Wenn Onlinezeiten überhand nehmen - Hesse · 2015. 7. 8. · und fundiertes Wissen auf der Seite...
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Wenn Onlinezeiten überhand nehmen
Tipps zum sinnvollen Beschränken der Internetnutzung
Von Joachim Berger
Neues Gymnasium Rüsselsheim
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Inhalt
1. Vorwort ............................................................................................. S. 3
2. Einfache Maßnahmen ...................................................................... S. 4
„Techniklos“ durch die Nacht ............................................................. S. 4
Nur bei Anwesenheit der Eltern online ............................................. S. 4
Rechner‐Passwort ............................................................................. S. 4
Router‐Passwort ................................................................................ S. 5
3. Technische Grenzen setzen am Beispiel der FRITZ!Box 7390 ......... S. 5
Routerzugriff ...................................................................................... S. 5
Gastzugang ........................................................................................ S. 6
WLAN‐Zugang einengen .................................................................... S. 7
4. Die FRITZ!Box im Feintuning ............................................................ S. 8
Zeitlimit .............................................................................................. S. 8
Gute Seiten, böse Seiten ................................................................. S. 11
5. Fazit ................................................................................................. S. 12
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Vorwort
Schon mehrere Jahre leistet Herr Steppich von der Gutenbergschule in Wiesbaden
hervorragende Arbeit in Sachen Jugendmedienschutz. Um dieses brisante und wichtige
Thema Eltern und Kindern zu vermitteln, bietet er selber Vorträge zu diesem Thema an.
Außerdem ist er an der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu Medienberatern an
hessischen Schulen beteiligt. Bei dieser dreitägigen Fortbildung ist seiner Thematik fast ein
ganzer Tag gewidmet. Ihm ein herzliches Dankeschön und der Hinweis, dass sein geballtes
und fundiertes Wissen auf der Seite www.medien‐sicher.de zum Abruf bereit steht.
Da Eltern derzeit noch zum Großteil in der Medienerziehung wenig Erfahrung haben oder
sich noch nicht oder zu wenig damit auseinandergesetzt haben, sollen die
Elterninformationsabende hier ein Problembewusstsein schaffen. Wenn es um sinnvolle
Eingriffe in die Nutzung der technischen Geräte geht, sind viele Eltern immer noch
abgehängt. Auf einfache Weise – einen entsprechenden Router vorausgesetzt – lässt sich die
Onlinezeit der Kinder sinnvoll begrenzen. Zusätzliche Regeln im Umgang mit Handy, Tablet,
PC oder Konsole lassen die Abhängigkeit vom Rund‐um‐die‐Uhr‐Onlinesein‐Müssen
reduzieren.
Es sei an dieser Stelle hingewiesen, dass je älter der Nachwuchs ist, das Potential zur
Umgehung der Schutzmaßnahmen zunimmt. Ein Miteinanderreden ist daher trotzdem
unerlässlich. Außerdem möchte der Herausgeber darauf hinweisen, dass für die Richtigkeit
der Angaben keine Gewähr gegeben werden kann, da sich Funktionen ändern können und
Bedienungsfehler auf Elternseite bei der Router‐Konfiguration nicht auszuschließen sind. Alle
hier vorgestellten Einstellmöglichkeiten wurden an einem Router der Firma AVM, nämlich
der FRITZ!Box 7390, vorgenommen. Auch andere Router bieten teilweise ähnliche
Einstellmöglichkeiten, es wäre aber sehr schwierig alle Router‐Modelle anderer Hersteller
hier darzustellen. Inwiefern der heimische Router ähnliche Funktionen bietet, lässt sich
natürlich in der Bedienungsanleitung nachlesen. Den sicherlich größten Funktionsumfang
bieten derzeit wohl die aktuellen Modelle aus dem Haus AVM, weshalb dieser Beitrag auf
den Funktionen der FRITZ!Box aufbaut.
Groß‐Gerau, im Januar 2015
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Einfache Maßnahmen
Ohne Eingriff in die Router‐Einstellungen können auch weniger computertechnisch versierte
Eltern den Internet‐Konsum ihrer Kinder bremsen. Dies setzt voraus, dass die Regeln vorab
besprochen und natürlich eingehalten werden – auf beiden Seiten. Ein Einknicken in der
Durchsetzung der Regeln, um Ruhe zu haben, ist hier wenig hilfreich. So weist Herr Steppich
darauf hin, dass Handys sehr gut als Lampenersatz zum heimlichen Lesen unter der
Bettdecke genutzt werden können. Wenn dann noch eine SMS oder eine WhatsApp‐
Nachricht hereinschneien, kann es eine kurze Nacht werden. Oder es wird noch schnell ein
Spiel angefangen, das sich zeitlich doch weiterausdehnt als geplant. Auch das Hinzubuchen
einer Surfflatrate sollte erst ab 16 Jahren erfolgen. Wenn das Handy ins Internet muss, dann
zu Hause per WLAN. Da aber immer mehr öffentlich zugängliche Hotspots einen kostenlosen
Internetzugang unterwegs ermöglichen, steht diese einschränkende Maßnahme auf
wackligen Füßen.
