STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB · 2017 und wurde online auf wettbewerbe aktuell,...

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2 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

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STADTPLANUNGSAMT | 3

INHALTSVERZEICHNIS

A Wettbewerbsverfahren ...................................................................................................................................................... 5

1 Allgemeine Vorbemerkungen ............................................................................................................................................ 5

2 Anlass und Zweck des Wettbewerbes ................................................................................................................................ 5

3 Ausloberin ........................................................................................................................................................................ 5

4 Gegenstand und Art des Wettbewerbes............................................................................................................................. 5

5 Zulassungsbereich............................................................................................................................................................. 5

6 Teilnahmeberechtigung ..................................................................................................................................................... 6

7 Auswahl Teilnehmende ..................................................................................................................................................... 6

8 Preisgericht ....................................................................................................................................................................... 8

9 Vorprüfung ....................................................................................................................................................................... 8

10 Leistungen ........................................................................................................................................................................ 9

11 Beurteilungskriterien ....................................................................................................................................................... 11

12 Wettbewerbsunterlagen .................................................................................................................................................. 11

13 Termine .......................................................................................................................................................................... 11

14 Rückfragen und Kolloquium ............................................................................................................................................ 12

15 Abgabe .......................................................................................................................................................................... 12

Planabgabe .......................................................................................................................................................................... 12

Modellabgabe ...................................................................................................................................................................... 12

16 Preisgerichtssitzung ........................................................................................................................................................ 13

17 Preise und Anerkennungen ............................................................................................................................................. 13

18 Bekanntgabe der Ergebnisse ........................................................................................................................................... 13

19 Weitere Bearbeitung ....................................................................................................................................................... 13

20 Einsprüche und Nachprüfung .......................................................................................................................................... 13

B Ziel des Wettbewerbes ..................................................................................................................................... 14

C Aufgabenstellung ............................................................................................................................................. 15

1 Der Prozess zum Rahmenplan Neureut ............................................................................................................................ 15

1.1. Die erste Etappe der Beteiligung ............................................................................................................................ 15

1.2. Die Phasen des Beteiligungsprozesses Rahmenplan Neureut ................................................................................... 16

2. Das Wettbewerbsgebiet .................................................................................................................................................. 17

2.1. Vorgeschichte ............................................................................................................................................................ 20

2.2. Planungsrecht, sonstige Planungsgrundlagen .............................................................................................................. 20

2.3. Räumliches Leitbild der Stadt Karlsruhe ....................................................................................................................... 23

2.4. Städtebauliches Umfeld und angrenzende Nutzungs- bereiche .................................................................................... 25

2.5. Vorhandene Erschließung ........................................................................................................................................... 26

2.5.1. Straßennetz ........................................................................................................................................................... 26

2.5.2. Bundesstraßenplanung im übergeordneten Netz..................................................................................................... 27

2.5.3. ÖPNV .................................................................................................................................................................... 28

2.5.4. Radverkehr ............................................................................................................................................................ 29

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2.5.5. Fußverkehr ............................................................................................................................................................ 32

2.5.6. Ruhender Verkehr .................................................................................................................................................. 32

2.6. Ver- und Entsorgung .................................................................................................................................................. 33

2.7. Naturräumliche Gegebenheiten .................................................................................................................................. 33

2.7.1. Natur- und Artenschutz.......................................................................................................................................... 33

2.8. Altlasten/Abfall .......................................................................................................................................................... 35

3. Anforderungen ................................................................................................................................................. 35

3.1. Sozialverträglichkeit ................................................................................................................................................... 35

3.2. Charakter und Identifikation ....................................................................................................................................... 35

3.3. Bauflächen ................................................................................................................................................................. 35

3.4. Baustruktur und Grundstücksgrößen ........................................................................................................................... 36

3.5. Wohnen und angestrebte Dichte ................................................................................................................................. 38

3.6. Funktionsmischung .................................................................................................................................................... 38

3.7. Infrastruktureinrichtungen .......................................................................................................................................... 38

3.8. Immissionen und Lärmschutz ...................................................................................................................................... 40

3.9. Freiraum und Landschaftsplanung .............................................................................................................................. 40

3.9.1. Klimaanpassung im Quartier .................................................................................................................................. 41

3.10. Soziale Infrastruktur ................................................................................................................................................... 41

3.11. Mobilitätskonzept und Erschließung ........................................................................................................................... 42

3.11.1. ÖPNV ............................................................................................................................................................... 43

3.11.2. Straßen- und Wegesystem ................................................................................................................................. 45

3.11.3. Individualverkehr (IV) und Fußverkehr ............................................................................................................... 47

3.11.4. Radverkehr ....................................................................................................................................................... 47

3.11.5. Ruhender Verkehr ............................................................................................................................................. 48

3.12. Ver- und Entsorgung .................................................................................................................................................. 48

3.12.1. Klimaschutz und Energie ................................................................................................................................... 48

3.12.2. Wasserwirtschaft ............................................................................................................................................... 49

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STADTPLANUNGSAMT | 5

A WETTBEWERBSVERFAHREN

1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

Diesem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der Fassung vom 31. Januar 2013 zu Grunde. Die

RPW 2013 gelten verbindlich für die Ausloberin und die Teilnehmenden sowie alle Beteiligten des Wettbewerbes, soweit diese

Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.

An der Vorbereitung dieses Wettbewerbes hat die Architektenkammer Baden- Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung

wurde unter der Nummer 2017 - 3 - 21 registriert.

2 ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBES

Wie in vielen anderen Großstädten herrscht auch in Karlsruhe Wohnungsknappheit. Insbesondere im Bereich des bezahlbaren

Wohnens weist die Stadt Defizite auf.

Im Zuge des angestrebten „Rahmenplan Neureut“ soll der aktuelle Wettbewerb eine hohe städtebauliche Qualität für die weitere

Entwicklung der Teilflächen gewährleisten. Mit der Überplanung und Bebauung der Wettbewerbsfläche soll im Zuge der

Innenentwicklung benötigter Wohnraum geschaffen werden.

3 AUSLOBERIN

Ausloberin ist die Stadt Karlsruhe vertreten durch das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe.

Anschrift: Stadt Karlsruhe

Stadtplanungsamt

Lammstraße 7

76124 Karlsruhe

http://www.karlsruhe.de

Telefon: 0721 133-1834

Fax: 0721 133-6109

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin: Kristina Fries

4 GEGENSTAND UND ART DES WETTBEWERBES

Gegenstand des Wettbewerbs ist die gestalterische und konzeptionelle Überplanung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten

Areals in zentraler Lage innerhalb des nördlichsten Karlsruher Stadtteils Neureut. Hierzu wird ein zukunftsweisendes und innovatives

städtebauliches Konzept gefordert, das den Wohnraumanforderungen und Bedürfnissen verschiedener Bevölkerungs- und

Einkommensgruppen gerecht wird und eine qualitative, gut ausgebildete Freiraumstruktur in Verbindung mit entsprechenden

Versorgungsqualitäten sowie einem modernen Verkehrskonzept vorsieht.

Die Auslobung erfolgt als einphasiger, nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe). Unter den

qualifizierten Bewerbenden werden 15 Teilnehmende ausgewählt; die besten Arbeiten werden prämiert.

Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt.

5 ZULASSUNGSBEREICH

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-

Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

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Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in

deutschen Maßeinheiten gefordert. Dies gilt ebenso für eine eventuelle weitere Beauftragung.

6 TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Zugelassen sind Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplaner/innen bzw. Architekt/innen jeweils in Arbeitsgemeinschaft mit

Landschaftsarchitekt/innen. Es wird empfohlen, eine/n Verkehrsplaner/in als Berater/in hinzuzuziehen. Die Federführung liegt bei den

Stadtplanerinnen/Stadtplanern bzw. Architektinnen/Architekten. Die Teams waren bei der Bewerbung zu benennen und können in

Ihrer Zusammensetzung im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht verändert werden.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur

Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Architekt berechtigt sind. Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres

Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekten berechtigt sind, sind zur

Teilnahme in Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplanern oder Architekten berechtigt.

Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als

Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in und Architekt/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen

Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und wer

die Möglichkeit sowie die Fähigkeit zur Baudurchführung besitzt.

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet

ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertretung der juristischen Person und die Verfasser der

Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin hat seine bzw. ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und gibt mit der

Wettbewerbsarbeit eine Verfassererklärung gemäß § 5.3 RPW 2013 und den Nachweis der Berufszulassung ab.

Teilnahmehindernisse sind in der RPW 2013, § 4.2 beschrieben.

Für Fachplanerinnen und Fachplaner gelten keine besonderen Teilnahmebedingungen.

7 AUSWAHL TEILNEHMENDE

Die Bewerbungsphase des einphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs lief vom 25. Oktober 2017 bis zum 17. November

2017 und wurde online auf wettbewerbe aktuell, competitionline, BAUWELT sowie in einer regionalen Zeitung (Badische Neueste

Nachrichten) ausgeschrieben. Unter den eingegangen 27 Bewerbungen wurden insgesamt 15 Teilnehmende ausgewählt bzw.

gelost. Fünf Büros wurden gesetzt, die verbleibenden zehn Plätze wurden durch das Los entschieden.

Die eingegangenen Bewerbungen wurden von einem von der Jury unabhängigen Gremium anhand eines Punktesystems bewertet.

Die Bewerber mussten folgende Nachweise erbringen:

Projektblätter:

1) Auflistung von städtebaulichen Planungen (der gestellten Aufgabe vergleichbar) und

Wettbewerbserfolgen mit städtebaulicher Rahmenplanung (Preis/Anerkennung).

Bei Berufsanfängern/innen auch zulässig: Nachweis über Erfolg bei einem studentischen Wettbewerb oder Nachweis über Mitarbeit in verantwortlicher Position in einem bestehenden Büro (max. zwei DIN A4-Blätter).

pro Gebiet 1 Punkt

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STADTPLANUNGSAMT | 7

2) Projektbeschreibung und Pläne eines Rahmenplanes vergleichbarer komplexer

Aufgabenstellung. Für Landschaftsarchitekten/innen: Nachweis eines Projektes/einer Planung auf städtebaulicher

Ebene (grafisch aufbereitet, max. 1 DIN A3-Blatt).

5 Punkte

3) Nachweis von Lösungsansätzen für ein Mobilitäts- und/oder Energiekonzept oder

Wasserwirtschaftskonzept.

jeweils 1 Punkt

Diejenigen Teilnahmeberechtigten, die sieben oder mehr Punkte erzielt haben, haben sich für die Auswahl und das Losverfahren

qualifiziert.

Eine Arbeit kann für mehrere Beurteilungskriterien herangezogen werden. Alle dargestellten Projekte müssen ab dem 01.01.2008

geplant bzw. ausgezeichnet worden sein. Kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, ist ein leeres Projektblatt

abzugeben. Mehr als die zugelassenen zwei DIN A4 Blätter und ein DIN A3 Blatt (wie z.B. Broschüren, Bücher oder

Dokumentationen) werden nicht berücksichtigt. Alle Texte der Projektblätter müssen lesbar sein.

Unter den eingegangenen 27 Bewerbungen wurden folgende Teilnehmende ausgewählt bzw. gelost:

- ISA Internationales Stadtbauatelier, Stuttgart mit BAEK Architekten, Berlin

- Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf

- scheuvens + wachten plus Planungsgesellschaft, Dortmund

- pesch partner architekten stadtplaner GmbH, Stuttgart

- ASTOC Architects und Planners, Köln

- Project GmbH Planungsgesellschaft für Städtebau, Architektur und Freianlagen, Esslingen

- KH Studio - Architektur Stadtplanung Landschaftsarchitektur, Paris

- HANEN Architekten, Karlsruhe

- MLA+, Berlin mit MaccreanorLavington, Rotterdam

- VAU, Breisach

- schneider + schumacher Städtebau, Frankfurt (Main)

- Machleidt Städtebau Stadtplanung, Berlin

- yellow z urbanism architecture - Abel Bormann Koch PartGmbH, Berlin

- ARPArchitektenpartnerschaft, Stuttgart

- bbzl böhm benfer zahiri landschsaften städtebau, Berlin

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8 PREISGERICHT

Das Preisgericht setzt sich wie folgt zusammen und ist vor der endgültigen Abfassung dieser Auslobung gehört worden:

Fachpreisrichter (Gesamtzahl 7 Personen):

Prof. Dr. Elisabeth Merk, Architektin, Stadtplanerin und Stadtbaurätin sowie Leiterin des Referats für Stadtplanung und

Bauordnung, München

Prof. Peter Schürmann, schürmann + schürmann Architekten, Stuttgart

Prof. Zvonko Turkali, Turkali Architekten, Frankfurt am Main

Tim von Winning, Architekt, Stadtplaner und Bürgermeister sowie Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, Ulm

Prof. Dr. Frank Lohrberg, Freier Landschaftsarchitekt bdla, lohrberg stadtlandschaftsarchitektur, Stuttgart

Cornelia Lutz, Landschaftsarchitektin und Leiterin Gartenbauamt Karlsruhe

Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner, Architektin, Stadtplanerin und Leiterin Stadtplanungsamt Karlsruhe

Stellvertretende Fachpreisrichter (Gesamtzahl 4 Personen):

Prof. Dr. Barbara Engel, Fakultät für Architektur, KIT Karlsruhe

Andreas Grube, Freier Architekt, Architektenkammer Baden-Württemberg Bezirksvorsitzender Karlsruhe

Anne Sick, Architektin und Leiterin des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft Karlsruhe

Klaus Weindel, Landschaftsarchitekt und stellvertretender Leiter Gartenbauamt Karlsruhe

Sachpreisrichter (Gesamtzahl 6 Personen):

Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe

Claudius Kirchenbauer, Ortschaftsrat Neureut, CDU

Barbara Rohrhuber, Ortschaftsrätin Neureut, SPD

Stadtrat Istvan Pinter, GRÜNE

Dieter König, Ortschaftsrat Neureut, FDP

Achim Weinbrecht, Ortsvorsteher Neureut

Stellvertretende Sachpreisrichter (Gesamtzahl 6 Personen):

Michael Obert, Baubürgermeister Stadt Karlsruhe

Martina Weinbrecht, Ortschaftsrätin Neureut, CDU

Stadträtin Irene Moser, SPD

Steffi Hugenschmidt, Ortschaftsrätin Neureut, GRÜNE

Stadtrat Lüppo Cramer, KULT

Herbert Böllinger, Stellvertreter des Ortsvorstehers

Sach- und Fachverständige Beraterinnen und Berater ohne Stimmrecht

Heike Dederer, Bereichsleitung Stadtplanungsamt

Brigitte Stummer, Stadtplanungsamt, Bereich Verkehr

Sigrid Puschmann, Tiefbauamt Straßenwesen

Toralf Kramer, Tiefbauamt Stadtentwässerung

Ulrike Rohde, Umwelt- und Arbeitsschutz

Dr. Reinhard Bickelhaupt, KVV/ VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe

Thomas Treitz, Referent für Wettbewerbe und Vergabe, AKBW

Ute Strunck, Bürgervertreterin

Heinz-Udo Beuke, Bürgervertreter

Prof. Wolfgang Grether, Bürgervertreter

9 VORPRÜFUNG

Die Vorprüfung wird die abgegebenen Planungskonzepte insbesondere auf die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen

prüfen. Diese wird von kohler grohe architekten übernommen.

