STUDIENPLAN STUDIENGANG CHEMIE DIPLOM · Düngemittel) Photometrie, AAS-Analyse ... qualitative...

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RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG FAKULTÄT FÜR CHEMIE UND GEOWISSENSCHAFTEN STUDIENPLAN STUDIENGANG CHEMIE DIPLOM FASSUNG VOM 15.01.07 DEKAN IM NEUENHEIMER FELD 234 69120 HEIDELBERG TELEFON 06221/54 48 44 FAX 06221/54 45 89

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RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG FAKULTÄT FÜR CHEMIE UND GEOWISSENSCHAFTEN

STUDIENPLAN

STUDIENGANG CHEMIE DIPLOM

FASSUNG VOM 15.01.07

DEKAN IM NEUENHEIMER FELD 234

69120 HEIDELBERG TELEFON 06221/54 48 44 FAX 06221/54 45 89

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EINLEITUNG

Der vorliegende Studienplan beschreibt das Grundstudium (Abschluss mit der Diplom-Vorprüfung) und das Hauptstudium (Abschluss mit der Diplomprüfung und der Diplomar-beit) für den Diplomstudiengang Chemie. Der bis zur Diplomprüfung zu erarbeitende Stoff wird in acht Semestern angeboten. Der Lehrstoff im Grundstudium ist so angelegt, dass er bis zum Ende des 4. Semesters absolviert werden kann. Die Diplom-Vorprüfung wird in der Regel zu Beginn des 5. Semesters abgelegt. Die Prüfung in Physik kann vorgezogen werden. Die Diplom-Vorprüfung muss bis zum Beginn des 7. Semesters abgelegt sein. Die im Chemiestudium eingeschlossenen, relativ umfangreichen und unverzichtbaren La-boratoriumsarbeiten (Praktika) füllen die Zeit bis zum Ende des 8. Semesters aus. Des-halb soll das mündliche Diplomexamen zu Beginn des 9. Semesters abgelegt werden.

Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester, es kann aber auch im Sommerse-mester begonnen werden.

Der Studienplan beschreibt zunächst das Grundstudium in der Form, dass für jedes der ersten vier Semester eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen zusammengestellt ist. Dabei sind die Lehrveranstaltungen als Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminare (S) oder Praktika (P) gekennzeichnet. Im Anschluss an eine Semesterübersicht sind jeweils die Lehrinhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen angegeben. Die aufgeführten Lehrveran-staltungen vermitteln die für ein erfolgreiches Studium notwendigen Kenntnisse. Es wird erwartet, dass darüber hinaus noch weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zur Vertiefung der Kenntnisse besucht werden.

Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Durch die Diplom-Vorprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie den Überblick über das Fach sowie die Grundlagen der Chemie in Theorie und Methodik sowie den Überblick über das Fach erworben haben, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg fortzu-setzen.

Im zweiten Teil des Studienplans sind die Anforderungen für die einzelnen Fächer im Hauptstudium zusammengestellt. Die wöchentlichen Stundenzahlen beziehen sich daher auf die gesamte Vorlesungszeit des Hauptstudiums. Dieses umfasst neben der Wei-terbildung und Vertiefung in den Fächern Anorganische Chemie, Biologische Chemie, Or-ganische Chemie und Physikalische Chemie das Studium eines Wahlpflichtfaches. Das Wahlpflichtfach kann von den Studierenden nach deren Interessen frei gewählt werden, muss aber in der Regel aus dem Bereich der Naturwissenschaftlich-Mathematischen Ge-samtfakultät oder aus den naturwissenschaftlich-theoretischen Fächern der Medizin ge-wählt werden. Wird von den Prüfungskandidaten ein anderes Fach als Wahlpflichtfach gewünscht, so ist ein entsprechender Antrag an den Diplomprüfungsausschuss zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Die Anforderungen im Wahlpflichtfach sind in ihrer Brei-te geringer als die in den drei Fächern Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie.

Das Hauptstudium schließt mit der Abgabe der im Anschluss an die bestandene münd-liche Diplomprüfung angefertigten Diplomarbeit ab. Die Diplomarbeit kann von jedem in der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften hauptamtlich in Forschung und Lehre tä-tigen Professor, Hochschul- oder Privatdozenten ausgegeben und betreut werden. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Diplomarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Zeiten von Hilfsassistententätigkeiten im Nebenfachpraktika können auf Antrag bei der Gesamtlaufzeit der Diplomarbeit berücksichtigt werden. Auf begründeten Antrag kann der Diplomprüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um maximal drei Monate verlängern.

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GRUNDSTUDIUM

1. Semester

Übersicht über die Lehrveranstaltungen V Ü P S Allgemeine und Anorganische Chemie (Experimentalvorl.) 5 Analytische Chemie (Qualitative und quantitative Analyse) 1 Kurspraktikum: Allgemeine Chemie 4 Anorganisch-Chemisches Grundpraktikum I 12 Seminar zum Anorg.-Chem. Grundpraktikum 1 Physik I 4 1 Mathematik für Naturwissenschaftler I 2 1

12 2 16 1 Anmerkungen

− Die Vorlesungen „Allgemeine und Anorganische Chemie“ und „Analytische

Chemie“ werden jeweils im Wintersemester gelesen. − Die Vorlesungen „Physik I“ und „Mathematik für Naturwissenschaftler I“ werden

jeweils im Wintersemester gelesen. − Der Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Rechenübungen zur Vorle-

sung Physik I ist Voraussetzung zur Anmeldung für die Diplom-Vorprüfung. − Der Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zur Vorlesung

„Mathematik für Naturwissenschaftler I“ ist Voraussetzung zur Anmeldung für das Physikalisch-Chemische Grundpraktikum und für die Diplom-Vorprüfung.

