Strategie Feuerbrand 2014 - 2020

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FEUERBRAND AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH www.ages.at GESAMTHEITLICHE STRATEGIE ZUR BEKÄMPFUNG DES FEUERBRANDES IN ÖSTERREICH 2014 - 2020

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Der Feuerbrand stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für Kernobstbäume und für anfällige Ziergehölzarten dar. Bedroht sind sowohl der Erwerbs- als auch der landschaftsprägende Streuobstbau sowie Baumschulen, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen. Feuerbrand zählt zu den Quarantänekrankheiten, ein Auftreten ist meldepflichtig. Anbei finden Sie die Gesamtheitliche Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Österreich 2014 bis 2020 - Link: http://www.ages.at/themen/landwirtschaft/feuerbrand/situation/

Transcript of Strategie Feuerbrand 2014 - 2020

  • FEUERBRAND

    AGES - sterreichische Agentur fr Gesundheit und Ernhrungssicherheit GmbHwww.ages.at

    GESAMTHEITLICHE STRATEGIE ZUR BEKMPFUNG DES FEUERBRANDES IN STERREICH 2014 - 2020

  • 3INHALTEINLEITUNG 4

    FEUERBRAND - EINE GEFHRLICHE QUARANTNEKRANKHEIT 5Der Erreger und seine Verbreitung 5Wirtspflanzen 6

    SymptomeundEntwicklungszyklus 6

    Schadensausma 8

    FeuerbrandisteineQuarantnekrankheit 9

    Feuerbrand-Schutzgebiet 9

    Pufferzonen 9

    WelcheBedeutunghatdieseKrankheitinsterreichundwelcheManahmenwurdengesetzt? 11

    BEKMPFUNGVONFEUERBRAND 12

    Derzeitvorgeschriebenebzw.empfohleneManahmeninsterreich 12

    AllgemeineStandardmanahmen 12Wirtspflanzen-undSortenwahl 12EntfernenvonErregerquellen,SanierungnachFeuerbrandbefall 13

    SpezielleManahmen 14

    Pflanzenschutzmittel 14WassindPflanzenschutzmittel? 14ZugelassenePflanzenschutzmittelgegenFeuerbrand 15NotfallzulassunggesetzlicheVoraussetzungen 15

    Pflanzenhilfsmittel 21

    FEUERBRANDBEKMPFUNGINSTREUOBSTANLAGEN 22

    FEUERBRANDBEKMPFUNGIMKOLOGISCHENOBSTBAU 23

    HONIG/IMKEREI 23

    KULTURLANDSCHAFT 25

    FORSCHUNG 26ForschungsprojekteundVersuchsttigkeitenmitdemThemenschwerpunkt FEUERBRANDinsterreich 28

    FFENTLICHKEITSARBEIT 29

    STRATEGIE 30Zielsetzung 30

    Ziel1:Antibiotika-freieFeuerbrandbekmpfung 30Ziel2:ErhaltungderregionalenKernobsterzeugung 30Ziel3:ErhaltungderBiodiversittheimischerObst-undWildsorten, dieFeuerbrand-Wirtspflanzesind 31Ziel4:FachlicheGrundlagenerweitern 31Ziel5:InformationenundBeratungzumThemaFeuerbrandbereitstellen 31

    ANHANG 32

    Redaktion 32

    AnderErarbeitungundAbstimmungderStrategiebeteiligteInstitutionen 32

    Nachhaltige Prvention und Bekmpfung des Feuerbrandes in sterreich

    Abkrzungen:

    AGES sterreichischeAgenturfrGesundheitundErnhrungssicherheitGmbHAIT AustrianInstituteofTechnologyAPSD Lnder AmtlichePflanzenschutzdiensteLnderBAES BundesamtfrErnhrungssicherheitBMG Bundesministerium fr GesundheitBMLFUW BundesministeriumfrLand-undForstwirtschaft,UmweltundWasserwirtschaftBOKU UniversittfrBodenkulturWienEPPO EuropeanandMediterraneanPlantProtectionOrganizationEUPHRESCO EuropeanPhytosanitaryResearchCoordinationHBLA und BA Klosterneuburg Lehr-undForschungszentrumfrWein-undObstbauKlosterneuburgLVZ Haidegg LandwirtschaftlichesVersuchszentrumHaideggObstbauberatung LK ObstbauberatungderLandwirtschaftskammernTU Wien TechnischeUniversittWien

    Information, Kommunikation, Auskunft,Koordination und Beratung

    Manahmen vor Ort

    Landwirtschaftskammern BMLFUW APSDLnder Verbnde BAES AGES

    Landwirte Feuerbrandbeauftragte ObstbauberatungLK

    FeuerbrandRound Table

    Gesetzliche Rahmenbedingungen (Pflanzengesundheit, Pflanzenschutz, Honig und Imkerei)

    Forschung, Versuchsttigkeit(national und Vernetzung international)

    Landesregierungen APSDLnder BMLFUW BMG AkkreditierteLabors BAES AGES

    TU Wien UniversittWien LFZ Klosterneuburg VersuchstationObst-

    undWeinbauHaidegg

    Partner:EUPHRESCO, EPPO-Panels

    BOKU BMLFUW AIT AGES

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  • 5Feuerbrand ist die gefhrlichste bakterielle Quaran-tnekrankheit des Kernobstes sowie verschiedenerZier-undWildpflanzenundwirddurchdasBakterium E. amylovora verursacht. Die Pflanzenkrankheit ver-ursacht jedes Jahr erheblichewirtschaftlicheSchden insbesondere im Erwerbsobstbau. Gefhrdet sindneben dem Intensivobstbau auch der Streuobstbau,Baumschulen, ffentliche Grnanlagen, Hausgrten,HeckenpflanzungenundWaldpflanzen.FrdenKonsu-mentenistdasgeernteteObstvonerkranktenBumeninjedemFallunbedenklich,daderErregernurPflanzenbefallenkann.

    SeitdemErstnachweisderKrankheitinsterreich1993kamesimmerwiederzuunterschiedlichstarkemFeu-erbrandauftreten.EtwaallevierbisfnfJahre(regionalunterschiedlich) isteinvermehrterBefall zubeobach-ten. In der Steiermark mussten seit dem Jahr 2000(Erstauftreten von Feuerbrand in der Steiermark) be-reitsca.65HektarErwerbsobstflchen(dassindetwa 1 Prozent der Gesamtkernobstflche) und mehr als5.000 Hochstmme (davon fast 3.900 im Jahr 2007)gerodetwerden.ImselbenZeitraumwurdeninVorarl-bergca.16HektarKernobstanlagengerodet,dasent-spricht einemViertel der Gesamtflche der Kernobst-anlagen des Landes. Seit 1993 wurden ber 16.000Hochstmme wegen Feuerbrandbefall gerodet, fast28.000 Hochstmme ausgeschnitten. Die Kosten frRodung und Nachpflanzung belaufen sich von 1993bis inklusive2007aufber1,2Mio.Euro. InNieder-sterreich wurden seit 2001 etwa 5.100 Feuerbrand-flleregistriert.EsfielenGesamtkostenvonfast2Mio.Euroan,davonallein330.000EuroindenJahren2009bis 2013. In Krnten wurden seit 2010 etwa 80.000Euro in die Bekmpfung des Feuerbrandes investiert.Damit wurden gezielte Rodungen und professionellerAusschnitt infizierter Pflanzen, Entschdigungen, Er-satzpflanzen, ffentlichkeitsarbeit und ein intensivesMonitoringfinanziert.

    EINLEITUNGLangfristig knnen wiederkehrende Feuerbrandepide-mienauchzueinemVerlustvonlandschaftsprgendenStreuobstbestnden und Genressourcen (z. B. erhal-tenswertealteObstsorten)sowieeinerGefhrdungderArtenvielfaltdurchdenBefallvonWildpflanzenfhren.Die Entwicklung und Umsetzung von effektiven undeffizientenGegenmanahmenzurEindmmungdieserPflanzenkrankheitsinddahernichtnureineHerausfor-derung fr Fachexperten, sondern liegen auch in derVerantwortungundimInteressederffentlichkeit.

    2009 wurde in sterreich erstmals eine Feuerbrand-strategie fr fnf Jahre erarbeitet.DieStrategiewur-de positiv angenommen und war in verschiedenenBereichenerfolgreich.DasZieleinerAntibiotika-freienFeuerbrandbekmpfungkonnteallerdingsbishernichterreicht werden. Die hier vorgestellte Folge-Strategie2014-2020gegendenFeuerbrandsiehtweiterhinei-nenganzheitlichenAnsatzfrdessenEindmmungvor.Dieserumfasstsowohlprventive,indirekteunddirek-te Manahmen (z. B. Kulturmanahmen, Einsatz vonPflanzenschutzmitteln oder Pflanzenhilfsmitteln bzw.Pflanzenstrkungsmitteln und alternative Bekmp-fungsmglichkeiten)alsauchbegleitendeManahmen.

    In diesem Zusammenhang wird der ehestmglicheVerzicht auf Anwendungen Antibiotika-haltiger Pflan-zenschutzmittelalsTeilderGesamtstrategiefestgelegt.Der vollstndige Verzicht auf den Einsatz Antibiotika-haltiger Pflanzenschutzmittel wird sptestens mit Ab-laufdervereinbartenStrategieumgesetzt.

    InformationenzumThemaFeuerbrandfindenSieu.a.auchunter:www.ages.at

    Der Erreger und seine Verbreitung

    Die hochinfektise, schwer zu bekmpfende Qua-rantnekrankheit wird durch das Bakterium Erwinia amylovorahervorgerufen.EshandeltsichdabeiumeinausschlielichpflanzenpathogenesBakterium,das zurFamiliederEnterobacteriaceaegehrt.

    Als Ursprungsland des Feuerbrandes gelten die USA,woschonvor200JahrenberdieseKrankheitberich-

    FEUERBRAND - EINE GEFHR-LICHE QUARANTNEKRANKHEIT

    tetwurde.InEuropatratFeuerbranderstmals1957inSdenglandaufundwurdebisherinnahezualleneuro-pischenLndernnachgewiesen. InsterreichwurdeFeuerbrand erstmalig 1993 in Proben aus Vorarlbergdiagnostiziert.SeitherwurdenweitereInfektionsherdeunterschiedlichenAusmaes inallenanderenBundes-lndernfestgestellt.

    Abbildung 1: DieweltweiteVerbreitungvonFeuerbrand(Quelle:EPPO(EuropeanandMediterraneanPlantProtectionOrganization)PQR)

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  • 7Wirtspflanzen

    Der Feuerbranderreger befllt hauptschlich Kern-obst und anfllige Ziergehlzarten aus der Familieder Rosengewchse (Rosaceae). Die bedeutendstenWirtspflanzen(gelistet indenAnhngenderRichtlinie2000/29/EG)1 sind Apfel, Birne, Quitte, Cotoneaster

    (Zwergmispel),Sorbus (z.B.Eberesche,Mehlbeere),Pyracantha (Feuerdorn), Crataegus (z. B. Weidorn,Rotdorn), Mespilus (Mispel), Eriobotrya (Wollmispel),Chaenomeles(Zierquitte),Photiniadavidiana und Ame-lanchier(Felsenbirne).

    Symptome und Entwicklungszyklus

    Abbildung 2: DurchFeuerbrandhervorgerufenerCanker

    Abbildung 3: InfizierteBltenbscheleinesApfelbaumes

    TypischeSymptomedesFeuerbrandessinddaspltz-licheWelkenbefallenerBlten(bschel)undBltter,diesichdunkelbraunbisschwarzverfrbenundabsterben.DiePflanzesiehtwieverbranntaus (daherderNameFeuerbrand).InfizierteTriebeerscheinenzuerstfahl-grnundvertrocknenunterBraun-bisSchwarzfrbung.AufgrunddesWasserverlustes istbeinichtverholztenTriebenhufigeinecharakteristischeVerkrmmungder

    Triebspitzen zu beobachten. Bei feucht-warmer Wit-terung kann man an den Befallsstellen austretendenBakterienschleimerkennen.UnterderRindefrischbe-fallenerBumeistdasHolzmeistrotbraunverfrbtundvonklebrigemBakterienschleimdurchsetzt,derausderRindehervorbricht.SptersinkenerkrankteRindenpar-tieneinundesentstehteinedeutlicheGrenzliniezwi-schenkrankemundgesundemGewebe.

