SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

9

Click here to load reader

description

Wie schlägt sich der Gesellschaftsvertrag von Jean‐Jacques Rousseau in der Realität?

Transcript of SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Page 1: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

„SQ 16 – Politik, Rhetorik, Philosophie“ Universität Leipzig

OG3r

13.02.2008

Wie schlägt sich der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau in der Realität?

Page 2: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau – ein realitätsnahes oder realitätsfernes Modell?

Einleitung:

Der Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau war und ist für viele Menschen wegweisend gewe-

sen, denn in ihm werden modellhafte Überlegungen angestellt, wie der Mensch, als Individuum betrach-

tet, in der Gemeinschaft das eigentliche Ziel seines Strebens sucht und aus welchen Gründen genau dieses

auch eintritt. Das Individuum vermag eine ganze Menge zu tun, aber etwas kann es nur in Gemeinschaft

(z.B. einem Staat) erreichen. Dass möchte ich mit dem Begriff der gesellschaftlichen Größe umschreiben.

Hierin sieht man, dass zu einem gewissen Reifungsprozess, ob es sich um Kultur, Sprache oder Wissen-

schaft handelt, immer mehrere Menschen von Nöten sind. Da viele Einfälle, bahnbrechende Entdeckun-

gen oder wissenschaftliche Fortschritte nie von einer Person hervorgebracht werden können, ist es not-

wendig, dass sich eben viele Individuen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen. Das Grundproblem

jeder Gemeinschaft bildet das Zusammenleben oder anders umschrieben ‘die Koexistenz der Einzelnen‘.

An diesem Punkt setzt Rousseau an, denn er hat erkannt, dass in dem bisher vorherrschenden Modell von

Hobbes nicht ein Naturzustand von der Beschaffenheit „Jeder gegen Jeden“ vorherrschend sein sollte und

auch zur Entwicklung der Menschen gar nicht förderlich ist, sondern er beschreibt es eher als ein harmo-

nisches Miteinander. Diese Betrachtung hat zur Folge, dass nicht jede Verfehlung sofort mit der höchst

möglichen Bestrafung abgegolten wird, denn es ermöglicht eine stetige Verhandlung der Ressourcen un-

ter den einzelnen Probanden. So ist die Umgestaltung von bestehenden Strukturen stets ohne weiteres

möglich.

Um eine Realisierbarkeit dieses Modells deutlich zu machen, werde ich es auf eine typische gesellschaftli-

che Organisationsform anwenden: die Wohngemeinschaft(WG). Hier sind im Kleinen alle wesentlichen

Merkmale vorhanden, die auch bei einem ‘größeren‘ System auftreten können. Dennoch werden Verein-

fachungen an den Rahmenbedingungen notwendig sein, da sonst eine erhebliche Komplexität unaus-

weichlich wäre.

Bei der Abfolge dieses Gedankenexperiments wird zuerst ein sehr ideelles und harmonisches Zusammen-

leben angenommen und in zweiter Instanz dieses System mit Problemen konfrontiert. An Hand der Aus-

sagen aus dem Gesellschaftsvertrag werden danach mögliche Problemlösungsansätze diskutiert. Da es

möglich ist, dass nicht jeder dieser Ansätze zu 100% mit dem Werk von Rousseau zu vereinbaren sein

wird, nehme ich weiterhin einen gewissen Toleranzwert an. Dies wird bei diesem sozio-philosophischem

Problem auch nicht vermeidbar sein.

Page 3: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Durchführung:

Zusammensetzung der Rahmenbedingungen:

Die Wohngemeinschaft setzt sich wie folgt zusammen. Es handelt sich um eine 6er WG mit je drei Frauen

und drei Männern. In erster Linie sind diese nicht miteinander liiert, ebenso wenig verwandt oder ver-

schwägert. Jedes dieser Individuen besitzt zu anfangs keine Beziehung zu einem anderen Individuum,

zusammengeführt hat diese Menschen der Wunsch nach ‘geistiger Reifung‘ oder anders umschrieben ‘die

Erhöhung ihres persönlichen Glückes‘. Alle sind bestrebt dieses Ziel zu erreichen, als Grundlage wählen

diese Menschen das Prinzip der „Freien Kooperation“ 1. Dieses Prinzip ermöglicht es, die in einem System

vorhandenen Regeln stets neu zu verhandeln, um so eine stetige Veränderung zu ermöglichen. Starre

Regeln und Gesetzmäßigkeiten sind somit auf Dauer nicht gegeben, so dass schon eine einzelne Meinung,

gegenüber der anders denkenden Mehrheit, ausreicht, um diese Neuverhandlungen in Gang zu bringen.