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STADTPLANUNGSAMT | 9

Darüber hinaus werden mit Koordination durch das Stadtplanungsamt (Kristina Fries, Karin Lorenz) ausgewählte Ämter der Stadt

Karlsruhe die Planungen auf ihre Belange prüfen.

Die Ausloberin behält sich vor, weitere sach- und fachverständige Berater/innen und Vorprüfer/innen zu benennen.

10 LEISTUNGEN

Für die Konzeption des Wettbewerbsgebietes im Rahmen einer städtebaulichen Rahmenplanung des nördlichsten Karlsruher

Stadtteils Neureut sind konstruktive und hochwertige Lösungen zu erarbeiten. Dabei ist die Anonymität zu wahren.

Alle Wettbewerbsleistungen sind in der rechten oberen Ecke jedes Planes, jeder Textseite sowie der verschlossenen

Verfassererklärung durch eine Kennzahl mit sechs verschiedenen arabischen Ziffern (auf den Plänen 1 cm hoch, 6 cm breit) zu

kennzeichnen.

Die folgenden Wettbewerbsleistungen werden gefordert (Formatvorgabe DIN A0, Hochformat, max. 3 Pläne):

1 Schwarzplan M 1:5.000

Darstellung der Baustruktur, insbesondere in Verbindung mit den angrenzenden Quartieren

1 Schemaplan M 1:2.000 oder 3 Einzelpläne M 1:5.000

Darstellung

der Siedlungsbereiche und der Nutzungsverteilung

der landschaftsräumlichen Einbindung und Freiflächen

eines Mobilitätskonzeptes mit Erschließungsstruktur

1 Lageplan M 1:1.000

Darstellung

der Bebauungsstruktur und Anzahl der Vollgeschosse

der Grünzüge mit Gestaltung

der Infrastruktureinrichtungen und deren Ausformung

des Fuß- und Radverkehrsnetzes und dessen Ausgestaltung mit ruhendem Verkehr

eines multifunktionalen Nutzungs- bzw. Freiraumkonzeptes im Sinne von Regenwasserspeicherung mit sog. Pocket-Parks (z.B. durch Überlagerung von Retentions- und Aufenthaltsräumen)

der Bildung von Teilbereichen, Realisierungsstufen

3 Ausschnitte M 1:500

jeweils Lageplan und Schnitt eines städtebaulichen Prototyps:

1. Bezahlbares Wohnen mit Freiflächen-/Wohnumfeldgestaltung sowie der Straßenraumgestalt und Unterbringung von

Stellplätzen

2. zentraler öffentlicher Raum bzw. Quartiersplatz an geeigneter Stelle

3. Siedlungsrand mit Übergang zum geplanten Grünkorridor

jeweils mit Visualisierung mind. DIN A3 dreidimensionale Darstellung der räumlichen Ausformung städtebaulich unterschiedlicher Prototypen.

1 Modell M 1:500

- auf der überlassenen Grundplatte

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Erläuterungen max. 2 DIN A4 Seiten

Die Erläuterungen sollen folgendes beinhalten:

die Gesamtidee

die Anordnung der verschiedenen Nutzungen und funktionale Lösungsansätze

ein innovatives Mobilitätskonzept

die gestalterischen Absichten

ggf. andere wichtige Aspekte wie z. B. Energiekonzepte oder wasserwirtschaftliche Überlegungen

DIN A5 Karte für die Ausstellung

Für die öffentliche Ausstellung wird eine Karte DIN A5 mit den Namen aller Verfasserinnen und Verfasser und aller

Beteiligten mit der Büroanschrift und der Telefonnummer gewünscht (diese Karte ist der Verfassererklärung in einem

anonymen Umschlag beizulegen) Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

Der Erläuterungstext kann auch Skizzen/Zeichnungen beinhalten.

Die o.g. Leistungen müssen in einer Ausfertigung für die Preisgerichtssitzung und in einer Ausfertigung für die Vorprüfung

eingereicht werden. Zudem sind die Wettbewerbspläne auf DIN A3 verkleinert abzugeben. Darüber hinaus sind folgende digitale

Daten einzureichen:

Berechnungspläne für die Vorprüfung

In den Berechnungsplänen sind die Flächen farbig (entsprechend den Farben im Formblatt für die Berechnung) als geschlossene Polygone anzulegen.

Berechnungsplan, dwg-Format ggf. zusätzlich als VWX (Vectorworks 2014)

- Angabe der Geschossigkeit - Grundstücksflächen, BGF-Flächen, GRZ, öffentliche Flächen (entsprechend dem Formblatt für die

Berechnung) - Nutzungsverteilung - grobe Vermaßung der Baukörper - Maße der Straßen und öffentlichen Räume

Formblatt für die Berechnung

CD-Rom

Alle geforderten Unterlagen, außer der Verfassererklärung und DIN A5 Karte sind zusätzlich als PDF-Datei sowie als JPG-Datei auf einer CD-Rom oder USB-Stick abzugeben.

Verfassererklärung

Erklärung der Teilnehmer (bevollmächtigte Vertretung) in einem undurchsichtigen, verschlossenen, äußerlich nur durch

die Kennzahl gekennzeichneten Umschlag entsprechend den ausgegebenen Vordrucken.

Die Art der Darstellung ist grundsätzlich frei wählbar, das Format der Ergebnispläne ist jedoch auf maximal 3 DIN A0 Pläne,

Hochformat und 2 DIN A4 Seiten festgelegt. Zudem ist eine Einverständniserklärung einzureichen, die einer Bereitstellung der

Arbeiten im Internet zusagt.

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STADTPLANUNGSAMT | 11

11 BEURTEILUNGSKRITERIEN

Die zentralen Beurteilungskriterien des Wettbewerbes setzen sich zusammen aus:

städtebauliche und landschaftsplanerische Leitidee,

Qualität der öffentlichen Räume und Freiflächen,

Umgang mit den Siedlungsrändern und Einbindung der Planungskonzeption in die umgebenden Quartiere,

Quartiersstruktur, Körnung und Umgang mit klein parzellierten Grundstückssituationen,

Mischung von Bauformen bei angemessener Dichte sowie Wohnungsmischung und innovative Wohnformen,

Stadtverträgliches Mobilitätskonzept für alle Verkehrsarten mit integrierter Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Mobilität, Städtebau, Umwelt etc. sowie innovative Ansätze zur Verkehrsvermeidung,

Ökologische Einbindung, insbesondere auch unter klimatologischen und wasserwirtschaftlichen Aspekten sowie zur Energieeinsparung.

12 WETTBEWERBSUNTERLAGEN

Die folgenden Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmenden digital zur Verfügung gestellt:

Lageplan (dwg-Format)

Link zum 3D-Modell der Umgebung des Planungsgebietes:

https://geodaten.karlsruhe.de/citybrowser/citybrowser-

karlsruhe/index.html?modelUrl=https://geodaten.karlsruhe.de/citybrowser/model_Wettbewerb_Rahmenplan_Neureut_Zentrum

_3

Luftbilder

tabellarische Übersicht der Nahversorgungseinrichtungen

Verkehrsentwicklungsplan, hier bitte insbesondere das Integrierte Handlungskonzept Kap. 5 beachten (im Internet unter

www.karlsruhe.de/verkehrsentwicklung)

Verkehrsuntersuchung Koehler-Leutwein „Prüfung Wohnbauflächen Neureut“ (im Internet unter

https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/rahmenplan/neureut/HF_sections/content/ZZmYGRMVEleyH2/ZZn3OMZxAkjWZG/

02_Verkehrsuntersuchung.pdf)

Formblatt für die Berechnung

Dokumentation der öffentlichen Veranstaltung mit Workshop (14. September 2017)

Verfassererklärung

Einverständniserklärung

Vereinbarung zur Datennutzung

Modellplatte (Ausgabe/Versand ab 11. Januar 2018)

13 TERMINE

Tag der Auslobung 25. Oktober 2017

Digitaler Versand/Bereitstellen der Unterlagen 6. Dezember 2017

Ausgabe/Versand Modellplatte 11. Januar 2018

Einreichung schriftlicher Rückfragen bis 19. Januar 2018

Preisgerichtsvorbesprechung +

Kolloquium/Rückfragengespräch 25. Januar 2018

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 16. März 2018

Abgabe Modell 23. März 2018

Preisgerichtssitzung 13. April 2018

Pressekonferenz 14. April 2018

Ausstellung der Arbeiten ab 16. April 2018

öffentlicher Workshop zur Überarbeitung des Entwurfes 16. Mai 2018 (bitte diesen Termin freihalten)

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14 RÜCKFRAGEN UND KOLLOQUIUM

Rückfragen können schriftlich (vorzugsweise per Email) bis zum 19. Januar 2018 an folgende Adresse gerichtet werden:

Stadtplanungsamt Karlsruhe

Stichwort: Wettbewerb Rahmenplan Neureut – Zentrum III

Lammstraße 7

76124 Karlsruhe

Fax: 0721/133-6109

Email: [email protected]

Die Rückfragen werden im Rahmen des Kolloquiums am 25. Januar 2018 beantwortet. Das Rückfragenkolloquium findet um 17 Uhr

statt und ist öffentlich (Ende der Veranstaltung voraussichtlich 19-20 Uhr). Preisrichter/innen, Wettbewerbsteilnehmende und

Beratende sowie Bürgervertretungen werden dazu eingeladen. Die Teilnahme am Kolloquium ist nicht verpflichtend, wird jedoch

empfohlen.

Das Ergebnisprotokoll wird an alle Teilnehmenden bis voraussichtlich 7. Februar 2018 verschickt und ist Bestandteil der Auslobung.

15 ABGABE

PLANABGABE

Abgabetermin ist der 16. März 2018.

Am Abgabetag selbst müssen die Pläne bis 16 Uhr bei kohler grohe architekten abgegeben werden. Später eintreffende Pläne

können nicht berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Postwege sind einzukalkulieren.

kohler grohe - Stuttgart

Julius-Hölder-Straße 26, 70597 Stuttgart

Telefon: 0711 76963930, Fax: 0711 76963931

[email protected]

MODELLABGABE

Abgabetermin ist der 23. März 2018.

Am Abgabetag selbst müssen die Modelle bis 16 Uhr bei:

Stadtplanungsamt Karlsruhe

Stichwort: Wettbewerb Rahmenplan Neureut

Lammstraße 7

76124 Karlsruhe

abgegeben werden. Später eintreffende Modelle können nicht berücksichtigt werden. Die entsprechenden Postwege sind

einzukalkulieren.

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender der Name des Empfängers einzusetzen.

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16 PREISGERICHTSSITZUNG

Das Preisgericht tagt am 13. April 2018. Die Verfasserinnen/Verfasser der Arbeiten werden unmittelbar nach der Preisgerichtssitzung

informiert. Die Pressekonferenz und öffentliche Diskussion findet am 14. April 2018 statt. Dazu werden die

Preisträgerinnen/Preisträger eingeladen. Bitte diesen Termin vormerken.

17 PREISE UND ANERKENNUNGEN

Die Ausloberin stellt für die Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme von 90.000,-€ zur Verfügung. Diese Summe ist

ermittelt auf der Basis des Merkblattes Nr. 51 (Anlage 9 HOAI 2013) der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 05/2014).

1. Preis 36.000,-€ Die Preise sind 2. Preis 22.500,-€ inkl. NK + MwSt. 3. Preis 13.500,-€

Anerkennungen 18.000,-€

_______________________________________

Summe 90.000,-€

Bei einer Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von 19% von der Ausloberin einbehalten und in

Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträgerinnen/Preisträgern wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

18 BEKANNTGABE DER ERGEBNISSE

Die Ausloberin wird die Wettbewerbsarbeiten veröffentlichen und ausstellen (RPW § 8.1). Daten und Ort der Ausstellung werden

rechtzeitig angekündigt. Zudem werden alle Arbeiten im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung ins Internet gestellt.

Die ersten drei prämierten Arbeiten sowie die Anerkennung(en), die aus diesem Wettbewerb hervorgehen, gehen in das Eigentum

der Stadt Karlsruhe über. Soweit die Arbeiten nicht in das Eigentum der Ausloberin übergehen, können sie nach Abschluss der

Ausstellung innerhalb von acht Wochen bei der Ausloberin abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, behält sich die Ausloberin vor, die

Arbeiten nach der o.g. Frist zu entsorgen.

