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WIR! – Wandel durch Innovation in der Region Informationen für die Konzeptphase Leitfaden für die Erstellung eines „WIR!“-Konzepts

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WIR! – Wandel durch Innovation in der RegionInformationen für die Konzeptphase

Leitfaden für die Erstellung eines

„WIR!“-Konzepts

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Im September 2020 tritt die zweite Förderrunde des Programms „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in eine entscheidende Phase: 44 Bündnisse aus strukturschwachen Regionen in Deutschland erhalten die Gelegenheit, ihre Region völlig neu zu denken, verborgene Innovationspoten-ziale zu entdecken und auf dieser Basis eine andere Zukunft zu entwerfen. Mit Mut, Weit-blick und viel Kreativität entwickeln sie eine gemeinsame Strategie, mit der sich ungeahnte Perspektiven für den Strukturwandel eröffnen lassen.

Nur die besten Bündnisse erhalten später die Möglichkeit, ihre Ideen im Rahmen der Um-setzungsphase auch in die Tat umzusetzen. Die nun angelaufene Konzeptphase sollte daher intensiv genutzt werden, die Ansätze aus den „WIR!“-Skizzen zu umfassenden Innovations-konzepten auszugestalten. Es liegt an den Bündnissen, die sich bietenden Chancen zu nutzen.

Diese Handreichung soll Sie als Koordinator, Mitinitiator, aktueller oder zukünftiger Partner eines dieser Bündnisse dabei unterstützen, die großen Herausforderungen der Konzeptphase besser zu meistern. Ziel ist es, eine hohe Qualität der Konzepte zu erreichen, auftretende Fragen und Probleme frühzeitig zu klären und unter allen Bündnissen ein gemeinsames Verständnis herzustellen. Dazu werden zunächst die wichtige Rolle und der Ablauf der Konzeptphase näher beschrieben (Abschnitt I) und anschließend die formalen und inhalt-lichen Anforderungen an das Innovationskonzept vorgestellt (Abschnitt II). Abschnitt III schließlich gibt einen kurzen Ausblick auf die Umsetzungsphase, da diese Informationen schon bei der Gestaltung des Innovationskonzepts hilfreich sein können.

Diese Handreichung ergänzt die am 08.11.2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie des BMBF vom 17. Oktober 2019 (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2698.html).

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I. Allgemeine Informationen zur Konzeptphase

1. Die Konzeptphase als Dreh- und Angelpunkt im „WIR!“-Prozess

Der Konzeptphase kommt im „WIR!“-Prozess eine herausgehobene Bedeutung zu, denn sie ist ein zentraler Baustein des zweistufigen Auswahlverfahrens.

In der aktuellen Runde wurden im Mai 2020 aus 130 eingereichten Skizzen diejenigen 44 ausgewählt, die für den innovationsgeleiteten Strukturwandel in strukturschwachen Regionen Deutschlands besonders vielversprechend erscheinen. Welche Bündnisse später auch in der Umsetzungsphase gefördert werden, hängt nicht zuletzt von der Qualität und Überzeugungskraft der nun auszuarbeitenden „WIR!“-Konzepte ab.

Die vom BMBF geförderte Konzeptphase bietet den 44 Bündnissen bis dahin die Möglich-keit, ihr in der Skizze angelegtes Konzept im Rahmen eines intensiven Strategieprozesses vollständig zu überarbeiten und vor allem zu verbessern. Sie erlaubt es, neue Partner zu suchen und einzubinden, um kreative Synergien auszuloten, innovative Potenziale zu iden-tifizieren und neue Ideen zu entwickeln. Und sie räumt den Bündnissen Zeit ein, um ihr Konzept sorgfältig auszuformulieren und geplante erste Vorhaben einer Umsetzungsphase konkreter zu beschreiben.

Die nachfolgende Grafik stellt die wichtigsten Meilensteine und Termine von „WIR!“ dar. Die Konzeptphase (Punkt 5) startete am 1. September 2020 und läuft bis zum 31. Mai 2021. Bis zu diesem Datum müssen die Bündnisse ihr Innovationskonzept vollständig ausgear-beitet und eingereicht haben. Mitte 2021 werden dann die besten Initiativen für eine Förde-rung in der Umsetzungsphase das BMBF ausgewählt. Diese ist ca. auf sechs Jahre angelegt und läuft bis Ende 2027 (weitere Informationen s. Abschnitt III). Im dritten Jahr der Umset-zungsphase ist eine Zwischenbegutachtung vorgesehen.

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I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KONZEPTPHASE 3

Wichtige Etappen von „WIR!“

1. Veröffentlichung der Förderrichtlinie im November 2019

2. Einreichung von 130 Projektskizzen beim Projektträger (bis 01. Februar 2020)

3. Auswahl von 44 Projektskizzen für die Konzeptphase im BMBF (im Mai 2020)

4. Einreichung der formalen Förderanträge für die Konzepthase durch die ausgewählten Initiativen und Bewilligung durch den Projektträger (Juni bis August 2020)

5. Konzepthase: Erarbeitung der „WIR!“-Kon-zepte durch die ausgewählten Initiativen und Einreichung beim Projektträger (bis 31. Mai 2021)

6. Auswahl von ca. 25 Initiativen für die sechs-jährige Umsetzungsphase (voraussichtlich Mitte 2021)

7. Start der Umsetzungsphase mit Laufzeitbe-ginn erster Fördervorhaben (ab Ende 2021)

8. Zwischenbegutachtung der geförderten Initiativen im dritten Jahr der Umsetzungs-phase (voraussichtlich Mitte bis Ende 2024)