− Im Rahmen des Anorganisch-Chemischen Grundpraktikums I sind fünf Kollo-

quien bei den Assistenten/innen und ein Abschlusskolloquium bei einem der Praktikumsleiter abzulegen.

− Das Abschlusskolloqium des Anorganisch- Chemischen Grundpraktikums I

(qualitativer Teil) wird als Orientierungsprüfung gewertet und ist spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen.

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Lehrinhalte Allgemeine und Anorganische Chemie Periodensystem und Atombau, wässrige Lösungen, Lösungsvorgänge, chemische Gleichgewichte, Löslichkeitsprodukt, Säure-Base-Reaktionen, chemische Reakti-onen, Stöchiometrie, einfache Thermodynamik und Kinetik, Fällungs- und Kom-plexbildungsreaktionen, Komplexchemie, Redoxreaktionen, Chemie der Elemente (Vorkommen, Darstellung, Eigenschaften und wichtigste Verbindungen). Analytische Chemie Qualitative Analyse: Demonstration der Halbmikrotechnik, Analytische Reaktionstypen, Überblick über Trennungsschemata, Vorproben, Aufschlussverfahren, Anionennachweise, Be-sprechungen der analytischen Gruppen (Lösliche Gruppe, Erdalkaligruppe, Am-monsulfid-(Urotropin)-Gruppe, Schwefelwasserstoffgruppe, Seltene Elemente). Systematischer Kationentrennungsgang, Gang einer qualitativen Analyse, moder-ne Trenn- und Nachweismethoden. Quantitative Analyse Gang der quantitativen Analyse und Anforderungen an quantitative Analysen; Gravimetrie, Optische Methoden, Aufschlüsse, Volumetrie, AAS-Analyse; elektro-chemische Methoden. Kurspraktikum: Allgemeine Chemie (in den ersten 4 Wochen der Vorlesungs-zeit) Sicherheit im Labor Praktische Tage (PT) - Durchführung der Versuche mit Protokollführung Theoretische Tage (TT) - Theoretische Grundlagen werden mit den Assistenten /innen besprochen. Anorganisch-Chemisches Grundpraktikum I (Qualitative Analyse) 13 qualitative Analysen (Kationen- und Anionentrennungsgänge, Einzelsubstanz-analyse, Gesamtanalyse) Seminar zum Anorganischen Grundpraktikum I Die Themen werden in einer Vorbesprechung ausgewählt und an die Seminarteil-nehmer vergeben. Gegenstand des Seminars ist der Stoff der Vorlesung „Allge-meine und Anorganische Chemie“. Physik I Grundvorlesung über Mechanik, Wärmelehre. Mathematik für Naturwissenschaftler I (Vorlesung mit Übungen) Funktionen, Koordinationssysteme, Folgen und Reihen, Differentialrechnung, In-tegralrechnung, Kombinatorik / Wahrscheinlichkeitsrechnung, Gruppen, Vektoren, Lineare Gleichungssysteme / Matrizen / Determinanten.

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2. Semester Übersicht über die Lehrveranstaltungen V Ü P Anorganisch-Chemisches Grundpraktikum II 10 Kurspraktikum: Quantitative Analyse 2 Organische Chemie 4 Sicherheit in der Chemie - Spezielle Rechts- gebiete für Naturwissenschaftler 1 Physik II 4 1 Physikalisches Praktikum 6 Mathematik für Naturwissenschaftler II 2 1 _

11 2 18 Anmerkungen − Die Platzzuweisung zum Anorganisch-Chemischen Grundpraktikum II erfolgt

nach erfolgreich abgelegtem Einführungskolloquium bei einem/r Assistenten/in. Gegenstand des Einführungskolloquiums ist der Stoff der Vorlesung „Analyti-sche Chemie“ (der Teil Quantitative Analyse).

− Während des Anorganisch-Chemischen Grundpraktikums II sind je ein Kollo-quium über optische Spektroskopie und über anorganisch-chemische Arbeits-techniken abzulegen. Das Praktikum wird mit einem Kolloquium bei einem der Praktikumsleiter abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Praktikums ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Organisch-Chemischen Grundprak-tikum.

− Zur Vorlesung „Organische Chemie“ werden Übungen angeboten und von As-sistenten/innen besprochen. Die Teilnahme ist nicht obligatorisch aber empfeh-lenswert.

− Zur Vorlesung „Organische Chemie“ wird eine Abschlussklausur geschrieben. Ihr Bestehen ist Voraussetzung zur Aufnahme in das Organisch-Chemische Grundpraktikum. Es werden drei Klausurtermine angeboten, von denen maxi-mal zwei Termine wahrgenommen werden dürfen.

− Die Vorlesung „Sicherheit in der Chemie“ wird durch eine Klausur abgeschlos-sen. Der Schein über die erfolgreiche Teilnahme an der Klausur ist Voraus-setzung für die Anmeldung zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum und zur Diplom-Vorprüfung.

− Der Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Rechenübungen zur Vorle-sung „Physik II“ ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung.

− Das Physikpraktikum wird als Kurspraktikum an zwei Nachmittagen in der Wo-che durchgeführt. Es kann auch als Ferienkurs durchgeführt werden.

− Der Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zur Vorlesung “Mathematik für Naturwissenschaftler II“ ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Physikalisch-Chemischen Grundpraktikum und zur Diplom-Vorprüfung.

