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UMGANG MIT MEDIKAMENTEN- UND DROGENABHÄNGIGKEIT BEI MEDIZINISCHEM PERSONAL Arbeitshilfe Ergänzung des Handlungskonzeptes zum Umgang mit sucht- und substanzbezogenen Störungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Erarbeitet durch den Arbeitskreis betriebliche Suchtprävention und am 05. Mai 2009 vom Vorstand des Universitätsklinikums Freiburg beschlossen

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UMGANG MIT MEDIKAMENTEN- UND DROGENABHÄNGIGKEIT BEI MEDIZINISCHEM PERSONAL

Arbeitshilfe

Ergänzung des Handlungskonzeptes zum Umgang mit sucht- und substanzbezogenen Störungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Erarbeitet durch den Arbeitskreis betriebliche Suchtprävention und am 05. Mai 2009 vom Vorstand des Universitätsklinikums Freiburg beschlossen

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Suchtberatungsstelle für Mitarbeiterinnen und MitarbeiterHartmannstraße 1

Gerhard HeinerTelefon 270 [email protected]

Priska BeringerTelefon 270 [email protected]

www.uniklinik-freiburg.de/suchtberatung

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I n h a l t

V o r w o r t

1 Medikamenten- und Drogenabhängigkeit im Krankenhaus

2 Kategorien zur Differenzierung und Risikoeinschätzung2.1 Beschaffungsweg2.2 Stoffgruppe / Wirkung2.3 Konsumform

3 Handeln in der Akutsituation – Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsaspekte

4 Hilfe für suchtkrankes medizinisches Personal 4.1 Sofortige Maßnahmen 4.1.1 Wichtige persönliche Voraussetzungen bei den Betroffenen4.2 Weitere Maßnahmen zur Risikobegrenzung4.2.1 Ablauf des Drogenscreenings (Blut- oder Urintests) beim Betriebsärztlichen Dienst4.2.2 Verbindliche Nachsorge nach Rückkehr aus stationärer Therapie

5 Hilfe für abhängigkeitskranke Ärztinnen und Ärzte5.1 Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten5.2. Interventionsprogramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg

6 Formen der Medikamentenabhängigkeit6.1 Niedrigdosisabhängigkeit6.2 Hochdosisabhängigkeit6.3 Erkennungsmerkmale bei:6.3.1 Tranquilizer, Schlaf- u. Beruhigungsmittel vom Benzodiazepintyp6.3.2 Barbiturathaltige Schmerzmittel6.3.3 Appetitzügler und Aufputschmittel6.3.4 Betäubungsmittel und illegale Drogen

Anhang 1 MustereinerSelbstverpflichtungserklärungAnhang 2 Ablauf des Drogenscreenings beim Betriebsärztlichen Dienst

Literaturangaben

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1. Medikamenten- und Drogenabhängigkeit im Krankenhaus Problematischer Gebrauch und Abhängigkeit von psychoaktiven Medikamenten sind in Deutschland ähnlich verbreitet wie schädlicher Konsum und Abhängigkeit von Alkohol. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen geht von ca. 1,4 – 1,9 Mio. Medikamentenabhängigen aus. Die Zahl der Abhängigen von Cannabis wird auf 240.000 Menschen geschätzt. Man nimmt an, dass weitere 175.000 Menschen von einer anderen illegalen Droge abhängig sind1. Medikamentenkonsum dient nicht dem Genuss, der Entspannung oder dem Rausch wie bei Alkohol oder gar der vermeintlichen Bewusstseinserweiterung wie bei Ecstasy, Haschisch oder anderen illegalen Drogen. Medikamentenkonsum steht dagegen vielmehr in Zusammenhang mit Stressabschirmung, Durchhalten, Schmerzlinderung und Weiterfunktionieren, also dem Erhalt bzw. der Steigerung der Leistungsfähigkeit.2 Die hohe körperliche, soziale und psychische Belastung durch wachsenden Arbeitsdruck und zunehmende Komplexität bei gleichzeitig leichtem Zugriff und alltäglichem Umgang mit Psychopharmaka stellt sowohl für die Gesundheits- und Krankenpflege als auch für den Ärztlichen Dienst ein erhebliches Gesundheitsrisiko und Gefährdungspotential dar. Illegale Drogen wie Amphetamine und Kokain werden seit geraumer Zeit nicht mehr nur von Heranwachsenden, sondern auch von Erwachsenen ähnlich wie Psychopharmaka zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen und zur Leistungssteigerung eingesetzt: „Der Konsum von Psychopharmaka oder Drogen wie Kokain ist vor allem dort hoch, wo es in besonderem Maße um Leistung und Wettbewerb geht.“3 Es sind daher immer mehr Führungskräfte, wie leitende Angestellte, höhere Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Wissenschaftler, Ärzte und Akademiker in leitenden Positionen von gefährdendem Medikamentengebrauch betroffen.4 Eine bundesweite Erhebung aus 2003 zum Medikamentenkonsum kommt zu dem Ergebnis, dass bei 4,3% der Befragten ein problematischer Medikamentengebrauch vorliegt.5 In einer repräsentativen Umfrage der Arbeitsschutzverwaltung in NRW gaben 1999 10% der ca. 2000 befragten Beschäftigten an, u.a. Medikamente zur Bewältigung psychischer Belastungen einzusetzen.6 Bei Beschäftigten des Gesundheitswesens könnte diese Zahl noch höher sein. Allerdings wissen wir noch immer wenig über das genaue Ausmaß der Medikamenten-abhängigkeit mit den unterschiedlich hierunter zusammengefassten Stoffen, den unterschiedlichen Konsummustern und Verläufen sowie den ursächlichen Vorerkrankungen.7 Das Auftreten von Suchterkrankungen speziell bei medizinischem Personal hat im deutschen Sprachraum - im Unterschied zu den Vereinigten Staaten - bisher wenig Beachtung gefunden. Eine ungefähre Schätzung geht bei Ärzten in Deutschland von einer Prävalenz von 2-5%8 aus, eine andere von einer Lebenszeitprävalenz von 8%9, in einer weiteren werden bis zu 20.000 betroffene Ärzte vermutet10. Dabei geht es in erster Linie um die Abhängigkeit von Alkohol, zweitens um den Mischkonsum von Alkohol und Tabletten und an dritter Stelle um reine Medikamentenabhängigkeit. In einer der wenigen neuen Studien in Deutschland, die von der Hamburger Ärztekammer durchgeführt wurde, hatten von den jungen Ärztinnen und Ärzten (AiP) 23 % der Frauen und 15 % der Männer einen riskanten Konsum von Medikamenten und 11 % der Männer und 4 % der Frauen einen riskanten Konsum von illegalen Drogen (Cannabis und/oder andere Stoffe).11 Beim Pflegepersonal werden nach einer Schätzung aus dem amerikanischen Gesundheitswesen 200.000 Krankenschwestern als tablettenabhängig eingeschätzt.12

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Besondere Risikofaktoren für den Missbrauch bei medizinischem Personal sind: 1. eine herabgesetzte Hemmschwelle durch:

