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SPEZIAL: WEBSITE 6 Donnerstag, 9. Juni 2011 Deutsches Handwerksblatt Nr. 11 Alles nur geklaut: Vorsicht, Online-Piraten! INTERNET: Manchmal erfreuen sich Texte und Bilder der eigenen Unternehmenswebsite sehr viel größerer Beliebtheit als gewünscht: nämlich dann, wenn Wettbewerber die vorhandenen Inhalte ungefragt kopieren und auf den eigenen Internetauftritten online stellen VON THOMAS BUSCH U m Zeit und eigene Kreativität zu sparen, ist einigen Unternehmen jedes Mittel recht: Internet-Texte werden abgeschrieben, Bilder un- gefragt kopiert und auf dem eigenen Inter- netauftritt veröffentlicht. Dass dies einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht dar- stellt, ist ihnen entweder nicht bekannt, oder sie haken den Inhalte-Klau als Kavaliersdelikt ab. Doch der Nutzen bleibt begrenzt: Zwar können Websites auf diese Weise illegal mit Texten oder Bildern gefüllt werden, doch die Auffindbarkeit der eigenen Website über Suchmaschinen wird erschwert – denn Goo- gle bewertet Internetseiten höher, wenn die Inhalte exklusiv und einmalig sind. Gerade deshalb stecken in vielen Original-Webseiten nicht nur viele Stunden Arbeit, sondern oft auch jede Menge Geld in Form von profes- sionellen Fotos und Texten, die extra für hohe Platzierungen in Suchmaschinen optimiert wurden. „Vor allem Betreiber von Shopsystemen machen sich über Alleinstellungsmerkmale am wenigsten Gedanken und kopieren oft Produktbeschreibungen“, so die Erfahrun- gen von Uwe Mosgallik, Leiter der Abtei- lung Suchmaschinenoptimierung bei Fair- rank. Bis heute hat das Unternehmen die Webseiten von mehreren Tausend kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz für Suchmaschinen optimiert. „Man kann es schwer über einen Kamm scheren, aber gefühlt schreiben Anwälte, Unternehmens- berater und auch Versicherungsvertreter gerne die ohnehin inhaltsleeren Worthül- sen voneinander ab.“ Die Folge: Sowohl die Original-Website als auch die Seite mit den Plagiaten werden von Google schlechter bewertet und rut- schen bei wichtigen Suchwörtern auf hin- anfrage in An- führungszeichen – damit sucht man exakt nach dieser Zeichenfolge.“ Im Idealfall sollte nur die eigene Website als Treffer gefunden werden. Wenn der eigene Text auch auf anderen Seiten angezeigt wird, kann man sicher sein, dass hier Web- site-Piraten am Werk waren. Uwe Mosgal- lik: „Wenn es mehrere Suchergebnisse für eigene Inhalte gibt und die eigene Seite an erster Position gelistet wird, ist es noch in Ordnung. Sobald das eigene Suchergebnis allerdings auf die hinteren Plätze rutscht, hat man ein Problem.“ Doch es gibt auch Fälle, in denen sich Un- ternehmen durch Text-Plagiate selbst um gute Suchmaschinen-Platzierun- gen bringen: „Oft sind Websei- tenbetreiber selbst für dop- pelten Inhalt verantwortlich, denn sie verwenden den Inhalt der eigenen Seiten auch für Einträge in On- line-Katalogen“, erläutert Mosgallik. „Manche Kata- loge ziehen sich die Texte auch automatisch von den Seiten und sorgen auf diese Weise für Doppelungen.“ Hier hilft es nur, die Katalog-Einträge selbst abzu- ändern oder – falls dies nicht mög- lich ist – ganz zu löschen. Vom Kopieren im Internet rät Suchmaschinen-Experte Uwe Mos- gallik in jedem Fall ab – und das nicht nur aus urheberrechtlichen Gründen: „Eine Internetseite sollte ei- gene Inhalte transportieren, die dem Besucher einen Mehrwert bieten. Denn was hat der Besucher davon, wenn er denselben Text auf mehreren Seiten lesen kann?