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Lehrinhalte Anorganisch-Chemisches Grundpraktikum II 17 quantitative Bestimmungen aus Lösungen (z.B. gravimetrisch, titrimetrisch) 4 quantitative Bestimmungen in festen Stoffen (z.B. Mineralien, Legierungen, Düngemittel) Photometrie, AAS-Analyse 8 Präparate Praktische Einführung in die instrumentelle Analytik Kurspraktikum: Quantitative Analyse Das Kurspraktikum gibt eine Einführung in die Methoden der quantitativen Analyse. Organische Chemie (Experimentalvorlesung) Chemische Bindung Reindarstellung, Charakterisierung und Strukturaufklärung organischer Verbin-dungen Nomenklatur Aliphatische und aromatische Verbindungen Stereochemie Kohlenhydrate, Aminosäuren Heterocyclen Farbstoffe Kunststoffe, Biopolymere Physik II Grundvorlesung über Elektrizität, Magnetismus, Wellen Physikalisches Praktikum 20 Versuche aus dem Gesamtgebiet der Physik Mathematik für Naturwissenschaftler II (Vorlesung mit Übungen) Komplexe Zahlen, Differentialrechnung (Vertiefung), Lineare Gleichungssysteme / Matrizen / Determinanten (Vertiefung), Funktionalmatrix und –determinante.

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3. Semester

Übersicht über die Lehrveranstaltungen V Ü P S Einführung in die NMR-und IR-Spektroskopie 1 1 Organisch-Chemisches Grundpraktikum 18 Seminar zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum 2 Einführung in die Physikalische Chemie I 4 1 Einführung in die Biologische Chemie 2 1 Biologisch-Chemisches Grundpraktikum 6 7 2 24 3 Anmerkungen – Voraussetzungen für die Teilnahme am Organisch-Chemischen Grundprakti-

kum sind die bestandenen Abschlussklausuren zu den Vorlesungen „Organi-sche Chemie“ und „Sicherheit in der Chemie“.

– Im Rahmen des Praktikums sind 7 Kolloquien und zusätzlich 1 Sicherheitskol-

loquium abzulegen. Das Praktikum wird mit einem Abschlusskolloquium bei dem Praktikumsleiter abgeschlossen und wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der präparativen Arbeiten abgelegt.

– Vor Beginn der präparativen Arbeiten muss ein Apparatekurs absolviert wer-

den. – Das Organisch-Chemische Grundpraktikum ist auch in der vorlesungsfreien

Zeit geöffnet. – Am Ende der Vorlesung „Einführung in die NMR- und IR-Spektroskopie“ findet

ein schriftlicher Test statt. Der bestandene Test ist Voraussetzung für den Er-halt des Scheines zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum. Das Ab-schlusskolloquium kann jedoch vorher abgelegt werden. Die Vorlesung findet nur im Wintersemester statt!

– Der Übungsschein zur Vorlesung „Einführung in die Physikalische Chemie I“ ist

Voraussetzung für die Teilnahme am Physikalisch-Chemischen-Grundprak-tikum.

– Das Biologisch-Chemische Grundpraktikum beginnt jeweils in den letzten Wo-chen der vorlesungsfreien Zeit vor jedem Sommersemester. Studenten, die zur gleichen Zeit im Organisch-Chemischen Grundpraktikum angemeldet sind, werden für die Dauer des Biochemiepraktikums freigestellt.

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– Voraussetzung für den „Biochemieschein“ ist die erfolgreiche

Teilnahme am Grundpraktikum. Hierzu ist das Bestehen der Abschlussklausur zum Praktikum die Voraussetzung.

Lehrinhalte Organisch-Chemisches Grundpraktikum Ein- oder mehrstufige Präparate mit insgesamt 20 Stufen sowie Interpretation von NMR- und IR-Spektren. 10 qualitative Gruppentests. Seminar zum Organisch-Chemischen Grundpraktikum Gegenstand des Seminars sind Themen zu den Grundlagen der Organischen Chemie. Die im Grundpraktikum erarbeiteten methodischen und theoretischen Grundlagen der präparativen organischen Chemie werden anhand konkreter Themen/Themengebiete (Vorträge von Studierenden und der Dozenten sowie Ü-bungen) vertieft. Einführung in die Physikalische Chemie I (Vorlesung mit Übungen) Quantenmechanische Grundlagen der chemischen Bindung Thermische Zustandsgleichung (Gasgesetze, kinetische Theorie der Gase, reale Gase, Flüssigkeiten und Festkörper). Energiegehalt der Materie (Erster Hauptsatz, Innere Energie und Enthalpie als Zu-standsgrößen, Molwärme, Reaktions- und Bildungsenthalpie) Chemische und thermodynamische Gleichgewichte (Zweiter Hauptsatz, Massen-wirkungsgesetz, chemische Affinität, dritter Hauptsatz, Thermodynamik der Mi-schungen). Einführung in die Biologische Chemie (Vorlesung mit Übungen) Entstehung von Leben, Bioenergetik, Bausteine der Biomoleküle, Stoffwechsel der Kohlenhydrate und Lipide, Nukleinsäuren und Nukleobasen, Proteinbiosynthese, -faltung und –struktur. Seminar und Biologisch-Chemisches Grundpraktikum Gegenstand des Seminars sind die theoretischen und methodischen Grundlagen der im Praktikum behandelten Stoffgruppen. Im Praktikum werden quantitative und qualitative Analyse- und Nachweismethoden für Kohlenhydrate, Proteine, Nuklein-säuren und Lipide durchgeführt.

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4. Semester

Übersicht über die Lehrveranstaltungen V Ü P Einführung in die Physikalische Chemie II 4 1 Physikalisch-Chemisches Grundpraktikum 7 Anorganische Strukturchemie (Struktur und Chem. Bindung) 1

5 1 7 Anmerkungen − Voraussetzungen für die Teilnahme am Physikalisch-Chemischen Grundprak-

tikum sind die Mathematikscheine I und II sowie ein Übungsschein zur Vorle-sung „Einführung in die Physikalische Chemie“.

