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1 Wolfgang Schubert

Bonn05.09.2006

Individuelle Mobilität?

Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung

alkohol- und drogenauffälliger Fahrer

DVR-Presseseminar

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Ursachen für Unfälle mit Personenschaden Deutschland 2005

1,3

11,9

94,1

0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0

Fahrzeug

ÄußereBedingungen

Mensch

Unfallursache

ProzentQuelle: Statistisches Bundesamt 2005, Fachserie 8, Reihe 7 (Mehrfachursachen eingeschlossen)

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Begutachtungs-Leitlinien zurKraftfahrereignung

Urteilsbildung in dermedizinisch-psycho-logischen Fahreig-nungsdiagnostik –Beurteilungskriterien

Begutachtungs-Leitlinien zurKraftfahrereignung - Kommentar

Anforderungen anTräger von Begut-achtungsstellen fürFahreignung

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Definition:

Anerkannte Regeln der Begutachtung zur Kraftfahrereignung sind verkehrsmedizinische, verkehrspsychologische und technische Grundsätze, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als theoretisch richtig gelten, die sich in der Praxis über längere Zeit bewährt haben und von einschlägigen Fachkreisen allgemein anerkannt sind.

= Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung

= „Kommentar“ zu den Begutachtungs-Leitlinien

= „Beurteilungskriterien“

= Anforderungen an zu akkreditierende Träger

Stand von Wissenschaft und Technik

in der Begutachtung

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Aufgaben der Beurteilungskriterien

• Übersetzen der behördlichen Fragestellung in überprüf-bare Hypothesen

• Definition der Anforderungen für bestimmte „Fallgruppen“- Kongruenz mit den Begutachtungs-Leitlinien

• Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit und des Gesundheitszustandes

• Bewertung von Entwicklungen und Veränderungsprozessen• Bewertung prognostischer Perspektiven• Einräumen von Chancen zur Veränderung (Kurszuweisung)• Festlegungen zur Methodik der med.-psych. Untersuchung

(neues Kapitel 7.1 Chemisch-toxikologische Untersuchungen)• „strukturelle Heimat“ für neue wissenschaftliche Erkenntnisse

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Stellung der Beurteilungskriterien

Verhaltensauffälligkeit- Alkoholfahrt

- Drogenmissbrauch- verkehrsrechtl. Verstöße

StVG / FeVEignungszweifel?

Anordnung von ärztlichenoder med.-psych. Gutachten

FragestellungIst zu erwarten , dass...?

Genügt Herr _den Anforderungen?

Leitsätzeder Beurteilung

(empirische Erkenntnisse)

Definitionder Anforderungen

(Beurteilungslogik)

Zuordnung der Einzelbefunde

(Expertenwissen)

• Anlage 4 FeV• Begutachtungs-Leitlinien• Beurteilungskriterien (Hypothesen)

• Begutachtungs-Leitlinien• Beurteilungskriterien (Kriterien)

• Beurteilungskriterien (Indikatoren)

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Wandel in der Diagnostik

• Erkrankungen

• Leistungsmängel

• Deliktbelastung

• Persönlichkeit

klassische Diagnostik

Merkmalsdiagnostik

• Lernprozesse

• Einstellungswandel

• Bilden neuer Gewohnheiten

• Stabilisierung

verhaltensbezogene Diagnostik(entlastungs- und ressourcenorientiert)

Prozessdiagnostik

direkter Schluss auf Eignung

Merkmale + Veränderungen Herstellung d. Eignung

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3 Ebenen der Beurteilungskriterien

17 Hypothesen:• Werden durch die Fragestellung bestimmt• Sind den Anlassgruppen zugeordnet• Legen die Untersuchungsstrategie fest

76 Kriterien:• stellen die logische Entscheidungsstrategie hinsichtlich Beibehaltung oder Verwerfen einer

Hypothese dar• sind den gewählten Hypothese zugeordnet und sind jeweils vollständig zu bewerten • können ggf. alleine die Entscheidung tragen

736 Indikatoren:• erlauben eine Zuordnung von Befunden zu Entscheidungskriterien• müssen für den Einzelfall abgewogen und gewichtet werden• können nicht vollständig und abschließend sein (Beispielcharakter)• können alleine keine Entscheidung tragen

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Grundstruktur der 17 Hypothesen

H0: Verwertbarkeit der Befunde

AV-Kriterien D-Kriterien

AV7 / D5: keine eignungsausschließenden medizinischen Befunde

AV8 / D6: keine verkehrsrelevante Leistungsbeeinträchtigung

V5: Verkehrsverhalten

V6: Sozialanpassung

D1: Drogenabhängigkeit

D2: fortgeschrittene Drogenproblematik

D3: Drogengefährdung

D4: Trennvermögen bei gelegentlich THC

AV9 / D7: festgestellte Defizite durch Kurs (§70 FeV) beeinflussbar?

