Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich · Ziele,Handlungsfelder undGrundlagender...

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Inhalt

Vorwort 3

Präambel 5

Grundsätze und Prinzipien der LLL-Strategie 8

Strategische Leitlinien der LLL-Strategie 9

Grundprinzipien der Aktionslinien 10

Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen 12

Aktionslinie 1 Stärkung der vorschulischen Bildung und Erziehung

als längerfristige Grundvoraussetzung 14

Aktionslinie 2 Grundbildung und Chancengerechtigkeit im Schul- und Erstausbildungswesen 16

Aktionslinie 3 Kostenloses Nachholen von grundlegenden Abschlüssen und

Sicherstellung der Grundkompetenzen im Erwachsenenalter 20

Aktionslinie 4 Ausbau von alternativen Übergangssystemen ins Berufsleben für Jugendliche 24

Aktionslinie 5 Maßnahmen zur besseren Neuorientierung in Bildung und Beruf

und Berücksichtigung von Work-Life-Balance 28

Aktionslinie 6 Verstärkung von „Community-Education“-Ansätzen mittels

kommunaler Einrichtungen und in der organisierten Zivilgesellschaft 32

Aktionslinie 7 Förderung lernfreundlicher Arbeitsumgebungen 36

Aktionslinie 8 Weiterbildung zur Sicherung der Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit 38

Aktionslinie 9 Bereicherung der Lebensqualität durch Bildung in der nachberuflichen Lebensphase 41

Aktionslinie 10 Verfahren zur Anerkennung non-formal und informell erworbener

Kenntnisse und Kompetenzen in allen Bildungssektoren 44

Strategische Steuerung und Governance 47

Literaturverzeichnis 50

Impressum 51

04011 LLL Arbeitspapier_8RZRZ2:Layout 1 04.07.2011 18:01 Uhr Seite 2

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Ein Kind, das im Jahr 2011 die Schulausbildung beginnt,wird die Pflichtschule bis 2020 abgeschlossen haben, bisin die 2070er Jahre im Arbeits- und Berufsleben stehenund sich im Erwachsenenalter einige Male fortgebildetoder auch umgeschult haben. Die Arbeitswelt wird sichallerdings auch in den nächsten 50 Jahren weiterdrastisch verändern. Bildung und Ausbildung müssendaher starke Wissens- und Handlungsgrundlagen schaf-fen, um mit vielfältigen Veränderungen umgehen zukönnen und wichtige Entscheidungen vorausschauendzu treffen.

Die Dynamik in Wirtschaft und Gesellschaft sowie diezunehmende Differenzierung und Globalisierung wichti-ger Lebensbereiche machen die kontinuierlicheEntwicklung des Wissens, der Fähigkeiten und Kompe-tenzen zur wichtigsten Voraussetzung für die Einzelnebzw. den Einzelnen, um sich selbstbestimmt entfaltenund individuelle Lebensentwürfe verwirklichen zu kön-nen. Lebensbegleitendes Lernen bedeutet vor diesemHintergrund, die Aspekte der dynamischen Veränderun-gen aktiv aufgreifen und neue Chancen nutzen zukönnen – sei dies nun im beruflichen, im sozialen oderkulturellen Bereich.

Wohlstand, hoher Lebensstandard und sozialer Zusam-menhalt in Österreich können nur dann erhalten undverfestigt werden, wenn es gelingt, das hohe Qualifikati-onsniveau weiter auszubauen und auch bildungsferneBevölkerungs- bzw. Altersgruppen in die moderne Wis-sensgesellschaft mit einzubeziehen. Auch dem Lernen inder nachberuflichen Lebensphase kommt angesichts dersteigenden Lebenserwartung große Bedeutung zu.

Wir sind der Überzeugung, dass lebensbegleitendes Ler-nen eine Kultur braucht, die den Lernenden unabhängigvon ihrer Herkunft und sozialen Stellung Mut macht, dieihnen im besten Sinn des Wortes etwas zutraut und inder die Lernenden durch Individualisierung der Lernwegeoptimal gefördert und gefordert werden. Alle Menschenverfügen über eine Vielzahl an Talenten und müssen des-halb die Chance erhalten, diese Talente zu entdeckenund weiter zu entwickeln. Chancengerechtigkeit ist eineKernaufgabe demokratischer Politik und deshalb aucheine gemeinsame Zielsetzung der österreichischen LLL-Strategie – sei dies nun in der spezifischen Ausformungder Sozial-, der Beschäftigungs- oder Arbeitsmarktpolitikoder in der Ausformung der Bildungs- undWissenschaftspolitik.

Mit der österreichischen Strategie zum lebensbegleiten-den Lernen „LLL:2020“ werden die unterschiedlichenPolitikfelder erstmals auf ein gemeinsames Ziel hin mit-einander verknüpft und verstärken sich so wechselseitig.Ohne engagiertes Handeln der betroffenen AkteurInnen –d.h. der Bildungseinrichtungen, der LehrerInnen und Trai-nerInnen in der Weiterbildung, der Unternehmen und vorallem der Lernenden selbst – wird die Strategie„LLL:2020“ nicht mit Leben erfüllt werden können, undebenso sind neue Formen der Zusammenarbeitzwischen Gemeinden, Ländern und Bund notwendig.Auch den Sozialpartnern kommt bei der Umsetzung derLLL-Strategie ein zentraler Stellenwert zu.

Wir danken allen, die dabei mithelfen, die engagiertenZiele für 2020 zu erreichen und die Zukunftschancen derMenschen in Österreich nachhaltig zu sichern.

Wien, Juli 2011

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Dr. Claudia Schmied o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karlheinz Töchterle Rudolf Hundstorfer Dr. Reinhold Mitterlehner

Bundesministerin fürUnterricht, Kunst und Kultur

Bundesminister fürWissenschaft und Forschung

Bundesminister fürArbeit, Soziales undKonsumentenschutz

Bundesminister für Wirtschaft,Familie und Jugend

Vorwort

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1. Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzesfür Kindergärten zur Sicherstellung qualitativerMindeststandards bei der frühen Förderungbis 2014

2. Halbierung des Anteils der Lese-RisikoschülerInnenvon 28 Prozent laut PISA 2009 auf 14 Prozentim Jahr 2020

3. Reduktion der frühzeitigen Schul- undAusbildungsabgängerInnen laut EU 2020-Indikatorvon 8,7 Prozent im Jahr 2009 auf höchstens6 Prozent im Jahr 2020

4. Steigerung des Anteils an Lehrlingen undLehrabsolventInnen, die die Berufsreifeprüfungablegen, von rund 2 Prozent im Jahr 2008 auf10 Prozent im Jahr 2020

5. Senkung des Anteils der 15- bis 24-Jährigen, diesich weder in Beschäftigung noch in Ausbildungbefinden, von 7,8 Prozent im Jahr 2009 auf6,4 Prozent bis 2020

6. Erhöhung der Erwerbstätigenquote der 55- bis64-Jährigen laut EU-Indikator von 41,1 Prozent imJahr 2009 auf zumindest 50 Prozentim Jahr 2020

7. Steigerung der Teilnahmequoten an nicht-formalerWeiterbildung in dünn besiedelten Gebieten von35,7 Prozent laut „Adult Education Survey“ 2007 aufdie Teilnahmequote von Gebieten mittlererSiedlungsdichte mit mindestens 45 Prozent

8. Erhöhung des Anteils der Beschäftigten, diewährend der Arbeitszeit in den Genuss einerWeiterbildung kommen und lediglich über einenPflichtschulabschluss als höchste abgeschlosseneAusbildung verfügen, von 5,6 Prozent im Jahr 2007laut „Adult Education Survey“ auf mindestens 15Prozent im Jahr 2020

9. Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die einHochschulstudium abgeschlossen haben oder übereinen gleichwertigen Abschluss verfügen, soll bis2020 auf 38 Prozent im Jahr 2020 erhöht werden.

10. Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung gemessenanhand des LLL-Strukturindikators von 13,7 Prozentim Jahr 2010 auf 20 Prozent bis 2020

11. Etablierung von Qualitätsstandards fürBildungsangebote und Qualifikation der TrainerInnenim Bereich der nachberuflichen Bildungsphase bis2015

12. Implementierung des „Nationalen Qualifikations-rahmens“ (NQR) bis 2012 und Umsetzung einerValidierungsstrategie zur Anerkennung non-formalenund informellen Lernens bis 2015

Die strategischen Ziele und Benchmarks dienen der wir-kungsorientierten Erfolgsmessung aller 10 Aktionslinien,anhand derer die Strategie zum lebensbegleitenden Ler-nen „LLL:2020“ in Österreich umgesetzt werden soll.

Darüber hinaus stellen die strategischen Ziele undBenchmarks den Bezug zu wichtigen internationalen Er-hebungen und Vergleichsindikatoren her, wie etwa zurjährlich erscheinenden Erhebung „Bildung auf einenBlick“ der OECD, zur Strategie „Europa 2020“ der Euro-

päischen Kommission, zur „Arbeitskräfteerhebung“ (La-bour Force Survey) und zur „Adult Education Survey“ vonEurostat sowie zu den EU-Strukturindikatoren.In mehreren der hier formulierten Ziele und Benchmarkswurden zudem Vorschläge verarbeitet, die von den Sozi-alpartnern im Papier „Chance Bildung – Konzepte derösterreichischen Sozialpartner zum lebensbegleitendenLernen als Beitrag zur Lissabon-Strategie“ erstellt wor-den sind.

Budgetziel:Erhöhung der Ausgaben für Bildung gemäßOECD-Indikator von 5,4 Prozent des BIP imJahr 2007 auf 6 Prozent des BIP im Jahr 2020

:Strategische Zieleund Benchmarks

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Ziele, Handlungsfelderund Grundlagen derösterreichischenLLL-StrategieDie Schaffung optimaler Rahmenbedingungen fürlebensbegleitendes Lernen bedeutet, sämtlicheKonzepte konsequent auf die Perspektive der Ler-nenden hin auszurichten und ihre Bedürfnisse insZentrum aller Überlegungen zu stellen. Die Umset-zung von Einzelmaßnahmen erfordert selbstver-ständlich eine klare Ergebnisverantwortung. Ganz-heitliche Lösungsansätze sind jedoch nur erzielbar,wenn nicht die formalen Zuständigkeiten undKompetenzen von Behörden, Interessenvertretun-gen und Institutionen im Vordergrund stehen, son-dern die gemeinsamen Wirkungsziele. Diesen Wir-kungszielen sind alle Einzelmaßnahmen und damitauch administrative und operative Zuständigkeitenuntergeordnet.

