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THÜRINGER LANDTAG 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893 zu Drucksache 5/4103 03.09.2012 Druck: Thüringer Landtag, 25. September 2012 A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4103 - Berufsakademien, Hochschulen und Hochschulentwicklung in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. August 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: 1. Thüringer Hochschulentwicklungsplanung Unter den Bedingungen einer gelebten Hochschulautonomie, wie sie die Novelle des Thüringer Hochschul- JHVHW]HV YRQ (QGH IU 7KULQJHQ JHVFKDIIHQ KDW PXVV +RFKVFKXOSODQXQJ QHX GH¿QLHUW XQG JHVWDOWHW werden. Leitideen des strategischen Dialogs zur Zukunft (Fortentwicklung) der Thüringer Hochschulen müs- VHQ SDUWQHUVFKDIWOLFKH 9HUDEUHGXQJHQ XQG :HWWEHZHUE ]ZLVFKHQ +RFKVFKXOHQ PLW GLIIHUHQ]LHUWHQ 3UR¿OHQ und klaren Entwicklungsperspektiven sein. Hochschulplanung ist als fortlaufender Prozess einer gemein- samen Aufgabe von Land und Hochschulen zu begreifen. Durch sie wird - aufbauend auf einer fundierten Entwicklungsplanung der einzelnen Hochschule und geleitet von den strategischen Leitlinien des Landes - die Thüringer Hochschullandschaft fortentwickelt, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und auf die gemeinsamen Zielsetzungen ausgerichtet. Die drei wesentlichen Elemente (Phasen) dieses partnerschaftlichen Zusammenwirkens im ständigen Pla- nungsprozess von Staat und Hochschulen sind: 1. der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zu den Grundlagen und Zielen über die strukturelle Entwick- lung der Hochschulen und deren Ausbauplanung, die strategischen Leistungs- und Entwicklungsziele GHU +RFKVFKXOHQ XQG GHUHQ (UUHLFKXQJ VRZLH EHU $UW XQG 8PIDQJ GHU VWDDWOLFKHQ +RFKVFKXO¿QDQ]LH- rung (einschließlich der Budgetierung der Hochschulhaushalte verbunden mit größtmöglicher Flexibili- tät bei der Mittelbewirtschaftung durch die Hochschulen sowie der Verteilung der Mittel aufgrund eines gemeinsam vereinbarten leistungs- und belastungsorientierten Mittelverteilungsmodells im Verhältnis Staat-Hochschulen), 2. der Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen als operationalisierte Planung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit jeder einzelnen Hochschule, in der - aufbauend auf den Inhalten der jeweili- gen Rahmenvereinbarung - die konkreten Ziele und Leistungen für die verschiedenen Aufgabenberei- che der einzelnen Hochschulen festgelegt werden (verbunden mit einem konzentrierten Berichtswesen der Hochschulen zur Gewährleistung von Kosten- und Leistungstransparenz); 3. ein strategischer Dialog zur langfristigen Entwicklung der Hochschulen über die Laufzeit der Rahmen- vereinbarung hinaus. Entsprechend dem Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2012 (Drucksache 5/4614) wird die Landesre- gierung bis Ende 2013 ein Konzept zur strategischen Entwicklung der Thüringer Hochschulen vorlegen.

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THÜRINGER LANDTAG5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

zu Drucksache 5/410303.09.2012

Druck: Thüringer Landtag, 25. September 2012

A n t w o r t

des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP- Drucksache 5/4103 -

Berufsakademien, Hochschulen und Hochschulentwicklung in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. August 2012 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

1. Thüringer Hochschulentwicklungsplanung

Unter den Bedingungen einer gelebten Hochschulautonomie, wie sie die Novelle des Thüringer Hochschul-

werden. Leitideen des strategischen Dialogs zur Zukunft (Fortentwicklung) der Thüringer Hochschulen müs-

und klaren Entwicklungsperspektiven sein. Hochschulplanung ist als fortlaufender Prozess einer gemein-samen Aufgabe von Land und Hochschulen zu begreifen. Durch sie wird - aufbauend auf einer fundierten Entwicklungsplanung der einzelnen Hochschule und geleitet von den strategischen Leitlinien des Landes - die Thüringer Hochschullandschaft fortentwickelt, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und auf die gemeinsamen Zielsetzungen ausgerichtet.

Die drei wesentlichen Elemente (Phasen) dieses partnerschaftlichen Zusammenwirkens im ständigen Pla-nungsprozess von Staat und Hochschulen sind:1. der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zu den Grundlagen und Zielen über die strukturelle Entwick-

lung der Hochschulen und deren Ausbauplanung, die strategischen Leistungs- und Entwicklungsziele -

rung (einschließlich der Budgetierung der Hochschulhaushalte verbunden mit größtmöglicher Flexibili-tät bei der Mittelbewirtschaftung durch die Hochschulen sowie der Verteilung der Mittel aufgrund eines gemeinsam vereinbarten leistungs- und belastungsorientierten Mittelverteilungsmodells im Verhältnis Staat-Hochschulen),

2. der Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen als operationalisierte Planung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit jeder einzelnen Hochschule, in der - aufbauend auf den Inhalten der jeweili-gen Rahmenvereinbarung - die konkreten Ziele und Leistungen für die verschiedenen Aufgabenberei-che der einzelnen Hochschulen festgelegt werden (verbunden mit einem konzentrierten Berichtswesen der Hochschulen zur Gewährleistung von Kosten- und Leistungstransparenz);

3. ein strategischer Dialog zur langfristigen Entwicklung der Hochschulen über die Laufzeit der Rahmen-vereinbarung hinaus.

Entsprechend dem Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2012 (Drucksache 5/4614) wird die Landesre-gierung bis Ende 2013 ein Konzept zur strategischen Entwicklung der Thüringer Hochschulen vorlegen.

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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2. Ausgangslage

Hochschulplanung:Durch das ab dem 1. Januar 2007 geltende Thüringer Hochschulgesetz wurde der bis dahin geltende § 104 ThürHG (Landeshochschulplan) aufgehoben. Stattdessen enthält seit dem 1. Januar 2007 der § 11 Abs. 4 ThürHG Regelungen zur Hochschulentwicklungsplanung des Landes. So heißt es in § 11 Abs. 4 ThürHG: "Die Hochschulentwicklungsplanung enthält die Zielvorstellungen des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Finanzplanung des Lan-des nach § 31 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) in der Fassung vom 19. September 2000

-nanzieller Bedeutung nach § 40 ThürLHO."

Hochschullandschaft:Thüringen verfügt mit seinen vier Universitäten, einer Musikhochschule und den vier Fachhochschulen über eine ausdifferenzierte und leistungsfähige Hochschullandschaft. Im Rahmen des "Bologna-Prozesses" er-folgte in den letzten Jahren eine umfangreiche Modernisierung und Umstrukturierung des Studiensystems aller Hochschulen des Landes. Im Zuge der Umstellung auf die gestufte Studienstruktur (Bachelor, Mas-ter) wurde das Studienangebot auch unter Berücksichtigung des künftigen Fachkräftebedarfs und der de-

-kunftsorientierte Studienangebote, die auch ein lebensbegleitendes Lernen ermöglichen. Mit derzeit über 300 Studiengängen bieten die Thüringer Hochschulen ein breit gefächertes und weitgehend aufeinander abgestimmtes Studienangebot an. Parallel dazu ermöglicht die Staatliche Studienakademie Thüringen (Be-rufsakademien Eisenach und Gera) ein duales Studium, das theoretische und praktische Ausbildungsinhal-te verbindet. Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie drei Hochschulen in freier Trä-gerschaft ergänzen das Studienangebot.

Gegenwärtig studieren an den Thüringer Hochschulen zirka 52 400 Studierende, davon etwa- 36 700 an den Universitäten,- 900 an der Musikhochschule und - 14 800 an den staatlichen Fachhochschulen.

Hinzukommen etwa - 800 Studierende an den Hochschulen in freier Trägerschaft,- 1 400 Studierende an der Berufsakademie und- 400 Studierende an der Verwaltungsfachhochschule.

Die Zahl der Studierenden in Thüringen hat sich damit von zirka 14 000 im Jahr 1990 über 39 000 im Jahr 2000 bis heute stetig erhöht. Die meisten Studierenden sind in der Fachrichtung Ingenieurwissenschaften (25,3 Prozent) und den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (25 Prozent) eingeschrieben, gefolgt von den Sprach- und Kulturwis-senschaften (21,7 Prozent) sowie Mathematik und Naturwissenschaften (14,3 Prozent). Der Anteil der Stu-dierenden liegt insbesondere im Bereich der Ingenieurwissenschaften erheblich über dem Bundesdurch-schnitt von 19,8 Prozent, was dem Nachfragebedarf der Thüringer Wirtschaft entspricht. Die Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester sind an den Thüringer Hochschulen (inkl. private Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschule) insgesamt von 8 770 im Studienjahr 2000 über 9 325 im Jahr 2005 auf über 11 000 im Jahr 2011 ständig gestiegen. Entgegen der prognostizierten Entwicklung

-schreibungszahlen bei den Studierenden verzeichnet werden. Positiv hervorzuheben ist, dass sich der An-teil der Studienanfänger, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in den alten Ländern (einschließlich Ber-lin) erlangten, von 20,7 Prozent in 2008 über 24 Prozent in 2009 und 29,4 Prozent in 2010 auf 37,7 Prozent in 2011 stetig erhöht hat. Dies zeigt, dass die Attraktivität des Studienstandortes Thüringen auch überregi-onal wahrgenommen wird. Gestiegen ist gleichzeitig auch die Zahl der Absolventen. Während im Prüfungsjahr 2000 ca. 3 800 Studie-rende ihr Studium mit Erfolg beendeten, waren dies im Jahr 2005 bereits zirka 6 500 und im Jahr 2011 insge-

Gelungen ist in den letzten Jahren auch der Aufbau einer leistungsfähigen Forschung an den Hochschulen. Dies zeigt nicht zuletzt die Summe der eingeworbenen Drittmittel der Hochschulen. Sie hat sich seit dem Jahr 2001 mit zirka 48 Millionen Euro bis zum Jahr 2010 mit über 122 Millionen Euro mehr als verdoppelt.

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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3. Hochschulentwicklungsplanung als strategischer Dialog

Die in § 11 Abs. 4 ThürHG verankerte Hochschulentwicklungsplanung ist ein weiteres wesentliches Steue-rungsinstrument der Hochschulpolitik, weshalb sie entsprechend den bereits implementierten Steuerungs-systemen gemeinsam und in einem Dialogprozess von Ministerium und Hochschulen fortgeführt und kon-kretisiert werden wird. Diese Herangehensweise entspricht den in der Rahmenvereinbarung III diesbezüglich gemeinsam vereinbarten Zielstellungen: "Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch gemeinsame Struk-

Schwerpunktentwicklung in Lehre, Studium und Forschung sowie verstärkte Zusammenarbeit und Koope-ration der Hochschulen, insbesondere durch eine intensivere auch hochschulartenübergreifende Abstim-mung, Entwicklung arbeitszeitiger Strategien in Hinblick auf bestimmte und gemeinsame Studienangebote sowie die verstärkte Nutzung von Synergien."

Der gemeinsame Dialogprozess zur Hochschulentwicklungsplanung befasst sich zunächst mit den zentra-len Fragestellungen der Hochschulentwicklungsplanung:- Wie können gegebenenfalls bestehende bzw. sich abzeichnende strukturelle Problembereiche in der

- Wie kann unter Beibehaltung der Hochschulautonomie sowie unter Beachtung der vorhandenen Rah-menbedingungen und Entwicklungstendenzen eine - auch national wie international sichtbare - weitere

-

Aufbauend und anknüpfend an diese Fragestellungen werden - die Untersuchungs- und Entwicklungsbereiche konkret benannt,- abgestimmte Entwicklungskonzepte erarbeitet,- relevante Maßnahmen zur Umsetzung erforderlicher beziehungsweise anzustrebender Entwicklungs-

prozesse beschrieben, verabredet und gegebenenfalls eingeleitet sowie- Vorgaben bzw. Prämissen zur künftigen Strukturentwicklung aufgestellt.

Entsprechend dem Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2012 (Drucksache 5/4614) wird die Landesre-gierung bis Ende 2013 ein Konzept zur strategischen Entwicklung der Thüringer Hochschulen vorlegen.

4. Herausforderungen

Jahre, wird die Zahl der Schulabsolventen mit einer Hochschulzugangsberechtigung in Thüringen sowie in den anderen neuen Ländern in den kommenden Jahren weiter zurückgehen. Gleichzeitig steigt bundes-weit die Nachfrage nach Studienplätzen aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge in bevölkerungsreichen westdeutschen Ländern sowie aufgrund der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes stark an. Die Heraus-forderung der Thüringer Hochschulen besteht vor diesem Hintergrund darin, die vorhandenen Studieren-denpotenziale durch ein breit gefächertes und qualitativ hochwertiges Studienangebot sowie eine hervor-ragende Infrastruktur auszuschöpfen, um so auch die in Thüringen vorhandenen Studienplatzkapazitäten auszunutzen und zu erhalten.Der Bedarf an Fachkräften, die über einen Hochschulabschluss verfügen, wird in den nächsten Jahren nicht nur in Thüringen stark zunehmen. Die sich hieraus ergebende Herausforderung der Thüringer Hochschu-len besteht darin, den Anteil derjenigen eines Altersjahrganges, die ein Hochschulstudium aufnehmen und

entwickelt werden, die die Durchlässigkeit der verschiedenen Bildungswege erhöhen und die ein lebens-langes Lernen auch durch eine Erweiterung des Hochschulzugangs für Berufstätige fördern. Dabei werden sie zu berücksichtigen haben, dass in den nächsten Jahren etwa 40 Prozent der an den Hochschulen be-schäftigten Hochschullehrer altersbedingt die Hochschulen verlassen werden.Eine weitere Herausforderung für den Hochschulbereich ist es, durch gezielte Maßnahmen einen Beitrag

Vor diesem Hintergrund gilt es, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der dem Land insgesamt zur -

tential der Hochschulen weiter zu vernetzen und aufeinander abzustimmen, um die Hochschulen so aufzu-stellen, dass sie sowohl in den nächsten vier Jahren aber auch danach sich den jeweils neuen Herausfor-

europäischen und globalen Wettbewerb festigen können. Die Thüringer Hochschulen und Wissenschafts-

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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-wicklung gezielt entgegengewirkt werden kann.

5. Rahmenbedingungen für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung

Für die hochschulpolitischen Ziele sowie die hochschulplanerischen Leitlinien der kommenden Jahre sind folgende Rahmenbedingungen bzw. Rahmenvorgaben von Bedeutung und zu beachten:

Gemäß § 11 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes schließen "die Landesregierung und die Hochschu-len auf der Grundlage der Hochschulentwicklungsplanung des Landes mehrjährige, in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren geltende Rahmenvereinbarungen über die gemeinsame Umsetzung der Zielvor-stellungen des Landes über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung, die stra-tegischen Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen und deren Erreichung, über Art und Umfang

Hochschulbereich" ab.

Mit prägend für die Hochschulentwicklung in Thüringen in den letzen Jahren sowie die Hochschulentwick-lungsplanung für die kommenden Jahre war und ist der Hochschulpakt 2020: Thüringen und seine Hoch-

-

für die zweite Phase des HSP-2020 von 2011 bis einschließlich 2015 sind ambitioniert und es muss allen -

halten. Die Studienanfängerzahlen des Jahres 2010, die um 40 Prozent über der KMK-Prognose aus dem Jahr 2009 liegen, sind ein Beleg für die Attraktivität der Thüringer Hochschullandschaft und zeigen, dass es

6. Hochschulpolitische Zielstellungen

Aufbauend auf dem Erreichten sowie unter Zugrundelegung der Rahmenbedingungen und unter Berück-sichtigung der Herausforderungen ergeben sich folgende hochschulpolitischen Zielstellungen für die Jah-re 2012 bis 2015:Erklärtes Ziel der Thüringer Hochschulpolitik ist die Weiterentwicklung eines ausgewogenen und aufeinan-der abgestimmten Studienangebots sowie die Sicherung der guten und attraktiven Studienbedingungen. Die weitgehende Aufrechterhaltung der Ausbildungs- und Forschungskapazitäten insbesondere in den techni-schen Studiengängen ist ein wichtiger Beitrag zur Standortentwicklung des Freistaats Thüringen. Ziel ist zu-dem die Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots auch für Studierwillige aus bildungsfernen Schich-

berufsbegleitender Ausbildungsgänge. Eine Stärkung der internationalen Ausrichtung der Hochschulen er-höht das Interesse sowohl für ausländische Studierende, Graduierte und Gastwissenschaftler als auch für potentielle deutsche Studienbewerber. Besondere Anstrengungen werden auch weiterhin im Bereich Hoch-schulmarketing erforderlich sein. Durch gezielte Marketingmaßnahmen und Informationen über die gute Ausstattung sowie die attraktiven Angebote der Thüringer Hochschulen sollen sowohl die Verbleibquote der Thüringer Abiturienten in Thüringen erhöht als auch verstärkt Studienanfänger aus anderen Ländern für ein Studium in Thüringen gewonnen werden.

Abgeleitet und konkretisiert aus diesen allgemeinen Zielstellungen enthält die Präambel der im Dezember 2011 geschlossenen Rahmenvereinbarung III folgende hochschulpolitischen Zielstellungen:

Verbesserung von Lehre, Studium und Weiterbildung durch- Weiterentwicklung eines attraktiven, ausgewogenen und aufeinander abgestimmten Studienangebots,- Sicherung der guten und attraktiven Studienbedingungen sowie- Evaluation und Weiterentwicklung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Bologna-Pro-

zesses.

- verbesserte Ausschöpfung des Potenzials der Studienberechtigten durch Erhöhung der Übergangsquo-te Schule - Hochschule und verstärkte Gewinnung von Studienanfängern aus anderen Ländern sowie dem Ausland,

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- Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots auch für Studierwillige aus bildungsfernen Schichten

berufsbegleitender Ausbildungsgänge,- gezielte Marketingmaßnahmen und Informationen über die gute Ausstattung sowie die attraktiven An-

gebote der Hochschulen sowie- Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Verminderung der Abwanderung von

Absolventen Thüringer Hochschulen und zur Sicherung des Bedarfs an akademischen Fachkräften in Thüringen.

