Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und...

18
Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg Umweltbericht zum Bebauungsplan "Zeppelinstraße" 24.11.2016

Transcript of Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und...

Page 1: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg Umweltbericht zum Bebauungsplan "Zeppelinstraße" 24.11.2016

Page 2: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu

Hochbau- und Stadtplanungsamt

Postplatz 1

88239 Wangen im Allgäu

Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Lang

Auftragnehmer Planungsgruppe

LandschaftsArchitektur

+ Ökologie

Dipl.-Ing. Thomas Friedemann

Freier Landschaftsarchitekt

AK BW | DGGL | SRL

Claude-Dornier-Straße 4

73760 Ostfildern

T 0711 / 9 67 98-0

F 0711 / 9 67 98-33

[email protected]

www.tf-landschaft.de

Projektleitung Dipl.-Ing. Thomas Friedemann

Bearbeitung Dr. sc. agr. Ulrike Schuckert

Bearbeitungsstand 24.11.2016

Page 3: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG ............................................................................................................................................. 1

1.1 Aufgabe und Vorgehen ................................................................................................................. 1

1.2 Inhalte, Ziele und Umfang des Vorhabens ..................................................................................... 1

1.3 Angaben zum Standort.................................................................................................................. 3

1.4 Gebietsbezogene Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen ............................. 3

2 ERGEBNIS DER PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN .................................................................... 4

3 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DER PLANUNG ............................................................................ 4

3.1 Baubedingte Wirkungen ................................................................................................................ 4

3.2 Anlagebedingte Wirkungen ........................................................................................................... 4

3.3 Betriebsbedingte Wirkungen ......................................................................................................... 4

4 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH ......................................... 5

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen ..................................................... 5

4.2 Maßnahmen zur Verringerung von nachteiligen Auswirkungen .................................................... 5

5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................................... 6

5.1 Bestandsaufnahme des aktuellen Umweltzustandes ..................................................................... 6

5.1.1 Schutzgut Mensch / Gesundheit ......................................................................................... 6

5.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz ................................ 6

5.1.3 Schutzgut Boden ................................................................................................................ 8

5.1.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................................... 8

5.1.5 Schutzgut Luft / Klima ........................................................................................................ 8

5.1.6 Schutzgut Landschaft ......................................................................................................... 9

5.1.7 Kultur- und Sachgüter ......................................................................................................... 9

5.2 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes ......................................................................... 9

5.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .................................... 9

5.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 10

5.3 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen .................................................................... 10

6 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................................ 10

6.1 Beurteilung der Informationsgrundlagen..................................................................................... 10

6.2 Überwachung / Monitoring der Umweltauswirkungen................................................................ 10

6.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................................................. 10

7 INFORMATIONSGRUNDLAGEN .............................................................................................................. 13

8 ANHANG ................................................................................................................................................ 15

Anhang I Wechselwirkungsmatrix

Anhang II Umwelt-Vorprüfung

Page 4: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 1

1 EINLEITUNG

1.1 Aufgabe und Vorgehen

Seit dem 20. Juli 2004 ist in der Bauleitplanung ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu

erstellen. Gemäß § 2 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a BauGB) eine

Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Im Umweltbericht erfolgen die Wiedergabe der Ergebnisse zu Bestand und Bewertung der Schutzgüter, zur

Variantendarstellung und die Entwicklungsprognose für das Plangebiet mit und ohne die Durchführung der

Planung. Er enthält die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von

Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaft. Der Umweltbericht bildet den Informationsstand des

Bebauungsplans ab.

Belange des Artenschutzes und FFH-Relevanz

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält eine Reihe von Neuerungen im Artenschutzrecht. Hierzu

zählen z. B. Verbote zum Schutz von Bereichen, die regelmäßig als Lebensstätten unterschiedlichster Arten

dienen. Das Gesetz ist am 01. März 2010 in Kraft getreten. Es beruht nach wie vor auf einem mehrstufigen

System, das die Regelung der Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG), der Einschränkung der Verbote, der

Ausnahmen (§ 45 BNatSchG) und der Befreiungen (§ 67 BNatSchG) bei unzumutbarer Belastung enthält. Zur

artenschutzrechtlichen Betrachtung ist ein Prüfprogramm gemäß den oben skizzierten Prüfschritten

abzuarbeiten. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob und ggf. welche artenbezogenen Maßnahmen

in der Regel vor Beginn der Baumaßnahmen erforderlich sind (Artenmanagementplanung) und ob nach

Durchführung von Vermeidungs-, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen artenschutzrechtlich relevante

Auswirkungen verbleiben. Artenschutzrechtliche Belange unterliegen nicht der Abwägung.

1.2 Inhalte, Ziele und Umfang des Vorhabens

Die Stadt Wangen im Allgäu hat am 23.11.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zeppelinstraße“

beschlossen.

Zur weiteren planungsrechtlichen Sicherung des Versorgungsstandortes Zeppelinstraße und seiner

betrieblichen Entwicklung ist die Umwidmung der betroffenen Industrie- und Gewerbegebietsflächen zu

Sonstigen Sondergebieten „Großflächiger Einzelhandel“ erforderlich.

