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Seite 25

Zur Ermutigung wird hier eine kurze ZUSAMMENSTELLUNG des prinzipiellen Begutachtungs-Ablaufs gegeben:

Vorgehensweise zur Erstellung von Probe-Gutachtenverfahren unter Biotelie:

Öffnen Sie bitte diese Datei mit einem Schreibprogramm um sie zu bearbeiten oder besser noch die vom Autor für die jeweils spezifische Aufgaben-Stellung als Mail-Anhang auf Anforderung hin übersandte für die einzelne Aufgabe zutreffende Mikrosoft-Word-Datei als solche, um sie dann weiter durch Ihre

Eintragungen zu ergänzen und das Ergebnis so ergänzt als Mail-Anhang an [email protected] zurückzusenden.

TITEL der Aufgabe hier eintragen!

Zu den Verfahrens-Schritten

Schnelleinstieg für Vororientierte

Neueinsteiger äußerten das Bedürfnis hier kurz über Sinn und Zweck des biotelen Gutachtenverfahrens aufgeklärt zu werden.Es geht um die Überwindung der Demokratie-Schwäche, die daraus entsprungen ist, dass dem gewöhnlichen Volk eingeredet wird, es habe jeder Bürger dasselbe Recht in Sachen Politik mitzubestimmen. Während für das Ausüben der meisten Berufe der Nachweis einer entsprechenden

Ausbildung und Befähigung erforderlich ist, wird hinsichtlich der Führung in den politischen Parteien und Gremien auf dergleichen Überprüfung verzichtet. Weite Teile der Regierung und insbesondere der Parlamente und damit der Gesetzgeber stehen in Abhängigkeit von Machtmenschen und Machtstrukturen. Insbesondere begüterten Kreisen gelingt es, dass ihre Interessen vorrangig von den Politikern berücksichtigt werden, während das Gemeinwohl häufig in den Hintergrund tritt.

Mit der biotelen Demokratie-Reform soll jeder in einer wichtigen Angelegenheit besonders Befähigte in die Lage versetzt werden, seinem Gesetzes-Vorschlag zugunsten des Gemeinwohles zum Durchbruch zu verhelfen, nachdem dieser Vorschlag von unabhängigen Gutachtern nach vorgegebenen Regeln auf

Gemeinwohl-Tauglichkeit überprüft wurde, insofern die vor aktueller Desinformation in den Massenmedien geschützte Mehrheit der von einem derartigen Gesetz mutmaßlich Betroffenen über eine periodische Listenwahl dem Vorschlag nicht widerspricht.

III-Regel 1: Gutachter haben sich für ihre Beurteilungen ausschließlich an ihnen bekannten Sachverhalten und Zusammenhängen und an den biotelen Gutachtenrichtlinien und den dort niedergelegten Begriffsdefinitionen zu orientieren und ihre Beurteilung von Einzel-, Gruppen- und anderen Staats- und Weltanschauungsinteressen frei zu halten.

Diese hier vorliegende Kurzbegutachtung über den verkürzten Aspekte-Überblick ist

allernächst zu empfehlen, zumal dafür viele zeitraubende Nachforschungen entfallen.Das Ziel bioteler Gesetzgebung ist es, das lebendige Gleichgewicht innerhalb des Menschen, innerhalb der Menschheit und zwischen Menschheit und Natur zu erhalten und zu fördern (M dynamische Stabilität). Hierzu wurden zwölf Aspekte A – L (Gesichtspunkte oder Blickwinkel) in Richtung M herausgestellt.Es geht bei der Begutachtung darum, Aspekt-Blockaden wie sie sich aus dem Ausgangs-Sachverhalt heraus ergeben, festzustellen und darüber zu urteilen, ob sich festgestellte Aspekt-Blockaden, also Lähmungen bzw. schwerwiegende Beeinträchtigungen des Gemeinwohles, durch das vorgeschlagene Gesetz abstellen oder vermeiden lassen ohne wesentliche Schädigung anderer Aspekte. Von Aspekt-Blockaden muss gesprochen werden, wenn durch ein Verhalten oder durch Maßnahmen der betroffene Aspekt

in seiner Entfaltung für die Allgemeinheit ganz erheblich oder nachhaltig eingeschränkt wird.

Bereits hier ist es nützlich, sich mit der Aspekte-Kurzfassung zu befassen, dem Kernstück des Gutachtenverfahrens, das seit Veröffentlichung der Anfänge unverändert blieb, und das Sie am besten auf der Taskleiste offenhalten, damit Sie immer wieder darauf zurückgreifen können.Über die Ultra-Kurzbegutachtung unten können Sie auch versuchen, zunächst ohne Rückgriff auf die Aspekte-Kurzfassung oder doch nur über gelegentliche Inanspruchnahme derselben weiter zu kommen.

Lassen Sie sich von der immer noch beachtlichen Regelvielfalt dieser Kurzbegutachtung nicht irritieren, die dem Umstand geschuldet ist, dass er hunderten der verschiedensten Frage-

Konstellationen gerecht werden soll. Im konkreten Einzelfall kann die Aufgabe gelegentlich auch einmal bereits mit ganz wenigen Regeln und mit einigem Geschick und Glück sogar in wenigen Minuten gelöst werden. Allerdings ist immer zusätzlich noch das systematische Abklopfen aller zwölf Aspekte wünschenswert, auch wenn sie sich dabei nachträglich nur teilweise oder gar nicht als in die Fragestellung einbezogen zeigen. Es muss nämlich ausgeschlossen werden, dass über die vorgeschlagene Problemlösung bei anderen Aspekten Blockaden verursacht werden, weil dann dieser Problemlösung nicht zugestimmt werden darf. Spätestens dann wäre abzuklären, ob gemäß Abbruchsempfehlungen unter Berücksichtigung auch der Stimmungslage der Betroffenen und damit über den biotelen Gesetzesvorschlag

Abstimmungsberechtigten eine Neuformulierung des Gesetzesvorschlages angezeigt wäre, um mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Teil der Vorteile hinsichtlich wenigstens einer Aspekt-Verwirklichung zu retten, ohne dabei andere Aspekte zu blockieren.Ein Ausweg wäre die Ausarbeitung eines Kompromiss-Gesetzes (ein Fortgeschrittenen-Thema unter Mitwirkung von Expertengutachtern).

Links mit Ergänzung rufen Sie bitte nur auf, um etwa weitere Einzelheiten zum vorhergehenden Text zu erfahren; Links mit Info oder Fettdruck dagegen führen zu notwendigen Texterläuterungen, wie sie in meist auch noch in anderem Zusammenhang wieder in Erinnerung gerufen werden müssen.

Haben Sie bei der Auslegung von Regeln Schwierigkeiten mit der nicht zeitgerechten Ausdrucksweise, so nutzen

Sie bitte die Links E4- n (bisher erst geplant!) zu näheren Erläuterungen und verkürzten Beispielen. Setzen Sie bitte Ihren darnach erstellten Ausführungen die betreffende Link-Bezeichnung E4-n nach. Sind derartige Links noch nicht vorhanden, so wenden Sie sich über die Zentrale um Hilfe an die unabhängigen beiden Experten-Gutachter, welche solche Hilfen erstellen, die dann künftig allen Gutachtern zur Verfügung gestellt werden. Die Expertengutachter, die auch auf Fehlauslegungen von Vorschriften aufmerksam machen, werden derzeit durch den Autor vertreten. Nur wenn Schwierigkeiten gemeldet werden, können sie ja beseitigt werden. ([email protected]) Nur die über Link hier empfohlenen Regeln benötigen Sie für die Probegutachten, später einmal beraten Expertengutachter zur Regelanwendung.

