Urlaubslotse 2014

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urlaubslotse 2014 Veranstalter: Fachausschuss für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund CVJM-Westbund Rheinland-Saar CVJM-Kreisverband Oberberg CVJM-Feriendorf Herbstein Ferien mit Gottes Wort Jungschar Jungenschaft Mädchen Erwachsene Mitarbeiter

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Reiseprospekt der bündischen Jugendarbeit im CVJM-Westbund.

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urlaubslotse 2014

Veranstalter:

Fachausschuss für bündische

Jugendarbeit im CVJM-Westbund

CVJM-Westbund Rheinland-Saar

CVJM-Kreisverband Oberberg

CVJM-Feriendorf Herbstein

Ferien mit Gottes Wort

Jungschar

Jungenschaft

Mädchen

Erwachsene

Mitarbeiter

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2 herzliche einladung

„GOTT nahe zu sein ist mein Glück.“ Psalm 73, 28 ( Jahreslosung 2014)

Liebe Mädchen und Jungen in unseren CVJM’s, sehr geehrte Eltern, liebe Schwestern und Brüder!

„Da habe ich aber Glück gehabt, dass ich noch einen Platz im Zeltlager bekommen habe!“ Die Mutteram Telefon klingt erleichtert, hatte ihr Sohn ihr doch in den Ohren gelegen, ihn noch anzumelden. Ichkomme jedes Jahr aus dem Zeltlager zurück, bin glücklich und erfüllt von der gemeinsamen Zeit. Wirsind bewahrt geblieben, haben eine tolle und vielfältige Zeit erlebt, neue Freunde gewonnen, unserenGlauben neu entdeckt oder gestärkt. In mancher Sturmesnacht im Zelt haben wir uns ganz die Näheund den Schutz Gottes gewünscht und auch erhalten.

Der Beter des Psalm 73 schreibt in seinem 28. Vers, der in diesem Jahr zur Losung ausgewählt wurde,was sein Glück, seine Freude ist – NAHE bei GOTT sein! In unseren Lagern und Freizeiten wollenwir das gemeinsam Tag für Tag üben. Wer ist dieser Asaph, der diesen Psalm geschrieben hat? Wir lesenvon ihm einige Psalmen in der Bibel und erfahren, dass er Tempelmusiker in Jerusalem unter KönigDavid war. In seiner Musik und in seinen Liedern drückte er seinen Glauben und seine Beziehung zuGott aus. Sie ist geprägt von Vertrauen und dem Wunsch nach Nähe. Er hat für sein Leben das gefun-den, was passt und trägt. Einige Verse aus diesem Psalm belegen dies: „Dennoch bleibe ich stets an dir;denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich amEnde mit Ehren an. Wenn ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und Erde. Wenn mirgleich Leib und Seele verschmachtet, so bist du doch, Gott, allezeit meines Herzens Trost und meinTeil.“ Mit diesen Worten beschließe ich mein letztes Grußwort für den Urlaubslotsen. Zwanzig Malhabe ich euch und Ihnen einige Zeilen mit auf den Weg durchs Freizeitjahr gegeben. Zum Jahr 2014gehöre ich nicht mehr dem Fachausschuss für bündische Jugendarbeit als Vorsitzender an. MeinWunsch und Gebet für euch, Sie und mich möchte ich in diesen Worten des Musikers Asaph nieder-schreiben. Ich grüße euch und Sie im Namen der vielen ehrenamtlichen Freizeitmitarbeiter/innen.

Ich wünsche euch und Ihnen Gottes reichen Segen im Jahr 2014!

So alt wird kein Jungscharler …

Vor dem Lager kommt der Lotse — und der Lotse kommt von Christi-

an Reifert. So war es immer; und wer denkt über so etwas nach? Wer

sich an die Zeit „vor Christian“ erinnern kann, konnte 1996 schon

lesen — und gehört definitiv nicht zur Zielgruppe unserer Angebote.

Jetzt endet Christians Zeit als „Vorsitzender des Fachausschusses

für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund“. Zeit, vielleicht

doch darüber nachzudenken. Zeit, Danke zu sagen. Danke für

achtzehn geistliche Grüße und Ermutigungen. Danke für noch viel

mehr Jahre Einsatz, Treue, Freundschaft und Bruderschaft; als Kom-

tur, Koch und Lagerleiter, als Denker und Diplomat. Danke — und:

Gott befohlen!

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urlaubslotse 2014 3

4 Adressen5 Biblisch-bündische Jugendarbeit im CVJM9 Ein Tag im Lager

28 Reisebedingungen35 Anmeldeformular36 Veranstaltungen 2014

Jungen von 13 – 17

11 Jungenschaft über Karneval15 Seminar junger Mitarbeiter18 Kohtenlager in Ungarn24 Hüttentrekking25 Silvesterfreizeit

Mädchen von 9 – 13

10 Tage echter Freude14 Häuptlingsfreizeiten17 Sommerlager22 Herbstfreizeit

Mitarbeiter

14 Häuptlingsfreizeiten (10 – 14 Jahre)15 Seminar junger Mitarbeiter (14 – 16 Jahre)20 Leadership-Programm (20 – 25 Jahre)21 Mitarbeiterkurse (ab 14 Jahre)

Mädchen

13 – 17

12 Tage echterFreude

15 Seminar junger Mitar-beiterinnen

19 Kohtenlager26 Silvester-

freizeit

Jungen von 9 – 13

10 Tage echter Freude13 Osterfreizeit14 Häuptlingsfreizeiten16 Ritterlager22 Herbstfreizeit23 Freizeiten des

CVJM Oberberg

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über den tag hinaus 5

Abenteuer ohne Ende

Im Folgenden wird eingeladen zu Zeltlagern und Hausfreizeiten, Seminaren und Treffen. Jungen undMädchen fahren gern mit anderen zusammen los, weil das Abenteuer, neue Freunde, Spaß undGemeinschaft bedeutet.

Aber dieses Heft ist mehr als ein Reiseprospekt, der für eine oder zwei Wochen großartige Ferien ver-spricht. Überall in Deutschland gibt es Gruppen von Jungen und Mädchen, die sich jede Woche tref-fen um zusammen auf Gottes Wort zu hören, zu spielen, zu singen und spannende Geschichten zuhören. Die überwiegende Zahl der Teilnehmer und Mitarbeiter der Freizeiten, zu denen wir im Fol-genden einladen, gehört zu solchen CVJM-Gruppen. Unser Leben mit Jesus Christus und unsereGemeinschaft im Glauben an ihn sind uns wertvoll. Sie sind kein vorübergehender Sommerspaß, dermit dem letzten Funken des Lagerfeuers verglüht.

Und auch unsere Gäste möchten wir einladen, sich auf das Gruppenleben zu Hause und – vor allem –auf ein Leben mit Jesus einzulassen. Auf das Abenteuer ohne Ende.

Zu den Freizeiten finden Sie folgende Informationen:

T: Teilnehmer

Z: Zeit (An- und Abreisetag)

O: Ort, Anschrift des Hauses,Zeltplatzes etc.

P: Gesamtpreis, fällig vier Wochenvor Freizeitbeginn

L: Leistungen, die im Freizeitpreisenthalten sind

M: Mitarbeiter für Leitungund Betreuung

A: Anmeldungen; bitte Terminund Anschrift beachten!

K: Konto für Ihre Überweisungen

G: Anmeldegebühren, die mit der Anmel-dung fällig werden (bitte bei der Restzah-lung vom Gesamtpreis abziehen)

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6 biblisch-bündische jugendarbeit

Unsere Gruppen

Wir unterscheiden Angebote für folgende Altersgruppen:

Jungschar für Jungen von 9 – 13 Jahren

Jungschar für Mädchen von 9 – 13 Jahren

Jungenschaft für Jungen von 14 – 16 Jahren

Mädchenschaft für Mädchen von 14 – 16 Jahren

Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen

Junge Erwachsene

Absichtlich sind die Gruppen für Jungen und Mädchen getrennt, weil wir überzeugt sind, dass wirihnen auf diese Weise besser gerecht werden können.