Förderung akademischer Karrieren durch verstärkte Förderung engagierter und leistungsstarker Studieren-der sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere auch gezielte Förderung junger Forscher durch Wiedereinstiegs- und Kontaktstipendien und Ausweitung der Graduiertenförderung sowie der Stipen-dienvergabe durch die Hochschulen.

Förderung der Gleichstellung durch- Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags, insbesondere Verbesserung der Bedingungen für Studen-

tinnen und Wissenschaftlerinnen an den Hochschulen und Steigerung des Frauenanteils an Doktoran-den und Professoren sowie

- Verwirklichung der Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch angemessene Maßnahmen und Vorkehrungen;

Ausbau von Forschung und Innovation durch- nachhaltige Unterstützung der Hochschulen im Wettbewerb um nationale wie internationale Exzellenz, - weiteren Ausbau der Forschungsinfrastruktur, verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungs-

einrichtungen und Unternehmen sowie- aktive Unterstützung des Forschungstransfers und Förderung der anwendungsnahen Forschung.

Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch- gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich mit dem Ziel einer ausgewoge-

- verstärkte Zusammenarbeit und Kooperation der Hochschulen, insbesondere durch eine intensivere auch hochschulartenübergreifende Abstimmung, Entwicklung arbeitsteiliger Strategien im Hinblick auf abgestimmte und gemeinsame Studienangebote sowie die verstärkte Nutzung von Synergien bei Ver-waltungs- und Forschungskooperationen.

7. Finanzausstattung

Zur Umsetzung der zuvor dargestellten Zielstellungen gibt das Land den Hochschulen über die Vereinba-

zunächst für die Jahre 2012 bis 2015 in dem sich aus der nachfolgenden Übersicht ergebenden Umfang.

Jahr 2012 2013 2014 20150469 (Hochschulen gemeinsam) 382 555 200 390 182 500 392 129 500 395 249 000davonLandesmittel 0469 363 200 000 373 900 000 378 100 000 382 400 000davon:- Bewirtschaftung Gebäude- Graduiertenförderung- KLUG

32 000 0001 100 000

330 100 000

32 600 0001 150 000

340 150 000

33 300 0001 200 000

343 600 000

34 000 0001 250 000

347 150 000Hochschulpakt-2020davon- an Hochschulen direkt- in KLUG-Gestaltungsfonds

19 355 200

19 000 000355 200

16 282 500

15 500 000782 500

14 029 500

13 500 000529 500

12 849 000

12 000 000849 000

zuzüglichHochschulbau (ohne Klinikum) 40 000 000 40 000 000 40 000 000 40 000 000

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Zu diesen Mitteln kommen noch hinzu:Bundesmittel Bund/Länder-Pro-gramme(z. B. "Modellversuche", "Profes-sorinnen-Programm")

844 000 847 600 462 900 200 000

Sonderprogramm-Ingenieuraus-bildung-FH 780 000 390 000

Durch den vereinbarten Finanzumfang der RV III insgesamt wird eine deutliche Steigerung der Gesamt-zuschüsse an die Hochschulen in den Jahren 2012 bis 2015 erreicht. Diese Zahlen und der damit verbun-

-schulbereich beimisst. Die Wichtigkeit und große Bedeutung des Hochschulsektors für die Entwicklung des gesamten Freistaats wird dadurch nachhaltig unterstrichen.

Vor dem Hintergrund, dass den Hochschulen im Jahr 2011 insgesamt nur 1,9 Prozent weniger an Landes-mitteln und Hochschulpakt-2020-Mitteln zur Verfügung standen als im Jahr 2010, ist die in der Einleitung zu der Großen Anfrage enthaltene Aussage, dass den Hochschulen im Jahr 2011 die Grundlage einer aus-kömmlichen Finanzierung entzogen worden sei, für die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Denn die in der Rahmenvereinbarung II verankerten Leistungszusagen des Landes haben bis zum Jahresende 2011 ein

-onen Euro Hochschulpakt-2020-Mittel. Damit - konnten die direkten Landeszuschüsse an die Hochschulen - unter Berücksichtigung der Einsparungen

im Jahr 2011 - von 316,1 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 332,5 Millionen Euro im Jahr 2011 gesteigert werden,

- stiegen die den Hochschulen zur Verfügung gestellten Mittel des HSP 2020 von 2,7 Millionen Euro in 2008 auf 17,8 Millionen Euro in 2011 und

- stieg der direkte Gesamtzuschuss an die Hochschulen aus Landesmitteln und HSP-2020-Mitteln von 318,8 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 350,3 Millionen Euro im Jahr 2011 und damit um mehr als 30 Mil-lionen Euro und somit fast genau zehn Prozent.

I. Berufsakademien- und Hochschulentwicklungsplanung

Die Universität Erfurt (UE) ist eine geisteswissenschaftliche Universität mit kultur- und gesellschafts--

wissenschaftlicher, Staatswissenschaftlicher und Katholisch-Theologischer Fakultät sowie dem Max-Weber-Kolleg als Institute for Advanced Study und dauerhaftem Graduiertenkolleg innovati-

-re und Forschung sind fakultätsübergreifend und interdisziplinär die Bereiche Bildung und Religi-on. Der Bereich "Bildung" umfasst u. a. die konsekutive Lehramtsausbildung für Grund- und Regel-schule, Sonder- und Integrationspädagogik, Lehr-/Lern- und Trainingspsychologie. Ein besonderer Schwerpunkt der empirischen Forschung liegt im Bereich des Lehrens, Lernens und der medialen Sozialisation bei Kindern und Jugendlichen. Im Schwerpunkt "Religion" ermöglicht die Universität Erfurt ein Studium der Religionswissenschaft und der Katholischen Theologie sowie Religion für das Lehramt. Sie ist die einzige Ausbildungsstätte für katholische Theologie in den neuen Ländern. In der Forschung gehört die Universität zu den großen religionswissenschaftlichen Standorten.

Die Technische Universität Ilmenau (TUI) ist die einzige technische Universität des Freistaats und steht für eine lange Tradition in der Ausbildung insbesondere von Ingenieuren der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. An fünf Fakultäten bietet die Universität ein interdisziplinäres Studium in den Ingenieurwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozial-wissenschaften. Innovative Lehrgebiete entstehen besonders an den Schnittstellen verschiedener

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Disziplinen, wie beispielsweise der Mikro- und Nanotechnologie, der Mechatronik, der Informations- und Kommunikationstechnologie oder der Biomedizinischen Technik. Forschungsschwerpunkte sind: Nanoengineering, Präzisionstechnik und Präzisionsmesstechnik, Technische und biomedizi-nische Assistenzsysteme, Antriebs-, Energie- und Umweltsystemtechnik, Digitale Medientechno-logie, Mobilkommunikation.

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) ist Thüringens größte Hochschule. Als einzige soge-nannte Volluniversität verfügt sie über zehn Fakultäten für Theologie, Rechtswissenschaft, Wirt-schaftswissenschaft, Philosophie, Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Mathematik und Infor-matik, Physik-Astronomie, Chemie-Geowissenschaften, Biologie-Pharmazie und Medizin. Das Studienangebot umfasst mehr als 150 Studienfächer. Interdisziplinäre Schwerpunktbereiche der Forschung sind: Optik, Photonik und photonische Technologien (Ernst-Abbe-Zentrum für Photo-nik), Innovative Materialien und Technologien, Dynamik komplexer biologischer Systeme, Labora-torium Aufklärung sowie Menschen im sozialen Wandel. Die Schwerpunktbereiche werden durch drei wissenschaftliche Querstrukturen (Querschnittsbereiche) komplettiert: Analyse und Manage-ment komplexer Systeme, Kulturelle Kontexte des Alterns, Grundlagen Europas - Kultur und Re-ligion in Antike und Mittelalter.

Die Bauhaus-Universität Weimar (BUW) bietet in den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen,Gestaltung und Medien über 30 Studiengänge in den Disziplinfeldern der Architektur, des Ingenieur-wesens, des Designs, der Kunst und der Medien. Durch die interdisziplinär angelegte Konzeptidee

-leinstellungsmerkmal. Die Forschungsschwerpunkte sind Digital Engineering sowie Kulturwissen-schaftliche Medienforschung. "Digital Engineering" umfasst die Anwendung modernster Informa-tionstechnologie in den entwurfsorientierten Simulationsprozessen der Ingenieurwissenschaften (Baustatik, Stahlbau, Bauverfahren, Baustoffkunde). Der Schwerpunkt "Kulturwissenschaftliche Me-dienforschung" erforscht, wie mediale Apparaturen der Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Zeichen mit kulturellen Praktiken des Verhaltens, Wissens und Bedeutens zusammenwirken.

Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar (HfM) ist eine der ältesten Musikhochschulen Deutsch-lands und die einzige des Freistaats. Die Hochschule bietet an ihren drei Fakultäten ein Studium in den grundlegenden Bereichen der musikalischen Praxis, Theorie und Wissenschaft. Das Spek-trum umfasst dabei sämtliche Orchesterinstrumente, Klavier, Gitarre, Akkordeon, Gesang, Musik-theater, Orgel, Alte Musik, Komposition, Dirigieren, Musikpädagogik, Schul- und Kirchenmusik bis hin zu Jazz und Musiktheorie. Darüber hinaus bietet die Hochschule gemeinsam mit der Fried-rich-Schiller-Universität Jena das Fach Musikwissenschaft sowie das Ergänzungsfach Kulturma-

-rientierte Lehre, eine erstklassige Orchesterarbeit sowie international bedeutsame Projekte und Kooperationen im In- und Ausland.

Die Fachhochschule Erfurt (FHE) hat aufbauend auf langjährige Traditionen im Gartenbau und Bauwesen am Standort Erfurt seit ihrer Gründung im Oktober 1991 ein breites interdisziplinäres Studienangebot entwickelt. In sechs Fakultäten werden die Fachrichtungen Angewandte Informa-tik, Architektur, Bauingenieurwesen, Bildung und Erziehung von Kindern (berufsbegleitend), Gar-tenbau, Gebäude- und Energietechnik, Forstwirtschaft, Landschaftsarchitektur, Konservierung und Restaurierung, Soziale Arbeit, Stadt- und Raumplanung, Verkehrs- und Transportwesen, Ver-kehrsinformatik sowie Wirtschaftswissenschaften angeboten. Forschungsschwerpunkte der FHE

-ve Kinder- und Jugendmedien", "Nachhaltiges Bauen/Regenerative Energien" sowie "Nachhalti-ge Stadt- und Raumentwicklung". Das breite Fächerspektrum ermöglicht die interdisziplinäre Be-arbeitung von Projekten.

Das Spektrum der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena (EAFHJ) umfasst die Ingenieurwissenschaf-ten, die Betriebswirtschaft und das Sozialwesen. In diesem Rahmen bietet sie in den acht Fach-bereichen Ingenieurwissenschaften, Betriebswirtschaft, Elektrotechnik und Informationstechnik, Grundlagenwissenschaften, Maschinenbau, Medizintechnik und Biotechnologie, SciTec (Präzisi-on-Optik-Materialien-Umwelt), Sozialwesen sowie Wirtschaftsingenieurwesen 38 Studiengänge an. Die Forschungsschwerpunkte der EAFHJ umfassen sieben Forschungs- und Entwicklungsfelder:

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"Lebenswissenschaften/Life Sciences", "Präzisionsmechanik-Optik", "Informationsverarbeitung-Si-mulation", "Automatisierungstechnik-Mechatronik", "Werkstoffe und Fertigungstechnik", Sozialwis-senschaft" und "Gründung und Führung von Unternehmen".

Die Fachhochschule Nordhausen (FHN) - 1997 gegründet und damit jüngste Thüringer Fach-hochschule - bildet in ihren beiden Fachbereichen Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 14 Studiengänge an. Sie bildet zum einen Ingenieure in innovativen, interdisziplinären Fachrichtungen aus. Zum anderen bietet sie Studiengänge an, die auf moder-nes Management in Unternehmen, sozialen und karitativen Einrichtungen vorbereiten. Ihre For-

-gung und -speicherung, insbesondere für Solar-, Geo- und Bioenergie", "Anlagentechnik inklusive Maschinen- und Anlagenbau", "Schließen von Produktions-, Stoffstrom- und Energiekreisläufen",

und "Better Regulation".

Die Fachhochschule Schmalkalden (FHS) bietet als Hochschule mit technisch-wirtschaftlichem

Wirtschaftsrecht 23 Studiengänge an. Die Studiengänge sind zum Teil von einer starken internati-onalen Ausrichtung geprägt. Die Schwerpunkte der FHS in der Forschung sind "Adaptive Signal-analyse", "e-Collaboration und Simulation", "Existenzgründung und Tourismus" sowie "Produktent-wicklung- und Werkzeugbau".

und Lehre, welches die Landesregierung als national wie international herausgehoben bewertet, und damit über eine attraktive und wettbewerbsfähige Hochschullandschaft. Die Thüringer Hochschulen haben sich dem gerade in den letzten Jahren verstärkten hochschul-

-punktsetzung vorangetrieben. Die dadurch entstandene Hochschullandschaft ermöglicht es, dass die neun Hochschulen mit ihren jeweiligen individuellen, aber auch aufeinander abgestimmten und

ihren gemeinsamen Beitrag als "Campus Thüringen" zur Entwicklung des Bildungs-, Kultur-, Wis-senschafts- und Innovationslands Thüringen- als Garanten für national und international wettbewerbsfähige Spitzenleistungen (in den Exzel-

lenzbereichen) ihrer Forschung,- als Anziehungspunkte für leistungsstarke und motivierte Studierende weltweit,

Nachwuchs,

- als kreative Partner für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen insbeson-dere auch in Thüringen,

- als Anbieter von Weiterbildung und für lebenslanges Lernen,- als Arbeitgeber und bedeutender Wirtschaftsfaktor sowie- durch wichtige Beiträge zum Kulturleben der Region leisten können.

2. Welche grundlegende Entwicklung erwartet die Landesregierung von welcher staatlichen Hoch-schule im Freistaat Thüringen hinsichtlich der Weiterentwicklung ausgebildeter Lehr- und For-

Folgende Eckpunkte und Setzungen für die Struktur der Thüringer Hochschullandschaft in den Jahren 2012 bis 2015 sind durch die in der Vorbemerkung genannten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die in der Rahmenvereinbarung III enthaltenen hochschulpolitischen Ziel-stellungen sowie die durch die Rahmenvereinbarung III vereinbarte Finanzausstattung der Hoch-schulen vorgegeben:- die Hochschulen verfügen aktuell über ein in weiten Bereichen aufeinander abgestimmtes und

ausdifferenziertes Studienangebot, durch das die an den Hochschulen insgesamt vorhande-nen Ausbildungskapazitäten bei der aktuellen Nachfrage von Studierenden weitgehend aus-

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Fächerangebote der einzelnen Hochschulen abgestimmte und ausgerichtete Infrastruktur; Aus-gangspunkt der Hochschulplanung sind somit die Strukturen und Studienangebote der Hoch-schulen, wie sie in den zwischen Ministerium und Hochschulen geschlossenen aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen vereinbart wurden,

- das heißt auch, alle Hochschulstandorte bleiben erhalten,-

se) werden eingehalten und umgesetzt,- die im Rahmen der Zukunftsinitiative vereinbarten bzw. festgelegten Forschungsstrategien so-

wie die Forschungsschwerpunkte der Hochschulen sind zu beachten,- der in Thüringen insbesondere im MINT-Bereich in naher Zukunft bestehende Fachkräftebe-

darf ist zu berücksichtigen,- der Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung soll gestärkt werden,

-gen sowie

- der in Thüringen im Bundesvergleich geringe Frauenanteil bei den Hochschullehrern und bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern soll erhöht werden.

Ausgangspunkt für die Struktur- und Entwicklungsplanung einer jeden Hochschule ist der aktuel-le Status quo der jeweiligen Hochschule, an dem zunächst festgehalten wird. Auf der Grundlage

Entwicklungsstrategie vorlegen, die dann Grundlage des weiteren gemeinsamen Dialogprozesses zur Hochschulentwicklung sein werden.

aus Sicht der Landesregierung bisher ausgebildet, wie bewertet die Landesregierung die jeweili-

Die Staatliche Studienakademie Thüringen mit ihren Standorten in Gera und in Eisenach vermit-telt in einem dreijährigen dualen Studium eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisinteg-rierte Bildung auf Hochschulniveau. Mit ihrem dualen Studienangebot erfüllt sie die Bedürfnisse von Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Trägern im Sozialwesen. Praxis- und Theoriephasen in Unternehmen, Verwaltungen sowie freien und öffentlichen Trägern im Sozialwesen wechseln sich regelmäßig ab. Die Studierenden haben während ihres Studiums gleichzeitig einen Ausbil-

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lichen Studienakademie Thüringen hohe Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Das Studienangebot der Staatlichen Studienakademie Thüringen umfasst 22 Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen. An der Berufsakademie Gera werden be-triebswirtschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und sozialpädagogische Studiengänge sowie der Studiengang Wirtschaftsinformatik angeboten. An der Berufsakademie Eisenach werden betriebs-wirtschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge sowie der Studiengang Informations- und Kommunikationstechnologien angeboten.

Thüringen als ausgewogen und auf den Bedarf in der Region abgestimmt.

4. Welche grundlegende Entwicklung erwartet die Landesregierung von den Standorten der Staat-lichen Studienakademie im Freistaat Thüringen hinsichtlich der Weiterentwicklung ausgebildeter

Die Staatliche Studienakademie orientiert sich bei ihren Studiengängen am Bedarf der Unter-nehmen und der Einrichtungen der sozialen Träger. Am Standort Gera wird der Bereich "Soziale Dienste" aufgrund großer Nachfrage ausgebaut. Die Zahl der Studienplätze wird hier verdoppelt. An dem nachfrageorientierten Studienplatzangebot wird auch künftig festgehalten, weil die Ver-gabe von Studienplätzen den Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem anerkannten Pra-xispartner erfordert. Deshalb ist es nicht sinnvoll, Studiengänge unabhängig vom ausgewiesenen Bedarf zu planen.