“ Kopieren ist kein Kavaliersdelikt VON ANNE KIESERLING I m Internet-Zeitalter sind alle Texte je- derzeit verfügbar und können ohne Auf- wand kopiert werden. Auch Mario Sarto, Goldschmied aus Bad Salzuflen, ist von dem Problem betroffen: Fortwährend findet der rührige Webseiten-Betreiber Fotos oder Formulierungen von seiner Homepage auf den Internetseiten der Konkurrenz wieder. Nun könnte man ja sagen: Die Kopie ist eine Form der Anerkennung. Allerdings ist das für Sarto kein Trost, denn die Plagiate schmälern sein Ranking bei Google. Und das wiederum kann einen echten wirtschaftlichen Nachteil für ihn bedeuten. Er hat aber das Recht auf seiner Seite. Rechtsanwalt Marcus Dury, Inhaber ei- ner Kanzlei für IT- und Wettbewerbsrecht: „Für Suchmaschinen optimierte Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das sagt zum Beispiel das Oberlandesgericht Rostock in seinem Beschluss vom 27. Juni 2007. Die Auswahl, Einleitung und Anordnung der Begriffe aus der Alltagssprache auf der Webseite bilden die individuelle schöpferi- sche Eigenheit des Internetauftritts.“ (Az.: 2 W 12/07). Hat also ein Handwerker seine Internetseite mit viel Aufwand für Google und Co. leicht auffindbar gemacht, besitzt er ein Urheberrecht an diesem Text. Goldschmied Sarto hat es mit dem für ihn wichtigen Begriff „Goldschmiede“ bei der Suchmaschine Google auf Platz acht von 1,1 Millionen geschafft und möchte, dass das so bleibt. Nur wird dieses Ergebnis durch jede weitere Kopie im Netz gefährdet: Je mehr Websites seine Worte abschreiben, desto mehr wird sein Suchergebnis „ver- wässert“. Das hat er auch den betroffenen Kollegen klargemacht, als er sie auf ihre Plagiate hin- wies. Bislang konnte er durch einen Anruf die Probleme auch aus der Welt schaffen. Zumal ein Großteil der Angerufenen ohne- hin nicht wusste, dass von den beauftragten Agenturen gewildert wurde. Dury hält diese moderate Vorgehensweise grundsätzlich für richtig. „Allerdings besteht keine gesetz- liche Verpflichtung, zuerst eine persönliche Aussprache zu suchen. Man kann auch di- rekt zu einem Anwalt gehen und eine förm- liche Abmahnung gegen den Kopierenden erwirken. Ob man gleich einen Anwalt be- mühen möchte, sollte jeder für sich anhand der Umstände des Einzelfalles entscheiden“, ergänzt er. Um nachzuweisen, dass er der URHEBERRECHT: Das Thema Plagiate ist derzeit ein Dauerbrenner in den Medien. Auch Handwerker mit einer eigenen Website können böse Überraschungen erleben. Wie man seine Rechte wahrt und was man gegen Kopien machen kann. WEBSITE-DIENSTLEISTER DasAuge.de:Hier präsentieren sich mehrere Tausend Agenturen, Fotografen, Screen-Desig- ner und Texter aus dem ganzen Bundesgebiet: dasauge.de/profile Infoauskunft.de: Großes Verzeichnis von Werbe- und Internetagenturen, unterteilt nach Bundesländern: infoauskunft.de/agenturen Freelancermap.de: Katalog mit Freelancern aus ganz Deutschland, z.B. Programmierer, Texter und Lektoren: freelancermap.de/freelancer-verzeichnis.html tere Plätze. Uwe Mosgallik: „Ko- pierte Texte sind Gift für alle Seiten, auf denen der Text er- scheint. Also auch für den Ur- heber. Denn die Suchmaschine kann den Urheber nicht erkennen – und somit werden alle betroffenen Seiten quali- tativ abgestuft.“ Spätestens wenn ein Un- ternehmen aus diesem Grund Website- Klicks und damit Kunden verliert, haben Plagiatoren den wirtschaftlichen Schaden zu verantworten. Doch kann man sich gegen den Internet- Klau überhaupt schützen? „Leider nicht“, erklärt Uwe Mosgallik, „denn jeder Surfer kann mit einem einfachen Klick auf die rechte Maustaste den Quellcode einer Seite einsehen und kopieren. Alle Versuche, den Rechtsklick per Javascript zu unterbinden, scheitern – denn ein Plagiator kann Ja- vascript einfach ausschalten.“ Wer sicher gehen will, dass seine ei- genen Texte und Bilder nicht ungefragt von Wettbewerbern genutzt werden, sollte das Internet deshalb regelmäßig nach Plagiaten durchforsten. Uwe Mosgallik empfiehlt dazu Online-Tools wie Copyscape.com. „Am sichersten ist es aber immer noch, ganze Sätze oder sogar Absätze der eigenen Texte in die Suchmaske von Google zu ko- pieren“, so der Suchmaschinen-Experte von Fairrank. „Am besten setzt man die Such- Urheber seiner Texte ist, benutzt Gold- schmied Sarto den Internetdienst ar- chive.org – wie es übrigens auch viele An- wälte tun. Diese Seite speichert wiederkeh- rende Versionen anderer Internetseiten und macht Verstöße noch lange Zeit später