- die leichte Zugänglichkeit zu Medikamenten und BtM - die alltägliche vertraute Anwendung von Medikamenten bei Missbefindlichkeiten

und Beschwerden - die hohe Akzeptanz gegenüber psychoaktiven Medikamenten,

„pharmakologischer Optimismus“13 - leichtere Handhabung und geringere Auffälligkeit im Vergleich zu Alkoholkonsum

(kein Flaschengut, kein Geruch)

2. besondere Belastungsfaktoren:

- Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst - hohes Stressniveau durch wachsende Anforderungen und Komplexität der Arbeit - zu wenig Zeit für Patienten - Umgang mit schwerkranken und sterbenden Patienten - Doppelbelastung von Familie und Beruf (hoher Frauenanteil in der Krankenpflege) - hohe Ich-Ideale in medizinischen Berufen - mangelnde Anerkennung in der Pflege

Medikamentenmissbrauch ist relativ unauffällig. Im Klinikalltag wird er wenig oder gar nicht festgestellt. Erst wenn größere Mengen abhängig machender Arzneimittel „verschwunden“ sind oder zu hohe Bestellmengen auffallen, wird in der Regel zum ersten mal über einen Zusammenhang von Auffälligkeiten eines/einer Mitarbeiter/in und Medikamentenmissbrauch nachgedacht. 2. Kategorien zur Differenzierung und Risikoeinschätzung Die Erscheinungsbilder von Drogen- und Medikamentenabhängigkeit und ihrer Mischformen erstrecken sich über eine große Spannbreite. Die Extreme sind: ● die Niedrigdosisabhängigkeit von in der Regel ärztlich verordneten Medikamenten, wie

z.B. Benzodiazepinen als häufigste Form der Medikamentenabhängigkeit; mit der täglichen Einnahme einer geringen Dosis über einen langen Zeitraum mit kaum sichtbaren Auffälligkeiten oder Veränderungen und

● die Abhängigkeit von Opiaten und illegalen Drogen wie z.B. Heroin oder opioiden Schmerzmitteln (z.B. Valoron, Dipidolor) mit intravenösem Konsum und illegaler Beschaffung; mit teilweise dramatischen Auffälligkeiten,

Personen mit einer Niedrigdosisabhängigkeit leben in der Regel lange Zeit unauffällig, sozial gut angepasst und sind nicht selten ausgesprochen leistungsorientiert. Die Entwicklung einer Abhängigkeit ist schleichend, erstreckt sich über viele Jahre hinweg und die betroffenen Beschäftigten zeigen am Arbeitsplatz selten Auffälligkeiten. „Ihr Verhalten würde sich erst stark verändern, wenn ihnen die niedrige Dosis verwehrt würde.“ 14 Interventionen durch Vorgesetzte finden nicht statt, da keine Auffälligkeiten festgestellt werden und die Medikation in der Regel ärztlich verordnet und krankheitsbestimmt notwendig erscheint. Diese Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter werden als Suchtkranke nur selten bzw. erst sehr spät erkannt.

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Personen mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen werden leicht mit einem Bild „vom nicht mehr ansprechbaren und nicht mehr arbeitsfähigen Junkie“, den man von der Straße kennt, assoziiert. „Verkannt wird dabei, dass es auch einen moderaten Konsum illegaler Drogen gibt (auch von Heroin), der mit einem relativ unauffälligen Erscheinungsbild der Konsumenten einhergeht. Ein Teil der Konsumenten kann über Jahre den Konsum steuern und diesen vornehmlich in den Freizeitbereich legen.“15 Im Gegensatz zum Alkohol fällt der Gebrauch von illegalen Drogen (Cannabis, Kokain) weniger auf und lässt sich unauffällig in den Alltag integrieren. Nicht alle Konsumenten illegaler Drogen sind abhängig, verstoßen gegen die Vorgaben der Arbeitssicherheit oder machen sich strafbar. Denn der reine Konsum ist nicht strafbar. Strafbar sind nach Maßgabe des § 29 BtMG der Erwerb, Besitz, Anbau und Handel von Betäubungsmitteln. Bei mehr als 8.000 Beschäftigten in der Uniklinik ist rein nach bevölkerungsstatistischen Angaben davon auszugehen, dass Suchtkranke aller Stoffgruppen und ihrer Mischformen unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind. Um eine Risikoeinschätzung im Einzelfall vornehmen zu können, ist eine differenzierte Betrachtung und Bewertung erforderlich. Dabei ist im ersten Schritt eine Unterscheidung nach den folgenden drei Kategorien sinnvoll16:

1. Beschaffungsweg Legale Beschaffung ● Ärztliche Verordnung ● Kauf in Apotheke Illegale Beschaffung ● Dealer ● Diebstahl ● Rezeptfälschung ● Falsche Angaben im BtM-Buch ● Auffällige Bestellungen in Klinikapotheke ● Ausleihen bei benachbarten Stationen ● Abzweigen von Patientenmedikation

2. Stoffgruppe/Wirkung

● Morphin-(Opiat)-Typ: Morphin, Heroin, Valoron N®, Temgesic ● Barbiturat-Alkohol-Typ: Alkohol, Distraneurin®, Barbiturate, Tranquilizer, benzodiazepin-ähnliche Substanzen, wie Ximovan® ● Benzodiazepin-Typ: Adumbran®, Noctamid®, Rohypnol® ● Kokain-Typ: Kokain, Crack ● Cannabis-Typ: Haschisch, Marihuana ● Amphetamin-Typ: „Aufputschmittel“, wie Pervitin®, Ritalin®, „Appetitzügler“, wie Essbremse®, Antiadipositum X 112®, Asthmamittel wie Ephedrin; Ecstasy (MDMA, XTC, Adam, Cadillac) GHB (Liquid Ecstasy. G-Juice. Liquid X) Speed, Crystal, Glass ● Halluzinogen-Typ: LSD, Psilocybin, Meskalin ● Stoffe mit unklarer Zusammensetzung (experimenteller Konsum)

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3. Konsumform („weiche“ und „harte“ Konsumformen) ●schlucken, trinken ●rauchen ●schnupfen, sniefen ● injizieren ●Mischkonsum