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bahnhof / Industrie West I“ vom 07.09.1971,

geändert am 12.05.1979 (Teiländerung), geändert am 11.03.1996 (Teiländerung) umfasst eine Fläche von ca.

19,45 ha.

Page 5: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 2

Art / Maß der Nutzung:

Bereich Karl-

Hirnbein-Straße –

Zeppelinstraße –

Ravensburger

Straße

GI

GRZ 0,8

BMZ 9,0

offene Bauweise

Übriger

Geltungsbereich

GE

GRZ 0,8

GFZ 2,0

Z III

offene Bauweise

GI = Industriegebiet; GE = Gewerbegebiet; GRZ = Grundflächenzahl; BMZ = Baumassenzahl; Z = Anzahl der Vollgeschosse;

GFZ = Geschossflächenzahl

Der Bebauungsplanentwurf „Zeppelinstraße“ stellt eine Teiländerung des geltenden Bebauungsplan

„Bahnhof / Industrie West I“ dar. Mit der Festsetzung von Gewerbegebieten südlich der Zeppelinstraße

werden zum Einen die bestehenden Betriebe und deren Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich

abgesichert, andererseits wird der planungsrechtliche Rahmen für die Neuansiedlung hochwertiger Betriebe

abgesteckt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,85 ha. Der von der Planungsgruppe KPS, Ostfildern

bearbeitete Bebauungsplan (Stand 11.11.2016) sieht im Gegensatz zum Bebauungsplan „Bahnhof / Industrie

West I“ eine verbesserte Durchgrünung nicht baulich genutzter Flächen sowie einen Geh- und Radweg vor.

Weitere Festsetzungen sind:

SO 1 und SO 2 im

nördlichen Teil des

Plangebietes entlang/

nördlich der

Zeppelinstraße

GRZ 0,8

GBH max. 12,5 m

Z III

FD Dachneigung max. 15°

Abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise

ohne Längenbegrenzung

SO 1 – A: Großflächiger Einzelhandel, Lebensmittel; max. zulässige

Verkaufsfläche: 1.600 qm

SO 1 – B: Großflächiger Einzelhandel, Lebensmittel; max. zulässige

Verkaufsfläche: 1.400 qm

SO 2: Großflächiger, nicht innenstadtrelevanter Einzelhandel; max. zulässige

Verkaufsfläche: 2.000 qm

GE 1 im südlichen Teil

entlang/ südlich der

Zeppelinstraße;

westlich an ZOB

angrenzend

GRZ 0,8

GBH max. 12,5 m

Z III

FD Dachneigung max. 15°

Abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise

mit Längenbegrenzung 100 m

Page 6: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 3

GE 2 im südlichen

Teil; westlich von GE 1

GRZ 0,8

GBH max. 10,5 m

Z = III

Dachneigung max. 15°

Offene Bauweise

GE 3 im südlichen Teil

entlang/ südlich der

Zeppelinstraße

GRZ 0,8

GBH max. 12,5 m

Z III

FD Dachneigung max. 15°

Abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise

mit Längenbegrenzung 100 m

SO = Sonstiges Sondergebiet; GBD = Flächen für den Gemeinbedarf; GE = Gewerbegebiet; ZOB = Geplanter zentraler

Omnibusbahnhof; GRZ = Grundflächenzahl; GBH = Gebäudehöhe; Z = Anzahl der Vollgeschosse;

FD = Flachdach

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Zeppelinstraße und die geplante verlängerte

Praßbergstraße.

Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen und von nicht gewerblich genutzten

Grundstücksfreiflächen soll auf dem Grundstück versickern, soweit dies aufgrund der Bodenbeschaffenheit

möglich ist. Die Entsorgung des Schmutzwassers und des Oberflächenwassers aus den Zufahrten, Lagerflächen

etc. erfolgt über die städtische Kanalisation.

1.3 Angaben zum Standort

Das Plangebiet befindet sich in nahezu ebener Lage im Nordwesten von Wangen. Im Osten grenzt jenseits der

B32-Trasse die kleinteilige Wohnbebauung des Wohnquartiers Waltersbühl an. Im Süden, jenseits der

Bahntrasse, schließt künftig das neue Wohn- und Mischgebietsquartier auf dem ehemaligen BEL-Adler-

Gelände als Arrondierung der Ravensburger Vorstadt an. Westlich davon liegen die villenartigen Wohnhäuser

am Kneippweg.

Im Süden wird das Plangebiet von der Bahntrasse begrenzt. Mischgebietsbebauung und großmaßstäbliche

gewerbliche Bauten rahmen das Plangebiet im Süden und Norden ein.

Östlich verläuft die Ravensburger Straße (B32).

Im Gebiet dienen die nicht von Gebäuden überstellten Flächen vorwiegend Lager- und Erschließungszwecken.

Sie sind versiegelt oder weisen zumindest weitgehend eine verdichtete (befahrbare) Oberfläche auf.

