Weiterbildungsabsolventen · • Funktionsbereiche des Finanz- u. Rechnungswesens wie z.B....
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Bachelor of Arts fürWeiterbildungsabsolventen
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INSTITUT
Institut.
Wirtschaft.
Hellweg.
Sauerland.
Einbindung der Wirtschaft | Angewandte Wissenschaft | Hohe Qualität der Lehre
Integration beruflicher Expertise | Persönliches Coaching
Als Tochtergesellschaft der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland sind wir ein Institut der
Wirtschaft – vielmehr ein Institut für die Wirtschaft.
Unser Ziel – Um den Bedarf an Fach- und Führungskräften in der Wirtschaft
zukünftig zu decken, wollen wir den Menschen der Region Möglichkeiten der
persönlichen Weiterentwicklung bieten und berufliche Perspektiven schaffen.
Unsere Tätigkeit – Wir entwickeln Bildungsangebote, die inhaltlich und konzeptionell
auf die Erfordernisse der Wirtschaft und ihrer Beschäftigten ausgerichtet sind.
Anerkannte außerhochschulische Leistungen
• BWL
• VWL
• Recht
Nachzuholende außerhochschulische Leistungen
• Methodenlehre (Mathematik/Statistik)
• Fremdsprachen (Business English)
- Einreichung eines externen Zertifikats möglich
- mindestens Niveau B2
- International anerkannt
- Keine Teilnahmebescheinigung
- ausgewiesene Note und/oder Punktzahl
• Individuelle Führungskomptenzen
→ Durchführung und Planung VWA Kaiserslautern
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AUSSERHOCHSCHULISCHE MODULE
Zu erbringende hochschulische Leistungen
• Praxismodul
- Betriebliche Anwendung I (1. Semester)
- Betriebliche Anwendung II (1. Semester)
- Betriebliche Anwendung III (3. Semester)
- Projektarbeit (3. Semester)
• Spezialisierungsmodul
- Seminarhausarbeit I (2. Semester)
- Seminarhausarbeit II (2. Semester)
• Bachelorthesis (4. Semester)
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AUSSERHOCHSCHULISCHE MODULE
Studieninhalte und -verlauf
BACHELOR OF ARTS
FÜR WEITERBILDUNGSABSOLVENTEN
1. Semester
F. Praxis
▪ F.1 Betriebliche Anwendungen I
▪ F.2 Betriebliche Anwendungen II
Ggf. zusätzliche Studien- und
Prüfungsleistungen
▪ A. Betriebswirtschaftslehre
▪ B. Volkswirtschaftslehre
▪ C. Recht
▪ D. Methodenlehre u. Fremdsprachen
▪ E. Individuelle Führungskompetenzen
2. Semester
G. Zentrale Prüfungselemente
▪ G.1 Wahlpflichtseminar I
▪ G.2 Wahlpflichtseminar II
Ggf. zusätzliche Studien- und
Prüfungsleistungen
▪ A. Betriebswirtschaftslehre
▪ B. Volkswirtschaftslehre
▪ C. Recht
▪ D. Methodenlehre u. Fremdsprachen
▪ E. Individuelle Führungskompetenzen
3. Semester
F. Praxis
▪ F.3 Betriebliche Anwendungen III
▪ F.4 Projektarbeit
Ggf. zusätzliche Studien- und
Prüfungsleistungen
▪ A. Betriebswirtschaftslehre
▪ B. Volkswirtschaftslehre
▪ C. Recht
▪ D. Methodenlehre u. Fremdsprachen
▪ E. Individuelle Führungskompetenzen
4. Semester
G. Zentrale Prüfungselemente
▪ G.3 Bachelorarbeit
Absolventen
außerhochschulischer
Weiterbildungen
PRAXISMODULE
Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts wird das Ablegen von vier Praxismodulen verlangt.
