Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es… Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für...
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DAS GEMEINSCHAFTLICHE KONSUMSTEUERSYSTEM
Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es…
Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht
zum BIEN-Kongress, München September 2012
HEUTIGE GRUNDSICHERUNG
Einkommensteuerliche Freibeträge z.B. Hilfeleistung nach SGB II (sog.
Hartz IV)
EINKOMMENSTEUERLICHE FREIBETRÄGE
Einkommensteuer Monat Jahr
ErwachseneGrundfreibetrag 667,- € 8.004,- €
KinderKinderfreibetrag 2.184,- €Freibetrag Betreug./Erz./Ausb. 1.320,- €Pro Elternteil: 3.504,- € Gesamt pro Kind: 584,- € 7.008,- €
STAATLICH GEWÄHRTE GRUNDSICHERUNG
Erwachsene:Grundsicherung 374,- €Wohnkosten durchschnittlich 290,- €Durchschn. Grundsicherung Erw. 664,- €
Kinder:Grundsicherung5 Jahre x 219,- € monatlich = 1.095,- €8 Jahre x 251,- € monatlich = 2.008,- €4 Jahre x 287,- € monatlich = 1,148,- €8 Jahre x 299,- € monatlich = 2.392,- €25 Jahre Monatssumme 6.643,- €
6.643,- € / 25 Jahre = monatlich 265,72 €Wohnkosten durchschnittlich 290,00 €
Durchschn. Grundsicherung Kinder 555,72 €Höchstsatz 589,- € (einschließlich 5,- € Mehrbedarf)
GEGENÜBERSTELLUNG EST/SGB
ESt SGBErwachsene 667,- € 664,- €Kinder 584,- € 584,- € *
*gestaffelt, Höchstbeitrag 589,- € abzüglich 5,- € Mehrbedarf
HEUTIGE ALLGEMEINE ERWERBSBELASTUNG
Natürliche Personen: Einkommensteuer/Lohnsteuer Sozialversicherungsabgaben Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Solidaritätszuschlag
Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer
KAPITALEINKÜNFTE
Gesamtbelastung eines Anteilseigners:
Körperschaftsteuer: 15,000%Solidaritätszuschlag: 15% x 5,5% = 0,825%Kapitalertragsteuer: 25,000%Solidaritätszuschlag: 25% x 5,5% = 1,375%Gewerbesteuer (Hebesatz 200): 7,000%Arbeitgeberbelastungen U1, U2, BG: 0,800%Steuerliche Gesamtbelastung: 50,000%
ARBEITNEHMER/-INNEN
Bruttolohn niedrig Ø hoch
./. Lohnsteuer progressiv progressiv progressiv
./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%
./. Sozialversicherungsabgaben19,825% 19,825% 993,31 € Nettolohn niedrig 3.838,- € hoch
./. Werb.kost. (Pausch, KFZ) 83,33 € 403,- € 1.000,- €
./. Grundfreibetrag 667,- € Kaufkraft (über Existenzmin. z.B.) 300,- € 3.435,- € hoch
LohnSt, SolZ, SV-Beiträge = 300,- € = 3.435,- € =Kaufkraft
Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
ARBEITGEBER/-INNEN
Gesamtaufwand Arbeitsplatz
./. Eigeninteressen AG(Insolvenzgeld + ersparte Steuern, 1/2 BG, 1/2 Umlagen 1 + 2)
= AN-bezogener Gesamtaufwand 100%
./. SV-Beiträge AG 23,715% des Bruttolohns bis 1.153,- €./. Lohnsteuer AN progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% ./. SV-Beiträge AN 19,825% des Bruttolohns bis 993,- €
Nettoaufwand Arbeitsplatz 50%
SELBSTÄNDIGE, VERMIETER/-INNEN
Bruttoeinkünfte niedrig Ø hoch
./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv
./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabg.336,65 €39,650% 993,31 €./. Grundfreibetrag 667,- € .
Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
GEWERBETREIBENDE
Bruttoeinkünfte niedrig Ø hoch
./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv
./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabgaben336,65 €39,65% 993,31 €./. Gewerbesteuer (24.500,- frei) 0,- € 7,0% 7,0%./. Grundfreibetrag 667,- € .
Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
DERZEITIGES STEUER- UND ABGABENSYSTEM
Allgemeine Erwerbsbelastung 50% Grundfreibeträge 667,- €/584,- € Allg. Hilfe an Bedürftige 664,- €/max.
584,- € Notwendige Krankenversorgung Rentenversorgung 19%/7% Umsatzsteuer
ZAHLUNG DES GRUNDEINKOMMENS
Kunde UnternehmerArbeitgeber ArbeitnehmerStaat Bedürftige
Effekt:Der Arbeitgeber muss derzeit das Grundeinkommen des Arbeitnehmers vorfinanzieren und trägt das Insolvenzrisiko hierfür. Hohe Lohnnebenkosten.
SYSTEMUMSTELLUNG
Derzeit: Erwerbsteuersystem
Zukünftig:
Konsumsteuersystem
KONSUMSTEUERSYSTEM
100% Konsumsteuer Bedingungsloses Grundeinkommen Medizinische Grundversorgung
HÖHERRANGIGES RECHT
EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (EU-MwSt-SystRiLi)
erzwingt Steuerfreiheit von:
Mieten Sozialen Leistungen Exportprodukten
MIETEN UND SOZIALE LEISTUNGEN
Kontinuierliche Kostensteigerung durch Bruttoaufwand für:
Praxisbedarf* Gebäude* Erhaltungsaufwand* Steuerberatungskosten* Bürobedarf* Nebenkostenabrechnungen* etc.*
(*enthalten 19% Umsatzsteuer)
Die Staatseinnahmen von 19% USt werden derzeit nicht wieder z.B. an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Sozialsysteme bluten aus.
