Post on 02-Jun-2022
Aktuellesaus einer Handfür den Landkreis Kelheim
Frühjahr 2020
AGRAR- und FORST-INFORMATOR
AELF Abensberg
Abensbergensberg
FBG Aiglsbach
BBV Abensberg
KelheimKellh ihheim
MainburgMaiaiinbbnbunburgM
Reithalle innen Reithalle außen
offener Rinderstall
Maschinenhalle I Maschinenhalle II
Longierhalle
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„Stell Dir vor, es brennt und keiner kommt“ – so oder so ähnlich machen die Feuer-wehren vielerorts mobil, wenn ihnen das Personal ausgeht. Dabei geht es nicht nur den Feuerwehren so. Auch auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben „brennt“ es, wenn die Bäuerin oder der Bauer ausfällt – in solchen Situationen schnell Ersatz zu finden, wird auch immer schwieriger.
Hier kommen dann die Maschinenringe ins Spiel. Deren Betriebshelferinnen und Be-triebshelfer sind immer dort zur Stelle, wo Not am Mann oder Not an der Frau ist. Sie sind es, die sich immer neu an die jeweilige Situation auf den Betrieben anpas-sen, mit fachlicher Kompetenz alle Herausforderungen meistern und wissen, worauf es ankommt, wenn mal etwas nicht so läuft, wie es soll.
Aber unsere Betriebshelferinnen und -helfer sind mehr als nur die Retter in der Not. Offen, dynamisch und gut vernetzt, vertreten sie auch die Landwirtschaft nach au-ßen hin in der Gesellschaft. Sie kommen viel herum, können viele Erfahrungen sammeln und deshalb ohne die Betriebsblindheit, die sich doch hier und da ein-schleicht, einen Einblick in die Vielfalt unserer Landwirtschaft geben, die den Ver-brauchern oft genug, auch bedingt durch die Medien, so eintönig und negativ er-scheint.
Und spätestens dann, wenn eine Betriebshelferin oder ein Betriebshelfer das Erzäh-len anfängt, merkt man auch, warum sie diesen Beruf für sich gewählt haben. Da hat man sie dann selbst vor Augen, diese Vielfalt in der Landwirtschaft – hochmo-derne Maschinen, komplexe Aufgaben mit noch komplexeren Geräten auf der einen Seite; die Basis, das Arbeiten mit Mensch und Tier, sorgfältig und nachhaltig han-deln, Verantwortung übernehmen für Lebewesen und die Umwelt, andererseits.
Noch gibt es sie, diese freiwilligen Helfer. Die mit Helm genauso wie die ohne. Und alle wollen wir, dass das so bleibt. Vielleicht spielt ja jemand mit dem Gedanken, diesen Weg einzuschlagen. Die Türen der Maschinenringe jedenfalls stehen jeder-zeit offen – für die, die helfen wollen, genauso wie für die, die Hilfe brauchen.
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G`scheit wild!
Wildlebensraumberatung in Bayern
t-
Termin: 26. Mai 2020 um 19:30 Uhr Veranstaltungsort: Gasthaus Jungbräu Weinbergerstraße 8
93326 Abensberg Mensch und Natur verbinden, Lebensräume verbessern und Wildtiere fördern, diese Aufgaben übernehmen Wildlebensraumberater. In Zusammenarbeit mit Landwirten und Jägern tragen sie zur ökologischen Aufwertung unserer Kulturlandschaft bei. Verschiedene Beispiele von Hans Laumer, Wildlebensraumberater für den Regie-rungsbezirk Niederbayern, zeigen wie Landwirte jetzt schon im Rahmen der land-wirtschaftlichen Förderung (Greening, KULAP) Lebensräume für Wildtiere schaffen, erhalten und verbessern, ohne dass die betrieblichen Belange in den Hintergrund rücken. Im Rahmen der Abensberger Wintervortragsreihe „Biodiversität in Land- und Forst-wirtschaft“ konnte Hans Laumer bereits einige Einblicke in die vielfältigen und wert-vollen Maßnahmen von Landwirten gewähren. Welche Vorteile eine Winterbegrü-nung mit Wildsaaten auf den Bodenschutz und gleichzeitig für verschiedene Wildtie-re, wie den Feldhasen oder das Rebhuhn hat, wurde kurz angerissen. Um die Landwirte und Jäger in unserem Landkreis über die verschiedenen Möglichkeiten der Wildlebensraumverbesserung zu informieren, veranstaltet der Maschinenring Kelheim und der Maschinenring Mainburg einen gemeinsamen Informationsabend. Hans Laumer wird über die zahlreichen möglichen Maßnahmen zum Thema referie-ren.
Über eine zahlreiche Teilnahme und eine angeregte Diskussion würden
wir uns sehr freuen!
Ihr Maschinenring Kelheim & Mainburg
Akteure der 4. Veranstaltung „Biodiversi-tät in Land- und Forstwirtschaft“ (von links: Stefan Burgmeier, Dr. Mandy Fritz, Hans Laumer, Theresa Burger)
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
wurden und in der Hinweiskarte (s. u.) dargestellt sind. Bis dahin gilt für diese unklaren Verhältnisse keine Pflicht zur Anlage von GWR. Die Wasserwirtschaftsverwaltung wird für diese nicht eindeutigen Fälle eine Klärung herbeiführen. Dazu werden sukzessiv die relevanten Gewässer vor Ort überprüft. Dann wird eine Karte er-stellt, in der nach und nach die Gewäs-ser ergänzt werden, an denen die Pflicht zur Anlage eines GWR besteht.
Sofern bis zum 1. Juli eines Jahres eine derartige Überprüfung erfolgt und das Ergebnis in der Karte erfasst ist, sind GWR für die unmittelbar folgende An-bauplanung zu berücksichtigen und im MFA des Folgejahres zu digitalisieren. Die aktualisierten Hinweiskarten wer-den voraussichtlich bis zum 1. Juli (also vor der Herbstaussaat) eines jeden Jahres auf den Internetseiten der Was-serwirtschaftsämter aufrufbar sein.
Es ist eine Entschädigung für die Anla-ge von GWR vorgesehen. Voraussicht-lich liegt die Höhe in den ersten fünf Jahren bei 500 €/ha und in den nächs-ten zwei Folgejahren bei 200 €/ha. Die Auszahlung wird jedoch nur gewährt, sofern der GWR in iBALIS digitalisiert wurde. Die Auszahlung erfolgt ab 0,01 ha. Es ist eine „schlanke“ Antrag-stellung geplant.
Mögliche Nutzungscodes für GWR
alle GL-Nutzungscodes (NC 422, 424, 429, 441 – 443, 545, 591, 941)
ÖVF-Nutzungscodes (NC 054, 057, 058, 062)
.DG Nutzungscodes, soweit bereits .DG-Status erreicht (NC 451 – 460, 546, 567, 592)
Aktueller Stand zu Anlage der Gewässerrandstreifen (GWR)
Infolge des Volksbegehrens „Artenviel-falt und Naturschönheit – Rettet die Bienen“ ist das Bayerische Natur-schutzgesetz geändert worden. Danach gilt in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie das Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer. Ausgenommen davon sind künstliche Gewässer (im Sinne von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes) sowie Be- und Entwässerungsgräben (im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Wasserge-setzes).