    1Richtlinie2009/29/EGdesRatesvom8.Mai2000berManahmenzumSchutzderGemeinschaftgegendieEinschleppungundAusbreitungvonSchadorganismenderPflanzenundPflanzenerzeugnisse(ABl.Nr.169vom10.07.2000,S.1)

    Abbildung 4: VerkrmmungderTriebspitzenachFeuerbrandbefallmitaustretendemBakterienschleim

    DieKrankheitserregerberwinternhauptschlichindensogenanntenCankern imRindengewebe (krebsartige,eingesunkeneRindenpartien),vonwosie imFrhjahrdurchInsekten,WindoderRegenaufdieBltenber-tragenwerdenknnen.

    DieersteundkritischstePhase fr Infektionen istdieBltezeitderWirtspflanzen,dasichdieBakterienindenBltenvermehrenundvondortausweiterindiePflan-zeeindringenknnen.Eskannaberauchspternochzu Sekundrinfektionen kommen,wenn die BakterienberBltterundnichtverholzteTriebediePflanzebe-siedeln.

    Verletzungen inFolgevonSchnittmanahmen,Hagel-

    und Sturmschden erleichtern ebenfalls den EintrittderErregerindiePflanze.berkrzereEntfernungenwirddasBakteriumdurchMenschen(Schnittwerkzeu-ge, Schuhe, Kleidung, Fahrzeugreifen, Hnde) undverschiedeneInsektenaufandereWirtspflanzenber-tragen.

    Die Bakterien knnen sich innerhalb eines Bestandesbei gnstigen Bedingungen (feucht-warmes WettermitTemperaturenber18Cundmehrals70ProzentLuftfeuchtigkeit) sehr schnell verbreiten, beschleunigtdurchRegen,WindundHagel.bergrereEntfernun-genwirdderFeuerbranddurchverseuchtesPflanzen-material oder kontaminierte Gegenstnde verbreitet.AuchZugvgelknnendenErregerverschleppen.

    Abbildung 5: KrankheitszyklusdesFeuerbrandes

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  • 9Schadensausma

    DainfiziertePflanzennichtgeheiltwerdenknnen,isteine Sanierung nur durch mechanische Manahmenerzielbar. Bei wenig geschdigten Pflanzen kann das (u.U.zeitintensive)Ausschneidenerkranktersteaus-reichen,beistarkemBefallmussgerodetwerden.

    DasAusmadesFeuerbrandauftretensunterliegtjhr-lichenSchwankungenund ist einerseits von externenFaktorenwieden Infektionsbedingungen (vorwiegendTemperatur und Luftfeuchtigkeit) zur Bltezeit undandererseits von der Ausgangssituation im Frhjahr

    (vorhandeneMengeberwinterter Erreger) abhngig.Je nachWiderstandsfhigkeit der Pflanzen (abhngigz.B.vonihremphysiologischenZustand,AlteroderderEmpfindlichkeit der Sorte) bleibt die Erkrankung eherlokalbegrenztodererfasstdiegesamtePflanze(inklusi-vederUnterlagebeiveredeltenBumen),sodassselbstganzeBumeinnerhalbkurzerZeitabsterbenknnen.Aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren lassen sichauch regionaleUnterschiedederKrankheitsausbrcheerklren.

    Abbildung 6: SymptomeamHolznachBltenbefall

    DerkonomischeSchadendurcheinenFeuerbrandbe-fallimIntensivobstbausetztsichausmehrerenKompo-nentenzusammen.NebenSchnitt-undRodungskostenistauchderErtragsausfallzubercksichtigen.AlsFol-gekostenkommenKostenfrNeuauspflanzungenundErtragsausflleindenFolgejahrendazu(bisdieBumeimVollertragstehen).EsistdabeinachApfelundBirnezudifferenzieren.berdiessindZu-oderAbschlgeje

    nachSorteundAnlagenaltermglich.DasAmtderSteiermrkischenLandesregierung,Abtei-lung10Land-undForstwirtschaft,ermitteltaufdieserBasisdenSchadenimRodungsfall.SindkeineRodun-gen erforderlich, somuss dennochmit einem durch-schnittlichen Arbeitsaufwand fr Schnittmanahmenvon100-300ArbeitkraftstundenproHektargerechnetwerden.

    Abbildung 7: ErsteSyptomenachTriebinfektionNekrosenanderMittelrippeeinesBirnblattes

    Abbildung 8: InfizierteFrucht

    Feuerbrand ist eine Quarantnekrankheit

    DerErregervonFeuerbrand,E.amylovora, istgemderRichtlinie2000/29/EGeinQuarantneschadorganis-mus(QSO),dessenEinschleppungundVerbreitunginGebietederEUverbotenist.

    QSO sind Organismen mit potentieller Schadwirkungauf Pflanzen in einem Gebiet, in dem sie noch nichtauftretenodernichtweitverbreitetsindundamtlichenberwachungs- und Bekmpfungsmanahmen unter-liegen(DefinitiongemFAO/IPPC).

    Feuerbrand-Schutzgebiet

    DabeihandeltessichumeinGebietinnerhalbderEu-ropischen Gemeinschaft, fr das zum Schutz gegendie Einschleppung bestimmter Schadorganismen be-sondereVerbote,AnforderungenoderBeschrnkungenfestgelegtwordensind.

    AlsSchutzgebietkanneinGebietanerkanntwerden,in

    dem der Schadorganismus noch nicht angesiedelt istundwodieGefahrderAnsiedlungdesSchadorganis-musbesteht.

    DieListederaktuellenSchutzgebiete(Verordnung(EG)Nr.2008/690)istunterhttp://www.baes.gv.at/abrufbar.

    Pufferzonen

    Aus Nicht-Schutzgebieten drfen Wirtspflanzen desFeuerbrandesnurdannineinFeuerbrand-Schutzgebiet

    verbrachtwerden,wenndieseinamtlichzugelassenenPufferzonenproduziertwordensind.

    Abbildung 9: ModelleinerPufferzone

    Innerer Teil der Pufferzone (500m Radius)

    - vlligeFreiheitvonFeuerbrandinderge-samtenletztenVegetationsperiode

    -1x/JahrInspektionderWirtspflanzenvonAugust-November

    50 km Pufferzone

    -1x/JahrInspektionderWirtspflanzen -sofortigeEntfernungbefallenerPflanzen

    Produktionsflche

    - vlligeFreiheitvonFeuerbrandinderge-samtenletztenVegetationsperiode

    -2x/JahrInspektionvonJuni-AugustundAugust-November

    -TestungauflatentenBefall

    mind.1000m

    500 m

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  • 11

    FrPufferzonengeltengemAnhangIVB21ederRL2000/29/EGbestimmteAuflagen:

    Pufferzone:(mindestens50km)

    AmtlicheZulassungfrdenAnbauvonPflanzenvorBeginnderVegetationsperiode,diederletztenvoll-stndigenVegetationsperiodevorausgeht.

    Pflanzen,dieineinePufferzoneverbrachtwurden,mssenvoreinerWeiterverbringungineinSchutz-gebietmindestens siebenMonate erhaltenwerden, einschlielichdesZeitraums vom1.April bis 31.OktoberderletztenabgeschlossenenVegetationsperiode.

    Kontrollen: Amtliche Inspektionenmindestens 1 x seit Beginn der letzten vollstndigen Vegetations-periodezumgeeignetenZeitpunkt

    DieErgebnissedieserInspektionwerdenderKommissionunddenbrigenMitgliedstaatenam1.MaijedenJahresbermittelt.

    Manahmen:AlleWirtspflanzenmitAnzeichenvonE.amylovorasindschadloszubeseitigen;sieheent-sprechendeLandesgesetzebzw.-verordnungen

    InnererTeilderPufferzone:

    Flche:500mBreiteauerhalbderProduktionsflche

    Kontrollen:Amtliche Inspektionenmind. 1 x seit Beginnder letzten vollstndigenVegetationsperiodezumgeeignetenZeitpunkt(AugustbisNovember)unddieZonewurdedabeialsfreivonE.amylovora befunden

    Produktionsflche:

    Flche:mind.1kminnerhalbderGrenzederamtlichfestgelegtenPufferzone

    Kontrollen: Amtliche Inspektionenmindestens 2 x seit Beginn der letzten vollstndigen Vegetations- periodezudengeeignetenZeitpunkten(JunibisAugustundAugustbisNovember)unddieFlchewurdedabeialsfreivonE.amylovora befunden

    ProbenahmefrdieUntersuchungaufLatenzinfektion(amgnstigsteninderVegetationsruhe)

    Welche Bedeutung hat diese Krankheit in sterreich und welche Manahmen wurden gesetzt?

    BereitsvordemBeitrittzurEuropischenGemeinschaft(EG)wurden regelmigeberwachungs- undUnter- suchungsttigkeiten durchgefhrt und bis zum Bei-tritt zur EG bestand in sterreich ein Einfuhrverbotfr alle Feuerbrandwirtspflanzen. Ausnahmen wurdenausschlielichfrKernobstunterlagenunterbesondersstrengenAuflagenerteilt.

    UmnachdemBeitritt zurEuropischenGemeinschaft1995einenmaximalenSchutzgegendenFeuerbrandzugewhrleisten,hatsterreichimZugederBeitrittsver-handlungen umAnerkennung des gesamten sterrei-chischenBundesgebietesalsSchutzgebietinBezugaufdenSchadorganismusE.amylovoraangesucht.Trotzin-tensiverBemhungenkonnteeineweitereAusbreitungdesFeuerbranderregersnichtverhindertwerden.Mit1.April2001wurdedaherdenBundeslndernVorarlberg,Tirol (mit Ausnahme des Verwaltungsbezirkes Lienz),Salzburg und Obersterreich der Schutzgebietsstatusaberkannt.AlsFolgedesstarkenFeuerbrandauftretens2007 inganzsterreichundderErgebnisseausdem

    Monitoring2008wurdederSchutzgebietsstatus fr sterreichmit1.April2009aufgehoben.

    Gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung der Ver-breitung von E. amylovora in sterreich beinhaltenu. a. Regelungen zur Meldepflicht, Manahmen imVerdachtsfall, Manahmen bei Auftreten des Schad-organismus, Auspflanzungs-, Verbringungs- und Pro-duktionsverbotevonWirtspflanzen sowieManahmenbetreffendBienen.

    BestimmungenhinsichtlichderVerbringungvonFeuer-brand-WirtspflanzenallgemeinsowiebetreffendSchutz-gebiete sind im Pflanzenschutzgesetz 20112 geregelt,die dazugehrigen Durchfhrungsbestimmungen inder Pflanzenschutzverordnung 20113 festgelegt. Dar-berhinaushabendieBundeslnderzurBekmpfungdes Feuerbrandes entsprechend der (Kultur)Pflanzen-schutzgesetze landeseigeneFeuerbrand-Verordnungenfestgelegt.4

    2Pflanzenschutzgesetz2011,BGBlI.Nr.10/2011i.d.g.F,4,12und233Pflanzenschutzverordnung2011,BGBlII.Nr.299/2011i.d.g.F.,8,12-144VerordnungderBurgenlndischenLandesregierungvom8.April2003zurBekmpfungdesFeuerbrandes; NPflanzenschutzverordnungLGBl.6130/1idgF(4.Hauptstck); VerordnungderO.LandesregierungzurBekmpfungdesFeuerbrandesNr.30(O.Feuerbrand-Verordnung2004); 80.VerordnungderSalzburgerLandesregierungvom19.Oktober2007,zurVerhtungeinerAusbreitungdesFeuerbrandsundzuseinerBekmpfunginPufferzonen(Feuerbrand-Verordnung2007); VerordnungderVorarlbergerLandesregierungbetreffenddieBekmpfungderPflanzenkrankheitFeuerbrandLGBl.Nr.50/2001;VerordnungderSteiermrkischenLandesregierungvom28.April2003zurBekmpfungdesFeuerbrandesinderSteiermark(Feuerbrandverordnung);LGBl.Nr.33/2003idFLGBl.Nr.109/2013 VerordnungderTirolerLandesregierungvom21.Mrz2000zurBekmpfungdesFeuerbrandes(Feuerbrandverordnung2000),LGBl.19/2000,zuletztgendertdurchLGBl.Nr.24/2008 VerordnungdesMagistratesderStadtWienbetreffenddieBekmpfungdesFeuerbrandes; KrntnerKulturpflanzenschutzgesetz

    Bei einem Befall in der Produktionsflche oder dem inneren Teil der Pufferzone ist eine Ausstellung desZPb2(Schutzgebietspflanzenpass)nichterlaubt.Zugekaufte Feuerbrandwirtspflanzenmssen frmin-destens sieben Monate einschlielich des Zeitraumsvom1.Aprilbis31.Oktoberderletztenabgeschlosse-nenVegetationsperiodeaufderAnbauflchegehaltenwerden,umsiedanachmiteinemZPb2zuverbringen.Ein Antrag des Betriebs auf Autorisierung zur Ver-wendung von Schutzgebiets-Pflanzenpssen (ZPb2)

    zum Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen in Feu-erbrandschutzgebiete ist gem 18 Pflanzenschutz-gesetz 20112 beim zustndigen Amtlichen Pflanzen-schutzdienstindenLnderneinzubringen.DemAntragsinddiegenaueQuartierbezeichnung,Katastralgemein-de-NummerundGrundstcksnummerbeizulegen.

