§ 7 SCHULDVERHÄLTNIS 1. Leistungsort 2 Leistungs- und Erfolgsort 3 Leistungsort (= Erfüllungsort)...

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§ 7 SCHULDVERHÄLTNIS

2 Leistungsort

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Leistungs- und Erfolgsort

Leistungsort (= Erfüllungsort) vs. Erfolgsort § 269

Holschuld Bringschuld Schickschuld

Beachte Mit "Erfüllungsort" ist im Rahmen der §§ 447,

644 Abs.2 ist der Leistungsort gemeint.

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Leistungs- und Erfolgsort

Beachte Nach herrschender Meinung (Musielak, Grundkurs BGB,

11. Aufl. 2009, Rn. 174; Medicus/Lorenz, Schuldrecht AT, Rn.167) ist gesetzlicher Regelfall gem. § 269 Abs.1 die Holschuld! Meiner Meinung fließt aus Absatz 1 allerdings nur, dass keine Bringschuld vorliegt (ebenso: MüKo/Krüger, § 269 Rn.5).

Dazu Joussen, Schuldrecht AT, 2008, Rn.250: "[…] Regelfall für den Leistungsort ist also … der Wohnsitz des Schuldners. Dies gilt aber für die Holschuld ebenso wie für die Schickschuld … . Mithin besagt diese gesetzliche Regelung lediglich …, dass keine Bringschuld vorliegt. Da jedoch der Schuldner durch diese Regelung so wenig wie möglich belastet werden soll, sieht §269 Abs.1 letztlich die Holschuld als Regelfall an."

5 Leistungszeit

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Leistungszeit

Leistungszeit (§ 271) Fälligkeit

Der Begriff der Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger die Leistung verlangen darf.

Erfüllbarkeit Der Begriff der Erfüllbarkeit bezeichnet den

Zeitpunkt, von dem an der Schuldner seine Leistungspflicht erfüllen darf.

7 Teilleistung

8 Leistungsgegenstand

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Leistungsgegenstand

Stückschuld (Speziesschuld) Leistungsgegenstand ist individuell

festgelegt Beispiele

Fall Nr.11 Kaufvertrag über eine antike Truhe.

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Leistungsgegenstand

Gattungsschuld Leistungsgegenstand ist unbestimmt aber –

anhand der Bezeichnung, Menge, Konsistenz, Qualität oder sonstiger Eigenschaften – bestimmbar, d.h. nach generellen Leistungsmerkmalen abgrenzbar Fall Nr.12 [Kartoffeln I]

Beschränkte Gattungsschuld Vorratsschuld

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Leistungsgefahr

Leistungsgefahr Leistungsgefahr ist […]

[…] das Risiko des Schuldners, bei Untergang der Leistung erneut leisten zu müssen bzw.

[…] das Risiko des Gläubigers, wegen Untergangs der Leistung seinen Leistungsanspruch zu verlieren

[…] je nachdem, wer die Leistungsgefahr trägt.

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Leistungsgefahr

Leistungsgefahr bei der Stückschuld Beispiel: V und K schließen einen

Kaufvertrag über die antike Truhe des V. Kurz nach Kaufvertragsschluss – aber noch vor Übergabe der Truhe – schlägt bei V der Blitz ein. Die Truhe verbrennt zu Asche. § 275 Abs.1 Die Leistungsgefahr trägt der Gläubiger.

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Leistungsgefahr

Leistungsgefahr bei der Gattungsschuld Konkretisierung (§ 243 Abs.2)

Hat der Schuldner "das zur Leistung einer … Sache [von mittlerer Art und Güte] seinerseits erforderlich getan"?

Gattungsschuld Stückschuld

Hat der Schuldner das seinerseitsErforderliche getan?

14 Fall Nr.13 [Kartoffeln II]

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Fall Nr.3 [Kartoffeln II]

K gegen V auf Lieferung von 10 t. Kartoffeln gem. § 433 Abs.1

I. KVII. Leistungsfreiheit gem. § 275 Abs.1 (Unmöglichkeit)? Unmöglichkeit nur, wenn die Lieferung gerade der

gestohlenen Kartoffeln geschuldet sein sollte! Einordnung als Gattungsschuld

Konkretisierung (§ 243 Abs.2): Hat der Schuldner "das seinerseits Erforderliche" getan? Holschuld

Hat V Kartoffeln mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs.1) ausgesondert, bereitgestellt und hat er K benachrichtigt?