Daher müssen Landwirte an eindeutig erkennbaren Gewässern GWR anle-gen. Das sind Flüsse und Bäche. Ein zusätzliches Merkmal kann sein, dass das Gewässer einen Namen hat. Für Winterungen, die im Herbst 2019 ange-sät wurden und Dauerkulturen gilt heu-er Bestandsschutz. Diese Kulturen dür-fen in 2020 (im Gegensatz zu einer Sommerung) noch einmal geerntet werden. An den o. g. eindeutig erkenn-baren Gewässern ist der geforderte GWR digital in iBALIS (in der Ebene „Gewässerrandstreifen (VB)“) auf den einzelnen Feldstücken zu erfassen (un-abhängig ob Winterung, Sommerung oder Dauerkultur).
Bei allen übrigen Gewässern, insbe-sondere bei Gräben und künstlich aus-sehenden Gewässern sind die Verhält-nisse unklar, solange sie nicht von der Wasserwirtschaftsverwaltung überprüft
L 1: Förderung
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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) - zweite zentrale Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 2019
Bei den AUM-Maßnahmen mit Melde-termin (z. B. emissionsarme Wirt-schaftsdüngerausbringung) oder einem Stichtag in 2020 (Ende der Bearbei-tungsruhe, z. B. Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten, Wildsaaten) erfolgt die Auszahlung Ende März 2020. Dabei handelte es sich um die Maßnahmen B25/26, B35/36, B39, B60 und W14.
Mehrfachantragstellung 2020
Wie in den Vorjahren werden im Rah-men von Informationsveranstaltungen der Förderabteilung des AELF zusam-men mit dem BBV Abensberg am 11.03. Elsendorf
12.03. Pullach 17.03. Hausen 24.03. Altessing
die Neuerungen für 2020 vorgestellt und den Landwirten Tipps für eine mög-lichst reibungslose Antragstellung ge-geben.
Die Antragsteller müssen, wie auch schon in den letzten Jahren, die An-tragseingaben selbst vornehmen und die eingegebenen Daten speichern. Wir empfehlen, vor dem Absenden offene Punkte bzw. die Plausibilität mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei einem persönlichen Besprechungstermin (tele-fonisch oder mit einem Besuch am AELF) abzuklären. Die reservierten Termine sind im Anschreiben, mit dem Ihnen die Antragsunterlagen zuge-schickt werden, angegeben, bzw. in iBALIS einzusehen. Senden Sie den Antrag möglichst im-mer erst nach Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter ab.
Ansonsten gilt auch bei der Mehrfach-antragstellung: „Wie die Saat, so die Ernte.“
Korrekte Stammdaten:
Bitte prüfen Sie bei der Mehrfachan-tragstellung, ob die Betriebsanschrift, Handynummer und E-Mail-Adresse kor-rekt angegeben sind. Sofern diese noch fehlen, sind sie zwingend zu ergänzen!
Flächen- und Nutzungsnachweis
Neue NC:
NC 442: Grünlandeinsaat Mähweiden NC 443: Grünlandeinsaat Weiden Beide Codes sind vor allem bezüglich der Beantragung von B60 (Weideprä-mie) relevant. NC 871: Energieblühmischung .einzig zugelassen bisher: .Veitshöchheimer Hanf-Mix
Änderungen bei den NC:
ÖVF-Pufferstreifen und Feldränder (NC 058) sowie ÖVF-Ackerstreifen an Waldrändern (NC 054) haben ab 2020 den Status Ackerland, d. h. mögliche Zähljahre werden auf „0“ zurückgesetzt.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
sen, den Arbeitskräften, der Wirt-schaftsdüngerausbringung u. a.. Letzter Meldetag ist der 25.03.2020.
Einverständniserklärung zur Nut-zung von Daten für die staatliche Be-ratung
Damit InVeKoS-Daten von der staatli-chen Beratung des StMELF und seiner nachgeordneten Behörden rechtskon-form für die individuelle Beratung ge-nutzt werden können, ist das Einver-ständnis des einzelnen Landwirts erfor-derlich. Um künftig nicht bei jeder einzelnen staatlichen Beratung diese Einver-ständniserklärung neu einzufordern, wird ab März 2020 (bis Mitte Juni) in iBALIS (unter dem Menüpunkt „Be-triebsinformation/Datenweitergabe“) ei-ne Eingabemöglichkeit zur Erteilung der Zustimmung installiert. Auf der Startsei-te von iBALIS wird ein entsprechender Hinweis eingefügt. Die Einwilligung kann jederzeit online, per E-Mail oder Fax widerrufen werden.
Pflugregelung – Anzeige des Um-pflügens
Bei der Pflugregelung zur Grünlandnut-zung sind folgende Stichtage zu beach-ten:
Umpflügen nach dem 15. Mai 2019 und Meldung bis spätestens 15. Mai 2020: Zähljahr 1 in 2020
Umpflügen nach dem 15. Mai 2020 und Meldung bis spätestens 15. Mai 2021: Zähljahr 1 in 2021
Die Rücksetzung der Zähljahre bei An-zeige des Umpflügens erfolgt durch das AELF.
Bundesweite Landwirtschaftszäh-lung 2020
Ab Ende Februar 2020 werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik Erhebungsunterlagen an auskunfts-pflichtige landwirtschaftliche Betriebe verschickt. Die Daten müssen online weitergemel-det werden. Erhoben werden Daten zu den Eigentums- und Pachtverhältnis-
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenAbensberg
Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung
Landwirtschaftsschule – Abteilung HauswirtschaftEinsemestrige Fachschule in Teilzeitform
www.aelf-ab.bayern.de
Tag der offenen Türe 2020 Sonntag, 22. März, 13:00 bis 17:00 Uhr
Informieren Sie sich rund um die Fachschule sowie über Bildung in der Hauswirtschaft und Landwirtschaft.
Besuchen Sie unser Café und lassen Sie sich mit selbstgebackenem Kuchen und Torten verwöhnen.
Treffen Sie Bekannte und Freunde mit denen Sie sich mal wieder unterhalten wollten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Bildungsprogramm Landwirt (BiLa)
Bildungsangebot für Landwirte im Haupt- und Nebenerwerb (BiLa) – Eine wichtige Qualifikationsmöglich-keit für erfolgreiche Betriebsleiter Das BiLa-Programm für die zwei Win-terhalbjahre 2018/2019 und 2019/2020 am AELF Abensberg wurde wieder einmal erfolgreich abgeschlossen. In 12 Seminareinheiten wurden 46 Abendter-mine und zusätzlich Praxistage ange-boten. Im Schnitt waren 25 interessierte Teilnehmer anwesend. Damit wird die Kapazitätsgrenze im Lehrsaal der Landwirtschaftsschule, Abteilung Haus-wirtschaft voll ausgeschöpft.