9. Ende der Förderung zum 31.12.2027

5. Konzepthase: Erarbeitung der „WIR!“-Kon-zepte durch die ausgewählten Initiativen und Einreichung beim Projektträger (bis 31. Mai 2021)

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AgRoh4HiEnd MarkkleebergAquaTechLausitz NebelschützArtIFARM StralsundbiogeniV AnklamBioZ Halle (Saale)BlueHealthTech Kielcom(m) 2020 CottbusDIANA LeipzigDiAss DortmundDigital Health Factory Ruhr Bochumdigital.bewegt.nahe Hoppstädten-WeiersbachDMPL ErlauFeuerwehr der Zukunft Ludwigsfeldegelingendes Alter(n) HoyerswerdaGesundheitsnetzwerk Schwarzach-Regen Neunburg vorm WaldGOLE(H)M-Initiative Halle (Saale)GRIHSU! SaarbrückenHEALTH-AI Saar SaarbrückenHolz-21-regio ErfurtINA-Handwerk BremenINGRAIN HeinsbergInnoTherm Ruhr BochumInnovationen auf dem und fürs Land LübeckINNOVATIONSREGION HARZ Clausthal-ZellerfeldInnovatives Ostfriesland EmdenInSicht.Ruhr GelsenkirchenKlimaschutzregion Ilmtal ErfurtKreislauf- und Ressourcenwirtschaft DresdenLASER.region.AACHEN HerzogenrathMine ReWIR AachenMR4B BerlinNeue Seidenstrasse DuisburgProHyMaTh SchmalkaldenRegional First Bad LangensalzaRegioZukunft:Wärme Leipzigrenat-BAU WeimarreWIR BottropUAM-InnoRegion-SH HusumViridisH2 Südniedersachsen GöttingenW2V PirmasensWasserstoff Leipzig BornaWeCaRe JenaWendland-Elbetal SchnegaWissenSCHAFfTLebensraum Bremerhaven

4 I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KONZEPTPHASE

2. Die 44 „WIR!“-Bündnisse der Konzeptphase

Insgesamt 44 regionale „WIR!“-Bündnisse arbeiten derzeit in der Konzeptphase an ihrem Innovationskonzept.

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AgRoh4HiEnd MarkkleebergAquaTechLausitz NebelschützArtIFARM StralsundbiogeniV AnklamBioZ Halle (Saale)BlueHealthTech Kielcom(m) 2020 CottbusDIANA LeipzigDiAss DortmundDigital Health Factory Ruhr Bochumdigital.bewegt.nahe Hoppstädten-WeiersbachDMPL ErlauFeuerwehr der Zukunft Ludwigsfeldegelingendes Alter(n) HoyerswerdaGesundheitsnetzwerk Schwarzach-Regen Neunburg vorm WaldGOLE(H)M-Initiative Halle (Saale)GRIHSU! SaarbrückenHEALTH-AI Saar SaarbrückenHolz-21-regio ErfurtINA-Handwerk BremenINGRAIN HeinsbergInnoTherm Ruhr BochumInnovationen auf dem und fürs Land LübeckINNOVATIONSREGION HARZ Clausthal-ZellerfeldInnovatives Ostfriesland EmdenInSicht.Ruhr GelsenkirchenKlimaschutzregion Ilmtal ErfurtKreislauf- und Ressourcenwirtschaft DresdenLASER.region.AACHEN HerzogenrathMine ReWIR AachenMR4B BerlinNeue Seidenstrasse DuisburgProHyMaTh SchmalkaldenRegional First Bad LangensalzaRegioZukunft:Wärme Leipzigrenat-BAU WeimarreWIR BottropUAM-InnoRegion-SH HusumViridisH2 Südniedersachsen GöttingenW2V PirmasensWasserstoff Leipzig BornaWeCaRe JenaWendland-Elbetal SchnegaWissenSCHAFfTLebensraum Bremerhaven

I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KONZEPTPHASE 5

Cottbus

Erlau

PirmasensSaarbrücken

Bremerhaven

Emden

Bremen

Husum

BottropDuisburg

DortmundGelsenkirchen

Bochum

Berlin

AachenHerzogenrathHeinsberg

Stralsund

AnklamLübeck

Kiel

Schnega

Hoyerswerda

Hoppstädten-Weiersbach

Ludwigsfelde

Neunburg vorm Wald

Göttingen

Clausthal-Zellerfeld

Borna DresdenNebelschützMarkleeberg

Leipzig

AltenburgJena

Halle (Saale)

Weimar

ErfurtBad Langensalza

Schmalkalden

Sie kommen aus nahezu allen strukturschwachen Regionen Deutschlands und werden jeweils von einer Vielzahl an Akteuren getragen. In der Konzeptphase werden daher insge-samt 111 Einzelvorhaben aus 105 zum Teil sehr unterschiedlichen Institutionen (u. a. Hoch-schulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Gebietskörperschaften …) gefördert. Aufgrund dieser hohen Zahl werden in der nachfolgen-den Übersicht nur Bündnisname und Ort der koordinierenden Einrichtung abgebildet.

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6 I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KONZEPTPHASE

3. Durchführung der Konzeptphase

In der Konzeptphase entwickeln die regionalen „WIR!“-Bündnisse ihre ursprüngliche Skizze für ein Innovationskonzept weiter. Ziel ist es, mit einer klaren Strategie und vielver-sprechenden Ideen zu überzeugen und sich so für die Umsetzungsphase zu qualifizieren.