Häuptlinge ohne Adlerfedern

Jungschar ist kein Programmangebot, das passiv wahrgenommen wird, sondern eine Gemeinschaftvon Jungscharlern und Mitarbeitern. Ein Zeichen, an dem diese Gemeinschaft sichtbar wird, sind unse-re Fahrtenhemden und Halstücher, die wir tragen, wenn wir uns treffen.

Die Gruppe bietet den Jungen und Mädchen viele Möglichkeiten sich einzusetzen und selbst zumGelingen beizutragen. Besonders deutlich wird dies bei den „Häuptlingen“, die für eine Kleingruppeverantwortlich sind. Diese Kleingruppen sind Teil der Jungschar, sie bilden während der Spiele eineMannschaft und können auch nur gemeinsam den Gruppenwettkampf für die treuesten und bestenJungscharler gewinnen. Die Kleingruppen und ihre Häuptlinge sind es, die dafür sorgen, dass auch ineiner großen Jungschar niemand „untergeht“. Die Häuptlinge tragen zwar keinen Federschmuck(eigentlich haben sie auch gar nichts mit Indianern zu tun, „Häuptlinge“ oder „Hauptleute“ gab es auchschon im alten Israel, bei den Germanen und eigentlich überall, wo Menschen zusammenleben), abererkennen kann man sie trotzdem: An ihrem Halstuch tragen sie einen bunten Streifen. Und sie sindstolz auf ihre Aufgabe und auf ihre Gruppe (und die Gruppe auf sie).

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Wir werden immer besser

Nach der Jungscharzeit kommt die Einladung in Jungenschaft oder Mädchenkreis. Jetzt ist mehr Ver-antwortung und mehr Erlebnis für alle möglich.

Weil die Mitglieder der Gruppen selbstständiger werden, suchen sie Vorbilder für ihre Lebensplanungund ihren Alltag – und wollen es auch mit dem Glauben an Jesus Christus genauer wissen. Viele Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des CVJM haben in ihrer eigenen Mädchenkreis- oder Jungenschafts-zeit begonnen in anderen Gruppen mitzuarbeiten.

Barfuß über die schönsten Wiesen des Jahres

Höhepunkt des Jahres ist das Zeltlager im Sommer. Hier haben wir viel mehr Zeit für unsere Unter-nehmungen und erleben nicht nur Gruppenstunden, sondern auch „Alltag“ zusammen. Ziel ist dieGlaubens- und Lebensgemeinschaft über den Tag hinaus. Deshalb sind Singen und Beten, das Lesen inder Bibel und das Fragen nach Gottes Willen das Erste und Letzte, was wir jeden Tag gemeinsam tun.

Bei den Bibelarbeiten soll nicht nur Wissen über die biblischen Berichte angesammelt werden, son-dern wir glauben, dass Jesus Christus auch Jungen und Mädchen im Jungscharalter in seine Nachfolgeruft. Wenn Jungscharler sich entschließen die Halstuchprüfung abzulegen (Fahrtenhemden werdenverkauft, Halstücher werden im Lager feierlich verliehen), zeigen sie damit im Zeltlager und später zuHause, dass sie zu dieser Gemeinschaft gehören wollen.

Das Leben im Zeltlager ist bewusst einfach und frei: zwei Wochen lang unabhängig von Strom, Tele-fon, Kiosk, Cola und Fernseher! Den ganzen Tag findet das Programm im Freien statt und jeden Abendbrennt ein Lagerfeuer.

Vieles erleben die Jungen und Mädchen hier zum ersten Mal oder doch besonders intensiv: das Wetterund seine Vorzeichen, die Wiese und den Erdboden unter den Fußsohlen, den Abendtau, den Sternen-himmel, wie er in der Stadt nicht zu sehen ist, und die Geräusche im Wald, die den ganzen Tag nicht zuhören waren und während der Nachtwache plötzlich so nahe scheinen …

Die Jungscharzeltlager folgen einer großen Spielidee: Edle Ritter, tapfere Mannen und kühne Knappenmessen ihre Kräfte in Turnieren, halten Festmahle im Rittersaal und treffen sich zu nächtlichen Kapi-telsitzungen bei Fackelschein.

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8 biblisch-bündische jugendarbeit

Im Lauf dieses Spiels haben sich die Jungscharler und Mitarbeiter mit den Jahren einen Schatz vonErfahrungen, ritterlicher Ausrüstung, Wissen über die Ritterorden und ihre Geschichte, geheimnisvol-len Besitzungen und wohlklingenden Titeln angesammelt.

Mitarbeiten kann man lernen

Für Jungen und Mädchen, die im CVJM mitarbeiten möchten, gibt es das Angebot von Häuptlings-freizeiten, Seminaren für junge Mitarbeiter und Mitarbeiterkursen. Das Programm reicht von Kir-chengeschichte und Bibelkunde bis hin zur Orientierung in der Natur, Erster Hilfe und vielenpraktischen Fähigkeiten, die beim großen Waldlauf unter Beweis gestellt werden müssen. Hier kannman viel lernen, um ein guter Mitarbeiter zu werden und zu bleiben, aber vor allem trifft sich hier dieGemeinschaft von Brüdern und Schwestern, die an verschiedenen Orten stehen und trotzdem gemein-sam am Reich Gottes bauen wollen.

Szoke és barna fiúk

Mit der Öffnung des ehemaligen Ostblocks bekamen wir eine besondere Aufgabe und eine besonde-re Bereicherung: An vielen Zeltlagern und Seminaren nehmen Mädchen und Jungen aus Ungarn teil.

Das Abenteuer wartet schon

Eigentlich müsste noch viel geschrieben werden über den Lageralltag mit Kakao, Ordnungswettkampfund Sängerwettstreit, über Lederhosen, Ordensmäntel und Kuscheltiere … Aber vielleicht haben wirunser Ziel schon erreicht: Neugierig zu machen auf die Freizeiten und Veranstaltungen in diesem Heft.Gäste sind uns herzlich willkommen. Das Abenteuer wartet schon.

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Ein Tag auf der

Häuptlingsfreizeit

In den verschiedenen Arbeitsgrup-pen gibt es jede Menge zu lernen.Abends ist Jungscharprogramm mitSingen, Spielen und einer spannen-den Fortsetzungsgeschichte.

Der Tag im Zeltlager

Die „normalen“ Lagertage sind so aufgebaut: morgens,nach der Bibelarbeit, Spiele auf dem Platz und nach-

mittags Unternehmungen im Wald oder unterwegs.Abends brennt das Lagerfeuer.

Und dann gibt es noch den großen Waldlauf, dieTagesfahrt, die Tageswanderung, die Lagerbe-

gegnung …

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10 tage echter freude jungschar

Hollywood

Es schlägt die Stunde der großen Regisseure

Alle Schauspieler aufgepasst … und ACTION! Ob Stummfilm, Schwarzweißfilm oder Daily-Soap –auf alle Fälle erlebst du großes Kino über die Karnevalszeit. Sei dabei, wenn wir in die Welt der Starsund Sternchen eintauchen, Schauspieler casten, Drehbücher auswendig lernen, Einstellungen probenund Stunts üben. Natürlich werden wir uns auch den Regisseur der ganzen Welt näher anschauen undin seinem Drehbuch, der Bibel, lesen – da gibt es Spannendes zu entdecken! Vielleicht bekommst duam Ende gar den Oscar verliehen – wer weiß? Vorhang auf – Film ab!

T: Mädchen und Jungen im Alter zwischen 9 und 13 Jahren; Mindestteilnehmerzahl pro Freizeit: 10 Personen

Z: 28. Februar – 3. März 2014

O: Freizeithaus Engel, 55494 Rheinböllen (Mädchen)CVJM-Freizeitheim Lindenmühle, 56368 Ergeshausen/Taunus ( Jungen)

P: € 55,– für CVJM-Jungscharler (Mitglieder) € 60,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Sandra Wehnert (Mädchen), Martin Hamsch ( Jungen)und bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle gezahlt (Kennziffer Mädchen 694007, Jungen 694008)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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jungenschaft über karneval 11

Dreifelden

Da will ich hin, denn dort muss man mal gewesen sein!

