Versicherte Organisationen Sporthilfe NRW, Landessportbund/Sportjugend Nordrhein-Westfalen,...
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Versicherte Organisationen
Versicherte Organisationen
• Sporthilfe NRW, Landessportbund/Sportjugend Nordrhein-Westfalen, Bildungswerk des Landessportbundes NRW
• Stadt- und Kreissportbünde sowie Stadt- und Gemeindesportverbände
• Fachverbände und Verbände mit besonderer Aufgabenstellung
• Vereine
Inhalt:
Versicherungen imSport
versicherte Organisationen
versicherte Personen
versicherteVeranstaltungen
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatz-versicherungen
1 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
WestLottoDas Unternehmen
WestLottoDas Unternehmen
• WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren.
• Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses,
verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des
Landes Nordrhein-Westfalen.
• Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700
Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49,
GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und
ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6
sowie plus 5.
Was leistet WestLotto für den Sport?
• Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein-
Westfalen.
• Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport.
• Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig.
• Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet.
• Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen Kooperationspartner WestLotto unterstützt.
• Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu unterstützen.
Kooperationspartner WestLotto
WestLotto + Landessportbund NRWGemeinsam gut für NRW
Imagefilm WestLotto:
http://goo.gl/y61pQU
Versicherte Personen
Versicherte Personen
• aktive und passive Mitglieder (keine Nichtmitglieder oder Mitglieder auf Zeit)
• Funktionäre (Mitglieder der Vereinsorgane und mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen Beauftragte)
• Übungsleiter/innen und Trainer/innen
• Schieds-, Kampf- und Zielrichter/innen
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Inhalt:
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versicherte Organisationen
versicherte Personen
versicherteVeranstaltungen
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatz-versicherungen
6 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Versicherte Personen
Versicherte Personen
• Angestellte und Arbeiter/innen
• Mitarbeiter/innen gegen Vergütung (Honorarkräfte)
• Lizenzspieler/innen (außer Berufssportler/innen)
• Helfer/innen bei versicherten Veranstaltungen (auch Nichtmitglieder)
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versicherte Personen
versicherteVeranstaltungen
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatz-versicherungen
7 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Versicherte Veranstaltungen
Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen
• Versicherungsschutz bei Durchführung der satzungsgemäßen Tätigkeiten
• gesellige Veranstaltungen des Vereins
• über den Vereinscharakter hinausgehende öffentliche Veranstaltungen (z. B. Stadt- und Dorffeste)
• Veranstaltungen, die zusammen mit sportfremden nicht kommerziellen Organisationen durchgeführt werden
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8 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Versicherte Veranstaltungen
Versicherte Veranstaltungen undUnternehmungen
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• Sport- und Spielgemeinschaften mehrerer versicherter Vereine oder Organisationen
• Fahrtveranstaltungen mit touristischem oder kulturellem Charakter, Studien- Ferien- und Vergnügungsfahrten, Jugendaustausch
• mehrtägige Vereinsreisen, Vereinsausflüge, Sportreisen, Wanderungen
• Mitarbeit an Bauobjekten und Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vereins-3-
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9 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Versicherte Veranstaltungen
Versicherte Veranstaltungen undUnternehmungen
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• versichert ist die aktive Teilnahme und das Wegerisiko
• versichert ist die Teilnahme als Zuschauer/in an versicherten Veranstaltungen im Bereich des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (außerhalb von NRW nur für Veranstaltungen, für die der eigene Verein offiziell eine Mannschaft oder eine/n Sportler/in gemeldet hat).
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10 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Grundsätze
Grundsätze der Sportversicherung
• Beihilfefunktion, kein Ersatz für- private Vorsorge- individuelle Risiken- gesundheitliche Bagatellschäden
• Gleichbehandlungsgrundsatz
• Subsidiarität - vor allem zum Sozialversicherungsbereich
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Sparten
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13 | Thema der Präsentation, Ort DD.MM.YYYY
Sparten
Versicherte Sparten
• Unfallversicherung • Haftpflichtversicherung • Vertrauensschadenversicherung • Reisegepäckversicherung • Rechtsschutzversicherung • Krankenversicherung
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versicherte Personen
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14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Wann wird eine Versicherungsleistung erbracht?
1. Unfallmeldung durch Verein und Mitglied
2. Anmeldung eines Anspruchs durch die versicherte Person - Tagegeld (einmalige Pauschale) - Übergangsleistung (Geltendmachung spätestens 10 Monate
nach Eintritt des Unfalles) - Bergungskosten - Todesfall - Invalidität
3. Prüfung durch das Versicherungsbüro
4. Gutachten (ggf.)
5. Leistung
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versicherteVeranstaltungen
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18 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Krankenversicherung
Krankenversicherung
• Zahnschäden nach Vorleistung eigener Absicherung bei freier Materialwahl bis zu 40% des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 2.600 €
• Hilfsmittel nach ärztlichem Ermessen (ausgenommen Brillen und Hörgeräte) bis zu 2.600 €
• Brillen, Sportbrillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte bis zu 50 €
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21 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Krankenversicherung
Krankenversicherung
• Heilbehandlungskosten bei Auslandsaufenthalten zu 100% ohne Begrenzung
• Rückbeförderungs- und Überführungskosten zu 100%
• Ersttransport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus bis zu 13 €
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22 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013