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Dr. Eduard Forster / Lukas Hechl München, 04.12.2019 Steuern und Recht im Überblick Trends und Änderungen für 2020 Umsatzsteuer

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Dr. Eduard Forster / Lukas Hechl München, 04.12.2019Steuern und Recht im ÜberblickTrends und Änderungen für 2020Umsatzsteuer

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Neuerungen in 2020• JStG 2019: Umsetzung der Quick Fixes• Weitere wesentliche Neuerungen in 2020BrexitAktuelles aus Rechtsprechung und FinanzverwaltungInhalt

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JStG 2019: Umsetzung der Quick Fixes

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Quick Fix 1 – USt-ID und ZM

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• „verwenden“ einer USt-ID versus „kommunizieren“• Positives Tun bei Vertragsschluss

Rolle der USt-ID – § 4 Nr. 1b UStGUSt-ID und ZMEine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:1. der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet,2. der Abnehmer ista) ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,b) eine in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder 3. (…) und 4. der Abnehmer im Sinne der Nummer 2 Buchstabe a oder b hat gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.“

Erwerber muss im Zeitpunkt der Lieferung eine USt-ID besitzenVerwendung einer gültigen USt-ID ist materiell-rechtliche Voraussetzung für Steuerbefreiung

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Rolle der Zusammenfassenden Meldung - § 4 Nr. 1b UStGUSt-ID und ZM§ 4 UStGVon den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei:(…)b) die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammen-fassenden Meldung (§ 18a) nicht nachgekommen ist oder soweit er diese im Hinblick auf die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig abgegeben hat; § 18a Absatz 10 bleibt unberührt.

Rückwirkende Versagung der SteuerbefreiungBerichtigung einer unrichtigen ZM binnen eines Monats (§ 18a Abs. 10 UStG)Berichtigung wirkt auf Zeitpunkt des Umsatzes zurückNachholen der verspäteten Abgabe wirkt auf den Zeitpunkt des Umsatzes zurück• Explantory Notes geben Erleichterungen für Fehler in der ZM

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Quick Fix 2 – Reihengeschäfte

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Der neue § 3 Abs. 6a UStGReihengeschäfte Definition ReihengeschäftDefinition ZwischenhändlerZwischenhändler ist Abnehmer undzugleich Lieferer innerhalb der Reihe,der die Gegenstände selbst oder aufseine Rechnung durch einen Drittenbefördert oder versendetTransportveranlassung durch ZwischenhändlerGrundsätzlich Lieferung an ihn, außer Verwendung USt-ID des Abgangsstaates Erster Unternehmer bzw. letzter Abnehmer transportiertWarenbewegung ist der ersten bzw. der letzten Lieferung zuzurechnen

DrittlandsbezugExportVerwendung der USt-ID des AbgangsstaatesImportAbstellung auf Anmeldung zum zoll- und steuerrechtlich freien VerkehrZuordnung WarenbewegungTransportveranlassung istentscheidendes Kriterium

Erstmalig unionsweite Definition eines Reihengeschäfts

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Lösungsalternativen im SystemAutomatisierun

gsgrad

CompliancegradSteuerfindung mit Logik für ReihengeschäfteWerksbezogene Einstellungen

Vollautomatische Abbildung von Reihengeschäften inklusive USt-ID Findung und ValidierungManuelle Änderung im Auftrag

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Quick Fix 3 – Gelangensnachweise

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Regelungen in Deutschland ab 2020GelangensnachweiseDurch die Quick Fixes werden neue, ergänzende Regelungen zu den Belegnachweisen im deutschen Gesetz verankertDie nachfolgend dargestellten Neuregelungen gelten zusätzlich zu den aktuell in Deutschland geltenden Regelungen In der Praxis kann der Nachweis in Deutschland daher geführt werden durch (§§ 17a UStDV ff.):o Doppel der Rechnung und Gelangensbestätigung odero Zwei unabhängige Nachweise gemäß Quick Fixes Neuregelungen Ausnahme: Bei Versendungen in ein Konsignationslager im EU Ausland ist kein Belegnachweis erforderlich