Die Kopie dieser ZUSAMMENSTELLUNG – 25 – http://stiwi.biotelie.de/zusammenstellung-regeln-neu.html im von Ihnen eröffneten Schreibprogramm oder die als Mail-Anhang übersandte für die Einzelaufgabe benutzen Sie weiterhin als Protokoll, in das Sie alle ihre Antworten zu den jeweiligen Fragen und Gedanken über Zusammenhänge jeweils mit einer neuen Zeile beginnend in einer anderen gut zu unterscheidenden Schriftart – getrennt vom vorgegebenen Text durch Abstandszeilen – einschreiben.

Wählen Sie als Farbe blau und auch eine andere Schriftgröße und Schriftart und behalten Sie diese Veränderungen für alle Ihre künftigen Eigentexteintragungen bei. Einfälle und zufällige Gedanken färben Sie aber bitte lila. Wenn Sie auf Grund

neuer Erkenntnisse Korrekturen vornehmen, so färben Sie bitte überholte Aussagen beige ein. Löschen Sie sie bitte nicht.

 <*** ….. >*** betreffen Linkbezüge (Textmarken für die empfohlene Lesestrecke) aus anderen Textzusammenhängen.

Es wird empfohlen bei Unklarheiten an einer Stelle durch Leerzeilen zur Erinnerung eine Lücke zu schaffen, um Einfälle zum Thema in eine ebensolche Lücke einfügen zu können. Dies gilt von vornherein auch bei der Sichtung von Quellenverzeichnissen zur Markierung von fraglichen oder besonders markanten Tatsachenzusammenhängen.

Bitte fortlaufend jedes Ergebnis und jeden Einfall im Protokoll festhalten! Wichtiges und Ergebnisse unterstreichen! Ihr eigener Text soll sich vom vorgegebenen

abheben; Sie sollen sozusagen später immer wieder über ihn stolpern!

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Schreiben Sie bitte Ihren Namen, Alter und Fachrichtung und Studienlänge und berufliche Orientierung (es erfolgt hierüber keine Veröffentlichung ohne Ihre Zustimmung) zuoberst mit Ihrem Pseudonym – letzteres bitte auch als Nutzername an die Spitze dieser Ausarbeitungsvorlage setzen - samt Titel des biotelen Gesetzesvorschlags bzw. Gutachten-Antrages auf eine E-Mail an [email protected]. Von Interesse in der Mail wäre auch jegliches Sonder-Wissensgebiet auch aus Liebhaberei heraus, auch ein knapper Hinweis auf Ihre politisch-weltanschauliche Einstellung (etwa

linksliberal, evangelisch, konservativ) zur Abstimmung mit Ihrer Aspekte-Auslegung. Diese Angaben dienen der späteren statistischen Auswertung.

Nachgestellte Regel-Verlinkungen (ohne Fettdruck) dienen häufig mehr der Textbestätigung und müssen dann nicht geöffnet werden, Links mit Info sind aber wichtig.

Kopieren Sie oben den Titel (falls noch nicht eingetragen) und als Aufgabe den Gutachten-Antrag der gewählten Aufgabe (soweit er kurz ist) ohne nachfolgendes ausführliches Quellenverzeichnis ins Protokoll.

z.B.: http://stiwi.biotelie.de/zusatzpatente-aufgabe.html

Wenn die Aufgabe kein ausschließlich verkürztes Quellenverzeichnis enthält, bitte auch zugehörige

Quellenverzeichnisse im Schreibformat eröffnen, kopieren und als Word-Dokumente zur Kenntnis nehmen und auf der Task-Leiste für Nachforschungen und Anmerkungen bereithalten.Diese Mühe entfällt natürlich, falls Ihnen die Quellenverzeichnisse zusammen mit den Aufgabenstellungen einzeln zugesandt wurden.

Besser als den gesamten Aufgabentext mit Kommentar jetzt schon auf die Task-Leiste zu legen, bringen sie ihn auf einen zweiten Bildschirm oder auf die (rechte) Hälfte Ihres einen Bildschirmes. (Bei Windows 10 hierzu Windows-Taste und Taste P gleichzeitig drücken und mit linker Maustaste Auswahl treffen treffen.). Sie könne dadurch ihr Protokoll vervollständigen, während Sie gleichzeitig dem Ursprungs-Text Ihrer Aufgabe folgen oder die Aspekte-Kurzfassung oder andere Seiten etwa von

der Taskleiste zum Vergleich heranziehen.

Falls Sie auf Unstimmigkeiten oder Unverständlichkeiten im Text stoßen, auf Fehlerhaftigkeiten oder auf Link-Versagen, so notieren Sie dies bitte nach Leerzeilen direkt unter der Fundstelle; erstatten Sie Meldung und holen Sie sich Hilfe bei der Zentrale. Besonders wichtig wären konkrete Hinweise auf falsche Quellenangaben mit Fundort; neue Tatsachenfeststellungen, die schwergewichtig gegen den Gutachtenantrag sprechen, wären sogar jetzt schon prämienberechtigt.

Fahren Sie mit dem Protokoll hier fort:

Dem Versprechen einer Ermutigung folgend kann der Versuch gewagt

werden, über die Erörterung der Zusammenhänge in der Betroffenheitsliste den Erläuterungen im nächsten Absatz zunächst auszuweichen und über die Ultra-Kurzbegutachtung, sozusagen über eine Leiter mit kleineren Sprossenabständen, mittels sprachüblicher Begriffe hinsichtlich der Aspekte ohne deren Ausdehnung auf biotele Zusammenhänge (wie in der Aspekte-Kurzfassung) mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Ziel rascher näher zu kommen. (Die Linkbetätigung zur Ultra-Kurzbegutachtung wird deshalb empfohlen.)

Da die Aufgaben-Lösung meistens auf die Entdeckung und Aufhebung von Aspekt-Blockaden hinausläuft, ist es häufig erforderlich oder doch zweckmäßig den Gutachten-Antrag in seiner Ausrichtungs-

Umkehrung in Negativ-Formulierung weiterzuverfolgen. Anders ausgedrückt: biotele Gesetzanträge richten sich häufig gegen Missstände. Da aber nicht die Abhilfe von diesen Missständen bekämpft werden sollen, sondern die Missstände, so liegt die Umformulierung derartiger Gesetzesanträge in ihre Umkehrung in eine abzulehnende Aussage nahe.

Hinsichtlich der Schulinklusion Behinderter z. B. wurde in F 7. die Umformulierung ins Negative bereits vollzogen und damit abzulehnenden Bestrebungen des Gesetzgebers und der Behörden angepasst. Mit E 2 gegenüber Lernbehinderten mit geistigen Rückständigkeiten wird in etwa der obige Sachverhalt zu F 7 in direkt-positiver Weise angegangen, um Aspekt-Verletzungen abzustellen oder zu vermeiden. Dabei werden Einzelbedingungen oder Sachverhalte

angeführt, die Aspekt-bezogen zu behandeln sind soweit sie einer Inklusion entgegenstehen und mittels derer Aspekt-Verletzungen abgestellt bzw. vermieden werden können, um das Bildungswesen insgesamt nicht zu beeinträchtigen. Letztere positive Antragsformulierung zielt auf Zustimmung ab, wogegen ihre Ablehnung auf wenigstens eine Aspekt-Verletzung hinausläuft, (falls die Gutachter im angeführten Fall diese Auffassung übereinstimmend bestätigen).