    Sinddieo.g.Anforderungen frdie Pufferzoneer-fllt,erhltderBetriebperBescheiddieAutorisierungzurVerwendungvonZPb2.

    1110

  • 13

    Fr eine dauerhafte Kontrolle des Feuerbrandes undzurVerhinderungseinerVerbreitungisteinumfassen-desManahmenpaketnotwendig.DiesesPaketumfasstallgemeineStandardmanahmenzurBekmpfungderKrankheit, aber auch direkte Bekmpfungsmanah-men, die fr unterschiedliche Produktionsmethodenim Obstbau und spezielle Anwendungsbereiche (wie

    BEKMPFUNG VON FEUERBRAND

    z.B.Baumschulen)differenziertwerden.EinBekmp-fungskonzeptistnurdannzielfhrend,wennnichtnureinzelne Manahmen zur Eindmmung der Krankheitergriffenwerden, sondernwenn ein gesamtheitlichesManahmenpaket in allen betroffenen Bereichen (Er-werbsobstbau,Streuobstbau,Hausgrten,ffentlichesGrnundWildpflanzen)umgesetztwird.

    Abbildung 10: bersichtberManahmenzurFeuerbrandbekmpfung

    Allgemeine Standardmanahmen

    umfassen alle (teilweise gesetzlich festgelegten) vor-beugenden Mglichkeiten, um einen Krankheitsaus-bruchundimFalleeinesFeuerbrandauftretensdieVer-

    breitungderErregerzuverhindern.SiegeltenfralleFeuerbrand-WirtspflanzenundalleBereiche (Erwerbs-obst,Streuobst,Zier-undWildpflanzen).

    Wirtspflanzen-undSortenwahl

    Der Verzicht auf die Auspflanzung von Feuerbrand-WirtspflanzenalsZier-undWildpflanzeninHausgrtenundffentlichemGrnverringertdasErregerpotentialunddamitdieVerbreitungsmglichkeitenderBakterienaufNutzpflanzen.So ist z.B.Cotoneaster eine hoch-anflligeWirtspflanzenart.Ganzbesondersempfindlichsinddiegrolaubigen,mittelanflligdiekleinblttrigenSorten.

    UnterdenKernobstartenistQuitteamanflligsten,ge-folgt vonBirne undApfel.Die Sortenwahl beeinflusst u.a.dieIntensitteinerFeuerbrandinfektion,dasheitdieBakterienbreitensichinPflanzenvonfeuerbrand-toleranten Sorten langsamer aus und zeigenwenigerSymptome.TeilweisekannesauchzumAbstoppendesVordringensdesErregerskommen.Freinemittel-bislangfristigeFeuerbrandbekmpfungwirddieVerfgbar-

    keitvontolerantenbzw.resistentenSorteneinewichti-geRollespielen.AbsolutresistenteKernobstsortensindderzeit noch nicht verfgbar.Darber hinauswird imIntensivobstbaudieSortenwahldurchdieAbsatzmg-lichkeitenbestimmtundistaufkurzeSichtwenigflexi-bel.ImHausgartenundextensivenObstbau istanzu-streben,hochanflligedurchwiderstandsfhigeSorten

    zuersetzen.AlswenigempfindlicheApfelsortengeltenz.B.dieSortenRewena,Florina,EnterpriseundBoskoop.DasErgebnisneuesterZchtungen istdiefeuerbrandrobuste Apfelsorte Ladina, eine Schwei-zer ZchtungdesACW (Forschungsanstalt AgroscopeChangins-Wdenswil).http://www.agroscope.admin.ch

    WeitereInformationenunter:

    SortenmerkblattrobusteSortenwww.vorarlberg.at/pdf/sortenmerkblattrobustesor.pdf

    ObersterreichischeObstsortenmitgeringerAnflligkeitgegenberFeuerbrand2008/2009 http://www.land-oberoesterreich.gv.at

    Sortenlisteneventuellmit regionalenBeobachtungenabgleichen.UtaundKronprinzRudolferwiesensichinderPraxisalssehranfllig.

    AlternativenzuWirtspflanzendesFeuerbrandes https://www.tirol.gv.at

    SortenwahlfreineintegrierteFeuerbrandstrategieimschweizerischenMostapfelanbau(SOFEM) http://www.agroscope.admin.ch/feuerbrand

    BesondersgefhrdetsindsptblhendeSortenundNachblher,dadieInfektionsbedingungenzuspterenTerminenmeisterflltsind.InBaumschulenundJunganlagenwirddasEntfernenoderVertzenderBltenempfohlen.

    StarkwchsigeBumesindanflligerfrTriebinfektionenalsruhigeBume,daInfektionenbeinichtver-holztenTriebenleichterstattfinden.

    EntfernenvonErregerquellen,SanierungnachFeuerbrandbefall

    Canker stellen das berwinterungsquartier fr denFeuerbranderreger dar. Sie sollten soweit wie mg-lich vor der Blte entfernt werden. Bei befallenenPflanzen(teilen) sind Rodung bzw. grozgiger Rck-schnittoder-risssoraschwiemglichdurchzufhren(am besten innerhalb weniger Tage nach FeststellendesFeuerbrandbefalls),umeineweitereAnsteckungzuverhindern.GrereSchnittstellensolltenverschlossenoderabgeflammtwerden.Ausnahmenstellenregneri-schesWetterundFeuerbrandbefallmitstarkerSchleim-bildungdar.IndiesenFllensolltedieSanierungwegenderberausgroenbertragungsgefahraufgeschobenwerden.

    DadieBakterienauchanSchnittgutnochlngereZeitberleben knnen,muss das infizierteMaterial sofortvernichtet (ambesten verbrannt)werden, auf keinen

    FallsolltedasPflanzenmaterialliegengelassenwerden.Um keine zustzlichen Eintrittspforten fr die ErregerindiePflanzezuschaffen,sindVerletzungengesunderBumeinbefallenenAnlagenunbedingtzuvermeiden.Grundstzlich sollte Schnittwerkzeug immer grndlichdesinfiziert bzw. abgeflammt werden, um die Krank-heitsbertragung von Baum zu Baum bzw. innerhalbeines Bestandes einzugrenzen. Aus demselbenGrund(groe Verbreitungsgefahr der Bakterien) sollten beistarkem Befall keine mechanischen Manahmen wieFormierungoderSchnittdurchgefhrtwerden.

    NachdemdieSanierungerfolgtist,sindweiterhinregel-mige Kontrollen bei trockenemWetter durchzufh-ren.InderUmgebungvonErwerbsanlagenistbeson-dersaufdieGesunderhaltungsmtlicherWirtspflanzen,wiez.B.StreuobstoderZierpflanzenzuachten.

    WirtspflanzenwahlSortenwahl

    HygienemanahmenSanierungKontrolle

    AllgemeineStandardmanahmen

    EinsatzvonPflanzenschutzmitteln

    Pflanzenhilfsmittel

    Spezielle Manahmen

    integrierter/konventionellerIntensivobstbau

    mit/ohneStreptomycin

    Biologischer Obstbau

    Wildpflanzen

    Hausgrten,ffentliches Grn

    Streuobstbau

    Baumschulen

    Derzeit vorgeschriebene bzw. empfohlene Manahmen in sterreich

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  • 15

    Spezielle Manahmen

    ZurFeuerbrandbekmpfungknnenbakterizidwirken-deSubstanzensowieProdukte,diedasErregerwachs-tumhemmenundpflanzenstrkendeMitteleingesetzt

    werden.Eshandeltsichdabeiz.B.umchemischeZu-bereitungen,natrlicheGegenspielerdesErregers(An-tagonisten)oderPrparateauspflanzlichenRohstoffen.

    WassindPflanzenschutzmittel?

    Pflanzenschutzmittelsinddazubestimmt,PflanzenundPflanzenerzeugnissevorSchadorganismenzuschtzen.Ein umfassendes Zulassungsverfahren ist gesetzlichvorgeschrieben.DieZulassungunddasInverkehrbrin-genvonPflanzenschutzmittelnwirdinsterreichdurchdie EU-Verordnung 1107/20095, das Pflanzenschutz-mittelgesetz20116unddiePflanzenschutzmittelverord-nung20117geregelt.

    Durch die generelle Zulassungspflicht fr Pflanzen-schutzmittel soll einerseits ein hohes Schutzniveaufr die Gesundheit vonMensch und Tier und fr die

    Umwelt gewhrleistet werden und andererseits auchderVerwender(Landwirt)vorTuschungundfinanzi-ellemSchadengeschtztwerden(d.h.dieFragederWirksamkeitistebenfallsGegenstandeinerPrfungimZulassungsverfahren). Grundstzlich ist fr die Zulas-sungspflicht von Pflanzenschutzmitteln ausschlagge-bend,wasdieZweckbestimmungeinesPrparates istbzw. frwelchenZweckeinPrparatbeworbenwird.Wird ein Produkt als Pflanzenschutzmittel eingesetztund beworben, ist grundstzlich eine Zulassung not-wendig.http://www.ages.at

    Pflanzenschutzmittel

    5Verordnung(EG)Nr.1107/2009desEuropischenParlamentsunddesRatesvom21.10.2009berdasInverkehrbringenvonPflanzenschutzmittelnundzurAufhebungderRichtlinien79/117/EWGund91/414/EWGdesRates

    610.Bundesgesetz,mitdemeinPflanzenschutzmittelgesetz2011undeinPflanzenschutzgesetz2011erlassenwird(Agrarrechts-nderungsgesetz),BGBl.INr.10vom15.02.2011 BundesgesetzberdenVerkehrmitPflanzenschutzmittelnundberGrundstzefrdieVerwendungvonPflanzenschutzmitteln(Pflanzenschutzmittelgesetz2011)

    7VerordnungdesBundesministersfrLand-undForstwirtschaft,UmweltundWasserwirtschaftzurDurchfhrungdesPflanzen-schutzmittelgesetzes2011(Pflanzenschutzmittelverordnung2011),BGBl.IINr.233vom25.07.2011

    8Verordnung(EG)Nr.834/2007desRatesvom28.06.2007berdiekologische/biologischeProduktionunddieKennzeich-nungvonkologisch/biologischenErzeugnissenundzurAufhebungderVerordnung(EWG)Nr.2092/91(ABl.Nr.L189vom20.07.2007,S.1)

    9Verordnung(EG)Nr.889/2008derKommissionvom05.09.2008mitDurchfhrungsvorschriftenzurVerordnung(EG)Nr.834/2007desRatesberdiekologische/biologischeProduktionunddieKennzeichnungvonkologisch/biologischenErzeugnis-senhinsichtlichderkologischen/biologischenProduktion,KennzeichnungundKontrolle(ABl.Nr.L250vom18.09.2008,S.1)

    Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen gem den EG-VerordnungenNr.834/20078(Basis-Verordnung)undNr. 889/20089 (Durchfhrungsbestimmungen) drfen

    grundstzlich im kologischen Anbau eingesetzt wer-den, bedrfen jedoch ebenfalls einer Zulassung nachdemPflanzenschutzmittelgesetz2011.

    DieRisikobewertungvonPflanzenschutzmittelnalsVoraussetzungfreineZulassungumfasstfolgendeBereiche:

    Toxikologie(MenschundTier)

    Umweltverhalten(Boden,Wasser,Luft,u.a.auchBienentoxizitt)undkotoxikologie

    RckstandsverhaltenPflanzenschutzmittelhchstwerte(Ernteprodukte,Lebens-undFuttermittel)

    WirksamkeitundPhytotoxizitt

    NurwennallePrfbereichepositivabgeschlossenwerden,kanneineZulassungdurchdasBundesamtfrErnh-rungssicherheit(BAES)erteiltwerden.