Bei Vermietung wird der Mehraufwand in die Mieten eingerechnet. Die Mieten steigen.
EXPORTPROBLEMATIK
Heute: BestimmungslandprinzipDie Ware gelangt netto in das Ausland. Die Wertschöpfung aus dem
inländischen Produktumsatz wird teilweise in dem Land vorgenommen, für das die Ware bestimmt ist. Der Konsumkreislauf
ist gestört.
Exportprodukt netto Ausland (EU)
Importprodukt netto Inland (D) + Umsatzsteuer 19%
./. Vorsteuerabzug 19%Nettobelastung Unternehmer+ Wert eigener ProduktionNettoproduktpreis+ Umsatzsteuer 19%Bruttoproduktpreis heute
STAATSEINNAHMEN
Bestimmungslandprinzip bei Konsumbesteuerung
Import aus EU Herstellung in D+ 100% Konsumsteuer./. 100% Konsumsteueranschließender Export anschließender Export0% Staatseinnahme 0% Staatseinnahme
Folge:
Staatsbankrott
PROBLEMLÖSUNG
Umsatzkonsumsteuer nach EU-MwSt-SysRiLi (Bestimmungslandprinzip)+ Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung (Herkunftslandprinzip)
100% Konsumsteuer
HERKUNFTSLANDPRINZIP
Die Wertschöpfung bleibt in dem Land, in dem das Produkt hergestellt oder weiterverarbeitet wurde. Sie kann als Grundeinkommen
bedingungslos an die Bevölkerung ausgezahlt werden.
Exportprodukt brutto Ausland (EU)
Importprodukt brutto Inland (D)./. Vorsteuerabzug (staatlicher Kredit)Nettobelastung Unternehmer+ Wert eigener ProduktionNettoproduktpreis+ Konsumsteuer Bruttoproduktpreis
SOZIALKONSUMSTEUER
Abweichende Regelungen: Herkunftslandprinzip statt
Bestimmungslandprinzip Vorsteuerabzug ohne
Erstattungsmöglichkeit (wie derzeit der Verlustvortrag in der Einkommensteuer)
Vorsteuerabzug für Anlagegüter über die Nutzungsdauer verteilt (entspricht der derzeitigen Absetzung für Abnutzung, AfA)
STEUERSÄTZE IM KONSUMSTEUERSYSTEM
19% Umsatzsteuer ≘ 31,93% Umsatzkonsumsteuer7% Umsatzsteuer ≘ 11,77% Umsatzkonsumsteuerbisherige Erwerbsbelastung ≘ 68,07% Sozialkonsumsteuer
KAUFKRAFT IM KONSUMSTEUERSYSTEM
Kaufkraft derzeit bei Konsumbesteuerung
Bruttoeinkünfte = Bruttoeinkünfte./. Erwerbsbelastung ./. 0,- € Erwerbsbelastung (ggf. einschl. Grundfreibetrag)
Nettoeinkünfte = Nettoeinkünfte
PRODUKTPREISE IM KONSUMSTEUERSYSTEM
Produktpreise derzeit bei Konsumbesteuerung
Netto-Produktpreis Netto-Produktpreiseinschl. Erwerbsbelastung = + 68% Sozialkonsumsteuer+ 19% Umsatzsteuer = + 32% Umsatzkonsumsteuer Brutto-Produktpreis = Brutto-Produktpreis
REGELMÄẞIGE KONSUMSTEUER
50,00 € neues Netto zuzüglich 34,03 € Sozialkonsumsteuer 68,07% (84,03 €) altes Netto 15,97 € Umsatzkonsumsteuer
31,93% 100,- € neues ≘ altem
Bruttoproduktpreis
ERMÄẞIGTE KONSUMSTEUER
50,00 € neues Netto zuzüglich 34,03 € Sozialkonsumsteuer
68,07% (84,03 €) altes Netto 5,89 € Umsatzkonsumsteuer
11,77% 89,92 € neuer ≘ altem
Bruttoproduktpreis
KONSUMSTEUERSYSTEM IN DEUTSCHLAND
Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung
Beseitigung von Steuerschlupflöchern Stabilisierung des Staatshaushaltes Erhöhung der Staatseinnahmen Auszahlung eines bedingungslosen
Grundeinkommens in Höhe der heutigen Durchschnittssätze des SGB
EU-WEITE PERSPEKTIVE
EU-MwSt-SystRiLi: EU-weite Abschaffung der Mehrwert(=Umsatz-)steuerbefreiungen Schließen der staatlichen Konsumkreisläufe Unterbrechung der Kostenspiralen im sozialen Bereich und im Mietwesen Stabilisierung der Sozialsysteme und Mietpreise Minimierung der Ausbeute in Niedriglohnländern Stabilisierung der einzelnen Staatshaushalte
EU-weit gemeinschaftlich finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen
WELTWEITE PERSPEKTIVE
Stabilisierung der Staatshaushalte durch Konsumbesteuerung
Ermöglichung eines bedingungslosen Grundeinkommens für die Bevölkerung
Angleichung der Lebensstandards Ggf. Aufnahme in ein bestehendes
Konsumsteuersystem
KONSUMSTEUER – DAS PRINZIP
1. Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung
2. Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip
3. Abschaffung von Mehrwertsteuerbefreiungen
=Wertschöpfung aus der inländischen Produktionskraft
verbleibt zu 100% im produzierenden LandVerhinderung von Ausbeute in Niedriglohnländern
Geschlossener Konsumkreislauf