Die Schwerpunkte der Arbeiten liegen dabei auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des gewählten Innovationsfeldes und auf der Erarbeitung von Strategien, wie das regionale Innovationsökosystem durch Forschung, Entwicklung und Innovation ge-stärkt werden kann. Die Konzeptphase soll auch dazu dienen, weitere Partner zu gewinnen, um die Basis des Bündnisses zu verbreitern sowie die Organisation und das Management der zukünftigen Zusammenarbeit im Bündnis vorzubereiten. Wichtig ist dabei, dass alle relevanten Akteure an der Konzeptarbeit beteiligt werden. Es empfiehlt sich, dass dieser Prozess durch methodische und organisatorische Expertise unterstützt wird. Die genaue Vorgehensweise und der konkrete Ablauf der Konzeptphase unterscheiden sich jedoch von Bündnis zu Bündnis; wie der Prozess im Einzelnen ausgestaltet wird, hängt vom Innovati-onsfeld und der Partnerstruktur ab – und natürlich von den beantragten Vorhaben.

Die Ergebnisse der Strategiearbeit müssen anschließend natürlich auch in das „WIR!“-Kon-zept einfließen. Auch wenn die Zusammenarbeit im Bündnis noch so kreativ und fruchtbar ist, kann der Prozess am Ende nur zum Erfolg führen, wenn das Konzept dies auch wie-derspiegelt. Daher sollte ausreichend Zeit und Energie für die Arbeit an diesem Dokument vorgesehen werden. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen sind im Leitfaden in Abschnitt II detailliert beschrieben.

4. Der Auswahlprozess

Nach Einreichung der „WIR!“-Konzepte bis Ende Mai 2021 erfolgt voraussichtlich Mitte 2021 die Auswahl derjenigen Bündnisse, die eine umfangreiche Förderung für die Umset-zung ihrer Innovationskonzepte erhalten.

Das BMBF wird in diesem Zusammenhang eine Jury unabhängiger Experten („WIR!“-Jury) berufen, die das Ministerium bei der Auswahlentscheidung berät. Die „WIR!“-Jury ist nicht identisch mit dem Expertenkreis, der an der Skizzenauswahl beteiligt war. Personelle Über-schneidungen sind jedoch möglich.

Grundlage für die Auswahlentscheidung sind die schriftlich vorgelegten Konzepte, ggf. auch ergänzend deren Verteidigung im Rahmen eines oder mehrerer Auswahlgespräche oder die Erkenntnisse aus Vor-Ort-Begehungen. Eine abschließende Entscheidung zum Verfahren trifft das BMBF im Frühjahr 2021. Die Bündnisse werden mit ausreichendem Vorlauf informiert. Die Entscheidung hängt doch keinesfalls nur von den Corona-Beschrän -kungen ab, sondern vor allem davon, was mit 44 Bündnissen überhaupt reali sierbar ist!

Das Auswahlergebnis wird den Bündnissen nach Ende des Verfahrens schriftlich mitgeteilt.

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5. Die Bewertungskriterien

Bei der Bewertung und Auswahl der Konzepte legt das BMBF besonderen Wert auf die Beantwortung folgender Fragen:

Basis des Bündnisses

Wie plausibel ist das regionale Profil hinsichtlich räumlicher Abgrenzung, vorhandener Innovationspotenziale und eingebundener Kompetenzen?

Sind Relevanz des Innovationsfeldes und formulierte Zielstellung für den regionalen Strukturwandel nachvollziehbar und Erfolg versprechend dargelegt?

Sind die wirtschaftliche und wissenschaftliche Wettbewerbssituation (Umsatzentwick-lungen, Marktanteile, Patente, Publikationen, Gründungsdynamik, Beschäftigungsent-wicklung etc.) auf dem jeweiligen Innovationsfeld in Bezug auf das Bündnis, die Akteure und die Region plausibel dargestellt?

Zielrichtung

Wie aktuell sind die Lösungsansätze des Bündnisses auf dem von ihm adressierten Innovationsfeld in wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht? Lassen sie eine angemessen große Innovationshöhe erkennen?

Sind Neuheitsgrad der thematischen und methodischen Ansätze für die Region, Eignung der skizzierten Strategie und Lösungsansätze vor dem Hintergrund der beschriebenen Zielsetzungen überzeugend?

Wie ist die Akteurskonstellation und Interdisziplinarität des Bündnisses hinsichtlich der Zielrichtung zu bewerten? Sind überregionale Partner passgenau involviert? Wie werden weitere Akteure eingebunden?

Sind die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des „WIR!“-Konzepts geeignet, eine breite Basis – auch in gesellschaftlicher Hinsicht – für das adressierte Innovationsfeld in der Region zu schaffen?

Umsetzung

Sind die einzelnen Vorhaben passfähig zur Gesamtstrategie?

Ist die Budgetplanung vor dem Hintergrund des Innovationspotenzials angemessen? Wie ist die Verteilung von Fördermitteln und Eigenmitteln der Unternehmen? Sind wei-tere Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen?

Inwieweit geht die Strategie über die Förderphase hinaus? Ist die Strategie geeignet, ein dauerhaftes Bündnis und einen nachhaltigen Strukturwandelprozess in der Region zu etablieren? Wie sieht die vorgesehene Finanzierung im Anschluss an die Förderung aus?

I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KONZEPTPHASE 7

Dabei wird bei der Bewertung durchaus durchberücksichtigt, dass nicht alle dieser Kriterien für alle 44 Bündnisse gleichermaßen relevant und abhängig vom Innovationsfeld sind.

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II. Leitfaden für die Erstellung des „WIR!“-Konzepts

1. Formale Anforderungen

1.1 Einreichung der „WIR!“-Konzepte

Die für die Konzeptphase zugelassenen 44 Bündnisse bestimmen jeweils eine Person als zentralen Ansprechpartner des Bündnisses bei einer antragsberechtigten Einrichtung (s. u.). Diese organisiert die Einreichung des Konzeptes. Der Einreicher des Konzeptes muss weder mit dem Einreicher der Skizze noch mit einem Antragsteller aus der Konzeptphase iden-tisch sein. Die Auswahl sollte jedoch durch das Bündnis überzeugend begründet werden.

