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Informationen und Unterstützung für Unternehmen www.vrbank-bamberg-forchheim.de Auswirkungen des Coronavirus Unternehmerbrief 03/2020 Ausgabe 03 vom 06.04.2020

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Informationen und Unterstützung für Unternehmen

www.vrbank-bamberg-forchheim.de

Auswirkungen des Coronavirus

Unternehmerbrief03/2020

Ausgabe 03

vom

06.04.2020

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wieder sind zwei Wochen seit unserer letzten Informa-tion zur Unterstützung Ihrer Unternehmen vergangen und die Welt befindet sich noch immer – oder mehr denn je - im Corona-Krisenmodus.

Obwohl in Ländern wie beispielsweise Südkorea die Zahl der Infektionen relativ niedrig blieb und auf der Su-che nach Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus als Vorbild gilt, ist aber auch dort die Krise noch nicht vorbei. Die Wirtschaft ist von den Maßnahmen beein-trächtigt, jedoch ging das öffentliche Leben weiter. Ein Hoffnungsschimmer.

Die Ausgangsbeschränkungen hierzulande sind om-nipräsent und somit auch der Beinahe-Stillstand des sozialen und öffentlichen Lebens. Diese Maßnahmen haben Woche für Woche etwas mehr Auswirkung auf unsere Gesellschaft und auf unsere Wirtschaft und Sie als mittelständische(r) Unternehmer(in) stehen mehr denn je davor diese Herausforderung – für die es keine Blaupause gibt – zu meistern.

Heute möchten wir Sie gezielt über den Stand der För-derkredite informieren, Ihnen einen „roten Faden in

Form eines vereinfachten Überblicks über die Alternati-ven an die Hand geben sowie Ihnen die konkreten Schrit-te zur Beantragung der Corona-Hilfskredite darstellen.

Die gute Nachricht vorneweg: Die bereitgestellten Kredite sind nun allesamt beantragbar und die zu er-füllenden Leitplanken der Förderkreditbanken des Bun-des sowie des Landes Bayern sind festgelegt.

Wir, Ihre VR Bank Bamberg-Forchheim eG, haben um-fangreiche organisatorische Vorkehrungen getroffen um zu gewährleisten, dass alle berechtigten Anträge zeitnah bearbeitet werden können. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir sind „lieferfähig“ und wir sind auf allen Kanälen für Sie da!

Auch an diesem Montag wünschen wir Ihnen von Her-zen Zuversicht, Entschlossenheit und beste Gesundheit.

Ihr

Alexander Brehm -Vorstand-

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

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Soforthilfe bis 9.000 €

þ Solo-Selbständige

þ Freiberufler

þ kleine Unterneh-men inkl. Landwirte bis 5 Beschäftigte

Soforthilfe bis 15.000 €

þ Solo-Selbständige

þ Freiberufler

þ kleine Unterneh-men inkl. Landwirte bis 10 Beschäftigte

Milliarden-Schutzschildfür Beschäftigte und Unternehmen

Der Schutzschild umfasst die folgenden Soforthilfeprogramme (Zuschüsse) des Bundes und des Landes Bayern um die Wirtschaft zu stärken:

Soforthilfe bis 30.000 €

þ Unternehmen mit 11-50 Beschäftigte

Soforthilfe bis 50.000 €

þ Unternehmen mit 51-250 Beschäftigte

Bund Freistaat Bayern

Aktuelle Informationen auf unserer Homepage

Alle Unterlagen sowie hilfreiche Informationen finden Sie täglich aktualisiert auf unserer Internetseite unter:

www.vrbank-bamberg-forchheim.de/aktuell

Die Beantragung der Soforthilfeprogramme erfolgt jeweils über die Regierung von Oberfranken:

www.regierung.oberfranken.bayern.de

Sie erreichen die Seite ganz einfach über den Weblink in diesem PDF-Onlinedokument.

1. Übersicht der Soforthilfeprogramme

Bei den Soforthilfeprogrammen handelt es sich durch-gehend um staatliche Zuschüsse die nicht zurückbezahlt werden müssen. Das Antragsverfahren ist seit dem 31. März 2020 ausschließlich digital durchführbar.

Sie als Antragsteller können Ihren Antrag ausschließlich online stellen und absenden. Den Link zum Antragsfor-mular finden Sie auf dieser Seite im blauen Kasten.

