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Spruch der Woche Oft sind Erinnerungen ganz vortrefflich Balancierstäbe, mit welchen man sich über die schlimme Gegenwart hinwegsetzen kann. Theodor Mundt Sterbefall Wir trauern um Herrn Gerhard Petschulat, Uigendorf, der am 24.12.2020 in Biberach im Alter von 83 Jahren gestorben ist. Frau Roswitha Huber, Göffingen, die am 31.12.2020 in Göf- fingen im Alter von 63 Jahren gestorben ist. Regulärer Redaktionsschluss Montag 17.00 Uhr im Rathaus Unlingen [email protected] Rathaus Zentrale 07371/9305-0 Kindergarten Kleiner Drache Uigendorf Leitung: Frau Tanja Wimmer E-Mail: [email protected] Tel.: 07374/91165 Kindergarten Bussakendla Unlingen Leitung: Frau Stephanie Klaus E-Mail: [email protected]; Tel. 07371/966638 Kindergarten Wiesenkinder Unlingen Leitung: Frau Heike Gebhart E-Mail: wiesenkinder@unlingen Tel.: 07371/959996-0 Müll & Co. Restmüllabfuhr: 25.01.2021 Papierabfuhr: 29.01.2021 Gelber Sack: 01.02.2021 Wertstoffhof: Tel. 07371/8411 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag 09 - 12 Uhr Montag - Freitag 13 - 17 Uhr Wichtige Rufnummern Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr 112 Polizei 110 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Apotheken Notdienst 0800/0022833 Giftnotzentrale 0761/19240 Zahnärztlicher Notfalldienst 01805/911650 Nachbarschaftshilfe Unlingen 07371/3472 Sozialstation, Riedlingen 07371/932020 Polizeidienststelle Riedlingen 07371/9380 Informationen zur Corona-Schutzimpfung Das Sozialministerium informiert, dass die Kreisimpfzen- tren am 22.01.2021 - nicht wie ursprünglich geplant am 15.01.2021 - ihren Betrieb aufnehmen werden. Grund hierfür sind die Impfstofflieferungen durch den Bund. Das Land erwartet am 19.01.2021 die nächste Impf- stoff-Lieferung. Die Termine für Impfungen in den KIZ können ab 19.01.2021 über die Hotline „116 117“ oder online über www.impfterminservice.de vereinbart werden. Nähere Informationen können über die Website des So- zialministeriums abgerufen werden. Freitag, den 15. Januar 2021 Nummer 2

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Spruch der WocheOft sind Erinnerungen ganz vortrefflich

Balancierstäbe, mit welchen man sich über die schlimme Gegenwart hinwegsetzen kann.

Theodor Mundt

SterbefallWir trauern um Herrn Gerhard Petschulat, Uigendorf, der am 24.12.2020 in Biberach im Alter von 83 Jahren gestorben ist.

Frau Roswitha Huber, Göffingen, die am 31.12.2020 in Göf-fingen im Alter von 63 Jahren gestorben ist.

Regulärer RedaktionsschlussMontag 17.00 Uhr im Rathaus [email protected]

Rathaus Zentrale 07371/9305-0

Kindergarten Kleiner Drache UigendorfLeitung: Frau Tanja Wimmer E-Mail: [email protected] Tel.: 07374/91165

Kindergarten Bussakendla UnlingenLeitung: Frau Stephanie KlausE-Mail: [email protected]; Tel. 07371/966638

Kindergarten Wiesenkinder UnlingenLeitung: Frau Heike GebhartE-Mail: wiesenkinder@unlingenTel.: 07371/959996-0

Müll & Co. Restmüllabfuhr: 25.01.2021 Papierabfuhr: 29.01.2021 Gelber Sack: 01.02.2021 Wertstoffhof: Tel. 07371/8411 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag 09 - 12 Uhr Montag - Freitag 13 - 17 Uhr

Wichtige RufnummernRettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr 112Polizei 110Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117Apotheken Notdienst 0800/0022833Giftnotzentrale 0761/19240Zahnärztlicher Notfalldienst 01805/911650Nachbarschaftshilfe Unlingen 07371/3472Sozialstation, Riedlingen 07371/932020Polizeidienststelle Riedlingen 07371/9380

Informationen zur Corona-Schutzimpfung Das Sozialministerium informiert, dass die Kreisimpfzen-tren am 22.01.2021 - nicht wie ursprünglich geplant am 15.01.2021 - ihren Betrieb aufnehmen werden. Grund hierfür sind die Impfstofflieferungen durch den Bund. Das Land erwartet am 19.01.2021 die nächste Impf-stoff-Lieferung. Die Termine für Impfungen in den KIZ können ab 19.01.2021 über die Hotline „116 117“ oder online über www.impfterminservice.de vereinbart werden. Nähere Informationen können über die Website des So-zialministeriums abgerufen werden.

Freitag, den 15. Januar 2021 Nummer 2

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Seite 2 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 15. Januar 2021

Funkenfeuer 2021 Aufgrund der aktuellen Situation kann das Funkenfeu-er in Unlingen und allen Teilorten nicht stattfinden. Wir bitten daher, kein Brennmaterial, Reißig, Christbäu-me auf dem Funkenplatz abzulegen. Bitte entsorgen Sie das Material selbst über den Recyclinghof. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fronmeister für Dietelhofen gesucht Die Gemeinde Unlingen sucht zum 01.03.2021 einen Fronmeister für den Ortsteil Dietelhofen. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Hinz E-Mail: [email protected] oder Tel: 07371 / 9305-20.

Der Ärger mit dem Hundekot

Häufchen auf Wiesen und Wegen, Reste unterm Schuh. Vielen Bürgern stinkt es. In letzter Zeit gingen bei der Gemeindeverwaltung wieder vermehrt Klagen über Hundekot – insbesondere im Ortsteil Möhringen (Lange Weg) – ein. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen und in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von 5 Euro bis 5000 Euro geahndet werden können. Die

Gemeinde unterstützt mit kostenlosen Hundetoiletten und Beutelspendern an besonders stark verunreinigten Wegen. Wir bitten alle Hundebesitzer diese Regelung ernst zu nehmen! Sachdienliche Hinweise nimmt die Gemeindeverwaltung entgegen. Bürgermeisteramt

Der Ärger mit dem Hundekot Häufchen auf Wiesen und Wegen, Reste unterm Schuh. Vielen Bürgern stinkt es. In letzter Zeit gingen bei der Gemeinde-verwaltung wieder vermehrt Klagen über

Hundekot - insbesondere im Ortsteil Möhringen (Lan-ge Weg) - ein. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen und in fremden Vorgärten ver-richtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unver-züglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen Ord-nungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von 5 Euro bis 5.000 Euro geahndet werden können. Die Gemein-de unterstützt mit kostenlosen Hundetoiletten und Beu-telspendern an besonders stark verunreinigten Wegen. Wir bitten alle Hundebesitzer diese Regelung ernst zu nehmen! Sachdienliche Hinweise nimmt die Gemeinde-verwaltung entgegen. Bürgermeisteramt

Hauptuntersuchung der Zugmaschinen nach § 29 StVZO des TÜV Die diesjährige Hauptuntersuchung für Zugmaschinen wird in unserer Gemeinde am Freitag, 29. Januar 2021 durchgeführt: Göffingen 14:45 Uhr Unlingen 15:00 Uhr Möhringen 15:30 Uhr

Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei Frau Blu-menthal unter der Tel.: 07371/9305-17 an.

