Post on 19-Oct-2020
Der Plan stellt ein Konzept Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlageder Beschilderung auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO)der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen als auch der ZTV-SA in der derzeitigen
Fassung zur Kalkulation dar!Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes Die Umsetzung des Konzeptes
ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechendzu überprüfen und entsprechend
anzupassen!anzupassen!
Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen
Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes
ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend
anzupassen!
Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).anzupassen (ein- oder mehrbahnig).
Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen. aber innerorts mindestens 84mm betragen.
Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).
Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.
Die nicht mehr zutreffende wegweisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen.Für die Maßnahme ungültige StVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!
Die Anpassung der Verkehrszeichenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht.
2. BA
4. BA
3. BA
5. BA
1. BA
Beschilderung Landesbetrieb Mobilität Speyer
Anlage
Blatt Nr. 9Baumaßnahme: Datum Name
Umleitungsplan
Maßstab
Aufgestellt: Landesbetri
St. Guido-Straße 17
67346 Speyer
eb Mobilität Speyer
Projekt-Nr.:Ausschreibung:
L 509 - Ausbau der OD Bellheim
2. BA
3. BA
BellheimBellheimBellheim
BellheimBellheimBellheim
Postgrabenstraße
4
10
11
513
14
14
12
Anlieger bis
Baustelle frei
1x1250Sh = 126
1600
13
Rülz-heim
Knittelsheim
1x1250Sh = 126
1600
12
Knittelsheim
Rülzheim
9
2x1250Sh = 126
1600
14
OrtsdurchfahrtBellheim
über
9
1x1250Sh = 126
16
00
10
Westheim
Zeiskam
Rülz-heim
9
1x1250Sh = 126
16
00
11
Knittelsheim
Rülzheim
9
1x 5
OrtsdurchfahrtBellheim
Frei bis Bahnhof/ Kardex
über
9 272
1250Sh = 126
16
00
1x
Sh = 175
4
OrtsdurchfahrtBellheim
Süd/ Kardex frei
über
9 272
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