    ZugelassenePflanzenschutzmittelgegenFeuerbrand

    Dieaktuell(teilweisenurbefristet)zugelassenenPflanzenschutzmittelsindunterhttp://psm.ages.atabrufbar.

    Kupfer-PrparatesindgrundstzlichalsBelagsmittelprventivwirksam.ProblematischkanndieAn-wendungzurBltezeitwegenphytotoxischerReaktionen(mglicherBerostungenandenFrchten)wer-den.EinEinsatzvorderBlteinAnlagen,diebereitsimVorjahrdurchFeuerbrandbefallenwaren(odersich inunmittelbarerNhesolcherbefinden)kannbeiausreichenderBenetzungneuhinzukommendeBakterienabtten.

    Blossom protectenthltantagonistischeHefen(Aureobasidiumpullulans).DasPrparatmussvoreinermglichenFeuerband-Blteninfektionausgebrachtwerden,beispterenEinsatzzeitpunktenistkeineWir-kunggegenFeuerbrandzuerwarten.FruchtberostungensindinAbhngigkeitverschiedenerFaktoren(z.B.Apfelsorte,AnzahlderBehandlungen)beobachtetworden.DasPrparatistnichtmitallenFungizidenohneWirkungsverlustmischbar.

    Regalis(Prohexadion-Calcium)hatkeinedirekteWirkungaufFeuerbrand,sonderninduziertResistenzinderWirtspflanze.Blteninfektionenknnennichtausreichendgeschtztwerden,daheristderEinsatzaufSekundrinfektionen(Triebinfektionen)beschrnkt.

    LMA(Kaliumaluminiumsulfat)wirdzurBekmpfungvonBlteninfektionenvorbeugendeingesetzt.Nach-teiledesPrparatessindzumeinendieschwereLslichkeit,zumanderendermglicheEinflussunter-schiedlicherFaktorenwiez.B.KonzentrationinderSpritzbrheundpH-Wert.Bisherliegenv.a.DatenausVersuchsparzellenvor,hierwurdeeineguteWirksamkeitfestgestellt.

    Streptomycin-haltige Pflanzenschutzmittel habeneinevorbeugendeantibiotischeWirkungaufE.amylovora.DieAnwendungerfolgtinsterreichgemdenAnwendungsbestimmungenundausschlie-lichzurBltezeit.

    NotfallzulassunggesetzlicheVoraussetzungen

    GemArtikel53derEU-VO1107/2009kanneinMit-gliedstaatunterbestimmtenUmstndenfreineDauervonhchstens120Tagendas InverkehrbringeneinesPflanzenschutzmittels fr eine begrenzte und kontrol-lierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solcheManahmeangesichtseinerandersnichtabzuwehren-denGefahralsnotwendigerweist.

    DerGesetzgeberverlangtvernnftigeMastbebeiderBeurteilung.AndereMitteldrfennachseinemDafrhal-tennichtunverhltnismigsein,dennansonstenwredieZulassunggem.Artikel53derEU-VO1107/2009alsinhaltsleeranzusehen.Praktisch in jedemFallwrden

    andereMittelwennauchunverhltnismigewieetwa die Vernichtung von mit Feuerbrand befallenenObstbestnden und damit die Existenz des Erwerbs-obstbausundBaumschulen insterreichgefhrdend,zurVerfgungstehen(vgl.DassterreichischeRecht,Stand01.07.2003,Fn2zu13legcit).

    Weiters muss sichergestellt sein, dass bei bestim-mungs- und sachgerechter Anwendung des Pflanzen-schutzmittels unannehmbare Auswirkungen auf dieGesundheitvonMenschundTiersowieaufdieUmweltausgeschlossensindsowieeinehinreichendeWirksam-keitgegebenist.

    Streptomycin

    Bis 2004 waren Streptomycin-haltige Pflanzenschutz-mittel ineinigenMitgliedstaatenderEUregulrzuge-lassen,z.B.frdieAnwendunginKernobstindenNie-derlanden,BelgienundGriechenland.Am 10.02.2004 wurde im Amtsblatt der Europi-

    schen Union die Entscheidung der Kommission ber die Nichtaufnahme von Streptomycin in den Anhang1 der Richtlinie 91/414/EWG10 (Positivliste) verffent-licht.11DieMitgliedstaatenhattendieZulassungenbissptestens31.03.2004zuwiderrufen.Aufgrunddieser

    10Richtlinie91/414/EWGdesRatesvom15.07.1991berdasInverkehrbringenvonPflanzenschutzmitteln(ABl.Nr.230vom19.8.1991,S.1)

    11EntscheidungderKommissionvom30.01.2004berdieNichtaufnahmebestimmterWirkstoffeinAnhangIderRichtlinie91/414/EWGdesRatessowiedenWiderrufderZulassungenfrPflanzenschutzmittelmitdiesenWirkstoffen(ABl.Nr.37vom10.02.2004,S.27)

    1514

  • 17

    Entscheidungdarf indergesamtenEUkeineregulreZulassungeinesStreptomycin-haltigenPflanzenschutz-mittelserteiltwerden.Artikel53derEU-VO1107/2009enthlt jedochnachwievordieMglichkeit,dasseinMitgliedstaatineinerNotfallsituationfrhchstens120TagediebeschrnkteundkontrollierteVerwendungei-nesPflanzenschutzmittelsmiteinemnichtgenehmigtenWirkstoff(soferndiesinderNicht-Genehmigungexpli-zitnichtausgeschlossenwird)zulsst.

    DasBundesamtfrErnhrungssicherheithatdieAus-nahmebestimmung der EU-VO 1107/2009 bzw. derVerbotsverordnung in Anspruch genommen und seitdem Jahr 2005 Gefahr im Verzug-Zulassungen bzw.Notfallzulassungen fr Streptomycin-haltige Pflanzen-schutzmittel unter Vorschreibung strengster AuflagenundBedingungensowohl frdieAbgabealsauch frdieAnwendungerteilt.

    Auflagen und Bedingungen fr den Einsatz Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittel im Intensivobstbau (Bezugsscheine, Rckgabe-besttigung)

    AufBasisderumfangreichenRisikobewertungdurchdieExpertInnenderAGESwurdenvomBAESdieAuflagenundBedingungenzurRisikominimierungausgearbeitet,unterdeneneineGefahrinVerzug-ZulassungStrepto-mycin-haltigerPflanzenschutzmittelmglichist.ImRahmenderErarbeitungdergesamtheitlichenBe-kmpfungsstrategie unter Einbindungder betroffenenBehrden auf Bundes- und Landesebene wurden imJahr2008Zulassungs-,Anwendungs-,berwachungs-und Kontrollbedingungen fr eine Gefahr in Verzug-AnwendungStreptomycin-haltigerPflanzenschutzmittelfestgelegt.

    DieseitensderzustndigenLandesbehrdenumzuset-zendenAuflagen,RestriktionenundManahmenwur-dendenLndern inFormvonRichtlinien frdieAn-wendung Streptomycin-haltiger Pflanzenschutzmittelvorgelegt. Die Streptomycin-haltigen Pflanzenschutz-mitteldurftennurbeiakuterGefahrinvondenzustn-digenLandesbehrdenfestgelegten,geografischabge-grenztenGebieten in der Kernobst-Intensivproduktioneingesetztwerdenundwarenauchdortnuralsergn-zende Manahme im Rahmen einer gesamtheitlichenBekmpfungsstrategievorgesehen.

    BisherigerEinsatzvonStreptomycin-haltigenPflanzenschutzmittelninsterreich(indenJahren2005-2013)

    Tabelle 1: bersichtStreptomycin-Einsatz2005-2013

    Jahr gemeldete Flche(inha)

    behandelteFlche(inha)

    bewilligte MengeanPflanzen-

    schutzmittel(inkg)

    eingesetzteMengeanPflanzen-

    schutzmittel(inkg)

    Wirkstoffge-haltrein(inkg)

    Bundesland

    2005 22 18 39 21 4,54 V

    2006 20 20 40 19 4,19 V

    2007 14 0 25 0 0 keinEinsatz

    2008 5.301 189 9.860 186 40,25 N,O,ST,T,V

    2009 4.148 36 4.982 26 5,65 B,N,ST,T

    2010 3.767 373 4.540 218 47,15 B,N,ST,T,V

    2011 2.837 47 3.415 27 5,81 N,ST,V

    2012 2.483 119 2.981 83 17,98 N,ST,V

    2013 1.683 171 2.026 113 24,32 N,ST

    B(Burgenland),N(Niedersterreich),O(Obersterreich),ST(Steiermark),T(Tirol),V(Vorarlberg)

    Humanmedizinische Bewertung des Einsatzes von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel

    Streptomycinwurde1943alsersterVertreterderAn-tibiotikagruppe Aminoglykoside entdeckt. Man hatteBodenbakterien systematisch auf Antibiotikaprodukti-on untersucht und bei Streptomyces griseus eine neue Wirksubstanzgefunden.EswardasersteAntibiotikum,daserfolgreichfrdieBehandlungderTuberkuloseein-gesetztwerdenkonnte;esgiltheuteaufgrundseinergeringentherapeutischenBreitehierbeinichtmehralsMitteldererstenWahl.

    StreptomycinwirdnachoralerVerabreichungausdemMagen-Darm-Trakt nur sehr schwer absorbiert (ca. 1Prozent),weshalb der oralenAufnahme aus toxikolo-gischer Sicht nur eine untergeordnete Bedeutung zu-kommt. Stattdessen wird es bei therapeutischer Ver-wendung parenteral, meist intramuskulr, appliziert.DasinhalationstoxischeRisikowirdimHinblickaufdieErfahrungen bei der Anwendung von Streptomycin- Aerosolen inderTherapiebakteriellerLungeninfektio-nenbeimMenschenalsniedrigeingestuft.

    Dainsterreichseit1999keinStreptomycin-Prparatmehr als Humanarzneimittel registriert ist, muss dasMedikamentimAnlassfallimportiertwerden.12ImJahr2008wurden insterreich in derHumanmedizin nurmehr2,5kgStreptomycineingesetzt.InderVeterinr-medizinwurdenimJahr2008rund1.400kgDihydro-streptomycin als Tierarzneimittel (InjektionslsungenundEuterinjektoren)insterreichverkauft.13

    InderimOktober2012einberufenenVorstandssitzungderGACH(sterreichischeGesellschaftfrantimikro-bielleChemotherapie)kamendieExpertenzurAuffas-sung,dasseinkontrollierterEinsatzvonStreptomycinzur Therapie von Pflanzenkrankheiten, die ohneAnti-biotikaschwerbekmpfbarsind,derzeitkeinkonkretesRisikofrdiemenschlicheGesundheitdarstellt.

    Begleitmanahmen zum Einsatz von Antibiotika im Obstbau

    Um sicherzustellen, dass die gesetzlichenHchstwer-te fr Streptomycinrckstnde eingehalten werden,werden Monitoringaktionen durchgefhrt. Streptomy-cinrckstnde im Honig knnen nicht gnzlich aus-geschlossenwerden, Rckstnde in Frchten (infolgevon Bltenapplikationen) waren bis 2008 unbekannt.Aufgrund derHerabsetzung desHchstwertes auf 10g/kgseit1.September2008musstefrFrchteeineneue, hochempfindliche Analysemethode entwickeltwerden.14DieAuswertungderDatenderdurchgefhr-

    tenUntersuchungenzeigteerstmals,dassRckstndevon Streptomycin auch in reifen pfeln mglich sind(dieErgebnisselagenfastdurchwegssignifikantunter-halbdesHchstwertes). EsmssenallenotwendigenManahmen getroffen werden um sicher zu stellen,dass der Hchstwert fr in Verkehr gebrachte Warenichtberschrittenwird.AlsReaktionaufdieseneuenErkenntnissewurdedieAnzahldermglichenStrepto-mycinanwendungen eingeschrnkt und die Aufwand-mengefrJunganlagenreduziert.

    12AllerbergerF,DierichMP(2000)Anewparadox:drugstocheaptostayavailable!BulletinoftheWorldHealthOrganization78:146.