F.1 Betriebliche Anwendungen I (15 CP)
F.2 Betriebliche Anwendungen II (15 CP)
F.3 Betriebliche Anwendungen III (15 CP)
F.4 Projektarbeit (15 CP)
Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen ihre eigenen praktischen Erfahrungen und Beobachtungen in das
akademische Lernen strukturiert einzubringen sowie die akademischen Lerninhalte an der betrieblichen Realität zu
reflektieren.
Inhalt eines Praxismoduls ist die Betrachtung wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte im betrieblichen Alltag. Im
Mittelpunkt eines Praxismoduls steht die Darlegung einer in den betrieblichen Funktionsbereichen praktizierten Tätigkeit
bzw. eines Prozesses sowie die Analyse dieser Tätigkeit / dieses Prozesses. Die Praxismodule sollen den
wechselseitigen Informationstransfer zwischen betrieblicher Praxis und akademischem Studium sicherstellen und in
beide Richtungen unterstützend und fördernd wirken.
Lehrformen: Anwendung in der betrieblichen Praxis
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PRAXISMODULE
Betriebliche Anwendungen I, II, III
• Die Studierenden erstellen für jede der drei Betrieblichen Anwendungen einen Praxisbericht.
• In den drei Praxisberichten sind verschiedene betriebliche Funktionsbereiche abzudecken:
• Funktionsbereiche aus Realprozessen
wie z.B. Beschaffung und Materialwirtschaft / Lager / Transport / Produktionsplanung / Arbeitsplanung
Qualitäts-management / Verkauf / Versand / etc.
• Funktionsbereiche des Finanz- u. Rechnungswesens
wie z.B. Buchführung u. Bilanzierung / Lohnabrechnung / Kosten-u. Leistungsrechnung / Finanzierung
Geldverkehr und Zahlungsabwicklung / etc.
• Führungsunterstützende Funktionsbereiche
wie z.B. Personalabteilung / Organisation / Unternehmensplanung / Controlling
betriebliche Informations- u. Kommunikationstechnik / etc.
• Bei der Erstellung der Praxisberichte sollte es sich um eine separat abgrenzbare Tätigkeit bzw. einen Prozess
handeln. Daher empfiehlt es sich dringend, die Tätigkeit / den Prozess nicht zu allgemein und nicht zu „groß“ zu
wählen. Es ist besser, einen klar abgegrenzten Bereich mit seinen Problemstellungen und praktizierten
Lösungsmethoden präzise und detailliert darzustellen, als einen zwangsläufig nur oberflächlichen Überblick über
einen umfassenden Großbereich zu geben.
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PRAXISMODULE
Formale Gestaltung und Aufbau der Betrieblichen Anwendungen
• Der Praxisbericht ist eine schriftliche, 10 Seiten umfassende Ausarbeitung.
• Grundsätzlich sollte sich bei der formalen Gestaltung der Praxisberichte an die „Hinweise zur Anfertigung von
Studienarbeiten“ gehalten werden.
• Die Verarbeitung wissenschaftlich-theoretischer Literatur ist nicht zwingend notwendig, es können jedoch
grundlegende Quellen zur Anfertigung eines jeweiligen Berichts herangezogen werden.
• Sofern die Berichte unternehmenssensible Daten enthalten, können diese ggf. mit einem Sperrvermerk versehen
werden.
• Die Praxisberichte sollten entsprechend der nachfolgenden Bestandteile aufgebaut sein:
• Unternehmens-/ Funktionsbereichsvorstellung
• Beschreibung der Tätigkeit / des Prozesses
• Analyse der Stärken und Schwächen der Tätigkeit / des Prozesses
• Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit / des Prozesses
• (Aufzeigen von möglichen Lösungswegen zur Reduzierung bzw. Überwindung der identifizierten
Schwachpunkte)
• Zusammenfassung: kritische Bewertung der Ergebnisse, Ausblick
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PRAXISMODULE
SPEZIALISIERUNGSMODULE
Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts wird das Ablegen von zwei Spezialisierungsmodulen
(Wahlpflichtmodule) verlangt.
