Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

14
Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung (KV) Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Gerhard Regnery Partner in: Dr. Eich, Jakob & Partner Rechtsanwälte & Steuerberater Hoevelstraße 19 56073 Koblenz Tel. 0261 - 406 33-0 Fax: 0261 - 406 33-30 Email: [email protected] Internet: www.ejp-koblenz.de 1

Transcript of Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

Page 1: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung (KV)

Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Gerhard Regnery Partner in:

Dr. Eich, Jakob & Partner

Rechtsanwälte & Steuerberater

Hoevelstraße 19

56073 Koblenz

Tel. 0261 - 406 33-0 Fax: 0261 - 406 33-30

Email: [email protected] Internet: www.ejp-koblenz.de

1

Page 2: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

Inhalte

1. Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur KV

2. Behandlung der Zuschüsse Dritter – Arbeitgeber an Arbeitnehmer

3. Steuerfolgen im Leistungsfall

2

Page 3: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

1. Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Krankenversicherung

1.1 Unterschiede zwischen Beiträgen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: • Seit 2010 können Beiträge zur gesetzlichen und privaten KV

besser von der Steuer abgesetzt werden: • Unbegrenzt absetzbar ist in der privaten Krankenversicherung

der Beitragsanteil, der auf vergleichbare Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt.

3

Page 4: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

1.1 Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

→ dieser Wert wird von der Krankenkasse (KK) berechnet und für die Besteuerung mitgeteilt (ohne anteilige Beiträge für Krankengeld). • Unbegrenzt absetzbar sind auch die Arbeitnehmerbeiträge

(AN-Beiträge) an die gesetzliche KV (Pflichtversicherte bzw. freiwillig Versicherte).

• Kürzung um steuerfreie Zuschüsse und Beitragserstattungen.

4

Page 5: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

1.1 Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

• Die Beiträge für den übrigen Versicherungsschutz können zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden, wenn die Beiträge zur Kranken-Basisabsicherung und zur Pflege-Pflichtversicherung die Höchstgrenzen (1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbständige) unterschreiten.

• Tatsächliche steuerliche Entlastung richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz.

→ Keine generelle Aussage möglich!

5

Page 6: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

1.2 Beitragsrückerstattungen

• Beitragsrückerstattungen mindern grundsätzlich im Jahr der Erstattung die absetzbaren KV-Beiträge bei privater Krankenversicherung.

• Rückzahlung der gesetzlichen KV im Rahmen eines „Bonusprogramms“ (S. FG RLP, Urteil v. 28.04.2015 – 3 K 1387/14) nicht zu erfassen.

6

Page 7: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

1.2 Beitragsrückerstattungen

→ Revisionsverfahren abwarten

• Rückerstattungen bei der privaten KV aufzuteilen in „Basisversorgung“ und „Komfortversicherung“.

• Prüfung ob Beitragsrückerstattung bei der privaten KV wirtschaftlich sinnvoll ist.

7

Page 8: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

• Zusätzlich zum aktuellen Beitrag zur privaten Krankenversicherung oder in Fällen der freiwilligen Versicherung in der KV kann zusätzlich bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrages vorausgezahlt und im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden.

8

Page 9: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

Vorteile:

Für die folgenden Jahre bleibt ein Freiraum für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zu ergänzender Pflegeversicherung, BU, Haftpflicht, Unfall, Risikolebensversicherung) bis zu einer Höhe von 1.900 € bei Arbeitnehmern und 2.800 € bei Selbständigen. Diese wären bei monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise den Höchstgrenzen zum Opfer gefallen.

9

Page 10: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

• In Jahren mit hohem Einkommen/hoher Steuerprogression hilft die Vorauszahlung daher, die Steuerlast deutlicher zu reduzieren.

• „Beitragsentlastungsbeiträge“ - Stichwort „peB“ bei der Signal-Iduna - sind im beschriebenen Umfang absetzbar.

10

Page 11: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

2. Behandlung der Zuschüsse Dritter

Nur denkbar bei nicht pflichtversicherten Personen, also bei:

• freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen KV

oder

• bei privat Versicherten

11

Page 12: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

2. Behandlung der Zuschüsse Dritter

Zuschuss ist steuerfrei, soweit er

• bei freiwillig Versicherten im Rahmen der Höchstbeiträge geleistet wird, die für Pflichtversicherte bzgl. des AG-Anteil gelten

• bei Privatversicherten in obigem Sinn, max. ½ seines Gesamtbetrages

12

Page 13: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

3. Leistungen aus der KV Krankengeld bzw. Krankentagegeld

• Gesetzlich Versicherte, steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt

• Privat Versicherte, steuerfrei kein Progressionsvorbehalt

13

Page 14: Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre

Aufmerksamkeit und stehe Ihnen selbstverständlich bei Rückfragen gerne zur Verfügung

Vielen Dank!

Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Gerhard Regnery

Partner in:

Dr. Eich, Jakob & Partner

Rechtsanwälte & Steuerberater

Hoevelstraße 19

56073 Koblenz

Tel. 0261 - 406 33-0 Fax: 0261 - 406 33-30

Email: [email protected] Internet: www.ejp-koblenz.de

14