− Das Physikalisch-Chemische Grundpraktikum wird in Zweiergruppen durch-

geführt. − Das Physikalisch-Chemische Grundpraktikum ist ganztägig geöffnet, es kann

auch in der vorlesungsfreien Zeit (Öffnungszeiten s. Aushang) absolviert wer-den.

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Lehrinhalte Einführung in die Physikalische Chemie II (Vorlesung mit Übungen) Elektrochemie (Elektrolytlösungen, Leitfähigkeit, Elektrodengleichgewichte, kine-tische Vorgänge an Elektroden) Reaktionskinetik (Theorie der Reaktionskinetik, zusammengesetzte Reaktionen, heterogene Reaktionen) Physikalisch-Chemisches Grundpraktikum Das Praktikum umfasst 12 Versuche mit vorhergehenden Kolloquien. Anorganische Strukturchemie (Struktur und chemische Bindung) Festkörperchemie: Basisstrukturen, Struktur und Eigenschaften; Molekülchemie: Bindungsmodelle, Beziehungen zwischen Struktur und Elektro-nenbesetzung, Isoelektronische Beziehungen, Reaktivität und Struktur.

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HAUPTSTUDIUM Voraussetzung für das Hauptstudium ist die bestandene Diplom-Vorprüfung. Das Hauptstudium umfasst die vier Semester zwischen Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung. Es soll mit dem Organisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Prakti-kum begonnen werden. Das Anorganisch-Chemische Fortgeschrittenen-Praktikum kann erst nach Beendigung des Organisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Prakti-kums absolviert werden. Für das Physikalisch-Chemische Fortgeschrittenen-Praktikum besteht eine solche Einschränkung nicht. Es dürfen jedoch nicht meh-rere Praktika gleichzeitig durchgeführt werden. Anforderungen in Organischer Chemie V Ü P S Organisch-Chemisches Fortgeschrittenen-Praktikum 28 Seminar zum Org.-Chem. Fortgeschrittenen-Praktikum 1 Kurs: Spektrosk. Methoden in der Anorganischen und Organischen Chemie 3 3 3 Zyklusvorlesungen 6 Ergänzende Vorlesungen 2

11 3 28 1 Anmerkungen − Das Organisch-Chemische Fortgeschrittenen-Praktikum ist auch in der vorle-

sungsfreien Zeit geöffnet. Das Praktikum wird mit einem Kolloquium bei einem der Praktikumsleiter abgeschlossen.

− Das Seminar zum Organisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikum gilt als

Teil des Praktikums. − Der Kurs über spektroskopische Methoden in der Anorganischen und Organi-

schen Chemie wird über eine Dauer von vier Wochen als ganztägige Lehrver-anstaltung in der vorlesungsfreien Zeit abgehalten. Am Ende des Kurses wird eine Klausur geschrieben, deren Bestehen Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplomprüfung ist.

− In jedem Semester werden in fortlaufendem Turnus zwei von insgesamt sechs

Zyklusvorlesungen angeboten. Aus diesem Zyklus muss jeweils eine Vorlesung aus den Gruppen 1, 2 und 3 gewählt werden (siehe nächste Seite). Zur Diplom-prüfung werden vertiefte Kenntnisse über den Stoff der gewählten Zyklusvorle-sungen sowie über zwei ergänzende Vorlesungen erwartet.

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Lehrinhalte Organisch-Chemisches Fortgeschrittenen-Praktikum 5 Fachkolloquien (zwei davon mit freier Themenwahl) 25 Stufen mehrstufiger Literaturpräparate Selbständige Literatursuche Ein Teil des Praktikums kann als Forschungspraktikum absolviert werden. Seminar zum Organisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikum Die Vortragsthemen zu ausgewählten Problemen der Organischen Chemie wer-den jeweils vorher mit den Studierenden vereinbart. Kurs: Spektroskopische Methoden in der Anorganischen und Organischen Chemie Im kombinierten Anorganischen und Organischen Spektroskopiekurs werden mo-derne Methoden und Techniken der folgenden Gebiete erarbeitet: NMR-Spektroskopie von Flüssigkeiten und Festkörpern; Massenspektrometrie; Röntgenanalytik; IR-, ESR- und UV-Spektroskopie Zyklusvorlesungen 1a) Chemie der Aliphaten und Heteroaliphaten b) Chemie der Aromaten und Heteroaromaten 2a) Physikalische Organische Chemie b) Reaktionsmechanismen in der Organischen Chemie 3a) Stereochemie organischer Verbindungen b) Naturstoffe Ergänzende Vorlesungen Zusätzlich zu den Zyklusvorlesungen werden ergänzende Vorlesungen angeboten (siehe Vorlesungsverzeichnis oder Aushang).

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Anforderungen in Anorganischer Chemie V Ü P S Anorganisch-Chemisches Fortgeschrittenen-Praktikum 16 Seminar zum Anorgan.-Chem. Fortgeschrittenen-Prakt. 1 *Spektrosk. Methoden in der Anorg. u. Org. Chemie s. Org. Chemie 3 Zyklusvorlesungen 6 Ergänzende Vorlesungen 2

8 16 1 * Anmerkungen zum Kurs "Spektroskopische Methoden in der Anorg. u. Org. Chemie" sind unter "Anforderungen in Organischer Chemie" auf Seite 10 aufgeführt. Anmerkungen - Voraussetzung zur Teilnahme am Anorganisch-Chemischen Fortgeschrittenen-

Praktikum ist die Beendigung des Organisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikums. Zu Beginn findet eine Belehrung über Sicherheitsfragen statt.