Der Grad einer Suchtmittelabhängigkeit und die aktuellen Risiken am Arbeitsplatz sind unter dem Blickwinkel dieser Kategorien sowie der Häufigkeit und Menge des Konsums einzuschätzen. Seit langem wird vermehrt ein Trend zum so genannten Mischkonsum und häufigeres Auftreten der Mehrfachabhängigkeit (Polytoxikomanie) beobachtet. Polyvalenter Missbrauch von Medikamenten liegt vor, wenn mehr als ein Mittel nicht bestim-mungsgemäß verwendet wird. Polytoxikomanie liegt vor, wenn mindestens zwei suchter-zeugende Substanzen in abhängiger Weise missbraucht werden.17 Das bedeutet, die Betroffenen konsumieren nicht nur eine Droge/ein Medikament, sondern gleichzeitig oder abwechselnd mehrere Drogen unter Einbeziehung von Alkohol (Kombinationsformen z.B. Alkohol und Medikamente; Alkohol und Kokain; Ecstasy und Cannabis; Cannabis und Alkohol; Heroin, Alkohol und Medikamente – je nach persönlichen Konsumbedürfnissen und Verfügbarkeit). Die möglichen Wechselwirkungen und die sich verstärkende Wirkung der jeweiligen Substanzen (z.B. Alkohol und Kokain) werden von den Konsumenten meist unterschätzt.18 und bergen ein erhöhtes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko. Je nach Dosierung und Konsummuster steigen damit die gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Risiken. Prognosen und Maßnahmen hinsichtlich einer erfolgreichen Rehabilitation, können allerdings nicht allein von diesen suchtmittelbezogenen Konsum- und Beschaffungskategorien abgeleitet werden. Denn gerade bei Opiatabhängigen sind erfahrungsgemäß nach eingestandenem Konsum Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft relativ schnell gegeben. Während dessen Medikamentenabhängige mit Niedrigdosisabhängigkeit kaum krankheitseinsichtig bezüglich ihrer Abhängigkeit und daher kaum behandlungsbereit sind. (Vgl. Kapitel 6.1 Niedrigdosisabhängigkeit, S. 11ff) 3. Handeln in der Akutsituation – Arbeitsschutz- und Arbeitssicher- heitsaspekte

Unter dem Einfluss psychotroper Substanzen können Störungen in den psychomentalen Funktionen auftreten, wie z.B. nachlassende Aufmerksamkeit, verminderte Reaktionszeit mangelnde Konzentration, beeinträchtigte Wahrnehmung, eingeschränktes Denkvermögen, wechselnde Antriebs- und Stimmungslage. Die Bedeutung dieser Störungen für die Arbeitswelt liegt in den Auswirkungen des Konsums auf die Fähigkeiten des Beschäftigten in der Arbeitszeit. Wegen der Wirkungen und der Nachwirkzeiten des Gebrauchs psychotroper Substanzen kann die Fähigkeit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin zu arbeiten beeinträchtigt werden. Dies kann am Arbeitsplatz zur Leistungseinschränkung, zur erhöhten persönlichen Unfallgefährdung und auch zu Unfall- oder Gesundheitsgefahren für Dritte führen.

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Grundsätzlich gilt: Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol arbeiten, muss damit gerechnet werden, dass sie sich selbst und andere gefährden können. Arbeitsschutzvorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften legen die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit in die Verantwortung des Betriebes. Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ mit ihren Aus-führungsbestimmungen in GUV-R A1 macht hierzu konkrete Vorgaben: „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen

berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können“ (§ 15, Absatz 2) „…gilt auch für die Einnahme von Medikamenten“ (§ 15 Absatz 3)*

„Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten“ (§ 7, Absatz 1)

„Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen“ (§ 7, Absatz 2)

Dies führt sowohl für den Vorgesetzten wie auch für den Mitarbeiter dazu, einschätzen zu müssen, ob eine Gefährdung des Mitarbeiters oder durch seine eingeschränkte Leistungs-fähigkeit eine Gefährdung Dritter besteht. Bei Verdacht darauf, dass eine/ein Beschäftigte/r unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, muss der/die Vorgesetzte entscheiden, ob der/die Beschäftigte seine /ihre Arbeit fortsetzen kann. Kriterium für die Entscheidung zur Entfernung vom Arbeitsplatz ist der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ und die allgemeine Lebenserfahrung der oder des Vorgesetzten (siehe auch Handlungskonzept – Umgang mit Sucht- und Substanzbezogenen Störungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsklinik, Seite 11). Bei Arbeitsunfällen unter Einfluss von psychotropen und anderen Substanzen einschließlich Medikamenten kann der Versicherungsschutz entfallen. Das heißt: Für entstandenen Schaden kann unter Umständen der Beschäftigte selbst, sowie der Vorgesetzte, wenn er trotz Kenntnis nicht eingeschritten ist, haftbar gemacht werden. * Gefahren können bei der Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln auftreten, z.B. Schlaf- und

Beruhigungsmittel, Antidepressiva, Antiepileptika, Neuroleptika, bestimmte Schmerzmittel, aber auch bei anderen Medikamenten, die nach Herstellerangaben z.B. zur Müdigkeit und Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit führen. Die Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb beziehen sich daher auch auf Arzneimittel, die aus therapeutischer Notwendigkeit nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden.

Die therapeutische Medikamenteneinnahme ohne Anhaltspunkte für Missbrauch oder Abhängigkeit ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie „Arbeitshilfe zum Umgang mit Medikamenten- und Drogenabhängigkeit bei medizinischem Personal“. Ungeachtet dessen sollte der Beschäftigte bei Einnahmen von Medikamenten innerhalb der medizinischen Anwendung zu Fragen der Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz den verordnenden Arzt und ggf. auch den Betriebsarzt hören. Bei der medizinischen Anwendung der Medikamente liegt die ärztliche Verantwortung bei dem/der verschreibenden Arzt/Ärztin.

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4. Hilfe für suchtkrankes medizinisches Personal Medikamentenmissbrauch bei Pflegepersonal und Ärzten ist nicht nur eine Gefahr für die betroffene abhängige Person, sondern kann auch zu einer Gefahr für die zu betreuenden Patienten werden. Hilfeprogramme für abhängiges medizinisches Personal erfüllen daher eine Doppelaufgabe: Hilfe für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andererseits die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten.

Grundsatz: Weiterbeschäftigung

Hilfe und Unterstützung stehen bei positiver Prüfung der persönlichen Voraussetzungen vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen

4.1 Sofortige Maßnahmen

• Erstgespräch des Vorgesetzten mit der/dem Betroffenen • Zur Risikobegrenzung findet bis zur Klärung und Entscheidungsfindung in der

Regel kein Arbeitseinsatz statt. • Der/die Vorgesetzte ruft alle Beteiligten (Personalabteilung, Personalrat,

Suchtberatungsstelle für Beschäftigte, Betriebsärztlicher Dienst, ggf. Schwerbehindertenvertretung) zu einem Gespräch zusammen, um die Voraussetzungen und notwendigen Maßnahmen des Klinikums zu beraten. Die Entscheidungsbefugnisse werden durch die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt.

4.1.1 Wichtige persönliche Voraussetzungen bei den Betroffenen

In jedem Einzelfall werden im ersten Schritt die persönlichen Voraussetzungen anhand der folgenden Anhaltspunkte überprüft:

• grundsätzliche Zufriedenheit mit dem/der Mitarbeiter/in • gute Arbeitsleistung in Vergangenheit und Gegenwart • keine außergewöhnlichen Fehlzeiten; sichtbares Bemühen trotz der Erkrankung • gute Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten • wenig/keine Verheimlichungsversuche bei Ansprache des Suchtproblems • schnelle Krankheitseinsicht nach Ansprechen der suchtbedingten Auffälligkeiten • gute Therapiemotivation und kooperatives Verhalten

Nur wenn alle Punkte positiv beurteilt werden, ist die Anwendung des Hilfekonzeptes möglich.

