E-GOV Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und...

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E-GOV

Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und

Europäische Dienstleistungsrichtlinie

BDIP-Expertenforum 3. November 2008

IT-Direktorin Gisela SchwellachSenatorin für Finanzen

Freie Hansestadt Bremen

E-GOVBremer Informationsfreiheitsgesetz

Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz verschafft Bürgerinnen und Bürgern seit August 2006 einen Anspruch auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen

Ziele: Transparenz der Verwaltung Erhöhung der Akzeptanz von Verwaltungshandeln Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung staatlicher Entscheidungen

Umsetzung in zwei Säulen: Erste Säule - subjektives Recht der Bürger/innen auf

Informationszugang durch Antragsstellung Zweite Säule – aktive Veröffentlichungen von Informationen durch

die Verwaltung und Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters, in dem alle Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden

E-GOVZweite Säule – Veröffentlichungspflichten

Umfang der Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG Organisations-, Geschäftsverteilung- und Aktenpläne Gesetze und Verordnungen Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse weitere geeignete Informationen alle Informationen sollen elektronisch zugänglich gemacht werden

Verordnung über die Veröffentlichungspflichten Weitere nach §11 zu veröffentlichende Informationen sind

insbesondere […] Senatsvorlagen nach Beschlussfassung bzw. bei Mitteilungen an

die Bürgerschaft diese sowie Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen […]

Zuständige Behörden haben zu prüfen, ob der Veröffentlichung ein Ausnahmetatbestand im Sinne der §§ 3bis 6 entgegensteht

E-GOVAnforderungen an das Informationsregister

Anforderungen: ein – zumindest aus Nutzersicht – zentraler Zugriff auf alle

Informationen, also ein zentraler Einstieg ins Informationsregister alle Informationen müssen über einen Gesamtkatalog zu erreichen

sein, auch bei dezentralen Quellen Themenkatalog, durch den eine konsistente thematische Einordnung

aller Dokumente möglich ist Informationskategorien, die eine Einordnung nach Art der Information

ermöglichen (Rechtsverordnung, Organisationsplan etc.) Integration und Schnittstellen zu vorhandenen Informationssystemen

(dezentrale Quellen), um eine dezentrale Pflege zu ermöglichen

Ziel: Die Umsetzung des BremIFG soll auf vorhandene Systeme aufbauen und in das bestehende Informationsmanagement eingegliedert werden.

E-GOVUmsetzung der Anforderungen

Im zentralen Register befinden sich nur die Metadaten der gemeldeten Dokumente

Die eigentlichen Dokumente werden von den Dienststellen weiterhin dezentral gepflegt (im CMS und DMS) und veröffentlicht (z.B. auf den Internetauftritten)

Pro Dokument wird ein standardisierter Metadatensatz vergeben (teilweise manuell, teilweise voreingestellt)

Titel Kategorie (Aktenplan, GVP, …) Sachgebiet …

Der ausgefüllte Metadatensatz wird automatisch an das zentrale Register übermittelt (ohne manuellen Aufwand)

Das zentrale Register ist ein zusätzlicher Weg zu den auf den Internetauftritten eingestellten vorhandenen Informationen

E-GOVDer Veröffentlichungsprozess

Gesetze

Dokument

E-GOVDezentrale Quellen-zentraler Zugriff

Dezentrale Quellen Vorhandene Standard-Webseiten der Dienststellen Vorhandene sonstige Webseiten Gesetzesportal (Landesrecht und Verwaltungsvorschriften) durch

externen Dienstleister In den Dienststellen vorhandene Papierakten Intranet Dokumentenmanagementsystem

Standards des zentralen Registers müssen u.a. erfüllt werden für eine weitgehend automatisierte Datenübertragung zwischen den

dezentralen Quellen und dem zentralen Informationsregister einheitliche Such- und Erschließungsfunktionen

E-GOV

Das zentrale elektronische Informationsregister und seine dezentralen Quellen

E-GOVEinbindung in Bremen.de

Umfassender Menüpunkt zum IFG unter www.bremen.deEinführung in das Thema Informationsfreiheit und einfache