Weiterhin ist kein absoluter Zwang vorhanden, welcher eine einzelne Person an die ausgehandelten Be-

dingungen für immer bindet. Es ist auch ohne weiteres möglich, die eigene Leistung einzuschränken, ganz

aufzugeben oder eine Bedingung zu stellen unter der man diese Leistung nur fortführen würde. Sollte die

Gruppe auf diese Art der Neuverhandlung eingehen, so ist man an sein ‘Wort‘ gebunden und man muss

zwangsläufig dieses Leistung erbringen. Damit die freie Kooperation nicht zum Scheitern verurteilt ist,

müssen die Beteiligten unbedingt die möglichen Veränderungen der Umwelt mit dem System abgleichen,

denn eine Notlage bei einem Individuum sollte eher kompensiert werden, als das dieses Einzelschicksal

einen negativen Einfluss auf die gesamte Kooperation hat.

Aus diesen Annahmen heraus entsteht ein System, das vornehmlich gesellschaftlich orientiert ist, d.h. das

Ziel wird nur dann erreicht, wenn das Kollektiv einvernehmlich zu selbigem gelangt. Somit entsteht das

Glück des Einzelnen nicht durch die Verfolgung eines persönlichen Ziels, wofür dieser Person alle Mittel

recht sind, sondern das angestrebte Ziel wird automatisch dann erreicht, wenn ein harmonisches Zusam-

menleben gesichert ist, bei dem kein Individuum übermäßig belastet wird ohne einen entsprechenden

Ausgleich zu erlangen. Der Begriff der „klassenlosen Gesellschaft“ passt hier sehr gut, denn dieser unters-

treicht das Wesentliche noch einmal im Detail: Es gibt niemanden, der für immer absolute Macht besitzt

und damit handeln kann, wie er möchte. Die Macht liegt in den Händen aller Beteiligten der Gruppe und

auch wenn es zeitweise vorkommen kann, dass diese Macht auf einer Person zentralisiert werden muss,

so funktioniert dies nur solange, wie alle damit einverstanden sind.

Wie man sehen kann, ist es eine äußerst dynamische Form der Verwaltung und Organisation, die sich in

dieser Hausarbeit am Beispiel eine Wohngemeinschaft bewähren muss. In wie weit sich dieses Modell

eignet, wird sich im weiteren Verlauf herausstellen.

1 Christoph Spehr, 2003

Page 4: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Jeder dieser Menschen hat ganz eigene Vorstellungen und Ängste, wenn sie sich mit anderen zusammen

tun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Zu den Vorstellungen zählen das persönliche Glück genauso

wie die Möglichkeit sich selbst zu verwirklichen. Auch wenn es notwendig ist, sich in gewisser Art und

Weise in die Gesellschaft zu integrieren, so spielt doch die Angst des Identitätsverlustes eine große Rolle.

Nicht nur deshalb, weil man fürchten muss sein „Gesicht“ zu verlieren, es ist vielmehr das Gefühl der Be-

deutungslosigkeit der eigenen Person. Dieser Prozess kann nur durch eine rege Beteiligung am angestreb-

ten Meinungsbildungsprozess erfolgen, denn auch wenn eine sehr große Identifikation mit der Gruppe

besteht (sonst würde man sich auch sicherlich nicht selbiger anschließen), ist die eigene Identität nicht zu

vernachlässigen, denn grade diese gibt einer Gesellschaft erst Charakter und eine gewisse Eigenständig-

keit, mit welcher sie in der Lage ist, nicht nur äußerliche sondern auch innere Probleme aus dem Weg zu

räumen.