Auch im Jahr 2014 bietet sich dir die einmalige Gelegenheit Karneval in dem genialen Freizeitheimmitten im Herzen von Deutschland (Westerwald) anders zu erleben. Du triffst auf Jungen in deinemAlter, welche echte Gemeinschaft erleben wollen. Diese Gemeinschaft ist geprägt von Action, Sport,Geländespiel und legendären Hallenbadbesuchen.

Vor allem werden wir in Bibelarbeiten, Morgenwachen und Abendausklängen von Jesus hören, denner ist der Mittelpunkt unserer Gemeinschaft. Wir werden uns mit Fragen und Themen des Glaubensund Lebens beschäftigen und hören, was die Bibel uns dazu sagt. Solltest du spezielle Fragen oder Wün-sche haben, darfst du uns diese gerne vorab zukommen lassen. Diese Punkte werden wir dann gerneaufgreifen und gemeinsam erkunden.

Lass dir diese Freizeit nicht entgehen!Dein Hendrik Stein

T: Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren

Z: 28. Februar – 3. März 2014

O: Dreifelden, Westerwald

P: € 60,–

L: Übernachtung und Vollverpflegung

M: Hendrik Stein, Jan-Philipp Roth, Benedikt Scharfenberger, Simon Stahl und weitere bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 694009)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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12 tage echter freude mädchenschaft

And the Oscar goes to …

Die Spannung steigt, wenn sich alle Stars und Sternchen zur großenOscar-Verleihung treffen. Ob Stummfilm, Schwarzweißfilm oderDaily-Soap – auf alle Fälle erlebst du großes Kino über die Karnevals-zeit. Sei dabei, wenn wir in die Hollywood-Welt eintauchen, Schauspie-ler casten, Drehbücher auswendig lernen, Einstellungen proben undStunts üben. Natürlich werden wir uns auch den Regisseur der ganzenWelt näher anschauen und in seinem Drehbuch, der Bibel, lesen. Ent-decke, warum du oscar-verdächtig bist, und erlebe mit uns eine geseg-nete und erlebnisreiche Zeit. Vorhang auf – Film ab! Bist du dabei?

T: Mädchen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren

Z: 28. Februar – 3. März 2014

O: Freizeithaus Engel, 55494 Rheinböllen

P: € 55,– für CVJM-Mitglieder; € 60,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Deborah Trapp und bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle gezahlt.(Kennziffer 694007)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

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osterfreizeit 13

??? und die alte Mühle

Was ist ein wasserdichtes Alibi? Wie beschattet man eine Person? Was hat man bei einer Spurensiche-rung zu beachten? Was sind Gaunerzinken? War es wirklich wieder einmal der Gärtner?

Warum wirst du nicht Mitglied in unserem Club der Detektive, um wie Sherlock Holmes, Dr. Watsonund Hercule Poirot komplizierte Fälle zu lösen? Auf der alten Mühle gibt es Antworten auf die obenaufgeworfenen Fragen. Spiel, Spaß, Spannung und Abenteuer stehen ebenso auf dem Programm wie dietägliche Spurensuche in der Bibel.

Damit das Abenteuer beginnen kann, musst du anstelle von ??? deinen Namen auf die Anmeldung setzen.

T: Jungen zwischen 9 und 13 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 20 Jungen

Z: 21. – 26. April 2014

O: Freizeitheim Lindenmühle, 56398 Ergeshausen bei Katzenelnbogen im Taunus

P: € 80,– für CVJM-Jungscharler (Mitglieder) € 90,– für Nicht-Mitglieder

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Martin Hamsch und bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17790300010011001535; BIC: FUCEDE77XXX, (Kennziffer 694010)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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14 mhäuptlingsfreizeit

In froher Gemeinschaft der Jungscharler aus dem CVJM-Westbund und unter der frohen Botschaft unseresHerrn Jesus Christus wollen wir in der Häuptlingsfreizeit zusammen sein. Die FREUDE an der gemeinsamenArbeit wird bei uns groß geschrieben. Wenn du bereit bist in der Jungschar mitzuhelfen oder wenn du als Stell-vertreter oder Häuptling ein Stück Mitverantwortung übernehmen möchtest, dann solltest du unbedingt in derHäuptlingsfreizeit mit dabei sein. Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten und Andachtenprägen diese Freizeit. In den abendlichen Gebetsgemeinschaften bringen wir Lob und Dank gemeinsam vorunseren Herrn. Eifrig wird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf dem Lehrplan stehen: Karte und Kompass,Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und Feuerstelle, Waldläuferzeichen und Werkzeugkunde und Frühsport,Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe und Heraldik, Gruppenbuch und Häuptling, Bibelkunde undAndacht. Nachmittags wird draußen geübt, was wir gelernt haben. Beim Karten- oder Kompasslauf, dem Baueiner Feuerstelle oder dem Aufbau einer Kohte hat jeder die Gelegenheit sein Können unter Beweis zu stellen.Die Abende verbringen wir mit fröhlichem Singen und Spielen. Eine spannende Fortsetzungsgeschichte undeine Andacht beschließen jeden der sieben erlebnisreichen Tage. Qualifizierte Mitarbeiter stehen mit Rat undTat zur Seite, wenn es nicht auf Anhieb gelingen will, die Theorie in die Praxis umzusetzen.

T: Jungen und Mädchen von 10 – 14 Jahren, Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Z: 29. 12. 2013 – 5. 1. 2014 (Lindenmühle, Jungen, Günter Reinschmidt, K. 694003)12. – 19. 4. 2014 (Häger, Jungen, Klaus Volmer, K. 694004)12. – 19. 4. 2014 (Lindenmühle, Mädchen, Brigitte Kapps, K. 694005)18. – 25. 10. 2014 (Niederdieten, Jungen, Christian Reifert, K. 694027)18. – 26. 10. 2014 (Lindenmühle, Mädchen, Deborah Trapp, K. 694006)29. 12. 2014 – 5. 1. 2015 (Lindenmühle, Jungen, Günter Reinschmidt, K. 695003)

O: Freizeitheim Lindenmühle, 56398 Ergeshausen bei Katzenelnbogen im Taunus;,CVJM-Waldheim in Häger; CVJM-Freizeitheim Niederdieten, 35236 Breidenbach

P: € 99,–

L: Unterricht, Programm, Unterkunft, Verpflegung

A: [email protected]

K: Beitrag bitte passend zur Freizeit mitbringen

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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seminar junger mitarbeiter 15

Wichtig für dich, wenn du ...

… in unseren CVJM-Gruppen und -Freizeiten mitarbeiten willst, Stärkung im Glauben brauchst, eine tolleGemeinschaft erleben möchtest. In den Osterferien treffen wir uns im Seminar junger Mitarbeiter. In Fort-führung der Häuptlingsfreizeiten gibt es in unseren drei Arbeitsgruppen viel zu lernen und zu tun. Wer alleArbeitsgruppen erfolgreich absolviert hat, bekommt von uns bescheinigt, dass er die Schulungsvorausset-zungen für die Jugendleitercard („Juleica“) erfüllt (zusätzlich notwendig: 1.-Hilfe-Lehrgang). Es ist ein Fit-ness-Programm für deinen christlichen Glauben, für die Mitarbeit in den Gruppenstunden und auf denSommerlagern, für dich persönlich. Es wird bestimmt wieder eine schöne und wichtige Zeit. Gründonners-tag und Karfreitag werden auch dieses Mal wieder ein Höhepunkt des Seminars sein, wo wir dem gekreuzig-ten und auferstandenen Herrn Jesus Christus neu begegnen wollen. Wir sehen uns!

T: 14- bis 16-jährige Jungen und Mädchen, die an der Mitarbeit in Gruppen interessiert sind. Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer für jedes Seminar.