Zielsetzung des Bildungsprogrammes war es, die Inhalte der einzelnen Semi-nare, überwiegend Dienstag und Don-nerstag, jeweils von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, zukünftigen Betriebsleitern in Haupt- und Nebenerwerb, ohne land-wirtschaftliche Erstausbildung, Grund- und Fachwissen zu Produktionstechnik, Betriebswirtschaft und Arbeitswirtschaft anzubieten. Im modularen System kann jeder Teilnehmer neben den Grundla-genseminaren auch Aufbauseminare wählen und seine Ausbildungsziele selbst festlegen. Höchstes Ziel für die Teilnehmer kann das Ablegen der Ge-hilfenprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt sein. Hierzu besuchen einige unserer Teilnehmer gerade das Ergän-zungsseminar, das vom AELF Lands-hut angeboten wird. Nächste Hürden werden dann der Leistungsnachweis, eine Art Zwischenprüfung und schließ-lich die Abschlussprüfung im Ausbil-
weiterläuft“, betont Frau Herrmann.
Verabschiedung der Schulleiterin
v.l.: Personalrätin Birgit Dörr, Cäcilie Herrmann, Landrat Martin Neumeyer, Dr. Joachim Hamberger Foto: Hackner
Frau Cäcilie Herrmann geht nach fast 40 Jahren Tätigkeit in den wohlverdien-ten Ruhestand. Viele Jahre davon war sie Leiterin der Hauswirtschaftsschule. Mit Vorträgen, Seminaren und Beratun-gen war sie im Landkreis präsent. 1981 kam Frau Herrmann an das Amt Abensberg, an dem sie mit einer Unter-brechung in Ingolstadt, durchgehend gewirkt hat. Ihr großes Anliegen war die Fachschule Hauswirtschaft, weil sie Frauen und Männer, mit fachlich fun-diertem Wissen versorgen wollte. Da-neben setzte sie sich sehr für die haus- wirtschaftlichen Dienstleistungen ein. In der Ausbildung der Meisterinnen war sie sehr aktiv und engagierte sich auch in Prüfungsausschüssen. Außerdem hat sie verwaltungsintern Anwärterin-nen und Referendarinnen ausgebildet. Behördenleiter Dr. Joachim Hamberger und Landrat Martin Neumeyer würdig-ten sie zum Abschied. „Ich freue mich jetzt, Zeit zu haben für Dinge, die ich lange aufschieben muss- te und wünsche mir, dass die Schule
L 2: Bildung und Beratung
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
dungsberuf Landwirt sein. Zuversicht-lich, wie immer, hat sich Landwirt-schaftsdirektor Siegfried Schneeweis-Müller, der BiLa-Verantwortliche am AELF Abensberg, mit seinen Kandida-ten schon mal zur Abschlussfeier mit Verleihung der hart erarbeiteten Ab-schlusszeugnisse verabredet.
Durchwegs positive Rückmeldungen aus dem Teilnehmerkreis bestätigen uns, dass es richtig war, das BiLa-Angebot am AELF Abensberg wieder anzubieten. Fachliches Grundwissen, betriebswirtschaftliche und planerische Kompetenz helfen den Kursteilnehmern den landwirtschaftlichen Betrieb erfolg-reich zu leiten und die Doppelbelastung neben ihrer anderweitigen Berufstätig-keit zu meistern.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.aelf-ab.bayern.de
Im Herbst 2020 werden wir mit dem neuen Seminarangebot starten. Die Anmeldung für die Seminare ist voraussichtlich ab September online möglich unter: www.weiterbildung.bayern.de Als Ansprechpartner am AELF Abens-berg stehen Frau Angela Oberhofer, Tel. 09443 704-158 und Herr Siegfried Schneeweis-Müller, Tel. 09443 704-120 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen zur Ausbil-dung im Ausbildungsberuf Landwirt können sich Interessenten auch direkt an den Ausbildungsberater Ignaz Schöttl am AELF Landshut unter Tel. 0871 603–1215 wenden. Er hat auch wieder angeboten, bei entsprechender Nachfrage einen Sprechtag am AELF Abensberg zu halten.
Interessenten rufen bitte am AELF Abensberg, Tel. 09443 704–0 an.
Die geplanten Termine werden auch in der Tageszeitung veröffentlicht.
Antragsrunden im Förderprogramm „Einzelbetriebliche Investitionsförde-rung“ (EIF – 2020)
Zwischenzeitlich wurden die Termine für die Antragsrunden im Förderpro-gramm EIF bekannt gegeben. Im Jahr 2020 gibt es zwei Antragsrunden mit den Antragsendterminen:
Freitag, 03. April 2020 und Donnerstag, 15. Oktober 2020
Die Konditionen in der Agrarinvestiti-onsförderung (AFP) werden durch An-hebung des maximal zuwendungsfähi-gen Nettoinvestitionsvolumens deutlich verbessert. Zuwendungsfähig sind für Einzelunternehmen max. 800.000 €, für Betriebszusammenschlüsse max. 1,6 Mio. €.
Lager für Wirtschaftsdünger werden (bei gleichzeitiger Investition in die Tierhaltung) in die Förderung mit auf-genommen. Es muss dabei ein Lager-raum für Flüssigmist im Betrieb für min-destens neun Monaten geschaffen werden und das Güllelager muss über eine bauliche Abdeckung verfügen.
Als zusätzliche Auflage wird die Einhal-tung einer 2,0 GV/ha LF-Grenze einge-führt. Diese Grenze muss über den ge-samten Zeitraum der Zweckbindung (bauliche Anlagen – 12 Jahre) einge-halten werden.
L 2.2: Landwirtschaft
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
Bei der jeweiligen Antragsrunde können nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die zum Antragsendtermin VOLLSTÄNDIG beim AELF vorliegen. Die Planung und Vorbereitung einer umfangreichen Investition nimmt erfah-rungsgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die Fördermaßnahme mit dem AELF abzustimmen und auftauchende Fragen im Vorfeld zu klären.
Soweit Sie die Inanspruchnahme ei-ner Investitionsförderung beabsich-tigen, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit den unten genannten Ansprech-partnern in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner am AELF-Abensberg:
Agrarinvestitionsförderung: Herr Kühberger Tel. 09443 704-121 Martin.Kuehberger@aelf-ab.bayern.de
Diversifizierungsförderung: Frau Dr. Hageleit Tel. 09443 704-122 Melanie.Hageleit@aelf-ab.bayern.de
Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter sowie weitergehende Informationen werden auch im Internet von Seiten des Staatsministeriums (StMELF) zur Verfügung gestellt: www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser
Lebhafte und interessante Diskus-sion beim Pflanzenbautag des AELF
Im aktuellen emotionalen Spannungs-feld ist es für Landwirte oft schwer, eine Grundlage für die weitere Entwicklung ihrer Betriebe zu sehen.