    13MayerhoferG,Schwaiger-NemirovaI,KuhnT,GirschL,AllerbergerF(2009)Detectingstreptomycininapplesfromorchardstreatedforfireblight.JAntimicrobChemotherapydoi:10.1093/jac/dkp055]

    14MayerhoferG,SchuchR,Schwaiger-NemirovaI,KuhnT(2009)DeterminationofStreptomycininApplesbyHPLC/TandemMassSpectrometry-AnalyticMethodandResultsfromTreatedCultures.DeutscheLebensmittel-Rundschau.Feb.2009,101-105

    Honigmonitoring

    Mit der Durchfhrung eines Honigmonitorings in denBundeslndernmitStreptomycinanwendungwirdnichtnurdieEinhaltunggesetzlicherVorgaben(Grenzwerte)berprft,sondernauchderForderungdesLebensmit-

    telsicherheits-undVerbraucherschutzgesetzes2006(21 LMSVG2006) nachEigenkontrolle undRisikomini-mierungRechnunggetragen,dadieImkerindasHo-nigmonitoringeingebundensind.

    ZweiArtendesHonigmonitoringssindmglich:

    a) BeikleinrumigerAnwendungaufwenigenFlchenwerdenHonigprobendermglicherweisebetroffenenBienenstndeuntersucht.

    b) BeiAnwendungineinemgrerenUmfangwerdendieUntersuchungenderHonigprobenaufBasiseinesrisikobasiertenStichprobenplanesdurchgefhrt.DamitwirdauchindiesemFalleineffizientesMonitoringerreichtundmitdenvorhandenenRessourceneinegrtmglicheSicherheitgewhrleistet.EinderartigesrisikobasiertesHonigmonitoringbestehtausdreiPhasen:

    1716

  • 19

    Phase1:BasierendaufeinemrisikobasiertenStichprobenplanwirdeinstatistischesModellfreinemglicheStreptomycinbelastungdesHonigserstellt.

    Phase2:AnhanddiesesModellswirdabgeschtzt,welchernichtindieUntersuchungeinbezogeneHonigmiteinerhohenWahrscheinlichkeitfreivonStreptomycinbzw.kontaminiertist.

    Phase3:Hierwirduntersucht,obundwiesicheineKontaminationdesObstbltenhonigsauchaufHonigbzw.Bienenprodukte,dieinFolgetrachtengeerntetwerden,auswirkenkann.

    Datenbasis fr jedes Honigmonitoring sind einerseitsdieGrundstcke dermit einemStreptomycin-haltigenPflanzenschutzmittel behandelten Erwerbsobstflchensowie andererseits die Lage der einzelnen Bienen-stnde.Weiters flieen InformationenwieDatumderAnwendung,ausgebrachteMengeunddieAnzahlderBienenvlker pro Bienenstand in eine Risikoabscht-zungein.

    EinwichtigerAspekt ist, dassdurcheinmehrjhrigesHonigmonitoring die Datendichte und Datenqualittlaufendverbessertwerden.Aufbauendaufdiesenjhr-lichen Ergebnissen und den daraus gewonnenen Er-kenntnissensowiederbesserenDatenqualittknneninFolgejahreneineffizientererStichprobenplansowieeinverbessertesstatistischesModellentwickeltwerden.

    DamitverbundenisteinegeringereUnsicherheitinderVorhersagefrdieKontaminationvonnichtimRahmendesStichprobenplanesuntersuchtemHonig.

    InErgnzungzueinemrisikobasiertenHonigmonitoringsollteimBedarfsfallauchjenenImkerneinepreiswertebis kostenloseMglichkeit zur Untersuchung des Ho-nigsoffenstehen,derenStndezwarvoneinerAnwen-dung betroffen, aber im Zuge des Monitorings nichtbeprobtwerden. EingutgeplantesunddurchgefhrtesHonigmonitoringtrgt somit wesentlich dazu bei, auch im Falle einesunverzichtbarenStreptomycineinsatzesdieQualittdesin Verkehr gebrachten Honigs und die Sicherheit derHonigkonsumentenzugewhrleisten.

    Rckstnde von Streptomycin in Honig und Kernobst

    GesetzlicheHchstwerteregelungenfrStreptomycinrckstnde

    AnwendungvonStreptomycinalsPflanzenschutzmittel

    BeiAnwendungvonStreptomycinalsPflanzenschutzmittelistdurchdieVerordnung(EG)Nr.396/200515 frHonigundKernobstab1.September2008einRckstandshchstgehaltvon10g/kgfestgelegt.

    AnwendungvonStreptomycinalsTierarzneimittel

    BeiAnwendungvonStreptomycinalsTierarzneimittelistinderVerordnung(EU)Nr.37/201016 fr Honig keineRckstandshchstmengefestgelegt.

    GemTierarzneimittelkontrollgesetzTAKG17drfenBienennurmitfrdieseTierartzugelassenenStof-fenbehandeltwerden.DieAnwendungvonStreptomycin-haltigenTierarzneimittelnbeiBienenistnichterlaubt,daesdafrkeinezugelassenenPrparategibt.

    15Verordnung(EG)Nr.396/2005desEuropischenParlamentsunddesRatesvom23.Februar2005berHchstgehalteanPes-tizidrckstndeninoderaufLebens-undFuttermittelnpflanzlichenundtierischenUrsprungsundzurnderungderRichtlinie91/414/EWGdesRates(ABl.EUNr.L70vom16.03.2005idgF).

    16Verordnung(EU)Nr.37/2010desRatesvom22.Dezember2009berpharmakologischwirksameStoffeundihreEinstufunghinsichtlichderRckstandshchstmengeninLebensmittelntierischenUrsprungs

    17BundesgesetzberdieAnwendungvonArzneimittelnbeiLebensmittellieferndenTieren(TierarzneimittelkontrollgesetzTAKG)(BGBl.INr.28vom15.01.2002).

    Bestimmung von Streptomycinrckstnden

    FrdieBestimmungvonStreptomycinrckstndeninHonigundKernobstknnengrundstzlichzweiverschiedeneUntersuchungsstrategienangewendetwerden:

    AnwendungeinerzweistufigenVorgehensweise,bestehendausScreening- und Besttigungsunter-suchung.IndiesemFallmssenallenichtnegativenScreeningergebnissebeiamtlichenProben,gemEntscheidungderKommission2002/657/EG18,mittelseinerBesttigungsuntersuchungverifiziertwerdenoder

    Anwendung einer Untersuchungsmethode, dieeine direkte Identifizierung und Quantifizierung erlaubt.

    Abbildung 11: BienenwabemitBltenhonig

    DieKontrollevoninlndischemHonigaufStreptomycinrckstnde

    NationalerRckstandskontrollplan

    ImRahmendesNationalenRckstandskontrollplansfrLebensmitteltierischerHerkunftgemRichtlinie96/23/EG19wirdinlndischerHonigregelmigaufRckstndevonTierarzneimitteln,darunterStrepto-mycinsowieaufRckstndevonPestizidenundSchwermetallenuntersucht.DerNationaleRckstands-kontrollplanwirddurchdasBMGerstelltundkoordiniert;dieVollziehungdesPlansliegtimKompetenz-bereichderBundeslnder.

    HoniguntersuchungennachzugelassenerStreptomycinanwendung

    ImFallederZulassungundAnwendungvonStreptomycinalsPflanzenschutzmittelwerdenSchwerpunkt-untersuchungenanHonigausdenbetroffenenRegionen(Honigmonitoring)durchgefhrt.

    18Entscheidung2002/657/EGderKommissionvom12.August2002zurUmsetzungderRichtlinie96/23/EGdesRatesbetreffenddieDurchfhrungvonAnalysemethodenunddieAuswertungvonErgebnissen(ABl.EGNr.L221vom17.08.2002).

    19Richtlinie96/23/EGdesRatesvom29.April1996berKontrollmanahmenhinsichtlichbestimmterStoffeundihrerRckstn-deinlebendenTierenundtierischenErzeugnissenundzurAufhebungderRichtlinien85/358/EWGund86/469/EWGundderEntscheidungen89/187/EWGund91/664/EWG(ABl.EGNr.L125vom23.05.1996).

    1918

  • 21

    berwachung der Sensitivitt von E. amylovora gegen das Antibiotikum Streptomycin

    Antibiotika-Resistenzen ermglichen MikroorganismendieWirkungvonantibiotischenSubstanzenabzuschw-chenbzw.zurGnzezuneutralisieren.IneinerMittei-lungderKommissionbereineStrategiederGemein-

    schaft zur Bekmpfung der Antibiotika-ResistenzwirdnebenManahmeninderHuman-undVeterinrmedi-zinauchdieberwachungdesVerbrauchsantimikrobi-ellerMittelimPflanzenschutzempfohlen.20

    ResistenzentwicklungvonE.amylovoragegenberAntibiotika

    Das Antibiotikum Streptomycin wird in den USA seit1955 als Pflanzenschutzmittel gegen den Feuerbrandeingesetzt. 1971 wurden die ersten resistenten E.amylovora-Stmme in Kalifornien nachgewiesen. Un-tersuchungenzeigen,dassresistenteStmmeaufpfelundBirneninzwischenimWestenderUSAundteilwei-se imOstenweit verbreitet sind. ImGegensatz dazu

    konnte imNordenderUSAtrotz langjhrigemEinsatzvonStreptomycinnureineverminderteSensitivittderBakterienstmmegegenberStreptomycin festgestelltwerden.Streptomycin-ResistenzentretenauchinIsraelundNeuseelandauf.InEuropasindbisjetztnochkeineResistenzentwicklungenbekannt.

    RisikofaktorenfreineResistenzentwicklung

    DasRisikovonResistenzentwicklungenimFreilandwirdvonverschiedenenFaktorenbestimmt:Einerseitsdurchdie Anwendungsbedingungen des Antibiotikums wie Anwendungshufigkeiten undDosierung, andererseitsdurch die pathogeneRisikoklasse des zu bekmpfen-denSchaderregers.Jehufigerund lngerderSelek-tionsdruck durch das Antibiotikum besteht und/oder

    wennsubletaleDoseneingesetztwerden,umsohheristdieGefahreinerResistenzentwicklung.E.amylovora hat eine kurze Generationszeit, eine hoheMutations-frequenzundkanndurchtierischeVektoren,WindundMenschverbreitetwerden.DasBakteriumkanndaheralshochresistenzgefhrdeteingestuftwerden.

    berwachungundPrventionvonResistenzentwicklungen

    Antibiotika-ResistenzenfhrenzumassivenProblemenbeiderBekmpfungvonFeuerbrandundzuhohenko-nomischenEinbuen.SieknnenaucheinReservoirfrResistenzgene sein,dieaufanderepathogeneBakte-rien bertragen werden knnen. Dadurch kann sichdasRisikoeinerEntwicklungundderVerbreitungvonAntibiotika-Resistenzen in der Human- und Veterinr-medizinerhhen.PrventionunddieberwachungvonResistenzentwicklungen sind unumgngliche Manah-menimZusammenhangmiteinerumsichtigenVerwen-dungvonAntibiotika imPflanzenschutz.Reglementie-rungenbeiderZulassungvonAntibiotikawierestriktiveAnwendungsbedingungensowieAufklrungundBera-

    tung der Anwender sind wichtige prventive AnstzezurMinimierungdesResistenzrisikos.DieDurchfhrungeinesResistenzmonitoringskanndieResistenzlageso-wie deren Vernderung erfassen. Die berwachungder Resistenzentwicklung ist die Grundlage fr einewissenschaftlich fundierte Risikoabschtzung und frdieEntwicklungvonsachgerechtenResistenzmanage-mentstrategien.DasvonderAGESseit2006eingefhr-te Resistenzmonitoring an E. amylovora wird jhrlichimBericht zurAntibiotikaresistenz undVerbrauch an-timikrobieller Substanzen (Resistenzbericht sterreichAURES)dokumentiert.http://www.bmg.gv.at

    20MitteilungderKommissionbereineStrategiederGemeinschaftzurBekmpfungderResistenzgegenantimikrobielleMittel/*KOM/2001/0333endg.BandI*/.

    Pflanzenhilfsmittel

    Pflanzenhilfsmittelwerden insterreichdurchdasDngemittelgesetz 1994 (DMG) und dieDngemittel-verordnung 2004 in den jeweils gltigen Fassungengeregelt,esgibtkeine einheitliche EU-weite rechtliche NormierungdieserProdukte.

