregeln des Rechnens bleiben unverständlich - Erkennen mathematischer Zeichen und Symbole ist schwierig - Probleme beim Einhalten von Reihenfolgen und/oder Handlungsabläufen - Schwierigkeiten beim Lesen von graphischen Darstellungen - Tabellen erscheinen unverständlich - Probleme beim Kartenlesen - Versagen in der Geometrie - Zuordnung einer Zahl zu einer Menge nicht logisch - Erfassen der Unterschiede von Größe, Form, Menge, Länge usw. ist schwierig (Bsp.: - Wieso ist 100 mehr als 10?)

- Sie/Er benutzt zählendes Rechnen -

Man kann mit der Beantwortung folgender Fragen überprüfen, ob mehrere der folgenden Phänomene bei einem Kind auftreten? Dieser Fragebogen kann sowohl von Eltern als auch von Lehrkräften (ggf. gemeinsam) bearbeit werden und dienst der ersten Einschätzung des Kindes.

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Symptom – Katalog für Eltern 2 Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Symptome einzeln auch bei nicht rechenschwachen Kindern auftreten können. □ 1. Haben Sie den Eindruck, dass bei Ihrem Kind Üben fast nichts mehr nutzt (am anderen Tag ist alles vergessen)? □ 2. Verpasst Ihr Kind ständig die Lieblingssendung im Fernsehen? Hat Ihr Kind kein sog. „Zeitgefühl“? □ 3. Kann Ihr Kind Phantasieergebnisse (10+10=100) nicht korrigieren bzw. fällt dieses „Vergreifen“ in den Dimensionen gar nicht auf? □ 4. Verdreht Ihr Kind häufiger die Zahlen bzw. schreibt Ihr Kind in der „Sprech- richtung“ (neununddreißig statt 93)? □ 5. Werden Plus und Minus oder Multiplikation und Division munter verwechselt? □ 6. Werden Minuend und Subtrahend, Dividend und Divisor freihändig ganz oder teilweise vertauscht, um „leichter“ rechnen zu können 824:8=142 – 8:8=1,8:2=4 und 8:4=2 oder 82-79=17 – 80-70=10 und 9-2=7 □ 7. Behandelt Ihr Kind Einer, Zehner und Hunderter nach Geschmack und nicht nach der Wertigkeit (50+4=90; 45+14=86)? □ 8. Gelingen so genannte dekadische Transfers schnell und sicher (4+5/14+5/15+14) oder muss erneut gezählt bzw. erneut schematisch gerechnet werden? □ 9. Gelingen Größenvergleiche mehrstelliger Zahlen nicht (67>71)? □ 10. Erkennt Ihr Kind Rechenerleichterungen nicht? (z.B. Erkennung der Möglichkeit additiver Ergänzung statt rein schematischer Lösung bei Aufgaben wie 83-79 oder 21-19? □ 11. Schreibt Ihr Kind im Zahlendiktat von rechts nach links (z.B. bei 27 zuerst 7 und dann 2)? □ 12. Schreibt Ihr Kind bei Zahlendiktaten „lauttreu“ (z.B. zweihundertzwanzig=20020)? □ 13. Bemerken Sie, dass Ihr Kind im höheren Zahlenbereich beim Rechnen heimlich oder offen die Finger benutzt? □ 14. Fällt es auf, dass auch bei einfachen Aufgaben im Zahlenbereich bis 100 „lange“ Rechenwege dazu führen, dass die Aufgabenstellung vergessen wird? („Wie hieß noch mal die Aufgabe?“) □ 15. Bevorzugt Ihr Kind schriftliche Lösungen auch bei einfachen Kopfrechen-

vorgängen? 2 Rechenschwäche/Dyskalkulie, Symptome-Früherkennung-Förderung, Arbeitskreis des Zentrums für angewandte Lernforschung

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□ 16. Verrechnet sich Ihr Kind häufig um plus oder minus eins (10-5=6 oder 4+3=6)? □ 17. Ist für Ihr Kind der Umgang mit dem Taschengeld ein völliges Rätsel, obwohl es bereits im 4. Schuljahr ist? □ 18. Fühlt sich Ihr Kind ungerecht behandelt, wenn Sie das Taschengeld statt in fünf Groschen mit einem „kleinen“ Fünfzig-Pfennig-Stück auszahlen? □ 19. Gibt es regelrechten Familienstreit, wenn Sie Ihren Kindern Getränke, gerecht geteilt, in Gläser mit unterschiedlichem Durchmesser abnieten? Ein rechen- schwaches Kind wählt das Gefäß mit dem höchsten „Pegelstand“. □ 20. Tauchen bei Ihrem Kind bei so genannten „Platzhalteraufgaben“ (9-?=2) ungeahnte Schwierigkeiten auf, obwohl die Aufgabe 9-7 sofort gelöst werden kann? □ 21. Gibt es bei Sachaufgaben einen plötzlichen auffälligen Leistungsabfall? □ 22. Würde Ihr Kind bedenkenlos die so genannte „Kapitänsaufgabe“ lösen, bei der das Alter des Kapitäns aus Länge und Breite des Schiffes berechnet werden soll…? (Schiffslänge 20m, Schiffsbreite 5m. Man muss rechnen: 20+5=25 Jahre alt. Bei 20-5 wäre er erst 15 und mit 15 bekommt man noch keinen Führerschein.) □ 23. Kombiniert Ihr Kind begriffslos alle Zahlenangaben bei Textaufgaben? (In der 4. Klasse gibt es 20 Mädchen und 8 Jungen. Wie viel Schüler sind in der Klasse? 4+20+8=32 Schüler) □ 24. Das Kind fragt nach der Richtigkeit eines Ergebnisses in einer Weise, die völlige Orientierungslosigkeit verrät. Eine genauere Untersuchung kann man mit der Anwendung des Symptomfragebogens 3 des Arbeitskreises des Zentrums für angewandte Lernforschung durchführen. Dieser Bogen ist kein Testverfahren sondern eine Möglichkeit, die Lernausgangssituation besser beurteilen zu können und einem Verdacht auf Teilleistungsstörung (Dyskalkulie) näher zu kommen.

3 Rechenschwäche/Dyskalkulie, Symptome-Früherkennung-Förderung, Arbeitskreis des Zentrums für angewandte Lernforschung, mit Genehmigung durch das Osnabrücker Zentrum für mathematisches Lernen

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Symptomfragebogen * bei Verdacht auf eine Rechenschwäche/Dyskalkulie

für Lehrer, Beratungsstellen, Sonderpädagogen, Kliniken, Ärzte, Psychologen

(Grund-, Sonder-und weiterführende Schulen bis Klasse 5)

Um mit dem Symptomfragebogen sicher umgehen zu können, raten wir (falls dies nicht bereits der Fall ist oder war) zu einer Fortbildung, die alle im Titel erwähnten Einrichtungen durchführen.

Vorweg sei deutlich darauf hingewiesen: Dieser Fragebogen ist weder ein Diagnostikum, noch ersetzt er eine förderdiagnostische Untersuchung! Er ist ebenfalls nicht dazu geeignet, eine generelle Lernschwäche anzunehmen oder auszuschließen!

Die nachfolgend aufgeführten Symptome stellen eine Auswahl dar, die wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung häufig bei rechenschwachen Kindern beobachten konnten. Sie treten bei Kindern der ersten fünf Jahrgangsstufen aller Schulformen (auch bei „Sonder“schülern) auf, können sich aber auch während der gesamten weiteren Schullaufbahn hartnäckig halten. Es sind auch Symptome enthalten, die sich nach dem ersten oder zweiten Schuljahr nicht mehr beobachten lassen, da das Kind zwischenzeitlich andere Kompensationsstrategien entwickelt hat. Ist dies der Fall, so zählen auch diese Symptome als Auffälligkeiten. (Wir verweisen hier nochmals auf unsere Fortbildungsveranstaltungen.)

Um den Verdacht auf eine Rechenschwäche zu erhärten, reicht es nicht aus, dass nur wenige Symptome zutreffen. Es müssen aber auch nicht alle in Erscheinung getreten sein. Zur Beurteilung spielt es auch eine Rolle, in welcher Häufigkeit das Symptom auftritt. Auch wenn Sie viele Symptome angekreuzt haben, muss dies nicht bedeuten, dass das Kind eine Rechenschwäche hat. Es besteht dann lediglich eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Rechenschwäche, gleichgültig ob in Kombination mit anderen Lernschwierigkeiten des Kindes oder auch als isoliert auftretende Teilleistungsschwäche. Endgültige Klarheit schafft hier nur eine ausführliche qualitative förderdiagnostische Untersuchung.

Falls Sie aufgrund des Ergebnisses als betroffene Eltern eine Diagnose durchführen lassen wollen, bringen Sie bitte diesen Bogen zu dem entsprechenden Termin mit. Lehrer, Ärzte, Psychologen oder Pädagogen sollten den Bogen bei einer evtl. Diagnostik mit Zustimmung der Eltern (Sorgeberechtigten) ebenfalls an den/die Diagnostiker(in) weiterleiten.

Der Symptomfragebogen einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtgesetzes ist ohne Zustimmung des Arbeitskreises des Zentrums für angewandte Lernforschung unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung undVerarbeitung in elektronischen Systemen. Das Kopieren des Bogens ist für den internen Gebrauch staatl. Schulen, staatl. anerkannten Privatschulen, Kliniken, städt. oder staatl. anerkannten Beratungsstellen, schulpsychologischen Diensten, Ärzten, Heilpädagogen, Ergotherapeuten, psychologischen Praxen sowie Jugendämtern * Arbeitskreis des Zentrums für angewandte Lernforschung, (gemeinnützige GmbH), mit Genehmigung durch das Osnabrücker Zentrum für mathematisches Lernen (Rechenschwäche/Dyskalkulie), Georgstraße 8, Tel.: 0541-2052242

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Symptomfragebogen Seite 2

Angaben zum Kind Name, Vorname(n): geboren am Schule Klasse Wiederholung/Zurücksetzung der Klasse Stelle/Schule, die den Fragebogen ausfüllt Wer hat den Fragebogen ausgefüllt? Code-, Patientennummer ………………… Datum Besuch des Förderunterrichts durchgeführt zum 1. Mal ja nein ………. mal Weitere Angaben und Vermerke (Voruntersuchungen/Tests/Ergebnisse) …………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………..

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Symptomfragebogen Seite 3

Anweisung ab der 1. Klasse, im 2. Halbjahr Symptom Nr. 10 durchgestrichen, da noch nicht im Unterricht behandelt Der Fragebogen ist in 3 Teilbereiche gegliedert: Teil I Mathematischer Bereich (24 Items) Teil II Auffälligkeiten im Lernverhalten (9 Items) Teil III Auffälligkeiten im alltäglichen Bereich (7 Items) Im Teil I sowie im Teil III steht jeweils links vom Symptom, ab welcher Klasse und welchem Halbjahr das Symptom auftreten kann (im Teil II generell ab Schulbeginn). Diese Angabe ist nicht fest verbindlich, da es wegen unterschiedlicher Schulformen und verwendeten Didaktiken durchaus sein kann, dass der entsprechende Lerninhalt bereits vorher oder erst später durchgenommen wurde. Achten Sie deshalb beim Ausfüllen darauf, ob das Kind den entsprechenden Stoff bereits im Unterricht durchgenommen hat! Trifft diesbezüglich ein Item nicht zu, streichen Sie es deutlich durch! Beispiel:

ab1.2 10.• Das Kind lehnt analytische Aufgaben ab (z. B.8+?=14 oder ?-6=3). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

Symptom trifft zu, da Schulstoff der ersten (4+3=?)bzw.=/ zweiten Klasse (90 -30 = ?) Bitte lesen Sie sich das Symptom genau durch. Prüfen Sie nach, ob der entsprechende Schulstoff bereits durchgenommen wurde und kreuzen Sie dann die Häufigkeit des Auftretens an. Falls Sie dazu keine Angaben machen können, kreuzen Sie bitte “nicht bekannt” an. Beispiel:

ab1.1/ 2.2

09. Das Kind verrechnet sich bei seinen Ergebnissen um einen Einer/Zehner/Hunderter (z. B. 4+3=6 oder 90 -30 = 70) fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt•

Das Symptom trifft “oft” zu.

Teil I -Mathematischer Bereich (1)

ab1.1 01.

Das Kind rechnet Aufgaben zählend. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1

02. Das Kind zählt an den Fingern oder mit Hilfe von anderem Material ab. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1

03. Das Kind kann nur mit Anschauungsmaterial rechnen. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 04.

Das Kind lehnt Subtraktionen (Minus-Aufgaben) ab. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1

05. Das Kind rechnet nach einem Schema. Verändert sich die Aufgabenstellung, weiß es nicht mehr, was es tun soll. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

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Symptomfragebogen Seite 4

Teil I -Mathematischer Bereich (2)

ab1.1 06.

Das Kind erkennt ganz offensichtlich falsche Lösungen nicht. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 07.

Das Kind verwechselt Vorgänger und Nachfolger einer Zahl. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 08.

Das Kind verwechselt die Rechenarten. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1/2.2 09. Das Kind verrechnet sich bei seinen Ergebnissen um einen Einer/Zehner/Hunderter

(z. B. 4+3=6 oder 90 -30 = 70). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.2 10.

Das Kind lehnt analytische Aufgaben ab (z. B.8+?=14 oder?-6=3). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.2 11.

Das Kind hat keine Strategien zur Ergebnisüberprüfung (kann keine Probe rechnen). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1/2.1

12. Dem Kind gelingen sogenannte dekadische Transferleistungen nicht (4+5/14+5 oder 14 + 15 / 40 + 50 etc.). Es rechnet solche Aufgaben immer wieder erneut aus. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.1 13. Das Kind produziert Zahlendreher (z. B. 76 statt 67).

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.1 14. Das Kind erkennt keine Rechenerleichterungen (z. B. dass man bei der Aufgabe 21 -

19 besser auffüllt, statt subtrahiert). Es erkennt die Nähe der Zahlen nicht. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.1/3.1 15. Das Kind hat große Probleme, wenn Zehner-(2. Klasse) bzw. Hunderterübergänge (3.

Klasse) verlangt sind. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.1/3.1 16. Das Kind kann Einer/Zehner (2. Klasse) /Hunderter (3. Klasse) nicht benennen,

verwechselt sie. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2/3/4

17. Das Kind hat große Probleme, wenn es eine Zahl spontan von einem vollen Zehner (Klasse 2), vollen Hunderter (Klasse 3) bzw. vollen Tausender (Klasse 4) abziehen soll. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.2 18. Das Kind zählt die 1x1-Reihen immer wieder von vorne hoch. fast immer oft

gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.2 19. Das Kind vergisst nach kurzer Zeit die 1x1-Reihen wieder.

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.2 20. Das Kind lehnt Geteilt - Aufgaben ab. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.2 21. Das Kind hat große Probleme bei Text-/Sachaufgaben. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

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Symptomfragebogen Seite 5

Teil I -Mathematischer Bereich (3)

ab2.2/3.1 22. Das Kind hat keine Abschätzstrategien (Überschlagsrechnen).

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab3.1

23. Das Kind rechnet auch einfachste Aufgaben am liebsten schriftlich untereinander oder stellt sich die Zahlen im Kopf untereinander vor. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab4.1

24. Das Kind hat Probleme beim Zahlendiktat größerer Zahlen (insbesondere dann, wenn die Ziffer 0 häufig vorkommt -z. B. bei 10.050 etc.). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

Teil II -Auffälligkeiten im Lernverhalten

ab1.1 01. Das Kind vergisst Sachen, die es tags zuvor noch konnte.

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 02.

Das Kind wirkt unkonzentriert. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 03. Das Kind macht seine Hausaufgaben nur im Beisein eines Erwachsenen.

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 04. Das Kind benötigt ungewöhnlich lange Rechenzeiten (auch bei “einfachen”

Aufgaben). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 05.

Das Kind weiß nicht, was es in der letzten Mathestunde gemacht hat. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 06. Beim Üben zu Hause gibt es Streit (oder auch Tränen).

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 07. Das Kind blockt ab, wenn es um Mathematik geht.

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 08. Das Erledigen der Hausaufgaben nimmt ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch.

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab1.1 09. Das Kind sucht verzweifelt nach einem Schema. Wechselt der Aufgabentyp, weiß es

nicht mehr, was es machen soll. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

Teil III -Auffälligkeiten im alltäglichen Bereich (1)

ab1.1 01. Das Kind klagt über Bauch- oder Kopfschmerzen oder über Übelkeit.

fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

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Symptomfragebogen Seite 6

Teil III -Auffälligkeiten im alltäglichen Bereich (2)

ab2.1 02.

Das Kind will nicht mehr zur Schule gehen. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.1 03.

Das Kind hat Angst vor Mathematikarbeiten (ist sehr nervös). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2.2

04. Das Kind hat Probleme beim Rechnen mit Geld. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab2/3

05. Das Kind hat Schwierigkeiten beim Rechnen und im Umgang mit Größen (cm, m, kg, g usw.). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab3.1

06. Das Kind kann keine Zeitspannen abschätzen. fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

ab3.1

07. Das Kind kann die Uhr nicht lesen (Zeiger-Uhr!). fast immer oft gelegentlich gar nicht nicht bekannt

Interpretation/Empfehlungen Bitte denken Sie daran! Auch wenn Sie möglicherweise viele Symptome wiedergefunden haben, muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Kind unter einer Rechenschwäche/Dyskalkulie leidet! Zur Interpretation Bei den folgenden Empfehlungen zählen die Symptome, die aufgrund des noch nicht behandelten Schulstoffs (durchgestrichen) nicht zutreffen, sowie die Symptome, bei denen Sie “nicht bekannt” angekreuzt haben, nicht mit! Die angegebenen Prozentzahlen beziehen sich auf die Symptome, bei denen “fast immer”, “oft” oder “gelegentlich” angekreuzt wurde. Je nach Häufigkeit des Auftretens verstärkt sich der Verdacht auf eine Rechenschwäche. Empfehlungen Wenn nur wenige Symptome zutreffen (ca. 10 bis 35%), sollten die Eltern ein klärendes Gespräch mit der Lehrkraft des Kindes führen. Anhand des Bogens können dann die Probleme und Schwierigkeiten des Kindes in einer sachlichen Diskussion besprochen werden. Das Kind sollte unbedingt den Förderunterricht besuchen und dort gezielt individuelle Unterstützung erhalten. Die Eltern des Kindes sollten sich kundig machen, was sie beim häuslichen Üben vielleicht falsch oder besser machen können. Stellen sich nach einem angemessenen Zeitrahmen (drei bis vier Monate) keine Besserungen ein (nicht notenmäßig, sondern auf das Verständnis bezogene) oder verschärft sich sogar die Problemlage, raten wir zu einer Untersuchung bei entsprechenden Facheinrichtungen. Falls eine Vielzahl von Symptomen zutrifft (ab ca. 40%), gilt für die schulische Förderung und Beratung der Eltern alles oben Gesagte. Zudem raten wir in diesem Fall zu einer förderdiagnostischen Untersuchung des Kindes, die klären muss, ob es sich tatsächlich um eine Rechenschwäche handelt und wie dieser ggf. begegnet werden kann. Bei der nach der Diagnostik stattfindenden Beratung der Eltern sollte auch die Lehrkraft des Kindes teilnehmen, um ein abgestimmtes Förderkonzept entwickeln zu können. Verstärktes Üben sollte in diesen Fällen unbedingt eingestellt werden, da sich dies unseren Erfahrungen gemäß meist negativ auf die Gesamtsituation niederschlägt.

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Liegt der Verdacht nahe, dass eine Rechenschwäche vorliegt, sollte ein Testverfahren eingeleitet werden. (siehe Verabredung zum Vorgehen bei Verdacht auf Rechenschwäche) Nach der Feststellung einer Dyskalkulie müssen angemessene Fördermaßnahmen eingeleitet werden, die von den individuellen Schwierigkeiten des Kindes abhängen. Für jedes Kind wird ein eigenes Arbeitsprogramm zusammengestellt. Die Therapie beginnt auf der derzeitigen Leistungsstufe des Kindes. Damit ist kein Nachhilfeunterricht gemeint, sondern eine Zusammenstellung eines individuellen Arbeitsprogramms in Verbindung mit psychischer Betreuung und je nach Kind auch Entspannungs- und psychomotorischen Übungen. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen ist angeraten. Mit rechenschwachen Kindern wird häufig zu viel und falsch geübt. Aus diesem Grund müssen wir die individuelle Ausgangslage ermitteln. Wir dulden kein zählendes Rechnen als Lösungsmethode. Als Arbeitsmaterial sollte Material mit hohem Anschauungscharakter benutzt werden. (siehe Fördergrundsatz X) Das kann sein: Die Finger als Mengen-Gliederungs-Hilfe Der Rechenrahmen Die Steckwürfel Der Zahlenstrahl Die Hundertertafel Quisinärstäbe Geld Rechenkarten Zahlenmemory Rechenschiffchen PC-Programme Ziel ist es, nach und nach den Gebrauch des Arbeitsmaterials abzubauen. Für die Förderung haben wir und die Fördergrundsätze von Brühl-Bussebaum-Hoffmann-Lukow-Schneider-Wehrmann zugrunde gelegt: 4 Fördergrundsatz I Es gibt verschiedene, sich teilweise widersprechende Definitionen einer Rechenschwäche. Je nach wissenschaftlicher Disziplin und Erkenntnisinteresse mögen sie alle eine Berechtigung haben. Für den praktischen Umgang mit rechenschwachen Kindern sind unserer Erfahrung nach alle Versuche, eine Dyskalkulie/Rechenschwäche in wenigen Zeilen zu definieren, ungeeignet. Es handelt sich bei einer Rechenschwäche in aller Regel weder um ein ausschließlich mathematisches noch um ein isoliertes psychisches Problem. Förderansätze müssen alle Aspekte einer Rechenschwäche berücksichtigen! Viel wichtiger als Definitionsdebatten und Richtlinien - sowohl für die Hilfe bei rechenschwachen Kindern/Jugendlichen als auch um das Phänomen zu fassen - ist das Begreifen der praktischen Verlaufsform in all ihren Facetten und Nuancierungen sowie der Folgewirkungen.

4 Rechenschwäche/Dyskalkulie, Symptome-Früherkennung-Förderung, Arbeitskreis des Zentrums für angewandte Lernforschung

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Fördergrundsatz II Für die Förderung rechenschwacher Kinder ist es von großer Bedeutung, Symptome und auf die Mathematik bezogenen Ursachen strikt voneinander zu trennen. Viel zu häufig ist festzustellen, dass mit bestem Wissen und Gewissen lediglich an der Oberfläche des Problems (in aller Regel am aktuellen Schulstoff) laboriert wird - das hilft keinem! Falschen oder richtigen Ergebnissen, schlechten oder guten Noten kommt bestenfalls der Stellenwert eines Indizes zu. Rechenschwache Kinder können im Verlauf ihrer Schulkarriere alle Noten produzieren: von einem „Sehr gut“ bis zu einem „Ungenügend“. Gelegentlich fallen sie sogar während ihrer Grundschulzeit notenmäßig gar nicht auf. Das Wissen um die Symptomatik einer Rechenschwäche ist daher ein zentraler Eckpfeiler das Erkennen einer möglichen Rechenschwäche - dies gilt im Sinne der Prävention besonders für den Anfangsunterricht. Eine qualitative förderdiagnostische Untersuchung ersetzt aber nicht; vielmehr gibt es einen Hinweis darauf, ob eine solche Diagnostik anzuraten ist. Vor jeglichen einzuleitenden Maßnahmen (sei es nun eine schulische Förderung oder eine lerntherapeutische Intervention) steht das Erkennen einer möglichen Rechenschwäche! Fördergrundsatz III Oft fallen rechenschwache Kinder der Lehrkraft viel zu spät auf. Die Kinder besuchen bereits die zweite oder gar dritte Klasse, bevor an förderdiagnostische Maßnahmen oder eine lerntherapeutische Intervention gedacht wird. Auch die schulischen Fördermaßnahmen setzen in aller Regel zu spät ein. Es kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig eine Früherkennung im Bereich Rechenschwäche / Dyskalkulie ist. Die Schule sollte in der Lage sein, möglichst früh rechenschwache Kinder identifizieren zu können. Mit dem Fortschreiten des Schulstoffs geht die Schere zwischen dem individuellen Kenntnisstand eines rechenschwachen Kindes und dem abverlangten aktuellen Schulstoff immer weiter auseinander. Nahezu alle rechenschwachen Kinder gehören zu den so genannten „Zählkindern"; außer verfeinerten Zählprozeduren und einigen Schemata (beispielsweise die schriftlichen Algorithmen) lernen sie nichts mehr dazu. In nicht wenigen Fällen wird auf Zeit gesetzt („Das kommt noch!", „Der Knoten wird schon platzen!" etc.). So können sich zu Beginn der Schulzeit vielleicht nur vereinzelt vorhandene Probleme zu einer ausgewachsenen Rechenschwäche mit all ihren negativen psychischen Begleitsymptomen manifestieren. Zudem sind sich Eltern und Schule nicht einig über die Beurteilung der Lage. Dies führt zu Spannungen, die den Kindern nicht verborgen bleiben und die sich zusätzlich negativ auf das Lern- und Gesamtverhalten des Kindes auswirken. Fördergrundsatz IV Eine Rechenschwäche früh erkennen bedeutet in fast allen Fällen, psychische Begleitumstände erst gar nicht aufkommen zu lassen. Rechenschwache Kinder verbergen nicht selten ihre Ängste und Probleme, weil sie Eltern wie Lehrer nicht enttäuschen wollen. „Beruhigungspillen" der Sorte „Aber dafür kannst du doch gut..." helfen in aller Regel nicht oder nur sehr kurzfristig. Es sollte nach Möglichkeit ein offenes und sachliches Gespräch mit dem Kind (ggf. auch mit den Eltern) gesucht werden.