Nach einem Rückblick auf die Vegetati-onsbedingungen des vergangenen Jah-res zeigt Thomas Mayer vom Fachzent-rum Pflanzenbau in Regensburg auf, wie anspruchsvoll es ist, sachkundig Pflanzenschutz zu betreiben. Mit Hilfe von Prognosemodellen, unter Berück-sichtigung des Schadschwellenprinzips und den Regeln des integrierten Pflan-zenschutzes, versuchen die Landwirte Ertrag und Qualität ihrer Ernten abzusi-chern.
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Neben der Unkrautregulierung und dem Pflanzenschutz gilt es hier auch den Gewässerschutz und die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft zu erhalten.
Als eine inzwischen wichtige rechtliche Grundlage ist es wichtig die rechtliche Situation bei der Zulassung der Pflan-zenschutzmittel zu kennen.
Zulassungsstand und Aufbrauchfristen 2020
Folgende Wirkstoffe verlieren ihre Genehmigung, die betroffenen Mittel können 2020 innerhalb ihrer Aufbrauchfrist letztmals verwendet werden.
Betroffener Wirkstoff Betroffene Mittel (Auswahl) Abverkaufsfrist Aufbrauchfrist Chlorthalonil Amistar Opti, InnoProtect Amistar Opti, Zakeo Opti 30.04.2020 20.05.2020 Dimethoat Danadim Progress, Rogor 40 LC, Perfekthion Top
u.v.m. 31.01.2020 30.06.2020
Desmedipham Beetup Compact SC, Belvedere Extra, Betanal Expert, Betanal MAXXPRO, Betasana Trio SC, InnoProtect Beta Team
01.07.2020 01.07.2020
Fenpropimorph Capalo, Corbel, Juwel Top, Opus Top, Diamant u.a. 30.10.2019 30.10.2020 Chloridazon Rebell Ultra, Pyroquin Ultra 30.06.2019 30.06.2020 Triadimenol Ceralo, Matador, Baytan 3 29.02.2020 28.02.2021 --- Alto 240 EC 19.12.2019 30.06.2020 --- Caliban Duo, Caliban Top 30.06.2019 30.06.2020
Für den Wirkstoff Thiacloprid (z. B. Biscaya) endet die EU-Zulassung am 30.04.2020. Eine Abver-kaufs- und Aufbrauchfrist wurde bis dato noch nicht endgültig festgelegt. Entweder wird es der 03.08.2020 oder der 03.02.2021 sein. Ein Aufbrauchen ist also auf alle Fälle im Frühjahr im Raps definitiv noch möglich und 2021 wird sicher kein Einsatz mehr möglich sein. Für folgende Mittel ist die Aufbrauchfrist entweder schon 2019 abgelaufen oder sie endet so, dass die Mittel unter praxisüblichen Bedingungen 2020 nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Auf schon länger abgelaufene und damit nicht mehr einsetzbare Mittel wird nicht mehr eingegangen.
Betroffener Wirkstoff Betroffene Mittel (Auswahl) Abverkaufsfrist Aufbrauchfrist --- Zenit M 30.06.2018 30.06.2019 Quinoxyfen Fortress 250, Legend Power, Vento Power 30.06.2019 27.03.2020 Flurtamone Bacara, Bacara Forte, Cadou Forte 27.12.2019 27.03.2020 Propiconazol Achat, Agent, Bolt XL, Cirkon, Desmel, Gladio, Quilt
Xcel, Taspa, Tilt 19.12.2019 19.03.2020
Pymetrozin Plenum 50 WG, Tafari 30.10.2019 30.01.2020 Deiquat Reglone u.v.m. 04.11.2019 04.02.2020 Thiram TMTD 98% Satec, Aatiram 65 30.07.2019 30.01.2020 Methiocarb Mesurol flüssig 31.01.2020 03.04.2020
Mit Mesurol flüssig gebeizter Mais darf damit nach dem 03.04.2020 nicht mehr ausgesät werden.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wur-den die aktuellen Vorgaben zum Baye-rischen Kulturlandschaftsprogramm mit den aktuellen Förderkonditionen der Sachstand zum notwendigen Anlegen der Gewässerschutzstreifen, als Er-gebnis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ heftig diskutiert. Es zeigte sich wiederum das Spannungsfeld der aktu-ellen Herausforderungen für die Land-wirte.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
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Sturm und Käfer
Die Stürme Petra und Sabine sind mit unserem Landkreis relativ gnädig ge-wesen. Pessimisten unken bereits, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis wir auch einmal stärker getroffen werden. Optimisten rechnen damit, dass es so vorteilhaft weitergeht. Tat-sache ist, dass wir keine Hallen über unseren Wäldern haben und deshalb das Klima und die lokalen Wetterereig-nisse so hinnehmen müssen, wie sie kommen. Nutzen wir die Zeit, um unse-re Wälder stabiler zu machen. Als ers-tes müssen die übersehenen Käferfich-ten aus dem letzten Jahr und die frisch geworfenen Fichten der Winterstürme umgehend aufgearbeitet und dieser Brutraum dem Borkenkäfer entzogen werden. Dass konsequente Käferbe-kämpfung zum Erfolg führt, dafür ist unser Landkreis ein tolles Beispiel. Wir gehören zu den ganz wenigen Regio-nen, die trotz hohem Fichtenanteil in 2019 einen Rückgang der Käferholz-mengen verzeichnen konnten. Weiter so!
Förderung
Am 14. Februar hat Staatsministerin Michaela Kaniber das neue Förderpro-gramm für Waldbesitzer*innen vorge-stellt. Noch nie stand so viel Geld für den Aufbau klimafester und artenrei-cher Wälder zur Verfügung. Bis zu 90 Prozent der entstehenden Kosten wer-den laut Ministerin Kaniber zukünftig übernommen. Gestartet ist das Programm mit der Förderung der Erst- und Wiederauffors-tung und der insektizidfreien Borkenkä-
Bereich FORSTEN ferbekämpfung. Nach und nach werden weitere Fördertatbestände dazukom-men. Bei der Erst- und Wiederaufforstung wird nicht mehr zwischen Laubholz- und Mischbeständen unterschieden. Gefördert werden Mischbestände, bei denen nach der neuen Richtlinie min-destens 30 % der Förderfläche mit Laubholz aufgeforstet werden. Der Grundfördersatz wurde auf 2,50 € je Pflanze angehoben. Ihre zuständigen Revierleiter informie-ren Sie gerne über den aktuellen Stand und beraten Sie, welche Förderung bei Ihnen möglich ist.
Initiative Zukunftswald (IZW)
In Elsendorf fand am 31.01.2020 die Auftaktveranstaltung der IZW statt. Rund 50 Waldbesitzer hatten sich bis zum Anmeldeschluss am 28.02.2020 zur Teilnahme angemeldet. Für sie er-stellt die verantwortliche Projektkraft, Frau Anne-Katharina Mahle, nunmehr die Nachhaltigkeitspläne. Im weiteren Verlauf ist eine Ausweitung des Pro-jekts auf die Gemeinde Herrngiersdorf geplant. Näheres wird rechtzeitig be-kannt gegeben.