nachweisbar. Außerdem kann man mit den Einträgen bei archive.org den Entstehungs- zeitpunkt nachweisen und somit auch die Urheberschaft für einen bestimmten Text. „Besser ist es aber, wenn man weitere Do- kumentation vorweisen kann. Bei wichti- gen Texten kann es auch Sinn machen, diese bei einem Notar oder Anwalt mit ei- nem Datumsstempel versehen zu lassen bzw. zu hinterlegen“, weiß Rechtsexperte Dury. Teure Folgen für den Plagiator „Derjenige, dessen Urheberrecht verletzt wurde, kann denjenigen, der eine Urheber- rechtsverletzung begangen hat, zur Unterlas- sung auffordern und gegebenenfalls von ihm Schadensersatz verlangen“, erklärt Mar- cus Dury. „Ein gängiges Mittel, sich gegen Urheberrechtsverstöße zu wehren, sind die sogenannten Abmahnungen.“ Dabei han- delt es sich um formlose Schreiben eines Mitbewerbers oder seines Anwalts, in dem man zur Unterlassung des Handelns auffor- dert. Ist für das Schreiben der Abmahnung ein Anwalt beauftragt, muss der Empfänger dem Abmahnenden die Anwaltsgebühren ersetzen. So können schnell Kosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro zusammenkom- men. Wird die Abmahnung ignoriert, kann der Verletzte vor Gericht ziehen und ein Un- terlassungsurteil erwirken. Unterliegt der Abgemahnte hier, muss er auch die Ge- richtskosten tragen, ebenso sowie die An- waltskosten für sich und den Gegner. Fazit: Plagiate aus dem Web können teuer werden. Und Handwerker sollten sich weh- ren, wenn ihre Internetseite widerrechtlich kopiert wurde. BUCHTIPP Stefan v. Leible u.a. (Hrsg.) Onlinerecht 2.0.: Alte Fragen – neue Antworten? 44,- Euro Zu bestellen im VH-Buchshop bei Bianca Pietrowski, Tel.: 02 11/3 90 98-28 oder per E-Mail unter [email protected] vh-buchshop.de Handwerker können sich wehren, wenn ihre Website widerrechtlich kopiert wurde Foto: almidi Online-Fotos von Kundenzimmern und Mitarbeitern erlaubt Fotos vom Badezimmer einer Kundin auf der Webseite einer Handwerksfirma verlet- zen nicht das Persönlichkeitsrecht. Wenn ein neutraler Beobachter keinen Zusam- menhang mit ihrer Person erkennen kann, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ein Handwerksbetrieb renovierte im Haus einer Kundin das Bad und dokumentierte den Fortschritt der Arbeiten mit „Vorher – Nachher“-Fotos. Auf seiner Firmen-Home- page veröffentlichte der Handwerker an- schließend vier der Fotos ohne Namen oder Anschrift der Kundin. Die Frau war trotz- dem empört, als sie die Bilder im Internet entdeckte. Sie verlangte von dem Betrieb 2.000 Euro Entschädigung, weil er mit der nicht genehmigten Veröffentlichung der Fotos ihre Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Ihre Klage war aber erfolglos. Die Un- ternehmerin habe die Fotos zwar ohne Wis- sen der Kundin ins Internet gestellt, aber das Persönlichkeitsrecht der Kundin sei da- durch nicht berührt, erklärte das Gericht. Neutrale Beobachter der Homepage könnten von den Fotos keinerlei Rück- schluss auf die Person der Kundin ziehen. Name oder Adresse der Kundin würden im Internet nicht genannt. Bei dem Bad auf den Bildern könnte es sich um jedes belie- bige Badezimmer handeln. Es gebe kein Merkmal, mit dem die Besitzerin identifi- ziert werden könnte oder das Schlüsse auf ihre Persönlichkeit erlauben würde. Persön- lichkeitsrechte könnten nur beeinträchtigt sein, wenn ein Zusammenhang zur Person besteht. (Amtsgericht Donaueschingen, Ur- teil vom 10. Juni 2010, Az.:11 C 81/10) Mitarbeiterfotos: Zum guten Internetauf- tritt eines Betriebs gehört oft auch die Prä- sentation der Mitarbeiter mit Bild. Wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein sagt, dürfen solche Fo- tos auch dann noch auf der Website ange- zeigt werden, wenn die Mitarbeiter bereits aus der Firma ausgeschieden sind. Sie hät- ten für die Veröffentlichung der Fotos ihre Einwilligung erteilt und diese erlösche nicht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (LAG Schleswig-Hol- stein, Urteil v. 23. Juni 2010, Az.: 3 Sa 72/10) Foto: Fotolia