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Falsche bzw. unrealistische Versprechungen sind nicht angebracht und zu vermeiden („Das wird schon!" usw.). Auch dies mag das Kind zunächst beruhigen. Längerfristig wird es aber umso mehr enttäuscht und kann sich dann völlig verschließen: Dem Kind muss seine Lage und was man nun gemeinsam tun will erklärt werden. Sanktionen nützen bei Verhaltensauffälligkeiten gar nichts! Das Kind lernt nur, den Gegenstand seines Problems noch mehr zu hassen. Das Einschreiten gegen aggressives, bockiges oder klassenkasperisches Verhalten kann nur gelingen, wenn dem Kind der Grund seiner Schwierigkeiten einleuchtet und ihm ein realistischer perspektivischer- Ausweg gezeigt wird. Plötzlich abbrechende Sozialkontakte sind ein Warnsignal („Keiner spielt mehr mit mir!" etc.), ebenso Rückzugstendenzen oder plötzlich eintretende Schweigsamkeit des Kindes. Häufig wissen „unsere" Kinder nicht mehr, wie sie Freundschaften aufbauen oder erhalten sollen, weil ihnen durch ihre Probleme der Blick verstellt ist (das geht auch einigen Erwachsenen so). Sie fangen an, den Grund für alle Probleme an ihrer Person fest zu machen („Ich bin sowieso zu doof für alles!"). Bemerken Eltern oder Lehrkraft gar eine Störung in der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes, sollte sich an eine Fachkraft hinzugezogen werden. Um hier den richtigen Ansprechpartner zu finden, wird versucht, in einem Gespräch mit den Eltern den Grund für diese Auffälligkeiten zu isolieren. Fördergrundsatz V Wer rechenschwache Kinder sinnvoll fördern will, sollte folgende Grundsätze unbedingt beachten: Rechenschwache Kinder/Jugendliche haben eine gänzlich andere Vorstellung von Mathematik. Für sie ist Rechnen meist nichts anderes, als das Aufzählen und Reproduzieren von Zahlwortreihen. Hinzu treten auswendig gelernte Zahlensätze und viele Eselsbrücken, die sie häufig an ganz falschen Stellen zur Anwendung bringen. Um fehleranalytisch arbeiten zu können, muss man das „Gedankenmodell Mathematik" von rechenschwachen Kindern verstehen lernen. Häufig wird versucht, mit richtigem mathematischem Wissen die Rechenstrategien der Kinder aufzudecken. In vielen Fällen ist dieses Vorgehen zum Scheitern verurteilt, weil die Kinder über dieses Wissen nicht verfügen und dementsprechend ganz anders gedacht haben müssen. Rechenschwache Kinder neigen häufig dazu, in alte Strategien und Verfahrensweisen zurückzufallen. Kennt man diese nicht, so wird man nicht bemerken, dass das Kind wieder mit völlig falschem Gedankengut unterwegs ist. Im „Therapeutenjargon" nennt man dies: „Reingefallen!" Es gibt kein Allheilverfahren zur Behebung einer Rechenschwäche! Die Arbeit mit rechenschwachen Kindern erfordert eine parallel zur Förderung laufende fortwährende und punktgenaue Differentialdiagnostik, jeweils bezogen auf die individuelle Problematik eines Kindes. Ohne eine detaillierte Kenntnis der Denkweisen rechenschwacher Kinder ist dies unmöglich und führt infolge wieder dazu, dass am Kind vorbeigefördert wird.

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Fördergrundsatz VI Nach der Auffassung der hier vertretenen Facheinrichtungen gilt: Im Rahmen der Förderdiagnostik soll ermittelt werden, wie Schüler mit Rechenproblemen der Welt der Mathematik gegenübertreten und welche inneren Bilder von Zahlen und Rechenoperationen entwickelt wurden. Hierfür ist es notwendig, qualitativ vorzugehen, um die Schwierigkeiten in der mathematisch-kognitiven Entwicklung zu ermitteln, sie fehleranalytisch zu beurteilen und ggf. Aufgabentyp und Schwierigkeit schon während der Diagnostik individuell anzupassen, also nicht zu standardisieren. Inwieweit die vom Kind angewandten Strategien zu richtigen bzw. falschen Ergebnissen führen, tritt nach diesem Maßstab in den Hintergrund, zumal rechenschwache Kinder durchaus richtige Ergebnisse, jedoch mit völligem Unverständnis produzieren können. Standardisierte Tests haben dagegen durchweg den Mangel, dass sie rein ergebnisorientiert sind, d.h. sie schränken die Fehleranalyse in hohem Maße ein, indem sie lediglich richtige von falschen Ergebnissen unterscheiden, anschließend quantifizieren und die so gewonnene Quote nach einem feststehenden Auswertungsschlüssel beurteilen. Derartige Tests genügen insbesondere den Anforderungen einer auf lerntherapeutische Intervention ausgerichteten Diagnose nicht. Fördergrundsatz VII Eine Note sagt - wenn überhaupt - nur sehr wenig über das dahinter liegende Verständnis der Sache aus. Von „gut" bis „ungenügend" können rechenschwache Kinder alle Noten erreichen. Die Note als einen Indikator für eine erfolgreiche Fördermaßnahme eines Kindes heranzuziehen, birgt die Gefahr, nicht gelöste Probleme in die Sekundarstufe I zu verschieben. Nicht selten geraten so Grundschullehrer in die Kritik ihrer Kollegen auf den weiterführenden Schulen. Umgekehrt sind dauerhaft schlechte Bewertungen im Fach Mathematik ein deutliches Alarmsignal und sollten zu Fördermaßnahmen führen - eigentlich eine Banalität, die nach unseren Erfahrungen leider noch nicht überall umgesetzt wird. Die Benotung als Entscheidungskriterium für die Wiederholung einer Klasse heran zu nehmen, ist immer noch gängige Vorschrift. Was rechenschwache Kinder angeht, so ist der Erfolg einer Klassenwiederholung oder Zurücksetzung äußerst gering, wenn es um die Beseitigung der mathematischen Probleme geht. Die Aussetzung der Note muss gut überlegt sein. Die Notenaussetzung auf Dauer (ggf. während der gesamten Grundschulzeit), hilft dem Kind meist nicht. Deshalb sollte ein solches Vorgehen auf Einzelfälle beschränkt bleiben und nicht zum Regelfall werden! Schließlich glauben auch die Kinder selbst, dass die Note das Wichtigste in der Schule ist - und da haben sie in gewisser Weise nicht einmal ganz Unrecht! Fördergrundsatz VIII Qualitative Förderdiagnostik erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Es ist unerlässlich, die verschiedenen Fehlertypologien rechenschwacher Kinder genau zu kennen und sie aus dem Ergebnis der Rechenaufgaben (falls dieses falsch ist) „herauslesen" zu können. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es dem Kind sehr schwer fällt, seine

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Rechenwege von sich aus zu beschreiben. Häufig bekommt man auf die Frage: „Wie hast du das gerechnet?" lediglich die Antwort: „Im Kopf!" Um ein diagnostisches Interview sinnvoll führen zu können, muss das Kind zum „lauten Denken" und Beschreiben seiner Lösungswege angeregt werden, ohne dass Suggestivfragen gestellt werden. Zu beachten ist auch, dass verschiedene Fehlertypen in Kombination auftauchen können (z. B. Klappfehler und Verzähler um 1 bei Subtraktionen mit Zehnerübergang: 63 - 5 = 61). Es gilt ferner zu bedenken: Keine förderdiagnostische Untersuchung gleicht genau einer anderen. Die relevanten Aufgabentypen sowie der Wechsel von verschiedenen Aufgaben und deren Schwierigkeitsgrad werden während der Untersuchung immer auf die individuellen Rechenstrategien eines Kindes hin ausgewählt. Das bedeutet, dass der Diagnostiker bereits im Verlauf der Untersuchung ein zunehmend genauer werdendes Bild von den Problemen des Kindes entwerfen muss. Die Hypothesen, die sich aus der Beobachtung ergeben, müssen durch die entsprechende Wahl von Aufgaben entweder verifiziert oder verworfen werden können. Zu den vielen anderen notwendigen Aspekten gehört beispielsweise auch, ob dem Kind die Aufgaben nur vorgelesen oder schriftlich vorgegeben werden. Dabei ist genau zu analysieren, warum das Kind die Aufgaben nur dann bearbeiten kann, wenn es sie in schriftlicher Form vor sich liegen hat. Ein wichtiger Hinweis: Rechenschwache Kinder können nicht rechnen! Das ist zu berücksichtigen, wenn Fehler analysieren werden sollen. Mit dem richtigen mathematischen Wissen der Lehrkraft kommt man vielfach nicht hinter die Strategie des Kindes. Fördergrundsatz IX Die Frage nach dem Schuldigen ist schier unausrottbar. Helfen wird sie keinem - ganz im Gegenteil. Wenn ein Kind Schwierigkeiten in der Schule hat, sind alle Beteiligten gefragt, und zwar nicht als Schuldige, sondern als ein Personenkreis, der sich gemeinsam und in sachlicher Absprache miteinander um Hilfestellungen für das Kind bemüht. Lehrer und Eltern müssen an einem Strang ziehen und sich nicht gegenseitig bezichtigen, wer nun verantwortlich ist für die Probleme des Kindes. Streitigkeiten zwischen Schule und Elternhaus sind zwar nicht die Regel, aber sie kommen immer wieder vor, gelegentlich sogar im Beisein des Kindes. Dies ist für die Förderung eines Kindes äußerst kontraproduktiv, da sich das Kind hin- und her gerissen fühlt. Man sollte sich deshalb auf die Sache konzentrieren, sich mit den spezifischen Problemen des Kindes in Ruhe auseinander setzen, um so zu Lösungsansätzen zu gelangen. Fördergrundsatz X Es gibt bei rechenschwachen Kindern durchaus geeignetes und ungeeignetes Anschauungsmaterial. In jedem Fall gelten aber folgende Grundsätze: Das Anschauungsmaterial ersetzt keine Erklärung. Wissen fällt nicht vom Himmel, nur weil man jetzt Zehner und Einer als Stangen und Würfelchen vor sich hat. Das Wechseln (insbesondere der ständige Wechsel) von Anschauungsmaterial verwirrt rechenschwache Kinder mehr, als dass es ihnen hilft. Man sollte in aller Regel bei einem Anschauungsmaterial bleiben! Vielleicht hat die dazugehörige Erklärung ja nichts getaugt? Grundsatz: Weniger ist hier Mehr!

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Es gibt Anschauungsmaterialien, die den falschen Zahlbegriff des Kindes durchaus unterstützen können (z. B. Zahlenstrahl und Hundertertafel nähren die Vorstellung von Zahlen als Positionen) und deshalb besser nicht verwendet werden sollten. Dies ist bei der Wahl des Materials zu berücksichtigen. Selbst das beste Anschauungsmaterial kann von rechenschwachen Kindern falsch verwendet werden. Zum Abzählen kann man vieles nehmen! Alle Kinder sollten zunächst mit Anschauungsmaterial arbeiten; haben sie den zu erklärenden Sachverhalt verstanden, können sie ihn auch anhand eines anderen Materials erklären. Alle beteiligten Personen sollten das gleiche Material verwenden und sich über die Art und Weise des Einsatzes einig sein. Die Eltern des Kindes (insbesondere der übende Elternteil) sollten hierüber kontinuierlich unterrichtet werden. Erst wenn das Kind eine Sache inhaltlich durchdrungen hat, beginnt der Abstraktionsprozess (allmähliches Reduzieren des Arbeitsmaterials) Kann das Kind sein Wissen auch mit anderen Anschauungsmaterialien demonstrieren, ist dies die beste Lernzielkontrolle. Verabredung zum Vorgehen bei Verdacht auf Rechenschwäche Der Verdacht auf Bestehen einer Rechenschwäche kann sowohl auf Grundlage von Beobachtungen aus dem Unterricht oder aus dem Elternhaus entstehen. Die schriftlichen Leistungen (Arbeiten, Hausheft) werden überprüft. Eine Fehlerdiagnose auf sich wiederholende falsche Strategien sollte versucht werden. Die mündlichen Leistungen werden auf die typischen Fehler überprüft, ohne eine Prüfungssituation entstehen zu lassen. Einsatz des Elternfragebogens (ggf. gemeinsame Bearbeitung) Einsatz des Symptomfragebogens. Eltern und Lehrkraft setzen sich zum Austausch ihrer Beobachtungen zu einem Gespräch zusammen. Lehrkraft bittet die Erziehungsberechtigten um schriftliche Genehmigung des Einsatzes eines Testverfahrens (Beratungslehrerin, Psychologe, Osnabrücker Zentrum für mathematisches Lernen) Test: Quadriga, Osnabrücker Test zur Zahlbegriffsentwicklung, Zareki. Nach Auswertung der Testergebnisse und bei Vorliegen einer Teilleistungsstörung beschließt die Klassenkonferenz die entsprechenden Maßnahmen: Dokumentation der Lernausgangslage Konferenz legt Umfang und Art der Förderung auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Förderstunden fest. (siehe Erlass: besondere Förderung)

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Die Konferenz überprüft Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Jugendamt, schulpsychologischer Dienst, Fachleute, stimmt die Fördermöglichkeiten in und außerhalb der Schule ab und gibt Empfehlungen für die Elternberatung ab. Die Konferenz legt einen Beobachtungszeitraum zur Bewertung der Förderergebnisse fest. Die Klassenkonferenz trifft die Entscheidung über die Aussetzung der Beurteilung der Leistungen im Fach Mathematik im Zeugnis auf der Grundlage der Förderergebnisse und des Berichtes der Mathematiklehrkraft. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten besteht in Unterrichtung, Ergebnismitteilung, gegenseitige Hilfe sowie in der gemeinsamen Auffindung weiterer Fördermöglichkeiten. Eltern und Lehrkraft treffen Verabredungen, deren Einhaltung das Kind in seiner Situation unterstützen, wie z. B.: Nicht die Wirkung einer schlechten Zensur noch verstärken! Wir wissen, dass das Kind noch nicht so weit ist, dass es die Konkurrenz mit den Mitschülern aufnehmen kann. Wir verabreden, dass wir mit dem Kind in überschaubaren Zeitabständen üben. Die Defizite müssen klar erkennbar und diagnostiziert worden sein. Was wurde nicht oder falsch verstanden? Wir versuchen, an die mathematische Denkweise des Kindes heran zu kommen. Dem Kind sollte die Notwendigkeit des zu Erlernenden erklärt werden. Beim Üben erst mit leichten Dingen beginnen (Grundlagen), um nicht sofort wieder Mutlosigkeit zu erzeugen. Ausrechnen hängt vom Verstehen des Sachzusammenhanges ab. Keine „eigenen“ Regeln erfinden. Sie produzieren u. U. leeres schematisches Denken und Ersatzleistungen aus dem Gedächtnis. Wir reagieren nicht nur mit „richtig“ oder „falsch“, sondern versuchen, das Kind argumentieren zu lassen. Eine Lösung sollte erst dann als richtig gewertet werden, wenn das Kind Gründe für seinen Rechenweg angeben kann. Beim Erklären achten wir auf eine kindgerechte Sprache. Schimpfen ist kein Ersatz für Förderung! Ein rechenschwaches Kind verausgabt wesentlich mehr Energie als ein Kind, das die Dinge einfach beherrscht. Gespräche über das Kind nicht in seinem Beisein führen. Es weiß ja schon, dass es etwas nicht so gut kann. Das Kind muss so unterstützt werden, dass es nicht mangelnde Leistungen in Mathematik mit mangelnder Intelligenz gleichsetzt.

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Förderkonzept bei Lese-Rechtschreibschwäche Lesen- und Schreibenlernen als Aufgabe der Schule Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für die sprachliche Verständigung, für den Erwerb von Wissen und Bildung, für den Zugang zum Beruf und für das Berufsleben besondere Bedeutung zu. Das Lesen und Schreibenlernen gehört daher zu den wesentlichen Aufgaben der Grundschule. In diesen Bereichen müssen alle Kinder tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen erwerben. Das zu erwartende Wissen der Schülerinnen und Schüler umfasst in Deutsch die Kompetenzbereiche:

- Sprechen und Zuhören - Schreiben - Lesen - mit Texten und Medien umgehen - Sprache und Sprachgebrauch untersuchen.

Lesen und Schreiben bildet somit die Grundlage für jedes weitere Schulfach, und wirkt sich demnach auf die Leistungsfähigkeit des Kindes aus. Schüler sind so zu fördern, dass sie auch in den o. g. Bereichen Lernkompetenz entwickeln. Die Beobachtung der Entwicklung im Lesen und Rechtschreiben bei den Schülern ist die Aufgabe aller Lehrkräfte (s. Erlass). Es gibt Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet werden. Diese Schwierigkeiten wirken sich nachteilig in allen anderen Unterrichtsfächern aus. Betroffene Kinder werden häufig zu Unrecht für weniger begabt gehalten, was nicht ohne Folgen auf das kindliche Selbstbewusstsein bleibt: Das Gefühl, trotz redlicher Bemühungen immer wieder zu scheitern, wirkt sich auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes aus. Im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages sollen alle Kinder- unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeitsentwicklung- entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden. Förderunterricht ermöglicht inhaltlich und zeitlich begrenzte Fördermaßnahmen. Er soll grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern zugute kommen. Eine Förderung ist umso erfolgversprechender, je früher sie einsetzt. Der Förderunterricht soll auch durch erweiterte Lernangebote und besondere Aufgaben die Weiterentwicklung besonderer Fähigkeiten und Interessen unterstützen. Somit soll der Förderunterricht ein Angebot für alle Kinder sein – für die, die langsamer lernen und genauso für die Kinder, die besonders leistungsstark sind (siehe Schulprogramm: Hochbegabung). Der von uns angebotene Förderunterricht hat aber vor allem die Aufgabe, Lernschwierigkeiten und Lernlücken auszugleichen, sodass die Kinder wieder eine sichere Grundlage für ihr Weiterlernen erhalten und den Spaß am Lernen nicht verlieren. Zeigen Schüler Anfangsschwierigkeiten oder einen geringeren Grad der Ausprägung der Schwierigkeiten, kann mit Binnendifferenzierung, d.h. mit gesondertem Eingehen auf die Schüler im normalen Unterricht (im Klassenverband) begegnet werden, sodass Schüler mit geringen Lernschwierigkeiten in dem gewohnten Lernumfeld verbleiben. Durch Partner- und Gruppenarbeit erhalten Schüler die Möglichkeiten zu gegenseitiger Unterstützung und zu sozialem Handeln. Ist die Binnendifferenzierung nicht ausreichend, werden besondere individuelle Förderschritte notwendig.

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Die innere und äußere Differenzierung gehört zum Schulalltag. Die Arbeitsaufgaben werden so gestellt, dass jedes Kind sie lösen und damit die grundlegenden Ziele des Unterrichts erreichen kann, d.h., dass Aufgaben in unterschiedlichen Zeiten, auf unterschiedlichen Wegen und auf unterschiedlichem Niveau gelöst werden können. Auch durch die gestaffelte Anzahl der Arbeitsaufgaben findet eine Differenzierung statt, somit können alle Kinder am Ende der Unterrichtsstunde ihr Arbeitspensum erfolgreich geschafft haben. Vergleichsarbeiten, die 2004 im Fach Deutsch in Niedersachsen und anderen Bundesländern geschrieben wurden, zeigen, wo die Schwächen und Stärken der Schüler einer Klasse liegen und welcher Förderbedarf sich ergibt. Stärken und Schwächen zu erkennen sind Voraussetzung, um gezielt Unterrichtsinhalte und –methoden anzupassen, um defizitäre Teilgebiete verstärkt zu unterrichten. Dabei helfen auch innerschulische Vergleichsarbeiten von Parallelklassen. Zeigen aber Schüler erhebliche und besondere Schwierigkeiten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, in Form eines Einzel- oder Gruppenförderunterrichtes, in den Frühphasen vor dem Unterricht. Zeitigt das keinen nennenswerten Erfolg, muss ein spezieller Förderunterricht erfolgen, entweder in klassenübergreifender Form oder in Einzel- oder Gruppenförderung um die Lerndefizite zu minimieren. LRS-Symptome Es gibt eine Reihe von Symptomen, die den Verdacht auf LRS erwecken. Lesen Häufige Fehler beim lauten Lesen Zahlreiche Selbstkorrekturen Langsames bzw. mühsames Erlesen von Wörtern Silbenweises Lesen von Wörtern Wortweises Lesen von Sätzen und Texten Probleme bei der Verschmelzung von Einzellauten zu Lautfolgen Probleme bei der Sinnentnahme Gesprochene Sprache Verwaschene Artikulation Stockendes Sprechen Wortschatzarmut Wortfindungsstörungen Häufige Bildung von grammatisch bzw. syntaktisch inkorrekten Ausdrücken Schreiben Häufige Fehler beim Abschreiben Zahlreiche Fehler in Diktaten oder Aufsätzen Verwechslung visuell ähnlicher Buchstaben (z.B.: „dlau“ statt „blau“) Verwechslung von Buchstaben, die ähnliche Laute repräsentieren (z.B.: „krün“ statt „grün“) Auslassung von Buchstaben, so dass sich die Klanggestalt des Wortes ändert (z.B.: „Äpfe“ statt „Äpfel“) Auslassung von ganzen Wörtern und längeren Wortteilen (z.B.: „Ferseh“ statt „Fernsehzeitung) Vertauschung der Buchstabenreihenfolge (z.B.: Fabirk“ statt „Fabrik“) Häufige Fehler aufgrund der Nichtbeachtung bestimmter Rechtschreibregeln (z.B.: „Bager“ statt „Bagger“) Schreibhemmung

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Merkfähigkeit Geringe auditive Merkfähigkeit (z.B. beim Vokabellernen) Geringe visuelle Merkfähigkeit (z.B. beim Einprägen von neuen Wortbildern) Motorik Allgemeine Ungeschicktheit Verkrampfte Schreibhaltung Undeutliches Schriftbild Langsames Schreiben Verhaltensauffälligkeiten Reduziertes Selbstwertgefühl Schulangst Aggressivität Clownerie Hyperaktivität Konzentrationsschwäche Andere psychosomatische Störungen Analyse der Lernsituation Um Schülerinnen und Schüler bei Lese- oder Rechtschreibschwierigkeiten gezielt fördern zu können, ist es hilfreich, das Bedingungsgefüge der LRS genau zu kennen. Hierzu gehören: - schulische (z.B. Didaktik und Methodik des Lese- und Rechtschreiblehrgangs sowie des

Rechtschreibunterrichts, Lehrerverhalten), - soziale (z.B. häusliches Lernumfeld, Verhalten der Mitschülerinnen und Mitschüler), - kognitive (z.B. Stand der Lese- und Schreibentwicklung, Denkstrategie, Wahrnehmung,

Sprache), - physiologische (z.B. Motorik, Seh- und Hörfähigkeit) Schreibförderung Da für jedes Kind ein individuelles, gezieltes Hilfsprogramm entwickelt werden muss, steht am Anfang die Diagnose. In Zusammenarbeit mit dem Osnabrücker Lega S. e.V. verwenden wir als Diagnosematerial für die Klassen 1 bis 4 die Hamburger Schreib-Probe (HSP). Mithilfe dieses Diagnosebogens kann der Lernstand der einzelnen Kinder festgestellt werden, sodass die spezielle Förderung greifen kann. Bei der Diagnose kann der individuelle Leistungsstand des einzelnen Kindes festgestellt werden. In diesem Testbogen sind die drei Hauptgruppen der Fehlertypologie feststellbar:

- Wahrnehmungsfehler (phonetische Fehler) sind hörbar, akustisch wahrnehmbar. Es sind Verstöße gegen die lautgetreue (phonetisch) richtige Schreibung.