Robinie ist Baum des Jahres
Mit der Robinie wurde heuer eine sehr kontrovers diskutierte Baumart zum Baum des Jahres gewählt. Die einen schätzen sie wegen ihrer Anspruchslo-sigkeit und ihrem Vermögen auch ext-reme Standorte zu besiedeln. Sie gilt als äußerst hitze- und trockenstressto-lerant, was sie im Klimawandel eventu-ell zu einer interessanten Baumart macht. Daneben sind Robinien bei Im-kern und als Straßen- und Stadtbaum beliebt. Auf der anderen Seite gilt die
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg
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Robinie als invasiv und breitet sich durch ihre Wurzelbrut rasch aus. Ihr Anbau sollte daher wohl überlegt durchgeführt werden. Für Fragen zur Baumartenwahl stehen Ihnen die örtlichen Revierleiter des AELF Abensberg gerne als neutrale und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Blütenbild der Robinie Foto: Körber
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Wir ändern unser Reiseziel:
Flugreise SIZILIEN vom 20.02. bis 28.02.2021
Eine der schönsten Inseln Italiens wartet auf Sie!
Griechen und Römer hinterließen ihre Spuren, die man bis heute anhand der prächtigen, äußerst gut erhaltenen anti-ken Stätten sehen kann.
Syrakus, Agrigent und Piazza Armerina sind klingende Namen, die von einer großen Vergangenheit zeugen. Einzig-artiges sizilianisches Flair findet man in den Städten, die sich an den Küsten und im Landesinneren befinden. Strei-fen Sie durch die Altstadt von Palermo mit seiner Kathedrale und den weltbe-rühmten Staufergräbern, schlendern Sie über den Markt Il Borgo, der weni-ger ein Markt als vielmehr ein ”Straßen-fest“ ist, bewundern Sie den Palazzo dei Normanni oder etwas außerhalb die Klosteranlage Monreale.
Veranstaltungen - für Sie organisiert -
Rahmenbedingungen: Mindestteilnehmerzahl 30 Personen, Reisepreis: ca. 1.498,-- € pro Person im Doppelzimmer, einschließlich sämtlicher Flüge, Unterbringung, geführte Rundreise gemäß Programm mit dt.-sprechender Reiseleitung, Fachbesuche, Ein-trittsgelder.
Das genaue Reiseprogramm und Anmeldeformular liegt vor und kann im Internet unter: www.vlf-bayern.de\Bildungsangebote abgerufen werden bzw. erhalten Sie auf Anforderung von uns unter der Tel.Nr. 09443 704-154 (Di. – Fr. vormittags).
Ihre unverbindliche Anmeldung ist ab sofort möglich.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis 30.09.2020 notwendig.
Entdecken Sie mit uns verträumte Ört-chen wie Cefalú, Ragusa oder Modica. Einmalig ist der Blick von Taormina über das antike griechische Theater aufs Meer und unvergesslich die Auf-fahrt auf den höchsten Vulkan Europas - den Ätna!!! Genießen Sie Köstlichkeiten der ländli-chen sizilianischen Küche während un-serer Besuche auf verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben. Lassen Sie sich diese vielseitige und von uns mitgestaltete Reise nicht ent-gehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und auf erlebnisreiche Tage mit Ihnen auf Sizilien.
Verband für landwirtschaftliche Fortbildung Abensberg e.V.
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Der vlf plant im August wieder eine Lehrfahrt der vlf-Frauen sowie in Zu-sammenarbeit mit der Bayer. Landes-anstalt für Landwirtschaft (LfL) die tradi-tionelle Hopfenbaulehrfahrt.
Näheres zu diesen Angeboten wird in der Sommerausgabe bekannt ge-geben. Beachten Sie bitte dazu auch die Hinweise in der Presse.
Ehrungen für 50-jährige Mitglied-schaft
Ihre langjährige Treue zum Verband würdigten wir im Rahmen einer Feier-stunde im Hofcafé Röll in Sandharlan-den.
Die Geehrten mit den Vorsitzenden Edi Huber (2. hinten li.) und Sieglinde Röll (vorne li.) sowie die Geschäftsführerin Helene Faltermeier-Huber (hinten li.) Foto: vlf Abensberg Als neue Mitglieder im vlf begrüßen wir herzlich:
Frau Andrea Fischer, Großmuß Frau Elisabeth Pöppel, Arresting Frau Marion Schöls, Altessing
... und weitere Informationen
Alles Gute für Sie und Ihre Familien - und einen guten Start ins Frühjahr! gez. Eduard Huber gez. Sieglinde Röll gez. Helene Faltermeier-Huber 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Geschäftsführerin
Kommunikationsseminar „Dialog auf Augenhöhe“
Die Diskussion über die rückgehende Artenvielfalt hat in der Landwirtschaft das Bewusstsein geschärft, wie wichtig es ist, mit der Bevölkerung zu spre-chen.
Am 10. und 11. Februar 2020 fanden sich 15 Landwirtinnen und Landwirte aus dem Landkreis Kelheim im Berufs-bildungswerk Abensberg ein, um im Rahmen eines Seminars geschult zu werden.
Eingeladen dazu hatte der vlf Abens-berg, welcher mit finanzieller Unterstüt-zung des vlf-Landesverbandes sowie der Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG, Eberhard Breuninger als Trainer ge-winnen konnte. Das Seminar war ein voller Erfolg!
Helene Faltermeier-Huber, Geschäftsführerin des vlf Abensberg e.V. (li.); Referent Eberhard Breu-ninger (2. hi. li.) und die Teilnehmer des Seminars. Foto: vlf Abensberg
Herrn Sebastian Fischer, Bruckhof Herrn Florian Huber, Attenhofen Herrn Eugen Müller, Herrngiersdorf Herrn Severin Pausinger, Herrngiersdorf Herrn Christoph Schweiger, Sallingberg
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Abensberg e.V.
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Warum werden Kontrollen durchgeführt?
Landwirtschaftliche Betriebe, die För-dergelder von der Europäischen Union erhalten, müssen sich auch an entspre-chenden Regelungen halten. Die Euro-päische Union gibt viele Regelungen zu den von der EU geförderten Maßnah-men einschließlich Cross Compliance vor. Zu den Voraussetzungen der EU-Prämienzahlungen zählen auch die Vor-Ort-Kontrollen. Im Anhang der Cross Compliance-Broschüre ist darge-stellt, welche Rechte und Pflichten es für Kontrolleure und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit Fachrechts- oder CC-Kontrollen gibt. Durch die staatliche Gesetzgebung ergeben sich ebenfalls zahlreiche Vorgaben, z. B. zum Tier-schutz.
Was wird kontrolliert?
Flächenkontrollen: oft durch digitale „Fernkontrollen“
Landschaftselemente: Erhalt und Pflege
Anlagenverordnung: Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silage und Silagesickersäfte
Lebens- und Futtermittelsicherheit: Milchkühlung Eierlagerung
Tierkennzeichnung und Registrierung: Ohrmarken Kennzeichnungsfrist (Kälber: 7 Tage)
Kontrollen in der Landwirtschaft Was darf kontrolliert werden und
was nicht? Wie soll ich mich verhalten?
