STADTVERWALTUNG UND GEMEINDERAT LAUFFEN A.N. …

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STADTVERWALTUNG UND GEMEINDERAT LAUFFEN A.N. WÜNSCHEN IHNEN EIN FROHES OSTERFEST 2014 RWALT U N G U ND G 16. Woche 17.04.2014

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STADTVERWALTUNG UND GEMEINDERAT LAUFFEN A.N. WÜNSCHEN IHNEN

E IN FROHES OSTERFEST 2014

RWALTUNG UND G

16. Woche 17.04.2014

L A U F F E N E R B O T E KW 16 � 17.04.2014

Stadtverwaltung Lauffen a. N. Tel. 106-0Telefax: 07133/106-19

Internet-Adresse http://www.Lauffen.deRedaktion Lauffener Bote: [email protected]

Bürgerbüro Lauffen a. N. Tel. 07133/2077-0/Fax 2077-10Sprechstunden BürgerbüroMontag bis Freitag jeweils 8.00 bis 18.00 UhrSamstag 9.00 bis 13.00 UhrSprechstunden übrige Ämter:Montag bis Freitag jeweils 8.00 bis 12.00 Uhraußerhalb dieser Zeiten gerne nach VereinbarungBürgerreferentin Tel. 106-16Bauhof Tel. 21498Stadtgärtnerei Tel. 21594Städt. Kläranlage Tel. 5160Freibad „Ulrichsheide“ Tel. 4331Begegnungsstätte für Ältere, Bahnhofstr. 27 Tel. 9018283Stadthalle/Sporthalle Tel. 12911 oder 0172/5926004BÖK, (Bücherei, Öffentlich, Katholisch) Tel. 200065Kindertagesstätten/KindergärtenKindergarten Städtle, Heilbronner Straße 32 Tel. 5650Kindergarten Herrenäcker, Körnerstraße 26/1 Tel. 14796Kindergarten, Charlottenstraße 95 Tel. 16676Kindergarten Karlstraße 70 Tel. 21407Kindergarten Brombeerweg 7 Tel. 963831Kindergarten Neckarstraße 68 Tel. 2039283 Johannes-Brenz-Kindergarten, Herdegenstraße 10 Tel. 5749Louise-Scheppler-Kindergarten, Schulstraße 7 Tel. 5769Paulus-Kindergarten, Schillerstraße 45/1 Tel. 6356Regiswindis-Waldorfkindergarten, Kneippstraße 7 Tel. 204210/11SchulenHerzog-Ulrich-Grundschule, Ludwigstr. 1 Tel. 5137Hort- u. Kernzeitbetreuung Herzog-Ulrich-Grundschule Tel. 963125Hölderlin-Grundschule, Charlottenstr. 87 Tel. 4829Hort- u. Kernzeitbetreuung Hölderlin-Grundschule Tel. 962340Hölderlin-Gymnasium, Charlottenstr. 87 Tel. 7673Hölderlin-Werkrealschule, Herdegenstr. 15 Tel. 7901Hölderlin-Realschule, Hölderlinstr. 37 Tel. 6868Erich-Kästner-Schule, Förderschule, Herdegenstr. 17 Tel. 7207Schulsozialarbeit für Werkrealschule Tel. 0172/9051797Schulsozialarbeit für Real-/Förder-/Herzog-Ul.-Schule Tel. 0173/9108042Schulsozialarbeit für Gymnasium/Hölderlin-Grundschule Tel. 2024884Kaywald-Schule f. Geistig- undKörperbehinderte, Charlottenstr. 91 Tel. 98030Musikschule Lauffen a. N. und Tel. 4894Umgebung, Südstraße 25 Fax 5664Volkshochschule, Rathaus EG Tel. 106-51Anmeldung auch im Bürgerbüro Fax 9014347Museum der Stadt Lauffen a. N. Tel. 12222Öffnungszeiten: Samstag und Sonntag jeweils 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach VereinbarungPolizeirevier Lauffen a. N. Tel. 20 90 oder 110Feuerwehr Notruf Tel. 112Freiwillige Feuerwehr Lauffen a. N Tel. 21293Stadtwerke GmbH (Gas, Wasser) Tel. 07131/562562nach Dienstschluss Tel. 07131/562588Stromstörungen Tel. 07131/610-0NotariateNotariat I Tel. 2029610Notariat II Tel. 2029621Häckselplatz (Sommeröffnungszeiten)Fr. von 16.00 – 18.00 Uhr, Sa. von 11.00 – 16.00 Uhr

Recyclinghof (Sommeröffnungszeiten)Do. und Fr. 16.00 – 18.00 Uhr, Sa. 9.00 – 16.00 Uhr

Mülldeponie Stetten Tel. 07138/6676Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 7.45 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr, samstags: von 9.00 bis 11.30 UhrDie wöchentliche Müllabfuhr erfolgt in der Regel dienstagsvon 6.00 bis 16.00 Uhr.

Deutsche Bahn AG, ReiseZentrum Lauffen a. N.Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr, Infosunter Service-Nr. 01805996633 (gebührenpfl.) oder unter www.bahn.dereine Fahrplanauskunft unter 0800/1507090 (gebührenfrei)Postfiliale (Postagentur)Getränkemarkt GEFAKO, Bahnhofstr. 49, Mo. bis Do., 9 bis 13 Uhr; 14 bis18.30 Uhr, Fr., 9 bis 18.30 Uhr, Sa., 8.30 bis 13 UhrSchreibwaren JOSCH, Schillerstr. 18, Mo. – Fr., 8 bis 13 Uhr, 14.30 bis 18.15Uhr; Sa., 8 bis 13 UhrInformations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle IAV-Stelle für ältere, hilfsbedürftige u. kranke Menschen und derenAnge hörige Kontaktperson: Frau Brigitte Gröninger Tel. 9858-25Beschützende Werkstätte – EingliederungshilfeKontaktperson: Oliver Beduhn Tel. 2023970Diakonie-Sozialstation Lauffen-Neckarwestheim-NordheimPflegedienstleitung: Schwester Brigitta Tel. 9858-24Nachbarschaftshilfe: Schwester Brigitte Essen auf Rädern Tel. 9858-26Wochenenddienst18./19./20./21.04.2014: Schwestern Manuela, Claudia, Brigitte, Larissa, Petra, DanielaGemeindeschwestern, Rieslingstr. 18 Tel. 9858-24Hospizdienst Frau Lore Fahrbach Tel. 14863KrankenpflegeArbeiter-Samariter-Bund, Paulinenstr. 11, Lauffen Tel. 9530-0Häusliche Krankenpflege Tel. 9530-25Mobiler Sozialer Dienst Tel. 9530-20Essen auf Rädern Tel. 9530-15d‘hoim Pflegeservice Tel. 07135/939922Seniorenzentrum Haus Edelberg, Klosterhof 1 – 3Senioren-Pflegeheim Haus Edelberg Tel. 991-0, Fax 991-499Freundeskreis Suchthilfe Tel. 21729Ärztlicher Notdienst In Vertretung des Hausarztes ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst erreich-bar von montags bis freitags 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr bzw. an Feiertagen abdem Vortag 19.00 Uhr bis zum nächsten Werktag 7.00 Uhr sowie samstagsund sonntags ganztägig. Telefon 07133/900790. Eine telefonische Voran-meldung ist unbedingt erforderlich. In lebensbedrohlichen Fällen wählenSie jedoch gleich 112.Kinderärztlicher Notfalldienstan Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in der Kin-derklinik Heilbronn. Werktags 19 – 22 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn;für unaufschiebbare Notfälle vor 19 Uhr kann der diensthabende Kin-derarzt unter Tel. 19222 (Leitstelle) erfragt werden.Zahnärztlicher NotfalldienstDie im Landkreis Heilbronn eingeteilten Praxenerfahren Sie unter Tel. 0711/7877712Bereitschaftsdienst der Augenärztekann vom DRK Heilbronn unter Tel. 19222 erfahren werden.Unfallrettungsdienst und KrankentransporteBundeseinheitliche Rufnummer (ohne Vorwahl) Tel. 112Krankentransporte (vom Festnetz, ohne Vorwahl) Tel. 19222Bitte beachten: Bei Anruf per Handy die Vorwahl 07131 mitwählen!HebammenCaroline Eisele, Tel. 9294757, Katrin Geltz, Tel. 0162/4453255Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere18./19.04.2014Dr. Müller, Heilbronn Tel. 07131/591790TÄ Peter, Sülzbach Tel. 07134/51063520./21.04.2014Dres. Maier/Lutter/Wieland, Heilbronn Tel. 07131/89090Dr. Bühler-Leuchte, Helfenberg Tel. 07062/914448Wochenenddienst der Apotheken, jew. ab 8.30 UhrSiehe Seite 4

Herausgeber des amtlichen Orts- und Mitteilungsblattes „Lauffener Bote“ Stadt Lauffen a. N.Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils: Bürgermeister WaldenbergerVerantwortlich für den Anzeigenteil: WALTER Medien GmbH, Raiffeisenstraße 49 – 55, 74336 Brackenheim,Telefon (07135) 104-200, Fax 104-160.

Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten

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Gedenkstunde zum 70. Jahrestag des Bombenangriffs auf Lauffen a. N.

Zehn Minuten dauerte am 13.April1944 der Angriff auf Lauffen. Zehnfürchterliche Minuten, die 56Menschen das Leben kosteten.108 Personen wurden verletzt,zahlreiche Häuser, Scheunen undStälle brannten ab.70 Jahre später gedachte man jetztdes schrecklichen Angriffs auf unsereStadt. Ein schöner heller Frühlingstagwar der 13. April 1944, der zum dun-kelsten in der Geschichte Lauffenswerden sollte. Ein schöner heller Früh-lingstag war auch der vergangeneSonntag, der ganz im Zeichen von Ver-söhnung stand.

Wie konnten auf so dunkle Tage,„kaum eine Familie in Lauffen, dienicht in der Verwandtschaft einenoder mehrere Tote zu beklagenhatte“, wieder helle Tage folgen, frag-te Bürgermeister Klaus-Peter Walden-berger in seiner Ansprache. BernhardRembold, der am Tag des Angriffs imLauffener Krankenhaus geborenwurde und damit „meiner Mutter dasLeben gerettet“ hat und dessen Kind-heit vom Wiederaufbau geprägtwurde, hat darauf eine Antwort: DieFreude darüber, jetzt schon so lange inFrieden leben zu dürfen.

Das geht nur, so Bürgermeister Wal-denberger, „wenn man sich dagegenstellt, wenn man aufbegehrt gegenPauschalurteile, schnelle Verurteilun-gen, Vorurteile gegen Menschengrup-pen oder ganzen Völkern, gegen Halb-wahrheiten und schnelle Antwortenauf schwierige Fragen“.Der Bau der Scheinanlage „Brasilien“durch das NS-Regime, die den Stutt-garter Hauptbahnhof und sein Umfeldnachstellen sollte, um Angriffe der Alliierten Bomber auf Stuttgart abzu-wehren, war wohl ein Grund, warumLauffen überhaupt so unter Beschussgenommen wurde. Um die Rüstungs-industrie zu schonen hat man Men-schenleben geopfert, konstatierteDr. Roland Müller, Leiter des Stadtar-chivs der Stadt Stuttgart. „Es fehlteden Mächtigen an Empathie, an Ein-fühlungsvermögen und an Mensch-lichkeit. Menschen sind für sie Spiel-bälle ihrer Pläne“.Ein Leichtes wären Gesten des gutenWillens für die Stuttgarter damals ge-wesen, so Roland Müller, „aberMenschlichkeit bedeutete damals De-faitismus, wer sich menschlich zeigtelief Gefahr, des Verrats bezichtigt zuwerden“. „Wir haben hoffentlich ausder Geschichte gelernt“, resümierteder Archivar, „sind uns bewusst derVerursacher dieses Sterbens und wol-len Empathie zeigen, Einfühlungsver-mögen und Menschlichkeit“.

Auf die Jugend baut Francois Mariani,der Vertreter der Partnerstadt LaFerté-Bernard. „Nach Tränen und derTrauer gilt nur ein einziges Wort: DieJugend“. Die Erwachsenen haben diePflicht, betonte der Gast aus Frank-reich, ihre Fehler nicht zu wiederholenund der Jugend den richtigen Weg zuzeigen. „Die Jugend hat Kraft, gucktnicht in den Rückspiegel, schaut in dieZukunft“. Mit der Partnerschaft derbeiden Länder hat man, so FrancoisMariani ein Haus mit starken Grund-mauern gebaut, „das ganze Hausriecht nach Freundschaft, dem bestenParfüm“. Jetzt ist es an den Jungendas Haus weiterhin mit Leben zu er-füllen, „die Jugend ist wie ein Hebel,sie kann alles bewegen“.

Text: Kieser-HessFotos: Ebert

Die Rede des Bürgermeisters finden Sie unter: http://www.lauffen.de/website/de/virtuelles_rathaus/buergermeister/redenEine Filmaufnahme der Gedenkstunde finden Sie unter: http://www.lauffen.de/website/de/freizeit/100_jahre_stadtvereinigung

Vor 100 Jahren wurde der Zusammen-schluss von Dorf und Stadt Lauffen zurGesamtgemeinde Lauffen am Neckarfeierlich besiegelt. Erleben Sie amFreitag, 25. April, mit Stadtbüttel

Hillers Loui (alias Stadtführerin An-drea Täschner) Geschichten, Men-schen und Ereignisse. Es war nichtimmer einfach Kirche und Burg, Dorf-und Stadt-Lauffener unter einen Hutzu bringen. Freuen Sie sich auf eineunterhaltsame Reise in die Zeit unse-

rer Großeltern. Treffpunkt: 18.30 UhrMarktplatz Städtle. 5 € pro Person(Kinder frei), Anmeldung im Bürger-büro Lauffen 07133/20770 oder di-rekt bei Andrea Täschner unter07133/17593 oder [email protected]. �

Historische Stadtführung mit StadtbüttelHillers Loui

Vorverlegter RedaktionsschlussDer Redaktionsschluss für die 18. Woche (Erscheinungstag: 30. April) wird wegen dem Maienfeiertag auf Freitag, 25. April, 9 Uhr vorverlegt.Bitte beachten! �

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Kapazitäten sind dazu da, um aus-geschöpft zu werden – WIR habenunsere Grenzen fast erreicht.150 Kinder haben sich für die Kinder-spielstadt 2014 angemeldet. Ein tollesErgebnis!Aber einen großen Wermutstropfengibt es dennoch: Wir verfügen über zuwenige Betreuer in allen unseren Bereichen (Verwaltung, Produktion,Dienstleistung, Kreativbereich, Küche).

Es fehlen noch sehr viele Helfer: Er-wachsene, Jugendliche ab 18 Jahren,Senior/-innen, Mamas, Papas, ... DieDurchführung der Kinderspielstadt istso nicht gewährleistet.Es wäre schon sehr traurig, wir müss-ten angemeldeten Kindern unter Um-ständen wieder absagen! Das wärefür die Kinder und auch für uns einherber Verlust.

Deshalb die Bitte: Melden SIE sich beiuns, wenn SIE entsprechend Zeit (4. –8. August 2014 von 9 – 17 Uhr) undLust haben – die Kinder werden esIHNEN danken.Wir wünschen allen angemeldetenKindern, allen Betreuern/Betreuerin-nen und allen uns unterstützenden Or-ganisationen/Personen/Firmen sonnigeOsterfeiertage. �

Wochenenddienst der Apotheken, jew. ab 8.30 Uhr18.04.2014Burg-Apotheke, Hauptstraße 43, Beilstein Tel. 07062/435019.04.2014Wackersche Apotheke, Bahnhofstraße 10, Lauffen Tel. 07133/434720.04.2014Apotheke Müller, Obere Gasse 2, Nordheim Tel. 07133/901185621.04.2014Hölderlin-Apotheke, Bahnhofstraße 26, Lauffen Tel. 07133/4990

Little City informiert

Wir freuen uns auf Ihren Anruf/auf Ihre Mail!Maike Dräger, Tel. 204312, [email protected], Nadine Dinse, Tel. 900312, [email protected], Claudia Gloss, Tel. 14354, [email protected], Karin Heidak, Tel. 1650, [email protected], Claudia Götz, Tel. 900660, [email protected], Sabine Kramer, Tel. 16091, [email protected], Beate Sartorius, Tel. 16475, [email protected], Kerstin Wächter, Tel. 9293792, [email protected]

Weltpremiere: Giora Feidman & RastrelliCello Quartett„Cello meets Klezmer“ – Jetzt Premierenkarten sichernund dabei sein!