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4.2 Weitere Maßnahmen zur Risikobegrenzung

• für die beschlossenen Maßnahmen wird das schriftliche Einverständnis des/der Betroffenen in Form einer Selbstverpflichtung (siehe Anhang) eingeholt. Der/die Betroffene erklärt sich darin verbindlich bereit, die beschlossenen Maßnahmen zu akzeptieren und die im Rahmen seiner/ihrer Mitwirkungspflicht geforderten Schritte und Konsequenzen sowohl für die aktuelle Situation, als auch für die Zeit nach Rückkehr aus stationärer Therapie einzuhalten. Die Personalabteilung prüft die Selbstverpflichtung bezüglich arbeitsrechtlicher Folgen. Änderungen sind mit der Personalabteilung abzustimmen.

• obligatorische Forderungen:

sofortige Beantragung der stationären Rehabilitation Aufnahme in möglichst kurzer Frist Nachweis des erfolgreichen Abschlusses Einwilligung zu Drogenscreenings (siehe Anhang) ärztliche Bescheinigung ab 1. Krankheitstag

• die Suchtberatungsstelle für Beschäftigte ist für die Beratung und die

Beantragung von therapeutischen Maßnahmen immer einzuschalten.

• Information des Teams über die Suchterkrankung und die damit verbundenen Konsequenzen und Maßnahmen mit Einverständnis des/r Betroffenen.

• sollten Abweichungen von der Selbstverpflichtung und anderer dienstlicher

Vorgaben auftreten, muss der/die Betroffene ohne weitere Aufforderung die/den Vorgesetzten bzw. die Leitung informieren.

4.2.1 Ablauf des Drogenscreenings (Blut- oder Urintests) beim

Betriebsärztlichen Dienst:

• Blut- und Urintests setzen das Einverständnis der betroffenen Person voraus. Aus Gründen der Verfahrenssicherheit wird die Durchführung im Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) empfohlen

• Terminvereinbarung für das Screening:

Der oder die Vorgesetzte vereinbart einen Termin im Betriebsärztlichen Dienst für die Vorstellung des Mitarbeiters zur Urinabgabe/Blutentnahme durch direkte Absprache mit einem der Betriebsärzte. (Kontaktaufnahme über das Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes Tel. 2052) Die Terminabsprache beinhaltet Datum und Uhrzeit und erfolgt nur zwischen Vorgesetzten und Betriebsarzt. Dies betrifft auch die Neuabsprache von Terminänderungen aufgrund von Verhinderungen des Mitarbeiters. Bei Verhinderungen teilt der Mitarbeiter die Gründe hierfür seinem Vorgesetzten/seiner Vorgesetzten im Vorfeld mit. Bei der Terminvereinbarung informiert der Vorgesetzte den Betriebsarzt auch über aktuelle Verhaltensauffälligkeiten und über mögliche Verdachtssubstanzen.

• Drogenscreening ohne aktuelle Verdachtsmomente in der Nachsorgephase:

Da kein zeitlich dringlicher Handlungsbedarf besteht, eine Planung möglich und aus organisatorischen Gründen sinnvoll ist, sollten Vorgesetzte frühzeitig mit dem Betriebsärztlichen Dienst zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufnehmen (Minimum Vorlaufzeit 3 - 5 Tage). Der Vorgesetzte teilt den Untersuchungstermin erst unmittelbar vor dem Termin dem Beschäftigten mit.

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• Identitätsnachweis bei Erstkontakt des betroffenen Mitarbeiters im BÄD durch begleitende Person (Vorgesetzte/r, Personalrat, Suchtberatungsstelle für Beschäftigte) oder Vorlage des Personalausweises.

• Bezeugung der Echtabgabe des Urins auf der Toilette im BÄD durch einen/eine

gleichgeschlechtlichen Betriebsarzt/ärztin. Zur Sicherstellung der Gleichge-schlechtlichkeit können in Ausnahmefällen bei Dringlichkeit auch ausgewählte Mitglieder des Arbeitskreises betriebliche Suchtprävention mit der Sichtkontrolle beauftragt werden.

• Der Betriebsärztliche Dienst händigt dem Mitarbeiter nach Probenabgabe eine

erste Bescheinigung aus mit folgenden Angaben: Datum und Uhrzeit des Erscheinens, Probenentnahmen durchgeführt/nicht durchgeführt, erwarteter Zeitpunkt des Vorliegens der Testergebnisse. Diese Bescheinigung soll umgehend ebenso wie später eine Bescheinigung über die Untersuchungsergebnisse vom Mitarbeiter selbst der Personalabteilung bzw. beim Vorgesetzten vorgelegt werden. Ein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse wird zwischen BÄD und dem Mitarbeiter vereinbart.

• Die Proben werden im Betriebsärztlichen Dienst pseudonymisiert und zum

Institut für Rechtsmedizin zur Probeanalyse/Testung auf vermutete Substanzen gebracht. Dabei wird ein sicherer Transport gewährleistet.

• Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht erfolgen Ergebnismitteilungen nach

Befundeingang aus dem Institut für Rechtsmedizin direkt durch den Betriebsarzt oder Betriebsärztin an betroffene Person und nicht an Dritte. Am Folgetermin im Betriebsärztlichen Dienst erhält der Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Untersuchungsergebnisse.

• weitere Termine für Probennahmen, z.B. in der Wiedereingliederungsphase nach

stationärer Therapie, sollen ohne Vorankündigung für die betroffene Person mit wechselnden Intervallen von der Personalabteilung festgesetzt werden.

• Vorgesetzte können im Falle eines Verdachtsmomentes jederzeit zusätzliche Drogenscreenings verlangen.

• Überwachung des Ablaufs: durch Personalabteilung, oder auf Wunsch durch

Vorgesetzte. 4.2.2 Verbindliche Nachsorge nach Rückkehr aus stationärer Therapie:

• Rückkehrgespräch mit Vorgesetzten

• Information des Teams durch Betroffene/n über seine/ihre momentane Situation, Stabilität, Befindlichkeit und Einsatzfähigkeit

• regelmäßige Gespräche des/der Vorgesetzten mit dem/der Betroffenen, evtl.

Hinzuziehen der Suchtberatung für Beschäftigte • in der ersten Rückkehrzeit möglichst keinen Dienst allein • Weiterbetreuung durch Suchtberatungsstelle für Beschäftigte • ambulante Fortsetzung der Therapie (Psychotherapie) mit schriftlichem Nachweis • Gruppenbesuch oder Einzelgespräche in externer Suchtberatung mit schriftlichem

Nachweis • Selbsthilfegruppe

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• Drogenscreenings – in der Regel 4 auf ein Jahr verteilt

• nach einer angemessenen Bewährungszeit von in der Regel einem Jahr

überprüfen die nachfolgend genannten Beteiligten (Vorgesetzte, Personalrat, Suchtberatungsstelle für Beschäftigte, Betriebsärztlicher Dienst, ggf. Schwerbe-hindertenvertretung) die getroffenen Maßnahmen und entscheiden über Fort-führung, Modifizierung oder Beendigung.