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SPEZIAL: WEBSITE6 Donnerstag, 9. Juni 2011 Deutsches Handwerksblatt Nr. 11

Alles nur geklaut: Vorsicht, Online-Piraten!INTERNET: Manchmal erfreuen sich Texte und Bilder der eigenen Unternehmenswebsite sehr viel größerer Beliebtheit als gewünscht: nämlich dann, wennWettbewerber die vorhandenen Inhalte ungefragt kopieren und auf den eigenen Internetauftritten online stellen

VON THOMAS BUSCH

Um Zeit und eigene Kreativität zusparen, ist einigen Unternehmenjedes Mittel recht: Internet-Textewerden abgeschrieben, Bilder un-

gefragt kopiert und auf dem eigenen Inter-netauftritt veröffentlicht. Dass dies einenklaren Verstoß gegen das Urheberrecht dar-stellt, ist ihnen entweder nicht bekannt, odersie haken den Inhalte-Klau als Kavaliersdeliktab. Doch der Nutzen bleibt begrenzt: Zwarkönnen Websites auf diese Weise illegal mitTexten oder Bildern gefüllt werden, doch dieAuffindbarkeit der eigenen Website überSuchmaschinen wird erschwert – denn Goo-gle bewertet Internetseiten höher, wenn dieInhalte exklusiv und einmalig sind. Geradedeshalb stecken in vielen Original-Webseitennicht nur viele Stunden Arbeit, sondern oftauch jede Menge Geld in Form von profes-sionellen Fotos und Texten, die extra für hohePlatzierungen in Suchmaschinen optimiertwurden.„Vor allem Betreiber von Shopsystemen

machen sich über Alleinstellungsmerkmaleam wenigsten Gedanken und kopieren oftProduktbeschreibungen“, so die Erfahrun-gen von Uwe Mosgallik, Leiter der Abtei-lung Suchmaschinenoptimierung bei Fair-rank. Bis heute hat das Unternehmen dieWebseiten von mehreren Tausend kleinenund mittelständischen Unternehmen inDeutschland, Österreich und der Schweizfür Suchmaschinen optimiert. „Man kannes schwer über einen Kamm scheren, abergefühlt schreiben Anwälte, Unternehmens-berater und auch Versicherungsvertretergerne die ohnehin inhaltsleeren Worthül-sen voneinander ab.“Die Folge: Sowohl die Original-Website

als auch die Seite mit den Plagiaten werdenvon Google schlechter bewertet und rut-schen bei wichtigen Suchwörtern auf hin-

anfrage in An-führungszeichen – damit sucht

man exakt nach dieser Zeichenfolge.“ ImIdealfall sollte nur die eigene Website alsTreffer gefunden werden. Wenn der eigeneText auch auf anderen Seiten angezeigtwird, kann man sicher sein, dass hier Web-site-Piraten am Werk waren. Uwe Mosgal-lik: „Wenn es mehrere Suchergebnisse füreigene Inhalte gibt und die eigene Seite anerster Position gelistet wird, ist es noch in

Ordnung. Sobald das eigene Suchergebnisallerdings auf die hinteren Plätze rutscht,hat man ein Problem.“Doch es gibt auch Fälle, in denen sich Un-ternehmen durch Text-Plagiate selbst um

gute Suchmaschinen-Platzierun-gen bringen: „Oft sind Websei-tenbetreiber selbst für dop-pelten Inhalt verantwortlich,denn sie verwenden denInhalt der eigenen Seitenauch für Einträge in On-line-Katalogen“, erläutertMosgallik. „Manche Kata-loge ziehen sich die Texte auchautomatisch von den Seitenund sorgen auf diese Weise fürDoppelungen.“ Hier hilft es nur,die Katalog-Einträge selbst abzu-ändern oder – falls dies nicht mög-lich ist – ganz zu löschen.Vom Kopieren im Internet rät

Suchmaschinen-Experte Uwe Mos-gallik in jedem Fall ab – und dasnicht nur aus urheberrechtlichenGründen: „Eine Internetseite sollte ei-gene Inhalte transportieren, die demBesucher einen Mehrwert bieten. Dennwas hat der Besucher davon, wenn erdenselben Text auf mehreren Seiten lesenkann?“