19 WEITERE BEARBEITUNG

Die Ausloberin wird unter Würdigung und Empfehlung des Preisgerichts voraussichtlich eine/n der Preisträgerinnen/Preisträger mit

der Erstellung des Rahmenplans beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Ausloberin schließt den Vertrag nach den Auftragsgesprächen mit den/dem Preisträgerinnen/Preisträger, der im Hinblick auf die

gestellte Aufgabe im Rahmen der vorgegebenen Auftragskriterien am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle

Leistungserfüllung bietet. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Merkblattes Nr. 51 der Architektenkammer Baden-

Württemberg.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe

des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert

der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit ist durch die RPW § 8.3 geregelt.

20 EINSPRÜCHE UND NACHPRÜFUNG

Gegen Regelverstöße bei der Durchführung des Verfahrens können die Wettbewerbsbeteiligten innerhalb von zehn Tagen nach

Zugang des Protokolls bei der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Beschwerde einlegen. Diese trifft ihre Entscheidung im Benehmen

mit der Architektenkammer.

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14 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

B ZIEL DES WETTBEWERBES

Ziel des städtebaulichen Wettbewerbes „Rahmenplan Neureut“ ist es, Planungen für ein funktionales und modernes Stadtquartier

zu entwickeln, das sich in die bestehenden Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes Karlsruhe sowie des Integrierten

Stadtteilentwicklungskonzeptes Neureut 2020 einordnet und somit den übergeordneten als auch den kleinräumigen, ortsbezogenen

Anforderungen gerecht wird.

Die für die Gesamtstadt wichtige Entwicklung bietet zugleich für Neureut die einmalige Chance, durch eine qualitätsvolle

Entwicklung des Planungsgebietes eine Verbindung zu den umliegenden Siedlungsteilen zu schaffen und den Stadtteil zu einem

städtebaulichen Ganzen mit eigener städtebaulicher Struktur, Identität und Charakteristik weiterzuentwickeln.

Das zukünftige Quartier soll sich durch eine hohe städtebauliche Qualität und gelungene baulich-räumliche sowie sozioökonomische

und ökologische Strukturen auszeichnen.

Folgende Belange und Fragestellungen werden dabei von zentraler Bedeutung sein:

die Schaffung eines in sich stimmigen, zusammenhängenden, lebendigen und gemischten Stadtquartiers, das den gestiegenen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum berücksichtigt;

die Entwicklung eines vielfältigen und qualitativen Angebotes an hochwertigen Wohnbauflächen, das unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen anspricht und den demografischen Wandel berücksichtigt;

welche städtebauliche Dichte ist vertretbar, um dem Spannungsfeld zwischen Bodenknappheit und Bevölkerungswachstum sowie zwischen Energieeffizienz und Wohlfühlen gerecht zu werden?

welche baulich-räumliche und soziale Einbindung des Quartiers ist unter Berücksichtigung der umgebenden, unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und Nutzungen denkbar?

der Umgang mit ökologisch wertvollen Landschaftsräumen in Verbindung mit der Entwicklung eines attraktiven Freiraumkonzeptes, das die grüne Prägung und die bestehenden Freiraumverbindungen des Ortes unterstreicht und stärkt, auch im Sinne der Klimaanpassung;

ein integriertes, stadtverträgliches Mobilitätskonzept, das für das Plangebiet ein nachhaltiges Verkehrsverhalten fördert. Der Umweltverbund soll gestärkt werden, um die negativen Auswirkungen des Verkehrs zu minimieren, mit dem Ziel eines autoarmen Quartiers, welches auch den Umgang mit dem ruhenden Verkehr umfasst.

Berücksichtigung der Wegebeziehungen für alle Verkehrsarten innerhalb des Plangebiets sowie an die vorhandenen Netze und Verbindungen. Die Funktionen des öffentlichen (Verkehrs-)Raums – Aufenthalt, Wegebeziehung, Verkehrsbedeutung etc. – sollen in das Gesamtkonzept eingebettet sein und sich quartiersprägend in der Gestaltung des öffentlichen (Straßen-)Raums widerspiegeln.

energetisch und wasserwirtschaftlich zukunftsweisende Konzepte, die an den Klimawandel angepasst sind und den Zielen des Klimaschutzes entsprechen.

Zu diesen Aufgabenfeldern sind nachhaltige und innovative sowie identitätsfördernde Lösungsansätze gefragt.

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STADTPLANUNGSAMT | 15

C AUFGABENSTELLUNG

Die folgend aufgeführten Anforderungen stellen den Orientierungsrahmen für die Teilnehmenden und das Preisgericht dar. Sie sind

jedoch keine verbindlichen Vorgaben in dem Sinne, dass Arbeiten, die gegebenenfalls eine der Anforderungen nicht erfüllen, sofort

ausscheiden, sofern das Gesamtergebnis überzeugen kann.

1 DER PROZESS ZUM RAHMENPLAN NEUREUT

Die Analyse des Räumlichen Leitbildes Karlsruhe hat große Entwicklungspotenziale für den Raum Neureut identifiziert. Aufgrund

dessen soll die Erarbeitung eines Rahmenplanes für den Stadtteil eine qualifizierte Steuerung der künftigen Entwicklung

gewährleisten.

Der gesamte Prozess zur Vorbereitung und Ausschreibung des Wettbewerbes, der Diskussion im Rahmen der Jurysitzung sowie die

Überarbeitung des Siegerentwurfes bis zum letzten Schritt der Fertigstellung des Rahmenplans Neureut wird durch die Öffentlichkeit

begleitet.

Zur Information über das Verfahren und als vorbereitender Schritt startete die Stadt Karlsruhe bereits frühzeitig im Vorlauf zum

Wettbewerbsverfahren eine Auftaktveranstaltung, um die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger von Beginn an in die Planung und

Umsetzung einzubinden.

1.1. DIE ERSTE ETAPPE DER BETEILIGUNG

Eine erste Auftaktveranstaltung zur Ausgestaltung eines Rahmenplanes für Neureut fand vor Ort am 22. September 2016 in der

Badnerlandhalle statt. Wesentliche Ziele und Programmpunkte, die im Rahmen der Veranstaltung behandelt wurden, waren

allgemeine Rahmenbedingungen, die Ziele des Räumlichen Leitbildes Karlsruhe, das Zusammenwirken mit der

Flächennutzungsplanung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und dazugehörige Informationen zur Bedeutung der

städtebaulichen Dichte sowie ihrer Werte im Einzelnen. Damit fand eine Information über den Prozess im Allgemeinen statt;

gleichzeitig diente die Veranstaltung zur Sammlung von Anregungen und Interessen, die im weiteren Verlauf des Prozesses

berücksichtigt werden und die Aufgabenstellung des Wettbewerbes anreichern.

Im Rahmen der Prüfung neuer Wohnbauflächen in Neureut wurden bürgerschaftliche Einwände eines derzeit spürbar hohen

Verkehrsaufkommens im westlichen Gebiet Neureuts laut sowie die Befürchtung einer künftigen Überlastung der

Hauptverkehrsstraßen im Falle einer neuen Quartiersentwicklung. Aufgrund dessen hat die Stadt Karlsruhe eine

Verkehrsuntersuchung veranlasst, deren Ergebnisse am 5. April 2017 in einer zweiten öffentlichen Informationsveranstaltung

dargelegt wurden.

Zur weiteren Konkretisierung und Diskussion der Aufgabenstellung des Wettbewerbes konnten Bürgerinnen und Bürger

darauffolgend im Rahmen eines öffentlichen Planungsworkshops am 14. September 2017 ihre Interessen einbringen. Zu diesem

Zeitpunkt wurden bereits Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter gewählt, die das Wettbewerbsverfahren begleiten und an der

Preisgerichtssitzung anwesend sein werden, um die Entscheidung aktiv mitverfolgen zu können.

Das Ergebnis des Wettbewerbes wird in einer abschließenden öffentlichen Informationsveranstaltung bekannt gegeben. Im

Anschluss an das Wettbewerbsverfahren finden zwei weitere öffentliche Veranstaltungen statt, die die Grundlage für das

Bebauungsplanverfahren darstellen bzw. die Ausarbeitung des ausgewählten Wettbewerbsentwurfes thematisieren. Hierbei erhält

die Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit, Anregungen einzubringen. Diese Rückmeldungen werden zur weiteren Veranlassung

(Überarbeitung des Entwurfes) gesammelt.

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16 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

1.2. DIE PHASEN DES BETEILIGUNGSPROZESSES RAHMENPLAN NEUREUT

22. September 2016, Badnerlandhalle

Neureut

5. April 2017

Weitere Vorgehensweise und Präsentation der Ergebnisse der

Vekehrsuntersuchung

Wahl von Bürgervertreter-

innen/-vertretern, die das

Wettbewerbsverfahren begleiten

und an der Preisgerichtssitzung

teilnehmen.

Auslobung des Wettbewerbes

Juryvorbesprechung

Preisgerichtssitzung

mit gewählten Vertretern/Vertreterinnen

über das Wettbewerbsergebnis mit

Sammlung von Rückmeldungen

Pressekonferenz

Auftaktveranstaltung

Informationsveranstaltung

Öffentliche Informationsveranstaltung und Workshop zur

Konkretisierung der Aufgabenstellung,

14. September 2017

Öffentliche

Abschlusspräsentation

des Rahmenplans

Informationsveranstaltung

Rückfragenkolloquium für die Teilnehmer/innen und alle

weiteren Interessierten.

Veranstaltung zur

Diskussion des

Rahmenplans

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STADTPLANUNGSAMT | 17

2. DAS WETTBEWERBSGEBIET

Das Wettbewerbsgebiet „Rahmenplan Neureut-Zentrum III“ liegt am nördlichen Rand des Karlsruher Stadtbezirks. Neureut und

grenzt unmittelbar an die Gemarkung von Eggenstein-Leopoldshafen an. Die umliegenden Karlsruher Stadtteile sind Knielingen, die

Nordweststadt, Nordstadt sowie Waldstadt. Nach Durlach und Knielingen ist Neureut flächenbezogen der drittgrößte Stadtteil

Karlsruhes (19,18km²) mit 18.882 Einwohnern (Stand Juni 2017).

Die ehemals selbstständige Landgemeinde mit dörflichem aber auch modernem Charakter gilt als ein bedeutender Schwerpunkt der

Karlsruher Entwicklung im Norden. Gründe dafür sind vor allem in der kontinuierlichen Entwicklung der Bevölkerungszahl und der

lokalen Infrastruktur zu finden.

Im Rahmen eines umfassenden Stadtteilentwicklungsprozesses zum „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Neureut 2020“

wurden zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern die Zukunftsthemen des Stadtteils diskutiert sowie Leitziele und

Leitprojekte für die zukünftige Entwicklung formuliert. Im Kontext der vorliegenden Aufgabenstellung sind vor allem die Leitprojekte

„Ausgestaltung grüner Freiflächen“ mit dem grünen Band, das das Wettbewerbsgebiet durchzieht und dem Neureuter Stadtplatz,

der unmittelbar an das Wettbewerbsgebiet angrenzt, relevant. Die Gestaltung der vor allem als Restflächen zwischen den

entwickelten Siedlungsflächen wahrgenommen Freiflächen und Freizeitflächen zu einem Grünverbund ist ebenso von zentraler

Bedeutung. Weitere, wichtige Themen sind die Ausgestaltung der geographischen Mitte Neureuts, die Weiterentwicklung der

separaten Siedlungsgebiete zu einer zusammenhängenden Struktur sowie die Herausbildung einer stadträumlichen Identität.

Das Stadtteilentwicklungskonzept Neureut 2020 wurde im September 2015 als Orientierungsrahmen für die künftige Entwicklung

beschlossen.

Abbildung 1: Lages des Planungsgebietes (rot) innerhalb der stadtteileigenen Viertel. Quelle: Stadtteilentwicklung Neureut – Bestandsaufnahme und Beteiligungsprozess, Amt für Stadtentwicklung 2013, S.6, nachbearbeitet.

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18 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

Abbildung 2: Lage des Plangebietes in Neureut mit Flächenunterteilung. Quelle: Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe 2017.

Zur bestmöglichen Beschreibung des Planungsgebietes wurde dieses in drei Flächenabschnitte unterteilt (s. Abb. 3). Das Gebiet

umfasst im Einzelnen die Flächen A (ca. 3,3 Hektar), B (ca. 3,5 Hektar) und C (ca. 15,3 Hektar), abzüglich dem nachfolgend

genannten Grünzug zwischen den Flächen A/B und C.

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STADTPLANUNGSAMT | 19

Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt ca. 24 Hektar, wovon sich zwischen Fläche A und B ein bestehender Grünzug (ca.

ein Hektar) befindet, der in der Planung als solcher beibehalten werden soll. Ein weiterer bestehender Grünzug mit einer Fläche von

ca. zwei Hektar verläuft zwischen den Flächen A/B und C (von Nordosten nach Südwesten). Dieser soll künftig ebenfalls von einer

Bebauung freigehalten werden.

Zusätzlich ist der im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2030 geplante Grünkorridor innerhalb der Fläche

C zu berücksichtigen (in nachfolgender Darstellung noch nicht erfasst, vgl. hierzu Kap. 2.2).

Die gesamte Gebietsfläche befindet sich im „Nördlichen Teil“, nordwestlich anschließend an die Viertel „Heide“(im Süden) und

„Kirchfeld“ (im Osten). Im Süden grenzt zur Hälfte das in den 1970er Jahren neu entstandene Gebiet „Südlicher Teil“ an, das mit

einer Vielzahl an Versorgungsangeboten urbanen Charakter hat und als „zweites Zentrum“ bezeichnet wird.

Die Flächen befinden sich überwiegend in privatem Eigentum; eine erste Unterrichtung über das Vorhaben im Rahmen des parallel

durchgeführten Umlegungsverfahrens hat bereits stattgefunden.

Abbildung 3 : Übersicht der bestehen Grünzüge bzw. -verbindungen im Plangebiet, nachbearbeitet. Quelle: Liegenschaftsamt Karlsruhe, 2017.

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20 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

2.1. VORGESCHICHTE

Der Stadtteil Neureut als nördlichster Gebietsteil Karlsruhes weist gewachsene dörfliche Strukturen entlang der heutigen Neureuter

Hauptstraße auf, die sich zu einem infrastrukturell gut ausgebauten Stadtteil entwickelt haben. Die einstige Dorfstraße grenzt im

Westen an den alten Rheingraben (Weißer Graben) an und zeichnet auch heute noch den Verlauf der Gestadekante nach.