Bestandsregister Meldepflicht
Regelungen zum Pflanzenschutz: Aufzeichnungspflicht Anwendungsbestimmungen
Was sollte ein Betriebsleiter nicht tun?
Wenn der Betriebsleiter oder sein er-nannter Vertreter die Durchführung ei-ner Vor-Ort-Kontrolle verhindert, aus-genommen im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wird eine Kontrollverweige-rung angenommen und die Auszahlung der Prämie kann verweigert werden.
Muss die Kontrolle angekündigt werden?
Kontrollen können max. 14 Tage vorher angekündigt werden, wenn dadurch der Kontrollzweck nicht gefährdet wird. Im Bereich der Tierkennzeichnung und des Tierschutzes werden Kontrollen nur in Ausnahmefällen angekündigt. Anlass-kontrollen sind grundsätzlich unange-kündigt.
Wie oft wird kontrolliert?
Flächenkontrolle bei 5 % der Mehr- fachantragsteller CC-Kontrolle bei 1 % der Mehr-
fachantragsteller
und weitere Kontrollen durch vermu-tete Verstöße (Hinweise von anderen Behörden, Fachrechtskontrollen oder durch Mitteilung Dritter).
Was dürfen Kontrolleure?
Gesetz zur Durchführung der Rechtsak-te der EU: „Personen, die von der zu- ständigen Behörde beauftragt sind (…)
Bayerischer Bauernverband Abensberg
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dürfen (…) Grundstücke, Geschäfts- räume, Wirtschaftsgebäude und Trans-portmittel des Auskunftspflichtigen wäh-rend der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten, besichtigen und dort zur Do-kumentation Bildaufzeichnungen, mit Ausnahme von Bildaufzeichnungen von Personen, anfertigen, (…)“.
Inwieweit haben bei Abwesenheit des Betriebsinhabers, im Falle einer Betriebskontrolle, Familienmitglieder (z. B. Altenteiler, Ehepartner etc.) die Möglichkeit, den Kontrolleur bzw. Veterinär auf die Verschiebung der Kontrolle hinzuweisen?
Die nicht vertretungsberechtigten Fami-lienmitglieder haben überhaupt keine Möglichkeit den Kontrolleur bzw. Vete-rinär auf die Verschiebung einer Kon-trolle hinzuweisen. Vielmehr haben die Kontrolleure die Verpflichtung mit dem Betriebsleiter selbst oder einem von dem Betriebsleiter ausdrücklich bestell-ten Vertreter die Kontrolle zu organisie-ren.
Gibt es Vorgaben, dass die Famili-enmitglieder den Kontrolleuren Zu-gang zu den Stallungen oder auch Dokumenten verschaffen müssen, auch wenn diese keinen direkten Zugriff bzw. Kenntnis über die ent-sprechenden Dokumente haben?
Familienmitglieder haben nur dann die Möglichkeit den Kontrolleuren Zugang zu den Stallungen oder auch Dokumen-ten zu verschaffen, wenn diese als Ver-treter des Betriebsinhabers hierfür aus-drücklich benannt sind. Ansonsten ha-ben sie keinerlei Befugnis hier den Kon-trolleuren irgendeinen Zugriff auf Örtlich- keiten oder Dokumente zu verschaffen.
Was gibt es noch an zusätzlichen Kontrollen?
Qualitätssicherungsprogramme mit er-weiterten Auflagen: je nach Programm regelmäßige Kon-
trollen
Landwirtschaftliche Berufsgenossen- schaft: Begehungen und Beratung zur Si-
cherheit am land- und forstwirtschaft- lichen Betrieb
Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV): Kontrollen der Nachbauerklärung
Betriebsprüfung nach Abgabeordnung (AO) bzw. Steuerfahndung: Finanzämter sind jederzeit berech-
tigt, Außenprüfungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch- zuführen.
Zoll: „Schwarzarbeit“ Kfz-Steuer-Befreiung
(grüne Nummer) Agrardieselvergütung
Wie verhalte ich mich bei einer Kontrolle?
Es lohnt sich öfters einen Blick von „außen“ auf den eigenen Betrieb zu werfen und die geltenden Vorschriften einzuhalten. Und denken Sie daran, es ist eine Stresssituation für alle Beteilig-ten, auch für den Kontrolleur.
Nähere Informationen erhalten Sie an der BBV-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 09443 9297-110.
Bayerischer Bauernverband Abensberg
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Die diesjährige Sommerlehrfahrt findet am 24. - 25.06.2020 statt. Geplant ist, der 1. Tag in Thüringen mit Übernach-tung. Am 2. Tag geht es zur fränki-schen Seenplatte. Das Programm und die Abfahrtszeiten werden in der Ta-gespresse veröffentlicht oder Sie fragen im Büro nach. Die Unterlagen werden Ihnen bei Anmeldung ca. vier Wochen vor der Fahrt zugesandt.
Die neuen Antragsformulare können Sie in der MR-Geschäftsstelle abholen oder bei uns im Internet herunterladen. Wie die letzten Jahre gibt es wieder den vereinfachten Antrag (Formular 1142 – Antragsfrist 30.09.2020). Diesen Kurzantrag mit 2 Seiten sollten grund-sätzlich alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen Agrardieselantrag gestellt und bei denen sich keine Änderungen bei Betriebsart und Personenkreis er-geben haben. Neu ist: Die Rechtsform des Betriebes muss angegeben werden (meist Einzelunternehmen oder GbR).
Erhöhung der SVLFG-Vergütungs-sätze für nebenberufliche Betriebs- und Haushaltshilfe
Zum 01.01.2020 ist der pauschale Stundensatz auf 20,04 € angehoben worden. In diesem Satz sind die Stun-denvergütung, das Kilometergeld und die Unkostenpauschale für den MR (1,80 €/Std.) enthalten. Seit 01.01.2020 werden bei selbstbeschafften Ersatz- kräften max. 11,75 €/Std. von der SVLFG erstattet.
Betriebshilfe
Sommerlehrfahrt 2020
Agrardieselantrag
Die Termine für die monatlichen Sam- melbestellungen finden Sie hinten im Terminkalender!
Neu: DIESEL-APP vom Maschinenring Immer günstige Preise durch Sammelbestel-lungen durch den Ma-schinenring. Keinen Bestelltermin mehr verpassen – die App erinnert Dich
durch Push-Nachrichten. Alles im Blick: Einfach und sicher mit wenigen Klicks bestellen und archivie-ren - im App Store oder Google-Play!