„Techniklos“ durch die Nacht
Herr Steppich empfiehlt in seinem Vortrag, auf keinen Fall Fernseher, Computer, Konsole
etc. in ein Kinderzimmer zu stellen. Man habe als Elternteil nur schwer den Überblick über
die tatsächlichen Bildschirmzeiten. Außerdem steige die Nutzungsdauer dieser Geräte auf
das Doppelte.
Mobile Geräte gehören seiner Ansicht nach genauso wenig zur Schlafenszeit in ein
Kinderzimmer. Seine Empfehlung lautet: eine Handy‐/Konsole‐/iPod‐ etc. Garage. Das ist
eine Art Parkplatz im Flur oder an einer geeigneten Stelle, in dem sich das Gerät/die Geräte
ab einer bestimmten Uhrzeit zu befinden haben. Sinnvoll kann es sein, hier auch eine
Auflademöglichkeit einzurichten (Verteilerleiste mit dem Netzteil/Ladegerät). Morgens
können dort geparkte Handys wieder entnommen werden. Vor dem Schlafengehen müssen
Eltern natürlich das „korrekte Parken“ kontrollieren.
Nur bei Anwesenheit der Eltern online
Gerade, wenn Eltern ganztägig berufstätig sind, ist es schwierig, den Internetkonsum der
eigenen Kinder zu überprüfen. Noch schwieriger ist dies beim Fernsehkonsum
durchzuführen. Sollte der PC per WLAN auf den Router zugreifen, ist die einfachste
Maßnahme den USB‐WLAN‐Stick am PC abzuziehen und diesen sicher zu verwahren. Der
WLAN‐Stick wird dann nur bei Anwesenheit der Eltern ausgeteilt. Sollten die Einstellungen
im Router allerdings zu einfach sein, gibt es hier für pfiffige Schüler die Möglichkeit, das zu
umgehen, warnt Herr Steppich. Denn wenn sich Tochter oder Sohn ein baugleiches Modell
von ihrem Taschengeld kauft, können sie mit diesem ersatzweise online gehen. Bei den
Konsolen, Handys oder MP3‐Playern ist dies wegen der eingebauten WLAN‐Chips sowieso
nicht möglich.
Rechner‐Passwort
Eine sehr simple Reglementierung ist das Eingeben eines Master‐ und User‐Passworts im
BIOS des PCs. Zudem muss in den BIOS‐Einstellungen das Booten von anderen Medien (wie
BD/DVD/CD, USB‐Stick, andere Speichermedien) abgestellt werden. Sonst gäbe es die
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Möglichkeit mit einem alternativen Betriebssystem (Linux‐Live‐Boot‐Medium) Windows zu
umgehen und ins Internet zu kommen.
Router‐Passwort
Auch beim Router‐Passwort sollte man vorsichtig sein. Leider ist immer wieder im
entscheidenden Moment das Handbuch eines technischen Gerätes gerade dann verlegt,
wenn es gebraucht wird. Daher steht in der Regel alles Wesentliche auf der Rückseite eines
Routers: WLAN‐Schlüssel, Router‐Zugangspasswort, gelegentlich auch die MAC‐Adresse.
Entweder hilft hier das Überkleben der Angaben mit sehr starkem Klebeband, besser ist
jedoch das Neuvergeben von WLAN‐Schlüssel und Zugangspasswort. Die Aufbewahrung
dieser Angaben sollte an einer sicheren, dem Kind nicht bekannten Stelle erfolgen.
Technische Grenzen setzen am Beispiel der FRITZ!Box 7390
An dieser Stelle soll nun eine Beschreibung folgen, wie sich die Internetnutzung
einschränken lässt. Dazu ist es notwendig, dass Sie die IP‐Adresse Ihres Routers und die
Zugangsdaten kennen. Sollte Ihr Router von einem technisch versierten
Kollegen/Nachbarn/Freund(in) eingerichtet worden sein, können Sie diese Person ja noch
einmal um Hilfe bitten. Sind Sie sich unsicher und es steht zu befürchten, dass Sie nicht
klarkommen werden, sollten Sie sich die Durchführung dieser Maßnahmen gut überlegen.
