Zu Florus

4
Zu Florus Author(s): Hermann Müller Source: Rheinisches Museum für Philologie, Neue Folge, Vol. 26 (1871), pp. 350-352 Published by: J.D. Sauerländers Verlag Stable URL: http://www.jstor.org/stable/23215920 . Accessed: 20/11/2013 14:56 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . J.D. Sauerländers Verlag is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Rheinisches Museum für Philologie. http://www.jstor.org This content downloaded from 130.194.20.173 on Wed, 20 Nov 2013 14:56:11 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Transcript of Zu Florus

Page 1: Zu Florus

Zu FlorusAuthor(s): Hermann MüllerSource: Rheinisches Museum für Philologie, Neue Folge, Vol. 26 (1871), pp. 350-352Published by: J.D. Sauerländers VerlagStable URL: http://www.jstor.org/stable/23215920 .

Accessed: 20/11/2013 14:56

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].

.

J.D. Sauerländers Verlag is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to RheinischesMuseum für Philologie.

http://www.jstor.org

This content downloaded from 130.194.20.173 on Wed, 20 Nov 2013 14:56:11 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 2: Zu Florus

Miscellen.

Zu Phaedrns.

V 4, 9: sed dicis: qui rapuere divitias, habent.

Die Yerderbniss dieser Worte erkannte Bentley, aber seine Ver

muthung cqui latuere, divitias habent5 kann nicht befriedigen. Denn erstlich haben nicht alle, so verborgen geblieben sind, Reich

thümer, zweitens aber ist der dem Dichter gemachte Einwurf offen

bar ein anderer, nämlich dass derjenige, welcher sich Reichthümer

zusammen gestohlen hat, eben wegen dieser verborgen bleibt, ganz nach dem deutschen Sprichwort: cdie kleinen Diebe hängt man, die grossen lässt man laufen'.

Um diesen Sinn zu erhalten, schreibe man:

sed dices: qui rapuere divitias, latent.

V 5, 1—3: Pravo favore labi mortales solent

et pro iudicio dum stant erroris sui

ad poenitendum rebus manifestis agi. Da der Ausdruck 'stare pro aliquo' überall nur die Bedeutung des Beistehens, Helfens hat, diese aber an unserer Stelle ganz un

passend ist, so leuchtet ein, dass die Ueberlieferung in v. 2 nicht

richtig sein kann. Es wird nun offenbar der Begriff des Behar

rens, Bestehens auf dem einmal in Folge eines Irrthums gefassten Urtheil verlangt. Dies drücken die Lateiner mit

c stare aliqua re'

aus. Also 'et praeiudicio dum stant erroris sui'. Wie man leicht

einsieht, entspricht ein 'praeiudicium' auch besser als ein einfaches

'iudicium1 dem vorhergehenden 'pravus favor'.

Köln. E. Bährens. E. Bährens.

Zu Florus.

I 6 p. 16, 10 J. p. 12, 19 Him. heisst es: tum primo hie

matum sub pellibus, taxata stipendio hiberna, adactus miles sua

sponte iure iurando ne nisi capta urbe remearet. spolia de Larte

Tolumnio rege (dies Wort ist bei Jahn ausgefallen) ad Feretrium

triumpho reportata. Indem die Herausgeber so schrieben, schlössen sie sich genau an den Nazarianus an, ohne den Bambergensis wei ter als in dem Worte triumphum zu berücksichtigen. Nun ist zwar diese Hs. nicht frei von YerWässerungen, sie verdient aber vor der anderen, welche eine überreichliche Menge von Interpola tionen aufzuweisen hat, meistens den Vorzug. Daher sagt auch Halm praef. p. V: sed cum B sic habeat:

c adactus miles sua sponte

iure iurando ne nisi capta urbe remearet. spolia de larte tolumnio

rege afferret. triumphum reportaret', haud scio an haec ipsa scri

ptura reeipienda fuerit. Dies ist an sich ganz begründet, doch so

lange ein einseitiges Verfahren, bis die Vergleichung beider Hss. den Unwerth der einen Ueberlieferung ausser Zweifel gestellt hat.

Florus bringt mit der zehnjährigen Belagerung von Veii ein früheres Ereigniss in Verbindung, von dem Livius sagt per. 4: Cossus Cornelius tribunus militum occiso Tolumnio Veientum

This content downloaded from 130.194.20.173 on Wed, 20 Nov 2013 14:56:11 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 3: Zu Florus

Kritisch-Exegetisches. 851

rege opima spolia secunda retulit. IUI 19, 10: tum exsangui detracta spolia. IUI 20, 1: dictator triumphans in urbem

rediit. longe maximum triumphi spectaculum fuit Cossus spolia

opima interfecti gerens ... spolia in aede Iovis Feretrii prope Romuli spolia . . . cum sollemni dedicatione dono fixit. IUI 32, 4:

et magistrum equitum A. Cornelium eundem in acie fore, qui priore bello tribunus militum Larte Tolumnio rege Yeientium in

conspectu duorum exercituum occiso spolia opima Iovis Feretrii

templo intulerit. proinde memores, secum triumphos, secum

spolia, secum victoriam esse... Die Art und "Weise, wie Florus

besonders zu Anfang seines Compendiums Livius benutzt, rechtfer

tigt eine Vergleichung dieser Stellen mit der Ueberlieferung in B

und N, und da ergibt sich, dass von den 4 Anführungen des Li

vius (Feretrius, spolia, Lars Tolumnius, triumphus) die ersten 3

im N, die letzten 3 im B erscheinen; ja noch mehr: im B findet

sich auch der Feretrius, sobald wir in den Worten afferrettriumphum eine Aenderung aus adferrettriumphum d. h. ad Feretrium phum constatiren. Es fragt sich nur, was mit dem übrigbleibenden Stück, wovon in N keine Spur, zu machen ist. Hier sind beide Möglich keiten denkbar, sowohl dass der Schreiber des N gleich dem des

B adferetriumphum vorgefunden und nun phum als überflüssig

weggelassen habe, als dass es im B nach der Verschreibung afferret

dem übrigbleibenden trium angehängt sei, um es verständlich zu

machen. Es erscheint an sich, und weil Livius an zwei Stellen

zugleich den Triumph erwähnt, plausibeler, dass der Schreiber des

B mit Absicht oder aus Versehen ein trium ausgelassen hat (ad feretrium triumphum), der des N die Silbe phum.

