Stromspeicher neue KfW Förderung seit Mai 2013

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Staatliche Stromspeicher-Förderung | © Quelle: daniilantiq/shutterstock.com Stromspeicher - Beispiel Förderung| © Quelle: BSW-Solar Förderung für PV-Stromspeicher - so profitieren Sie davon Seit dem 1. Mai 2013 ist eine staatliche Förderung durch die KfW- Banken nicht nur für Photovoltaikanalagen, sondern auch für Stromspeicher möglich. Mit Krediten bereits ab 1,36 % effektiven Jahreszins. Zudem beteiligt sich der Staat mit bis zu 30 % der Anschaffungskosten. Informieren Sie sich jetzt über die Voraussetzungen für den KfW-Kredit, deren Höhe und über weitere staatlichen Förderungen. Der KfW Kredit Durch den günstigen Kredit der KfW-Bank können Stromspeicher ab Mai 2013 gefördert werden. Damit soll die Markt- und Technologieentwicklung von Stromspeichern angeregt und eine bessere Integration von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz erzielt werden. Insgesamt gliedert sich die Förderung in zwei Teile: dem zinsgünstigen Kredit der KfW-Bankengruppe und dem Tilgungszuschuss aus den Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die staatliche Förderung durch einen günstigen KfW-Kredit eines Stromspeichers ist sowohl für den Bau neuer Photovoltaikanlagen in direkter Kombination mit einem Stromspeicher, als auch zur Speichernachrüstung einer bestehenden Photovoltaikanlage (Erstbetrieb der PV-Anlage nach dem 31.12.2012) möglich. Die staatliche Förderung für den Tilgungszuschuss beträgt hierbei bis zu 600,- Euro bzw. 660,- Euro pro Kilowattpeak (kWp) Photovoltaikanalgen-Leistung für eine Speichernachrüstung. Maximal werden jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten, bezogen auf den Stromspeicher, gefördert. Achtung: Der Kredit der KfW-Bank kann sowohl für den Stromspeicher alleine, als auch für die Photovoltaikanlage in Kombination mit dem Stromspeicher beantragt werden. Die staatliche Förderung durch den Tilgungszuschuss bezieht jedoch nur auf den Stromspeicher. Die staatliche Förderung muss zudem vor Anschaffung des Stromspeichers beantragt werden. Voraussetzung der Förderung für den KfW-Kredit Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, um den günstigen KfW-Kredit zu erhalten. Diese betreffen zum einem das Analgensystem selbst, welches gefördert werden soll und zum anderen werden Vorraussetzungen an den Antragsteller gestellt. Welche das sind, erfahren Sie nun hier in der Zusammenfassung. Details sind nachzulesen auf dem Merkblatt „Erneuerbare Energien“ des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Speicher“ (Nr. 275). Gefördert werden Neueinrichtung einer Photovoltaikanalage in Verbindung mit einem stationären Stromspeicher. Stromspeicher, welche nachträglich zu einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage installiert werden. Die Photovoltaikanlage muss dabei nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden sein und zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Stromspeichers müssen mindestens 6 Monate liegen. Als Stromspeicher dürfen hierbei stationäre Batteriemanagementsysteme verwendet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Anforderungen an die Anlage Folgende Voraussetzungen werden an die Photovoltaikanalage bzw. den Stromspeicher gestellt. Leistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp nicht übersteigen.

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Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es für PV-Stromspeicher? Energieheld informiert.

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Staatliche Stromspeicher-Förderung | © Quelle: daniilantiq/shutterstock.com

Stromspeicher - Beispiel Förderung| © Quelle: BSW-Solar

Förderung für PV-Stromspeicher - so profitieren Sie davonSeit dem 1. Mai 2013 ist eine staatliche Förderung durch die KfW-Banken nicht nur für Photovoltaikanalagen, sondern auch fürStromspeicher möglich. Mit Krediten bereits ab 1,36 % effektivenJahreszins. Zudem beteiligt sich der Staat mit bis zu 30 % derAnschaffungskosten.

Informieren Sie sich jetzt über die Voraussetzungen für den KfW-Kredit,deren Höhe und über weitere staatlichen Förderungen.

Der KfW KreditDurch den günstigen Kredit der KfW-Bank können Stromspeicher ab Mai 2013 gefördert werden. Damit soll die Markt- undTechnologieentwicklung von Stromspeichern angeregt und eine bessere Integration von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetzerzielt werden.