Im oben genannten ersten Beispiel richtet sich der Gutachten-Antrag gegen eine Aspekt-Blockade infolge Aufhebung von Zusatzpatenten, wobei mit dem Gutachten-Antrag die positive Zielverfolgung der Aspekt-Blockade-Aufhebung angestrebt wird in der die Missstandsbeseitigung enthalten ist.Der Gutachten-Antrag selbst ist also nicht

zurückzuweisen, sondern der Zustand gegen welchen er sich richtet und der eine Aspekt-Blockade bedeuten kann.

Anders gelagert ist der Fall bei Perorale Medikationskontrolle, da in diesem Falle die Aspekt-Blockade im Auswirkungsfeld des Unterlassens oder der Änderung einer amtlichen Anordnung zu Gunsten einer Berücksichtigung läge, die doch angestrebt werden müsste, wobei eine Aspekt-Förderung angestrebt wird. Aber auch hier läge die zu vermeidende Aspekt-Blockade eigentlich nicht beim Gutachten-Antrag, sondern bei dessen Zielbereich.

Anstelle der Umformulierung in etwa in der Weise: „Es wird gegen das Unterlassen der Veranlassung einer Untersuchung beantragt….“, kann der Richtungswechsel auch bloß gedanklich direkt auf Aspekt-Betroffenheiten hin vollzogen werden, so dass die Aspekt-

Blockade – wenn nachgewiesen – direkt ohne Umformulierung vollzogen wird.Dieses Vorgehen wird als gängige Praxis nachstehend empfohlen:Da die Aspekt-bezogene Aufgabenlösung einer Verbesserung der Aspekt-Verwirklichung dienen soll, gilt es zunächst die von Aufhebung, d. h. Blockierung oder starker Beeinträchtigung betroffenen Aspekte aufzuspüren, den Einfluss der Aufgaben-Lösung auf diese mit nachgestelltem - - - für Blockade oder +++ für Blockade-Aufhebung zu dokumentieren, wobei lediglich eine positive Gesamt-Schlussbilanz ohne Berücksichtigung von + / ++ oder - / - - und ohne Neuauftreten von - - - die Zielerfüllung bestätigt, wozu auch die Ablehnung eines (negativ formulierten) Gutachten-Antrages dienen kann. In der Ablehnung liegt

in diesem Falle die Blockade-Aufhebung +++.Die Betroffenheit für jeden der zwölf Aspekte ist dabei zunächst innerhalb des Sachverhaltes (Tatsachenzusammenhanges) zu prüfen und jeweils für jeden Aspekt innerhalb des Gutachten-Antrages, ob der auf diesen Aspekt sich beziehende Vorschlag geeignet ist, dem betroffenen Aspekt im Sachverhalt zielentsprechend Genüge zu leisten.

In manchen anderen Gutachten-Aufgaben, in denen mehrere Aspekte betroffen sind, kann sich deren Betroffenheit auch in verschiedene Auswirkungsrichtungen (+ oder -) erstrecken, was die Lösungsmöglichkeit aufheben, d. h. Zurückweisung des beantragten Gesetzes auslösen oder zu Kompromissgesetz-Anträgen Schritt 8

führen kann. Dabei sollte sich die Art (+ oder -) der Aufgaben-Formulierung am Hauptziel der Aufgabe ausrichten.

Ultra-Kurzbegutachtung

Orientieren Sie sich bitte zunächst über die Aufgabe und Quellenlage. Ausführlichen Quellen-Verzeichnissen ist die Aufgabenstellung vorausgestellt, so dass Sie diese von der Taskleiste immer wieder abrufen können.

Um Aspekt-Blockaden Info1: mit dem Ziel ihrer Aufhebung festzustellen, was das Ziel der biotelen Gesetzgebung ist, wird vorgeschlagen über die Betroffenheitsliste zunächst den oder die Bereiche (Fettdruck) aufzuspüren, die von Aspekt-Blockaden betroffen werden; der jeweilige Bereich

gibt Hinweise auf eventuell betroffene Aspekte.

Hierzu ist anzumerken, dass das Aufspüren einer Aspekt-Blockade sowohl innerhalb des Sachverhaltes (Tatsachenzusammenhangs), z.B. Schulinklusion Behinderter F7, als auch innerhalb des Gutachten-Antrages zur Blockade-Abhilfe, z. B. Schulinklusion Behinderter E3, möglich ist. Im Fall F7 ist einer Aspekt-Blockade entgegenzutreten, im Fall E3 der Verhinderung der Abhilfe einer Aspekt-Blockade.Versuchen Sie erst einmal fortzufahren, ohne den nachfolgenden Link zu betätigen! Falls Sie nicht schon so weiterkommen, hierzu oben ausführlicher. Wichtig ist zunächst, dass Sie die Blockade-betroffenen Aspekte ermitteln, nicht

die dazugehörigen Zusammenhänge!

Fügen Sie den berührten Bereich als Überschrift über dem bereits vorhandenen, in weiteren Fällen über einem neu gesetzten, Tabellen-Kästchen innerhalb Schritt 6: hinzu; den aus der Betroffenheitsliste erkannten Aspekt tragen Sie in das Tabellen-Kästchen ein; und entfernen Sie im obersten Tabellen-Kästchen # als Zeichen der Nichtbetroffenheit des Aspektes.

Tragen Sie im Sinne von Schritt 5 direkt betroffene Personen oder Gruppen vor dem betroffenen Aspekt in das Tabellen-Kästchen ein, was zunächst für die größte betroffene Personengruppe gilt. Für jede Personengruppe ist zusammen mit dem zugehörigen Aspekt ein gesondertes Tabellen-Kästchen

anzulegen.Setzen Sie hinter eine kleinere Personenzahl ein + für eine größere ++ und für eine Mehrheit +++ hinter die Gruppen-Bezeichnung, der die Aspekt-Bezeichnung mit Kenn-Buchstaben immer nachfolgt.Hinter die Aspekt-Bezeichnung setzen sie in gleicher Anzahl wie bei der Gruppen-Bezeichnung Minus-Zeichen, wenn einer Aspekt-Blockade zugesteuert wird oder Plus-Zeichen bei Annäherung an eine Aspekt-Blockade-Aufhebung.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2 : )

Sollte der Gutachten-Antrag sich nicht auf die Mehrheit und damit auf das Gemeinwohl beziehen, sondern auf einzelne Personen oder Gruppen, so gehen sie die Liste der Minderheiten-Aufwertung durch. Ergibt sich aus der angezogenen Regel, die Sie bitte hinter dem Tabellen-Kästchen hinzusetzen, eine Aufwertung der Gruppenstärke zu einer Mehrheit, so fügen Sie der Aspekt-Signatur im Tabellen-Kästchen nach Wiederholung des vorgesetzten Großbuchstabens für die Aspekt-Bezeichnung - - - für Aspekt-Blockade bzw. +++ für Blockade-Aufhebung hinzu (z. B.:Gesundheit [als Bereichs-Bezeichnung]

Kinder++C SPONTANEITÄT++

für Gesundheitsförderung einer

bedeutenden Kindergruppe wird zu

Gesundheit

Kinder++/+++C SPONTANEITÄT++C+++

entsprechend III-Regel 2a z ):

falls sich eine Maßnahme langfristig zur Gesundheitsförderung aller Kinder auswirken würde und sich dies nach Regel III-Regel 2a z):– auf die, wie oben geschehen, hingewiesen werden sollte! – wiederum auf Dauer zur Gesundheitsverbesserung der Mehrheit (auch Erwachsener) und damit zum Gemeinwohl auswachsen würde). Es würde auch die Beschränkung auf das Wohl von Kindern (bereits als einzelne Gruppe) für die Annahme einer Gemeinwohl-Förderung genügen, wenn keine Benachteiligungen anderer oder

Aspekt-Schädigungen dagegen stünden. III-Regel 3 k )

Auch B) Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen und C) Werteordnung über Wirtschaft und Geldwert hinaus gemäß Schritt 7: aus der Betroffenheitsliste sind zu beachten. In den meisten Fällen werden Sie bereits dadurch auf die richtige Spur geführt.

