Bürgerstiftung Nottuln: eine Chance für die ganze Gemeinde.

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Bürgerstiftung Nottuln:eine Chance für die ganze Gemeinde

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Stiftungen

• Die Motivation „zu stiften“ hat Konjunktur

• Stiftungen haben eine lange Tradition

• Es gibt Stiftungen der unterschiedlichsten Zielsetzungen und Größen

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Motivationen

• Etwas für „seinen“ Ort tun

• Etwas bleibendes schaffen

• Den eigenen Namen erhalten

• Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen

• Projekte verwirklichen oder dazu beitragen

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Stiftungen

• Stiftungen sind etwas besonderes – sie sind „mehr“ als Spenden oder Sponsoring:

Stiftungen sind „auf Ewigkeit“ angelegt

Nur die erwirtschafteten Erträge dürfen eingesetztwerden – das Stiftungsvermögen wird nicht angetastet

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Zu den Begriffen

• Ein kleiner Ausflug zur Begriffsklärung:

Mäzenatentum / Spenden

Sponsoring

Stiftungen

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Merkmale vonBürgerstiftungen

• Wichtigstes Merkmal:Engagement der Bürgerinnen und Bürgerfür ihren Ort (oder für ihre Region)

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Merkmale vonBürgerstiftungen

• Bürgerstiftungen sind in ihrer Zielsetzung i.d.R.geografisch begrenzt

• Meistens gibt es mehrere Stifter

• Das Stiftungskapital wird kontinuierlich aufgebaut

• Bürgerstiftungen sind Stiftungenvon Bürgern für Bürger

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Merkmale vonBürgerstiftungen

• Wirtschaftlich und politisch unabhängig

• Konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden

• Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien,Unternehmen usw. wird abgelehnt

• Politik und öffentliche Verwaltung nehmen keinen bestimmenden Einfluss

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Merkmale vonBürgerstiftungen

• Bürgerstiftungen wirken im breiten Spektrum des örtlichen Lebens

• Bürgerstiftungen fördern das bürgerschaftliche Engagement

• Bürgerstiftungen arbeiten transparent

• Bürgerstiftungen können lokale Netzwerkekoordinieren

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Bürgerstiftung NOTTULN

• Damit kein Missverständnis entstehen kann:

Die Bürgerstiftung Nottuln ist in der ganzen Gemeinde Nottuln mit allen Ortsteilen und für die ganze Gemeinde Nottuln mit allen Bürgerinnen und Bürgern tätig!

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Der Stiftungszweckist wichtig!

• In der Stiftungssatzung werden die Stiftungszwecke beschrieben – deshalb ist die Satzung so wichtig.

Fragen: Wie breit oder wie eng müssen bzw. dürfenStiftungszwecke formuliert sein?

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Ziele der Bürgerstiftung

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Ziele der Bürgerstiftung

1 Die Förderung der außerschulischen Bildung im Wissen um die Bedeutung sowohl der außer-schulischen Jugendbildung als auch des lebenslangen Lernens für die Gesellschaft

2 Die Förderung der Kultur im Wissen um die Bedeutung der Kultur in ihren verschiedenen Erscheinungsformen

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Ziele der Bürgerstiftung

3 Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Wissen um die Bedeutung der nachkommenden Generationen für unsere Gesellschaft

4 Die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Wissen um die Bedeutung der Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben

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Ziele der Bürgerstiftung

5 Die Förderung von Natur- und Umweltschutz im Wissen um die Bedeutung eines nachhaltigen Schutzes der Welt, in der wir leben

6 Die Förderung von Heimatkunde, Heimatpflege und Denkmalpflege im Wissen um die Bedeutung der Pflege von Form und Tradition aus der Region

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Ziele der Bürgerstiftung

7 Die Förderung der internationalen Verständigung im Wissen um deren Bedeutung für das internationale Verständnis und die Sicherung des Friedens

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Stiftungssatzung

• In der Satzung kann festgelegt werden:

Die Bürgerstiftung kann operativ und fördernd tätig sein

Hinzustiftungen und Spenden sind möglich

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Mögliche Einnahmequellen

• Stiftungsgrundkapital (mindestens 50.000 €)

z.B. von ortsansässigen Unternehmen,

von Kreditinstituten,

von Bürgerinnen und Bürgern,

aus Aktionen, etc.

