Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 09.11.2013 Karlheinz Zink, Wolfgang Huttner 1 Der...
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Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 04/11/23 Karlheinz Zink, Wolfgang Huttner
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Der KfW-StudienkreditDer KfW-Studienkredit
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 04/11/23 Karlheinz Zink, Wolfgang Huttner
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AgendaAgenda
Der KfW-Studienkredit:
Verwendungszweck
Wie sieht das neue Produkt aus?
Welche Zielgruppe wird angesprochen?
Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?
Wie lauten die Konditionen?
Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?
Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?
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VerwendungszweckVerwendungszweck
Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums
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AgendaAgenda
Der KfW-Studienkredit:
Verwendungszweck
Wie sieht das neue Produkt aus?
Welche Zielgruppe wird angesprochen?
Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?
Wie lauten die Konditionen?
Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?
Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?
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Worauf bei der Produktgestaltung Worauf bei der Produktgestaltung besonders geachtet wurdebesonders geachtet wurde
Zugang für alle Studierenden
Freizügigkeit in der Studienwahl
flexible Anpassung an den Finanzierungsbedarf
attraktive Konditionen
vertretbare Belastung in der Rückzahlungsphase
effiziente, schlanke und kostengünstige Abwicklung
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Wer kann den Studienkredit Wer kann den Studienkredit beantragen?beantragen?
Deutsche / EU-Bürger sowie deren Familienangehörige
im Alter von 18-30 Jahren (Erstsemester) bei Finanzierungsbeginn
Vollzeitstudierende an staatlichen / staatlich anerkannten Hochschulen
förderfähig:alle Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (sog. Erststudium)
Ausnahme: konsekutive Master-StudiengängeVorausgehender Bachelor-Abschluss wird im KfW-Studienkredit nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.
Liste der förderfähigen Hochschulen im Internetauftritt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unter http://81.169.169.236/kompass/xml/index_hochschule.htm
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nicht förderfähige Studiengängenicht förderfähige Studiengänge
Teilzeitstudiengänge (bei Antragstellung)
berufsbegleitende Studiengänge
Laufbahnprüfungen (z. B. Referendarausbildung)
Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge
Studien an Berufsakademien, da nicht bundeseinheitlich als Fachhochschulabschluss anerkannt
Studiengänge, bei denen die Studierenden in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Träger der Hochschule stehen (Ausnahmen: Tätigkeiten als studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte)
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AblehnungsgründeAblehnungsgründe
Ablehnung durch die KfW bei formaler Antragsberechtigung nur, wenn folgende harte Negativmerkmale vorliegen:
Privatinsolvenz
Eidesstattliche Versicherung
Haftandrohung wegen Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
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Konditionen:Konditionen:Kredit- und AuszahlungsbetragKredit- und Auszahlungsbetrag
Kreditbetrag:
maximal 650 €, mindestens 100 € im Monat Anpassung jeweils zum 1.4. / 1.10. möglich Fixierung Kreditbetrag für eine ROP einmalige VP-Vergütung in Höhe von 232 € bei Zusage
kapitalsaldoerhöhend
Auszahlungsbetrag:
i. d. R. Auszahlungsbetrag = Darlehensbetrag – Zinsen Zinsaufschub unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Auszahlung:
monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats
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BegriffsdefinitionenBegriffsdefinitionen
Roll-Over-Termin (ROT): 1. April und 1. Okober jeden JahresZu diesen Zeitpunkten: wird der aktualisierte Zinssatz für die nächsten 6 Monate für alle
Kreditnehmer wirksam kann der Auszahlungsplan geändert werden kann der Kreditnehmer den Auszahlungsstopp veranlassen kann der Kreditnehmer gegen Vorlage des Leistungsnachweises von
laufender Zinszahlung zum Zinsaufschub übergehen (einmalig, irreversibel) können Urlaubssemester beginnen kann der Tilgungsplan geändert werden können in der Tilgungsphase Sondertilgungen erfolgen
Roll-Over-Periode (ROP): Zeiträume vom 1.4. bis 30.9. sowie vom 1.10. bis 31.3. jeden Jahres
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Konditionen: ZinsenKonditionen: Zinsen
Zinszahlung:
in Auszahlungs- und Karenzphase grundsätzlich monatlich, nachschüssig
Zinssatz:
Zinssatz = 6-Monats-EURIBOR + Marge < garantierter Höchstzinssatz
garantierter Höchstzinssatz für 15 Jahre festgeschrieben
Zinsfixierung:
Festlegung / Anpassung der variablen Zinsen zum 1.4. / 1.10
Zinssatz für eine Roll-Over-Periode fest
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AuszahlungsphaseAuszahlungsphase
i. d. R. bis zum 10. Fördersemester (Minimum 1 Fördersemester)
Ausnahme: auf begründeten Antrag (Bescheinigung der Hochschule) Verlängerung der Förderdauer um maximal 4 Fachsemester
zu beachten:
Verkürzung der Auszahlungsphase durch: zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierte Fachsemester im
geförderten ersten Studienfach bei Studienfachwechsel bereits in anderen Studienfächern absolvierte
und mit einem KfW-Studienkredit geförderte Semester
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Auszahlungsphase: BeispielAuszahlungsphase: Beispiel
Antragsteller hat bereits 5 Semester im geförderten Studienfach absolviert. Die Finanzierung soll zu Beginn des 6. Fachsemesters starten.