Neureut diente damals als Zufluchtsort französischer Hugenotten (um 1699) und wurde vorwiegend im südlichen Teil der Gemeinde

besiedelt. Dieser Gebietsteil erhielt als neue Siedlung den Namen Welschneureut. Das bestehende Dorf führte weiterhin den Namen

Teutschneureut und gliederte 1935 die neue Siedlung Welschneureut ein, sodass die darauffolgend vereinigte Gemeinde fortan den

Namen „Neureut (Baden)“ führte. Die damaligen Gemeindebenennungen sind heute in den Straßennamen wiederzufinden.

Neureut bot in den Nachkriegsjahren des Zweiten Weltkrieges erneut Zuflucht für Flüchtlinge und wuchs vor allem im Gebietsteil

Kirchfeld (östlich der Linkenheimer Landstraße) mit 3.000 Heimatvertriebenen und Flüchtlingen zügig an. Nach dem Bau der

amerikanischen Kaserne 1959, zog die Bundeswehr ein Jahr später in eines der Gebäude ein. Gleichzeitig war es erforderlich, die

gesamte öffentliche Infrastruktur neu zu planen, da der enorme Einwohnerzuwachs der Nachkriegszeit große wohnungsstrukturelle

Engpässe mit sich brachte. Seit 2005 werden Teile dieses Areals einer zivilen Nutzung zugeführt (heutiges Neubaugebiet „Kirchfeld-

Nord“).

In den 1970er Jahren sollte eine groß angelegte Siedlungserweiterung dazu verhelfen, die Eingemeindung nach Karlsruhe zu

verhindern. Mit der knappen Unterschreitung der Einwohnergrenze wurde Neureut letztendlich eingemeindet und profitiert heute

von einem neuen, westlich an das Planungsgebiet angrenzenden Siedlungsgebiet mit Quartiersplatz. Hier ist eine Vielzahl an

daseinsvorsorgerelevanten Einrichtungen zu finden. Dieser befindet sich im Südlichen Teil und grenzt unmittelbar in Richtung Süden

an das Neureuter Stadtviertel Heide an.

Die damals noch selbstständige Landgemeinde Neureut hat eine den damaligen Umständen entsprechend neue Planung eingeleitet

und umgesetzt, die auch nach der Eingemeindung zu Karlsruhe (1975) fortlaufend weiterentwickelt wird.

2.2. PLANUNGSRECHT, SONSTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN

Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 wird für den an das Planungsgebiet angrenzenden Bereich entlang der

Linkenheimer Landstraße „Siedlungsfläche (überwiegend gewerbliche Nutzung), Bestand“ sowie für den gesamten übrigen Bereich

des Wettbewerbsgebietes „regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung“ ausgewiesen. Dieser erstreckt sich

auch auf die südlich gegenüberliegende Fläche der Neureuter Querallee. Alle weiteren umgebenden Flächen des Plangebietes sind

als „Siedlungsfläche (überwiegend Wohn-/Mischnutzung), Bestand“ ausgewiesen.

Der gültige Flächennutzungsplan 2010 (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) weist für den südlichen Bereich des

Wettbewerbsgebietes (die Fläche C) eine geplante Wohnbaufläche aus, die sich nördlich der Neureuter Querallee befindet und

südöstlich an die bestehende gewerbliche Fläche (Badische Neueste Nachrichten Badendruck GmbH und Brundhilde-Baur-Haus)

angrenzt. Nordöstlich des Wettbewerbsgebietes schließt eine bestehende Wohnbaufläche an, deren Erschließung gemeinsam mit

der gewerblichen Fläche über die Linkenheimer Landstraße (L 605) gewährleistet ist.

Im nordwestlichen Anschluss an die Wettbewerbsfläche C weist der Flächennutzungsplan Betriebe für gartenbauliche Erzeugnisse

aus (Fläche A). Eine Besonderheit stellt die daneben liegende, nördliche Fläche für Gemeinbedarf dar (Fläche B), auf der sich ein

Hallenbad (Adolf-Ehrmann-Bad), ein Spielplatz sowie ein Kinder- und Jugendtreff (Trafohäusle) befinden.

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STADTPLANUNGSAMT | 21

Abbildung 4 : Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2010, Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK); nachbearbeitet (Plangebiet blau gekennzeichnet). Quelle: Geodatenauskunft Karlsruhe, Stand November 2016.

Im Zuge der Änderung allgemeiner Rahmenbedingungen wird der FNP 2010 derzeit an die aktuellen Anforderungen angeglichen

und fortgeschrieben. Der Beschluss der förmlichen Einleitung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 erfolgte im

März 2012; gleichzeitig wurde auch die Einleitung zur Fortschreibung des Landschaftsplanes beschlossen.

Grundsätzliche Neuausweisungsbedarfe dienten der Erstellung einer Prüfkulisse von Flächen, die anhand von Eignungssteckbriefen

genau untersucht wurden. Die daraufhin in enger Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden des Nachbarschaftsverbandes und im

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22 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erarbeitete Flächenkulisse diente als Basis für den weiteren Entwurf des Flächennutzungsplanes

2030, worunter auch die Wettbewerbsfläche zählt.

Die bisherige Planung des Flächennutzungsplanes 2030 sieht für das Wettbewerbsgebiet grundsätzlich Wohnbauflächen vor, die im

südlichen Teilbereich (Fläche C) durch einen geplanten Grünkorridor (Nord-Süd-Richtung) mit einer Fläche von 4,3 ha

aufgelockert werden. Dieser hat in erster Linie die Funktion, die Weiterentwicklung und Verbindung der Freiflächen zu gewährleisten

und diese in den vorhandenen gesamtstädtischen Landschaftsraum und die Stadtstruktur zu integrieren. Die Freiraumstärkung und

-aufwertung ist als wesentliches Ziel des Räumlichen Leitbildes Karlsruhe definiert (s. nachfolgendes Kapitel „Räumliches Leitbild der

Stadt Karlsruhe“).

Den teilnehmenden Planungsbüros steht es offen, diesen Grünkorridor hinsichtlich Breite und Lage anzupassen bzw. zu

verändern, sofern eine nachvollziehbare Begründung damit einhergeht. Eine solche Begründung ist dem Entwurf beizufügen.

Grundsätzlich sollte die für den Korridor angesetzte Fläche von 4,3 ha möglichst eingehalten werden.

Abbildung 5 : Flächenkulisse für den Entwurf FNP 2030. Quelle: Beschluss in Verbandsversammlung am 22. Mai 2017.

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STADTPLANUNGSAMT | 23

Im Flächennutzungsplan ist die Bundesstraßenplanung „B10-Planung“ dargestellt. Im Bereich von Neureut wird derzeit die

Herausnahme dieser Straßenplanung aus dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan geprüft (siehe hierzu Kap. 2.5.

„Vorhandene Erschließung“). Für den Wettbewerb soll dieses Teilstück nicht mehr als geplante Straße hinterlegt werden.

Für das gesamte Wettbewerbsgebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan oder Aufstellungsbeschluss eines

Bebauungsplanes. Der zukünftige Bebauungsplan soll aus dem Rahmenplan Neureut entwickelt werden.

Die umliegenden Gebiete sind durch gültige Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert.

2.3. RÄUMLICHES LEITBILD DER STADT KARLSRUHE

Ziel des Räumlichen Leitbildes ist das Aufzeigen einer mit den verschiedenen Akteuren vereinbarten Richtung der zukünftigen

städtischen Entwicklung. Diese wurde in einem breit angelegten Dialog erarbeitet und stellt als vom Gemeinderat beschlossener,

übergeordneter und strategischer Rahmenplan für ganz Karlsruhe die Basis für konkrete Projekte und Vorhaben dar. Ferner soll das

Räumliche Leitbild Synergien, Abhängigkeiten und Zielkonflikte darlegen, die zugleich auch Grundlage für Auslobungen,

Planfortschreibungen und die Zusammenarbeit mit externen Akteuren sind.

Zur Orientierung für die künftige räumliche Entwicklung wurden sieben unterschiedliche und übergeordnete Stoßrichtungen

definiert: „Klare Konturen“, „Grüne Adressen“, „Starke Mitte“, „Mehr Wohnen“, „Coole Quartiere“, „Dynamisches Band“ und

„Urbane Nähe“.

Im Folgenden werden die zentralen und wichtigsten, städtisch verfolgten Ziele kurz zusammengefasst:

Schaffung von neuem, qualitativen Wohnraum in Verbindung mit der Weiterentwicklung bestehender Quartiere im Sinne einer sozialgerechten Stadtgesellschaft,

Optimierung und Transformation bestehender Gewerbegebiete mit dem Ziel der Sicherung zukunftsweisender Arbeitsstandorte,

Aufwertung und weitere Stärkung der Karlsruher Freiräume, was zugleich als Maßnahme für die innere Entwicklung und Klimaanpassung gilt,

Förderung einer guten Erreichbarkeit und kurzer Wege, die anhand des Prinzips der 5-Minuten Stadt und gut vernetzter Mobilitätskonzepte verfolgt wird,

Stärkung der Innenstadt in Verbindung mit der Sichtbarmachung und Erlebbarkeit der äußeren und inneren Stadtkonturen (hier insbesondere die Vorhaben „Karlsruhes Konturen ausbilden“, „Stadteingänge inszenieren“).

Der Norden des Stadtgebietes wurde neben dem Süden als sogenannter „Vertiefungsbereich“ definiert und weist bedeutende

räumliche Entwicklungspotenziale und Handlungsspielräume auf, die besonders für die Bereiche Quartiersentwicklung, Wohnen und

Freiraumstruktur gelten.

Als Ergebnis einer breit angelegten Analyse mehrerer Stadtplanungsbüros und einem begleitenden Beteiligungsverfahren zum

Räumlichen Leitbild Karlsruhe konnten große Entwicklungsmöglichkeiten für diesen Raum aufgezeigt werden, die mit dem

Rahmenplan Neureut deutlich konkretisiert werden sollen.

Die folgenden Fragestellungen stehen für Neureut im Vordergrund:

Welche Art von Bebauung ist die Richtige?

Wie soll das neue Gebiet erschlossen werden?

Welche Bevölkerungsdichte ist angemessen und trotzdem hoch genug, um den Bedarf zu decken?

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24 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

Abbildung 6: Übersicht der Grünverbindungen mit Flächenkulisse der geplanten Wohnbebauung in Neureut, Stand April 2016. Quelle: Machleidt GmbH, sinai mbH, SHP Ingenieure, 2016.

Abbildung 7: Übersicht der aktuell geplanten Wohnbauflächen in Neureut, Stand 2017. Quelle: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), 2017.

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STADTPLANUNGSAMT | 25

2.4. STÄDTEBAULICHES UMFELD UND ANGRENZENDE NUTZUNGS- BEREICHE

Bevor die Flächen des Wettbewerbsgebietes als Wohnbauflächen ausgewiesen wurden, fand durchgehend eine landwirtschaftliche

Nutzung statt.

Das Planungsgebiet ist zu einem Großteil durch angrenzende Wohnnutzung geprägt, die sich vor allem nördlich, nordöstlich und

südwestlich anschließt. Durch die Überplanung des Gebietes soll insbesondere die Wohnbebauung erweitert werden. Es sind

deshalb vorwiegend Bau- und Wohnformen zu entwickeln, die das bestehende Wohngebiet städtebaulich und funktional sinnvoll

ergänzen.

Der Standort wird im Süden unmittelbar durch die Neureuter Querallee begrenzt. Der Bereich südwestlich der Neureuter Querallee

ist derzeit frei von Bebauung und dient als Kaltluftschneise und landschaftlich bedeutender Übergangsbereich in Richtung

des weiter südlich befindlichen Heidesees (vgl. Teil B „Räumliches Leitbild“). Diese Flächen wurden im Rahmen einer

Öffentlichkeitsveranstaltung des Räumlichen Leitbildes als künftige Bauflächen abgelehnt und werden damit weiterhin von

Bebauung freigehalten.

Nördlich entlang der Teutschneureuter Straße sowie nordöstlich entlang der Hauptverkehrsstraße Linkenheimer Landstraße schließt

Wohnbebauung an, die sich überwiegend aus Mehrfamilienhäusern und Doppelhaus- sowie Reihenhausbebauung

zusammensetzt.

Das nordöstliche Wohngebiet grenzt an die Hauptverkehrsachse Linkenheimer Landstraße an und ist auf Grund der höheren

Verkehrsgeschwindigkeit (70km/h) und der davon ausgehenden Lärmbelastung bereits mit Schallschutzmaßnahmen versehen.

Auf einem militärischen Areal der ehemals amerikanischen Kaserne im Stadtviertel Kirchfeld ist in den letzten Jahren ein neues

Wohngebiet „Kirchfeld Nord“ (2008) entstanden. Das neue Wohnareal befindet sich in ca. 1-2 km Entfernung nordöstlich der

Linkenheimer Landstraße. In Waldrandlage (Hardtwald) beherbergt dieses 600 Wohneinheiten, ein Gewerbegebiet und

Nahversorgungsangebote.

Im Südwesten grenzt neben der zeilenförmigen Wohnbebauung die Badnerlandhalle Karlsruhe an, die als multifunktionales

Veranstaltungszentrum eine große Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten wie beispielsweise Konzerte, Tagungen oder Ausstellungen

bietet. In dieser sind gesondert eine Seniorenstube des Stadtteils und eine Zweigstelle der Stadtbibliothek untergebracht.

Angeschlossen an die Veranstaltungshalle sorgt das „Restaurant Badnerland“ für die Bewirtung der Gäste. Innerhalb dieses

Siedlungsbereiches, der als zweites Zentrum Neureuts gilt, befinden sich weiter im Südwesten das Schulzentrum Neureut mit

einer Sportanlage, eine Jugendmusikschule sowie ein Seniorenzentrum.

Im Norden befindet sich das Hallenbad (Adolf-Ehrmann-Bad) sowie ein Kinder- und Jugendtreff („Trafohäusle“) und

westlich daran anschließende Gärtnereiflächen.

Das Adolf-Ehrmann-Bad war seinerzeit das erste öffentliche Hallenbad im Landkreis Karlsruhe (1964), das 1984 grundlegend

renoviert und erweitert wurde. Die Lage des Bades hat sich bisher als geeignet erwiesen, da die umliegenden (Wohn-) Bereiche nicht

wesentlich durch den Betrieb (trotz großer Freiflächen) gestört werden.

In die Betrachtung einer Neuplanung ist zum einen eine mögliche zukünftige Erweiterung des Bades (neue Fläche ca. 1 ha)

einzubeziehen und zum anderen eine potenzielle Umlegung der Nutzung. Beide Varianten sind grundsätzlich denkbar und

wurden von der Stadt Karlsruhe bereits in Erwägung gezogen (vgl. 3.3. Bauflächen).

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26 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

2.5. VORHANDENE ERSCHLIEßUNG

2.5.1. STRAßENNETZ

Das Wettbewerbsgebiet ist über die südlich verlaufende innerörtliche Hauptverkehrsstraße Neureuter Querallee an das Straßennetz

angebunden. Über diese wird der Verkehr südlich auf die übergeordnete Linkenheimer Landstraße (L605) geführt, welche in

Richtung Norden in die B36 mündet und somit eine direkte Anbindung an die überregionalen Ziele (Mannheim / Ludwigshafen)

bietet. In Richtung Süden mündet die L 605 in die Willy-Brandt-Allee K 9656 und den Adenauerring, welche in das Innenstadtgebiet

Karlsruhes führen. Eine grundlegende Anbindung an das Hauptverkehrsnetz ist folglich gewährleistet.

Im Norden wird das Wettbewerbsareal unmittelbar begrenzt durch die Teutschneureuter Straße, die nach einer Abbiegung ebenfalls

in die Linkenheimer Landstraße mündet. Der weitere Verlauf der Teutschneureuter Straße führt in Richtung Südosten über einen

Feldweg, der für Rad- und Fußverkehr zur Verfügung steht. Im Osten grenzt die Spöcker Straße an, die südlich im Kreisverkehr

endet, über welchen auch die Neureuter Querallee führt. Im Westen schließt die Unterfeldstraße unmittelbar neben der Haltestelle

Adolf-Ehrmann-Bad an, die mit öffentlichen Parkplätzen ausgestattet ist, die auch für Park&Ride genutzt werden können.

Abbildung 8: Hauptverkehrsstraßen. Quelle: Verkehrsuntersuchung Koehler-Leutwein, 2017.

Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der beschlossenen Prüfkulisse für neue Wohnbauflächen in Neureut gab

es bürgerschaftliche Anregungen und Befürchtungen, dass der zu erwartende Mehrverkehr der neuen Wohnbauflächen nicht

aufnehmbar sei. Daher hat die Stadt Karlsruhe eine Verkehrsuntersuchung veranlasst. Diese hatte zum Ziel, das bestehende

Verkehrsaufkommen abzubilden und zu analysieren. Darüber hinaus sollte die Mehrbelastung im Falle einer Umsetzung aller

Neuplanungen in Neureut und dessen Umfeld aufgezeigt werden. Die Ergebnisse sind im Folgenden kurz zusammengefasst:

mit deutlichen Verkehrszunahmen ist auf der Neureuter Querallee, der Mitteltorstraße (nordwestlich), dem Klammweg (Nordstadt), der Rembrandtstraße (südlicher Anschluss an Neureuter Querallee) und der Welschneureuter Straße (südwestlicher Anschluss an K 9658 und B36) zu rechnen,

die aktuellen, als auch die prognostizierten Verkehrsbelastungen sind dennoch stadtverträglich,

im Bereich der Welschneureuter Straße (Südschule Neureut) sind von Seiten der Stadt weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsaspekten anzustreben.

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Die Verkehrsuntersuchung soll als Grundlage für den Wettbewerb genutzt werden (s. Anlage Verkehrsuntersuchung Koehler-

Leutwein). In der Verkehrsuntersuchung wurde bei der Ermittlung der Verkehrserzeugung von einem hohen MIV-Anteil ausgegangen

(worst-case-Szenario). Für das Wettbewerbsgebiet wurden so 3.320 Kfz-Fahrten als Quell-/Zielverkehr ermittelt. Das

Mobilitätskonzept soll so gestaltet sein, dass ein niedrigerer Ansatz angenommen werden kann. Es ist darzustellen, wie dies erreicht

werden kann (siehe hierzu auch Kap. 5.4. „Straßen und Wegesystem“).

Die Auswirkungen der Wettbewerbsgebietsplanungen auf das umliegende Straßennetz sind darzustellen. Sollte sich die Bedeutung

der umliegenden Straßenräume ändern, sind für eine mögliche Überplanung Vorschläge zu machen.

2.5.2. BUNDESSTRAßENPLANUNG IM ÜBERGEORDNETEN NETZ

Als Bundesstraßenplanungen haben die 2. Rheinbrücke und die Nordtangente eine lange Planungshistorie. Ein Teilstück der

Freihaltetrasse der Nordtangente-West verläuft zwischen Neureut und der Nordweststadt/Nordstadt. Im aktuellen

Bundesverkehrswegeplan 2030 ist jedoch genau dieses Teilstück zwischen der B36 und der L605 nicht mehr enthalten. Im Juli 2017

wurde im Karlsruher Gemeinderat beschlossen, einen Antrag zu stellen, dieses Teilstück nun aus dem Regionalplan und dem

Flächennutzungsplan herauszunehmen.

Bereits im Räumlichen Leitbild wurde dieser Bereich als qualifizierter Freiraum - ohne Bundesstraßentrasse - gestaltet. Dies soll für

den Wettbewerb übernommen werden (siehe hierzu Kap. 3).

Für die 2. Rheinbrücke führt der Bund seit 2011 ein Planfeststellungsverfahren durch, für welches für Herbst 2017 der

Planfeststellungsbeschluss angekündigt wurde. Der Anschluss der 2. Rheinbrücke an die B36 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030

im vordringlichen Bedarf enthalten. Der Bund möchte zügig mit den Planungen der Weiterführung beginnen. Die Realisierung dieser

beiden Projekte kann als mittel- bis langfristig eingestuft werden. Die Auswirkungen auf Neureut sind in der Verkehrsuntersuchung

Koehler-Leutwein dargestellt.

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Abbildung 9: Grundnetz Straße, Zielplan laut Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe (Übersicht Bundesstraßenplanungen 2. Rheinbrücke und Nordtangente West). Quelle: Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe, nachbearbeitet.

2.5.3. ÖPNV

Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist in diesem Bereich durch die Stadtbahnlinie S1 sowie S11 gegeben. Diese

führen von Bad Herrenalb (S1) und Ittersbach (S11) über den Hauptbahnhof und die Innenstadt nach Hochstetten (Landkreis

Karlsruhe). Das Wettbewerbsgebiet ist über drei Haltestellen auf der Unterfeldstraße (Bärenweg, Adolf-Ehrmann-Bad und Kirchfeld)

angebunden, wobei die Haltestelle Adolf-Ehrmann-Bad mit ca. 200-300m fußläufig am nächsten zu erreichen ist. Derzeit werden die

drei Haltestellen jeweils im zehn bis 20-Minuten Takt bedient. Die Fahrtzeit bis zum Zentrum (Haltestelle Marktplatz) beträgt ca. 20

Minuten.

Die Haltestelle Bärenweg bietet mit der Buslinie 72 eine innerörtliche Anbindung nach Kirchfeld Nord und Neureut Friedhof. Über

diese sind weitere Anschlüsse an die Buslinie 73 (Haltestelle Kirchfeld Nord) Richtung Innenstadt sowie die Linie 71 Richtung

Heidehof gegeben.

2. Rheinbrücke

Abgeschlossenes

Planfeststellungsverfahren

Nordtangente-West

Geplantes

Planfeststellungsverfahren

„Anschluss an B36“

Teilstück, wird aktuell

nicht weiterverfolgt

x x x x x x

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STADTPLANUNGSAMT | 29

Abbildung 10: Ausschnitt Linienplan Karlsruhe. Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund KVV, 2017.

Abbildung 11: Ausschnitt Linienplan Karlsruhe-Neureut . Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund KVV, 2017.

Von Bedeutung für den ÖPNV Anschluss ist die im Nahverkehrsplan 2014 vorgesehene Verlängerung der Straßenbahnlinie 3, die

von der Karlsruher Südstadt (Haltestelle Tivoli) aus kommend, bis in das Neubaugebiet Kirchfeld Nord reichen soll (Realisierung

mittelfristig). Die aktuelle Endhaltestelle (Heide) dieser Linie befindet sich in Neureut Heide.

2.5.4. RADVERKEHR

Das Radverkehrsnetz der Stadt Karlsruhe ist unterteilt in das Hauptnetz, das an die Ringroute anschließt und als sogenannte

Stadtteilroute den Radverkehr über zusammenhängende, zügige, sichere und ausgeschilderte Radwege von den Stadtteilen

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außerhalb in die Innenstadt leitet. Das Nebennetz bietet Anschluss an touristische Fernradwege sowie überregionale, gut

ausgeschilderte Radrouten.

Abbildung 12: Radverkehrsnetz der Stadt Karlsruhe. Quelle: Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bereich Verkehr.

Das Wettbewerbsgebiet wird von Radrouten des Haupt- und Nebennetzes umschlossen. Ein adäquates Angebot für Radfahrende ist

entlang der Routen des übergeordneten Radverkehrsnetzes zu gewährleisten.

Abbildung 13: Ausschnitt Neureut Radverkehrsrouten. Quelle: Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bereich Verkehr.

Die übergeordneten Radrouten, die das Wettbewerbsgebiet umschließen, werden bisher entweder auf der Straße oder auf

gemeinsamen Rad- und Gehweg geführt. Da davon auszugehen ist, dass mit der neuen Bebauung die straßenbegleitenden Wege

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STADTPLANUNGSAMT | 31

für den Rad- und Fußverkehr an Bedeutung gewinnen – dort also weit mehr Fußgänger/innen und Radfahrer/innen unterwegs sein

werden –, muss überprüft werden, ob das Angebot hier ausreicht oder ob Anpassungen notwendig sind.

Für das Wettbewerbsgebiet ist eine gute Anbindung an das übergeordnete Radnetz und gute Radführungen innerhalb des Gebiets

und in die anliegenden Quartiere zu gewährleisten, wobei Wegebeziehungen und Querungsbedarfe zu berücksichtigen sind. Von

besonderer Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr ist die Brücke über die Linkenheimer Landstraße in Höhe Kiefernweg, welche

die Stadtteile verbindet, als Schulweg genutzt wird und als Verbindung zum Hardtwald zur Naherholung dient (vgl. Abb. 15).

Abbildung 14: Radverkehrsführung im Bestand. Quelle: Verkehrsuntersuchung Koehler-Leutwein 2017, mit Ergänzungen.

Grundsätzlich sieht der Verkehrsentwicklungsplan eine Stärkung der Radverkehrsplanung innerhalb von Neuplanungen vor. Auch

verfügt Karlsruhe über ein recht ehrgeiziges 20-Punkte-Programm-Radverkehr, in dem als Ziel ein Radverkehrsanteil von 30%

verankert ist.

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32 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

2.5.5. FUßVERKEHR

Wie bereits im vorangegangen Kapitel Radverkehr dargestellt, wird der Fußverkehr entlang der umliegenden Straßen im Bestand oft

auf gemeinsamen Geh- und Radwegen geführt. Im Rahmen der Wettbewerbsplanung ist zu prüfen, ob hier Anpassungen notwendig

werden (s. Kap. 3 Anforderungen).

Abbildung 15: Bestehende Fußverkehrsführung entlang des Wettbewerbsgebietes Quelle: Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2017.

2.5.6. RUHENDER VERKEHR

Im Bereich der nördlichen Unterfeldstraße ist das öffentliche Parken im seitlichen Straßenraum erlaubt, die Stellplätze sind auch als

Park&Ride-Plätze ausgewiesen. An der nordöstlich verlaufenden Teutschneureuter Straße sind ebenfalls öffentliche Parkplätze

angeordnet. Die beiden Hauptverkehrsstraßen Neureuter Querallee (südlich) sowie die Spöcker Straße (östlich) lassen keinen

öffentlich ruhenden Verkehr zu.

Der private Parkraum steht auf den entsprechenden Grundstücken zur Verfügung und wird insbesondere im östlichen Wohngebiet

durch vorliegende Garagenhöfe gewährleistet, während die südlich der Neureuter Querallee angrenzenden Wohnhäuser mit

Tiefgaragen ausgestattet sind und die westlich liegenden Ein- und Mehrfamilienhäuser entlang der Gürichstraße Einzelgaragen im

hinteren Bereich der Grundstücke aufweisen.

Die Parkplätze für das Wettbewerbsgebiet sollen innerhalb des Gebietes nachgewiesen werden. Dabei sind im öffentlichen Raum

30% der baurechtlich notwendigen Stellplätze als Besucherstellplätze auszuweisen. Ein Parkierungskonzept soll gewährleisten, dass

ein möglicher Parksuchverkehr aus dem Planungsgebiet nicht in die umliegenden Gebiete übertragen wird.

Gehweg

Gemeinsamer Geh- und Radweg

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2.6. VER- UND ENTSORGUNG

Im Plangebiet verlaufen verschiedene Entwässerungskanäle, unter anderem der Hauptsammler „Luftwaffenkanal“ (s. Anlage 05

Lageplan). Die Leitungen können nicht verlegt werden und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für die bestehenden

Kanaltrassen ist ein Schutzstreifen von 6,0 m freizuhalten.

