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Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 05/07/22 Karlheinz Zink, Wolfgang Huttner 1 Der KfW-Studienkredit Der KfW-Studienkredit

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Der KfW-StudienkreditDer KfW-Studienkredit

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AgendaAgenda

Der KfW-Studienkredit:

Verwendungszweck

Wie sieht das neue Produkt aus?

Welche Zielgruppe wird angesprochen?

Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?

Wie lauten die Konditionen?

Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?

Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?

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VerwendungszweckVerwendungszweck

Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums

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AgendaAgenda

Der KfW-Studienkredit:

Verwendungszweck

Wie sieht das neue Produkt aus?

Welche Zielgruppe wird angesprochen?

Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?

Wie lauten die Konditionen?

Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?

Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?

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Worauf bei der Produktgestaltung Worauf bei der Produktgestaltung besonders geachtet wurdebesonders geachtet wurde

Zugang für alle Studierenden

Freizügigkeit in der Studienwahl

flexible Anpassung an den Finanzierungsbedarf

attraktive Konditionen

vertretbare Belastung in der Rückzahlungsphase

effiziente, schlanke und kostengünstige Abwicklung

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Wer kann den Studienkredit Wer kann den Studienkredit beantragen?beantragen?

Deutsche / EU-Bürger sowie deren Familienangehörige

im Alter von 18-30 Jahren (Erstsemester) bei Finanzierungsbeginn

Vollzeitstudierende an staatlichen / staatlich anerkannten Hochschulen

förderfähig:alle Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (sog. Erststudium)

Ausnahme: konsekutive Master-StudiengängeVorausgehender Bachelor-Abschluss wird im KfW-Studienkredit nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.

Liste der förderfähigen Hochschulen im Internetauftritt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unter http://81.169.169.236/kompass/xml/index_hochschule.htm

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nicht förderfähige Studiengängenicht förderfähige Studiengänge

Teilzeitstudiengänge (bei Antragstellung)

berufsbegleitende Studiengänge

Laufbahnprüfungen (z. B. Referendarausbildung)

Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge

Studien an Berufsakademien, da nicht bundeseinheitlich als Fachhochschulabschluss anerkannt

Studiengänge, bei denen die Studierenden in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Träger der Hochschule stehen (Ausnahmen: Tätigkeiten als studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte)

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AblehnungsgründeAblehnungsgründe

Ablehnung durch die KfW bei formaler Antragsberechtigung nur, wenn folgende harte Negativmerkmale vorliegen:

Privatinsolvenz

Eidesstattliche Versicherung

Haftandrohung wegen Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

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Konditionen:Konditionen:Kredit- und AuszahlungsbetragKredit- und Auszahlungsbetrag

Kreditbetrag:

maximal 650 €, mindestens 100 € im Monat Anpassung jeweils zum 1.4. / 1.10. möglich Fixierung Kreditbetrag für eine ROP einmalige VP-Vergütung in Höhe von 232 € bei Zusage

kapitalsaldoerhöhend

Auszahlungsbetrag:

i. d. R. Auszahlungsbetrag = Darlehensbetrag – Zinsen Zinsaufschub unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Auszahlung:

monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats

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BegriffsdefinitionenBegriffsdefinitionen

Roll-Over-Termin (ROT): 1. April und 1. Okober jeden JahresZu diesen Zeitpunkten: wird der aktualisierte Zinssatz für die nächsten 6 Monate für alle

Kreditnehmer wirksam kann der Auszahlungsplan geändert werden kann der Kreditnehmer den Auszahlungsstopp veranlassen kann der Kreditnehmer gegen Vorlage des Leistungsnachweises von

laufender Zinszahlung zum Zinsaufschub übergehen (einmalig, irreversibel) können Urlaubssemester beginnen kann der Tilgungsplan geändert werden können in der Tilgungsphase Sondertilgungen erfolgen

Roll-Over-Periode (ROP): Zeiträume vom 1.4. bis 30.9. sowie vom 1.10. bis 31.3. jeden Jahres

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Konditionen: ZinsenKonditionen: Zinsen

Zinszahlung:

in Auszahlungs- und Karenzphase grundsätzlich monatlich, nachschüssig

Zinssatz:

Zinssatz = 6-Monats-EURIBOR + Marge < garantierter Höchstzinssatz

garantierter Höchstzinssatz für 15 Jahre festgeschrieben

Zinsfixierung:

