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Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle
www.pwc.ch/careers
HSW Freiburg
9. Mai 2011
Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC
Vortragende
Jörg Blättler, dipl. Wirtschaftsprüfer, PwC Zürich
Claudia Michlig, dipl. Wirtschaftsprüferin, PwC Bern
Seite 29. Mai 2011
Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC
Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 39. Mai 2011
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1. PwC – wir über uns
Wir liefern branchenspezifische Dienstleistungen in Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung und Wirtschaftsberatung, um für unsere Kunden Wert zu schaffen. Mehr als 161’000 Mitarbeitende in den Mitgliederfirmen innerhalb des PwC-Netzwerks in 154 Ländern teilen untereinander ihre Denkweisen, Erfahrungen und Lösungen, um so neue Perspektiven sowie praktischen Rat für unsere Kunden zu entwickeln.
Seite 49. Mai 2011
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Umsatz: CHF 704 Mio.
PwC Switzerland
Turnover: CHF
704mDurchschnittsalter:34 Jahre
2,623 Mitarbeitende
58 Nationalitäten
15 Büros
Seite 59. Mai 2011
Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC
Organisationsstruktur
Detailhandel und Konsumgüter
Industrielle Produktion
Pharma- und Biotechnologie
Banken und Asset Management
Versicherungen
Öffentlicher Sektor undGesundheitswesen
Technologie, Telekommunikation, Infocom und Medien
Energie und Versorgung
KMU
Interne Dienstleistungen
• BusinessDevelopment
• Finanz- undRechnungswesen
• Informatik• Marketing undKommunikation
• Personalwesen • Rechtsdienst• Wissens-management
Globales NetzwerkManagement BoardBeirat
Swiss Oversight Board Verwaltungsrat
Wirtschafts-prüfung
Steuer- undRechts-beratung
Wirtschafts-beratung
Seite 69. Mai 2011
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Market position in Switzerland 2009/10
705
545.8
439
222156.6
704
507.3435
0
100
200
300
400
500
600
700
800
PwC E & Y KPMG Deloitte BDO
= 2009/10
= 2008/09
Seite 79. Mai 2011
Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC
Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 89. Mai 2011
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2. Grundsätze der Revisionspflicht
•Revisionspflicht von der Grösse des Unternehmens abhängig•Die Grundsätze der Revisionspflicht sind im Aktienrecht enthalten (Art. 727 bis 731a OR)•Verweis übrige Rechtsformen auf AktienrechtKategorien Kriterien
Ordentliche Revision
Publikumsgesellschaften Börsenkotiert, Anleihensobligationen ausstehend,Beitrag von 20% zu Umsatz oder Bilanzsumme
Wirtschaftlich bedeutendeUnternehmen
Bilanzsumme > CHF 10 Mio. 2 von 3 Kriterienin 2 Jahren überschritten
Umsatz > CHF 20 Mio.
Vollzeitangestellte > 50
Eingeschränkte Revision
KMU Alle übrigen Unternehmen
Unterform: Kleinstunternehmen mit < 10 Mitarbeitern
Seite 99. Mai 2011
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Mengengerüst
Rechtsform Gesetzesbestimmung Anzahl
Aktiengesellschaft
OR 727 173'000
Genossenschaft OR 906 12'000
GmbH OR 818 84'000
Verein ZGB 69 b 6'000
Stiftung ZGB 83 b gültig p. 1.1.2006 19'000
Seite 109. Mai 2011
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Betroffene Unternehmen
Kleinunternehmen 294‘000
Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen 5‘750
Publikumsgesellschaften 250
Seite 119. Mai 2011
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Anforderungen an die Revisionsstellen
Prüfauftrag Anforderung Voraussetzung
Ordentliche Prüfung für Publikumsgesellschaften
Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen
• Zulassung Revisionsexperte• Einhaltung Gesetzesvorschriften
• Versicherung
Ordentliche Prüfungfür wirtschaftlich bedeutende Unternehmen
ZugelassenerRevisionsexperte
• Unbescholtener Leumund
• Je nach Ausbildung bis 12 Jahre Fachpraxis
Eingeschränkte Prüfung
Zugelassener Revisor
• Unbescholtener Leumund
• Ausbildungsvoraus-setzung und mind. 1 Jahr Fachpraxis
Seite 129. Mai 2011
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Optimierungsmöglichkeiten
Opting - in
Opting - out Opting - up
Ordentliche Revision
Eingeschränkte Revision
Keine Revision
Seite 139. Mai 2011
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Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 149. Mai 2011
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3. Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