- Das Anorganisch-Chemische Fortgeschrittenen-Praktikum umfasst zwei prak-

tische Teile: ein im Saal stattfindendes Methodenpraktikum und ein For-schungspraktikum. Das Methodenpraktikum kann im Rahmen des Aufenthalts an einer ausländischen Partneruniversität durchgeführt werden. Dazu ist eine Bewerbung notwendig.

- Das Methodenpraktikum ist nur während der Vorlesungszeit geöffnet, das For-

schungspraktikum kann auch in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. - Das Seminar zum Anorganisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikum gilt

als Teil des Praktikums. - Das Praktikum wird durch ein Kolloquium beim Praktikumsleiter abge-

schlossen. − Die Zyklusvorlesungen werden in drei Semestern angeboten. Kenntnisse über

den Stoff von drei Zyklusvorlesungen sowie über zwei ergänzende Vorlesungen werden in der Diplomprüfung erwartet.

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Lehrinhalte Anorganisch-Chemisches Fortgeschrittenen-Praktikum Bestandteile des Anorganisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikums und da-mit obligatorisch sind das Seminar über Anorganische Chemie sowie das Metho-denpraktikum (8 Versuche mit 4 vorhergehenden Kolloquien) und ein Forschungs-projekt, betreut in einem Arbeitskreis (vier Wochen). Seminar zum Anorganisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikum Die Vortragsthemen zu ausgewählten Problemen der Anorganischen Chemie wer-den jeweils vorher mit den Studierenden vereinbart. Zyklusvorlesungen Chemie der Hauptgruppenelemente Koordinationschemie Metallorganische Chemie Festkörper und Materialien Theoretische Anorganische Chemie Bioanorganische Chemie Ergänzende Vorlesungen Zusätzlich zu den Zyklusvorlesungen werden ergänzende Vorlesungen angeboten (siehe Vorlesungsverzeichnis oder Aushang).

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Anforderungen in Physikalischer Chemie V Ü P S Physikalisch-Chemisches Fortgeschrittenen-Praktikum 10 Seminar zum Physikalisch-Chem. Fortgeschrittenen-Prakt. 2 4 Zyklusvorlesungen 8 3

8 3 10 2 Anmerkungen − Das Physikalisch-Chemische Fortgeschrittenen-Praktikum ist ganztägig geöff-

net; es kann auch in der vorlesungsfreien Zeit (Öffnungszeiten s. Aushang) ab-solviert werden.

− Das Physikalisch-Chemische Fortgeschrittenen-Praktikum wird in Zweier-

gruppen durchgeführt. − Bestandteil des Physikalisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikums ist das

zugehörige Seminar. Es muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Praktikum besucht werden.

− Die Zyklusvorlesungen Nr. 1, 2 und 3 (siehe nächste Seite) sind für alle Studie-

renden obligatorisch. Die vierte Zyklusvorlesung kann aus den beiden Nr. 4a oder 4b gewählt werden.

− Zu allen Zyklusvorlesungen werden Übungen angeboten. Drei Übungsscheine

müssen erarbeitet werden; darunter muss der Übungsschein zur Zyklusvorle-sung "Einführung in die Quantentheorie" sein.

− Zur Diplomprüfung werden Kenntnisse über den Stoff der vier gewählten Zyk-

lusvorlesungen und des Praktikums erwartet. − Der Besuch von Ergänzungsvorlesungen wird empfohlen.

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Lehrinhalte Physikalisch-Chemisches Fortgeschrittenen-Praktikum Das Praktikum ist ganztägig geöffnet. Die 16 Versuche (mit Kolloquien) werden jeweils von 2 Studierenden durchgeführt. Seminar zum Physikalisch-Chemischen Fortgeschrittenen-Praktikum Die Vortragsthemen zu ausgewählten Problemen der Physikalischen Chemie wer-den jeweils vorher mit den Studierenden vereinbart. Zyklusvorlesungen 1) Statistische Theorie der Materie 2) Einführung in die Quantentheorie 3) Aufbau der Materie und Spektren 4a) Molekulare Kinetik 4b) Oberflächenchemie

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Weitere Anforderungen im Hauptstudium

Wahlpflichtfach 10

Biologische Chemie 2

Toxikologie 1

13 Wahlpflichtfach − Alle Studierenden müssen sich ein Fach auswählen, das für sie zu einem Prü-

fungsfach in der Diplomprüfung wird (Wahlpflichtfach). Es soll aus den im An-hang aufgeführten Fächern gewählt werden. Eine andere Fächerwahl bedarf der Genehmigung durch den Diplomprüfungsausschuss. Die Anforderungen im Wahlpflichtfach orientieren sich am Stoff einer mindestens zweistündigen Vor-lesung, eines Praktikums von bis zu sechs Semester-Wochenstunden (bzw. ei-ner Übung in theoretischen Fächern) und eines Seminars. Der Prüfungsinhalt des Wahlpflichtfaches muss deutlich gegen die Prüfungsinhalte der drei chemi-schen Prüfungsfächer Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physi-kalische Chemie abgegrenzt sein. Zu Einzelheiten siehe die Anlage.

Biologische Chemie − Für die weiterführende Vorlesung aus dem Bereich der Biologischen Chemie

kann zwischen den Vorlesungen Biochemie I (nur WS) und Bioche-mie/Strukturbiologie II (nur SS) gewählt werden. Zur Diplomprüfung werden Kenntnisse über den Stoff der gewählten Vorlesung erwartet.

Weitere Lehrveranstaltungen − Der Besuch der Vorlesung „Toxikologie für Naturwissenschaftler und Pharma-

zeuten“ ist obligatorisch.