Anrechnung der 5 bereits absolvierten Fachsemester
maximal 5 Fördersemester für KfW-Studienkredit.
ggf. Verlängerung der Förderung um max. 4 Semester bei
Vorlage der Bescheinigung der Hochschule
(KfW-Standardformular im Internet)
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Auszahlungsphase:Auszahlungsphase:Vorlage LeistungsnachweisVorlage Leistungsnachweis
Fortsetzung der Finanzierung ab dem 6. / 7. Fördersemester setzt Vorlage eines Leistungsnachweises zum Ende des 5. / 6. Fördersemesters voraus
Nachweis des Studienfortschritts im finanzierten Studienfach:
bestandene Zwischenprüfungen
Bescheinigung der Hochschule, dass eine „gemäß Regelstudienzeit im 4. Semester zu erbringende Leistung“ erbracht wurde
Standardformular der KfW
(ggf. Einreichung entsprechender Dokumente wie bspw. Vordiplom)
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Auszahlungsphase:Auszahlungsphase:AuszahlungsunterbrechungAuszahlungsunterbrechung
Von der Hochschule genehmigte Urlaubssemester:
automatische Veranlassung einer Auszahlungsunterbrechung für maximal 12 oder zweimal 6 Monate ( = 2 Semester)
keine Anrechnung als Fördersemester / auf maximale Förderdauer
Einzug der Zinsen, sofern kein Zinsaufschub eingeräumt wurde
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Ende der Auszahlungsphase / Ende der Auszahlungsphase / Beginn KarenzphaseBeginn Karenzphase
automatisch ab 3. Urlaubssemester
bei Nicht-Vorlage des Leistungsnachweises
bei Hochschulwechsel: neue Hochschule nicht förderfähig
bei Abschluss des StudiumsAuszahlung endet spätestens mit dem Monat, in dem der erste berufsqualifizierende Abschluss erreicht wird
nach 10. oder 14. Fördersemester
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Konditionen: Zinsaufschub (I)Konditionen: Zinsaufschub (I)
Übergang zum Verfahren Zinsaufschub möglich
in der Auszahlungsphase: nach dem Leistungsnachweis,frühestens nach Ablauf der ersten finanzierten Roll-Over-Periode
mit Beginn der Karenzphase
zu einem Roll-Over-Termin
irreversibel
aufgeschobene Zinsen zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe fällig
keine Stundungszinsen für aufgeschobene Zinsen
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Konditionen: Zinsaufschub (II)Konditionen: Zinsaufschub (II)
KfW benennt dem Darlehensnehmer zu Beginn der Tilgungsphase
bis zum Ende der Karenzphase aufgelaufene Zinsen
mögliche Tilgungsvarianten
Effektivzins bei Zinskapitalisierung
Tilgungsvarianten:
unmittelbar Rückzahlung zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe
im Rahmen der Tilgungsannuitäten
Kapitalisierung der Zinsen
Ergänzungsvertrag zwischen KfW und Kreditnehmer (wg. Zinseszinsverbot)
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TilgungsphaseTilgungsphase
per Lastschrifteinzug durch KfW zum Monatsersten
Höhe der Annuität frei wählbar, Mindestannuität: 20 € (nur wenn max. Tilgungsdauer von 25 Jahren eingehalten werden kann)
Veranlassung von Tilgungsplanänderungen / APL-Tilgungen bis zum 15.03. / 15.09.