Zwei Arten der Revision - UnterschiedeKriterium Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision
Gegenstand der Prüfung
• Jahres- bzw. Konzernrechnung• Antrag Verwaltungsrat bezüglich
Verwendung Bilanzgewinn• Internes Kontrollsystem
Jahresrechnung• Antrag Verwaltungsrat
bezüglich Verwendung Bilanzgewinn
Art der Prüfung
• Gemäss Schweizer Prüfungsstandards (PS) bzw. International Standards on Auditing (ISA)
• Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angem. Detailprüfungen
Prüfsicherheit
• Hohe Zusicherung • Weniger hohe Zusicherung
Bestätigung • Positive Bestätigung • Negative Bestätigung
Fachliche Anforderung
• Zugelassener Revisionsexperte• Staatlich beaufsichtigtes
Revisionsunternehmen
• Zugelassener Revisor
Seite 159. Mai 2011
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Zwei Arten der Revision - Unterschiede
Kriterium Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision
Berichterstattung
• Bericht an die GV• Bericht an den VR
(Rechnungslegung, IKS, Revision)
• Bericht an die GV
Anzeigepflichten
• Meldung an VR von Verstössen gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement
• Information der GV über wesentliche Verstösse gegen Gesetz und Statuten oder andere Verstösse, wenn VR nicht aktiv
• Benachrichtigung Richter, wenn VR Anzeige unterlässt (OR 728c/3)
• Benachrichtigung Richter, wenn VR Anzeige unterlässt
(OR 728c/3)
Unabhängigkeit • Hohe Anforderungen (steuerliche Beratung zulässig)
• Rotation des Prüfungsleiters nach sieben Jahren
• Reduzierte Anforderungen
• Keine RotationSeite 16
9. Mai 2011
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Aussage 1
Ein Sportverband beschäftigt seit mehreren Jahren rund 70 Funktionäre. Er benötigt CHF 30 Mio. jährliche Einnahmen zur Bestreitung seiner Löhne, Ausbildungs-, Marketing-und übrigen
Kosten. Da der Verband den Verein als Rechtsform gewählt hat, sind für ihn die gesetzlichen Neuregelungen nicht relevant.
Falsch.Der Verband überschreitet die Grössenkriterien von 50 Mitarbeitern
undCHF 20 Mio. Umsatz und unterliegt somit neu der ordentlichen
Revisionspflicht.
Seite 179. Mai 2011
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Aussage 2
Ein kleines Architekturbüro, organisiert als GmbH, erzielt mit 7 Angestellten einen Umsatz von CHF 5 Mio. Es muss eine
eingeschränkte Revision durchführen lassen.
Richtig.Da das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, kann
es aber auch auf eine eingeschränkte Revision verzichten. Dies jedoch nur, wenn sämtliche Gesellschafter dem Verzicht zustimmen
(Opting out).
Seite 189. Mai 2011
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Aussage 3
Die Aktiengesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision. Aktionäre, die 10 % des Aktienkapitals
vertreten, begehren eine ordentliche Revision anlässlich der Generalversammlung, Der Verwaltungsrat möchte die bisherige
Revisionsstelle vorschlagen, kann er dies?
Eventuell.Der Verwaltungsrat muss feststellen, ob die bisherige
Revisionsstelle als Revisionsexperte registriert ist, dann ist dies möglich.
Seite 199. Mai 2011
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Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 209. Mai 2011
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4. Anforderungen an das Interne KontrollsystemInternes KontrollsystemBei der internen Kontrolle handelt es sich um die Gesamtheit aller vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen (Kontrollmassnahmen), die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. Die organisatorischen Massnahmen der internen Kontrolle sind in die Betriebsabläufe integriert, das heisst, sie erfolgen arbeitsbegleitend oder sind dem Arbeitsvollzug unmittelbar vor- oder nachgelagert.
Die interne Kontrolle wirkt unterstützend bei:• der Erreichung der geschäftspolitischer Ziele durch eine wirksame und
effiziente Geschäftsführung
• der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance)• dem Schutz des Geschäftsvermögens• der Verhinderung, Verminderung und Aufdeckung von Fehlern und
Unregelmässigkeiten• der Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Buchführung• der zeitgerechten und verlässlichen finanziellen Berichterstattung Seite 21
9. Mai 2011
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Gesetzesbestimmungen (In Kraft seit 01.01.2008)
Art. 728a OR
Die Revisionsstelle prüft,ob ein internes Kontrollsystem existiert.
Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Durchführung und Festlegung des Prüfungsumfangs das interne Kontrollsystem.
Art. 728b OR
Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Berichtmit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision.
Art. 663b OR
Der Anhang enthält u.a.• Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung.
Im Fokus der Gesetzesrevision sind interne Kontrollen im Bereich
Buchführung und finanzielle Berichterstattung
Seite 229. Mai 2011
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Aussage 4
Der Finanzchef eines KMUs überprüft monatlich, ob seine Angestellten die Übereinstimmung von Buchhaltung und
Bankauszügen kontrollieren. Nach erfolgter Abstimmung werden die Bankauszüge visiert. Es existiert keine Prozessdokumentation und
keine Beschreibung der Kontrolle. Dies bedeutet, in diesem Prozess existiert kein internes Kontrollsystem.
Falsch.Die Kontrolle wird durchgeführt und vom Vorgesetzten überwacht.
Eine Dokumentation der Kontrolltätigkeiten ermöglicht aber erst die Überwachung und Prüfung. Sie ist abhängig von der Grösse des Unternehmens, den Risiken und der Komplexität der Prozesse.
Seite 239. Mai 2011
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Aussage 5
Die Verwaltungsrat eines Schweizer KMUs traktandiert einmal jährlich das Thema „Risikobeurteilung“ und beschäftigt sich
anlässlich eines Workshops systematisch mit dem von der Geschäftsleitung erstellten Risikokatalog. Er stellt sicher, dass
Massnahmen umgesetzt werden. Im Anhang der Jahresrechnung wird dieser Prozess beschrieben. Die identifizierten Risiken müssen
nicht genannt werden.Richtig.
Für ein KMU ist dies ein sinnvolles Vorgehen. Das Gesetz verlangt „Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung“. Die Praxis wird zeigen, wie umfangreich diese Angaben gemacht
werden. Je nach Branche und Komplexität der Risiken sollte die Häufigkeit einer Risikobeurteilung erhöht bzw. ein
Risikomanagement eingeführt werden.
Seite 249. Mai 2011
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Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 259. Mai 2011
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5. Revisionsaufsichtsbehörde RAB – EntstehungFestgestellte Mängel / Lücken nach dem bisherigen Recht:
• Revisionspflicht im Wesentlichen von der Rechtsform abhängig.
• Abschaffung „Laienrevision“ mit Aktienrechtsrevision 1991 nur formell erreicht.
• Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche warfen Fragen nach der rechtzeitigen Erkennbarkeit von Manipulation und negativen Entwicklungen auf. „Expectation Gap“ zwischen Erwartung und tatsächlicher Möglichkeit der Revisionsstellen.
• Bisher v.a. Selbstkontrolle des Berufsstandes der Revisoren; wurde vom Kapitalmarkt zunehmend als ungenügend beurteilt.
• Handlungsbedarf besteht auf Grund internationalen Entwicklungen (US-amerikanischer Sarbanes-Oxley Act, EU-Recht).
>>> Die genannten Lücken und Mängel führten zur Revision des OR sowie der Schaffung des Revisionsaufsichtsgesetzes in den Jahren 2007 und 2008.
Seite 269. Mai 2011
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Revisionsaufsichtsbehörde RAB – Aufgaben
• Zulassung und Beaufsichtigung von Personen, die Revisionsdienstleistungen erbringen
• Registrierung von Revisoren, Revisionsexperten und staatlich beaufsichtigen Revisionsunternehmen
• Beaufsichtigung der Revisionsunternehmen, die börsenkotierteUnternehmen prüfen (Inspektionen alle 3 Jahre, firm, files)
• Sanktionen (Bussen bis 1 Mio. CHF, Gefängnis; Entzug der Zulassung)
• Jährlicher Tätigkeitsbericht (öffentlich)• Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden, Börsen,
Strafbehörden, Zivilgerichten und mit den ausländischenRevisionsaufsichtsbehörden
Seite 279. Mai 2011
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Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 289. Mai 2011
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6.1. Prüfungsvorbereitung
Seite 299. Mai 2011
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6.2. Prüfungsplanung
Definition des Prüfauftrages• Klarheit über Art und Umfang des Auftrages schaffen
Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers (PS 210)• Schriftlichkeit• Klarheit über die Wahl und Beauftragung des
Abschlussprüfers• Wesentliche Bestandteile: Ziel der Abschlussprüfung,
Feststellungder Verantwortung der Unternehmensleitung, Umfang undGegenstand der Abschlussprüfung, Form der Berichterstattung,Honorar, Interne Revision, Mitwirkung anderer Prüfer oderExperten, etc.