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Anlage: Wahlpflichtfächer Das Wahlpflichtfach kann aus folgenden Gebieten gewählt werden: Astronomie Betriebswirtschaftslehre Teilgebiete der Biologie: Botanik, Molekularbiologie, Ökologie, Zellbiologie, Zoologie Biophysik Teilgebiete der Chemie: Biochemie, Radiochemie, Technische Chemie, Theoretische Chemie Geologie Hygiene Informatik Jura Mathematik Mineralogie, Kristallographie Pharmakologie und Toxikologie Teilgebiete der Pharmazie: Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Technologie Physik Physiologie Umweltgeochemie Volkswirtschaftslehre

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Anforderungen in den Wahlpflichtfächern ASTRONOMIE a) Vorlesungen: Einführung in die Astronomie und Astrophysik I u. II (2 x 2 SWS) b) Seminar: ein astronomisches Seminar (scheinpflichtig) (2SWS) c) Astronomisches Praktikum (Grundkurs) (Blockkurs, 2 Wochen, scheinpflichtig) d) Kurs - oder Spezialvorlesung (1 - 2 SWS) Die Prüfer sind beim Dekanat der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfragen.

__________ BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Folgende drei Lehrveranstaltungen müssen jeweils durch eine Prüfungsleistung (Klausur) abgeschlossen werden:

- Einführung in die Wirtschaftswissenschaften - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre: Güterwirtschaft - Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre: Finanzwirtschaft

Alternativ kann eine der beiden letztgenannten Veranstaltungen (Güter- od. Fi-nanzwirtschaft) durch eine beliebig wählbare betriebswirtschaftliche vierstündige Veranstaltung des Hauptstudiums (3 V / 1 Ü) ersetzt werden, die durch eine Prü-fungsleistung (Klausur)abgeschlossen werden muss.

__________ BIOLOGIE Studierende, die ein Teilgebiet der Biologie als Wahlpflichtfach wählen, sollten sich unmittelbar nach der Diplomvorprüfung mit dem Fachstudienberater und/oder dem vorgesehenen Prüfer beraten, da die zu besuchenden Lehrveranstaltungen sich in der Regel über volle vier Semester erstrecken werden. Folgende Anforde-rung in den gewählten Teilgebieten sind zu erbringen: Botanik a) Grundvorlesung Biologie III, Teil Molekularbiologie, (im WS), (2 SWS) b) Grundvorlesung Biologie IV, Teil Pflanzenphysiologie, (im SS), (2 SWS) c) 2 Seminare, Fachrichtung Pflanzenphysiologie, (scheinpflichtig), (4 SWS) d) Grundpraktikum C1 (einwöchiger Block, halbtägig, scheinpflichtig, im WS),

(2 SWS) e) 2 Zyklusvorlesungen in Pflanzenphysiologie (4 SWS) Alternativ zum Grundpraktikum C1 und 1 Seminar kann ein Hauptpraktikum A (Pflanzenphysiologie, dreiwöchig, ganztägig, scheinpflichtig) absolviert werden, (9 SWS)

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Molekularbiologie a) Vorlesung „Grundlagen der Molekularbiologie III (Teil Molekularbiologie und Teil

Zellbiologie) (ca. 4 SWS) b) Grundpraktikum C2 und C3 (je 2 SWS) c) 2 Seminare, 1 aus Grund- und 1 aus Hauptstudium Molekularbiologie (schein-

pflichtig), (4 SWS) d) 2 Zyklusvorlesungen (4SWS)

Ökologie a) Grundvorlesung Biologie I (Die Zelle, Biodiversität der Pflanzen), (im WS; 1,5

SWS) b) Grundvorlesung Biologie II (Evolution, Ökologie) (im SS, 1,5 SWS) c) Grundpraktikum A mit Begleitvorlesung, Teil Botanik, (scheinpflichtig), (im WS) oder alternativ: Grundpraktikum A mit Begleitvorlesung, Teil Zool. (schein-

pflichtig) (im WS), (jeweils 5 SWS) d) Grundpraktikum B mit Begleitvorlesung, Teil Botanik, (scheinpflichtig), (im SS) oder alternativ: Grundpraktikum B mit Begleitvorlesung, Teil Zool. (schein-

pflichtig), (im SS), (jeweils 5 SWS) e) 1 Seminar, Fachrichtung Ökologie (Botanik) oder alternativ Ökologie (Zoolo-

gie) (scheinpflichtig) (2 SWS) f) 1 Zyklusvorlesung, Fachrichtung Ökologie (Botanik) oder alternativ Ökologie

(Zoologie) (2 SWS) Alternativ zu den Grundpraktika A und B kann ein Hauptpraktikum E (Ökotoxi-kologie; dreiwöchig, ganztägig, scheinpflichtig) absolviert werden, (9 SWS) Zellbiologie a) Grundvorlesungen Biologie I und III, jeweils Teile Zellbiologie, (im WS),

(2 SWS) b Grundvorlesung Biologie III, Teil Molekularbiologie, (im WS), (2 SWS) c) Grundpraktikum C2 (einwöchiger Block, halbtägig, scheinpflichtig, im WS),

(2 SWS) d) Grundpraktikum C3 (einwöchiger Block, halbtägig, scheinpflichtig, im

März/April), (2 SWS) e) 1 Seminar, Fachrichtung Zellbiologie (scheinpflichtig), (2 SWS) f) 2 Zyklusvorlesungen, Zellbiologie I und II, (4 SWS) Alternativ zu den Grundpraktika C2 und C3 kann ein Hauptpraktikum A (Zellbiolo-gie, dreiwöchig, ganztägig, scheinpflichtig) absolviert werden, (9 SWS)