    Gem2Abs.3DMGsindPflanzenhilfsmittelStof-fe ohne wesentlichen Nhrstoffgehalt, die dazubestimmt sind, auf Pflanzen einzuwirken, die Wider-standsfhigkeitvonPflanzenzuerhhenoderdieAuf-bereitungorganischerStoffezubeeinflussen.

    Gem3Abs.1derDngemittelverordnungwirddieKennzeichnungderProduktegemdentypeneigenenoder im Zulassungsbescheid nach 9a DMG vorge-schriebenenKennzeichnungselementengeregelt.Eben-sowerdenimAbs.2Angaben,dieimWiderspruchzumProdukt stehen (Irrefhrung) ausgeschlossen, diesgiltauchfrberdiesogenannteamtlicheKennzeich-nunghinausgehendeAngaben.

    ExplizittrifftdiesaufHinweisezurpflanzenschtzendenWirkungzu,ebensowiederHinweisauffrderndeEi-genschaftenfrdiemenschlicheundtierischeGesund-heit.ProduktemitdieserAuslobungsintentionwerdendurchanderemateriengesetzlicheNormen(z.B.Pflan-zenschutzmittelgesetz)geregelt.

    DaheristschonausdenrechtlichenRahmenbedingun-genderSchlussableitbar,dassPflanzenhilfsmittelkeineWirkungzurBekmpfungvonPflanzenkrankheitenauf-weisendrfen.WirdeinederartigeAnnahmeinderma-teriengesetzlichen Vollziehungs- und berwachungs-praxis fr Pflanzenhilfsmittel durch die AuslobungdieserWirkungoderdurchverwendeteAusgangsstof-fe vermutet, werden diese Produkte in der berwa-chungs-undKontrollpraxisden Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes zugeordnet.

    InDeutschlandals Pflanzenstrkungsmittel entspre-chend den einschlgigen Regelungen gelistete Pro-dukte drfen, solange die entsprechende Regelungin der sterreichischen Dngemittelverordnung 2004idgFenthalten ist,alsPflanzenhilfsmittel rechtmiginVerkehrgebrachtwerden(Anhang1,Punkt13derDngemittelverordnung:AlsPflanzenhilfsmittelgeltenauchProdukte,dieinderBundesrepublikDeutschlandalsPflanzenstrkungsmittelinVerkehrgebrachtwerdendrfen).

    VoraussetzungfrdasInverkehrbringenbzw.denEin-satzistdieEinhaltungderentsprechendenrechtlichenBestimmungen(AuflagenundBedingungen)inderBRDsowiejenernachdemsterreichischenDngemittelge-setz1994idgF,wiez.B.dieentsprechendenKennzeich-nungsbestimmungen.

    2120

  • 23

    DemStreuobstbaukommtnebeneinerregionalenwirt-schaftlichenBedeutungaucheinewichtigekologischeundlandschaftsprgendeRollezu.DurchdieKombina-tionvonBumenundWiesensindStreuobstwiesenbe-sondersartenreicheLebensrume.SiestellenfreineVielzahl von Insekten, Vgeln und Sugetieren einenoptimalenLebensraumdar,dasieihnenNahrungsquel-lenundBrutpltzebieten.DiegroeVielfaltanregio-naltypischenApfel-undBirnensortenstellteinGenre-servoirvonvielseitigenErbanlagendar. Die vielfltigen Funktionen der Streuobstwiesen sindunbestritten.ImZugeeinesForschungsprojekteswur-desowohldiegroeBedeutungderkologischenFunk-tionalittvonStreuobstbestndenbeurteiltalsauchaufdie betriebswirtschaftliche Rentabilitt ausgewertet.Zahlenber vorhandeneBumebzw.welcheFlcheninganzsterreichderzeitnochmitgrokronigenObst-bumenbestocktsind,liegenteilweiseberdieBeteili-gungvonBetriebenamPULvor.

    Ganzallgemeinkanndavonausgegangenwerden,dassdieSchdendurchFeuerbrandindenStreuobstgebie-tensterreichs enorm sind. Dass bisher darber nurpunktuellstrkerberichtetwurde,liegtvorallemdaran,dassderextensiveObstbauderzeiteinewirtschaftlichuntergeordneteRollespielt.

    DirekteManahmen sind aufGrund der Baumgrennur sehr schwer durchfhrbar, daher sind die Wahlwiderstandsfhiger Sorten bei Neuauspflanzungen,KulturmanahmenundregelmigeKontrollenmitan-schlieenden entsprechenden Bekmpfungsmanah-men umso wichtiger. Beobachtungen ergaben, dassHochstmmemitFeuerbrandinfektionenandersumge-henalsBumeinNiederstammanlagen.BesondersbeiApfelbumen zeigt sich, dass ltere Streuobstbumewiderstandsfhiger sind bzw. einen FeuerbrandbefallbesserbewltigenalsBumeausIntensivkulturen.

    FEUERBRANDBEKMPFUNG IN STREUOBSTANLAGEN

    DaherwerdenetwainKrntenseitdemJahr2011diegrokronigenObstbumeexplizitgeschtztunderstbeieinemBefallvonmehrals30ProzentdesBaumeszurSchlgerungfreigegeben.AusnahmenbildenbefallenePflanzen imUmfeldvonStreuobst-oderErwerbsobst-plantagensowieBaumschulenundGrtnereiendiesePflanzen werden sofort gerodet. Bei anderen Wirts-pflanzen (keineHochstmme) erfolgt je nachBefalls-gradentwederAusschnittoderRodung.

    Generell sind genaue Beobachtungen der befallenenBumefrErkenntnisseberToleranz-bzw.Resistenz-verhaltengegenberdemErregernotwendig.Diesfin-detinKrntendurchjhrlichesMonitoringstatt.

    EszeigtesichaberauchinVersuchen(http://www.feu-erbrand-bodensee.org), dass ausgeschnittene BumenochvieleJahredenErregerinsichtragen,ohneSym-ptome zu zeigen.Weiters zeigte sich, dass Jungbu-meinderNhevonbefallenenAltbumenwesentlichgeringere berlebenschancen hatten als in einer be-fallsfreienUmgebung.InsofernmusshiereinMittelweggefundenwerdenzwischendemErhaltderaltenBumeunddenNachzuchtchancenvonjungenBumen.

    DieARGEStreuobstsprichtsichauchweiterhingegendie sogenannte Entflechtung von extensivemundIntensivobstbau aus.Dieswrdenicht nur der ster-reichischenKulturlandschaft,derkologieundderBio-diversittgroenSchadenzufgen,sondernauchderLandwirtschaft (Streuobstbau ist Nebenerwerb!) undderObstverarbeitungwichtigeRessourcenentziehen.

    ImSinnederNachhaltigkeiteinergesamtheitlichenundkoordinativen Strategie sollte eine gemeinsame Linieder Feuerbrandbekmpfung fr den IntensivsobstbauunddenextensivenObstbauerarbeitetwerden.

    Wie imkonventionellenKernobstbaukannesauchimkologischenKernobstbauzufeuerbrandbedingtenVer-lusten kommen. Seit dem extremen Feuerbrand-Jahr2007sinddieBefallshufigkeitenzwarrcklufig,abertrotzdem gibt es immer wieder einzelne AnlagenmiteinemstrkerenBefall.DerEinsatzvonAntibiotikazurFeuerbrandbekmpfung im kologischen Obstbau istinsterreichnichterlaubt.DiemglichendirektenBe-kmpfungsmanahmenbeziehensichnachwievoraufPflanzenstrkungsmittelbzwAntagonisten.ZurVermei-dungvonSekundrinfektionennachHagelschlgenistderEinsatzvonKupferprparatenmglich.DerEinsatzvon Schwefelkalkbrhe zum Vertzen der Blten warbishernur alsNotfallzulassungeinesPrparatesnachArt.53derVerordnung1107/2009mglich.DieweitereZulassungssituationzudiesemProduktistderzeitnochnichtabsehbar.

    Diese Produkte haben aber meist nur eine Teilwir-kung und sind nur eingeschrnkt pflanzenvertrglichbzw. praxistauglich. Gerade bei Antagonisten ist eineoptimaleWirkungnurdannmglich,wenn jedeBltevordemBefallmitFeuerbrandbakteriengeschtzt ist.Fr eine erfolgreicheBekmpfung sind daher hufigeApplikationen und der optimale Einsatzzeitpunkt not-wendig.DiegleichzeitigeBekmpfungvonApfelschorf

    FEUERBRANDBEKMPFUNG IM KOLOGISCHEN OBSTBAU

    undFeuerbrandstellt imkologischenKernobstanbaueinezustzlicheHerausforderungdar.Eineerfolgsver-sprechende Strategie mit der Kombination aus einersauren Tonerde und einemBraunalgenproduktwurdeindenletztendreiJahreninderVersuchsstationObst-undWeinbauHaidegguntersuchtundbrachte indenJahren2011und2012sehrguteErgebnisse,diesogarmitderWirkungvonStreptomycinvergleichbarwaren.DieserhoheWirkungsgradkonnteaber2013nichter-reichtwerden,wasdaherweitereVersucheunbedingtnotwendigmacht.AuerdemistdasverwendeteBraun-algenproduktdurchgesetzlicheVernderungenimBe-reichderPflanzenstrkungsmittelderzeit insterreichnichtzugelassen.EsgibtzwarAlternativprodukte,dieaberindiesemZusammenhangnochunzureichendge-testetwurden.SomitbleibtdieBekmpfungssituationim kologischen Kernobstbau weiterhin nicht zufrie-denstellendunddieEntwicklungneuerStrategienauchknftigerforderlich.

    Aktuellen Zulassungsstand im Pflanzenschutzmittelre-gister unter http://pmg.ages.at, die Verwendung imkologischenObstbauunterwww.infoxgen.com ber-prfen.

    BienenundBltenpflanzeninsbesondereObstbumesinddurchdieimLaufderEvolutionerfolgtewechsel-seitigeAnpassunguntrennbarmiteinanderverbunden.DiePflanzenliefernNektar,PollenundharzartigeStoffe.DiesewerdenvondenBienengesammeltundsindfreinegesundeEntwicklungderBienenvlkerunbedingtntig. Bei der Sammelttigkeit bertragen die BienendenPollenvonPflanzezuPflanzeundbestubensodieBlten. Bei denmeisten Bltenpflanzen sind ein ent-sprechenderFruchtansatzunddieEntwicklungqualita-tivhochwertigerFrchtenurmglich,wenneineaus-

    HONIG / IMKEREIreichendeBestubungerfolgt ist.GanzbesondersgiltdiesfrdieObstkulturen.DiesistauchderGrundda-fr,dassinGebieten,wodievorhandeneBienendichtenichtmehrausreicht,vondenObstbauerngezieltBie-nenvlkerfrBestubungszweckeangemietetwerden.

    DerindirekteNutzendurchdievondenBienengeleiste-teBestubungzahlreicherKultur-undWildpflanzenistvonerheblicherBedeutung.DiedadurcherzielteWert-schpfungwird aufmindestens das 10- bis 15-fachedesWertesderHonigproduktiongeschtzt.

    2322

  • 25

    Rckstnde(Kontaminanten,Pflanzenschutz-,Tierarzneimittel) stellenselbst imSpurenbereicheinbesonderesProblemfrdieImkereiunddiewirtschaftlicheExistenzderErwerbsbetriebedar:

    HonigistalswertvollesundnaturbelassenesNahrungsmitteletabliertundwirdauchalssolchesvermark-tet.

    DiedamitverbundenenEigenschaftensind frdenVerbrauchereinunverzichtbaresQualittsmerkmalundkaufentscheidend,insbesonderebeiderDirektvermarktungvonsterreichischemHonig.

    DieVerbraucherundsomitauchderHandelreagierensehrempfindlichaufmglicheRckstnde.AntibiotikawerdenindiesemZusammenhangbesonderskritischbetrachtet,dasiealsArzneimittelein-gesetztwerdenundindenMedienimmerwiedervoneinermglichenResistenzentwicklunggefhrlicherKrankheitserregerberichtetwird.

    DadiebesondereQualittvonHonigberdasZusammenwirkenderenthaltenenSpurenelementeundanderenWirkstoffendefiniertwird,dieteilweisenurinsehrgeringenGehaltenvorkommen,istesschwie-rigvorhandeneRckstndedemVerbrauchergegenberalsphysiologischunbedenklichdarzustellen.