• Folgeprüfungen: Abwägung Änderung oder BestätigungSeite 30
9. Mai 2011
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Entwicklung Prüfstrategie – Risikobeurteilung (PS 300)
Aspekte, welche der Abschlussprüfer bei der Entwicklung der Prüfstrategie / konkreten Vorgehensweise beachten muss:
• Kenntnisse von Tätigkeit und Umfeld des Unternehmens (PS 310) (Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Faktoren, finanzielle Performance, allg. Kompetenzniveau der Unternehmensleitung)
• Verständnis des Rechnungswesen-Systems und der Internen Kontrolle (PS 401) (Rechnungslegungsgrundsätze, neue Normen, vorhandene Kenntnisse des Abschlussprüfers von RW-System und int. Kontrollen)
• Risiko (PS 400) und Wesentlichkeit (PS 320) (Einschätzung Risiken und Identifizierung wesentlicher Prüffelder)
• Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfung• Prüfungsprogramm• Umfang von Prüfungshandlungen• Koordination, Anleitung, Überwachung und Durchsicht
Input
Elemente der
Umsetzung
Seite 319. Mai 2011
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Bestandteile des Prüfungsrisikos
Prüfungsrisiko = Inhärentes Risiko x
Kontrollrisiko x Aufdeckungsrisiko
Wahrscheinlichkeit für die Abgabe eines uneingeschränkten Prüfungsurteils trotz Vorhandensein von wesentlichen falschen Angaben
Wahrscheinlichkeit für das Auftreten wesentlicher falscher Angaben unter der Annahme fehlender interner Kontrollen
Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch das Interne Kontrollsystem (IKS)
Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch den Abschlussprüfer
Vom Prüfer zu verantworten
Durch Prüfer nicht beeinflussbar
Durch Prüfer nicht beeinflussbar
Durch Prüfer beeinflussbarQuelle: Handbuch der Wirtschaftsprüfung 2009, Band 2, Seite 121
Seite 329. Mai 2011
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Auswirkung der Wirtschaftskrise auf die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers
• Impairment Test aufgrund rückläufiger Umsätze(Beteiligungen / Sachanlagen)
• Erhöhte „Fraud“ Gefahr bei beispielsweise EBIT-abhängigenBonifikationen des Managements
• Vermehrt Diskussionen zum Thema Going Concern
Seite 339. Mai 2011
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6.3. Prüfungsdurchführung
• Zeitliche Aspekte
• Prüfungsverfahren• Funktionsprüfungen > IKS
• Aufbauprüfung / Wirksamkeitsprüfung• Aussagenbezogene (ergebnisorientiere) Prüfungen
• Analytische Prüfungen (indirekt) / Einzelfallprüfungen (direkt)
• Lückenlose Prüfung versus Stichprobenprüfung
• Berücksichtigung der Wesentlichkeit
• Dokumentation• Ausmass / Herkunft / Schlussfolgerung
Seite 349. Mai 2011
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Wo erhalten wir Audit Comfort?
Verwaltungsrat
Leiter Geschäftseinheiten
Geschäftsprozesse
Transaktions - verarbeitung
Prüfsicherheit wird durch die Analyse der Managementkontrollen gewonnen
Detailprüfungen, basierend auf der Risikoanalyse
Leiter Geschäftseinheiten
Geschäftsprozesse
Transaktions - verarbeitung
Prüfsicherheit wird durch die Analyse der Managementkontrollen gewonnen
Detailprüfungen, basierend auf der Risikoanalyse
Seite 359. Mai 2011
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6.4. Bericht an die Generalversammlung (PS 700)
Die Revisionsstelle:
• prüft Buchführung, Jahresrechnung und Gewinnverwendung (PS 200)
• prüft bei einer ordentlichen Revision die Existenz eines IKS (PS 890)
• plant und führt die Prüfung so durch, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden (PS 320)
• stützt sich auf Analysen und Erhebungen, welche auf Stichproben beruhen (PS 530)
• beurteilt wesentliche Bewertungsentscheide und die Jahresrechnung als Ganzes
• prüft die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften und Rechnungslegungsnormen
Seite 369. Mai 2011
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Bericht an die Generalversammlung (PS 700)
Die Revisionsstelle:• prüft nicht alles lückenlos• sucht nicht nach deliktischen Handlungen• prüft nicht die finanzielle und wirtschaftliche Lage des
Unternehmens• prüft nicht die Geschäftsführung• kann keine Unternehmenszusammenbrüche verhindern• ist kein “Super-Verwaltungsrat”, der die Oberaufsicht
ausführt
>>> Das Prüfungstestat ist stets ein Urteil über die Güte der Darstellung der finanziellen Lage und nie ein Urteil über die Qualität des Unternehmens selbst.