Ganzheitlicher Ansatz:Good Governance undumfassender Blickauf alle Lernbereicheund LernformenWichtigstes Kennzeichen der österreichischenStrategie zum lebensbegleitenden Lernen ist derganzheitliche Ansatz, der alle Lernbereiche be-rücksichtigt. Die frühkindliche Erziehung istebenso angesprochen wie der Schulbereich, dieBerufsbildung, die tertiären Bildungsangebote, dieallgemeine Erwachsenenbildung und die betriebli-che Weiterbildung. Nicht-formalen Bildungswegen– wie u.a. Seminaren und Kursen – kommt deshalbebenso große Bedeutung zu wie den formalen Bil-dungswegen, die an Schulen oder Hochschulenabsolviert werden. Auch für eine verbesserte Aner-kennung informeller Lernprozesse – wie z.B. Ler-nen am Arbeitsplatz oder im Rahmen einer Tätig-keit für NGOs – werden wichtigeWeichenstellungen vorgenommen.

Der ganzheitliche Ansatz verdeutlicht darüber hin-aus, dass lebensbegleitendes Lernen nicht auf bil-dungspolitische Fragen reduziert werden kann.Österreich hat ein umfassendes und diversifizier-tes Bildungs- und Ausbildungssystem, das histo-risch gewachsen ist. Die Strategie für lebensbe-gleitendes Lernen ist eine umfassendeOrientierung für die Zukunft. Die unterschiedlichenPolitikbereiche Bildung, Integration, Arbeitsmarkt,Wirtschaft, Soziales, Finanzen und Regionalessind gefordert, dabei konzertiert vorzugehen. DieAnsätze sind aus der Perspektive der Lernendenheraus miteinander zu verknüpfen, um einen ent-sprechenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklungvon Wissens- und Kompetenzressourcen in Öster-reich und in der EU zu leisten. Europa und damitauch Österreich dürfen im Wettlauf der Wissens-ökonomien nicht zurückstehen.

Bildungsausgaben werden dabei als Investition indie Zukunft unserer Gesellschaft verstanden undmüssen unabhängig von ihrer konkreten inhaltli-chen Ausprägung auch unter Effektivitäts- und Ef-fizienzgesichtspunkten gesehen werden. Die LLL-Strategie bezweckt keine Regulierung derverschiedenen Bildungsaktivitäten in Österreich,sondern soll die vorhandenen Ressourcen bessernutzbar machen und, wo es notwendig ist, besseraufeinander abstimmen.

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Präambel

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Österreichs LLL-Strategie fußt auf einer Reihe voran-gegangener nationaler und internationaler Dokumente,die in die zehn Aktionslinien eingeflossen sind.

An EU-weiten Grundlagen sind insbesonderefolgende Dokumente zu nennen:

Memorandum über lebenslanges Lernen (2000)

Einen europäischen Raum des lebenslangenLernens schaffen (2001)

„Schlüsselkompetenzen für lebenslangesLernen“ (2006)

EU-Empfehlung: Europäischer Qualifikations-rahmen für lebenslanges Lernen (2008)

Strategischer Rahmen für die europäischeZusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinenund beruflichen Bildung („ET 2020“) (2009)

Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes,nachhaltiges und integratives Wachstum (2010)

National bilden die „Leitlinien einer kohärentenLLL-Strategie für Österreich“ (2007) einewesentliche Grundlage der LLL-Strategie 2020, ebensodas Positionspapier „Chance Bildung“, das dieSozialpartner im Herbst 2007 gemeinsam verabschiedethaben.

Die Anregungen zahlreicher weiterer Stakeholder,Behörden und Institutionen sind über den breitangelegten Konsultationsprozess in die LLL-Strategie2020 eingeflossen, der im Jahr 2008 zum Papier„Wissen – Chancen – Kompetenzen. Strategie zurUmsetzung des lebenslangen Lernens inÖsterreich“ durchgeführt worden ist.

2000

20012002

20032004

20052006

�� Memorandum über lebenslanges Lernen

�� Europäischer Raum deslebenslangen Lernens

�� Schlüsselkom

Grundlagen der LLL-Strategieund europäischer Kontext

Zeitleiste LLL-Prozess

�� EU-Dokument

�� Österr. Dokument

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Eine Auswertung des Diskussions- und Konsultations-prozesses in Österreich sowie die Ableitung konkreterHandlungsdimensionen und Aktionslinien wurde voneinem Team renommierter WissenschaftlerInnen im„ExpertInnenbericht zum Konsultationsprozess“(2010) vorgenommen.

Dieser „ExpertInnenbericht“ bildet so die unmittelbareGrundlage für die österreichische LLL-Strategie, indementscheidende Eckpunkte der LLL-Policy heraus-gearbeitet sind.

Aufbau desStrategiepapiers

Das vorliegende Papier dient als Referenzdoku-ment für die Umsetzung der LLL-Strategie unterBerücksichtigung der verschiedenen Verantwor-tungs- und Zuständigkeitsbereiche (z.B. aufBundes- oder Landesebene sowie Sozialpartner-Zuständigkeiten). Auf diese Weise wird einInstitutionen und Verantwortungsbereicheübergreifender Rahmen für die konzertiertestrategische Ausrichtung einzelner Maßnahmenauf ein gemeinsames Wirkungsziel hin geschaffen.

Am Beginn stehen die Grundprinzipien als Quer-schnittsthemen sowie die strategischen Leitlinien,die auf alle 10 Aktionslinien wirken und deshalbbei der Umsetzung der LLL-Strategie generell zuberücksichtigen sind.

Die Ausführungen zu den „Aktionslinien“folgen jeweils dem Aufbau:VisionZiele für 2020Ist-Stand 2010Maßnahmen

Der letzte Abschnitt widmet sich Fragen derUmsetzung und des Monitorings.

2007

2008

2009

2010�� Europa 2020: Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

�� ExpertInnenbericht zum Konsultationsprozess

�� Wissen-Chancen-Kompetenzen (Konsultationspapier)

�� EU-Empfehlung: Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

�� Chance Bildung (Positionspapier der Sozialpartner)

�� Leitlinien einer kohärenten LLL-Strategie für Österreich

mpetenzen für lebenslanges Lernen

�� Education & Training 2020: Strategischer Rahmen für Europäische Zusammenarbeit

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V i e r G r u n d p r i n z i p i e n

Fünf Leitlinien

Der integrierende Ansatz derösterreichischenStrategie LLL:2020,der sich auf alle Lernformen,Lebensphasen und Politikfelderbezieht, wird durch die„Fünf Strategischen Leitlinien“unterstrichen, die somit Gültigkeitfür alle Aktionslinien besitzen.

(Seite 9)

Dasselbe gilt für die„Vier Grundprinzipien“,die den Aktionslinien vorangestelltsind und deshalb in den einzelnenAktionslinien nicht wiederholtthematisiert werden.

(Seiten 10-11)

Im Hinblick auf die Bedürfnisseder Lernenden bilden schließlich die„Acht Schlüsselkompetenzenfür lebenslanges Lernen“entsprechend der Empfehlung desEuropäischen Rats undEuropäischen Parlaments einendurchgehenden Bezugspunkt fürsämtliche Aktionslinien.

(Seite 12)

A

A

B

B

C

C

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Folgende Fünf Leitlinien,die einander ergänzenund den gesamthaften Ansatzder österreichischenLLL-Strategie unterstreichen,liegen den maßnahmen-und umsetzungsorientierten„Aktionslinien“ zugrunde:

LebensphasenorientierungBildungsprozesse altersunabhängig und altersadäquatermöglichen

Lernende in den Mittelpunkt stellenVerschränkung von Lernorten, Entwicklung neuerLernarchitekturen und neuer Lehr- und Lernformen,Flexibilisierung von Lernen, Weiterentwicklungder Rolle der Lehrenden

Life Long Guidanceumfassende Unterstützung der Lernenden,Verbesserung und Ausbau der Beratung,Professionalisierung der BeraterInnen

KompetenzorientierungTransparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen,Weiterentwicklung von Kompetenzportfolio-instrumenten, Anerkennung von informellemWissen und Kompetenzen

Förderung der Teilnahme an LLLStärkung von Bildungsmotivation und Freudeam Lernen, Anreiz- und Fördermaßnahmen

Grundsätze und Prinzipien im DetailA

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I. II.Gender und DiversityGeschlechtergerechtes Handelnlernen und anwendenPotenziale der Vielfalt wahrnehmen und nutzen

Lebens- und Erfahrungswelten von Frauen sind in allengesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichensichtbar und ausgewogen zu berücksichtigen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Bildungund Ausbildung, Arbeit und Karriereverlauf sowie in derFamilienarbeit ist ein wichtiges Ziel der LLL-Strategie.

In einer globalisierten, vernetzten, aber auchzunehmend individualisierten Welt ist Verschiedenheitoder Diversity Alltag. Normen, Bewertungen,Arbeitsteilungen und Arbeitsstile unterscheiden sich.Die Erhöhung der Sensibilität für sozioökonomische undsoziokulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten inBildungs- und Berufsfeldern zielt im weiteren Sinn aufdie konsequente Wahrnehmung, Wertschätzung,Förderung und Nutzung von Vielfalt in sozialenSystemen ab. Sämtliche Aktionslinien zielen darauf ab,dieses gesellschaftliche Potenzial sichtbar zu machen.Dabei spielen Geschlecht, Alter, physische und psychi-sche Fähigkeiten, Ethnie/Herkunft, soziale Schicht,Betreuungspflichten, Zugang zu Bildungsangeboten,Ausbildung, Berufserfahrung, Arbeitsinhalt/-umfeld undNetzwerke als übergreifende Aspekte bzw. Kriterieneine Rolle. Gender bleibt im Rahmen von Diversityprioritäres Kriterium.

Chancengerechtigkeit undsoziale MobilitätDurchlässigkeit der BildungssystemeFörderung der Chancengleichheit

Alle Menschen verfügen über unzählige Talente. Siemüssen gerechte Chancen bekommen, ihre Talente zuentdecken und weiter zu entwickeln. Chancengerech-tigkeit für Kinder und Lernende ist eine Kernaufgabedemokratischer Politik und wird faire gesellschaftlicheAufstiegschancen ermöglichen. Chancengerechtigkeitist aber auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit, umalle Potenziale nutzbar machen zu können.

Dies führt zu den Prinzipien der Förderung und Unter-stützung sozialer Mobilität und Durchlässigkeitzwischen Bildungs- und Ausbildungssystemen sowiedem Beschäftigungssystem – eine weitere wichtigeHandlungsanleitung bei der Gestaltung und Umsetzungder Maßnahmen in den einzelnen Aktionslinien.

Ziel ist eine sozial mobile Gesellschaft, offen für Auf-und Umstiege, wobei der Staat den/die Einzelnen dabeiunterstützen wird, möglichst gute Bildung erwerben zukönnen und beruflich erfolgreich zu sein.