Im Gegensatz zur Skizzenphase, bei der Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen als alleinige Antragsteller ausgeschlossen waren, gibt es bei der Einrei-chung von „WIR!“-Konzepten keine vergleichbare Beschränkung. Es wird aber auf jeden Fall erwartet, dass die Bündnisse von einer breiten Basis von Akteuren getragen werden.

Folgende Akteure sind demnach zur Vorlage eines „WIR!“-Konzepts berechtigt:

● staatliche und nicht staatliche Hochschulen,● außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen,● Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,● gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen

wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.

1.2 Umfang der Konzepte

Die „WIR!“-Konzepte müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sie dürfen einen Umfang von 40 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig, Schriftgrad 12) nicht überschreiten. Die Konzepte müssen für sich allein genommen begutachtungsfähig sein; Anlagen sind jedoch zugelassen.

1.3. Vorlagefrist

Die „WIR!“-Konzepte müssen bis zum 31. Mai 2021 (Ausschlussfrist) bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Jülich in elektronischer Form eingereicht werden. Damit die Einreichung Bestandskraft erlangt, muss das Konzept zusätzlich binnen einer Woche auch unterschrieben in Papierform (fünffache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopier-fähiges Exemplar) beim Projektträger eingehen. Konzepte, die später eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

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II. LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES „WIR!“-KONZEPTS 9

2. Inhaltliche Anforderungen

Die Bündnisse sollen sich durch eine gemeinsame Strategie der Bündnispartner auszeich-nen. Diese Strategie soll in der Konzeptphase entwickelt und im eingereichten „WIR!“-Kon-zept überzeugend dargestellt werden.

Aus dem Konzept sollte auch deutlich werden, welche Bedeutung die neunmonatige Kon-zeptphase und die durchgeführten Aktivitäten für das Bündnis und die Entwicklung der gemeinsamen Strategie hatte.

Die nachfolgende Gliederung sowie die dazu verfassten Leitfragen sollen als Hilfestellung für die Erstellung des „WIR!“-Konzepts dienen. Die Struktur ist nicht verbindlich, doch wird empfohlen, sich eng an diesem Aufbau zu orientieren.

2.1 Die Basis des Bündnisses

Zentrale Elemente jeder „WIR!“-Initiative sind die vom Bündnis definierte „WIR!“-Region und das Innovationsfeld, das von den Partnern gemeinsam bearbeitet werden soll. Sie bil-den die Basis des Bündnisses, die beschrieben und plausibel dazulegen ist.

2.1.1 Die RegionVoraussetzung für eine Förderung ist die Formierung eines regionalen Bündnisses in einer strukturschwachen Region (= GRW-Region)*. Dabei gibt die Fördergebietskulisse der GRW aber nur den grundsätzlichen Rahmen vor. Von Bedeutung ist bei „WIR!“ viel-mehr die „natürliche“ Region, die das Bündnis mit seinem Innovationskonzept adressieren möchte und deren geografische Lage und Ausdehnung es selbst definieren darf und muss („WIR!“-Region). Die „WIR!“-Region muss in ihrer Gesamtheit eindeutig von Struktur-schwäche gekennzeichnet sein. Jedoch können – inhaltlich begründet – auch nicht struk-turschwache Gebiete einbezogen werden.

Die Abgrenzung ist nicht an bestehende Verwaltungsgrenzen gebunden. Bundesländer sind keine Regionen im Sinne von „WIR!“.

In der Umsetzungsphase soll der Schwerpunkt der geförderten Aktivitäten eindeutig in der durch die Bündnisse definierten Region liegen. Die Einbindung überregionaler Partner in die Förderung ist zur Schließung strategischer Lücken in der Innovationskette und in der Managementkompetenz der jeweiligen Bündnisse jedoch ausdrücklich als Möglichkeit vorgesehen.

Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.innovation-strukturwandel.de/files/WIR!-RUBIN-REGION.innovativ_Definition-Region.pdf zu finden.

* Zur Bestimmung der strukturschwachen Regionen wird die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zugrunde gelegt.

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10 II. LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES „WIR!“-KONZEPTS

Eine grenzüberschreitende internationale Zusammenarbeit in regionalen Bündnissen ist zu begrüßen; allerdings ist eine Förderung ausländischer Kooperationspartner ohne Betriebs-stätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung innerhalb Deutschlands, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, nicht möglich.

Wie wird die Region räumlich abgegrenzt?

Welche funktionalen Verbindungen oder Akteurskonstellationen begründen die Abgrenzung?

Vor welchen besonderen, wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen Herausforde-rungen steht die Region?

Welche regionalen Besonderheiten sind wichtig für die zukünftige Entwicklung (z. B. wichtige Wirtschaftszweige, Infrastruktur, besonderes wissenschaftliches, tech-nologisches oder wirtschaftliches Know-how, wissenschaftliche und wirtschaftliche Traditionen)?

Wo befindet sich der Standort (Sitz, Betriebsstätte, Niederlassung) der bisher einbezogenen Bündnispartner? (Hilfreich ist die Kennzeichnung der Standorte der Bündnispartner in einer Landkarte.)

2.1.2 Das InnovationsfeldAls Innovationsfeld wird der Themen- bzw. Innovationsbereich bezeichnet, der durch das „WIR!“-Bündnis gestärkt werden soll. Das Innovationsfeld sollte ein hohes Potenzial auf-weisen, zu einem nachhaltigen Strukturwandel in der Region beizutragen und die Innova-tions- und Wirtschaftskraft der Region mittel- und langfristig zu stärken. Hierfür müssen ausreichend Kompetenzen aus wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen in der Region vorhanden sein. Dabei sollte das Innovationsfeld wirtschaftlich, wissenschaftlich und gesellschaftlich aktuell sein.