- Regelfehler sind nicht hörbar, es sind Verstöße gegen die Normen der deutschen Rechtschreibung.

- Merkfehler sind Falschschreibungen sehr häufiger Wörter und Wortteile.

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Nach Feststellung der Art der Fehler kann gezielt gefördert werden, Hilfen zur Selbsthilfe gegeben, damit das Kind Strategien entwickelt, Fehler zu minimieren und sich so der Lernstand und das Selbstvertrauen hebt. Maßnahmen:

- Auf Lautzeichen (Einführung 1. Klasse) zurückgreifen - Buchstaben beim Abschreiben mitsprechen - Schreibweisen von Wörtern ableiten - Regelhaftigkeiten erkennen - Nachschlagen (Wörterliste in Arbeitsheften, Wörterbuch) usw. - das phonologische Bewusstsein muss geschult werden,

Genaue, praxisbezogene Beispiele für Übungen zur Förderung von Rechtschreibstrategien finden sich im Handbuch der Hamburger Schreibprobe, S. 130 – 133. Zur Verfügung stehende ausgesuchte Fördermaterialien sind Arbeitshefte, Rechtschreibprogramme und das Lernprogramm: www.legasthenie.de/klex

Leseförderung Der Leselehrgang muss vielseitig unter Einsatz vieler Lernkanäle strukturiert sein: Lesen, Leseverständnis, Gedächtnis, auditive Wahrnehmung, visuelle Wahrnehmung Im ersten Schuljahr beginnen die Kinder, nachdem sie die meisten Buchstaben erlernt haben, eine kleine Ganzschrift zu lesen. Das Lesen von Ganzschriften motiviert Kinder auch im häuslichen Bereich selbstständig Sätze und Texte aus ihrem Umfeld zu entdecken und zu erlesen. In den weiteren Schuljahren stellt die Schule mehrere Klassensätze von Klassenlektüren bereit, damit auf diese Weise zusätzlich zum Lesebuch Lesekompetenz erworben, geübt und gefestigt wird. In der Schülerbücherei können Schüler Bücher ausleihen und lesen. Einmal in der Woche kann jedes Kind aus dem Stadtbus der Stadtbücherei Bücher ausleihen und lesen. Das Lernprogramm Antolin kann dann zum Einsatz kommen. Des Weiteren wird auch mit Arbeitsheften zum Lesetraining das Lesen, Verstehen und Interpretieren von Texten geübt. Eigene Meinungen können mit denen von anderen Schülern verglichen werden. Interesse an weiteren Texten und Büchern wird geweckt. Die fortschreitende Lesekompetenz bewirkt den Aufbau von Lesemotivation. Kompetentes Lesen beinhaltet auch kompetentes Schreiben. Die Lesefähigkeit kann anhand verschiedener Kriterien bewertet werden. Der Zürcher Lesetest (ZLT) Förderdiagnostik bei gestörtem Schriftspracherwerb wird durchgeführt, um den Lernstand einzelner förderungsbedürftiger Kinder festzustellen. Zwischen den Grundschulen des Verbundes findet einmal im Jahr ein Unterrichtsbesuch in den zweiten Klassen zum Thema Lesekompetenz statt. Beteiligt sind außer den unterrichtenden Lehrern die Deutsch-Fachlehrer und der entsprechende Schulleiter. Jede Stunde wird besprochen und nach den Kriterien der Lesekompetenz, Differenzierung und Methodenwechsel etc. bewertet (Bewertungsschema liegt vor). Besondere Förderung Eine besondere Förderung setzt ein, wenn deutlich wird, dass eine allgemeine Förderung nicht ausreicht, um den Lernschwierigkeiten entgegenzuwirken und sie zu beheben.

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Besondere Förderung soll in den Schuljahrgängen 1 und 2 durchgeführt werden, „in denen die grundlegenden Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb noch fehlen“ (s. Erlass). In den Schuljahren 3 und 4 wird der gezielte Förderunterricht fortgeführt, wenn Leistungen im Lesen und Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen. Dabei findet eine Dokumentation (s. Individueller Förderplan CD-Rom Schulprogramm) über Förderbedarf, Maßnahmen und Entwicklung statt. Da Lernfortschritt Schwankungen unterliegt, kann jeder Lehrer anhand der Dokumentation genau sehen, wo zusätzlich gestützt oder Maßnahmen verändert werden sollten. Längerfristige Beobachtungen und dezidierte Wertung der Ergebnisse helfen, ein individuelles Konzept zu erstellen und entsprechende aufbauende Unterstützung zu geben. Jedes Kind mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten braucht eine gezielte Förderung, die seine individuellen Schwächen berücksichtigt. Da Ursachen und Erscheinungsformen von Schriftsprachstörungen im Einzelfall verschieden sind, kann nicht ein- und dieselbe Methode für jedes Kind geeignet sein. Dazu gehört unabdingbar, dass jede Förderung regelmäßig daraufhin überprüft wird, ob mit ihr das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Wird kein Fortschritt in der Lernentwicklung festgestellt, muss das individuelle Konzept geändert werden. Dabei darf nie außer Acht gelassen werden, auch über kleine Lernfortschritte stets eine positive Rückmeldung zu geben. Dieses ist sehr wichtig, damit das Kind Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft aufbaut und zeigt. Denn mit der Motivation steht und fällt Förderarbeit. Außer der direkten Motivation – dem Lob – sind gemeinsames Arbeiten, gegenseitige Hilfe und Kontrolle, aber auch Wettbewerb wichtig. Daher geschieht wie bereits erwähnt Förderung in kleinen – auch klassenübergreifenden – Gruppen und in Einzelförderung bei besonderer Notwendigkeit. Die besondere Schwierigkeit des einzelnen Schülers stellt der Fachlehrer fest. Alle daraus abzuleitenden Maßnahmen werden von der Klassenkonferenz bestimmt. Die Klassenkonferenz kann zur selbstkritischen Relativierung des Urteils des einzelnen Lehrers führen.

- Welche Kinder müssen unbedingt gefördert werden? - Sind zuverlässig ihre Stärken und Schwächen erkannt? - Zeigen die meisten Schüler Schwächen, die behoben werden können? - Wird so differenziert, dass Kinder weder über- noch unterfordert sind?

Die Klassenkonferenz entscheidet über Art und Umfang der Förderung. Damit hat die Klassenlehrkraft eine entscheidende und hervorgehobene Rolle bei Einsatz und Organisation der Fördermaßnahmen. Verabredung zum Vorgehen bei Verdacht auf LRS Der Verdacht auf Bestehen einer LRS-Schwäche kann sowohl auf Grundlage von Beobachtungen aus dem Unterricht oder aus dem Elternhaus entstehen. Die schriftlichen Leistungen (Arbeiten, Hausheft) werden überprüft. Eine Fehlerdiagnose auf sich wiederholende falsche Strategien sollte versucht werden. Die mündlichen Leistungen (Sprache, Wahrnehmung) werden auf die typischen Fehler überprüft, ohne eine Prüfungssituation entstehen zu lassen. Eltern und Lehrkraft setzen sich zum Austausch ihrer Beobachtungen zu einem Gespräch zusammen.

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Lehrkraft bittet die Erziehungsberechtigten um schriftliche Genehmigung des Einsatzes eines Testverfahrens (Beratungslehrerin, Psychologe, Lega-S o. ä, Test: Hamburger Schreib-Test HAST) Nach Auswertung der Testergebnisse und bei Vorliegen einer Teilleistungsstörung beschließt die Klassenkonferenz die entsprechenden Maßnahmen: Dokumentation der Lernausgangslage Konferenz legt Umfang und Art der Förderung auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Förderstunden fest. (siehe Erlass: besondere Förderung) Sie beschließt Maßnahmen zum Nachteilsausgleich:

• Lückendiktat an Stelle eines Diktates

• Selbstkontrolle mit dem Diktattext

• Benutzung eines Wörterbuches

• Benutzung einer elektronischen Rechtschreibhilfe

• Benutzung besonderer (differenzierter) schriftlicher Angebote

• Aussetzung der Beurteilung der Rechtschreibleistung durch Erteilung einer Zensur In Einzelfällen wird sich die Notwendigkeit ergeben, zusätzlich den Rat einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen oder anderer in der LRS-Diagnose erfahrener Fachleute einzuholen. Dies setzt das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten voraus. Eine außerschulische Förderung sollte von der Schule begleitet und unterstützt werden.

Integrationskonzept (auf der Basis des Osnabrücker regionalen Förderkonzepts) Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Art.3, Abs.3, Satz 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Niedersächsisches Schulgesetz § 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 1 Satz 2), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben.

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§ 14 Förderschule (1) 1In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und die entsprechende Förderung nicht in einer Schule einer anderen Schulform erhalten können. 2Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in folgenden Bereichen festgestellt werden: Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, motorische und körperliche Entwicklung, Sehen und Hören. 3An der Förderschule können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden. (2) In der Förderschule können Schülerinnen und Schüler aller Schuljahrgänge unterrichtet werden. (3) In einer Förderschule können Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen auch gemeinsam unterrichtet werden, wenn dadurch eine bessere Förderung zu erwarten ist. (4) 1Die Förderschule ist zugleich Sonderpädagogisches Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulen besuchen. 2Das Sonderpädagogische Förderzentrum unterstützt die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf. (5) § 6 Abs. 3 und 4 sowie § 9 Abs. 3 gelten entsprechend. § 23 Besondere Organisation allgemein bildender Schulen (1) 1Allgemein bildende Schulen mit Ausnahme der Abendgymnasien können als Ganztagsschulen geführt werden. Eine Ganztagsschule ergänzt den Unterricht an mindestens vier Tagen der Woche um ein Förder- und Freizeitangebot. Die Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Unterricht und zusätzliches Förder- und Freizeitangebot sollen acht Zeitstunden an einem Tag nicht überschreiten. Förderschulen, an denen wegen des sonderpädagogischen Förderbedarfs ihrer Schülerinnen und Schüler ein ganztägiger Unterricht erteilt wird, sind keine Ganztagsschulen im Sinne dieser Vorschrift. (2) 1An Halbtagsschulen können auch Ganztagsschulzüge geführt werden. 2Für diese gilt Absatz 1 Sätze 1 bis 4 entsprechend. (3) Im 1. bis 10. Schuljahrgang der allgemein bildenden Schulen können Integrationsklassen eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 1 Satz 2), gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden und in denen die Leistungsanforderungen der unterschiedlichen Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen. (4) Eine besondere Organisation nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung wird auf Antrag des Schulträgers oder der Schule oder des Schulelternrats erteilt, wenn ein geeignetes pädagogisches Konzept vorliegt und die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Ein Antrag der Schule oder des Schulelternrats kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.

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(5) Hauptschulen sind bei der Errichtung von Ganztagsschulen und Ganztagsschulzweigen besonders zu berücksichtigen. § 25 Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und Jugendhilfe (1) 1Schulen können eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbaren, um Planung und Durchführung des Unterrichts, insbesondere Lernziele, Lerninhalte und Beurteilungsgrundsätze, aufeinander abzustimmen, auf andere Weise die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen zu fördern oder ein differenziertes Unterrichtsangebot zu ermöglichen. 2Schulen, die die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift vorgeschriebene Mindestgröße unterschreiten, sollen eine derartige Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen vereinbaren. 3Vereinbarungen nach den Sätzen 1 und 2 sind den Schulträgern der beteiligten Schulen anzuzeigen. (2) Können durch die Zusammenarbeit sächliche Kosten im Sinne von § 113 Abs. 1 entstehen, so bedarf die Vereinbarung der Zustimmung der Schulträger der beteiligten Schulen. (3) Schulen arbeiten mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, im Rahmen ihrer Aufgaben zusammen. § 68 Schulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf (1) Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf (§ 14 Abs. 1 Satz 2) sind zum Besuch der für sie geeigneten Förderschule verpflichtet. 2Eine Verpflichtung zum Besuch der Förderschule besteht nicht, wenn die notwendige Förderung in einer Schule einer anderen Schulform gewährleistet ist. (2) Die Schulbehörde entscheidet, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht und welche Schule zu besuchen. Die Schulbehörde kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen eine anerkannte Tagesbildungsstätte zu besuchen haben, wenn der Träger der Tagesbildungsstätte zugestimmt hat. (3) Wenn es die Durchführung der Schulpflicht für die in Absatz 1 bezeichneten Schülerinnen und Schüler erfordert, kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ihre Unterbringung in Heimen oder in Familienpflege angeordnet werden. Hierüber entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Jugend- oder Sozialhilfe. Die Anordnung wird von dem zuständigen Träger der Jugend- oder Sozialhilfe durchgeführt. Die sich aus dem Integrationskonzept ergebende integrative Arbeit der Grund- und Sonderschullehrkräfte erfordert den Einbezug sonderpädagogischer Prinzipien in die pädagogische Grundschularbeit. Die Grundschulen erstellen für die präventive und sonderpädagogische Arbeit in Zu-sammenarbeit mit dem Förderzentrum ein Förderkonzept mit dem Ziel, jedes einzelne Kind optimal zu fördern. Ein Förderkonzept (siehe Förderkonzept) gibt Antwort auf folgende Fragen: Nach welchen pädagogischen Grundsätzen wird die pädagogische Arbeit geplant?

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In welcher Form wird der Unterricht strukturiert? Dabei können neben dem gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse mit ein oder zwei Lehrkräften auch zeitlich begrenzte Fördergruppen oder Einzelunterricht als erforderlich angesehen werden. Werden Schwerpunkte in den einzelnen Klassen gebildet? Es ist vorstellbar, dass in unserer Schule die Arbeit in einzelnen Klassen mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung und der Konzentration von Sonder-schullehrerstunden in diesen Klassen vorgenommen wird. Gegebenenfalls könnte bei der Klassenstärke von Parallelklassen differenziert werden. Welche Aufgaben nehmen Grundschul- und Sonderschullehrkräfte gemeinsam wahr? Die gemeinsame Arbeit umfasst folgende Bereiche: - die unterrichtliche Tätigkeit - die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten - die Abfassung von Berichten und Beratungsgutachten im Rahmen der Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs - eine begleitende Diagnostik - die Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderplänen - Ausarbeitung von Schullaufbahnempfehlungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei Wechsel der Schulform (z.B. in Klasse 4) - Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist einzuleiten, wenn - Unterricht lernzieldifferenziert durchgeführt werden muss; - Beeinträchtigungen vorliegen, die in den Bereich überregionaler Förderzentren fallen. Der Zeitpunkt der Einleitung des Feststellungsverfahrens wird in Zusammenarbeit der allgemeinen Schulen mit dem Förderzentrum festgelegt. Umsetzung in der Schule Die Arbeit mit zu integrierenden Kindern wird grundsätzlich in der Gesamtkonferenz und nach gründlicher Recherche beschlossen. Es ist nicht Sache einer einzelnen Lehrkraft, sondern immer die Angelegenheit der Schule. Unser Integrationskonzept verlangt für jedes Kind eine Einzelfallüberprüfung, in der es neben der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auch um die Beantwortung folgender Fragen geht: Der Bedarf des Kindes ist zu prüfen. Ist die Umgebung des Kindes kindgerecht und entspricht seinen persönlichen Bedürfnissen? Ist die Sicherheit des Kindes gewährleistet? Ist eine Lehrkraft vorhanden, die sich die Übernahme dieser Aufgabe zutraut? (Wobei zu beachten ist, das die Integration nie Sache einer einzelnen Lehrkraft sein kann! s. o.) Welche Hilfen können dem Kind zusätzlich gegeben werden? (sächliche und personelle Hilfen)

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Ist eine positive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zu erwarten? Sind Widerstände bei den Erziehungsberechtigten vorhanden, sind alle Beteiligten genügend informiert? Kann die aufnehmende Lerngruppe u. U. besonders zusammengesetzt oder kleiner gehalten werden? Welches Genehmigungsverfahren muss durchgeführt werden? Für jedes zu integrierende Kind wird gemeinsam ein Förderkonzept erarbeitet, das dem Bedarf dieses Kindes entspricht. Vertretungskonzept Das schulische Angebot am Vormittag umfasst 5 Unterrichtsstunden zuzüglich Förderband/Eingangsphase und Frühstückszeit. Die Schule stellt im Rahmen ihres Budgets zusätzliche, durch einen Vertrag verpflichtende Lehrerstunden ein, um Unterrichtsausfall zu begegnen. Die Anzahl der Stunden beträgt zurzeit für ein Schuljahr 400 Arbeitsstunden. Lehrkräfte, die erkranken und ihren Dienst nicht versehen können, teilen dieses in der Regel unmittelbar nach Kenntnisnahme ihrer Dienstunfähigkeit mit (Schulleitung). Diese verabredet dann mit ihnen, wer sich mit einer Vertretungskraft in Verbindung setzt und den Inhalt der zu vertretenden Stunden weitergibt. In der Regel übernimmt die erkrankte Lehrkraft selbst die Information der Vertretungslehrkraft über den Inhalt der zu erteilenden Stunden. Kommt der Ausfall unvorhergesehen, so versucht die Schulleitung, eine Vertretungslehrkraft noch am Morgen zu erreichen. Ist diese verhindert, beginnt ihr verpflichtender Einsatz erst am nächsten Tag. Die ausfallenden Stunden werden dann durch Auflösung von Fördergruppen und Doppelbesetzungen aufgefangen. Es ist ausgeschlossen, dass der Unterricht ohne vorherige Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten abgebrochen wird. Zur raschen Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten sind in den Klassen Telefonketten für einen Notfall abzusprechen. Kirchliche Feiertage An kirchlichen Feiertagen haben die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Konfession unterrichtsfrei. Es wird ihnen jedoch frei gestellt, am Unterricht teilzunehmen, der in jedem Fall stattfindet. Der Unterricht ist an diesen Tagen so anzusetzen, dass kein Lernzuwachs stattfindet, sondern lediglich wiederholendes Üben. Lehrkräfte haben an diesen Tagen kein dienstfrei. Extreme Witterungsverhältnisse Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Erziehungsberechtigten grundsätzlich, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule zumuten können. Ein allgemeiner Schulausfall wird ausschließlich über die Medien vom Schulträger bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass Lehrkräfte ihren Dienst antreten, wobei sie abwägen müssen, ob sie sich

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durch einen langen Schul- / Fahrweg gefährden. In diesem Fall werden die nicht durchgeführten Unterrichtsstunden als noch abzuleistende Arbeitszeit aufgenommen. Auf jeden Fall ist das Telefon der Schule so rechtzeitig besetzt, dass Erziehungsberechtigte Auskunft erhalten können. Kinder, die nicht wieder nach Hause können, werden für die Dauer der normalen Unterrichtszeit oder bis zum Transport durch Erziehungsberechtigte in der Schule betreut. Unvorhergesehener Ausfall mehrerer Lehrkräfte Bei unvorhergesehenem Ausfall von mehreren Lehrkräften werden alle zur Verfügung stehenden Lehrerstunden einschließlich der Vertretungslehrkraft auf die zu vertretenden Stunden verteilt. Ggf. werden als Notmaßnahme Klassen unter Angabe einer zuständigen Lehrkraft still beschäftigt, zusammengelegt und je nach Situation in der Pausenhalle, auf dem Schulhof oder in der Sporthalle gemeinsam unterrichtet. Die Einrichtung eines schulübergreifenden Vertretungsstundenpools mit benachbarten Grundschulen ist denkbar. Wenn die Situation es erfordert, dass der Unterricht einmal ausfallen sollte, werden die Erziehungsberechtigten unter Abfrage einer Betreuungsnotwendigkeit vorher informiert. Die Situation, dass Kinder allein ohne Wissen der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden gibt es nicht. Die Übernahme von zusätzlicher Aufsicht bei Erkrankung von Lehrerinnen und Lehrern ist selbstverständlich und wird gleichmäßig verteilt. Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben Hausaufgaben werden im Grundsatz im Hausaufgabenerlass geregelt: Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-82 100 Bezug: Erl. „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ v. 27.1.1997 (SVBl. S. 66) 1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf − die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken, − die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder − die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen ausgerichtet sein. Art und Umfang von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den wesentlichen Angelegenheiten (§ 34 Abs. 1 NSchG), über die die Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein. 2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt

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die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden. 3. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind - im Primarbereich: 30 - 45 Minuten, - im Sekundarbereich I: 1 - 2 Stunden, - im Sekundarbereich II: 2 - 3 Stunden. Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 3 Nr. 2 NSchG). 4. An den Tagen mit Unterricht, der nach 14 Uhr beginnt, ist im Sekundarbereich I bei der Stellung von Hausaufgaben für den folgenden Tag auf die besondere Belastung der Schülerinnen und Schüler durch Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Es dürfen im Primarbereich vom Freitag und im Sekundarbereich I vom Samstag keine Hausaufgaben zum folgenden Montag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z. B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht nicht zulässig. 5. Dieser Erlass tritt zum 1.1.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben. Untersuchungen belegen, dass Schüler, die regelmäßig Hausaufgaben machen, bessere Leistungen in der Schule erzielen. Aufgabe dieses Konzeptes ist es, Hausaufgaben sinnvoll in den Schulalltag zu integrieren, ohne dass sie zum mechanisch ablaufenden Schulgeschehen werden. Hausaufgaben sind zu Unrecht kaum hinterfragte Selbstverständlichkeit schulischen Lernens. Sie nehmen oft viel Zeit in Anspruch und sind nicht selten Ausgangspunkt von Enttäuschung, Selbsttäuschung und Konflikten. Dabei haben sie das Potenzial - im Zusammenspiel mit dem Unterricht – zukunftbestimmender Grunderfahrung im individuellen Lernprozess zu werden. Für unsere Schule haben wir folgende Verabredungen getroffen. Die Schüler einer Klasse sind keine homogene Lerngruppe. Diese Erkenntnis muss auch bei den Hausaufgaben ihren Niederschlag finden und zu einer differenzierten Aufgabenstellung führen. Mehr noch als in der Planung von Phasen lehrerzentrierten Unterrichts ist hinsichtlich der Impulse zu selbst organisiertem Lernen, beim Stellen differenzierter Aufgaben und bei konstruktiven Rückmeldungen pädagogisches Geschick gefordert. Unterricht und Hausaufgaben sind dabei nicht getrennte Welten sondern ineinander übergehende und sich wechselseitig verstärkende Lernsituationen. Art und Umfang der gestellten Aufgaben müssen abgesprochen werden. Die in einer Lerngruppe tätigen Lehrkräfte müssen die Möglichkeit haben, sich über gestellte Aufgaben zu informieren. Aus diesem Grund werden die Aufgaben an die Wandtafel geschrieben und mit einer in Klammern geschriebenen Zeiteinheit versehen, etwa wie Mathematik, S. 34, A. 5 und 7 (15). So kann die nachfolgende Lehrkraft erkennen, welche Zeit schon für die Hausaufgaben zum nächsten Tag vergangen ist. Die Aufgaben erwachsen aus dem Unterricht und müssen von den Kindern bewältigt werden können.