Anpassung der Annuitäten / APL-Tilgungen erfolgt zu Roll-Over-Termin
APL-Zahlungen in beliebiger Höhe ab 100 €
Standardannuität Tilgung binnen 10 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit
Mindestannuität Tilgung binnen 25 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit
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Phasen der DarlehenslaufzeitPhasen der Darlehenslaufzeit
gesamte Darlehenslaufzeit max. 33 Jahre + 6 Monate
• Rückzahlung Darlehen +
aufgelaufene / laufende Zinsen• Standard- / Mindestannuität• apl-Tilgung möglich
• Zinsen fällig• Zinsaufschub möglich• keine apl-Tilgung
• Zinsen fällig• Zinsaufschub möglich• keine apl-Tilgung
• bei Standardannuität:• 10 Jahre• bei Mindestannuität::• 25 Jahre
max. 25 Jahre
• i. d. R. 18 Monate• mindestens eine
vollständige ROP• maximal 23 Monate
max. 23 Monate
• i. d. R. max. 10 Semester (= 5 Jahre)• ggf. Verlängerung um bis zu 4 Semester
(= 2 Jahre)
max. 7 Jahre
TilgungsphaseKarenzphaseAuszahlungsphase
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AgendaAgenda
Der KfW-Studienkredit:
Verwendungszweck
Wie sieht das neue Produkt aus?
Welche Zielgruppe wird angesprochen?
Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?
Wie lauten die Konditionen?
Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?
Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?
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Mögliche Beratungsaufgaben Mögliche Beratungsaufgaben der Sparkasseder Sparkasse
Beratung im Hinblick auf Produktgestaltung und die Wahlmöglichkeiten des Kreditnehmers
Unterstützung bei der Ermittlung des monatlichen Finanzierungsbedarfs / monatlichen Kreditbetrages (Hinweis auf Internetangebot der KfW)
Berechnung der Gesamtverschuldung / Belastung in der Rückzahlungsphase (Hinweis auf Tilgungsrechner der KfW)
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Beratung: Beratung: Antragstellung / FinanzierungsbeginnAntragstellung / Finanzierungsbeginn
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
15.09. Beantragungs-
stichtag
Nachfrist 16.09.-30.09.
Papiereingang bei KfW (Eingangsstempel)!
Beantragung bis zum Beantragungsstichtag 15.09.: erste Auszahlung zum 01.10. für Monat Oktober
Antragseingang (Papierantrag) in der Nachfrist (16.09-30.09.): erste Auszahlung zusammen mit 2. Rate am 01.11. für Monate Oktober und November
Beantragung nach Ablauf der Nachfrist (ab 01.10.):
Auszahlung der ersten Rate am 01.11. für Monat
November; keine rückwirkende Finanzierung für
Monat Oktober
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AgendaAgenda
Der KfW-Studienkredit:
Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?
Im Rahmen der Beratung?
Bei Antragstellung?
Während der Auszahlungsphase?
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So funktioniert die KreditvergabeSo funktioniert die Kreditvergabe
Studierender
KfW übernimmt das Rückzahlungsrisiko und die zentrale Bearbeitung der Kredite
Immatrikulationsbescheinigung, Personalausweis
KfW-Bildungsportal Sparkasse
KfW
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AntragsverfahrenAntragsverfahren
Über den Internetantrag zum Studienkredit erfasst der Studierende online seine Daten:
Angaben zu seiner Person
Angaben zum Studium (gem. Studienbescheinigung)
Kreditwunsch
Auf diese Internetanwendung hat jeder Internetnutzer Zugriff unter www.kfw-foerderbank.de im Bereich Bildung - Online-Kreditportal
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AntragsverfahrenAntragsverfahren
Der Studierende generiert nach Beendigung seiner Eingaben sein Vertragsangebot als PDF-Datei und druckt es aus.
Parallel werden die Daten in der KfW-Datenbank im Internet gespeichert. Sie sind
durch Verschlüsselung vor unbefugtem Zugriff geschützt
nach Speicherung nur noch über Passwort geschützte Vertriebspartnerplattform aufrufbar
Der Antragsteller legt den Antrag / das Vertragsangebot seiner Sparkasse zur Prüfung / Freigabe vor.