Seit 01.01.2020 ist der Einbau intelli-genter Stromzähler bei einem Ver-brauch von mehr als 6.000 kWh sowie für PV-Anlagen ab 7 kW Peak verpflich-tend. Beachten Sie hierbei, dass Sie ein Wahlrecht und die Möglichkeit ha-ben, zu einem sogenannten wettbe-werblichen Messstellenbetreiber wie LandEnergie (MR) zu wechseln. Infos dazu: www.landenergie.de/intelligent
Am 26.05.2020 veranstalten wir ge-meinsam mit dem Maschinenring Main-burg einen Infoabend im Gasthaus Jungbräu in Abensberg zum Thema:
„Möglichkeiten zur Steigerung der Biodiversität in der landwirtschaft-
lichen Kulturlandschaft“
Bitte beachten Sie hierzu die Einladung auf Seite 5!
Dieselsammelbestellung
Infoveranstaltung
Intelligenter Stromzähler
Maschinen- und Betriebshilfsring Kelheim e.V.
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Neben der Futterqualität und der Scho-nung der Grasnarbe gibt es noch weite-re Aspekte bei der Wiesenmahd zu be-achten. Ein ganz wichtiger Punkt ist der Schutz von Wildtieren bei Mäharbeiten. Per Gesetz sind die Bewirtschafter da-zu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Tötung oder Ver-letzung von Wirbeltieren zu verhindern. Darüber hinaus besteht aus verschie- denen weiteren Gründen ein Interesse daran, ein Verletzen von Wildtieren zu vermeiden:
- Verzögerungen im Arbeitsablauf - rechtliche Folgen - psych. Belastung des Fahrers - Kontaminierung des Futters - Gefährdung seltener Arten
Der Mäh-Knigge soll als Hilfestellung dienen und gibt Handlungsempfehlun-gen für alle Beteiligten. https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ publikationen/daten/informationen/ maeh-knigge_lfl-information.pdf Seit der Novellierung des bayer. Natur-schutzgesetzes ist es zudem verboten, Wiesen ab 1 ha von außen nach innen zu mähen. Steilhänge sind von dieser Regelung ausgenommen.
Durch die neue Verordnung steigen die Ansprüche an die Ausbringungstechnik. Seit heuer ist die bodennahe Ausbrin-gung auf bestellten Äckern Pflicht.
Wir haben Auftragneh- mer, welche noch Kapazi-tät frei ha-ben.
Gülleausbringung
Mäh-Knigge Neue Kundenbe-treuerin MR Per-sonaldienste
Mein Name ist Ag-nieszka Gasiuk und ich freue mich sehr, seit September 2019 ein Teil der Maschi-nenring Personal-dienste zu sein. Nach meinem Germa-nistikstudium 2010 wechselte ich in die Personalbranche, was mir bis heute sehr viel Freude bereitet. Ich bin Mama von zwei tollen Kindern, mit denen ich meine Freizeit am liebsten verbringe. Außerdem genieße ich es, mich um meinen kleinen Gemüsegarten zu kümmern. Ich freue mich auf gute Zu-sammenarbeit. Sind Sie auch bereit für eine neue Her-ausforderung? Dann zögern Sie nicht und werden Teil unseres Teams. Die MR Personaldienste sucht ab sofort mehrere Arbeitskräfte (m/w/d): - Bauhofmitarbeiter/-in - Baumaschinenbediener/-in - Helfer/-in - Gartenbau - Elektriker/-in, Elektrohelfer/-in - Maler/-in, Lackierer/-in - LKW-Fahrer/-in - Erzieher/-in, Kinderpfleger/-in Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsun-terlagen mit Angabe Ihrer Gehaltsvor-stellung sowie des frühestmöglichen Eintrittstermins. Unsere neue Kundenbetreuerin freut sich über Ihre Bewerbung per e-Mail: agnieszka.gasiuk@mr-sr.de oder tele-fonisch unter 0151 22279142 oder 09443 99242-20
MR Personaldienste
Maschinen- und Betriebshilfsring Kelheim e.V.
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~ „Man lebt zweimal: das erste Mal in der Wirklichkeit,
das zweite Mal in der Erinnerung.“ ~
Honoré de Balzac
Der Maschinenring Mainburg e.V. trau-ert um seinen ehemaligen Geschäfts-führer Herrn Nikolaus Bach, der am 24. Februar im Alter von 57 Jahren ver-storben ist. Herr Bach war von 2000 bis 2019 Geschäftsführer des MR Main-burg e.V. und der Hallertauer MR GmbH Mainburg. Den trauernden An-gehörigen gilt unsere aufrichtige Anteil-nahme. Wir werden ihm stets ein eh-rendes Gedenken bewahren.
Im Namen der Vorstandschaft und der Geschäftsstelle
Xaver Hobmaier 1. Vorsitzender
Am 06. Februar 2020 fand im Gasthaus Kreitmair in Notzenhausen ein Seminar mit Dr. Dominik Christophel statt.
Dr. Dominik Christophel erläutert die Einflussfaktoren auf den Boden © MR
Nachruf
Rückblick Seminar „Bodenkundliche Grundlagen“
Rund 30 interessierte Teilnehmer er-hielten im ersten Block grundlegende Informationen über die verschiedenen Einflussfaktoren des Bodens. Im an-schließenden Block erläuterte Dr. Chri-stophel die Albrecht-Analyse und seine Bedeutung. Er erklärte an verschiede-nen Praxisbeispielen, welche verschie-denen Erkenntnisse der Landwirt aus der Untersuchung gewinnen kann. Viele unserer Mitgliedsbetriebe haben Ende 2019 einen neue Steuernummer erhalten. Um eine ordentliche Abrech-nung zu garantieren, bitten wir Sie, uns eine Änderung umgehend per Post, Fax oder telefonisch mitzuteilen.
Am 06. Februar 2020 fand in der Stadt-halle Mainburg die Jahreshauptver-sammlung statt. Der 1. Vorsitzende Xaver Hobmaier gab zu Beginn einen kurzen Rückblick über die Ereignisse des letzten Jahres. Anschließend prä-sentierte die Geschäftsführerin Theresa Burger die verschiedenen Aktivitäten des MR`s im letzten Jahr. Schließlich stellte sie den Geschäftsbericht vor und gab einen Ausblick auf das Jahr 2020. Dr. Dominik Christophel (Geobüro Christophel) referierte über das Thema „Macht die Albrecht-Bodenanalyse Sinn?“. Nach dem interessanten und aufschlussreichen Vortrag wurde die Jahreshauptversammlung von Xaver Hobmaier beendet. Als Überraschung wurde am Ende der Veranstaltung ein Wochenende mit ei-nem BMW X1, von unserem Partner Autohaus Hofmann verlost.
Neue Steuernummern
Rückblick JHV
Maschinen- und Betriebshilfsring Mainburg e.V.
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Maschinen- und Betriebshilfsring Mainburg e.V.
Der MR Mainburg bedankt sich noch-mal herzlich für die gebackenen Ku-chen von unseren Mitgliedsbetrieben!