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III. IV.Qualität und NachhaltigkeitEvidence based policyProfessionalisierung der Lehrenden

Die Steuerungsansätze und -systeme in Bildung,Wirtschaft und Arbeitsmarkt unterliegen einer stetenVeränderung. Um effiziente Implementierung, einzweckmäßiges Monitoring und Wirkungsanalysen fürbildungspolitische Entscheidungen zu erhalten, sindausreichende Datenanalysen, Evaluierungen, Modell-und Indikatorenbildungen sowie Vorausschauenerforderlich. Grundlagen- und empirische Forschungkönnen in der Praxis bedeutsame Zusammenhängenachweisen. Der Nachweis zeigt an, was zu tun ist.Im Sinne der erforderlichen Nachhaltigkeit undQualitätssteigerung in allen Aktionslinien wird einbesonderer Fokus auf Evidenzbasierung bei politischenEntscheidungen und deren Umsetzung gelegt.Dies unterstützt eine zukunftsfähige Ausrichtung vonBildung und Wirtschaft als Prozesse, die ständigeWeiterentwicklung und Anpassung an die gegebenenHerausforderungen voraussetzen.

Berufliche Professionalität und Kompetenzen allerLehrenden sind in einer von Vielfalt und Dynamikgeprägten Gesellschaft unabdingbar. Wissen, Könnenund Haltungen sollen von allen in pädagogischenEinsatzfeldern tätigen Personen theoretisch undpraktisch in eine dynamische Wechselbeziehunggesetzt werden können. Jeder Bildungssektor trägtdazu bei und übernimmt dafür Verantwortung.

Leistungsfähigkeitund InnovationSicherung von EffektivitätZeitgerechte Erneuerung

Eine wettbewerbsstarke Wirtschaft und die Leistungihrer ArbeitnehmerInnen sichern den Wohlstand undeine gute Lage am Arbeitsmarkt. Leistungsfähigkeitund Leistungsbereitschaft sowie ein funktionierenderMarkt sind aber nicht nur die Voraussetzung für dieProsperität der Unternehmen, sondern auch für einequalitativ hochwertige Bildungslandschaft.Die Angebote sollen transparent und für alleBürgerInnen zugänglich sein, Standards bei Beratungund Information eine marktfördernde Wirkung entfalten.

Die Leistungsfähigkeit von Bildungs-, Wirtschafts-und Arbeitsmarkt wird durch die Qualität der Prozessezwischen den Systemen, funktionierenden Wettbewerbsowie Selbstverantwortung und Eigeninitiative derMenschen bestimmt. Die sich gegenseitig beeinflus-senden Wandlungsprozesse und Marktmechanismensollen sichtbar gemacht werden und dazu beitragen,Innovationen bei der Umsetzung deslebensbegleitenden Lernens zu fördern.

Grundsätze und Prinzipien im DetailB

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Grundsätze und Prinzipien im DetailC

Die vom Europäischen Rat und dem EuropäischenParlament empfohlenen „Acht Schlüssel-kompetenzen für lebenslanges Lernen“ stelleneinen durchgehenden Bezugsrahmen derösterreichischen LLL-Strategie dar.

Sämtliche „Aktionslinien“ haben dasZiel, die Aneignung, Vertiefung undkontinuierliche Weiterentwicklung dieserAcht Schlüsselkompetenzenin einem integrativen Gesamtprozesszu unterstützen und den Lernendenein breites Spektrum an Lernkontextenzu erschließen, damit sie sich dieseSchlüsselkompetenzen entsprechendihrer individuellen Bedarfslageaneignen können.

Muttersprachliche Kompetenz

Fremdsprachliche Kompetenz

Mathematische Kompetenz undgrundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz

Computerkompetenz

Lernkompetenz

Interpersonelle, interkulturelle und sozialeKompetenz, Bürgerkompetenz

Unternehmerische Kompetenz

Kulturelle Kompetenz

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Aktionslinie 1

Die Vision

Österreich verfügt über ein flächendeckendes, inklusives und beitragsfreies Bildungsange-bot, das alle Kinder bereits vor ihrem Schuleintritt gemäß den individuellen Bedürfnissenfördert und bestmöglich auf die weitere Bildungslaufbahn vorbereitet.

Im Vordergrund stehen die positive Erfahrung von Lernen in der Gemeinschaft sowie diealtersgerechte Vermittlung grundlegender Schlüsselkompetenzen.

Stärkung dervorschulischen Bildung undErziehung als längerfristige

Grundvoraussetzung

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Der Ist-StandDie Beitragsfreiheit wird derzeit in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt, undzwar sowohl in Bezug auf das Alter der Kinder (z.B. nur 5-Jährige oder 0-6-Jährige), die Dauerdes Aufenthalts (z.B. nur die vorgesehene Mindestanzahl von 20 Stunden oder länger) usw.

Mit dem Bildungs-Rahmenplan wurde ein erster Schritt hin zu einheitlichen Standards gesetzt.Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten existieren allerdings keine Standards für dieKooperation zwischen Kindergarten und Volksschule.

Im Jahr 2008 hatten 13,92 % der vorschulischen Betreuungseinrichtungen mehr als 60 Stundenin der Woche geöffnet, 19,77 % boten eine reguläre Betreuung auch in den Ferienzeiten (hierbezogen auf die Sommerferien) an.

Derzeit erfolgt die Ausbildung ausschließlich an einer Bundesanstalt für Kindergartenpädagogik(fünfjährige Ausbildung) oder an einem Kolleg auf postsekundärem Niveau. Die PädagogischenHochschulen bieten spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten. An der Universität Graz gibt es dieerste Professur für Elementarpädagogik.

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1.1.Die Bildungs- und Förderangebote für Kinderzwischen drei und sechs Jahren sind qualitativund quantitativ bedarfsgerecht ausgebaut,und die Diversität der Zielgruppe spiegelt sich inder Vielfalt an unentgeltlichen Angeboten.

1.2.Die Angebote der vorschulischen Erziehung erfüllenbundesweit gültige Standards, wobei der Übergangzwischen Kindergarten und Volksschule im Sinneeines kontinuierlichen Bildungsprozessesausgestaltet ist.

1.3.Das Personal, das an den Kindergärten zurVerfügung steht, weist in seiner Gesamtheit einebedarfsgerechte und dementsprechend breiteAusdifferenzierung der Qualifikationen bis hin zutertiären Abschlüssen auf.

1.4.KindergartenpädagogInnen mit Migrations-hintergrund sind ebenso eine Selbstverständlichkeitim Kindergartenalltag wie Kindergartenpädagogen.

1.1.Schaffung eines Bundesrahmengesetzes für Kinder-gärten als Basis für bundesweit gültige Standards

1.2.Ausbau und Intensivierung der frühen sprachlichenFörderung

1.3.Etablierung verschiedener Ausbildungswege fürKindergartenpädagogInnen unter Gewährleistungder Durchlässigkeit in andere pädagogischeBerufsfelder und Sicherstellung des Praxisbezuges(Berufseinführungsphase)

1.4.Einrichtung multiprofessioneller Teams bzw.„Berufscluster“ (Logopädie, Physiotherapie etc.)unter Nutzung vorhandener Ressourcen zurAbdeckung des speziellen Förderbedarfs amjeweiligen Standort

1.5.Ausbau der „Elternbildung“ und qualitativeAbsicherung dieser Programme durchüberregionales Peer-Learning

1.6.Festlegung österreichweiter Standards für dieZusammenarbeit an der Nahtstelle Kindergarten –Schule

Die Ziele Die Maßnahmen

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Aktionslinie 2

Die Vision

Alle Kinder und Jugendlichen verfügen über ein altersgruppenadäquates Niveau in denacht Schlüsselkompetenzen, auf deren Basis sie ihre individuellen Talente und Neigungenoptimal entfalten können.

Die Bildungslaufbahn der Kinder und Jugendlichen wird nicht durch ihre soziale Herkunftvorgezeichnet, sondern die organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungensichern ein Höchstmaß an Chancengerechtigkeit sowohl beim Zugang zu denverschiedenen Bildungswegen als auch bei der Potenzialentwicklung innerhalb einerBildungsform. Bildung und berufliche Erstausbildung werden als Bereicherung gelebt undgesellschaftlich positiv kommuniziert – aus der Perspektive der Schülerinnen und Schüler,der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Unternehmen.

Neben der bestmöglichen individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen in fachlicherund sozialer Kompetenz legen Schule und berufliche Erstausbildung die Grundlage für eineoffene, leistungsorientierte, von Toleranz und Verantwortungsbewusstsein geprägteGesellschaft.

Grundbildung undChancengerechtigkeit im

Schul- undErstausbildungswesen

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2.1.Die Bildungs- und Unterrichtspraxis ist konsequentauf Lernergebnis- und Kompetenzorientierungausgerichtet, Qualitätsentwicklungs- und Qualitäts-sicherungsinstrumente sind in allen Schularten undSchulstufen verankert.

2.2.Die Organisationsstruktur des Schulsystems ist soausgestaltet, dass die Verwaltungsabläufe unterqualitätssichernden Gesichtspunkten minimiert unddie Ressourcen für die Individualisierung desUnterrichts sowie eine chancengerechteLernorganisation optimiert sind.

2.3.Die Zahl der Klassenwiederholungen und derSchulabbrecherInnen wird durch verbesserteFörderung der Jugendlichen, durch Modularisierungvon Bildungswegen sowie verbesserte Beratungs-und Coachingstrukturen deutlich reduziert.

2.4.Die Tätigkeitsfelder an den Schulen werden fürbegleitende Berufe geöffnet (Bildungsberatung,Sozialarbeit, Coaching, Mentoring,Gesundheitsberufe, Kultur, …).

2.5.Die Autonomie der Schulen ist deutlich ausgebaut,und die DirektorInnen verfügen über mehrEntscheidungskompetenz beim Personal sowieim Bereich der inhaltlichen Schwerpunktbildung.

2.6.Die Anteile von Mädchen und Frauen sowie vonBurschen und Männern in nicht-geschlechter-typischen Bildungs- und Berufslaufbahnen sinddeutlich erhöht.

Die Ziele

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Grundbildung und Chancengerechtigkeitim Schul- und Erstausbildungswesen

Aktionslinie 2

Die OECD konstatiert für Österreich einen hohenGrad an „Bildungsvererbung“, d.h. es besteht einenger Zusammenhang zwischen dem Bildungs-niveau der Eltern und der Bildungslaufbahn derKinder.

PISA 2009 weist zudem 28 Prozent an Risiko-schülerInnen in Österreich auf, die gegen Endeder Pflichtschulzeit nur unzureichendsinnerfassend lesen können.

Jugendliche mit Migrationshintergrund haben inÖsterreich besonders große Leseprobleme:Österreich gehört zu den drei OECD-Ländernmit den größten Leistungsunterschieden.

2009 waren 8,7 Prozent frühe Schul-abbrecherInnen entsprechend der EU-Definitionin Österreich zu verzeichnen.

Die „EU 2020-Strategie“ strebt die Verringerungder Zahl der SchulabrecherInnen auf unter10 Prozent an. Die Anzahl der Klassen-wiederholungen ist zwar kontinuierlich rückläufig,die Anzahl der SchulabbrecherInnen aber steigt.10 Prozent der SchülerInnen sind nichtaufstiegsberechtigt, an BMS 11,6 Prozentder SchülerInnen.