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Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkassebei Antragstellungbei Antragstellung
Prüfung ausgewählter personenbezogener Daten (Legitimationsprüfung)
Prüfung der persönlichen Antragsberechtigung
evtl. Prüfung der Antragsberechtigung im Hinblick auf Hochschule, wenn Hochschule nicht in der HRK-Liste verzeichnet
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Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkassebei Antragstellungbei Antragstellung
Aufruf der vom Studierenden gespeicherten Daten im Internet (Vertriebspartnerplattform)
Antragsdaten / Vertragsangebot korrekt:
Freigabe der Daten im Internet (2-Augenprinzip)
Antragsdaten / Vertragsangebot zu ändern:
Änderung der Daten im Internet
Ausdruck der aktualisierten Antragsdaten / des Vertragsangebots
Freigabe der aktualisierten Daten im Internet (2-Augenprinzip)
Versand des von Antragsteller und Vertriebspartner unterzeichneten Vertragsangebots per Post an die KfW
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Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkassean jedem Semesteranfangan jedem Semesteranfang
Prüfung der aktuellen Studienbescheinigung
Bestätigung der Fortführung des Studiums auf der Vertriebspartnerplattform im Internet
Prüfung und Freigabe der vom Studierenden ggf. eingetragenen, aktualisierten Daten im 2-Augen-Prinzip, bspw.
Urlaubssemester aktuelle Hochschule aktuelles Studienfach
aktuelle Adresse (Eine Änderung ist vom Darlehensnehmer direkt über das Online-Kreditportal vorzunehmen)
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Sonderfall: Sonderfall: Hochschulwechsel / UrlaubssemesterHochschulwechsel / Urlaubssemester
Hochschulwechsel:
Ist die neue Hochschule nicht förderfähig, erfolgen automatisch Auszahlungsstopp und Eintritt in die Karenzphase.
Urlaubssemester:
Im Rahmen der Prüfung der Studienbescheinigung: Liegt ein von der Hochschule genehmigtes Urlaubssemester vor?
Freigabe der Daten über Vertriebspartner-Plattformautomatische Auszahlungsunterbrechung (max. 2 Semester)automatischer Übergang in Karenzphase im 3. Urlaubssemester
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Zusammenfassung Zusammenfassung Aufgaben der SparkasseAufgaben der Sparkasse
ergänzende Beratung der Antragsteller bei Antragstellung / während der Auszahlungsphase
Innerhalb von maximal 4 Arbeitstagen (Montag-Freitag):
Prüfung der Antragsberechtigung der Legitimation der Studienbescheinigung
Freigabe der (aktualisierten) Daten über die Vertriebspartner-Plattform
Postalischer Versand der Antragsunterlagen
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Was Was nichtnicht zu den Aufgaben der zu den Aufgaben der Sparkasse gehörtSparkasse gehört
Die komplette Bearbeitung des KfW-Studienkredits erfolgt durch die KfW.
Die Entscheidung über die Kreditvergabe liegt bei der KfW.
Entscheidungen über die Konsequenzen einer Veränderung von kreditrelevanten Daten (bspw. Anträge auf Verlängerung der Förderdauer, Stundung, Verzicht) werden in der KfW getroffen.
Die Prüfung der Leistungsnachweise erfolgt durch die KfW.
Die Beratung in der Karenz- und Tilgungsphase übernimmt die KfW.
keine Archivierung der Unterlagen durch Sparkasse
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AgendaAgenda
Der KfW-Studienkredit:
Verwendungszweck
Wie sieht das neue Produkt aus?
Welche Zielgruppe wird angesprochen?
Was kann mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden?
Wie lauten die Konditionen?
Welche Aufgaben übernimmt die Sparkasse?
Welche Informationsquellen stehen im Internet zur Verfügung?
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InformationsquellenInformationsquellen
Finanzbedarfs-Check „Brauche ich wirklich einen Kredit?“
Zugang zum Online-Kreditantrag, zur Kreditnehmer-Plattform und zum Tilgungsrechner
Liste der förderfähige Hochschulen (Link zum Internetauftritt der HRK)
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Sparkasse ErlangenSparkasse Erlangen44 mal in Ihrer Nähe44 mal in Ihrer Nähe
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Ihre Ansprechpartner bei der Ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse ErlangenSparkasse Erlangen
Wolfgang Huttner Geschäftsstelle Nürnberger Straße, Tel. 09131 / 8929-18
Marion Pribek Geschäftsstelle Herzogenaurach, Hauptstraße, Tel. 09132 / 78410
Eberhard Geck Geschäftsstelle Drausnickstraße, ´ Tel. 09131 / 5067190
Benjamin Horbaschek Geschäftsstelle Martin-Luther-Platz, Tel. 09131 / 8921-0
Sandra Gebauer Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824-216 Stefanie Griechenbaum Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 324 Kristin Götz Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 218 Stefan Oberseider Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 - 7699 Klaus-Dieter Sahrmann Privatkundenberatung Hugenottenplatz, Tel. 09131 / 824 – 330
sowie alle weiteren Geschäftsstellen oder www.sparkasse-erlangen.de