KGaA

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KGaA. (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Gliederung. Definition Rechtsverhältnisse Unternehmensgründung Haftung Vor und Nachteile Beispiel Unternehmen. Definition. eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit - PowerPoint PPT Presentation

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KGaA(Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Gliederung

• Definition• Rechtsverhältnisse• Unternehmensgründung• Haftung• Vor und Nachteile• Beispiel Unternehmen

Definition

• eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit

• besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären)

• mind. einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist)

Rechtsgrundlage

• Stimmrecht: - der Kommanditist ist gleichberechigt - durch Vertrag kann jedoch das Mitspracherecht im

Unternehmen beschränkt wird Rechtsgrundlage: §§ 161–177a HGB, ergänzend gelten

Vorschriften über offene Handelsgesellschaft (OHG) und Aktiengesetz

Unternehmensgründung

• erfolgt durch Gesellschaftsvertrag → Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Haftsumme bestimmt von den Kommandisten

Haftung

• mind. ein Gesellschafter ist unbeschränkt haftbar ( Komplementär – Vollhafter)

• Komplementäre haften mit Privatvermögen• Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre( Teilhafter nur

mit Kapitaleinlage)• Persönlich haftende Gesellschafter ( die Geschäftsführung)

Vorteile

• Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre

→ haftet nur mit seiner Kapitaleinlage

Nachteile

• Komplementäre haften mit ihrem Privatvermögen