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Aus diesem Grund werden die Hausaufgaben nicht erst am Ende der Unterrichtsstunde gestellt oder gar nach dem Klingelzeichen in Hast und Eile, sondern die nehmen einen besonderen Platz im letzten Abschnitt einer Unterrichtsstunde ein. Es spricht nicht dagegen, eine Hausaufgabe schon in der Stunde beginnen zu lassen, um sich überzeugen zu können, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben bearbeiten können. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft über die einzusetzende Arbeitszeit informiert. So muss insbesondere bei Aufgabenstellungen des produktiven Denkvermögens eine Zeiteinheit vorgegeben werden, nach deren Verstreichen die Arbeit eingestellt werden darf. Eltern sind keine Nachhilfelehrer Gerade in der Grundschule haben die Erziehungsberechtigten ein großes Interesse am schulischen Werdegang ihrer Kinder. Viele Eltern helfen ihren Kindern bei den Hausaufgaben und spiegeln so ein nicht klares Leistungsbild zurück. Dieses Verhalten sollte Thema eines Elternabends sein. Kindern soll die Möglichkeit gegeben werden, der Schule ihre eigenen Fähigkeiten zurückzumelden. Wenn Eltern bei auftretenden Schwierigkeiten helfend eingreifen möchten, ist das natürlich willkommen, es kann aber von der Schule nicht gefordert werden. Die Kinder sollen zur Eigenleistung erzogen werden. Hausaufgaben werden gewürdigt Gerade in der Grundschule können Kinder zur Anfertigung von Hausaufgaben motiviert werden. Durch Lob, Anerkennung, Herausstellung von guten Aufgaben, kurze lobende Eintragungen unter der Hausaufgabe (keine Zensur) werden Schülerinnen und Schüler motiviert. Kinder im Grundschulalter dürfen auch mal etwas vergessen. Eine gelegentlich nicht angefertigte und vergessene Hausaufgabe ist kein Grund zur Sanktion. Die Lehrkraft entscheidet aus der Situation heraus, on die Hausaufgabe nachgeholt werden soll. Notation der Hausaufgaben Schülerinnen und Schüler führen ein Hausaufgabenheft. Dieses Heft dient zur Dokumentation der zu erledigende Hausaufgaben und gleichzeitig als Mitteilungsheft für die Erziehungsberechtigten. In den Elternversammlungen wird vereinbart, dass Erziehungsberechtigte mindestens am Ende der Woche in dieses Heft Einsicht nehmen. Bei Notwendigkeit können Kenntnis nehmende Unterschriften der Lehrkraft und den Erziehungsberechtigten vereinbart werden. Hausaufgaben als Teil des Arbeitsverhaltens In den Zeugnissen und bei der Schullaufbahnempfehlung spielt das Arbeitsverhalten einer Schülerin oder eines Schülers ein wichtige Rolle. Ständig nicht angefertigte oder unsauber angefertigte Hausaufgaben werden in die Beurteilung des Arbeitsverhaltens einbezogen, dürfen aber nicht allein betrachtet zu einer Abwertung des Arbeitsverhaltens führen. Verabredung mit den Schülerinnen und Schülern Schülerinnen und Schüler treffen mit den Lehrkräften klare Verabredungen. Nicht vorliegende Hausaufgaben müssen zu Beginn einer Unterrichtsstunde angstfrei mitgeteilt werden können. Nach einer fest vorgegebenen Zeit, die für die einzelnen Kinder individuelle differieren kann, darf die Anfertigung der Hausaufgaben abgebrochen werden. Die Kinder notieren in diesen Fällen ihre Arbeitszeiten im Hausheft. In den ersten zwei Schuljahren werden die Hausaufgaben von den Lehrkräften ständig kontrolliert, um so eine bessere Beurteilung des Leistungsbildes zu bekommen. Im dritten und 4. Schuljahr werden die Hausaufgaben mehr oder weniger durch stichprobenhafte Einsichtnahme kontrolliert, richtige Arbeitsergebnisse werden zur

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Eigenkontrolle bereitgestellt oder gemeinsam verglichen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Hausaufgaben eigenständig zu bewerten. Information und ständiger Dialog mit den Erziehungsberechtigten Eltern werden in die Hausaufgabenstellung durch ständige Information einbezogen. Sie erfahren, wann und wo sie sich über die Grundinformationen auf den Elternabenden weiter informieren können und werden einbezogen, wenn Hilfe oder besondere Maßnahmen notwendig werden. Wichtig ist, dass klar herausgestellt wird, dass die Informationspflicht nicht nur von der Schule ausgehen kann, sondern dass Informationsrecht gleichzeitig eine Abholpflicht ist. Die Schule ihrerseits ist zur Elterninformation verpflichtet, wenn dem Kind Schaden droht. Tabellarische Übersicht über die Zusammenarbeit Schule, Schülerinnen und Schüler, Eltern

Schule

Schülerin / Schüler

Erziehungsberechtigte

Informiert über die Höchstdauer, Sinn und Zweck der Hausaufgaben auf der Grundlage des HA-Erlasses

Versucht die ihr / ihm gestellten Aufgaben zu erledigen mit Notation der Arbeitszeit.

Erledigen nicht die HS der Kinder und helfen auch nur in abgesprochenen Fällen. Gespräch mit Lehrkraft über die zeitliche Belastungsfähigkeit

Stellt Hausaufgaben innerhalb der Unterrichtsstunde

Beginnt seine HA innerhalb der Unterrichtsstunde und hat somit Gelegenheit, sich noch einmal zu informieren

Nehmen Einblick in das Hausaufgabenverhalten ihrer Kinder

Stellt nur Hausaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Unterrichtsgeschehen stehen

Weiß, dass er in der Stunde dem Unterrichtsgeschehen folgen muss, um seine Hausaufgaben zu erarbeiten

Stellen fest, ob ein Kind seine Hausaufgaben erledigen kann. Ggf. machen sie durch einen Eintrag in das HA-Heft entsprechende Mitteilungen

Informiert die anderen Lehrkräfte in der Klasse über die geplante Zeit der HA durch einen entsprechenden Eintrag an der Wandtafel oder ausliegendem Mitteilungsheft für Lehrkräfte

Führt ein Hausaufgabenheft Nehmen Einblick in das Hausaufgabenheft und treten ggf. mit der Klassenlehrkraft in einen Dialog, der zu Einzelabsprachen führen kann.

Würdigt angefertigte HA durch Lob und wegweisende Hinweise

Wird durch Lob motiviert, seine Hausaufgaben anzufertigen und gute Leistungen zu erreichen

Beteiligen sich an der Motivation durch positive verbale Beiträge.

Sanktioniert keine aus Versehen nicht angefertigte HA. Reagiert situationsangemessen.

Teilt zu Beginn einer Unterrichtsstunde mit, das seine HA nicht vorliegen

Informiert die Erziehungsberechtigten über das Schulkonzept zu den HA

Informieren sich bei Elternversammlungen über das HA-Konzept der Schule

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Schule

Schülerin / Schüler

Erziehungsberechtigte

Informiert bei häufig nicht oder nur teilweise angefertigten HA die Erziehungsberechtigten mit dem Ziel, dem Kind zu helfen. Erarbeitung von Verabredungen mit den Erziehungsberechtigten

Versucht, seine Arbeitspflicht zu erfüllen Zeigt Bereitschaft, die angebotenen Hilfen anzunehmen Die Schülerinnen du Schüler wissen, dass sie sich äußern dürfen, wenn es Schwierigkeiten bei der Erledigung von Hausaufgaben gab.

Arbeiten mit der Schule zusammen, um gemeinsam dem Kind helfen zu können.

Erarbeitet mit Schülerinnen und Schülern Strategien und Hilfen zur Erledigung von HA, auch im Sinne eines Nachteilsausgleiches Differenziert bei der Aufgabenstellung

Benutzt Hilfsmittel, elektronische Hilfen, Recht-schreibhilfen, Internet-recherche, Wörterbuch Ggf. gemeinsame Erarbeitung von Hausaufgaben als Unterstützung der Lernleistung

Werden über Hilfsmittel und Strategien informiert.

Arbeitet mit der Hausaufgabenhilfe des Hortes zusammen

Die Kinder des Hortes versuchen, die Aufgaben in der Hortzeit zu lösen.

Machen Stichproben, um eine Übersicht über das HA-Arbeitsverhalten zu haben

Dokumentiert das Arbeitsverhalten entsprechend den schulischen Absprachen und Beschlüssen

Informieren sich über das Arbeitsverhalten in den Sprechstunden, an Elternsprechtagen oder in Sonderterminen oder Telefongesprächen

Wahlfreie Angebote in den Klassen 1 und 2 (Betreuungskonzept) Für die Kinder der 1. und 2. Klassen wird im Anschluss an vier Unterrichtsstunden täglich eine Betreuungszeit im Zeitrahmen von einer Schulstunde von (12.00 – 12.45 Uhr) angeboten. Der Erlass bietet im 1. Schuljahr 4 Zeitstunden, im 2. Schuljahr 3 Zeitstunden Betreuungszeit an. Da die Schule sich entschlossen hat, in beiden Jahrgängen 21 Unterrichtsstunden zu erteilen und eine täglich gleich bleibende Unterrichtszeit zu praktizieren, werden die wahlfreien Angebote täglich mit einer Schulstunde durchgeführt. Für die Teilnahme an diesen Angeboten muss eine schriftliche und verbindliche, halbjährlich wiederkehrende Anmeldung erfolgen. Alle Eltern erhalten automatisch ein entsprechendes Formular. Die Teilnahme an der Betreuung kann auch für nur einen Teilbereich beantragt werden, sollte dann aber konstant eingehalten werden. Um eine möglichst große Personalkonstanz zu gewährleisten wird an dieser Stelle mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Hort zusammen gearbeitet. Die vier Gruppen werden von je einer Erzieherin aus dem Hortbereich betreut. Einmal in der Woche wird in jeder Gruppe ein sportliches Angebot vorgehalten.

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Während der Betreuungszeit sind verschiedene inhaltliche Schwerpunkte, wie z.B. musikalische, künstlerische und sportliche Aktivitäten möglich, die je nach Gruppenstärke und besonderer Fähigkeit der Betreuungskräfte variieren können. Die Teilnahme an der Betreuung ist grundsätzlich kostenlos. Projekte An unserer Schule haben wir zahlreiche Aktivitäten entwickelt, die Freiräume für eine intensive pädagogische Ausgestaltung des Unterrichts und des Schullebens bieten. Zu dem Feld der unterschiedlichen Arbeitsansätze gehört der Projektunterricht. Neben kleinen Projekten, die aus vorgegebenen oder spontan erwünschten Themen in der jeweiligen Klassensituation entstehen, planen die Lehrerinnen und Lehrer auch langfristig angelegte Projekte, die in der Regel von allen Klassen in Form von Projektwochen durchgeführt werden. Wir wählen dabei Themen, die interessieren, die individuell als wichtig angesehen werden und damit zu einem sinnbestimmten Lernen führen. Bei der Projektarbeit wird eine weitgehende Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler, auch der Eltern oder fachkompetenter Personen, bei der Planung, der Durchführung und der Ergebnissicherung ermöglicht. Der Aspekt des fächerübergreifenden Lernens steht im Vordergrund. Arbeitsverfahren und fachspezifische Kenntnisse können in andere, größere Zusammenhänge gestellt werden. Verantwortungsbewusstsein und Engagement werden herausgefordert, die Entwicklung positiven sozialen Verhaltens durch das gemeinsame, motivierte Handeln gefördert. Lernen (und Lehren) geschieht so intensiv und ganzheitlich. Die Kinder können sich mit ihrem Lernort Schule, der mehr ist als eine Addition von Fachunterricht, besser identifizieren. Das Verhältnis aller Beteiligten zueinander kann sich positiv verändern. Beim Lernen in Projekten unterscheiden wir jeweils vier Projektphasen: Am Beginn eines jeden Projektes steht die Projektwoche. Aktuelle und standortbezogene Probleme, die unmittelbar aus dem Erfahrungsbereich der SchülerInnen stammen und die sie interessieren werden thematisiert. So beschäftigen sich z.B. alle oder ausgewählte Schulklassen mit den Themen "Gesunde Ernährung"; "Gewaltvermeidung", "Unsere Stadt Osnabrück früher und heute" oder auch "Kunst und Schule". Doch auch andere Themenbereiche wie "Keine Macht den Drogen" , "Unser Universum" sowie "Graslöwen um Welten besser" gehören zur Lebenswirklichkeit der Kinder, die durch aktive Erfahrungen innerhalb des Projektes bewusster gemacht und in erweiterter Form erfahrbarer gemacht werden Bei der Projektplanung überlegen alle Beteiligten, auf welche Art und Weise das Projektziel angegangen werden soll. Wie gelangt man an Informationen oder an außerschulische so genannte ‚Experten‘? Welche Aufgabenschwerpunkte sollen bewältigt und wie können diese verteilt werden? Welche außerschulischen Lernorte können sinnvollerweise einbezogen werden? Da sich Projektlernen an Problemen der Lebenswirklichkeit orientieren soll und deshalb auch fächerübergreifend angelegt sein soll, beschränken sich sämtliche Aktivitäten nicht auf den sonst typischen 45-Minuten-Takt der Unterrichtsstunden. Die Projektdurchführung dient dem konkreten Erreichen des Projektziels. Ein Thema wird zur "Tat"-sache . Jeder einzelne Teilnehmer und die Gruppe müssen sich handelnd mit dem gewählten Problem auseinander setzen. Handeln vollzieht sich in dieser

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Phase im kreativen, kognitiven und kommunikativen Bereich. Gelernt, erlebt und erfahren wird also mit vielen Sinnen (Ganzheitlichkeit). Informationen müssen besorgt und verarbeitet werden, z.B. über Ämter und/ oder Einrichtungen unserer Stadt, Erkundungen oder Experimente müssen durchgeführt werden z.B. Stadtgeschichte oder Nahrungsmittel, manuelle Fertigkeiten müssen erlernt und angewandt werden, z.B. Papierschöpfen oder Konfliktvermeidungsstrategien. Diese handlungsorientierte Arbeit mündet zum Schluss in einem gemeinsam erstellten Produkt, das präsentiert werden kann oder in einer Aktion, die als Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen aus- bzw. aufgeführt werden kann, z.B. ein Tag der offenen Tür unter dem Motto "Kunst auf allen Fluren" (Kunst), z.B. ein Theaterstück mit dem Thema "Der wütende Willi" (Gewalt), eine Ausstellung zum Thema "Graslöwen retten den Wald" (Umwelt) Einige Projekte, die an unserer Schule durchgeführt wurden, werden im Folgenden kurz beschrieben: Die Schule als Haus des Lebens und des Lernens soll auch ein Ort des friedlichen Miteinanders sein. Um das soziale Miteinander in einer demokratisch geprägten Schule zu fördern und zu entwickeln, haben wir an einem Projekt zum Thema "Weniger Gewalt an Schulen" teilgenommen. Dieses Projekt wurde auf Initiative der Osnabrücker Präventionskommission ins Leben gerufen. Wie kann der Lebensraum Schule möglichst frei von verbalen und auch körperlichen Konflikten gestaltet werden? Welche Verhaltensmuster und welche Konfliktstrategien können hilfreich sein? Unter diesen Fragestellungen haben wir auf verschiedenen Ebenen versucht, dieses Phänomen zu beleuchten. Der Präventionsverein der Stadt Osnabrück, die Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt und die Forschungsstelle ‚Werteerziehung‘ der Universität Osnabrück haben das Projekt als übergeordnete externe Jury begleitet. Mithilfe einer Basislektüre ("Der wütende Willi") haben die Schüler sich über einen längeren Zeitraum mit Gefühlen, Negativerlebnissen, Frustrationen aller Art und Gewaltphänomenen unterschiedlicher Couleur auseinander gesetzt. Die Auseinandersetzung erfolgte auf unterschiedlichen Ebenen: - Rollenspiele als sinnvolle Möglichkeit zur Aufarbeitung von Konfliktsituationen (Tausch der Rolle von Täter und Opfer/ Entwicklung von Empathie und Rollenidentifikation) - sinnvolle Kanalisation von Aggressionen und Frustrationen über Angebote aus dem Sport - Thematisierung sinnvoller Freizeitbeschäftigungen - Aufnahme von Handlungsmustern im Hinblick auf eine clevere Konfliktlösung in das Verhaltensrepertoire der Kinder (Konflikte nicht mit der Faust, sondern mit dem Kopf lösen) - Erarbeitung eines Theaterstückes auf der Grundlage der Basisliteratur - Entspannungstechniken als Mittel der Frustrationsbewältigung unter dem Motto ‚cool bleiben" - Schüler versuchen, ein Ventil für ihre Wut zu finden, so dass keinem Menschen und keiner Sache Verletzungen bzw. Schaden zugefügt werden - gemeinsame Erarbeitung von ‚Spielregeln‘ für ein harmonisches und friedliches Miteinander aller auf der Grundlage von Einsicht und Verantwortungsbereitschaft Unter dem Motto "Kunst und Schule" wurde eine Projektwoche mit Künstlern aus der Region durchgeführt. Die Schüler konnten sich unter fachkundiger Anleitung und Begleitung künstlerisch betätigen. Mit Kopf, Herz und Hand wurden diverse Kulturtechniken erschlossen und eingeübt. Die Motivation war entsprechend hoch, da jedes Kind auf seine Weise von den zahlreichen Angeboten und den überaus begeisternden Künstlern angesprochen bzw.

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ergriffen war. Ob beim Papierschöpfen, Siebdruck, der Konstruktion von Flugobjekten oder der Umwandlung von Schrott in diverse Skulpturen – eines war sicher: Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler konnten Fertigkeiten erlernen und ihre Kreativität entfalten. In unserer schnelllebigen und technisierten Zeit wird es immer bedeutsamer, die Kinder auch für kulturelle Güter und Werte zu begeistern. Auf eindrucksvolle Weise haben sich die Schüler zusammen mit den Künstlern ein wertvolles Stück Kultur erschlossen, was das Schulklima nachhaltig beeinflussen wird. "Klasse 2000" – so heißt ein interdisziplinäres Projekt, welches an unserer Schule durchgängig von Klasse 1 bis 4 durchgeführt wird. Unter Beteiligung aller Klassen und Jahrgangsstufen geht es im Wesentlichen darum, ein Bewusstsein zu entwickeln, welches auf eine gesunde Lebensführung abzielt. Den eigenen Körper besser kennen lernen und wahrnehmen lernen sind zentrale Elemente dieser Gesundheitsförderung. In Kooperation mit dem städtischen Gesundheitsamt werden regelmäßig Schulungen und Beratungsstunden veranstaltet. Die Schüler sollen stark gemacht werden für das Leben und eine gesundheitsbewusste Einstellung entwickeln. Gefahren von Drogen, Alkohol, mangelnder Bewegung werden genau so thematisiert wie ungesunde Ernährung und übermäßiger Konsum von Fernsehfilmen und Computerspielen. „Fit for fun“ lautet die Devise. Sport und Bewegung verknüpft mit positiven Vorbildern und einer gesunden Lebensführung sollen die Kinder in die Lage versetzen, in brisanten Situationen ‚nein‘ sagen zu können. Das Konzept wurde am Nürnberger Klinikum entwickelt und hat schon an mehreren tausend Schulen im Bundesgebiet wertvolle und nachhaltige Erfolge erzielt. Eine gute Möglichkeit, den Etat der Schule aufzubessern oder lange zurückgestellte Anschaffungen zu tätigen, ist die Veranstaltung bzw. Durchführung eines Sponsorenlaufes. Die Kinder suchen sich Sponsoren, die die Läufer für eine bestimmte vorher festgelegte Wegstrecke finanziell unterstützen. Gemeinsam für ein Ziel laufen, schafft enormen Teamgeist für eine gute übergeordnete Sache. Die Motivation ist sehr hoch, da alle bestrebt sind, ihr Bestes zu geben und vereint die Gruppendynamik voranzutreiben. Durch Unterstützung und begeisternde Anfeuerung ist schon so mancher im positiven Sinne über sich ’hinausgewachsen‘. Alle ziehen an einem Strang und ‚kämpfen‘ für ein Ziel – das macht eine starke Schule mit starken Kindern aus. Auch die Agenda 21 hat Einzug in die Schule gefunden. Das Projekt "Graslöwen umWelten besser" steht für eine gesunde und lebenswerte Umwelt. Wie können wir die Umwelt vor negativen Einflüssen schützen? Nachhaltigkeit, Verständnis für Ökosysteme, erneuerbare Energien, Übernahme von Verantwortungsbereitschaft und die Anbahnung einer politischen Handlungsbereitschaft stehen im Mittelpunkt dieser Umwelterziehung. Der "Graslöwe" dient dabei als eine Art Maskottchen und Leitfigur. Er soll für Sinnstiftung und Identifikation bei den herausfordernden Aufgaben zur Erhaltung dieser einen Welt sorgen. Als Kooperationspartner steht uns die Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit Sitz in Osnabrück als unschätzbarer Wegbereiter und Begleiter zur Seite. Die Themen der Agenda 21 werden kindgerecht aufbereitet und als Bezugsfelder im Sachunterricht der Grundschule behandelt. Auch darüber hinaus ist dieses langfristig angelegte Projekt eine tragfähige Basis, um umweltpädagogische Aspekte mit entsprechenden Schlüsselqualifikationen in den Herzen der Kinder zu verankern. Die Anbahnung von Einstellungen und Verhaltensweisen bietet die

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Gewähr, einmal als mündige Bürger das gesellschaftliche Leben im Sinne einer gesunden Umwelt maßgeblich zu beeinflussen. Geplant ist ferner eine Teilnahme der Schule am Projekt "Faust-los – Konflikte clever mit dem Kopf lösen". Zwei Lehrkräfte der Schule werden speziell ausgebildet, um als so genannte Mediatoren (Streitschlichter) zusammen mit den Schülern Konflikte von der Wurzel her aufzuarbeiten. Beide Konfliktpartner sollen dabei am Ende zu einem Kompromiss finden, der es ihnen ermöglicht, mit Verständnis für die Motive und Position ihres Gegenübers angemessen zu reagieren. Die Konfliktparteien sollen gestärkt aus dem ‚Krisengespräch‘ herausgehen und zukünftige Handlungsmuster beherzigen und bei Bedarf einhalten. Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften erwachsen aus den Wünschen der Kinder und dem Angebot der Lehrkräfte. Sie werden ab dem dritten Schuljahr mit je einer Wochenstunde eingerichtet und wechseln nach einem halben Jahr. Kinder sollen im Laufe ihrer Grundschulzeit möglichst an mehreren Arbeitsgemeinschaften teilgenommen haben. Folgende Themenkreise können als Arbeitsgemeinschaften angeboten werden: PC-Arbeitsgemeinschaft Klasse 3 PC-Arbeitsgemeinschaft Klasse 4 Aquarellmalerei Sport – AG Spiel – AG Lese-AG Schach – Arbeitsgemeinschaft Arbeitsgemeinschaft „Brieffreundschaft mit einer Schule in Polen“ Tanz – AG Englisch-AG Lesen macht Spaß – unsere Schulbibliothek Unsere Schülerbibliothek heute - ein Raum der Stille und Entspannung – war noch vor etwa vier Jahren ein unscheinbarer, verschlossener Raum, voll unsortierter, alter Bücher an der Pausenhalle. Wir haben beschlossen, diesen Raum den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der offenen Pause und des offenen Unterrichtsangebotes zum Schmökern, Entdecken und Ausleihen von Büchern zugänglich zu machen. Im Wissen um den Zusammenhang zwischen der Lesetätigkeit und schulischen Leistungen ist es unser Ziel, die Kinder früh an das Medium Buch heranzuführen und damit das Lesen zu fördern, denn es dient der Erweiterung der Sprach- und Lesekompetenz. Vor diesem Hintergrund kommt es zu aktuellen Neuanschaffungen von Büchern und von Lektüren in Klassensätzen. Die Schüler erobern mit Freude und Interesse diese Welt der Bücher. Das Leseangebot wird durch den Förderverein, die Schule, private Schenkungen z.B. von Schülereltern u. a. und Flohmarktankäufe erweitert. Erster nachbarschaftlicher Lesekontakt: Schülerinnen und Schüler der „Wellington School“ besuchen unsere Bibliothek an einem Vormittag mit ihren Lehrerinnen. Wir statten der „Wellington School“ Bibliothek einen Gegenbesuch ab. Die englischen und deutschen Kinder leihen jeweils Bücher in der anderen Sprache aus.