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Zoologie a) Grundvorlesung Biologie I und II, Teile Evolution, (im WS u. SS), (1 SWS) b) Grundvorlesung Biologie III, Teil Molekularbiologie, (im WS), (2 SWS) c) Grundvorlesung Biologie IV, Teile Entwicklungsbiol., Tier- und Humanphysio-

logie, (im SS), (2 SWS) d) 2 Seminare, Fachrichtung Zoophysiologie (scheinpflichtig), (4 SWS) e) Grundpraktikum C4 (einwöchiger Block, halbtägig, scheinpflichtig, im SS),

(2 SWS) f) 2 Zyklusvorlesungen, Zoologie, (4 SWS) Alternativ zum Grundpraktikum C4 und 1 Seminar kann ein Hauptpraktikum A (Zoophysiologie, dreiwöchig, ganztägig, scheinpflichtig) absolviert werden, (9 SWS)

__________

BIOPHYSIK Aus dem Bereich Biophysikalische Chemie / Biophysik: 2 Vorlesungen (je 2 SWS) 1 Seminar (2 SWS, mit Schein) 1 Praktikum (6 SWS, mit Schein) Nähere Informationen zum Veranstaltungsangebot unter: http://spider.iwr.uni-heidelberg.de/teaching/teachingplan.html Mindestens ein Schein muss außerhalb der Fakultät für Chemie und Geowissen-schaften erworben werden. Die Wahl der Lehrveranstaltungen müssen mit Professor Dr. J. Spatz abgespro-chen werden ([email protected]). Studierenden, die keine Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Biologie und Bio-physik verfügen, wird der Grundkurs Biophysik empfohlen.

__________ CHEMIE Biochemie Zusätzlich zu der im Hauptstudium gewählten Biochemie-Vorlesung (I oder II) a) eine der folgenden Vorlesungen (á 2 SWS)

- Biochemie I (WS) [falls nicht bereits als weiterführende Vorlesung gem. S. 16 gewählt] - Biochemie/Strukturbiologie II (SS) [falls nicht bereits als weiterf. Vorl. gem. S. 16 gew.] - Biochemie III (WS) - Biochemie/Strukturbiologie IV (SS)

b) Seminar (2 SWS) c) Praktikum (3 Wochen; HP-E1, -E2, oder -F)

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Radiochemie a) Vorlesungen: Einführung in die Radiochemie I u. II (2x 2 SWS) b) Radiochemisches Praktikum (Blockkurs, 3 Wochen) c) Spezialvorlesung (2SWS) Technische Chemie a) Vorlesungen: Technische Chemie I (Verfahrenstechnik) (2 SWS) Technische Chemie II (Reaktionstechnik) (2 SWS) b) Praktika: Technische Chemie I und II (2 einwöchige Kurse in der DECHEMA) c) Vorlesung: Rechnen mit dem Computer mit Übungsaufgaben aus der techni-schen Chemie (2SWS) d) Industrieseminar über technisch-chemische Entwicklungen (mehrtägig am Ende des WS) e) Eine Spezialvorlesung (alternativ): - Organische Industrielle Chemie - Anorganische Industrielle Chemie - Umweltschutztechnik - Moderne Aspekte der Technischen Katalyse Theoretische Chemie Vorlesungen: Einführung in den Quantenchemie mit Übungen (3 + 2 SWS) Quantenchemie mit Übungen (3 + 2 SWS)

Eine der obigen Vorlesungen (mit Übungen) kann durch eine der folgenden Spezialvorlesungen (2 SWS) mit Übungen ersetzt wer-den: Vielteilchentheorie - Theorie der Molekülschwingungen - Gewöhn-liche Differentialgleichungen - Theorie der NMR - Einführung in die theoret. Festkörperchemie

__________

GEOLOGIE a) Vorlesungen:

Einführung in die Geologie (Endogene und Exogene Dynamik) (4 SWS) Abriss der Erdgeschichte (1 SWS)

b) Vertiefende Vorlesungen aus den folgenden Gebieten nach Wahl (mind. 4 SWS)

Geologie-Paläontologie - Angewandte Geologie-Umweltgeologie - Isotopen-geologie-Geochronologie.

c) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweisen 1. Übungen zur geologischen Karte (2 SWS) 2. Eine der nachstehenden Übungen nach Wahl:

Mineralbestimmen nach äußeren Kennzeichen (2 SWS) oder Paläontologie für Nebenfachstudierende (2 SWS)

3. Geländearbeit: Kartierübung für Anfänger (7 Tage außerhalb der Vorlesungszeit) Mindestens 4 geologische Exkursionstage nach eigener Wahl.

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HYGIENE a) Vorlesung mit Übungen: Hygiene, Umwelthygiene/ökologischer Kurs (2SWS) b) Vorlesung: Umwelthygiene für Chemiker (4 SWS) c) Praktikum: Umwelthygiene (Kurspraktikum, 3 Wochen)

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INFORMATIK a) Vorlesung „Programmieren und Softwaretechnik“ (4 SWS) mit Übungen (2

SWS) b) Vorlesung „Technische Informatik“ (4 SWS) mit Übungen c) Softwarepraktikum für Anfänger (4 SWS)

__________ JURA a) Vorlesungen: Einführung in das Öffentliche Recht für Nebenfachstudierende (mit Klausur) (2 SWS), im WS

Einführung in das Zivilrecht für Nebenfachstudierende (mit Klausur) (3 SWS), im SS

b) Spezialvorlesungen bei Wahl des Faches Umweltrecht: Umweltrecht (2 SWS)

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MATHEMATIK Es sind zu erbringen: 2 Übungsscheine (etwa je einer zu einer Grundvorlesung und einer Kursvorle-sung) oder ein Übungsschein und ein Proseminarschein. Prüfungsstoff ist eine 4-stündige Kursvorlesung; dabei werden Grundkenntnisse aus Analysis und linearer Algebra vorausgesetzt.

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MINERALOGIE, KRISTALLOGRAPHIE a) Vorlesungen: Grundzüge der Kristallographie mit Übungen (4 + 2 SWS) Gesteinsbildende Minerale mit Übungen (2 + 1 SWS) dazu alternativ: b1) Vorlesung mit Praktikum: Experimentelle Mineralogie (2 + 3 SWS) oder b2) Vorlesung mit Übungen: Einführung in die Röntgenbeugung (2 + 3 SWS) oder b3) Vorlesung mit Übungen

Einführung in die Petrologie und Lagerstättenkunde (3 + 1 SWS) oder b4) Vorlesungen mit Praktikum:

Einführung in die Röntgenfluoreszenzanalyse (1 + 2 SWS) und Einführung in die Mikrosondenanalytik (1 + 2 SWS)

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PHARMAKOLOGIE UND TOXIKOLOGIE a) Vorlesung: Grundlagen der Pharmakologie und Toxikologie (4 SWS) b) Kurs der experimentellen Pharmakologie (Block 2 Wochen)

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PHARMAZIE

Pharmazeutische Biologie a) Vorlesungen: Pharmazeutische Biologie I und II (je 3 SWS, nur im WS) b) Praktikum: Pharmazeutische Biologie III (6 SWS, Block 5 Wochen) Pharmazeutische Chemie a) Vorlesungen: 2 Vorlesungen aus dem Zyklus „Pharmazeutische/Medizinische

Chemie“ (2 x 4 SWS); Pflicht: 1 Vorlesung, empfohlen: 2 Vorlesungen b) Praktikum: Arzneimittelanalytik, Drug-Monitoring, toxikologische und umweltre-

levante Untersuchungen (6 Wochen als Block) alternativ: Forschungspraktikum in einem der Arbeitskreise des Pharmazeu-

tisch-Chemischen Instituts (Ansprechpartner sind die Arbeitskreis-Leiter) Pharmazeutische Technologie a) Vorlesungen: Arzneiformenlehre

(Grundlagen der Arzneiformenlehre - Physikalische Pharmazie - Biopharmazie - Maschinenkunde - Materialkunde - Arzneistabilität) (2 x 3 SWS + 2 x 2 SWS)

b) Ein verkürztes 2-Wochen-Praktikum mit Abschlussklausur, bzw. Seminar „Arzneiformenlehre“ mit Kolloquium

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PHYSIK a) Vorlesung: Physik III (Relativität, Quanten und Statistik) (4 SWS) b) Alternativ eine der Vorlesungen:

Physik IV (Atome und Moleküle) (4 SWS) Physik V (Festkörper) (4 SWS) Physik VI (Kerne und Elementarteilchen) (4 SWS) Theoretische Physik III (Quantenmechanik, mit Übungen (4 + 2 SWS)

Es wird empfohlen, zusätzlich die Vorlesung Moderne Physik für Naturwissen-schaftler (2 SWS) zu besuchen. Die Prüfer sind beim Dekanat der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfragen.

__________ PHYSIOLOGIE a) Vorlesungen: Integrierte Vorlesung Organe und Organsysteme (WS 5 x 2 SWS)

und Integrierte Vorlesung Zellbiologie, Zellphysiologie, Biochemie, Molekularbio-logie (SS 5 x 2 SWS)

b) Kurs der Physiologie und Medizinischen Biophysik für fortgeschrittene Studen-ten der Medizin und Naturwissenschaften (SS 12 x 3 SWS)

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UMWELTGEOCHEMIE a) Vorlesungen: Umweltgeochemie I und II (2 x 2 SWS) b) Spezialvorlesung (2 SWS) c) Praktikum Umweltgeochemie (Block, 1 Monat, ganztägig)

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VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Folgende drei Lehrveranstaltungen müssen jeweils durch eine Prüfungsleistung (Klausur) abgeschlossen werden:

- Einführung in die Wirtschaftswissenschaften - Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Mikroökonomie - Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Makroökonomie

Alternativ kann eine der beiden letztgenannten Veranstaltungen (Mikro- od. Mak-roökonomie) durch eine beliebig wählbare volkswirtschaftliche vierstündige Veran-staltung des Hauptstudiums (3 V / 1 Ü) ersetzt werden, die durch eine Prü-fungsleistung (Klausur)abgeschlossen werden muss.

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ADRESSEN Fakultät Chemie und Geowissenschaften Dekanat Im Neuenheimer Feld 234, D-69120 Heidelberg Tel.: +49 (0) 62 21/54 - 48 44, Fax: +49 (0) 62 21/54 - 45 89 E-Mail: [email protected] Studienberatung: Studienanfänger Prof. Dr. Gottfried Huttner, n.V., INF 270, Zi. 260, Tel. 54-84 46 E-Mail: [email protected] Dr. Elisabeth Kaifer, n.V., INF 270, Zi 276, Tel. 54-85 28 E-Mail: [email protected] Auslandsaufenthalte Priv.-Doz. Dr. Markus Enders, n.V., INF 276, Zi.201, Tel. 54-62 47 E-Mail: [email protected] Hochschulortwechsel Dr. Claudia Meier, n.V., INF 273, Zi. 208, Tel. 54-84 77 E-Mail: [email protected] Studiendekan Prof. Dr. Gerald Linti, n.V., INF 503, Tel. 54-84 68 E-Mail: [email protected] Prüfungsausschuss für die Diplomchemiker - Vor- und Hauptprüfung Vorsitzender Prof. Dr. Thomas Müller, n.V., INF 273, Tel. 54-62 07 E-Mail: [email protected] Sekretariat INF 270, Zi. 235, Tel. 54-84 03 Für Anregungen, Ideen, Verbesserungsvorschläge, Kritik u. dgl. sind wir jederzeit dankbar.

Dekanat Chemie und Geowissenschaften