Information zur Grundsteuer Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 werden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen er-lassen. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrund-steuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grund-lage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem sogenannten „modifizierten Bodenwertmodell“

ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte multipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit ei-ner Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrund-lage der Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwe-cken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt als 0,91 Promille. Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jewei-ligen Hebesatz der Gemeinde/Stadt multipliziert, woraus sich die tat sächlich zu leistende Grundsteuer ergibt.

Grafik Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025 Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu mög-lich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungs-veränderungen es geben wird! Dazu müssen erst die Bo-denrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt wer-den; diese werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorlie-gen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstücksei-gentümer*innen von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektroni-schen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteu-ermessbeträgen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde/Stadt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraussichtlich erst im Lau-fe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkom-men zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Verän-derung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. An-dererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberechnungen mit dem bishe-rigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstück-sarten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen.

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Freitag, 15. Januar 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 3

D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grund-stücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungs-widrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz fin-den Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finan-zen Baden-Württemberg unter https:// fm.baden-wuertem-berg.de/de/haushal t finanzen/ grundsteuer/.

Hinweise zur Räum- und Streupflicht Nachdem Schnee und Kälte eingetroffen sind und Klagen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, dass teil-weise der Räum- und Streupflicht von Verpflichteten nicht nachgekommen wird, möchten wir auf die wichtigsten Re-gelungen im Zusammenhang mit der Räum- und Streu-pflicht hinweisen: 1. Nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßen-anlieger zum Reinigen, Schnee räumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) der Gemeinde Unlin-gen vom 06.11.1989 sind die Straßenanlieger (Eigentümer, Mieter) verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortsla-ge die Gehwege bei Schneehäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Sofern keine Geh-wege vorhanden sind, sind Seitenflächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m entsprechend frei-zuhalten. Die von Schnee oder auftauendem Eis geräum-ten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,00 m zu räumen. Die zu räumende Fläche darf nicht be-schädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis dürfen nicht dem Nachbarn zugeführt werden. 2. Die Gehwege bzw. Seitenflächen müssen werktags bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 08:00 Uhr ge-räumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist un-verzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr. Grundsätzlich muss innerhalb dieser Zeiten so rechtzeitig geräumt bzw. gestreut werden, dass die Gehwege von Fuß-gängern bei Beachtung der nach den Umständen gebote-nen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden - Splitt steht im gesamten Ge-meindegebiet zur Verfügung. Auf Gehwegen bzw. Seiten-flächen ist die Verwendung von auftauenden Mitteln (Salz oder salzhaltige Stoffe) grundsätzlich verboten. Ihre Ver-wendung ist nur erlaubt: 1. bei Eisregen, 2. auf Treppen, 3. auf Gehwegen, die ein starkes Gefälle aufweisen. Die Verwendung von auftauenden Mitteln ist in diesen Fäl-len so gering wie möglich zu halten. Auch der Umwelt zu-liebe sollte die Verwendung von auftauenden Streumit-teln auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden. Die Einhaltung dieser Regelungen liegt im besonderen In-teresse aller Haus- und Grundbesitzer, Mieter und Pächter, die im Schadensfall mit Ersatzansprüchen und möglicher-weise auch mit Geldbußen konfrontiert werden können. Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass beim Räumen von Gehwegen, Zufahrten so-

wie Hofräumen der Schnee nicht auf öffentliche Stra-ßen geworfen werden darf. Es darf allenfalls am Stra-ßenrand abgelagert werden. Ergänzend zu den Ausführungen zur Räum- und Streu-pflicht möchten wir darauf hinweisen, dass - wie in den ver-gangenen Jahren praktiziert - Neben-, Stich-, Anliegerstra-ßen usw. in Wohngebieten nur noch bei starken Schneefäl-len oder extremer Glättebildung geräumt/gestreut werden. Nach einschlägiger Rechtslage besteht eine Streupflicht auf Fahrbahnen innerorts nur bei Glätte an verkehrswich-tigen und gefährlichen Stellen, beide Merkmale müssen dabei erfüllt sein. Selbstverständlich hat jeder Verkehrsteil-nehmer Anspruch auf ein gewisses Maß an Sicherheit; er kann aber nicht erwarten, dass ihm - und das gilt gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen - jedes Risiko abge-nommen wird. Der Umgang der Verkehrssicherungspflicht wird durch die Verkehrsbedeutung einer Straße sowie deren Gefährlichkeit bestimmt. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Verkehrsteilnehmer, die im Winter allgemein erforder-liche Sorgfalt einhalten, sodass nur den auch bei Beach-tung dieses Maßstabes bestehenden Unfallrisiken begeg-net werden muss. Mit dem eingeschränkten Winterdienst wird daneben auch ein nicht unwesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet, weil der Verbrauch an Auftausalzen eingeschränkt wird. Schließlich ist auch der gemeindliche Bauhof gehal-ten, wirtschaftlich zu arbeiten und Kosten zu reduzieren. Bürgermeisteramt

Mikrozensus 2021 - Start in Baden-Württemberg Kontaktlose Teilnahme über das Internet und Telefon möglich Am 11. Januar startete der Mikrozensus 2021. Das Statisti-sche Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle aus-gewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchfüh-rung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutsch-land. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe aus-gewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Le-bensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein % der ins-gesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchführung des Mi-krozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Infor-mationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellun-gen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erwor-ben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem % der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Ent-scheidungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldun-gen wie »Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesunken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten«. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Men-schen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Er-