Wenn wir nun mit Jahn triumphü in triumpho verwandeln

(beide Endungen sind im B oft verwechselt, s. Halm zu p. 12, 19

praef. p. V; ist triumphum absichtliche Aenderung, so erklärt sich

diese nach der Entstehung von afferret daraus, dass reportaret ein

Object bedurfte: spolia —

afferret, triumphum reportaret), so er

halten wir: ne nisi capta urbe remearet, spolia de Larte Tolumnio

rege ad Feretrium triumpho reportaret. Es ergibt sich also, dass B so gut interpolirt ist, wie N, und dass Livius den Schlüssel

zu ihrer Ausgleichung bietet.

Dass Florus die Soldaten schwören lässt, sie wollten die spolia

opima im Triumphe nach Rom mit zurückbringen, kann bei der

überall hervortretenden Ungenauigkeit und rhetorischen Ausschmük

kung seiner Erzählung nicht, auffallen (s. Perizon. an. hist. c. YII

bei Düker z. d. St.); ist doch der Eid selbst wahrscheinlich eine

Reminiscenz aus Liv. V 8, 6, wo Falisci und Capenates cper lega tes ultro citroque missos iure iujrando inter se obligati' zum Ent

satz von Veii heranziehen.

Die Interpolation des N reportata, am deutlichsten daran zu

erkennen, dass die thatsächliche Bemerkung nicht dahin passt, wo

sie gefunden wird (man erwartete sie Z. 14 oder 17), erklärt sich

daraus, dass das bei Florus so häufige Asyndeton nicht verstanden

wurde.

This content downloaded from 130.194.20.173 on Wed, 20 Nov 2013 14:56:11 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 4: Zu Florus

352 Miscellen.

Ebendas. I 1 p. 10, 28 J. p. 8, 6 Him. heisst es: tum quo

que cruentus in suos. neque enim filium verberare dubitavit, ut

simulanti transfugam aput hostis hinc fides esset, cui Gabiis, ut

voluerat, recepto et per nuntios consulenti, quid fieri vellet, . . .

respondit. Die Worte cui Gabiis recepto sind an sich ohne An

stoss (z. B. lustin. XXI 5, 1: interea Dionysius Syracusis receptus); aber nicht allein B, sondern auch die codices Iordanis haben a

gauiis, woraus sich auf noch leichtere Weise a gaulis d. h. cui a

Gabinis recepto ergibt. Dies wird wiederum durch Livius be

stätigt, welcher I 53, 10 sagt: cum si nihil morarentur, infensus

ira porro inde abiturus videretur, benigne ab Gabinis excipitur.

Wegen des in den Hss. erscheinenden quo (das ist quoi) verweise

ich auf Jahn praef. p. XXXII.

Berlin. Hermann Müller. Hermann Müller.

Epigraphisches.

Die Nenniger Inschriften.

Bekanntlich hat man vor beiläufig fünf Jahren in den Ruinen

der durch ihr Mosaik berühmt gewordenen Villa zu Nennig mehrere

Inschriften auf den Mauerresten angemalt gefunden. Die compe tentesten Epigraphiker sprachen sich dahin aus, dass diese In

schriften nach Inhalt und Form nicht römischen Ursprunges sein

könnten. Auch die chemische Untersuchung ergab triftige Gründe

dafür, dass die Farben erst in neuester Zeit auf die Mauerfläche

aufgetragen seien.

Es ist nun neuerdings die bei einigermassen vorsichtig aus

geführten Betrügereien seltene Entdeckung des Fälschungsprocesses

erfolgt. Professor E. aus'm Weerth, in letzter Zeit mit der Lei

tung der Nenniger Ausgrabungen betraut, hat noch einmal den

Befund der Inschriften und Wandmalereien dargelegt und zugleich

actenmässig den Hergang der Fabrication festgestellt. Dabei sind

so schlagende und unwiderlegliche Indicien des Betruges zu Tage

getreten, dass eine fernere Verteidigung der Echtheit, sollte sie

unternommen werden, nicht etwa nur, wie bisher, gegen die Wissen

schaft, sondern geradezu gegen den gesunden Menschenverstand

sündigen müsste.

Die Leser des Rheinischen Museums werden mit Befriedigung erfahren, dass die Nenniger Inschriften, deren theilweise Anerken

nung dem Rheinlande nicht gerade zur Ehre gereichte, nun auch

die definitive Verurtheilung in ihrer engeren Heimath erfahren

haben. Die verdienstvolle Abhandlung des Professors aus'm Weerth

ist nämlich publicirt in den 'Jahrbüchern des Vereins von Alter

thumsfreunden im Rheinlande' XLIX S. 1—56. [Auch besonders

erschienen unter dem Titel: 'Die Fälschung der Nenniger Inschrif

ten'. Bonn, bei A. Marcus. 1870.]

Druck von Carl Georgi in Bonn. (24. Februar 1871.)

This content downloaded from 130.194.20.173 on Wed, 20 Nov 2013 14:56:11 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions