Zwischen Adria und Ohridsee Zu Fuß durchs Land der Skipetaren Wanderreise in Albanien 2013

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Zwischen Adria und Ohridsee

Zu Fuß durchs Land der Skipetaren

Wanderreise in Albanien 2013

Genusswandern in mediterranen Küsten- und

Gebirgslandschaften

Besuch von ausgewählten Nationalparks

Entlegene Bergdörfer, alte Traditionen und

albanische Gastlichkeit

Dynamische Landeshauptstadt Tirana

Antikes, osmanisches und kommunistisches Erbe

Am Ohridsee ein Abstecher nach Mazedonien

Das „letzte Geheimnis Europas“ hat viel zu bieten. Über 300 km Küstenlinie mit vielen Sand- und Kiesstränden und ein wildes gebirgiges Hinterland sorgen in Albanien für Vielfalt. Zu Fuß lassen sich die einmaligen Landschaften am besten erkun-

den. Einsame Gebirgslandschaften bezaubern mit besonderer Pflanzen- und Tierwelt. Und in den schwer zugänglichen Bergdörfern haben sich alte Traditionen bis heute erhalten können. Auch kulturell zeigt Albanien viele Facetten: Die verschiedensten Völker haben im Laufe der Jahr-tausende ihre Spuren hinterlassen. Hier blühten die Hochkulturen der Griechen, Illyrer und Römer. Zahlreiche antike Stätten, orthodoxe Klöster und Kirchen, mittelalterliche Städte und Burganlagen sowie kommunistische Bauten aus jüngerer Zeit zeugen von dieser bewegten Vergangenheit. Der Wandel seit der Überwindung des Kommu-nismus ist in den Städten deutlich zu spüren und zeigt Albanien als ein Land im Umbruch. Die Menschen sind sehr gastfreundlich und aufge-schlossen, das Land ist sicher und vom inter-nationalen Tourismus noch wenig berührt. Auf geführten Wanderungen entdecken wir aus-gewählte Naturlandschaften Albaniens und machen am Ohridsee, einem der ältesten und tiefsten Seen der Erde, einen Abstecher ins

Nachbarland Mazedonien. Auch die kulturellen Sehenswürdigkeiten kommen nicht zu kurz: mit Ohrid, Berat, Gjirokastra und Butrint stehen gleich vier Weltkulturerbestätten auf dem Programm. Nach den vielen Begegnungen, Eindrücken und Informationen während der Reise werden Sie Land und Leute Albaniens mit neuen Augen sehen können.

Unterkunft und Verpflegung

Ein zentral gelegenes Stadthotel in Tirana ist wäh-rend der ersten und letzten Nacht unsere Bleibe. 2 Nächte verbringen wir im albanischen Pogradec am Ohridsee, das Hotel liegt direkt am Seeufer. Für 1 Nacht erwartet uns ein zentrumsnahes

In der Altstadt von Gjirokastra

Begegnung während eines Wanderausflugs

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Hotel in Korca, für weitere 2 Nächte ein modernes Hotel am Hauptplatz von Permet. In Gjirokastra übernachten wir auf mehrere Familienpensionen verteilt in der Altstadt. Am Ionischen Meer über-nachten wir dann jeweils in unmittelbarer Strand-nähe: 1 Nacht im Stadthotel in Saranda, 1 Nacht im Badehotel bei Himara sowie 2 weitere Nächte im Badehotel südlich der Stadt Vlora. Schließlich sind wir in Berat für 2 Nächte in einem stilvollen, traditionellen Familiengasthof in der Altstadt un-tergebracht. Alle Unterkünfte haben Zimmer mit eigener Dusche/WC.

Verpflegung: Frühstück wird in den Unterkünften serviert, das Abendessen (Halbpension) findet teils in den Hotels, teils in ausgewählten Restau-rants statt und auch einmal im Kreis einer einhei-mischen Familie. Sie können in Albanien generell mit frischen, landestypischen Speisen rechnen, die internationale Standardküche hat noch kaum Einzug gehalten.

Reiseablauf (Änderungen vorbehalten)

Auf 5 Wanderungen von 4 bis 5 Stunden Gehzeit sowie kürzeren Wanderungen und Spaziergängen

entdecken wir die Vielfalt der mediterranen Gebirgs- und Küstenlandschaften Albaniens. Unterwegs wird gepicknickt oder es gibt Einkehr-möglichkeiten in landestypischen Lokalen.