5. Hilfe für abhängigkeitskranke Ärztinnen und Ärzte 5.1 Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten Ärztinnen und Ärzte haben oftmals mangelndes Wissen über Therapiemöglichkeiten und damit oft eine besonders große Hemmschwelle bei „Kollegen/innen“ Hilfe zu suchen und für sich die Rolle des Patienten / der Patientin zu akzeptieren. Große Ängste bestehen häufig im Hinblick auf mögliche disziplinarische Konsequenzen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes und der Approbation, wenn die Suchterkrankung bekannt wird. Das führt dazu, dass betroffene Ärztinnen und Ärzte wie Kollegen/innen und Vorgesetzte so lange wie möglich schweigen (hohe Dunkelziffer) beziehungsweise taktvoll „wegschauen“ und eine frühe Intervention und die notwendige Behandlung nicht rechtzeitig erfolgen kann. Dies führt zu verlängerten Krankheitsverläufen, die häufig mit Suizid enden. Internationale Studien belegen, dass die Suizidrate bei Ärztinnen und Ärzten fast dreifach so hoch liegt wie in der Normalbevölkerung. Sie haben eine erhöhte Prävalenz für kombinierte Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit und ein größeres Risiko, wegen einer Sucht-erkrankung stationär behandelt zu werden. In den vergangenen Jahren fand in der Bundesärztekammer und mehreren Landesärzte-kammern eine intensive Auseinandersetzung mit dem Problemthema Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten statt. Aufbauend auf die viele Jahre bestehenden praktischen Erfahrungen und Initiativen der Ärztekammer Hamburg, die als erste im Jahr 2002 ein Interventionsprogramm etabliert hatte, haben inzwischen mehrere Landesärztekammern Interventionsprogramme aufgrund der Empfehlung der Bundesärztekammer von 2004 implementiert. Ziel der Ärztekammern ist es, Suchterkrankung bei Ärztinnen und Ärzten nicht zu verdrängen, sondern offen anzugehen. Mit dem Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte helfen die Kammern Kolleginnen und Kollegen beim Ausstieg aus der Sucht und unterstützen sie dabei mit dem Grundsatz:

Suchtkranke Ärzte therapieren statt sanktionieren19.

Im Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg 1.3.2006 – 23.02.2007 wird wie folgt berichtet: 20 „Bei einer Prävalenz von 7 Prozent für alle Suchtstoffe und über 50 000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sind vermutlich über 3500 Ärztinnen und Ärzte im Lande irgendwann im Leben suchtmittelabhängig oder gefährdet. (...) Die Erfolgsraten in der Therapie, bei gut strukturierten, arztspezifischen Behandlungs-programmen sind sehr hoch. Ziel der Ärztekammer ist es deshalb, dass Problem der Suchterkrankung nicht zu verdrängen, sondern offensiv anzugehen. Die Ärztekammer stellt sich damit ihrer ordnungspolitischen Aufgabe sowie der Fürsorgepflicht für ihre Mitglieder. In Anlehnung an erfolgreiche Interventionsprogramme anderer Bundesländer wurde ein Drei-Stufen-Programm entwickelt, das Informationen und Beratung, Intervention bis hin zur Sanktion umfasst.“

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5.2. Interventionsprogramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg Nachfolgend ein Auszug aus dem Programm21, der Landesärztekammer Baden-Württemberg:

Hilfe statt Strafe • Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein spezielles Interventionsprogramm für

suchtkranke Ärztinnen und Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Prinzip "Hilfe statt Strafe".

• Die Ärztekammer Baden-Württemberg hilft suchtkranken Ärztinnen und Ärzten streng vertraulich! Bei Therapiewilligkeit und kooperativem Verhalten sichert die Kammer zu, dass keine personenbezogenen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

• Sie unterstützt den Betroffenen bei der unverzüglichen Aufnahme einer qualifizierten Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung. Viele der Ärzte, die bisher das Hilfsprogramm in Anspruch nahmen, wurden in Fachkliniken behandelt, die sich auf Suchterkrankungen bei Ärzten und anderen akademischen Berufen spezialisiert haben.

• Die Kammer hilft bei der Klärung einer möglichen Übernahme der Behandlungskosten und bei der Vermittlung einer Praxisvertretung.

• In der ambulanten Nachbetreuung organisiert und koordiniert sie in enger Abstimmung mit der vorbehandelnden Klinik ein therapeutisches Netz, das den Abstinenzerfolg sichern soll.

Betroffene, deren Angehörige, Freunde oder Bekannte können sich jederzeit vertrauensvoll an die Suchtbeauftragten der Bezirksärztekammern wenden. Wer trotz allem den direkten Kontakt mit der Ärztekammer scheut, kann sich direkt an weitere fachkompetente Kolleginnen und Kollegen wenden:

Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Christoph von Ascheraden, Fürstabt-Gerbert-Str. 8, 79837 St. Blasien, Tel: 07672/600 Suchtbeauftragter Dr. med. Rüdiger Gellert, Psychiatrie u. Psychotherapie, Rheinstraße 34, 79104 Freiburg, Tel: 0761/207660, Dr. med. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie, Neubronnstr. 25, 79312 Emmendingen, Tel: 07641/461-0, PD Dr. med. Michael Berner Universitätsklinikum Freiburg, Hauptstr. 5, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 - 270 6501 Fachkompetente Kollegen Stand: 2012

Das Universitätsklinikum Freiburg ermöglicht suchterkrankten Ärztinnen und Ärzten an diesem spezifischen Rehabilitationsprogramm teilzunehmen und wirkt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung auf die Durchführung des Interventionsprogramms bei den beteiligten Stellen hin.

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6. Formen der Medikamentenabhängigkeit Ebenso wie bei Alkoholabhängigen gibt es bei Medikamentenabhängigen kein einheitliches Erscheinungsbild. Der entscheidende Unterschied zum Alkoholismus ist die fehlende Stoffwahrnehmbarkeit (keine „Fahne“ als sicheres Erkennungsmerkmal). Medikamentenab-hängigkeit ist daher schwerer erfassbar. Die Intensität der Symptombildung hängt ab von dem Zeitraum der Einnahme, der Medikamentenstoffgruppe, der Toleranzentwicklung und der Höhe der Dosis. Man unterscheidet bei Medikamentenabhängigkeit

• die Hochdosisabhängigkeit, die gekennzeichnet ist durch eine extreme Dosis-Steigerung bzw. eine hohe Dosis, allmähliche Persönlichkeitsveränderung und schwere Entzugssymptome beim Absetzen und

• die Niedrigdosisabhängigkeit, gekennzeichnet durch einen langen Zeitraum täg-licher Einnahme einer geringen Dosis mit ebenfalls gravierenden Entzugs-symptomen.

