ThGRE/03/01/01 Theoretische und handlungspraktische Grundlagen der Regionalentwicklung © Peter...

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ThGRE/03/01/01 Theoretische und Theoretische und handlungspraktische Grundlagen handlungspraktische Grundlagen der Regionalentwicklung der Regionalentwicklung © Peter Weichhart Modul 0301 Modul 0301 Planungstheoretische Voraus- Planungstheoretische Voraus- setzungen 1: Das Image und der setzungen 1: Das Image und der Stellenwert der Raumordnung Stellenwert der Raumordnung 290207 VU SS2011 2 Std., 3 ECTS-Punkte Dienstag 15:15 -16:45; HS 5A d. Inst. , (MG-S3-NPI) (MG-W3-NPI) (MR3-NPI) (L2-c-zLV) (Td-S1-I.b) (Tef-W-C3) (Rb8)

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ThGRE/03/01/01

Theoretische und handlungspraktische Theoretische und handlungspraktische Grundlagen der RegionalentwicklungGrundlagen der Regionalentwicklung

© Peter Weichhart

Modul 0301Modul 0301 Planungstheoretische Voraus-Planungstheoretische Voraus-

setzungen 1: Das Image und der setzungen 1: Das Image und der Stellenwert der RaumordnungStellenwert der Raumordnung

290207 VU

SS2011

2 Std., 3 ECTS-Punkte Dienstag 15:15 -16:45; HS 5A d. Inst. ,

(MG-S3-NPI) (MG-W3-NPI) (MR3-NPI) (L2-c-zLV) (Td-S1-I.b) (Tef-W-C3) (Rb8)

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Ein erstaunlicher Befund

ThGRE/03/01/02ThGRE/03/01/02

Obwohl auf Grund der Erfordernisse derpostfordistischen Standortdynamik eigent-lich ein massiver Aufschwung der Bedeu-tung und Effizienz des Raumordnungssys-tems zu erwarten wäre, muss festgestellt werden, dass die Raumordnung ihren viel-fältigen Aufgaben immer weniger gerechtwerden kann.

Warum ist das so? Was sind die Ursachen?Warum ist das so? Was sind die Ursachen?

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Akzeptanzprobleme der Raumordnung

ThGRE/03/01/03ThGRE/03/01/03

• In der Öffentlichkeit und im politischen Dis- kurs wird das Projekt der Raumordnung immer wieder desavouiert und grundsätz- lich suspekt gemacht;

• Raumordnung hat ein eher negatives Image und gilt als bloße „Verhinderungsinstitution“, deren Sinnhaftigkeit of nicht eingesehen wird.

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(Bewusste) Fehldeutungen?

ThGRE/03/01/04ThGRE/03/01/04

• Raumordnung wird als „obrigkeitliche“ An- maßung einer Art „Planwirtschaft“ gedeutet, die als zentralistische Bevormundung der Staatsbürger und der Wirtschaft anzuse- hen sei.

• Unwissenheit oder bewusste Umdeutung realer Gegebenheiten und absichtsvolle Diffamierung des Raumordnungssystems?

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Der politische Stellenwert der Raumordnung...

ThGRE/03/01/05ThGRE/03/01/05

... ist nahezu vernachlässigbar. Der Raum-ordnung und dem Planungssystem kommenim Gefüge politischer Macht- und Einfluss-faktoren nur eine sehr bescheidene Positionzu.

Die Koordinationsaufgaben der Querschnitts-materie „Raumordnung“ werden von den po-litischen Entscheidungsträgern nicht erkannt.

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Ignoranz der räumlichen Dimension von Sachproblemen

ThGRE/03/01/06ThGRE/03/01/06

Viele lebensweltliche Probleme besitzen eine raum-strukturelle Dimension.

Sie entstehen oft nur deshalb, weil die räumliche Verteilung von Sachstrukturen den Nutzungserfor-dernissen nicht entspricht.

