Schwerpunktthema EDITORIAL 3 Keine Zeit zum … · trag von Rolf-Peter Eckhoff. Hier ist zu lesen,...

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1 GEFAHRGUT PROFI 5/2015 Der neue CTU-Code Ladungssicherungsvorschriften für verschiedene Verkehrsträger 6 Beförderung von Gefahrgut mit DHL-Paket Neuregelung für den Paketversand und -empfang Die Lagerung von Gefahrstoffen – Teil 5 Wassergefährdende Stoffe – oder was hat Jauche damit zu tun ...? 15 Impressum Gefahrgut Profi erscheint sechsmal jährlich Redaktion Angelika Heinze Tel.: 0221/806-3517, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected] Manfred Dämmer (Dä) Jörg Roth (jr) Frank-Georg Stephan (fgs) Verlag TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group Am Grauen Stein, 51105 Köln Postfach 90 30 60, 51123 Köln Tel.: 0221/806-3535, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected], Internet: www.tuev-media.de Geschäftsführerin: Gabriele Landes Programmleitung Gefahrgut: Angelika Heinze Tel.: 0221/806-3517, E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung: Gudrun Karafiol Tel.: 0221/806-3536, Fax: 0221/806-3510 E-Mail: [email protected] Satz: DSV, 53578 Stockhausen Druck: TÜV Media GmbH, Köln © 2015 TÜV Media GmbH, Köln Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe nur mit Genehmigung des Verlages. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Falle die Meinung der Redaktion wieder. Bezugspreise: Preis des Einzelheftes: EUR 9,80, Jahresbezugs- preise: EUR 54,– jeweils zuzüglich Versandkosten, Inlandspreise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Sonderausgaben werden zusätzlich berechnet. Bei Nichterscheinen des Gefahrgut Profi ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt entfällt für den Verlag jegliche Lieferpflicht. Kündigung: 6 Wochen vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich an den Verlag. ISSN 0941-6080 Manuskripte und Presseinformationen erbitten wir an die Redaktion. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Bespre- chungsexemplare wird keine Haftung übernommen. Zum Titelbild: Wenn die Ladungs- sicherung versagt und die einwir- kenden Kräfte bei der Beförderung zu hoch werden, können Ladeteile die Plane durchbrechen und in den Verkehrsraum gelangen. Obwohl geprüfte Gefahrgutverpackungen hohen Anforderungen standhalten, ist dann der unkontrollierte Stoff- austritt nicht auszuschließen. Das bedeutet Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer und für die Um- welt. Die Folge: Speziell geschultes Personal der Feuerwehr kommt zum Einsatz. Bild: Dämmer Schwerpunktthema Ladungssicherung EDITORIAL 3 Keine Zeit zum Reagieren AKTUELL 4 Nachrichten • Vorschriften • Termine 5 Dokumente zum Download TRANSPORT 6 Der neue CTU-Code Ladungssicherungsvorschriften für verschiedene Verkehrsträger RECHT 9 Sehr zäh Freistellung viskoser Stoffe SCHULUNG 10 Verordnetes Wissen im Güterverkehr Fünf Jahre Berufskraftfahrerqualifikation 13 Fahrerauge sei wachsam! Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR für Fahrer LAGERUNG 15 Die Lagerung von Gefahrstoffen – Teil 5 Wassergefährdende Stoffe – oder was hat Jauche damit zu tun ...? VERPACKUNGEN 19 Getestet und für gut befunden Transportfähige Ladeeinheiten LOGISTIK 22 Beförderung von Gefahrgut mit DHL-Paket Neuregelung für den Paketversand und -empfang TRANSPORT 24 Sicher laden ..., aber wie? Grundlagen und Verantwortlichkeiten NEUES AUS DEN GREMIEN 28 Mit hohem Tempo dem Regelwerk für 2017 entgegen Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN Herbst 2015 FIRMENINFORMATION/VORSCHAU 31 Firmeninformationen 32 Das Thema in Heft 6/2015 22

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1GEFAHRGUT PROFI 5/2015

Der neue CTU-Code Ladungssicherungsvorschriften für verschiedene Verkehrsträger

6

Beförderung von Gefahrgut mit DHL-Paket

Neuregelung für den Paketversand und -empfang

Die Lagerung von Gefahrstoffen – Teil 5Wassergefährdende Stoffe – oder was hat Jauche damit zu tun ...?

