Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen...

48
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli 2015

Transcript of Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen...

Page 1: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIII

Marktgebietsweite regionale NetzbetreibertreffenTeil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV

Market, Juni bis Juli 2015

Page 2: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 2

NetConnect Germany im Überblick

Firmierung NetConnect Germany GmbH & Co. KG

Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%,Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%,

GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%,

Sitz Ratingen

Geschäftsführung Dr. Thomas Becker, Torsten Frank

Geschäftsaufnahme 01. Oktober 2008

Anzahl Mitarbeiter ca. 55 (Anfang 2015)

Kerngeschäft • Regelenergiemanagement• Bilanzkreismanagement• Bereitstellung und Betrieb des VHP „NCG“

Page 3: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 3

¨ Hotline Market +49 (0)2102 59796 780

[email protected]

¨ Referenten Kundenbeziehungen Julia Friedersdorf +49 (0)2102 / 59796 - 69

[email protected]

Monika Ikemann +49 (0)2102 / 59796 - 65

[email protected]

Galina Schreiner +49 (0)2102 / 59796 - 85

[email protected]

Carolin Tuppat +49 (0)2102 / 59796 - 32

[email protected]

¨ Referenten Market Stephan Alaerds +49 (0)2102 / 59796 - 36

[email protected]

Jan Albin +49 (0)2102 / 59796 - 50

[email protected]

Ina Domin +49 (0)2102 / 59796 - 18

[email protected]

Claudia Hesse +49 (0)2102 / 59796 - 51

[email protected]

Michael Kutz +49 (0)2102 / 59796 - 44

[email protected]

Pascal Tagaz +49 (0)2102 / 59796 - 54

[email protected]

¨ Referenten Datenanalyse

Dmitriy Mangul

[email protected]

Dr. Claus-Michael Scheyda

[email protected]

Ihre Ansprechpartner im Bereich Market¨ Leitung

Markus Sammut

[email protected]

Page 4: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 4

Agenda

1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber

2. Weitere Neuerungen im Überblick

3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren

4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0

Page 5: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 5

Agenda

1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber

2. Weitere Neuerungen im Überblick

3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren

4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0

Page 6: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 6

Wegfall der Deklarationen für (Bio-)ENTRY/EXIT

• Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen: EntrySo Entry Biogas physisch Entry Wasserstoff physisch ExitSo

• Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten

• Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige Tagesreihen beinhalten (z.B. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr)

• Anpassung der Transparenzliste notwendig

Page 7: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 7

RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (1/2)

• RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM-Allokation)• Zwei Allokationen je NB/BK-Kombination (auch bei Biogas-BK):

1. Ersatzwertkorrigierte Allokation2. Ersatzwert- und brennwertkorrigierte Allokation

• Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete Allokation (2.) oder gar keine M+12-Meldung, so wird der Wert aus (1.) oder der Wert aus der D+1-Meldung für beide Werte verwendet

• Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zumDifferenzmengenpreis zwischen BKV und MGV

• Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch• Somit Wegfall der heutigen RLM

Mehr-/Mindermengenabrechnung Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant

Page 8: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 8

RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (2/2)

• Mehr-/Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam:

• Preisbestimmung Mehr-/Mindermengen:

• Mengenmeldung der Mehr-/Mindermengen:

Aktuell GaBi 2.0

Abrechnungskette:MGV ↔ NB ↔ TK

Abrechnungskette:MGV ↔ BKV ↔ TK

Monatsscharfer Preis als Mittelwert aus den Durchschnittspreisen der täglichen Ausgleichsenergie-Entgelte

Tagesscharfer Preis als mengengewichteter Durchschnittspreis der Day-Ahead- und Within-Day-VHP-Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag

Aktuell Ausgestaltung in KoV

RLM-Mehr-/Mindermengenmeldung per SSQNOT von NB an MGV

NB sendet an M+12 zwei RLM-Mengenmeldungen:1. Ersatzwert- und Brennwertkorrigiert2. Nur Ersatzwertkorrigiert