Die Ignoranz der räumlichen Problemdimen-sion führt dazu, dass die Bedeutung der Opti-mierung von Standortsystemen (und damitdie Bedeutung der Raumordnung) nicht ge-sehen wird.

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Die Fehler der Vergangenheit

ThGRE/03/01/07ThGRE/03/01/07

Ein Beispiel: Der „Ausnahmeparagraph“ (§ 19/3) desSalzburger Raumordnungsgesetzes 1977. Ermöglich-te die Errichtung von Gebäuden aller Art im Grünland.

Zwischen 1977 und 1988 wurden fast 7.000Ausnahmegenehmigungen beantragt, davonwurden 92% bewilligt.

Im Flachgau stellen die über Ausnahmerege-lung bebauten Grundstücke 42% der gesam-ten Siedlungsfläche dar!

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Die Fehler der VergangenheitDie Fehler der VergangenheitHochleistungs-strecke der ÖBB?

ThGRE/03/01/08ThGRE/03/01/08

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Suburbanisierungsdynamik

ThGRE/03/01/09ThGRE/03/01/09

• Wachstumsdruck der Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung;

• Bodenpreisentwicklung in den Kernstädten;

• Baulandhortung

Beschleunigung der Suburbanisierung

Disperse Bevölkerungsverteilung im Umland

Unterversorgung mit ZO-Diensten UST

Mobilitätszwänge

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Gemeindeautonomie

ThGRE/03/01/10ThGRE/03/01/10

Den Gemeinden kommt im PlanungsrechtÖsterreichs ein besonders herausgehobenerStatus zu.

Die grundlegenden raumplanerischen Ent-scheidungen, bei denen parzellenscharfeFestlegungen getroffen werden, finden aufder Ebene der Ortsplanung statt.

Bürgernähe

Problem für die überörtliche Planung

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Unzulängliche Gebietsreform

ThGRE/03/01/11ThGRE/03/01/11

In den 1970er Jahren wurde in der BRD eineGebietsreform durchgeführt, bei der die Ge-meinden auf eine den aktuellen Gegebenhei-ten angepasste Größe aufgestockt wurden.

In Österreich wurde zwar ebenfalls eine Ge-bietsreform durchgeführt, im europaweiten Vergleich ist der überwiegende Teil der Ge-meinden nahezu winzig.

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Suboptimale Gemeindegröße

ThGRE/03/01/12ThGRE/03/01/12

„Die Aufgaben, die unser ... Sozialstaat den Gemein-den zuweist, kann eine Gemeinde nach überwiegen-der Auffassung von Wissenschaft und Praxis aber nurdann wirksam erfüllen, wenn die Gemeinde mindes-tens 5.000-8.000 Einwohner hat und das Gemeinde-gebiet so zugeschnitten ist, dass die Bauleitplanung eine räumlich ausgewogene Siedlungs- und Freiraum-entwicklung vorgeben kann. Für Stadt-Umland-Ge-meinden, vor allem im Verdichtungsraum, werden weit höhere Mindestgrößen genannt.“

E. MÜNZER, 1995, S. 366-367

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„Wozu sollten neue und umstritteneStrukturen geschaffen werden,wenn gut funktionierende und naheEinheiten existieren? Die Industri-ellenvertreter beharren auf ihrerabstrusen Idee, obwohl die Men-schen sogar in Umfragen der IVdem „Gemeinde-Kahlschlag“ eineAbsage erteilen. Offenbar spielenZahlen und Fakten nicht immereine Rolle. KOMMUNAL bringteinen Überblick über die Dis-kussion und hat die Meinungenvon Bürgermeisterinnen undBürgermeistern eingeholt.“

Die Antwort aufderartige Vorstöße:

2.359 Gemeinden, 9 Bundesländer,9 Raumordnungsgesetze!

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Anzahl der Gemeinden pro Größenklasse

Größenklassen der Gemeindenin Österreich nachEinwohnerzahlen

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Gebietsreform und Eingemeindungen...

ThGRE/03/01/13ThGRE/03/01/13

... sind in Österreich ein Tabuthema. Die Autonomie der Gemeinden im Bereich derRaumordnung auf der Grundlage der be-stehenden Grenzen darf nicht angetastetwerden. („Begehrlichkeit“ der Stadt Sbg.)

Verbandslösungen mit Kompetenzabtretunghaben keine politische Akzeptanz und wer-den nicht einmal ernsthaft diskutiert.

Ungünstige Ausgangslage für die Regional-planung!

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„Resolution“ gegen Eingemeindungen

ThGRE/03/01/13 bThGRE/03/01/13 b

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ThGRE/03/01/13 cThGRE/03/01/13 cQuelle: Bezirksblatt Flachgau Nord, Nr. 21, v. 25. 5. 2005, S. 2-3

„Resolution“ gegen Eingemeindungen

„Gegen die Tendenz zur „Eingemeindung“ von Flachgauer Gemeinden im Grenzbereich zur Stadt Salzburg protestierte die Flachgauer Volkspartei. Jüngst wurden … wieder Stimmen laut, die sich für eine Eingemeindung etwa von Wals, Bergheim oder Hallwang aussprachen. Der Grund: Die Ge-meinden profitieren durch die Ansiedlung von Betrieben zu Lasten der Stadt.“

„Das Argument regt VP-LAbg. Wolfgang Saliger auf: „Unsere Gemeinden,die Flachgauer Identität und die Eigenständigkeit kleinerer Einheiten in un-serem Land sind zu schade für derart vordergründige Begehrlichkeiten. DieStadt hat es selbst in der Hand, ihre Möglichkeiten zu nutzen. Auf die er-folgreichen Flachgauer Gemeinden zu schielen, lenkt nur von den eigenen Problemen ab“, so Saliger. Der Vorstand der Flachgauer Volkspartei verab-schiedete nun eine Resolution, „die der Forderung nach Eingemeindung… eine klare Absage erteilt … Es sei der falsche Zugang, wenn die Stadt ihre Probleme auf Kosten der Umlandgemeinden lösen wolle.“

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Information oder

bezahlteAnzeige?

ThGRE/03/01/13 dThGRE/03/01/13 d

Quelle: Salzburger Fenster,SF 18/2005, S. 9, RubrikLokales, Bildung Werbung

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„Vordergründige Begehrlichkeiten“?

ThGRE/03/01/13 dThGRE/03/01/13 dQuelle: Flachgauer Nachrichten v. 25. 5. 2005, S. 5

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Zusammenfassende Bewertung des Status der Raumordnung

ThGRE/03/01/14ThGRE/03/01/14

Raumordnung als zukunftsgerichtete Gestaltungs-aufgabe ist ein ungeliebtes Stiefkind der politischen Handlungspraxis. Engagement in diesem Arbeitsbe-reich bietet anscheinend nur wenig Möglichkeiten, imtagespolitischen Wettstreit zu punkten. Übergeordne-te Gestaltungsziele werden oft zu Gunsten einer kurz-sichtig-populistischen Minimierung vermeintlicher Nachteile verwässert oder gar aufgegeben. Dies ge-schieht auch deshalb, weil die komplexen raumstruk-turellen Kausalzusammenhänge, die hinter den Prob-lemlagen stehen, oft nicht unmittelbar einsichtig sind.

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Lange Reaktionszeiten

ThGRE/03/01/15ThGRE/03/01/15

Raumordnung ist meist durch ein „Anpassungs- oder Auffangshandeln“ mit allzu langen Reaktions- zeiten charakterisiert. Ehe endlich auf negative raum- strukturelle Tendenzen (und dann oft nur halbherzig) reagiert wird, sind die Schäden oft nicht mehr repa- rierbar. Was fehlt, ist der Mut zu einer aktiv-gestalten- den Entwicklungsplanung, die negative Trends unter- läuft und Visionen zulässt.

