Genehmigungsantrag Deponie Haaßel
Geo- und deponiebautechnische sowie ingenieurgeologische
Einwendungen der Bürgerinitiative gegen die Deponie
PROF. DR.-ING. WALTER RODATZ UND PARTNERBERATENDE INGENIEURE FÜR GEOTECHNIK GMBH
Dipl.-Ing. W. Oltmanns, Ges.-Geschäftsführer von der Ing.-kammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Erd- u. Grundbau, Schwerpunkt Deponietechnik
Einwendungen im Spiegel der DepV und BQS
• Erkundung des Grundwasserregimes
• Interpretation der Erkundungen
• Konzept des Grundwassermonitorings
• Berechnung der hydrologischen Folgen
• Planung des Niveaus der Deponiebasis
• Prognosen der Setzungen/Deformationen
• Nachweise der Standsicherheit
• Planung der Geologischen Barriere
• Massenbilanz
• Kalkulation der Sicherheit
• Richtlinien-/Verordnungsbezug
Grundwasserregime/Ingenieurgeologie - Erkundungen
Grundwasserregime – Lageplan Messstellen/Erkundungen
Grundwasserregime – Annahme max. GW ≤ Geländeoberfläche
Überplantes Nordwestareal in 2002: Wasserstand über Gelände
Grundwasseregime – Monitoring
• GW-Monitoringkonzept verkennt das Schichtenwasser
• Wasserregime im Lehm/Mergel unklar (Barriere?, oberer Wasserleiter?)
• Maßnahmenkonzept für Havariefall fehlt
Wasserregime – Interaktion Versiegelung Erlenbruchwald
Wasserregime – Interaktion Versiegelung Erlenbruchwald
• Modellierung für kleinräumige Regimebetrachtung kaum geeignet
• Modellierung Decksande unter der Deponie
• Originäre GW-Neubildung (200 mm/a) zu gering angenommen
• Ergebnisse korrelieren nicht mit tatsächlichen GW-Pegelmessungen,
d.h. die Berechnungen sind nicht kalibriert resp. evaluiert
• Gutachter [GGU] selbst bemängelt fehlende Messwerte
• Berechnungen nicht für bemessungsrelevanten max. Wasserstand genutzt
Grundwasserregime - Erkundung
Grundwasserregime – GW und geplante Deponiebasis
Deponiebasis = OK Geologische Barriere
Grundwasserregime – Annahme max. GW ≤ Geländeoberfläche
Überplantes Nordwestareal in 2002: Wasserstand über Gelände
Grundwasserregime – Abstand > 1 m Deponie-SiWa vs. GW
• Originär für die Deponie ‚Im Sande‘ deklarierter max. GW-Stand 31,5 mNN
im Hydrogeologischen Gutachten [PGC, 1990/93] und Hinweis:
zeitweise Wassereinstau in Flug-/Decksande werden nicht gewürdigt
• Stauwasser in/auf Decksanden ist bis dato nicht erkundet
• Annahme: max. Wasserstand = max. Geländehöhe ist (im N-Areal) falsch
• Aktuell deklarierte max. GW-Ständen 29,0 – 30,5 mNN im Lehm/Mergel liegen
(nach Setzungen) nicht zuverlässig mind. 1,0 m unter der Deponiebasis;
propagierter ‚Sicherheitszuschlag 0,5 m‘ ist zz. nicht überall geplant
Deponiebasis - Setzungsprognose
Deponiebasis – Setzungen, Deformationen, Standsicherheit
• Setzungsprognose berücksichtigt bei der Einwirktiefe nicht das tats. GW-Niveau,
mithin werden max. Setzungen zu gering prognostiziert
• Kompression Auffüllung, Barriere und Mineralische Dichtung sind unberücksichtigt
• Setzungsprognosen für Zwischenbauzustände (zw. frühzeitiger Evaluierung der
Berechnungen an Liniensetzungsmessungen) fehlen
• Setzungsprognosen mit min./max. Wichten (Monobereiche) fehlen mit Blick
auf Gefälle und Deformationen
• Deformationsnachweise der Dichtungselemente fehlen
• Spreizspannungsnachweise (für die Barriere/Basis) fehlen
• Standsicherheitsnachweise des Oberflächenabdichtungssystems fehlen
• Standsicherheitsnachweise der Deponieböschungen (innen/außen) fehlen
Planung Geologische Barriere
Planung Geologische Barriere - Einwendungen
• Reduzierung der Dicke auf D < 1,0 m (lt. textlichem Beschrieb/Nachweis)
• Deponierersatzbaustoff für Geologische Barriere (oder andernorts)
• Geologisches Barrierematerial nicht konsequent zwischen Lehm/Mergel
und UK Geologische Barriere geplant (Auffüllung)
• Geotechnische Anforderungen (aus Standsicherheits- und
Gebrauchstauglichkeitsnachweisen) an Barriere und Auffüllung
• Planung und Ausführung der Geologischen Barriere ohne notwendige Kenntnis
des lokalen Wasserregimes resp. ohne zuverlässigen 1 m Abstand
• Sickerwasserabfluss im freien Gefälle über GW-Niveau nicht absehbar
Kostenkalkulation, Sonstiges - Einwendungen
• Fläche des Oberflächenabdichtungssystems zu klein kalkuliert
• Rückbaukosten der Infrastruktur fehlen
• Kosten für Landschaftspflege zu gering kalkuliert resp. Nicht spezifiziert
• Materialtransporte für Deponiebau nicht korrekt/bilanziert
• Statik der Einfriedung (n. Nds. Bauordnung)
• Straßenbau nach RStO 01 statt nach aktueller RStO
• Antrag n. DepV 2009 statt DepV 2013
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