1. Tag: Anreise nach Tirana Flug von Frankfurt nach Tirana, Transfer vom Flughafen Tirana zum Hotel. 2. Tag: Fahrt an den Ohridsee Über eine Passstraße und entlang der ehemali-gen römischen „Via Egnatia“, die die Adriaküste einst mit Konstantinopel verband, fahren wir mit mehreren Besichtigungsstopps und Spaziergän-gen zum Einlaufen bis nach Pogradec an den Ohridsee. (Gehzeit ca. 2 Std.) 3. Tag: UNESCO-Kulturerbe Ohrid und See-wanderung Im Rahmen einer Rundfahrt um den Ohridsee wartet auf der mazedonischen Seite das maleri-sche Städtchen Ohrid auf unseren Besuch (ge-führter Rundgang durch die Altstadt). Nachmittags

folgt eine kleine Wanderung am nördlichen See-ufer des Ohridsees. (Gehzeit gesamt ca. 4 Std.) 4. Tag: Über Voskopoja in die Stadt Korca Auf einer Wanderung erkunden wir die zahlrei-chen Kirchen von Voskopoja, die auf die reiche aromunisch-christliche Vergangenheit des heuti-gen Dorfes hinweisen, die Aromunen waren im 17. Jh. bedeutende Kaufleute. Nachmittags gemeinsamer Rundgang durch das Zentrum von Korca. (Gehzeit gesamt ca. 4 Std.) 5. Tag: Im entlegenen Kolonje Über die Hochebene von Erseka erreichen wir das entlegene Kolonje an der Grenze zu Grie-chenland und wandern am Fuße des lang-gestreckten Gramoz-Massiv (Gehzeit ca. 3 Std.). Gegen Abend erreichen wir das Vjosatal und das Städtchen Permet. 6. Tag: Wandern im Vjosatal Entlang einer spektakulären Gebirgskette wan-dern wir oberhalb des Vjosa-Flusses und passie-ren dabei ursprüngliche Bergdörfer, die auch heute noch bewohnt und bewirtschaftet werden (Gehzeit ca. 4 Std.). Im Anschluss Besuch der Thermalquellen von Benja. 7. Tag: Weltkulturerbe Gjirokastra (UNESCO) Nach 6 Tagen Wanderreise sind wir fit für Gjirokastra, die „Stadt der 1000 Stufen“. Nach einer gemeinsamen Besichtigung der Altstadt steht für den Nachmittag ein Ausflug zur Marien-kirche von Labova e Kryqit auf dem Programm. (Gehzeit gesamt ca. 2 Std.) 8. Tag: Erkundung von Butrint Vormittags fahren wir weiter zum „Blauen Auge“, einer faszinierenden Karstquelle, und nach Saranda ans Ionische Meer. Nach einigen Stopps erreichen wir gegen Mittag den archäolo-gischen Park von Butrint (Weltkulturerbe). Zu den wichtigsten Bauwerken zählen das massive Seetor (4.Jh. v.Chr.) und die Taufhalle (4.Jh. n.Chr.). Der Ort bezaubert auch durch seine reizvolle Insellage. Auf dem Rückweg Badegele-genheit! (Gehzeit ca. 2 Std.) 9. Tag: Entlang der Albanischen Riviera nach Norden Abgeschottet vom Llogarapass und Hochgebirgs-ketten liegt die albanische Riviera noch heute einsam und abgelegen. Auf einer Küstenwande-rung mit Picknick entdecken wir die reizvolle Landschaft und können uns am weiten Blick über das Meer erfreuen (Gehzeit ca. 4 Std.). Über-nachtung am Meer bei Himara. 10. Tag: Wandern am Llogara-Pass Nach der spektakulären Anfahrt auf den 1.000 m hohen Llogarapass durchstreifen wir bei einer Tageswanderung die urwaldähnlichen Wälder des Llogara-Nationalparks (Gehzeit ca. 5 Std.). Über-nachtung am Meer bei Vlora. 11. Tag: Ruhe- und Badetag bei Vlora Baden im Meer am hoteleigenen Strand, optional wird eine Wanderung durch ein Feuchtgebiet zur Kirche von Marmiro/ Orikum angeboten (Gehzeit

ca. 2 Std.). Gemeinsames Abendessen bei einer einheimischen Familie.

Wandern im Tomorri-Nationalpark

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12. Tag: Apollonia und Berat (UNESCO) Apollonia war in der Antike wichtiger Hafenort der Griechen und Römer, und ist heute ein Archäolo-gischer Park in reizvoller Landschaft. Auf einer Führung erkunden wir die wichtigsten Bauwerke. Weiter geht es nach Berat, der „Stadt der 1.000 Fenster“, und zu Fuß hinauf zur Burganlage. (Gehzeit ca. 2 Std.) 13. Tag: Wandern im Tomorri-Nationalpark Schon bei der Anfahrt im geländegängigen Bus lernen wir auf vielen Kurven die wilde Bergwelt des Tomorri-Massivs (2.400 m), dem „Olymp Albaniens“, kennen. Auf unserer Wanderung mit Picknick entdecken wir entlegene Bergdörfer und erfreuen uns an den gut gepflegten Feldern (Gehzeit ca. 5 Std.). Am späten Nachmittag stil-volle Weinprobe mit anschließendem Abendessen 14. Tag: Berat, Kruja und Tirana Morgens in Berat Bummel durch die Gassen der malerischen Altstadtviertel Mangalemi und Gorica,