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Die schöpferische Planung als Gegenbild

ThGRE/03/01/15bThGRE/03/01/15b

Die letzte Chance individueller Freiheit, die uns verbleibt, ist dieder Planung. Warum ergreifen wir sie nicht mit aller Entschie-denheit? Man hat Hemmungen; Planung ist für viele … durch-aus ein Angstwort … In der Tat kennen wir ja noch kaum eineandere Planung, die schöpferische Art, die nicht verbietet, son-dern verlockt, Anreize in die Welt setzt und so, indem sie sichden natürlichen Eigennutz der Leute zunutze macht, das Ge-wollte entstehen lässt; die schöpferische Planung sagt nicht: hier darfst du nicht! Sondern: Dort darfst du! Sie verhindert nicht, sie stiftet. Sie personifiziert sich nicht in einem Polizisten, sondern in einem Pionier; sie eröffnet Möglichkeiten, sie befreit, sie begeistert, und ihre Macht ist die einzig annehmbare, näm-lich die Macht der produktiven Idee.“

(Max FRISCH, 1953, Cum grano salis. Eine kleine Glosse zur schweizerischen Architektur, S. 240/241.)

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Hohe Konfliktpotentiale

ThGRE/03/01/16ThGRE/03/01/16

Es gibt keine konfliktfreie Raumordnung. Jede raum-ordnungspolitische Maßnahme hat Verlierer und Ge-winner. Die Kunst der Raumplanung besteht darin, eine im Konsens aller gesellschaftlichen Gruppen als erstrebenswert angesehene Raumstruktur herzu-stellen und zu erhalten. Dabei ist ein möglichst hoher Nutzen für die Allgemeinheit anzustreben.

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Durchsetzungskraft der Bürgermeister-Lobby

ThGRE/03/01/17ThGRE/03/01/17

Anfragebeantwortung der ÖVP Salzburg zum Thema Regionalplanung:

„Die im ROG 1992 festgelegte gesetzliche Verpflich-tung zur Ausarbeitung von Regionalprogrammen sollten das raumplanerische „Gegenstromprinzip“ umsetzen. Die Regionalprogramme sollen ein Binde-glied zwischen überörtlicher und örtlicher Planung darstellen und von beiden beeinflusst Ziele und Maß-nahmen zur Sicherung der natürlichen Umwelt, Be-völkerungsverteilung, Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung festlegen.“

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ThGRE/03/01/18ThGRE/03/01/18

Durchsetzungskraft der Bürgermeister-Lobby

„Die gesetzliche Verpflichtung zur Ausarbeitung von Regionalprogrammen hat sich aber als nicht zweck-mäßig erwiesen. Viele Gemeinden fürchten, auf Grund der sich oft rasch ändernden Rahmenbedin-gungen ihren zukünftigen Handlungsspielraum inder örtlichen Planung zu sehr einzuschränken.“

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ThGRE/03/01/19ThGRE/03/01/19

„„Wir stehen daher auf dem Standpunkt, dass die in Wir stehen daher auf dem Standpunkt, dass die in § 9 ROG festgelegte Muss-Bestimmung zur Erlas-§ 9 ROG festgelegte Muss-Bestimmung zur Erlas-sung von regionalen Entwicklungsprogrammen in sung von regionalen Entwicklungsprogrammen in eine eine Kann-Bestimmung umgewandelt werden Kann-Bestimmung umgewandelt werden soll, damit die Festlegung von regionalen Pro-soll, damit die Festlegung von regionalen Pro-grammen auch wirklich nur dort erfolgt, wo siegrammen auch wirklich nur dort erfolgt, wo sieAuf Grund der Gegebenheiten zweckmäßig undAuf Grund der Gegebenheiten zweckmäßig undsinnvoll erscheintsinnvoll erscheint.“ .“

Schreiben von ÖVP-Clubchef Ing. G. GRIESSNER v. 30. 11. 1999;Schreiben von ÖVP-Clubchef Ing. G. GRIESSNER v. 30. 11. 1999; Hervorhebungen P. W.Hervorhebungen P. W.

Durchsetzungskraft der Bürgermeister-Lobby