Systeme der Umsatzsteuer
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Autor: Erhard Dinhobl
Systeme der UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, d.h. durch sie werden Vorgänge des wirtschaftlichen Verkehrs besteuert. zB: Verkauf von Waren und DienstleistungenSie ist auch eine Allphasensteuer. D.h. sie wird von jedem Unternehmen das die Ware durchläuft an das Finanzamt entrichtet.
Die dem Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer schuldet der Unternehmer dem FA. Er kann jedoch von der Summe aller Umsatzsteuerbeträge, die er innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, welcher meist 1 Monat ist, seinen Kunden verrechnet hat die Summe der an ihn gerichteten Beträge der Steuer (wird nicht USt sondern Vorsteuer bezeichnet) abziehen. Die Differenz (deshalb abziehen), USt-Zahllast genannt, muss er dem FA zahlen.Anmerkung: Gemeinschaftsgebiet: alle EU-Staaten; Drittlandsgebiet: alles nicht Gemeinschaftsgebiet; Ausland: alles außer Österreich
BeispielUnternehmer kauf Ware um € 2.000 und verkauft im selben Monat um Waren um € 3.000. Welche Zahllast ergibt sich?
Was unterliegt der UStEin Umsatz kann: steuerpflichtig steuerpflichtig
steuerfreinicht steuerpflichtig
...sein.
steuerpflichtige� Lieferung, d.h. die Übertragung eines Gegenstandes� sonst. Leistungen, d.s. Dienstleistungen (Putzen in der Putzerei), Vermietung,
Rechtsanwalskosten
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Erzeuger Großhändler Einzel- händerl
Letzt- verbraucher
Verkaufder Ware
Verkaufder Ware
Verkaufder Ware
Finanzamt
USt USt USt USt
Unternehmer
Eingangsrechnung
Ware A € 2.000+ USt € 400 -----------SUMME 2.400
Ware gekauft Ware verkauft
Ausgangsrechnung
Ware Z € 3.000+ USt € 600 -----------SUMME 3.600
USt € 600- VSt € 400 --------Zahllast € 200 FA
Autor: Erhard Dinhobl
� Eigenverbrauch, d.h. wenn der Unternehmer etwas aus seinem Unternehmen nimmt oder verwendet
� Einfuhr, d.h. wenn ein Unternehmer etwas aus einem Drittland importiert
steuerpflichtige UmsätzeEin Umsatz ist steuerpflichtig, wenn kein Befreiungsgrund im Gesetzt geschrieben ist
steuerfreie Umsätze� Ausfuhrlieferungen (zB Versendung von Gegenständen in Drittland)� gewähren von Krediten� Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln, Wertzeichen (zB Briefmarken) und
Wertpapieren� Versicherungsprämien� Postgebühren für Pakete und Briefe (nicht aber Telegramme)
nicht steuerpflichtigezB:
� Privater verkauft seinen PC� ein Unternehmer verkauf seinen Briefmarkensammlung (nicht aber im Rahmen des
Unternehmens)� ein Unternehmer schenk dem SOS-Kinderdorf 100 Paar Würstel
BemessungsgrundlageAls Grundlage für die Bemessung dient der Betrag den der Empfänger der Ware oder Leistung zu zahlen hat (Entgelt). Dazu gehören auch Verpackungskosten, Zustellkosten und Bedienungszuschläge. Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt.Rabatte und Skonto vermindern das Entgelt und sind daher abzugsfähig.Wird das Entgelt nachträglich geändert, zB durch nachträglich gewährten Rabatt oder Skonto, so ist sowohl die USt des des Verkäufers als auch die VSt des Käufers zu berichtigen. Für die Berechnung der Steuer ist das vereinbarte Geld heranzuziehen und nur in Ausnahmefällen das vereinnahmte.
Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung)Es ist festgelegt, dass die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen ist. Das sind also die im Monat ausgestellten Rechnungen und Barverkaufsquittungen. Der Zeitpunkt der Zahlung des Entgelts ist bei der Sollbesteuerung egal.Die Steuerschuld entsteht also mit Ablauf des Monats indem die Leistung oder Ware ausgeführt und die Rechnung gestellt worden ist. Wird die Rechnung erst im nächsten Monat gestellt oder noch später, so entsteht die Steuerschuld im nächsten Monat des ausführen der Ware oder Leistung. Bei Voraus- und Anzahlungen entsteht die Steuerschuld in dem Monat, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist.
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung)Wie der Namen schon sag entsteht die Steuerschuld in dem Monat indem das Entgelt vereinnahmt wird. Grundlagen für die Besteuerung sind Bank- und Postsparkasseneingänge und Bareinnahmen.