Z: 12. – 19. April 2014

O: 56137 Urbach/Westerwald ( Jungen), 56379 Steinsberg (Mädchen)

P: € 99,–

L: Im Preis sind Programm, Unterkunft und Verpflegung enthalten.

M: Peter Meiners, Malte Schilling, Germo ZimmermannMirjam Fauth, Nazli Römer u.a.

A: [email protected]

K: Der Seminarbeitrag wird bar vor Ort bezahlt. Falls lieber überwiesen wird:CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17790300010011001535; BIC: FUCEDE77XXX.Dabei bitte Name und Kennziffer des Seminars angeben (Mädchen: 694011, Jungen: 694012)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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16 jungschar-ritterlager

Ein Abenteuer der besonderen Art wartet auf dich!

Ein ritterliches Zeltlager ist ein ganz besonders Erlebnis! Echtes Lagerleben, Abenteuer und tolle Jun-gengemeinschaft warten auf uns. Edle Ritter und tapfere Knappen messen ihre Kräfte in spannendenWettkämpfen. Es gibt feierliche Ritterspiele, abenteuerliche Geländespiele, Sportwettkämpfe, Aus-flüge und eine Tagesfahrt in die Umgebung. Am Abend sitzen wir am prasselnden Lagerfeuer, wir sin-gen unsere Lieder und lauschen spannenden Erzählungen. In den Bibelarbeiten hören wir vonMännern der Bibel, die sich ganz auf Gott eingelassen haben. Wir erfahren dabei, wie auch wir heutean Jesus glauben können. Es wird wieder eine unvergessliche Zeit werden. Bist du dabei? BewährteMitarbeiter freuen sich auf dein Kommen!

T: Jungen von 9 – 13 Jahren; Mindestteilnehmerzahl pro Lager: 20 Jungen

Z: Lager 1: 27. Juli – 6. August 2014 – Christian ReifertLager 2: 6. – 19. August 2014 – Peter MeinersLager 3: 19. – 31. August 2014 – Ulrich Rink

O: Lager 1 und 2: 33142 Büren-Siddinghausen, Lager 3: 31655 Stadthagen

P: Lager 1: € 170,– für CVJM-Mitglieder, € 210,– für Nicht-MitgliederLager 2 & 3: € 199,– für CVJM-Mitglieder, € 240,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

M: Ulrich Rink (Lager 1), Peter Meiners (Lager 2), Christian Reifert (Lager 3) und bewährte Mitarbeiter

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17790300010011001535; BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer Lager 1: 694019; Lager 2: 694018; Lager 3: 694017)

G: € 25,–

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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mädchensommerlager 17

Schon gehört?

Es ist wieder soweit, für das Mädchen-Zeltlager!

Genau! Zwei Wochen lang wollen wir in und mit der Natur ein Abenteuer erleben. Wir werden imWald unterwegs sein, gemeinsam Ritterspiele, Wald- und Geländespiele spielen, in Wettkämpfengegeneinander antreten, Ausflüge in die Umgebung unternehmen und ein großes Fest feiern, bei demdu nicht fehlen darfst. Abends am Lagerfeuer erklingen unsere Lieder zum Klang der Gitarre, gefolgtvon wilden Spielen und spannenden Geschichten.

Im Mittelpunkt unseres Lagerlebens wird Gottes Wort stehen, mit dem wir uns täglich beschäftigenwollen. Wir wollen erfahren, wie wir auch heute an Jesus glauben können. Es wird eine unvergesslicheZeit werden! Also: Kommst du mit? Bewährte Mitarbeiterinnen freuen sich auf dich!

T: Mädchen von 9 – 13 Jahren; Mindestteilnehmerinnenzahl: 20 Mädchen

Z: 6. – 19. August 2014

O: 31655 Stadthagen

P: € 199,– für CVJM-Mitglieder€ 240,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

M: Hannah Holka und ein Team bewährter Mitarbeiterinnen

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17790300010011001535; BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer 694020)

G: € 25,–

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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18 jungenschafts-kohtenlager in ungarn

Unterwegs in's Abenteuer

Für den Jungenschaftler darf es gerne etwas mehr sein: etwas mehr Abenteuer, noch mehr Erlebnis undganz viel mehr Gemeinschaft. All das gibt es bei uns im Kohtenlager. Im nächsten Jahr geht es nachUngarn und wir besuchen unsere Freunde vom ungarischen CVJM. Wir werden Land und Leute ken-nenlernen und viel miteinander erleben: Spaß im, auf und manchmal auch unter Wasser, Sport vonVölkerball bis Ultimate, Geländespiele bei Tag und Nacht und und und ... Abends treffen wir uns amLagerfeuer zu spannenden Geschichten, fröhlichen Liedern und verrückten Spielen. Zwei Tage aufWanderung nur auf sich selbst, die Kohte und die obligatorische Packung Erdnüsse gestellt. Kohtensind nicht nur unsere Zelte – vor allem ist eine Kohte deren Besatzung: Zusammen werden Siege undNiederlagen erlebt, die Natur bestaunt, Unwetter und Anstrengungen durchgestanden. Das schweißtzusammen – und du gehörst dazu! Das Hören auf Gott steht im Mittelpunkt der Gemeinschaft.Darum sind uns die tägliche Bibelarbeit und die Stille zum Gebet wichtig. Viele Jungen haben sich imZeltlager für ein Leben mit Jesus Christus als dem Herrn ihres Lebens entschieden: Glauben live zuerleben – Jesus kennen zu lernen. Dazu wollen wir auch dich einladen!

T: Jungen von 13 – 17 Jahren; Mindestteilnehmerzahl: 18 Jungen

Z: Lager 1: 2. – 16. August 2014; Lager 2: 16. August – 30. August 2014

O: Börzsöny-Gebirge, Ungarn

P: € 295,– für CVJM-Mitglieder, € 340,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt v. zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Eintritt

M: Lager 1: Malte Schilling und Jörg Sorhage, Lager 2: Jonathan Lorenz

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17790300010011001535; BIC: FUCEDE77XXX(Kennziffer Lager 1: 694022, Lager 2: 694023)

G: € 35,–

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

Page 18: Urlaubslotse 2014

mädchen-kohtenlager 19

„Was wir so gesehen und gehört haben, das verkünden wir euch, damit ihr in Gemeinschaftmit uns verbunden seid. Und die Gemeinschaft, die uns miteinander verbindet, ist zugleichGemeinschaft mit dem Vater und mit Jesus Christus, seinem Sohn. Das erfüllt uns mit großerFreude. Und wir schreiben euch diesen Brief, damit unsere Freude vollkommen wird.“

1. Joh. 1, 3-4Sommer 2014 – erlebe was Besonderes!

Mitten im Sommer gehen wir auf Reisen. Zwei Wochen Kohtenlager sind deine Chance etwas Beson-deres zu erleben. Wir nehmen uns Zeit für Abenteuer und ausgefallene Dinge. Wir treffen alte Freun-de wieder und schließen neue Freundschaften. Wir lesen in Gottes Wort und nehmen uns Zeit umGott zu begegnen. Miteinander Gemeinschaft zu haben ist uns sehr wichtig. Außerdem gibt es bei unsnoch schwarze Zelte, Bibelarbeiten, Singen, Spiele, Sport, Ausflüge, Natur pur, auch mal Faulenzenund natürlich Lagerfeuer. Kohtenlager ist deine Chance deinen Sommer unvergessen und unvergleich-lich zu machen. Lass dich überraschen was auf dem Programm steht. Zwei tolle Wochen erwarten dich!Komm mit ins Mädchen-Kohtenlager! Wir freuen uns auf dich! Deine Steffi & Team

T: Mädchen von 14 – 17 Jahren; Mindestteilnehmerinnenzahl: 20 Mädchen

Z: 2. – 16. August 2014

O: Thalfang, Hunsrück

P: € 230,– für CVJM-Mitglieder, € 270,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt von zentralen Orten mit der Bahn, Unterkunft in Kohten, Verpflegung, Programm,Tagesfahrt, Eintrittsgelder