Der König des Klezmer und dieMeister des Cellos erstmals ineinem Konzert vereint: Weltklas-se-Klarinettist Giora Feidman unddas Rastrelli Cello Quartett stehenam Freitag, 9. Mai, um 20 Uhr inder Lauffener Stadthalle mit

ihrem brandneuen Programm„Cello meets Klezmer“ zum erstenMal gemeinsam auf der Bühne.Trotz der prickelnden Premierenstim-mung, bilden die Musiker dennoch eineingespieltes Team: Kira Kraftzoff,musikalischer Leiter der Rastrellis, hatin anderen Formationen – als Duo, imQuartett und als Orchesterleiter –schon über 200 Konzerte mit WeltstarGiora Feidman gespielt. Man kenntsich also – und schätzt sich. Seit Jah-ren inspiriert Feidmans leidenschaftli-che Musik, höchste Professionalitätund Virtuosität wie auch seine beein-druckende Persönlichkeit Kira Kraft-zoff ebenso wie seinen Quartett-Kol-legen Sergio Drabkin. Drabkin ist esauch, dessen geniale Bearbeitungenden vier Rastrellis ein facettenreiches

Repertoire von der Klassik über dasMusical bis zum Jazz erschließen.Während im ersten Teil des Konzertsdie Rastrellis ihre Celli zum Strahlenbringen – wie immer hingebungsvoll,technisch perfekt, mitreißend, in tau-send Klangfarben – treten die vierMusiker im zweiten Teil in den Dialogmit Feidmans faszinierender Klezmer-Klarinette. Ein exklusives Klangerleb-nis auf Weltniveau. Dabei sein kann man in Kat. 2 für23 €, ermäßigt 12 € (Schüler/Stud.). Die Kategorie 1 ist bereitsausverkauft. Karten gibt es im Vor-verkauf im Lauffener Bürgerbüro (Tel.07133/20770) sowie unter www.lauf-fen.de. �

Erstmals in einemProgramm vereint:

Der König des Klez-mer und die Meis-

ter des Cellos unterder Leitung vonKira Kraftzoff.(Foto: Mints)

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„Wir sind Lauffen – Gesichter unserer Stadt“Fünf Stelen mit schwarz-weiß Bil-dern von 100 Bürgerinnen undBürgern unserer Stadt sind aufge-stelltAm vergangenen Sonntag trafen sichrund 30 Personen zu einem gemeinsa-men Rundgang. Der Weg führte vorbeian allen Standorten der Stelen, amEnde der Schillerstraße (Obere Seu-gen), beim Parkfriedhof, auf dem Post-platz, am Kies und im Städtle bei deralten Neckarbrücke. Zum Abschlussgab es im Museum im Klosterhof einkühles Getränk. Die Stelen werdennun etwa ein halbes Jahr an denStandorten verbleiben. �

Das passende Geschenk fürsOsternest. Eine Eintrittskarte fürdas Frühjahrskonzert des Männer-gesangverein Urbanus am Sonn-tag, dem 18. Mai, in der LauffenerStadthalle. Neben dem UrbanusChor mit seinem traditionellenLiedgut erwartet Sie ein Pro-gramm mit modernen Stücken des„Kleinen Chores“ und als High-light die Durmersheimer A-cap-pella-Formation „HardTchor“.Freuen Sie sich bei „HardTchor“ aufkreative Eigenkompositionen und

überraschend arrangierte Coverver-sionen bekannter Songs. Irrwitzigestrifft auf klassisches und Popdarbie-tungen in neuen Facetten. Ein wenigschräg, dabei immer galant, präsen-tiert der „HardTchor“ extravagantenHörgenuss auf höchstem Niveau.Der „HardTchor“ scheut keine Gren-zen, weder stilistisch noch zeitmäßig,um sein Publikum mit geballter„Menpower“, virtuoser Stimmakro-batik und perfekt choreografierte In-szenierung zu unterhalten. Lassen Siesich dieses Ereignis nicht entgehen.

Karten erhalten Sie bei allen Sängernsowie am Serviceschalter der VBU. �

Frühjahrskonzert mit Urbanus und „HardTchor“Rechtzeitig Karten sichern!

Kulinarische Genüsse. Gemütliche Atmosphäre. Geselligkeit.Einladung zu den Lauffener Weintagen vom 26. bis 28. April 2014

Die Lauffener Weingärtner eG lädtihre Kunden und Weinliebhaber zuden Lauffener Weintagen ein. VonSamstag, 26. April, bis zum Mon-tag, 28. April, wird gefeiert. Fürdas leibliche Wohl für die ganzeFamilie ist bestens gesorgt.Die Sänger des Lauffener Gesangver-eins Urbanus und die Lauffener Land-frauen bereiten nicht nur schwäbischeSpezialitäten. Es werden auch Spar-gelgerichte, knackig-frische Salattel-ler, Nudelgerichte, leckere Schnitzel,Maultauschen, Wilde Kartoffeln, Rote

vom Grill, Kartoffel- und Zwiebelku-chen ... für den kleinen und großenHunger geboten. Montags gibt es zu-sätzlich frisch gebackenen Flammku-chen. Eine Kaffeebar sowie köstlicheKuchen und Torten runden das Ange-bot ab. Am Stand der Landjugend gibtes prickelnden Sekt und Secco.Der Festbetrieb beginnt am Samstag,um 17 Uhr. Die Gruppe „Uniseven“sorgt ab 20 Uhr für ein abwechslungs-reiches Musik-Programm mit Rock-,Pop- und Soul-Hits der letzten 40 Jahre.Am Sonntag, 27. April, öffnet dasWeinfest bereits um 11 Uhr seine Pfor-ten. Die musikalische Umrahmungübernehmen ab 15 Uhr das „TrioSchiedel“ sowie ab 19 Uhr „Mike Ja-nipka & Jürgen Fälchle“.Am Montag ist ab 17 Uhr Festbetrieb.Ab 19 Uhr sorgt die Gruppe „AR-ROWHEAD Acoustic Rock Jam“ in ge-wohnter Weise für super Stimmung.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene –alle Altersklassen werden angespro-chen mit einem bunten, abwechs-lungsreichen Rahmenprogramm. Ka-russell, Kinderprogramm, Bilderaus-stellungen ... für jeden ist etwas dabei.Die Hobbykünstlerinnen Margret Mit-tenmayer und Elke Buck zeigen imVerkaufsraum und in der Hölderlin-Stube ihre Werke.Die Veranstaltung ist wetterunabhän-gig. An der langen Weinprobierthekegibt es in bewährter Weise nahezu dasganze Sortiment aus Lauffen undMundelsheim zur Verkostung. Weine,Sekte und Liköre. Edel, fruchtig, säu-rebetont, duftig, vollmundig, lieblich,rassig, spritzig, körperreich, schwer,gehaltvoll, leicht, ausdrucksstark …garantiert findet jeder Weinliebhaberseine Favoriten ... �

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Blutspender retten täglich viele Schwerkranke und VerletzteBlutspenderehrung im städtischen Museum im Klosterhof

Am 09.04.2014 fand die Blutspen-derehrung in einem besonderenRahmen im städtischen Museumim Klosterhof statt, wo derzeit dieAusstellung „zwei zu eins“ zur100-jährigen Stadtvereinigungpräsentiert wird.Bürgermeister Klaus-Peter Walden-berger bedankte sich bei den Blut-spendern, die im Zeitraum von No-vember 2011 bis Oktober 2013freiwillig und unentgeltlich Lebens-saft zur Rettung von Schwerkrankenund Verletzten gaben. Insgesamt 58Blutspenderinnen und Blutspenderkonnte der Bürgermeister ehren undihnen den Dank der Stadt für 10-, 25-, 50-, und sogar 100-maliges Blut-spenden aussprechen. Sie erhielteneine Urkunde, eine Ehrennadel sowieein kleines Geschenk der Stadt.„Blutspender sind Lebensretter“, be-tonte Volker Reiner, Vorsitzender desDRK-Ortvereins Lauffen a. N., der sichebenfalls bei den Blutspenderinnenund Blutspendern für ihren ehrenamt-lichen Einsatz bedankte. Leider sindjedoch nur 3 Prozent der Bevölkerungaktive Blutspender, so Reiner weiter.Musikalisch wurde die Ehrung von3 jugendlichen Künstlern der Musik-schule Lauffen und Umgebung unterder Leitung von Akos Nagy umrahmt.Für 10-maliges Spenden wurdengeehrt:Baudermann, DianaBraun, BenjaminBröckel, MichaelBrose, HelgaDinse, NadineDinse, OliverDörr, TabeaEichelhard, TimoGroß, KatrinGrundmann, SilkeHauck, AndreasHeidak, DieterHeidak, KarinKaiser-Langner, ManuelaKübler, Annette