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Seite 4 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 15. Januar 2021

werbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Ange-stellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Co-rona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Verände-rungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg ab-zubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und so-zialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobe-nen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Ar-beitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Ein-kommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnut-zung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zu-nächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Er-mittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauf-tragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus-weisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschrei-ben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingewor-fen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Inter-view am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pan-demie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbeauf-tragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungs-beauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeit-sparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlinefor-mular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhal-tung und dem Datenschutz und werden weder an Drit-te weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezoge-nen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf wer-den die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Pfarramt Unlingen, Fr. Bettina BekKirchgasse 1, Unlingen, Tel. 07371/8013,E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Montag 09.00-12.00 UhrMittwoch 09.00-11.00 UhrDonnerstag 14.00-18.00 UhrFreitag 13.30-15.30 Uhr

Pfarramt Uttenweiler, Fr. Gabi PflegharKirchweg 12, Tel. 07374/580, Fax 07374/1270E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Dienstag 09.30-11.00 UhrDonnerstag 17.00-18.00 UhrFreitag 10.00-11.00 Uhr

Pfarramt Offingen, Fr. Stefanie KeibachOrtsstr. 25, Tel. 07374/765, Fax 07374/914218E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Montag und Dienstag 10.00-12.00 UhrFreitag 13.00-16.00 Uhr

Pfarramt Dieterskirch, Fr. Bettina BekSebastian-Sailer-Str. 2, Tel. 07374/747E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 17.00-19.00 Uhr

Pfarrer Uwe Grau (Administrator)Tel. 07374/580 oder 9204853, Mobil 0171/2802923,E-Mail: [email protected] bei Pfarrer Grau nach Vereinbarung

Pater Tomy ScariaTel. 07374/9299960, Mobil 0172/48405570Diakon Oliver MayerTel. 07371/7010, E-Mail: [email protected]

Gemeindereferentin Hermine BurgerKirchweg 5, Möhringen (Pfarrhaus)Tel. 07371/1805271, E-Mail: [email protected]

Pastoralreferentin Sr. Marietta JenicekPastorale Mitarbeiterin Sr. Maritta RappKonvent San Damiano, Hallstraße 9, Dietelhofen (Pfarrhaus)Tel. 07374/9203770,E-Mail: [email protected], [email protected]

Webseitewww.seelsorgeeinheit-bussen.de

Kath.Kindergarten unter`m Storchennest UnlingenLeitung Frau MößlangKlostermauerweg 4Tel.: 07371 8516E-Mail: [email protected]

#bleibzuhause

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Freitag, 15. Januar 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 5

2. Sonntag im Jahr 2. Sonntag im Jahr Lesejahr BLesejahr B 17.01.2021 E17.01.2021 Evangelium: Joh 1, 35-42vangelium: Joh 1, 35-42

Wo wohnt Jesus?

Wie finde ich ihn?

Suche ich ihn?

ER sagt:ER sagt:

Komm und sieh!Geh mit mir mit!

Mein Alltagsweg beginnt!

GOTTESDIENSTZEITEN FÜR ALLE GEMEINDEN Gottesdienstbesuch: Maskenpflicht & Hygieneregeln Es gilt vorerst weiterhin: Maskenpflicht im Gottesdienst, das Eintragen in Teilnehmerlisten, die Händedesinfektion und das Beachten des Abstands von 1,5 m. Wichtig: mit Schnupfen, Husten etc. bitte aus Rücksicht auf andere zuhause bleiben. Dafür stellen wir in den Kirchen Hausgottesdienste zum Mitnehmen bzw. auf der Websei-te zum Herunterladen bereit. Vielen Dank! Ihr Pastoralteam Beichtgelegenheit Bussen Samstag, 16. Januar ab 09.00 Uhr bis 09.45 Uhr Samstag, 23. Januar ab 09.00 Uhr bis 09.45 Uhr Mit sicherem Abstand und Mundschutz. Beichtgelegenheiten in Unlingen und Uttenweiler Samstag, 30. Januar ab 17.30 Uhr in Uttenweiler Mit sicherem Abstand und Mundschutz

KatholischeKirchengemeindeDietelhofen

Schweren Herzens hat der Kirchengemeinderat die Ent-scheidung getroffen, alle Gottesdienste in Dietelhofen bis einschließlich 31.01.21 auszusetzen. Die angespannte Si-tuation mit dem verlängerten Lockdown und die Unge-wissheit der Fallzahlen hat uns dazu bewogen. Auch die Idee, ca. 30 Minuten im Freien zu feiern, scheitert an der gegenwärtigen Wetterlage. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, um Ihr Mittragen. Sehen wir den Ver-zicht an den nächsten drei Sonntagen als unseren Beitrag zur Sicherheit unsere Gemeinde und unserer Mitmenschen an. Auch für die Priester ist es ein Schutz, wenn sie weni-ger Gottesdienste quer durch die Seelsorgeeinheit feiern.

Bitte nutzen sie die Hausgottesdienste, die in der Kirche aufliegen oder die sie von der Homepage herunterladen können. Auch die Fernsehgottesdienste sind eine gute Möglichkeit, den Sonntag zu feiern. Verbinden wir uns im Gebet füreinander und stärken so unsere Gemeinschaft. Wir freuen uns auf Februar! Ihr Kirchengemeinderat Dietelhofen und Pastoralteam

KatholischeKirchengemeindeGöffingen

Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Hl. Messe, 2. Opfer für † Roswitha Huber Donnerstag, 21. Januar – Hl. Agnes 09.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 23. Januar 10.00 Uhr Gedenkfeier für alle Vermissten und Gefallenen

der Gemeinde - Bastiani - Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr Hl. Messe

KatholischeKirchengemeindeMöhringen

Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Hl. Messe Dienstag, 19. Januar 08.30 Uhr Hl. Messe, für † Paul und Maria Schönle Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Vorabendmesse

KatholischeKirchengemeindeUigendorf

Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Vorabendmesse Montag, 18. Januar 18.30 Uhr Hl. Messe Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Vorabendmesse

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Seite 6 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 15. Januar 2021