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Regelung Quick Fixes ab 2020GelangensnachweiseKategorie NachweisformenErklärung “Gelangensbestätigung” durch den ErwerberTransportdokumente CMR-Frachtbrief Konnossement Luftfrachtrechnung Rechnung des FrachtführersSonstige Dokumente Versicherungs-police Bankunterlagen zur Bezahlung des Transports Notarielle Bestätigung der Ankunft Bestätigung des Lagerinhabers

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Regelung Quick Fixes ab 2020GelangensnachweiseNachweise bei Beförderung / Versendung durch Verkäufer Nachweise bei Beförderung / Versendung durch Erwerber2 x Transportdokumente oder1 x Transportdokument + 1 x sonstiges Dokument Gelangensbestätigungund entweder2 x Transportdokumente oder1 x Transportdokument + 1 x sonstiges Dokument

Vermutung der innergemeinschaftlichen LieferungTransportdokumente und sonstige Dokumente sind...• von zwei verschiedenen Parteien auszustellen,• jeweils vom Verkäufer und Erwerber unabhängig und• dürfen sich nicht widersprechen

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Quick Fix 4 - Konsignationslager

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Bisherige deutsche RegelungKonsignationslager1. Innergemeinschaftliches Verbringen im EU-Ausland, innergemeinschaftlicher Erwerb in Deutschland2. Inlandslieferung: steuerbar und steuerpflichtig

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Entnahme AbnehmerLieferant Einlagerung1. 2.Registrierungspflicht des Lieferanten in Deutschland

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Künftige Regelungen in § 6b UStG-EKonsignationslager1. Keine Meldung, aber Führen eines gesonderten Verzeichnisses2. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung des Lieferanten an den Abnehmer

2019 Deloitte

Entnahme AbnehmerLieferant Einlagerung1. 2.Keine Registrierungspflicht des Lieferanten in Deutschland

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§ 6b Abs. 1 UStG – VoraussetzungenKonsignationslager1 Transport in einen anderen MS, in dem der Lieferer nicht ansässig ist, zum Zwecke des Verkaufs nach Beendigung des Transports2 Vollständiger Name und Anschrift des Erwerbers im Zeitpunkt des Beginns der Transports bekannt3 Verfügungsmacht im Zeitpunkt des Endes des Transports4 Identität der verbrachten Ware mit später gelieferten Ware5 Erwerber verwendet USt-ID des BestimmungsmitgliedstaatesGesonderte Aufzeichnungen (ZM plus Aufzeichnungspflicht)6

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Voraussetzungen § 6b Abs. 1 erfüllt?Lieferung an Erwerber (Entnahme) binnen 12 Monaten?Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Zeitpunkt der Entnahme (ohne weitere Nachweise)!§ 6b Abs. 2 UStG – RechtsfolgenKonsignationslager

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§ 6b Abs. 2 UStG – RechtsfolgenKonsignationslagerLieferung an Erwerber (Entnahme) erfolgt nicht binnen 12 Monate nach Ende des WarentransportsWeiterverkauf ohne Anzeige Erwerberwechsel oder in anderen Mitgliedstaat/DrittlandUnternehmer begründet während Lagerzeit Ansässigkeit im BestimmungsmitgliedstaatZerstörung, Verlust, DiebstahlInnergemeinschaftliches Verbringen zu erklären!

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§ 6b Abs. 2 UStG – RechtsfolgenKonsignationslagerRücktransport in den Abgangsmitgliedstaat binnen 12 Monaten Erwerberwechsel im BestimmungsmitgliedstaatGesonderte Aufzeichnungspflichten werden erfülltKonsignationslagerregel bleibt anwendbar

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Weitere wesentliche Neuerungen in 2020

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§ 4 Nr. 14 Buchst. b, c, d; 15a, 18, 25; § 4 Nr. 29; § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG Weitere wesentliche Neuerungen durch das JStG 2019Wegfall der Spezialregelung des § 3f UStG zur Ortsbestimmung für die den entgelt-lichen Leistungen gleichgestellte Tatbestände im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a UStGSteuerbefreiungen § 4 Nr. 14 Buchst. b, c, d; Nr. 15a; Nr. 18; Nr. 23; Nr. 25 UStG Steuerbefreiung von selbständigen PersonenzusammenschlüssenErmäßigter Steuersatz auf elektronische Veröffentlichungen (inkl. Datenbankzugriff)