Kübler, EvaKurz, IrisLeitenberger, KarinLencz, SandyLöw, SonjaMauk, SabineMaulick, Karl-HeinzMeyer, PascalRechtsteiner, BettinaRieker, SuzaneRösinger, JasminRügner, AndreasSchaaf, BenjaminSchadt-Beck, GerhardSchiefer, BeateSchimang, TorstenSchuh, WernerSiebold, FrankSommer, SteffenSzalek, RamonaWächter, KerstinFür 25-maliges Spenden wurdengeehrt:Bernhardt, BrigitteBöß, JochenEhrlich, HeidrunGauger-Mauk, AlexandraHemmerlein, AndreasKindermann, RalphKopp, MarcusKurz, IngridScharpf, OliverScherer, RobertSchmid, VolkerSchwarz, CarolaSteinle, SandraFür 50-maliges Spenden wurdengeehrt:Dinse, HansFeiler, JürgenHeiß, MarkusKiefer, SusanneLell, MartinSchmidt, RolfFür 100-maliges Spenden wurdengeehrt:Fleisch, ManfredNesper, WalterStahlich, Matthias

Text und Bilder: Lell

Am Mittwoch, 23. April, 20 Uhr(Sommerzeit!) laden die Märchen-freunde wieder in den Burgturmein.Handwerk hat goldenen Boden, dochin früheren Zeiten mussten die Gold-taler sauer verdient werden. DieHandwerksburschen waren auf der

Suche nach Arbeit viel auf Wander-schaft und erlebten dabei manchesAbenteuer. Kommen Sie auf SchustersRappen zu einer unterhaltsamen Mär-chenstunde.Der Eintritt ist frei, um eine Spende fürKinderhilfsprojekte wird gebeten. �

Grafik: Götz Schwarzkopf

Märchen von Handwerkern

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Partyzeit

Ü30-Party im DächleSamstag, 19. April 2014, ab 21 Uhrim DächleAuch dieses Mal geht DJ Schneemannauf die Musikwünsche der Gäste einund baut sie in sein Programm ein.Tischreservierungen können direktbeim Dächle unter der Hotline 07133/12286 vorgenommen werden.www.dj-schneemann.dewww.daechlelauffen.de

Ü60 und lustig?!

Ü60-Party am Mittwoch, 30. April,ab 18.00 Uhr.Geselliges Beisammensein mit Unter-haltungsmusik zur guten Laune undzum Fröhlichsein.Gutes Essen und Trinken runden diegute Stimmung ab.Der Eintritt ist frei.Nächste Termin: 28.05.(Immer am letzten Mittwoch imMonat) �

Vergangene Woche präsentierte dasBekleidungshaus DekuModen die neue

Frühjahrs- und Sommerkollektion. DasFoyer des Hauses war gefüllt mit zahl-reichen Bekleidungsmodellen, prakti-schen Schuhen, zarten Schals und an-deren hübschen Accessoires. VieleKunden, die sich das vielfältige Ange-bot interessiert ansahen, schlender-ten durch die Modereihen und pro-bierten verschiedene Modelle an. Fürjeden Geschmack war etwas dabeiund die Einkäufe wurden mit Freudegezeigt. Herzlichen Dank an das mo-bile Modehaus.

In der Karwoche gibt es für die Be-wohner die verschiedensten Events,die auf Ostern vorbereiten, wie z. B.die Karwochenandachten. In geselli-ger Bewohner-Runde wurden bereitsleckere Hefehäschen gebacken undOstereier gefärbt. Einem schönenOsterfest steht nun nichts mehr imWeg. Frohe Ostern!Angelika Franz mit dem Haus Edel-berg-Team

Seniorenzentrum Haus Edelberg Lauffen a. N.Frühjahrs- und Sommermodekollektion/Osterzeit im Senioren-Zentrum Haus Edelberg

Besuchen Sie uns im Internet:

www.lauffen.de

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN

Baustelleninformation

Anwohnerinfo zur Baustelledes Neckartalradwegs undzur Straßensanierung derNeckar-/WilhelmstraßeNach Ostern beginnen die Bauar-beiten zum zweiten Bauabschnittdes innerörtlichen Neckartalrad-weges in der Seestraße.In den kommenden Monaten muss abOstern baubedingt mit erheblichenVerkehrsbehinderungen im BereichSee, Ufer� und Stuttgarter Straße ge-rechnet werden. Während der rundsechswöchigen Bauphase 1a (s. Grafik)wird ab Ostern bis Ende Mai der Geh-weg vor dem Gebäude Seestraße 1 ver-breitert und der südliche Teil des Ein-mündungsbereiches der HeilbronnerStraße auf der alten Neckarbrückeumgebaut. Während dieser Zeit wirdder Verkehr entgegen der ursprüngli-chen Planung in Einbahnrichtung aufder Seestraße in Richtung Kiesplatzgeführt. In der entgegengesetztenFahrtrichtung wird der Verkehr derLandesstraße während der rundsechswöchigen Bauzeit über dieLange/Stuttgarter Straße geleitet. Ur-sprünglich war vorgesehen, die Bau-stelle über eine halbseitige Sperrungder Landesstraße und eine Ampel zuregeln. Aus Gründen des besseren Ver-kehrsflusses ist es jedoch erforderlich,die oben beschriebene Umleitung überdie Stuttgarter Straße einzurichten.In der anschließenden Bauphase 1bwird von Mitte Mai bis Mitte Juli deruferseitige Radweg entlang der Ufer-straße von der alten Neckarbrücke biszur Kirchbergmauer hergestellt, sowieder nördliche Teil des Einmündungs-bereiches der Heilbronner Straße aufder alten Neckarbrücke umgebaut. Ander Landesstraße wird in dieser Bau-phase im Bereich Uferstraße nur eineleichte Fahrbahnverengung erforder-

lich sein, es ist aber ebenfalls mit Be-hinderungen durch Baufahrzeuge zurechnen. Wegen der Umbauarbeitenan der alten Neckarbrücke muss dieFahrtrichtung Städtle�Dorf für diesenZeitraum ebenfalls aufgehoben wer-den.Direkt anschließend an Bauphase 1aund parallel zu Bauphase 1b muss dieLandesstraße (Seestraße) im Zugeeiner erforderliche Kanalaufdimensio-nierung im Zusammenhang mit derStraßensanierung Neckar-/Wilhelm-straße im Bereich Einmündung Stutt-garter Straße für ca. 4 Wochen (MitteJuni bis Mitte Juli) halbseitig gesperrtwerden. Die Regelung des Verkehrsauf der Landesstraße erfolgt über eineAmpel.Nach der Baupause rund um das Ein-heitsfest (24. – 28. Juli) erfolgt ab An-fang August der Bau der Radwegever-breitung in Form einer Kragplatteunterhalb der Regiswindiskirch-mauer. Für dieses aufwändige Bau-werk ist eine Bauzeit von rund 17 Wo-chen einschließlich der erforderlichenStraßenbauarbeiten vorgesehen. DieFertigstellung ist für Ende Novembervorgesehen. Während der Bauzeit isteine halbseitige Sperrung der Landes-straße in diesem Bereich erforderlich.Der Verkehr auf der Landesstraße wirdim Baustellenbereich über eine Ampelgeregelt.Die weiteren Kanalarbeiten im Zugeder Sanierung der Wilhelmstraße sindfür Mitte Juni bis Mitte Juli vorgese-hen, in der Neckarstraße abschnitts-weise im Zeitraum Mitte Juli bis ca.Mitte August. Die Belags-� und Stra-ßenbauarbeiten in der Wilhelmstraßenehmen ab Mitte Juli rund 4 – 6 Wo-chen in Anspruch, während diese inder Neckarstraße ab Anfang/MitteSeptember bis Ende Oktober vorgese-hen sind. Die endgültige Herstellungdes Einmündungsbereiches der Ne-ckarstraße in die Seestraße erfolgt bisEnde November.Während der gesamten Bauzeit wer-den für Fußgänger und Bewohner ent-sprechende Gehbereiche freigehal-ten. Auch die fußläufige Verbindungüber die alte Neckarbrücke ins Städtleist zu jeder Zeit gewährleistet. DasStadtbauamt ist bemüht, die zwangs-läufig auftretenden Behinderungenund Einschränkungen in enger Ab-stimmung mit dem Landratsamt aufdas Unvermeidbare zu beschränkenund bittet schon heute für entstehen-de Unannehmlichkeiten um Verständ-nis.