Wie lässt sich das Innovationsfeld beschreiben? Welche Wissensgebiete, Branchen und Technologien gehören dazu?

Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand des Innovationsfelds in der Region?

Welche besonderen Kompetenzen zur Entwicklung des Innovationsfelds sind in der Region vorhanden?

Welche Bedeutung hat das Innovationsfeld für den Strukturwandel in der Region und die Entwicklung eines zukunftsfähigen regionalen Profils?

Wird ein vergleichbares Innovationsfeld in anderen Regionen Deutschlands ebenfalls bearbeitet und ggf. welche Überschneidungen/Abgrenzungen gibt es?

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II. LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES „WIR!“-KONZEPTS 11

2.2. Die Zielrichtung

Die Zielrichtung des Bündnisses, d. h. die angestrebten kurz-, mittel- und langfristigen Ent-wicklungsziele sowie die notwendigen Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele sollen darge-stellt werden. Die Ergebnisse einer Potenzial- und Wettbewerbsanalyse sind im Konzept zu erfassen. Auch die Zusammensetzung des Bündnisses und seine geplante Weiterentwick-lung sollen dargestellt werden.

2.2.1. Die InnovationspotenzialeAus der Beschreibung des Innovationsfelds sollten sich Innovationspotenziale ableiten lassen, die die Basis für die Strategiearbeit des „WIR!“-Bündnisses bilden. Neben den Innova-tionspotenzialen sind auch mögliche Hemmnisse für die Entwicklung darzustellen. Die Ent-wicklungsziele des Bündnisses sollen für verschiedene Zeithorizonte beschrieben werden.

Welche besonderen Innovationspotenziale sind im anvisierten Innovationsfeld für die Region vorhanden?

Welche Innovationsbereiche (z. B. technologische, organisatorische, soziale, Dienst-leistungs- oder Geschäftsmodellinnovationen) sind für das Innovationsfeld besonders relevant und aussichtsreich?

Welche Entwicklungsziele sollen angestrebt werden (wirtschaftlich, technisch, wissen-schaftlich, gesellschaftlich)?

Was sind mögliche Hemmnisse zur Erschließung der Potenziale?

Wie ist die wirtschaftliche und wissenschaftliche Wettbewerbssituation der Region und der im sich bewerbenden Bündnis vereinten Akteure auf dem jeweiligen Innovations-feld (Umsatzentwicklungen, Marktanteile, Patente, Publikationen, Gründungsdynamik, Beschäftigungsentwicklung etc.)?

2.2.2. Lösungs- und Strategieansätze des BündnissesDamit ein regionaler Strukturwandel gelingt, müssen wissenschaftliche, technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven von den Bündnispartnern zusammen-gedacht und relevante Lösungsansätze in einer kohärenten Strategie zusammengeführt werden. Die aufzuzeigenden Lösungsansätze sollen beschreiben, durch welche Maßnah-men die zuvor genannten Innovationspotenziale aktiviert werden sollen.

Welche Lösungsansätze erscheinen zur Stärkung bzw. Entwicklung des Innovations-felds besonders relevant?

Inwiefern unterscheiden sich diese Ansätze von bisherigen Entwicklungen in der Region?

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12 II. LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES „WIR!“-KONZEPTS

Es wird davon ausgegangen, dass auch mit Beginn der Umsetzungsphase die Strategie-entwicklung keineswegs beendet ist, sondern eine weitere Ausgestaltung und eine fort-laufende Anpassung auch während der Umsetzungsphase notwendig sind.

Wie sehen die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des „WIR!“-Konzepts und zur Errei-chung einer breiten, auch gesellschaftlichen, Basis für das adressierte Innovationsfeld in der Region in der Umsetzungsphase aus?

Was sind die Planungen zur dauerhaften Etablierung des Bündnisses nach Ende der Förderphase im „WIR!“-Programm?

2.2.3. Die AkteureDie regionale, funktionale und organisatorische Konstellation der beteiligten bzw. ggf. noch benötigten Akteure sollte dargestellt und begründet werden. Für bereits fest eingebundene Partner sind aussagekräftige, individuelle Letters of Intent (LoI) im Anhang zum Konzept einzureichen.

Aus welchen Partnern besteht das Bündnis (Name, Sitz, Rechtsform)?

Welche Kompetenzen bringen die Partner ein?

Ist das Bündnis interdisziplinär und branchenübergreifend aufgestellt?

In welcher Form besteht bereits eine Zusammenarbeit zwischen den Partnern?

Welche weiteren Akteure oder Akteursgruppen sollen in der Umsetzungsphase einge-bunden werden? (Hinweis: Die Bündnisse sind keine Closed-Shops. Es wird ausdrücklich gewünscht, dass die Partnerstruktur offen angelegt wird)

Gibt es auf dem Innovationsfeld relevante Akteure in der „WIR!“-Region, die nicht Teil des Bündnisses werden sollen oder können (und falls ja: aus welchen Gründen)?

Was spricht für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit des Bündnisses im bundesweiten Vergleich?

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II. LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES „WIR!“-KONZEPTS 13

2.3. Die Planung der Umsetzungsphase

2.3.1. Organisation und Management des BündnissesDie Umsetzung der Strategie ist zu organisieren, und das Bündnis sollte eine Management-struktur aufbauen.

Wie ist die Organisation des Bündnisses für die Umsetzungsphase geplant?

