Konflikte im Betrieb

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Konflikte im Betrieb. Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten. Inhaltsverzeichnis. Küdigungsarten & Gründe. Betriebsbedingte Gründe: - PowerPoint PPT Presentation

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Inhaltsverzeichnis• Kündigung

• Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag

• Rolle des Betriebsrates

• Mitbestimmung

• Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten

Betriebsbedingte Gründe:z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, …

Personenbedingte Gründe:z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, …

Verhaltensbedingte Gründe:z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …

Gesetzliche Regelung von Kündigungen

Kündigungsschutz

• Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert

• Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt

Politenmangel bei der Bundeswehr

- Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel

- In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews

Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung

- Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“

Aktuelles

Bis zu 7000 Kündigungen

- Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN

- weltweit rund 17.500 Mitarbeiter

- insgesamt ca. 7000 Kündigungen

- In Deutschland & im Ausland jeweils 2000

- zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen

BMW streicht mehrere tausend Stellen

-nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen

- ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge

betriebsbedingte Kündigungen in

der Stammbelegschaft

ausgeschlossen

- An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn

Arbeitsrecht

• Wegen – Gesetzlicher Regelung – Gerichtsentscheidungen

Eine unüberschaubare Materie

• Arbeitgeber tut sich schwer arbeitsrechtlich

sichere Entscheidungen zu treffen

• Arbeitnehmer

schnell überfordert

Arbeitsvertrag

• Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses

Arbeitnehmer und Arbeitgeber• Arbeitgeber:

– ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet

• Arbeitnehmer: – muss die fehlenden Zeiträume nicht

nacharbeiten

ArbeitgeberArbeitnehmer

Arbeitgeber

• Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist

• Der Arbeitgeber ist Partner des

• Anspruch auf: – Dienste

Arbeitvertrags

Pflichten Arbeitgeber:

• Fürsorgepflicht

• Beschäftigungspflicht

• Pflicht zur Urlaubsgewährung

• Gleichbehandlungspflicht

• Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen

• Einblick in die Personalakte

• Informationspflicht

• Pflicht zur Zeugniserteilung

• Nachweisgesetz – (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet

• Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen

ArbeitnehmerVerpflichtet:

• Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen

• Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber)

• Vergütung gewähren • Fürsorge leisten • Sehr wichtig:

– Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

• Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei: – z.B. Gewährung von Urlaub – Entgeltfortzahlung bei Krankheit/

Kündigungsfristen

Unmöglichkeit der Arbeitleistung

• Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit :

Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn

Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn

• Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet:

- Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn;

-Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog

• Setzt sich für die Interessender Arbeitnehmer ein

• Mitspracherecht: – Arbeitszeiten – Arbeitsplätze gestalten – (Personalfragen)

• Einstellungen • Versetzung• Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)

Betriebsrat

• Betriebsrat sorgt dafür: – Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich

behandelt / niemand diskriminiert wird

• Braucht: – Durchsetzungskraft– Charakterstärke

• Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre – Müssen 3 wählbar sein

– (hängt von der Größe des Betriebs ab)

• 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz

• Wahlberechtigt: – Mit 18

• Amtszeit des Betriebsrates: – 4 Jahre

• Regelmäßige Betriebsratswahlen: – Letzte am:

• 1. März bis 31. Mai 06

Alltägliche Aufgaben

• Unterschiedlich: – Vornehmlich in Gremien arbeiten – Kontakt mit den Mitarbeitern

• Einzelgespräche: – Problem mit dem Vorgesetzen

Kündigungsschutz

• Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden– Sicherheit – Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet

• Arbeitnehmer Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen

• bedeutet der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen

• Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen

• in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte

Arten der Mitbestimmung(Mitbestimmungsebenen)

1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz• Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen

• Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren

• Vorschlagsrecht• Recht auf Akteneinsicht

2. Betriebliche Mitbestimmung• Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb

- der Gestaltung der Arbeitsplätze- den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung)

• Recht auf - Anhörung- Beschwerden - Akteneinsicht

• Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag

• verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat)

Interessenvertretung der Arbeitnehmer• darf gewählt werden bei fünf ständigen

Arbeitnehmer• vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem

Arbeitgeber• Friedenspflicht

(Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)

3. Unternehmensmitbestimmung

unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen

• Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen

• verantwortlich ist Aufsichtsrat

bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner

Ziele der Mitbestimmung

• Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen

- Ordnung des Betriebes

- Arbeitsbedingungen

- Umgang mit dem Personal

- wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes

Arbeitnehmerinteresse

• Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren

• Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft

Arbeitgeberinteresse

• wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen

• reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std.

• Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche

• Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen

Vielarbeiter:Vielarbeiter:- Bremen- Mecklenburg-Vorpommern- Baden- Württemberg

• 57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std.

Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr

als 40 Std.

• Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten

• Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen

• Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std

• 37,5std Woche arbeit

• Arbeitgeber darf die Änderungen der

•Arbeitszeiten nicht anordnen

• Überstunden :

- Buchführung (Tages-Zeitangabe)

- Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei

= Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc.

- wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std.

= Krankenhaus-Not-

Rettungsdienst bis 70 Std.

Regelungen

• Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten

• Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel

• In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt

Im grünen Bereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen

Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder

„ grünen Bereich“ erreicht

• Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“

• Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist

Dies kann z. B.

• im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50,

• im gelben Bereich von +/- 15-25 bis +/-50-100 Stunden und

• im roten Bereich von +/-25 bis +/-100-150 Stunden variieren