Für Schäden, die durch einen nicht mehr funktionierenden Internetzugang entstehen und
damit möglicherweise verbundene Folgekosten (beispielsweise Neueinrichtung), lehnt der
Verfasser jede Verantwortung ab. Alle von Ihnen vorgenommenen Änderungen geschehen
auf eigene Verantwortung.
Routerzugriff
Um auf die Einstellungen bei den FRITZ!Boxen zugreifen zu können, geben Sie einfach im
Browser fritz.box ein. Bei anderen Routern gibt es manchmal ähnliche Startbefehle, oft muss
aber die IP‐Adresse eingegeben werden.
Wenn Sie die IP‐Adresse kennen (eine Zahlenfolge i.d.R. beginnend mit 192.xxx.xxx.xxx),
können Sie diese nun in Ihren Browser eingeben. Sollte Ihnen die IP‐Adresse unbekannt sein,
finden Sie sie, indem Sie den Windows‐Startknopf drücken und im dortigen Suchfeld „cmd“
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(ohne Anführungszeichen) eingeben oder über Zubehör Eingabeaufforderung auswählen. In
das erscheinende schwarze (DOS‐)Fenster geben Sie „ipconfig /all“ ein.
Sie erhalten dann eine Rückmeldung Ihres Systems (möglicherweise müssen Sie scrollen).
Hier interessiert nur der DNS‐Server oder das Standardgateway. In unserem Beispiel wäre
das also die IP‐Adresse 192.168.178.1. Diese Adresse können Sie nun in Ihren Browser
eingeben.
Es erscheint eine Startseite, die als erste Hürde, wie oben bereits erwähnt, die Eingabe eines
Passwortes erfordert.
Router anderer Hersteller erwarten manchmal neben dem Passwort sogar einen
Usernamen. Wenn Sie die Zugangsdaten verloren haben, gibt es nur die Möglichkeit, den
Router wieder auf Werkseinstellungen zurückzusetzen und das Gerät neu zu konfigurieren.
Dieser Schritt setzt aber voraus, dass Sie sich auskennen. Auch hier gilt: Der Verfasser lehnt
jede Verantwortung bei einer falschen Konfiguration ab!
Gastzugang
Sinnvoll ist die Gestattung eines Gastzugangs dann, wenn man guten Freunden oder zu
Besuch im Hause verweilenden Familienmitglieder auf die Schnelle Internet zur Verfügung
stellen möchte. Dies könnte aber ein unerwünschtes Nutzen dieser Funktion durch die
eigenen Kinder ermöglichen. Wer auf diese Funktion verzichten kann, sollte sie lieber
abgeschaltet lassen.
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WLAN‐Zugang einengen
Gewiefte Hacker werden von der folgenden Schutzmaßnahme nicht abgeschreckt, trotzdem
sollten nur bereits einmal angemeldete Geräte auch weiterhin auf den Router zugreifen
dürfen. Die AVM „Stick & Surf‐Funktion“ sollte deaktiviert werden (s. u.), ebenso die WPS‐
Schnellverbindung (s. nächste Seite). Das ist bei der Neuanmeldung eines Gerätes lästig, aber
effektiv, da diese Funktion dann wieder eingeschaltet oder das Gerät manuell eingetragen
werden muss.
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Die FRITZ!Box im Feintuning
Zum Feintuning lädt die FRITZ!Box über die Zugangsprofilregeln ein. Sehr sinnvoll ist das
Einrichten der Onlinezeiten. Das Ausschließen unerwünschter Internetseiten funktioniert
allerdings nur so gut, wie die sogenannten Blacklists geführt sind und erinnert an den
Wettlauf von Hase und Igel. Bei der Vielzahl anstößiger Internetseiten ist dies auch ein
heikles Unterfangen.
Zeitlimit
Die Einrichtung der hier genannten Regeln erfolgt in jedem Fall über das Anlegen eines
neuen Zugangsprofils über die Links „Internet – Filter“ und dann den entsprechenden Reiter.
Im nachfolgenden Bild wurde bereits ein Zugangsprofil „Marlons PC“ angelegt. Dazu wurde
zuerst über die Schaltfläche „Neues Benutzerprofil“ ein Profil eingerichtet. Dieses lässt sich
jederzeit nachträglich bearbeiten und somit Onlinezeiten ausweiten oder weiter
einschränken.
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Alle Zeitbeschränkungen können einzeln oder als Paket benutzt werden. So können Sie die
Onlinezeit für bestimmte Zeiten am Tag freigeben und/oder die wöchentliche
Onlinegesamtzeit festlegen.