1.4 Gebietsbezogene Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen

Fachplanungen

Regionalplan Bodensee-Oberschwaben vom 30.09.1994

Der aktuelle Regionalplan weist den nördlichen Bereich als Gewerbe- oder Industriegebiet aus.

Page 7: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 4

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wangen Achberg Amtzell vom 02.09.2005

Die Flächen nördlich der Zeppelinstraße sind als gewerbliche Bauflächen (Bestand) ausgewiesen. Die Flächen

zwischen der Zeppelinstraße und der Bahntrasse sind als gewerbliche und gemischte Bauflächen (Bestand und

geplant) ausgewiesen.

Die Darstellungen entsprechen z.T. nicht mehr der angestrebten städtebaulichen Entwicklung.

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wangen Achberg Amtzell vom 08.07.2003

Im Landschaftsplan ist der nördliche Teil des Plangebietes als Gewerbliche Bauflächen (Bestand) dargestellt.

Ein Teil der südlichen Flächen ist als Verkehrsflächen (Bahnanlagen) ausgewiesen. Im Gebiet liegen keine

Schutzgebiete; es grenzen auch keine Schutzgebiete an. Außerdem ist die östlich des Plangebietes verlaufende

B32 dargestellt.

2 ERGEBNIS DER PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN

Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Planungsalternativen sind nur im Außenbereich

gegeben, wo erheblich größere Auswirkungen auf die Umweltgüter zu erwarten wären.

3 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DER PLANUNG

3.1 Baubedingte Wirkungen

Baubedingte Wirkungen stellen der mögliche Eintrag von Öl, Schmier- und Treibstoffen von

Baustellenfahrzeugen dar. Bodenlagerung, -transport und Boden-Zwischenmieten sind mit Bodenverdichtung

und möglichen Wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen verbunden.

3.2 Anlagebedingte Wirkungen

Die Versickerung von unbelastetem Regenwasser der Dachflächen bewirkt partielle Entlastungen für die

Umwelt.

3.3 Betriebsbedingte Wirkungen

Die veränderte (teils gewerbliche) Nutzung sowie das damit verbundene Verkehrsaufkommen bringt Lärm-

und mögliche Schadstoffbelastungen mit sich.

Eine erhebliche Vorbelastung ist bereits durch das bestehende Gewerbegebiet, die B32 und den Bahnverkehr

gegeben.

Page 8: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 5

4 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen

Entsprechend dem Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dazu die Möglichkeiten u.a. der

Wiedernutzbarmachung von Flächen zu nutzen, dient der Bebauungsplan der Verringerung der zusätzlichen

Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Dies ist damit als Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf

Eingriffe in das Schutzgut Boden zu betrachten.

Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers können durch entsprechende bauliche Ausformung vermieden

werden.

Artenschutz

Zur Vermeidung möglicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es aufgrund des

nachgewiesenen Vorkommens einer streng geschützten Libellenart (vgl. 5.1.2, Stellungnahme des

Fachbereiches Naturschutz beim Landratsamt Ravensburg vom 16.08.2012) erforderlich, ein geeignetes

Flachgewässer mit vergleichbaren ökologischen Eigenschaften im Umfeld als Ersatzlebensraum anzulegen.

Dies muss zeitlich vor Beseitigung des vorhandenen Flachgewässers erfolgen und das Gewässer ist

anschließend mit wechselnden Wasserständen dauerhaft zu unterhalten. Der Zeitraum der

Gewässerbeseitigung sollte an den beiden Zielarten Gemeine Winterlibelle und Sibirische Winterlibelle sowie

der Sumpfheidelibelle ausgerichtet werden – ein Verschütten wird daher von Anfang August bis Anfang

September empfohlen (Möglichkeit der Abwanderung flugfähiger Tiere). Das Abfangen (mit Keschern) und

Umsetzen im Frühjahr in ein geeignetes Gewässer im Umfeld berücksichtigt weitere Libellenarten mit

mehrjähriger Larvenentwicklung, früherer Flugzeit und Eiablage bis August. Bei Vorkommen von Amphibien

und Reptilien wird eine Umsiedlung über Handfänge der Alttiere und Reusenfänge der Larven/Kaulquappen

empfohlen.

Die Details der Umsetzung der CEF-Maßnahme sowie ggf. weitere Maßgaben hinsichtlich Bauzeit und

Bauabfolgen sind auf der Grundlage artenschutzfachlicher und –rechtlicher Erhebungen zu konkretisieren. Das

Fachgutachten zum Artenschutz muss bis zum Beginn der Erschließungsplanung vorliegen, CEF-Maßnahmen

sind vor Baubeginn abzuschließen. Eine Ersetzbarkeit des Lebensraums und damit die Aufrechterhaltung „der

ökologischen Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im

räumlichen Zusammenhang“ (§ 44 (5) BNatSchG) kann vorausgesetzt werden, da das aktuelle Gewässer erst

2007 nach Abbruch von Lagerhallen entstanden ist und die betroffenen Libellenarten einen Aktionsradius von

mehreren Kilometern aufweisen.