Wie kann man sich ein gemeinsames Streben nach Glück in einer Gesellschaft wie einer Wohngemein-

schaft vorstellen? Hier spielt hauptsächlich der soziale Aspekt eine Rolle, denn neben den materiellen

Vorzügen sollten in dieser Betrachtung vor allem die zwischenmenschlichen Beziehungen eine Hauptrolle

spielen. Der Mensch ist auf der Suche nach „Gleichgesinnten“ oder Menschen „die sich auf der selben

Wellenlänge befinden“, wie er selbst. Da sich ein Individuum nicht nur über seine äußerlichen Merkmale

von anderen unterscheidet, sondern vor allem durch seine inneren Ansichten und Denkweisen, ist es von

gehobener Bedeutung sich andere Menschen zu suchen die ähnlich „gepolt“ sind. Denn nichts ist schlim-

mer, als Gedanken zu entwickeln und sie dann mit niemandem teilen zu können. Es kann aber zu einer

Differenzierung der geistigen Ansichten kommen, die aber hier nicht zu einer Aversion gegenüber einer

anderen Haltung führen werden, sondern zu einer Bereicherung der Gruppe beitragen. Der Wunsch ein

„faustisches Wissen“ zu erreichen, trägt wesentlich dazu bei, eine Offenheit für jegliche neuen Eindrücke

zu gewährleisten. Das ist in dieser Art und Weise auch geboten, da man einem Wunsch nach keinen star-

ren Formen nur dann gerecht werden kann, wenn die Gesellschaft die Fähigkeit besitzt neue Gedanken

aufzunehmen, um so die angepeilten Ziele optimaler zu erreichen. Auch wenn es zu Rückschlägen kom-

men sollte, so sind doch diese Erfahrungen auch wegweisend für die künftige Orientierung, da sich Lernef-

fekte auf allen Ebenen der Gesellschaft bemerkbar machen. So wäre zum Beispiel der Vorschlag ein Haus-

tier zu integrieren, prinzipiell möglich, wenn alle zustimmen. Auch wenn dieses Tier einen negativen Ef-

fekt auf die Gruppe haben würde, wäre nicht die Entscheidung der Anschaffung in Frage zu stellen, son-

dern die möglichen anderen nicht bedachten Knackpunkte, die zu den Effekten geführt haben. In Folge

dessen würde man sich womöglich nicht sofort für eine Abschaffung des Tieres aussprechen sondern,

zuerst einmal die möglichen Verbesserungsoptionen ausprobieren. Erst wenn sich eine absolute Unvert-

räglichkeit herausstellt, wäre man geneigt zu einer endgültigen Maßnahme zu greifen und womöglich den

Ursprungszustand wiederherzustellen.

Page 5: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Ein sich etablierendes Problem bleibt die Mischung aus Toleranz und selbstlosem Mitarbeiten in der Ge-

sellschaft, sicherlich nicht unter Selbstaufgabe, aber mit der Ausrichtung bei allem Streben zuerst das

gemeinschaftliche Ziel im Auge zu behalten und nicht jedem Reiz zu erliegen, den die Umwelt bereit hält.

Dies fordert noch zusätzlich eine herausragende Selbstbeherrschung, die nicht nur bei Reizen gefordert

ist, sondern genauso bei Verfehlungen einzelner Mitglieder der Gemeinschaft. Alle diese Vorgaben sind

sehr ideeller Natur, die sich unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen nur schwer erden-

ken lassen, dennoch sind genau diese ein existenzieller Bestandteil des Zusammenlebens in solch einer

Wohngemeinschaft. Neben diesen Eigenschaften muss es aber dennoch etwas geben, das den Einzelnen

davor bewahrt, dass er den Gesellschaftsvertrag womöglich noch als etwas Negatives betrachtet. Dazu

äußert sich Rousseau sehr treffend wie folgt:

„Der Verlust, den der Mensch durch den Gesellschaftsvertrag erleidet, besteht in dem Aufgeben seiner

natürlichen Freiheit und des unbeschränkten Rechtes auf alles, was ihn reizt und er erreichen kann. Sein

Gewinn äußert sich in der bürgerlichen Freiheit und in dem Eigentumsrecht auf alles, was er besitzt.“2

Wie kann man diese Äußerung auf dieses Beispiel übertragen? Mit der natürlichen Freiheit kann hier nur

die Möglichkeit auf ein geregeltes „alleine Wohnen“ gemeint sein, bei dem man jeden Tag die Möglichkeit

hat, sich sein Arbeit zwar einzuteilen, aber auch jede Arbeit selbst erledigt werden muss. Es sei denn man

beschäftigt für gewisse Arbeiten eine andere Person. Dieser gegenüber ist man aber auch zu einer Gegen-

leistung verpflichtet. Weiterhin beschreibt das „uneingeschränkte Recht auf alles“ die Chance, Parameter

wie Sauberkeit oder Lautstärke selbst zu regeln, und ob eine gewisse Handlung in Ordnung ist entscheidet