Ansprechpartner bei Fragen rund umdie Baustellen:Herr Spieth, Stadtbaumeister

07133/[email protected]

Herr Gumbrecht, Tiefbauamt StadtLauffen a. N., 07133/10630

[email protected] Kistinger, Mörgenthaler Inge-nieure (Neckartalradweg)

07941/[email protected]

Frau Simsek, Rauschmaier Ingenieure(Neckar-/Wilhelmstraße)

07142/953466,[email protected]

Stadt Lauffen am NeckarLandkreis Heilbronn

Öffentliche Bekannt-machung über dasRecht auf Einsicht indas Wählerverzeichnisfür die Wahl zumEuropäischen Parlament –Europawahl – und für dieWahl des Gemeinderats,des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinenfür diese Wahlen am 25. Mai 2014Am 25. Mai 2014 findet in der Bundes-republik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl– und gleichzeitig finden in der StadtLauffen am Neckar die Kommunal-wahlen – Wahl des Gemeinderats,Wahl des Kreistags – statt.1. Die Wählerverzeichnisse für die

Europawahl und die Kommunal-wahlen – für die Wahlbezirke derGemeinde Lauffen am Neckarwerden in der Zeit vom 5. Mai2014 bis 9. Mai 2014 währendder allgemeinen Öffnungszeitenfür Wahlberechtigte zur Ein-sichtnahme im Bürgerbüroder Stadt Lauffen am Neckar,Bahnhofstraße 54, 74348Lauffen am Neckar, bereitge-halten.Jeder Wahlberechtigte kann dieRichtigkeit und Vollständigkeitder zu seiner Person im Wähler-verzeichnis eingetragenenDaten überprüfen. Sofern einWahlberechtigter die Richtigkeitoder Vollständigkeit der Datenvon anderen im Wählerverzeich-nis eingetragenen Personenüberprüfen will, hat er Tatsa-

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chen glaubhaft zu machen, ausdenen sich eine Unrichtigkeitoder Unvollständigkeit desWählerverzeichnisses ergebenkann. Das Recht auf Überprü-fung besteht nicht hinsichtlichder Daten von Wahlberechtig-ten, für die im Melderegister einSperrvermerk gemäß den § 21Abs. 5 des Melderechtsrahmen-gesetzes und § 33 Abs. 1 des Mel-degesetzes eingetragen ist.Das Wählerverzeichnis wird imautomatisierten Verfahren ge-führt. Die Einsichtnahme istdurch ein Datensichtgerät mög-lich.Wählen kann nur, wer in dieWählerverzeichnisse für die Eu-ropawahl/Kommunalwahlen ein-getragen ist oder einen Wahl-schein für diese Wahlen hat.

2. Für die Kommunalwahlengilt außerdem

2.1 Wahl des GemeinderatsPersonen, die ihr Wahlrecht fürGemeindewahlen durch Weg-zug oder Verlegung der Haupt-wohnung aus der Gemeindeverloren haben und vor Ablaufvon drei Jahren seit dieser Ver-änderung wieder in die Gemein-de zuziehen oder dort ihreHauptwohnung begründen,werden, wenn sie am Wahltagnoch nicht drei Monate wiederin der Gemeinde wohnen oderihre Hauptwohnung begründethaben, nur auf Antrag in dasWählerverzeichnis eingetra-gen.

2.2 Wahl des KreistagsPersonen, die ihr Wahlrecht fürdie Wahl des Kreistags durchWegzug oder Verlegung derHauptwohnung aus dem Land-kreis verloren haben und vor Ab-lauf von drei Jahren seit dieserVeränderung wieder in denLandkreis zuziehen oder dortihre Hauptwohnung begrün-den, werden, wenn sie am Wahl-tag noch nicht drei Monate wie-der im Landkreis wohnen oderihre Hauptwohnung begründethaben, ebenfalls nur auf An-trag in das Wählerverzeich-nis eingetragen. Ist die Ge-meinde, in der ein Antrag aufEintragung in das Wählerver-zeichnis gestellt wird, nichtidentisch mit der Gemeinde, vonder aus der Wahlberechtigte sei-nerzeit den Landkreis verlassenhat oder seine Hauptwohnungverlegt hat, ist dem Antrag aufEintragung in das Wählerver-

zeichnis eine Bestätigung überden Zeitpunkt des Wegzugsoder der Verlegung der Haupt-wohnung aus dem Landkreissowie über das Wahlrecht zudiesem Zeitpunkt beizufügen.Die Bestätigung erteilt kosten-frei die Gemeinde, aus der derWahlberechtigte seinerzeitweggezogen ist oder aus der erseine Hauptwohnung verlegthat.

2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger,die nach § 22 Meldegesetz nichtder Meldepflicht unterliegenund nicht in das Melderegistereingetragen sind, werden eben-falls nur auf Antrag in dasWählerverzeichnis eingetra-gen. Dem schriftlichen Antragauf Eintragung in das Wähler-verzeichnis hat der Unionsbür-ger eine Versicherung an Eidesstatt mit den Erklärungen nach§ 3 Abs. 3 und 4 Kommunal-wahlordnung anzuschließen.Die Anträge auf Eintragungin das Wählerverzeichnismüssen schriftlich gestelltwerden und spätestens biszum Sonntag, 4. Mai 2014(keine Verlängerung mög-lich), eingehen beim Bürger-meisteramt Lauffen am Ne-ckar, Bürgerbüro, Bahnhof-straße 54, 74348 Lauffen amNeckar. Vordrucke für diese Anträge undErklärungen hält das Bürger-meisteramt Lauffen am Ne-ckar, Bürgerbüro, bereit.Ein behinderter Wahlberechtig-ter kann sich bei der Antragstel-lung der Hilfe einer anderen Per-son bedienen.Wird dem Antrag entsprochen,erhält der Betroffene eine Wahl-benachrichtigung, sofern ernicht gleichzeitig einen Wahl-schein beantragt hat.

3. Wer die Wählerverzeichnisse fürunrichtig oder unvollständighält, kann während des o. g.Zeitraums (Nr. 1), spätestens amFreitag, 9. Mai 2014, bis 18.00Uhr, bei der Gemeinde behörde,Bürgermeisteramt, Lauffenam Neckar, Bürgerbüro, Bahn-hofstraße 54, 74348 Lauffena. N., Einspruch einlegen (bzgl.Europawahl) bzw. einen Antragauf Berichtigung (bzgl. der Kom-munalwahlen) des/der Wähler-verzeichnisse(s) stellen.Der Einspruch/Antrag kannschriftlich oder durch Erklärung

zur Niederschrift eingelegt/ge-stellt werden.

4. Wahlberechtigte, die in dasWählerverzeichnis eingetragensind, erhalten bis spätestens 4.Mai 2014 eine Wahlbenach-richtigung.Wer keine Wahlbenachrichti-gung erhalten hat, aber glaubt,wahlberechtigt zu sein, mussEinspruch gegen das Wählerver-zeichnis einlegen bzw. Antragauf Berichtigung stellen, wenner nicht Gefahr laufen will, dasser sein Wahlrecht nicht ausübenkann.Wahlberechtigte, die nur auf An-trag in das Wählerverzeichniseingetragen werden und die bereits einen Wahlschein undBriefwahlunterlagen beantragthaben, erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.Der Wahlberechtigte kanngrundsätzlich nur in dem Wahl-raum des Wahlbezirks wählen,in dessen Wählerverzeichnis ereingetragen ist. Der Wahlraumist in der Wahlbenachrichtigungangegeben. Wer in einem ande-ren Wahlbezirk oder durch Brief-wahl wählen möchte, benötigtdazu einen Wahlschein (sieheNr. 5).