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§ 25 d, f UStG; neue Nr. 55 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStGWeitere wesentliche Neuerungen durch das JStG 2019Ausweitung der Sonderregelung für Reiseleistungen auf B2B GeschäfteVersagung des VStA und von Steuerbefreiungen bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung gemäß § 25f UStG (im Gegenzug: Wegfall § 25d UStG)Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beim Handel mit Gas- und ElektrizitätszertifikatenEinführung des ermäßigten Steuersatzes hinsichtlich Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene

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Bürokratieentlastungsgesetz III und Gesetz zur Umsetzung des KlimaschutzprogrammsWeitere NeuerungenBürokratieentlastungsgesetz III:Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR auf 22.000 EUR (ab 1.1.2020)Vierteljährliche Abgabe der USt-VA für Neugründer (Besteuerungszeiträume 2021-2026)Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht:- Ermäßigter Steuersatz auch für Fernverkehr im Zug- Anstieg Luftverkehrsteuer von deutschen Flughäfen

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25Deloitte 2019

Brexit

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26Deloitte 2019 © Deloitte Brexit Briefing 11

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FLEXTENSION31.Oktober 2019 31. November 2019 31. Dezember 2019 31. Januar 2020 Transi-tion (?)Bisheriges Austrittsdatum Mögliche frühere Austrittsdaten Definiertes AustrittsdatumDEAL oder NO-DEALFLEXTENSION

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28Deloitte 2019

Großbritannien verlässt den EU-Binnenmarkt

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29Deloitte 2019

• Großbritannien (GB) wird (langfristig) nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes sein• GB wird ein Drittland (wie zum Beispiel Norwegen oder die Schweiz)• Lieferungen von und nach GB werden nicht mehrals Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes eingestuft• Mehrwertsteuersystemrichtlinie gilt nicht mehr für GB• Britische Mehrwertsteuerbestimmungen werden folglich nicht mehr von EU-Gerichten/Vorgaben beeinflusst• DEAL or NO DEAL entscheidet, ab wann die Folgen des BREXITS eintreten werden.

Was sich ändertBrexit Übersicht DEAL or NO DEALhttps://www.gov.uk/guidance/vat-and-the-single-market-notice-725

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• Im Falle eines NO DEAL BREXITs gäbe es eine Zollgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland• Die derzeit aktuelle Variante des DEAL sieht eine Zollgrenze an der irischen Seelinie vor• Nordirland würde weiterhin bestimmten Regeln des Europäischen Binnenmarktes unterliegen• Sonderzone unter UK-Mehrwertsteuerregelungen

Irland und Nordirland FrageBrexit Übersicht• https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM:2019:880:FIN

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Lieferungen und sonstige Leistungen

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• Exportlieferungen in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat, der sich von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterscheidet, fallen unter die Mehrwertsteuerbefreiung Art. 146 Dir. 2006/112/EG. Steuerbefreiung für Exportlieferungen Exporteur muss Aufzeichnungen führen Zollabfertigung wird notwendig Keine ZM-Einträge; KORREKTUREN (!) Keine Intrastat-Einträge

ExportlieferungenBrexit Übersicht

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33Deloitte 2019

Einfuhrumsatzsteuer• Die britischen und die irländischen-Steuerbehörden haben angekündigt, dass eine Vereinfachungsregelung für die Einfuhrumsatzsteuer eingeführt wird• Dies ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung selbst zu erklären

Folglich sind neue Steuerkennzeichen für Importszenarien einzuführen

Postponed accounting schemeBrexit Übersichthttps://www.gov.uk/guidance/accounting-for-import-vat

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• Die Erbringung von Dienstleistungen an einen Nicht-EU-Dienstleistungsempfänger ist nach EU-Recht im Land des Leistungsempfängers mehrwertsteuerpflichtig MwSt im Bestimmungsland möglich Entscheidend ist, ob das Empfangsland für Dienstleistungen das Reverse-Charge-Verfahren oder Ähnliches anwendet GB beabsichtigt, das Reverse-Charge-Verfahren für EU Unternehmer einzuführen Keine ZM-Einträge Keine Intrastat-Einträge Verwendung von UID-Nummern

Erbringung von Dienstleistungen an Nicht-EU-KundenBrexit Übersicht

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35Deloitte 2019

Aktuelles aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung

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BFH Urteil v. 26.06.2019, V R 64/17Nachträgliche Entgelterhöhung im KundenbindungssystemUrteil des FG München

Sachverhalt

Partnerunternehmen

SystemmanagerKunde

Lieferung + TreuepunkteEinlösung Punkte für Bezug von Waren / Dienstleistungen

Konstanter EinlösewertPrämienpunkte= nicht steuerbarVariable Dienstleistungsgebühr= umsatzsteuerpflichtig Verfallende Punkte(keine Erstattung!)