jeder mit sich selbst, aber er ist auch ständig einer gewissen Isolation ausgesetzt. Da unsere Gesellschaft

das Eigentum schon explizit schützt, interpretiere ich den Zusammenhang in eine andere Richtung. Denn

einen wirklichen Gewinn machen in diesem Beispiel die Interaktionen mit den Menschen aus, die bei ei-

nem Leben allein so nicht gegeben sind und nur über andere Kommunikationsmedien erreicht werden

können. Somit ist der höchste Gewinn zugleich eines der gewünschten Ziele: die geistige Weiterentwick-

lung mit und durch andere Menschen. Dieser Entwicklungsprozess ist zwar durchaus auch ohne eine feste

Gruppe von Vertrauten oder Freunden, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, möglich, aber es

erleichtert viele Dinge sehr wesentlich. Ein sehr nahe liegendes Problem besteht in einer Ausarbeitung für

Beruf, Schule oder Universität - bei dieser ist es zwar möglich mit anderen Kommunikationsmitteln einen

Gedankenaustausch vorzunehmen, dennoch ersetzt kein Kommunikationsmittel eine Diskussion, die vor-

nehmlich von ihrer Mimik und Gestik lebt und mit anschaulichen Beispielen nicht geizt. Man verzichtet

somit auf einen Kanal, der einer Problemlösung durchaus dienlich sein kann.

2 Rousseau, 1986

Page 6: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Dennoch muss es bei aller Freiheit, die der Gesellschaftsvertrag gewährt, auch einen gewissen Zwang

geben, der die Menschen zur ihrer Freiheit zwingen muss und soll. Es ist etwas schwierig an diesem Bei-

spiel zu erläutern, was Rousseau mit den Zeilen meinte:

„Damit demnach der Gesellschaftsvertrag keine leere Form sei, enthält er stillschweigend folgende

Verpflichtung, die allein den übrigen Kraft gewähren kann; sie besteht darin, daß jeder, der dem

allgemeinen Willen den Gehorsam verweigert, von dem ganzen Körper dazu gezwungen werden soll; das

hat keine andere Bedeutung, als daß man ihn zwingen werde, frei zu sein.“3

Angenommen zwei von den sechs Menschen wollen nicht an dem „politischen Leben“ in der Wohnge-

meinschaft teilhaben und stimmen immer den Anderen bei, äußern nie eine eigene Meinung und verhal-

ten sich auch sonst sehr zurückhaltend. Sie wollen oder können ihre Gedanken nicht der Allgemeinheit

mitteilen und lassen womöglich immer dieselben bestimmen. Das ist auf kurze Sicht betrachtet zwar eine

relativ streitarme Übereinkunft, aber nur weil jemand seine Meinung nicht öffentlich ausspricht, heißt das

noch lange nicht, dass dieser „hinter dem Rücken der anderen“ nicht rumstichelt und womöglich noch

andere aufhetzt. Solch ein Verhalten untergräbt auf lange Sicht betrachtet das System vollends und er-

zeugt eine Atmosphäre der Spannung und Zwietracht, die im ungünstigsten Fall auch das ganze Konstrukt

zerstören kann.

Um dieser schädlichen Entwicklung entgegen zu wirken, spricht Rousseau vom ‘Zwang der Freiheit‘, diese

muss man sich täglich erkämpfen, das sah auch der verehrte Herr Goethe so,…

„Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muß.“4

Es liegt nahe, dass es hier etwas geben muss, wodurch jeder genötigt ist sich zu beteiligen. Doch wie ist es

möglich jemanden in einer Wohngemeinschaft zur Freiheit zu zwingen? Für meine Begriffe kann es nur in

zweierlei Weise erfolgen, entweder durch eine Restriktion oder durch die Einsicht in die Notwendigkeit.

Erstere Variante würde aber der freien Kooperation wiedersprechen, es sei denn man legt es so aus, dass

ganz zu Anfang die Vereinbarung getroffen wurde, dass ein jeder sich beteiligen muss, ganz gleich, wie

man dazu steht. Das könnte man dann auch als die „einmalige Einstimmigkeit“ 5 bezeichnen, die notwen-

diger Weise anfangs existiert haben musste, damit sich überhaupt ein System, wie eine Wohngemein-

schaft etablieren kann. Dann wäre bei einer Verfehlung eine mehrheitliche Entscheidung gültig, bei der

eine Verfügung über eine Restriktion erlassen werden könnte. Somit wäre eine partielle Aufspaltung die

Folge, bei welcher sich die verbliebenen Bewohner Ersatzbewohner suchen müssten. Hier zeigt sich aber

schon, dass die Einsicht in die Notwendigkeit sicherlich vorherrschend sein wird, denn es ist das geteilte

Ziel aller eine Verbesserung der Lebensqualität zu erstreben. In Folge dessen wird es im optimalen Fall

sicherlich nicht zu einer solch immensen Verfehlung kommen. Sollte dies doch eintreten und auch gewollt

sein, so bleibt als wahrscheinliche Ursache nur eine Veränderung der Prioritäten übrig.