2.7. NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN

Aus landschaftstypologischer Sicht besteht das Wettbewerbsgebiet überwiegend aus kleinteiliger, landwirtschaftlich genutzter

Fläche, sogenanntem Grabeland und schließt an die südlich gelegene Neureuter Feldflur an.

2.7.1. NATUR- UND ARTENSCHUTZ

Im Wettbewerbsgebiet befinden sich nach § 30 BNatSchG/§ 33 NatSchG BW gesetzlich geschützte Biotope (Feldgehölze zwischen

Neureut und Kirchfeld), die in einem Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen wären, da in eine Ausnahme- oder Befreiungslage

hineingeplant werden muss. Vorrangig ist der Versuch einer Vermeidung der Inanspruchnahme oder – soweit dies nicht möglich ist

– die Ausnahme, die erteilt werden kann, wenn die Biotope (gleichartig) ausgeglichen werden können.

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Abbildung 16: Übersicht der geschützten Biotope im Wettbewerbshellgebiet (hellbraun gekennzeichnet). Quelle: Geodatenauskunft Karlsruhe, Stand 2017.

Die Flächen nördlich und südlich der Neureuter Querallee gehören dem Naturraum „Hardtplatten“ an und sind durch großflächige

Flugsandflächen und Binnendünengebiete gekennzeichnet. Im Betrachtungsraum sind neben den gärtnerisch genutzten Flächen im

Nordosten Getreideäcker mit Ackerwildkräutern und Feldgehölze vorhanden.

Das Planungsgebiet hat derzeit einen offenen Landschaftscharakter. Künftige Ausgleichsmaßnahmen und eine entsprechende

Grünplanung sollen weiterhin im Idealfall weite Blickbeziehungen ermöglichen.

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2.8. ALTLASTEN/ABFALL

Derzeit liegen im Plangebiet des Rahmenplans Neureut keine Flächen vor, die im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst sind.

Im Bereich der Plangebietsfläche A sind jedoch gewerblich-gärtnerische Nutzungen bekannt. Durch den möglichen Einsatz von

Pflanzenschutzmitteln und/oder das Aufbringen von anthropogenem Erdmaterial kann eine Verunreinigung des Untergrundes

grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

3. ANFORDERUNGEN

3.1. SOZIALVERTRÄGLICHKEIT

Im Zuge der Innenentwicklung steht vor allem die Mobilisierung der vorhandenen Areale in Neureut im Vordergrund. Auf Grund

ihrer guten Anbindung und Erschließung sollen neue Planungen an diese anknüpfen und in einer ressourcenschonenden

Siedlungsweise in die Umgebung integriert werden. Das Ziel, ausreichend zusätzliche Wohnbauflächen mit hohen

Qualitätsstandards zu entwickeln, erfordert insbesondere eine sozialverträgliche und durchmischte Konzeption. Dabei sind

innovative Lösungen für den Bevölkerungszuwachs sowie Quartiere mit lebendigen Nachbarschaften und Nachbarschaftszentren

anzustreben. Hierzu ist insbesondere ein ausgewogenes Verhältnis von Baumasse und Freiraum zu verfolgen, um eine kompakte

und angemessen dichte Bauweise zu schaffen.

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 21. Januar 2014 das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) sowie das Karlsruher

Wohnungsförderungsprogramm (KaWoF) beschlossen, die dem Zwecke der Förderung des bezahlbaren bzw. sozialen

Wohnraumes dienen. Dies bedeutet, dass mindestens 20% der neu geschaffenen Wohnungen sozialgerechte Wohnungen sein

müssen, das heißt, sie müssen sozialverträgliche Mieten beinhalten.

Im Verlauf des Verfahrens sind diese Aspekte zu berücksichtigen.

3.2. CHARAKTER UND IDENTIFIKATION

Da davon auszugehen ist, dass das Einwohnerwachstum Karlsruhes auch im Bestand aufgefangen werden kann, bietet die Neu-

und Weiterentwicklung von Quartieren die Chance einer Aufwertung der Adresse sowie der Anbindung der umliegenden Quartiere.

Damit kann gleichzeitig die Attraktivität des Stadtteils an sich erhöht werden und die Schaffung lokaler Identitäten gefördert

werden.

Es ist deshalb besonders erforderlich, neue Wohnflächen behutsam in die vorhandene Stadtstruktur zu integrieren, um eine hohe

Identifikation mit den neuen Quartieren zu ermöglichen und eine gute Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu schaffen.

3.3. BAUFLÄCHEN

Das geforderte Konzept soll eine städtebauliche Struktur anstreben, die den derzeitigen Bestand der Flächen A (Gärtnereien) und B

(Hallenbad) unabhängig voneinander und unabhängig von den übrigen Flächen betrachtet. Die weitere Entwicklung beider

Flächen A und B ist bislang nicht abschließend geklärt, sodass ein städtebaulich gelungenes Konzept zukünftig als

Orientierung dienen kann. Es sind demzufolge vorzugsweise Konzepte gewünscht, innerhalb derer Bauabschnitte gebildet

werden, die unabhängig voneinander realisiert werden können.

Aufgrund dessen ist ein auf die zukünftige Entwicklung der Flächen des Hallenbades (Adolf-Ehrmann-Bad) und der Gärtnereinutzung

(im Westen des Planungsgebietes) angepasstes Konzept in Bauabschnitten gewünscht. Die Fläche C soll demnach sowohl

alleinstehend, als auch in Kombination mit den Flächen A und B funktionieren.

Die Neuordnung des Wettbewerbsgebietes wird sich voraussichtlich auf einen Zeitrahmen von fünf bis 15 Jahren erstrecken. Aus

finanziellen, technischen, eigentumsrechtlichen und bedarfsbedingten Gründen sollen sowohl funktionsfähige Konzepte für

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Teilbereiche als auch Übergangslösungen für zeitlich befristete Nutzungen möglich sein. Damit soll die Möglichkeit für verschiedene

Entwicklungsträger sowie Eigentümer/innen von Einzelgrundstücken mit unterschiedlichen Realisierungsvorstellungen gegeben sein.

Abbildung 167: Übersicht der Eigentumsverhältnisse. Quelle: Geodatenauskunft Karlsruhe, Stadtplanungsamt, 2017.

3.4. BAUSTRUKTUR UND GRUNDSTÜCKSGRÖßEN

Es sind Baustrukturen vorzuschlagen, die eine angemessene soziale Durchmischung des Gebietes ermöglichen und fördern. Auch

sollte die städtebauliche Struktur auf Folgendes eingehen: Aufgrund der heutigen vorhandenen Vielzahl kleinteiliger Grundstücke

sollen diese auch nach der Umsetzung des Rahmenplans wieder einer Vielzahl an Eigentümern/innen zugeteilt werden können.

Die folgende Darstellung zeigt die Verteilung der Grundstücksgrößen auf:

Städtisches Eigentum

Privateigentum

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STADTPLANUNGSAMT | 37

Abbildung 178: Statistik der Flurstücksflächen des NVK. Quelle: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK).

Abbildung 19: Statistik der Flurstücksflächen des NVK. Quelle: Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK).

Die Gesamtzahl der Flurstücke auf der Wettbewerbsfläche beträgt 157 (abzüglich der städtischen Fläche des Adolf-Ehrmann-

Bades). Zwei Drittel der Flurstücke (105 von 157) haben Flächengrößen zwischen 700 und 1600m². Der Mittelwert abzüglich der

zehn größten und zehn kleinsten Flächen liegt bei 1150m².

Die kleinste Flurstücksfläche beträgt 22,5m², die größte Fläche umfasst 7.590m² (zweitgrößte Fläche 6.760m²). Diese sind

den Gärtnereiflächen im Nordwesten des Planungsgebietes zuzuordnen.

Im Hinblick auf die Bodenumlegung und die anschließende, erneute Zuordnung der Grundstücke sollte ein nicht unerheblicher Teil

der Grundstücke daher eine Größe von (1150m² - 30% Verkehrsflächen) also ca. 800m² haben.

Anzahl

Anzahl

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38 | STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB RAHMENPLAN KARLSRUHE NEUREUT-ZENTRUM III

3.5. WOHNEN UND ANGESTREBTE DICHTE

Im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Dichte für Neuplanungen von Gebieten geben vier Kategorien im

Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe vor, welche Dichtewerte bei geplanten Wohnbauflächen als

Mindestmaß vorzusehen sind.

Karlsruhe hat im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans die Möglichkeit, 85 Hektar Wohnbaufläche auszuweisen.

Der Gemeinderat entschloss sich jedoch dazu, die vollen 85 Hektar nicht auszuschöpfen und nur ca. 60 Hektar weiterzuverfolgen.

Um die derzeit sehr hohen Mietpreise wieder auf ein angemessenes Niveau bringen zu können, strebt die Stadt Karlsruhe an, ihrer

Verantwortung beim Bereitstellen von Wohnraum nachzukommen und die gleiche Anzahl neuer Wohnungen auf weniger Fläche

unterzubringen.

Die Fläche Zentrum III ist hervorragend an den ÖPNV angebunden und liegt im geografischen Mittelpunkt Neureuts, ortsteilrelevante

Infrastrukturen befinden sich lediglich wenige hundert Meter entfernt. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden

bietet es sich daher an, das Gebiet einer zeitgemäßen Ausnutzung zuzuführen. Eine höhere Wohnungsdichte auf dieser Fläche bietet

sich daher vergleichsweise gut an. Für die Fortschreibung des FNP wird im Entwurf derzeit für die Fläche Zentrum III daher eine

Bevölkerungsdichte von ca. 150 EW/Hektar als Anhalts- bzw. Orientierungswert vorgeschlagen.

Der Wettbewerb dient unter anderem dazu, diesen Dichtewert auf Verträglichkeit zu überprüfen. Andere, geringer oder stärker

verdichtete Konzepte führen nicht zum Ausschluss vom Wettbewerb, sofern sie eine qualifizierte städtebauliche Entwicklung unter

Berücksichtigung der sonstigen Anforderungen aufzeigen.

Aus der Dichte von 150 Einwohnern pro Hektar errechnen sich für das Wettbewerbsgebiet ca. 2.500 Menschen (bereits abzüglich

der Grünzüge). Für sie ist ein breit angelegtes Wohnungsangebot, insbesondere auch an bezahlbarem Wohnraum zu

entwickeln, die den Bedarf unterschiedlicher Bevölkerungs- und Einkommensgruppen bedienen.

Um eine hohe Wohn- und Lebensqualität gewährleisten zu können, sollen möglichst großzügige Grün- und Freiflächen freigehalten

werden (s. Kap. 3.9, Freiraum und Landschaftsplanung). Im Kontext der baulichen Dichte sind im Sinne einer doppelten

Innenentwicklung Maßnahmen zur Klimaanpassung (s. Kap. 3.9.1) vorzusehen.

Die Schaffung von städtebaulichen Qualitäten innerhalb der vorgeschlagenen Bebauung, insbesondere von Aufenthaltsqualitäten,

müssen durch räumliche Darstellungen nachgewiesen werden.

3.6. FUNKTIONSMISCHUNG

Um lebendige Quartiere und eine bessere Flächennutzung zu erhalten, soll nach einer bestmöglichen Kombination der Funktionen

Wohnen, Freizeit und Erholung gesucht werden. Dabei ist speziell der Frage nachzugehen, wo welche Mischungen sinnvoll sind und

welche Nutzungen an bestimmten Stellen vermieden werden sollten. Hierbei sind innovative Lösungen für eine funktionale

Quartiersentwicklung gewünscht.

3.7. INFRASTRUKTUREINRICHTUNGEN

Der aktuelle Versorgungsgrad bei Lebensmitteln und anderen nahversorgungsrelevanten Branchen liegt im Stadtteil Neureut

momentan deutlich über dem städtischen Durchschnitt und kann als sehr gut bezeichnet werden.

Durch die räumliche Verteilung der Geschäfte sind die fußläufigen Erreichbarkeiten innerhalb des Stadtteils gegeben und sollen auch

zukünftig gewährleistet sein. In unmittelbarer Nähe des geplanten Stadtquartiers, zwischen der Grünewaldstraße und der

Badnerlandhalle, befindet sich der zentrale Einkaufsbereich für den neuen Teil Neureuts in der Kategorie eines C-Zentrums. Dort ist

bereits seit Jahren ein großer Lebensmittelvollsortimenter etabliert.

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Abbildung 18: Übersicht der bestehenden Versorgungseinrichtungen in Neureut (s. Anlage 06). Quelle: LeNa Monitoring, Wirtschaftsförderung Stadt Karlsruhe, Stand 2017.

Durch den voraussichtlichen Zuwachs der Wohnbevölkerung im Quartier um ca. 2.500 Bürgerinnen und Bürger, muss zunächst

anhand detaillierter Auswertungen und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung geprüft werden, inwieweit weitere

Nahversorgungseinrichtungen innerhalb des Stadtquartiers sinnvoll sind. Zur Belebung des Quartiers sind kleinere

Einzelhandelsnutzungen und Dienstleister wie zum Beispiel Bäckereien, Obst & Gemüse, Cafés, Eisdielen oder ein von den

Bürgern/innen gewünschter Biomarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800m² vorstellbar.

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3.8. IMMISSIONEN UND LÄRMSCHUTZ

Für den Bereich des nordöstlich angrenzenden Wohngebietes (östlich der Linkenheimer Landstraße) wurden auf Basis der Ergebnisse

einer schalltechnischen Untersuchung entsprechende Maßnahmen (Lärmschutzwall) umgesetzt.

Die zukünftig erwartete Lärmemission des südöstlich liegenden Gewerbebetriebes (Badische Neueste Nachrichten Badendruck

GmbH) soll im Rahmen der Planung besondere Berücksichtigung erfahren. Diese Gewerbelärmbelastung findet auf Grund der

durchgehenden Arbeitszeiten auch nachts statt und erfordert deshalb angemessene Nutzungslösungen in diesem Bereich.

Im nordwestlichen Bereich des geplanten Areals verläuft die Stadtbahntrasse (S1 und S11). Die daraus hervorgehenden

Lärmemissionen wirken ebenfalls auf die geplanten Nutzungen ein. Im Zuge der weiteren Planung ist ein Schallschutzkonzept zu

erstellen, damit gesunde Wohnverhältnisse erreicht werden können.