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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5. Zu welchem konkreten Zeitpunkt plant die Landesregierung, infolge der Verhandlungen zur Rah-menvereinbarung III, den Hochschulleitungen sowie der Öffentlichkeit eine aktualisierte Hochschul-

Aufgrund der in der Vorbemerkung dargestellten Ausgangslage, der dort genannten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, der in der Rahmenvereinbarung III enthaltenen hochschulpoliti-schen Zielstellungen, der in der Antwort zu Frage 2 dargelegten hochschulplanerischen Leitlinien für die nächsten Jahre sowie vor dem Hintergrund, dass die zur Umsetzung dieser hochschulpoli-tischen Ziele angestrebten strukturellen und konzeptionellen Veränderungen im Hochschulbereich mittelfristig vorbereitet werden müssen, um eine Umsetzung und ein Wirksamwerden der erforder-lichen Maßnahmen spätestens ab dem Jahr 2016 gewährleisten zu können, hat die Landesregie-rung in Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Rahmenvereinbarung III beschlossen, dass bis spätestens Ende 2013 die Ergebnisse und Vorstellungen zur Hochschulentwicklungs- undAusbauplanung vorliegen (im Übrigen wird auf den Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2012 [Drucksache 5/4614] verwiesen); ein Zwischenbericht hierzu wird nach Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen im Jahr 2012 erfolgen. Grundlage der Planungen werden die zum Okto-ber 2012 vorzulegenden Entwicklungsplanungen der einzelnen Hochschulen sein.

6. Wie bewertet die Landesregierung § 11 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) grundsätz-lich, hat sie durch ihr gewähltes Vorgehen, die Rahmenvereinbarung III zeitlich vor einer aktuel-len Hochschulentwicklungsplanung verhandelt zu haben, die gesetzlich vorgesehene Reihenfol-

Durch das ab dem 1. Januar 2007 geltende Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) wurde der bis dahin geltende § 104 ThürHG (Landeshochschulplan) aufgehoben. Stattdessen enthält seit dem 1. Januar 2007 § 11 Abs. 4 ThürHG Regelungen zur Hochschulentwicklungsplanung des Landes. So heißt es in § 11 Abs. 4 ThürHG: "Die Hochschulentwicklungsplanung enthält die Zielvorstellun-gen des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Finanzplanung des Landes nach § 31 der Thüringer Landeshaushalts-ordnung (ThürLHO) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. I S. 282) in der jeweils gel-

§ 40 ThürLHO." Die Rahmenvereinbarungen müssen auf der Grundlage der Zielvorstellungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Finanzplanung des Landes geschlossen werden. Ent-sprechende Zielvorstellungen lagen dem Abschluss der Rahmenvereinbarungen zu Grunde. Da-mit liegt ein Abweichen von den Vorgaben des ThürHG nicht vor.

7. In welchen konkreten Zeitabständen plant die Landesregierung, zukünftig Hochschulentwicklungs-

Unter Bezugnahme auf die in der Vorbemerkung dargestellten Grundsätze der Hochschulentwick-lungsplanung sowie den in der Antwort zu Frage 6 dargestellten hochschulgesetzlichen Festlegun-gen zur Hochschulentwicklungsplanung als strategischem Planungsprozess plant die Landesregie-

Die im strategischen Entwicklungsprozess erarbeiteten Ergebnisse werden vielmehr fortlaufend in Entwicklungskonzepten niederzulegen und zu aktualisieren sein.

Entsprechend dem Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2012 (Drucksache 5/4614) wird die Lan-desregierung bis Ende 2013 ein Konzept zur strategischen Entwicklung der Thüringer Hochschu-len vorlegen.

8. Welche konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele der während der Laufzeit der Rahmenverein-barung II gültigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden aus Sicht der Landesregierung durch welche staatliche Hochschule im Freistaat Thüringen erreicht, beziehungsweise nicht erreicht und

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Gemäß § 9 ThürHG haben die Hochschulen dem Ministerium gegenüber in einem Jahresbericht Auskunft insbesondere über die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erbrachten Leistungen, über die Ergebnisse bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarun-gen, über die Ergebnisse und Folgemaßnahmen von Evaluationen sowie über die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu geben. Diese von den Hochschulen auch veröffentlichten Jahresbe-richte für die Jahre 2008, 2009 und 2010 und damit die Berichte der Hochschulen über die Ergeb-nisse bei der Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 liegen dem Ministerium vor. Die Jahresberichte der Hochschulen für das Jahr 2011 liegen dem Ministerium noch nicht vollständig vor. Die Jahresberichte 2011 werden auch eine zusam-menfassende Beurteilung für den Zeitraum der letzten Ziel- und Leistungsvereinbarungen (2008 bis 2011) enthalten.

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 wurden auf der Grundlage des § 12 ThürHG abgeschlossen. Da dem Ministerium die Jah-resberichte 2011 der Hochschulen noch nicht vorliegen, liegen dem Ministerium derzeit noch kei-ne endgültigen Ergebnisse zur Zielerreichung bzw. Nichtzielerreichung der Vereinbarungen aus den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2008 bis 2011 vor, da insbesondere die quantitativen Ziel-stellungen auf das Jahresende 2011 ausgerichtet sind.Mit der Drucksache 5/2713 (dort Ziffer II. B. VI) in Verbindung mit der Drucksache 5/2796 wurde die Landesregierung gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie in Zukunft ein effektives Berichts-wesen der Hochschulen zum Stand der Umsetzung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen ge-genüber dem Parlament ausgestaltet werden kann. Dieser Bitte des Landtags entsprechend hat die Landesregierung vorgeschlagen, dass die Landesregierung dem Parlament alle zwei Jahre jeweils im November auf der Grundlage der von den Hochschulen verfassten Jahresberichte (§ 9 ThürHG) sowie der Jahresabschlüsse der Hochschulen einen Bericht vorlegt, der zusammenfas-send Auskunft auch über die von den Hochschulen erbrachten Leistungen bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen gibt. Der erste Bericht soll im November 2012 vorgelegt werden.

das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) für den Zeitraum der

In Anlehnung an die bisherige Gestaltung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie auf der Grundlage eines gemeinsamen Gesprächs mit den Hochschulen im Dezember 2011 zur inhaltli-chen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung der dritten Generation der Ziel- und Leistungsver-einbarung mit der Laufzeit 2012 bis 2015 wurde eine gegenüber der bisherigen Mustergliederung

-gliederung erarbeitet, die zum einen die Abfassung der Ziel- und Leistungsvereinbarung erleichtert, da die "abzuhandelnden" Themenbereiche benannt werden; zum anderen erleichtert eine Muster-gliederung die Lesbarkeit der Ziel- und Leistungsvereinbarung insgesamt, da alle neun Ziel- und Leistungsvereinbarungen "vergleichbar/gleichartig" aufgebaut sind.

-zelnen Hochschulen auszuverhandelnden und abzuschließenden künftigen Ziel- und Leistungsver-einbarungen können derzeit nicht abgegeben werden, da der Abstimmungs- und Verhandlungs-prozess mit den Hochschulen noch nicht abgeschlossen ist. Nach einem ersten Auftaktgespräch in

mit den Hochschulen statt.

10. Welche Sonderzielvereinbarungen wurden zwischen der Landesregierung und welchen Thüringer

Im Sommer 2008 wurde mit der Universität Erfurt eine Sonderziel- und Leistungsvereinbarung ge-schlossen, durch die der Universität Erfurt für die Jahre 2008 bis 2011 eine zusätzliche, auf einen festgelegten Betrag begrenzte Finanzierungszusage bzw. -garantie gegeben wurde, durch die die sich gegebenenfalls aus der jeweiligen LUBOM-Berechnung bei den Personalmitteln in den Jah-ren 2008 bis 2011 ergebenden "Verluste" der Universität Erfurt ausgeglichen werden sollen. Als "Gegenleistung" hat die Universität Erfurt in der Sonderziel- und Leistungsvereinbarung u. a. zuge-

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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sagt, dass sie durch die Finanzierungszusage und die dadurch ermöglichten und ausgelösten in-nerhochschulischen Projekte ab dem Jahr 2012 vollständig im Wettbewerb mit den anderen Thü-ringer Hochschulen im Mittelverteilungsmodell LUBOM-Thüringen wird teilnehmen können.

11. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse geschlossener Sonderzielvereinba-rungen zwischen der Landesregierung und den Thüringer Hochschulen und wie begründet sie ihre

Mit den in der "Sonderziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der -

furt vier Jahre lang eine weitere Planungs- und Finanzierungssicherheit zum Auf- und Ausbau ihrer -

teilungsmodells LUBOM-Thüringen gewährt. Die dadurch ermöglichten und ausgelösten inner-hochschulischen Projekte haben die Universität Erfurt in die Lage versetzt, ab dem Jahr 2012 voll-ständig im Wettbewerb mit den anderen Thüringer Hochschulen im neuen Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 teilzunehmen.

das Mittelvergabemodell "LUBOM" vollumfänglich berücksichtigt und wie begründet die Landes-

Da es sich bei dem auf der Grundlage und den Vorgaben des § 13 Abs. 5 ThürHG implementierten Mittelverteilungsmodell "LUBOM" um ein Mittelverteilungs- und kein Mittelbemessungsmodell im Verhältnis Staat - Hochschulen handelte, war eine vollumfängliche Abbildung der jeweiligen hoch-

-verteilungsmodell "LUBOM" weder beabsichtigt noch enthalten. Durch die Einbeziehung z. B. der Gewichtungsfaktoren "Grundmittel je Student je Fächergruppe" und "Grundmittel je Student je Fä-chergruppe nach Bundesstatistik mal durchschnittlichem CNW" sowie einer je nach Hochschulart (Universitäten und Musikhochschule bzw. Fachhochschulen) teilweise unterschiedlichen Gewich-

-de der einzelnen neun Thüringer Hochschulen im Mittelverteilungsmodell "LUBOM" berücksichtigt.

13. Welche Thüringer Hochschulen haben sich mit welcher Begründung während der Laufzeit des Mit-telvergabemodells "LUBOM" für seine Veränderung bei der Landesregierung eingesetzt und wel-

Gemäß Ziffer I Nr. 1.5 der Rahmenvereinbarung II wurde zur ständigen Überprüfung und Weiter-entwicklung des Mittelverteilungsmodells "LUBOM" eine gemeinsame aus Vertretern der Hoch-schulen und des Ministeriums bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt; während der Laufzeit des Mittelverteilungsmodells "LUBOM" hat sich keine Thüringer Hochschule an das TMBWK gewandt und sich bereits während der Laufzeit des Mittelverteilungsmodells "LUBOM" für eine Verände-rung des Modells eingesetzt.

14. Hat die Landesregierung die durch die Thüringer Hochschulen gegebenenfalls vorgebrachten Ein-wände gegen das Mittelvergabemodell "LUBOM" bei der Entwicklung des Mittelvergabemodells "KLUG" vollumfänglich berücksichtigt, welche konkreten Mitwirkungsrechte wurden den Hochschu-

Das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 wurde auf der Grundlage von Ergebnissen ei-ner im Jahr 2010 durchgeführten Evaluation des damals noch geltenden Mittelverteilungsmodells LUBOM-Thüringen-2008 entwickelt und gemeinsam sowie einvernehmlich mit den Hochschulen des Landes ausgestaltet. Das ab dem Jahr 2012 anzuwendende Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 orientiert sich an einem auch in einer Reihe der anderen Länder implementierten so genannten "Drei-Säulen-Modell". Mit dem Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 wer-den folgende mit dem neuen Mittelverteilungsmodell verfolgten Ziele umgesetzt:- ein für alle Hochschulen gleichermaßen geltendes Verteilungsmodell einzuführen,

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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- die im ThürHG für die Mittelverteilung vorgegebenen Leistungsbereiche werden durch mög-lichst wenige Indikatoren abgebildet,

- das Mittelverteilungsmodell untergliedert sich in ein Grundbudget, ein Leistungsbudget und ein Gestaltungs- bzw. Innovationsbudget (sog. Drei-Säulen-Modell),

-den Hochschule und bildet diese ab,

- das Leistungsbudget ist auf Leistungserbringung ausgerichtet und deckt mittels geeigneter und transparenter Indikatoren alle im ThürHG genannten Leistungsbereiche ab,

- das Mittelverteilungssystem mildert sich möglicherweise rechnerisch ergebende "Verwerfun-gen" bei der Budgethöhe einer jeden Hochschule im Vergleich zum Vorjahr ab bzw. fängt die-se auf (Mindest- und Kappungsgrenzen),

- das Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudget gewährt dem Land größere Steuerungs-möglichkeiten und

- die Verbindung des Mittelverteilungsmodells mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird einerseits vereinfacht und andererseits verbessert.

-dells KLUG entspricht dem Selbstverständnis des TMBWK beim Umgang mit den Hochschulen, nach dem partnerschaftliche Verabredungen, Hochschulautonomie und Wettbewerb die wesent-lichen Leitideen und Instrumente des Zusammenwirkens zwischen Staat und Hochschulen sind.

15. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der erzielten Einnahmen der Thüringer Hochschulen aus der Studiengebühr für sogenannte Langzeitstudentinnen und -studenten seit Bestehen der

Die Höhe der erzielten Einnahmen der Thüringer Hochschulen aus Gebühren bei Regelstudienzeit-überschreitung gemäß § 4 ThürHGEG seit ihrer Einführung zum Wintersemester 2004/2005 ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Höhe der erzielten Einnahmen der Thüringer Hochschulen aus Ge-bühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 4 ThürHGEG in den Jahren seit 2004 lässt jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Anteil der Studierenden, die die jeweilige Re-gelstudienzeit um vier Semester oder mehr überschritten haben, zu, da die in § 4 ThürHGEG ge-regelten Erlass- oder Minderungsmöglichkeiten der Gebühren die Höhe der erzielten Einnahmen

den letzten Jahren ständig gestiegen ist. Der Anteil an sogenannten Langzeitstudierenden, das heißt Studierenden die die Regelstudienzeit eines Studiengangs, der zu einem ersten berufsqua-

-ter überschritten haben, hat sich in den letzten Jahren stetig verringert, von 4,2 Prozent im Winter-semester 2005/2006 auf 3,2 Prozent im Wintersemester 2011/2012. Dies zeigt, dass die von den Hochschulen auch aufgrund der entsprechenden Vereinbarungen in der Rahmenvereinbarung II und in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Re-gelstudienzeitüberschreitungen Erfolge zeigen.

16. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Erhebung von Studiengebühren an staatlichen Thüringer Hochschulen in einzelnen Studienrichtungen und wie begründet sie ihre diesbezügliche

§ 6 Abs. 1 ThürHGEG enthält die Ermächtigungsgrundlage zur Gebührenerhebung für postgradu-ale, nicht konsekutive Studiengänge, die die Hochschulen vereinzelt anbieten und die mit einem

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zumindest teilweise durch Gebühren decken können. Die Hochschulen entscheiden jedoch - auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten - selbst darüber, ob sie für postgraduale, nicht konsekutive Studiengänge Gebühren erheben oder nicht. Derzeit erhebt keine Hochschule Gebühren auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 ThürHGEG.

17. Einnahmen in welcher Höhe erzielte welche Thüringer Hochschule durch die Erhebung von Stu-diengebühren in einzelnen Studienrichtungen in welchem Semester seit Bestehen der Regelun-

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Die Höhe der erzielten Einnahmen der Thüringer Hochschulen aus Gebühren auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 ThürHGEG für postgraduale nicht konsekutive Studiengänge sowie auf der Grund-lage von § 6 Abs. 2 ThürHGEG für weiterbildende Studiengänge ist in der Anlage 2 dargestellt.

18. Welche konkreten Maßnahmen plant welche Thüringer Hochschule, um den Regelungen des no-vellierten Personalvertretungsgesetzes gerecht zu werden, welche Kosten werden durch welche

Die Thüringer Hochschulen werden die nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz nunmehr -

genommen der Drittmittelbeschäftigten) ihren Personalvertretungen vorlegen. Die Bauhaus-Univer-sität Weimar hat sich mit ihrer Personalvertretung darüber hinaus verständigt, dass der Personalrat auch bei der Einstellung von Drittmittelbeschäftigten informiert wird. Das Universitätsklinikum Jena ist mit seiner Personalvertretung übereingekommen, den Mitbestimmungsprozess durch geeigne-te Maßnahmen verwaltungstechnisch zu optimieren (z. B. weitestgehender Verzicht auf aufwändi-gen Schriftverkehr, klärende Vorgespräche zwischen Vorstand des Personalrates und der Verwal-tung zur Reduzierung bzw. Vermeidung weiteren Erörterungsbedarfs). Die durch die Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes verursachte Mehrbelastung ist sowohl für die Verwaltun-gen der einzelnen Hochschulen als auch für deren Personalvertretungen - entsprechend der Grö-ße der jeweiligen Hochschule - unterschiedlich. Die Fachhochschulen sowie die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar haben keine Schätzungen über eventuelle Mehrkosten vorgenommen,

-ten. Der sogenannte akademische Mittelbau ist an diesen Hochschulen eher klein.Die vier Thüringer Universitäten haben in die nachfolgenden Schätzungen für den zu erwartenden jährlichen Gesamt-Mehraufwand (einschließlich der Gemeinkosten) sowohl die Kosten für die Ver-waltung als auch die Kosten für die zusätzliche Sitzungszeit der nicht freigestellten Personalrats-

Friedrich-Schiller-Universität Jena(ohne Universitätsklinikum)

ca. 248 000 Euro

Technische Universität Ilmenau ca. 197 160 EuroUniversität Erfurt ca. 67 960 EuroBauhaus-Universität Weimar ca. 120 850 EuroUniversitätsklinikum Jena ca. 123 060 Euro

von den Hochschulen aus den ihnen zur Verfügung gestellten Budget zu bestreiten.