Wie wird das Management des Bündnisses für die Umsetzungsphase strukturiert?

Welche Vorstellungen bestehen bzgl. des Beirates, der zu Beginn der Umsetzungsphase einzurichten ist? Wie lauten Kompetenzprofile möglicher Mitglieder, ggf. Nennung von Namensvorschlägen?

2.3.2. Skizzierung möglicher FördervorhabenUm die Strategie des „WIR!“-Konzepts umsetzen zu können, werden in der Umsetzungs-phase verschiedene Vorhaben gefördert (vgl. Abschnitt III.3 zu den möglichen Typen von Vorhaben).

Im „WIR!“-Konzept soll überblicksartig dargelegt werden, welche Arten von Vorhaben in welchem Umfang (Mittelbedarf) für die Umsetzungsphase geplant sind und wie diese finanziert werden können („WIR!“-Förderung, Eigenmittel der Bündnispartner, andere Finanzierungsquellen).

Die im Rahmen des „WIR!“-Programms geförderten Vorhaben bedürfen im Regelfall nach der Juryentscheidung einer Empfehlung durch den dann einzusetzenden Beirat.

Vorhaben, die aufgrund ihrer besonderen Dringlichkeit für die Arbeitsfähigkeit eines Bünd-nisses ohne Beiratsvotum unmittelbar nach Jurysitzung beantragt werden sollen, sind ge-sondert kenntlich zu machen und zu begründen. Dies können insbesondere Vorhaben zur weiteren Strategiearbeit und zum Innovationsmanagement des Bündnisses sein. Innova-tionsmanagement im Sinne von „WIR!“ definiert jene organisatorischen und koordinativen Aufgaben des Bündnisses, die ihm im Rahmen der Bündnisbetreuung entstehen (zu den Fördermodalitäten zum Innovationsmanagement siehe Abschnitt III 3).

Die Anzahl dieser sogenannten „prioritären Vorhaben“ ist auf maximal drei Vorhaben und ein Fördermittelvolumen von 1 Mio. Euro in der Summe begrenzt. Für diese Vorhaben ist im „WIR!“-Konzept äußerst knapp zu skizzieren:

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14 II. LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES „WIR!“-KONZEPTS

Was ist das Ziel?

Wie ist der Bezug zur Gesamtstrategie?

Wer soll das bzw. die Vorhaben durchführen?

Wie sehen die Finanzplanung und die Laufzeit aus?

Warum soll das Vorhaben kurzfristig starten?

Nähere Angaben, z. B. zur Arbeitsplanung, können in der Anlage zum „WIR!“-Konzept gemacht werden. Auch dort ist ein Umfang von einer Seite je vorgeschlagenem Vorhaben nicht zu überschreiten.

2.3.3. Überschlägige FinanzplanungDer Finanzierungsbedarf zur Umsetzung über den gesamten Zeitraum der angestrebten Umsetzungsphase hinweg ist grob abzuschätzen und im Konzept darzulegen (zur näheren Erläuterung der maximalen Obergrenze siehe Abschnitt III 3). Der Förderbedarf kann – in Abhängigkeit vom jeweiligen Innovationsfeld – unterschiedlich hoch sein. Für Innovati-onsfelder, deren Bearbeitung z. B. nicht zwingend mit einem hohen Bedarf an Personal-, Investitions- und/oder Verbrauchsmitteln verbunden ist, sollten entsprechend geringere Bedarfe formuliert werden.

Dabei ist anzugeben:

Wie hoch werden die Kosten für die verschiedenen Maßnahmenarten (FuE-Vorhaben, Geräteinvestitionen, Strategieentwicklung, Innovationsmanagement, … siehe dazu Abschnitt III 3.) geschätzt?

In welcher Höhe werden Partner des Bündnisses (d.h. vor allem: Unternehmen) Eigen-mittel einbringen?

Wie hoch ist das Fördervolumen bis zur geplanten Zwischenbegutachtung bzw. insge-samt?

Was und wie hoch sind ggf. weitere Finanzierungsquellen?

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III. Ausblick auf die Umsetzungsphase

Dieser Abschnitt soll eine erste Vorstellung davon vermitteln, wie die ca. sechsjährige Um-setzungsphase angelegt ist. Auch wenn nur die überzeugendsten Bündnisse eine Förderung zur Umsetzung ihrer Konzepte erhalten, so sind viele dieser Informationen auch schon in der Konzeptphase bedeutsam, zumal sich die eigene Strategie an den Möglichkeiten und Einschränkungen in der Umsetzungsphase orientieren muss.

In der Umsetzungsphase sollen die erfolgreichen Bündnisse ihre Vorhaben in den von ih-nen erarbeiteten Lösungsansätzen umsetzen und sowohl die Strategie als auch das Bünd-nis selbst konsequent weiterentwickeln. Umsetzungsvorhaben können in verschiedenen Bereichen angesiedelt sein und u. a. darauf abzielen, die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der Region zu verbessern, die Innovationsfähigkeit der regionalen Unternehmen zu steigern oder aber Nachwuchskräfte für Wirtschaft und Wis-senschaft in der Region zu gewinnen. Das Ziel ist, in der Förderzeit nachhaltige Impulse für den Strukturwandel anzustoßen, die weit über die Dauer der Förderung hinausgehen.

1. Individuelle Höhe der Gesamtförderung der einzelnen Bündnisse

Die Bemessung der Fördermittel richtet sich bei jedem ausgewählten Bündnis nach des-sen spezifischem Förderbedarf zur Bearbeitung des jeweiligen Innovationsfeldes und der Möglichkeit, auch andere Finanzierungsquellen für die Umsetzung der „WIR!“-Konzepte in Anspruch zu nehmen.