Der Ist-Stand

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Die Maßnahmen

2.1.Ausweitung bedarfsgerechter Förderungen fürRisikogruppen und Stärkung präventiver Ansätzedurch Flexibilisierung der Ressourcenverwendung,ebenso spezielle Angebote für Hochbegabte

2.2.Etablierung von Coaching- und Mentoring-Programmen für spezielle Ziel- bzw. Risiko-gruppen und Verankerung multiprofessionellerTeams in der Sekundarstufe 1 und 2 gemäß demjeweiligen Bedarf

2.3.Flächendeckender Ausbau der bedarfsgerechtenGanztagsbetreuung

2.4.Umsetzung eines Kurssystems in der gesamtenSekundarstufe 2 zur besseren individuellenFörderung und zur weitgehenden Reduktionvon Klassenwiederholungen

2.5.Verbesserung der Binnendurchlässigkeit imBereich der Sekundarstufe 2, um unterschiedlicheZugänge zu den diversen schulischenAbschlüssen zu ermöglichen

2.6.Erarbeitung neuer Lehrpläne für alle Schularten,die konsequent auf Lernergebnisse und Nachhal-tigkeit abzielen, sowie fächerübergreifenderVermittlungsmodelle, die die Vermittlung vonSchlüsselkompetenzen in den Vordergrund stellen

2.7.Neugestaltung der Approbationsverfahren fürLehr- und Lernmittel zur Verankerung des fächer-übergreifenden und kompetenzorientiertenAnsatzes in allen Schulbüchern

2.8.Ausbildung aller PädagogInnen auf Basis einesgemeinsamen Kerncurriculums für allepädagogischen Berufe

2.9.Verankerung von inklusiven, persönlichkeits-bildenden und integrationsspezifischen Inhalten inder Ausbildung aller LehrerInnen sowie Start einerInitiative zur gezielten Erhöhung des Lehreranteilssowie der Anzahl der LehrerInnen mitMigrationshintergrund

2.10.Implementierung eines umfassenden Qualitäts-sicherungssystems durch Umsetzung derBildungsstandards, der teilzentralisiertenReifeprüfung und durch Weiterentwicklung derSchulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement

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Aktionslinie 3

Die Vision

Für gering qualifizierte oder bildungsferne Personen, für BildungsabbrecherInnen sowie fürMenschen mit besonderen Bedürfnissen besteht ein attraktiver Gesamtrahmen, umentsprechende Qualifikationsstufen während des gesamten Lebensverlaufs erlangen zukönnen.

Mit einem konsequenten Perspektivenwechsel weg von der Angebotsorientierung hin zurBedarfsorientierung wird den unterschiedlichen Lebens- und Bildungsverläufen derMenschen Rechnung getragen und der Erwerb von grundlegenden Qualifikationenaltersunabhängig ermöglicht.

Dadurch werden gesellschaftliche und wirtschaftliche Potenziale voll entfaltet, individuelleLebensentwürfe bestmöglich unterstützt und das Bildungsniveau der Bevölkerung generellerhöht.

Kostenloses Nachholen vongrundlegenden Abschlüssen

und Sicherstellung derGrundkompetenzen im

Erwachsenenalter

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3.1.Die Bildungsbeteiligung gering qualifizierterPersonen ist durch den Ausbauzielgruppenadäquater Anreiz- und Finanzierungs-instrumente deutlich angestiegen.

3.2.Für das Nachholen von Bildungsabschlüssen aufder Sekundarstufe 2 bestehen langfristigausgerichtete Finanzierungsinstrumente, die einererhöhten Chancengerechtigkeit Rechnung tragen.

3.3.Zur Förderung des Erwerbs von Grundkompeten-zen im Erwachsenenalter stehen neue,zielgruppenadäquate Anreiz- und Finanzierungs-instrumente zur Verfügung. Bildungs- undLaufbahnberatung für die über den Pflichtschul-abschluss hinausführenden Bildungsangebotewerden aktiv und motivierend an die Zielgruppenherangetragen.

3.4.Die verschiedenen Erwachsenenbildungs-einrichtungen arbeiten im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen aktiv zusammen, umnotwendige Entwicklungsarbeit gemeinsam zubetreiben, wechselseitig von Erfahrungen zu profi-tieren und Modelle guter Praxis rasch zu verbreiten.

3.5.Für alle aus öffentlichen Mitteln gefördertenAngebote zum Nachholen von Bildungs-abschlüssen bis hin zum Erwerb derBerufsreifeprüfung existierenerwachsenengerechte Mindeststandards.

3.6.Die Effektivität, Transparenz und Nachhaltigkeitder Maßnahmen ist durch eine Bündelung derunterschiedlichen Finanzierungsinstrumentesichergestellt, welche sich an den Bedürfnissender Lernenden orientiert. Insbesondere dieFörderinstrumente der Länder und des Bundeswerden im Sinne einer einheitlichen Finanzierungs-logik kohärent aufeinander abgestimmt, umgrößtmögliche Wirksamkeit zu entfalten.

Die Ziele

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Kostenloses Nachholen von grundlegendenAbschlüssen und Sicherstellung der Grundkompetenzenim Erwachsenenalter

Aktionslinie 3

Auf Basis des Mikrozensus 2008 ist davonauszugehen, dass rund 6 Prozent der 25- bis64-Jährigen bzw. mindestens 50.000 Personendieser Altersgruppe nicht oder nur unzureichendüber die erforderlichen Grundkompetenzenverfügen.

Gemäß Erhebung in den Ländern besuchen abernur rund 750 Personen eine Basisbildungs-maßnahme pro Jahr. Schätzungen auf Basis derSchulstatistik weisen demgegenüber einen relativkonstanten Anteil von österreichweit 5 Prozentder Personen eines Schuleintrittsjahrgangs aus,die die Schulpflicht ohne positiven Hauptschul-abschluss beenden. Werden diese 5 Prozent aufdie Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigenübertragen, umfasst die Zielgruppe von Kursenzum Nachholen des Hauptschulabschlusses rund280.000 Personen.

Rund 2.500 Personen absolvieren jährlich dieBerufsreifeprüfung. Das Potenzial für die Berufs-reifeprüfung liegt allerdings weitaus höher, da vonden Personen mit einem Sekundarabschluss aufStufe 2 rund zwei Drittel – also rund 50.000Personen pro Altersjahrgang – eine Lehre odermittlere Fachschule abschließen. 7.346 Personenerwarben im Jahr 2009 über den Weg des„Außerordentlichen Lehrabschlusses“ eineentsprechende berufliche Qualifikation.

Der Ist-Stand

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Die Maßnahmen

3.1.Umsetzung und budgetäre Absicherung derLänder-Bund-Förderinitiative im Bereich Erwach-senenbildung, um das unentgeltliche Nachholendes Hauptschulabschlusses sowie dieunentgeltliche Absolvierung der Berufsreifeprüfungzu ermöglichen

3.2.Umsetzung und Absicherung von Angebotenzur unentgeltlichen Vorbereitung auf dieLehrabschlussprüfung

3.3.Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklungdes Förderprogramms „Basisbildung/Grundkompetenzen“ im Rahmen derLänder-Bund-Förderinitiative

3.4.Weiterentwicklung und Verdichtung derBeratungsangebote für gering Qualifizierte bzw.bildungsferne Zielgruppen im Rahmen derunabhängigen Bildungsberatung

3.5.Verankerung österreichweit einheitlicher Qualitäts-standards für geförderte Angebote in denBereichen Basisbildung/Grundkompetenzen,Nachholen des Hauptschulabschlusses sowieBerufsreifeprüfung und Implementierung einerbundesweit einheitlichen Akkreditierungsstruktur

3.6.Gezielte Förderung von Vernetzungs- undTransferstrukturen im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen im Rahmen einesanbieterübergreifenden Projektverbunds

3.7.Gesetzliche Verankerung der vollen Prüfungs-kompetenz an akkreditierten Erwachsenen-bildungseinrichtungen im Bereich des Nachholensvon Bildungsabschlüssen und derBerufsreifeprüfung

3.8.Ausbildung und Weiterqualifizierung derTrainerInnen in Richtung kompetenzorientiertesLehren (z.B. im Rahmen der „Weiterbildungs-akademie“/wba)

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Aktionslinie 4

Die Vision

Für alle Menschen bis zum 25. Lebensjahr besteht ein Netz an Angeboten, das denÜbergang von der Erstausbildung zum Eintritt in das Berufsleben auch stufenweiseermöglicht und jeweils individuell unterstützt. Durch entsprechend flexibilisierteErstausbildungsmodelle werden regional und branchenspezifisch adäquate Maßnahmenumgesetzt.

Auch neue Formen der betrieblichen Aus- und Weiterbildung sind wichtige Pfeiler deralternativen Übergangssysteme, die durch eine professionalisierte Bildungs- undBerufsberatung ergänzt werden. Sämtliche alternativen Übergangsysteme stellen diePotenzialentwicklung der Jugendlichen sowie die Kompetenzbasierung in den Mittelpunkt,um vorhandene Stärken zu fördern.

Ausbau von alternativenÜbergangssystemen ins

Berufsleben fürJugendliche

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4.1.Die abgebenden und aufnehmenden (Bildungs-)Einrichtungen am Übergang zu weiterführenderBildung verfügen über flexible Organisationsformen,um möglichst vielen Jugendlichen trotzunterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten denAbschluss der Ausbildung zu ermöglichen und soDrop-outs vorbeugen zu können.

4.2.Im Zentrum der Beratungsangebote für Risiko-gruppen stehen die Prozessorientierung undlängerfristige Begleitung, um die Entscheidungs-prozesse qualitätsvoll zu gestalten und Bildungs-und Berufsentscheidungen damit in allenLebensphasen möglichst nachhaltig zu machen.

4.3.Die nationalen und die darauf abgestimmtenregionalen Guidance-Strategien gewährleistenabgestimmte und flächendeckende Leistungen mitentsprechender Qualität und Transparenz.

4.4.Ein besonderes Augenmerk wird auf „Bildungs-verweigerer“ gerichtet, die – ihrer aktuellenLebensphase entsprechend – niederschwellig indas Weiterbildungssystem integriert werden sollen.

4.5.Alle BeraterInnen, TrainerInnen und LehrerInnen, dieim Bereich Information, Beratung und Orientierungfür Bildung und Beruf an Schulen oder im Auftragdes AMS bzw. der öffentlichen Hand tätig sind,verfügen über eine professionelle Ausbildung undweisen regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmennach.