III. Statuszuweisung "Universität" und "Fachhochschule"

19. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der akademischen Ausbildung an den Thüringer

20. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der akademischen Ausbildung an den Thüringer

Die Thüringer Landesregierung misst der akademischen Ausbildung an den Hochschulen des Lan-des eine große Bedeutung bei. Der hohe Stellenwert der akademischen Ausbildung an den Hoch-schulen des Landes kommt auch in den gemeinsam von Landesregierung und Hochschulen in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Ziel-stellungen zum Ausdruck.

Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbil--

che Tätigkeiten einschließlich unternehmerische Selbständigkeit vor, die die Anwendung wissen-schaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeiten zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Fachhochschulen erfüllen ihre Aufgaben nach diesen Sätzen durch an-

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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wendungsbezogene Lehre und entsprechende Forschung. Die Landesregierung sieht in dieser -

fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit, zu selbständigem, kritischen Denken und zu einem auf ethischen Normen gegründeten verantwortlichem Handeln und zur selb-ständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einem freiheitlichen, de-mokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. Nach Auffassung der Landesregierung wird die akademische Ausbildung an den Thüringer Hochschulen diesen Ansprüchen differenziert und vollständig gerecht.

21. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Forschungsaktivitäten der Thüringer Universi-

Die Thüringer Landesregierung misst den Forschungsaktivitäten der Thüringer Universitäten eine große Bedeutung bei. Der hohe Stellenwert der Forschungsaktivitäten der Universitäten des Lan-des kommt auch in den gemeinsam von der Landesregierung und den Hochschulen in der Rah-menvereinbarung III vereinbarten hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Zielstellungen zum Ausdruck.Die vier Thüringer Universitäten bilden die wesentliche Stütze der Thüringer Forschungsland-

Forschungsmittel und herausragende Wissenschaftler innerhalb der deutschen Forschungsland-schaft etabliert. Grundsätzlich bilden die Universitäten mit einem eher grundlagenorientierten und oft interdisziplinären Forschungsansatz den Nährboden für weiterführende Forschungs- und Ent-wicklungsvorhaben. Die Thüringer Universitäten sind eng mit der außeruniversitären Forschungs-landschaft in Thüringen verzahnt. Neben exzellenten Forschungsergebnissen wird so der schnel-le Transfer in die Industrie sichergestellt.

22. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Forschungsaktivitäten der Thüringer Fachhoch-

Die Thüringer Landesregierung misst den Forschungsaktivitäten der Thüringer Fachhochschulen eine große Bedeutung bei. Der hohe Stellenwert der Forschungsaktivitäten der Fachhochschulen des Landes kommt auch in den gemeinsam von der Landesregierung und den Hochschulen in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Zielstellun-

-gene Lehre steht dabei nicht zur Disposition.Die vier Thüringer Fachhochschulen haben sich erfolgreich innerhalb der Thüringer Forschungs-landschaft etabliert. Ihre an den regionalen Schwerpunkten ausgerichteten Forschungsleistungen bilden mit dem anwendungsorientierten Ansatz eine wesentliche Säule innerhalb des Innovations-systems. Auf diese Weise können hervorragend ausgebildete Fachkräfte praxisnah nicht nur an ein-heimische Unternehmen herangeführt werden. Durch die enge Kooperation innerhalb der Thürin-ger Wissenschaftslandschaft ist der Zugang zu exzellenten Forschungsergebnissen sichergestellt.

23. Welche zentralen Unterschiede zwischen den Hochschulen begründen aus Sicht der Landesregie-rung die Unterscheidung von Fachhochschulen und Universitäten in Thüringen und wie begründet

Die Festlegung der Hochschulart "Universität", "Musik- bzw. Kunsthochschule" oder "Fachhoch-schule" erfolgt in Thüringen - wie in den anderen Ländern auch - durch das Landeshochschulge-setz. Die Unterscheidungen zwischen den verschiedenen Hochschularten legt ebenfalls das Hoch-schulgesetz fest. Nach § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ThürHG dienen die Hochschulen entsprechend

-schung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen

-keit vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeiten zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Die Fachhochschulen erfüllen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 ThürHG ihre Aufgaben in Forschung und Lehre durch eine anwendungsbezogene Lehre und entsprechende Forschung. Neben diesen grundlegenden Unterscheidungen gibt das

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Hochschulgesetz in den § 46 Abs. 2 Nr. 4 (Regelstudienzeit), § 52 Abs. 1 (Hochschulgrade), § 54 Abs. 1 (Promotion), § 55 Abs. 1 (Habilitation), § 60 (Allgemeine Hochschulzugangsvoraussetzun-gen) und § 77 (Einstellungsvoraussetzungen für Professoren) weitere Unterscheidungen zwischen den verschiedenen Hochschularten vor. Weitere Unterscheidungen ergeben sich auch aus dem Beamten- und Besoldungsrecht sowie aus verschiedenen Rechtsverordnungen mit hochschul-

24. Aus welchen Grundsätzen der "Bologna-Erklärung" ergibt sich aus Sicht der Landesregierung die Statuszuweisung "Fachhochschule" oder "Universität" für die Hochschulen im Freistaat, wie sie nach dem Thüringer Hochschulgesetz vorgenommen wird, und wie begründet sie ihre diesbezüg-

Die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999, die Bologna-Er-klärung, enthält keinerlei Grundsätze, aus denen sich eine Statuszuweisung für Hochschulen ergibt.

25. Wie bewertet die Landesregierung die exklusive Verleihung des Promotionsrechts in Thüringen an

Die Verleihung des Promotionsrechts an die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ThürHG genannten Hochschulen gemäß § 54 Abs. 1 ThürHG ist insbesondere durch die unterschiedliche Aufgaben-stellung der Universitäten einerseits sowie der Fachhochschulen andererseits (vergleiche Antwort zu Frage 23) sowie deren daraus abgeleitete unterschiedliche Ausstattung mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal begründet und deckt sich mit den hochschulrechtlichen Regelungen in den anderen Ländern.

IV. Berufsakademien

26. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der akademischen Ausbildung an den staatlichen Thüringer Berufsakademien grundsätzlich bei und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffas-

Die Thüringer Landesregierung misst der Ausbildung an den Berufsakademien eine hohe Bedeu-tung bei. Sie ergänzt das vielfältige Studienangebot der Thüringer Hochschulen um duale Studi-engänge, die vor allem von Unternehmen und Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben stark nachgefragt werden. Eine unmittelbare Konkurrenzsituation zu den Hochschulen wird nicht gese-hen. Die an der Staatlichen Studienakademie Studierenden haben sich bewusst für eine sehr pra-xisnahe und nicht ausschließlich theoretische Ausbildung entschieden. Die Berufsakademien errei-chen mit ihrem speziellen Ausbildungskonzept somit auch Bildungsschichten, die sich sonst nicht für eine akademische Ausbildung entschieden hätten.

27. Welche graduellen Unterschiede hinsichtlich der Qualität der grundständigen wissenschaftlichen Ausbildung erkennt die Landesregierung in Bachelorstudiengängen, die an Thüringer Berufsaka-demien und denjenigen, die an staatlichen Thüringer Hochschulen absolviert werden können und

Das wissenschaftliche Niveau der Ausbildung an den Berufsakademien in Bachelorstudiengän-gen unterscheidet sich im Grundsatz nicht von demjenigen der Hochschulen. Gleiches gilt für die Dauer des Studiums und die Präsenzzeiten. Grund hierfür sind insbesondere die Ländergemein-samen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, die sowohl für Studiengänge der Hochschu-len als auch der Staatlichen Studienakademie gelten. Graduelle qualitative Unterschiede im Aus-bildungsniveau von Bachelorstudiengängen beider Bildungseinrichtungen sind in der Praxis nicht feststellbar. Die Bachelorstudiengänge der Staatlichen Studienakademie sind ebenso wie die Stu-diengänge der Hochschulen nach den selben Regeln durch akkreditierte Akkreditierungsagentu-ren zu akkreditieren.

28. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung hinsichtlich der grundsätzlichen Ent-wicklung der Staatlichen Studienakademie als eigenständige Institution im tertiären Bildungsbe-

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Bei der Staatlichen Studienakademie handelt es sich bereits um eine Einrichtung des tertiären Bil-dungsbereichs und die Landesregierung wird an der Eigenständigkeit der Staatlichen Studienaka-demie Thüringen als Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs festhalten.

29. Welche konkreten Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für oder gegen eine grund-sätzliche Behandlung der Staatlichen Studienakademie Thüringen als eigenständige Institution im tertiären Bildungsbereich nach dem Thüringer Berufsakademiegesetz (ThürBAG) und wie begrün-

Aus Sicht der Landesregierung gibt es keine konkreten Gründe, die für eine Aufhebung des Status der Staatlichen Studienakademie als eigenständige Institution im tertiären Bildungsbereich spre-

Fachkräfte insbesondere für die Thüringer Wirtschaft und Sozialeinrichtungen auszubilden, in den zurückliegenden Jahren erfüllt. Unternehmen und Sozialeinrichtungen bescheinigen der Ausbil-dung an der Staatlichen Studienakademie ein hohes Niveau. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten, die es ihnen ermöglichen, im Anschluss an das Studi-um an der staatlichen Studienakademie Leitungspositionen in den verschiedensten Unternehmen und Einrichtungen einzunehmen.

30. Welche konkreten Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine Aufnahme der staatlichen Studienakademie in das Thüringer Hochschulgesetz und wie begründet sie ihre dies-

Aus Sicht der Landesregierung spricht gegen eine Aufnahme der Staatlichen Studienakademie Thüringen in das Thüringer Hochschulgesetz zunächst, dass die Staatliche Studienakademie kei-ne Hochschule ist. Wäre sie es oder würde sie eine Hochschule, wäre die gleichberechtigte Mit-wirkung der Praxispartner an der Ausbildung erschwert; die den Unternehmen derzeit eingeräum-te Möglichkeit, Ausbildungsinhalte unmittelbar mitzugestalten, wäre zudem stark eingeschränkt. Die Landesregierung wird im Zuge der Weiterentwicklung der Staatlichen Studienakademie je-doch prüfen, ob und wenn ja wie die Staatliche Studienakademie in eine Hochschule umgewan-

Theorie und Praxis bei gleichzeitiger Mitgestaltung der Curricula durch die Unternehmen - verliert.

31. Aus welchen konkreten Vorgaben der "Bologna-Erklärung" ergibt sich aus Sicht der Landesregie-rung die Statuszuweisung "Staatliche Studienakademie" im Freistaat, wie sie nach dem Thürin-ger Berufsakademiegesetz vorgenommen wird, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffas-

Die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999, die Bologna-Erklärung, enthält keinerlei Grundsätze, aus denen sich eine Statuszuweisung für Staatliche Stu-dienakademien ergibt.

V. Studierendenzahlen

32. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um in der Gesamtheit der zusätzlichen Studienplatzsuchenden, die sich aus den doppelten Abiturjahrgängen in anderen

-ger Hochschulen oder an den Standorten der Staatlichen Studienakademie Thüringen zu werben

Hochschulpakts 2020 (Halten der Studienanfängerzahlen auf Basis des Jahres 2005) hat sich an den Thüringer Hochschulen in den letzten Jahren ein umfassendes Hochschulmarketing etabliert, das Gegenstand der Zielstellungen der Rahmenvereinbarung II war und das auch durch Mittel aus dem HSP 2020 unterstützt und gefördert wird. Durch gezielte Marketingmaßnahmen wurde und wird insbesondere auch bundesweit um Studienanfänger geworben und der Bekanntheitsgrad der Thüringer Hochschulen und ihrer Studienangebote erhöht. Die Entwicklung der Studienanfänger-

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Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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lung, die bestimmt ist durch einen starken Rückgang der Zahl der Thüringer Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung, hat sich die Zahl der Studienanfänger in Thüringen in den letz-ten Jahren stetig erhöht. Ziel ist es, die eingeführten bzw. begonnenen Maßnahmen in den nächs-ten Jahren zu verstetigen. Die in der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesre-gierung und den Hochschulen des Landes genannten hochschulpolitischen Zielstellungen zielen zudem auf die Weiterentwicklung eines attraktiven, ausgewogenen und aufeinander abgestimm-ten Studienangebots und eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung ab. Ziel ist danach beispielswei-se auch eine Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots u. a. auch für Studierwillige aus bil-

neuer und innovativer sowie berufsbegleitender Studiengänge.

Die Zahl der an den Berufsakademien nachgefragten Studienplätze hängt maßgeblich von der Be-reitschaft der Unternehmen ab, junge Menschen auszubilden. Aufgabe der Berufsakademien ist es, potentielle Studierende und Unternehmen auf die Möglichkeit des dualen Studiums aufmerk-sam zu machen, eine Ausweitung der Studienplatzangebote ist somit immer auch abhängig von der Bereitschaft der Unternehmen, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

33. Welche wissenschaftlich gesicherten Prognosen der zukünftig zu erwartenden Studierendenzah-len im Freistaat Thüringen liegen den Planungen der Landesregierung hinsichtlich der Hochschul-entwicklung zugrunde, seit wann liegen diese Daten der Landesregierung vor und wie bewertet

Der Hochschulentwicklungsplanung sowie der Festlegung der hochschulpolitischen und hochschul-planerischen Zielstellungen des Landes - und damit auch der jeweiligen Rahmenvereinbarung - liegen unter anderem auch die Vorausberechnungen der Studienanfängerzahlen der Kultusminis-terkonferenz, die alle zwei Jahre fortgeschrieben werden, zugrunde. Diese Vorausberechnungen werden für jedes Bundesland nach dem gleichen Schema durchgeführt und berücksichtigen die

-ten Abiturientenjahrgänge in einigen Ländern, den Anstieg der Schulabgänger mit Hochschulzu-gangsberechtigung oder den erhöhten Anteil ausländischer Studienanfänger. Die Berechnung ist eine Status-quo-Vorausberechnung, die die Entwicklung abbildet, die unter den gegebenen Rah-menbedingungen in die Zukunft verlängert wird. Sie basiert auf den aktuellsten Daten der amtli-chen Bundesstatistik und berücksichtigt das aktuelle Übergangs- und Wanderungsverhalten. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Inhalte der Rahmenvereinbarung III lagen zwar die KMK-Voraus-berechnungen aus dem Jahr 2009 vor, die jedoch den tatsächlichen Studienanfängerzahlen nicht entsprachen. Deshalb wurde den Vereinbarungen in der Rahmenvereinbarung III die Annahme zugrunde gelegt, dass die Studienanfängerzahlen auf dem Niveau der Jahre 2010/2011 über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung III konstant bleiben. Diese Annahme wird durch die nunmehr vorliegende aktuelle KMK-Prognose 2012 bestätigt.

-zahlen an staatlichen Thüringer Hochschulen und welche strategische Anpassung in der Hoch-

Die KMK-Vorausberechnungen der Studienanfängerzahlen werden alle zwei Jahre fortgeschrie-ben. Den Vorausberechnungen aus dem Jahr 2009 gingen die Vorausberechnungen aus dem Jahr 2007 voraus, die jedoch keine gravierend anderen Vorausberechnungen für Thüringen enthielten, als die Vorausberechnungen aus dem Jahr 2009. Strategische Anpassungen in der Hochschulent-wicklungsplanung aufgrund der Vorausberechnungen der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2007 bzw. aus dem Jahr 2009 waren nicht erforderlich. Die neueste KMK-Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen wurde im Januar 2012 vorgelegt. Die sich aus dieser neuen, erst seit we-nigen Wochen vorliegenden Vorausberechnung gegebenenfalls ergebenden Veränderungen und möglichen Auswirkungen werden in den in der Vorbemerkung beschriebenen strategischen Dia-

35. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Auswirkungen der (zeitweisen) Einführung von allgemeinen Studiengebühren in anderen Bundesländern auf die Anzahl eingeschriebener Studen-tinnen und Studenten an den Thüringer Hochschulen und wie begründet sie ihre diesbezügliche

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Der Landesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass die Einführung von allgemeinen Studiengebühren oder die Abschaffung von allgemeinen Studiengebühren in einem

haben. In einem Monitoring hat die Kultusministerkonferenz die Auswirkungen der Einführung von Studiengebühren auf das Wanderungsverhalten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Be-trachtung der Wanderungsbilanzen zwischen Ländern mit bzw. Ländern ohne Studiengebühren keine Auskunft über eine mögliche abschreckende Wirkung von Studiengebühren gibt. Für das Wanderungsverhalten der Studierenden sowie der Studienanfänger gibt es vielmehr multikausale Gründe, die statistisch nicht darstellbar sind. Dies könnten z. B. vermehrte zulassungszahlenbe-schränkte Studiengänge in einigen Ländern, die Attraktivität von Hochschulen, die demographische Entwicklung in den einzelnen Ländern oder auch gezielte Werbekampagnen einzelner Länder sein. Unabhängig von diesen Ergebnissen des KMK-Monitorings haben jedoch in einer von der Fried-rich-Schiller-Universität Jena im Jahr 2009 durchgeführten Studienanfängerbefragung 45 Prozent der Befragten angegeben, die Friedrich-Schiller-Universität Jena auch aufgrund der Studienge-bührenfreiheit als Studienort gewählt zu haben.

VI. Studienfächer

36. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich das Verhältnis der durch die Thüringer Hochschu-len und Berufsakademien ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen hinsichtlich ihrer Fach-richtung und den Fachkräftebedarf der Thüringer Wirtschaft und wie begründet sie ihre diesbezüg-

Die Landesregierung bewertet das durch die Thüringer Hochschulen und die Berufsakademien bereitgestellte derzeitige Angebot an Studiengängen sowie die derzeitige Anzahl von Absolventen bezogen auf den gegenwärtigen und absehbaren Fachkräftebedarf in Thüringen für grundsätz-lich bedarfsgerecht. Dabei ist insbesondere der relativ hohe Anteil an MINT-Fächern als günstig zu bewerten.