Im folgenden Beispiel wurde der Zugang montags für 2 Stunden, dienstags für 2,5 Stunden
und mittwochs für 4 Stunden freigegeben. Zusätzlich wurde das Zeitbudget begrenzt durch
eine maximale Onlinezeit von 1 Stunde (Montag ‐ Freitag) und jeweils 3 Stunden am
Wochenende.
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Nützlich ist hier der Haken bei der Option „gemeinsames Budget“. Wird dieses Profil
mehreren elektronischen Geräten (PC, Handy, Tablet, Konsole) zugewiesen (wie, wird im
Anschluss erklärt), dann gelten nicht nur für alle diese Geräte die festgelegten Zeiträume,
beim Zeitbudget werden alle Onlinezeiten sämtlicher dem Nutzungsprofil zugeordneten
Geräte aufaddiert. Wenn also der PC am Montag bereits nach einer Nutzung nicht mehr ins
Internet kann, ist auch der Internetzugang über die anderen Geräte nicht mehr möglich.
Wenn Sie, wie oben erwähnt, einen Gastzugang eingerichtet haben, setzen Sie hier einen
Haken bei „Nutzung des Gastzugangs gesperrt“.
Das Zugangsprofil ist nach dem Speichern erstellt, es muss aber noch aktiviert werden. Dazu
gehen Sie nun auf den Reiter „Kindersicherung“. Als Normaleinstellung erhalten die Geräte
hier das Profil „Standard“ zugewiesen. Suchen Sie nun nach dem Gerät, dessen Zugriff Sie
einschränken möchten und klicken Sie auf die Zugangsprofil‐Auswahl. Hier sollte das von
Ihnen eingerichtete Profil auswählbar sein. Nun wird das Gerät als eingeschränkt kenntlich
gemacht, zusätzlich wird der Verbrauch des Zeitbudgets angezeigt.
Wenn dieses abgelaufen ist, sehen Sie dies sehr deutlich:
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Gute Seiten, böse Seiten
Es gibt aber noch bestimmte Filtermöglichkeiten, die Sie in einem Zugangsprofil einrichten
können. Dazu zählt das Abschalten von https://, das aber sicher zu großen Diskussionen
führen dürfte, da z. B. der Zugriff auf Facebook nicht mehr funktioniert. Diese Vorgabe wäre
daher auch sehr übertrieben.
Bei Einschalten der Whitelist‐Funktion können Sie alle Seiten festlegen, die Ihr Kind
aufsuchen darf. Das bedeutet einen hohen Aufwand für Sie und stellt eine große
Beeinträchtigung beim Surfen dar. Eine Whitelist‐Einrichtung ist sicher nur bei sehr jungen
Menschen angezeigt, die im Grundschulalter nur wenige Seiten aufsuchen sollen.
Auch das Pflegen einer Blacklist ist aufwändig. Dagegen ist das Einschalten des BPjM‐Moduls
nicht verkehrt, weil auf diese Weise eine Blacklist durch eine staatliche Stelle gepflegt und
aktualisiert wird. Dies erspart eigenen Aufwand, garantiert aber auch kein „sauberes“
Internet.
Zuletzt besteht noch die Möglichkeit, einige Netzwerkfunktionen außer Betrieb zu setzen.
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Auf diese Weise sollte der Problematik unerlaubter Downloads durch BitTorrent und
ähnlicher FileSharing‐Programme entgegengewirkt werden. Sehr restriktiv ist die Option
„alles außer Surfen und Mailen“ zu sperren.
Fazit
Gefahren lauern überall im Internet. Nicht zu unterschätzen dabei ist der Suchtfaktor des
ständigen „Online‐Sein‐Müssens“ bei immer mehr Jugendlichen. Neben der Notwendigkeit,
einen offenen Umgang in der Thematik zwischen Eltern und Kind zu pflegen, gibt es die
Möglichkeit, gewisse Regeln in der Nutzung elektronischer Geräte durchzusetzen (keine
Bildschirme im Kinderzimmer, Abgabe der mobilen Geräte vor dem Schlafengehen), aber
auch technische Vorkehrungen, den Internetzugang verantwortungsvoll einzuschränken.
Eine gute Medienerziehung können die in diesem Beitrag vorgestellten Möglichkeiten nicht
ersetzen. Dies gilt insbesondere im fortgeschrittenen Alter des Kindes, wenn die Fertigkeiten
auf dem PC zum Umgehen mancher gut gemeinter Schutzeinrichtungen führen können.