5. Wahlschein5.1 Wer einen Wahlschein für die

Europawahl hat, kann imLandkreis Heilbronn durchStimmabgabe in einem belie-bigen Wahlraum dieses Land-kreises oder durch Briefwahlteilnehmen.

5.2 Wer einen Wahlschein für dieKommunalwahlen hat, kannentweder in einem beliebigenWahlraum des im Wahlscheinangegebenen Gebiets oderdurch Briefwahl wählen.

6. Einen Wahlschein erhält aufAntrag

6.1 ein in das Wählerverzeichniseingetragener Wahlberechtigter,

6.2 ein nicht in das Wählerver-zeichnis eingetragener Wahl-berechtigter,

6.2.1 wenn er nachweist, dass erohne sein Verschulden die nach-stehende Antragsfrist auf Auf-nahme in das Wählerverzeichnisversäumt hat;Europawahlbei Deutschen nach § 17 Abs. 1,bei Unionsbürgern nach § 17aAbs. 2 Europawahlordnung(EuWO) bis zum 4. Mai 2014,

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Kommunalwahlenbei Wahlberechtigten nach § 3Abs. 2 und 4 Kommunalwahl-ordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2,2.3) bis zum 4. Mai 2014.Dies gilt auch, wenn ein Unions-bürger nachweist, dass er ohnesein Verschulden versäumt hat,rechtzeitig die zur Feststellungseines Wahlrechts verlangtenNachweise nach § 3 Abs. 3 und4 KomWO vorzulegen,

6.2.2 wenn er nachweist, dass erohne sein Verschuldenbei der Europawahldie Einspruchsfrist gegen dasWählerverzeichnis nach § 21Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai2014 versäumt hat,bei den Kommunalwahlen dieFrist für den Antrag auf Berich-tigung des Wählerverzeichnis-ses nach § 6 Abs. 2 Kommunal-wahlgesetz (KomWG) bis zum9. Mai 2014 versäumt hat.Dies gilt auch, wenn ein Unions-bürger nachweist, dass er ohnesein Verschulden versäumt hat,rechtzeitig die zur Feststellungseines Wahlrechts verlangtenNachweise nach § 3 Abs. 3 und4 KomWO vorzulegen.

6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahmean der Wahlbei der Europawahlbei Deutschen erst nach Ablaufder Antragsfrist nach § 17 Abs.1 der EuWO, bei Unionsbürgernnach § 17a Abs. 2 Europawahl-ordnung, oder erst nach Ablaufder Einspruchsfrist nach § 21Abs. 1 EuWO entstanden ist;bei den Kommunalwahlenerst nach Ablauf der Antragsfristnach § 3 Abs. 2 und 4 KomWOoder der Einsichtsfrist nach § 6Abs. 2 KomWG entstanden ist.

6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Ein-spruchsverfahren (Europawahl)/Widerspruchsverfahren (Kom-munalwahlen)festgestellt worden und dieFeststellung erst nach Abschlussdes Wählerverzeichnisses zurKenntnis des Bürgermeisteram-tes gelangt ist.

zu6.1 Wahlscheine können von in das

Wählerverzeichnis eingetrage-nen Wahlberechtigten bis zumFreitag, 23. Mai 2014, 18:00 Uhr,beim Bürgermeisteramt Lauf-fen am Neckar, Bürgerbüro,Bahnhofstraße 54, 74348Lauffen am Neckar, mündlich,schriftlich oder in elektronischerForm beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzli-cher Erkrankung, die ein Aufsu-chen des Wahlraums nicht odernur unter nicht zumutbarenSchwierigkeiten möglich macht,kann der Antrag noch bis zumWahltag, 15:00 Uhr, gestelltwerden.Versichert ein Wahlberechtigterglaubhaft, dass ihm der bean-tragte Wahlschein nicht zuge-gangen ist, kann ihm bis zumTage vor der Wahl, 12:00 Uhr,ein neuer Wahlschein erteiltwerden.

zu6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis

eingetragene Wahlberechtigtekönnen aus den unter Nr. 6.2.1– 6.2.4 angegebenen Gründenden Antrag auf Erteilung einesWahlscheins noch bis zumWahltag, 15:00 Uhr, stellen.Wer den Antrag für einen ande-ren stellt, muss durch Vorlageeiner schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu be-rechtigt ist. Ein behinderterWahlberechtigter kann sich beider Antragstellung der Hilfeeiner anderen Person bedienen.

7. Ein Wahlberechtigter, der durchBriefwahl wählen will, erhältmit den Briefwahlunterlagen fürdie Europawahl einen rotenWahlbriefumschlag, mit denBriefwahlunterlagen für dieKommunalwahlen einen gel-ben Wahlbriefumschlag. DieAnschriften, an die die Wahl-briefe zurückzusenden sind,sind auf den Wahlbriefumschlä-gen angegeben. Ein Merkblattfür die Briefwahl zur Europa-wahl und die Hinweise für dieBriefwahl zu den Kommunal-wahlen auf der Rückseite desWahlscheins enthalten die fürden Wähler notwendigen Infor-mationen.

7.1 Briefwahl für die Europa-wahlMit dem Wahlschein erhält derWahlberechtigte– einen amtlichen Stimmzettel,– einen amtlichen blauen

Stimmzettelumschlag,– einen amtlichen, mit der An-

schrift, an die der Wahlbriefzurückzusenden ist, versehe-nen roten Wahlbriefum-schlag mit dem Aufdruck„Wahlbrief für die Europa-wahl“ und

– ein Merkblatt für die Brief-wahl.

7.2 Briefwahl für die Kommunal-wahlenMit dem Wahlschein erhält derWahlberechtigte– die amtlichen Stimmzettel für

jede Wahl, zu der er wahlbe-rechtigt ist, mit zugehörigenMerkblättern

– die/den dazugehörigen amt -lichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge für dieBriefwahl,

– einen amtlichen, mit der An-schrift, an die der Wahlbriefzurückzusenden ist, versehe-nen gelben Wahlbriefum-schlag mit dem Aufdruck„Wahlbrief für die kommu-nale Wahl“.

Die Abholung von Wahlschein undBriefwahlunterlagen für einen ande-ren istim Falle der Europawahl nur mög-lich, wenn die Berechtigung zur Emp-fangnahme der Unterlagen durch Vor-lage einer schriftlichen Vollmachtnachgewiesen wird und die bevoll-mächtigte Person nicht mehr als vierWahlberechtigte vertritt; dies hat sieder Gemeindebehörde vor Empfang-nahme der Unterlagen schriftlich zuversichern. Auf Verlangen hat sich diebevollmächtigte Person auszuweisen;im Falle der Kommunalwahlen nurzulässig, wenn die Empfangsberechti-gung durch schriftliche Vollmachtnachgewiesen wird.Der Wahlberechtigte, der seine Brief-wahlunterlagen beim Bürgermeister-amt selbst in Empfang nimmt, kann anOrt und Stelle die Briefwahl ausüben.Bei der Briefwahl muss der Wählerden Wahlbrief/die Wahlbriefe mit demStimmzettel/den Stimmzetteln undden Wahlscheinen so rechtzeitig andie angegebene Stelle absenden, dassdie Wahlbriefe dort spätestens amWahltag bis 18:00 Uhr eingehen.Wähler, die bei der Europawahl undbei den Kommunalwahlen durchBriefwahl wählen, müssen zweiWahlbriefe absenden (roter Wahl-brief = Europawahl, gelber Wahlbrief= für die kommunale Wahl).Der Wahlbrief für die Europawahlwird innerhalbder Bundesrepublik Deutschlandohne besondere Versendungsformausschließlich von der Deutschen PostAG unentgeltlich befördert.Der Wahlbrief für die Kommunal-wahl wird innerhalb der Bundes -republik Deutschland ohne besondereVersendungsform ausschließlich vonder Deutschen Post AG unentgeltlichbefördert.

