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Straßenbau 28 Straßen- & Tiefbau 03/2017 I m Frühjahr haben Bundestag und Bundesrat einen wichtigen Impuls zur Planungsbeschleu- nigung beschlossen und das Bundesfernstra- ßengesetz angepasst. Hier ist abschließend geregelt, für welche Vorhaben der verkürzte Rechts- weg gilt. Das Bundesverwaltungsgericht ist für diese Vorhaben die erste und einzige Gerichtsinstanz für sämtliche Streitigkeiten zur Planfeststellung bzw. Plangenehmigung. Mit der 7. Änderung des Bun- desfernstraßengesetzes wurde diese sogenannte Turboliste überarbeitet und aktualisiert. Aktualisierung der Vorhabenliste Pro Mobilität sieht die Aktualisierung der Vorhaben- liste positiv. Mit dem Beschluss des Bundesverkehrs- wegeplans und der Änderung des Fernstraßenaus- baugesetzes wurden Aus- und Neubauprojekte an Bundesfernstraßen überwiegend neu bewertet und Prioritäten bei Engpassbeseitigung und großräumi- gen Verkehrsachsen gesetzt. Es ist daher sinnvoll, dass die bisherige Liste von 2006, die 2015 um vier Ersatzbauwerke ergänzt worden war, nun aktuali- siert wurde und dabei Erhaltungsmaßnahmen ver- stärkt Berücksichtigung fanden. Die Projektliste enthält nun viele wichtige Aus- und Neubauprojekte sowie Ersatzbauwerke an Bundesfernstraßen. Die Anzahl sinkt von 57 auf 47 und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass eine Verkürzung des Rechtswegs Rechte der Bürger einschränkt und somit auf besonders wichtige Vor- haben beschränkt bleiben sollte. Künftig umfasst sie 41 Autobahn- (bisher 37) und fünf Bundesstraßen- vorhaben (bisher 20). Insgesamt handelt es sich um eine maßvolle Weiterentwicklung, die Pro Mobilität als Sachverständiger in einer Expertenanhörung des Deutschen Bundestages Ende März begrüßt hat. Das Instrument der Verkürzung des Instanzen- weges wurde im Zuge der Wiedervereinigung für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit eingeführt und hat sich bewährt. Abzuwägen sind die Eilbedürftig- keit der Vorhaben, die Rechte der Bürger zur Prüfung von Verwaltungsentscheidungen durch Gerichte und die Handlungsfähigkeit der Gerichtsbarkeit. Deshalb ist es bedeutsam, die Fokussierung der gerichtlichen Überprüfung für eine begrenzte Anzahl besonders bedeutsamer Vorhaben vorzusehen. Auch mit der neuen Vorhabenliste bleibt die Verkürzung des Ins- tanzenweges eine Ausnahme und ist nicht die Regel. Die Verfahrensdauer beträgt 11 Monate Zur tatsächlichen Anwendung kam der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht auch nur für eine kleinere Anzahl von Vorhaben der bisherigen Liste. Laut Jahresbericht des Bundesverwaltungsgerichts sind im Rahmen der erstinstanzlichen Zuständigkeit von den insgesamt 146 in den Fachplanungsgesetzen aufgeführten Infrastrukturprojekten der Bundesver- kehrswege und Energieleitungsprojekte im Zeitraum 2011 bis 2015 insgesamt nur 14 Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden. Dabei handelte es sich um vier Fernstraßenprojekte, drei Eisenbahnprojekte, ein Wasserstraßenprojekt und Für 15 Projekte hat der Gesetzgeber einen verkürzten Rechtsweg beschlossen. Außerdem haben Verbände ein Gemeinschaftsgutachten vorgestellt. CHRISTIAN FUNKE P j kt h t d G t b i k ü t Die Planung beschleunigen Muss ein altes Bauwerk ersetzt werden, sollten die Verfahren beschleunigt werden. Foto: Pro Mobilität „Ohne Pla- nungsbe- schleunigung bleibt der Investitions- hochlauf im Projektstau stecken.“

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Straßenbau

28 Straßen- & Tiefbau 03/2017

Im Frühjahr haben Bundestag und Bundesrat einen wichtigen Impuls zur Planungsbeschleu-nigung beschlossen und das Bundesfernstra-ßengesetz angepasst. Hier ist abschließend

geregelt, für welche Vorhaben der verkürzte Rechts-weg gilt. Das Bundesverwaltungsgericht ist für diese Vorhaben die erste und einzige Gerichtsinstanz für sämtliche Streitigkeiten zur Planfeststellung bzw. Plangenehmigung. Mit der 7. Änderung des Bun-desfernstraßengesetzes wurde diese sogenannte Turboliste überarbeitet und aktualisiert.