Erklärung des ‚neuen Bürgerrechts‘Informationssuche

Einfache Suche Erweiterte Suche A bis Z-Index

Antrag auf Akteneinsicht (elektronische Unterstützung bei einem individuellen Antrag)

Ansprechpartner Ressortansprechpartner/-innen Landesbeauftragter für Informationsfreiheit

Rechtliche Grundlagen Gesetz, RVO, Gebührenordnung

E-GOVEinbindung in Bremen.de

Informationssuche –

Erweiterte Suche (‚Navigator‘)

Verschiedene Filtermöglichkeiten zur gezielten Ergebniseinschränkung

Filter sind beliebig kombinierbar

E-GOVEinbindung in Bremen.de

A bis Z-Index - Alphabetische Sortierung der zugeordneten Schlagworte

Themenbezogenes Browsen

Übersicht über alle eingestellten Informationen

E-GOVEinbindung in Bremen.de

Ergebnisdarstellung– Listenansicht der Ergebnisse

Kurze Übersicht mit den wichtigsten Informationen

Direkter Aufruf der Information möglich

E-GOV

Einbindung in Bremen.de

Ergebnisdarstellung– Einzelansicht der Ergebnisse

Kurzbeschreibung und thematische Einordnung der Information

Ansprechpartner sowie zuständiges Ressort

Direkter Aufruf der Information möglich

E-GOVErgebnis

Ergebnis: Die bereitzustellenden Informationen werden dort eingepflegt,

wo sie entstehen (= Aktualität) wo das entsprechende Fachwissen zur Verschlagwortung

vorhanden ist (=korrekte thematische Einordnung) Es entsteht ein zentraler Ort (www.bremen.de), an dem

Informationen der bremischen Verwaltung (Senatsbeschlüsse, Geschäftsverteilungspläne, Haushaltsdokumente, Masterpläne etc.)

Alle bremischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

für Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen der Freien Hansestadt Bremen zentral recherchierbar sind

Das Register erfordert keinen zentralen Pflegeaufwand bzw. keine zuständige zentrale Stelle im Regelbetrieb

E-GOV

Elektronische Zugangsöffnung

E-GOVWelche Anforderungen haben wir zugrunde gelegt?

Verwaltungen, Unternehmen und BürgerInnen müssen rechtsverbindlich und vertraulich miteinander kommunizieren können

Es soll für alle so einfach wie möglich sein, um die Akzeptanz zu steigern

Insbesondere wollen wir vorhandene Kommunikationsinfrastruktur nutzen

Flexible und zukunftssichere Infrastruktur: Es müssen sowohl Freitextnachrichten („formlos“) als auch (perspektivisch) strukturierte Daten für die automatische Datenverarbeitung versendet werden

Es muss wirtschaftlich UND billig sein!

E-GOV„Einfachheit“

Einfach ist nur E-MailAndersherum formuliert: jede Art von Rechtsverbindlichkeit und Vertraulichkeit erhöht die Komplexität.

Jede Lösung sollte trotzdem so nahe an E-Mail dran sein wie möglich

Erfahrungen aus MEDIA@Komm:Die „qualifizierte elektronische Signatur“ bzw. „Signaturkarte“ ist NICHT DAS entscheidende Hindernis bei der Verbreitung von E-Government

Keine Alternative hat sich durchgesetztNutzungsfrequenz und Vertrauen sind die kritischen Faktoren

E-GOVRechtsverbindliche und vertrauliche Kommunikation

SAGA 4.0 (März 2008): OSCI-Transport 1.2 obligatorischer Standard auf Anwendungsebene, insbesondere wg.Aufsetzen auf offenen StandardsTechnikunabhängigkeitSkalierbarkeit des Sicherheitsniveaus

OSCI Transport 2.0 wird bis Ende 2008 fertig gestellt – gewährleistet internationale Interoperabilität (WS-Trust)

Gesetzlich vorgeschrieben in mehreren Anwendungsszenarien, u.a.MeldewesenHandelsregister und MahnverfahrenPasswesen

E-GOV

Flexible und zukunftssichere Infrastruktur

SAFEwer?