Ergänzend sollten Sie noch die Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter gemäß Schritt 3 durchmustern.

Auf alle Fälle ist es erforderlich später innerhalb Schritt 6 jedem betroffenen Aspekt entlang der Aspekte-Kurzfassung einzeln einschließlich der Links dort zu den Regeln nochmals unter Ergebnisnotierung nachzugehen

und weitere Aspekt-Blockaden oder Blockade-Aufhebungen aufzudecken oder auszuschließen und Ihre Erkenntnisse an Ort und Stelle schriftlich niederzulegen.Die den Aspekt-spezifischen Regeln nachgestellte Zusammenstellung von Links zu Regeln, welche in Brückenfunktion Hinweise zur Berührung mit anderen Aspekten geben, braucht zunächst nicht berücksichtigt zu werden.

Zur Auswertung ist nach Schritt 9 und zur Schlussbewertung nach Schritt: 10 zu verfahren. Ende der Ultra-Kurzbegutachtung.

Aus der erforderlichen Sorgfalt heraus ist das Verfahren als Kurzbegutachtung entlang der nachstehenden Verfahrensschritte als Kurzbegutachtung zu wiederholen

und ab Schritt 6 jeweils unter einer Trennlinie nach dem Text bezüglich jeden einzelnen Aspektes aus der Ultra-Kurzbegutachtung zu ergänzen, wobei besonders dem Quellenstudium größere Sorgfalt zu widmen ist.

Angemerkt sei noch als Zukunftsaufgabe, dass die noch nicht überarbeitete Anleitungkurzfassung 2 die Auswertung genauerer Zahlenerfassungen auch im wirtschaftlichen Bereich anbieten soll, die Wordpress-Ausgabe schließlich eine professionalisierte Ausführung des Gutachtenverfahrens mit verschlüsseltem Datenaustausch und teilautomatisierter Fragebogen-Auswertung.

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Bei den nachstehenden Verfahrens-Schritten werden Sie öfters zur Erinnerung auf frühere Schritte zurückgreifen müssen.

Verfahrens-Schritte : Ultra-KurzbegutachungSchritt 1: Sachzusammenhangs-Aufklärung notwendig oder nicht?Schritt 2: Aspekt-Blockade oder Aspekt-Blockaden-Aufhebung?Schritt 3: Zusammenfassung-III-Regeln-Liste für Gutachter Schritt 4: Allgemeinfrage-Stellung vorab/QuellenstudiumSchritt 5: Personengruppen-BetroffenheitSchritt 6: Aspekt-BetroffenheitSchritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung/Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/Werteordnung: Wirtschaft (Geld)  ist nicht alles

Schritt 8: KompromissgesetzeSchritt 9: AuswertungSchritt: 10: Schlussbewertung

Falls Sie sich irgendwo auf Regeln stützen können, bitte jede Regel einzeln benennen und eine Anmerkung zu deren Bedeutung für Ihre Beurteilung niederschreiben.

Schritt 1:

Vorab ist zu klären, ob der Gesetzesvorschlag sich auf Maßnahmen und Veränderungen bezieht, deren Sachzusammenhänge als einer aussichtsreichen Aufklärung bedürftig gelten müssen, insbesondere wenn Modeströmungen oder wirtschaftliche oder politische Absichten als Einzel-oder Gruppeninteressen solche Aufklärung behindern. II-Regel 3g b )  Anders

ausgedrückt: Gilt der Gutachtenauftrag einer vorab notwendigen Sachzusammenhangs-Aufklärung? Wenn ja, so muss dies zum Ausdruck gebracht und die Zweckmäßigkeit begründet werden; wenn nein, so ist mit der Bearbeitung fortzufahren.

Ihre Begründung und Beurteilung bitte hier einfügen einschließlich eventueller Anträge für eine Erweiterung des oder der Quellenverzeichnisse um wesentliche Sachverhaltsaufklärungen:

……………………………………………………….

Falls das oder die Quellenverzeichnisse eine für die Urteilsabgabe ausreichende Sachverhaltsaufklärung zu enthalten scheinen, was in der Regel bereits aus

dem Vergleich mit der gestellten Gutachten-Aufgabe hervorgeht, fahren Sie bitte mit Schritt 2 fort. 

Schritt 2:

Der jeweilige Gutachtenvorschlag soll der Abstellung oder Vermeidung von Aspekt-Blockaden und Aspekt-Schädigungen bzw. der Aspekt-Förderung dienen.  Info 1: Sollte Ihnen bereits jetzt bei Durchsicht der Aspekte-Kurzfassung die Blockade eines der dort aufgelisteten Aspekte auffallen, so tragen Sie bitte diesen Aspekt unter dem entsprechenden Buchstaben A - L innerhalb von Schritt 6 unter dem entsprechenden Aspekt unter Rechtfertigung ein und begründen Sie dies mit den Ihnen einfallenden Vorstellungen zum Sachverhalt, wie er für Sie zu der Aufgabenstellung hervorgeht. Links zu

den Aspekten: A , B , C, D, E, F, G, H, I, J, K, L

Die Prüfung über Blockaden anderer Aspekte im Anschluss an die Auflösung einer Aspekt-Blockade gemäß Info 1 e) hat weiter unten in Schritt 6 zu erfolgen während der systematischen Durchsicht aller Aspekte.

Schritt 3:

Die dabei hauptsächlich zu beachtenden III-Regeln für Gutachter werden in ZUSAMMENFASSUNG–REGELN–LISTE (nach Reihenfolge im Regelwerk geordnet) noch einmal mit Inhaltsangaben aufgelistet und anschließend an die Liste im Wortlaut wiedergegeben.Falls Regeln zutreffen, bitte benennen und entsprechend Stellung nehmen:

……………………………………………………….

Schritt 4:

Allgemein-Fragestellung vorab:

1. Was wird an dem geschilderten Ausgangs-Sachverhalt inhaltlich beanstandet?

(Bitte hier eintragen!)

……………………………………………………….

2. Inwieweit ist die vorgeschlagene Lösung des Gutachten-Antrags hilfreich?(Bitte hier eintragen!)

……………………………………………………….

Beschäftigen Sie sich bitte jetzt mit dem Quellenstudium. Nach dem zweiten Durchgang Schritt 4 (alten beige setzen, falls Sie einen neuen Tabellen-Rahmen mit dem gültigen Inhalt für Schritt 4 auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem Quellenverzeichnis versehen haben) weiter mit S chritt 5.

Quellenstudium:

Quellenverzeichnis / Aspekte-Kurzfassung zum Vergleich daneben offen halten, wenn nicht schon geöffnet. Bitte durch Leerzeilen Lücken schaffen für Anmerkungen zu

fragwürdigen oder markanten Tatsachenzusammenhängen.