Insgesamt gliedert sich die Förderung in zwei Teile:

dem zinsgünstigen Kredit der KfW-Bankengruppe und

dem Tilgungszuschuss aus den Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Die staatliche Förderung durch einen günstigen KfW-Kredit eines Stromspeichers istsowohl für den Bau neuer Photovoltaikanlagen in direkter Kombination mit einemStromspeicher, als auch zur Speichernachrüstung einer bestehendenPhotovoltaikanlage (Erstbetrieb der PV-Anlage nach dem 31.12.2012) möglich. Diestaatliche Förderung für den Tilgungszuschuss beträgt hierbei bis zu 600,- Euro bzw.660,- Euro pro Kilowattpeak (kWp) Photovoltaikanalgen-Leistung für eineSpeichernachrüstung. Maximal werden jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten,bezogen auf den Stromspeicher, gefördert.

Achtung: Der Kredit der KfW-Bank kann sowohl für den Stromspeicher alleine, alsauch für die Photovoltaikanlage in Kombination mit dem Stromspeicher beantragtwerden. Die staatliche Förderung durch den Tilgungszuschuss bezieht jedoch nur aufden Stromspeicher. Die staatliche Förderung muss zudem vor Anschaffung desStromspeichers beantragt werden.

Voraussetzung der Förderung für den KfW-Kredit

Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, um den günstigen KfW-Kredit zuerhalten. Diese betreffen zum einem das Analgensystem selbst, welches gefördert werden soll und zum anderen werden Vorraussetzungenan den Antragsteller gestellt. Welche das sind, erfahren Sie nun hier in der Zusammenfassung. Details sind nachzulesen auf dem Merkblatt„Erneuerbare Energien“ des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Speicher“ (Nr. 275).

Gefördert werden

Neueinrichtung einer Photovoltaikanalage in Verbindung mit einem stationären Stromspeicher.

Stromspeicher, welche nachträglich zu einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage installiert werden. Die Photovoltaikanlage mussdabei nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden sein und zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und derInbetriebnahme des Stromspeichers müssen mindestens 6 Monate liegen.

Als Stromspeicher dürfen hierbei stationäre Batteriemanagementsysteme verwendet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sindEigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen.

Anforderungen an die Anlage

Folgende Voraussetzungen werden an die Photovoltaikanalage bzw. den Stromspeicher gestellt.

Leistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp nicht übersteigen.

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Nur jeweils ein Stromspeicher-System kann pro Photovoltaikanlage gefördert werden.

Der Stromspeicher befindet sich in Deutschland und wird mindestens 5 Jahre betrieben.

Die Netzeinspeisung ist nach Abzug von Eigenverbrauch und Ladung des Stromspeichers auf max. 60 % begrenzt.

Zur Einordnung: Im privaten Bereich sind für Ein- und Zweifamilienhäuser Photovoltaikanlagen mit bis zu zehn kWp üblich. Diese sindmeistens ausreichend, um den Bedarf an Strom zu decken. Weiterhin können Sie auch ihren durchschnittlichen Energiebedarf ihresEinfamilienhauses senken. Wir helfen gerne weiter.

Anforderungen an den Antragsteller

A l s Antragsteller kommen Privatpersonen, Freiberufler und Landwirte (nur nach Artikel 23 der AllgemeinenGruppenfreistellungsverordnung) in Betracht. Auch gemeinnützige Antragsteller, die mindestens einen Teil des mit der Photovoltaikanlageerzeugten Strom einspeisen, können gefördert werden. Dazu kommen gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitzbefinden und Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind.

Kredithöhe

Es können 100% der Netto-Investitionskosten des Stromspeichers bzw. der Investitionskosten für die Neuinstallation derPhotovoltaikanalage in Verbindung mit dem Stromspeicher gefördert werden. Die Zinssätze richten sich nach der Laufzeit des Kredites, derAnzahl der tilgungsfreien Jahre und der Jahre für die Zinsbindung. Energieheld bietet weitere Informationen zu den Zinssätzes des KfW-Kredits (Programm 275).

Höhe der staatlichen Förderung für den Tilgungszuschuss des BMUDie Gesamthöhe der staatlichen Förderung für einen Stromspeicher ist zunächst abhängig von der Leistung der zugehörigenPhotovoltaikanlage. So können Sie bei der Neueinrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Stromspeicher eineFörderung von bis zu 600 Euro pro kWp Photovoltaikanlagen-Leistung erhalten.