3 Rousseau, 1986 4 Johann Wolfgang von Goethe, http://natune.net/zitate/zitat/636 5 Rousseau, 1986

Page 7: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Probleme im System:

Bei allen Möglichkeiten, die diese Art des gesellschaftlichen Lebens für diese Gruppe Menschen in der

Wohngemeinschaft bereithält, so löst es doch verschiedene Konflikte nicht, die durch die Interaktion mit

Menschen ganz unausweichlich sind. Welche das im Einzelnen sind, darauf möchte ich in dieser kurzen

Problemanalyse eingehen.

Damit eine Entscheidung, auf Mehrheitsbasis, eine gewisse Gerechtigkeit ausstrahlt, ist es notwendig

Interessensgemeinschaften, wie Lobbyismus zu verhindern. Denn wenn schon vorher feststeht, welche

Bestimmung gefasst wird, sind Wahlen nicht mehr notwendig. Um es mit den Worten von Kurt Tucholsky

zu sagen „Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten"6 wäre dann die traurige Gewissheit, aber

genau dies soll verhindert werden. Um dies zu ermöglichen ist es notwendig, zu überlegen, was passiert,

wenn ein Paar liiert ist und die anderen vier weiterhin ihre eigenen Partikularinteressen vertreten. Bei

einer Wahl wäre so nur noch eine Stimme zum Patt nötig oder aber zwei Stimmen zum Gewinn. Eine ein-

zelne Person ist dahingehend darauf angewiesen mindestens zwei bzw. drei Menschen zu gewinnen. Ge-

rade in diesen kleinen Gruppierungen ist es von erheblichem Interesse, dass es nicht zu einer Verzerrung

kommt, die bestimmte Vorteile nur wenigen gewährt. Zwar spricht Rousseau davon, dass „[…]das Ver-

hältnis für alle gleich […]“ 7 ist und niemand ein Interesse daran haben kann „[…]es den anderen drückend

zu machen.“ 7 Aber es wäre sicherlich naiv anzunehmen, dass diese Art der Verfehlung nie eintritt. Denn

es muss nicht absichtlich passieren, vielmehr kann es zu einer ganz normalen Gleichartigkeit der Ansich-

ten kommen, wenn ein Paar eine tiefergehende Beziehung eingeht. Die wiederum kann dann die angesp-

rochene Verschiebung auslösen. Ein zweiter möglicher Streitpunkt ist bei den gemeinsamen Aktivitäten zu

suchen. Hier wäre ein simples Schachspiel zu nennen, bei dem es oft nur einen Sieger geben kann (selten

kommt ein Remi vor). Eigentlich wäre es wünschenswert, dass sich der Besiegte nicht darüber ärgert, aber

leider ist nicht jeder ein guter Verlierer, zumindest dann nicht, wenn er immer verliert. Die sich auf-

stauenden Aggressionen müssen sich irgendwie abbauen, sonst gefährden sie die Gruppe. Doch wie ist

das möglich? Schließlich könnte es sein, dass der Verlierer argwöhnt, dass es eine Verschwörung gegen

ihn geben könnte. Man wolle ihn schikanieren oder anderweitig gering schätzen. Hier würde die men-

schliche Psyche dem Gesellschaftsvertrag Einhalt gebieten, nicht weil sie ihn anzweifelt, sondern weil es

auf einem bestimmten Gebiet keine Lösungsansätze gibt, um ein solches Problem zu lösen. Folglich ist

hier die Gruppe als Ganzes gefordert, sie muss wo es nur geht für Harmonie sorgen und auch dann, wenn

einer dem anderen überlegen ist, sollte der Überlegene doch ab und zu zurück stecken, um den Frieden

nicht auf eine zu harte Probe zu stellen. Denn auch wenn man voll und ganz zu dem System steht, so be-

steht doch immer noch eine Chance, dass ein charakterlicher Fehler schuld am Scheitern sein kann.