4.6.Bildungssicherheitsnetze fangen je nach Bedarfmögliche Drop-outs auf und begleiten sie zumjeweiligen Abschluss, motivieren zur nächsthöheren Ausbildungsstufe und/oder unterstützendie Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Ziele

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Ausbau von alternativen Übergangssystemen insBerufsleben für Jugendliche

Aktionslinie 4

Die Schul- und Ausbildungswege im Anschlussan die achte Schulstufe weisen einen hohen Gradan „Versäulung“ auf, und ein laufbahnverlustfreierWechsel zwischen eingeschlagenen Bildungs-pfaden ist in den meisten Fällen nicht möglich.

2009 waren in Österreich 7,8 Prozent der 15- bis24-Jährigen weder in Beschäftigung noch inAusbildung (EU-27: 12,4 Prozent).

Die Bildungs- und Berufsorientierung ist in der7. und 8. Schulstufe verpflichtend vorgesehen,aber wird in den Schulen in sehr unterschiedlicherWeise und Intensität umgesetzt. Die schulischenRessourcen (Lehrkräfte, Schulpsychologie)stoßen an Kapazitätsgrenzen.

Die Landschaft der professionellen Beratungs-einrichtungen im Feld der Bildungs- undBerufsberatung inklusive arbeitsmarktpolitischerBeratungsangebote weist große regionaleUnterschiedlichkeiten auf und ist insgesamt alskleinteilig und intransparent zu bezeichnen.

Der Ist-Stand

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Die Maßnahmen

4.1.Etablierung einer umfassenden Bildungs- undBerufsorientierung durch multiprofessionelleTeams (LehrerInnen, Schulpsychologie, externeExpertInnen) in allen Schulen ab der 6. Schulstufe,wobei Umfang und Ausgestaltung verbindlichgeregelt sind

4.2.Entwicklung und Verbreitung von transferfähigenModellen der Zusammenarbeit zwischen Schule,Jugendarbeit und Betrieben unter Einbeziehunginnovativer Konzepte der Mentoren- undFreiwilligenarbeit

4.3.Etablierung von optionalen kompetenzbasiertenFeststellungsverfahren an den Nahtstellenzwischen Schule und Beruf zurStandortbestimmung entsprechend denlebens- und arbeitsweltlichen Anforderungen

4.4.In Kooperation der zuständigen Institutionenwerden Maßnahmen zur nachhaltigen Integrationin das Bildungssystem und den Arbeitsmarktdurchgeführt. Ein umfassendes System, das vonpräventiven Coachingstrukturen bis hin zuVollzeitangeboten reicht, wird etabliert.

4.5.Grundqualifikation für JugendleiterInnen undJugendarbeiterInnen als Qualitätsmerkmal in deroffenen Jugendarbeit

4.6.Gezielte Förderung österreichweit anerkannterVerfahren für eine nachhaltige Qualitätssicherungim Bereich der anbieterneutralenBildungsberatung und Berufsorientierung

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Aktionslinie 5

Die Vision

Frauen und Männer jeden Alters, aber insbesondere solche mit Eltern- oderBetreuungspflichten, können durch ein umfassendes Betreuungs- und Bildungsangebotsowie durch flexible Berufsumstiegsmodelle ihre Bildungs- und Berufslaufbahn denAnforderungen entsprechend planen und gestalten. Ein bundeseinheitliches Förder- undStipendiensystem ermöglicht es v.a. Personen aus bildungsfernen Schichten mit familiäroder Arbeitsmarkt bedingter Berufsunterbrechung, Aus- und Weiterbildung verstärkt inAnspruch zu nehmen.

Neuorientierung in Bildung und Beruf beginnt niederschwellig und erfolgt auf jederBildungsstufe bedürfnis- und bedarfsorientiert. Alle Bildungs- und Weiterbildungseinrichtun-gen unterstützen dies mit zielgruppenadäquaten didaktischen Methoden und zeitlichflexiblen Angeboten.

An den Lernergebnissen orientierte Standards ermöglichen Transparenz und fördernDurchlässigkeit. Das Zusammenwirken verschiedener Bundes- und Landesstellen zurOptimierung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen ist klar festgelegt und stellt dieBedürfnisse der Lernenden über kompetenzrechtliche Fragestellungen. Durchzweckmäßige, der beruflichen wie persönlichen Weiterentwicklung dienende Formen vonbildungsbezogener Berufsunterbrechung werden auch Personen über 50 zur Weiterbildungermutigt.

Maßnahmen zur besserenNeuorientierung in Bildung

und Beruf undBerücksichtigung von

Work-Life-Balance

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5.1.Ein begleitendes (Aus-)Bildungs- undQualifikationscoaching ermöglicht dievorausschauende Planung und Umsetzung vonBildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowohlfür Beschäftigte als auch für Menschen, die nichtin Beschäftigung sind, wie z.B. Frauen in derKinderbetreuungsphase.

5.2.Anreizsysteme wie „Bildungskonten“ sind bedarfs-gerecht ausgebaut und zielgruppenspezifischweiterentwickelt. Die Förderkriterien der Bundes-länder im Bereich Erwachsenen- und Weiterbildungsind in wesentlichen Eckpunkten harmonisiert undmit den Maßnahmenförderungen des Bundesabgestimmt.

5.3.Vorhandene Ressourcen gering qualifizierter Frauenund Männer jeden Alters und ethnischer Zugehörig-keit werden an der Schnittstelle zwischen familiärbedingter Berufsunterbrechung und Wiedereintrittins Berufsleben gezielt aktiviert. Dazu stehenausdifferenzierte und individualisierte Angebote zurVerfügung, die auf die entsprechenden Bedürfnisseder Lernenden eingehen.

5.4.Die Betreuungszeiten in Kindergärten und Schulentragen den Anforderungen Rechnung, die sich ausder tatsächlichen Lebens- und Arbeitswelt derErziehungsberechtigten ergeben.

5.5.Das Bachelor- und Mastersystem an Hochschulenwird von Berufstätigen und BerufswechslerInnengleichermaßen in Anspruch genommen wie vonjungen Studierenden.

5.6.Die Hochschulen sind wichtige Akteure im Prozessdes lebensbegleitenden Lernens und gestalten ihreAngebote nach den Bedürfnissen der Lernenden,wobei neue sowie unterrepräsentierte Zielgruppenangesprochen werden. Der Einsatz zielgruppen-adäquater Lehr- und Lernmethoden ist ebenso Teildes Selbstverständnisses wie die zeitlicheFlexibilisierung der Angebote.

5.7.Erfolgreiche Innovationen aus anderen Staatenwerden auf ihre Umsetzungstauglichkeit hinüberprüft und in allenfalls adaptierter Formimplementiert. Ein besonderes Augenmerk solldabei auf die Frage der gemeinsamen Ressourcen-aufbringung für Lernen (z.B. Bildungsfreistellung,Teilzeitbildungskarenz u.ä.) gelegt werden.

Die Ziele

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Maßnahmen zur besseren Neuorientierung in Bildungund Beruf und Berücksichtigung von Work-Life-Balance

Aktionslinie 5

Das österreichische (Aus-)Bildungswesen hat einestarke Konzentration auf die unbestritten weiterhinwichtige Erstausbildung.

Das Beihilfen- und Stipendienwesen orientiert sichvielfach ausschließlich an diesen Bildungsangebotenund ist ungenügend auf die Erfordernisse von erwach-senen, berufstätigen Lernenden eingestellt. Mit der„Nationalen Guidance-Strategie“ liegt ein Gesamt-rahmen zur qualitativen und quantitativen Weiterent-wicklung der Berufs- und Bildungsberatung alsintegrativer Bestandteil des gesamten Bildungs-systems vor. Erfolgreiche Ansätze müssen aber nochstärker systematisiert und komplementäreVerantwortlichkeiten besser aufeinander abgestimmtwerden (z.B. Vernetzung von Schulen mit Beratungs-leistungen des AMS).

Trotz der erfolgten Flexibilisierung von Bildungs-programmen (Modularisierung an Schulen für Berufs-tätige, Studiengänge und Lehrgänge für Berufstätige)stellt die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und hoch-wertiger Weiterbildung immer noch eine großeBelastung dar, insbesondere dann, wenn Betreuungs-pflichten hinzukommen. Das Weiterbildungs-Bewusstsein vieler Menschen und auch die Förder-strukturen zielen nicht auf eine proaktiveHerangehensweise an voranschreitende Qualifikati-onsentwicklungen ab. Gering qualifizierte Personenwerden vielfach erst in Zeiten von (drohender)Arbeitslosigkeit aktiv, da auch dann erst bestimmteRessourcen abrufbar werden.

Lernzeit als wesentliche Ressource wird in wenigengesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungenbehandelt und ist oftmals starr oder in sehr geringemAusmaß geregelt. Dies gilt insbesondere fürRegelungen für bildungsbezogene Berufsunter-brechungen im letzten Drittel der Berufstätigkeit undfür Laufbahncoachings in kritischen Lebensphasenbzw. für entsprechende Risikogruppen.

Der Ist-Stand

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Die Maßnahmen

5.1.Entwicklung und Ausbau attraktiverFörderprogramme für Qualifizierungen inbesonders nachgefragten Bereichen undQualifikationssegmenten wie z.B. denGesundheits- und Krankenpflegeberufen,Sozialberufen oder MINT-Berufen (Mathematik,Informatik, Naturwissenschaft und Technik)

5.2.Erprobung und Verbreitung innovativerLernzeitmodelle inkl. bedarfsgerechterBetreuungsangebote (Kinder, Angehörige) unterBerücksichtigung der Genderperspektive

5.3.Ausarbeitung von Finanzierungsmodellen für einebedarfsgerechte Ausweitung der Kinderbetreuungspeziell an den Tagesrandzeiten und in den Ferien

5.4.Standardisierung der Verfahren zu Validierung vonWissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, welcheinformell/non-formal erworben wurden

5.5.Einrichtung von zentralen Anlaufstellen in jedemBundesland als One Stop Shop für Bildungsbera-tung, Berufsinformation, Sozialberatung undArbeitsmarktberatung, Anerkennungen und Nostri-fizierungen

5.6.Aktivitäten zur verbesserten wechselseitigenAnerkennung der Gleichwertigkeit vonakademischen Abschlüssen und Graden derösterreichischen Hochschulen

5.7.Festlegung institutioneller Strategien zumlebensbegleitenden Lernen an jeder öffentlichenHochschule in Zusammenhang mit der jeweiligenEntwicklungsplanung und Profilbildung

5.8.Erhöhung der berufsbegleitenden Studienplätzebzw. Teilzeitstudienplätze an den Fachhochschu-len auf 50 Prozent und Implementierungberufsbegleitender Masterstudien an jederöffentlichen Universität

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Aktionslinie 6

Die Vision

Lernen ist integraler Bestandteil des zivilgesellschaftlichen Engagements, und jede Form derPartizipation wird auch als wertvolle Lernerfahrung wahrgenommen. Damit tragenpartizipative Lernprozesse wesentlich zum individuellen Empowerment und zur Sicherungder Teilhabechancen durch Selbstorganisation unter Berücksichtigung der lokalen undregionalen Bedürfnisse bei.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller Alters- und Lebensphasen werden deshalbgezielt dabei unterstützt, ihr Leben und das der Community (Nachbarschaft, Gemeinde,Region, Dorf, Stadt, Stadtteil) kompetent und aktiv zu gestalten. Bildung wird von allenrelevanten Institutionen auf lokaler und regionaler Ebene wie Gemeinden, Schulen,Hochschulen und anderen Bildungsträgern gemeinsam mit den unterschiedlichen Vereinenund NGOs sowie dem Arbeitsmarktservice und den Menschen vor Ort getragen und alssinnstiftender, partizipativer Prozess erlebbar gemacht.