Kopieren ist kein Kavaliersdelikt

VON ANNE KIESERLING

Im Internet-Zeitalter sind alle Texte je-derzeit verfügbar und können ohne Auf-wand kopiert werden.AuchMario Sarto,Goldschmied aus Bad Salzuflen, ist von

dem Problem betroffen: Fortwährend findetder rührige Webseiten-Betreiber Fotos oderFormulierungen von seiner Homepage aufden Internetseiten der Konkurrenz wieder.Nun könnte man ja sagen: Die Kopie ist eineForm derAnerkennung.Allerdings ist das fürSarto kein Trost, denn die Plagiate schmälernsein Ranking bei Google. Und das wiederumkann einen echten wirtschaftlichen Nachteilfür ihn bedeuten. Er hat aber das Recht aufseiner Seite.Rechtsanwalt Marcus Dury, Inhaber ei-

ner Kanzlei für IT- und Wettbewerbsrecht:„Für Suchmaschinen optimierte Texte sindurheberrechtlich geschützt. Das sagt zumBeispiel das Oberlandesgericht Rostock inseinem Beschluss vom 27. Juni 2007. DieAuswahl, Einleitung und Anordnung derBegriffe aus der Alltagssprache auf derWebseite bilden die individuelle schöpferi-sche Eigenheit des Internetauftritts.“ (Az.: 2W 12/07). Hat also ein Handwerker seineInternetseite mit viel Aufwand für Googleund Co. leicht auffindbar gemacht, besitzter ein Urheberrecht an diesem Text.Goldschmied Sarto hat es mit dem für

ihn wichtigen Begriff „Goldschmiede“ beider Suchmaschine Google auf Platz achtvon 1,1 Millionen geschafft und möchte,dass das so bleibt. Nur wird dieses Ergebnisdurch jede weitere Kopie im Netz gefährdet:Je mehr Websites seine Worte abschreiben,desto mehr wird sein Suchergebnis „ver-wässert“.Das hat er auch den betroffenen Kollegen

klargemacht, als er sie auf ihre Plagiate hin-wies. Bislang konnte er durch einen Anrufdie Probleme auch aus der Welt schaffen.Zumal ein Großteil der Angerufenen ohne-hin nicht wusste, dass von den beauftragtenAgenturen gewildert wurde. Dury hält diesemoderate Vorgehensweise grundsätzlichfür richtig. „Allerdings besteht keine gesetz-

liche Verpflichtung, zuerst eine persönlicheAussprache zu suchen. Man kann auch di-rekt zu einemAnwalt gehen und eine förm-liche Abmahnung gegen den Kopierendenerwirken. Ob man gleich einen Anwalt be-mühen möchte, sollte jeder für sich anhandder Umstände des Einzelfalles entscheiden“,ergänzt er. Um nachzuweisen, dass er der

URHEBERRECHT: Das Thema Plagiate ist derzeit ein Dauerbrenner in den Medien. Auch Handwerker mit einer eigenenWebsite können böse Überraschungen erleben. Wie man seine Rechte wahrt und was man gegen Kopien machen kann.

WEBSITE-DIENSTLEISTER

DasAuge.de:Hier präsentieren sich mehrereTausend Agenturen, Fotografen, Screen-Desig-ner und Texter aus dem ganzen Bundesgebiet:dasauge.de/profileInfoauskunft.de: Großes Verzeichnis vonWerbe- und Internetagenturen, unterteilt nachBundesländern: infoauskunft.de/agenturenFreelancermap.de: Katalog mit Freelancern ausganz Deutschland, z.B. Programmierer, Texterund Lektoren:freelancermap.de/freelancer-verzeichnis.html

tere Plätze. Uwe Mosgallik: „Ko-pierte Texte sind Gift für alleSeiten, auf denen der Text er-scheint. Also auch für den Ur-heber. Denn die Suchmaschinekann den Urheber nicht erkennen – undsomit werden alle betroffenen Seiten quali-tativ abgestuft.“ Spätestens wenn ein Un-ternehmen aus diesem Grund Website-Klicks und damit Kunden verliert, habenPlagiatoren den wirtschaftlichen Schadenzu verantworten.Doch kann man sich gegen den Internet-

Klau überhaupt schützen? „Leider nicht“,erklärt Uwe Mosgallik, „denn jeder Surferkann mit einem einfachen Klick auf dierechte Maustaste den Quellcode einer Seiteeinsehen und kopieren. Alle Versuche, denRechtsklick per Javascript zu unterbinden,

scheitern – dennein Plagiator kann Ja-vascript einfach ausschalten.“Wer sicher gehen will, dass seine ei-

genen Texte und Bilder nicht ungefragt vonWettbewerbern genutzt werden, sollte dasInternet deshalb regelmäßig nach Plagiatendurchforsten. Uwe Mosgallik empfiehltdazu Online-Tools wie Copyscape.com.„Am sichersten ist es aber immer noch,ganze Sätze oder sogar Absätze der eigenenTexte in die Suchmaske von Google zu ko-pieren“, so der Suchmaschinen-Experte vonFairrank. „Am besten setzt man die Such-