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Corona-Schutz-schirm-Kredit

þ Gewerbliche Unternehmen und Angehö-rige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlas-sung in Bayern (auch Gründer)

þ Finanzierung von Investi-tionen und Betriebsmitteln

þ Darlehen von 10.000 € bis 10 Mio. €

þ Haftungs-freistellung bis zu 90 %

þ Laufzeit bis 6 Jahre

þ Darlehenskon-dition je nach Preisklasse zwischen 1,00 % und 2,00 % p. a.*

Universal- kredit

þ Gewerbliche Unternehmen und Angehö-rige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlas-sung in Bayern (auch Gründer)

þ Finanzierung von Investi-tionen und Betriebsmitteln

þ Darlehen von 25.000 € bis 4 Mio. €

þ Haftungs-freistellung bis zu 80 %

þ Laufzeit bis zu 10 Jahre

þ Darlehenskon-dition je nach Preisklasse zwischen 1,00 % und 6,50 % p. a.*

Unternehmer- kredit

þ Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

þ Finanzierung von Investi-tionen und Betriebsmitteln

þ Darlehen bis 1 Mrd. €

þ Haftungs-freistellung bis zu 90 %

þ Laufzeit bis 5 Jahre

þ Darlehenskon-dition je nach Preisklasse zwischen 1,00 % und 2,12 % p. a.*

ERP- Gründerkredit

þ Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

þ Finanzierung von Investi-tionen und Betriebsmitteln

þ Darlehen bis 1 Mrd. €

þ Haftungs-freistellung bis zu 90 %

þ Laufzeit bis 5 Jahre

þ Darlehenskon-dition je nach Preisklasse zwischen 1,00 % und 2,12 % p. a.*

2. Übersicht der Corona-Hilfskredite

In dem nachfolgenden Schaubild haben wir für Sie die relevantesten Kreditprogramme kurz und prägnant dargestellt, um Ihnen eine Entscheidung möglichst leicht zu machen. Aus Gründen der Vereinfachung bit-ten wir Sie uns nachzusehen, dass wir an dieser Stel-le nicht alle Förderkreditdetails nennen, einfach um

diesen Überblick nicht zu überfrachten. Natürlich liegen uns sämtliche Bedingungen vor, die wir Ihnen in aller Transparenz im gemeinsamen Gespräch erläutern und Ihnen somit sehr gerne eine konkrete Hilfestellung für Ihre Entscheidung geben.

Bei den jeweiligen Förderinstituten sind außerdem Bürgschaften bis max. 90 % der Darlehenssummen möglich.

Stand: 06.04.2020 Stand: 06.04.2020

* Zinssätze können je nach Marktlage und der Einordnung in das risikogerechte Preissystem der Förderbanken variieren und auch über den hier genannten Obergrenzen liegen.

Schnellkredit

þ Unternehmen mit 11-249 Mitarbeitern, die mind. seit Januar 2019 am Markt sind

þ Finanzierung von Anschaffun-gen und laufen-den Kosten

þ Darlehen bis zu 3 Monatsum-sätzen, max. 800.000 €

þ Haftungsfreistel-lung bis zu 100 %

þ Laufzeit bis 10 Jahre

þ Darlehenskonditi-on aktuell 3,00 % p. a.*

þ Vereinfachte Risikoprüfung

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3. Ihre perfekte Vorbereitung

Um Ihnen die Vorbereitung des Bankgesprächs zu er-leichtern, haben wir für Sie eine Checkliste „Kreditan-trag zur Corona-Hilfe“ mit den benötigten Unterla-gen zusammengestellt.

Diese finden Sie auch unter: www.vrbank-bamberg-forchheim.de/kreditantrag

In 7 Schritten perfekt vorbereitet! Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei uns ein:

1. Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018 – sowie die Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste)

2. Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung bis Jahresende www.vrbank-bamberg-forchheim.de/liquiplan

3. Vorschlag für den Eigenbeitrag des Inhabers, der Gesellschafter sowie eine kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen

4. Nachweis bzw. Darstellung der bereits veranlassten Maßnahmen www.vrbank-bamberg-forchheim.de/massnahmenplan

5. Vermögens- und Schuldenaufstellung des Inhabers, der Gesellschafter, der Ehegatten www.vrbank-bamberg-forchheim.de/aufstellung

6. Selbstauskunft www.vrbank-bamberg-forchheim.de/auskunft

7. Bankenspiegel www.vrbank-bamberg-forchheim.de/bankenspiegel

Wir empfehlen Ihnen die hier genannte Antragsliste Punkt für Punkt „abzuarbeiten“, um mit dieser exzel-lenten Vorbereitung Ihren Berater sofort in die Lage zu versetzen Ihren Corona-Hilfs-Kredit-Antrag ohne viele Nachfragen unmittelbar und abschließend bearbeiten zu können und zeitnah an die Förderbanken weiterzu-leiten.