Auch lassen einzelne Merkmale isoliert betrachtet noch keine Aussage über Medikamenten-missbrauch zu. Erst die Häufung von Veränderungen und Auffälligkeiten ergibt genügend Anhaltspunkte. Trotz unterschiedlicher Auffälligkeiten gibt es dennoch typische Merkmale und Verhaltens-weisen je nach Stoffgruppe und Konsummuster: 6.1 Niedrigdosisabhängigkeit Niedrig-Dosis-Abhängigkeit (Low-Dose-Dependence), findet man bei Tranquilizern, also Schlaf– und Beruhigungsmittel vom Benzodiazepintyp. Dabei handelt es sich um eine Abhängigkeit bei relativ kleiner Dosis und ohne Dosissteigerung (eine halbe bis zwei Tabletten täglich). Je nach Wirkstoff kann es innerhalb weniger Wochen zur Gewöhnung kommen. Wenn nach monate- bis jahrelangem Missbrauch Tranquilizer abgesetzt werden, treten Entzugserscheinungen in Form von Angst, Schlaflosigkeit, Unruhe, Depressionen, verstärkten Befindensstörungen etc. auf. Diese Entzugserscheinungen werden meist nicht als solche erkannt, da sie oft den Ursprungssymptomen ähneln, deretwegen das Medikament einmal verordnet wurde (die sog. Rebound-Insomnia). Dies führt zu erneuter Verschreibung und so zum Dauergebrauch. Bei den Schlaf- und Beruhigungsmitteln vom Benzodiazepintyp werden nach Schätzungen 10-20% der regelmäßigen Benutzer abhängig. Niedrigdosisabhängigkeit entsteht auch durch die Häufung (Kumulation) mancher Wirkstoffe im Körper (z.B. verschiedene Benzodiazepine), da sie nur langsam abgebaut werden. Bei Valium (Diazepam) beträgt die Halbwertzeit bei jüngeren Menschen 36 Stunden, bei älteren bis nahezu 100 Stunden. Dies führt zu einer (unbeabsichtigten) Erhöhung der Dosis und Hang-over-Effekten bei gleich bleibend niedriger Dosierung.22 Die für einen Suchtverlauf besonders typische Dosissteigerung erfolgt nicht, wodurch sich Betroffene meist nicht als suchtkrank verstehen können. Ein zweiter wichtiger Grund einer zögerlichen Krankheitseinsicht ist die ärztliche Verordnung, die die Medikamenteneinnahme legitimiert. Im Vertrauen auf den Arzt stellen Patientinnen und Patienten, wie auch ihre Umgebung den oft jahrelangen Medikamentengebrauch nicht in Frage. Wer dauernd psychotrope Medikamente einnimmt, gilt als krank, aber nicht als süchtig. Da in der überwiegenden Zahl der Fälle Betroffenen ein Verständnis für ihre Suchterkrankung fehlt, können sie eine Bereitschaft zur Behandlung nur schwer entwickeln. Die Einbeziehung des behandelnden Arztes ist daher unbedingt erforderlich. Auch der im Klinikalltag meist bedenkenlose Umgang mit Arzneimitteln erschwert eine Sensibilisierung für Missbrauchsgefahren.

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Die Niedrig-Dosis-Abhängigkeit bleibt aufgrund des überaus funktionalen, gut angepassten Verhaltens der Betroffenen lange Zeit unerkannt. Auffälligkeiten am Arbeitsplatz werden kaum sichtbar. Aufgrund von Vorerkrankungen und Komorbidität mit häufig psychosomatischer Symptomatik ist in der Beratung und Therapie eine enge Kooperation der Arbeitsbereiche Sucht, Medizin, Psychosomatik und Psychotherapie erforderlich, die ein abgestimmtes und differenziertes Vorgehen ermöglicht. 6.2 Hochdosisabhängigkeit Bei Hochdosisabhängigkeit tritt die für den Suchtverlauf typische Toleranzentwicklung auf. Bei gleich bleibender Dosierung einer Substanz nimmt mit der Zeit die erhoffte Wirkung ab, weshalb die Dosis immer wieder erhöht werden muss, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Es entsteht eine starke körperliche und psychische Abhängigkeit. Auch wenn sich die Dosis steigert, gibt es zunächst selten dramatische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz. Leistungseinschränkungen über lange Zeiträume bestimmen dagegen häufig das Erscheinungsbild. Die ausgeprägte Anpassung und Selbstkontrolle geht erst in den Endstadien verloren, wenn die psychische und organische Schädigung schon fortge-schritten ist.23 6.3 Erkennungsmerkmale bei: 6.3.1 Tranquilizern, Schlaf- und Beruhigungsmitteln vom Benzodiazepintyp Mögliche Auffälligkeiten im Leistungsverhalten:

• Betroffene verlieren schnell den Überblick • die Arbeitsvorgänge nehmen zunehmend mehr Zeit in Anspruch • die Arbeitsqualität lässt nach • Fehler nehmen aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten zu • Wichtige Informationen, Gedachtes und Gelesenes werden schnell vergessen • Personen werden unzuverlässig und unpünktlich • häufigeres – auch unentschuldigtes – Fehlen am Arbeitsplatz • Gleichgültigkeit gegenüber äußeren Anforderungen

Mögliche Auffälligkeiten im Sozialverhalten

• am deutlichsten ist die Tendenz zum Rückzug; die Person isoliert sich • kindliches Verhalten • häufige Wiederholung von Sätzen und belangloser Probleme • Ängstlichkeit vor eigentlich normalen, belanglosen Problemen • langsames Denken • mühsamer Gesprächskontakt • Teilnahmslosigkeit bis hin zur Gleichgültigkeit • überempfindlich, leicht verletzlich, übermäßig harmoniebedürftig • sie scheuen jede Auseinandersetzung • geringe Distanzmöglichkeit gegenüber Situationen und Menschen • häufige Stimmungsschwankungen, gekennzeichnet entweder durch

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a) Rückzug von Mitmenschen oder fehlender Distanz, d.h. die betroffene Person beschlagnahmt ihr Gegenüber ganz; oder

b) recht schnellem Wechsel von einerseits abweisendem und andererseits anklammerndem Verhalten

• aus Angst vor Verletzung erfolgt häufig Überanpassung • total korrekt, in der Kleidung fast „pingelig“ • hält sich in verdunkelten und überheizten Räumen auf • schläft viele Stunden am Tag, klagt trotzdem über Schlaflosigkeit (Rückzug ins Bett) • im Endstadium verwahrlosen sie wie Alkoholiker auch

Mögliche Auffälligkeiten im Gesundheitsbild

• innere Spannungen und Nervosität nehmen zu • permanent erschöpft sein, verbunden mit dem Klagen: „Mir ist alles zu viel!“ • häufige Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Antriebsarmut • Angst- und Panikattacken, die selbst unter der Einnahme von benzodiazepin-

haltigen Beruhigungsmitteln verstärkt werden können • Ent- oder Einnahme von Medikamenten aus der Stationsapotheke • ungeklärtes Herzrasen, Schweißausbrüche • Gesichtsausdruck teigig geschwollen, leicht ausdruckslos, immer etwas verschwitzt • sehen das Leben als sinnlos an, sind passiv und apathisch • verwaschene Sprache und trunkene Reaktionen ohne Alkoholfahne • schwer für eine Therapie zu gewinnen (schwerer als Alkoholiker) • der Arzt verwechselt den/die Medikamentenabhängige/n oft mit einem/r Depressiven • Suizidgefahr