Das im Rahmen des „WIR!“-Programms vom BMBF ausgereichte Fördermittelvolumen eines Bündnisses kann über die gesamte Umsetzungsphase hinweg bis zu maximal 15 Mio. Euro betragen.

Allerdings wird den Bündnissen bei einer positiven Auswahlentscheidung des BMBF für die Umsatzphase ein dem Konzept angemessenes, individuelles „Budget“ von maximal acht Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Summe kann bis zu der im dritten Jahr der Umsetzungsphase geplanten Zwischenbegutachtung der Umsetzungsphase für konkrete Vorhaben gebunden werden. Der Zeitraum der Verausgabung dieser Mittel kann sich dabei über den Zeitpunkt der Zwischenbegutachtung hinaus erstrecken.

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16 III. AUSBLICK AUF DIE UMSETZUNGSPHASE

Über die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel und damit die Festlegung des Gesamt-budgets je Bündnis entscheidet das BMBF auf Grundlage der Zwischenbegutachtung. Ent-scheidungsgrundlage hierfür sind fortgeschriebene, erweiterte „WIR!“-Konzepte mit einem Umfang von 60 Seiten. Über Details zu Inhalten und Prozessen der Zwischenbegutachtung informiert das BMBF die Bündnisse mindestens sechs Monate vor deren Vorlagefrist (nach derzeitigem Stand der Planung spätestens Ende 2023).

2. Entscheidungsprozess zur Förderung konkreter Vorhaben

2.1. Auswahl konkreter Vorhaben

Das Budget der WIR-Bündnisse kann nur über konkrete Vorhaben bereitgestellt werden. Dabei können in der Umsetzungsphase grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden,

1. die im Laufe der Umsetzungsphase von den Bündnissen vorgeschlagen und durch den einzusetzenden Beirat (siehe folgenden Abschnitt 2.2.) empfohlen werden (Regelfall); hierbei spielt es keine Rolle, ob diese schon im „WIR!“-Konzept als mögliche Förderpro-jekte benannt worden sind oder nicht, oder

2. die bereits im „WIR!“-Konzept vorgeschlagen und gesondert als prioritär gekennzeich-net wurden, damit das Auswahlgremium direkt auch über diese Vorhaben entscheidet. Diese Fälle sind im „WIR!“-Konzept gesondert zu begründen und unterliegen Beschrän-kungen (max. 3 Vorhaben und max. 1 Mio. Euro Fördermittel insgesamt). Das BMBF behält sich vor, ggf. ein Beiratsvotum nachzufordern. Prioritäre Vorhaben können sich z. B. der Weiterentwicklung der Bündnisstrategie, dem Innovationsmanagement oder der Erforschung für das gesamte Bündnis relevanter Grundlagen widmen.

In begründeten Einzelfällen kann die Initiative für ein Fördervorhaben im Zuge des Aus-wahl- und Beurteilungsprozesses auch vom Beirat oder vom BMBF ausgehen.

Mit der Zustimmung des Beirats zu einzelnen Vorhaben geht auch eine Festlegung der damit verbundenen maximal zu beantragenden Aufwände einher. Die Prüfung der Zuwen-dungsfähigkeit der vorgeschlagenen Ausgaben bzw. Kosten im Einzelnen sowie die Festset-zung der Förderquoten erfolgt durch den Projektträger (siehe 2.3.).

Der Projektträger informiert die Leitungen der einzelnen „WIR!“-Bündnisse sowie die Beiräte regelmäßig (im Vorfeld von Beiratssitzungen) über die Höhe der noch für zusätz-liche Vorhaben innerhalb des vom BMBF festgesetzten Budgets zur Verfügung stehenden Fördermittel.

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III. AUSBLICK AUF DIE UMSETZUNGSPHASE 17

2.2 Einsetzung des Beirats

Alle in der Umsetzungsphase geförderten Bündnisse werden bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Strategie und bei der Auswahl konkreter Vorhaben von einem unabhängigen Beirat unterstützt.

Die mindestens sechs Mitglieder des Beirats sollen in einem angemessenen Verhältnis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stammen. Sie dürfen nicht dem Bündnis ange-hören (unabhängig davon, ob diese als Zuwendungsempfänger im Rahmen des „WIR!“-Programms in Betracht kommen oder ohne BMBF-Förderung im Bündnis mitarbeiten).

Die Beiräte werden von den Bündnissen vorgeschlagen und im Anschluss an die Jury-sitzung eingesetzt. Das BMBF muss den vorgeschlagenen Personen zustimmen. Beiratssit-zungen sollen mindestens einmal jährlich stattfinden. Der Projektträger ist zu den Beirats-sitzungen einzuladen, das BMBF behält sich eine Teilnahme vor.

Die Reisekosten der Beiratsmitglieder können z. B. über ein zentrales Vorhaben des Bünd-nisses (Strategieentwicklung oder Innovationsmanagement) abgerechnet werden; Honorare oder Aufwandsentschädigungen für Beiratsmitglieder sind indes nicht förderfähig.

2.3. Vorlage und Bewilligung formaler Förderanträge

Die für die Umsetzungsphase ausgewählten „WIR!“-Bündnisse werden aufgefordert, for-male Förderanträge für die geplanten Vorhaben (siehe oben unter 2.1.) beim vom BMBF beauftragten Projektträger (siehe Abschnitt IV.) einzureichen. Der Projektträger prüft alle Vorhaben nach Antragseingang auf fachliche Plausibilität, Einhaltung der Förderbestim-mungen und des Beiratsvotums und entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.