KatholischeKirchengemeindeUnlingen

Gottesdienste sind in der Kirchengemeinde Maria Im-maculata Unlingen bis 31. Januar abgesagt Sehr geehrte Gemeindemitglieder, aufgrund der steigenden Coronazahlen in Unlingen und da wir auch im kirchlichen Umfeld direkt betroffen sind, ha-ben wir nach intensiver Diskussion beschlossen ab Mon-tag, 11. Januar bis einschließlich 31. Januar alle Got-tesdienste inkl. des Rosenkranzgebetes abzusagen. Trauerfeiern sind nach wie vor möglich. Die Kirche bleibt weiterhin für das persönliche Gebet oder einen Besuch an der Krippe geöffnet. Hausgottesdienste für jeden Sonntag liegen am Schriftenstand aus. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Aber die Gesundheit unserer zahlreichen haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie von Ihnen als Gottesdienstbesu-cher/innen liegt uns sehr am Herzen und wir wollen des-halb derzeit kein weiteres Risiko eingehen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, wenn wir hoffentlich bald wieder miteinander Gottesdienste feiern können. Bleiben Sie gesund und behütet! Ihr Kirchengemeinderat mit dem Pastoralteam

Bussenkirche

Sonntag, 17. Januar 10.00 Uhr Hl. Messe Dieterskirch Sonntag, 17. Januar 10.00 Uhr Hl. Messe Uttenweiler Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Vorabendmesse

Kirchliche Nachrichten Allgemein

Herbergssuche in Uigendorf – besinnlich anders In diesem Jahr war es leider nicht möglich, die Muttergot-tes auf ihrem Weg in die ver-schiedenen Häuser und Famili-en zu begleiten. Die Mariensta-tue blieb deshalb nach der Seg-nung durch Oliver Mayer für die Zeit bis Heiligabend in der Kir-che und somit haben sich 8 Fa-milien auf den Weg gemacht,

sich abends in der mit Kerzen erleuchteten Kirche zu tref-fen, um für die persönlichen Anliegen der jeweiligen Fami-lie und der Welt zu beten. Sinnbildlich für die Herberge zu Hause durfte jeweils eine Bussenkerze mit der schmerzhaf-ten Muttergottes entgegengenommen werden. So wurde die diesjährige Herbergssuche zu einem besinnlichen und neu erfahrbaren Erlebnis für alle Beteiligten. Mit einer Geldspende werden jährlich gemeinnützige und caritative Organisationen unterstützt. In diesem Jahr wer-den wir die Spende von 210 Euro der Aktion Dreikönigs-singen unter dem Motto „Kindern Halt geben“ in der Uk-raine und weltweit zukommen lassen. Möge die Gottesmutter uns und Sie alle mit Ihrem Schutz und Segen durch das neue Jahr begleiten.

Dietelhofen, Göffingen, Uigendorf: Jahresschluss un-terwegs Corona macht echt erfinderisch! Wie wäre es, draußen ei-nen Weg miteinander zu gehen zum Jahresschluss? Noch manches im Herzen zu bewegen, was das vergangene Jahr zur Last gemacht hat? Dafür einen Stein symbolisch mitzu-tragen und ihn nach einer Weile loszulassen oder gar fort-zuwerfen? Oder ein Licht mitzutragen für die Hoffnung und das Schöne, das es auch gegeben hat? Und was würde uns stärken? Wäre das nicht das lebendige Wort Gottes und jede/r bekäme ein Wort aus der Bibel für das neue Jahr geschenkt? Und dann müsste es noch ein MERCI geben für den Dank und die Hoffnung, dass das neue Jahr auch Süßes, Wohlschmeckendes für uns bereithält! So haben wir es gemacht. Es war befreiend und ermu-tigend! Und der Dank an Gott kam aus ganzem Herzen!

Ein herzliches Vergelt’s Gott

allen Verantwortlichen in den einzelnen Kirchengemeinden für die

Organisation und Durchführung der diesjährigen Sternsinger-Aktion, vor allem für das Vorbereiten der Segenstüten,

allen Sternsingergruppen, die in den Gottesdiensten mitgewirkt haben, allen Segensboten, die die Segenstüten in die Häuser gebracht haben, allen Spender/innen, die mit ihrer Spende, Kindern in Not weltweit

geholfen haben. Den virtuellen Sternsinger-Segen sowie Photos der Sternsinger können Sie auf unserer homepage sehen unter: https://www.seelsorgeeinheit-bussen.de/ Gesegnete Türaufkleber liegen noch in den Kirchen von Unlingen, Uttenweiler und auf dem Bussen zum Mitnehmen bereit. Spendenmöglichkeiten: Wer noch spenden möchte, kann dies noch tun, da die Sternsinger-Aktion bis Februar verlängert wurde:

- Bargeldspenden können Sie in einem Umschlag mit der Aufschrift Sternsinger-Aktion in den Briefkasten der Pfarrbüros werfen.

- Das Online-Spendenformular der Sternsingeraktion finden Sie unter: www.sternsinger.de/spendendose

- Das Spendenkonto der Sternsingeraktion: Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ e.V. Pax-Bank eG, IBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31 Verwendungszweck: Sternsinger

Ein herzliches Vergelt’s Gott • allen Verantwortlichen in den einzelnen Kirchengemein-

den für die Organisation und Durchführung der diesjäh-rigen Sternsinger-Aktion, vor allem für das Vorbereiten der Segenstüten,

• allen Sternsingergruppen, die in den Gottesdiensten mit-gewirkt haben,

• allen Segensboten, die die Segenstüten in die Häuser gebracht haben,

• allen Spender/innen, die mit ihrer Spende, Kindern in Not weltweit geholfen haben.

Den virtuellen Sternsinger-Segen sowie Photos der Sternsinger können Sie auf unserer homepage sehen un-ter: https://www.seelsorgeeinheit-bussen.de/ Gesegnete Türaufkleber liegen noch in den Kirchen von Unlingen, Uttenweiler und auf dem Bussen zum Mitneh-men bereit. Spendenmöglichkeiten: Wer noch spenden möchte, kann dies noch tun, da die Sternsinger-Aktion bis Februar verlängert wurde: - Bargeldspenden können Sie in einem Umschlag mit der

Aufschrift Sternsinger-Aktion in den Briefkasten der Pfarr-büros werfen.

- Das Online-Spendenformular der Sternsingeraktion fin-den Sie unter: www.sternsinger.de/spendendose

- Das Spendenkonto der Sternsingeraktion:

Ein herzliches Vergelt’s Gott

allen Verantwortlichen in den einzelnen Kirchengemeinden für die Organisation und Durchführung der diesjährigen Sternsingervor allem für das Vorbereiten der Segenstüten,

allen Sternsingergruppen, die in den allen Segensboten, die die Segenstüten in die Häuser gebracht haben, allen Spender/innen, die mit ihrer Spende, Kindern in Not weltweit

geholfen haben. Den virtuellen Sternsinger-Segenauf unserer homepage sehen unter Gesegnete Türaufkleber liegen noch in den Kirchen von Unlingen, Uttenweiler und auf dem Bussen zum Mitnehmen bereit. Spendenmöglichkeiten: Wer noch spenden möchte, kann dies noch tun, da die SternsingerFebruar verlängert wurde:

- Bargeldspenden können Sie in einem Umschlag mit der Aufschrift Sternsinger-Aktion in den Briefkasten der Pfarrbüros werfen.