6.3.2 Erkennungsmerkmale bei Barbiturathaltigen Schmerzmitteln24 Seelische Erscheinungen

• starke Gefühlschwankungen • Eigensinn • Vielgeschäftigkeit • Verlust der Selbstkritik • starke Reizbarkeit, aggressive Reaktionen

Körperliche Erscheinungen

• Magenschmerzen • Übelkeit • Blutdrucksenkung • Gewichtsabnahme • Schlafstörungen • allgemeine Abgeschlagenheit • Gliederschmerzen

Entzugssymptome

• z.B. epileptische Anfälle

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6.3.3 Erkennungsmerkmale bei Appetitzüglern und Aufputschmitteln

• subjektive Gefühle der gesteigerten Leistungsfähigkeit • nach Euphorie folgt

a. Traurigkeit b. Antriebsverlust c. Gefühle der Sinnlosigkeit

• bei höheren Dosen d. Gefühl, dass die Umwelt feindlich ist bis hin zu e. Verfolgungswahn f. Halluzinationen

6.3.4 Erkennungsmerkmale bei Betäubungsmitteln und illegalen Drogen Der Arbeitsplatz ist bezüglich illegaler Drogen keine Insel, sondern ein Spiegelbild der Gesellschaft. Cannabis ist die illegale Droge, deren Verbreitung über Jahrzehnte bis zu ihrer heutigen Bedeutung als Jugend- und Alltagsdroge dauerhaft anstieg. Sie ist mit geringem Aufwand zu beschaffen und wird inzwischen in Schule, Ausbildung, Bundeswehr und Zivildienst konsumiert. Wie bereits beschrieben, gibt es auch bei der „harten“ Droge Heroin trotz jahrelangen Konsums ein relativ unauffälliges Erscheinungsbild am Arbeitsplatz. In Untersuchungen zeigt sich ein relativ hoher Prozentanteil von Drogenkonsumenten in Beschäftigungs-verhältnissen.25Nur wenige Unternehmen haben sich bisher aber der Frage des Drogenkonsums und den damit verbundenen arbeitsplatzbezogenen Problemen gestellt. Spezifische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz sind daher bisher nur fragmentarisch be-schrieben. Als Erkennungsmerkmale von Drogenkonsum am Arbeitsplatz werden benannt: Mögliche Auffälligkeiten im Verhalten

• Gleichgültigkeit • Desinteresse • Schläfrigkeit • Unruhe, Fahrigkeit, Nervosität, Schlaflosigkeit • unausgeglichen, reizbar, verstimmt, aggressiv • reduzierte Belastbarkeit • Kurzfehltage • Ungewöhnliche Anwesenheit auf Station außerhalb seiner/ihrer Dienstzeit • Gefühl für soziale Verpflichtungen schwindet, zunehmende Egozentrik • zunehmende Isolierung, chronisches Misstrauen • Verlust von Kritik- und Urteilsfähigkeit • Kurzschlusshandlungen, Fehlhandlungen, • erhöhte Suizidalität

Mögliche körperliche Auffälligkeiten

• ungesundes Aussehen • gerötete Augen • Einstichstellen und Vernarbungen, oft verdeckt durch langärmelige Kleidung • Schüttelfrost, Schweißausbrüche • Engstellung der Pupillen • schwere Augenlieder - „Schlafzimmerblick“ • Kreislaufstörungen

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Anhang 1 Muster einer Selbstverpflichtungserklärung

Selbstverpflichtung Ich bin bereit, im Rahmen meiner Suchtrehabilitation und Mitwirkungspflicht innerhalb der Universitätsklinik Freiburg aktiv an meiner Wiedereingliederung mitzuwirken. Daher verpflichte ich, Frau /Herr……………………………………………………………………………………………… mich folgende Maßnahmen durchzuführen:

Enge und offene Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten Betreuung durch Suchtberatungsstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sofortiger Antritt einer klinischen Entgiftung Sofortige Beantragung einer stationären Rehabilitation und schriftlicher Nachweis des

erfolgreichen Abschlusses Nahtloser Beginn folgender Nachsorgemaßnahmen mit schriftlichem Nachweis, zum Beispiel:

• Besuch einer Nachsorgegruppe • …………………………………………………… • …………………………………………………… • ……………………………………………………

Zuverlässige Zusammenarbeit mit…………………… Offenheit im Team Weitere Auflagen, z.B. Ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag Kurzfristig angekündigte Drogenscreenings ……………………………………………………………..

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen werden unmittelbar arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Diese Verpflichtung wird nach Ablauf eines Jahres nach stationärer Rehabilitations-behandlung, d.h. Rückkehr an den Arbeitsplatz Uniklinikum überprüft. Freiburg, den………….. ……………………………………… Unterschrift

E i n w i l l i g u n g s e r k l ä r u n g Ich, ……………………………………………….., erkläre mich bereit, mich wegen meiner Drogen- / Medikamentenerkrankung Blut- und Urintests im Betriebsärztlichen Dienst der Uniklinik zu unterziehen. Ich bin damit einverstanden, dass diese von meinen Vorgesetzten regelmäßig und unangekündigt angefordert werden können. Diese Vereinbarung ist ein zentraler Bestandteil meiner Rehabilitation am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse der Screenings werde ich sofort nach Erhalt selbstverantwortlich der Personalabteilung vorlegen. Ich bin darüber aufgeklärt, dass Drogen-screenings nur freiwillig erfolgen können und bestätige hiermit mein Einverständnis. Freiburg, den………….. ……………………………………… Unterschrift

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Anhang 2 2. Ablauf des Drogenscreenings (Blut- oder Urintests) beim

Betriebsärztlichen Dienst:

Blut- und Urintests setzen das Einverständnis der betroffenen Person voraus. Aus Gründen der Verfahrenssicherheit wird die Durchführung im Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) empfohlen.

Terminvereinbarung für das Screening:

Der oder die Vorgesetzte vereinbart einen Termin im Betriebsärztlichen Dienst für die Vorstellung des Mitarbeiters zur Urinabgabe/Blutentnahme durch direkte Absprache mit einem der Betriebsärzte (Kontaktaufnahme über das Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes Tel. 2052). Die Terminabsprache beinhaltet Datum und Uhrzeit und erfolgt nur zwischen Vorgesetzten und Betriebsarzt. Dies betrifft auch die Neuabsprache von Terminänderungen aufgrund von Verhinderungen des Mitarbeiters. Bei Verhinderungen teilt der Mitarbeiter die Gründe hierfür seinem Vorgesetzten/seiner Vorgesetzten im Vorfeld mit. Bei der Terminvereinbarung informiert der Vorgesetzte den Betriebsarzt auch über aktuelle Verhaltensauffälligkeiten und über mögliche Verdachtssubstanzen.

Drogenscreening ohne aktuelle Verdachtsmomente in der Nachsorgephase:

Da kein zeitlich dringlicher Handlungsbedarf besteht, eine Planung möglich und aus organisatorischen Gründen sinnvoll ist, sollten Vorgesetzte frühzeitig mit dem Betriebsärztlichen Dienst zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufnehmen (Minimum Vorlaufzeit 3 - 5 Tage). Der Vorgesetzte teilt den Untersuchungstermin erst unmittelbar vor dem Termin dem Beschäftigten mit.