Im Allgemeinen werden die Stimmen, welche sich gegen den Gutachten-Antrag aussprechen, an den Verzeichnisanfang gestellt.

Falls Sie während des Quellenstudiums eine neue Betroffenengruppe oder einen noch nicht erkannten Aspekt entdecken, so schreiben Sie solches nach Leerzeilen am Ort der Entdeckung in ein Tabellen-Kästchen ein und fügen diesem hinter dem inneren Tabellen-Text – also hinter Personengruppe bzw. Aspekt – ein Qn (n= 1,2,3…n in fortlaufender Nummerierung) als Textmarke hinzu. Den Quellentext, der zur Entdeckung Anlass gab, markieren Sie bitte grün in dessen Original-Schriftart und –Größe. Neu errichtete Tabellen-Kästchen nur mit Personengruppen kopieren Sie bitte zur

Weiterbearbeitung an das Ende von Schritt 5, Tabellen-Kästchen (auch) mit Aspekten unter den jeweiligen Aspekt in Schritt 6. Etwaige eigene Erkenntnisse, die mit dem Quellentext im Zusammenhang stehen, fügen Sie in Ihrer blauen markanten Schrift den Tabellen-Kästchen in Schritt 5 bzw. Schritt 6 bei. Entsprechend nutzen Sie als Beweisführung grün zu markierendem Quellentext in Originalschriftart und –größe nach einer dem zutreffenden Aspekt im Tabellen-Kästchen nachgesetzte Textmarke Qn (n= 1,2,3…n) mit Ihren anschließenden Aspekt-Erläuterungen zur Verlinkung innerhalb Schritt 6 (gegebenenfalls zunächst allein personenbezogene vorübergehend in Schritt 5 unten).

Die betroffene Gruppe oder den betroffenen Aspekt innerhalb

irgendeines Tabellen-Kästchens, das sich an dem Ort befindet, an dem Ihnen eine betroffene Gruppe oder ein betroffener Aspekt zuerst einfiel, unterstreichen Sie bitte.

Auch wenn Sie einen Link, der zu einer anderen Internet-Seite führt, betätigen – diejenigen in Fettdruck sollen betätigt werden – und es fällt Ihnen zum Thema Zugehöriges ein – vielleicht sogar noch eine nicht registrierte Personen- oder Aspekt-Betroffenheit – dann markieren Sie bitte einige dieser Zeilen und fügen Sie deren Kopie nach Leerzeilen-Betätigungen unterhalb des betätigten Links (als Überschrift) in ihre Protokoll-Seite unter dem nachgesetzten zugehörigen Aspekt im Tabellen-Kästchen in Schritt 6 ein. Der Kopie aus der Internetseite schließen Sie bitte Ihre die Aufgabe berührenden Anmerkungen in Ihrer markanten

blauen Schrift an.

Jeder Quellentext-Bezugnahme auf der Protokoll-Seite muss einem Tabellen-Kästchen mit Personen-Gruppe und Aspekt und Qn-Linkzusatz zugeordnet und nachgestellt sein.

Kommen Sie auf Grund des Quellenstudiums zu dem Ergebnis, dass der wissenschaftliche Erkenntniszustand eine Beurteilung nicht zu lässt oder die Beurteilung wegen Widersprüchlichkeit des Forschungszustandes nicht möglich ist, so fahren Sie ab Schritt 9 fort, begründen Sie eingehend unter Auswertung Ihre Beurteilung und stellen Sie in Schritt 10 fest, dass der Gutachten-Antrag abgelehnt werden muss.

Sind Sie jedoch inzwischen der zur

Überzeugung gekommen, dass der Gutachten-Antrag sehr wohl sinnvoll wäre, jedoch das auch von Ihnen nach Ihren Möglichkeiten erweiterte Quellenverzeichnis nicht die zu einer möglichen Sachverhaltsaufklärung notwendigen Tatsachen-zusammenhänge bieten kann, so verfahren Sie gemäß Schritt 1; ansonsten überprüfen Sie ob Sie zu einer neuen Formulierung der Allgemein-Fragestellung, d. h. des Gutachten-Antrags, in Schritt 4 kommen, wobei Sie die alte Formulierung bitte beige einfärben und die neue in einen neuen Tabellen-Rahmen setzen.

Bitte eine etwaige entsprechende Entscheidung zu Schritt 1 oder Schritt 4 nachstehend durch Schritt-Angabe vermerken und erläutern:

……………………………………………………….

 

Schritt 5: Personen-Gruppen-Betroffenheit

Es ist festzustellen, welche Personen oder möglichst welche Personengruppen vom Gutachten- bzw. Gesetzes-Antrag direkt betroffen sind.

Als direkt Betroffene gelten Personen und Personengruppen, wnn sie von der Gesetzesmaßnahme a) gesundheitlich, b) finanziell oder c) in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl als Familie oder engeren heimatlichen

Lebensbereich berührt werden.Jedoch sollten bei der Betroffenheitsfeststellung Gefühle zugunsten der verstandesmäßigen Sachlichkeit zurückgestellt werden. Direkte Betroffenheit liegt ja in der Regel bei einer solcher der bloß gefühlsmäßigen Anteilnahme an irgendeinem Ereignis oder einer Zukunftserwartung nicht vor. Ergänzung:

***> [Reichweite des Links aus Ultra-Kurzbegutachtung]

Tragen Sie hier bereits vermutete betroffene Personen oder Personengruppen oder betroffene Aspekte im Zusammenhang mit der Rubrik Allgemein-Fragen ein, Personen vor Aspekt, zusammengehörige jeweils in ein Tabellen-Kästchen.

Nehmen sie an, dass mit einer Personengruppe die Mehrheit betroffen ist, so fügen sie dieser +++ hinzu, bei der Annahme einer Aspekt-Blockade - - - hinter den betreffenden Aspekt, für eine Blockaden-Aufhebung +++.Bei Betroffenheit einer oder mehrerer kleineren Personengruppen fügen Sie + hinzu, für eine bedeutende Minderheit ++. Beginnen Sie mit der zahlenmäßig größten Gruppe. Betrifft diese die Mehrheit, so können Sie Betroffenheit der Allgemeinheit annehmen.Soweit es sich nicht um die Mehrheit umfassende Gruppen handelt, also um Minderheiten, spielt die Festlegung der genauen Gruppengröße eine untergeordnete Rolle und kann bei diesem verkürzten Gutachtenverfahren

zeitsparend unter grober Abschätzung vorgegangen werden. 

Auch grobe Fehlschätzungen von Gruppengrößen stören nicht, falls nicht wesentlich auf das Gemeinwohl einwirkende Einzelne oder Gruppen betroffen sind, für die eine abweichende, also gegenläufige Auswirkungsrichtung auf der Bewertungsskala hinsichtlich der Auswirkung auf dynamische Stabilität vorliegt! (Bei ausschlaggebender Bedeutung auch nur einer Kleingruppe kann jedoch ein bioteler Gesetzesvorschlag zu Fall kommen.) Anders ausgedrückt: Solange alle Entwicklung in einer Richtung + oder – verläuft, spielen Größenunterschiede von Gruppen für das Endergebnis keine Rolle. Schlußendlich zielt die Begutachtung ja

auf ein rein qualitatives Ergebnis ab, d. h. auf die klare Entscheidung für links (-) oder rechts (+) vom Parabelscheitel der Auswirkungsstärke.

http://gutachtenverfahren.biotelie.de/auswirkungsstaerke/

Ändern Sie Ihre Auffassung über die Gruppenstärke, so färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und stellen Sie den geänderten Wert nach Trennung durch / nach. Die Beigefärbung soll unterbleiben, wenn die Änderung der Gruppenstärke durch zukünftigen Anstieg oder über eine Regelanwendung zu begründen ist.

Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-

Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2 : )

Schreiben Sie auf alle Fälle sofort und auch später immer wieder Erkenntnisse, insbesondere erkannte Gruppen oder Aspekte, und spontane Einfälle in der vom vorgegebenen Text – wie oben beschrieben – sich abhebender Weise nieder, um sie später zu überfliegen und gelegentlich weiter zu verwerten. Tragen Sie diese Ihre Anmerkungen unter Abstand zum vorgegebenen Text von Anfang an möglichst dort ein, wo Sie die Anregung hierzu erhielten. (Dies kann für die Verfahrens-Gestaltung wichtige Anhaltspunkte liefern!) Beziehen sich Ihre Anmerkungen auf eine Personen-Gruppe und/oder einen Aspekt, so setzen sie den Text unter einem entsprechend zugeordneten Tabellen-Kästchen ein. Tabellen-Kästchen mit bereits zugeordnetem Aspekt fügen sie

in Kopie bitte der Liste Schritt 9 hinzu.

Zwischenspeicherort für Tabellen-Kästchen mit Personengruppen ohne Aspekte nachstehend:X

Schritt 6:Aspekt-Betroffenheit

Die Überschriften aus der Aspekte-Kurzfassung wurde nach Umwandlung in ein Word-Dokument bis vor M in dies Protokoll am Ende dieser Schritt-Beschreibung einkopiert.Auch wurde ein erstes Tabellen-Kästchen mit dem jeweilig behandelten Aspekt belassen, dem jeweils ein #0# vorangestellt wurde.

z.B.

#0# A VERGLEICHEN

 

Entfernen Sie #0# sobald der erst Betroffenheitseintrag erfolgt.

Sie tun gut daran, sich zunächst einmal mit diesen zwölf Aspekten der dynamischen Stabilität (Lebenserhaltung oder nachhaltigen Entwicklung) als Hauptziel bekannt zu machen, die teils Teilziele der dynamischen Stabilität sind, teils Verfahrensschritte in dieser Richtung. Auch der Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung könnte Ihnen zum System-Verständnis weiterhelfen. Die Links unter der jeweiligen Aspekt-Bezeichnung innerhalb dieses Schrittes verweisen auf diesen Begleittext.

Beachten Sie auch, dass die Aspekt-Betroffenheits-Bewertung mit +, ++ oder +++ (geringe, mittelstarke,

starke Förderung oder Blockade-Aufhebung) bzw. -, - - oder - - - (geringe, mittelstarke, starke Beeinträchtigung oder Blockade) häufig an diejenige der Betroffenengruppen-Stärke gekoppelt ist und dann zugleich mit deren Bewertung entsprechend angeglichen werden muss. Ändert sich Ihre Einschätzung der Stärke der Aspekt-Betroffenheit, so

färben Sie bitte Ihre ursprünglichen + oder - beige ein und setzen Sie den geänderten Wert nach Wiederholung des Aspekt-Buchstabens ein. (z. B. A VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer mittelstarken Aspekt-Förderung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung). Ohne die Beige-Färbung bedeutet die Änderung der Signatur hinter dem zweiten Aspekt-Buchstaben, dass Sie diese Änderung der Bewertung in späterer Zukunft erwarten (z. B. A

VERGLEICHEN ++ A +++ für die Änderung einer Aspekt-Blockade-Schwächung in eine Aspekt-Blockade-Aufhebung infolge Änderung Ihrer Bewertung).

Für eine entgegengerichtete Entwicklung einer sich zur Blockade steigernden Aspekt-Schwäche gilt Entsprechendes (z.B. A - - A - - - für eine Steigerung zur Aspekt-Blockade hin in späterer Zukunft.)Zur besseren Hervorhebung von Blockaden betreffenden Vorgängen die betreffenden Aspekte bitte in Fettdruck setzen. Beziehen sich auf einen Aspekt verschiedene Vorgänge und/oder Personen oder verschiedene Vorgänge und/oder Personen auf verschiedene Aspekte, so ist für jeden dieser Vorgänge ein getrenntes Tabellen-

Kästchen anzulegen. ( III-Regel 2 : )

Gehen Sie auf der Aspekte-Kurzfassung – die Kopie finden Sie weiter unten – die zwölf Aspekte der Reihe nach durch: Welcher Aspekt ist vom Gesetzesvorschlag am stärksten betroffen (gefördert oder behindert)? Sind noch andere Aspekte betroffen? Bitte in die Kästchen-Kopie nach der Gruppeneintragung den Aspekt hinzufügen und darunter die Zurechnung begründen!

Gehen Sie auch die Betroffenheitsliste der Aspekte durch.

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Wenn Sie auf einen Aspekt gestoßen sind, von dem sie annehmen, er könne von einer Blockade betroffen sein, bitte über die Aspekte-Kurzfassung diesen Aspekt im Aspekte-Überblick aufrufen, die ihm nachgestellten Regeln auf Zutreffen auf den Fall überprüfen und möglichst auch die anschließenden Links zu Regel-Beziehungen zu anderen Aspekten. (Bei den Versuchs- und Probebegutachtungen kann letzteres auch unterbleiben.)

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Die Aspekte-Tabellen-Übersicht bringt einige nützliche Brückenbegriffe .

Die zum Zweck einer Unterstützung der Begutachtung bearbeiteten Brückenbegriffe wurden lila eingefärbt [muss noch weiter bearbeitet werden!].Achten Sie bitte besonders auch bei Sichtung von Quellenverzeichnissen, ob die Interessenvertreter und Diskursteilnehmer sich auf bestimmte Brückenbegriffe, wie etwa Chancengleichheit oder Toleranz, berufen, um sich dann auch mit etwaigen Erläuterungen derselben, soweit ihnen gefolgt werden kann – abweichende Begründungen bitte eintragen – , im Protokoll zu befassen und diese bei der Beurteilung eventuell zu berücksichtigen.

……………………………………………………….

Wo eine Regel herangezogen wurde, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?) also mit Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.Alle Einfälle und Assoziationen bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!Vervollständigen Sie bitte auch die Tabellen-Kästchen-Liste von Schritt 5 Ende und fügen Sie sie in die hier einkopierte Aspekte-Kurzfassung durch den Aspekt ergänzt unter der betreffenden Aspekt-Überschrift mit der Nachbemerkung „aus Schritt 5 Ende“ ein. Dazugehörige Anmerkungen bitte übernehmen.

gemäß ASPEKTE-KURZFASSUNGGesamtziel: Dynamische Stabilität* (siehe unten: M) * = Nachhaltige

EF2

#0# F PLURALITÄT

 

……………………………………………………….

G AUTONOMIE

EG2

#0# G AUTONOMIE

 

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#0# K AUSTAUSCH

 

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L SUBSIDIARITÄT

EL2

#0# L SUBSIDIARITÄT

 

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M DYNAMISCHE STABILITÄT

Schritt 7: Weitere Hilfen hinsichtlich Betroffenheit/Minderheiten-Aufwertung /Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen/WerteordnungPrüfen Sie bitte, inwieweit nachfolgende Aufstellungen Ihnen bei der Aufspürung von Personen- und Aspekt-Betroffenheiten und bei deren Bewertung nützlich sein könnten:

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Denken Sie bitte auch kurz über Auswirkungsbereiche – den Text nur rasch überfliegend – und betroffene Sachzuständigkeiten nach (fügen Sie

entsprechende Anmerkungen in Kopie dem Protokoll zu).