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ImpressumGefahrgut Profi erscheint sechsmal jährlich

Redaktion Angelika HeinzeTel.: 0221/806-3517, Fax: 0221/806-3510E-Mail: [email protected] Dämmer (Dä)Jörg Roth (jr)Frank-Georg Stephan (fgs)

Verlag TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group Am Grauen Stein, 51105 KölnPostfach 90 30 60, 51123 KölnTel.: 0221/806-3535, Fax: 0221/806-3510E-Mail: [email protected], Internet: www.tuev-media.deGeschäftsführerin: Gabriele Landes

Programmleitung Gefahrgut: Angelika HeinzeTel.: 0221/806-3517, E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung: Gudrun KarafiolTel.: 0221/806-3536, Fax: 0221/806-3510E-Mail: [email protected]

Satz: DSV, 53578 Stockhausen

Druck: TÜV Media GmbH, Köln

© 2015 TÜV Media GmbH, KölnNachdruck und fotomechanische Wiedergabe nur mitGenehmigung des Verlages. Namentlich gekennzeichneteBeiträge geben nicht in jedem Falle die Meinung derRedaktion wieder.

Bezugspreise: Preis des Einzelheftes: EUR 9,80, Jahresbezugs-preise: EUR 54,– jeweils zuzüglich Versandkosten, Inlandspreise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Sonderausgaben werden zusätzlich berechnet. Bei Nichterscheinen des Gefahrgut Profi ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt entfällt für den Verlag jegliche Lieferpflicht.

Kündigung: 6 Wochen vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich an den Verlag.

ISSN 0941-6080

Manuskripte und Presseinformationen erbitten wir an die Redaktion. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Bespre-chungsexemplare wird keine Haftung übernommen.

Zum Titelbild: Wenn die Ladungs-sicherung versagt und die einwir-kenden Kräfte bei der Beförderung zu hoch werden, können Ladeteile die Plane durchbrechen und in den Verkehrsraum gelangen. Obwohl geprüfte Gefahrgutverpackungen hohen Anforderungen standhalten, ist dann der unkontrollierte Stoff-austritt nicht auszuschließen. Das bedeutet Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer und für die Um-welt. Die Folge: Speziell geschultes Personal der Feuerwehr kommt zum Einsatz. Bild: Dämmer

SchwerpunktthemaLadungssicherung

EDITORIAL 3 Keine Zeit zum Reagieren

AKTUELL 4 Nachrichten • Vorschriften • Termine 5 Dokumente zum Download

TRANSPORT 6 Der neue CTU-Code Ladungssicherungsvorschriften für verschiedene Verkehrsträger

RECHT 9 Sehr zäh Freistellung viskoser Stoffe

SCHULUNG 10 Verordnetes Wissen im Güterverkehr Fünf Jahre Berufskraftfahrerqualifikation

13 Fahrerauge sei wachsam! Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR für Fahrer

LAGERUNG 15 Die Lagerung von Gefahrstoffen – Teil 5 Wassergefährdende Stoffe – oder was hat Jauche damit zu tun ...?

VERPACKUNGEN19 Getestet und für gut befunden

Transportfähige Ladeeinheiten

LOGISTIK 22 Beförderung von Gefahrgut mit DHL-Paket

Neuregelung für den Paketversand und -empfang

TRANSPORT 24 Sicher laden ..., aber wie?