Seite 379. Mai 2011
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Bericht an die Generalversammlung (PS 700)
• Standardisierter Text • Entscheidungshilfe für den Aktionär• Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung oder Rückweisung an den Verwaltungsrat• Empfehlung kann mit oder ohne Einschränkung angegeben werden• Prüfungstestat besteht aus einem Normalwortlaut – jede
Abweichung davon ist gewollt: - Einschränkung: Wesentliche Verstösse gegen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften - Hinweis: Verstösse gegen Gesetze und Statuten - Zusatz: Weitere Angaben zur Prüfung und zum Prüfungsergebnis; meistens Zusatzinformationen, die den
Aktionär vor Fehlinterpretationen schützen sollen > beeinflussen Prüfurteil nicht
Seite 389. Mai 2011
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Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 399. Mai 2011
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7. Zusammenfassung
• Prüfer arbeiten eng mit den Unternehmen zusammen• Die Prüfung ist ein kontinuierlicher Prozess, der die
Unternehmungwährend des ganzen Jahres begleitet
• Die Prüfung ist getrieben von der Risikoeinschätzung über dasUnternehmen, die internen Prozesse sowie die Rechnungslegung
• Gewissheit für Stakeholder, dass die finanzielle Berichterstattunginhaltlich korrekt ist
• Prüfer macht eine Aussage zur Qualität der finanziellenBerichterstattung – nicht zur Geschäftsführung oder zur Unternehmung als Ganzes
• Der Wirtschaftsprüfer trägt zum Vertrauen der Stakeholder in dieUnternehmung bei
Seite 409. Mai 2011
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Inhalt
1.PwC – wir über uns
2.Grundsätze der Revisionspflicht
3.Die ordentliche und die eingeschränkte Revision
4.Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS)
5.Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
6.Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung
1. Prüfungsvorbereitung
2. Prüfungsplanung
3. Prüfungsdurchführung
4. Bericht an die Generalversammlung
7.Zusammenfassung
8.Ein paar Worte zu unserem Beruf
Seite 419. Mai 2011
Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC
8. Ein paar Worte zu unserem Beruf: Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
• Abschlussprüfung bei Aktiengesellschaften• Prüfung von Konzernabschlüssen nach OR, Swiss GAAP
FER, IFRS, US-GAAP• Pflichtprüfung gemäss OR bei Gründungen,
Kapitalerhöhungen(Sacheinlagen) und bei Kapitalherabsetzungen
• Kontrollstelle bei Personalvorsorgeeinrichtungen• Expertisen in Buchführungs- und Bilanzierungsfragen (bei
Gerichtsverfahren, Second Opinions, etc.)• Beratung bei der Erstellung von Rechnungsabschlüssen
undkonsolidierten Jahresrechnungen
• Betriebs- und finanzwirtschaftliche Analysen und Gutachten• Beratung in Finanzierungsfragen und Liquiditätsplanung
Seite 429. Mai 2011
Hochschule für Wirtschaft FreiburgPwC
Ein paar Worte zu unserem Beruf: Wie wird man dipl. WirtschaftsprüferIn?
• Mögliche Richtung nach dem FH-Abschluss• Nicht nur Zahlen, sondern auch Prozesse, Systeme,
Kontrollen• Täglich mit Menschen zu tun – im Team, mit Kunden > hohe
Sozialkompetenz gefordert• Sehr steile Lernkurve (Unternehmen verschiedener
Grössen, Branchen, etc.)
• Verbindung von Theorie und Praxis• Weiterbildung zum dipl. Wirtschaftsprüfer – siehe
Broschüre• Zeitliche und örtliche Flexibilität, ca 80% der Tätigkeit ist
bei denKunden
>> WIR SIND AM PULS DER WIRTSCHAFT <<Seite 43
9. Mai 2011
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Or contact:
Claudia Michlig Jörg Blättler
PricewaterhouseCoopers AG PricewaterhouseCoopers AG058 792 75 04 058 792 22 07claudia.michlig@ch.pwc.comjoerg.blaettler@ch.pwc.com
Seite 449. Mai 2011