samstags ist dort Wochenmarkt. Anschließend Fahrt nach Kruja mit der Festung des albanischen Nationalhelden Skenderbeg, Besuch der ethno-graphischen Sammlung und des Skenderbeg-Museums. Abends Stadtführung mit Abendessen in Tirana. (Gehzeit gesamt ca. 2 Std.) 15. Tag: Abreise Transfer zum Flughafen von Tirana und Rückflug nach Frankfurt.

Reisebaustein Nordalbanien: Bitte beachten Sie unser Angebot einer Verlänge-rungswoche „Wandern in den Nordalbanischen Alpen“. Zum Juni-Termin kann die Woche nach-geschaltet werden, zu den beiden September-Terminen vorgeschaltet.

Reiseleitung

Deutschsprachige einheimische Reiseleitung, teilweise gemeinsam mit ortskundigen Einhei-mischen.

15 Tage Albanien

Wanderreise im Land der Skipetaren

Termine und Reisepreis (pro Pers. im DZ):

So, 05.05. – So, 19.05.2013 1.590 €

So, 19.05. – So, 02.06.2013 1.620 €

So, 02.06. – So, 16.06.2013 1.620 €

Fr, 30.08. – Fr, 13.09.2013 1.620 €

Fr, 13.09. – Fr, 27.09.2013 1.620 €

Einzelzimmer / Doppelzimmer:

EZ-Zuschlag: 180 €

Halbes Doppelzimmer: voller EZ-Zuschlag, wenn kein/e passende/r Zimmerpartner/in

Gruppengröße:

Mindestens 10, höchstens 16 Personen

Letzte Rücktrittsmöglichkeit bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: 21 Tage vor Reisebeginn

Im Reisepreis enthalten:

Insgesamt 14 Übernachtungen im Doppel-zimmer mit Dusche/WC, davon 2 Nächte im Stadthotel in Tirana, 2 im Hotel in Pogradec am Ohridsee, 1 im Hotel in Korca, 2 im Hotel in Permet, 1 in Familienpensionen in Gjiro-kastra, 1 im Hotel in Saranda, 1 im Strand-hotel an der albanischen Riviera, 2 im Strand-hotel bei Vlora und 2 in einem Gasthof in Berat

Halbpension (je 14x Frühstück und Abendessen)

Linienflug mit Austrian Airlines von Frankfurt über Wien nach Tirana und zurück

Flughafensteuer / Sicherheitsgebühren

Ausflugs- und Wanderprogramm mit dem Charterbus wie beschrieben

Eintrittsgelder

Deutschsprachige Reiseleitung

Nicht im Reisepreis enthalten:

Anreise zum Flughafen Frankfurt, Mittagessen

Abflughafen:

Frankfurt/Main (andere Abflughäfen auf Anfrage, nach Verfügbarkeit buchbar, gegebenenfalls mit Aufpreis)

Anforderungen an die Kondition:

5 leichte bis mittelschwere Wanderungen mit 4 bis 5 Std. Gehzeit und max. 600 Höhenmetern auf- und abwärts sowie kürzere Wanderungen und Spaziergänge („Genusswandern“). Trittsicherheit und eine gute körperliche Verfassung werden vorausgesetzt.

Vorschlag für freiwillige atmosfair-Spende:

18 € pro Person tragen zur Klima-Entlastung bei! Infos: www.atmosfair.de

Reiseveranstalter:

Lupe Reisen, Bonn. (Es gelten die RGB des RV)

Albanien-Souvenirs an der Festung von Kruja

Regio-Berater
Textfeld
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Regio-Berater
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Diese Reise wird Ihnen vermittelt von: reisen-in-albanien.de - natürlich gastlich 2013 eMail:[email protected] Tel.: 0911-287 48 24
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Reisebedingungen von Lupe Reisen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoVO) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Lupe Reisen, Inhaber Axel Neuhaus (im Folgenden „Lupe Reisen“). Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch:

1 Abschluss des Reisevertrages

(a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Lupe Reisen den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei Lupe Reisen direkt oder über die Partnerrei-sebüros von Lupe Reisen vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt Lupe Reise den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch Lupe Reisen zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Lupe Reisen informiert Sie über den Ver-tragsabschluss mit der Reisebestätigung. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von Lupe Reisen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) anzunehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande. (b) Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufge-führten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsver-pflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-nommen hat. 2 Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungs-scheines nach § 651k Abs. 3 BGB von Lupe Reisen, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchge-führt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversiche-rung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig. 3 Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss

Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Lupe Reisen im Katalog zu der betreffenden Reise und sämt-lich darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Die im Prospekt genannten Reisepreise sind bindend. Lupe Reisen behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich Lupe Reisen vor, den Rei-sepreis vor Vertragsschluss mit dem Kunden anzupas-sen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Pros-pekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hin-zuweisen. 4 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertrags-schluss

(a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Ände-rungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Lupe Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. (b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages lediglich im Falle der auch nach Vertragsabschluss ein-getretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren

Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin ver-langt wird, ist unwirksam. (c) Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-leistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reise-vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Lupe Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch Lupe Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung dieser gegenüber geltend zu machen. 5 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen oder mündlichen Rücktrittserklärung bei Lupe Reisen. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. (b) Tritt der Kunde zurück, so verliert Lupe Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wer-tes der von Lupe Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Lupe Reisen durch anderweitige Verwen-dung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. Lupe Reisen kann diese Entschädigung konkret oder pau-schaliert berechnen. Pauschaliert kann sie, orientiert am Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden, wie folgt verlangt werden: Bei Flugpauschalreisen und sonstigen Pauschalreisen – bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises – ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reise-preises – ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reise-preises – ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reise-preises – ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Beginn der Reise: 85 % des Reisepreises – bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern: - bis 61. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises - ab 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reise-preises - ab 34. Tag vor Reiseantritt bis Beginn der Reise: 80 % des Reisepreises - bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuwei-sen, dass Lupe Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pau-schalen, entstanden ist. Lupe Reisen kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi-gung fordern, soweit Lupe Reisen nachweist, dass ihr

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wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderwei-tigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. (c) Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß der oben genannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmel-dung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. (d) Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine Ersatz-person stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Lupe Reisen zuvor anzuzeigen hat. Lupe Reisen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag ein-tretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Lupe Reisen für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. 6 Rücktritt und Kündigung durch den Reisever-anstalter

(a) Lupe Reisen kann wegen Nichterreichens der Min-destteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn Lupe Reisen die MTZ in der jeweiligen Reiseaus-schreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und Lupe Reisen in der Reise-bestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist noch-mals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbar-ten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. (b) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Lupe Reisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fort-setzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Lupe Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Rei-severtrag kündigen. Dabei behält Lupe Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. 7 Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Lupe Reisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 S.1 und 2, Abs.4 S.1 BGB). Danach kann Lupe Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleis-tungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Lupe Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnah-men zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubeför-dern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von

den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8 Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Lupe Reisen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reise-preises nicht ein. Lupe Reisen kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Lupe Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. (b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lupe Reisen innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kün-digen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklä-rung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Lupe Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 9 Haftung und Haftungsbeschränkung, Haftung für vermittelte Fremdleistungen

(a) Die vertragliche Haftung von Lupe Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körper-schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Lupe Reisen für einen dem Reisenden entste-henden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Lupe Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Lupe Reisen bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. (b) Lupe Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Zusatz-programme, Führungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Ver-tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn-zeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Lupe Reisen sind. Lupe Reisen haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Lupe Reisen ursächlich geworden ist. 10 Identität des Luftfahrtunternehmens

Lupe Reisen informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämt-licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaften noch nicht fest, muss/müssen diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und Lupe Reisen muss unver-

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züglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://www.air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von Lupe Rei-sen sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar. 11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(a) Lupe Reisen informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erfor-derlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. (b) Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefol-gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Lupe Reisen hat seine Hinweis-pflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt. Insbe-sondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedoku-mente und muss selbst darauf achten, dass sein Reise-pass oder sein Personalausweis für die Reise eine aus-reichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Lupe Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet Lupe Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzö-gerung verschuldet hat. 12 Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot

(a) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehe-nen Beendigung der Reise gegenüber Lupe Reisen unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Ver-schulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushän-digung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft / dem Beförderungs-unternehmen zu erheben. Gleichermaßen ist der Ver-lust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise-gepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reisever-anstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen. (b) Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögens-schäden in einem Jahr nach dem vertraglichen Ende der Reise, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung von Lupe Reisen, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und Lupe Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründen-den Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Lupe Reisen die Fortsetzung der Verhand-lungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf

Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. (c) Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilneh-mers gegen Lupe Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 13 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Lupe Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verar-beitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Lupe Reisen hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung perso-nenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse [email protected] können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. 14 Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Veranstalter

Firma Lupe Reisen, Inh. Axel Neuhaus Weilbergstr. 12 a, 53844 Troisdorf Fon: 0228 / 65 45 55 Fax. 0228 / 65 45 56 www.lupereisen.com [email protected] USt-ID gem. § 27a UStG: DE217121024