Postfach!

Register,Etc.

Register,Etc.

?

Adresse!

XMLXML

MailMail

GOVERNIKUS

E-GOVWirtschaftlich und billig

Komponente Vorhanden? Bezahlt?

Unbezahlbar…

Register,Etc.

ja

ja

ja

SAFE In Kürze ja

ja

GOVERNIKUS ja

E-GOV

Bundesweit: Meldewesen: alle 5200+

Meldebehörden (1,3 Mio Nachrichten pro Monat!)

Gerichte in 16 Bundesländern und 4 Bundesgerichte:

Alle Mahnverfahren Alle Handeslregister-

eintragungen Verfahrenseinreichungen

VEMAGS (Beantragungen von Schwerlasttransportgenehmigungen)

Verfahren für Sondermüllbeseitigung (ab 2009)

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Post AG Deutsches Zentrum für Luft- und

Raumfahrt

Deutsche Emissionshandelsstelle

Luftfahrtbundesamt Bundesamt für Naturschutz Deutsches Patent- und

Markenamt Bundesamt für

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bundesländer und Kommunen Versorgungsämter Gewerbeanmeldung Röntgenverordnung arbeitspolitische

Förderprogramme Zahlungsanordnungen Geschlossene

Benutzergruppen Gewoba (Bremen) Deutsche Bahn

Keine eigenen Infrastrukturen: EGVP, VPS-Bund und OSCI-Transport HEUTE

E-GOV

• Die Freie Hansestadt Bremen hat den elektronischen Zugang gemäß § 3a BremVwVfg seit dem 15.09.08 mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eröffnet

• Beteiligt sind alle Dienststellen und Eigenbetriebe mit einer elektronischen Eingangsstelle nach BremVwVfg § 3a

Elektronische Zugangseröffnung

E-GOVwww.egvp.bremen.de

Die Grundsätze, Informationen, und Konzepte zur elektronischen Zugangsöffnung sind über bremen.de veröffentlicht

Sie stehen damit auch anderen interessierten Kommunen zur Verfügung

E-GOVEGVP

E-GOV

Europäische Dienstleistungsrichtlinie

E-GOVEU-Dienstleistungsrichtlinie

Hauptziel: Gewährleistung des freien Verkehrs von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt

Dreijährige Umsetzungsfrist endet am 28.12.2009 Umsetzungsadressaten: alle Stellen mit Befugnissen

zur Rechtsetzung (Bund, Länder, Kommunen, Kammern etc.)

Ländern kommt zentrale Bedeutung zu

Hauptziel: Gewährleistung des freien Verkehrs von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt

Dreijährige Umsetzungsfrist endet am 28.12.2009 Umsetzungsadressaten: alle Stellen mit Befugnissen

zur Rechtsetzung (Bund, Länder, Kommunen, Kammern etc.)

Ländern kommt zentrale Bedeutung zu

E-GOVWesentliche Prinzipien (1)

Verwaltungsvereinfachung (Kapitel II DLR)Art. 5, Prüfung und Vereinfachung von Verfahren und

Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten

Art. 6, einheitliche Ansprechpartner (EA) für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse

Art. 7, Recht auf Information durch EA über Verfahren und Formalitäten, zuständige Behörden, Register und Datenbanken, Rechtsbehelfe, Verbände, Organisationen

Art. 8, vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten muss möglich sein, Vorgabe von Standards durch die Kommission. (Anm. auch für inländische Dienstleister!)

E-GOVWesentliche Prinzipien (2)

Niederlassungsfreiheit (Kapitel III DLR)Art. 13, Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht

innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist,Art. 15, Harmonisierung des materiellen Rechts

dahingehend, dass die Mitgliedsstaaten ihre Rechtsordnungen auf Richtlinienkonformität zu überprüfen und ggf. anzupassen haben (Normenprüfung, sog. Screening).

Verwaltungszusammenarbeit (Kapitel VI DLR)Art. 28, Einrichtung einer Europäischen Amtshilfe

Internal Market Information System (IMI) als Datenbank gestütztes Instrument der europäischen Amtshilfe.