4.2 Maßnahmen zur Verringerung von nachteiligen Auswirkungen

Festgesetzte Pflanzflächen dürfen nicht unterbaut oder als Lagerflächen genutzt werden. Die Pflanzung von

standortgerechten, heimischen Bäumen dient einer stärkeren Durchgrünung des Plangebietes. Zusätzlich zu

den festgesetzten Grünflächen sind die nicht baulich oder gewerblich genutzten Grundstücksflächen als

begrünte Freiflächen mit heimischer Vegetation (Verwendung von autochthonem Pflanzgut) zu gestalten. Die

Retentionskapazität des Gebietes für Regenwasser wird durch die geplanten Versickerungsmaßnahmen

erhöht.

Page 9: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 6

5 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

5.1 Bestandsaufnahme des aktuellen Umweltzustands

Nach § 2 Abs. 4 BauGB sind im Umweltbericht die planungsrelevanten Schutzgüter in ihrer Funktion und

Betroffenheit darzustellen.

Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgte für das Gebiet im Juli 2010 (Schmelzer +

Friedemann Planungsgruppe für LandschaftsArchitektur + Ökologie).

5.1.1 Schutzgut Mensch / Gesundheit

Beim Schutzgut Mensch werden gesundheitliche Aspekte wie Immissionen (z. B. Lärm) und Erholungs-/

Umfeldqualität betrachtet.

Lärmimmissionen sind aus dem bestehenden Gewerbegebiet, von der Bundesstraße (B32) und durch den

Bahnverkehr gegeben. Angaben über die aktuelle Luftbelastung liegen nicht vor.

Das Plangebiet ist umgeben von Gewerbegebiet, Bundesstraße und Bahnlinie und weist derzeit keine

Strukturen für die Naherholung auf.

Dem Gebiet wird somit insgesamt geringe Bedeutung für das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

beigemessen.

5.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz

Besonnte vegetationsarme Flachgewässer mit wechselndem Wasserstand und vegetationsarme Kies- und

Schotterflächen stellen bedeutsame sekundäre Lebensräume von seltenen und gefährdeten Pionier- oder

Ruderalarten dar, weshalb Teilbereiche des Planungsgebietes mit derartiger Habitatstruktur eine hohe

Bedeutung für die Biodiversität aufweisen. Die Standorte, insbesondere das Flachgewässer, sind mit

Ausnahme der gleisnahen Bereiche erst nach Abbruch von Lagerhallen im Jahr 2007 entstanden. Das

Arteninventar unterliegt einer hohen Dynamik, d.h. mit der zunehmenden Besiedlung durch verschiedene

Pflanzenarten (aktuell Rohrkolbenröhricht und Seggenried) verändert sich auch das Spektrum an Tierarten. Im

Hinblick auf das Artenschutzrecht ist das Arteninventar zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffes zu

beurteilen.

Die Stellungnahme des Sachbereiches Naturschutz und Gewässer beim Landratsamt Ravensburg vom

13.04.2010 stellt fest, dass die vorhandene räumliche Situation, insbesondere das Bahnareal vermuten lässt,

dass im Plangebiet Reptilien und Amphibien (streng geschützte oder besonders geschützte Arten) vorkommen.

Daher wird in der Stellungnahme die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme im Hinblick

auf Flora und Fauna gefordert.

Im Juli 2010 wurde für das Plangebiet eine Umwelt-Vorprüfung durchgeführt (Prüfung der Auswirkungen

auf die Umwelt – Vorprüfung des Einzelfalles, Schmelzer+Friedemann Planungsgruppe für LandschaftsArchi-

tektur + Ökologie, Ostfildern, Stand 30.07.2010).

Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

oder Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000) nicht zu erwarten sind, es sind daher keine weiteren

Prüfschritte zur FFH-Verträglichkeit erforderlich.

Die bestehenden alten Gebäude, Rohbodenstandorte und Feuchtbereiche besitzen Habitatpotential für

europarechtlich geschützte Arten, tierökologische Erhebungen zur Ermittlung der tatsächlichen Artvorkommen

sind erforderlich. Es wird nicht mit unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernissen gerechnet, da sich

die Habitate erst in den letzten Jahren entwickelt hatten und sich somit artenschutzrechtliche

Page 10: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 7

Verbotstatbestände durch Neuanlage an anderer Stelle mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden lassen. Für

die tierökologischen Untersuchungen und ggf. Umsetzung von Maßnahmen ist ausreichend Zeit vor

Baubeginn einzuplanen.

Im Aktenvermerk des Umweltamtes beim Landratsamt Ravensburg vom 30.08.2010 zur vorgenannten

Vorprüfung wird bestätigt, dass das artenschutzfachliche Konfliktpotential im vorliegenden Bebauungsplan

als nicht unerheblich einzuschätzen ist.

Bei Durchführung sog. CEF-Maßnahmen (Anbringen von Nist- und Fledermauskästen) kann der

Konfliktbereich zu Fledermäusen und Vögeln als gering eingestuft werden. Bei Baumfällungen und beim Abriss

der Gebäude sind die klar definierten Zeiträume einzuhalten. Das mögliche Vorkommen von Fledermäusen ist

vorher durch Kontrollen von Fachleuten zu erheben.