M: Stefanie Punge

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (Fürstlich Castell'sche Bank)IBAN: DE17790300010011001535; BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer 694021)

G: € 35,–

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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20 leadership-programm

Follow Me

Das Leadership-Programm des CVJM-Westbundes für 20- bis 25-jährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im CVJM, die auf Basis ihrer Werte und ihres christlichen Glaubens andere Menschen mit ihren Träumen anstecken und sie in ihren Stärken fördern wollen. Leadership bedeutet für uns dabei – neben dem Erlernen wesentlicher Führungskompetenzen – insbesondere eine intensiveReflexion:

- der eigenen Persönlichkeit- des eigenen Glaubens und der eigenen Werte - der eigenen Berufung

In einer intensiven Gemeinschaft setzen wir uns eine Woche mit die-sen drei Themenbereichen auseinander. Nach der Woche beginnt„Follow Me“ dann so richtig. Mit der Begleitung einer Mentorin/eines Mentors wenden wir das Erlernte in einem ausgewählten Pro-jekt an; und nach sechs Monaten treffen wir uns wieder um gemein-sam zu reflektieren, wie wir und unsere Projekte sich entwickeln.

Follow Me ist vom Fachausschuss für bündische Jugendarbeit imCVJM-Westbund initiiert und wird u. a. von der CVJM-Hochschu-le mitgetragen.

Infos bei den Mitarbeitern und unter: www.follow-me-leadership.de

T: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 20 – 25 Jahre

Z: 30. August – 6. September 2014

M: Dietrich Sümmermann ([email protected]),Germo Zimmermann ([email protected]),Mentorinnen und Mentoren, Coaches (u. a. von der CVJM-Hochschule)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

„Follow Me! ist eine superintensive Zeit,

in der man sich mit sich selbst

auseinandersetzt und viele Impulse

für sein Wirken in der Gesellschaft

bekommt.“

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mitarbeiterkurse 21

Grundlagen für die Jugendarbeit

Ganz herzlich möchten wir euch wieder zu unserem Mitarbeiterkurs an Wochenenden auf der Lin-denmühle einladen! Unsere Arbeit im CVJM ist ein Handwerk, bei dem man Fertigkeiten lernen,erproben und immer wieder verbessern kann.

Unsere Kurse sollen dabei helfen, Grundlegendes für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zuerlernen, zu reflektieren und zu vertiefen, dabei eine größere Gemeinschaft im CVJM zu erleben, per-sönlich an und mit dieser Aufgabe zu wachsen und dabei durch ältere Mitarbeitende begleitet zu wer-den. In drei Kursen werdet ihr dafür qualifiziert für die Jugendarbeit.

T: Mitarbeitende und Interessierte ab 14 Jahren

Z/P: Mädchen und Frauen Jungen und Männer15. – 17. 11. 2013, ab 18.30 Uhr (€ 30,–) 9. – 10. 11. 2013, ab 16.45 Uhr (€ 20,–)14. – 15. 12. 2013, Kaub, ab 14.40 Uhr (€ 35,–) 14. – 15. 12. 2013, Kaub, ab 15.00 Uhr (€ 35,–)10. – 12. 1. 2014, ab 18.30 Uhr (€ 30,–) 18. – 19. 1. 2014, ab 16.45 Uhr (€ 20,–)8. – 9. 2. 2014, ab 15.00 Uhr (€ 20,–) 14. – 16. 2. 2014, ab 19.00 Uhr (€ 30,–)

15. – 16. 3. 2014, ab 16.45 Uhr (€ 20,–)

O: CVJM-Freizeitheim Lindenmühle, 56368 ErgeshausenDezember: CVJM-Gästehaus Elsenburg, Adolfstr. 14, 56349 Kaub

P: Alle Wochenenden zusammen: € 65,– (Einzelpreise s. o.)

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Thomas Köhl, Marika Kürten und weitere bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund Rheinland-Saar (KD-Bank)IBAN: DE36350601901010257073; BIC: GENODED1DKD

Veranstalter: CVJM-Westbund Geschäftsführender Verein e. V. – Region Rheinland-Saar

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22 jjungschar-herbstfreizeit

Abenteuer im Herbst auf der Ordensfreizeit in Westfalen – jeden Tagwarten auf euch neue Spiele, sportliche Herausforderungen, kreativeBastelaktionen, eine spannende Geschichte am Abend und vieles mehr.

Eine ganz besondere Gemeinschaft erfährst du auf unserem Ordensla-ger, da Gott im Mittelpunkt steht. Jeden Tag finden wir Zeit, in der Stil-le oder in Bibelarbeiten um auf Gottes Wort zu hören, und suchen ihnim Gebet. Es wird eine ganz besondere schöne Zeit, also los und wagedich, andere Jungscharler und bewährte Mitarbeiter freuen sich auf dich!

T: Jungen und Mädchen von 8 – 13 Jahren (Mindestteilnehmerzahl 20 Teilnehmer)

Z: 11. – 18. Oktober 2014

O: Freizeitheim Häger, 33824 Werther

P: € 130,– für Mitglieder; € 135,– für Nicht-Mitglieder

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Søren Zeine, Nathalie Jouteux, Richard Klose

A: [email protected]

K: Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt. (Kennziffer 694026)

Veranstalter: CVJM-Westbund Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

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freizeiten cvjm oberberg 23

Hallo Jungscharler!

Wir laden dich herzlich zur Häuptlingsfreizeit und zum Ritterlager des CVJM-Kreisverband Ober-berg ein. Zusammen mit vielen anderen Jungs in deinem Alter kannst du bei der Häuptlingsfreizeit

spannende Dinge, wie Feuermachen, Knoten- und Seiltechnik, Schätzen und Messen, Bibelkunde undCVJM-Geschichte und noch vieles mehr lernen. Am Nachmittag probieren wir alles praktisch aus,was wir vormittags gelernt haben. In den Bibelarbeiten und bei leckerem Essen können wir uns für dieHerausforderungen des Lebens stärken.

Beim Ritterlager freuen sich jedes Jahr auf ’s neue viele Jungen auf Abenteuer, Lagerfeuer, Wettkämp-fe, gute Gemeinschaft und sportliche Herausforderungen. Alles das kannst du hier erleben! Hier kannstdu dich mit anderen Mannen, tapferen Knappen, bewährten Edel- und Schildknappen fröhlich mes-sen. Der Orden der Schwertbrüder, der Templer und der Deutsche Orden stehen in edlem Wettstreitmiteinander: in ritterlichen Turnieren, im Ordnungswettkampf und im Schnelligkeitswettkampf.

Häuptlingsfreizeit:

T: Jungen von 10 – 14 Jahren

Z: 12. April – 19. April 2014

O: Münchhausen

P: € 135,–

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Markus [email protected]

A: [email protected]

Ritterlager:

T: Jungen von 9 – 13 Jahren

Z: 12. Juli – 26. Juli 2014

O: Schneeberg

P: € 180,–

L: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Torben [email protected]

A: [email protected]

Veranstalter für beide Freizeiten: CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Veranstalter ist nicht der CVJM-Westbund. Es gelten von den in diesem Prospekt genannten Reise-bedingungen abweichende Bedingungen. Beim jeweiligen Freizeitleiter können die ausführlichenFreizeitausschreibungen angefordert werden.