Spezialisierungsmodul G.1 (10 CP)
Spezialisierungsmodul G.2 (10 CP)
Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen und anschließend die
Ergebnisse ihrer Arbeit zu präsentieren und zu diskutieren.
Inhalt eines Spezialisierungsmoduls ist die Bearbeitung von aktuellen Problemfeldern aus dem Bereich der
Wirtschaftswissenschaften. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, ökonomische Probleme zu analysieren
und auf dieser Basis Lösungsvorschläge zu deren Beseitigung bzw. Minderung zu entwickeln. Die gestellten Themen
bauen primär auf den im Studium vermittelten wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten auf und vertiefen diese.
Lehrformen: Seminarblockveranstaltung
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SPEZIALISIERUNGSMODULE
Eine Seminarblockveranstaltung wird durch einen Dozenten geleitet. Der Dozent steht den Semiarteilnehmern
beratend zur Seite. Ein Seminar umfasst die eigenständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit, sowie die
Präsentation und Verteidigung der Ergebnisse der Arbeit.
1. Seminarauftaktveranstaltung (je Spezialisierungsmodul 1 Tag)
2. Seminararbeit
• Seminararbeiten sind wissenschaftliche Ausarbeitungen zu einer anwendungsorientierten Problemstellung.
• Sie bestehen aus einer schriftlichen Ausarbeitung von 12 Seiten Umfang.
• Mit einem Notengewicht von 67 % liegt das Schwergewicht eines Seminars auf der Seminararbeit.
• Die Seminararbeit ist mit min. der Note ausreichend (4,0) zu bestehen. Studierende die eine schlechtere
Bewertung erhalten, werden nicht zur Präsentation und Verteidigung zugelassen.
3. Präsentation und Verteidigung (je Spezialisierungsmodul 1 Tag)
• Ergebnisse aus der Seminararbeit sind auf einer eintägigen Blockveranstaltung zu präsentieren und zu
verteidigen.
• Präsentation und Verteidigung der Seminararbeit geht zu 33 % in die Gesamtnote ein und ist ebenfalls mit min.
der Note ausreichend 4,0 zu bestehen.
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SPEZIALISIERUNGSMODULE
BACHELORARBEIT
Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts wird die Anfertigung einer Bachelorarbeit verlangt.
Bachelorarbeit G.3 (12 CP)
Qualifikationsziele: Die Studierenden zeigen, dass sie das erlernte Instrumentarium des Studiums auf ein praktisches
Problem anzuwenden verstehen und das Problem mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachvollziehbar lösen können.
Inhalt des Moduls: Die Bachelorarbeit ist eine längere schriftliche, 30 Seiten umfassende Prüfungsarbeit und bildet in
der Regel den Abschluss des Studiums. Die Bachelorarbeit ist entweder eine eigenständige Untersuchung oder
betrachtet ein bekanntes Thema unter neuen Aspekten. Diese soll zeigen, dass die Studierenden befähigt sind,
innerhalb einer vorgegebenen Frist, eine praxisorientierte Aufgabe aus der Wirtschaftswissenschaft selbstständig mit
den in der Anwendung erprobten wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden zu bearbeiten und in
fachübergreifende Zusammenhänge zu stellen.
Lehrformen: Selbststudium, ggf. Anwendung in der betrieblichen Praxis
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BACHELORARBEIT
Abwicklung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten - von der Themenfindung bis zur Bewertung –
1. Themenfindung
• Bitte beschäftigen Sie sich frühzeitig und intensiv mit der Themenfindung.
• Entwickeln Sie einen Themenvorschlag und eine mögliche Vorgehensweise.
2. Betreuung durch einen fachlich zuständigen Dozenten
• Benachrichtigung über die betreuenden Dozenten, die Ihnen bei der Bachelorarbeit beratend zur Seite stehen,
erhalten Sie per Email (siehe Zeitplanung).
• Wenden Sie sich mit Ihrem Themenvorschlag an einen fachlich zuständigen Dozenten und klären Sie die
grundsätzliche Intention und Machbarkeit.