Aufgrund der Nähe zum Gleisareal ist im Planbereich mit dem Vorkommen von Zauneidechsen und anderen

Reptilien zu rechnen. Wegen ihres Status als FFH-Anhang IV-Art ist die Zauneidechse wie alle streng

geschützten Arten aus den Gruppen der Heuschrecken, Libellen, Käfer etc. artenschutzrechtlich zu behandeln.

Außerdem muss die Problematik der Installation von PV-Anlagen – Fernwirkung solcher Anlagen auf Gewässer

und die darin enthaltenen Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie – Berücksichtigung finden (Wirkung von bis

zu 1 km auf Wasserinsekten; Vortäuschung einer Wasseroberfläche die laichbereite Insekten zur Eiablage

veranlasst).

Im Sommer 2010 und Ende Mai 2011 erfolgten durch den Biologen Herrn Kramer, Tübingen,

Überprüfungen auf Vorkommen von Reptilien, speziell der streng geschützten Zauneidechse entlang der

Gleisanlagen. Dabei wurden auch gleisnahe Bereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Zeppelinstraße“ begangen: Als Ergebnis wurde festgehalten: „Trotz geeigneter Lebensräume beidseits der

Bahn konnten keine Zauneidechsen nachgewiesen werden. Vorkommen der Art sind mit hoher

Wahrscheinlichkeit auszuschließen.“ (Begründung zum Bebauungsplan „Ravensburger Vorstadt“).

Die erneute Stellungnahme des Fachbereiches Naturschutz beim Landratsamt Ravensburg vom

16.08.2012 enthält weitere detaillierte Aussagen zum Artenschutz. Es wird eine artenschutzfachliche und

rechtliche Vorprüfung zu Libellen, Amphibien und Reptilien gefordert. Die Aussagen zu Flora/Fauna und v.a.

zum Artenschutz sind zwingend zu ergänzen.

Der Naturschutzbehörde liegen konkrete Hinweise vor, dass sich zahlreiche teils seltene Libellenarten (u.a.

Gemeine Winterlibelle/Sympecma fusca und Sibirische Winterlibelle/Sympecma paedisca (europäisch streng

geschützte Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie; beide sind im Zielartenkonzept des Landkreises

aufgenommen) in den letzten Jahren am Gewässer (flacher besonnter Teich/Tümpel) etabliert haben und dort

Fortpflanzungsstätten besitzen.

Aufgrund des nachgewiesenen Vorkommens einer streng geschützten Art wird es notwendig werden, ein

geeignetes Flachgewässer mit ähnlichen ökologischen Eigenschaften im Umfeld von 1 bis 2 km als

Ersatzlebensraum anzulegen und das Gewässer dauerhaft zu unterhalten. Der Zeitraum der

Gewässerbeseitigung sollte an den beiden Zielarten Gemeine Winterlibelle und Sibirische Winterlibelle sowie

der Sumpfheidelibelle ausgerichtet werden – ein Verschütten wird daher von Anfang August bis Anfang

September empfohlen (Möglichkeit der Abwanderung flugfähiger Tiere). Das Abfangen (mit Keschern) und

Umsetzen im Frühjahr in ein geeignetes Gewässer im Umfeld berücksichtigt weitere Libellenarten mit

mehrjähriger Larvenentwicklung, früherer Flugzeit und Eiablage bis August. Bei Vorkommen von Amphibien

Page 11: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 8

und Reptilien wird eine Umsiedlung über Handfänge der Alttiere und Reusenfänge der Larven/Kaulquappen

empfohlen.

Das Plangebiet weist folglich aufgrund des nachgewiesenen Vorkommens einer streng geschützten und

anderer gefährdeter Libellenarten (s.o.) eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und

Biodiversität auf. Eine Besiedlung durch Reptilien wurde trotz hohen Standortpotentials bisher nicht

nachgewiesen. Bedingt durch die isolierte innerstädtische Lage umgeben von Verkehrsinfrastruktur (im Osten

B32) und damit fehlende Möglichkeiten zur Einwanderung ist derzeit auch das Vorkommen von Amphibien

oder weiteren nicht flugfähigen Tierarten wenig wahrscheinlich.

5.1.3 Schutzgut Boden

Aufgrund der umfangreichen Versiegelung und der Verdichtung der Bodenstrukturen auf unbefestigten

Flächen aufgrund von Lagerung und Befahren wird den Böden eine geringe Bedeutung für alle vier

Bodenfunktionen (Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer für

Schadstoffe und Standort für natürliche Vegetation) beigemessen.

Dem Plangebiet wird somit eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Boden zugeschrieben.