3.9. FREIRAUM UND LANDSCHAFTSPLANUNG

Der Entwurf zum Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe sieht freiraumplanerische Leitkonzepte vor, die entsprechend der künftigen

klimatischen Veränderungen und Anforderungen weiterentwickelt und betont werden sollen. Eines der übergeordneten konkreten

Ziele ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des Grünsystems auf Grundlage der Verbindungen von Freiräumen und

Landschaftsräumen in der Stadtstruktur.

Diesbezüglich ist eine große Nord-Süd-Achse in Verlängerung des alten Flugplatzes (südlich im Gebiet der Nordstadt) und dessen

Anschluss an die übergeordneten Freiräume vorgesehen.

Für Gebiete, die einer starken Innenentwicklung unterliegen, liegt der Fokus vor allem auf den quartiersbezogenen

Freiraumbelangen und der übergeordneten Vernetzung mit bestehenden Freiflächen (vgl. Darstellung Kapitel 2 „Das

Wettbewerbsgebiet“).

Grundsätzlich gilt es, die vorhandenen Freiräume zu stärken, zu denen beispielsweise das Gebiet „Unterfeld“ als Teil der Neureuter

Feldflur im Süden Richtung Heidesee zählt. Dieses Gebiet stellt einen bedeutenden landschaftsrelevanten Übergang und

Erholungsbereich mit der Schutzgut-Einstufung „Flächen für die lokale/regionale Naherholung von besonderer Bedeutung“ und

„Flächen für die lokale/regionale Naherholung von herausragender Bedeutung“ in der Tragfähigkeitsstudie des

Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) 2011 dar. Im Zuge der laufenden Fortschreibung des Landschaftsplanes 2030 des

NVK wird der Vorschlag zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in Teilen der Neureuter Feldflur südöstlich der

Rembrandtstraße diskutiert.

Der gesamte Vertiefungsbereich Nord des Räumlichen Leitbildes sieht einen durchgängigen Landschaftsraum von Ost

nach West vor, der als „Grüne Nordspange“ bezeichnet wird. Verknüpft ist diese Idee mit der Stärkung einer qualitativen

Vernetzung (Ost-West) für den Fuß- und Radverkehr sowie der Qualifizierung ländlicher Zwischenräume als hochwertige innere

Landschaft. Ziel ist die Aufwertung und Stärkung des vorhandenen Freiraumes sowie die Herstellung der Verbindung zwischen

Hardtwald und zentralen Stadtteilen bis hin zum Rhein.

Der Hardtwald als größte zusammenhängende Waldfläche in Karlsruhe hat den Charakter eines Identifikationsortes und erfüllt als

stadtnaher Naturraum die wichtigen Aufgaben der Erholung und Ökologie und ist auf Grund seiner Nähe zum Planungsgebiet zu

beachten.

Das Planungskonzept soll einen Nachweis der relevanten Freiraumvernetzungen und Ziele, die das Räumliche Leitbild vorsieht,

erbringen.

Nach jüngsten Abstimmungen im Zuge des räumlichen Leitbildes sehen die bisherigen Planungen zum Flächennutzungsplan 2030

vor, die Wohnbaufläche C mit Hilfe eines Grünkorridors (Breite von 70m in bisheriger Planung) aufzulockern und damit

zukünftig an die bestehenden Grünverbindungen anzuschließen. Diese bestehen aus einem als Parkfläche ausgewiesenen

Grünzug, der parallel zur heute angrenzenden Bahntrasse verläuft und damit die Flächen im Norden (A und B) von der Fläche im

Süden (C) trennt. Der genannte Grünzug weist eine nach Norden durchgehende Wege- und Sichtverbindung zu einer als Friedhof

ausgewiesenen Grünfläche (Nordfriedhof) auf, die künftig als Parkanlage genutzt werden soll. Im Südwesten schließt der geplante

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Grünkorridor unmittelbar an einen weiteren bestehenden Korridor an und vervollständigt damit relevante Grünverbindungen, die

sich u.a. auf das Mikroklima auswirken. Diese Verknüpfung soll im Rahmen der Planung weiterhin gewährleistet sein.

3.9.1. KLIMAANPASSUNG IM QUARTIER

Der verabschiedete Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung zeigt belegbar auf, dass die Gestaltung des städtischen Straßen-

und Freiraums zunehmend in den Vordergrund zukünftiger Maßnahmen rückt, da dort ein erheblicher Teil der klimatischen

Entlastung geleistet wird. Dieser zeigt sowohl grundlegende Maßnahmen gegen die Überhitzung in Quartieren auf, als auch

Potenziale einer klimagerechten Bebauung und Freiflächenentwicklung.

Neben den stark verdichteten innerstädtischen Siedlungsflächen Karlsruhes wird das westlich an das Planungsgebiet angrenzende

und zuletzt entstandene, zweite Siedlungszentrum künftig von einer klimatischen Belastung betroffen sein. Dieses wird im

Klimaanpassungsplan als eines der „klimatisch belasteten Gebiete bis 2050“aufgeführt.

Hinsichtlich dieser Gegebenheiten sind öffentliche Räume klimatisch aufzuwerten, um die Verdunstung zu fördern und die

Aufheizung innerhalb des Quartiers zu mindern. Eine direkte Anbindung an das Grün der einzelnen Siedlungskörper kann hierbei

von Vorteil sein.

Das innere Grünsystem ist durch die Sicherung von Kaltluftbahnen und die Verbindung der Freiräume zu stärken. Eine zu beachtende

Luftleitbahn verläuft südlich unterhalb des Gebietes (Ost nach West).

3.10. SOZIALE INFRASTRUKTUR

Trotz des gut ausgebauten Angebotes ist bereits jetzt absehbar, dass die bestehende umliegende soziale Infrastruktur das neue

Quartier nicht ausreichend versorgen kann.

Angesichts des geplanten Wohnraumes für ca. 2.500 Menschen im Wettbewerbsgebiet sind ausreichend Kindertageseinrichtungen

vorzusehen. Derzeit stehen für ca. 1.100 Neureuter Kinder im Vorschulalter rund 800 Betreuungsplätze in 13

Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Bereits aktuell besteht noch eine Unterversorgung für Kinder unter drei Jahren. Um ein

Beispiel für die jeweilige Einrichtungsgröße zu geben, können in einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung je nach Gruppenarten

ca. 80 Kinder untergebracht werden. Diese Gegebenheit ist in den Planungen mit zu berücksichtigen.

Von Bedeutung für das zukünftige Quartier sind darüber hinaus folgende soziale Infrastruktureinrichtungen:

Die Grundschulen – Nordschule Neureut (Ganztagsschule in Wahlform), Südschule Neureut und die Waldschule Neureut sowie das

Schulzentrum Neureut mit der Realschule Neureut und dem Gymnasium Neureut. Es besteht der Bedarf einer weiteren Grundschule,

die in der Planung zu berücksichtigen ist. Gleichzeitig sollen zusätzliche Standorte für Jugendtreffeinrichtungen und Sportflächen

vorgeschlagen werden.

Darüber hinaus besteht ein Bedarf nach einem Wohnheim für Menschen mit einer schwer-mehrfachen Behinderung.

Zum Jahresende 2016 mussten von den insgesamt 377 Erwachsenen mit einer geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderung

182 Menschen außerhalb der Stadt und des Landkreises Karlsruhe untergebracht werden. Ziel ist gemäß Gemeinderatsbeschluss die

wohnortnahe Unterbringung von Menschen mit Behinderungen.

Gemäß der Förderrichtlinien des Ministeriums für Soziales und Integration werden Wohnheime mit 24 Plätzen inklusive zwei

Kurzzeitplätzen gefördert, die pro Platz 44m² vorsehen. Insgesamt besteht demnach der Bedarf eines ca. 1.100m² großen

Wohnheims. Dieses benötigt zwei Etagen sowie – sofern möglich- weitere Etagen für barrierefreies Wohnen oder Wohnen für

Familien. Entsprechende zugehörige Außenflächen sind zu berücksichtigen.

Ferner besteht ein Bedarf nach Erhöhung ambulanter Wohnversorgung und/oder Wohngemeinschaften und/oder ambulant

begleiteter Wohngemeinschaften für Menschen mit hohem Pflegebedarf aus Karlsruhe. Dies bedeutet für Neureut, dass rund acht

bis zehn Drei- und Vierzimmer-Wohnungen für ambulant betreutes Wohnen benötigt werden.

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Allgemein gilt es, innovative Wohnformen für ältere Menschen verstärkt in die Planung einzubeziehen (z.B. Wohngemeinschaften,

Mehrgenerationenwohnen). In diesem Zusammenhang ist die bestehende Einrichtung für Mehrgenerationenwohnen zu

berücksichtigen („Brunhilde-Baur-Haus“), die darüber hinaus auch über eine Kindertagesstätte verfügt und betreute

Wohnmöglichkeiten für junge Menschen und Familien mit besonderem Hilfebedarf anbietet.

3.11. MOBILITÄTSKONZEPT UND ERSCHLIEßUNG

Grundsätzlich ist eine integrative Betrachtung der verschiedenen Verkehrsarten sowie der Randbedingungen für das

Wettbewerbsgebiet dringend erforderlich.

Angestrebt wird eine integrierte, stadtverträgliche Verkehrsplanung mit Schwerpunkt Umweltverbund durch eine attraktive

Anbindung an das Straßenbahn- und Busnetz, ein qualitativ hochwertiges Rad- und Fußwegenetz innerhalb des Stadtteils mit

optimaler Vernetzung innerhalb des Gebiets und in die angrenzenden Quartiere und Freiräume. Gleichzeitig soll eine schnelle

Anbindung an das übergeordnete Radwegenetz gewährleistet sein. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) soll auf Haupt- und

Sammelstraßen gebündelt werden. Der ruhende Verkehr soll so angeordnet werden, dass die durch den motorisierten

Individualverkehr (MIV) verursachten Belastungen in den untergeordneten Wohnwegen reduziert werden und das Miteinander auf

den Straßen unter Wahrung einer hoher Verkehrssicherheit und Wohnqualität gefördert wird. Dies ist durch ein Parkierungskonzept

zu gewährleisten, welches auch Quartiersgaragen berücksichtigen kann.

Abbildung 23: Übersicht Erschließungskonzept (stadtverträgliches Mobilitätskonzept) Quelle: Stadtplanungsamt Karlsruhe.

Die Gestaltung des öffentlichen Raumes soll quartiersprägend sowie in das Gesamtkonzept integriert sein.

Äußere Erschließung

Anpassungsbedarf der bestehende

umliegende Erschließung für MIV, Rad,

Fuß, ÖV prüfen! Anschlüsse darstellen!

Wegebeziehungen und

Querungsbedarf beachten!

Inneres Erschließungskonzept,

integriert in ein

stadtverträgliches

Mobilitätskonzept (inkl.

Parkraumstrategie) Brücke über L 605

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3.11.1. ÖPNV

Einer der relevanten Standortvorteile des Wettbewerbsgebietes ist die gute Anbindung an die Innenstadt durch die Stadtbahn.

Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 (Tram) vorgesehen, die die bisherige

Anbindung mit dem Anschluss an das Straßenbahnnetz ergänzen soll. Diese Planung soll sinnvoll in die Konzeption des

Wettbewerbsgebietes integriert werden.

Erste konzeptionelle Ideen zur Führung der Linie bzw. zur Lage der Haltestelle sind in nachfolgender Abbildung dargestellt. Diese

können im Gebiet noch angepasst werden. Die Straßenbahnstrecke kann im Wettbewerbsgebiet C zwischen der Neureuter Querallee

und Unteren Hardtstraße über zwei mögliche Trassen verlängert werden (s. Abbildung). Auf der Gebietsfläche B des

Wettbewerbsgebietes ist eine Freihaltetrasse parallel zur Teutschneureuter Straße zur Führung der künftigen Tramlinie 3

einzuplanen.

Nördlich des Wettbewerbsgebiets ist eine Haltestelle als Umsteigemöglichkeit in der Nähe der bestehenden Haltestelle „Kirchfeld“

der S1/11 vorgesehen.

Zudem erscheint eine Haltestelle im Wettbewerbsgebiet sinnvoll, welche die Fußgänger-/Radfahrerbrücke über die L605

berücksichtigt, sodass auch eine gute Anbindung zum Ortsteil Kirchfeld gewährleistet ist.

Aus der Bürgerschaft kam der Wunsch, im Wettbewerbsgebiet mehr als eine Haltestelle anzubieten. Abhängig vom jeweiligen

städtebaulichen Konzept könnte dies aufgegriffen werden und in die Gesamtkonzeption der neuen Straßenbahnlinie aufgenommen

werden, sofern die laut KVV Nahverkehrsentwicklungsplan vorgegebenen Regelabstände der Haltestellen mit 600m weiterhin einen

sinnvollen Einzugsbereich erschließen. Im Zuge begründeter Ausnahmen ist eine Reduzierung dieser Vorgabe möglich bzw. kann

sich aus der Planung ergeben.

Die Haltestelle/n soll/en barrierefrei mit überdachtem Wartebereich sowie mit überdachter Bike & Ride-Anlage ausgestattet sein.

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Abbildung 19: Regelabstandsvorgabe von 600 m aus dem KVV Verkehrsentwicklungsplan. Quelle: VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 2017.

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Abbildung 20: Variantenübersicht für die künftige Tram bzw. Straßenbahntrasse. Quelle: VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 2017.

3.11.2. STRAßEN- UND WEGESYSTEM

Sowohl die äußere, als auch die innere Erschließung sind in ein Gesamtkonzept einzubinden und verkehrsträgerübergreifend zu

betrachten. Anschlüsse an bestehende Straßen und Wege sind sinnvoll zu wählen, die umliegenden Straßen und Wege sind

gegebenenfalls anzupassen. Die Hierarchien der Straßen sind festzulegen und entsprechend zu gestalten.