• Folgende Fragen sollten hierbei bereits geklärt werden:
• Enthält das Thema eine wissenschaftliche Fragestellung?
• Ist der Studierende über die generellen inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine
wissenschaftliche Arbeit ausreichend informiert?
• Welchem Fachgebiet ist die zu erstellende Arbeit zuzuordnen?
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BACHELORARBEIT
3. Exposé und Arbeitsgliederung
Zur Themenstellung fertigt der Studierende ein Exposé sowie eine Arbeitsgliederung an und bespricht diese
wiederum mit seinem zuständigen Dozenten.
Exposé
• Erläuterung der Problemstellung (Ausgangslage) und eine Beschreibung der Zielsetzung.
• Mit welcher Vorgehensweise soll die Zielsetzung erreicht werden (Methoden)?
• Welche Ergebnisse sind zu erwarten und für wen sind diese von Interesse?
• Wird die Arbeit in einem Unternehmen geschrieben, ist eine kurze Beschreibung der dortigen
Rahmenbedingungen erwünscht.
• Wie ist die persönliche Motivation des Studierenden zur Behandlung dieses Themas?
• Auf welche wissenschaftliche Literatur wird zurückgegriffen?
Arbeitsgliederung
• Veranschaulichung der grundsätzlichen Systematik (roter Faden).
• Die Funktion und der ungefähre Umfang der einzelnen Kapitel sollen über die hierarchische Struktur der
Gliederung verdeutlicht werden.
• Darstellung des Ablaufes konform zu den Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten (siehe hierzu
„Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten“ oder gleichwertige Veröffentlichen).
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BACHELORARBEIT
4. Prüfungsanmeldung /-zulassung
• Bitte beachten Sie, dass der Dozent zum gewählten Thema seine Zustimmung geben muss.
• Bei Konsens füllt der Studierende den entsprechenden Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit aus und reicht
diesen vollständig ausgefüllten und unterschrieben zusammen mit dem Exposé und Arbeitsgliederung beim
Institut ein. Die Unterschrift des Dozenten wird durch die Studienkoordination eingeholt!
• Der Studierende überprüft selbst, ob er entsprechend der Prüfungsordnung alle Eingangsvoraussetzungen
erfüllt und genügend Credit Points (CP) erlangt hat, um seine Bachelorarbeit anmelden zu können.
• Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer in den Pflichtmodulen 120 Credits erworben hat.
• Nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars werden die notwendigen Voraussetzungen geprüft und der
Beginn der Bearbeitungszeit festgelegt.
• Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bekanntgabe des Bearbeitungszeitraumes erfolgt schriftlich.
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BACHELORARBEIT
5. Bearbeitung und Abgabe der Bachelorarbeit
• Nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung kann der Studierende mit der Bearbeitung beginnen.
• Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt höchstens neun
Wochen.
• Betreuung und Beratung erfolgen nach Bedarf durch den betreuenden Dozenten.
• Die Abgabe muss innerhalb der Bearbeitungszeit erfolgen, da die Arbeit sonst als »nicht ausreichend« gewertet
wird.
• Die Abgabe der Bachelorarbeit mit ehrenwörtlicher Erklärung erfolgt in dreifacher schriftlicher, gebundener
Ausfertigung sowie einmal in elektronischer Form (CD-ROM mit pdf- und Word-Datei) zwecks Plagiatsprüfung.
• Das gedruckte Exemplar für den betreuenden Dozenten (Erstprüfer) ist beim Institut der Wirtschaft Hellweg-
Sauerland abzugeben. Die anderen Exemplare sowie die CD-ROM sind an das Studierenden-Servicebüro
(SSB) der FH SWF in Meschede zu schicken.
Institut der Wirtschaft Fachhochschule Südwestfalen
Hellweg-Sauerland gGmbH Studierenden-Servicebüro
Studienkoordination Duales Studium
Königstr. 14 Lindenstraße 53
59821 Arnsberg 59872 Meschede
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BACHELORARBEIT