Im Bodenschutz- und Altlastenkataster sind mehrere altlastenverdächtige Flächen dokumentiert:

Flächennummer 4101: Altstandort Tanklager Wolfegg‘sches Torfwerk

Flächennummer 595: Altstandort Purfina Tanklager und Schrottplatz Fa. Föll

Flächennummer 4102: Verdachtsfläche Autoschrottplatz Fa. Föll

Flächennummer 4224: Verdachtsfläche Mineralöllager Fa . Schindele

Flächennummer 540: Altstandort Edel KG, Zeppelinstraße

Flächennummer 593: Altstandort Tankstelle Zeppelinstraße 2

Flächennummer 4103: Altstandort Fa . Oest

Flächennummer 4304: Altstandort Postkraftwagenstation Zeppelinstraße

Weitere Altlastenverdachtsflächen sind im Bereich der Flächen für den geplanten ZOB und die

Gemeinbedarfsflächen mit den Flächennummern 558 , 4109, 4112, 4218, 4219, 4220, 4221, 4222 und 4223

dokumentiert.

5.1.4 Schutzgut Wasser

Die Grundwasserneubildung ist in Folge der bestehenden Nutzung sehr eingeschränkt. Rechtskräftige

Wasserschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Oberflächengewässer kommen im Geltungsbereich nicht vor.

Das Plangebiet wird daher mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Wasser bewertet.

5.1.5 Schutzgut Luft / Klima

Das Plangebiet ist durch die bestehende Bebauung (Lärm-, Licht- und Schadstoffimmissionen) vorbelastet.

Angaben über die aktuelle Luftbelastung liegen nicht vor. Es sind jedoch nach wie vor Schadstoffemissionen

von der B32 zu erwarten. Das Gebiet wird mit allgemeiner, durch die Nutzung beeinträchtigter Bedeutung

für das Schutzgut Klima/ Luft eingestuft.

Page 12: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 9

5.1.6 Schutzgut Landschaft

Der Geltungsbereich ist geprägt von Bebauung, versiegelten und verdichteten (befahrbaren) Flächen. Auch

die an das Plangebiet angrenzenden Flächen sind weitgehend versiegelt und teilweise überbaut.

Naturnähe oder besonders bedeutsame Landschaftsteile fehlen innerhalb des Geltungsbereiches. Er wird mit

geringer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild eingestuft.

5.1.7 Kultur- und Sachgüter

Im Gebiet sind keine archäologischen Funde bzw. Untersuchungen bekannt. Das Gebiet selbst hat nach

heutiger Kenntnis geringe Bedeutung für Kultur- und Sachgüter.

5.2 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes

bei Durchführung der Planung einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen

und bei Nichtdurchführung der Planung

5.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Durch den geplanten Geh- und Radweg und die zentrale Anbindung an die Bahn über den geplanten ZOB und

einen Park&Ride-Parkplatz wird das Plangebiet für den Menschen aufgewertet und kann von allen

Altersgruppen genutzt werden. Für das Wohnumfeld und die Erholungssituation des Menschen sind daher

Verbesserungen im Vergleich zur bisher verfolgten Planung zu erwarten.

Besonnte vegetationsarme Flachgewässer mit wechselndem Wasserstand und vegetationsarme Kies- und

Schotterflächen stellen bedeutsame sekundäre Lebensräume von seltenen und gefährdeten Pionier- oder

Ruderalarten dar, weshalb Teilbereiche des Planungsgebietes mit derartiger Habitatstruktur eine hohe

Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen aufweisen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

lassen sich mit den unter 4.1 dargestellten Maßnahmen, insbesondere der Bereitstellung von

Ersatzlebensräumen in Form eines anderen besonnten Flachgewässers im räumlichen Zusammenhang, d.h. im

Plangebiet oder dessen Umfeld vermeiden. Eine Ersetzbarkeit des Lebensraums und damit die

Aufrechterhaltung „der ökologischen Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang“ (§ 44 (5) BNatSchG) kann vorausgesetzt

werden, da das aktuelle Gewässer erst im Jahr 2007 nach Abbruch von Lagerhallen entstanden ist und die

betroffenen Libellenarten einen Aktionsradius von mehreren Kilometern aufweisen. Geplant ist in Abstimmung

mit dem Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes Ravensburg die ersatzweise Schaffung von geeigneten

Flachgewässern bzw. Tümpeln im angrenzenden Gebiet Fronwiesen. Durch diese CEF – Maßnahme, die

zeitlich vor dem Eingriff mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes umgesetzt wird kann die ökologische

Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf einer räumlich nahegelegenen

und geeigneten Fläche gewährleistet werden.

Für Grundwasser, Klima und Landschaft ist eine graduelle Verbesserung durch eine stärkere Durchgrünung

zu erwarten. Erhebliche Veränderungen beim Boden sowie umweltbedingte Auswirkungen auf Sachgüter

sind nicht zu erwarten. Oberflächengewässer sind nicht direkt betroffen. Kulturgüter sind nach heutigem

Kenntnisstand von der Planung nicht betroffen.

Page 13: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 10

Bei Umsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen bzw. der weiteren Maßgaben, die sich aus den

artenschutzrechtlichen und –fachlichen Erhebungen ergeben werden, ist daher nach vorliegendem

Kenntnisstand nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

5.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Voraussichtlich wird das Gebiet wie bislang (gewerblich) genutzt.

Der geltende Bebauungsplan ermöglicht jedoch andere Versiegelungsmöglichkeiten – GRZ 0,8 – mit

entsprechend negativen Wirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und

Klima.