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37Deloitte 2019

Soweit Prämienpunkte verfallen, erhöht sich in Höhe der insoweit geleisteten Zahlungen der Partnerunternehmen das Entgelt für die vom Systemmanager an die Partnerunternehmen erbrachten Verwaltungsleistungen

Nachträgliche Entgelterhöhung im KundenbindungssystemBFH Urteil v. 26.06.2019, V R 64/17Entscheidungdes BFHEntscheidungdes BFH • Verkauf der Prämienpunkte an Partnerunternehmen führt noch nichtzu einer steuerbaren Leistung

• Verfallen die Prämienpunkte mangels rechtzeitiger Einlösung, fehlt es zunächst an einer steuerbaren Leistung• Systemmanager hat an die Partnerunternehmen steuerpflichtige Leistungen zur Verwaltung des Kundenbindungssystems erbracht (unstreitig)• Es bestand Einvernehmen darüber, dass die Kunden die Prämienpunkte nur zu ca. 65% einlösen würden

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EuGH Urteil v. 13.06.2019, C-420/18, IOTätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung• IO ist Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, deren Haupttätigkeit darin besteht, hilfsbedürftigen Personen dauerhaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen • Ernennung für eine Amtszeit von 4 Jahren• Aufgaben: Überwachung der Geschäftsführung; Entscheidungen über Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats; Fertigstellung JA• Vertretung der Stiftung obliegt dem Vorstand(nur in wenigen Ausnahmefällen durch Mitglieder des Aufsichtsrats zulässig)• IO erhält Fixvergütung, die nicht von bestimmten Handlungen abhängig ist• Entlassung wegen Fahrlässigkeit ist nur durch Abwahl im Aufsichtsrat mit Dreiviertelmehrheit möglich

Sachverhalt:Sachverhalt:

Unterliegt die Tätigkeit von IO der Umsatzsteuer?

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39Deloitte 2019

EuGH Urteil v. 13.06.2019, C-420/18, IOTätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer StiftungUnerheblich ist, • dass die Vergütung sich nicht nach der individuellen Leistung bemisst • dass keine aktiven Schritte zur Erzielung von Einnahmen unternommen werden (Verweis auf EuGH C-180/10, Slaby), da dies keine Voraussetzung einer nachhaltigen Tätigkeit ist • die Anzahl der wahrgenommenen Mandate„Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung objektiv festgelegt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis betrachtet wird (Verweis auf EuGH C-320/17, Marle Participations).“

Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt?Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt?

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40Deloitte 2019

• Arbeitsverhältnis (-), da nicht vereinbar mit der Funktion des Aufsichtsrats,die Geschäftsführung zu überwachen.• Aber Unterordnungsverhältnis trotzdem (+), weil die einzelnen Aufsichtsräte ihre Befugnisse nicht individuell ausüben können. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder

werden für Rechnung und unter Verantwortung des gesamten Aufsichtsrats tätig übernehmen keine Haftung für Schäden von Dritten tragen kein wirtschaftliches Risiko, da sie keinen Einfluss auf die Einnahmen/Ausgaben haben; daran ändert auch eine mögliche Entlassung bei fahrlässiger Pflichtverletzung nichts, weil diese ein besonderes Verfahren im Aufsichtsrat voraussetzt erhalten eine Fixvergütung

EuGH Urteil v. 13.06.2019, C-420/18, IOTätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer StiftungSelbständige Tätigkeit?Selbständige Tätigkeit?

Folge: Keine selbständige Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds!

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41Deloitte 2019Lieferungen des Kraftstoffs im Rahmen eines Reihengeschäfts oder erbringt Vega eine Kreditgewährung an Vega Polen?