Festlegung / Anpassung der variablen Zinsen zum 1.4. / 1.10

Zinssatz für eine Roll-Over-Periode fest

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AuszahlungsphaseAuszahlungsphase

i. d. R. bis zum 10. Fördersemester (Minimum 1 Fördersemester)

Ausnahme: auf begründeten Antrag (Bescheinigung der Hochschule) Verlängerung der Förderdauer um maximal 4 Fachsemester

zu beachten:

Verkürzung der Auszahlungsphase durch: zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierte Fachsemester im

geförderten ersten Studienfach bei Studienfachwechsel bereits in anderen Studienfächern absolvierte

und mit einem KfW-Studienkredit geförderte Semester

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Auszahlungsphase: BeispielAuszahlungsphase: Beispiel

Antragsteller hat bereits 5 Semester im geförderten Studienfach absolviert. Die Finanzierung soll zu Beginn des 6. Fachsemesters starten.

Anrechnung der 5 bereits absolvierten Fachsemester

maximal 5 Fördersemester für KfW-Studienkredit.

ggf. Verlängerung der Förderung um max. 4 Semester bei

Vorlage der Bescheinigung der Hochschule

(KfW-Standardformular im Internet)

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Auszahlungsphase:Auszahlungsphase:Vorlage LeistungsnachweisVorlage Leistungsnachweis

Fortsetzung der Finanzierung ab dem 6. / 7. Fördersemester setzt Vorlage eines Leistungsnachweises zum Ende des 5. / 6. Fördersemesters voraus

Nachweis des Studienfortschritts im finanzierten Studienfach:

bestandene Zwischenprüfungen

Bescheinigung der Hochschule, dass eine „gemäß Regelstudienzeit im 4. Semester zu erbringende Leistung“ erbracht wurde

Standardformular der KfW

(ggf. Einreichung entsprechender Dokumente wie bspw. Vordiplom)

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Auszahlungsphase:Auszahlungsphase:AuszahlungsunterbrechungAuszahlungsunterbrechung

Von der Hochschule genehmigte Urlaubssemester:

automatische Veranlassung einer Auszahlungsunterbrechung für maximal 12 oder zweimal 6 Monate ( = 2 Semester)

keine Anrechnung als Fördersemester / auf maximale Förderdauer

Einzug der Zinsen, sofern kein Zinsaufschub eingeräumt wurde

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Ende der Auszahlungsphase / Ende der Auszahlungsphase / Beginn KarenzphaseBeginn Karenzphase

automatisch ab 3. Urlaubssemester

bei Nicht-Vorlage des Leistungsnachweises

bei Hochschulwechsel: neue Hochschule nicht förderfähig

bei Abschluss des StudiumsAuszahlung endet spätestens mit dem Monat, in dem der erste berufsqualifizierende Abschluss erreicht wird

nach 10. oder 14. Fördersemester

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Konditionen: Zinsaufschub (I)Konditionen: Zinsaufschub (I)

Übergang zum Verfahren Zinsaufschub möglich

in der Auszahlungsphase: nach dem Leistungsnachweis,frühestens nach Ablauf der ersten finanzierten Roll-Over-Periode

mit Beginn der Karenzphase

zu einem Roll-Over-Termin

irreversibel

aufgeschobene Zinsen zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe fällig

keine Stundungszinsen für aufgeschobene Zinsen

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Konditionen: Zinsaufschub (II)Konditionen: Zinsaufschub (II)

KfW benennt dem Darlehensnehmer zu Beginn der Tilgungsphase

bis zum Ende der Karenzphase aufgelaufene Zinsen

mögliche Tilgungsvarianten

Effektivzins bei Zinskapitalisierung

Tilgungsvarianten:

unmittelbar Rückzahlung zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe

im Rahmen der Tilgungsannuitäten

Kapitalisierung der Zinsen

Ergänzungsvertrag zwischen KfW und Kreditnehmer (wg. Zinseszinsverbot)

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TilgungsphaseTilgungsphase

per Lastschrifteinzug durch KfW zum Monatsersten

Höhe der Annuität frei wählbar, Mindestannuität: 20 € (nur wenn max. Tilgungsdauer von 25 Jahren eingehalten werden kann)

Veranlassung von Tilgungsplanänderungen / APL-Tilgungen bis zum 15.03. / 15.09.