5.3 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen

Allgemeine Wechselwirkungen sind der Tabelle im Anhang (Kap. 8) zu entnehmen.

6 ZUSÄTZLICHE ANGABEN

6.1 Beurteilung der Informationsgrundlagen

Zur Beurteilung wurde neben den Fachplänen u.a. auf die unter Kap. 7 "Informationsgrundlagen" genannten

Gutachten und Planwerke zurückgegriffen. Angaben zum Artenschutz liegen aus den Stellungnahmen und

durch die Vorprüfung („Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt - Vorprüfung des Einzelfalls“) vor. Sie

reichen für die Beurteilung aus, dass, ggf. nach Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die

ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im

räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden wird (§ 44 (5) BNatSchG). Die Details der Umsetzung der

CEF-Maßnahme sowie ggf. weitere Maßgaben hinsichtlich Bauzeit und Bauabfolgen sind auf der Grundlage

artenschutzfachlicher und –rechtlicher Erhebungen zu konkretisieren. Das Fachgutachten zum Artenschutz

muss bis zum Beginn der Erschließungsplanung vorliegen.

6.2 Überwachung / Monitoring der Umweltauswirkungen

Die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist über eine ökologische Baubegleitung zu

gewährleisten. Wird dies nicht oder nur unzureichend durchgeführt, ist der Bebauungsplan gegebenenfalls mit

zum Teil erheblichen Umweltwirkungen verbunden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die einzelnen

Planungs- und Bauphasen regelmäßig zu prüfen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind Überprüfungen zur

Entwicklung der Maßnahmenflächen in einem Zeitraum von 25 Jahren alle 3 – 5 Jahre vorzunehmen. Auf diese

Weise wird überprüft, ob nach Realisierung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige

Umweltauswirkungen aufgetreten sind.

Page 14: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 11

6.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

In der Umweltprüfung gem. § 2 BauGB werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des

Bebauungsplanes „Zeppelinstraße“ auf die Belange des Umweltschutzes ermittelt. Die Ergebnisse der

Bestandsaufnahme und der Bewertung des Umweltzustandes dienen als Grundlage einer

Entwicklungsprognose des Umweltzustandes mit und ohne die Durchführung der Planung.

Der Bebauungsplan „Zeppelinstraße“ (Geltungsbereich ca. 6,85 ha) hat die weitere planungsrechtliche

Sicherung des Versorgungsstandortes Zeppelinstraße und seine betriebliche Entwicklung zum Ziel. Daher ist

eine Umwidmung der betroffenen Industrie- und Gewerbegebietsflächen zu Sonstigen Sondergebieten

„Großflächiger Einzelhandel“ erforderlich. Die Erschließung erfolgt über die Zeppelinstraße und die geplante

verlängerte Praßbergstraße.

Die Nutzung der Flächen trägt zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen im

Außenbereich für bauliche Nutzungen bei. Sie ist damit als Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf Eingriffe

in das Schutzgut Boden zu betrachten.

Insbesondere das besonnte vegetationsarme Flachgewässer mit wechselndem Wasserstand sowie die

vegetationsarmen Kies- und Schotterflächen stellen bedeutsame sekundäre Lebensräume von seltenen und

gefährdeten Pionier- oder Ruderalarten, u.a. einer streng geschützten Libellenart dar. Artenschutzrechtliche

Verbotstatbestände lassen sich durch Herstellung von Ersatzlebensräumen in Form eines anderen besonnten

Flachgewässers im Umfeld des Planungsgebietes vermeiden. Geplant ist die ersatzweise Schaffung von

geeigneten Flachgewässern bzw. Tümpeln im angrenzenden Gebiet Fronwiesen. Bei der geplanten Umsetzung

dieser Maßnahme vor Baubeginn sind nach vorliegendem Kenntnisstand keine erheblichen

Beeinträchtigungen beim Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten.

Für das Schutzgut Klima/ Luft wird das Gebiet mit allgemeiner, durch die Nutzung beeinträchtigter

Bedeutung eingestuft.

Für die übrigen Schutzgüter hat das Gebiet derzeit nur eine geringe Bedeutung.

Durch die Planänderung werden sich für das Wohnumfeld und die Erholungssituation des Menschen eher

Verbesserungen im Vergleich zur bisher verfolgten Planung ergeben.

Für Grundwasser, Klima und Landschaft ist eine graduelle Verbesserung durch eine stärkere Durchgrünung

zu erwarten. Erhebliche Veränderungen beim Boden sowie umweltbedingte Auswirkungen auf Sachgüter

sind nicht zu erwarten. Kulturgüter sind nach heutigem Kenntnisstand ebenso wie Oberflächengewässer

von der Planung nicht betroffen.

Bei Umsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen bzw. der weiteren Maßgaben, die sich aus den

artenschutzrechtlichen und –fachlichen Erhebungen ergeben werden, ist daher nach vorliegendem

Kenntnisstand nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Page 15: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 12

Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse Umweltbericht

Schutzgut Bewertung

Bestand Prognose Planung

Begründung

Mensch / Gesundheit

- Erholung, Wohnumfeld

Durch grünordnerische Festsetzungen (stärkere Durchgrünung), Geh- und Radweg sowie Anbindung an die Bahnstrecke (ZOB, P&R-Parkplatz) sind Verbesserungen zu erwarten.