Aktualisierung der VorhabenlistePro Mobilität sieht die Aktualisierung der Vorhaben-liste positiv. Mit dem Beschluss des Bundesverkehrs-wegeplans und der Änderung des Fernstraßenaus-baugesetzes wurden Aus- und Neubauprojekte an Bundesfernstraßen überwiegend neu bewertet und Prioritäten bei Engpassbeseitigung und großräumi-gen Verkehrsachsen gesetzt. Es ist daher sinnvoll, dass die bisherige Liste von 2006, die 2015 um vier Ersatzbauwerke ergänzt worden war, nun aktuali-siert wurde und dabei Erhaltungsmaßnahmen ver-stärkt Berücksichtigung fanden.

Die Projektliste enthält nun viele wichtige Aus- und Neubauprojekte sowie Ersatzbauwerke an Bundesfernstraßen. Die Anzahl sinkt von 57 auf 47 und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass eine Verkürzung des Rechtswegs Rechte der Bürger einschränkt und somit auf besonders wichtige Vor-haben beschränkt bleiben sollte. Künftig umfasst sie

41 Autobahn- (bisher 37) und fünf Bundesstraßen-vorhaben (bisher 20). Insgesamt handelt es sich um eine maßvolle Weiterentwicklung, die Pro Mobilität als Sachverständiger in einer Expertenanhörung des Deutschen Bundestages Ende März begrüßt hat.

Das Instrument der Verkürzung des Instanzen-weges wurde im Zuge der Wiedervereinigung für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit eingeführt und hat sich bewährt. Abzuwägen sind die Eilbedürftig-keit der Vorhaben, die Rechte der Bürger zur Prüfung von Verwaltungsentscheidungen durch Gerichte und die Handlungsfähigkeit der Gerichtsbarkeit. Deshalb ist es bedeutsam, die Fokussierung der gerichtlichen Überprüfung für eine begrenzte Anzahl besonders bedeutsamer Vorhaben vorzusehen. Auch mit der neuen Vorhabenliste bleibt die Verkürzung des Ins-tanzenweges eine Ausnahme und ist nicht die Regel.

Die Verfahrensdauer beträgt 11 MonateZur tatsächlichen Anwendung kam der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht auch nur für eine kleinere Anzahl von Vorhaben der bisherigen Liste. Laut Jahresbericht des Bundesverwaltungsgerichts sind im Rahmen der erstinstanzlichen Zuständigkeit von den insgesamt 146 in den Fachplanungsgesetzen aufgeführten Infrastrukturprojekten der Bundesver-kehrswege und Energieleitungsprojekte im Zeitraum 2011 bis 2015 insgesamt nur 14 Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden. Dabei handelte es sich um vier Fernstraßenprojekte, drei Eisenbahnprojekte, ein Wasserstraßenprojekt und

Für 15 Projekte hat der Gesetzgeber einen verkürzten Rechtsweg beschlossen. Außerdem haben Verbände ein Gemeinschaftsgutachten vorgestellt.

CHRISTIAN FUNKE

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Die Planung beschleunigen

Muss ein altes Bauwerk ersetzt werden, sollten die Verfahren beschleunigt werden. Fo

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„Ohne Pla-nungsbe-schleunigung bleibt der Investitions-hochlauf im Projektstau stecken.“

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Kurzvita Funke

CHRISTIAN FUNKE hat nach dem Studium

der Rechtswissenschaft als Rechtsanwalt in

einer mittelständischen Kanzlei gearbeitet,

bevor er 2006 in das Justitiariat der Bundes-

agentur für Arbeit wechselte. Seit 2008 war

Funke im Hauptstadtbüro des Zentralverban-

des Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

(ZVEI) für die politische Arbeit auf Bundes-

ebene und die Landesstellen zuständig. Hierbei

standen insbesondere Fragen der Digitalisie-

rung, vernetztes Fahren und Elektromobilität

sowie die Beratung der Mitgliedsfi rmen in

rechtlicher und politischer Hinsicht im Vorder-

grund.

sechs Energieleitungsprojekte. Zu einem Vorhaben können mehrere Klagen eingehen. So verzeichnete das Bundesverwaltungsgericht 2016 insgesamt 43 Anträge, davon 14 im Bereich der Bundesfernstraßen. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 11 Monate.

Auch wenn dann später nur ein Teil der Vor-haben der aktualisierten Liste von der Verkürzung des Instanzenweges profi tiert, so ist die zügige Rea-lisierung der Vorhaben wichtig. Im Klagefall wird ein durchschnittlicher Zeitgewinn von bis zu zwei Jahren erwartet. Durch eine frühere Realisierung kann die Umsetzung des Vorhabens eher begin-nen und somit der gesamtwirtschaftliche Nutzen deutlich früher einsetzen, der in den Nutzen-Kos-ten-Verhältnissen sichtbar wird. Gerade bei dringend benötigten Ersatzbauwerken wie den Autobahnbrü-cken bei Leverkusen, Schierstein oder Rade drängt die Zeit, damit es nicht zu einer Vollsperrung mit gravierenden Einschränkungen des regionalen und überregionalen Verkehrs kommt.

Eine kurze Verfahrensdauer gerichtlicher Über-prüfungen von Planfeststellungen oder Plangeneh-migungen mindert darüber hinaus Projektrisiken, die mit der Zeit zunehmen. Dies wird u.a. am Bei-spiel der materiellen Präklusion deutlich, die der EuGH 2015 bezogen auf das EU-Recht für unzulässig erklärt hat. Demnach kann die frühere Praxis, Ein-wendungen im gerichtlichen Verfahren auf jene zu beschränken, die im Verfahren bis zum Ablauf einer Frist vorgebracht wurden, nicht fortgeführt werden. Somit können sich auch lange nach Fertigstellung der Unterlagen und der Planfeststellung bzw. Plan-genehmigung noch im laufenden Gerichtsverfahren neue oder erweiterte Einwendungen ergeben, was zu weiteren Verzögerungen und Änderungen von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsbeschlüs-sen führen kann. Im Zuge dieser Verfahren kann sich darüber hinaus der rechtliche Rahmen ändern und F

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Der Autor

CHRISTIAN FUNKE,

Geschäftsführer, Pro

Mobilität – Initiative

für Verkehrsinfra-

struktur e.V., Berlin

E-Mail: funke@

promobilitaet.de

www.promobilitaet.de

neuen Korrekturbedarf hervorrufen. Die Länge der Auseinandersetzungen hat somit erheblichen Ein-fl uss auf die Vorhersehbarkeit zu berücksichtigender rechtlicher Vorgaben für den Vorhabenträger und die Zeitdauer bis zur unanfechtbaren Genehmigung.

Planfeststellung dauert mehrere JahreEin Planfeststellungsverfahren dauert im Ideal-fall neun Monate, doch mehrere Jahre sind zur Regel geworden. Manche Ursache ist im nationa-len Rechtsrahmen zu suchen, anderes beruht auf Vorgaben oder der Umsetzung von EU-Recht oder internationalen Abkommen. EU-Nachbarstaaten wie Dänemark bringen Projekterfordernisse, Öff entlich-keitsbeteiligung und Anforderungen des Arten- und Naturschutzes jedenfalls deutlich schneller in Einklang und kommen in kürzeren Zeiträumen zu Baurecht. Deshalb ist es notwendig, nach der .

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nisse jetzt vorliegen. Im Vordergrund stand dabei exemplarisch der Handlungsbedarf an Brücken bei Straße und Schiene. Vorrangig sollten schnell wirkende Beschleunigungsmaßnahmen entwickelt werden, um möglichst kurzfristig eine Entlastung

der Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger

zu erzielen. Diese sollten nicht die notwendige

politische und gesellschaftliche Diskussion über

langfristig wirkende Reformen zur Vereinfachung

und Beschleunigung des nationalen und europäi-

schen Planungs- und Genehmigungsrechts ersetzen,

sondern dieser vorangehen. Denn auch im aktuellen

Rechtsrahmen sind beschleunigende Maßnahmen

sehr nötig.