Urheber seiner Texte ist, benutzt Gold-schmied Sarto den Internetdienst ar-chive.org – wie es übrigens auch viele An-wälte tun. Diese Seite speichert wiederkeh-rende Versionen anderer Internetseiten undmacht Verstöße noch lange Zeit späternachweisbar. Außerdem kann man mit denEinträgen bei archive.org den Entstehungs-

zeitpunkt nachweisen und somit auch dieUrheberschaft für einen bestimmten Text.„Besser ist es aber, wenn man weitere Do-

kumentation vorweisen kann. Bei wichti-gen Texten kann es auch Sinn machen,diese bei einem Notar oder Anwalt mit ei-nem Datumsstempel versehen zu lassenbzw. zu hinterlegen“, weiß RechtsexperteDury.

Teure Folgen für den Plagiator

„Derjenige, dessen Urheberrecht verletztwurde, kann denjenigen, der eine Urheber-rechtsverletzung begangen hat, zur Unterlas-sung auffordern und gegebenenfalls vonihm Schadensersatz verlangen“, erklärt Mar-cus Dury. „Ein gängiges Mittel, sich gegenUrheberrechtsverstöße zu wehren, sind diesogenannten Abmahnungen.“ Dabei han-delt es sich um formlose Schreiben einesMitbewerbers oder seines Anwalts, in demman zur Unterlassung des Handelns auffor-dert. Ist für das Schreiben der Abmahnungein Anwalt beauftragt, muss der Empfängerdem Abmahnenden die Anwaltsgebührenersetzen. So können schnell Kosten in Höhevon 1.000 bis 2.000 Euro zusammenkom-men. Wird die Abmahnung ignoriert, kannder Verletzte vor Gericht ziehen und ein Un-terlassungsurteil erwirken. Unterliegt derAbgemahnte hier, muss er auch die Ge-richtskosten tragen, ebenso sowie die An-waltskosten für sich und den Gegner.

Fazit: Plagiate aus dem Web können teuerwerden. Und Handwerker sollten sich weh-ren, wenn ihre Internetseite widerrechtlichkopiert wurde.

BUCHTIPP

Stefan v. Leible u.a. (Hrsg.)Onlinerecht 2.0.: Alte Fragen –neueAntworten?44,- Euro

Zu bestellen im VH-Buchshop beiBianca Pietrowski, Tel.: 0211/39098-28oder per E-Mail [email protected]

Handwerker können sich wehren, wenn ihre Website widerrechtlich kopiert wurde

Foto:almidi

Online-Fotos vonKundenzimmern undMitarbeitern erlaubtFotos vom Badezimmer einer Kundin aufder Webseite einer Handwerksfirma verlet-zen nicht das Persönlichkeitsrecht. Wennein neutraler Beobachter keinen Zusam-menhang mit ihrer Person erkennen kann,besteht kein Anspruch auf Entschädigung.Ein Handwerksbetrieb renovierte im Hauseiner Kundin das Bad und dokumentierteden Fortschritt der Arbeiten mit „Vorher –Nachher“-Fotos. Auf seiner Firmen-Home-page veröffentlichte der Handwerker an-schließend vier der Fotos ohne Namen oderAnschrift der Kundin. Die Frau war trotz-dem empört, als sie die Bilder im Internetentdeckte. Sie verlangte von dem Betrieb2.000 Euro Entschädigung, weil er mit dernicht genehmigten Veröffentlichung derFotos ihre Persönlichkeitsrechte verletzthabe. Ihre Klage war aber erfolglos. Die Un-ternehmerin habe die Fotos zwar ohneWis-sen der Kundin ins Internet gestellt, aberdas Persönlichkeitsrecht der Kundin sei da-durch nicht berührt, erklärte das Gericht.Neutrale Beobachter der Homepage

könnten von den Fotos keinerlei Rück-schluss auf die Person der Kundin ziehen.Name oder Adresse der Kundin würden imInternet nicht genannt. Bei dem Bad aufden Bildern könnte es sich um jedes belie-bige Badezimmer handeln. Es gebe keinMerkmal, mit dem die Besitzerin identifi-ziert werden könnte oder das Schlüsse aufihre Persönlichkeit erlauben würde. Persön-lichkeitsrechte könnten nur beeinträchtigtsein, wenn ein Zusammenhang zur Personbesteht. (Amtsgericht Donaueschingen, Ur-teil vom 10. Juni 2010, Az.:11 C 81/10)

Mitarbeiterfotos: Zum guten Internetauf-tritt eines Betriebs gehört oft auch die Prä-sentation der Mitarbeiter mit Bild. Wie einUrteil des Landesarbeitsgerichts (LAG)Schleswig-Holstein sagt, dürfen solche Fo-tos auch dann noch auf der Website ange-zeigt werden, wenn die Mitarbeiter bereitsaus der Firma ausgeschieden sind. Sie hät-ten für die Veröffentlichung der Fotos ihreEinwilligung erteilt und diese erlöschenicht automatisch mit der Beendigung desArbeitsverhältnisses. (LAG Schleswig-Hol-stein, Urteil v. 23. Juni 2010,Az.: 3 Sa 72/10)

Foto: Fotolia

VON THOMAS BUSCH

Grundsätzlich gibt es bei al-len Elementen einerHomepage wie Layout,Fotos und Text zweiMög-

lichkeiten: Einen professionellenDienstleister beauftragen – oder sel-ber machen. Wobei letztere Mög-lichkeit nur genutzt werden sollte,wenn sie ein gutes Qualitätsniveau er-reicht. Denn der eigene Internetauf-tritt ist eine wichtige Visitenkartedes eigenen Betriebs:Wenn hier feh-lerhafte und veraltete Texte, un-scharfe Fotos und wenig ansehnlicheLayouts warten, schließt der Kundesofort auf die Qualität des Unter-nehmens – und suchtmeist einen an-deren Handwerksbetrieb, der sichhochwertiger präsentiert.Mit einer seriösen Agentur ist

man bei der Produktion einer eige-nen Website fast immer auf der si-cheren Seite: Man zahlt für die Rea-lisierung von Texten, Bildern undLayout einen vereinbarten Preis. ImGegenzug sollte man sich schrift-lich zusichern lassen, dass man daszeitlich und räumlich unbegrenzte,exklusive Nutzungsrecht für alle er-stellten Inhalte erwirbt. Andernfallskönnte die Agentur die produzier-ten Texte und Fotos theoretisch be-liebig oft an andere Kunden verkau-fen.

Darüber hinaus sollte der Vertrageinen Passus enthalten, der garan-tiert, dass kein Dritter Urheber-rechte an erworbenen Texten, Bil-dern und Layouts besitzt – denn es

Bosch4/297

Legale Texteund Bilder fürdie WebsiteONLINE: Die Realisierung einer eigenen Websitemuss nicht teuer sein: Im Internet gibt es Bausätze,lizenzfreie Fotos und kostenlose Programme für dieTextkorrektur. Wer ein größeres Budget hat, kannaber auch eine Agentur beauftragen.

sollen auch schon Agenturen dabeierwischt worden sein, dass sie Texteund Bilder einfach kopiert haben.Die Kosten für die Realisierung ei-nes kleinen, einfachen Internet-Auftritts beginnen – je nach aus-führender Agentur – bei etwa 300Euro. Nach oben hin gibt es keineGrenze: Je nach Aufwand, Umfangund Einbettung von Multimedia-Elementen sind auch mehrere Tau-send Euro keine Seltenheit.Wenn es um das grundsätzliche

Layout der eigenen Webseiten geht,kann man auch selbst kreativ wer-den – und das sogar ganz ohne Pro-grammierkenntnisse: Viele Hos-ting-Provider wie Strato.de,1und1.de oder T-Online.de bietennicht nur Speicherplatz für Websei-ten, sondern auch Homepage-Bau-kästen mit Design-Vorlagen undprofessionellen Layouts. Die Preisefür die Nutzung liegen – je nach ge-wünschtem Leistungsumfang –zwischen neun und 25 Euro monat-lich. Weitere empfehlenswerte An-bieter sind jimdo.com oder caba-nova.de.

Legale und kostenfreie Fotos inOnline-Bilddatenbanken

Wer sprachlich versiert ist, kannauch selbst Texte verfassen. Sie soll-ten aber unbedingt frei von Recht-schreibfehlern sein – hier hilft beiBedarf ein freiberuflicher Lektorweiter. Kostenlose Dienste leistetdie Rechtschreibprüfung von du-den.de (duden.de/rechtschreib-pruefung-online). Außerdem soll-ten Grundkenntnisse in SachenTextaufbau und Marketing vorhan-den sein.Wer darüber nicht verfügt,beauftragt besser einen freiberufli-chen PR-Texter damit, die Texte zuverfassen.Legale und trotzdem kostenfreie

Fotos zur gewerblichen Nutzungfinden sich in Online-Bilddaten-banken von Pixelio (pixelio.de),Piqs (piqs.de) oder AboutPixel(aboutpixel.de).Wer hier nicht fün-dig wird, kann auch gegen geringeNutzungsgebühren ab ca. 1,20 Europro Bild Datenbanken wie Fotolia(fotolia.de) als Foto-Quelle nutzen.Für alle verwendeten Bilder – selbstwenn sie komplett kostenlos sind –müssen in der Regel der Fotografund die Datenbank in einem Bild-nachweis unter dem Foto oder imImpressum genannt werden. Ein-zelheiten dazu finden sich in den