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Autor: Erhard Dinhobl
Es gibt 4 Steuersätze:� Normalsteuersatz 20%� Ermäßigter Steuersatz 10%� Ermäßigter Steuersatz 12%� Ermäßigter Steuersatz 16%
Die VorsteuerDie Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer A von anderen Unternehmern B in Rechnung gestellt wird. Das heißt wenn A zB Rohstoffe von B kauft ist die in der Rechnung an A enthaltene USt die VSt für A. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
� Empfänger der Lieferung oder Leistung ist Unternehmer� die Lieferung oder Leistung muss erbracht worden sein� eine den ges. Bestimmungen entsprechende Rechnung muss vorliegen
Die Vorsteuer wird von der USt des betreffenden Monats abgezogen.Kein Vorsteuerabzug bei Anschaffung, Betrieb und Miete von PKWs, Kombinationskraftwagen und Krafträdern. In diesen Fällen wird also nicht auf das Vorsteuerkonto gebucht sondern der Bruttobetrag auf das jeweilige Konto.
Die RechnungDie Rechnung ist ein Schriftstück, mit dem der Unternehmer über eine Lieferung oder Leistung abrechnet. Dazu zählen auch Quittungen, Frachtbriefe und Gegenrechnungen.Eine Rechnung kann auch eine Quittung sein. Das ist eine Rechnung vom Empfänger der Leistung versteht. Eine ordnungsgemäße Rechung beinhaltet:
1. Name & Anschrift des Lieferanten und Kunden2. Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der
Leistung3. Tag der Lieferung oder Leistung4. Entgelt (excl. USt) + USt-Betrag
Kleinbetragsrechnungen (Entgelt + USt < € 145) können auch vereinfacht ausgestellt werden. Darauf kann Name & Anschrift des Kunden entfallen und Entgelt und USt können in einem Betrag ausgewiesen werden. Steuersatz der USt muss aber angegeben sein.
BestimmungenUnternehmer haben die ges. Aufzeichnungspflicht, d.h sie sind verpflichtet ihre Nettoentgelte für jeden Ankauf oder Verkauf und deren Steuerbeträge aufzuzeichnen, unter Umständen sogar in die Steuersätze aufzugliedern.
Umsatzsteuervoranmeldung, Entrichtung der SteuerUnternehmer müssen für jedem Monat oder bis spätestens 15. des zweit-darauffolgenden, die Besteuerungsgrundlage ausfertigen, die Höhe der zu entrichtenden Steuer oder der Überschuss und die Steuer an das FA zu zahlen.
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Autor: Erhard Dinhobl
UmsatzsteuererklärungNach Ablauf des Kalenderjahres muss der Unternehmer bis spätesten 31. März des folgenden Jahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der der Jahresumsatz zu berechnen ist.
Geschäftsfälle und die USt
Die Konten250 Vorsteuer: enthält die vom Lieferanten in Rechnung gestellte USt350 Umsatzsteuer: enthält die an den Kunden in Rechnung gestellte USt352 USt-Zahllast: 250 und 350 werden am Monatsende auf diese Konto übertragen und weist dann den Betrag aus, der ans FA gezahlt werden muss
Methoden der USt-Verbuchung beim Geschäftsfall1. NettomethodeEinkauf von Handelswaren € 5.000 + € 1.000 USt = € 6.000 auf ZielRechnung:
€ 5.000+ USt € 1.000
---------€ 6.000
Buchungssatz:160 HW-V 5.000 330 LV 6.000250 VSt 1.000
Bei dieser Methode wird man im Buchungssatz sieht, der Rechungsbetrag auf das Entgelt und den USt-Betrag aufgeteilt, und die USt sofort auf den betreffenden Steuerkonto (250 oder 350) verbucht.
2. BruttomethodeBei dieser Methode wird der Rechnungsbetrag vorerst als ganzes auf dem betreffenden Konto erfasst und erst man Monatsende „netto“ gestellt, d.h. die Steuer wird erst dann auf das entsprechende Steuerkonto gebucht.
Beispiel:Warenverkauf € 15.000 + € 3.000 = € 18.000 auf Ziel; Summe übrige Warenverkäufe in diesem Monat: € 436.000 + € 87.200 = € 523.200
Buchungssatz des Warenverkaufs:200 LF 400 HW-Erl € 18.000
am Monatsende wird die VSt vom HW-Erlösekonto herausgebucht:400 HW-Erl 350 USt € 90.200 (€ 87.200 + € 3.000)
Buchungen am Monatsende für die Zahllast an das FAEs müssen die VSt und die USt auf das USt-Zahllastkonto umgebucht werden, um den Betrag der an das FA gezahlt werden muss am Zahllastkonto als Saldo aufscheinen zu lassen.
1. Umbuchen der USt350 USt / 352 USt-Zahllast
2. Umbuchen der VSt352 USt-Zahllast / 250 VSt
3. Dann die Zahlung an das FA (der Saldo auf USt-Zahllast) zB mit Bank:
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352 USt-Zahllast / 280 Bank
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