Verstärkung von„Community-Education“-

Ansätzen mittels kommunalerEinrichtungen und in der

organisierten Zivilgesellschaft

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6.1.Die Koordination und Vernetzung unterschiedlicherEinrichtungen der Allgemein-, Berufs- undWeiterbildung, der Kultur-, Sozial- undJugendarbeit, des Bibliothekswesens, derErwachsenen- und außerschulischenJugendbildung sowie weiterer Bildungsträger undOrganisationen einer Region tragen dazu bei, unterEinbeziehung der Zivilgesellschaftmaßgeschneiderte regionale und partizipativeBildungsangebote zu erstellen und gestalten.

6.2.Um die aktive Teilnahme der Menschen bei derGestaltung ihrer Lebensumwelt und des Gemein-wesens zu unterstützen, werden innovative Modelleund neue Lernorte von Community-basiertemLernen auf lokaler und regionaler Ebene entwickeltund durchgeführt.

6.3.Sozial- und bildungspolitische Maßnahmen sind aufregionaler und lokaler Ebene aufeinanderabgestimmt, haben mittels integrativer Ansätze eineinklusive Wirkung erzielt und die Teilhabechancen inallen gesellschaftlichen und arbeitsmarktrelevantenBereichen verbessert.

6.4.Die Sozialpartner nehmen auf lokaler und regionalerEbene eine aktive Rolle ein und wirken an derUmsetzung der „Community-Education“-Ansätzestrategisch und operativ mit.

6.5.Die Anerkennung von informell erworbenenKompetenzen und Fertigkeiten aus derGemeinwesen- und Freiwilligenarbeit erfolgt aufallen Bildungs- und Qualifikationsstufen.

Die Ziele

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Verstärkung von „Community-Education“-Ansätzenmittels kommunaler Einrichtungen und in derorganisierten Zivilgesellschaft

Aktionslinie 6

Gemeinden, Bildungseinrichtungen undunterschiedliche Initiativen leisten einenwertvollen Beitrag für alle Mitglieder in denKommunen und im ländlichen Raum. DieZielgruppen sind vielfältig und oft sehrunterschiedlich, das Angebotsspektrumweitläufig und daher nicht immer abgestimmt.

Die Gemeinden nehmen unterschiedlichsteAufgaben zur Verbesserung der Infrastruktur undzur Unterstützung der Kommunen als Wirt-schaftsmotor im ländlichen Raum wahr undberichten ausführlich dazu. Berichte zu Bildungs-arbeit für unterschiedliche Zielgruppen sindbisher nicht vorgesehen. Initiativen wieStadtteilarbeit, Lernende Region sowie jede Formvon gemeinwesenorientierter Bildungsarbeithaben wichtige Entwicklungen von „Community-Education“-Ansätzen in ihren jeweiligenBereichen in Gang gesetzt.

Schulen und Hochschulen kooperieren in sehrunterschiedlichem Ausmaß und unterschiedlicherIntensität mit anderen regionalen Akteuren wieVereinen und NGOs. Die Teilnahmequoten annicht-formaler Weiterbildung liegt laut „AdultEducation Survey“ 2007 in dünn besiedeltenGebieten mit 35,7 Prozent deutlich unter derWeiterbildungsbeteiligung in Gebieten mitmittlerer Siedlungsdichte (45,2 Prozent), was dienotwendige Forcierung alternativer, lokalabgestimmter Bildungsangebote unterstreicht.

Der Ist-Stand

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Die Maßnahmen

6.1.Verankerung von lebensbegleitendem Lernen alsThemenfeld in den Regionen, z.B. im Rahmen derInitiative „Lernende Region“, Förderung derdemokratischen Partizipation durch Einbeziehungder BürgerInnen in Planungs- und Bildungs-prozesse zur Ausbildung und Stärkung derEigeninitiative sowie Eigen- und Mitverantwortungu.ä.

6.2.Erhebung, Sichtung und Verbreitung vonbestehenden nationalen und internationalenAktivitäten und Modellen von Community-Education-Ansätzen sowie von Anerkennungs-verfahren informell erworbener Kompetenzen undFertigkeiten

6.3.Ausweitung und Sichtbarmachung von Projekt-arbeiten, die von Schulen in der Region initiiertund durchgeführt wurden und Initiative zurProfilbildung von Schulen in Richtung„Community-Education“-orientierter Ansätze

6.4.Aufnahme bzw. Verstärkung „Community-Education“-relevanter Aspekte in dieLeistungsvereinbarungen des bm:ukk mit dengroßen Dachverbänden der Erwachsenenbildung(KEBÖ) und in die Leistungsvereinbarungen desBMWF mit den öffentlichen Universitäten

6.5.Gezielte Maßnahmen zur Förderung von Qualitätund Vernetzung von Büchereien auf lokaler undregionaler Ebene

6.6.Förderung und Ausbau der Aus- undWeiterbildung für FreiwilligenkoordinatorInnen undFreiwilligenmanagerInnen zur Qualitätsentwicklungund -sicherung

6.7.Ausbau der Freiwilligenzentren zu Anlauf- undInformationsstellen für freiwilliges Engagement, alsVermittlungs- und Vernetzungsstellen sowie zurBegleitung von Freiwilligen

6.8.Aufwertung von ehrenamtlichem Engagement undFreiwilligenarbeit durch umfassendeAnerkennungsverfahren für informell erworbeneFertigkeiten und Kompetenzen

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Aktionslinie 7

Die Vision

In einer lernfreundlichen Arbeitsumgebung können ArbeitnehmerInnen ihr Kompetenz-portfolio kontinuierlich verbessern. Informelle Lernprozesse werden gefördert und sollenauch validiert werden können. Die Sozialpartner entwickeln entsprechendeRahmenbedingungen und unterstützen die Umsetzung vor Ort im Betrieb.

Ist-Stand

Gemäß dem „Adult Education Survey“ (AES) 2007 nimmt rund die Hälfte der erwerbstätigenBevölkerung regelmäßig an non-formalen Bildungsaktivitäten teil, davon sind rund80 Prozent berufsbezogen. Rund zwei Drittel der beruflich motivierten non-formalen Bildungfinden in bezahlter Arbeitszeit statt. 27,9 Prozent der Männer absolvieren eine berufsbezo-gene non-formale Weiterbildung in der bezahlten Arbeitszeit, die Weiterbildungsbeteiligungvon Frauen in der bezahlten Arbeitszeit liegt hingegen bei nur 18,1 Prozent. 5,6 Prozent derPersonen, die nur über einen Pflichtschulabschluss verfügen, kommen in den Genuss einernon-formalen Bildungsaktivität während der Arbeitszeit. Der Anteil der in bezahlter Arbeits-zeit weitergebildeten AkademikerInnen ist mit 41,8 Prozent mehr als sieben Mal so hoch.

Im Kredit- und Versicherungswesen liegt die Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten(formales und/oder non-formales sowie informelles Lernen) bei 71,1 Prozent. In derSachgütererzeugung sind es 36,4 Prozent, im Bauwesen 30,1 Prozent und imBeherbergungs- und Gaststättenwesen 20,9 Prozent. Eine Evaluierung der bestehendensteuerlichen Instrumente (Bildungsfreibetrag, Bildungsprämie) steht aus, weshalb keinevaliden Aussagen über ihre Treffsicherheit und Wirksamkeit gemacht werden können.

Förderung lernfreundlicherArbeitsumgebungen

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7.1.Lernen am Arbeitsplatz ist ein integrierterBestandteil moderner Unternehmenskultur.

7.2.Der Wechsel zwischen Arbeit, Lernen und Freizeitfindet Akzeptanz bei ArbeitnehmerInnen und Arbeit-geberInnen und fördert die Wettbewerbsfähigkeit.

7.3.Die arbeits(zeit)rechtlichen Rahmenbedingungen fürUnternehmen und ArbeitnehmerInnen sinddahingehend weiterentwickelt, dass optimaleRahmenbedingungen für berufsbegleitendes Lernenund Weiterbildung bestehen.

7.4.Zwischen Unternehmen bzw. deren Verbänden undBildungsinstitutionen bestehen strategischePartnerschaften.

7.5.Die Kriterien für direkte und indirekteWeiterbildungsförderungen sind so formuliert, dassklare Lenkungseffekte gegeben sind.Förderschwerpunkte werden im Mehrjahreszyklusangepasst, Bundes- und Regionalziele aufeinanderabgestimmt.

7.6.Es besteht ein nutzerInnenfreundliches System zurDokumentation und Validierung von non-formalenund informellen Lernprozessen, welches dieMobilität der ArbeitnehmerInnen erleichtert unddie Bildungsdurchlässigkeit erhöht.

Die Ziele

7.1.Überprüfung und gegebenenfalls Adaptierung derverschiedenen Förderschienen (AMS, AWS etc.)

7.2.Einrichtung eines transparenten, branchen- undbenutzerfreundlichen Portfoliosystems zurDokumentation von Aus- und (non-formalen undinformellen) Weiterbildungsaktivitäten in- und außer-halb des Betriebs sowie Schaffung entsprechenderCoaching- und Unterstützungsmöglichkeiten

7.3.Weiterbildungsförderungen für Unternehmeninklusive der steuerlichen Instrumente sollen einenbesonderen Fokus auf jene Zielgruppen legen, dieeine unterdurchschnittliche Weiterbildungsbeteili-gung aufweisen (z.B. Personen, die höchstens übereinen Abschluss der Sekundarstufe 2 verfügen,WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnenab 45 usw.). Dies soll durch eine gemeinsam mitden Sozialpartnern projektierte Initiative zumAusbau der Weiterbildungsförderungen erreichtwerden.

7.4.Weiterentwicklung der Möglichkeiten für intensiverearbeitsmarktbezogene Weiterbildungsaktivitäten(Bildungskarenz)

Die Maßnahmen

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Aktionslinie 8

Die Vision

Das Konzept des lebenslangen Lernens ist eine wesentliche Komponente der Wirtschafts-und Arbeitsmarktpolitik und trägt zu Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen undArbeitsmarktchancen von ArbeitnehmerInnen bei.

Berufliche Weiterbildungen werden prinzipiell als erforderlich, selbstverständlich und alseine gemeinsame Verantwortung von ArbeitnehmerInnen, Unternehmen und Staat gesehen.