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Mögliche Einnahmequellen

• Hinzustiftungen

Hinzustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals

Schenkungen

Legate

Gelder aus Strafbefehlen

• Spenden

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Gremien

• Vorstand (§ 8 der Stiftungssatzung)

• Stiftungsrat (§ 7 der Stiftungssatzung)

• Stiftungsforum (§ 6 der Stiftungssatzung)

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Vorstand

• Besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Personen

• Führt die Stiftung

• Vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich

• Legt im Rahmen des Stiftungszweckes die konkreten Ziele und Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest

• Berichtet dem Stiftungsrat

• Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt

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Stiftungsrat

• Besteht aus mindestens 5, höchstens 13 Personen

• Wählt den Vorstand

• Nimmt den Vorstandsbericht entgegen

• Beschließt über die Entlastung des Vorstandes

• Wacht über die Einhaltung der Stiftungszweckeund berät den Vorstand

• Der anlässlich des Stiftungsgeschäftes bestimmte Stiftungsrat ergänzt sich durch Kooptation selbst.

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Stiftungsforum

• Nimmt den Vorstandsbericht über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung entgegen

• Wählt zwei Revisoren und nimmt deren Bericht entgegen

• Mitglieder sind diejenigen Stifter, welche der Stiftung mindestens 1.000 € zugewandt haben, dann auf drei Jahre, oder nach einer Zuwendung von mindestens 25.000 € auf Lebenszeit

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Namensrecht eines Stifters

• Bei Zustiftungen ab 25.000 € kann ein konkreter Verwendungszweck (im Rahmen der satzungs-gemäßen Zweckbestimmung) benannt werden.

• Derartige Zustiftungen können auf Wunsch mit dem Namen des Stifters verbunden werden.

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Steuerrecht

• Seit dem 1.1.2007 sind die steuerlichen Abzugs-fähigkeiten erheblich verbessert:

Zuwendungen an Stiftungen sind bis zu einem Betrag von 1.000.000 € je Stifter steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig – verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren in beliebiger Stückelung innerhalb dieses Zeitraums.

Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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Steuerrecht

• Die Höchstgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Firmenspenden beträgt nunmehr 4 Promille der Summe des Umsatzes und der gezahlten Löhne und Gehälter.

• Bei Überschreitung dieser Grenze können die gezahlten Beträge zeitlich unbegrenzt in die folgenden Jahre übertragen werden.

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Wie geht es weiter?

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Bereits erledigt

Erarbeitung eines Satzungsentwurfs

Diskussion der möglichen Stiftungszwecke mit diversen kompetenten Persönlichkeiten

Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Stiftungsaufsicht

Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Finanzbehörde

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09. April 2008

• Öffentliche Informationsveranstaltung

• Vorstellung des Satzungsentwurfs

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Zur Zeit

• Bis zum 30. November 2008:Sammlung von Absichtserklärungen, das Stiftungs-geschäft tätigen zu wollen

• Anwerben von potentiellen Mitgliedern zur Mitwirkung im Stiftungsrat bzw. im Stiftungs-vorstand

Kontaktadresse: Gemeindeverwaltung Nottuln,Herr GORR Franz Rickert

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Zum Jahreswechsel2008/2009

• Feststellung, dass Stiftungsgeschäfte im Umfang von insgesamt mindestens 50.000 € getätigt worden sind

• Gründungsversammlung der Stifterinnen und Stifter

Beschlussfassung über die Stiftungssatzung

Bestimmung des Stiftungsrates

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Zum Jahreswechsel2008/2009

• Einreichung von Stiftungssatzung und beabsichtigtem Stiftungsgeschäft bei der Stiftungsaufsicht mit dem Antrag auf Anerkennung

• Einreichung beim zuständigen Finanzamt mit Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit

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Anschließend

• Das Stiftungskapital wird eingezahlt

• Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsvorstand

• Stiftungsvorstand und Stiftungsrat nehmen ihre Arbeit auf