III. ErgebnisLeistungsfreiheit

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Leistungsgegenstand

Konkretisierung Holschuld

Hat der Schuldner die Leistung ausgesondert, bereitgestellt und hat er den Gläubiger benachrichtigt?

Bringschuld Hat der Schuldner die Leistung tatsächlich in einer

den Annahmeverzug begründenden Weise (§§ 293 ff.) angeboten?

Schickschuld Hat der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß

verpackt und dem Frachtführer übergeben?

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Leistungsgefahr

Merke Bei der Stückschuld trägt der Gläubiger die

Leistungsgefahr. Bei der Gattungsschuld trägt der Schuldner

die Leistungsgefahr. Die Konkretisierung führt jedoch zum

Gefahrübergang!

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Beispiel: Kaufpreiszahlung

Geldschuld

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Geldschuld

Keine Stückschuld Keine bestimmten Banknoten

Keine Gattungsschuld (§ 243 Abs.2) Kein Banknoten mittlerer Art und Güte

Betragsschuld Bestimmter Geldbetrag

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Geldschuld

Zahlungsort §§ 270 Abs.1, 4, 269 Abs.1

Schickschuld Leistungsgefahr

§ 270 Abs.1 Qualifizierte Schickschuld

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Wahlschuld und Ersetzungsbefugnis

Flexibilisierung der Leistung

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Wahlschuld

Begriff Kennzeichen der Wahlschuld ist, dass

mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass nur die eine oder die andere Leistung zu bewirken ist Fall Nr.14 [Romantik I]

Beachte Das Wahlrecht steht im Zweifel dem

Schuldner zu! § 262

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Ersetzungsbefugnis

Begriff Kennzeichen der Ersetzungsbefugnis ist, dass

die Schuld – anders als die Wahlschuld – von Anfang einen bestimmten Inhalt hat, dass der Schuldner jedoch berechtigt ist, anstelle der geschuldeten Leistung eine andere als Leistung an Erfüllungs statt zu erbringen (Palandt/Grüneberg, 69. Aufl. 2010, § 262 Rn.8)

§ 251 Abs.2

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Ersetzungsbefugnis

Praktische Bedeutung Kauf eines Neu- und Inzahlungnahme eines

Gebrauchtwagens Nimmt der Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen des

Erwerbers für einen Teil des Preises in Zahlung, so liegt nach std. Rspr. des BGH (BGHZ 89, 128; BGHZ 46, 338) ein einheitlicher Kaufvertrag vor, bei dem der Käufer das Recht hat (Ersetzungsbefugnis), den vertraglich festgelegten Teil des Kaufpreises durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen; macht der Schuldner von der Ersetzungsbefugnis Gebrauch, so führt dies zu einer Leistung an Erfüllungs Statt i.S.d. § 364 Abs. 1 BGB (BGH, a.a.O.).

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Ersetzungsbefugnis

Fall Nr.15 [Romantik II] H gegen Lustig auf Schadensersatz in Höhe der

Reparaturkosten gem. § 823 Abs.1 Handlung Rechtsgutsverletzung

Eigentum des H Kausalität Rechtswidrigkeit Verschulden Schaden Rechtsfolge

Naturalrestitution § 249 Abs.1

Ersetzungsbefugnis des Gläubigers § 249 Abs.2 Satz 1

26 Einreden

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Einreden

Einwendungen Rechtshindernde Einwendungen

Anspruch entstanden? Rechtsvernichtende Einwendungen

Anspruch erloschen? Rechtshemmende Einwendungen (= Einreden

im materiell-rechtlichen Sinne) Anspruch durchsetzbar?

Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners? Beispiel

Einrede der Verjährung §§ 214, 192 ff.

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Einreden

Beachte Einreden werden im Prozess nicht von Amts

wegen berücksichtigt! Palandt/Ellenberger, 69. Aufl. 2010, § 214 Rn.3:

"Das Gericht darf die Parteien im Rahmen des Rechtsgesprächs auf die Verjährung des Anspruchs und den Bekl. auf sein Leistungsverweigerungsrecht hinweisen."

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Einreden

Einreden Peremptorische Einreden

Endgültige, auf Dauer bestehende Einreden Einrede der Verjährung

§ 214

Dilatorische Einreden Aufschiebende Einreden

Einrede des nichterfüllten Vertrags §§ 320 Abs.1 Satz 1, 322 Abs.1

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Einreden

Beachte Dilatorische Einreden führen im Prozess nicht

dazu, dass die Klage abgewiesen wird; vielmehr wird der Bekl. bspw. nach Erhebung der Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320), nur zur Leistung "Zug um Zug" verurteilt (§ 322).