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Die Fragestellung: Wer ist, welche Gruppen sind, von dem biotelen Gesetzesvorschlag direkt betroffen? sei ergänzt durch die Frage: „in welcher Hinsicht“ betroffen?„Hinsicht“ bezieht sich dabei auf den Umfeld- und Lebensbereich und auf Ursachen oder Umstände, einschließlich solcher des Alltags, insoweit sie Lebensbedingungen merklich bestimmen. Man könnte auch fragen: “Auf welche Art und Weise oder wodurch sind Personen oder Gruppen betroffen?“ Ziehen Sie bitte hierzu die

Betroffenheitsliste (auch leicht nach unten scrollen!) heran, die neben der Aspekte-Kurzfassung bei der Aspekt-Betroffenheits-Zuweisung bereits weiterhelfen kann.

Die Antwort  soll niedergeschrieben werden und kann auch Hinweise auf

Suchwörter  liefern und damit unter konkreten Vorstellungen Hilfe zur Auffindung von Aspekt-Betroffenheit leisten und so auf die Wirkungssphäre der Aspekte A – M verweisen.Hilfreich kann auch noch das

Heranziehen der Suchwörter (Stichwörter) hinter den Aspekt-Übersichten der Stichwort-Listen jeweils nach Aspekten und Inhaltsangaben für die Regeln Seite 19: A - C, Seite 20: G – D. Seite 21: H –J und Seite 22: K – M sein. Die Suchwörter befinden sich zu Anfang

jeden Aspektes. Beschränken Sie jedoch sich auf die Aspekte, die sie bereits als betroffen erkannt haben. Eine Zusammenfassung bietet die Suchwort-Tabelle, die auch zur Auffindung blockade-betroffener Aspekte beitragen kann. Die ausführliche Beschreibung zur einzelnen Inhaltsangabe einer Regel finden Sie über den Link vorn auf der Regelbezeichnung.

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Auch ethische Überlegungen könnten herangezogen werden, wie in der Ergänzung als Beispiel und doch nur bruchstückhaft zusammengestellt; die dort angeführten Tugenden wurden

aber bereits in die Suchwort-Tabelle und bei den Inhaltsangaben über die Regeln in Grün mit eingearbeitet. 

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Minderheiten-Aufwertung:

Gemäß der  !-Regeln können Minderheiten hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl aufgewertet werden, so dass ihre Benachteiligung oder Schädigung sogar eine Aspekt-Blockade auslösen kann.Verkürzt könnte man fragen: Führt die häufige oder gar ständige Verletzung von Minderheiten nicht zur Schädigung der Allgemeinheit?

Es sind also vor der Schlussbewertung

noch bei jeder Gruppenstärke-Bewertung unterhalb der Mehrheit (+ bis ++)  die Möglichkeiten der Aufwertung zur Aspekt-Blockade (- - -) wegen Gemeinwohlschädigung infolge Gruppenstärken-Signatur-Anhebung auf (+++) oder die Möglichkeit der Blockade-Aufhebung (+++) durch Gruppenstärken-Signaturanhebung zu beachten. Hierzu sind heranzuziehen: III-Regel 2a ) !; Regel!III–Regel 2a z) !; III- Regel 3 z) !; III-Regel 2b ) !;  III-Regel 3 ) !; III-Regel 3k) !; III-Regel 3) ! Inhaltsangabe: ErgänzungAlle !- Regeln mit Inhaltsangabe hier oder im Wortlaut hier: von <*** bis ***>

Kommen Sie durch die Berücksichtigung der !-Regeln im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren plus- oder minus- Ergebnis,

so setzen Sie bitte hinter die Wiederholung des Aspektes (als Buchstaben A – M zu dessen Kennzeichnung) das korrigierte Ergebnis. das über getrennte Saldierung aller +++ und - - - in die Schlussbewertung eingeht. Also z.B.: A Vergleichen - - A - - - .

Die Aufwertung von Gruppen-Bedeutungen zu einer solchen für das Gemeinwohl, welche durch / und nachfolgender Vermehrung ihrer Gruppenstärke-Markierung zu +++ kenntlich gemacht wird,z.B.: gemäß Schüler + / +++,

bedeutet also die Aufwertung auch der ihnen zugeteilten Aspekte, deren Gruppenbezeichnung durch die angehängte Markierung +++ auf- bzw. ++ abzuwerten ist, z.B. Schüler + / +++ A Vergleichen - - A - - -, falls etwa deren Lernfähigkeit durch eine

Maßnahme beeinträchtigt wird.

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Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen:Wird in einer Aufgabe nicht ein bestimmtes Ziel angestrebt, sondern ein Gleichgewicht innerhalb von Lebensbedingungen oder Kräften oder erkennen Sie, dass die Zielausrichtung eines Aspektes umgepolt werden müsste (wie etwa AUSTAUSCH in NICHT-AUSTAUSCH), so orientieren Sie sich bitte noch über Gleichgewichts- und Richtungsentscheidungen.

 Info 2:: ergänzt durch den Begleittext zur Aspekte-Kurzfassung.

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Werteordnung: Wirtschaft (Geld) ist nicht alles:

Gegen eine grundsätzliche Aspekt-Verletzung (Aspekt-Blockade) kann nicht mit Geldwert (III-Regel 3c ) aufgerechnet werden.Ausnahmsweise können auch Geldwerte unter AKTIVITÄT für das Endergebnis entscheidend sein, falls es sich um deutlich unterscheidbare Vor- oder Nachteile für die Allgemeinheit handelt und mit anderen Aspekt-Veränderungen nicht gegengerechnet werden kann. Die Aspekt-Benachteiligung oder Bevorzugung in Geldwert ist möglichst auch dort isoliert auf D AKTIVITÄT

bezogen in grober Abschätzung in eckiger Klammer [ ] einzutragen, wo sie sich auf das Endergebnis nicht auswirkt. Ergänzung E III 3b ):

……………………………………………………….

Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren! Beachten Sie bitte auch: III-Regel 3 η): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen

Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT. Die Handlungsfähigkeit des Staates darf jedoch nicht gefährdet oder gar aufgehoben werden.

……………………………………………………….

Achten Sie aber auch auf grundlegende gegenseitige Aspekt-Zusammenhänge und –Abhängigkeiten: so ist z. B. PLURALITÄT (als Vielfalt im Zusammenhang mit der Lebenserhaltung), also untrennbar an AUTARKIE (als Selbstständigkeit im Sinne der Selbsterhaltungsfähigkeit) gebunden.

Die Gewichtigkeit der Aspekte

untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln. Ein Wechsel wird häufig dadurch verursacht und dann aktuell, wenn gewisse Aspekte zu Lasten anderer länger bevorzugt oder vernachlässigt wurden.