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Eine Arbeitsgemeinschaft für besonders buchinteressierte und lesehungrige Kinder wird eingerichtet. Seit dem Schuljahr 2003/2004 kommt es noch zu einer weiteren Öffnung der Welt des Buches. Der Bücherbus der Stadtbibliothek fährt die Schule einmal wöchentlich an. Die erweiterte Auswahl an Büchern wird von den Schülern mit Begeisterung angenommen. IT – gestütztes Lernen Computer und Unterricht Bisherige Erfahrungen Bereits 1985 hat der erste PC seinen Einsatz in der Heinrich – Schüren – Schule gehabt. Mit ihm wurden kleine Basic – Programme erstellt und den SchülerInnen präsentiert. Der unterste Anspruch an Rechner waren 486-66er Geräte, die aber mittlerweile ausgemustert wurden. Der Einsatz von PC – Geräten wurde langsam, aber beharrlich vorangetrieben und richtete sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Durch den Ausbau der Schulverwaltung, Austausch von Geräten, Neuanschaffung von Geräten, Mitarbeit in der Fortbildung in der Stadt Osnabrück, Schulungsdurchführungen für Lehrkräfte, Sekretärinnen und Schulleitungen hat die Schule es geschafft, Kompetenz im Umgang mit der neuen IT-Technologie zu erarbeiten, weiterzugeben und für die SchülerInnen nutzbar zu machen. Der Aufbau des PC-Raumes verlief in zwei Phasen: zuerst wurde ein Gruppenraum eingerichtet mit insgesamt 5 Geräten. Dann konnte ein Klassenraum freigemacht und zum PC-Raum ausgebaut werden. Mittlerweile wird das Internet in den verschiedenen Fächern (z. B. Religion, Sachunterricht, Deutsch) zur Informationsbeschaffung eingesetzt, mit ausgesuchter, lehrwerksbegleitender Software der Mathematikunterricht ergänzt, Schreib- und Sprechübungen im Deutsch- und im Förderunterricht durchgeführt. Betreuung Die Wartung der Geräte und des Netzwerkes sowie kleine Reparaturen werden schulintern durchgeführt. Hinzu kommen gute Kontakte zu örtlichen Händlern, die mit Rat und kostenlosen technischen Hinweisen helfen und dem Dienst des Medienzentrums, der bei größeren Problemen einspringt. Qualifizierung des Kollegiums Das Kollegium fing schon vor Jahren an, den PC für den eigenen schulischen Bedarf zu nutzen. Alle Zeugnisse werden mittlerweile auf dem PC geschrieben und verwaltet. Die meisten Kolleginnen und Kollegen haben nach und nach weitere Kompetenzen erworben. Alle Lehrkräfte sind zur Fortbildung und zum Einsatz der neuen Technologien bereit. Auch durch die private Beschaffung von PC – Geräten haben die Lehrkräfte hohes Interesse an dem Einsatz der neuen Technologie im Unterricht. Die vereinzelte Nutzung des PC – Raumes ist einem immer häufiger werdenden Einsatz der Geräte im Unterricht gewichen. Kompetente Hilfe, sowohl für das Netzwerk als auch in fast allen Software- und Hardwarefragen ist in der Schule durch Mitglieder des Kollegiums vorhanden. Sie sind in der Lage, Fragen der Anwendung und des Umganges mit dem PC abzudecken. Die weitere Qualifizierung des Personals geschieht in einer andauernden Unterweisung in der Schule, durch projekt- und produktorientierte Fortbildung (Schilf), durch den Besuch von Fortbildung an der Volkshochschule und durch eigene, autodidaktische Fortbildung.

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Medienkonzept Allgemeines Konzept Die Vermittlung von Medienkompetenz in Bezug auf die Informations- und Kommunikationsmedien ist bereits für die Grundschule ein notwendiges Ziel. Neben der Beherrschung der Kulturtechniken ist vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit zu Flexibilität und Mobilität anzustreben. Dabei ist wichtig zu lernen, wie man sich selbstständig Wissen aneignet und erschließt. Die kompetente Nutzung der passenden Werkzeuge ist Ziel, und dazu gehören auch die neuen Medien. Die Frage, mit welchen Anforderungen sich neue Technik zukünftig an die heutigen Kinder wendet, kann nicht beantwortet werden, aber die kompetente Nutzung der neuen Technik wird dazugehören. Die Grundschule verfügt über eine leistungsmäßig heterogene Schülerschaft. Alle Kinder müssen in der Schule die Chance haben, diese wichtige Kompetenz zu erwerben. In ca. 60 % der Elternhäuser der Schüler und Schülerinnen unserer Schule sind erst Rechner vorhanden. Die Schule ist hier aufgefordert, im Rahmen der Chancengleichheit für eine gerechte Ausbildung Sorge zu tragen und allen Kindern die Auseinandersetzung mit der neuen Technik zu ermöglichen. Es gibt kein Unterrichtsfach „Computer“ o. ä. Wir müssen es unseren Kindern ermöglichen, sich im Unterricht, beim Erlernen von Kulturtechniken, im Gebrauch dieser Dinge zu üben. Mädchen haben oft einen anderen Zugang zu den neuen Technologien. Für Schülerinnen muss eine entsprechende Lernsituation geschaffen werden. Der PC bietet die Chance, der Heterogenität der Lerngruppe besser gerecht zu werden, indem die Kinder z.B. ihren passenden Schwierigkeitsgrad bei der Software wählen. Über das Internet oder über Lexika wird das Wissen abgefragt, was fehlt. Nicht jedes Kind muss jeden einzelnen Schritt machen. In Verbindung mit offenen Unterrichtskonzepten erlauben die neuen Medien das selbstständige und eigenaktive Lernen, ermöglichen unterschiedliche Zugänge und Zugriffe. Das interkulturelle Lernen wird durch die Möglichkeiten der neuen Technologien gefördert, in dem z.B. durch gezielte Internetrecherche zu bestimmten Projekt-Themen bzw. durch E-mail mit Partnerschulen in aller Welt zu einem verabredeten Projekt Informationen ausgetauscht werden. Pädagogisch – didaktisches Konzept PC – Einsatz auf verschiedenen Ebenen der Schule Der PC wird in der Heinrich – Schüren – Schule eingesetzt a) als Schreibwerkzeug im 1. Jahrgang - Beim Schreiben, Gestalten und Ausdrucken kurzer Texte - Bei der Herstellung von Texten mit farbiger Schrift

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- Beim Schreiben mit Anlauthilfen. Mit Hilfe von Anlauttabellen können erste kleine Texte geschrieben werden. Die Arbeiten werden mit dem Programm „Word für Windows“ angefertigt. Die Kinder erwerben die ersten Tastaturkenntnisse. Jede 1. Klasse arbeitet 1 x in der Woche im PC-Raum. im 2., 3. und 4. Jahrgang Folgende Fächer sind angesprochen: Deutsch, Sachunterricht, Religion, Kunst, Englisch. Freies Schreiben am PC Beim Schreiben eigener Texte, z.B. selbst erdachte Fantasiegeschichten oder Weitererzählung von Geschichtsanfängen entscheiden sich die SchülerInnen auf Grund ihrer individuellen Leistungsmöglichkeiten selbst für unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Rechtschreibtraining und – Rechtschreibkontrolle Die Schüler und Schülerinnen können ihren Text selbst kontrollieren und die gröbsten Fehler korrigieren. Wird der korrigierte Text ausgedruckt, sieht er ansprechend und sauber aus. Vorgegebener Text wird abgeschrieben und auf Fehler überprüft. Die Schüler lernen den Einsatz der Rechtschreibhilfe. E-mail und Internet-Recherchen Die Lese- und Schreibmotivation der SchülerInnen wird durch E-Mails gefördert. Das kann zunächst der Kontakt zu einer Nachbarklasse in der eigenen Schule oder der benachbarten englischen Schule Wellington – School sein. Die von den Kindern geschriebenen Texte werden häufig mit Bildern, Rahmen und Hintergründen gestaltet. Mit entsprechender Software, z.B. Paint, Paint Shop Pro oder Offfice 97/XP haben die Kinder geeignete Möglichkeiten zur graphischen Gestaltung zur Verfügung. Mit Hilfe von Clipart lassen sich passende Grafiken zu Texten hinzufügen. Die Kinder lernen gleichzeitig, einfache Grafiken zu formatieren und in Texte einzubetten. b) als Medium zum Fördern und Fordern Der PC wird zum Üben und Festigen eingesetzt, z.B. beim Rechnen, beim Üben des Grundwortschatzes. Diese Arbeitsphasen werden im normalen Klassenunterricht und in freien Übungsphasen realisiert. Durch die entsprechende Software ist sowohl Fördern der leistungsschwachen als auch Fordern der leistungsstarken SchülerInnen möglich. Die Schule hat sich auf die Förderung von SchülerInnen mit Sprachauffälligkeiten spezialisiert. In allen Jahrgängen werden Kinder mit diesem sonderpädagogischen Förderbedarf gezielt unterrichtet. Bei diesem Unterricht werden PC - Geräte mit besonderen Programmen zur Sprachförderung eingesetzt. Begleitet und organisiert wird dieser Unterricht von einer Sonderschullehrerin. Diesen Kindern sollen auf Grund ihrer Behinderung laut Empfehlung der KMK-Konferenz keine Nachteile im Lernfortschritt und im Erreichen der Lernziele erwachsen. Der PC wird vom Schulkindergarten an zum Wahrnehmungs- und Hörtraining eingesetzt. Ein unmittelbares Feedback bestätigt und ermutigt zur Weiterarbeit.

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c) als Wissensvermittler Besonders im projektorientierten fächerübergreifenden Unterricht wird von den SchülerInnen gezielte Recherche in verschiedenen Datenbanken betrieben. Diese oft komplexen Informationen müssen gelesen, verstanden und für das zu bearbeitende Teilgebiet, z.B. in Form von Referaten und / oder Wandzeitungen aufbereitet werden. Die gewonnenen Informationen werden z. T. anderen zugänglich gemacht durch die Veröffentlichung auf der Schulhomepage oder durch das Erstellen einer eigenen CD-Rom. Die 4. Klassen haben bei ihrem Medienprojekt „Stadtgeschichte Osnabrücks“ in Büchereien, im Internet, in der Altstadt Osnabrücks, im Rathaus und in den Kirchen recherchiert und ihre Ergebnisse, auch ihre schriftlichen Arbeiten, auf einer CD zusammengestellt. Die CD wurde den Erziehungsberechtigten zur Einsichtnahme in die Arbeit mit den neuen Medien zur Verfügung gestellt. d) als Werkzeug des interkulturellen Lernens Durch den E-mail-Austausch, durch das Entdecken der Projekte anderer Schulen aus der ganzen Welt finden die SchülerInnen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und erweitern so ihr Blickfeld in interkultureller Perspektive. Kinder aus anderen Herkunftsländern beschreiben ihre kulturellen oder religiösen Feste, zeigen ihre Heimat im Internet, beschreiben das Herkunftsland und den Alltag ihrer Familien. e) als Präsentation der Schule und zur Dokumentation Beiträge der Schülerinnen und Schüler zu Ereignissen in der Schule werden hier veröffentlicht. Weiterhin wird auf der Homepage (www.schueren-schule.de) das Schulleben dargestellt, die Zusammenarbeit mit dem Hort und dem Förderverein zum Ausdruck gebracht sowie über das aktuelle Geschehen informiert. Die Homepage enthält ständige Beiträge, wie zum Beispiel die Geschichte der Schule, die Ausstattung, den Grundriss, den virtuellen Rundgang, als auch Links zu interessanten Seiten, Downloadmöglichkeiten von Schülersoftware sowie auch einen gesperrten Bereich, in dem Informationen oder Hilfsdateien für andere Schulen liegen. Die vorhandene einfache digitale Kamera liefert immer wieder Bilder für Internetauftritte mit entsprechenden Texten zu den Fotos. Die Pflege einer lebendigen Homepage ist zeitintensiv und aufwändig. Die Schüler identifizieren sich mit der Homepage und greifen oft darauf zu. Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Bemühungen der Schule durch Anerkennung, Ermunterung oder Einträge in die Besucherliste. Alle Erziehungsberechtigten haben der Veröffentlichung von Gruppenbildern im Internet zugestimmt. Bei fehlender Zustimmung wird das betr. Kind auf einem Bild unkenntlich gemacht. f) als freies Angebot in den PC – Arbeitsgemeinschaften Jedes Kind der Schule soll möglichst einmal an einer PC – Arbeitsgemeinschaft teilgenommen haben. Die Arbeitsgemeinschaften werden in den Klassen 3 und 4 mit jeweils einer vollen Zeitstunde angeboten. Die SchülerInnen erlernen Grundkenntnisse im Gebrauch des Betriebssystems, Schrift und Text, Formatierungen, Grafik und Text, Installation von einfacher Software, Ausdrucksregeln, Benutzung und Recherchieren im Internet sowie Übertragung von Inhalten aus dem Internet in andere Programme, z. B. Word. An einer AG können bis zu 20 Kinder teilnehmen, jedes Kind soll möglichst einen eigenen PC zur Verfügung haben. Beobachtungen haben ergeben, dass häufig Kinder, die schon Übung

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haben, andere Mitschüler sonst nicht zum selbstständigen Arbeiten und Erlernen von Handlungsweisen kommen lassen. g) im Fremdsprachenunterricht Im Fremdsprachenunterricht wird der PC zur Unterstützung beim Erlernen von Grundkenntnissen, zum Üben von Vokabeln, zum Kontrollieren der phonetischen Richtigkeit (Hören und Aussprache) sowie zum Aufsuchen der Homepages englischer Schulen benutzt. Es werden schuleigene Softwareprogramme eingesetzt. h) Nutzung im Freizeitbereich Der Hort bietet den Schülerinnen und Schülern AG – Angebote, darunter auch eine Spiele – AG mit Computern an. Aus diesem Grund besteht zwischen Schule und Förderverein die Absprache, dass eine entsprechend qualifizierte Mitarbeiterin im PC – Raum der Schule ein entsprechendes AG-Angebot für die Kinder des Hortes im Nachmittagsbereich anbietet. Diese AG erfreut sich großer Beliebtheit und fördert auch auf diesem Gebiet die Zusammenarbeit zwischen Hort, Schule und Förderverein. Technisches Konzept Vorhandene Ausrüstung Die Schule verfügt über einen vernetzten PC – Raum mit 20 Arbeitsplätzen und einem Lehrerarbeitsplatz und DSL – Anschluss der Telekom. Alle 20 Arbeitsplätze sind mit modernen, einheitlichen multimediafähigen PC-Geräten ausgerüstet. Die Aufstellung, Vernetzung und Einrichtung der Arbeitsplätze wurde von der Schule selbst übernommen. Gedruckt wird zentral über einen Farb-Laserdrucker. Als Server dient ein Linux-Rechner mit einem Administrationssystem. (Easy Admin) Router (DSL-fähig), Switch und Netzwerkschrank sind vorhanden und installiert. Der PC – Raum verfügt über einen Beamer, 1 Digitalkamera und 1 Scanner. In den Klassenräumen stehen ja 2 multimediafähige Rechner, die teilweise aus Spenden stammen, teilweise aus dem Alt-Rechnerbestand der Schule. Die Erweiterung des Netzwerkes (Verkabelung) zu den einzelnen Klassenräumen ist erfolgt, damit die SchülerInnen auch während des Unterrichtes innerhalb der Klassen Recherchen im Internet vornehmen können. Der Lehrerzimmerarbeitsplatz ist mit dem Schulnetz verbunden. Somit können auch von dort aus Vorbereitungen für die Arbeit mit den Rechnern vorgenommen werden. Konzept über den Erwerb von PC-Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler SchülerInnen lernen den Umgang mit dem PC Dieses Projekt findet fachübergreifend in allen Bereichen statt, in denen Schülerinnen und Schüler Kontakt mit dem PC haben. Abhängig von den Vorkenntnissen der SchülerInnen sind folgende Schritte / Ziele zu beschreiben: Schulung und Umgang mit der Maus An- und Ausschalten eines PC Wie sieht ein PC von innen aus? Kennen lernen der wichtigsten Komponenten Kennen lernen der Tastatur Kennen lernen der Hierarchie einer Festplatte, Bestimmung des Festplattenspeicherplatzes

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Einführung ins Standardbetriebssystem Windows (z. Zt. Win98 2nd) mit einer graphischen Benutzeroberfläche Download, Speichern und einfache Programminstallation Kennen lernen der wichtigsten Symbole (Start, Internetexplorer, Programmaufruf) Bewahrung von Internetdisziplin Beachtung von aufgestellten Regeln im PC – Raum Bewahrung von e- Mail – Disziplin Grundkenntnisse Textverarbeitung (Word für Windows) Umgang mit einfachen Grafiken, Erstellung, Gestaltung und Einbettung (Word, Paint, Paint Shop Pro) Profilbildung der Schule Förderung von selbst gesteuerten Lernaktivitäten, Kreativität und Produktivität sowie sozial verantwortlichem, tolerantem Kommunizieren Gleichberechtigter Zugang von Mädchen und Jungen zu den neuen Techniken. Systematische Einführung in die Handhabung der Informations- und Kommunikationstechniken (Bedienungskompetenz) Förderung didaktischer und methodischer Kompetenz der Lehrkräfte Integration neuer Medien im Unterricht verschiedener Fächer, Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte Öffnung der Schule Kooperation mit anderen benachbarten Schulen Unterricht mit vernetzten PCs Arbeit in Projekten und Arbeitsgemeinschaften Unterricht im PC-Raum und in Klassenräumen mit Medienecken Arbeit mit Lernsoftware Arbeit mit Anwendersoftware Arbeit mit dem Internet Arbeit in Arbeitsgruppen Informationsbeschaffung für den Sachunterricht Offener Unterricht – Öffnung des Unterrichts Die Schule hat sich an folgenden Schulungen beteiligt: KWE-Wettbewerb „Internet in der Schule“ Microsoft – Kongress für Lehrkräfte in Münster Schulinterne Lehrerfortbildung: Zeugnisse schreiben mit dem PC Schulinterne Lehrerfortbildung: Einführung in die Benutzung des PC – Raumes Schule-Online: das Internet in der Grundschule (Universität Oldenburg) Intel-Lehren für die Zukunft Ständige schulinterne Fortbildung durch Teamarbeit im Bereich der PC – Arbeitsgemeinschaften.

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Sicherheitskonzept der Heinrich-Schüren-Schule Beschluss der GK vom 13.04.205 a) Äußere Sicherheit Die Schule wird morgens um 7.00 Uhr geöffnet. Da um diese Zeit schon Kinder in die Schule kommen, ist es unbedingt nötig, neben dem Hausmeister auch eine Lehrkraft in der Schule zu haben, die für die schon anwesenden Kinder Ansprechpartner in Notsituationen ist. Auf Betreiben des Kollegiums, der Schulleitung und des Hortes wurden Parkplatz, Innenhof, Schulhof und hinterer Hofeingang ausgeleuchtet. In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Osnabrück und dem Fachbereich Schule-Sport der Stadt Osnabrück wird das Schulgelände von unliebsamen Besuchern freigehalten. Personen, die sich nach 18.00 Uhr bzw. 20.00 Uhr in der Sommerzeit auf dem Schulgelände aufhalten, werden namentlich erfasst und mit einem Hausverbot belegt. Dieses Vorgehen hat in der jüngsten Vergangenheit große Wirkung gezeigt. Die Tür zum Hort der Schule ist ab 16.00 Uhr abgeschlossen. Nach 16.00 Uhr muss geschellt werden, wenn das Gebäude betreten werden soll. Der Hort ist bis 18.00 Uhr geöffnet. Erziehungsberechtigte oder Personen, die Kinder zur Schule bringen oder von der Schule abholen, werden gebeten, die Kinder nicht in die Klassen zu bringen oder vor den Klassentüren zu warten. Jede fremde Person, die im Gebäude oder auf dem Schulgelände angetroffen wird, wird sofort nach dem Grund ihres Aufenthaltes befragt und ggf. der Schule verwiesen. Alle anderen Türen der Schule sind grundsätzlich bis 17.00 Uhr geöffnet. Jede an der Schule tätige Person kennt die Notschalter für die Alarmanlage, die Rufnummern von Feuerwehr und Polizei. Jeder weiß, wo ein einsatzbereites Telefon steht. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr wurde ein Alarmplan aufgestellt und sein Funktionieren durch 1 x jährliche Übungen abgesichert. Alarmplan der Heinrich-Schüren-Schule 1. Wenn in der Schule ein Brand ausbricht ist jeder verpflichtet, alles zu tun, damit die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden können. 2. Alarm wird gegeben durch das Ertönen der Alarmsirene. Die Sirene wird durch Betätigung der Druckschalter auf den Fluren oder im Verwaltungstrakt ausgelöst. Notfalls hängt im Lehrerzimmer eine Handsirene. 3. Jeder, der einen Brand bemerkt, hat unverzüglich die Schulleitung zu benachrichtigen, wenn dafür genügend Zeit gegeben ist. Jeder Mitarbeiter der Schule kann nach seinem Ermessen Feueralarm auslösen. Ein Missbrauch der Alarmschalter ist streng verboten! 4. Die Lehrkräfte führen die Kinder, bei denen sie gerade Unterricht haben, geschlossen ins Freie. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, sich um Kinder zu kümmern, die ohne Aufsicht angetroffen werden.

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5. Ist in einem Raum Feuer ausgebrochen, so sind Fenster und Türen dieses Raumes zu verschließen. Beim Verlassen des Gebäudes sind die Fluchtwege zu belüften, d. h., Türen und Fenster der anderen Räume werden geöffnet. 6. Kein Kind darf im Alarmfall im Gebäude bleiben! Toiletten, Turnhalle und Horträume müssen kontrolliert werden. 7. Die Schüler verlassen auf festgelegten Fluchtwegen das Gebäude. Jede Lehrkraft hat nach Gegebenheit des Brandes davon abweichend den für die jeweilige Schülergruppe bestmöglichen Fluchtweg zu nehmen. 8. Die Schüler verlassen geordnet mit ihren Lehrkräften die Klassenräume, ohne ihre Sachen zu packen. 9. Schüler, die im Werkraum und Pausenhalle unterrichtet werden, verlassen das Gebäude durch den Haupteingang der Pausenhalle zum Innenhof und begeben sich zum Sammelplatz. 10. Schüler aus den oberen Klassen, den Horträumen und des Schulkindergartens verlassen ihren Gebäudetrakt jeweils durch den Ausgang zum Innenhof und suchen den Sammelplatz auf. 11. Schüler aus den unteren Klassen des Ostflügels (Gebäudeteil zum Schulhof gelegen) verlassen das Gebäude durch den Eingang zum Pausenhof und suchen den Sammelplatz auf. 12. Schüler, die sich in der Sporthalle befinden, verlassen die Sporthalle durch den Haupteingang in Richtung Pausenhof. Die sich in der Sporthalle befindende Lehrkraft entscheidet, ob besser der hintere Ausgang der Turnhalle als Fluchtweg gewählt wird. 13. Sammelpunkt ist das äußerste Ende des hinteren Schulhofes (Ballspielfläche) beim Kindergarten. Die Lehrkräfte überprüfen die Vollzähligkeit ihrer Schülergruppen und melden der Schulleitung das Ergebnis ihrer Überprüfung. 14. Bei abgeschnittenem Fluchtweg verbleiben die Schüler mit der betreffenden Lehrkraft im Klassenraum und machen sich am Fenster durch Rufen und Winken bemerkbar. Ruhe ist zu bewahren. 15. Jeder Mitarbeiter der Schule muss Kenntnis über Lage, Ort, Einsatzmöglichkeit und Bedienungsart von vorhandenen Brandschutzeinrichtungen besitzen. 16. Um einer Ausbreitung eines Brandes entgegenzuwirken, sollten mit den vorhandenen Mitteln ohne Gefährdung von Personen Löschversuche unternommen werden. 17. Dieser Alarmplan gilt ab sofort und ist zu Beginn jeden Schuljahres zum Gegenstand einer Belehrung zu machen. Diese Belehrung ist im Klassenbuch zu vermerken. Dieser Plan ist in allen Klassenräumen der Schule auszuhängen. Die Durchführung eines Alarmes muss mit den einzelnen Schülergruppen / Betreuungsgruppen erprobt werden. Jede Person in der Schule muss wissen, wie sie sich im Alarmfall zu verhalten hat. Leimbrock, Schulleiter Osnabrück, den 18. 09. 2002

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Die Türen der Schule (Außentüren) entsprechen nicht dem Sicherheitsanspruch an Schultüren. Sie lassen sich von innen feststellen, (Fußhebel) sind für kleine Kinder zu schwergängig, die Panikentriegelung ist für Kinder nicht erreichbar, selbst Erwachsene bekommen sie ohne Werkzeug nicht auf. Wir haben dem Schulträger unsere Bedenken mitgeteilt und um Abhilfe gebeten. b) Innere Sicherheit Jede Person hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Verstöße gegen die körperliche Unversehrtheit sind ungeachtet der Ursache unverzüglich zu ahnden. Wir verfolgen den Grundsatz der körperlichen Passivität bei Angriffen. Bei wiederholter Gewalt sind die Erziehungsberechtigten jedes Beteiligten zu informieren. Bei roher Gewalt ist zwangsläufig die Polizei zu benachrichtigen. Die Erziehungsberechtigten der Schule müssen auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden. In einem gemeinsam erarbeiteten Konzept zwischen den Kindertagesstätten, Eltern und Lehrkräften wird festgelegt, welche Erziehungsgrundsätze an der Schule und in den Kindertagesstätten festgelegt werden. Dieses Konzept wird über den Schulelternrat in die Klassen hineingetragen, diskutiert und mit ggf. Verbesserungsvorschlägen an den Arbeitsausschuss zurückgegeben, der dann das Konzept erneut überarbeitet und der Gesamtkonferenz zur Beschlussfassung vorlegt. Im Rahmen der Erziehung zur Eigenverantwortung geben Schülerinnen und Schüler ein schriftliches Versprechen zur Einhaltung von Grundregeln ab, die Voraussetzung zum Zusammenleben in einer Gemeinschaft ist. Eltern und Schüler wissen, dass ein Verstoß gegen diese Grundregeln Konsequenzen nach sich zieht. Dieses Versprechen soll in den 1. Klassen unmittelbar nach den Herbstferien abgegeben werden. Eine vorhergehende pädagogische Aufbereitung dieses Versprechens ist selbstverständlich. Hier der gegenwärtige Stand:

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Mein Schulversprechen Ich gehöre zur Heinrich-Schüren-Schule und möchte mich hier wohl fühlen. Besonders wichtig ist es, dass ich ohne Angst und Gewalt hier leben und lernen kann. Damit dies gelingt, halte ich mich an folgende Regeln: 1. Ich sage „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung“, und auch ein

freundlicher Gruß gehört dazu.