    FrjedenImkerbestehtdieGefahrseinenKundenstockzuverlieren,wennerdieKundenanforderungund-erwartungnachNaturbelassenheitundRckstandsfreiheitdesHonigsnichterfllenkann.HandeltessichumeinenBetrieb,dernachdenVorschriftendeskologischenLandbauesimkert,stehtzudemdieBeibehaltungseinerAnerkennungalsBiobetriebimRaum,wennnichtsicherausgeschlossenwerdenkann,dassseineBieneninObstanlagenfliegen,diezurFeuerbrandbekmpfungmitAntibiotikabehandeltwurden.

    DieVielzahlanBienenstndenunddieinderRegelfehlendeMglichkeitzurrechtzeitigenVerbringungderBienenvlkerauseinempotentiellenAnwendungsgebieteinesantibiotikahaltigenPflanzenschutzmittelszurFeuerbrandbekmpfungschaffenbesondereProbleme.InderPraxissindvieleBienenstckenichtfreineWanderunggeeignet.

    Aus Sicht der sterreichischen Imkervertretungen istdaher auf einen Antibiotikaeinsatz zur Feuerbrandbe-kmpfunginObstkulturengnzlichzuverzichten.

    Ist dies aus Mangel an verfgbaren und geeignetenalternativenBehandlungsmethodenbzw.-mittelnoderaufgrundwirtschaftlicherErfordernissedesObstbaues

    nichtmglich, istdurchentsprechendeHoniguntersu-chungen in den Anwendungsgebieten sicherzustellen,dassvermarkteterHonigfrei von Antibiotika-Rck-stnden ist bzw. den diesbezglichen lebensmittel-rechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Kosten frdieseVorsorgemanahmendrfennichtzuLastenderImkereibetriebegehen.

    Ein vorbeugender genereller Abzug der BienenvlkerausdenGebietenmitErwerbs-KernobstanbauzurVer-meidung einer mglichen Kontamination des HonigsmitRckstndenvonAntibiotikawirdalsnichtakzep-tierbarabgelehnt.(VerdrngungderImkereivoneige-nemGrundundBodenbzw.ausGunstlagen).

    Die Bienenwanderung ist fr die Imkerei eine wirt-schaftliche Existenzgrundlage. Jegliche Beschrnkunggefhrdet das wirtschaftliche berleben der Imkerei-betriebe. Aus Sicht der Interessensvertretungen derImkereiwirtschaft sind daher die Bestimmungen, diedie Bienenwanderung beschrnken, aufzuheben. Die

    WirkungderindiesenBestimmungenenthaltenenMa-nahmenwirdgenerellaufgrundvonPraxiserfahrungenangezweifelt.

    ImFalleeinesunvermeidbarenEinsatzesvonAntibio-tikazurExistenzsicherungdesErwerbsobstbaues,sindseitensderzustndigenBehrdenalleManahmenzutreffen, die eine rechtzeitige Information der Imkerber den geplanten Einsatz, die geplanten Einsatzor-teundimFalleeinerAnwendungdiebegleitendenkostenlosenKontrollenundgegebenenfallsdenAnkaufund die Entsorgung von belasteten Imkereiproduktensicherstellen.EineoffeneInformationspolitikzwischen

    Imker-undObstbausektoristdieGrundvoraussetzungfreinpositivesGrundverstndnisundeinlsungsori-entiertesMiteinander.

    Der sterreichische Imkersektor untersttzt alleMa-

    nahmenzurVorbeugungbzw.EindmmungeinesFeu-erbrandauftretens mit alternativen Manahmen undPrparaten, die einen teilweisenodergnzlichenVer-zicht auf den Einsatz von Antibiotika im Kernobstbauermglichen.

    DerImkersektorsiehtdaherzusammenfassendbeifolgendenPunktenHandlungsbedarf:

    HerausnahmeallerBestimmungenzurBeschrnkungderBienenwanderungausdenrechtlichenNormenimZusammenhangmitFeuerbrand

    Intensive Forschungsttigkeit zur Etablierung alternativerManahmen und Prparate und grozgigefinanzielleDotierungdieserForschungen

    VerzichtaufEinsatzvonAntibiotikazumehestmglichenZeitpunkt

    Ein lsungsorientiertesMiteinanderkannaberknftignurdanngewhrleistetsein,wennManahmennicht leichtfertigaufKostendesImkersektorsgehen.DieHerausnahmederBienenbestimmungenausdenFeuerbrandverordnungenistdafrVoraussetzung.

    sterreichsKulturlandschaftisteinedurchkleinrumi-geWirtschaftsweisengeprgteAgrarlandschaft,derenkologischerWertdurcheineVielzahlvonLandschafts-elementen kologisch relativ stabil ist. Neben denlandschaftsprgendenEinflssenverschiedenerKultur-formenspieltauchderenkologischeBedeutungeinewichtigeRolle.

    Die Verflechtung von Kernobst-Intensivobstbau und-Hochstmmen ist eine Herausforderung fr die Feu-

    KULTURLANDSCHAFTerbrandbekmpfung und erfordert hufiges Beobach-tenunddasSetzenentsprechenderManahmendurchgeschulte Fachleute.Dennoch ist eineKoexistenz derverschiedenen Produktionssysteme wie Intensivobst-bau,StreuobstbauundBioobstbaudasZieldersterrei-chischenObstwirtschaft.DerSchutzdesErwerbsobst-baues ohne komplette Verdrngung des Streuobsteserfordert einen verantwortungsvollen Umgang allerBeteiligtenmitdemThemaFeuerbrand.

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  • 27

    NachdemerstenAuftreten von Feuerbrand inster-reich (1993) hat sich die Bundesanstalt fr Pflanzen-schutzgemeinsammitdenbetroffenenBundeslndernder Erkennung und der gezielten Bekmpfung ange-nommen.AufgrunddesmassivenFeuerbrandauftretenssowiederUnmglichkeiteinerBeherrschungstehenseit2003ak-

    FORSCHUNGkordierteManahmenimVordergrund.NachdemFeu-erbrand zudenKernaufgabenderAGES zhlt,wurdeaufAnregungderLandwirtschaftskammersterreichinAbstimmung mit den sterreichischen Bundeslndernder Feuerbrand-Round-Table 2003 an der AGES ein-gerichtet. Alle Bundeslnder, InteressensvertretungenunddiebreiteWissenschaftsinddarineingebunden.

    DieAufgabendesFeuerbrand-Round-TablegehenberdiereineForschungsabstimmungweithinausundsind:

    EinbindungallermitFeuerbrandbefasstenBundes-undLandesstellen,Interessensvertretungenundwis-senschaftlichenEinrichtungen

    GemeinsameErarbeitungvonJahresarbeitsprogrammen,AktivittenundInformationenallerBetroffenenundderbreitenffentlichkeit

    GemeinsameAbstimmungvonForschungsfragenundderenco-finanzierteUmsetzungBundundLnder

    Einbindung der nationalen Aktivitten im europischen Kontext sowie speziell im europischen For-schungsraumERA

    OptimierungderHandlungsspielrumeinderBekmpfungzwischenObstbau,Imkereiundffentlichkeit

    ffentlichkeitsarbeitmitBroschrenusw.:http://www.ages.at

    Abbildung 12: KulturvonErwiniaamylovora

    Abbildung 13: knstlicheInokulationeinesApfeltriebes

    AusdenForschungsfragenzumThemaFeuerbrandkonntenbisherdiefolgendenThemenbehandeltwerden:

    Feuerbrand-Anflligkeitvon(landestypischen)Apfel-undBirnensorten

    WiderstandsfhigkeitgegenFeuerbrandselbstbewurzelterBirnenbumeimVergleichzuwichtigengngi-genUnterlagenunterbesondererBercksichtigungderWiderstandsfhigkeitgegenFeuerbrand

    Wirt-Pathogen-Interaktionen

    EinflussvonUmweltbedingungenundKulturmanahmenaufdasberlebendesFeuerbranderregers

    VirulenzvonE.amylovora-Stmmen

    AusbringungvonAntagonistenprparatenmittelsBienen

    Feuerbrand-WirkungvonverschiedenenPrparatenimGlashaus

    WirksamkeitverschiedenerPflanzenschutzmittelimFreilandaufBlteninfektionendurchE.amylovora

    Nachweisvonstress-induziertenAllergeneninpfelnvonBumenmitFeuerbrandinfektion

    EntwicklungneuerundVerbesserungbestehenderNachweismethoden

    UntersuchungenzurEinschtzungeinesmglichenvomBodenausgehendenFeuerbrandrisikos

    EtablierungeinesTestsystemszurUntersuchungderWirksamkeitvonPrparatengegenFeuerbrand

    UntersuchungenzurVerbesserungderFeuerbrandprognose

    BerichtezudenProjektenfindenSieunter: http://www.dafne.at(No.1370,1428,1296,1404,100060,100127,100049,100448,100437,100867,

    100404,100149,100164,100604,100642,100127) www.cost864.eu http://www.kob-bavendorf.de/arbeitsbereiche/pflanzenschutz/feuerbrand-projekt

    DieVernetzungdieserForschungsarbeiteninEuropaimWegederKooperationendersterreichischenWissen-schafterInnen in Forschungsprojekten zum EU-Forschungsrahmenprogramm, in COST-Aktivitten, im ERA-NetEUPHRESCOsowieimINTERREG-ProgrammunterstreichtdieWichtigkeitgemeinsamerAnliegen.

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  • 29

    ForschungsprojekteundVersuchsttigkeitenmitdemThemenschwerpunkt FEUERBRANDinsterreich

    Phytosanitarydiagnostic,onsitedetectionandepidemiologytoolsforErwiniaamylovora(PHYTFIRE)

    Verbesserung der Prognose durch Erreger-Monitoring, Entwicklung einer Vor-Ort-Nachweismetho-de; Untersuchung der Populationen von Bakterien und Antagonisten in der Blte, source tracking ERA-NETEUPHRESCOII,Projektleitungfrsterreich:TUWienH.Halbwirth;AGESLaufzeit:2012-2014No.100867http://www.dafne.athttp://www.phytfire.org

    Prfung derWirksamkeit verschiedener Pflanzenschutzmittel im Freiland auf Blteninfektionen durch E.amylovora

    FreilandversuchemitVolleinnetzungundknstlicherInokulationnachEPPO-Richtlinie1/166(3)VERSUCHSSTATIONOBST-UNDWEINBAUHaideggLaufzeit:2008-2015

    AuswirkungeneinerVolleinnetzungaufdasInokulumvonE.amylovoraaufApfelblten(VERSUCHSSTA-TIONOBST-UNDWEINBAUHaidegg)

    VersuchsstationObst-undWeinbauHaidegg,AGESLaufzeit:2008-2015

    DarberhinauserfolgenAbstimmungenmitVersuchsstationeninDeutschlandundderSchweizzuWirkstofftes-tungenimFreiland.DasjhrlicheFeuerbrand-5-Lnder-TreffenwirdzumInformationsaustauschimdeutschspra-chigenRaumgenutzt.

    Die AGES sowie die Pflanzenschutzdienste einzelnerBundeslnder haben durch Folder und Informations-bltterzumThemaFeuerbrandseit2003diebreitef-fentlichkeitinformiert.InspeziellenthemenbezogenenMerkblttern (z. B. Alternativen zu Feuerbrandwirts-pflanzen, Feuerbrandanflligkeit bei Streuobstsorten)erfolgte die ausfhrliche Bearbeitung des derzeitigenWissensstandes.

    Auch ber das Internet werden Informationen berallgemeine und regional-spezifische Feuerbrandthe-menangeboten(http://www.ages.at).Artikel inFach-

    FFENTLICHKEITSARBEITzeitschriften und Tageszeitungen tragen ebenfalls zurAufklrung und Wissensweitergabe fr breite Bevl-kerungsschichtenbei.BeiaktuellenThemensindauchBeitrgeinRundfunkundFernsehenTeilderffentlich-keitsarbeit.

    Schulungen fr Feuerbrandbeauftragte und -sachver-stndige,engeKontaktederObstbauberatungmitdenProduzentenberInfektionstermine,EinsatzvonPflan-zenschutzmittelnoderVeranstaltungentragenwesent-lich zur Verbesserung der Bekmpfungsmanahmenbei.

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  • 31

    Die Eindmmungsmanahmengegen Feuerbrand sol-leneinenachhaltigekonkurrenzfhigeKernobstproduk-

    tionzurBereitstellungvonhochwertigemKernobstfrdieKonsumenteninsterreichuntersttzen.