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, FFH-Relevanz

Vorkommen streng geschützter Art, artenschutzfachliche und rechtliche Erhebung vor Beginn der Erschließungsplanung bzw. Umsetzung vorgezogener Maßnahmen vor Baubeginn erforderlich (Neuanlage von Flachgewässer);

Habitate nur wenige Jahre alt, daher kurzfristig wiederherstellbar - die Aufrechterhaltung „der ökologischen Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang“ (§ 44 (5) BNatSchG) kann vorausgesetzt werden; Auswirkungen auf FFH-Gebiete sind nicht zu erwarten.

Boden

Keine Veränderung, zulässiger Versiegelungsgrad bleibt.

Wasser

Verbesserung durch Versickerung von unbelastetem Regenwasser der Dachflächen.

Luft, Klima

Geringe Verbesserung durch stärkere Durchgrünung.

Landschaft

Geringe Verbesserung durch stärkere Durchgrünung.

Kultur- u. Sachgüter

keine Hinweise auf Kulturgüter; Umweltbedingte Auswirkungen auf Sachgüter nicht zu erwarten.

hohe Bedeutung mittlere Bedeutung geringe / ohne Bedeutung

erhebliche Verbesserung zu erwarten gleichbleibend erhebliche Verschlechterung zu erwarten

Page 16: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 13

7 INFORMATIONSGRUNDLAGEN

PLANUNGSGRUPPE KPS: Bebauungsplan „Zeppelinstraße“, Stand 08.10.2012, Ostfildern

REGIONALVERBAND BODENSEE-OBERSCHWABEN: Regionalplan, Ravensburg 1994

SCHMELZER+FRIEDEMANN, Planungsgruppe LandschaftsArchitektur und Ökologie: Landschaftsplan der

Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell , Ostfildern 2003

SCHMELZER+FRIEDEMANN, Planungsgruppe LandschaftsArchitektur und Ökologie: Bebauungsplan

„Zeppelinstrasse“ Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt-Vorprüfung des Einzelfalls, Ostfildern 2010

STADT WANGEN IM ALLGÄU: Bebauungsplan „Bahnhof / Industrie West I“ (1971) incl. Änderungen

STADT WANGEN IM ALLGÄU: Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wangen Achberg Amtzell

1. Fortschreibung, Wangen im Allgäu 2005

Fachgesetze

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur

Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des

Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009

(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6.Februar 2012 (BGBl. I S. 148)

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW): Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der

Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745),

zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 816)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),

zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)

Wassergesetz (WG BW): Wassergesetz für Baden-Württemberg vom 03. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt

geändert durch Artikel 2 vom 16. Dezember 2013 (GBI. S. 777)

Page 17: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Stadt Wangen im Allgäu Umweltbericht zum B-Plan “Zeppelinstraße“

710 friedemann landschaftsarchitekten 14

8 ANHANG

Anhang I

Tab.: RAMMERT et al. (1993): Wechselwirkungsmatrix (MNU 1994)

Page 18: Stadt Wangen im Allgäu Landkreis Ravensburg · Auftraggeber Stadt Wangen im Allgäu Hochbau- und Stadtplanungsamt Postplatz 1 88239 Wangen im Allgäu Vertreten durch Herrn Oberbürgermeister

Schießsta

ttweg

Mühlba ch

Fron wie sen

Kath arinenbrü hl

57

50

42

48

44

11

46

38

4

56

9

3

15

58

2

17

13

50/1

40

580/8

994/4

994/3994/1

994/9

994/5

997/1

587

1000

994

/11

993/1

983/2

1005

1008/1

983/1

580/9

997/3

997/4

580/7

997/2

580/4

1008

997994/8

10

22

/11

982

/2

/13

/8

995/5

997/7

1022/24

1022/25

1007

1006/1/26

1005/1

1022/20

1006

0 50 10025 Meter

Legende

Flächen für Maßnahmen (T-Flächen FNP)

Moorboden

Landschaftsschutzgebiet

Geschütztes Biotop nach NatSchG / LWaldG

Fließgewässer

Fläche für CEF-Maßnahmen

N

Projekt

Auftraggeber

Bearbeiter Plan - Nr. Datum Original - Plangröße Original - Maßstab

Datum geändert

sm 710.09.01 13.06.2016 DIN A3 1 : 2.500

Lageplan Fronwiesen

Stadt Wangen

Landschaftsplanerischer Beitrag zum Bebauungsplan 'Zeppelinstraße'

Postplatz 1, 88239 Wangen i. A.

Kartengrundlagen: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Baden-Württemberg; Landsamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg (Hrsg.)

Dipl.-Ing. Thomas FriedemannFreier LandschaftsarchitektClaude-Dornier-Straße 473760 OstfildernT 0711 / 9 67 98-0 F 9 67 [email protected]

Schie

ßstattw

eg

Mühl

bac

h