A1: Alkoholabhängigkeit

A2: Alkoholverzicht

A3: reduzierter Konsum

A4: Trennvermögen

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3 Ebenen der Befundinterpretation

Feststellungen Diagnose

HypothesenKriterienIndikatoren

Alkoholabhängigkeitist nicht ausreichend

aufgearbeitetkeine konsequente

Abstinenzmotivation u. „Krankheitseinsicht“

Klient bemüht sich nicht um rückfall-

vermindernde Maßnahmen

Daten

"Besuche freitags Stammkneipe"

„Ich trinke nichts mehr, weil ich‘s nicht brauche“

„Wenn ich doch mal wieder was trinke,

lasse ich Auto stehen“

"Habe Alkohol für Besuch zu Hause"

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3-dimensionale Hypothesenstruktur

Veränderung

Problemausprägung

H2: fehlende Trinkkontrolle

H3: Alkoholgewöhnung

H4 Trennvermögen

Motivation Veränderung Stabilität

H1: Alkoholabhängigkeit

dauerhaftreduzierter Konsum Trinkkontrolle

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3-dimensionale Hypothesenstruktur

Veränderung

Problemausprägung

Skills & Wills

H2: fehlende Trinkkontrolle

H3: Alkoholgewöhnung

H4 Trennvermögen

Motivation Veränderung H7 :körp. u. seel.Gesundheit

H8: psycho-phys. Leistungsfähigkeit

H0: Selbstreflexion / H9: Kurseignung

Stabilität

H1: Alkoholabhängigkeit

dauerhaftreduzierter Konsum Trinkkontrolle

keine

Gesundheits

schäden/

Leistungsa

bbau

Sieht EinschränkungenKompensation

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Forschungz. B. Grundlagen,

Ätiologie/Pathogenese,Veränderungswissen,

Evaluation/Wirksamkeit, Epidemiologie,

Methodenentwicklung, z. B. Testverfahren

(Persönlichkeits- und Leistungstests),

Laboranalyseverfahren,Grenzwertdiskussion,Rehabilitations- und Therapieverfahren

Tertiäre Prävention

Sekundäre Prävention(Beratung, Schulung, Reha)

Primäre Prävention(Vorschul- u. Schulerziehung, Fahrschulausbildung)

Punktesystem Andere Verstöße, Alkohol, Drogen etc.

„Obligatorische Beratung“Zuweisungsdiagnostik / Assessment

EinzeltherapieGruppentherapie

Behördliche Entscheidung

Erhalt/Erteilung FE Versagung FE

Entziehung der Fahrerlaubnis

Begutachtung körperlicher und geistiger Eignung (FA-GA, med.-psych. GA Prognose)

Abbildung in Anlehnung an Steuerungsgruppe Verkehrspsychologie

Vorschlag für ein europäisches Modellzur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Kraftfahreignung

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Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut

• keine Betreuungspflicht, sondern – verbot

• Tätigkeitsziel dient nicht primär der Erhaltung und Wiederherstellungvon Gesundheit

• Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang – Schutzpflicht des Staates

• keine freie Wahl des Sachverständigen

• Grund für eine Begutachtung – weder objektive noch subjektiveTherapieindikation, sondern ein verwaltungsrechtlich definierter Begutachtungsanlass

• keine geschützte Vertrauensbeziehung

• Abhängigkeitsverhältnis zwischen Therapeut und Klient

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• totale Identifikation des Therapeuten mit dem Klienten

• spezielle Pflichten des Therapeuten und Gutachters im jeweiligenTätigkeitsfeld diametral gegenüberstehend

• finanzielle Abhängigkeit

• spezielle Fachkompetenz von Gutachtern(Ausbildung, Berufserfahrung, Beurteilungskriterien, akkreditierte Stelle)

• Therapeut – Patienten – Verhältnis für Erfolg der Therapie entscheidend

• wenn Therapeut = Gutachter – Verletzung des Prinzips der Unvoreingenommenheit, Befangenheit

Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang SchubertDEKRA Automobil GmbHFachbereich VerkehrspsychologieFerdinand-Schultze-Str. 6513055 Berlin

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Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie1. Vorsitzender des Vorstandes

E-mail: [email protected]