- Das Online-Spendenformular der Sternsingeraktion finden Sie unter: www.sternsinger.de/spendendose

- Das Spendenkonto der Sternsingeraktion: Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ e.V.Pax-Bank eG, IBAN: DE 95 3706Verwendungszweck: Sternsinger

Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ e.V. Pax-Bank eG, IBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31 Verwendungszweck: Sternsinger

Page 7: Spruch der Woche...Spruch der Woche Oft sind Erinnerungen ganz vortrefflich Balancierstäbe, mit welchen man sich über die schlimme Gegenwart hinwegsetzen kann. Theodor Mundt Sterbefall

Freitag, 15. Januar 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 7

EvangelischeKirchengemeindeRiedlingen

Grabenstr. 14Tel.: 2567 FAX [email protected]

Wochenspruch Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Johannes 1, 16 Gottesdienste und Veranstaltungen Bis zum Redaktionsschluss waren folgende Gottesdiens-te und Veranstaltungen geplant. Aufgrund der momenta-nen Lage wegen der Corona-Pandemie kann es jedoch jederzeit zu Veränderungen kommen. Wir werden unsere Homepage und unseren Schaukasten regelmässig aktu-alisieren, Sie dürfen aber auch gerne im Pfarramt anrufen und nachfragen (Tel. 07371/2567). Sonntag, 17.01.2021 10:45 Uhr Familiengottesdienst im Garten des Johannes-

Zwick-Hauses in Riedlingen Bitte schauen Sie auf unsere Homepage, ob der Got-tesdienst so stattfinden kann oder ob sich Änderun-gen ergeben haben! Donnerstag, 21.01.2021 20:00 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates Riedlingen Vorschau: Sonntag, 24.01.2021 09:30 Uhr Gottesdienst im Johannes-Zwick-Haus in Ried-

lingen 10:45 Uhr Gottesdienst im Gerhard-Berner-Haus in Ertingen Sonntag, 31.01.2021 Online-Gottesdienst auf unserer Homepage www.ev-kirche-riedlingen.de Auf Instagram finden Sie unsere Kirchengemeinde unter evangelischriedlingen und auf Facebook sind wir nun auch unter Evangelisch Riedlingen.

KLJBUnlingen

Absage Christbaumsammlung und Funken 2021 Normalerweise sammelt die Landjugend die Christbäume für das Funkenfeuer. Dieses Jahr können wir die Samm-lung sowie das Funkenfeuer aufgrund der geltenden Be-schränkungen nicht durchführen. Wir bedanken uns bei denjenigen, die bereits Brennmate-rial und ihre Christbäume für uns zurückgehalten haben.

Wir hoffen, dass wir nächstes Jahr weiterhin auf Ihre Un-terstützung zählen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! KLjB Unlingen

Krieger- und ReservistenkameradschaftGöffingen

Kriegerjahrtag Göffingen Der auf Samstag 23.01.2021 festgelegte Kriegerjahrtag mit Jahreshauptversammlung findet auf Grund der Coro-na-Pandemie nicht in gewohnter Form statt. Wir wollen aber in einem Gottesdienst den gefallenen und vermiss-ten Soldaten unserer Gemeinde gedenken. Der Gottesdienst ist am Samstag 23.01.2021 um 10.00 Uhr in der Pfarrkirche Göffingen. Wir treffen uns zum Gottesdienst in der Kirche. Anzug: Dunkler Mantel mit Zylinder und Mundschutz. Die anschließende Jahreshauptversammlung entfällt. Die Vorstandschaft

Krieger und ReservistenkameradschaftUnlingen

Bastiani 2021 Die Vorstandschaft der Krieger- und Reservistenkamerad-schaft Unlingen hat beschlossen, dass die jährliche Gene-ralversammlung zu Bastiani auf Grund der „Corona Lage“ in diesem Jahr entfällt. Die Anliegen des Vereines, Anträge und Anfragen werden durch die Vorstandschaft entspre-chend bearbeitet und entschieden. Die Gedenkfeier für die Gefallen und Vermissten unserer Gemeinde und allen Opfern der vergangenen Kriege kann in diesem Jahr nur in einem anderen Rahmen abgehal-ten werden. In Zusammenarbeit der Gemeinde und den Vereinen wer-den wir - der Bedeutung dieser Gedenkfeier verpflichtend und unter Beachtung der „Corona Bestimmungen“ - eine würdige Gestaltung dieser Feierstunde im kleinen und zu-lässigen Rahmen finden. Der Termin der Gedenkfeier wird mit der Gemeinde noch abgeklärt. Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und allen Bürgern der Gesamtgemeinde noch alles Gute zum Jahreswechsel – vor allem Gesundheit. Die Vorstandschaft

SportfreundeBussen e.V.

Abteilungsversammlung Fußball Die diesjährige Abteilungsversammlung Fußball der Sport-freunde Bussen findet am Samstag, den 30. Januar 2021 um 19.30 Uhr statt.

Page 8: Spruch der Woche...Spruch der Woche Oft sind Erinnerungen ganz vortrefflich Balancierstäbe, mit welchen man sich über die schlimme Gegenwart hinwegsetzen kann. Theodor Mundt Sterbefall

Seite 8 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 15. Januar 2021

Da auch diese Abteilungsversammlung keine Präsenzver-anstaltung sein darf wird diese Online stattfinden. Für alle Interessenten/Innen gilt sich bis Mittwoch 27.01.2021 20.00 Uhr unter folgender E-Mail anzumelden: [email protected] Auf der Tagesordnung stehen die Berichten der verschie-denen Abteilungsleitern aus den Bereichen: - Aktive - Jugend - Senioren Außerdem stehen auch in diesem Jahr wieder Wahlen an. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins sind herz-lich eingeladen.

Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft Ende Januar ab Besitzerinnen und Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur ange-meldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht da-durch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeu-gungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanla-gen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke. Besitzerinnen und Besitzer im Netzgebiet der Netze BW, die noch nicht tätig wurden, werden in diesen Tagen noch-mals angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerk-sam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrie-rung nachgeholt wurde. Die Registrierung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Da-ten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.

Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. Für rechtliche Betreuer gibt es am Mittwoch, 27. Januar, um 19 Uhr eine digitale Fortbildungsveranstaltung vom Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. zum Thema „Bundesteilhabegesetz (BTHG)“. Referent ist Herr Frank Gmeinder, Leiter des Kreissozialamts am Landratsamt Bi-berach. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein PC oder ein mobiles Endgerät wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit Lautsprecher, sowie eine stabile Internet-verbindung. Sie können sich bis 22. Januar 2021 anmel-den unter Telefon 07351-17869 oder E-Mail an [email protected]. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mailadresse mit. Sie bekommen dann rechtzeitig den Zu-gangslink zur Online-Fortbildungsveranstaltung zugesandt.

Berufliche Schule Riedlingen - Gewerbliche, Kaufmännische und Haus-wirtschaftliche Schule - Einladung zum digitalen Informationsabend am Dienstag, den 19. Januar 2021, von 18 bis 20 Uhr Unsere Experten stehen Ihnen in Videokonferenzen für alle Fragen zum Thema berufliche Bildung zur Verfügung. In zwei Runden können Sie sich über die zahlreichen Bil-dungsmöglichkeiten und Abschlüsse an der Beruflichen Schule Riedlingen bequem von zu Hause aus informie-ren lassen: • Runde 1 beginnt um 18 Uhr • Runde 2 beginnt um 19 Uhr Die Teilnahme ist mit allen digitalen Endgeräten möglich (nur Browser erforderlich). Sie können sich hierzu über den QR-Code oder unsere Homepage www.berufliche-schu-le-riedlingen.de einloggen. Unser Bildungsangebot für Sie: • Wirtschaftsoberschule Abitur auf dem 2. Bildungsweg • Einjähriges Berufskolleg Fachhochschulreife auf dem 2. Bildungsweg • Kaufmännisches Berufskolleg I und II Vorbereitung auf Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung Fachhochschulreife (im 2. Jahr) • Gewerbliche Berufsschule Berufsabschlüsse in verschiedenen Metallberufen • Zweijährige Berufsfachschule im Bereich Ernährung und Gesundheit sowie im kaufmännischen Bereich Mittlere Reife und berufliche Grundbildung • Einjährige Berufsfachschule in Bereichen Metall- und Fahrzeugtechnik Berufliche Grundbildung (evtl. Anerkennung als 1. Ausbil-dungsjahr) • Duale Ausbildungsvorbereitung Berufliche Orientierung und Hauptschulabschluss Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die berufli-chen Vollzeitschulen zum Schuljahr 2021/2022: 1. März 2021 Berufliche Schule Riedlingen Zwiefalter Str. 50, 88499 Riedlingen Tel.: 07351 52 78 00 email: [email protected]

Herausgeber: Gemeinde Unlingen

Herstellung und Vertrieb:Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KGMax-Planck-Str. 14, 70806 KornwestheimTelefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15

Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und an-derer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Unlingen ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Tobias Pearman, E-Mail: [email protected] (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15Anzeigenschluss: Mittwoch, 11.00 Uhr

Erscheint wöchentlich freitags.#bleibzuhause

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Freitag, 15. Januar 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 9

20 Jahre Wohnberatung der Caritas Biber-ach-Saulgau „Alt werden in den eigenen vier Wänden“ - das war das Motto im Jahr 2000, als Ursula Fietze und Ursula Schmid-Berghammer mit der Wohnberatung der Caritas Biberach-Saulgau, starteten. Dieses doch nun schon 20 Jahre alte Motto ist für die Wohnberatung bis heute ak-tuell. Die Wohnberatung möchte Hilfestellungen geben, die den Menschen ermöglichen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben zu können. Dafür wurden Ehren-amtliche ausgebildet, die bei einem Hausbesuch, den Be-troffenen oder den Angehörigen, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sollte ein Hausbesuch, z.B. corona-bedingt, nicht möglich sein, dann wird telefonisch, per Email oder auch über Videotelefonie beraten. Ebenfalls hat die Wohnbera-tung eine große Auswahl an „technischen Hilfsmittel die den Alltag erleichtern können“. Sogenannte „Technikbot-schafter“, also technikbegeisterte Ehrenamtliche, stellen diese Hilfsmittel vor. Interessierte können sich, beispiels-weise über ein abschaltbares Bügeleisen, eine automati-sche Herdabschaltung oder ein Seniorenhandy mit Notruf-knopf, informieren. Der Trend zur „Digitalisierung in Woh-nung und Freizeit“ nimmt, auch bei älteren Menschen, stetig zu und kann hilfreich in der Wohnberatung einge-setzt werden. Steckdosen, Wassermelder oder GPS-Tra-cker die über das Smartphone gesteuert werden, können den Alltag unterstützen. Die Koordinatorin der Wohnbera-tung der Caritas Biberach-Saulgau, Daniela Wiedemann, hat die Zielgruppe „ältere Menschen“ im Blick und möchte diese so gut wie möglich in der Anwendung digitaler Me-dien unterstützen. 10. Februar 2021 „Wohnberatung bei dementieller Ver-änderung“ Schwerpunkt: Kommunikation Referentin: Birgitt Singer, MAS Palliative Care 11. März 2021 „Wohnberatung bei dementieller Verände-rung“ Schwerpunkt: Wohnungsanpassung bei Demenz Referentin: Birgitt Singer, MAS Palliative Care 28. April 2021 „Ambient Assisted Living (AAL)“ Vorstellung alltagserl. techn. Hilfsmittel für ältere Menschen Referent: Christoph Burandt, Hochschule Kempten 16. Juni 2021 „Wir simulieren mit dem „Alterserfahrungs-anzug“ die Herausforderungen des „Älterwerdens“ und geben Anregungen wie der Alltag leichter werden kann“ Referentin: Ingrid Oschwald, Sanitätshaus Gimple Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Wohnberatung wurde zu den Schwerpunktthemen „Digitalisierung im Wohnumfeld“ sowie „Wohnberatung bei Demenz“ eine Schulungsreihe entwickelt. Möchten Sie an der Schu-lungsreihe teilnehmen oder möchten Sie sich ehrenamt-lich in das Wohnberatungsteam einbringen? Dann mel-den Sie sich bitte bei Daniela Wiedemann, Caritas Bibe-rach-Saulgau unter Tel. 07351 8095-190 oder per Email [email protected]. Weiter In-formationen unter www.pflegebruecke-biberach.de.