Die Anschlüsse der äußeren Erschließung für den MIV sind so zu wählen, dass möglichst wenig Mehrverkehr für die

umliegenden Gebiete entsteht. Die Knotenpunkte sind auszuformulieren (z.B. Kreisverkehr, Knotenpunkt mit/ohne

Lichtsignalanlage), die Leistungsfähigkeit ist grob abzuschätzen und der gegebenenfalls notwendige Anpassungsbedarf des

umliegenden Netzes ist darzustellen.

Hierzu ist aufbauend auf der Verkehrsuntersuchung von Koehler-Leutwein (siehe Anlage) die Verkehrserzeugung des

Wettbewerbgebiets gegebenfalls anzupassen und die Verkehrsverteilung aufzuzeigen. Die Verkehrsuntersuchung von Koehler-

Leutwein ist von einem hohen Verkehrsansatz ausgegangen („worst-case-Szenario“) und hat einen MIV-Anteil von 40% hinterlegt.

Bei einem stadtverträglich-verkehrlichen Konzept für das Wettbewerbsgebiet sollte ein niedrigerer MIV-Anteil gewählt werden.

Es ist darzustellen, welcher Modal-Split für die Verkehrserzeugung des Wettbewerbsgebiets hinterlegt wird. Als Grundlage kann

hierzu auf die Mobilitätserhebung der Stadt Karlsruhe von 2012 zurückgegriffen werden. Hier wurde der Modal-Split für Karlsruhe

insgesamt, sowie für drei Teilräume (Karlsruhe I–III) und für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) ermittelt. Das

Wettbewerbsgebiet befindet sich in Teilraum III (s. Abb.26).

Mobilitätserhebung Karlsruhe 2012 siehe

https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/HF_sections/rightColumn/ZZmQwxTjX53atE/ZZkKWz4rgDh1Fh/Ergebnisbericht_Karlsruhe_Endversion.pdf,

Aufteilung der Teilräume siehe Seite 10

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Abbildung 25: Modal-Split, Auszug aus der Mobilitätserhebung, 2012. Quelle: Stadt Karlsruhe, omniphon.

Abbildung 26: Übersicht der Teilräume bzw. Gebietsgliederung in Karlsruhe. Quelle: Stadt Karlsruhe, omniphon 2012.

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3.11.3. INDIVIDUALVERKEHR (IV) UND FUßVERKEHR

Die Verkehrsflächen der inneren Erschließung sollen so geplant und gestaltet werden, dass sie, je nach Tageszeit, auch von Kindern

und anderen Bevölkerungsgruppen benutzt werden können. Weiterhin sollen Aufenthaltsqualitäten unterschiedlichen Charakters

entstehen, die durch eine Hierarchisierung der Straßen und die Gestaltung der Verkehrsflächen ausgebildet werden können.

Die fußläufige Erreichbarkeit der Infrastruktureinrichtungen im geplanten Quartier ist nachzuweisen und Quartiersstraßen müssen im

Sinne eines Gehwegekonzeptes ausreichend ausgebaut sein.

Leitmotiv der inneren Erschließung soll die Schaffung eines Wohngebietes mit hoher Aufenthaltsqualität sein. Dies stützt sich auf

die Bündelung der Verkehrsströme in einem hierarchisierten Straßennetz sowie auf die Integration eines Rad- und Fußwegenetzes,

mit gegebenenfalls eigenständigen Trassen, welches eine hochwertige Vernetzung im Stadtteil und mit der Stadt gewährleisten soll.

Für die Haupt- und Sammelstraßen soll eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und in den Wohnwegen Schrittgeschwindigkeit

(verkehrsberuhigter Charakter, Mischfläche gegebenenfalls. ohne Parken) vorgesehen werden, um insgesamt den Ansprüchen der zu

Fuß Gehenden (Querungsbedarf, Aufenthaltsfunktion, Sicherheitsaspekte) gerecht werden zu können sowie Emissionen seitens des

Kfz-Verkehrs zu reduzieren. Bei diesen Straßenraumtypen erfolgt die Radverkehrsführung gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der

Fahrbahn.

Bei der Dimensionierung der Straßen ist die Richtlinie für die Gestaltung von Stadtstraßen der Forschungsgesellschaft für Straßen

und Verkehrswesen (RASt 06, FGSV) zu beachten.

Abbildung 27: Beispiel Wohnstraße, Smiley West Karlsruhe. Quelle: Stadtplanungsamt Karlsruhe, 2006.

3.11.4. RADVERKEHR

Die übergeordneten Radrouten, die das Wettbewerbsgebiet umschließen, werden bisher entweder auf der Straße oder auf

gemeinsamen Rad- und Gehwegen geführt. Da davon auszugehen ist, dass mit der neuen Bebauung die straßenbegleitenden Wege

für den Rad- und Fußverkehr an Bedeutung gewinnen – dort also weit mehr Fußgänger/innen und Radfahrer/innen unterwegs sein

werden –, muss überprüft werden, ob das Angebot hier ausreicht oder ob Anpassungen notwendig sind.

Für das Wettbewerbsgebiet ist eine gute Anbindung an das übergeordnete Radnetz und gute Radführungen innerhalb des Gebiets

und in die anliegenden Quartiere zu gewährleisten, wobei Wegebeziehungen und Querungsbedarfe zu berücksichtigen sind. Von

besonderer Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr ist die Brücke über der Linkenheimer Landstraße in Höhe Kiefernweg, welche

die Stadtteile verbindet, als Schulweg genutzt wird und als Verbindung zum Hardtwald zur Naherholung dient (vgl. Abb. 14, Kap.

2.5).

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Die Straßenräume sind so zu gestalten, dass der Radverkehr bei Tempo 30 im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt werden

kann. Der Anschluss an das bestehende Radverkehrsnetz ist zu gewährleisten. Wie unter Kap. 2.5 „Radverkehr“ dargestellt, sind bei

Bedarf auch Anpassungen im Bestand vorzunehmen. Hier sind auch Straßenquerschnitte mit höheren Geschwindigkeiten zu

beachten und entsprechend zu gestalten beziehungsweise anzupassen. Querungsbedarfe sind sowohl für den Fußverkehr als auch

für den Radverkehr zu berücksichtigen.

Karlsruhe hat mit den „Fächerrädern“ ein öffentliches Fahrradverleihsystem. (http://www.faecherrad.de/de/karlsruhe/standorte/). Im

Innenstadtbereich, der sogenannten Flexzone, können die Fächerräder ohne feste Stationen abgestellt werden. Neureut ist nicht

mehr in dieser Flexzone enthalten. Für das Wettbewerbsgebiet ist eine feste Station für „Fächerrad“ mit Stele in das

Gesamtmobilitätskonzept zu integrieren.

3.11.5. RUHENDER VERKEHR

Für das zu erstellende Mobilitätskonzept ist vor allem eine flächensparsame und moderne Parkraumstrategie gewünscht, die die

erforderlich nachzuweisenden Stellplätze für die Wohnnutzung, den Einzelhandel und die sonstigen Einrichtungen innerhalb der

privaten Grundstücke vorsieht.

Mit Hilfe eines Parkierungskonzeptes ist darzustellen, ob Quartiersgaragen/-parkplätze gewählt werden und/oder ob die Stellplätze

kleinflächig auf den Einzelgrundstücken nachgewiesen werden. Ferner ist zu beachten, dass mindestens die Fahrradstellplätze laut

Landesbauordnung (LBO) nachgewiesen werden müssen.

Für den ruhenden Verkehr müssen in Ergänzung zu den privaten Stellplätzen für die Bewohnerschaft, die Kundschaft des

Einzelhandels und sonstiger Einrichtungen im öffentlichen Raum Parkplätze für Besucher berücksichtigt werden. In Karlsruhe wurden

bisher für den öffentlichen Parkplatzbedarf 30 % der Anzahl der Wohneinheiten als Vorgabe angeben. Von diesem Bedarfswert

kann nur mit einem überzeugenden Mobilitätskonzept abgewichen werden.

Zusätzlich zu den Parkierungsflächen sind im öffentlichen Raum ausreichend große Flächen für Lieferzonen, Fahrradabstellanlagen

(überdacht, inklusive Bereich für Anhänger), CarSharing-Plätze, Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie zusätzliche

Bike&Ride-Anlagen (überdacht) an den Straßenbahnhaltestellen vorzusehen.

Sollten dadurch die straßenbegleitenden Flächen für die notwendige Anzahl der Besucherparkierung in den Hauptverkehrsstraßen

und Sammelstraßen zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen, könnte ein Teil in den Quartiersgaragen angesiedelt werden und

müsste dementsprechend bei der Dimensionierung der Quartiersgaragen berücksichtigt werden. Hierbei ist allerdings nicht nur die

rechnerische Größe entscheidend, sondern auch die Lage in Bezug zum Bedarfsort.

Ferner muss nachgewiesen werden, dass der aus der Planung entstehende Stellplatzbedarf sowie die Anzahl der öffentlich

notwendigen Parkplätze auch tatsächlich in vollem Umfang untergebracht werden kann.

3.12. VER- UND ENTSORGUNG

Die Ver- und Entsorgung innerhalb des Planungsgebietes ist auf Grund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung neu zu planen

(Strom, Fernwärme, Wasser usw.). Dementsprechend sind ausreichend Flächen im Plangebiet für die erforderliche Infrastruktur

(Straßenquerschnitte) vorzusehen. Beim Entwurf der öffentlichen Straßenräume soll berücksichtigt werden, dass diese auch

Aufenthalts- und temporäre Wasserspeicherfunktion haben.

Für Ver- und Entsorgungsleitungen sollen vorausschauend Trassen freigehalten werden, dass entsprechend ausreichende Abstände

zu künftigen (Baum-) Bepflanzungen eingehalten werden können.

3.12.1. KLIMASCHUTZ UND ENERGIE

In der Unterfeldstraße, parallel zu den Bahngleisen, liegt eine Fernwärmeleitung, die das Gebiet auf der Nordwestseite begrenzt.

Diese Leitung zweigt nordöstlich in die Teutschneureuter Straße ab und verläuft dann entlang der Unteren Hardtstraße. Eine

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Weiterführung dieser Leitung in die Teutschneureuter Straße, Richtung BNN ist vorgesehen. Damit ist die Nord-Ost und die Süd-Ost

Seite mit Fernwärme gut erschließbar, da noch entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.

In der Neureuter Querallee ist nur bis zur Dürerstraße/Ecke Lucas-Cranach-Straße Fernwärme in kleinen Dimensionen verlegt. Diese

Leitung hat keine freie Kapazität.

Unter diesem Blickwinkel würde sich eine dichtere Bebauung dementsprechend im östlichen Gebietsbereich als sinnvoll erweisen, da

dieser Bereich mit Fernwärme abgedeckt wird. Der westliche Bereich bietet sich aus Wärmeversorgungssicht eher für eine lockerere

Bebauung an. Diese Aspekte betreffen jedoch ausschließlich die Thematik der Wärmeversorgung und sind im Hinblick auf alle

anderen Gegebenheiten und Bedarfe hin kritisch zu prüfen.

Der städtebauliche Entwurf soll hochwertige energetische Standards ermöglichen. Entsprechende planerische Ansätze zur

energetischen Optimierung (kompakte Baukörper, A/V-Verhältnis) und zur Optimierung solarenergetischer Gewinne

(Gebäudeausrichtung, gegenseitige Verschattungseffekte etc.) sind zu berücksichtigen und auch textlich darzulegen.

3.12.2. WASSERWIRTSCHAFT

Ein wesentliches Ziel wassersensitiver Stadtplanung ist eine Bewirtschaftung der Niederschlagsabflüsse, die dem Wasserhaushalt des

unbebauten Gebietes entspricht, den üblichen Entwässerungskomfort bietet und verlässliche Überflutungsvorsorge bei

Starkniederschlägen leistet. Gleichzeitig sollen Folgen aus Klimaveränderungen insbesondere im Hinblick auf Hitze- und

Trockenperioden minimiert werden.

Im Zuge der Bearbeitung ist die wasserwirtschaftliche Thematik in ihrer Gesamtheit zu betrachten und die Ergebnisse in den Entwurf

zu integrieren. Daher ist es bereits in diesem Entwurfsstadium von hoher Bedeutung, das Thema Wasserwirtschaft zu

berücksichtigen.

Im Hinblick auf den Aspekt der Nachhaltigkeit sowie dem ökologischen Ansatz ist bereits im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung

schematisch ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept mit den Aspekten Rückhaltung / Versickerung / Verdunstung des

Regenwassers zu erarbeiten. Die Thematik Überflutungsvorsorge bei Starkregen und Gefährdungsanalyse ist zu behandeln.

Die Versickerung, verzögerte Abgabe in den angrenzenden Regenwasserkanal und Verdunstung durch Pflanzen, Beläge und Dächer

sind in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die Flächen und Oberflächenbefestigungen sind auf das wasserwirtschaftliche Ziel

auszurichten und multifunktional zu gestalten. Falls dauerhafte Wasserflächen geschaffen werden sollen, ist ein ökologisch

abgestimmtes Bewirtschaftungskonzept auch hinsichtlich einer temporären Wasserspeicherung bei Starkregen erforderlich.

Gestalterisch und funktional sollte eine Eingliederung der wasserwirtschaftlich erforderlichen Flächen in das Gesamtbild des

Quartiers erfolgen. Die offenen Retentionsflächen können im Sinne der multifunktionalen Nutzung auch als Rückzugsmöglichkeit

und Erholungsbereich gestaltet werden. Der geplante Grünzug zwischen den Teilflächen bietet sich dafür an.

Der maximale bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 106,30 über NHN und somit mehr als 6 m unter Geländeoberfläche.

Erforderliche Geländemodellierungen sind in einem der erforderlichen Schnitte im Zusammenhang mit den

Regenwasserretentionsflächen darzustellen.

Das häusliche Abwasser ist dem bestehenden öffentlichen Kanalnetz zu zuführen.