Page 9: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 9

Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen

Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G):• Netzkontokennzahlen

• NKSALD und NETZKONTO0

• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)• NETZKONTO0

Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G):• Netzkontokennzahlen

• NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2

• Netzkontoabrechnung (ab Gastag 1.10.2016)• NETZKONTO1

Page 10: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 10

Änderungen bei Clearing von RLM-Allokationen

• (BKV/Netzbetreiber) Clearing • Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten:

• ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert• ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert

• Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs• Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt

• Netzbetreiber-Clearing• Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV-Clearingnummer• Bei nicht-übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB,

kann der NB eine NB-Clearingnummer im Portal beantragen• Unterschiede zwischen NB-Clearingwert und endgültigem (oder

korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis abgerechnet

• Härtefall-Clearingprozess analog dem NB-Clearing

Page 11: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 11

Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern in der Marktgebietsüberlappung

• Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert

• Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition• Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV

• KoV VIII Definition• MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht,

Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen• Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden• MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft• Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein

nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend

Page 12: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 12

Agenda

1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber

2. Weitere Neuerungen im Überblick

3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren

4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0

Page 13: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 13

Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3)

• Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung (zum 1.10.2015)• Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung• Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose

• Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4 (standardisierte Langfristprodukte)

• Beibehaltung der MGV-Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme bis 16.04.2019 (Verlängerung bis maximal 16.04.2024 gemäß NC BAL möglich)

• Neues Ausgleichsenergie-Preissystem (zum 1.10.2015)• Wegfall des bisher angewendeten Preiskorbes• Positiver Ausgleichsenergiepreis:

höherer Preis „höchster RE-Einkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis +2%“

• Negativer Ausgleichsenergiepreis:niedrigerer Preis „niedrigster RE-Verkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis -2%“

Page 14: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 14

Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3)Pr

eis

Ende des Gastages

Zeit

Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis

Höchster Preis derRE-Kaufgeschäfte

Regelenergie-Einkauf (MGV)

NC BAL erlaubt sog. „Kleine Anpassung“;Beschluss der BNetzA: ±2 %

Niedrigster Preis der RE-Verkaufsgeschäfte

Mög

liche

r AE

Prei

s

positiver AE-Preis

negativer AE-Preis

Regelenergie-Verkauf (MGV)

Page 15: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 15

Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3)

• Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung durch RLM- und SLP-Ausspeisestellen (zum 1.10.2015)• Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM• Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM

Zeitreihen von BKV gezahlt• Gleichbehandlung aller RLM-Fallgruppen in Bezug auf die Umlage• Dauer der Umlageperiode ab 10/2016 Ein Gaswirtschaftsjahr

• Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum 1.10.2015)• Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt

(Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde)• Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D-1)• Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen

auf Nominierung physischer Punkte

Page 16: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 16

Veröffentlichungspflichten des MGV

• Ausgleichsenergieentgelte:• Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufs-

bzw. -verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten)• Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte• Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen

Ausgleichsenergieentgelte• Untertägige Anreize:

• Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse• Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag

• Regelenergie:• Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz

inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.)• Bilanzierungskonten:

• Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse• Bilanzierungsumlagehöhe

Page 17: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 17

Agenda

1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber

2. Weitere Neuerungen im Überblick

3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren

4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0

Page 18: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 18

Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM-Verfahren

Rollierendes Verfahren

Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren

Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren

Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren

Aggregiertes Stichtagsverfahren

Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren

Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten

Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung

Page 19: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 19

Eckpunkte des neuen Verfahrens

Lieferstellenscharfes, rollierendes Verfahren als einziges gültiges MMM- Abrechnungsverfahren

Bisherige MMM-Abrechnungsverfahren

werden vollständig abgelöst

Abrechnungsverfahrenist unabhängig vom

Ableseverfahren

Stichtags- und rollierende Ablesung weiterhin

möglich

Netznutzungsabrechnung ist Auslöser für Mehr-/

Mindermengen-abrechnung

Anwendung des neuen Verfahrens ab initialem

Rechnungsstellungsdatum 01.04.2016

Korrekturen von MMM mit initialer Rechnungs-stellung vor 01.04.2016

im Altverfahren

MGV erhält grundsätzlich 12 MengenmeldungenZielverfahren

Page 20: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 20

Umgang mit Allokationsersatzwerten

Bisherige Regelung Regelung gemäß Zielverfahren

• Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte

• NB übernimmt Ersatzwert in sein System

• Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte

• Ersatzwert muss durch NB lieferstellenscharf aufgeteilt werden:

• Berechnung Ersatzwertfaktor:

• Berechnung der neuen bilanzierten Menge:

Page 21: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 21

Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2)

• Berechnung der MMM je Lieferstelle:• Bilanzierte Menge - Entnahmemenge =

lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermenge• Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung:

• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der Netznutzungszeitraum

• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der zugehörige Bilanzierungszeitraum

• Mehr-/Mindermengenzeitraum• Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume

„Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“• Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt

Page 22: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 22

Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2)

• Fall 1: Synchrone Zeiträume

• Fall 2: Asynchrone Zeiträume

Page 23: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 23

Mehr-/Mindermengenpreise (1/2)

• Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der„12-Monats-MMM-Preis“ angewendet

• Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis M+15WT* veröffentlicht ( Änderungen der Preisgrunddaten werden bis M+10WT berücksichtigt)

• Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in €/kWh• Basis für SLP MMM Preise Tägliche Differenzmengenpreise je MG• Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch

Ermittlung und Veröffentlichung am 10. WT im Kalkulationsmonat

Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17

Anwendungsmonat

Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel

Ermittlung und Veröffentlichung am 15 WT im Kalkulationsmonat

*Aktueller Diskussionsstand

Page 24: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 24

Mehr-/Mindermengenpreise (2/2)

Preisgrundlage Mehr-/Mindermengenpreis (ab 01.10.2015):

1. Bildung des „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreises“ anhand der täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis)

2. Bildung des „Monatsdurchschnittspreises“ als arithmetisches Mittelder beiden „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreise“

3. Berechnung des „Mehr-/Mindermengenpreises“ als arithmetisches Mittel der letzten 12 „Monatsdurchschnittspreise“

4. Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die monatlichen RLM-Mehr-/Mindermengenpreise zur Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen

Page 25: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 25

MMMA zwischen NB und LF (1/2)

Anforderung der lieferstellenscharfen Allokationsliste (tages- & lieferstellenscharfe Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht.

Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden

Net

zbet

reib

er Lieferant

Übermittlung der angeforderten Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF

in dem Liefermonat zugeordnet sind).

Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat

abonniert werden

Übermittlung erfolgt monatlich im dritten Monat nach Liefermonat und vor

Versand der MMMA

Übermittlung der bilanzierten Menge durch den NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat)

10 WT vor Übermittlung der MMMA

Page 26: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 26

Net

zbet

reib

er LieferantMMMA zwischen NB und LF (2/2)

Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr-/ Mindermengenabrechnung durch den NB auf

Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte

Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch den NB

In M+3M

Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Übermittlung der

bilanzierten Menge

Prüfung der MMMA durch den LF

Unverzüglich

Übermittlung (Nicht-) Zahlungsavis durch den LF

Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Rechnungseingang

Page 27: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 27

MMMA zwischen MGV und NB (1/2)

• NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren (ggf. inkl. Stichtag)

• SLP Mehr-/Mindermengenmeldung und -abrechnung erfolgt aggregiert

• Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich• Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV

Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung• Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV

Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung

• Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats,in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M

Page 28: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 28

MMMA zwischen MGV und NB (2/2)

• MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations- und Verbrauchsdaten fordern Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht

• MMM-Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung

• Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform, eine elektronische Abrechnung wird angestrebt

Page 29: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 29

Übergangsszenarien– Allgemeines

• Bisherige MMMA-Verfahren müssen vor dem 01.04.2016 beendet sein

• Ab dem 01.04.2016 dürfen MMM nur noch nach den neuen Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!)• Ausnahme Korrekturen von Mehr-/Mindermengen-abrechnungen,

deren initiale Rechnungsstellung vor dem 01.04.2016 erfolgte

• NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den Umstellungszeitpunkt informieren

• Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach dem Altverfahren bis zum 31.03.2016 abgerechnet werden