Schritt 8: In letzter Etappe sei noch auf die biotelen Kompromiss-Gesetze Bezug genommen, die dann unvermeidbar werden, wenn die biotele Gesetzgebung in Kraft gesetzt werden soll. Da letztere ein Instrument der direkten Demokratie ist und alle ihre Gesetzesanträge der elektronischen Abstimmung aller direkt Betroffenen unterwerfen muss, müssen die Bestimmungen der Abbruchsempfehlungen Punkt 1- 10 berücksichtigt werden. Insbesondere sei Punkt 8 hervorgehoben. Da

Menschen als natürliche Wesen nicht von Natur aus „gut“ sind und nicht rückhaltlos zu guten Menschen erzogen werden können, muss mit Missgunst, Neid, Raffgier und vor allem Verlogenheit, einschließlich der Unehrlichkeit sich selbst gegenüber, gerechnet werden. Auch Bequemlichkeit, Unwissenheit, Dummheit und Suggestibilität fordern ihren Tribut. Bedarf es schon deshalb der Zugeständnisse hinsichtlich der Durchsetzung einer vernünftigen lebenstragenden Politik, so tritt hinzu die Rücksichtnahme auf die unentbehrliche konkurrierende Regierungspolitik, deren Machtstreben

im Zaum gehalten werden muss. Info 3: , L-Regel 29 , Info 3a

……………………………………………………

Wolfgang, 27.06.17,

….

Schritt 9: Auswertung: einschließlich Quellen-BezügeVor der Auswertung und Schlussbewertung stellen Sie bitte hier die von Blockade oder Blockade-Aufhebung betroffenen Aspekte mit ihren Tabellen-Kästchen aus Schritt 6 ohne Anmerkungen hier nochmals zu einer Liste zusammen:

Gehen Sie hierzu die in Schritt 6 aufgeführten Aspekte mit Tabellen-Kästchen und deren Anmerkungen sorgfältig durch. Berücksichtigen Sie bitte auch die Quellenlinks Q (1 – n), insoweit Sie solche eingetragen haben. Die Tabellen-Kästchen Q ---/+++ (mit Blockade-Einfluss) werden zur Liste

beigefügt bzw. deren Aussage mit derjenigen über betreffende in der Liste vereinigt.

……………………………………………………….

……………………………………………………….   Zu jedem Aspekt in der Liste mit Blockaden-Bezug sind über den betreffenden Link auf der Aspekte-Kurzfassung die zugeordneten Regeln aufzurufen, zu benennen, und es ist zu deren Inhalt und Bezug zur

Aufgabenstellung und –lösung Stellung zu nehmen. Die Berücksichtigung der Links zu nachfolgenden Regeln mit verwandten Zusammenhängen in anderen Aspekten kann bei Kurzbegutachtungen zurückgestellt werden. Wo eine Regel herangezogen werden kann, dies bitte unter deren Nennung (weshalb? In welcher Art betroffen?, also die Bezugsangaben, niederschreiben! Nähere Anmerkungen sind immer erwünscht, auch hier.Alle Einfälle und Assoziationen, Bezüge zur Fragestellung, bitte gleich an Ort und Stelle ins Protokoll schreiben!  _________________________________________________________________________________________________  

Auswertung:

Zur Vermeidung der Belastung der Gutachter durch mathematisch-rechnerische Anforderungen musste neben der Auswirkungsstärke, die mit den drei Stufen + / ++ / +++ und - / - - /- - - ausgedrückt wurde, auch die Auswirkungszeit in Betracht gezogen und vereinfacht berücksichtigt werden. Letztere wurde auf die Fragestellung hin zusammengezogen: Liegt für die nächsten fünfzig Jahre bei Inkraftsetzung und Fortdauer der Gültigkeit des Gesetzes und Ausbleiben von grundsätzlichen Veränderungen, welche wesentliche heute für das Gesetz sprechende Voraussetzungen aufheben, eine Aspekt-Blockade: oder deren Aufhebung vor, welche über den Gutachten-Antrag behoben werden

könnte?  Info1:

Zur Vereinfachung für die Kurzbegutachtung wurden demnach grundsätzliche Veränderungen zunächst einmal ausgeschlossen, also diese Frage der Fortdauer und Gültigkeit des Gesetzes bejaht. Diese Voraussetzung einer gewissen Geltungsdauer ist Bedingung für eine Berücksichtigung bei der weiteren Begutachtung in jedem einzelnen Fall (für jedes einzelne Kästchen). Die Stichhaltigkeit unserer Annahme sollen Sie aus dem angebotenen verkürzten Quellenmaterial und der Aspekte- und Regelauslegung heraus belegen. Schreiben Sie hier also die wichtigsten Zusammenhangs-Erkenntnisse nieder.(Nicht vergessen, dass die zutreffenden Tabellen-Kästchen zusätzlich als Überschrift über Ihre diesbezügliche Anmerkungen gesetzt sein müssen!)  Sie können die Frage aber auch mit triftigen Beweisen widerlegen und

hinsichtlich des evtl. Begutachtungsabbruchs sich an den Auftraggeber wenden. Bearbeiten Sie in dieser Hinsicht bitte jede Gruppe, jedes einzelne Tabellen-Kästchen, soweit diese in die Schlussbewertung mit einbezogen werden. Einfälle hinsichtlich von Zusammenhängen oder vermuteten Bedeutungen immer notieren!

……………………………………………………….

Beachten Sie bitte auch III-Regel 3 η): Eine Wiederherstellung eines in seiner Breitenwirkung aufgehobenen oder blockierten Aspektes kann den positiven Ausgang eines Vorschlags bewirken, gegen den nur auf der Aspekte-Ebene, also gegen

Zerstörung anderer Aspekte, aufgerechnet werden könnte, nicht gegen Geldwerte aus wirtschaftlichen Teilbewertungen insbesondere der AKTIVITÄT.

……………………………………………………….

 Die Gewichtigkeit der Aspekte untereinander kann auch bezogen auf das Ziel der dynamischen Stabilität historisch etwas wechseln.

  Schritt 10:

 Schlussbewertung:

Die Schlussbewertung nehmen Sie so vor, dass Sie alle Aspekt-Blockaden, also Aspekte mit - - -, zusammenzählen

und daneben alle Aspekt-Blockaden-Aufhebungen, also Aspekte mit + + +. Die Aufgaben-Stellung wird als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade festgestellt werden konnte; die Aufgaben-Lösung wird auch als berechtigt bestätigt, wenn auch nur eine Aspekt-Blockade aufgelöst wurde, ohne irgendeine Aspekt-Blockade neu auszulösen. Setzt man in der Schluss-Saldierung jede Aspekt-Blockade mit einem - und jede Aspekt-Blockade-Aufhebung mit einem + ein, so ist 0 bis n mal 1 + eine positive, also anzustrebende, Schluss-Bilanz. Lediglich Aspekt-Blockaden --- und –Blockadeaufhebungen +++ gehen in die Schluss-Bilanz ein, wobei die Maßgaben gemäß der Aufgaben-Stellung erwartungsgemäß in die Lage versetzen sollen, alle Aspekt-Blockaden aufzuheben.

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 Eine Übereinstimmung der Schlussbewertung liegt vor, wenn jedes der unabhängigen Gutachten eine positive bzw. negative Bilanz aufweist.Anzahl und Art der Aspekt-Betroffenheit spielen keine Rolle. Jedoch unterliegt die Schlüssigkeit der Beurteilungen der gutachterlichen Kontrolle (II-Regel 1f b ) )).

Für den Fall, dass Sie sich am Ende der Ultra-Kurzbegutachtung befinden, werde Sie gebeten das Verfahren von Schritt 1 an nach gründlichem Studium von Aufgabe und Quellenverzeichnissen zu wiederholen.

 

Danke für die Mühwaltung bis hierher. Mit der gewonnen Erfahrung wird der Gutachter nun gebeten, die beiden nachfolgenden Gutachten-Beispiele in Angriff zu nehmen:

b.)         http://stiwi.biotelie.de/perorale-medikationskontrolle-aufgabe.html

c.)       http://stiwi.biotelie.de/schulinklusion.html

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