Grundlagen und Verantwortlichkeiten

NEUES AUS DEN GREMIEN 28 Mit hohem Tempo dem Regelwerk für 2017 entgegen

Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN Herbst 2015

FIRMENINFORMATION/VORSCHAU 31 Firmeninformationen 32 Das Thema in Heft 6/2015

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3GEFAHRGUT PROFI 5/2015

Manfred Dämmer

EDITORIAL

Keine Zeit zum Reagieren

Die Verantwortlichkeit für eine Ausgabe der Zeitschrift „Ge-fahrgut Profi“ sensibilisiert auch

zwangsläufig den Schriftleiter für den Themenschwerpunkt, in diesem Fall Ladungssicherung. Meldungen über Auffahrunfälle mit schwerwiegenden Folgen fanden deshalb meine beson-dere Beachtung. Meldungen darüber, dass Lkw ungebremst auf Stauenden aufgefahren sind, werden häufiger. Neben hohen Sachschäden sind oft auch Tote zu beklagen. Es stellte sich die Frage, ob vielleicht ungesicherte Ladung zu den Unfällen geführt haben könnte.Zeitgleich bearbeitete ich den Bei-trag von Rolf-Peter Eckhoff. Hier ist

zu lesen, dass bis heute noch kein Unfall statistisch erfasst wurde, der auf mangelnde Ladungssicherung zurückzuführen sein könnte. Kann diese Aussage rich-tig sein? Ich kam zu dem Schluss, dass dies logisch ist: Werden Beschleunigungs-, Verzögerungs- oder Fliehkräfte im Fahrbetrieb größer, wirkt die Reibkraft dagegen. Ist eine Ladung nicht ausreichend gesichert, wird sie sich in Bewegung setzen und den Aufbau beschädigen. Ist die Ladung ausreichend gesichert, passiert zumindest bei normalen Fahrmanövern nichts. Somit fallen die statistisch erfassten Unfälle in der Regel unter die Ursachen „unangepasste Geschwindigkeit“, „Ermüdung“ oder „menschliches Fehlverhalten“. Häufig liegen die auftretenden Kräfte jenseits des normalen Fahrbetriebs, z. B. bei Auffahrunfällen. Hier können zerstörerische Kräfte freigesetzt werden, bei denen der Fahrer keine Chance mehr hat, etwas abzu-wenden. Ferner geht Rolf-Peter Eckhoff noch auf die kontrovers diskutierten Unterschiede von nationalen und internationalen Normen zur Ladungssicherung ein.Gesichert werden kann aber nur, was auch belastbar ist. Transportfähige Ladeeinheiten zu schaffen ist un-bedingt nötig, aber nicht immer möglich. Dirk Wolters zeigt anhand von Praxisbeispielen, wie man es richtig gestalten kann. Und genau dieses Wissen muss dem Fahrpersonal vermittelt werden.

André Bubenzer fasst fünf Jahre verordnete Be-rufskraftfahrerweiterbildung zusammen und gibt Anregungen für Verbesserungen. Nach dem Gefahr-gutrecht müssen alle Kraftfahrer geschult werden. Entweder benötigen sie eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR (unterhalb der Mengen nach Tabelle in Unterabsatz 1.1.3.6 ADR) oder in allen anderen Fällen eine Schulung nach Kapitel 8.2 ADR (Erwerb der ADR-Schulungsbescheinigung). Norbert Müller erläutert Notwendigkeit und Um-fang der Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR. Diese Unterweisungen werden häufig anhand der auszuführenden Vorschriften durchgeführt, z. B. nach den CTU-Packrichtlinien. Diese wurden jedoch durch den CTU-Code ersetzt. Frank Rex informiert über die Neufassung des CTU-Codes. Werden Güter zur Beförderung an sogenannte KEP-Logistiker (Kurier-, Eil- und Paketdienste) übergeben, befördern diese unter Berücksichtigung ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wie dies im Bereich von DHL aussieht, beleuchtet Monika Kassmann.Weitere Themen dieser Ausgabe sind die Beiträge von Norbert Müller über die Freistellung von viskosen Stoffen sowie von Reinhard Pech in seiner Serie zur Lagerung von gefährlichen Stoffen über die notwendi-gen Vorgaben zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Frank-Georg Stephan informiert über die für 2017 zu erwartenden Änderungen, die anlässlich der Gemein-samen Tagung in Genf behandelt wurden.Eine informative und kurzweilige Lektüre wünscht Ihnen Ihr