Auftraggeber des Gutachten waren der Arbeit-

geber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und

Verkehrsdienstleister (Agv Mo-Ve), der Bundes-

verband Baustoff e - Steine und Erden (bbs), der

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI),

der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

(HDB) und Pro Mobilität – Initiative für Verkehrs-

infrastruktur. Die Gutachter der Kanzlei Freshfi elds

Bruckhaus Deringer sind dabei vor allem den Fra-

gen nachgegangen, wo Spielräume für den Verzicht

auf ein Genehmigungsverfahren bestehen und wo

anstelle der Planfeststellung eine Plangenehmigung

Bundestagswahl eine grundlegende Evaluierung des

Rechtsrahmens für die Planung von Infrastruktur-

projekten zu machen. Bundesminister Dobrindt

hat dazu im Sommer 2016 das Innovationsforum

Planungsbeschleunigung einberufen. Pro Mobili-

tät zeigte darin den Reformbedarf und Optionen

für Straßen und Brücken auf. In Arbeitskreisen mit

Bundesbehörden, Landesverwaltungen, Unterneh-

men und Verbänden sind interessante Vorschläge

entstanden, die eine wichtige Grundlage für die

weitere Diskussion schaff en.

Rechtsgutachten der VerbändeZur Unterstützung der Arbeit des Innovations-

forums haben mehrere Verbände gemeinsam ein

Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergeb-

Verfahrensdauer erstinstanzlicher Klageverfahren beim Bundesverwaltungsgericht in

Monaten.

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Eine Vielzahl der Brücken

weist zum Teil erhebliche

Schäden auf, die es schnell zu

beheben gilt.

Planungsbeschleunigung und -vereinfachung müssen ein Schwerpunkt der Infrastrukturpolitik werden.

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Änderungen an der „Turboliste“

� 17 Vorhaben unverändert. � 14 Projekte mit Änderungen (teilweise

Abschnitte in Bau oder fertiggestellt, teilweise Erweiterung um zusätzliche Teilstücke).

� 30 Streichungen (bereits unter Verkehr, zu geringer Planungsfortschritt oder geringere Priorität im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030).

� 15 neue Projekte an Autobahnen.

ausreichend sein kann. Dabei wurden folgende Maß-

nahmen als besonders aussichtsreich eingeschätzt

und Umsetzungsvorschläge gemacht: � eine Vorrangregel für eine stärkere Nutzung

der Plangenehmigung anstelle von langwierigen

Planfeststellungsverfahren, � die verstärkte Anwendung des vorzeiti-

gen Baubeginns auch bei noch laufenden

Genehmigungsverfahren, � die Erleichterung von Verwaltungsentscheidun-

gen durch gesetzliche Klarstellungen bzw. die

Erstellung von Richtlinien und Leitfäden für

die Baugenehmigungsbehörden.

Der Bund hat in dieser Legislaturperiode wich-

tige Schritte eingeleitet, um bei der Modernisie-

rung der Bundesfernstraßen voranzukommen: Die

Investitionen in die Bundesverkehrswege wurden

deutlich gesteigert, klare Prioritäten im Bundesver-

kehrswegeplan für Erhaltung und Engpassbeseiti-

gung gesetzt und mit der Bundesfernstraßenge-

sellschaft eine Optimierung der Verwaltungsseite

ins Auge gefasst. Um die Mittel effi zient nutzen

zu können und einen Planungsstau zu vermeiden,

müssen nun die Verwaltungen in Bund, Ländern und

Kommunen personell verstärkt sowie Planungs- und

Genehmigungsverfahren entschlackt werden. Wich-

tige Grundlagen dafür liegen nun vor. Planungsbe-

schleunigung und -vereinfachung müssen deshalb

ein Schwerpunkt der Infrastrukturpolitik nach der

Bundestagswahl werden. W

Autofahrer hassen das: Die Fahrbahn ist gesperrt, aber

die Arbeiten ruhen.

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