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24 jungenschafts-hüttentrekking

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen, steigen demGipfelkreuz zu. In unsren Herzen brennt eine Sehnsucht …“

Verpasse auf keinen Fall das dritte Jungenschafts-Hüttentrekking!Pack’ deinen Rucksack und sei dabei, wenn wir zusammen in denBerchtesgadener Alpen von Berghütte zu Berghütte wandern, vieleHöhenmeter überwinden, eine wunderbare Gemeinschaft erleben,lustige Spieleabende haben, einsame Schneefelder überqueren, Gämse,Adler und Auerhahn treffen und Gottes wunderbare Schöpfung in derNatur und in den gemeinsamen Bibelarbeiten ganz neu erleben wer-den. Dein Fabian Strunk

T: Jungen von 14 bis 18 Jahren, mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer

Z: 19. – 22. Juni 2014

O: Berchtesgadener Alpen

P: € 100,– und Fahrtkosten, die hinterher aufgeteilt werden

L: Drei Übernachtungen mit Frühstück und Abendessen in schö-nen Berghütten und eine Schifffahrt auf dem Königssee

M: Fabian Strunk, Jan-Philipp Platzen, Simon Stahl

A: [email protected]

K: CVJM-Westbund – Bündische Jugendarbeit (FürstlichCastell'sche Bank) IBAN: DE17790300010011001535BIC: FUCEDE77XXX (Kennziffer 694024)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

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Das Ende ist nah

Jedenfalls das Ende des Jahres des Herrn 2014 und dieses werden wirin den alt-ehrwürdigen Mauern des Klosters Arnstein begehen. Wenndu also den Jahreswechsel ebenfalls nicht im Winterschlaf, sondernvielmehr mit einer ordentlichen Portion Action in Stadt, Haus undWald verbringen willst, dann bist du auf der Jungenschafs-Silvesterfrei-zeit goldrichtig.

Vor allem aber wollen wir die Zeit des Jahreswechsels zum Innehaltennutzen, um Gott für das vergangene Jahr zu danken und ihm das neueJahr anzubefehlen. Dabei konzentrieren wir uns auf sein Wort, das eruns mit der Bibel gegeben hat, denn: Glaube und Action gehören füruns untrennbar zusammen; nur diese (explosive) Mischung führt zueinem sinnerfüllten und spannenden Leben.

T: Jungen von 13 bis 18 Jahren

Z: 28. Dezember 2014 – 1. Januar 2015

O: Kloster Arnstein, Pater Damian Straße 1, 56379 Obernhof

P: € 80,–

L: Unterbringung, Versorgung und Transport während der Freizeit

M: Fabian Strunk und ein bewährtes Mitarbeiterteam

A: [email protected]

K: Beitrag wird vor Ort in bar bezahlt (Kennziffer 695001)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündischeJugendarbeit

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26 mädchenschafts-silvesterfreizeit

In geheimer Mission!

Schnell, pack deine Ausweise, deine Spezialausrüstung und deine Kleidung ein und mach dich auf denWeg ins Hauptquartier. Dort wartet die Chefin des Geheimdienstes und hat einen Auftrag für dich.Aber psst …! Der ist streng geheim!

Haarscharfe Verfolgunsjagden in der Natur, Spezial-Techniken in der Agentenausbildung und eineerlebnisreiche Spurensuche in der Bibel warten auf dich. Sei dabei, wenn am Silvesterabend beim Kri-midinner jeder Spur nachgegangen werden muss, um den Täter zu finden und zu überführen.

T: Mädchen von 13 – 18 Jahren

Z: 28. Dezember 2014 – 2. Januar 2015

O: Kloster Schönau, 56357 Strüth

P: € 80,–

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Deborah Trapp und das Mitarbeiterteam, u. a. Johanna Krahl, Julia Metzdorf, Anne Störger

A: [email protected]

K: Betrag bitte passend zur Freizeit mitbringen (Kennziffer: 695002)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

Nicht vergessen!

28. 12. 2013 – 2. 1. 2014

Silvesterfreizeit Mädchenschaft

im Freizeithaus Engel in Rheinböllen, Info und

Anmeldung für Kurzentschlossene bei: Deborah Trapp

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Abenteuer für Väter mit Kindern

Ein abenteuerliches Wochenende lang können Väter mit ihren Kin-dern am Fuße des größten Vulkans Europas die Natur erleben; gemein-sam spielen, singen und vieles mehr; über wichtige Dinge des Lebensins Gespräch kommen.

Sie können Gottesdienst feiern, Stockbrot am Lagerfeuer essen, sport-lich aktiv werden, die Umgebung erkunden, auch in der Nacht! Sicheinander erleben und entdecken!

Ein Wochenende lang „Väterzeit“ für die Kinder.Ein Wochenende lang „Kinderzeit“ für Väter.

T: Für Väter mit Kindern von 6 – 18 Jahren

Z: 12. – 14. September 2014

O: CVJM-Feriendorf Herbstein

P: € 85,– Väter € 45,– für das 1. Kind € 29,– für jedes weitere Kind

L: Unterkunft, Verpflegung, Programm

M: Klaus Volmer und Team des CVJM-Feriendorfes Herbstein

A: [email protected]

Veranstalter: CVJM-Feriendorf Herbstein, www.cvjm-feriendorf.de

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28 reisebedingungen

Liebe Teilnehmerin,lieber Teilnehmer,

zu einem optimalen Verlauf Ihrer Reise und einerreibungslosen Abwicklung Ihrer Buchung tragenklare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rech-te und Pflichten bei. Diese wollen wir mit Ihnen inForm der nachfolgenden Reisebedingungen tref-fen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirk-sam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nach-stehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ ab-gekürzt – und uns als Reiseveranstalter – nachste-hend „RV“ abgekürzt – im Buchungsfall zustandekommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die ge-setzlichen Vorschriften der §§ 651a bis m BGB überden Pauschalreisevertrag und die Bestimmungender §§ 4 bis 13 der Verordnung über die Informati-ons- und Nachweispflichten für RV und füllen dieseBestimmungen aus. Lesen Sie diese Reisebedin-gungen daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältigdurch.

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der gesetzlichen Vertreter

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchungdes TN sind die Reiseausschreibung und die ergän-zenden Informationen in der Buchungsgrundlagesoweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.

b) Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohldas Vertragsangebot des Minderjährigen, dieservertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter,wie auch des/der gesetzlichen Vertreter selbstdar. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertragnach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungensowohl mit dem minderjährigen TN, als auch mitdessen gesetzlichem(n) Vertreter(n) zustande.

c) Es entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorga-ben, sondern auch den Grundsätzen des RV, TN mitgesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behin-derungen die Teilnahme an den Reisen und Freizei-ten zu ermöglichen. Hierzu ist es jedoch unerläss-lich, dass der TN in der Anmeldung genaue Anga-ben über Art und Umfang bestehender Behinderun-gen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungenmacht, damit der RV prüfen kann, ob eine Teilnah-me und Buchungsbestätigung möglich ist. Solltendem RV solche Angaben nicht gemacht werden,

kann keine Buchungsbestätigung erfolgen, alsokein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgtdurch den RV eine Buchungsbestätigung, weil ihmüber eine solche gesundheitliche Beeinträchtigungnichts mitgeteilt wurde, so behält sich der RV vor,aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem TN zukündigen, falls eine Teilnahme nach dem pflicht-gemäßen Ermessen des RV aufgrund der besonde-ren Umstände der Freizeit nicht möglich oder zu-mutbar ist.

d) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RVvom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An-gebot des RV vor, an das er für die Dauer von zehnTagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf derGrundlage dieses neuen Angebots zustande, wennder TN innerhalb der Bindungsfrist dem RV die An-nahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlungoder Restzahlung erklärt.

e) Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen vonMitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,wie für seine eigenen einzustehen, sofern er dieseVerpflichtung durch ausdrückliche und gesonder-te Erklärung übernommen hat.

f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass bei sämt-lichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichenVorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Wider-rufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt,gilt:

a) Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Ab-schluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieBuchung ist der TN 3 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bu-chungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch denRV zustande, die keiner Form bedarf, mit derFolge, dass auch mündliche und telefonische Be-stätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Beimündlichen oder telefonischen Buchungen über-mittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung derBuchungsbestätigung an den TN. Mündliche odertelefonische Buchungen des TN führen bei entspre-chender verbindlicher mündlicher oder telefoni-scher Bestätigung jedoch auch dann zum verbind-lichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechen-de schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestäti-gung dem TN nicht zugeht.