Helfen Sie mit! Setzen Sie auf Solidarität

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Skataufgabe Nr. SK 0121

Kartenabbild: Kreuz-Ass, -Dame; Pik-Ass, -Dame, -9; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -9

Lohnenswertes mehrmaliges UmdrückenBei einem Preisskat hat ein Teilnehmer – in Vorhand sitzend – nichts mehr zu verlieren, sondern allen-falls nur noch alles zu gewinnen. Das erklärt, warum er mit obigem Blatt die von Mittelhand gebotenen 24 hält und damit auch Alleinspieler wird. Zu allem Überdruss beschert ihm der Skat lediglich Pik-7 und Karo-7. Eine höchst bedenkliche „Kiste“. Nach mehr-maligem Umdrücken legt Vorhand letztendlich ... in den Skat zurück, spielt ... und holt zum Schluss ge-winnbringend das Maximum an Pluspunkten aus ihrem Blatt heraus. Kurios obendrein, dass Vorhand sogar noch ein anderes Spiel und bei einer anderen Drückvariante selbst Null ouvert gewonnen hätte.

Frage: Was drückt Vorhand bei welcher Karten-verteilung zu welchem Spiel, und wie verlaufen dabei die ersten drei Stiche?

Lösung: Vorhand (V): siehe KartenabbildMittelhand (M): Pik-Bube, Karo-Bube; Kreuz-10, -8, -7; Pik-König; Herz-Ass, -König, -8; Karo-König Hinterhand (H): Kreuz-Bube, Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-10, -8; Herz-Dame, -9; Karo-Dame, -8 Skat: bekanntVorhand drückt Herz-10 und Karo-Ass zum Grand ohne vieren. Auch Herz ohne fünfen hätte sie mit folgenden drei Anfangsstichen gewonnen: 1. V Pik-Ass M Pik-König H Pik-8 (+15)2. V Karo-10 M Karo-König H Karo-8 (+14)3. V Kreuz-Ass M Kreuz-8 H Kreuz-9 (+11)Skat (+21) (+61)Drückt der Alleinspieler Kreuz-Ass und Kreuz-Dame, gewinnt er sogar Null ouvert.

Skataufgabe Nr. SK 0121

Kartenabbild: Kreuz-Ass, -Dame; Pik-Ass, -Dame, -9; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -9

Lohnenswertes mehrmaliges Umdrücken

Bei einem Preisskat hat ein Teilnehmer – in Vorhand sit-zend – nichts mehr zu verlieren, sondern allenfalls nur noch alles zu gewinnen. Das erklärt, warum er mit obi-gem Blatt die von Mittelhand gebotenen 24 hält und damit auch Alleinspieler wird. Zu allem Überdruss be-schert ihm der Skat lediglich Pik-7 und Karo-7. Eine höchst bedenkliche „Kiste“. Nach mehrmaligem Umdrü-cken legt Vorhand letztendlich ... in den Skat zurück, spielt ... und holt zum Schluss gewinnbringend das Ma-ximum an Pluspunkten aus ihrem Blatt heraus. Kurios obendrein, dass Vorhand sogar noch ein anderes Spiel und bei einer anderen Drückvariante selbst Null ouvert gewonnen hätte.Fragen: Was drückt Vorhand bei welcher Kartenvertei-lung zu welchem Spiel, und wie verlaufen dabei die ers-ten drei Stiche?

Lösung „SK 0121“:Vorhand (V): siehe KartenabbildMittelhand (M): Pik-Bube, Karo-Bube; Kreuz-10, -8, -7; Pik-König; Herz-Ass, -König, -8; Karo-KönigHinterhand (H): Kreuz-Bube, Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-10, -8; Herz-Dame, -9; Karo-Dame, -8Skat: bekanntVorhand drückt Herz-10 und Karo-Ass zum Grand ohne vieren. Auch Herz ohne fünfen hätte sie mit folgenden drei Anfangsstichen gewonnen:1. V Pik-Ass M Pik-König H Pik-8 (+15) 2. V Karo-10 M Karo-König H Karo-8 (+14)3. V Kreuz-Ass M Kreuz-8 H Kreuz-9 (+11)Skat (+21) (+61)Drückt der Alleinspieler Kreuz-Ass und Kreuz-Dame, ge-winnt er sogar Null ouvert.

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Amtsblatt der Gemeinde Unlingen Nummer 2

Der Wolf schleicht sich hinein in unser Leben. Es gibt Jubel darum und Geheule. Eröffnen wir unseren Artikel daher mit seiner Stimme und der Darstellung einer Wolfsbegegnung. Mit müden Schritten schleppt sich Till um zwei Uhr nachts über den menschenleeren Marktplatz einer Kleinstadt. Till ist Bäckergeselle, müssen Sie wissen, und kein Kind von Traurig-keit. Er hat an diesem Abend ein veganes Mahl genossen: diverse Hopfensmoothies und zum Nachspülen einen Himbeergeist. Vielleicht waren es auch zwei. In dieser Nacht jedenfalls rasseln einige Geister durch seinen Schädel. Nur beinahe rennt er gegen den Stadtbrunnen, kriegt gerade noch die Kurve. Mit einem Mal hat er Angst, obwohl er nicht weiß, weshalb. Er beschleunigt seine Schritte. Abrupt bleibt er stehen. Vor ihm, was ist das? Es sieht aus wie ein Husky. Till wischt sich über die Augen und schluckt. »Alter Lachs!«, sagt er zu sich, »ich muss mich zusammenreißen. Das ist ein … Wolf!« Schlagartig ist er hellwach. Das Tier steht zehn Meter entfernt. Es verharrt und blickt ihn an. Ohne nachzudenken, zieht Till sein Smartphone aus der Hosentasche und knipst drauflos. Das leise Klicken hallt über den ganzen Marktplatz. Gelbe Augen starren ihm direkt ins Gesicht. Till hält den Atem an, traut sich nicht, auf die Videofunktion zu tippen, aus Furcht, die Stille erneut zu durchbrechen. Er meint, ein leises Hecheln zu vernehmen. Panik überfällt ihn. Ein Zittern durchläuft seinen Körper. Der Wolf riecht ihn, seine Bewegungen signalisieren Gefahr. »Er kommt. Ich muss mich groß machen!«, denkt Till an die Ver-haltenstipps, die er irgendwo für Tierbegegnungen gelesen hatte. Er reißt den Reißverschluss seines Blousons auf und hält den Stoff breit auseinander. So geht er langsam auf den Wolf zu. »Hey!«, ruft er laut, ist jetzt nur noch fünf Meter von dem Tier entfernt. Der Wolf dreht seinen Kopf nach links und sieht sich um. Dann läuft er so rasch fort, dass Till meint, einer Halluzination zum Opfer gefallen zu sein. So oder ähnlich, verehrte Leserin, verehrter Leser, könnte Ihre Begegnung mit einem Wolf ablaufen – ohne Ihnen unterstellen zu wollen, dass Sie nachts himbeergeisttrunken gegen Zierbrunnen laufen. Einst wie heute polarisiert der Wolf die Menschen. Er nähert sich den Innenstädten, ist zurückgekehrt in die Zivilisation, wo Jäger ihn längst für ausgerottet hielten. Jahrhundertelang gab es bei uns keine Wölfe mehr, weil sie vom Menschen gejagt wurden. Doch in Kriegszeiten, als die Bevölkerung genug damit zu tun hatte, sich selbst umzubringen, verbreiteten sich die Wölfe ungehindert. In Nachkriegszeiten setzten die Vernichtungsfeldzüge gegen die Wölfe erneut ein. Dieses Muster lässt sich vom Dreißigjährigen Krieg bis zu den Weltkriegen analysieren. Heute beweist sich der Staat nicht mehr darin, den Wolf zu vernichten, sondern ist vielmehr damit beschäftigt, die rivalisierenden Interessengruppen für und gegen das Raubtier zu einer Einigung zu bewegen. Das nutzt dem schlauen Wolf, der sich rasant vermehrt: Jedes Jahr wächst die Population in Deutschland und im Alpenraum exponentiell durchschnittlich bis zu etwa 30 Prozent. Auf rasante Weise erobert er angestammte Lebensräume.