Der Weiterbildungsmarkt stellt mit einem vielfältigen, nachfrage- und bedarfsorientiertenAngebot eine hohe Reaktionsfähigkeit auf wandelnde Qualifikationsanforderungen derUnternehmen und der ArbeitnehmerInnen sicher. Die Transparenz und Vergleichbarkeit derAbschlüsse wird durch den NQR erhöht.

Durch Kontextsteuerung, insbesondere durch Förderinstrumente und Steuergesetze sowiedurch eine bessere Verknüpfung von arbeitsmarktpolitischen mit bildungspolitischenInstrumenten ist die berufliche Weiterbildung in eine umfassende LLL-Strategie integriert.

Weiterbildung zurSicherung der

Beschäftigungs- undWettbewerbsfähigkeit

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8.1.In sich konsistente Prinzipien der Bildungs-finanzierung sind erfolgreich implementiert undlegen die spezifischen Aufgaben der Gebietskörper-schaften, der Unternehmen und der Individuen imRahmen der gemeinsamen Verantwortung für dieFinanzierung des lebensbegleitenden Lernensanhand transparenter Kriterien fest.

8.2.Die für Qualifizierung zur Verfügung stehendenMittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden fürberufliche Weiterbildungen und Umschulungen vonArbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohtenErwerbstätigen eingesetzt. Erstausbildungen undBasisbildung werden aus den jeweiligen Budgetsder zuständigen Ressorts finanziert.

8.3.Bildungspolitische Transparenzinstrumente wie der„Nationale Qualifikationsrahmen“ finden auch aufAMS-Kurse Anwendung.

Die Ziele

Die österreichische Förderlandschaft ist insbeson-dere aufgrund der föderalen Strukturen heterogen.Divergierende Förderkriterien und Förderhöhenmachen den Zugang zur Weiterbildung vomWohnsitz abhängig. Diese Komplexität der Förder-systeme (Länder, öffentlich-rechtlicheKörperschaften, steuerliche Begünstigungen,Stipendien etc.) erschwert die Orientierung.

Eine Abstimmung zwischen AMS-Schulungen unddem formalen Bildungssystem ist – trotz der OECD-Kritik von 2003 – nur punktuell gegeben (z.B. beider FacharbeiterInnen-Intensivausbildung).

Das österreichische Beihilfen- und Stipendien-wesen zeigt dort Lücken, wo es um längerfristigeAusbildungen im Sinne einer „höheren Berufs-bildung“ außerhalb des Hochschulsystems geht.Damit sind bestimmte, arbeitsmarktpolitischsinnvolle Ausbildungen für Erwachsene in der Regelnicht zugänglich.

Der Ist-Stand

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Die Maßnahmen

8.1.Unterstützung von Angeboten allgemeinerErwachsenenbildung, insbesondere im Bereichgrundlegender Kulturtechniken (Alphabetisierung,Basisbildung, Deutschkurse, Nachholen desHauptschulabschlusses) durch Direktzahlungen andafür in Frage kommende (akkreditierte) Bildungs-anbieter

8.2.Ausbau und Weiterentwicklung von Förderungenfür weiterbildungsaktive Unternehmen

8.3.Entwicklung eines individuellen Bildungskontos,das als Anreiz für private Bildungsinvestitionenfungieren soll

8.4.Ausdehnung des bestehenden Stipendienwesensauf definierte, länger dauernde Vollzeit-ausbildungen („höhere Berufsbildung“) außerhalbdes Hochschulsystems

8.5.Entwicklung eines Konzepts, wie dieVerantwortung des AMS für die Erstausbildungvon Jugendlichen („Bildungsgarantie bis 18“)sukzessive reduziert und durch bildungspolitischeMaßnahmen ersetzt werden kann

8.6.Verankerung fundierter Qualifikationsbedarfs-erhebungen als Basis von Qualifizierungs-maßnahmen des AMS ebenso wie der Aktivitätenim Bereich der Berufsinformation und -orientierung

8.7.Durchführung von AMS-Aus- und Weiterbildungs-kursen auf der Grundlage individuellerLaufbahnpläne der TeilnehmerInnen

8.8.Abschluss von AMS-Bildungsmaßnahmen mitZertifikaten, die im NQR abgebildet werdenkönnen

8.9.Begleitung insbesondere niedrig qualifizierter undnur schlecht in den Arbeitsmarkt integrierterPersonen in Form eines case-managements durchlängerfristig angelegte und modular über mehrereArbeitslosigkeitsperioden verteilte Ausbildungen

Weiterbildung zur Sicherung derBeschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Aktionslinie 8

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Aktionslinie 9

Die Vision

Durch die demografische Entwicklung und die gestiegene Lebenserwartung ist lebens-begleitendes Lernen in der nachberuflichen Lebensphase selbstverständlich geworden.

Österreich verfügt durch die Kooperation verschiedenster Einrichtungen über eineflächendeckende Grundversorgung an qualitätsvollen, niederschwelligen undwohnortnahen Bildungsangeboten für ältere Menschen.

Diese ermöglichen älteren Menschen persönliche Weiterentwicklung, die Aktualisierungihrer Alltagskompetenzen, verantwortungsvolle Gesundheitsprävention,soziale Integration und gesellschaftliche Mitwirkung.

Bereicherung derLebensqualität durch Bildung

in der nachberuflichenLebensphase

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9.1.Die Weiterbildungsbeteiligung von Menschen in dernachberuflichen und nachfamiliären Lebensphasesteigt sukzessive auf mindestens 12 Prozent an.

9.2.Die Angebote für Menschen in der nachberuflichenLebensphase sind flächendeckend qualitäts-gesichert, und alle in der Bildungsarbeit mit älterenMenschen tätigen Fachleute verfügen über eineeinschlägige Grundkompetenz.

9.3.Der Zugang von älteren Menschen zualtersgruppenspezifischer Information und Beratunghinsichtlich aller relevanten Weiterbildungsmöglich-keiten ist gesichert.

9.4.Es existiert eine bildungsfördernde Infrastruktur füreine niederschwellige, wohnortnahe Beteiligungälterer Menschen an Bildungsangeboten,insbesondere auch im Bereich intergenerationellerProjekte und Angebote im IKT-Bereich, dieweiter ausgebaut wird.

Die Ziele

Derzeit sind Bildung und Weiterbildung überwie-gend auf das Berufsleben ausgerichtet. Bildung inder nachberuflichen Lebensphase ist hingegenwenig etabliert. Ein flächendeckendes Grund-angebot ist nicht vorhanden, und Bildungsberatungfür Ältere wird kaum angeboten.

Die Datenlage zur Bildungsteilnahme in dernachberuflichen und nachfamiliären Lebensphaseist mangelhaft. Praxisorientierte Forschung bieteterste Grundlagen für die Weiterentwicklung derBildung im Alter. Eine Vielzahl von innovativenModellprojekten zeigt neue Wege für Inhalte,Methodik und Didaktik der Bildung für Ältere.Einzelne Universitäten haben sich Menschen in derzweiten Lebenshälfte geöffnet und gestalten bereitsAngebote unterschiedlicher Art für diese neue Ziel-gruppe. Desgleichen werden punktuell Kooperatio-nen mit Bildungseinrichtungen und Organisationenin der Region zu diesem Zweck geschlossen.

Der Ist-Stand

Bereicherung der Lebensqualität durch Bildung in dernachberuflichen Lebensphase

Aktionslinie 9

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Die Maßnahmen

9.1.Förderung von innovativen geragogischenModellprojekten

9.2.Förderung der Konzeption und Errichtung vonniederschwelligen Beratungsangeboten zurOrientierung und persönlichen Bildungsplanungsowie einschlägige Qualifizierung vonBeraterInnen

9.3.Ausbau von wohnortnahen, niederschwelligen undbarrierefreien Bildungsangeboten für Menschen inder nachberuflichen Lebensphase in ganzÖsterreich

9.4.Entwicklung und Umsetzung von gesichertenQualitätsstandards für Bildungsangebote sowieSchaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglich-keiten für TrainerInnen und BildungsmanagerInnen

9.5.Ausbau und Verbreiterung des Bildungsangebotesim Bereich der Hochschulen und Erwachsenen-bildung für Menschen in der nachberuflichenLebensphase sowie Entwicklung neuerintergenerationeller Formen wissenschaftlicherWeiterbildung

9.6.Intensivierung der begleitendenGrundlagenforschung und Verbesserung derDatenlage

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Aktionslinie 10

Die Vision

Der Wissenserwerb in den klassischen Bildungsinstitutionen wie Schule und Hochschulewird durch das Lernen an non-formal organisierten Lernorten ergänzt. ErworbeneFertigkeiten und Kompetenzen werden unabhängig davon, wo sie erworben wurden,anerkannt und als Qualifikation zertifiziert, wodurch non-formale und informelleBildungsprozesse gleichwertig neben formale Bildungswege treten.

Die konsequente Lernergebnisorientierung eröffnet all jenen Menschen, die wichtigeKompetenzen außerhalb von Schule und Hochschule erworben haben, größere Chancenin Bildung und Beruf und führt zu mehr Durchlässigkeit im Bildungs- und Weiterbildungs-system.

Verfahren zur Anerkennungnon-formal und informell

erworbener Kenntnisse undKompetenzen in allen

Bildungssektoren

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10.1.Die Transparenz des gesamten Bildungssystemsauf nationaler und internationaler Ebene wird durcheine bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationenerhöht, und zwar unabhängig davon, wo und wiediese Qualifikationen erworben wurden.

10.2.Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, dieaußerhalb der traditionellen Bildungseinrichtungenerworben werden, sind zertifizierbar und werdenüber den „Nationalen Qualifikationsrahmen“ (NQR)transparent und den formalen Qualifikationenzuordenbar.

10.3.Formale, non-formale und informelle Bildungs-prozesse sind auf ihre Lernergebnisse hin bewertet.

10.4.Die gegenseitige, institutionen- und sektoren-übergreifende Anerkennung und Anrechnungvon Qualifikationen ist als Prinzip im gesamtenBildungs- und beruflichen Qualifizierungssystemverankert und unterstützt auf diese Weise dieEtablierung einer offenen, motivierenden Kulturdes lebensbegleitenden Lernens.

10.5.Eine umfassende Validierungsstrategie liegt vorund ist in Umsetzung. Im Rahmen dieserValidierungsstrategie wird die Sichtbarmachungund Anerkennung von informell und non-formalerworbenen Kompetenzen durch Standardi-sierungsprozesse sichergestellt, unabhängig davon,wo und wie diese erworben wurden. DieValidierungsstrategie beinhaltet somit auch dieAnerkennung im Ausland erworbenerKompetenzen.

10.6.Die binnenstaatliche und internationale Mobilitätinsbesondere von Personen mit geringer formalerErstausbildung wird erhöht.