    Soll-Zustand

    Ziel 3: Erhaltung der Biodiversitt heimischer Obst- und Wildsorten, die Feuerbrand-Wirtspflanze sind

    Ist-Zustand

    AlsFolgevonFeuerbrandunddendamiterforderlichenRodungenhatdieVielfaltder(traditionellen)Obstsor-ten bereits abgenommen. Besonders Streuobstsorten

    von Birnen sind sehr empfindlich gegenber Feuer-brand und Sanierungsmanahmen wie Ausschneidensindhufignichterfolgreich.

    Die Erhaltung der genetischen Ressourcen durch ge-eignete Strategien. (Trotzdem wird mittelfristig der

    VerzichtinderPraxisaufmanchehochanflligeSortennotwendigsein.)

    Soll-Zustand

    Ziel 4: Fachliche Grundlagen erweitern

    Ist-Zustand

    BeiVersuchenundinderForschungwurdenindenver-gangenenJahrenverschiedeneThemenundLsungs-anstze in Zusammenhang mit der Bekmpfung des

    Feuerbrandesbearbeitet.Dennochsindz.B.Fragenbe-zglichEpidemiologieundPrognose,AlternativenzumStreptomycineinsatzoderSortenanflligkeitenoffen.

    Die Ergebnisse aus praxisorientierten Forschungsvor-haben und Versuchen fhren zu einer verbesserten

    praxisgerechtenFeuerbrandbekmpfung.

    Soll-Zustand

    Ziel 5: Informationen und Beratung zum Thema Feuerbrand bereitstellen

    Ist-Zustand

    Das Angebot an allgemeinen Informationen ist aus-reichend,dasInteressedaranstarkvonderaktuellen

    Feuerbrandsituation bzw. der persnlichen Betroffen-heitabhngig.

    Den Wissensstand der Bevlkerung ber Feuerbranderhaltenundggf.aktualisieren.FrspezifischeFrage-

    stellungenderObstbauernundImkerstehenspezielleBeratungsangebotezurVerfgung.

    Soll-Zustand

    Um den Ausstieg aus antibiotikahaltigen Pflanzen-schutzmitteln zur Feuerbrandbekmpfung ehestmg-lich, jedoch sptestens mit Ablauf der vereinbartenStrategie zu gewhrleisten, baut die GesamtheitlicheStrategie zur Bekmpfung des Feuerbrandes auf denbisherigenErkenntnissenausWissenschaftundPraxisauf. Die Einbindung aller Betroffenen in dieManah-

    STRATEGIEmenvonderErstellungderStrategiebiszurUmsetzungsteht imVordergrund.BewhrtenElementenundIns-trumentenwiedemFeuerbrand-Round-Tablekom-menindiesemAbstimmungsprozessbesondereBedeu-tung zu. Andere Instrumente, speziell Netzwerke aufeuropischerEbene,sindweiterhinzunutzen.

    Zielsetzung

    Ziel 1: Antibiotika-freie Feuerbrandbekmpfung

    Ist-Zustand

    Die Verwendung von Streptomycin-haltigen Pflanzen-schutzmitteln wird generell kritisch beobachtet. Diehohe Sensibilitt des Lebensmittelhandels und derNGOs gegenber der Verwendung von Antibiotika inderLandwirtschaftspiegeltsichindergeringenMarkt-akzeptanz fr Frchte aus Antibiotika-behandeltenObstanlagenwieder.DerEinsatzvonAntibiotikainder

    Landwirtschaftkannauchnichtisoliertbetrachtetwer-den.DieManahmen zur Vorbeugung vonResistenz-bildungen bei humanpathogenen Krankheitserregernerfordern eine Zusammenarbeit von Humanmedizin,VeterinrmedizinsowieLebensmittel-undUmweltsek-tor(NationalerAktionsplanzurAntibiotikaresistenz21)

    Soll-Zustand

    Der ehestmgliche Verzicht auf den Einsatz Antibio-tika-haltiger Pflanzenschutzmittel erfolgt, sobald dieregulre Zulassung eines neuen, fr den integrierten

    Pflanzenschutz geeigneten Pflanzenschutzmittels zurBekmpfung des Feuerbranderregers vorliegt, jedochsptestensmitAblaufdervereinbartenStrategie.

    Voraussetzungen:

    ZufriedenstellendePraxistauglichkeitbeiderAnwendung

    WirkungsgradistmitStreptomycin-haltigenPrparatenvergleichbar.

    EssindkeineodervertretbarephytotoxischeNebenwirkungenzuerwarten.

    EssindkeineodervertretbareungnstigeWechselwirkungenzuanderenPflanzenschutzmittelnzuer-warten.

    Bienenvertrglichkeit

    DasPflanzenschutzmittel istausreichendanallenKulturengetestet, indenenesStreptomycin-haltigePflanzenschutzmittelersetzensoll.

    21NAP-AMR,Herausgeber:BundesministeriumfrGesundheit(BMG),Radetzkystrae2,1030Wien;http://bmg.gv.at

    Ziel 2: Erhaltung der regionalen Kernobsterzeugung

    Ist-Zustand

    DieKernobstproduktioninsterreichstellteinenwich-tigen Wirtschaftszweig dar. Die Versorgung der Be-vlkerung mit qualitativ hochwertigem Kernobst undKernobstprodukten ist durch sie gesichert. Darber

    hinaustrgtsiezurAufrechterhaltungderLandbewirt-schaftung und eine damit verbundene Sicherung vonEinkommenimlndlichenRaumbei.

    3130

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    Amtliche Pflanzenschutzdienste der Lnder (APSD Lnder)

    PflanzenschutzdienstdesLandesBurgenland

    BurgenlndischeLandwirtschaftskammer

    7001Eisenstadt,Esterhazystrae15

    PflanzenschutzdienstdesLandesNiedersterreich

    NiedersterreichischeLandes-Landwirtschaftskammer

    3100St.Plten,WienerStrae64

    PflanzenschutzdienstdesLandesObersterreich

    LandwirtschaftskammerfrObersterreich

    4021Linz,AufderGugl3

    PflanzenschutzdienstdesLandesSalzburg

    KammerfrLand-undForstwirtschaftinSalzburg

    AmtlicherPflanzenschutzdienst

    5024Salzburg,Schwarzstrae19

    PflanzenschutzdienstdesLandesSteiermark

    AmtderSteiermrkischenLandesregierung

    A10Land-undForstwirtschaft

    8047Graz,Ragnitzstrae193

    PflanzenschutzdienstdesLandesTirol

    AmtderTirolerLandesregierung,AbteilungLWSJF

    6020Innsbruck,Heiliggeiststrae7-9

    PflanzenschutzdienstdesLandesVorarlberg

    LandwirtschaftskammerfrVorarlberg

    6900Bregenz,Montfortstrae9

    PflanzenschutzdienstdesLandesWien

    Magistratsabteilung42

    WienerStadtgrten

    1220Wien,Siebeckstrae14

    PflanzenschutzdienstdesLandesKrnten

    AmtderKrntnerLandesregierung

    Abteilung10Unterabt.Agrarrecht

    9021KlagenfurtamWrthersee,Mietalerstrae

    Landwirtschaftskammersterreich

    1010Wien,Schauflergasse6

    Redaktion

    DI Ulrike Persen

    Univ.-Prof.Dr.FranzAllerberger

    HildegardBarcza-Leeb

    DIDr.SylviaBlmel

    DIDr.JohannKohl

    Dr.BarbaraLangbauer

    DIKarinManner

    Dr.RudolfMoosbeckhofer

    DI Robert Steffek

    Mag.Dr.Hans-PeterStger

    Mag.HelgaReisenzein

    Dr.FranzWernitznig

    WernerWindhager

    ANHANG

    An der Erarbeitung und Abstimmung der Strategie beteiligte Institutionen

    BMLFUW, Bundesministerium fr Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft AbteilungII/5:PflanzlicheProdukte

    AbteilungPrs.8:ForschungundEntwicklung

    1010Wien,Stubenring1

    AGES, Agentur fr Gesundheit und Ernhrungssicherheit GmbH 1220Wien,Spargelfeldstrae191

    8010Graz,Zinzendorfgasse27/1

    InstitutfrNachhaltigePflanzenproduktion

    InstitutfrSaat-undPflanzgut,PflanzenschutzdienstundBienen

    InstitutfrPflanzenschutzmittel

    InstitutfrLebensmittelsicherheitAbteilungTierarzneimittel,HormoneundKontaminanten

    DSRFachbereichIntegrativeRisikobewertung,DatenundStatistik

    GeschftsfeldffentlicheGesundheit

    BundesamtfrErnhrungssicherheit,berwachungundKontrolle

    FachbereichRisikokommunikation

    3332

  • 35

    Landes-Landwirtschaftskammern

    LandwirtschaftskammerBurgenland

    LandwirtschaftskammerNiedersterreich

    LandwirtschaftskammerfrObersterreich

    LandwirtschaftskammerSalzburg

    LandwirtschaftskammerSteiermark

    LandwirtschaftskammerTirol

    LandwirtschaftskammerfrVorarlberg

    LandwirtschaftskammerWien

    LandwirtschaftskammerKrnten

    Bundesobstbauverband 1014Wien,Schauflergasse6

    Biene sterreich 1190Wien,Hackhofergasse1

    ARGE Streuobst, sterreichische Arbeitsgemeinschaft zur Frderung des Streuobstbausund zur Erhaltung obstgenetischer Ressourcen c/oHhereBundeslehranstaltundBundesamtfrWein-undObstbau

    3400Klosterneuburg,WienerStrae74

    Bund sterreichischer Baumschul- und Staudengrtner 1014Wien,Schauflergasse6

    Hhere Bundeslehranstalt und das Bundesamt fr Wein- und Obstbau in Klosterneuburg 3400Klosterneuburg,WienerStrae74

    Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg AmtderSteiermrkischenLandesregierung

    Abt.10Land-undForstwirtschaft

    8047Graz,Ragnitzstrae193

    OWZ, Obst- und Weinbauzentrum Krnten LKKrnten

    9433St.AndrimLavanttal,Schulstrae9

    3534

  • GESUNDHEIT FR MENSCH, TIER UND PFLANZE

    Impressum Herausgeber/Medieninhaber:AGESsterreichischeAgenturfrGesundheitundErnhrungssicherheitGmbHSpargelfeldstrae191|1220Wienwww.ages.at

    GrafischeGestaltung:strategy-designHersteller/Druck:OnlineDruckGmbHVerlags-/Herstellungsort:Wrzburg,Deutschland

    Fotos:AGES,FotoliaAGES,Mrz2015AlleRechtevorbehalten.

    EinleitungFeuerbrand - eine gefhr-liche QuarantnekrankheitDer Erreger und seine VerbreitungWirtspflanzenSymptome und EntwicklungszyklusSchadensausmaFeuerbrand ist eine QuarantnekrankheitFeuerbrand-SchutzgebietPufferzonenWelche Bedeutung hat diese Krankheit in sterreich und welche Manahmen wurden gesetzt?

    Bekmpfung von FeuerbrandDerzeit vorgeschriebene bzw. empfohlene Manahmen in sterreichAllgemeine StandardmanahmenWirtspflanzen- und SortenwahlEntfernen von Erregerquellen, Sanierung nach Feuerbrandbefall

    Spezielle ManahmenPflanzenschutzmittelWas sind Pflanzenschutzmittel? Zugelassene Pflanzenschutzmittel gegen FeuerbrandNotfallzulassung gesetzliche Voraussetzungen

    Pflanzenhilfsmittel

    Feuerbrandbekmpfung in StreuobstanlagenFeuerbrandbekmpfung im kologischen ObstbauHonig / ImkereiKulturlandschaftForschungDerzeit laufende Forschungsprojekte und Versuchsttigkeiten mit dem Themenschwerpunkt FEUERBRAND in sterreich (Status Jnner 2014)

    ffentlichkeitsarbeitStrategieZielsetzungZiel 1: Antibiotika-freie FeuerbrandbekmpfungZiel 2: Erhaltung der regionalen KernobsterzeugungZiel 3: Erhaltung der Biodiversitt heimischer Obst- und Wildsorten, die Feuerbrand-Wirtspflanze sindZiel 4: Fachliche Grundlagen erweiternZiel 5: Informationen und Beratung zum Thema Feuerbrand bereitstellen

    AnhangRedaktionAn der Erarbeitung und Abstimmung der Strategie beteiligte Institutionen