31 Einrede des nichterfüllten Vertrags

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Einrede des nichterfüllten Vertrags Begriff

Einrede des nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllten Vertrags

Beispiel V und K schließen am 14.12. einen KV über

einen Dominostein, der am 15.12. geliefert werden soll. Als V mit dem Dominostein vor der Tür steht, erklärt K, er werde dann gelegentlich zahlen. Daraufhin weigert sich V, K den Dominostein auszuhändigen. K beharrt – wie vereinbart – auf sofortige Übergabe.

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Einrede des nichterfüllten Vertrages BGHZ 114, 117

§§ 320 Abs.1, 322 Abs.1 "beschränken die Forderung auf die einer jeden Vertragspartei gebührenden Leistung in sich dahin, dass der Gläubiger sie nicht schlechthin, sondern nur in ihrer synallagmatischen Gebundenheit, d.h. gegen Erbringung der Gegenleistung verlangen kann … . Ein Anspruch aus einem gegenseitigen Vertrag geht also weniger weit als ein Anspruch, der von dieser synallagmatischen Verknüpfung frei ist."

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Einrede des nichterfüllten Vertrags §§ 320, 322

Einrede des nichterfüllten Vertrags kommt nur bei gegenseitigen Verträgen und grds. nur im Hinblick auf

Hauptleistungspflichten in Betracht, die im Synallagma stehen

Einrede des nichterfüllten Vertrags setzt eigene Vertragstreue dessen voraus, der

sich darauf beruft.

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§ 242

Rechtsmissbrauch

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Rechtsmissbrauch

Einrede der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242) […] wenn der Berechtigte das Recht durch

gesetzes-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat,

[…] wenn dem Berechtigten ein schutzwürdiges Eigentinteresse fehlt oder

[…] wenn er sich widersprüchlich verhält Verbot des venire contra factum proprium

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Rechtsmissbrauch

Beispiel Bei einem einseitigen Kalkulationsirrtum

einer Partei kann eine unzulässige Rechtsausübung gegeben sein, wenn die andere Partei das auf dem Kalkulationsirrtum beruhende Angebot annimmt und auf Durchführung des Vertrages besteht, obwohl sie weiß oder sich treuwidrig der Erkenntnis entzieht, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum beruht, und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (BGH, WM 2009, 1500).

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Rechtsmissbrauch

Beispiel Erklärt ein Kfz-Händler, er wolle die Haftung

für Mängel eines Gebrauchtwagens ausschließen und deswegen nur an Unternehmer, nicht an Verbraucher verkaufen, so kann sich der Käufer nicht auf den Verbraucherschutz gem. §§ 474 Abs.1, 475 Abs.1 Satz 1 (Verbrauchsgüterkauf) berufen, wenn er sich – obwohl Verbraucher (§ 13) – als Unternehmer (§ 14) ausgegeben hat (BGH NJW 2005, 1045)

39 Zurückbehaltungsrecht

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Zurückbehaltungsrecht

Begriff Gesetzliche Regelung (§§ 273 f.)

BGHZ 115, 103 Nach § 273 Abs.1 müssen die Verpflichtung des Schuldners und sein

Anspruch, wegen dessen Nichterfüllung er die von ihm geschuldete Leistung zurückbehalten will, aus 'demselben rechtlichen Verhältnis' stammen. Dieser Begriff ist nach std. höchstrichterlicher Rspr. … weit auszulegen. Er erfordert nicht, dass die sich gegenüberstehenden Ansprüche auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Vielmehr genügt es, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrundeliegt, beide also … aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sind, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden [Anspruch] geltend gemachtund durchgesetzt werden könnte.

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Zurückbehaltungsrecht

Beispielsfall Köhler/Lorenz, Schuldrecht I, AT, 21. Aufl.