2. Ich beleidige niemanden und benutze keine Schimpfwörter.

3. Ich beschädige nichts, halte Ordnung und nehme anderen nichts weg.

4. Ich halte Hände und Füße bei mir.

Meine Unterschrift bedeutet, dass ich dieses Versprechen verstanden habe und es einhalten werde, denn:

Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen!

Name:____________________ Klasse:_______ Datum:___________ __________________________

Unterschrift der Schülerin / des Schülers Wir / Ich habe/n dieses Versprechen zur Kenntnis genommen und unterstützen es bei der Einhaltung.

___________________________ ____________________________ Erziehungsberechtigte/r Klassenlehrerin oder Klassenlehrer

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Wenn sich ein Schüler an sein Schulversprechen nicht hält, führt das in der Regel zu Konsequenzen. Erstmalige, leichte Verstöße sollen besprochen werden mit dem Ziel, den Inhalt des Schulversprechens verständlich zu machen, entsprechende Überzeugungen zu bilden und zukünftige Verstöße zu vermeiden. Weitergehende Verstöße ziehen dann gegebenenfalls weitere Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen nach sich. Wiederkehrende Streitigkeiten bzw. Mobbing können zu schweren seelischen Schäden führen. Alle Beteiligten werden sofort mit ihren Erziehungsberechtigten zu einem Gesprächskreis eingeladen, um das Problem zu lösen. Hier kann die Beratungslehrkraft eine wichtige Rolle spielen. Wenn ein solches Problem zu Tage tritt, kann sich insbesondere an folgende Stellen gewandt werden: - Beratungslehrerin - Mitglied der Schulleitung - Klassenlehrkraft - Betreuungsperson (Hort) - Elternvertretung (Bitte um Rückmeldung an die Schule) - Eltern (Bitte um Rückmeldung an die Schule) - per mail an die Schule (liest zuerst der Schulleiter) - Brief in den Briefkasten der Schule Es wird größtmögliche Diskretion zugesichert. Auch anonyme Hinweise sind möglich und werden beachtet. Weitere Maßnahmen: Verstärkte Aufsicht im Bedarfsfall Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften Information über eine Null-Toleranz gegenüber Gewalt an Schüler und Eltern Die Planungsgruppe „Gewaltkonzept“ hat der Gesamtkonferenz folgende nachhaltige Maßnahme zur weiteren Arbeit mit dem „Schulversprechen“ vorgeschlagen, die diese am 30.11.2005 einstimmig beschloss: Die Dokumente des Schulversprechens sollen in der Klasse sichtbar präsentiert werden. (z.B. laminieren, aufhängen in Klarsichtfolien) Bei einem besonders auffälligen Verhalten einer/s Schüler/in, zum Beispiel wiederholte Verstöße gegen das Schulversprechen, soll dies auf dem Dokument kenntlich gemacht werden. Es wurde die Benutzung einer kleinen Klammer empfohlen. Dieser Vermerk kann vom Kind in einem bestimmten Zeitraum abgearbeitet werden. Konnte das Kind sein Fehlverhalten in einer bestimmten Zeit nicht verändern, so zieht das Konsequenzen nach sich, z. B. Elterngespräche, Nichtteilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung … (liegt im Ermessen der Klassenlehrkraft) Schüler/innen und Lehrkräfte sollen regelmäßig Gespräche über das Schulversprechen führen. Gutes Verhalten, Verhaltensänderungen, Entwicklungen – aber auch Auffälligkeiten – sollten dabei thematisiert werden.

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Vorschlag: der Zeitpunkt der Eintragung des Arbeits- und Sozialverhaltens in die Beobachtungunterlagen wäre empfehlenswert. Die Gespräche sind in den Klassenbüchern zu dokumentieren. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergeben sich als logische und soziale Folge aus Fehlverhalten. Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen sind in § 61 NSchG geregelt. Danach sind Erziehungsmittel „pädagogische Einwirkungen“ aus Anlass einer Beeinträchtigung des Unterrichts oder einer anderen Verletzung von Schülerpflichten, wie z.B. Nichterfüllung von schulischen Aufgaben oder „gewöhnlicher“ Verstoß gegen die Schulordnung. Erziehungsmittel können von einer einzelnen Lehrkraft oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Im pädagogischen Vordergrund der Erziehungsmittel steht die Absicht, den Einzelnen bei Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch einen spürbaren Denkanstoß nachhaltig zur Erfüllung seiner Pflichten aufzufordern. Dabei sind die möglichen Erziehungsmittel (wie z.B. die mündliche Rüge, die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das Nachsitzen in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden) nicht – wie die Ordnungsmaßnahmen - abschließend geregelt, sondern in das pädagogische Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte gestellt. Die Auswahl der Erziehungsmittel und die Grundsätze ihrer Anwendung bleiben den Schulen überlassen, die z.B. in der Gesamtkonferenz Verfahrensregelungen zur Konfliktlösung oder aber eine Schulordnung beschließen können. Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu den Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein und sind deshalb auch keine Verwaltungsakte, die im Wege eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens überprüfbar wären. Die Ordnungsmaßnahmen sind in § 61 Abs. 3 NSchG abschließend aufgezählt: Überweisung in eine Parallelklasse (Zustimmung der Schulleitung!), Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform (Genehmigung der Schulbehörde!), Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten, Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten, Androhung der Verweisung von allen Schulen, Verweisung von allen Schulen (Genehmigung der Schulbehörde!). Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen setzt eine grobe Pflichtverletzung bzw. nachhaltige Unterrichtsstörung voraus. Die Maßnahmen nach § 61 Abs. 3 Nr. 3 – 6 NSchG setzen weiterhin voraus, das die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt (§ 61 Abs. 4 NSchG). Liegen Tatsachen vor, die den Schluss zulassen, dass eine Pflichtverletzung vorliegt, die die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme rechtfertigen könnte, ist das Verfahren nach § 61 NSchG einzuleiten, d.h. es ist eine Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung einzuberufen, die über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme entscheidet. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften des § 61 NSchG genau zu beachten, d.h. die sachlichen Voraussetzungen der Absätze 2 – 4 müssen erfüllt, die Regelungen über die Zuständigkeiten (Abs. 5 und 7) beachtet und die Rechte der Schülerin oder des Schülers (Abs. 6) gewahrt sein. Die Ladung zur Klassenkonferenz erfolgt grundsätzlich mit einer Ladungsfrist von 7 Tagen (Nr. 4.6.1 Konferenzordnung v. 29.3.1995, SVBl. S. 90, i.d.F.v. 30.4.1996, SVBl. S. 143). Stimmberechtigte Mitglieder der Konferenz sind die in § 36 Abs. 3 Satz 1 NSchG aufgezählten Personen, wobei die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten nach § 36 Abs. 3 Satz 2 NSchG von der

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Gesamtkonferenz beschlossen wird. Die Konferenz wird nach § 61 Abs. 5 NSchG von der Schulleiterin oder dem Schulleiter geleitet. Der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten ist nach § 61 Abs. 6 Satz 1 NSchG Gelegenheit zu geben, sich zu den vorgeworfenen Pflichtverstößen zu äußern, so dass diese (und gegebenenfalls eine Vertrauensperson nach § 61 Abs. 6 Sätze 3 und 3 NSchG) ebenfalls zu laden sind. Die Klassenkonferenz hat den Sachverhalt festzustellen, über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahme(n) zu beraten und abzustimmen. Über die Konferenz ist ein Protokoll mit Anwesenheitsliste zu fertigen. Beschließt die Klassenkonferenz die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme (gegebenenfalls auch in Kombination mit einer anderen Ordnungsmaßnahme oder einem Erziehungsmittel), ist von der Schulleitung ein Bescheid zu verfassen, in dem die Ordnungsmaßnahme mitgeteilt und begründet wird. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Sofern die Konferenz der Ansicht ist, dass die Ordnungsmaßnahme sofort nach Bekanntgabe wirken soll und auch der Widerspruch bzw. eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben sollen, hat sie die sofortige Vollziehung der Maßnahme zu beschließen. Erziehungsmittel können sein: Loben nach Einhaltung neu aufgestellter Regeln (… ich finde gut, dass du …) In einer Gruppe gutes Verhalten und guten Einsatz verbal loben Einfaches Hinweisen auf Fehlverhalten Hinweisen auf Fehlverhalten mit der Auflage einer Entschuldigung Hinweisen auf Fehlverhalten mit Dokumentation im Klassenbuch mit Elterninformation Wiedergutmachung eines angerichteten Schaden mit oder ohne Elternbenachrichtigung. Einteilung für Sonderdienste, Hofreinigen etc. Nachholen nicht angefertigter Aufgaben Kurzfristiges Verweisen aus dem Klassenraum Verweisen aus einer Unterrichtsstunde mit Beaufsichtigung in einer anderen Klasse Erteilung einer Sonderarbeit, die in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten steht. Abbrechen des Unterrichtes für ein Kind und Abholung durch Erziehungsberechtigte. Bei Gewalt gegen andere schriftliche Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Je nach Schwere der Gewalttat Benachrichtigung der Polizei.

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Schulordnung Unsere Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Schüler in unserer Schulgemeinschaft. Damit alle gern in unserer Schule sind, ist es wichtig, dass alle Vereinbarungen eingehalten werden. Anderen gegenüber solltest du dich grundsätzlich so verhalten, wie du selbst behandelt werden möchtest, deshalb solltest du - anderen gegenüber rücksichtsvoll sein und sie nicht durch Worte oder Taten verletzen, - das Anderssein anderer Kinder akzeptieren, damit sich jeder in der Schule wohl fühlen kann, - anderen helfen, wenn sie Hilfe brauchen. Für ein gutes Zusammenleben in unserer Schule gelten daher diese gemeinsamen Vereinbarungen: Ein pünktlicher Unterrichtsbeginn ist für alle eine Selbstverständlichkeit. Morgens sollten wir möglichst nicht vor 7.35 Uhr zur Schule kommen, da dann erst eine Aufsicht gewährleistet ist. Bis zum Beginn der Aufsichtszeit um 7.35 Uhr halten wir uns in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf. Unsere Jacken, Taschen und Tornister können in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof abgelegt werden. Bei Problemen wenden wir uns an den Hausmeister bzw. die Schulleitung. Um 7.45 Uhr ertönt der Gong zum Unterricht. Wir gehen dann in unsere Klassenräume und legen unsere Unterrichtsmaterialien bereit. Nach Ablauf der zweiten Stunde frühstücken wir für 10 Minuten gemeinsam in der Klasse. In den Pausen halten wir uns auf dem Schulhof auf. In der 2. großen Pause dient uns die Pausenhalle als Ruhezone. Der Innenhof dient nicht als Pausenbereich. Wegen evtl. anfahrender Lieferfahrzeuge dürfen wir diesen Bereich nicht zum Aufenthalt oder zum Spielen benutzen. Die Pausenhalle ist als Ruhezone anzusehen. Dort sind wir besonders rücksichtsvoll und ruhig. Ballspiele (nur „Softbälle“!) finden aus Sicherheitsgründen auf dem hinteren Teil des Schulhofes statt. Die Laufbahn und der Grünbereich vor dem Medienraum gehören nicht zum Spielbereich des Pausenhofes. Daher darfst du dich hier nicht aufhalten. Bei Regen, starkem Schneefall, Glätte oder großer Kälte bleibt der Außenbereich für uns gesperrt. Die Entscheidung hierfür trifft die aufsichtsführende Lehrkraft. Wir bleiben dann alle in den Klassenräumen. Sollte Schnee liegen, können wir Schneemänner bauen, werfen aber nicht mit Schneebällen, da du deine Mitschüler treffen und somit verletzen könntest. Im Werk-, Musik-, Computerraum und in der Sporthalle darfst du dich nur mit einer Aufsichtsperson aufhalten. Die Getränke bestellen wir für eine Woche im Voraus. Sie werden freitags bei der Klassenlehrkraft bestellt und auch bezahlt. Die Getränke nehmen wir zusammen mit dem Frühstück im Klassenraum ein. Es ist wohl selbstverständlich, dass du das Schulgelände während des Schulvormittags nicht verlassen darfst. Die Toiletten sind keine Aufenthalts- bzw. Spielräume. Hier wollen wir besonders auf Sauberkeit achten! Sollte für dich etwas nicht in Ordnung sein, so wende dich direkt an den Hausmeister oder die jeweilige Aufsichtsperson.

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Schulhof und Schulgebäude halten wir sauber. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Wieder verwertbare Stoffe sammeln wir gesondert. Auf dem Schulhof dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht mit dem Fahrrad fahren. Unsere Fahrräder müssen zum Fahrradstand geschoben werden. Wenn wir noch nicht an einer Fahrradprüfung teilgenommen haben, sollten wir möglichst zu Fuß oder mit dem Bus zur Schule kommen. Der Parkplatz ist besonders gefährlich. Er darf von uns Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Räume ordentlich und aufgeräumt verlassen. So helfen wir dem Reinigungspersonal, die Räume zu pflegen. Konfessionsübergreifender Unterricht In den ersten und zweiten Klassen findet von der Bezirksregierung genehmigter konfessionsübergreifender Religionsunterricht im Klassenverband statt. Der Unterrichtsplan für die Klassen 1 und 2 ist entsprechend aufgestellt worden. Im dritten und vierten Schuljahr werden die Kinder im Fach Religion konfessionell getrennt unterrichtet. Kinder, die einer anderen Konfession angehören und konfessionslosen Kindern ist die Teilnahme am Religionsunterricht frei gestellt. Ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten ist die Voraussetzung über eine Teilnahme an einem konfessionsfremden Unterricht. Ebenso ist es möglich, dass Schüler mit evangelischer oder katholischer Konfession am Unterricht der anderen Glaubensgemeinschaft auf Antrag der Erziehungsberechtigten teilnehmen Die Fachkonferenz Religion hat grundsätzlich entsprechend entschieden. Schulanmeldungen und Erstkontakte mit Eltern Auf der Grundlage des Erlasses über die frühe Sprachförderung liegt der Tag der Schulanmeldung schon am Beginn des Schuljahres, das dem Einstieg der Schulneulinge in die Schule vorausgeht. Kinder, Eltern und Schule lernen sich, sofern keine älteren Geschwisterkinder vorhanden sind, erstmalig kennen. Die Schulanmeldung wird an unserer Schule von einem Mitglied des Kollegiums und dem Schulleiter durchgeführt. Die Kinder finden in der Wartezone Malmaterial, die Eltern Informationen über die Schule. Um nicht unnötige Zeit für die Erfassung der Daten zu verlieren, wird der Anmeldebogen zum Schulbesuch mit der Einladung zur Anmeldung verschickt. Die Bögen werden auch im Wartebereich zur Anmeldung ausgelegt. Das Anmeldegespräch wird in einer ruhigen, freundlichen Atmosphäre durchgeführt. Die Kinder sollen schon selbst etwas über sich aussagen und ggf. vormachen können. Dabei wird verstärkt auf die Beherrschung der deutschen Sprache geachtet. Für Kinder, die den Eindruck erwecken, dass sie Förderbedarf in der deutschen Sprache haben könnten, wird ein Termin für den Sprachtest abgesprochen oder auch gleich von zwei sich dafür bereit haltenden Lehrkräften durchgeführt. Durch Beobachtung des Kindes, Hinweise durch die Erziehungsberechtigten und kleine Aufgabenstellungen aus dem mathematischen, sprachlichen und feinmotorischen Bereich versuchen wir, uns einen Ersteindruck von unseren zukünftigen Schülerinnen und Schülern zu verschaffen. Die Erziehungsberechtigten erfahren etwas über die Schule, beantragen die Betreuung des Kindes in den 5. Stunden und werden um ihr Einverständnis gebeten, Gruppenbilder von

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Kindern zur Dokumentation auf der Homepage der Schule zuzulassen. Der Klärungsbedarf für besondere Fragen wird abgefragt. Dieses erste Kennen lernen ist die Eröffnung eines Prozesses, der mit dem Einschultag endet. Wenn notwendig, können bei diesem ersten Gespräch auch Fragen zur Erziehungshilfe, Rückstellung vom Schulbesuch, Teilnahme am Unterricht des Schulkindergartens oder über einen ggf. vorliegenden sonderpädagogischen Förderbedarf angesprochen werden. Erziehungsberechtigte, die für ihr Kind einen Hortplatz benötigen, werden von der Leiterin des Fördervereins, die ebenfalls in ihrem Büro an den Anmeldetagen zur Verfügung steht, beraten. Durch die Rückmeldung vom Gesundheitsamt erfährt die Schule, ob auf Grund der ärztlichen Untersuchung weiterer Gesprächs- und Klärungsbedarf gegeben ist. Um für die Kinder die Spannung auf die Schule abzubauen, veranstaltet die Schule im Mai ein „Schulluft-Schnuppertag“ für die Kinder der zukünftigen ersten Klassen. Sie dürfen dann in einer Unterrichtsstunde einer 1. Klasse mitarbeiten. Dieser Besuch findet in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten statt. Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Personalversorgung durch die Schulbehörde treffen sich die Eltern mit der Schulleitung und den künftigen Klassenlehrkräften gegen Ende des Schuljahres zu einer ersten Elternversammlung, auf der dann die Verteilung der Kinder auf die Klassen und die Klassenführungen bekannt gegeben werden. In dieser Verteilung fließen selbstverständlich auch Eltern und Kinderwünsche ein, wenn sachliche Erwägungen ihnen nicht entgegenstehen. In den Fällen, in denen unsere Planung nicht mit den Wünschen der Erziehungsberechtigten harmonisiert, versuchen wir ein allen gerecht werdende Möglichkeit zu schaffen oder machen nach Möglichkeit unsere Entscheidungsgrundlage transparent. Somit versuchen wir, schon vor dem ersten Schultag Spannung abzubauen. Eltern, Schülerinnen und Schüler wissen, was sie am ersten Schultag erwartet und können sich auf die Situation einstellen. Wiederkehrende besondere Tage Der Einschulungstag Der Einschultag hat den Charakter eines kleinen Familien- und Schulfestes bekommen: Wir begrüßen unsere neuen Schülerinnen und Schüler. Auf diesen Tag bereitet sich die Schule vor. Nicht die Lehrkräfte oder die Schulleitung steht im Mittelpunkt des Geschehens, sondern die Kinder, die neu in die Schule kommen. Der Einschultag ist nach dem Erlass immer der 1. Samstag nach Schuljahresbeginn. Die Gesamtkonferenz hat diesen Samstag zu einem Schultag erklärt, das bedeutet, dass an diesem Tag normaler Unterricht durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer stattfindet. Um 9.00 Uhr bietet entweder die katholische Gemeinde St. Barbara oder die evangelische Markusgemeinde einen ökumenischen Gottesdienst für die neuen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Freunde und Verwandte an. Auch die zukünftigen Klassenlehrerinnen nehmen an diesem Gottesdienst teil. Um 10.00 Uhr beginnt dann die Einschulung, zu der auch alle Kinder der 2, 3 und 4. Klassen kommen, denn unsere neuen Kinder sollen an ihrem 1. Schultag keine leere Schule, sondern eine Schule mit allen Kindern erleben. Es ist Tradition, dass die Kinder der 2. Klassen ihre neuen Mitschülerinnen und Mitschüler mit einer Aufführung begrüßen und somit zeigen, was sie unter anderem schon in einem Schuljahr gelernt haben.

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Nach der Einteilung der Klassen, die den Erziehungsberechtigen bereits vor den großen Ferien mitgeteilt wurde, bekommen die Kinder ihre erste Unterrichtstunde durch ihre Klassenlehrerin oder ihren Klassenlehrer. In dieser Zeit wird von den Eltern der nunmehr 2. Klassen Kaffee und Kuchen angeboten, um die Wartezeit zu verkürzen. Die Kinder lassen während der 1. Unterrichtstunde Luftballons mit einer Karte starten, auf der sie mitteilen, dass sie nun Schulkinder geworden sind. Die Karte mit dem bisher weitesten Flug kam aus Schweden zurück. Wir verstehen die Ballons als Symbol für alle guten Wünsche, die die Kinder auf ihrem Weg durch die Schulzeit begleiten sollen. Die Weihnachtsfeier Die Weihnachtsfeier findet immer am letzen Schultag vor den Weihnachtsferien in der vierten Stunde statt. Wir bemühen uns um eine gemeinsame Weihnachtsfeier, an der alle Klassen teilnehmen und ihre Beiträge leisten. Interessierte Eltern sind zu dieser Feier gerne willkommen. Kernpunkt der Weihnachtsfeier können ein Theaterstück, musisch und instrumental umgesetzte Gedicht- und Liedvorträge, der Vortrag der Weihnachtsgeschichte oder ähnliches sein. Immer werden gemeinsam Weihnachtslieder gesungen, die durch Musik unter Einbeziehung der Orffschen Instrumentierung und von Flötengruppen begleitet werden. Bundesjugendspiele Mit den jährlichen Bundesjugendspielen wird ein Großteil der Schüler immer wieder motiviert, im Sport Spitzenleistungen zu zeigen. Das Prinzip des Miteinander-Wetteiferns und sich Miteinander-Messens stellt einen wichtigen Bestandteil des Sports dar. Den Bundesjugendspielen kommt bei der Realisierung dieser Zielsetzung eine wesentliche Rolle zu. Durch das differenzierte Angebot innerhalb der Bundesjugendspiele wird eine breite Schülerschaft angesprochen, obwohl die Motive, Sport zu treiben, selbst bei jungen Menschen mittlerweile sehr unterschiedlich sind. Die Angebote im Sport beschränken sich nicht nur auf körperliche und motorische Inhalte, sondern im Sinne ganzheitlicher Erziehung auch auf psycho-soziale Aspekte. Zu den unterschiedlichen Sinngebungen gehören folgende pädagogische Perspektiven: - Wahrnehmungsfähigkeit verbessern - Bewegungserfahrung erweitern - sich körperlich ausdrücken, Bewegung gestalten - etwas wagen und verantworten - Leistung erfahren und reflektieren - gemeinsam handeln, wettkämpfen und sich verständigen - Fitness verbessern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln. Das Konzept der „neuen“ Bundesjugendspiele verfolgt das Ziel, jüngere Jahrgänge systematisch an die Grundsportarten heranzuführen, wobei auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Die Inhalte der Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Das heißt, es besteht eine Auswahlmöglichkeit zwischen Leichtathletik, Turnen und Schwimmen. Des Weiteren wird zwischen den Bereichen Wettkampf (Sportartspezifischer Mehrkampf), Wettbewerb (Vielseitigkeitswettbewerb) und Mehrkampf (Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten) unterschieden.

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Waldjugendspiele Die Durchführung der Waldjugendspiele sind an unserer Schule schon eine langjährige Einrichtung. Sie werden in guter Zusammenarbeit mit dem Forstamt Palsterkamp durchgeführt. Den Wald hautnah erleben und dabei Sport, Spiel und Spaß verbinden. Das ist das Motto, unter dem die Waldjugendspiele stehen. Bei Entdeckungstouren kreuz und quer durch den Wald wird Natur zum Erlebnis. Alle Sinne sind gefragt bei der praktischen Arbeit im Wald. Durch Erleben, Erkennen, Anfassen und Gestalten möchten wir den Schülerinnen und Schülern den Lebensraum Wald näher bringen. Gemeinsam mit Waldspezialisten und den Forstleuten findet eine Entdeckungstour durch den Wald statt. Die Waldjugendspiele sollen ferner Einsichten für die faszinierenden natürlichen Abläufe im Lebensraum Wald wecken. „Nur wer die Natur erlebt, wird sie kennen lernen –nur wer sie kennt, kann sie schützen!“ Klassenfahrten Die Gesamtkonferenz der Schule hat sich grundsätzlich für die Durchführung von Klassenfahrten ausgesprochen und dabei einen zeitlichen Rahmen vorgeschlagen: Klassenfahrten sollen am Ende des dritten oder am Anfang des 4. Schuljahres für die Dauer von drei bis vier Tagen durchgeführt werden. Somit werden Klassenfahrten nicht zu Anfangs- oder Abschiedsfahrten, sondern können eine sinnvolle Ergänzung des gemeinsamen schulischen Lernens sein. Die Ergebnisse einer Klassenfahrt werden in der Klasse noch einmal aufgenommen und verarbeitet und dienen neben der Erweiterung des Horizontes vor allem dem sozialen Lernen. Die Fahrten sorgen für ein positives soziales Klima und nehmen auf den unterschiedlichen Stand sozialer Fähigkeiten bei den Schülern Rücksicht. Die Klassenfahrten finden im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten statt. Sie haben grundsätzlich Lerncharakter, d. h., sie finden unter einem Motto oder Themenkreis des schulischen Lernens statt. So kann eine erkundende Fahrt zum Thema „Osnabrücker Land“ genau so viel Freude bringen wie eine Fahrt unter einem biologischen Thema, zum Beispiel „Tiere“. Die Teilnahme an der Fahrt ist für alle Schülerinnen und Schüler wünschenswert, kann aber nicht verpflichtend gemacht werden. Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Gemeinschaftsfahrt teilnehmen, besuchen während dieser Zeit den Unterricht einer Parallelklasse oder einer anderen, ihnen zugewiesenen Unterrichtsgruppe. Der Schulträger bezuschusst die Klassenfahrten in den Fällen, in denen Erziehungsberechtigte nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Kosten einer Klassenfahrt aus eigenen Mitteln heraus zu bezahlen. Die Ziele einer Klassenfahrt werden gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten festgelegt. Hierbei ist die Fahrzeit in Hinblick auf die Gesamtlänge der Fahrt entsprechend zu berücksichtigen. In der Regel werden Ziele gewählt, die nicht mehr als 200 km im Umkreis der Schule liegen. Folgende Fahrtziele sind erprobt: - Die Schullandheime der Stadt Osnabrück - Die Jugendherberge in Dunen, Cuxhaven - Das Torfhaus im Harz - Das Biologiezentrum Bustedt in Hiddenhausen - Das Graslöwenlager bei Neuenkirchen

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- Die Bauernhofherberge bei Grambergen - Die Kinder- und Jugendbildungsstätte Dionysiushaus Holsten-Mündrup Die Klassenfahrten werden von den Klassenlehrkräften durchgeführt. In der Regel stellt die Schule eine weitere begleitende Lehrkraft zur Verfügung. Die Klassenfahrt mit nur einer Lehrkraft kann nur eine Ausnahme sein. Elternsprechtage und Sprechstunden der Lehrkräfte Sind Elternsprechtage ein Muss für Eltern? – Ein klares „Nein“ ist hier die Antwort. Gesprächsbedarf kann und soll vor einem Elternsprechtag telefonisch abgeklärt werden. Elternsprechtage werden in unserer Schule im 1. und im 2. Schulhalbjahr durchgeführt und dienen als Angebot zu den anderen Kontakten. Sie finden im November und im März statt und sind ein deutliches Zeichen für die Erziehungsberechtigten, dass die Lehrkräfte ihrer Kinder zu einem Gespräch einladen, wenn seitens der Eltern Gesprächsbedarf besteht. Die Gesprächszeit auf einem Elternsprechtag ist ohnehin begrenzt. Längere Gespräche können auf solch einem Tag zu einem besonderen Termin vereinbart werden. Wir legen großen Wert darauf, dass Gesprächsbedarf nicht lange vor sich her geschoben, sondern ihm gleich nachgekommen wird. Dazu stehen Lehrkräfte und Schulleitung neben telefonischer Kommunikation sowohl in den wöchentlichen Sprechstunden als auch in frei zu vereinbarenden Terminen zur Verfügung. Wir als Lehrerinnen oder Lehrer legen großen Wert darauf, dass Gespräche in gegenseitiger Anerkennung und Achtung verlaufen und sind dazu bereit, Hilfestellung bei Lern- oder auch Erziehungsschwierigkeiten gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten zu erarbeiten. Jede Lehrerin und jeder Lehrer gibt zu Beginn des Schuljahres eine wöchentliche Sprechstunde bekannt, die den Erziehungsberechtigten im ersten Elternbrief eines jeden Schuljahres bekannt gegeben wird. Selbstverständlich erwarten wir eine vorherige Anmeldung zu einem Gespräch

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Kooperation mit anderen Schulen Die Heinrich-Schüren-Schule arbeitet mit der Grundschule Eversburg, der Grundschule Atter und der Grundschule Pye in einem Schulverbund zusammen. Schulübergreifende Fachbesprechungen für die Fächer Mathematik, Englisch und Deutsch wurden eingerichtet. Darüber hinaus werden gleiche Leistungsbewertungen für die einzelnen Fächer und gleich lautende Textbausteine für die Zeugnisse und für die Schullaufbahnempfehlung erarbeitet. Für wichtige Fragen an die weiterführenden Schulen haben sich Hauptschule Eversburg, Realschule Eversburg und Ratsgymnasium Osnabrück zur Verfügung gestellt. Die Vertreterinnen und Vertreter dieser Schulformen arbeiten in den gemeinsamen Besprechungen mit. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit werden kontinuierlich auf einem Datenträger (CD) in Form einer Homepage abgespeichert und allen beteiligten Schulen zur Verfügung gestellt. Dieser Datenträger enthält nicht nur die Arbeitsergebnisse, sondern auch aktuelle Informationen zu innovativen Prozessen in Niedersachsen. Der Datenträger wird in der Heinrich-Schüren-Schule gepflegt. Alle beteiligten Schulen erhalten zu einem fest vereinbarten Termin eine Neuauflage der CD.

Frühes Fremdsprachenlernen Die Fremdsprache Englisch wird an den Niedersächsischen Grundschulen ab Schuljahr 2003/04 an allen Grundschulen unterrichtet. An Schuljahr 2004/05 wird in den 4. Klassen eine nicht versetzungsrelevante Zensur erteilt, in der 3. Klasse wird nach wie vor lediglich die Teilnahme bescheinigt. Die Gesamtkonferenz unserer Schule hat beschlossen, auch in den Klassen1 und 2 während bestimmter Frühphasen (7.45 – 8.00 Uhr) frühen Englischunterricht für alle Kinder anzubieten. Nach einer Erprobungszeit wurde festgestellt, dass die Kinder große Freude an diesem Angebot haben. Die Erziehungsberechtigten unterstützen diesen Unterricht.

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Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen Seit jeher hat sich die Heinrich-Schüren-Schule zur Aufgabe gemacht, außerschulische Lernorte und außerschulische Kooperationspartner mit in den Unterricht zu integrieren. Die Bedeutung an anderen Orten als im Schulgebäude zu lernen, begründet sich aus folgenden Aspekten: Die SchülerInnen sollen vielfältige Lernsituationen kennen lernen, damit die Lernfreude geweckt, unterstützt und erhalten wird. Können die SchülerInnen das im Unterricht Erlernte anwenden, erfahren sie das Lernen als sinnvoll und lebensbedeutsam. Den Schülern wird die Scheu vor Institutionen genommen. Sie haben die Möglichkeit zum Erkunden und treten mit anderen Menschen in Kontakt. Sie lernen überschaubare Bereiche der Arbeitswelt kennen, suchen Zeugnisse der Kultur und Geschichte auf und lernen ihren Heimatraum besser kennen. So erhalten sie Einblicke in Zusammenhänge und bekommen klare Vorstellungen und entwickeln Vergleichsmaßstäbe. Die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen fördert das selbstständige und verantwortungsbewusste Handeln. So werden nachhaltig weiteres Interesse und Wissbegierde geweckt. Durch konkrete Anschauung setzt unmittelbares Erleben ein. Die Heinrich-Schüren-Schule verfügt über eine ganze Reihe von außerschulischen Kooperationspartnern, die sie immer wieder aufsucht. Zu altbewährten Partnern und Einrichtungen kommen aber auch immer neue hinzu. Regelmäßig besuchen Lehrer und Schüler Polizei und Feuerwehr. Im Zusammenhang mit dem Sachunterricht der Grundschule wird das Thema "Polizei und Feuerwehr sorgen für Schutz und Sicherheit"" intensiv bearbeitet. Die Organisation und Arbeitsabläufe werden den Kindern vor Ort erläutert und hautnah erfahrbar gemacht. Die Schüler erkennen, dass es sich um komplexe und lebensnotwendige Dienstleistungen für den Bürger handelt. Aufgrund der wechselseitigen Kooperation findet eine Identifikation der Kinder mit "ihrer" Osnabrücker Polizei und Feuerwehr statt. Beauftragte für Brandschutz kommen in die Schule und führen Anschauungsunterricht zum Thema "Brandvermeidung und Brandbekämpfung" durch. Der Kontaktbeamte der zuständigen Polizeidienststelle besucht die Schule in seiner Funktion als Berater für schulische Verkehrserziehung (Mobilitätserziehung). Er nimmt die Radfahrprüfung ab, leistet Aufklärungsarbeit im Sinne von Kriminalitätsprävention und steht den Kindern für ihre zahlreichen Fragen zur Verfügung. Beim "Festival des Sports" oder bei der "Go-sports-tour" konnten die Schüler auch interessante Informationen über die Einsatzhundertschaft der Osnabrücker Bereitschaftspolizei erfahren, mit der auf sportlichem Sektor immer wieder eine Zusammenarbeit gegeben ist. Um viele Interessen und Bedürfnisse seitens der Kinder im Rahmen des Schulsports zu befriedigen, arbeiten wir mit zahlreichen Sportvereinen zusammen, um den Kindern auch immer wieder neue Anreize zu schaffen für eine mögliche sinnvolle Freizeitbeschäftigung. So werden in Ergänzung zum Schulsport Tennis, Hockey, Tanzen und Trampolinturnen im zeitlichen Wechsel durch ausgebildete Übungsleiter oder Trainer angeboten. Für die weitere Zukunft sind Sportarten wie Judo, Jazzdance oder auch Klettern angedacht. Erste Planungen und Absprachen laufen immer parallel zu den gegenwärtig angebotenen und zeitlich befristeten Sportarten. Mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt mit Sitz in Osnabrück haben wir einen überregionalen Kooperationspartner, der in Sachen Umwelt und Naturschutz die schulische Umweltbildung und –erziehung nicht besser fördern und fachkundig begleiten könnte. Viele ausgewiesene Experten stehen der Schule mit Rat und Tat zur Seite. Da wir offizielle Patenschule der Umweltstiftung sind, haben wir die ehrenvolle Aufgabe, bei Veranstaltungen

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präsent sein zu dürfen. Je nach Themenschwerpunkt beteiligen sich die Schüler beispielsweise mit der Vorführung von Experimenten oder der Darstellung sachgerechter Mülltrennung etc. Auf Klassenfahrten wurden unter gezielten Auflagen eines modernen Umwelt- und Naturschutzes Wälder gereinigt, natürliche Flächen der Flora und Fauna geschont und gepflegt. Das Projekt "Die Graslöwen" verbindet die Kinder motivational sehr eng mit der Idee des Umweltschutzes. Der "Graslöwe" dient als Vorbild und Leitbild bei der Bekämpfung von Umweltsünden und übernimmt wichtigen Aspekte einer altersgemäßen Aufklärung. In einem Biwak, das als Graslöwen-Dorf diente, haben Kinder der vierten Klassen unmittelbare Naturerfahrungen gesammelt. Ohne Strom und fließend Wasser haben die SchülerInnen über mehrere Tage unter einfachen Bedingungen von der Natur für die Natur gelebt. Die Erlebnisse und Erfahrungen waren für alle Beteiligten äußerst nachhaltig und ergiebig. Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück Oftmals motiviert es Schüler stark, Sachthemen zu erarbeiten, wenn schulfremde Lehrpersonen den Unterricht begleiten. Die Schule nutzt das Angebot der pädagogischen Umweltberatung der Universität Osnabrück, die zu vielfältigen Themen des Sachunterrichtes handlungsbezogene Unterrichtshilfen anbietet: Entweder können in der Schule spezielle Themen, wie zum Beispiel Müllverwertung, Papierschöpfen oder Gesundes Frühstück erarbeitet werden, oder aber die Schüler haben die Möglichkeit, sich an einem außerschulischen Lernstandort mit Hilfe des Umweltmobils und der leitenden pädagogischen Kraft mit Themen der Umwelt auseinander zu setzen. Die Schule übernimmt regelmäßig die Betreuung im Rahmen des Fachpraktikums. Die Fachlehrer betreuen und begleiten die Studenten bei der Ausübung ihrer fachspezifischen Unterrichtsarbeit. Zusammenarbeit mit der Musik- und Kunstschule des städtischen Konservatoriums Die Musik- und Kunstschule bietet für interessierte Schüler der zweiten Klassen eine musikalische Früherziehung an. Einmal wöchentlich findet im Anschluss an die Unterrichtszeit dieser Unterricht in den Räumen der Heinrich-Schüren-Schule statt, um den Eltern unnötige Wege zu ersparen. Aufenthalte in Jugendfreizeitstätten Leistungskonkurrenz und Leistungsbeurteilung im Unterricht schaffen für Schüler oft stark belastende Situationen, die sich im sozialen Umgang negativ ventilieren können. Das Leben mit Mitschülern und Lehrern in einem außerschulischen Umfeld, in dem Sport, Spaß, Zeit, Ruhe und Abenteuer in der Natur im Vordergrund stehen, trägt zur Verbesserung des sozialen Klimas bei und führt zu einem bewussteren Erleben der Gemeinschaft ohne Medienkonsum. Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst der Stadt Osnabrück Kinder mit auffälligen Schwächen können Unterstützung erfahren durch außerschulische Fördermaßnahmen in Einrichtungen der Stadt, die über das Jugendamt vermittelt werden. Im Gerhard-Uhlhorn-Haus erhalten Schüler pädagogisch Therapeutische Hilfe.

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Lega-S bietet stündliche Förderung für Schüler mir Rechen-Leserechtschreibschwächen und Integrationsproblemen an. Im Osnabrücker Zentrum für mathematisches Lernen erhalten Schüler Hilfen, um grundlegende Defizite in Mathematik auszugleichen. Damit ein Schüler im Rahmen dieser Möglichkeiten gefördert werden kann, bietet die Schule Hilfestellung bei der Vermittlung zwischen Sozialem Dienst und Eltern an und beteiligt sich an der Hilfeplanung der betreffenden Einrichtung. Ein regelmäßiger Kontakt zwischen Schule –Elternhaus – Sozialem Dienst und Fördereinrichtung unterstützt die positive Entwicklung des geförderten Kindes. Gesundheitskonzept Gesundheitsförderung in der Grundschule - Klasse 2000 Die Schule ist neben dem Elternhaus der wichtigste Ort, an dem Prävention stattfinden kann. Viele Untersuchungen zeigen, dass Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung möglichst frühzeitig beginnen und kontinuierlich durchgeführt werden sollten, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Kinder und Jugendliche haben heute – ebenso wie Erwachsene – hohe Freiheitsgrade für die Gestaltung einer individuellen Lebensweise. Die Mehrheit von ihnen besitzt große Chancen der sozialen und beruflichen Entfaltung und hat eine breite Vielfalt an Konsumangeboten. Zugleich sind auch die Möglichkeiten der medizinischen und psychosozialen Versorgung verbessert worden, sodass die früher dominierenden Infektionskrankheiten zurückgedrängt werden konnten und die Kindersterblichkeit gesenkt wurde. Mit diesem Prozess verbunden sind aber auch neuartige Belastungen und Gefährdungen. Obwohl wir in einem der reichsten und entwickeltsten Ländern der Erde leben, ist es um den Gesundheitszustand vieler Bevölkerungsgruppen nicht zum besten bestellt. Kinder und Jugendliche leiden unter dem Verlust von sozialen Bindungen – insbesondere in Familien – unter verstärktem schulischen Leistungsdruck, verstärktem beruflichen Wettbewerb, sozialem Anpassungs- und Konsumdruck und der Ausgrenzung als soziale oder ethnische Minderheitsgruppe. Auf die Belastungen reagieren immer mehr von ihnen mit Problemverhalten: Konzentrations- und Leistungsstörungen, Überaktivität, Ausweichen in Drogenkonsum, Medikamentenmissbrauch, Spiel-, Ess- und Mediensucht, Risikoverhalten in der Freizeit, Gewalt gegen sich und andere. Durch ihren Erziehungsauftrag ist Schule zur Prävention angehalten. Um Schulen dabei zu unterstützen, diesem Auftrag nachzukommen, wurde am Klinikum Nürnberg Klasse2000 entwickelt, ein Programm zur Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung an Grundschulen. Grundgedanke von Klasse2000 ist es, dass eine reine Informationsvermittlung nicht ausreicht, sondern dass die Förderung von Lebenskompetenzen der zentrale Bestandteil der schulischen Gesundheitsförderung sein sollte. Deshalb unterstützt Klasse2000 Kinder dabei, ein größtmögliches Potenzial körperlichen, sozialen und psychischen Wohlbefindens zu entwickeln. Unsere Schule nimmt seit Jahren konsequent am Programm „Schule 2000“ teil. Ziel ist es, starke Kinder zu bekommen, die sich nicht Suchtgefahren (Drogen, Rauchen, Alkohol) ausliefern.

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Die Lehrkräfte erhalten von Klasse2000 ausgearbeitete Unterrichtsvorschläge, die sie entsprechend der jeweiligen Lehrpläne und Gegebenheiten vor Ort einsetzen können. Die Methodik setzt auf spielerisches und handlungsorientiertes Lernen. Neben den Lehrerstunden werden pro Schuljahr zwei bis drei Stunden von externen Gesundheitsförderern gehalten, die speziell für Klasse2000 geschult wurden. Die Gesundheitsförderer stimmen ihre Arbeit in der Klasse mit den Lehrkräften ab. Erfahrungsgemäß reagieren die Kinder sehr positiv auf die Gesundheitsförderer und entwickeln eine starke Motivation, die die Lehrkräfte in den nachfolgenden Stunden gut aufgreifen und verstärken können. Bei der Entwicklung des Klasse2000-Unterrichtsmaterials in einem interdisziplinären Team waren Grundschullehrerinnen und -lehrer beteiligt. Die Erfahrungen der Lehrkräfte mit dem Programm werden ständig ausgewertet und gehen ebenso wie neueste Forschungsergebnisse in die kontinuierliche Überarbeitung des Programms ein. Die Heinrich-Schüren-Schule hat mit dem bisherigen Ablauf von Klasse 2000 gute Erfahrungen gemacht und wird vom Gesundheitsamt, der Elternschaft und der Stadt Osnabrück unterstützt. Das Rauchen ist in den Schulräumen und auf dem Schulgelände mit Beginn des Schuljahres 2005/06 nicht mehr gestattet. Um diese Regelung durchzusetzen, werden alle Erziehungsberechtigten zu Beginn eines jeden Schuljahres auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Wer sich nicht an diese Regelung hält, wird vom Gelände der Schule verwiesen. Wir hoffen nicht, dass wir weitere Maßnahmen anwenden müssen. Die Schädigung des Körpers durch das Rauchen wird präventiv im Programm „Gesundheitserziehung Klasse 2000“ mit behandelt. Die Schullaufbahnempfehlung Nach der vierjährigen Grundschulzeit werden die Kinder in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I überwechseln. Für Eltern und Schule stellt sich spätestens im 4. Schuljahr die Frage, welche Schulform für das Kind die geeignete ist: - Die Hauptschule? - Die Realschule? - Das Gymnasium? - Die Gesamtschule? Der Übergang einer Schülerin oder eines Schülers zu einer weiterführenden Schule ist für den Betroffenen eine zukunftsbedeutsame und schicksalhafte Entscheidung, die einer sehr sorgfältigen Überlegung und Vorbereitung bedarf. Aus diesem Grund sind viele Regelungen getroffen worden, die die Grenzen zwischen den Schulformen durchlässiger gemacht und damit das Schulsystem unseres Landes weiter geöffnet haben. Die Eltern kennen ihr Kind sicherlich am besten. Sie wissen, dass es nicht einfach ist, die Entwicklungsmöglichkeiten eines zehnjährigen Kindes genau vorherzusagen und einer bestimmten Schulform zuzuordnen. Auch unsere Schule stellt weitgehende Überlegungen an, bevor wir eine Empfehlung aussprechen: Die Klassenlehrkraft ist zunächst der Gesprächspartner der Eltern. Sie kennt das Kind aus vielen Situationen und weiß um seine Stärken und Schwächen. In einer Klassenkonferenz beraten alle Lehrkräfte, die das Kind aus dem Unterricht kennen, ausführlich und sprechen eine Empfehlung aus. Eine Enthaltung ist nicht möglich. Die Ergebnisse werden in einem EDV-Programm festgehalten. Diese Tabelle hat folgenden Aufbau:

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Auf einem vorhergehenden Elternabend informieren die Kolleginnen und Kollegen von den weiterführenden Schulen objektiv über ihre Schulformen und die Abschlüsse. Selbstverständlich stehen wir Eltern zu weitergehenden persönlichen Gesprächen zur Verfügung, um zu einer für das Kind richtigen Einschätzung zu gelangen. Die Orientierungshilfe für die Schullaufbahn ist im Schulverbund GS Atter, GS Pye, GS Eversburg und GS Heinrich-Schüren zusammen mit dem Ratsgymnasium, der Realschule Eversburg und der Hauptschule Eversburg erarbeitet worden. Arbeitsergebnis der Gesamtkonferenzen der beteiligten Schulen:

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Orientierungshilfen für die Schullaufbahnempfehlung

Für die Gutachten sind gemäß Erlass die Leistungen, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten und die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten heranzuziehen. Die nachführend aufgeführten Eingliederungen sind ein Arbeitsergebnis der Gesamtkonferenz. Abweichungen von diesen „Regelanforderungen“ sollen Anlass für Beratungsbedarf geben. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Schullaufbahnempfehlung in jedem Einzelfall. Sie wendet dabei – durch Berücksichtigung besonderer Umstände – diese Übersicht nicht schematisch an. Aus diesem Raster sind keine Rechtsansprüche ableitbar. Fach

Hauptschule Realschule Gymnasium

Deutsch - Rechtschreiben

4

3

2

Sachunterricht

4

3

2

Mathematik

4

3

2

Englisch

4

3

2

Religion

4

4

3

Kunst, Musik, Sport Werken, Textil Gest.

4

3

3

Arbeitsverhalten

A4

A3

A2

Sozialverhalten

In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht ist bei Realschule und Gymnasium maximal nur einmal eine Abweichung um eine Note zulässig. Die Mathematiknote sollte beim Gymnasium 2 sein. Besonderen Wert hat die Beurteilung des Arbeitsverhaltens. Sowohl Arbeits- als auch Sozialverhalten sollten im Gutachten erklärt werden. Grundsätzlich wird für jedes Fach bzw. Fachbereich ein Aussagetrend festgestellt. Die Gewichtung der einzelnen Trendaussagen gegeneinander ist Aufgabe der Trend- und Zuweisungskonferenz. Den Aussagen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht kommt besondere Bedeutung zu.

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Schule, Hort, Förderverein Der Förderverein Der Förderverein der Heinrich-Schüren-Schule wurde 1988 gegründet. Laut seiner Satzung hat er sich die Aufgabe gestellt, die Heinrich-Schüren-Schule bei der Erfüllung ihrer pädagogischen, kulturellen, wissenschaftlichen und sozialen Aufgaben ideell und materiell zu unterstützen. Zurzeit zählt der Verein ca. 60 Mitglieder. Der Vorstand des Vereins Frau Michaele Fischer als 1.Vorsitzende und Herr Joachim Leimbrock als 2.Vorsitzender wurden auf der Hauptversammlung 2004 wiedergewählt. In den ersten Jahren wurde neben der finanziellen Unterstützung der Schule eine für die Kinder kostenlose Hausaufgabenbetreuung vom Förderverein organisiert. Später wurde zunehmend deutlich, dass es aufgrund veränderter sozialer Strukturen einen steigenden Bedarf an einer regelmäßigen Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus gibt. Daraufhin haben Eltern und Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück ein Konzept entwickelt, das im Jahre 1994 mit der Gründung des Hortes in Trägerschaft des Fördervereins umgesetzt wurde. Mit der seit nunmehr 10 Jahren durchgeführten Betreuungsarbeit konnten die sozialpädagogischen Aufgaben der Schule wesentlich unterstützt werden, indem neben der täglichen Hausaufgabenbetreuung weitere reichhaltige Angebote im Nachmittagsbereich stattfinden zur Förderung der Kinder u. A. im sportlichen, handwerklichen, und musischen Bereich. (Weiteres dazu im Beitrag: Der Hort) Gleichzeitig gründete der Förderverein einen Fond, mit dessen Mitteln Familien Hilfe angeboten werden kann bei der Bezahlung von Klassenfahrten, Theateraufführungen oder der monatlichen Betreuungskosten im Hort. Darüber hinaus zählt die finanzielle Unterstützung der Schule zu den wichtigen Aufgaben des Vereins. Durch Aktionen wie z.B. ein Sommerfest oder einen Sponsorenlauf konnten Mittel beschafft werden zur Finanzierung der Umgestaltung und Verschönerung des Schulhofes, sowie der Pausenhalle. Im Rahmen der Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ hat der Förderverein die Durchführung der Betreuung übernommen, die täglich für die Kinder der 1. und 2. Klassen in der Zeit von 12.00 bis 12.45 Uhr angeboten wird.. Es werden insgesamt 4 Gruppen betreut, die aufgrund der großen Beteiligung klassenweise gebildet werden können. Die Teilnahme an dieser Betreuung ist grundsätzlich kostenlos und wird halbjährlich neu abgefragt. Die Gruppengröße sollte nicht unter 14 Kindern liegen. Die Kinder des Schulkindergartens können, obwohl das Land Niedersachsen für diese Schulform kein Budget zur Verfügung stellt, an der Betreuung teilnehmen. Wesentlicher Bestandteil des Schulprofils der Heinrich-Schüren-Schule ist die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Förderverein und Hort, die sich darin zeigt, dass gemeinsam Schulprojekte wie „Weniger Gewalt an Schulen“ (2001) und „Kunst auf allen Fluren“ (2003) organisiert und durchgeführt werden und gegenseitige Unterstützung in vielen Bereichen erfolgt.

Wir gehören zusammen:

Schule

Hort

Förderverein

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Geschäftsadresse und Auskunft: Förderverein der Heinrich-Schüren-Schule Sedanstraße 33 49076 Osnabrück Tel. 0541/60 900 44 Pressebericht über den Abschluss des Kooperationsvertrages Förderverein/Schule zur Übernahme der Betreuungszeiten der Verlässlichen Grundschule Eine Schule für den ganzen Tag! Kinder der Heinrich-Schüren-Schule können zukünftig von 7.45 Uhr bis 18.00 Uhr "zur Schule gehen". Im Rahmen der Vorplanung für die neue Schulform "Verlässliche Grundschule" unterschrieben am Montag, 20. 3. 2000, die 1. Vorsitzende des Fördervereins der Heinrich - Schüren - Schule, Michaele Fischer und der Rektor der Schule, Joachim Leimbrock, einen Kooperationsvertrag, nach dem die in diesem Schulversuch vorgesehene zukünftige einstündige tägliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen ab Beginn des neuen Schuljahres von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der vom Förderverein der Heinrich-Schüren-Schule getragenen Kindertagesstätte durchgeführt wird. Durch diesen Vertrag wird pädagogischer Standard und Personalkontinuität gesichert, beides in der Betreuungs- und Erziehungsarbeit für Kinder lt. Meinung der Kooperationspartner unverzichtbare Eigenschaften. Die Schule stellt damit dem Förderverein das ihr von der Bezirksregierung zustehende Budget für die Betreuung zur Verfügung. Damit haben Schule und Förderverein als erste Einrichtung in Osnabrück das im Diskurs "leere Kassen" erarbeitete "Osnabrücker Modell" umgesetzt. Kinder, die nach der Endzeit der verlässlichen Grundschule noch an dem Betrieb der Kindertagesstätte teilnehmen möchten, können zukünftig bis täglich 18.00 Uhr die Horteinrichtung besuchen. Der Hort Die Gründung des „Hort vor Ort“ an der Heinrich-Schüren-Schule im Jahr 1994 war eine Folge der sich damalig abzeichnenden Notwendigkeit eines Nachmittagsangebotes für Kinder und der Ergebnisse einer in diesem Zusammenhang durchgeführten Bedarfsabfrage. Nach der intensiven Konzeptarbeit einer Gruppe bestehend aus Eltern und Lehrkräften in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück hat der Hort am 15. 9. 1994 zum ersten Mal seine Arbeit aufgenommen. Beginnend mit 15 Kindern, die von einer Erzieherin und einer BSHG Kraft in dem vormals von der FH Osnabrück genutzten Raum betreut wurden, hat sich der Hort in den folgenden Jahren stetig vergrößert und ist heute mit 4 Gruppen, ca. 70 Kindern, 8 Erzieherinnen und 1 Hauswirtschaftshilfe einer der größten Horte in der Stadt. Besondere Eigenart unseres Hortes ist, dass ausnahmslos Kinder der Heinrich-Schüren-Schule betreut werden. Für die Kinder ergibt sich daraus der Vorteil, mit Freunden aus der Schule auch nachmittags zusammen sein zu können, keine langen Wege zum Hort bewältigen zu müssen. und sich in gewohnter Umgebung aufhalten zu können. Die räumliche Nähe von Hort und Schule bietet Erzieherinnen wie Lehrkräften, die Möglichkeit der schnellen, unkomplizierten Kontaktaufnahme. Daraus hat sich eine besonders gute Zusammenarbeit ergeben, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert und sich durch

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intensiven Austausch und der Bereitschaft, sich gegenseitig in der Arbeit zu unterstützen auszeichnet. So kann in vielen Bereichen wesentlich effektiver gearbeitet werden, indem z.B. in gemeinsamen Elterngesprächen viel erfolgreicher nach Problemlösungen gesucht werden kann, oder es können mögliche gemeinsame Fördermaßnahmen für Kinder z.B. mit „Lernschwächen“ eingeleitet werden. Durch die Möglichkeit der Nutzung aller Fachräume der Schule am Nachmittag stehen uns ausreichende Räumlichkeiten für vielfältige Angebote im sportlichen, kreativen, handwerklichen und musischen Bereich zur Verfügung. Neben den Angeboten gewährleistet der Hort die tägliche Hausaufgabenbetreuung von 14.00 – 15.00 Uhr in 4 Altersgruppen. Die Betreuung im Hort beginnt um 12.45 mit dem Mittagessen in 4 Essensgruppen. Das Mittagessen wird täglich frisch geliefert von der Ausbildungsküche Innova in Osnabrück und kostet pro Portion 1.80 €. Der Hort hat täglich von 12.45 – 18.00 Uhr geöffnet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, sowie insgesamt 15 Ferientage, die wie folgt verteilt werden: 5 Tage in den Weihnachtsferien, 10 Tage in den Sommerferien. In den Ferienzeiten findet die Betreuung von 8.00 – maximal 18.00 statt, die durch ein spezielles Ferienprogramm mit vielen Aktivitäten, Aktionen, Tages- und Mehrtagesfahrten besonders attraktiv gestaltet wird. Die Betreuungszeiten sind in den einzelnen Gruppen unterschiedlich und zwar von jeweils 12.45 bis entweder 16.00, 17.00 oder 18.00 Uhr. Seit Januar 2001 bietet der Hort zusätzlich Ferienplätze an. Die Beiträge sind je nach Zeit gestaffelt.

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Die Schule stellt sich dar Die Schule stellt ihre Arbeit im Internet dar. Die Homepage der Schule berichtet vom aktuellen Geschehen und wird ständig aktualisiert. (www.schueren-schule.de) Wir versuchen, auf diesem Weg Einblick in unsere Arbeit zu geben, das Schulleben darzustellen und über interessante Dinge zu berichten. Die Erziehungsberechtigten werden beim Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Schulgemeinschaft gebeten, ihr Einverständnis zur Dokumentation (Bildmaterial) im Internet zu geben. Selbstverständlich wird der Datenschutz gewahrt.

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Sinus – Transfer Grundschule Die Schule beteiligt sich am BLK-Programm Sinus-Transfer Grundschule. Hierdurch könnten die Angebote im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich verbessert werden. Hier gibt es ebenfalls die Möglichkeit, mit den anderen Schulen des Verbundes zusammenzuarbeiten. Im April 2003 lief das BLK-Modellversuchsprogramm "Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts" (SINUS) nach fünf Jahren aus. Anstoß zu dem Programm gaben vor rund sechs Jahren die Ergebnisse der TIMS-Studie, die in Deutschland nicht zufrieden stellend waren. Die Untersuchung zeigte für deutsche Schülerinnen und Schüler deutliche Schwächen im mathematischen und naturwissenschaftlichen Verständnis. Das BLK-Modellversuchsprogramm startete im Schuljahr 1998/1999. Das zunächst auf fünf Jahre angelegte Programm umfasste bundesweit 180 Schulen. Verantwortlich für die Durchführung war das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN) in Kiel unter der Leitung von Professor Dr. Manfred Prenzel. Das Programm wurde durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München (Süd. Christoph Hammer) und dem Lehrstuhl für Mathematik und ihre Didaktik (Professor Dr. Peter Baptist) an der Universität Bayreuth. Lehrkräfte als Schlüssel zur Qualitätsverbesserung Das Programm machte sich das innovative Potenzial in den Fachgruppen der Schulen zunutze. Unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelten Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsmethodik eigenverantwortlich weiter. Eine herausragende Rolle spielte dabei die Kooperation zwischen den Lehrkräften. In so genannten Sets aus jeweils sechs Schulen wurde in lokalen Netzen kooperiert. In den einzelnen Schulen arbeiteten die Fachkollegien Mathematik bzw. Naturwissenschaften an ausgesuchten Fragestellungen, die für die Schule als vordringlich erschienen. Gemeinsam wurde der bisherige Unterricht sorgfältig überprüft und hinterfragt, und neue Zugänge wurden erprobt. Reflexion und Evaluation des Lehrerhandelns, z.B. durch gegenseitiges Hospitieren oder Analysieren von Unterrichtsverläufen anhand von Videoaufnahmen, waren dabei wichtige Arbeitstechniken. Innerhalb der einzelnen Netze wurden Materialien und Erfahrungen regelmäßig ausgetauscht. Die Schulsets wurden von Koordinatorinnen und Koordinatoren betreut, die eng auf Länder- und Bundesebene zusammenarbeiten. Vom Programmträger erhielten die Arbeitsgruppen vielfältige Unterstützungsangebote in Form von Fortbildungen, didaktischen Materialien, Handreichungen und unterrichtsbezogenen Anregungen. Diese Maßnahmen dienten in erster Linie dazu, didaktisches Problembewusstsein und die Wahrnehmung von Unterricht zu schärfen, und dazu, neue Vorgehensweisen ausprobieren zu können. Auf einem zentralen Projektserver standen Anregungen, Materialien, Programminformationen sowie Austauschforen zur Verfügung. Dieses bisher im Sek-1 – Bereich durchgeführte Projekt soll nun auch auf den Primarbereich erweitert werden.

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Wir haben uns bereit erklärt, in einem Schulset, bestehend aus voraussichtlich sechs Osnabrücker Grundschulen, mitzuarbeiten. Der Landeskoordinator für den Sinus-Transfer Grundschule, Herr Frank Andreas, ist Konrektor an unserer Schule. Somit haben wir eine gute Ausgangsposition für den Einstieg in diese Arbeit. SINUS – Grundschule Niedersachsen www.sinus-grundschule.de www.sinus-transfer.de WAS IST SINUS? SINUS (Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts) bezeichnet ein Programm der Bund-Länder-Kommission, das sich Aspekten der Weiterentwicklung des mathematisch – naturwissenschaftlichen Unterrichts widmet. In Folge der Ergebnisse der internationalen Vergleichsstudien TIMS, PISA und IGLU wird seit 2004 an Grundschulen im SINUS-Programm gearbeitet. Die Dauer des Programms im Grundschulbereich ist auf 5 Jahre festgelegt. Die beiden Säulen der Programmarbeit bilden das kooperierende System, das in ein Netzwerk eingebunden ist (Schulen im Schulset, Schulamt, Fortbildungsinstitute, Programmträgerinstitut, Universitäten) und die Module, die sich auf inhaltliche Aspekte des Unterrichts beziehen. ZIELSETZUNG von SINUS-Grundschule Mathematik Im SINUS-Programm werden Maßnahmen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des mathematischen Unterrichts durch das Instrumantarium des intensiven unterrichtsbezogenen Austausches zwischen Lehrkräften mit gemeinsamen Problemlösungen beschrieben und umgesetzt. Das Anliegen besteht darin, die unmittelbaren fachlichen Lernbedingungen so zu gestalten, dass es Kindern gelingt, bedeutungsvolle Sachverhalte geistig zu durchdringen und zu verstehen und dabei anschlussfähiges und anwendbares Wissen aufzubauen. Kindern sollen innerhalb bestehender Rahmenbedingungen und bezogen auf individuelle Lernvoraussetzungen möglichst gute Lernbedingungen durch neue Unterrichtszugänge angeboten werden. Weiterhin zielt das Programm daraufhin, die Bedeutung von Mathematik und Naturwissenschaften sichtbar zu machen, Neugier und Interesse zu wecken und Kinder so zu fördern, dass sie in die Lage versetzt werden allgemeine Kompetenzanforderungen des Fachunterrichtes zu erreichen. Das KOOPERIERENDE SYSTEM Vorhandene Kompetenzen und Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden in ein Netzwerk eingebaut. Auf dieser Basis arbeiten Schulen in einem Schulset an aktuellen Fragestellungen aus dem Mathematikunterricht zusammen. Die Schulen legen in Eigenverantwortung auf der Grundlage der Probleme „VOR ORT“ und in Bezug auf die Module die Schwerpunkte der Arbeit fest, ein Zielvereinbarungsvertrag bildet den Rahmen der gemeinsamen Arbeitsvorhaben. Eine Schulkoordinatorin bzw. ein Schulkoordinator begleitet die Arbeit in der jeweiligen Schule, eine Schulsetkoordinatorin bzw. ein Schulsetkoordinator organisiert die übergeordneten Aufgaben. Regelmäßige Arbeitstreffen, ein Austausch von Informationen und Evaluationsverfahren gehören ebenso zum Programm wie gemeinsame Fortbildungsvorhaben.

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Die MODULE: Das SINUS-Programm umfasst in zehn Modulen die wichtigsten und aktuellen Fragestellungen des Mathematikunterrichts, sie können kombiniert oder zu Schwerpunkten zusammengefasst werden: - Gute Aufgaben/Aufgabenkultur - Entdecken, Erforschen, Erklären - Schülervorstellungen aufgreifen - Lernschwierigkeiten aufgreifen - Lerntalente aufgreifen - Fachübergreifend unterrichten - Interessen aufgreifen (Jungen/Mädchen) - Eigenständig / Gemeinsam lernen - Lernerfolge beurteilen Organisationsform: Die Durchführung des Programms ist auf 5 Jahre angesetzt. Zu Beginn arbeiten 5 Schulen in einem so genannten Schulset (Schulen arbeiten kooperativ) zusammen, später sollen weitere Schulen für die Mitarbeit gewonnen werden. Bei uns sind das die Schulen GS Atter, GS Eversburg, GS Pye, GS Franz-Hecker, GS Heinrich-Schüren. Die inhaltliche Arbeit an den Schulen wird durch eine Schulkoordinatorin /einem Schulkoordinator unterstützt, eine Schulkoordinatorin /ein Schulkoordinator ist für übergeordnete organisatorische und dokumentarische Fragestellungen zuständig. Die teilnehmenden Schulen sind in ein Netzwerk eingebunden (Schulamt, Fortbildungsinstitute, Programmträgerinstitut), finanzielle Mittel werden für Fortbildungsangebote und zur Anschaffung von Literatur und Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkonferenzen unseres Schulsets haben zugestimmt und die Schulleitung unterstützen die Arbeit bzw. binden sich selbst mit ein. Für die Arbeit im Schulset werden Entlastungsstunden zur Verfügung gestellt. Verfahren der Qualitätssicherung und der Evaluation auf der Grundlage von Dokumentation gehören mit zum Programmverlauf. Aspekte der Zusammenarbeit: Erstellen eines Zielklärungsprotokolls zu Beginn der Projektarbeit mit Festlegung - der kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu erreichenden Ziele - von Spielregeln und Vereinbarungen - von gemeinsamen Arbeitsvorhaben - von Fortbildungsbedarf Aufzeichnungen der Arbeitsschritte und Fortschritte in einem „Logbuch“, Erstellung jährlicher Zwischenberichte als Rückmeldung über die Kooperation, die Fortschritte und die Unterstützungsmaßnahmen von „Außen“, Evaluation als Maßnahme der Rückmeldung über Erfolge aber auch Misserfolge sowie als begleitende Maßnahme im Prozess. Rauchen in der Schule Der Erlass vom 03.06.2005 verbietet eindeutig das Rauchen auf dem Schulgelände. Ein Präventionskonzept wurden schon vor Erscheinen des Erlasses in das Arbeitsprogramm Klasse 2000 für alle Klassen angeboten. (siehe Gesundheitserziehung - Klassen 2000 )

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Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten ist sowohl im Schulgesetz als auch im Erlass „Die Arbeit in der Grundschule geregelt. § 6 NSchG Grundschule (1) 1In der Grundschule werden Grundlagen für die Lernentwicklung und das Lernverhalten aller Schülerinnen und Schüler geschaffen. 2Es werden verschiedene Fähigkeiten entwickelt, insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten. 3Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt. 4Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen. Zusammenarbeit mit dem Kindergarten (aus: Die Arbeit in der Grundschule) 3.5 Um die Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sicher zu stellen, arbeitet die Grundschule mit dem Kindergarten zusammen. 3.6 Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf - gegenseitige Informationen und Abstimmung über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche, - Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine Grundlage für die Arbeit in der Grundschule darstellen, - regelmäßigen Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, - wechselseitige Hospitationen, - gemeinsame Veranstaltungen und Projekte, - gegenseitige Besuche von Kindergartengruppen und Schulgruppen sowie - gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen. 3.7 Eine enge Abstimmung zwischen Schule und Kindergarten über die Ausstattung der Schule und des Kindergartens mit Spiel- und Lernmaterialien sowie die Übernahme von Anregungen aus dem Kindergarten und die Fortführung von Projekten unterstützen insbesondere im Anfangsunterricht die Kontinuität der Arbeit. 3.8 Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule erfolgt im Einvernehmen mit dem Träger des Kindergartens. In die Veranstaltungen der Schule zu Fragen des Schuleintritts sollen auch Eltern einbezogen werden, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen. Auf der Grundlage dieser Vorgaben hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Kindertagesstätten und der Grundschule gebildet, um diesen Vorgaben für den Standort Heinrich-Schüren-Schule Inhalt zu geben.

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Auf der Tagung am 07.12.2005 wurde zwischen den Kindertagesstätten der St. Barbaragemeinde, der Markusgemeinde, der Uni-Kita und der Kita „Fliegenpilz“ und der Heinrich-Schüren-Schule ein Kooperationsverband gegründet. Weitere gemeinsame Besprechungen innerhalb dieses Verbundes sollen folgen. Es wurden für die gemeinsame Zusammenarbeit folgende Punkte festgelegt: Die Grundschule sorgt im Rahmen der Schulanmeldung für eine Entbindung der Erzieherinnen und Erzieher der KiTa von ihrer Schweigepflicht. Das Schulversprechen der Grundschule wird in die Kindertagesstätten übernommen. Die Kindertagesstätten können mit ihren Gruppen den Bücherbus benutzen. Schule und Kindertagestätten arbeiten im Rahmen der Sprachfördermaßnahmen zusammen. (möglichst Personalkonstanz) Auf Wunsch der Eltern können Erzieherinnen bei der Durchführung des Sprachtestes anwesend sein. Kinder der Kindertagesstätten werden zu einer Schulschnupperstunde eingeladen. Weitere Besuche in kleinen Gruppen können abgesprochen werden. Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten sind bereit die Grundschule bei der Zusammensetzung der Schulklassen zu beraten. Kinder, die ggf. nicht schulfähig erscheinen, werden zu einer Hospitation im Schulkindergarten oder in eine 1. Klasse eingeladen. Die Erzieherinnen helfen der Schule durch ihre Beobachtungen und Einschätzungen. Die Hospitation von Lehrkräften und Hortmitarbeiterinnen und –mitarbeitern in den Kitas soll ermöglicht werden. Insbesondere die Lehrer/innen, die ein zukünftiges erstes Schuljahr übernehmen, sollen früh mit den Kindertagesstätten Kontakt aufnehmen. Die Kindertagesstätten erhalten Gelegenheit, ihre Arbeit im Rahmen von gemeinsamen Konferenzen (Besprechungen) darzustellen. Der Hort der Heinrich-Schüren-Schule wird grundsätzlich in die Kooperationsarbeit mit einbezogen. Ein Angebot des Hortes wird auch weiterhin sein, die kommenden Schulkinder aus den Kindertagesstätten schon bereits in den großen Ferien zu betreuen, sofern das gewünscht wird.

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Weiterentwicklung der schulischen Arbeit Folgende Punkte könnten Grundlage weiterer schulischer Entwicklung werden: Eigenverantwortliche Schule Die Schule ist bestrebt, Innovation und Weiterentwicklung mit zu tragen, wenn es die Ressourcen zulassen. Die Schulleitung bemüht sich um Inhaltliche Klärung und berichtet dann dem Kollegium. Möglich wäre die Zusammenarbeit mit den Schulen des bestehenden Arbeitsverbunds. Diese Frage wird in allen beteiligten Schulen des Verbundes thematisiert. Nach dem Besuch einer Informationsveranstaltung in Oldenburg wurde folgende Verabredung mit den Nachbarschulen getroffen: Auf Grund der in jüngster Zeit eingetretenen enormen Belastungen der Schulleitungen, insbesondere die der Grundschulen, besteht aus Sicht der Leitungen der beteiligten Schulen kein Möglichkeit, auch noch die Arbeit in einem Verbund „eigenverantwortlichen Schule“ aufzunehmen. Die Bereitstellungszeit für Aufgaben der Schulleitung reicht nicht mehr aus. Hier sollte erst einmal der Arbeitgeber für eine vernünftige und praktikable Leitungszeit sorgen, bevor noch weitere Aufgaben auf die Schule verlagert werden. - Ganztagsschule - feste Partnerschulen? - Schüler helfen Schüler? - Erweiterung des Sportangebotes am Nachmittag? - Angebot einer weiteren Fremdsprache? - Vorbereitung auf die Schulinspektion Das haben wir 2006 zusätzlich neu aufgebaut: RIK - Regionales Integrations-Kinzept Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 nimmt die Schule gemäß ihrem Antrag am regionalen Integrationskonzept teil. Sie arbeitet mit der Förderschule Pestalozzischule zusammen und erhält für das Schuljahr 2006/07 15 Förderschullehrerstunden. Kooperationsvertrag mit der Montessorischule Mit Beginn des Schuljahres 20060/ richtet die Schule eine Kooperationsklasse der Montessorischule ein. Die räumlichen Probleme haben wir gelöst, der Schulträger hat mit baulichen Maßnahmen geholfen. Die Klasse hat zurzeit 6 Kinder und wird in den 1. Schuljahrgang eingebunden.

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Überprüfungsmechanismen Konzepte sind nicht nur aufgeschriebene, sondern gelebte Verhaltensweisen und bedürfen der Überprüfung und bei Bedarf der Erneuerung. Im Folgenden legen wir da, wie wir es schaffen wollen, eine ständige Überprüfung und Einbringen neuer Ideen auf Grund der Beobachtung des Lebens mit den Konzepten zu garantieren. Hierzu hat die Gesamtkonferenz jeweils einen Überprüfungszeitraum und auch das Team für die Überprüfung benannt, das dann jeweils Bericht und Vorschläge abgeben soll. ständige Überprüfung durch Hausmeister und Schulleiter - GK halbjährliche Überprüfung durch Beratungslehrerin - Bericht an die GK Fachkonferenz Musik-Kunst - halbjährlich, Vorschläge an die GK Team der Montessorischule - Klassenkonferenzen. - halbjährlich, GK Konrektor - Personalrat - ständige Überprüfung - Vorschläge an Schulleiter alle Mitarbeiter/innen - ständige Überprüfung - Vorschläge an Schulleitung Team der Pestalozzischule - Klassenlehrkräfte -halbjährlich - Bericht an GK Klassenkonferenzen - halbjährlich - Bericht an GK

Änderung des Schulprogramms - halbjährlich - GK

Beratungs- konzept

Förder- konzept

Integrations- konzept

Vertretungs- konzept

Hausaufgaben- konzept

technisches Konzept

Medien- konzept

Sicherheits- konzept

Gesundheits- konzept

Schul- konzepte