Bei der Nachrüstung eines Stromspeichers zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nach sechs Monaten sind sogar bis zu 660 Euro prokWp möglich. Maximal jedoch werden 30 Prozent der Anschaffungskosten des Stromspeichers durch den Staat über den Tilgungszuschussgefördert.

Die folgende Tabelle zeigt den maximalen Tilgungszuschuss für die verschiedenen Kombinationen. Auch bei einer Neuinstallation mussjedoch beachtet werden, dass diese erst nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde.

Nachrüstung Stromspeicher Maximale Förderung prokWp

Inbetriebnahme PV-Anlage mitStromspeicher

600 Euro

Inbetriebnahme PV-Anlage Innerhalb von sechs Monaten 600 Euro

Inbetriebnahme PV-Anlage Nach sechs Monaten 660 Euro

Beispielrechnungen der staatlichen Förderung

Im Folgenden werden verschiedene Rechenbeispiele für die Höhe des Tilgungszuschusses gezeigt. Dabei wird stets angenommen, dass diePhotovoltaikanlage und der Stromspeicher nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden.

Rechenbeispiel 1:

Inbetriebnahme einer 5 kWp Photovoltaikanlage mit Lithium-Ionen Stromspeicher

Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 19.000 Euro

Davon Kosten des Stromspeichers: 11.000 Euro

Staatliche Förderung: 3.000 Euro (ergibt volle 600 Euro pro kWp)

Anteil staatlicher Förderung: 3.000 Euro / 19.500 Euro = 15,38 %

Rechenbeispiel 2:

Inbetriebnahme einer 5 kWp Photovoltaikanlage mit Blei-Säure Stromspeicher innerhalb von sechs Monaten

Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 16.000 Euro

Davon Kosten des Stromspeichers: 8.000 Euro

Staatliche Förderung: 2.400 Euro (ergibt so 480 Euro pro kWp)

Anteil staatlicher Förderung: 2.400 Euro / 16.000 Euro = 15 %

Rechenbeispiel 3:

Inbetriebnahme einer 5 kWp Photovoltaikanlage und Nachrüstung eines Lithium-Ionen Stromspeicher nach über 6 Monaten.

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KennzahlenKosten

Hersteller und Modelle

Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 19.000 Euro

Kosten des Stromspeichers: 11.000 Euro

Staatliche Förderung: 3.300 Euro (ergibt 660 Euro pro kWp)

Anteil staatlicher Förderung: 3.300 Euro / 19.000 Euro = 17,37 %

Rechenbeispiel 4:

Inbetriebnahme einer 3 kWp Photovoltaikanlage und Nachrüstung eines Lithium-Ionen Stromspeicher nach 6 Monaten.

Gesamtkosten der Anlage (PV-Anlage + Stromspeicher): 17.000 Euro

Kosten des Stromspeichers davon: 11.000 Euro

Staatliche Förderung: 1.980 Euro (ergibt 660 Euro pro kWp)

Anteil staatlicher Förderung: 1.980 Euro / 17.000 Euro = 11,65 %

Fazit

Durch die Beispiele wird deutlich, dass es für die Höhe des Tilgungszuschusses mehrere begrenzende Faktoren gibt. Zum einen die Leistungder Photovoltaikanlage und zum anderen die Kosten des Stromspeichers. Selbstverständlich auch die maximale Förderung pro kWp. Um denTilgungszuschuss voll auszunutzen und den prozentualen Eigenanteil an den Kosten zu minimieren, ist eine ausgeklügelte Kombinationaus Photovoltaikanlage und Stromspeicher sinnvoll. Selbstverständlich sollte jedoch in erster Linie der eigene Bedarf an Photovoltaik-Leistung und Stromspeicher im Vordergrund stehen. Um den optimalen Mix zu finden, stehen Ihnen jedoch viele verschiedene Herstellerund Produkte für Stromspeicher zur Verfügung, welche sich in Ihren Kennzahlen stark unterscheiden können.

Interesse an einem Photovoltaik-Stromspeicher?Bei Interesse oder weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail oder hierrechts im Live-Chat. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Förderung Ihrer Photovoltaikanlage undStromspeicher. Bei konkretem Interesse an einer Photovoltaikanlage oder einem Stromspeicher können Sie unsauch hier eine direkte Anfrage stellen.

Geschrieben von:Julia Blattner

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