2010, Fall Nr.115

42Erlöschen des Schuldverhältnisses

43 Einführung

44Erfüllung und Erfüllungsurrogate

45 Erfüllung

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Erfüllung

Erfüllung als rechtsvernichtende Einwendung § 362

Erlöschen des Schuldverhältnisses Erlöschen des Schuldverhältnisses im engeren Sinne

Fall Nr.16 [Praxisverkauf]: Psychiater P (64) verkauft seine Praxis in der Kleinstadt Bünde an K. P langweilt sich jedoch im Ruhestand und eröffnet schon nach vier Wochen eine neue Psychiatrie-Praxis nebenan. Erfüllung des Kaufvertrags (§ 362) durch Praxisübergabe (§

433 Abs.1) führt nicht dazu, dass das Schuldverhältnis insg. erlischt.

Erlöschen des Schuldverhältnisses im weiteren Sinne

47 Leistungshandlung und -erfolg

48 Fall Nr.17 [Bewachung]

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Fall Nr.17 [Bewachung]

Lösungshinweise Kein besonderer Leistungserfolg, der über

die Leistungshandlung hinauswiese Fallvariante

Besonderer Leistungserfolg (Ergreifen des Täters), ohne den die Leistung nicht bewirkt ist

50 Leistender und Leistungsempfänger

51 Erfüllungsvertrag

52 Fall Nr.18 [La Veuve]

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Fall Nr.18 [La Veuve]

Eltern des M Einwilligung (§§ 106 f., 183 Satz 1)

KVM (16) K (21)

Kaufpreiszahlung an M

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Fall Nr.18 [La Veuve]

M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Kaufvertrag

Entstehung des Anspruchs! Erfüllung gem. § 362 Abs.1?

Erlöschen des Anspruchs? Ist die geschuldete Leistung an den Gläubiger

bewirkt?

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Fall Nr.18 [La Veuve]

M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Erfüllungsvertrag?

Theorie des Erfüllungsvertrags […] dass neben die reale Leistung ein Erfüllungsvertrag treten

müsse, in dem sich die Parteien – ggf. konkludent – darauf verständigen, dass die Leistung der Erfüllung der auf die Leistung gerichteten Forderung diene.

Theorie der finalen Leistungsbewirkung […] dass neben der realen Leistung eine Bestimmung des

Leistungszwecks durch den Leistenden erforderlich ist, der seine Leistung auf eine bestimmte Forderung beziehen muss.

Theorie der realen Leistungsbewirkung […] dass für die Erfüllung genügt, dass die Leistung real

bewirkt wird; rechtsgeschäftlicher Erklärungen bedarf es nicht

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Fall Nr.18 [La Veuve]

M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Erfüllungsvertrag?

BGH, NJW 2007, 3488 – Theorie der realen Leistungsbewirkung

Eine gesonderte Leistungsbestimmung ist entbehrlich, wenn die Leistung auch ohne sie einer bestimmten Forderung zugeordnet werden kann. Das ist, so der BGH, der Fall,

wenn es sich um die allein geschuldete Leistung handelt und keine andere, gleichartige Schuld besteht, auf welche die Leistung daneben oder stattdessen erbracht worden sein könnte;

wenn der Schuldner einem einzigen Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen verpflichtet ist und das Geleistete zur Tilgung aller Verbindlichkeiten ausreicht.

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Fall Nr.18 [La Veuve]

M gegen K auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs.2 Erfüllungsvertrag ist entbehrlich.

Einwilligung der Eltern ist entbehrlich. Leistung ist i.S. von § 362 Abs.1 an M bewirkt.

Anspruch M gegen K auf Bezahlung des Kaufpreises ist durch Erfüllung erloschen.

Ergebnis

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[…] oder nur erfüllungshalber?

Leistung an Erfüllungs statt

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Leistung an Erfüllungs statt

Begriff […] als Befugnis des Schuldners, den gegen ihn

gerichteten Erfüllungsanspruch durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistung, d.h. durch ein aliud zu erfüllen

Beispiel Fall Nr.19 [Reich & Söhne] - Ausgangsfall

Beachte Leistung an Erfüllungs statt kann

stillschweigend vereinbart werden. Das Verhalten des Gläubigers muss aber eindeutig den Willen erkennen lassen, die Ersatzleistung als Erfüllung anzunehmen.

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Leistung erfüllungshalber

Begriff Fälle, in denen sich der Gläubiger damit einverstanden

erklärt, versuchsweise eine andere als die geschuldete Leistung (Erfüllungsurrogat) anzunehmen:

Kann er sich daraus befriedigen, erlischt die Schuld. Scheitert die Befriedigung kann er nach wie vor aus der

ursprünglichen Forderung vorgehen.

Beispiel Fall Nr.19 [Reich & Söhne] - Fallvariante

Beachte Mit der Leistung erfüllungshalber ist eine Stundung der

ursprünglichen Forderung verbunden, die entweder mit der Erfüllung oder dadurch erlischt, dass der Versuch der ander-weitigen Befriedigung misslingt.