Anpassung der Annuitäten / APL-Tilgungen erfolgt zu Roll-Over-Termin

APL-Zahlungen in beliebiger Höhe ab 100 €

Standardannuität Tilgung binnen 10 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit

Mindestannuität Tilgung binnen 25 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit

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Phasen der DarlehenslaufzeitPhasen der Darlehenslaufzeit

gesamte Darlehenslaufzeit max. 33 Jahre + 6 Monate

• Rückzahlung Darlehen +

aufgelaufene / laufende Zinsen• Standard- / Mindestannuität• apl-Tilgung möglich

• Zinsen fällig• Zinsaufschub möglich• keine apl-Tilgung

• Zinsen fällig• Zinsaufschub möglich• keine apl-Tilgung

• bei Standardannuität:• 10 Jahre• bei Mindestannuität::• 25 Jahre

max. 25 Jahre

• i. d. R. 18 Monate• mindestens eine

vollständige ROP• maximal 23 Monate

max. 23 Monate

• i. d. R. max. 10 Semester (= 5 Jahre)• ggf. Verlängerung um bis zu 4 Semester

(= 2 Jahre)

max. 7 Jahre

TilgungsphaseKarenzphaseAuszahlungsphase

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AgendaAgenda

Der KfW-Studienkredit:

Verwendungszweck

Wie sieht das neue Produkt aus?

Welche Zielgruppe wird angesprochen?

Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?

Wie lauten die Konditionen?

Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?

Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?

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Mögliche Beratungsaufgaben Mögliche Beratungsaufgaben der Sparkasseder Sparkasse

Beratung im Hinblick auf Produktgestaltung und die Wahlmöglichkeiten des Kreditnehmers

Unterstützung bei der Ermittlung des monatlichen Finanzierungsbedarfs / monatlichen Kreditbetrages (Hinweis auf Internetangebot der KfW)

Berechnung der Gesamtverschuldung / Belastung in der Rückzahlungsphase (Hinweis auf Tilgungsrechner der KfW)

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Beratung: Beratung: Antragstellung / FinanzierungsbeginnAntragstellung / Finanzierungsbeginn

Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

15.09. Beantragungs-

stichtag

Nachfrist 16.09.-30.09.

Papiereingang bei KfW (Eingangsstempel)!

Beantragung bis zum Beantragungsstichtag 15.09.: erste Auszahlung zum 01.10. für Monat Oktober

Antragseingang (Papierantrag) in der Nachfrist (16.09-30.09.): erste Auszahlung zusammen mit 2. Rate am 01.11. für Monate Oktober und November

Beantragung nach Ablauf der Nachfrist (ab 01.10.):

Auszahlung der ersten Rate am 01.11. für Monat

November; keine rückwirkende Finanzierung für

Monat Oktober

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AgendaAgenda

Der KfW-Studienkredit:

Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?

Im Rahmen der Beratung?

Bei Antragstellung?

Während der Auszahlungsphase?

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So funktioniert die KreditvergabeSo funktioniert die Kreditvergabe

Studierender

KfW übernimmt das Rückzahlungsrisiko und die zentrale Bearbeitung der Kredite

Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis

KfW-Bildungsportal Sparkasse

KfW

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AntragsverfahrenAntragsverfahren

Über den Internetantrag zum Studienkredit erfasst der Studierende online seine Daten:

Angaben zu seiner Person

Angaben zum Studium (gem. Studienbescheinigung)

Kreditwunsch

Auf diese Internetanwendung hat jeder Internetnutzer Zugriff unter www.kfw-foerderbank.de im Bereich Bildung - Online-Kreditportal

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AntragsverfahrenAntragsverfahren

Der Studierende generiert nach Beendigung seiner Eingaben sein Vertragsangebot als PDF-Datei und druckt es aus.

Parallel werden die Daten in der KfW-Datenbank im Internet gespeichert. Sie sind

durch Verschlüsselung vor unbefugtem Zugriff geschützt

nach Speicherung nur noch über Passwort geschützte Vertriebspartnerplattform aufrufbar

Der Antragsteller legt den Antrag / das Vertragsangebot seiner Sparkasse zur Prüfung / Freigabe vor.