3. Förderfähige Aktivitäten

Förderfähig sind Aktivitäten, die dem Erreichen der förderpolitischen Ziele des Programms dienen; insbesondere zählen hierzu Maßnahmen der organisatorischen Umsetzung und der Weiterentwicklung des „WIR!“-Konzepts sowie Einzel- und Verbundvorhaben zur Stär-kung bzw. Entwicklung des Innovationsfelds.

Möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben. Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht-rückzahlbarer Zuschuss auf dem Wege der Projektförderung. Alle Antragsteller müssen erkennbar an der (Weiter-)Entwicklung und/oder Umsetzung der Strategie des entspre-chenden „WIR!“-Bündnisses mitwirken.

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18 III. AUSBLICK AUF DIE UMSETZUNGSPHASE

● Gefördert werden können folgende Arten von Vorhaben (zu beachten sind die beihilfe-relevanten Rahmenbedingungen und ggf. besondere Konditionen der Förderrichtlinie):

• Weiterentwicklung der Strategie (des „WIR!“-Konzepts) und Gewinnung weiterer Partner; je nach Antragsteller ist eine Förderung bis zu 100 % möglich.

• Aufbau und Unterhaltung eines Innovationsmanagements des Bündnisses (s. Abschnitt II, 2.3.2). Das Innovationsmanagement wird unabhängig vom Antrag-steller bis max. 50 % gefördert werden.

• Forschung und Entwicklung (FuE) in ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch in sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themenfeldern im Innova-tionsfeld des Bündnisses.

• Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen • Instrumente und Ausrüstungen, die für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-

vorhaben oder Qualifizierungsmaßnahmen des Bündnisses notwendig sind, • Nachwuchsförderung und zu Qualifizierungsaktivitäten • Gewinnung von Fach- und Führungskräften; zum Personalaustausch zwischen Hoch-

schulen bzw. Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

• Nutzung von Innovationsdienstleistungen. • Nationales und internationales Kompetenzmarketing sowie professionelle Öffentlich-

keitsarbeit des Bündnisses.

● Einschränkungen: • Ausgeschlossen sind Ausgaben/Kosten für Baumaßnahmen und Großinvestitionen. • Für Vorhaben zum Erwerb oder zum Aufbau von Instrumenten und Ausrüstungen,

die für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben des Bündnisses not-wendig sind, sollen über die gesamte Umsetzungsphase hinweg höchstens zwei Mio. Euro Fördermittel beansprucht werden.

• Für Vorhaben zur Weiterführung strategischer Arbeiten, Vorhaben zum Aufbau eines Innovationsmanagements sowie zu seiner Realisierung stehen über die Umsetzungs-phase insgesamt höchstens 15 % der Gesamtzuwendungssumme (Budget) zur Verfü-gung. Hiervon entfallen maximal 500.000 Euro auf Vorhaben zur Weiterentwicklung der Strategie.

Vorhaben bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und anderen Institutionen werden mit bis zu 100 Prozent gefördert; bei F&E-Vorhaben an Hochschu-len und Hochschulkliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

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Vorhaben bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden anteilsfinanziert. Nach den BMBF-Grundsätzen wird dabei eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote erfolgt nach EU-Beihilferecht und lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Nach den Erfahrungen aus der ersten Ausschreibungsrunde von „WIR!“ kann über alle F&E-Vorhaben eines Bündnisses hinweg betrachtet von einer mittleren Förderquote von ca. 60 % bei KMU und 40-50 % bei Großunternehmen ausgegangen werden. Im Einzelfall können selbstverständlich auch deutlich höhere oder niedrigere Förderquoten sachgerecht sein.

Zuwendungen an nicht börsennotierte kleine Unternehmen können besonders gefördert werden, wenn u. a. deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn mit der Förderung der nächste innovatorische Schritt des Unternehmens ermöglicht wird (z. B. Erschließung neuer Anwendungen, Kun-densegmente oder Zielmärkte) und im Rahmen des Vorhabens ein Innovationsmanage-ment entwickelt werden soll, das bereits im Zuwendungsantrag skizziert ist und die Inno-vationskraft des Unternehmens signifikant erhöht.

4. Dauer und Umfang der geförderten Projekte

Insgesamt dauert die Umsetzungsphase der zweiten Ausschreibungsrunde von „WIR!“ bis zum 31. Dezember 2027. In dieser Zeit können die ausgewählten Bündnisse Fördermittel für Vorhaben mit einer Laufzeit von jeweils höchstens drei Jahren für Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung ihrer „WIR!“-Konzepte beanspruchen.

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IV. Informationen und Service

1. Wissenschaftliche Begleitforschung, Öffentlichkeitsarbeit

Das BMBF beabsichtigt, die Entwicklung und Umsetzung der „WIR!“-Konzepte im Hinblick auf die Konzipierung weiterer Fördermaßnahmen zu bewerten. Von den Antragstellern wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einer Begleitforschung sowie anderen geför-derten „WIR!“-Bündnissen erwartet. Zudem wird die Mitarbeit an innovationsunterstützen-den Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender umfassender Öffentlich-keitswirksamkeit erwartet.

Die Begleitforschung wird durch den Lehrstuhl für Innovation, Strategie und Organisation der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen durchgeführt.

2. Weiterführende Informationen, Ansprechpartner

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger JülichForschungszentrum Jülich GmbHGeschäftsbereich GTIZimmerstr. 26/2710969 Berlin

Die Ansprechpartner für die einzelnen Bündnisse wurden den Zuwendungsempfängern und Bündnissen mitgeteilt.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der nachfolgenden Internetadresse abgerufen werden: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen „easy-online“ zu nutzen. (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

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Impressum

HerausgeberBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Nachhaltige regionale Innovationsinitiativen 11055 Berlin

StandSeptember 2020

BildnachweisiStock/balipadma, photocase.de/flo-flash / Titel

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