1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommu-

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nikation über ein Online-Buchungsverfahren (Ver-trag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfol-gen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung imentsprechenden Internetauftritt des RV erläutert.

b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zurLöschung oder zum Zurücksetzen des gesamtenOnlinebuchungsformulars eine entsprechende Kor-rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzungerläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung ange-botenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweitder Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystemgespeichert wird, wird der TN über diese Speiche-rung und die Möglichkeit zum späteren Abruf desVertragstextes unterrichtet.

d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)"zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RVden Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.An dieses Vertragsangebot ist der TN drei Werkta-ge ab Absendung der elektronischen Erklärung ge-bunden.

e) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg bestätigt.

f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durchBetätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustan-dekommen eines Reisevertrages entsprechend sei-ner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei inder Entscheidung, das Vertragsangebot des TN an-zunehmen oder nicht.

g) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bu-chungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.

h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nachVornahme der Buchung des TN durch Betätigungdes Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch ent-sprechende Darstellung der Buchungsbestätigungam Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt derReisevertrag mit Zugang und Darstellung dieserBuchungsbestätigung beim TN am Bildschirm zuStande, ohne dass es einer Zwischenmitteilungüber den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf.In diesem Fall wird dem TN die Möglichkeit zurSpeicherung und zum Ausdruck der Buchungsbe-stätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Rei-severtrages ist jedoch nicht davon abhängig, dassder TN diese Möglichkeiten zur Speicherung oderzum Ausdruck tatsächlich nutzt. Der RV wird dem

TN zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe-stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Faxübermitteln.

2. Leistungsverpflichtung des RV, Er-gänzende Vereinbarungen, Zusiche-rungen Dritter, Fremdprospekte

2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sichausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-tigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt derBuchung gültigen Reiseausschreibung und nachMaßgabe sämtlicher in der Buchungsgrundlage(Prospekt, Internet) erhaltenen Hinweise und Er-läuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hin-weisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzen-der Informationsbriefe für die einzelnen Reisenoder Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfü-gung gestellt wurden.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Kooperati-onspartner des RV), Reise- und Freizeitleiter sowieLeistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunter-nehmen) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbartenInhalt des Reisevertrags abändern, über die ver-traglich zugesagten Leistungen des RV hinausge-hen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibungstehen.

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetaus-schreibungen, die nicht vom RV herausgegebenwerden, sind für den RV und dessen Leistungs-pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durchausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Ge-genstand der Reiseausschreibung oder zum Inhaltder Leistungspflicht des RV gemacht wurden.

2.4. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zuden in der Reiseausschreibung und der Buchungs-grundlage beschriebenen Leistungen sowie zu denReisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichenVereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweis-gründen schriftlich getroffen werden.

3. Bezahlung

3.1. Nach Abschluss des Reisevertrags (Zugang derBuchungsbestätigung) und Aushändigung eines Si-cherungsscheins gemäß § 651k BGB ist eine Anzah-lung in Höhe von 10 % des Reisepreises (soweit einePflicht zur Kundengeldabsicherung besteht), je-doch maximal 255,- € pro TN, zu leisten.

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3.2. Die Restzahlung ist (falls eine Pflicht zur Kun-dengeldabsicherung besteht, soweit der Siche-rungsschein übergeben ist) bis spätestens 2 Wo-chen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht,dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. ge-nannten Gründen abgesagt werden kann. Für dieRechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf denZeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an.

3.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 2 Wochen vorReisebeginn verpflichten den TN zur sofortigenZahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändi-gung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des§651 k BGB.

3.4. Abweichend von den vorstehenden Bestim-mungen ist ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGBnicht zu übergeben, wenn

a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, siekeine Übernachtung einschließt und der Reisepreispro TN 75,- € nicht übersteigt,

b) der RV Reisen nur gelegentlich und außerhalbeiner gewerblichen Tätigkeit veranstaltet.

3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistungbereit und in der Lage ist und kein gesetzlichesoder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TNgegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlungdes Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inan-spruchnahme der Reiseleistung und keine Lei-stungsverpflichtung des RV.

3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungentrotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen undtrotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht frist-gemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kannder RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TNmit Rücktrittskosten nach Ziffer 5. dieser Reisebe-dingungen belasten.

4. Preiserhöhung

4.1. Der RV behält sich vor, den im Reisevertragvereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be-förderungskosten oder der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenoder einer Änderung der für die betreffende Reisegeltenden Wechselkurse entsprechend den nach-folgenden Bestimmungen zu ändern:

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zuläs-sig, sofern zwischen Vertragsabschluss und demvereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate lie-

gen und die zur Erhöhung führenden Umstände vorVertragsabschluss noch nicht eingetreten und beiVertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbarwaren.

4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever-trags bestehenden Beförderungskosten, insbeson-dere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Rei-sepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech-nung erhöhen:

4.4. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-hung kann der RV vom Kunden den Erhöhungsbe-trag verlangen.

4.5. Anderenfalls werden die vom Beförderungsun-ternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahlder Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für den Einzelplatz kann der RV vom Kundenverlangen.

4.6. Werden die bei Abschluss des Reisevertragsbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-gebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Be-trag heraufgesetzt werden.

4.7. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Ab-schluss des Reisevertrags kann der Reisepreis indem Umfange erhöht werden, in dem sich dieReise dadurch für den RV verteuert hat.

4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung desReisepreises hat der RV den Kunden unverzüglichnach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu infor-mieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tagvor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kundeberechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zu-rückzutreten oder die Teilnahme an einer minde-stens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn derRV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreisfür den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. DerKunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüg-lich nach der Mitteilung des RV über die Preiserhö-hung gegenüber dem RV geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN

5.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von derReise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüberdem RV unter der nachfolgend angegebenen An-schrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, denRücktritt schriftlich zu erklären.

30 reisebedingungen

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5.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritter die Reise nicht an, so verliert der RV den An-spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann derRV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertretenist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine an-gemessene Entschädigung für die bis zum Rücktrittgetroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwen-dungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise-preis verlangen.

5.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruchzeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigungder Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum ver-traglich vereinbarten Reisebeginn in einem pro-zentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliertund bei der Berechnung der Entschädigung ge-wöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wirdnach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-klärung des TN wie folgt berechnet:

EigenanreiseBis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21,- €)vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 %

Bus- und BahnreisenBis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %jeweils pro TN.

Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnunggestellte Gesamtpreis.

5.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuwei-sen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlichgeringere Kosten als die geltend gemachte Kosten-pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist derTN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenenKosten verpflichtet.

5.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehen-den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi-gung zu fordern, soweit der RV nachweist, dassihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je-weils anwendbare Pauschale entstanden sind.Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, soist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädi-gung unter Berücksichtigung etwa ersparter Auf-wendungen und einer etwaigen anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu bezif-fern und zu belegen.

5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibtdas Recht des TN, gem. § 651b BGB einen Ersatz-teilnehmer zu stellen, unberührt.

5.7. Dem TN wird der Abschluss seiner Reiserück-trittskostenversicherung sowie einer Versicherungzur Deckung der Rückführungskosten bei Unfalloder Krankheit ausdrücklich empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihmordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in An-spruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind

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(z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonsti-gen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruchauf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RVwird sich um Erstattung der ersparten Aufwendun-gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Ver-pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig uner-hebliche Leistungen handelt oder wenn einer Er-stattung gesetzliche oder behördliche Bestimmun-gen entgegenstehen.

7. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der TN ungeachteteiner Abmahnung des RV oder der von ihm einge-setzten Reise-/Freizeitleitung die Durchführungder Reise/Freizeit nachhaltig stört oder gegen dieGrundsätze des RV oder gegen die Weisung der ver-antwortlichen Leitung verstößt. Die Reise-/Frei-zeitleiterin/der Reise-/Freizeitleiter ist zur Abga-be der erforderlichen Erklärungen vom RV bevoll-mächtigt und berechtigt.