Identitätsnachweis bei Erstkontakt des betroffenen Mitarbeiters im BÄD durch begleitende Person

(Vorgesetzte/r, Personalrat, Suchtberatungsstelle für Beschäftigte) oder Vorlage des Personalausweises.

Bezeugung der Echtabgabe des Urins auf der Toilette im BÄD durch einen/eine gleichge-

schlechtlichen Betriebsarzt/ärztin. Zur Sicherstellung der Gleichgeschlechtlichkeit können in Ausnahmefällen bei Dringlichkeit auch ausgewählte Mitglieder des Arbeitskreises betriebliche Suchtprävention mit der Sichtkontrolle beauftragt werden.

Der Betriebsärztliche Dienst händigt dem Mitarbeiter nach Probenabgabe eine erste

Bescheinigung aus mit folgenden Angaben: Datum und Uhrzeit des Erscheinens, Probenentnahmen durchgeführt/nicht durchgeführt, erwarteter Zeitpunkt des Vorliegens der Testergebnisse. Diese Bescheinigung soll umgehend ebenso wie später eine Bescheinigung über die Untersuchungsergebnisse vom Mitarbeiter selbst der Personalabteilung bzw. beim Vorgesetzten vorgelegt werden.

Ein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse wird zwischen BÄD und dem Mitarbeiter vereinbart.

Die Proben werden im Betriebsärztlichen Dienst pseudonymisiert und zum Institut für

Rechtsmedizin zur Probeanalyse/Testung auf vermutete Substanzen gebracht. Dabei wird ein sicherer Transport gewährleistet.

Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht erfolgen Ergebnismitteilungen nach Befundeingang

aus dem Institut für Rechtsmedizin direkt durch den Betriebsarzt oder Betriebsärztin an die betroffene Person und nicht an Dritte. Am Folgetermin im Betriebsärztlichen Dienst erhält der Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Untersuchungsergebnisse.

weitere Termine für Probennahmen, z.B. in der Wiedereingliederungsphase nach stationärer

Therapie, sollen ohne Vorankündigung für die betroffene Person mit wechselnden Intervallen von der Personalabteilung festgesetzt werden.

Vorgesetzte können im Falle eines Verdachtsmomentes jederzeit zusätzliche Drogenscreenings

verlangen. Überwachung des Ablaufs: durch Personalabteilung, oder auf Wunsch durch Vorgesetzte.

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Literaturangaben 1 Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 11.01.2006, zitiert nach: Weggefährde 2/2006, S.3 2 Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt, Hrsg. Industriegewerkschaft Metall -Vorstand- , Autorin Angelika Nette, Frankfurt 1995, S. 37 3 Badische Zeitung vom 13.02.2009, Denn sie wissen nicht, was sie tun, S.4 4 Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt, Hrsg. Industriegewerkschaft Metall -Vorstand- , Autorin Angelika Nette, Frankfurt 1995, S. 41 5 Rehwald/Reinecke/Wienemann/Zinke, Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe, Bund-Verlag, Frankfurt am Main, 2008, S. 48 6 Vgl. Nordrhein-westfälisches Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (Hrsg.): Arbeitswelt NRW 2000, Belastungsfaktoren – Bewältigungsformen – Arbeitszufriedenheit, S.2, zitiert nach: Wienemann, Müller, Standards der Alkohol-, Tabak-, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen, eine Expertise der Universität Hannover unterstützt durch die DHS, 2005, S. 56 7 Rolf Hüllinghorst in seiner Begrüßungsrede zur Tagung „Hilfe für Medikamentenabhängige“ in Berlin 2005 8 Abhängigkeit bei Ärzten, B. Mäulen, M. Gottschaldt, W. Feuerlein, G. Bonitz in: Sonderdruck der Münchner Medizinische Wochenschrift, 1991, S. 3 9 Sandra Dunkelberg u.a., Substanzgebrauch bei jungen Ärztinnen und Ärzten, Hamburger Ärzteblatt 11/05, S. 512 10 B. Mäulen, Hilfe für suchtkranke und gefährdete Mitarbeiter, in: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst, Band 16, Hrsg.. Hofmann, Reschauer, Stößel, edition FFAS, Freiburg i.Br., 2003, S. 253 11 Sandra Dunkelberg u.a., Substanzgebrauch bei jungen Ärztinnen und Ärzten, Hamburger Ärzteblatt 11/05, S. 514 12 Medikamentenprobleme in der Arbeitswelt, Hrsg. Industriegewerkschaft Metall -Vorstand- , Autorin Angelika Nette, Frankfurt 1995, S. 40 13 Fuchs, Rainer, Rummel, Betriebliche Suchtprävention, Göttingen, 1998, S. 176 14 Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 48; Medikamentenmissbrauch und –abhängigkeit am Arbeitsplatz, Dr. Schmidt-Wiederkehr, Dr. Pichler; in: Suchtprobleme am Arbeitsplatz, Hrsg. DHS, Hamm 1989, S. 218 15 Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 58 16 Ratgeber für Medikamentenabhängige und ihre Angehörigen, W. u. S. Poser, D. Roscher, Freiburg i. Br., 9. Aufl. 1997, S. 13 17 Medikamentenabhängigkeit - Eine Information für Ärzte, DHS, Hamm 1991, S. 50 18 Illegale Drogen in der Arbeitswelt – Büro für Suchtprävention der Hamburger Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.v., Hamburg 2000 19 Landesärztekammer Baden-Württemberg, 11.Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart 2007, S. 204 20 Landesärztekammer Baden-Württemberg, 11.Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg, a.a.O. S. 17 21 Landesärztekammer Baden-Württemberg, Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte, 2010, http:// www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/10laekbw/20ehrenamt/30ausschuesse/suchtmedizin/suchtmedizin/ 20 interventionsprogramm.html 22 Nebenwirkung: Sucht, Glaeske, Günther, Keller, München 1997, S. 29 23 Der Absatz „2. Hoch-Dosis-Abhängigkeit“ ist entnommen aus: 1. Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 48, 49 2. Ratgeber für Medikamentenabhängige und ihre Angehörigen, W. u. S. Poser, D. Roscher, Freiburg i. Br., 9. Aufl. 1997, S. 7 3. Medikamentenmissbrauch und –abhängigkeit am Arbeitsplatz, Dr. Schmidt-Wiederkehr, Dr. Pichler; in: Suchtprobleme am Arbeitsplatz, Hrsg. DHS, Hamm 1989, S. 218219 4. Medikamente, Tascheninfo, NICOL-Verlag, Kassel, 4. aktualisierte Aufl., 2002, S. 20 5. Suchtprävention als Führungsaufgabe, Ziegler, Brandl, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden, 1999, S. 37 24 die Abschnitte b) und c) sind entnommen: Suchtprävention als Führungsaufgabe, Ziegler, Brandl, Universum Verlagsanstalt, Wiesbaden, S. 123, 124 25 Ein Bericht zur Drogensituation im Auftrag der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit, zitiert nach: Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz, DHS Info, Text: Ute Pegel-Rimpl, Hamm, 2001, S. 58, 59

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