Fachstelle für Eingliederungshilfe Fachdienst Soziales Persönliches Budget Von der gesetzlichen...

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Fachdienst SozialesFachdienst Soziales

Persönliches BudgetPersönliches BudgetVon der gesetzlichen Vorgabe, Von der gesetzlichen Vorgabe,

zur praktischen Umsetzungzur praktischen Umsetzung

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E-Mail:werner.lukas-nuelle@lkos.de Folie Nr. 2

Werner Lukas-Nülle

Leiter der Fachstelle für Eingliederungshilfe

des Landkreises Osnabrück

Ich befürworte das

Persönliche Budget!

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Persönliches BudgetGrundsätze

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

• Keine neue (zusätzliche) Leistung

• Unveränderte Gewährungsbedingungen

• unabhängig von der Art der Behinderung

• Grds. (Reha-) trägerübergreifend

• Ziel- nicht maßnahmenorientiert

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Persönliches BudgetSystemwechsel

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

Klient

Kosten. Leistung.

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Persönliches BudgetSystemwechsel

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

Klient

Kosten. Leistung.

Klient

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Persönliches BudgetVorteile

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

• Selbstbestimmung

• Bündelung (Beauftragter SGB IX)

• Individualisierung der Leistung

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Persönliches BudgetVerfahren

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

• Antrag auf Leistung + Auszahlung als PB

• Beauftragter holt Stellungnahmen ein

• Bedarfsklärung

• Zielvereinbarung

• Qualitäts- und Nachweisvereinbarung

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Persönliches Budget in Niedersachsen

• Modellversuch = Erprobung

• vom Einfachem zum Schwierigem

• keine neue Leistung =

was kann wie in Geld umgewandelt werden.

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Persönliches Budget in Niedersachsen

• ambulante Leistungen (analog der ambulanten Betreuung)

• grundsätzlich trägerübergreifend

• grundsätzlich alle Arten der Behinderung

• Fachleistungsstunden (35€)

• Umfang (Stundenzahl) laut Hilfeplan

• Steuerung durch Zielvereinbarung

• 23 Klienten, 54 Hilfepläne, 500 € mtl., (160 – 900), 12 Monate

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Basis der Hilfeplanung

• Selbstbestimmung

• Vereinbarung

• Unterstützungsbedarf und Ressourcen

• Transparenz

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Basis der Hilfeplanung

Rechtliches: Die Entscheidung über eine im Einzelfall angezeigte Hilfeart, ist das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Prozess, der nicht den Anspruch auf objektive Richtigkeit erhebt, sondern eine angemessene Lösung zur Bewältigung der Belastungssituation enthält.

vergl. BVerwGe 109,155 zu Entscheidungen SGB VIII

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Hilfebedarfsermittlung

Eine für alle am Prozess beteiligten Personen

transparente, einvernehmliche Entscheidung

über den benötigten Eingliederungsbedarf

des Klienten.

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Ziele in der Hilfeplanung

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Ziele in der Hilfeplanung

Globalziel

Schwerpunktziele (ca. drei; auf dem Hintergrund des

Bedarfes ausgerichtet)

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Ziele ausgerichtet auf den BedarfUnterstützungsbedarf und Ressourcen

in den Bereichen:

• Alltägliche Lebensführung

• Individuelle Basisversorgung

• Gestaltung sozialer Beziehungen

• Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben

• Kommunikation und Orientierung

• Emotionale und psychische Entwicklung

• Gesundheitsförderung und -erhaltung

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Vereinbarung der Fachleistungsstunden

• nicht rechnen• nicht gutachterlich festsetzen• nicht allein durch Maßnahmen bestimmen

Die zeitliche Dimension des Hilfebedarfes wird gemeinsam festgelegt. Dabei sind folgende Faktoren

ausschlaggebend:

• der erläuterte Bedarf, • die Hinweise auf mögliche Hilfen, • die in den Hilfearten festgelegte Art und Weise der Hilfen,• die Schwerpunktplanung.

1. Pers. Budget

2. Eckpfeiler

3. Ziele

4. Zeit

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Hilfebedarfsermittlung

Eine für alle am Prozess beteiligten Personen

transparente, einvernehmliche Entscheidung

über den benötigten Eingliederungsbedarf

des Klienten.

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