7.2. Bei Minderjährigen ist der RV, nach Benach-richtigung der Erziehungsberechtigten, berech-tigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, beiVolljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RVwird, soweit dies unter Berücksichtigung der Be-sonderheiten der vertraglich vereinbarten Beför-derung möglich ist (demnach z.B. nicht bei Busrei-sen mit gemeinsamer An- und Abreise), die ver-traglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen.Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmender vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzli-chen Vertreter.

7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vol-len Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich je-doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er auseiner anderweitigen Verwendung der nicht in An-spruch genommenen Leistungen erlangt, ein-schließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Rücktritt des RVO wegen Nichter-reichen einer Mindestteilnehmerzahl

8.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer in derkonkreten Reiseausschreibung genannten Mindest-teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestim-mungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahme-bestätigung anzugeben oder es ist dort auf die ent-sprechenden Angaben in der ReiseausschreibungBezug zu nehmen.

b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber dieAbsage der Reise unverzüglich zu erklären, wennfeststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen derMindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des RV später als 2 Wochen vor Rei-sebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einemfrüheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Min-destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,hat der RV unverzüglich von seinem Rücktritts-recht Gebrauch zu machen.

8.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme aneiner mindestens gleichwertigen anderen Reiseverlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Ange-bot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüg-lich nach der Erklärung des RV über die Absage derReise gegenüber dem RV geltend zu machen.

8.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Rei-sepreis unverzüglich und ohne Abzüge an den TNzurückbezahlt.

9. Pass-, Visa- und Gesundheits-bestimmungen

9.1. Der RV informiert in der Reiseausschrei-bung/der Buchungsgrundlage über die obigen Be-stimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültigsind. Diese Informationen gelten für deutscheStaatsbürger, bei denen keine besonderen Verhält-nisse gegeben sind. In der Person des TN begrün-dete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaats-bürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun-gen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweisusw.) können dabei nicht berücksichtigt werden,soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mit-geteilt worden sind.

9.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entspre-chend der vorstehenden Bestimmungen nach-kommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestim-mungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sichder RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haf-tet, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaf-fung übernommen hat, nicht für die rechtzeitigeErteilung und den Zugang solcher Unterlagen.

32 reisebedingungen

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9.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschrif-ten Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnah-me an der Reise verhindern oder beeinträchtigen,berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreienRücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur,wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung inder Lage ist und die genannten Schwierigkeitennicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprü-che des TN im Falle einer Verletzung der Informa-tionspflicht des RV bleiben unberührt.

10. Pflicht des TN zu Beachtung derHinweise des RV zur Mängelanzeigewährend der Reise; Kündigung desReisevertrages durch den TN; frist-wahrende Geltendmachung von An-sprüchen des TN nach Reiseende

10.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, dieihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Rei-seantritt zugehen, verpflichtet.

10.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängel-anzeige (§§ 651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisenmit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er ver-pflichtet ist, auftretende Störungen und Mängelsofort der/dem vom RV eingesetzten Reise-/Frei-zeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. An-sprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenndiese Rüge unverschuldet unterbleibt.

10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels er-heblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertragkündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infol-ge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RVerkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kün-digung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Be-auftragten (Reise-/Freizeitleiter/in, örtlicheAgentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemes-sene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfezu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es

nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RVoder seinen Beauftragten verweigert wird oderwenn die sofortige Kündigung des Vertrags durchein besonderes Interesse des TN gerechtfertigtwird.

10.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Reise-/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RVsind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemän-gel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzu-erkennen.

10.5. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach §651g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewähr-leistungsansprüche innerhalb eines Monats nachder vertraglich vorgesehenen Beendigung derReise gegenüber dem RV geltend zu machen, wirdin Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Rei-severtrag wie folgt konkretisiert:

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der TN nach Reiseende inner-halb eines Monats nach dem vertraglich vorgese-henen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltendzu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einenSonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner-kannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages dernächste Werktag

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend und nurgegenüber dem RV unter dessen Anschrift (sieheunten) erfolgen.

c) Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische An-sprüche und für Ansprüche aus Körperschäden desTN.

d) Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Ge-päckschäden oder Zustellungsverzögerungen beimGepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Ge-währleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d,651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden.Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbe-

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schädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz-anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

e) Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht,wenn die fristgerechte Geltendmachung der An-sprüche durch den TN unverschuldet unterbleibt.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden,die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit resultieren, ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der RV für einen dem TN entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport-veranstaltun-gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförde-rungsleistungen von und zum ausgeschriebenenAusgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich und unter Angabe des vermittel-ten Vertragspartners als Fremdleistungen so ein-deutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TNerkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungendes RV sind. Der RV haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TNvom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderun-gen während der Reise und die Unterbringung wäh-rend der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-nisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.

12. Verjährung, Datenschutz

12.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGBaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit einschließlich vertraglicher An-sprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahr-lässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einervorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-fen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diesgilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger

Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des RV oder auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen desRV beruhen.

12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bisf BGB verjähren in einem Jahr.

12.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 be-ginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den ver-traglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt derletzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Er-klärungsort staatlich anerkannten allgemeinenFeiertag oder einen Sonnabend, so tritt an dieStelle eines solchen Tages der nächste Werktag

12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und demRV Verhandlungen über den Anspruch oder die denAnspruch begründenden Umstände, so ist die Ver-jährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV dieFortsetzung der Verhandlungen verweigert. DieVerjährung tritt frühestens drei Monate nach demEnde der Hemmung ein.

12.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten ent-sprechend für die Ansprüche der gesetzlichen Ver-treter des TN als Vertragspartner des Reisever-trags.

Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigtenPersonaldaten des TN werden mittels EDV erfasstund nur vom RV verwendet und nicht weitergege-ben.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder SchweizerStaatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts-und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und demRV die ausschließliche Geltung des deutschenRechts vereinbart. Solche TN können den RV aus-schließlich an dessen Sitz verklagen.

13.2. Für Klagen des RV gegen TN bzw. Vertrags-partner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristi-sche Personen des öffentlichen oder privatenRechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart

2000-2013

34 reisebedingungen

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(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Für meinen Sohn/meine Tochter/mich

habe ich Interesse an der Freizeit vom __________ bis ________________

in ______________________________________________________________________________ an.

Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________

geb. am: _______________________________

PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________

E-Mail: ______________________________________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________________________

Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager.

Er/sie ist O Mitglied des CVJM O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.

Anmeldung zu Freizeiten des CVJM-Westbund

Buchungsinteresse

Bitte dieses untere Formular bei Interesse an einer Freizeit, die nicht vom CVJM-Westbund veranstaltet wird, benutzen.

(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Hiermit melde ich meinen Sohn/meine Tochter/mich

verbindlich zur Freizeit (Kennziffer ___________) vom _________________ bis ___________________

in ______________________________________________________________________________ an.

Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________

geb. am: _______________________________

PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________

E-Mail: ______________________________________________________________________________

Straße: _____________________________________________________________________________Er/sie wird sich willig in die Freizeitgemeinschaft einordnen. Das Baden/Schwimmen ist ihm/ihr unter Aufsichterlaubt. Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu.

Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager.

Er/sie ist O Mitglied des CVJM O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.

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2014 veranstaltungen

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17. Mai 42. Gau-Waldlaufmeisterschaft, Jugendbildungsstätte Wilgersdorf

13. – 15. Juni Häuptlingsprüfung Jungen, Lindenmühle (Ergeshausen)

13. – 14. September Weiße-Streifen-Träger/-innen-Treffen, Wilgersdorf

20. – 21. September Jungschar-Sportfest, Rüggeberg

11. Oktober Jungschartag Rheinland-Saar, Emmelshausen

24. – 26. Oktober Häuptlingsprüfung Mädchen, Lindenmühle (Ergeshausen)

22. – 25. Mai 2015 Jungschar-Kongress 2015, Wuppertal

Man findet uns auch im Netz!www.cvjm-buendisch.de · www.facebook.de/CVJMBuendisch