E-GOVEU-Dienstleistungsrichtlinie

Zentrale Inhalte: Normenscreening Binnenmarktinformationssystem (IMI) Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (EA) Umsetzung verfahrensrechtlicher Anforderungen Elektronische Verfahrensabwicklung

Konsens in Deutschland: Von der Umsetzung der Richtlinie sollen ausländische und inländische Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Im Rahmen von Deutschland-Online wurden Grundlagen für die Stufenweise technische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erarbeitet (sogenannte „Blaupause“)

E-GOVProjekt EINIG - Organisation

EINIG - Einfach im Nordwesten investieren und gründen Laufzeit 10.01.2008 (Kick-Off) – 31.12.2009

gefördert von der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V., der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen sowie 14 Landkreisen, Städten und Gemeinden im Nordwesten (150.000 EUR)

Bisher zehn Piloten (Landkreise, Gemeinden, Städte) Einbindung der beteiligten Firmen in einem offenen

Unternehmensnetzwerk

Entscheidungsinstanz: Steuerungsgruppe vir-nordwest.de Projektverantwortlich: Die Senatorin für Finanzen In Zusammenarbeit mit dem Institut für Informationsmanagement

Bremen (ifib) GmbH

E-GOV

Unternehmen

Informationsservice

Formular-service

EinheitlicherAnsprech-partner (EA)

@

ZuständigeBehörde

@

Antrags-Webservice

Redaktion

EinheitlicherAnsprechpartner

Kommune A (zuständige Beh.)

Kommune … (zuständige Beh.)

Kommune n(zuständige Beh.)

MetropolregionHB-OL im Nw.

Bescheid

Internal MarketInformation System(IMI)

Fachverfahrender Verwaltungen

WeitereInfrastruktur-komponenten

… … …

Redaktion

IT-Konzept im Projekt EINIG

E-GOVKomponenten des IT-Konzept

Basis-Information

Antrags-Service

Versand

Eingang

ZustellungPro

zess

doku

men

tatio

n,

-m

anag

emen

t

Fallspezifische (Zusatz-)Information

Workflow zust. Behörde

Workflow EA

Zu-gang

Infor-mation

An-träge

Work-flow

Aus-gang S

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satio

n

Nav

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Umsetzung mit vorhandenen Systemen und Standards (Beispiel: Bremen)

E-GOVStand der Arbeiten in Bremen

Die Zugangsöffnung für den E-Geschäftsverkehr ist erfolgt Incl. Kammern, Wirtschaftsförderung, Gewerbeamt Null Kosten! durch Nutzung vorhandener Landeslizenzen (FHB)

Ein Testsystem für Informations- und Antragsservice ist im Aufbau (Formularmanagement nach Dienstleistungen)

CT-Gründungsmanager mit Metaformularen Ein Formularpool für über 700 Berufe Dezentrale Pflege, Webapplication, EGVP- und OSCI-Schnittstelle Integration in bremen.de – Portal ist erfolgt (für Bremen)

Prozesssteuerung mit Hilfe eines Vorgangsbearbeitungssystems (Fallmanagement inkl. Fristüberwachung)

Nutzung vorhandener DMS-Systeme; customizing des Fallmanagements für alle am Prozess Beteiligte unter Beachtung von Anforderungen des Datenschutzgesetzes (BDSG, LDSG)

Bremen: Testinstanz für VIS-Kompakt eingerichtet Prozess-Erprobung anhand von 4 konkreten Geschäftsvorfällen

(gemeinsam mit PDV) – z.Z. in Vorbereitung Web-EGVP (thin client) in Vorbereitung Ziel ist es, einen weitgehenden User-Centric Workflow abzubilden

E-GOVInformations- und Antragsservice in Bremen

E-GOVBürgerInnen (sind) Gründungsmanager

E-GOVAntragsformular mit Metadaten

E-GOVAufruf des EGVP (Testumgebung)

E-GOVEGVP

E-GOVEGVP

E-GOV

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

gisela.schwellach@finanzen.bremen.de www.vir-nordwest.de/einig

www.bremen.de/info/egovernmentwww.ifib.de