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Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkassebei Antragstellungbei Antragstellung

Prüfung ausgewählter personenbezogener Daten (Legitimationsprüfung)

Prüfung der persönlichen Antragsberechtigung

evtl. Prüfung der Antragsberechtigung im Hinblick auf Hochschule, wenn Hochschule nicht in der HRK-Liste verzeichnet

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Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkassebei Antragstellungbei Antragstellung

Aufruf der vom Studierenden gespeicherten Daten im Internet (Vertriebspartnerplattform)

Antragsdaten / Vertragsangebot korrekt:

Freigabe der Daten im Internet (2-Augenprinzip)

Antragsdaten / Vertragsangebot zu ändern:

Änderung der Daten im Internet

Ausdruck der aktualisierten Antragsdaten / des Vertragsangebots

Freigabe der aktualisierten Daten im Internet (2-Augenprinzip)

Versand des von Antragsteller und Vertriebspartner unterzeichneten Vertragsangebots per Post an die KfW

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Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkassean jedem Semesteranfangan jedem Semesteranfang

Prüfung der aktuellen Studienbescheinigung

Bestätigung der Fortführung des Studiums auf der Vertriebspartnerplattform im Internet

Prüfung und Freigabe der vom Studierenden ggf. eingetragenen, aktualisierten Daten im 2-Augen-Prinzip, bspw.

Urlaubssemester aktuelle Hochschule aktuelles Studienfach

aktuelle Adresse (Eine Änderung ist vom Darlehensnehmer direkt über das Online-Kreditportal vorzunehmen)

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Sonderfall: Sonderfall: Hochschulwechsel / UrlaubssemesterHochschulwechsel / Urlaubssemester

Hochschulwechsel:

Ist die neue Hochschule nicht förderfähig, erfolgen automatisch Auszahlungsstopp und Eintritt in die Karenzphase.

Urlaubssemester:

Im Rahmen der Prüfung der Studienbescheinigung: Liegt ein von der Hochschule genehmigtes Urlaubssemester vor?

Freigabe der Daten über Vertriebspartner-Plattformautomatische Auszahlungsunterbrechung (max. 2 Semester)automatischer Übergang in Karenzphase im 3. Urlaubssemester

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Zusammenfassung Zusammenfassung Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkasse

ergänzende Beratung der Antragsteller bei Antragstellung / während der Auszahlungsphase

Innerhalb von maximal 4 Arbeitstagen (Montag-Freitag):

Prüfung der Antragsberechtigung der Legitimation der Studienbescheinigung

Freigabe der (aktualisierten) Daten über die Vertriebspartner-Plattform

Postalischer Versand der Antragsunterlagen

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Was Was nichtnicht zu den Aufgaben der zu den Aufgaben der Sparkasse gehörtSparkasse gehört

Die komplette Bearbeitung des KfW-Studienkredits erfolgt durch die KfW.

Die Entscheidung über die Kreditvergabe liegt bei der KfW.

Entscheidungen über die Konsequenzen einer Veränderung von kreditrelevanten Daten (bspw. Anträge auf Verlängerung der Förderdauer, Stundung, Verzicht) werden in der KfW getroffen.

Die Prüfung der Leistungsnachweise erfolgt durch die KfW.

Die Beratung in der Karenz- und Tilgungsphase übernimmt die KfW.

keine Archivierung der Unterlagen durch Sparkasse

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AgendaAgenda

Der KfW-Studienkredit:

Verwendungszweck

Wie sieht das neue Produkt aus?

Welche Zielgruppe wird angesprochen?

Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?

Wie lauten die Konditionen?

Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?

Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?

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InformationsquellenInformationsquellen

Finanzbedarfs-Check „Brauche ich wirklich einen Kredit?“

Zugang zum Online-Kreditantrag, zur Kreditnehmer-Plattform und zum Tilgungsrechner

Liste der förderfähige Hochschulen (Link zum Internetauftritt der HRK)

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Sparkasse ErlangenSparkasse Erlangen44 mal in Ihrer Nähe44 mal in Ihrer Nähe

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Ihre Ansprechpartner bei der Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse ErlangenSparkasse Erlangen

Wolfgang Huttner Geschäftsstelle Nürnberger Straße, Tel. 09131 / 8929-18

Marion Pribek Geschäftsstelle Herzogenaurach, Hauptstraße, Tel. 09132 / 78410

Eberhard Geck Geschäftsstelle Drausnickstraße, ´ Tel. 09131 / 5067190

Benjamin Horbaschek Geschäftsstelle Martin-Luther-Platz, Tel. 09131 / 8921-0

Sandra Gebauer Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824-216 Stefanie Griechenbaum Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 324 Kristin Götz Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 218 Stefan Oberseider Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 7699 Klaus-Dieter Sahrmann Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 – 330

sowie alle weiteren Geschäftsstellen oder www.sparkasse-erlangen.de