EuGH Urteil v. 15.05.2019, C-235/18, VegaKraftstofflieferungen bei Verwendung von TankkartenRechnung Rechnung Rechnung + ZuschlagKraftstoffanbieter/Mineralölgesellschaft VEGA International /Kartenkunde

Tankstelle VEGA PolenBetankung der Fahrzeuge

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42Deloitte 2019

EuGH Urteil v. 15.05.2019, C-235/18, VegaKraftstofflieferungen bei Verwendung von TankkartenEuGH Urteil v. 06.02.2003, C-185/01, ALH; BFH Urteil v. 10.04.2003, V R 26/00 • Übereinkunft über Kraftstoffverwaltung Kraftstofflieferung,

• sondern Vertrag über die Finanzierung von Kraftstoff!Reaktion: BMF-Schreiben v. 15.06.2004, Abschn. 1.1 Abs. 5 UStAE Tankstelle Leasinggeber LeasingnehmerKraftstoff-lieferungKraftstoff-lieferung Betankung Fahrzeuge

Unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Reihengeschäft!

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43Deloitte 2019

EuGH Urt. v. 15.05.2019, C-235/18, VegaKraftstofflieferungen bei Verwendung von Tankkarten• Keine gesonderte Vereinbarung über die Verwaltung von Kraftstoff zwischen LG (Leasinggeber)und LN (Leasingnehmer)• LN betankt das Kfz erkennbar und im Namen und für Rechnung des LG• LG hat die Betankung nicht untersagt• Keine gesonderte Entgeltvereinbarung zwischen Tankstelle und LG einerseits und LG und LN andererseits• Sofern es wegen des getankten Kraftstoffs zu Schadensersatzforderungen kommt, sind diese ebenfalls in der Reihe geltend zu machen

Voraussetzung Reihengeschäft:Voraussetzung Reihengeschäft:

Ist eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um ein Finanzierungsgeschäft zwischen LG und LN sowie um eine Kraftstofflieferung der Tankstelle an den LN!AndernfallsFinanzierungsgeschäft

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44Deloitte 2019• Nur VEGA Polen erlangt Verfügungsmacht => keine Lieferung an Muttergesellschaft• Aber: Dienstleistung von Mutter an Tochter in Gestalt der Vorfinanzierung durch Tankkartenausgabe

EuGH Urt. v. 15.05.2019, C-235/18, VegaKraftstofflieferungen bei Verwendung von TankkartenKraftstoffanbieter/Mineralölgesellschaft VEGA International /Kartenkunde

Tankstelle VEGA PolenBetankung der FahrzeugeLieferung KraftstoffKreditgewährung Kreditgewährung

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45Deloitte 2019

EuGH Urt. v. 15.05.2019, C-235/18, VegaKraftstofflieferungen bei Verwendung von Tankkarten„Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Bereitstellung von Tankkarten durch eine Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaften, wodurch diese die Fahrzeuge, die sie überführen, mit Kraftstoff betanken können, als von der Mehrwertsteuer befreite Gewährung eines Kredits im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden kann.“

Entscheidung Entscheidung

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RechnungsberichtigungenBMF-Entwurf aus Oktober 2018: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung => Mindestangaben / diesbezügliche Fehler• Rechnung ist berichtigungsfähig mit Rückwirkung, wenn sie Angaben zu: Rechnungsaussteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondert ausgewiesener USt enthält. Ausnahme: Die Angaben sind in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder offensichtlich unzutreffend, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen(z.B. „Beratungsleistungen“ oder „Bauarbeiten“).

• Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten Rechnung ist in dem Besteuerungszeitraum auszuüben, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde. • Berichtigung ist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich.Sind diese Anforderungen erfüllt, kann auf eine rückwirkende Korrektur von Voranmeldungen innerhalb des Besteuerungszeitraums verzichtet werden,da die Rechnungsberichtigung immer Rückwirkung entfaltet.• Bisher kein Steuerausweis rückwirkende Berichtigung (-)z.B. Organschaft, GiG, 13b-Rechnung oder Steuerbefreiung liegt nicht vor!• Bisher zu niedriger Steuerausweis rückwirkende Berichtigung (-).

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Lukas HechlDr. Eduard ForsterReferentenKontakt

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Diese Präsentation enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels dieser Präsentation professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Diese Präsentation ist insbesondere nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Präsentation erlitten hat. Diese Präsentation ist vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – auch in Auszügen –bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und unterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters – für rund 286.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames Leitbild und individueller Anspruch zugleich.