Die Ziele

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Die Maßnahmen

10.1.Einrichtung von „ QualifikationsverantwortlichenStellen“ (QVS) im Rahmen der Umsetzung des„Nationalen Qualifikationsrahmens“ (NQR)

10.2.Weiterentwicklung der Lehrpläne an Schulen undder Curricula an Hochschulen nach dem KriteriumLernergebnisorientierung. Dies gilt auch für dieCurricula an Weiterbildungseinrichtungen, sofernsie in den NQR eingestuft werden sollen.

10.3.Erarbeitung einer österreichischenValidierungsstrategie zur umfassendenAnerkennung von Ergebnissen non-formalerund informeller Lernprozesse unter Beteiligungder maßgeblichen Bundesministerien,der Länder und der Sozialpartner.

10.4.Implementierung von Modellen der Kompetenz-bilanzierung zur Einbeziehung und Anerkennungfrüherer Lernleistungen und Erfahrungen.

10.5.Aufbau der Prüfteam-Kompetenzen durchentsprechende Trainingsprogramme und Schaffungentsprechender bereichsübergreifenderQualitätssicherungssysteme für dieFeststellungsverfahren.

Verfahren zur Anerkennung non-formal und informell erworbenerKenntnisse und Kompetenzen in allen Bildungssektoren

Aktionslinie 10

Nach wie vor wird in Österreich das Qualifikations-niveau von Menschen vorwiegend anhand dererworbenen, gesetzlich geregelten Zeugnissebemessen. Absolvierte Weiterbildungsveranstaltun-gen, Lernen am Arbeitsplatz usw. haben dem-gegenüber oftmals weitaus geringere Relevanz,obwohl gerade die damit erworbenen Fertigkeitenund Kompetenzen bei der Erfüllung einesbestimmten Berufs- und Aufgabenprofilsausschlaggebend sein können.

Laut OECD existiert in Österreich eine Reihe vonMaßnahmen, welche der Anerkennung von Wissen,Fertigkeiten und Kompetenzen dienen, die außerhalb

des formalen Sektors erworben wurden unddamit die berufliche Neuorientierung erleichtern.Allerdings sind diese Instrumente unzureichendaufeinander abgestimmt und bislang nicht in eineGesamtstrategie eingebettet.

Durchlässigkeit und Anrechnung von bereitserworbenen Fertigkeiten und Kompetenzenerfolgen an Bildungsinstitutionen autonom undmeist punktuell auf unterschiedliche Weisen.Die Praxis ist deshalb wenig systematisiert, undkomplementäre Verantwortlichkeiten sindunzureichend aufeinander abgestimmt.

Der Ist-Stand

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04011 LLL Arbeitspapier_8RZRZ2:Layout 1 04.07.2011 12:22 Uhr Seite 46

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StrategischeSteuerung und

Governance

Die Umsetzung der österreichischen Strategie zum lebensbegleitenden Lernenerfolgt anhand nachstehender Grundsätze und Strukturen:

1. Festlegen von Umsetzungsverantwortlichkeiten und Etablierungvon arbeitsteiligen Governance-Strukturen

2. Definition von Arbeitspaketen, operativen Teilzielen und Milestones

3. Task Force LLL:2020 als strategische Koordinationsgruppefür den Umsetzungsprozess

4. Multi-Level-Koordination und Prozessbegleitung im Rahmeneiner Nationalen Plattform für lebensbegleitendes Lernen

5. Jährliches Monitoring zur Feststellung des Umsetzungsgradesund zur Erfolgskontrolle

6. Jährlicher Bericht an den Ministerrat über

a) den Stand der Umsetzung

b) festzustellende Abweichungen

c) sich abzeichnenden Adaptions- bzw. Ergänzungsbedarfbezüglich der Ziele und Maßnahmen

d) die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteureim Rahmen des Governance-Ansatzes

7. Abschlussbericht an den Ministerrat im Oktober 2020

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Festlegen vonUmsetzungsverantwortlich-keiten und Etablierungvon arbeitsteiligenGovernance-Strukturen

Für die Maßnahmen der Strategie LLL:2020werden konkrete Umsetzungsverantwortlichkeitenfestgelegt. Überall dort, wo Maßnahmen dieMitwirkung mehrerer Akteure auf Bundesebeneerfordern, sind Verantwortlichkeiten für Teilbereichefestzulegen und die Inhalte und Prozesse derZusammenarbeit zu definieren.

Wo Mehrebenen-Steuerungsfragen betroffen sind(z.B. geteilte Verantwortung von Bundesministerienund Sozialpartnern oder geteilte Verantwortungvon Bund und Ländern), werden in einem nächstenSchritt die jeweiligen Verantwortlichkeitendargelegt, partnerschaftliche Umsetzungsmodelleaufgezeigt und die dafür erforderlichenKoordinationsprozesse definiert.

Definition vonArbeitspaketen, operativenTeilzielen und Milestones

Zur Operationalisierung der strategischen Ziele undMaßnahmen werden auf Basis der gesetzlichenZuständigkeiten konkrete Arbeitspakete definiert.Die Arbeitspakete werden mit quantitativen,qualitativen und zeitlichen Teilzielen unterlegt,welche sich an den zentralen Indikatoren undBenchmarks orientieren.

Die kompetenzrechtliche Verantwortung der jeweili-gen Akteure soll dabei klar ausgeschildert und imHinblick auf den jeweiligen Beitrag zur Erreichungdes Gesamtziels transparent gemacht werden.Koordinationsprozessen und klaren Governance-Strukturen kommt deshalb auch in diesemZusammenhang eine hohe Bedeutung zu.

Task Force „LLL:2020“ alsstrategischeKoordinationsgruppe fürden Umsetzungsprozess

Die Koordination und operative Steuerung desGesamtprozesses erfolgt über die Task ForceLLL:2020.

Aufgaben der Task Force:

• Begleitung, Konkretisierung und Koordinationder Umsetzung der LLL-Strategie anhand der10 Aktionslinien sowie der Grundprinzipien undstrategischen Leitlinien (Definition vonArbeitspaketen, operativen Teilzielen undMilestones in Abstimmung mit den betroffenenAkteuren)

• Strategische und systemorientierte Abstimmungund Koordination der Aktivitäten der jeweiligenAkteure der Nationalen Plattform fürlebensbegleitendes Lernen

• Arbeitstagungen jeweils im Frühjahr und Herbstgemeinsam mit der Nationalen Plattform fürlebensbegleitendes Lernen als Grundlage für dieErstellung des jährlichen Monitoring zurFeststellung des Umsetzungsgrades und zurErfolgskontrolle

• Erstellung des jährlichen Umsetzungsberichtsan den Ministerrat

• Erstellung des Abschlussberichts an denMinisterrat im Oktober 2020

Der Task Force gehören je eine Vertreterin bzw. einVertreter des Bundesministeriums für Unterricht,Kunst und Kultur, des Bundesministeriums fürWissenschaft und Forschung, desBundesministeriums für Arbeit, Soziales undKonsumentenschutz und des Bundesministeriumsfür Wirtschaft, Familie und Jugend an.Die Vorsitzführung erfolgt durch dasBundesministerium für Unterricht, Kunst undKultur, der stellvertretende Vorsitz wird vomBundesministerium für Wissenschaft undForschung wahrgenommen.

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Multi-Level-Governanceund Prozessbegleitung:„Nationale PlattformLLL:2020“

Die Nationale Plattform LLL:2020 stellt dieEinbindung aller für die Umsetzung der StrategieLLL:2020 relevanten Akteure sicher undgewährleistet die konzertierte Umsetzung derArbeitspakte, die in Abstimmung mit den jeweilsbetroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Die Mitglieder der Plattform wirken darüber hinausbei der Erarbeitung des jährlichen Monitorings zurFeststellung des Umsetzungsgrades sowie bei derErfolgskontrolle im Rahmen der gemeinsamenArbeitstagungen mit der Task Force LLL:2020 mit.

Der strategischen Plattform gehören nebenVertreterinnen und Vertretern aller relevantenBundesministerien auch Vertreterinnen bzw.Vertreter der Sozialpartner, der Länder, Städte undGemeinden, der Hochschulen und Erwachsenen-bildung, des Arbeitsmarktservice sowieWissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an.

Die Vorsitzführung der Arbeitstagungen erfolgtdurch den Vorsitz bzw. stv. Vorsitz der Task ForceLLL:2020.

Jährliches Monitoring zurFeststellung desUmsetzungsgrades und zurErfolgskontrolle

Die Umsetzung der österreichischen LLL-Strategiewird anhand der definierten Arbeitspakete sowieder festgelegten Teilziele und Milestones einemjährlich erfolgenden Monitoring unterzogen, umUmsetzungsschwierigkeiten rechtzeitig zuerkennen und geänderten Herausforderungenadäquat Rechnung tragen zu können.

Der entsprechende Monitoring-Bericht ist von derTask Force LLL:2020 in Kooperation mit derNationalen Plattform jeweils bis 31. Mai für dasvorangegangene Kalenderjahr zu erstellen.

Jährlicher Bericht an denMinisterrat

Jeweils bis 30. Juni jeden Jahres ist demMinisterrat von der Task Force LLL:2020 einBericht vorzulegen, der auf Basis des Monitoringsfolgende Aspekte enthält:

a) den Stand der Umsetzung unterBerücksichtigung der zentralen Indikatoren undBenchmarks

b) festzustellende Abweichungen undUrsachenanalyse

c) den sich allenfalls abzeichnenden Adaptions-bzw. Ergänzungsbedarf bezüglich der Ziele undMaßnahmen

Berichtszeitraum ist jeweils das vorangegangeneKalenderjahr.

Abschlussbericht an denMinisterrat im Oktober 2020

Im Oktober 2020 ist dem Ministerrat ein Gesamt-bericht über den LLL:2020-Prozess durch dieTask Force LLL:2020 vorzulegen.

Der Bericht hat insbesondere zu enthalten

a) Angaben zur Zielerreichung

b) SWOT-Analyse des LLL:2020-Prozesses undder dafür maßgeblichen Governance-Strukturen

c) Schlussfolgerungen und Empfehlungen zurweiteren Stärkung des lebensbegleitendenLernens

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Literaturverzeichnis

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Statistik Austria (2008):Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2008, Wien

Donau-Universität Krems (2007):Leitlinien einer kohärenten LLL-Strategie fürÖsterreich bis 2010, Vorschläge einerfacheinschlägigen ExpertInnengruppe, Wien

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Impressum:

Medieninhaber (Verleger):Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur;Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung;Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.Fotos: Stockhammer, fotolia, NaWi, ÖBSV, VHS.Graphische Gestaltung: © 2011 Thomas Stockhammer für pi-five Dialogfeld.Druck: AV+Astoria UZ24 „Schadstoffarme Druckerzeugnisse“ UW 734

Juli 2011Dieses Produkt entspricht dem ÖsterreichischenUmweltzeichen für schadstoffarme Druckprodukte

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