37. Wie viele Lehramtsabsolventinnen und -absolventen wurden seit Amtsantritt der derzeitigen Lan-desregierung an Thüringer Hochschulen ausgebildet und wie viele Neueinstellungen von Lehre-

Die nachstehende Tabelle enthält die Zahl der Absolventen an Thüringer Hochschulen mit einem Lehramtsabschluss, gegliedert nach Hochschulen und Abschlussarten. Die Angaben zur Univer-sität Erfurt beziehen sich auf die Absolventen der Masterstudiengänge.

Prüfungsjahr 2011 *) Prüfungsjahr 2010 Prüfungsjahr 2009

FSU BUW TUI UE HfM Ge-samt

FSU BUW TUI UE HfM Ge-samt

FSU BUW TUI UE HfM Ge-samt

Grund-schule 156 156 127 127 155 155

Regel-schule 80 87 167 90 82 172 47 63 110

Gym-nasium 336 15 28 379 404 22 44 470 349 15 27 391

Schule 3 5 8 5 3 1 9 5 2 1 8

Son-der-schule

14 14 44 44 58 58

gesamt 416 18 5 257 28 724 494 27 3 254 44 822 396 20 2 277 27 722

Im Jahr 2010 wurden 151 Lehrerinnen und Lehrer in den Thüringer Schuldienst eingestellt. Im Jahr 2011 waren es 224 und für das Jahr 2012 beabsichtigt die Landesregierung 350 Lehrerinnen und Lehrer in den Thüringer Schuldienst einzustellen.

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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38. Wie bewertet die Landesregierung das Verhältnis der Absolventinnen und Absolventen der Lehr-amtsfächer an Thüringer Hochschulen und der Anzahl an Neueinstellungen von Thüringer Lehre-

Die Landesregierung bewertet das derzeitige Angebot an Lehramtsabsolventen der Hochschulen in Thüringen für grundsätzlich bedarfsgerecht. Die Anzahl der Absolventen der Hochschulen übersteigt die Anzahl der Neueinstellungen in Vor-bereitungsdienst und den Schuldienst.Die Anzahl der Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter wird auf Basis der zu erwartenden Einstellungen in den Schuldienst ermittelt. Die Kapazitäten wurden von ursprünglich jährlich 340 ab dem Jahr 2010 auf 400 und ab dem Jahr 2011 auf 500 Lehramtsanwärter erhöht. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt seit 2011 neben dem 1. August auch zum 1. Februar.Die Anzahl der notwendigen Einstellungen in den Schuldienst wird auf der Grundlage der zu erwar-tenden frei werdenden Stellen in Verbindung mit der Prüfung im Rahmen der Schuljahresvorberei-tung, ob diese frei werdenden Stellen auch tatsächlich wiederbesetzt werden müssen (insbeson-dere in Schularten mit Überhang), ermittelt. So ist im Bereich der Grundschulen (kein Überhang) davon auszugehen, dass jeder ausscheidende Lehrer ersetzt werden muss. In den anderen Schul-arten ist zu prüfen, inwieweit ein Nachbesetzungsbedarf für das kommende Schuljahr besteht (ins-besondere in Mangelfächern) oder ob der bestehende Überhang durch die Nichtwiederbesetzung abgebaut wird.

Die Anzahl der Lehramtsstudierenden und Lehramtsanwärter steht in keinem engen Verhältnis zur Anzahl der eingestellten Lehrer. Das Wahlverhalten der Studierenden, Lehramtsanwärter und Leh-rer hinsichtlich des Ausbildungs- bzw. Dienstlandes kann empirisch nicht erfasst werden. Die Er-fahrung zeigt, dass die Wahl der Hochschule, des Studienseminars und der Schule nicht nur von der Entfernung zum bisherigen Wohnort bestimmt wird, sondern auch vom individuellen Interesse des potentiellen künftigen Lehrers.

39. Welche Thüringer Hochschulen haben seit Amtsantritt der Landesregierung welches Studienan-gebot mit welcher Begründung eingestellt und welche konkreten Planungen zur Einstellung weite-

Hochschulen eingestellt wurden bzw. deren Einstellungen bis zum Sommersemester 2014 geplant sind, ist - samt Begründung - in der Anlage 3 enthalten.

40. Welche konkreten Planungen verfolgt welche Thüringer Hochschule sowie die Staatliche Studien-akademie Thüringen zur Erweiterung oder Verringerung ihres Studienfachangebots und wie be-

-dienakademie zur Erweiterung oder Verringerung ihres Studienfachangebots ist - samt Begrün-dung - in der Anlage 4 enthalten.

41. Welche konkreten Planungen verfolgt die Landesregierung bezüglich der Errichtung weiterer Fa-

Gemäß § 26 ThürHG regeln die Hochschulen in ihren Grundordnungen ihre innere Organisation und Struktur selbst. Gemäß § 12 ThürHG schließt das TMBWK mit den einzelnen Hochschulen Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die u. a. auch die Entwicklung der Hochschule festlegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen in der Rahmenvereinbarung III zwischen Landesregierung und Hochschulen vereinbarten hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Zielstellungen plant das TMBWK derzeit nicht, mit einer der Hochschulen des Landes zwecks Errichtung einer weite-ren Fakultät in Verhandlungen einzutreten.

42. Welche Studienfachangebote an Thüringer Hochschulen oder der Staatlichen Studienakademie Thüringen besitzen aus Sicht der Landesregierung die größten Entwicklungspotentiale hinsicht-

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Die größten Entwicklungspotentiale allein hinsichtlich der Erhöhung der Studierendenzahlen besit-zen, ausgehend von der jeweils vorhandenen Ausbildungskapazität in den einzelnen Studiengän-gen, grundsätzlich die Studiengänge, in denen Zulassungsbeschränkungen bestehen, da in diesen Studiengängen die Anzahl der Bewerber um einen Studienplatz die verfügbare Ausbildungskapa-zität deutlich übersteigt. Eine Erhöhung der Ausbildungskapazität in den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird sich vielfach aber nicht mit den Struktur- und Entwicklungsplänen der einzel-nen Hochschulen sowie den in der Vorbemerkung dargestellten hochschulpolitischen und hoch-schulplanerischen Zielstellungen des Landes decken.

An den beiden Berufsakademien bilden seit Jahren die Ingenieurwissenschaften einen Schwer-punkt. Da hier der Fachkräftebedarf im Land am höchsten ist, wird sich hieran in den nächsten Jahren nichts ändern. In der jüngsten Vergangenheit ist der Bedarf an Fachkräften in der sozialen Arbeit deutlich gestiegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bereich derzeit das größte Entwicklungspotential besitzt.

43. Welche Studienfachangebote an welchen Thüringer Hochschulen oder der Staatlichen Studien-akademie Thüringen weisen jeweils die geringsten Studierendenzahlen auf und wie begründet die Landesregierung die Aufrechterhaltung der jeweiligen Angebote im Einzelnen (bitte nach jeweili-

-dienakademie, die jeweils die geringsten Studierendenzahlen aufweisen, sowie Begründungen zur Aufrechterhaltung dieser Studienangebote enthält Anlage 5.

44. Wie viele Studentinnen und Studenten an welchen staatlichen Thüringer Hochschulen und Berufs-akademien erhielten im Sommersemester 2011 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförde-

Die Angaben, wie viele Studentinnen und Studenten an den Thüringer Hochschulen und der Staat-lichen Studienakademie im Sommersemester 2011 Leistungen nach dem Bundesausbildungsför-derungsgesetz erhalten, stellen sich wie folgt dar:

Staatliche Hochschule/Berufs-akademie

Anzahl der geförderten Stu-dentinnen

Anzahl der geförderten Stu-denten

Universität Erfurt 1 589 473Technische Universität Ilme-nau

407 920

Friedrich-Schiller-UniversitätJena

3 432 2 283

Bauhaus-Universität Weimar 441 429Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

72 50

Fachhochschule Erfurt 926 1 056Ernst-Abbe-Fachhochschu-le Jena

706 1 101

Fachhochschule Nordhausen 635 608Fachhochschule Schmalkal-den

221 456

Berufsakademie Eisenach 12 16Berufsakademie Gera 46 30

45. Wie viele Studentinnen und Studenten an welchen staatlichen Thüringer Hochschulen erhielten im

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Angaben oder Daten zur Anzahl der Studierenden an den Hochschulen des Landes, die Leistun-gen aus dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung erhielten, werden weder von Thürin-gen noch vom Bund erhoben.

46. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Vergabe von Leistungen nach dem Bildungs-kreditprogramm der Bundesregierung unabhängig von Vermögen und Einkommen und wie be-

Mit der - vom Vermögen und Einkommen unabhängigen - Vergabe von Leistungen nach dem Bil-dungskreditprogramm der Bundesregierung wird Schülern sowie Studierenden - gegebenenfalls zusätzlich zu den vermögens- und einkommensabhängigen Leistungen nach dem BAföG - ins-besondere in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen im Interesse eines frühest möglichen Ausbil-dungsabschlusses und in kostenintensiven Ausbildungssituationen, z. B. bei Exkursionen, eine

23. Februar 2012 gefassten Beschlusses des Thüringer Landtags (Drucksache 5/4047) wird die Landesregierung im Rahmen der Beratungen zur 25. Novellierung des BAföG u. a. auf eine Stär-kung des Bildungskreditprogramms der Bundesregierung hinwirken, um gerade Familien knapp oberhalb der Einkommensgrenze zu unterstützen und das sogenannte "Mittelstandsloch" bei der

47. Wie bewertet die Landesregierung die an den Thüringer Hochschulen angewendeten Verfahren zur Vergabe der Deutschlandstipendien hinsichtlich der Berücksichtigung von Vergabekriterien nach

"Deutschlandstipendien" werden nach § 3 Satz 1 Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) nach Bega-bung und Leistung vergeben. Dabei sollen nach § 3 Satz 2 StipG auch gesellschaftliches Engage-ment, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder per-sönliche Umstände berücksichtigt werden. Die Thüringer Hochschulen, die am Förderprogramm "Deutschlandstipendium" teilnehmen, gestalten ihre Verfahren zur Vergabe von "Deutschlandsti-pendien" entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Nach den Angaben der Thüringer Hochschu-len wurden zirka ein Drittel aller seit dem Sommersemester 2011 an den Thüringer Hochschulen bewilligten "Deutschlandstipendien" neben Begabung und Leistung auch nach sozialen Gesichts-punkten vergeben.

48. Welche grundsätzliche Bedeutung misst die Landesregierung sozialen Kriterien bei der Vergabe

Die Landesregierung misst der Förderung akademischer Karrieren - auch unter Einbeziehung so-zialer Kriterien bei der Vergabe der Stipendien - eine bedeutende Rolle bei. So hat sie in der im Dezember 2011 geschlossenen Rahmenvereinbarung III gemeinsam mit den Hochschulen eine verstärkte Förderung engagierter und leistungsstarker Studierender sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere auch gezielte Förderung junger Forscher und Künstler durch Wieder-einstiegs- und Kontaktstipendien und Ausweitung der Graduiertenförderung sowie der Stipendien-vergabe durch die Hochschulen, vereinbart. Dort wo dies rechtlich zulässig und möglich ist, sollen auch soziale Kriterien bei der Vergabe von Stipendien herangezogen werden. Die Hochschulen

Ausbau der Stipendienvergabe anzustreben; dabei soll auch das Engagement für das Gemein-

Nach der Landesgraduiertenförderungsverordnung werden Stipendien an Studierende mit über-durchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen und erkennbarer besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit vergeben. Übersteigt die Anzahl der Bewerber, welche diese Kriterien er-füllen, die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, sind die Bewerber nach dem Grad ihrer Befä-higung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und nach der Bedeutung des Vorhabens auszuwählen (Hauptkriterien). Erst bei gleicher Eignung der Bewerber sollen auch die speziellen Belange von Frauen und von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, die gezeig-te Bereitschaft, sich innerhalb und außerhalb der Hochschule ehrenamtlich zu engagieren, sozia-le Kriterien sowie die Zeit, die für die Erfüllung der Voraussetzungen für das Promotionsvorhaben oder das künstlerische Entwicklungsvorhaben benötigt wurde, bei der Vergabe der Stipendien be-

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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rücksichtigt werden (Hilfskriterien). Da es sich bei Stipendien nach der Landesgraduiertenförde-rungsverordnung um Leistungsstipendien und nicht um Sozialstipendien handelt, dürfen soziale Kriterien nur nachrangig bei der Auswahl der Stipendiaten berücksichtigt werden.

49. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ausbau eines landeseigenen Studienstipen-diensystems für Studentinnen und Studenten in grundständigen Studienfächern im tertiären Bil-

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 48 misst die Landesregierung dem Ausbau des Sti-pendiensystems eine bedeutende Rolle bei; auch dies wurde durch die Vereinbarungen in der Rah-menvereinbarung III unterstrichen und herausgestellt.In Thüringen gibt es für Studierende in grundständigen Studienfächern - im Rahmen eines landes-

Stipendium" und das "Thüringen-Stipendium Plus". Seit 2009 wurden 55 "Thüringen-Stipendien" für Studierende und 35 "Thüringen Stipendien Plus" bewilligt. Darüber hinaus werden von Thürin-

-gen vergeben. Seit April 2011 wird von den Thüringer Hochschulen auch das Deutschlandstipen-

Anzahl der an der Hochschule immatrikulierten Studierenden können die Hochschulen den Studie-renden ihrer Hochschule Deutschlandstipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat gewähren. Ge-meinsam mit den Hochschulen strebt die Landesregierung den Ausbau eines Stipendiensystems

50. Wie viele Promovendinnen und Promovenden wurden an welchen Thüringer Hochschulen durch die bestehenden von der Landesregierung vergebenen Promotionsstipendien in welchem Semes-

Seit Einführung der Landesgraduiertenförderung im Jahr 1993 wurden insgesamt 1 029 Stipen-dien für Promotionsvorhaben und künstlerische Entwicklungsvorhaben vergeben. Folgende Pro-motionsstipendien wurden in den letzten sechs Jahren an den Thüringer Hochschulen gewährt:

Thüringer Hochschule 2006 2007 2008 2009 2010 2011Universität Erfurt 12 9 9 9 16 14Technische Universität Ilmenau 29 30 33 32 41 41Friedrich-Schiller-Universität Jena 77 94 68 50 38 43Bauhaus-Universität Weimar 13 12 15 18 25 21Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 3 2 5 4 6 7

Gesamt 134 147 130 113 126 126

Eine Differenzierung nach Promovendinnen und Promovenden liegt nicht vor; sie wäre nur mit un-verhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln gewesen.

51. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ausbau eines landeseigenen Promotionssti-pendiensystems, über bestehende landeseigene Stipendienprogramme hinaus, für Promovendin-nen und Promovenden an Thüringer Universitäten bei und wie begründet sie ihre diesbezügliche

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 48 und die entsprechenden Vereinbarungen in der Rahmenvereinbarung III vom Dezember 2011 misst die Landesregierung der Förderung akade-

große Bedeutung bei.Die Ausweitung des Landesgraduiertenprogramms durch die Bereitstellung steigender Landesmit-tel und der Anhebung der Stipendiensätze ist ein Grundpfeiler der Förderung und Entwicklung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an Thüringer Hochschulen, um im Wettbe-werb um die besten Nachwuchswissenschaftler bestehen zu können.

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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52. Welche Landesprogramme zur Post-Doc-Förderung existieren in Thüringen und welche konkre-ten Planungen verfolgt die Landesregierung zu ihrer Ausweitung, Eindämmung oder Beibehaltung

Spezielle Landesprogramme ausschließlich zur Förderung von Postdoktoranden existieren in Thüringen nicht. Entsprechende Personal- und Sachkosten können jedoch im Rahmen der For-schungsförderung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Forschungs-förderungs-Richtlinien, Landesprogramm ProExzellenz) übernommen werden.

53. Welcher grundsätzlichen Kontrolle durch die Landesregierung unterliegen die durch die Thüringer Hochschulen eigenständig aufgelegten Stipendienprogramme und wie begründet die Landesre-

Die Hochschulen unterstehen gemäß § 17 ThürHG in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Rechtsaufsicht und in Auftragsangelegenheiten der Fachaufsicht des Landes. Diese Grundsätze der Aufsicht gelten auch für die Kontrolle der von den Hochschulen des Landes aufgelegten Sti-pendienprogramme.

54. Wie bewertet die Landesregierung die jeweilige Ausgestaltung der durch die Thüringer Hochschu-len aufgelegten Stipendienprogramme zur Graduiertenförderung hinsichtlich der Regelungen in

Zur Entwicklung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden den Hochschulen nach Maßgabe des § 56 ThürHG und der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung durch die Landesregierung Haushaltsmittel zur Förderung von Promotionsvorhaben und künstlerischen Ent-wicklungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Die Ausgestaltung darüber hinausgehender, durch die Thüringer Hochschulen aufgelegter und mit zweckgebundenen Bundes-, Landes- bzw. Drittmitteln

-duiertenförderung liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Hochschule. Ein Sach-zusammenhang mit § 56 ThürHG besteht nicht.

55. In welcher Höhe wurden welcher Thüringer Hochschule im Sommersemester 2011 Mittel entspre-chend der Regelung des § 56 Abs. 1 ThürHG zugewiesen und in welcher Höhe hat welche Thü-ringer Hochschule die zugewiesenen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben nach § 56 Abs. 1 ThürHG

Im Haushaltsjahr 2011 wurden den Thüringer Hochschulen folgende Mittel entsprechend den Re-gelungen des § 56 ThürHG zugewiesen und von diesen für Stipendien vergeben:

Thüringer Hochschule Zugewiesene Mittel- in Euro -

Verbrauchte Mittel- in Euro -

Universität Erfurt 163 718 126 490Technische Universität Ilmenau 245 322 223 375Friedrich-Schiller-Universität Jena 723 583 371 435Bauhaus-Universität Weimar 140 740 140 740Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar

48 309 45 127

Gesamt 1 321 672 907 167

56. Wie viele Studentinnen und Studenten wurden an welcher Thüringer Hochschule durch ein von den Hochschulen selbst aufgelegtes Stipendienprogramm im Sommersemester 2011 in welchem

Die nachfolgende Tabelle stellt dar, wie viele Studierende an welcher Thüringer Hochschule in wel-chem Umfang im Sommersemester 2011 durch ein von der Hochschule selbst aufgelegtes Stipen-dienprogramm gefördert wurden.