Nutzungsbedingungen der jeweili-gen Foto-Datenbanken. Wer sehrspezielle Motive sucht oder den ei-genen Betrieb mit Fotos vor Ort insrechte Licht rücken möchte,

Viele Hosting-Provider bieten neben dem Speicherplatz Homepage-Baukästen mit Design-Vorlagen und Layouts

kommt um die Beauftragung einesprofessionellen Fotografen nichtherum. Honorare sind meist Ver-handlungssache und abhängig vonZeit, Aufwand und Nutzungsum-

fang. Natürlich ist es auch möglich,selbst Fotos zu schießen – diese rei-chen aber in Sachen Qualität undMotiv oft nicht an professionelleBilder heran.

SPEZIAL: WEBSITE 7Donnerstag, 9. Juni 2011 Deutsches Handwerksblatt Nr. 11

TOOLS

Plagiate der eigenen Homepage lassensich schnell entdecken. Dazu stehen imInternet mehrere kostenlose Pro-gramme und Services zur Verfügung:Mit dem Tool „UN.CO.VER“ (free-ware.de/download/uncover_35985.html) kann man mehrere MilliardenWebsites nach Plagiaten durchsuchen.Dazu genügt z. B. die Eingabe der ei-genen Internet-Adresse. Werden Plagi-atsseiten gefunden, lassen sich die Er-gebnisse geordnet nach der prozentua-len Übereinstimmung anzeigen. Nach-teil: Das Programm muss erst herunter-geladen und installiert werden. Kom-fortabler ist die Suche nach geklautenTexten mit dem Online-Service Copy-scape (copyscape.com): Hier kann manbequem die Haupt- oder beliebige Un-terseiten des eigenen Internetauftrittseinlesen und dann das Internet nachKopien durchsuchen.

Eigene Bilder, Grafiken und Fotos auffremdem Websites findet der kosten-freie Online-Service PhotoSpy (photo-spy.de). Damit lassen sich sämtlicheBild-Plagiate im Internet aufspüren.

GESUCHT – GEFUNDEN

Ein schön designter Internetauftritt alleinreicht nicht aus, um in Suchmaschinengefunden zu werden. Deshalb geben dieSuchmaschinenoptimierer von Fairrankfolgende Profi-Tipps, mit denen auch In-ternet-Laien ihre Platzierungen ganzohne Plagiate verbessern können:

Seiten-Titel: Gestalten Sie den Seiten-Ti-tel (engl.: title) und die Meta-Daten(meta tags) für alle Seiten Ihres Internet-auftritts unterschiedlich, passend, kurz,aber dennoch aussagekräftig. Der Titelist das wichtigste Element jeder einzel-nen Webseite – denn er ist bei Googledie Überschrift Ihres Suchergebnisses.

Seiten-Beschreibung: Die Seiten-Be-schreibung (description) sollte mit poten-ziellen Suchwörtern formuliert werdenund ist später im Suchergebnis unter derÜberschrift zu finden. Achtung: Wenndiese Informationen fehlen, sucht sichGoogle einen anderen Text-Abschnitt ausdem Inhalt.

Internet-Adressen: Legen Sie Ihre Inter-net-Adressen (URLs) so an, dass aus die-sen bereits hervorgeht, um welchen In-halt es sich auf der Seite handelt, z.B.

handwerksblatt.de/Handwerks-Lexikon.html. Achten Sie darauf, dasseine Seite ausschließlich unter einer URLaufrufbar ist.

Alleinstellungsmerkmale: Schreiben Sieniemals ab – auch nicht von sich selbst!Verwenden Sie für Ihre eigenen Seitenimmer andere und ausführlichere Formu-lierungen als für externe Seiten wie Kata-logeinträge. Erzeugen Sie einen Mehr-wert für Ihre Besucher – und benutzenSie Wörter, von denen Sie annehmen,dass Ihre Kunden danach bei Google su-chen.

Überschriften: Nutzen Sie Überschriftenmit entsprechenden Abstufungen. Diegrößte Größe (H1) darf es nur einmal proSeite geben. Hier sollte sich der Seiten-Titel widerspiegeln.

Bewertungsportale: Ermuntern Sie Kun-den, Ihr Unternehmen auf Portalen wieQype.com, Hotfrog.de oder Ciao.de zubewerten – z.B. mit Hinweisen auf Rech-nungen oder Visitenkarten. Doch Vor-sicht: Erliegen Sie nicht der Versuchung,Ihr eigenes Unternehmen selbst zu be-werten!

Foto:Schicke