Um Ihnen diese Vorbereitung zu erleichtern bieten wir für sämtliche erklärungsbedürftige Schritte Dokumente wie beispielsweise den für Sie erstellten vereinfachten Liquiditätsplanungsrechner an. Nutzen Sie diese gerne!

Sie erreichen die Vorbereitungshilfen ganz einfach über die Weblinks in diesem PDF-Onlinedokument.

Sollten sich bei der Bearbeitung Fragen ergeben, dann nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu Ihrem Berater in der Bank auf. Wir helfen gern weiter!

4. Schnelle Hilfe – Stundung von Tilgungsleistungen Ihrer Darlehen

Bitte kommen Sie auf Ihren Berater zu! Wir werden Ihr Anliegen individuell prüfen und absolut zeitnah bearbei-ten. Dies gilt auch für Stundungsanträge bestehender Förderkredite.

Im direkten Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen stunden wir Ihre Tilgungsleistungen bis zu neun Monate, d. h. in relevan-ten Fällen bis zum Jahresende 2020.

Durch diese Maßnahme verlängert sich Ihre Darlehens-laufzeit, deshalb empfehlen wir Ihnen dann zu diesem Mittel zu greifen, wenn es kurzfristig gilt die Liquidität zu schonen, nach dem Motto: „So viel wie nötig, so we-nig wie möglich!“

þ

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6. Ausblick: 100% Staatshaftung?

Stand: 6. April 2020

Fast jeder fünfte Betrieb in Deutschland sieht sich in Insolvenzgefahr, wie eine DIHK-Umfrage zeigt. Der Wirtschaftsverband fordert daher ein zweites staatliches Rettungsprogramm. „Der Schutzschirm der Bundesregierung enthält bereits gute Instru-mente“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Es sei aber „dringend notwendig“, die Hilfsprogramme weiterzuentwickeln, um einer „Kettenreaktion in die Breite der Wirtschaft“ entgegenzuwirken.

Konkret spricht sich der DIHK dafür aus, mittel-ständische Betriebe stärker zu stützen. Einzelne Bundesländer füllen die „Mittelstandslücke“ schon mit eigenen Hilfen auf, besonders großzügig ist Bay-ern. Der DIHK spricht sich jetzt für eine bundeswei-te Lösung aus.Quelle: Handelsblatt, 06.04.2020, S. 7

In bestimmten Fällen können Unternehmen, die unter dem

Corona-Stillstand leiden, künftig auch Kredite mit 100-pro-

zentiger Haftung des Staates erhalten, so die FAZ heute, am

06.04.2020.

Die EU-Kommission gab ihre Zustimmung, bei bestimmten

Krediten auch eine komplette Staatshaftung zu akzeptieren.

Auch zinslose Darlehen sollen künftig möglich sein, ebenso

eine Eigenkapitalspritze von bis zu 800.000 EUR/Unterneh-

men.

Die Ausnahmeregel gelte zunächst bis zum Jahresende, so

die Kommission. Nach der Freigabe aus Brüssel sollen in

Deutschland nun die Programme der KfW entsprechend

angepasst werden.

Die 100-prozentige Staatshaftung soll jedoch nur für eine

begrenzte Zeit gelten. Der Staat könnte dafür Garantien in

einem Gesamtvolumen von bis zu 300 Mrd EUR überneh-

men.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.04.2020, S. 19

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5. Wichtige Hinweise

Es gilt weiterhin, dass eine wesentliche Voraussetzung der Banken und beteiligten Förderinstitute in den eta-blierten Programmen ein grundsätzlich tragfähiges Ge-schäftsmodell ist! Das heißt, Unternehmen die aufgrund ihrer Bonitätseinstufung und ggf. fehlender Risikotrag-fähigkeit bereits vor dem aktuellen Krisenereignis kei-nen Zugang zu diesen Programmen hatten, steht dieser Weg auch jetzt voraussichtlich nicht offen.

Beispiele solcher Unternehmen:

• Unternehmen mit einem Sanierungsgutachten nach IDW S6 und Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Sanierungszeitraumes.

• Unternehmen, die durch die weitere Aufnahme von Darlehen dauerhaft keine Kapitaldienstfähigkeit mehr erreichen.

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