Der Wolf heult also mitten unter uns. Wenn Sie nun sagen, das weiß ich seit Langem, und dabei an Ihren Kollegen denken, der Ihnen mit sei-nem unstillbaren Ehrgeiz den begehrten Job entrissen hat, liegen Sie knapp daneben. Hier ist die Rede von canis lupus lupus. Erschrecken Sie nicht: Der Wissenschaft halber erklären wir die Unterschiede zwischen reinrassigen Wölfen und Hybriden, Wolfs-Hund-Mischlingen, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun hatten, wenn Sie rot erregt nach einem wilden Waldspaziergang Ihrem Nachbarn das Märchen vom bösen Wolf erzählen: Der Europäische Grauwolf hat kurze, abgerundete Ohren, die seitlich am Kopf sitzen. Ihm fehlt der sogenannte Aalstrich, ein dunkler, senkrecht über die Stirn verlaufender Fellstreifen, wie ihn Hunde aufweisen. Wölfe halten Hals und Kopf tief auf Schulterhöhe in einer Linie mit der Rückenwirbelsäule. Jedes Hochrecken des Kopfes etwa beim Heulen ist ein Überstrecken. Der Bauch eines wilden Hundes hängt tief herunter, während beim Wolf Bauch- und Rückenlinie eine Parallele bilden. Der Körperumriss eines Wolfes gleicht nicht einem Quadrat, sondern einem liegenden Rechteck. Seine Rute ist um ein Drittel kürzer als die eines Hundes, gerade gewachsen und wird schräg nach unten getragen. Sein Gang ist leichter und federnder als der eines Hundes. Die Vermischung von Wölfen mit Hunden ist ein Problem. Ein Hybrid hat Menschen gegenüber oft weniger Scheu und neigt eher zu aggressivem Verhalten. Ob ein Hybrid den gleichen Schutzstatus hat wie ein reinrassiger Wolf, ist Teil der Diskussion in ganz Europa.

Man kann ohne Zögern behaupten: Der Wolf verändert unser Leben. Die stürmische Wiederausbreitung des Rückkehrers ist für Naturschüt-zer ein Grund zum Feiern. Sie begrüßen den Wolf als Heilsbringer einer angeblich unberührten Wildnis und ignorieren dabei gern, dass es das reichlich gedeckte Büfett der Landwirte oder unsere im Wald zurückgelassenen Lebensmittel sind, welche den Wolf anlocken und ver-haltensauffällig werden lassen. Mikroelektronisch verstrahlte Urbans lieben den Wolf, lässt sich doch bei einem Glas Roten über das Thema genauso leicht diskutieren wie über Digital Detox.

Die Wolfsjagd ist in vielen Ländern illegal. Umkommen tun Wölfe oft auf eine profane Weise: Man findet sie totgefahren am Rande der Autobahnen. Das EU-Recht schreibt einen strengen Artenschutz vor. Je nach Landesrecht werden die Voraussetzungen für die Aufnahme des Wolfes ins offizielle Jagdrecht oder in Einzelfällen für eine sogenannte Entnahme, einen legalen Abschuss, geprüft. Das verhaltensauffällige Leittier eines Rudels zu töten, kann sinnvoll sein, wenn die Gefahr besteht, dass das Reißen von Rindern und das Überwinden von Elektro-zäunen an andere Rudelmitglieder weitergegeben werden. Wie also reagieren? Am besten machen wir es wie Till: Nähern wir uns dem Wolf mit respektvoll geöffneten Armen und einem dreifach gedoppelten „Hey!“

© Wogersien/DEIKE 746U26U1

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DIE WÖLFE SIND DA„HUUUUUUUAUUH HUUUH AUUUH UUU!“

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Amtsblatt der Gemeinde Unlingen Nummer 2

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zwei Jahre zuvor in der Garage seiner Stiefeltern den Grundstein für eine technische Revolution gelegt hat-te. Seine Karriere begann mit einem Eintrag ins „Guin-nessbuch der Rekorde“: allerdings als schlechtest bezahlter Geschäftsführer, denn er arbeitete für einen Dollar im Jahr. 1984 gelang ihm der Durchbruch in der IT-Branche. Mit modern designten Lifestyle-Produk-ten führte der Kalifornier seine Marke schließlich an die Weltspitze und verlieh ihr Kultstatus. Brachte sie ein neues Modell auf den Markt, präsentierte er es in einem schwarzen Rolli und Jeans mittels aufwendiger Inszenierungen wie ein Heilsbringer: Kaufwütige cam-pierten danach tagelang vor den Läden. Der beken-nende Buddhist wirkte mitunter wie ein fruchtfleischge-wordenes Elektroniklabel. Sein Vermögen belief sich 2011 auf etwa acht Milliarden US-Dollar. Im gleichen Jahr zwang sein Krebsleiden den damals 56-Jährigen, sich endgültig zurückzuziehen. Einige Monate später starb er.Wessen Nimbus wurde sieben Jahre nach seinem Tod durch die Autobiografie seiner ältesten Toch-ter entzaubert?

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