Page 30: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 30

Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle

NB rechnet MMM mit LF vor dem 01.04.2016 ab, nicht

aber mit dem MGV

NB rechnet MMM mit MGV vor dem 01.04.2016 ab, nicht

aber mit den LF

NB rechnet MMM nicht mit allen LF vor dem 01.04.2016

ab

NB sendet SSQNOT vor dem 01.04.2016, nicht aber die

Rechnung

NB sendet SSQNOT vor dem 01.04.2016, MGV sendet aber

keine Gutschrift

MMM erscheint/ist unplausibel und wird vor dem 01.04.2016 nicht abgerechnet

Weitere Fehlerfälle?NB beendet das Altverfahren nicht fristgerecht

Page 31: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 31

• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden

Monatsverfahren

AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär AprDez…

2014

Abrechnung LZ Dezember 2014 nach Altverfahren

2015

Übergangszeitraum

Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren

Mai Jun

2016

Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes nach Zielverfahren

Umstellungszeitpunkt 01.01.2015

Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet

der MGV monatliche Mengenmeldungen

Page 32: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 32

Mengenabgrenzung je Lieferstelle- Beispiel Turnus Januar

• NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt 01.01.2015• Netznutzungsmengen werden zum 31.12.2014 abgegrenzt• Mengen bis einschließlich 31.12.2014 gehen in MMMA nach Altverfahren

• Durch Abgrenzung des Turnus zum 31.12.2014 entsteht ein Übergangszeitraum je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Turnusablesung (z.B. 24.01.2015)

• Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom 01.01.2015 bis zum 24.01.2015

• Der folgende Turnus endet am 24.01.2016• Abrechnung erfolgt im April 2016 nach Zielverfahren und beinhaltet Mengen vom

24.01.2015 bis zum 24.01.2016

Page 33: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 33

Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2)

• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden

AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr

Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren

Übergangszeitraum

Abrechnung LZ Januar 2017 nach Zielverfahren

Mai …

Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-raumes nach Zielverfahren

jeweils an M+3M

Dez…

Umstellungszeitpunkt 01.01.2016

Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet

der MGV monatliche Mengenmeldungen

20162015 2017

Page 34: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 34

Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2)

• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden

AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep NovOkt Dez Jan Feb Mär Apr

Abrechnung GWJ 2014/2015 nach

Altverfahren

2016Übergangszeitraum 1

Abrechnung LZ Oktober 2016 nach Zielverfahren

Abrechnung des Übergangszeitraumes

10-12/2015 nach Zielverfahren

Dez

2015

Nov

2017

Okt…

Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit-

raumes 2 nach Zielverfahren jeweils an M+3M

Übergangszeitraum 2

Umstellungszeitpunkt 01.10.2015

Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet

der MGV monatliche Mengenmeldungen

Page 35: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 35

• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden

Stichtagsverfahren (1/2)

AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr

Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren

2016

Mai …

Abrechnung LZ Dezember 2016 nach Zielverfahren

Dez

2015

2017

Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren

„Übergangszeitraum“

Abrechnung LZ Februar 2016 nach Zielverfahren

„…“

Umstellungszeitpunkt 01.01.2016

Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet

der MGV monatliche Mengenmeldungen

Abrechnung LZ November 2016 nach Zielverfahren

Page 36: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 36

Stichtagsverfahren (2/2)

• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden

AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr

Abrechnung GWJ 2014/2015 nach

Altverfahren

2016

Übergangszeitraum 1

Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren

Abrechnung des Übergangszeitraumes

10-12/2015 nach Zielverfahren

Dez

2015

Nov

2017

Okt…

Umstellungszeitpunkt 01.10.2015

Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet

der MGV monatliche Mengenmeldungen

Page 37: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 37

Rollierendes Verfahren

• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden

AprMrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2016

Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren

Dez

2015

NovOkt…

Umstellungszeitpunkt 01.01.2016

Abrechnung LZ Dezember 2015 nach Altverfahren

Page 38: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 38

Auswirkungen auf die monatliche NKA– Netzbetreiber mit Stichtagsablesung

• Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an• Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016• Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur

Lieferantenwechsel bzw. Ein-/ Umzüge erfasst• Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017. Hier: Mengen

aufgrund der Stichtagsablesung erfasst• Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung

Apr

NKA für Jan 2016: 230.830 €

StichtagEingang SSQNOT (Dezember 2016)