Geschäftsführerin Theresa Burger, 1. Vorsitzender Xaver Hobmaier, Referent Dr. Dominik Christophel
© MR
Unsere Mitglieder erhalten in den nächsten Wochen eine Mitgliederum-frage. Wir bitten Sie, diese auszufüllen und an uns zurückzusenden. In diesem Zuge können Sie uns ebenfalls Ihre neue Steuernummer, Betriebsänderun-gen oder neue Maschinen, die für einen überbetrieblichen Einsatz zur Verfü-gung stehen, melden. Falls Sie künftig Ihre Abrechnungen per Mail erhalten wollen, würden wir Sie bitten, dies ebenfalls zu melden. Über eine Teil-nahme wären wir Ihnen sehr verbun-den, damit unsere Datenbank wieder auf dem aktuellen Stand ist.
Agrardieselvergütung
Wir sind Ihnen auch dieses Jahr bei der Antragsstellung behilflich. Betrie-be, die im Vorjahr einen Agrardie-
Angebote für unsere Mitglieder
Mitgliederumfrage
selantrag gestellt haben und sich im Jahr 2019 keine Änderungen bei der Betriebsart und dem Personenkreis ergeben hat, können auch dieses Jahr den Kurzantrag (Formular 1142) nutzen. Bei Fragen oder Änderungen im Betrieb stehen wir Ihnen zur Ver-fügung.
Mehrfachantragstellung 2020
Rosi Hofbauer unterstützt Sie auch dieses Jahr gerne bei der Antragstel-lung. Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin.
Beratung Düngeverordnung
Unsere Geschäftsführerin, Theresa Burger unterstützt und berät Sie ger-ne bei allen Fragen rund um das Thema Düngung. Wir bieten unsere Unterstützung bei nachfolgenden Punkten: - Nährstoffbilanz/Stoffstrombilanz - Berechnung Lagerraum - Berechnung 170 kg N/ha-Grenze - Düngebedarfsermittlung 2020
Bitte vereinbaren Sie im Voraus ei-nen Termin.
Am 26.05.2020 veranstalten wir ge-meinsam mit dem Maschinenring Kel-heim einen Infoabend im Gasthaus Jungbräu in Abensberg zum Thema:
„Möglichkeiten zur Steigerung der Biodiversität in der land-wirtschaftlichen Kulturland-
schaft“
Bitte beachten Sie hierzu die Einladung auf Seite 5!
Ihr MR-Team
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Der vergangene Orkan hat uns wieder gezeigt wie schnell Planungen hinfällig sind und vieles wieder auf den Kopf ge-stellt wird. Die Aufarbeitung und Wie-derbewaldung von Sturmwurfflächen hängen eng miteinander zusammen und sind sehr wichtig.
Aufarbeitung:
Das Holz sollte auf jeden Fall vor Aus-breitung des Borkenkäfers aufgearbei-tet werden. Der Einsatz von modernen Forstmaschinen verringert das Unfallri-siko bei der Sturmholzaufarbeitung enorm.
Harvester bei der Sturmholzaufarbeitung Foto: Forstpraxis.de
Bestandesreste:
Schirm- und Seitenschutz noch stehen-der Bäume sollte dabei für die kom-mende Verjüngung noch ausgenutzt werden. Der Resteinschlag kann dann bei stabileren Holzpreisen durchgeführt werden. Ist mit vielen Nachwürfen zu rechnen, sollten die Bestandesreste eingeschlagen werden.
Wiederbewaldung von Sturmflächen
Wiederbewaldung:
Die Wiederbewaldung kann durch Na-turverjüngung oder künstlicher Verjün-gung erfolgen. Die Verjüngung sollte standortsgemäß und angepasst sein. Zudem sollte man auf einen Mischwald, also auf mehrere Baumarten setzen.
Standortgemäße Naturverjüngung ist kostengüns- tig und stabil Foto: stmelf.bayern.de
Baumartenwahl:
Keine Schadfläche gleicht der anderen und so unterschiedlich ist auch das Wasser-, Nährstoff- und Luftangebot im Boden. Neben den Bodenbeschaffen-heiten entscheidet das künftige Klima in der Region und vor allem die persönli-chen Ziele und Vorlieben des Waldbe-sitzers darüber, welche Baumarten für den neuen Bestand in Frage kommen.
Schutzmaßnahmen der Wiederaufforstung:
Auf wiederaufgeforsteten Flächen kön-nen mehrere Schäden entstehen. So müssen sie vor Wildverbiss, Fegeschä-den, Mäusefraß, den Rüsselkäfer und weiteren Gefahren geschützt werden. Dies können mechanische und chemi-sche Maßnahmen sein.
Waldbesitzervereinigung Kelheim-Thaldorf w.V.
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Forstbetriebsgemeinschaft Aiglsbach und Umgebung e.V.
Zukunftswald durch Waldumbau
Die Sturmtiefs der letzten Wochen zeigen, der Klimawandel ist nicht mehr zu verleugnen. Fichtenreinbestände sind besonders durch Sturmwürfe und -brüche gefährdet. Zudem steigt ab Ap-ril das Risiko durch Borkenkäferbefall. Der Waldumbau zu klimatoleranten, stabilen Mischwäldern ist die einzige Möglichkeit unsere Wälder für die Zu-kunft zu sichern. Der erste Praktikertag der FBG Aigls-bach in Kooperation mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg beschäftigte sich daher in-tensiv mit dieser Thematik.
Den rund 50 interessierten Wald-besitzern wurden anhand zweier unter-schiedlicher Fichtenbestände im Dürn-bucher Forst verschiedene Maßnah-men zum Umbau in Mischwälder auf-gezeigt. Als erstes wurde auf die waldbauliche Situation, so wie sie sich vor Ort darbie-tet, eingegangen. Anschließend entwi-ckelte man im Dialog mit den Teilneh-mern die Maßnahmen, die in dem je-weiligen Bestand notwendig sind, um den Wald zukunftstauglich zu machen.
1. Praktikertag der FBG Aiglsbach Das Besondere der diesjährigen Ver-anstaltung war die Herangehensweise aus drei verschiedenen Blickwinkeln heraus: Den Einstieg in den Waldumbau führte Frau Anne-Katharina Mahle (Projekt-kraft für „Initiative Zukunftswald“, AELF Abensberg), mit Hilfe der „Pläne für nachhaltige Waldbewirtschaftung“ beispielhaft vor. Frau Katharina Krumm (Leiterin des Reviers Mainburg, AELF Abensberg) demonstrierte im Anschluss die wald-bauliche Feinplanung in Verbindung mit der aktuellen Förderrichtlinie (WALDFÖPR 2020). Abschließend stellte Frau Stephanie Müller (Geschäftsführerin der FBG Aiglsbach) die praktische Umsetzung der geplanten Maßnahmen für die je-weiligen Bestände vor und gab Informa-tionen zu den Kosten der Kulturbegrün-dung sowie zur aktuellen Holzmarktsi-tuation.
Auch der Forst wird weiblicher:
v.l.: Katharina Krumm (Revierleiterin Mainburg, AELF Abensberg), Anne-Katharina Mahle (IZW Projektkraft, AELF Abensberg), Stephanie Müller (Geschäftsführe-rin FBG Aiglsbach e.V.)
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