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Die Wahlbriefe können auch bei derauf dem Wahlbrief angegebenen Stel-le abgegeben werden.Lauffen am Neckar, den 17. April 2014Bürgermeisteramtgez. Klaus-Peter WaldenbergerBürgermeister

Jahresrechnung 2013Feststellung der Jahresrechnung2013 der Stadt Lauffen a. N.Zur Vorbereitung des Rechnungsab-schlusses 2013 hat der Gemeinderatder Stadt Lauffen a. N. in seiner Sit-zung am 19.02.2014 die Bildung derHaushaltsreste sowie den Mittelüber-trag nach 2014 beschlossen.In seiner Sitzung am 02.04.2014 hatder Gemeinderat die Jahresrechnungfür das Rechnungsjahr 2013 gemäß § 95 der Gemeindeordnung festge-stellt.

Die Beschlüsse über die Bildung undÜbertragung von Haushaltsrestensowie über die Feststellung der Jah-resrechnung 2013 werden gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungnachstehend öffentlich bekannt ge-macht.Der Gemeinderat hat am 19.02.2014und 02.04.2014 beschlossen:1. Folgende Haushaltsausgabereste

werden gebildet und in das Haus-haltsjahr 2014 übertragen, soweitnicht die Zuständigkeit des Bürger-meisters/der Verwaltung gegebenist:

1.1 Im Verwaltungshaushalt insge-samt 215.700 €

1.2 Im Vermögenshaushalt 2.926.000 €

2. Im Vermögenshaushalt werdenHaushaltseinnahmereste in Höhevon insgesamt 856.000 € gebildet

3. Die über- und außerplanmäßigenAusgaben werden genehmigt

4. Es werden in Einnahmen und Aus-gaben festgestellt,– der Verwaltungshaushalt mit

35.357.011,51 €– der Vermögenshaushalt mit

7.160.464,45 €Und somit der Gesamthaushalt mit

42.517.475,96 €5. Die allgemeine Rücklage wird zum

31.12.2013 mit 7.417.167,76 €festgestellt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt,das Weitere zu veranlassen.

Feststellung und Aufgliederung derErgebnisse der Haushaltsrechnung fürdas Haushaltsjahr 2013

Gewässerschau ander ZaberAm Dienstag, 08.04.2014, fand diediesjährige Gewässerschau an derZaber statt, wobei der Abschnitt vonder Einmündung der Zaber in den Ne-ckar bis zur Lauerbrücke begangenwurde. Trotz anfänglichem Regennahmen zahlreiche interessierte Ei-gentümer von Zabergrundstücken,Behördenvertreter sowie Vertreter derNaturschutzverbände an der Bege-hung teil.

Missstände an der Zaber

Dabei wurden Missstände im Gewäs-serrandstreifen auf zahlreichenGrundstücken in diesem Zaberab-schnitt festgestellt und dokumentiert.Der Gewässerrandstreifen (5 m abOberkante Uferböschung) ist grund-sätzlich von jeglicher Bebauung undAblagerung frei zu halten. Im Außen-bereich beträgt dieser Abstand sogar10 m.Bemängelt wurden hier insbesondereunzulässige Gehölzablagerungen imBöschungsbereich, Verbauungen amUferrand und Kompostablagerungendirekt am Gewässerrand bzw. an derUferböschung. Die Eigentümer bzw.Pächter der betroffenen Grundstückewerden gebeten, die Missstände zeit-nah zu beseitigen.

Gut besuchte GewässerschauText u. Fotos: Lisa Klinge

Bei den Grundstücken des Siedlerver-eins, die im städtischen Besitz sind,gibt es eine Vereinbarung für einenanstehenden Rückbau der Bebauungim Gewässerrandstreifen, der bisEnde 2015 umgesetzt werden soll.Informationen zur Zaber sowie Infor-mationsbroschüren zum Gewässer-randstreifen erhalten Sie auch imStadtbauamt der Stadt Lauffen a. N.unter 07133/106-36.

Vergessen …? Verloren …?Sportbekleidung, Sportschuhe, Ja-cken, Hosen u. v. m., die in derLauffener Sport- und Stadthalleliegen geblieben sind, könnenvom 17.05.2014 – 03.05.2014 imBürgerbüro (Fundbüro) abgeholtwerden.Das Lauffener Fundbüro finden Sieim Bürgerbüro, Bahnhofstraße 54.Unsere Öffnungszeiten sind Mon-tag – Freitag 8.00 – 18.00 Uhr undSamstag von 9.00 – 13.00 Uhr.

Gesamtabschluss der Jahresrechnung 2013Verwaltungs- Vermögens- Gesamt-haushalt haushalt haushalt

1. Soll-Einnahmen 35.357.011,51 7.141.964,45 42.498.975,962. Neue Haushaltseinnahme-

Reste lt. Vorlage 2012 Nr. 12 0,00 856.000,00 856.000,00

3. Zwischensumme 35.357.011,51 7.997.964,45 43.354.975,964. Ab Haushaltseinnahmreste

vom Vorjahr 0,00 837.500,00 837.500,005. Bereinigte Soll-Einnahme 35.357.011,51 7.160.464,45 42.517.475,966. Soll-Ausgaben 35.765.011,51 5.164,364,45 40.929.375,967. Neue Haushaltsausgabe-

reste 215.700,00 2.926.000,00 3.141.700,008. Zwischensumme 35.980.711,51 8.090.364,45 44.071.075,969. Ab Haushaltsausgabereste

vom Vorjahr 623.700,00 929.900,00 1.553.600,0010. Bereinigte Soll-Ausgaben 35.357.011,51 7.160.464,45 42.517.475,9611. Differenz 10. ./. 5. Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

AuslegungDie Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist von Dienstag, 22.04.2014 bisFreitag, 02.05.2014 (je einschließlich), im Rathaus, Rathausstr. 10, Zimmer 26,74348 Lauffen a. N., während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht-nahme ausgelegt.

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Der Gemeinderat der Stadt Lauffena. N. hat in seiner Sitzung am02.04.2014 die Änderung der Satzungüber die Erhebung von Benutzungs-gebühren für die städtischen Tages-einrichtungen für Kinder (zuletzt ge-ändert am 03.07.2013) beschlossen:Artikel 1Änderung§ 1 Anlagen 1 und 2Die Anlagen 1 und 2 – Gebührenüber-sichten für die Jahre 2013/2014 und2014/2015 – sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Bestandteil der Gebührensat-zung.Die Anlagen werden wie folgt geän-dert:Nr. 3: GanztageskindergartenNr. 6: Betreuungsgebühren: Kernzeit-betreuung an GrundschulenNr. 7: Betreuungsgebühren: Hortbe-treuung an Grundschulen(Hort Herzog-Ulrich-Grundschuleund Kernzeit Plus an der Hölderlin-Grundschule)Nach der Anmerkung wird als weite-rer Abschnitt eingefügt:

Im Kindergarten Charlottenstraßewird Frühstück angeboten. Die Teil-nahme ist für alle Kinder Pflicht. DasFrühstück kostet monatlich 15,00 €und wird zuzüglich zu den Verpfle-gungskosten berechnet.Artikel II § 2 Inkrafttreten Die Änderung der Satzung (Anlagen 1und 2) tritt am Tag nach der öffent -lichen Bekanntmachung in KraftLauffen a. N., den 09.04.2014gez. WaldenbergerBürgermeisterHinweis:Eine Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift in der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg(GemO) oder auf Grund der GemO er-lassener Verfahrensvorschriften beimZustandekommen dieser Satzung istnach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnungin der Fassung vom 03.10.1983 unbe-achtlich, wenn sie nicht schriftlich undunter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, in-

nerhalb eines Jahres seit der Bekannt-machung bei der Stadt Lauffen a. N.geltend gemacht worden ist. Wer dieJahresfrist, ohne tätig zu werden, ver-streichen lässt, kann etwaige Verlet-zungen gleichwohl auch später gel-tend machen, wenn– die Vorschriften über die Öffentlich-

keit der Sitzung, der Genehmigungoder Bekanntmachung verletzt wor-den sind oder

– der Bürgermeister den Beschlussnach § 43 Gemeindeordnungwegen Gesetzeswidrigkeit wider-sprochen hat oder

– vor Ablauf der Jahresfrist dieRechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet oder ein Dritterdie Verfahrensverletzung gerügthat.