MrzFebJan Mai Dez Jan Feb Mrzv Apr

Gutschrift des gezahlten Abschlags

2016 2017

Page 39: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 39

Auswirkungen auf die monatliche NKA– Netzbetreiber mit rollierender Ablesung

• Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an• Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016• Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016• Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten

Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate

Apr

Eingänge SSQNOT

MrzFebJan Mai Jun Jul Aug Sep Okt

2016

Nov Dez Jan Feb Mär Apr

2017NKA für Jan 2016: 230.830 €

Je 1/12 Gutschrift des gezahlten Abschlags

Page 40: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 40

Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2)

Systematik• Pönalsystem bleibt bestehen• Im Falle von fehlenden SSQNOT-Meldungen wird durch MGV nach

Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr- oder Mindermenge handelt

Pönalhöhe• Abhängig von Größe der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres

und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung• Klein: SLP-Allokation < 200 Mio. kWh Initial: 100 € Wiederkehrend: 600 €

• Mittel: SLP-Allokation < 5.000 Mio. kWh Initial: 1.000 € Wiederkehrend: 6.000 €

• Groß: SLP-Allokation ≥ 5.000 Mio. kWh Initial: 2.000 € Wiederkehrend: 12.000 €

Page 41: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 41

Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2)

Erste Pönalisierung im Zielverfahren• Januar 2016• SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV

eingehen• Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: 02.07.2016) kein Versand der SSQNOT

erfolgt die Pönalisierung

Pönalisierung der Rumpfzeiträume• Die Rumpfzeiträume müssen (z.T.) spätestens bis zum 30.06.2016

(hier: M+3M)an den MGV gesendet werden• Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02.09.2016) kein Versand der

SSQNOT erfolgt die Pönalisierung

Page 42: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 42

Agenda

1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber

2. Weitere Neuerungen im Überblick

3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren

4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0

Page 43: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 43

Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3)

• Fallgruppen RLM• Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen

• RLMmT • RLMoT

• RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen(zum 1.10.2016 werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt)

• RLMoT auf Wunsch des BKV/TK • RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe

• Fallgruppenwechsel (01.08.2016)• Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig• Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV

Page 44: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 44

Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3)

• Einführung von untertägigen Verpflichtungen• Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im

Gleichgewicht sein• Bei gegenläufigem RE-Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von

Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben• Flexibilitätskostenbeitrag [€/MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf - Verkauf)

• Informationsbereitstellung bei RLM-Entnahmestellen• Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen• Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM-Daten:

• Daten von 06:00-12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV• Daten von 06:00-15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV

Page 45: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 45

Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3)

• Anreizmechanismus SLP-Prognosegenauigkeit (Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis)• Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik• Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos 1 (unter

Berücksichtigung der RLM-Differenzmengen) und der täglichen SLP-Ausspeisungen• Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes:

• Unterspeisungen Abschlagszahlung des NB an den MGV• Überspeisungen Abschlagsgutschrift für den NB

• Weiterhin keine Pönale:Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung

• „Abrechnung“ wird monatlich rückwirkend durchgeführt• Meldesystem an die Bundesnetzagentur sowie Veröffentlichungssystematik

bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten

Page 46: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 46

Backup

Page 47: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 47

Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationenmit Bilanzierungsbrennwert• Ausgleichsenergie

• BKSALD, BKSALDNACH• Netzkontokennzahlen

• NKSALD und NETZKONTO0• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)

• NETZKONTO0• Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30.09.2016)

• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH• Untertägige Verpflichtungen (ab Gastag 1.10.2016)

• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM, BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH

Page 48: Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli.

Teil 1: Neuerungen der KoV VIIIMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen 48

Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationenmit Abrechnungsbrennwert• Differenzmengenabrechnung

• BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER, BKRLMDIFNACH

• Bilanzkreissaldo• Keine ZRT für Erdgas-BK in KoV 8

BIOSALD, BIOSALDNACH• Biogas-Abrechnungszeitreihen

• BIOABRSALD, BIOFLEX, BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD, BIOUEBERTR

• Umlage• RLMUMLÜBER

• Konvertierung• HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH,

BIOKONVHL, BIOKONVLH• Netzkontokennzahlen

• NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2

• Netzkontoabrechnung(ab Gastag 1.10.2016)• NETZKONTO1