6 Kurt Tucholsky, http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2005/07/26/a0110 7 Rousseau, 1986

Page 8: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Fazit:

In meiner abschließenden Betrachtung geht es mir noch einmal um die systematische Auswertung des

Gedankenexperiments unter der Maßgabe den ideellen mit dem tatsächlichen Menschen zu vergleichen

und festzustellen, an welchen Stellen beide harmonieren und wo sie entgegengesetzte Ziele verfolgen.

Bei der Entstehung einer Wohngemeinschaft geht im Reellen, leider fast nie der Weg über eine höhere

Idee, so wie in diesem Beispiel angenommen wurde. Denn eigentlich ist der Mensch vielmehr durchtrie-

ben und sucht die höchst mögliche Rendite in allem, was er vorfindet. Dies fängt an bei der Wahl des

Wohnorts und geht weiter über eine optimale Bildungseinrichtung bis zu einem ebenso optimalen Ar-

beitsplatz. Bei denen, die es nicht so gut in der Gesellschaft haben und zu der, sehr medienwirksam, pro-

pagierten „Unterschicht“ gehören, spielen diese Kriterien keine so wesentliche Rolle. Eben bei diesen Menschen verschieben sich die Wertigkeiten und Ausprägungen dieser Dinge. Ihnen ist es evtl. wichtiger

unter den „Blinden den einäugigen König“ zu stellen. Nicht etwa weil damit Geld verbunden wäre, denn

an diesen Stellen fehlt es meist an vielem, sondern vielmehr mit Anerkennung und der daraus resultie-

renden Macht, manchmal auch nur die Macht sich als etwas Besseres zu fühlen. Die Menschheit vegetiert

dahin und viele verhalten sich meist nur wie machthungrige Egoisten und doch leben sie alle in einem

System in dem zu Anfang das Ziel Aller über dem Ziel des Einzelnen stand. Traurig ist es, diesen Sachver-

halt zu beobachten und immer wieder feststellen zu müssen, dass ein System eben doch nur so gut ist,

wie „die Rädchen“, durch die es funktioniert. Leider sind in den meisten Gesellschaften zu viele dieser

Rädchen Ausschuss, unfähig eine Aufgabe zum wohl Aller auszuführen. Durch die wachsende Plan- und

Perspektivlosigkeit „bestätigt“ irren sie umher, den Gedanken an das übergeordnete Ziel schon längst vergessen. Müde sind sie geworden, nach der richtigen Option zu suchen, aufrecht stehen können nur noch die Wenigen, die Meisten buckeln vor einem Götzen. So starren sie auf ewig in den Staub und kön-

nen doch die Wahrheit über ihren Köpfen nicht mehr sehen, denn auch wenn die Lichtgestalt über ihnen

thronen würde und mit ausgestrecktem Arm den Weg weisen würde, sie würden sie nie erblicken.

Die Gedanken, die Rousseau darstellt, weisen auf ein Zusammenleben hin, das eben von dieser höheren

Idee geprägt ist, doch wie soll sie jemals verwirklicht werden, wenn die innere aufgeklärte Seele auch am

Anfang des 21. Jahrhunderts immer noch nicht flächendeckend das Licht der Welt erblickt hat? Was macht es da für einen Unterschied, ein Problem zu diskutieren, für das die Menschheit auch in weiteren 1000 Jahren noch nicht reif sein wird? Auf ewig ihrem eignen Schatten folgend. Denn selbst wenn am

morgigen Tage ein jemand kommen würde und die Probleme unsere Welt würde lösen wollen, wer würde

diesem Menschen zuhören? Alle sind nur damit beschäftig sich selbst und der Macht des Geldes zu lau-

schen, als dass sie die wahre Stimme der Erkenntnis jemals hören würden.

Page 9: SQ16 - Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau

Literaturverzeichnis:

Jean-Jaques Rousseau, 1986: Jean-Jaques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, Seiten 22 – 32;

Philipp Reclam Jun. Ditzingen, 1986

Christoph Spehr, 2003: Christoph Spehr : Gleicher als andere. Eine Grundlegung der freien Kooperation,

Seiten 19 – 30; Karl Dietz Verlag Berlin, 2003

Johann Wolfgang von Goethe, http://natune.net/zitate/zitat/636

Kurt Tucholsky, http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2005/07/26/a0110