Anlage 1 zur Satzung vom 23.05.07über die Erhebung von Benutzungs-gebühren für die städtischen Tages-einrichtungen für Kinder, Änderungvom 02.04.2014Stadt Lauffen am Neckar

Gebührenübersicht für den Zeitraum 01.09.2013 – 31.08.2014

1. Kindergärten mit Regelöffnungszeiten *)Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind auseiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter 4 und mehr Kindern18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren unter 18 Jahren Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat

102 € 78 € 51 € 17 € *) 11 Monatsbeiträge 2. Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten *)

Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind auseiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter 4 und mehr Kindern18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren unter 18 Jahren Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat

128 € 98 € 64 € 21 € *) 11 Monatsbeiträge 3. Ganztageskindergärten Monatliches Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus ZuzüglichBrutto-Einkommen einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit monatlichesinkl. Kindergeld 1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter Verpflegungsgeld

18 Jahren 18 Jahren 18 JahrenEuro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat

bis 1.200 € 121 € 80 € 60 € 65 € 1.201 € – 2.000 € 161 € 118 € 95 € 65 € 2.001 € – 2.800 € 201 € 159 € 131 € 65 € 2.801 € – 3.600 € 241 € 197 € 164 € 65 € 3.601 € – 4.400 € 281 € 236 € 198 € 65 € 4.401 € – 5.200 € 322 € 275 € 233 € 65 € ab 5.201 € 364 € 315 € 269 € 65 € *) 11 Monatsbeiträge

Tageseinrichtungen für KinderÄnderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Tageseinrichtungenfür Kinder

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4. Kinderkrippe *)Monatliches Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus ZuzüglichBrutto-Einkommen einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit monatlichesinkl. Kindergeld 1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter Windel- und

18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren VerpflegungsgeldEuro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat

bis 1.200 € 100 € 62 € 34 € 65 € 1.201 € – 2.000 € 156 € 106 € 65 € 65 € 2.001 € – 2.800 € 211 € 150 € 97 € 65 € 2.801 € – 3.600 € 277 € 194 € 127 € 65 € 3.601 € – 4.400 € 344 € 243 € 161 € 65 € 4.401 € – 5.200 € 422 € 291 € 195 € 65 € ab 5.201 € 499 € 345 € 234 € 65 € *) 11 Monatsbeiträge 5. Kinderkrippe mit verlängerten Öffnungszeiten *)Monatliches Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus ZuzüglichBrutto-Einkommen einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit monatlichesinkl. Kindergeld 1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter Windel- und

18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren VerpflegungsgeldEuro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat

bis 1.200 € 65 € 44 € 23 € 65 € 1.201 € – 2.000 € 101 € 74 € 46 € 65 € 2.001 € – 2.800 € 137 € 106 € 68 € 65 € 2.801 € – 3.600 € 180 € 137 € 89 € 65 € 3.601 € – 4.400 € 224 € 171 € 114 € 65 € 4.401 € – 5.200 € 275 € 205 € 138 € 65 € ab 5.201 € 325 € 243 € 165 € 65 € *) 11 Monatsbeiträge Anlage 2 zur Satzung vom 23.05.07 über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungenfür Kinder, Änderung vom 03.07.2013Stadt Lauffen am Neckar

Gebührenübersicht für den Zeitraum 01.09.2014 – 31.08.20151. Kindergärten mit Regelöffnungszeiten *)

Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind auseiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter 4 und mehr Kindern18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren unter 18 Jahren Euro/Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Monat

102 € 81 € 53 € 17 € *) 11 Monatsbeiträge 2. Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten *)

Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind auseiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit einer Familie mit1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter 4 und mehr Kindern18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren unter 18 Jahren Euro/Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Monat

131 € 101 € 66 € 21 € *) 11 Monatsbeiträge 3. Ganztageskindergarten

Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Zuzüglicheiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit monatliches

Monatliches 1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter VerpflegungsgeldBrutto-Einkommen 18 Jahren 18 Jahren 18 Jahreninkl. Kindergeld Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat bis 1.200 € 124 € 83 € 62 € 65 € 1.201 € – 2.000 € 166 € 122 € 98 € 65 € 2.001 € – 2.800 € 207 € 163 € 135 € 65 € 2.801 € – 3.600 € 248 € 203 € 169 € 65 € 3.601 € – 4.400 € 290 € 243 € 204 € 65 € 4.401 € – 5.200 € 332 € 283 € 240 € 65 € ab 5.201 € 374 € 325 € 277 € 65 € *) 11 Monatsbeiträge

L A U F F E N E R B O T E KW 16 � 17.04.2014

14

Feldweg KlosterstraßeAn der Baustelle zum Neubau desWasserwerks der Stadt Brackenheimbeim Pumpwerk Lauffener Schlingewerden seit 15.04.2014 bis Montag28.04.2014 Leitungsbauarbeitendurchgeführt. Deshalb ist werktäglichin der Zeit zwischen ca. 7:15 Uhr bisca. 17:00 Uhr der Feldweg verlängerteKlosterstraße bis L1103 nicht durch-gängig befahrbar. Abends und an Wo-chenenden ist die Baugrube im Feld-weg mit Stahlplatten abgedeckt,welche begangen und befahren wer-den können; in dieser Zeit ist dieDurchgängigkeit des Weges wiedergegeben. Die tatsächlichen Sperrzei-ten werden so kurz wie möglich ge-halten werden. Wir bitten um Ihr Ver-ständnis für die Behinderungen.

4. Kinderkrippe *)Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Zuzüglicheiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit monatliches

Monatliches 1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter Windel- undBrutto-Einkommen 18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren Verpflegungsgeldinkl. Kindergeld Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat bis 1.200 € 103 € 64 € 35 € 65 € 1.201 € – 2.000 € 161 € 109 € 67 € 65 € 2.001 € – 2.800 € 218 € 154 € 99 € 65 € 2.801 € – 3.600 € 286 € 200 € 131 € 65 € 3.601 € – 4.400 € 354 € 250 € 166 € 65 € 4.401 € – 5.200 € 435 € 300 € 201 € 65 € ab 5.201 € 514 € 355 € 241 € 65 € *) 11 Monatsbeiträge 5. Kinderkrippe mit verlängerten Öffnungszeiten *)

Für das Kind aus Für das Kind aus Für das Kind aus Zuzüglicheiner Familie mit einer Familie mit einer Familie mit monatliches

Monatliches 1 Kind unter 2 Kindern unter 3 Kindern unter Windel- undBrutto-Einkommen 18 Jahren 18 Jahren 18 Jahren Verpflegungsgeldinkl. Kindergeld Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat Euro/Monat bis 1.200 € 67 € 45 € 24 € 65 € 1.201 € – 2.000 € 104 € 76 € 48 € 65 € 2.001 € – 2.800 € 141 € 109 € 70 € 65 € 2.801 € – 3.600 € 185 € 141 € 92 € 65 € 3.601 € – 4.400 € 231 € 177 € 117 € 65 € 4.401 € – 5.200 € 283 € 211 € 142 € 65 € ab 5.201 € 335 € 250 € 170 € 65 € *) 11 Monatsbeiträge

ALTERSJUBILAREvom 18.04.2014 – 24.04.201418.04.1935 Oswald Warzecha, Hohe Straße 11, 79 Jahre19.04.1940 Manfred Eberhard Lux, Im Schönblick 12, 74 Jahre19.04.1944 Anneliese Schiefer, Klosterstraße 50, 70 Jahre20.04.1930 Loni Irene Strammer, Jahnstraße 8, 84 Jahre20.04.1938 Baki Güngör, Karlstraße 5, 76 Jahre20.04.1942 Gertraude Dürr, Charlottenstraße 26, 72 Jahre21.04.1943 Volker Eberhard Schiedt, Eberhardstraße 28, 71 Jahre22.04.1934 Hilde Emilie Link, Klosterhof 1, 80 JahreEs wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichungen keinen Anspruch aufVollständigkeit erheben, da die Veröffentlichung nur mit besonderem Einver-ständnis der Betroffenen erfolgen kann.

AltpapiersammlungAm 26. April sammelt der CVJMwieder Altpapier. Unterstützen Sieden Verein und stellen Sie das ge-bündelte Altpapier ab 13.00 Uhrgut sichtbar am Straßenrand ab.Herzlichen Dank dafür – schonheute.