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Thüringer Hoch-schule

Anzahl der Geförderten Finanzieller Gesamtumfang

männlich weiblich in EuroBauhaus-UniversitätWeimar

6 9 51 650

57. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung mit welchem Resultat bisher ergriffen, -

gleich bei der Festsetzung der BAföG-Sätze gerecht zu werden und wie beurteilt sie das erreich-

Ein entsprechend der Fragestellung in der 532. Sitzung des Kulturausschusses des Bundesrats gestellter Antrag des Freistaats Thüringen fand keine Ländermehrheit. Gemäß dem Beschluss des Thüringer Landtags (Drucksache 5/4113) vom 23. Februar 2012 wird die Landesregierung im Rah-men der Beratungen zur 25. Novellierung des BAföG weiterhin auf eine kontinuierliche Anpassung und Erhöhung der Freibeträge und Fördersätze hinwirken.

58. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ihrer aus der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ablehnung von Studiengebühren resultierenden sozialen Verantwortung gerecht, ei-ner steten Erhöhung der Semesterbeiträge an den Thüringer Hochschulen entgegenzuwirken und

Bislang lag die Höhe der von den Studierenden zu entrichtenden Semesterbeiträge in Thüringen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, wobei dadurch das Angebot an Dienstleistungen bislang nicht spürbar eingeschränkt werden musste oder die Essenspreise erhöht werden mussten. Zum Wintersemester 2011/2012 wurden erstmals seit 2006 die Semesterbeiträge um 10 Euro von 40 Euro auf 50 Euro angehoben. Es ist vorgesehen, diese Anpassung an den Bundesdurchschnitt beizubehalten.

VIII. Bologna-Prozess

59. Wie beurteilt die Landesregierung den Stand der Umsetzung der im Rahmen der "Bologna-Erklä-rung" vereinbarten Schaffung eines europäischen Hochschulraumes an den staatlichen Thüringer

Die Landesregierung beurteilt den Stand der Umsetzung der im Rahmen der "Bologna-Erklärung" vereinbarten Schaffung eines europäischen Hochschulraumes an den staatlichen Hochschulen in Thüringen als sehr gut, insbesondere auch deshalb, weil Thüringen mit einem Anteil von 96,5 Prozent der auf die gestufte Studienstruktur umgestellten Studiengänge über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Deutschlandweit beträgt der Anteil der auf die gestufte Studienstruktur umge-stellten Studiengänge 85,3 Prozent (Quelle: HRK-Hochschulkompass).

60. Welche Studienangebote an welchen Thüringer Hochschulen sind bisher aus welchen Gründen nicht mit der im Rahmen des Prozesses der Vereinheitlichung des europäischen Hochschulrau-

-

Bisher sind folgende Studiengänge nicht in die konsekutive Studienstruktur umgestellt:

Universität Erfurt - Katholische Theologie (Magister alt)- Lehramt Gymnasium Katholische Theologie (mit FSU Jena) (Lehramt)

Friedrich-Schiller-Universität Jena

- Evangelische Theologie (Diplom)- Medizin (Staatsexamen)- Pharmazie (Staatsexamen)- Rechtswissenschaft (Staatsexamen)- Zahnmedizin (Staatsexamen)- Lehramt Gymnasium (Staatsexamen)- Lehramt Regelschule (Staatsexamen)

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Bauhaus-UniversitätWeimar

- Lehramt Gymnasium Doppelfach Kunst (mit FSU Jena) (Staatsexamen)- Freie Kunst (Diplom)

Hochschule für Mu-sik Franz Liszt Wei-mar

- Lehramt Gymnasium Musik Zweitfach (mit FSU Jena) (Staatsexamen) - Kirchenmusik A (Diplom)- Kirchenmusik B (Diplom)

Gemäß § 44 Abs. 1 ThürHG haben die Hochschulen mit oben genannten Ausnahmen eine gestuf-te Studiengangsstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen eingeführt. Neue Studiengän-ge werden als Bachelor- oder Masterstudiengänge eingerichtet. Von der gestuften Studiengangs-struktur kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe sowie in Studiengängen, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abschließen, abgewichen werden. Der Studiengangsgestaltung in den Bereichen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaften liegen bundesrechtliche Regelungen zugrunde, die derzeit eine Umstellung dieser Studiengänge nicht zulassen. Zu den kirchlichen Studiengängen haben sich die Länder in der Kultusministerkonferenz mit den Vertre-tern der Kirchen über "Eckpunkte über die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer und Evangelischer Theologie/Religion" vom 13. Dezember 2007 verständigt, wonach die kirchlichen Studiengänge zunächst zu modularisieren und zu akkreditieren sind; für die mit einer kirchlichen Prüfung abschließenden Studiengänge lässt § 44 Abs. 1 ThürHG Ausnahmen zu. Die Länderge-meinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 10. Oktober 2003 in der Fassung vom 4. Februar 2010 schreiben im Fach "Freie Kunst" eine Um-stellung nicht zwingend vor.Die künftige Ausgestaltung des Lehramtsstudiums in Thüringen wird im Zuge der strategischen Hochschulentwicklungsplanung überprüft.

61. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Wiedereinrichtung von Studiengängen in an-deren Bundesländern, die nicht mit akademischen Graden "Bachelor" oder "Master" abschließen,

Die Länder haben in der Kultusministerkonferenz ihre Auffassung bekräftigt, dass der Bologna-Prozess unumkehrbar ist. Die Wiedereinrichtung von Studiengängen, die nicht mit BA- oder MA-Graden abschließen und für die keine Ausnahmen vorgesehen sind, behindert die Schaffung ei-nes europäischen Hochschulraums. Die Kultusministerkonferenz hat im Übrigen auf die Gültigkeit und Bedeutung der ländereinheitlichen Strukturvorgaben hingewiesen.

62. Plant die Landesregierung von ihrer hochschulrechtlichen Autonomie Gebrauch zu machen, um den Thüringer Hochschulen die Wieder- bzw. Neueinrichtung von Studiengängen zu ermöglichen, die mit dem akademischen Grad "Diplom" abschließen und wie begründet sie ihre diesbezügliche

Gemäß § 44 Abs. 1 ThürHG haben die Hochschulen eine gestufte Studiengangsstruktur mit Bache-lor- und Masterstudiengängen eingeführt. Neue Studiengänge werden als Bachelor- oder Master-studiengänge eingerichtet. Von der neuen Studiengangsstruktur kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe sowie in Studiengängen, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abschließen, abgewichen werden. Die "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Ba-chelor- und Masterstudiengängen" vom 10. Oktober 2003 in der Fassung vom 4. Februar 2010 lassen eine alternative Vergabe der bisherigen Diplom-Abschlüsse in Bachelor- und Masterstudi-engängen nicht zu. Für Studiengänge, die optional zum Bachelor oder Master die Vergabe eines Diplomgrades vorsehen, kann daher das Siegel des Akkreditierungsrates nicht vergeben werden. Unter Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben sowie der in den gemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz festgelegten Grundsätze und Ausnahmen wird die Landesregierung auch künftig die Einrichtung oder Änderung von Studiengängen in den Ziel- und Leistungsverein-barungen mit den Hochschulen vereinbaren.

IX. Professoren, Akademischer Mittelbau, Hilfskräfte

63. Wie viel Zeit vergeht an welcher Thüringer Hochschule durchschnittlich von der erstmaligen Aus-schreibung einer W2- und einer W3-Professur bis zu ihrer Besetzung und wie bewertet die Lan-

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Die durchschnittliche Zeitdauer von der erstmaligen Ausschreibung einer Professur bis zu ihrer Be-setzung ist für die einzelnen Thüringer Hochschulen für den Zeitraum 2008 bis 2011 in der Anlage 6 dargestellt. Die durchschnittliche Dauer von der erstmaligen Ausschreibung einer Professorenstelle bis zu ihrer Besetzung beträgt unter Einbeziehung aller Thüringer Hochschulen 16,6 Monate. Die Spanne reicht von durchschnittlich zwölf Monaten (TU Ilmenau) bis zu durchschnittlich 20,7 Mo-naten (FSU Jena, BU Weimar). Die Dauer von der erstmaligen Ausschreibung einer Professoren-stelle bis zu ihrer Besetzung ist von vielen Einzelmaßnamen und deren Zeitpunkt beziehungswei-se Dauer abhängig, so z. B. davon- mit welchem "Vorlauf" zur erforderlichen oder angestrebten Besetzung eine Professorenstelle

ausgeschrieben wird und wie lange die Bewerbungsfrist festgelegt wird,- wie die Berufungskommission zusammengesetzt ist und wie insbesondere die auswärtigen Mit-

glieder der Berufungskommission zeitlich verfügbar sind, - wie hoch die Anzahl der Bewerber und die sich daraus ergebende Anzahl von Bewerbungsrun-

den und "Probevorlesungen" ist,- ob eine wiederholte Ausschreibung der Professorenstelle aufgrund der Bewerberlage oder aus

anderen Gründen erforderlich wird,- ob die zu berufenden Personen zeitnah für die Besetzung der Stelle zur Verfügung stehen (Kün-

digungsfristen),- ob die Berufungsgespräche zeitnah und schnell abgeschlossen werden können oder- ob wegen der Rückgabe eines bereits erteilten Rufes z. B. der Zweitplatzierte oder Drittplatzier-

te berufen werden muss.

-toren bewertet die Landesregierung die durchschnittliche Dauer von der Ausschreibung bis zur Be-setzung einer Professorenstelle für akzeptabel und begründet.

64. An welchen Thüringer Hochschulen wurden welche Berufungsverfahren seit 2009 aus welchen

-wie die Gründe für deren Einstellung/Abbruch sind in der Anlage 7 dargestellt.

65. Wie viele Professuren wurden an welcher Thüringer Hochschule im Sommersemester 2011 ver-

Die Anzahl der Vertretungsprofessoren im Sommersemester 2011 an den Thüringer Hochschulen ist in der Anlage 8 dargestellt. Der Anteil von Vertretungsprofessoren an der Gesamtzahl der Pro-fessorenstellen ist eine Momentaufnahme und entspricht insgesamt in etwa dem Anteil aufgrund personeller Wechsel freier Professorenstellen.

66. Für wie viele und welche Besoldungsgruppen, die einen professoralen Status bedeuten, existie-

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Besoldung der Beamten aufgrund des Geset-zesvorbehaltes vonseiten des Dienstherrn festgelegt wird und insoweit der Abschluss einer "Zu-satzvereinbarung" rechtlich nicht möglich ist (vgl. auch § 2 Abs. 2 ThürBesG). Allerdings besteht

-gebestandteile zu ergänzen. - Nach § 27 ThürBesG können in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 neben dem als Mindest-

bezug gewährten Grundgehalt Berufungs- oder Bleibe-Leistungsbezüge, besondere Leistungs-bezüge sowie Funktions-Leistungsbezüge vergeben werden. Zudem besteht gemäß § 33 Thür-BesG die Möglichkeit, Forschungs- und Lehrzulagen zu gewähren.

Bundesbesoldungsordnung C § 77 Abs. 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 31. August 2006 geltenden Fassung weiterhin Anwendung. Damit gelten auch die ehemaligen Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung C (Anlage II zum Bundesbesoldungsgesetz) fort. Nach den Nummern 1, 2 und 2a der vorgenannten Vorbemerkungen bestand bei Vorlie-gen der dort genannten Voraussetzungen bei Professoren der Besoldungsgruppe C 4 die Mög-lichkeit, das Grundgehalt um Zuschüsse zu ergänzen.

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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- Darüber hinaus besteht - z. B. auch bei Juniorprofessoren - gemäß § 46 ThürBesG die Mög-lichkeit Sonderzuschläge zu gewähren.

An den Thüringer Hochschulen wurden bei den nachfolgend genannten Besoldungsgruppen im

Hochschule Anzahl der BesoldungsgruppenUniversität Erfurt 3 W 2, W 3, C 4Technische Universität Ilme-nau

3 W 2, W 3, C 4

Friedrich-Schiller-UniversitätJena

4 W 1, W 2, W 3, C 4

Bauhaus-Universität Weimar 3 W 2, W 3, C 4Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar

3 W 2, W 3, C 4

Fachhochschule Erfurt 2 W 2, W 3Fachhochschule Jena 2 W 2, W 3Fachhochschule Nordhausen 1 W 2Fachhochschule Schmalkal-den

2 W 2, W 3

67. Welche konkreten Planungen verfolgt die Landesregierung, um Berufungsverfahren an Thüringer Hochschulen grundsätzlich zu beschleunigen und wie begründen sich ihre diesbezüglichen Vor-

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 63 verweist die Landesregierung zum einen darauf,

die Auswirkungen auf die Dauer der Berufungsverfahren haben. Wesentlich war hier der Effekt, der mit der Thüringer Hochschulgesetznovelle 2006 durch Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen erweitert wurde. Zum anderen handelt es sich bei der Besetzung von Professo-renstellen und den hierfür gesetzlich vorgegebenen und vorangestellten Berufungsverfahren um

-nehmende Konkurrenzsituation im nationalen wie internationalen Hochschulraum geprägt und be-

-nungen, um Berufungsverfahren an den Thüringer Hochschulen grundsätzlich über das durch die Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen erzielte Maß hinaus zu beschleunigen. Mit den im Thüringer Hochschulgesetz enthaltenen Regelungen zum Berufungsverfahren von Profes-soren verfügen die Hochschulen nach Auffassung der Landesregierung über ein einerseits ausrei-

auf eine Professur für die Hochschule den Anforderungen entsprechend ausgestaltetes und be-

68. Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter sind durchschnittlich an einem Lehrstuhl oder einer Pro-fessur an welcher Thüringer Hochschule beschäftigt (bitte nach Hochschule, Fakultät und durch-

Die Anzahl der an den Thüringer Hochschulen in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereichen beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter ist in der Anlage 9 dargestellt.

69. Wie viele studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind durchschnittlich an einem Lehrstuhl oder einer Professur an welcher Thüringer Hochschule beschäftigt (bitte nach Hochschule, Fakul-

Die Anzahl der an den Thüringer Hochschulen in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereichen beschäftigten wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ist in der Anlage 9 dargestellt.

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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70. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von "Lehrkräften für besondere Aufgaben" grund-

Die Landesregierung bewertet den Einsatz von "Lehrkräften für besondere Aufgaben" grundsätz-lich als wichtigen Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung der Hochschulen, da die "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" mit den ihnen gemäß § 85 ThürHG übertragenen Aufgaben in der Lehre, insbesondere bei der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse oder der Vermittlung von Fremdsprachen, einen wichtigen Beitrag zu einer qualitätsgerechten Ausbildung der Studie-renden leisten.

71. Wieviele "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" sind an welcher Thüringer Hochschule seit dem Win-tersemester 2009 beschäftigt oder beschäftigt gewesen (bitte nach Hochschule, Fakultät und Se-

Die Anzahl der seit dem Wintersemester 2009 an den Thüringer Hochschulen beschäftigten oder beschäftigt gewesenen "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" ist in der Anlage 10 dargestellt.

72. Wie hoch war das durchschnittliche Lehrdeputat einer "Lehrkraft für besondere Aufgaben" an wel-cher Thüringer Hochschule im Sommersemester 2011 durchschnittlich (bitte nach Hochschule, Fa-

Die Angabe des durchschnittlichen Lehrdeputats der "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" an den Thüringer Hochschulen zum Sommersemester 2011 ist in der Anlage 11 dargestellt.

73. Wie viele der beschäftigten "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" haben seit dem Wintersemester 2009 an welcher Thüringer Hochschule während ihrer Vertragslaufzeit ein Promotions- oder Habi-

An den Thüringer Hochschulen haben seit dem Wintersemester 2009/2010 keine "Lehrkräfte für besondere Aufgaben" während ihrer Vertragslaufzeit ein Promotions- oder Habilitationsvorhaben erfolgreich abgeschlossen.

74. Welche konkreten Planungen verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Entwicklung des aka-

Im Zuge der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes vom 21. Dezember 2006 wurden die bisherigen Personalkategorien des sogenannten Mittelbaus mit dem Ziel der Vereinfachung und der Erhöhung der Flexibilität neu geordnet. Die bisherigen Personalkategorien des wissenschaft-lichen und künstlerischen Assistenten, Oberassistenten, Oberingenieurs und Hochschuldozenten wurden abgeschafft und deren Aufgaben in die des wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Mitar-

-schaftlichen Dienstleistungen als Daueraufgabe oder in Ausnahmefällen auch die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre. In dienstrechtlicher Hinsicht wurde die Auf-gabenerweiterung durch Einführung eines befristeten Beamtenverhältnisses, den Ämtern des Aka-demischen Rats und Oberrats auf Zeit, nachvollzogen. Ob und wenn ja welche hochschulrechtli-chen Entwicklungen es möglicherweise beim sogenannten akademischen Mittelbau geben wird, wird derzeit in den verschiedenen vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kul-tur implementierten Dialogforen, insbesondere auch im Dialogforum "Hochschulkarriere", erörtert.

X. Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben im tertiären Bildungsbereich

75. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich Bau-, Modernisierungs- und Sanie-rungsarbeiten an Thüringer Hochschulstandorten bei der Höhe der den Hochschulen zugewiese-

Die Landesregierung räumt der Wissenschafts- und Hochschulpolitik einen hohen Stellenwert ein und misst dem Ausbau der Thüringer Hochschulen große Bedeutung bei. Durch Baumaßnahmen werden moderne Arbeitsplätze und leistungsfähige Kommunikationstechnologie für Lehrende und

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Studierende in Büroräumen, Hörsälen, Seminarräumen, Laboren oder Bibliotheken geschaffen und somit die notwendige Infrastruktur für Lehre und Forschung bereitgestellt. Investitionen in Gebäu-

-gen in der Forschung; sie sichern die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hoch-schulstandorte. Von 1991 bis 2011 wurden in die Thüringer Hochschulen rund zwei Milliarden Euro investiert. Damit konnten bestehende Gebäude saniert, neue Gebäude errichtet und die Hoch-schulen mit Geräten, Mobiliar und Büchern ausgestattet werden. Insgesamt haben die Thüringer Hochschulen einen guten Ausbaustand erreicht, so dass es in den kommenden Jahren nicht mehr vorrangig darum geht, das Flächenangebot zu erweitern, sondern vielmehr um Verbesserungen qualitativer Art, wie z. B. das Überwinden von Provisorien, das Ablösen von Mietverhältnissen, die Aufgabe von Streulagen und den Erhalt der Bausubstanz. Dafür werden pro Jahr 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden fast 300 Millionen Euro in den zweiten Bauabschnitt des Universitätsklinikums Jena am Standort Lobeda investiert.

76. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich Bau-, Modernisierungs- und Sanie-rungsarbeiten an den Standorten der Thüringer Studienakademie bei der Höhe der zugewiesenen

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass für die Entwicklung der Staatlichen Studienakade-mie gut ausgebaute Hörsäle, Seminarräume und Labors von großer Bedeutung sind. An den bei-den Standorten in Gera und Eisenach wurden daher schon umfangreiche Investitionen getätigt. Der Standort Eisenach ist bei der Zielzahl von 750 Ausbildungsplätzen in seinem Ausbau abge-schlossen. Am Standort Gera ist der Neubauanteil realisiert, es steht jedoch noch die Sanierung von Schloss Tinz aus.

77. An welchen Thüringer Hochschulstandorten werden im kommenden Haushaltsjahr welche Neu-bau-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt und wie begründen sich diese im

Der Voranschlag für den Landeshaushalt der Jahre 2013 und 2014 sieht an den Thüringer Hoch-schulen folgende großen Baumaßnahmen vor:

Friedrich-Schiller-Universität Jena

- Neubau eines Zentrums für angewandte Forschung (Verbesserung der Forschungsinfrastruktur)

- Neubau eines Rechenzentrums (Ersatz für das abgängige Altgebäu-de)

- Grundsanierung Fürstengraben 25 (Erhalt der Bausubstanz)- Neubau "Abbe Center of Photonics (ACP)" (Verbesserung der For-

schungsinfrastruktur, Bundesförderung nach Art. 91 b GG)UniversitätsklinikumJena

Neubau Jena-Lobeda 2. Bauabschnitt (Zusammenführung aller Kliniken - außer Psychiatrie - an einem Standort)

Universität Erfurt - Erneuerung und Erweiterung der IT-Infrastruktur (Modernisierung ver-alteter Technologie)

- Neubau eines Kommunikationszentrums (Schaffung fehlender Hör-

Sprachenzentrums)FachhochschuleErfurt

- Sanierung des Lehrgebäudes Leipziger Straße 77 (Modernisierung der Altbausubstanz)

- Neubau eines Hörsaal- und Laborgebäudes in der Leipziger Straße 77

- Umbau und Sanierung der Häuser 5a und 6 einschließlich Mensa in der Altonaer Straße 25 (Modernisierung der Altbausubstanz, Beendi-gung der provisorischen Unterbringung der Mensa)

TechnischeUniversität Ilmenau

- Erneuerung des Kommunikations- und Multimedianetzes (Modernisie-rung veralteter Technologie)

- Grundsanierung des Faradaybaus (Modernisierung der Altbausubs-tanz)

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Bauhaus-UniversitätWeimar

- Ver- und Entsorgungsanlagen in der Geschwister-Scholl-Straße (Er-neuerung und Erweiterung der Medienversorgung und Gestaltung der Außenanlagen)

- Neubau "Digital Bauhaus Lab" (Verbesserung der Forschungsinfra-struktur, Bundesförderung nach Artikel 91b GG)

78. Welche geplanten Neubau-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten werden im Haushaltsjahr

Zur Durchführung im Jahr 2012 geplant sind die im Landeshaushaltsplan für 2012 im Kapitel 1820 veranschlagten großen Bauvorhaben; diese sollen insgesamt realisiert werden.

79. An welchen Standorten der Thüringer Studienakademie werden im Haushaltsjahr 2012 welche Neubau-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt und wie begründen sich diese

Im Haushaltsjahr 2012 ist mit dem ersten Sanierungsabschnitt von Schloss Tinz begonnen worden. In dem Gebäude sollen Verwaltung, Bibliothek und Seminarräume der Staatlichen Studienakade-mie untergebracht werden. Anfang März 2012 wurde vom Thüringer Ministerium für Bau, Landes-entwicklung und Verkehr die Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt, die für die Ausschrei-bung der Bauleistungen die Grundlage bildet.

XI. Private Hochschulen

80. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Existenz privater Hochschulen im Freistaat Thü-

Nichtstaatliche (private) Hochschulen in Thüringen erweitern und ergänzen das Angebot im ter-tiären Bildungssektor, da sie oftmals spezielle Studienangebote unterbreiten, die an staatlichen Hochschulen oftmals nicht bereitgestellt werden oder bereitgestellt werden können (z. B. im Ge-sundheitsbereich oder in den Wirtschaftswissenschaften). Sie tragen somit zu einer größeren Viel-falt der Ausbildung im tertiären Bildungsbereich bei.

81. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Standorten privater Hochschulen hinsichtlich des sozialen Engagements der Studentinnen und Studenten, der Vernetzung der privaten Hoch-schulen mit der regionalen Wirtschaft und Institutionen sowie der regionalen Sicherung des Fach-

Die Landesregierung misst dem sozialen Engagement von Studierenden, der Vernetzung auch von privaten Hochschulen mit der regionalen Wirtschaft sowie dem Beitrag aller Hochschulen zur regio-nalen Sicherung des Fachkräftenachwuchses grundsätzlich eine hohe Bedeutung zu. Angesichts der Tatsache, dass es z. B. an den nichtstaatlichen Hochschulen ein gemessen am Gesamtange-bot der jeweiligen Hochschulen größeres Angebot an Studiengängen im Bereich der Gesundheit gibt, ist die Bereitschaft der Studierenden privater Hochschulen zu sozialem Engagement als sehr hoch anzusehen, ohne jedoch zu verkennen, dass das soziale Engagement vieler Studierender anderer Fachrichtungen und Einrichtungen ebenso ausgeprägt ist.Die Vernetzung von Hochschulen mit der regionalen Wirtschaft sowie mit regionalen Institutionen ist nicht auf nichtstaatliche Hochschulen beschränkt. Sie ist insbesondere abhängig vom jeweili-gen Studienangebot und den Forschungsschwerpunkten der jeweiligen Hochschule. Insbesonde-

Kontakte zur (regionalen) Wirtschaft. Bei den nichtstaatlichen Hochschulen in Thüringen handelt es sich um Fachhochschulen, die ebenso wie die staatlichen Fachhochschulen einen wichtigen Beitrag zum Fachkräftenachwuchs im Land leisten.

82. Erkennt die Landesregierung zwischen den Angeboten privater und staatlicher Hochschulen im Freistaat Thüringen eine Konkurrenzsituation, welche konkreten Planungen resultieren aus ihrer

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Die Landesregierung und die staatlichen Hochschulen werden das Studienangebot der staatlich anerkannten Hochschulen in ihre Überlegungen und Absprachen im Rahmen der Fortführung der in der Rahmenvereinbarung III vereinbarten gemeinsamen Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich - unter Beachtung der in der Vorbemerkung dargestellten Ausgangssituation sowie der hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Zielstellungen einbeziehen, bewer-ten und gegebenenfalls berücksichtigen. Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Konkur-renzsituation zwischen dem Studienangebot der staatlichen Hochschulen und der staatlich aner-

Angebot der nichtstaatlichen Hochschulen, da deren Betätigung durch die Berufsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit grundrechtlich geschützt ist.

83. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die fortdauernde Existenz beste-

Die Landesregierung wird auch weiterhin die Betätigung und Existenz nichtstaatlicher Hochschu-len in Thüringen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Beratung der Hochschulträger und den gebotenen hochschulfreundlichen Vollzug des Thüringer Hochschulgesetzes im Verfah-ren der staatlichen Anerkennung befördern. Gemäß § 101 Abs. 4 ThürHG haben die Träger von staatlich anerkannten Hochschulen keinen Anspruch auf staatliche Finanzhilfen.

84. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung zur Unterstützung von in ihrer Exis-

Derzeit sind weder konkrete Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung von in der Exis-tenz bedrohten nichtstaatlichen Hochschulen vorgesehen noch aus Sicht der Landesregierung er-forderlich.

85. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um weitere Gründungen privater Hoch-

Die Landesregierung plant keine eigenen Maßnahmen, um die Gründung von nichtstaatlichen Hochschulen voranzutreiben. Die Initiative zur Gründung von nichtstaatlichen Hochschulen hat immer von den nichtstaatlichen Trägern auszugehen. Im Verfahren der staatlichen Anerkennung prüft das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium das Vorliegen der für die staatliche An-erkennung nachzuweisenden gesetzlichen Bedingungen. Das zuständige Ministerium berät die Gründer zu den Anforderungen des Thüringer Hochschulgesetzes und deren konkreter Umsetzung.

86. Welche Planungen zu weiteren Gründungen privater Hochschulen an welchen Standorten sind der Landesregierung derzeit bekannt und welche Haltung vertritt die Landesregierung mit welcher Be-

Derzeit ist ein Antrag einer nichtstaatlichen Bildungseinrichtung auf staatliche Anerkennung als Hochschule am Standort Altenburg im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anhängig. Sobald die Trägergesellschaft die nach § 101 Abs. 1 ThürHG erforderlichen Bedingun-gen erfüllt, wird dem Antrag stattgegeben. Die Einrichtung plant die Aufnahme des Studienbetriebs als Fachhochschule wenn möglich schon zum Wintersemester 2012/2013. Weitere Initiativen zur Gründung von nichtstaatlichen Hochschulen sind der Landesregierung nicht bekannt.

XII. Internationalisierung

87. Auf welcher grundlegenden Strategie basiert die internationale Zusammenarbeit von Wissenschaft und Forschung im Freistaat Thüringen, wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Erfolg

Wesentliche Grundlage der Thüringer Landesregierung auch im Hinblick auf die Internationalisie-rung in Wissenschaft und Forschung ist die Europapolitische Strategie der Thüringer Landesregie-rung. Forschung und Bildung sind im Zeitalter der Globalisierung ohne internationale Zusammen-arbeit nicht denkbar. Eine Vernetzung in diesen Bereichen mit Partnereinrichtungen in aller Welt

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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ist daher für Thüringen von zentraler Bedeutung. Ziel der Thüringer Landesregierung ist es, euro-päische Kräfte zu bündeln und die Europäisierung und Internationalisierung der Thüringer Hoch-schulen voranzubringen. Ein wesentlicher Bestandteil nicht nur der Thüringer Forschungsstrate-gie ist deshalb die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Der Prozess steht dabei nicht nur in enger Verbindung mit der Entwicklung des Bologna-Prozesses, sondern ebenso mit der Internationalisierungsstrategie des Wissenschaftsrates und der GWK. In Umsetzung dieser Zielstellung und um die Position der Thüringer Hochschulen im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb zu festigen und weiter auszubauen, wurde in der Rahmen-vereinbarung III vom Dezember 2011 u. a. auch vereinbart, dass die Hochschulen weiterhin die Ziele des Bologna-Prozesses unterstützen und die Reform der Studienstruktur im Rahmen des Bo-logna-Prozesses fortführen sowie ihre Bemühungen weiter verstärken, Studienanfänger aus dem Ausland zu gewinnen. Die Internationalisierung von Studium und Lehre wird durch die Schaffung bzw. den Ausbau von englischsprachigen Studiengängen vor allem im Master-Bereich weiter vor-angetrieben. Die Hochschulen achten verstärkt auf die internationale Dimension des Bologna-Pro-zesses und damit auf die internationale Berufsfähigkeit ihrer Absolventen.Durch internationale Hochschulkooperationen sowie die Nutzung von nationalen, europäischen und internationalen Förderprogrammen werden verstärkt ausländische Lehrkräfte gewonnen. Die Betreuung und Integration ausländischer Studierender wird weiter verbessert, etwa durch den Ein-satz von Tutoren, die Vernetzung der Betreuungsaktivitäten und -akteure und den Ausbau studien-vorbereitender und studienbegleitender (Sprachförder)-Maßnahmen. Die Hochschulen bieten zu-dem vermehrt Doppelabschlüsse mit ausländischen Partneruniversitäten an oder beteiligen sich z. B. an einer Chinesisch-Deutschen Hochschule. Der Internationalisierung dienen auch Partner-schaftsprogramme mit ausländischen Hochschulen, das Angebot einer englischsprachigen Studien-

ausländischer Graduierter für ein Promotionsstudium und die Postdoc-Phase werden die Graduier-tenschulen weiter ausgebaut und verstärkt Betreuungs- und Sprachkursangebote geschaffen. Die Mobilität der deutschen Studierenden wird unter anderem durch Austauschprogramme (z. B. des DAAD) gefördert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen stärken ihre Einbindung in interna-tionale Forschungsnetzwerke durch die Gewinnung international ausgewiesener Wissenschaftler bzw. Gastwissenschaftler und Stipendiaten sowie durch die Intensivierung des Wissenschaftler-austauschs mit Partneruniversitäten und -einrichtungen. Dabei wird auf die Beratung, Betreuung und soziale Einbindung der Wissenschaftler besonderen Wert gelegt. Die Hochschulen und For-schungseinrichtungen beteiligen sich gemeinsam mit ausländischen Partnern an EU-geförderten Projekten des 7. Forschungsrahmenprogramms. Sie organisieren internationale Konferenzen, Sym-posien und Workshops und unterhalten institutionelle internationale Forschungskooperationen.Vor dem Hintergrund der Entwicklung und des bisher Erreichten bewertet die Landesregierung die bisherigen Erfolge in Umsetzung der Europapolitischen Strategie der Thüringer Landesregie-rung im Bereich Wissenschaft und Forschung als gut. Ziel der Landesregierung ist es aber auch, gemeinsam mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen die erzielten Erfolge zu festigen und noch weiter auszubauen.

88. Welche konkreten Maßnahmen zur Anwerbung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler aus dem Ausland hat die Landesregierung bislang ergriffen oder geplant, wie bewertet

Die Landesregierung selbst hat bislang keine konkreten Maßnahmen zur Anwerbung von be-stimmten exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland ergriffen, da die Hochschulen und die Forschungseinrichtungen selbst verantwortlich und zuständig für die Be-schäftigung bzw. Gewinnung von Wissenschaftlern und Forschern sind. Dabei unterstützt sie die Thüringer Landesregierung durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Aktionen, die die Attraktivi-tät des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts hervorheben und fördern.

89. Wie beurteilt die Landesregierung die Anwendung des öffentlichen Dienstrechts auf die Thüringer Hochschulen hinsichtlich seiner Potentiale, für die besten ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie ihren Mitarbeiterstab angemessene Arbeitsbedingungen herstellen zu kön-

Auf der Grundlage des § 7 Beamtenstatusgesetz ist es möglich, ausländische Wissenschaftler in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Die Möglichkeit der Verbeamtung kann durchaus als ein

Drucksache 5/4893 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode

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Wettbewerbsvorteil gesehen werden, da es in vielen Staaten diese Art eines "sicheren" Dienst-verhältnisses nicht gibt. Die leistungsabhängige Besoldung der Professoren lässt für besonders herausragende Wissenschaftler eine am Gewinnungsinteresse orientierte Besoldung zu. Die Be-gründung von Arbeitsverhältnissen erfolgt auf der Grundlage der arbeits- und tarifrechtlichen Be-stimmungen, die insgesamt unter Wettbewerbsgesichtspunkten als tragfähig eingeschätzt werden.

90. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Möglichkeit, ein eigenständiges Dienstrecht auf die Thüringer Hochschulen anzuwenden und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffas-

Das Thüringer Hochschulgesetz enthält eigenständige dienstrechtliche Regelungen für das wis-senschaftliche und künstlerische Personal an den Hochschulen, die den besonderen Erfordernis-sen dieses Personenkreises Rechnung tragen. Im Rahmen des Thüringer Hochschuldialogs wur-de darüber hinaus auch die Frage der Übertragung der Dienstherrenfähigkeit auf die Hochschulen erörtert. Im Ergebnis wurde dies von den Hochschulen als derzeit nicht erforderlich angesehen. Im Übrigen werden derzeit neue Regelungen für die Förderung gerade junger Wissenschaftler vor-bereitet mit dem Ziel, möglichst früh durch "Career-Track"-Optionen für W1-(Junior-)Professoren eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen.

91. Welche konkreten Kooperationen existieren zwischen Thüringer Hochschulen oder Forschungs-einrichtungen mit Entwicklungs- und Schwellenländern und welche konkreten Planungen verfolgt

Nach Kenntnis der Landesregierung existieren keine direkten Kooperationen zwischen Thüringer Hochschulen oder Forschungseinrichtungen und Ländern oder Staaten. Es existieren nach Kenntnis der Landesregierung nur Kooperationsbeziehungen und -vereinbarungen zu bestimmten Einrichtun-gen oder Organisationen im Ausland. Die Anzahl der Kooperationen beträgt im Hochschulbereich 1 271 und im Bereich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen 906. Die geographischen Schwerpunkte der Kooperationsbeziehungen der Thüringer Einrichtungen liegen in Europa (EU), Ost- und Südosteuropa, Nord- (USA, Kanada), Latein- und Südamerika sowie in Asien und Süd-ostasien (China, Japan, Südkorea, Vietnam usw.).Da eine statistische oder andere allgemein verbindliche und anerkannte Untergliederung in bzw.

-ten aufgelistet, zu denen Einrichtungen in diesen Ländern und Staaten Thüringer Hochschulen oder Forschungseinrichtungen Kooperationsbeziehungen unterhalten.

92. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um den sich aus einer aktuellen Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und Hochschulinfor-mationssystems GmbH, nach der Thüringen im bundesweiten Ländervergleich zum Anteil auslän-discher Studierender an der Gesamtstudierendenzahl den vorletzten Platz einnimmt, ergebenden Nachholbedarf bei der Anwerbung ausländischer Studierender gerecht zu werden und wie begrün-

Die Landesregierung hat sowohl in der Rahmenvereinbarung II und in der Rahmenvereinbarung III als auch in den abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen gemeinsam mit den Hoch-schulen die Erhöhung des Ausländeranteils an den Studierenden vereinbart. Durch verschiedene Maßnahmen, u. a. auch im Bereich des Hochschulmarketings, konnte der Anteil der ausländischen Studierenden in den letzten Jahren stetig erhöht werden. In den neu abzuschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen strebt das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - unter Berücksichtigung des in Thüringen gegenüber dem Bundesschnitt insgesamt geringeren Ausländeranteils - die Vereinbarung eines Anteils von ausländischen Studierenden an den Thü-ringer Hochschulen bis zum Jahr 2015 von insgesamt 8 Prozent an.

93. Wie bewertet die Landesregierung den jeweiligen Anteil von Studentinnen und Studenten aus dem EU-Ausland, dem Nicht-EU-Ausland, aus anderen Bundesländern im Vergleich zu Studentinnen und Studenten aus Thüringen an den staatlichen Hochschulen im Freistaat grundsätzlich und wie

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4893

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Der Anteil von Studierenden aus dem EU-Ausland, dem Nicht-EU-Ausland, aus anderen Ländern sowie aus Thüringen entspricht dem aktuellen Studienwahlverhalten der an den Hochschulen des Landes immatrikulierten Studierenden. Die Landesregierung bewertet die aktuellen Anteile der ver-schiedenen Herkunftsregionen der Studierenden und Studienanfänger an den Thüringer Hochschu-len als Zeichen der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Thüringer Hochschulen. Entgegen der demographischen Entwicklung und entgegen der für Thüringen abgegebenen Prognosen konn-te die Zahl der Studienanfänger in den letzten Jahren insgesamt weiter gesteigert werden. Dabei war erfreulicherweise z. B. sowohl eine erhebliche Steigerung des Anteils von ausländischen Stu-dierenden als auch eine erhebliche Steigerung des Anteils von Studienanfängern aus den west-deutschen Ländern zu verzeichnen, wodurch der Rückgang der Anzahl der Studienanfänger aus Thüringen kompensiert werden konnte.

94. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Studienstandort Thü-ringen im Ausland zu bewerben, wie bewertet sie die Ergebnisse ihrer Bemühungen und wie be-

Auch unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 32 ist darauf hinzuweisen, dass die Thüringer Hochschulen über eigene Marketingkonzepte verfügen, die auch die Europäisierung und Internati-onalisierung einschließen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich dabei ein hoher Standard der einge-setzten Marketinginstrumente ausgebildet. Dazu gehören u. a. Informationsmaterialien in deutscher und englischer (z. T. auch französischer Sprache), E-Mail-Beratung, Besuch von Partnerhochschu-len sowie Hochschulwebseiten in englischer Sprache.

Den GATE-Mitgliedhochschulen stehen weitere Maßnahmen mit Unterstützung des DAAD zur Verfügung - wie z. B. Werbung auf Messen, Promotion-Tours, Alumniarbeit. Auf dieser Grundlage

-terbildung, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt im Freistaat. Die Landesregierung

-stützung der Messebesuche oder einzelner Veranstaltungen (z. B. Summer Schools oder inter-nationaler Studentenwochen) sowie durch den Empfang ausländischer Hochschul-Kooperations-partner oder bei Auslandsreisen.

Dass die Thüringer Einrichtungen auch in der deutschen Hochschullandschaft mit ihren Maßnah-men und Bemühungen um die Internationalisierung beispielgebend Maßstäbe setzen, dokumen-tiert z. B. der Erfolg in zwei Wettbewerben im November 2011. So wurde der Fachhochschule Nordhausen im Rahmen der von der Hochschulrektorenkonferenz, dem Zeit-Verlag und der Ro-bert-Bosch-Stiftung durchgeführten Preisverleihung für "Hochschulkommunikation 2011 - weltoffe-ne Hochschule" eine ausdrückliche Anerkennung für ihr Engagement ausgesprochen. Der Stifter-verband für die Deutsche Wissenschaft und der Deutsche Akademische Austauschdienst haben die Leistung der Bauhaus-Universität Weimar mit der Auszeichnung "Internationale Hochschule 2011" geehrt. Der Wettbewerb stand unter dem Motto "Die Internationale Dimension in der Lehre".

MatschieMinister

Anlagen*)

*) Hinweis:Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck-sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.

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Anlage 6

Durchschnittliche Zeitdauer von der Ausschreibung einer W2- bzw. W3-Professur bis zur Besetzung (Ernennung oder Vertragsabschluss)

Durchschnittliche Dauer von der erstmaligen Ausschreibung einer Professorenstelle bis zu ihrer

Besetzung Zeitraum: 2008 bis 2011

Hochschule

W3-Professuren W2-Professuren

Uni Erfurt 18 Monate 17 Monate TU Ilmenau ca. 12 Monate ca. 12 Monate FSU Jena 17,9 Monate 20,7 Monate BU Weimar 18 Monate 20,7 Monate HfM Weimar 16 Monate 16 Monate FH Erfurt - 18 Monate Ernst-Abbe-FH Jena 13 Monate 17,17 Monate FH Nordhausen - 18 Monate FH Schmalkalden - 15 Monate

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Anlage 9

An den Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

2011

Hochschule wiss. u. künstler.

Mitar-beiter

wissen- schaft- licheHilfs-kräfte/

Tutoren

studen- tischeHilfs-

kräfteFakultät

pro Professor

Uni Erfurt Katholisch-Theologische Fakultät 1,07 0,36 1,43Erziehungswissenschaftliche Fakultät 2,61 1,87 1,65Philosophische Fakultät 1,42 1,97 1,31

TU Ilmenau Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 8,62 1,65 1,62Fakultät für Informatik und Automatisierung 6,46 3,00 2,23Fakultät für Maschinenbau 9,32 2,95 3,14Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften 3,80 1,87 2,00Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 3,32 1,73 1,91

FSU Jena (oK) Staatswissenschaftliche Fakultät 1,36 1,50 1,55Biologisch-Pharmazeutische Fakultät 6,12 1,90 1,54Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät 7,50 5,00 1,38Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften 6,00 5,06 3,62Mathematik und Informatik 4,67 1,20 1,47Philosophische Fakultät 2,78 1,54 1,69Physikalisch-Astronomische Fakultät 8,90 2,13 1,45Rechtswissenschaftliche Fakultät 3,33 1,11 3,39Theologische Fakultät 1,45 0,18 1,27Wirtschaftlwissenschaftliche Fakultät 3,79 2,32 2,84Medizinische Fakultät 29,93 2,17 2,57

BU Weimar Architektur 3,55 1,23 0,95Bauingenieurwesen 8,88 2,50 2,38Gestaltung 1,58 0,19 0,62Medien 2,61 1,83 1,61

HfM Weimar Musik, Musikwissenschaft 0,33 0,31 0,28

2011

Hochschule wiss. u. künstler. Mitar- beiter

wissen- schaft- licheHilfs-

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Fachbereich

pro Professor

FH Erfurt FR Soziale Arbeit 0,26 0,42 1,32FR Wirtschaftswissenschaften 0,00 0,47 0,24FR Angewandte Informatik 0,44 0,22 0,44FR Landschaftsarchitektur 0,23 0,31 0,31FR Gartenbau 0,00 0,00 0,00FR Forstwirtschaft 0,14 0,00 1,14FR Gebäude- und Energietechnik 0,63 0,13 0,63FR Verkehrs.- u. Transportwesen 0,58 1,00 0,08FR Architektur 0,00 0,18 0,12FR Stadt- und Raumplanung 1,50 1,25 1,75FR Bauingenieurwesen 0,00 0,15 1,00FR Restaurierung/Konservierung 0,00 0,40 0,00

Ernst-Abbe-FH Jena FB Sozialwesen 0,50 0,05 0,27

FB Betriebswirtschaftslehre 0,56 0,33 1,50FB Wirtschaftsingenieurwesen 0,33 0,40 1,00FB Grundlagenwissenschaten 0,07 0,20 1,80FB Maschinenbau, FB Medizintechnik / FB Sci Tec 1,38 0,38 0,71FB Elektrotechnik / Informationstechnik 0,67 0,08 0,75

FHNordhausen FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 0,13 0,75 1,33

FB Ingenieurwissenschaften 1,18 0,71 1,76

FHSchmalkalden FB Wirtschaft 0,09 0,27 0,63

FB Informatik 0,36 0,36 1,07FB Maschinenbau 0,86 0,14 0,64FB Elektrotechnik 0,20 0,00 0,20

Datenquelle: Haupt- und nebenberufliches Personal zum 01.12.2011 pro Lehr- und Forschungsbereich nach vorläufigen Angaben des StaL. Die Zuordnung der Lehr- und Forschungsbereiche zu den Fakultäten erfolgte durch das TMBWK.

Anlage 10

Anzahl der seit 2009 an den Thüringer Hochschulen beschäftigten „Lehrkräfte für besondere Aufgaben

2011 *) 2010 *) 2009 *)

Hochschule Fakultät Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Lehrkräftefürbesondere Aufgaben

Lehrkräftefürbesondere Aufgaben

Uni Erfurt Erziehungswissenschaftliche Fakultät 14 18 17Katholisch-Theologische Fakultät 1 1 1Philosophische Fakultät 3 2 2Staatswissenschaftliche Fakultät - 1 1zentrale Einrichtungen 19 20 20

37 42 41

TU Ilmenau Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 5 5 5Fakultät für Maschinenbau 3 3 3Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften 6 7 7Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 4 4 4zentrale Einrichtungen 12 12 11

30 31 30FSU Jena Biologisch-Pharmazeutische Fakultät 1 1 1

Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät 1 1 1Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften 9 8 11Mathematik und Informatik 2 3 4Philosophische Fakultät 31 31 32Physikalisch-Astronomische Fakultät 1 1 -Wirtschaftlwissenschaftliche Fakultät 1 1 1Rechtswissenschaftliche Fakultät - - -Theologische Fakultät - - -Medizinische Fakultät - - -

46 46 50BU Weimar Architektur 1 1 1

Bauingenieurwesen 5 6 5Gestaltung - - Gestaltung - - 1zentrale Einrichtungen 9 9 8

15 16 15HfM Weimar Musik, Musikwissenschaft 20 22 24

20 22 24

FH Erfurt FR Soziale Arbeit 1 1 1FR Wirtschaftswissenschaften 4 4 3FR Angewandte Informatik 1 1 1FR Landschaftsarchitektur 2 2 2FR Gartenbau 2 2 2FR Forstwirtschaft 2 2 1FR Gebäude- und Energietechnik 1 3 3

FR Verkehrs.- u. Transportwesen 1 - -FR Architektur 1 1 -FR Stadt- und Raumplanung 1 1 1FR Bauingenieurwesen 2 2 2FR Restaurierung/Konservierung - - -Zentrale Einrichtungen 4 4 4

25 24 21Ernst-Abbe-FH Jena FB Sozialwesen - - -

FB Betriebswirtschaftslehre 2 2 2FB Wirtschaftsingenieurwesen - - -FB Grundlagenwissenschaten 7 8 6FB Maschinenbau, Medizintechnik / Sci Tec 10 10 7FB Elektrotechnik / Informationstechnik 2 2 2

21 22 17FHNordhausen FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 3 2 2

FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - - -FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 2 2 2FB Ingenieurwissenschaften 7 4 4FB Ingenieurwissenschaften 3 3 3Zentrale Einrichtungen 9 6 6

24 17 17FHSchmalkalden FB Wirtschaft 4 4 4

FB Informatik 2 4 4FB Maschinenbau 3 2 2FB Elektrotechnik 1 1 1Zentrale Einrichtungen 4 4 4

14 15 15*) Die Daten zum Hochschulpersonal werden nicht semesterweise, sondern jahresweise jeweils zum 01.12. erfasst. Datenquelle: Haupt- und nebenberufliches Personal zum 1.12.2011 pro Lehr- und Forschungsbereich nach vorläufigen

Angaben des StaL. Die Zuordnung der Lehr- und Forschungsbereiche zu den Fakultäten erfolgte durch das TMBWK.

Anlage 11

Angabe des durchschnittlichen Lehrdeputats der „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ im Sommersemester 2011

Hochschule Fakultäten/Fachbereiche Durchschnittliches Lehr-deputat der LfbA im SS 2011

Erziehungswissenschaftliche Fakultät 17,1Katholisch-Theologischen Fakultät 18Philosophischen Fakultät 18Staatswissenschaftlichen Fakultät 16

Universität Erfurt

Max-Weber-Kolleg 0 Fakultät für Elektro- und Informationstechnik 18Fakultät für Informatik und Automatisierung 18Fakultät für Maschinenbau 18Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften 18

TU Ilmenau

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 18 Theologische Fakultät 14Rechtswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 18 Philosophische Fakultät 17,6Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften 18Fakultät für Mathematik und Informatik 18Physikalisch-Astronomische Fakultät 18Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät 18Biologisch-Pharmazeutische Fakultät 18

FSU Jena

Medizinische Fakultät Fakultät Architektur 16Fakultät Bauingenieurwesen 12Fakultät Gestaltung 26

BU Weimar

Fakultät Medien 0 Fakultät I 22Fakultät II 21

HfM Weimar

Fakultät III 20 Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften 24Fakultät Architektur und Stadtplanung 24Fakultät Bauingenieurwesen und Konservierung /Restaurierung

24

Fakultät Gebäudetechnik und Informatik 24Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst 24

FH Erfurt

Fakultät Wirtschaft-Logistik-Verkehr 24 Fachbereich Betriebswirtschaft 22Fachbereich Grundlagenwissenschaften 26,7Fachbereich Medizintechnik und Biotechnologie 20,9Fachbereich Sozialwesen 0Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik 20,5Fachbereich Maschinenbau 23,6Fachbereich SciTec 25,2

Ernst-Abbe-FH Jena

Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen 0 Fachbereich Ingenieurwissenschaften 20,6FH Nordhausen Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 18 Fakultät Elektrotechnik 24Fakultät Informatik 24Fakultät Maschinenbau 24Fakultät Wirtschaftsrecht 24

FH Schmalkalden

Fakultät Wirtschaftswissenschaften 24

Anlage 12 Staaten, mit Einrichtungen in diesen Staaten die Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen Kooperationsbeziehungen unterhalten

Hochschulbereich Es bestehen zu Einrichtungen in den nachfolgend genannten 89 Staaten Kooperationsbeziehungen:

Forschungsbereich Es bestehen zu Einrichtungen in den nachfolgend genannten 79 Staaten Kooperationsvereinbarungen:

1. Ägypten 2. Algerien 3. Argentinien 4. Armenien 5. Aserbaidschan 6. Äthiopien 7. Australien 8. Belarus 9. Belgien 10. Bosnien-

Herzegowina 11. Brasilien 12. Bulgarien 13. Chile 14. China 15. Costa Rica 16. Dänemark 17. Estland 18. Finnland 19. Frankreich 20. Georgien 21. Griechenland 22. Großbritannien 23. Indien 24. Indonesien 25. Irland 26. Island 27. Israel 28. Italien 29. Japan 30. Jordanien 31. Kamerun 32. Kanada 33. Kasachstan 34. Kenia 35. Kolumbien 36. Kongo 37. Korea 38. Kroatien 39. Kuba 40. Lettland 41. Libanon 42. Litauen 43. Luxemburg 44. Malaysia 45. Malta 46. Marokko 47. Mazedonien 48. Mexiko 49. Mongolei 50. Namibia 51. Neuseeland

52. Niederlande 53. Norwegen 54. Österreich 55. Pakistan 56 Palästina 57. Panama 58. Paraguay 59. Peru 60. Philippinen 61. Polen 62. Portugal 63. Rumänien 64. Russland 65. Saudi-

Arabien 66. Schweden 67. Schweiz 68. Serbien-

Montenegro 69. Seychellen 70. Singapur 71. Slowakei 72. Slowenien 73. Spanien 74. Sri Lanka 75. Südafrika 76. Syrien 77. Thailand 78. Tschechien 79. Tunesien 80. Türkei 81. Uganda 82. Ukraine 83. Ungarn 84. USA 85. Usbekistan 86. Venezuela 87. Vereinigte

Arabische Emirate

88. Vietnam 89. Zypern

1. Ägypten 2. Algerien 3. Argentinien 4. Armenien 5. Australien 6. Belarus 7. Belgien 8. Bosnien-

Herzegowina 9. Brasilien 10. Bulgarien 11. Chile 12. China 13. Dänemark 14. Estland 15. Finnland 16. Frankreich 17. Georgien 18. Griechenland 19. Großbritannien 20. Indien 21. Indonesien 22. Irland 23. Island 24. Israel 25. Italien 26. Japan 27. Jordanien 28. Kamerun 29. Kanada 30. Kapverden 31. Kenia 32. Kolumbien 33. Kongo 34. Korea 35. Kroatien 36. Kuba 37. Lettland 38. Libanon 39. Litauen 40. Malaysia 41. Marokko 42. Mazedonien 43. Mexiko 44. Mongolei 45. Namibia 46. Niederlande 47. Norwegen 48. Österreich 49. Pakistan 50. Panama 51. Peru

52. Philippinen 53. Polen 54. Portugal 55. Rumänien 56. Russland 57. Saudi-Arabien 58. Schweden 59. Schweiz 60. Serbien-

Montenegro 61. Seychellen 62. Singapur 63. Slowakei 64. Slowenien 65. Spanien 66. Sri Lanka 67. Südafrika 68. Sudan 69. Syrien 70. Thailand 71. Tschechien 72. Tunesien 73. Türkei 74. Ukraine 75. Ungarn 76. USA 77. Usbekistan 78. Vereinigte

Arabische Emirate

79. Vietnam